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  • programm_nrw_kongress_2026.pdf
    VERANSTALTER Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Sporthochschule Köln, Deutsches Forschungszentrum für Leistungssport Köln (momentum) Tagungsstätte: Der NRW Kongress findet in Präsenz und online statt. Eine Teilnahme kann wahlweise an der Deutschen Sporthochschule Köln oder online erfolgen. WICHTIG: Es werden nur die wie folgt gekennzeichneten Programmpunkte der Präsenzveranstaltung online übertragen: Informationen und Anmeldung zum Kongress: https://www.dshs-koeln.de/nrwkongress Ein Anmeldung zum Kongress kann ausschließlich über den Ticketshop erfolgen. Studierende und Mitarbeitende der Deutschen Sporthochschule Köln können mit DSHS-ID kostenfrei teilnehmen. Für die Teilnahme an Workshops haben Teilnehmer:innen vorrang, die ein kostenpflichtiges Ticket erwerben. Alle Workshopplätze werden ausschließlich durch die Online-Anmeldung vergeben. Tagungsgebühr: Die Tagungsgebühr beträgt 80,- € für Vollzahler, 70,- € für Mitarbeitende von NRW Sport-/ Grundschulen oder Partnerschulen des Sports und 30,- € für Studierende außerhalb der DSHS. Die Teilnahme an der Abendveranstaltung beträgt für jede Teilnehmer:innen-Gruppe zusätzlich 20€ pro Person. 40. INTERNATIONALER KONGRESS NACHWUCHSLEISTUNGSSPORT NRW 2026 Qualitätsentwicklung im Nachwuchsleistungssport Wissenschaft, Qualifizierung und Wirksamkeit in der Praxis 20.-21. April 2026 Deutsche Sporthochschule Köln Dienstag, 21. April 2026 Meet the Expert: -------------------------------------------14.15-15:15------------------------------------------------------------------- 14:15-15:15 Basischeck - Dateninterpretation und Praxisübertrag SR 92/93* Moderation: Dr. B. Braunstein Experts: Ch. Braun (OSP Westfalen), Momentum Team (DSHS) Workshops: 14:15-15:15 Tischtennisunterricht an Schulen Halle 10 Dr. T. Klein-Sötebier (DSHS) 14:15-15:15 Individualtraining im Fußball LAA Rasen K. Pabst (Bund Deutscher Fußball-Lehrer/ 1. Jugend-Fußball-Schule Köln) 14:15-15:15 Infektionskrankheiten im Sport und Möglichkeiten der Prävention SR 94 Dr. L. Riemer (DSHS) 14:15-15:15 Digital Devices (Apps, Sensoren und co) SR 96/97 B. Dragutinovic (DSHS), I. Schifferdecker (DSHS) 14:15-15:15 Muskelanalytik für Leistung und Verletzungsprävention SR 95 J. v. Hasselbach (DSHS), Univ.-Prof. W. Potthast 15:15 Uhr Ende der Veranstaltung Am Montag findet ganztägig in SR 90 für Lehrkräfte der NRW-Sportschulen eine Autorisierungsveranstaltung zur Durchführung von ÜL-C Ausbildungen an NRW-Sportschulen statt. Die Anmeldungen hierfür werden im Vorfeld des Kongresses zwischen den NRW-Sportschulen, dem Landessportbund und der Staatskanzlei abgestimmt. ANERKENNUNGSMÖGLICHKEITEN: • Für Trainerinnen und Trainer: Eine Übersicht über die Anerkennung duch Sportfachverbände ist unter www.dshs-koeln.de/nrwkongress zu finden • Für Promovierende wird der NRW Kongress mit Teilnahmenachweis im Wahlmodul für das Promotionsstudium mit 2 AE (Teilnahme) + 2 AE (Vortrag/Poster) anerkannt. Veranstaltungen, die mit *gekennzeichnet sind, wurden aus der Momentum-Themenumfrage in 2025 ermittelt. Programm Montag, 20. April 2026 ab 09:00 Uhr Anreise und Anmeldung 10:00-10:10 Begrüßung & erste Impulse Hörsaal 1 C. Lufen (Moderation) im Gespräch mit Univ.-Prof. Dr. A. Thiel (Rektor Deutsche Sporthochschule Köln), A. Milz (Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes NRW) & S. Klett (Präsident des LSB NRW) 10:10-10:20 Themenübersicht Hörsaal 1 C. Lufen im Gespräch mit Univ.-Prof. Dr. W. Bloch (Deutsche Sporthochschule Köln) Kurzvorstellung der Umfrageergebnisse zur Fort- und Weiterbildungsangebot von momentum Dr. J. Ohlert (Diplom-Psychologin DSHS) 10:20-11:00 Olympische & Paralympische Spiele im eigenen Land Hörsaal 1 A. Milz (Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen), S. Klett (Präsident des LSB NRW), O. Fricke (Vorstandsvorsitzender des DOSB), A. Surmann (Vorsitzende des BRNW und Vizepräsidentin des DBS) 11:10-11:50 Interdisziplinäre Betrachtung von Verletzungen im Mannschaftssport Hörsaal 1 Univ.-Prof. R. Seil (Centre Hospitalier Luxembourg - Clinique d‘Eich) 12:00-12:40 Langfristiger Leistungssaufbau und Trainingssteuerung aus wissenschaftlicher Sicht Hörsaal 1 Univ.-Prof. T. Stöggl (Head of Global Performance Innovation, RedBull Performance Center) 12:40-13:45 Mittagspause in der Mensa & Posterausstellung im Foyer Meet the Expert: -------------------------------------------13.45-15:15-------------------------------------------------------------------------- 13:45-15:15 Langfristiger Leitungsaufbau und Trainingssteuerung im Individualsport Hörsaal 1 Moderation: Univ.-Prof. P. Wahl (DSHS) Experts: Univ.-Prof. T. Stöggl (Head of Global Performance Innovation, RedBull Performance Center), B. Berkhahn (Bundestrainer DSV), Dr. A. Törpel (Bundestrainer Diagnostik DSV) 13:45-15:15 Langfristiger Leitungsaufbau und Trainingssteuerung im Teamsport SR 96/97 Moderation: C. Lufen Experts: B. Peters (BPTC Sports), Dr. T. Gutschlhofer (Abteilungsleiter Bundessportakademie Graz) 13:45-15:15 Prävention von Verletzungen und Return to Sport SR 92/93 Moderation: Univ.-Prof. W. Bloch (DSHS Köln) Experts: Univ.-Prof. R. Seil (Universität des Saarlandes in Homburg/Saar), H. Bloch (VGB), M. Roper (Athletin) Workshops: 13:45-15:15 Entwicklung exekutiver Funktionen im Training am Beispiel Fußball SR 94* Dr. M. Stoffers (Referendar Lehramt; ehem. Universität Münster) 13:45-15:15 Leistung unter Druck SR 95 * M. Sulprizio (Diplom-Psychologin, DSHS) 15:15-15:45 Kaffeepause und Netzwerken im Foyer Meet the Expert: -------------------------------------------15.45-17:15---------------------------------------------------------------- 15:45-17:15 Führung von Teams im Mannschaftssport – insbesondere im Nachwuchsbereich Hörsaal 1 * Moderation: C. Lufen Experts: B. Peters (BPTC Sports), Dr. J. Ohlert (DSHS) 15:45-17:15 Führung in Individualsportarten im Nachwuchsleistungsbereich SR 96/97 * Moderation: L. Linz (Leiter Trainerakademie Köln) Experts: B. Berkhahn (Bundestrainer DSV) Workshops: 15:45-17:15 Duale Karriere SR 92/93 Apl. Prof. S. Scharenberg (KIT Projektkoordinatorin Partnerhochschulen); M. Wolf (NRW- Sportschule), K. Sattler (OSP Rhein-Ruhr) 15:45-17:15 Talentsichtung/Talentförderung in der Schule - Perspektiven für den Leistungssport SR 94 Univ.-Prof. A. Hohmann (Universität Bayreuth) 15:45-17:15 1. Hilfe für mehr Sicherheit im Training oder Unterricht - Reanimationstraining für bis zu 6 TN SR 95 Dr. L. Riemer (DSHS) (1) 15:45-16:15Uhr (2) 16:15-16:45Uhr oder (3) 16:45-17:15Uhr 15:45-17:15 Sporternährung, Proteinzufuhr und Nachhaltigkeit - praxisnahe Umsetzung SR 91 A. Heck (DSHS) 17:15-17:45 Pause und Netzwerken im Foyer 17:45-18:45 Podiumsdiskussion: Was braucht ein erfolgreicher Nachwuchs-Leistungssport in Hinsicht auf Hörsaal 1 Olympische & Paralympische Spiele im eigenen Land? B. Peters (BPTC Sports), M. Scharf (LSB), 19:00 Uhr Abendveranstaltung im Gästehaus der DSHS (Voranmeldung notwendig) Dienstag, 21. April 2026 ab 09:00 Anreise und Anmeldung 09:30-09:35 Begrüßung und Themenübersicht Hörsaal 1 Univ.-Prof. W. Bloch (DSHS) 09:35-10:20 Potenziale erkennen – Perspektiven schaffen: Talentsichtung im Para Sport Hörsaal 1 Univ.-Prof. T. Abel (DSHS) 10:20-11:00 Mikrobiom und Sport Hörsaal 1 Univ. Prof. G. Predel (DSHS) 11:00-11:40 Autonomieentwicklung und Emanzipation im Leistungssport: Pädagogische Perspektiven Hörsaal 1 Dr. J. Wohlers (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel) 11:40-12:40 Kaffeepause und Netzwerken im Foyer Meet the Experts:-------------------------------------------12.45-13:45------------------------------------------------------------------- 12:45-13:45 Weiterbildung für Trainer*innen im Para-Nachwuchsleistungssport & Best Practice am Beispiel Hörsaal 1 Leichtathletik und Schwimmen Moderation: Univ.-Prof. T. Abel (DSHS) Experts: Dr. W. Killing (Leistungssportreferent Bildung DBS), Dr. C. Weber (Bundestrainer Wissen- schaft DBS-NPC), L. Löffler (Abteilungsleiterin Leistungssportentwicklung DBS-NPC) 12:45-13:45 Psychologischen Aspekte von Verletzungen SR 92/93 Moderation: Univ.-Prof. J. Kleinert (DSHS) Experts: L. Linz (Leiter Trainerakademie Köln), V. Hagedorn (Trainerin U20 weiblich des FC), L. Rosenfeld (Physiotherapeutin DHB) Workshops: 12:45-13:45 Talentsichtung und Testung (Relative Age Effect) SR 94 A. Bozkurt (Landestrainer Baseballverband NRW) 12:45-13:45 Die Rolle von Social Media bei der Umsetzung sportspezifischer Ernährungsempfehlungen SR 95 L. Meyberg & F. Beus (DSHS) 12:45-13:45 Reflexion der olympischen Winterspiele aus Sicht des Deutschen Bob- & Schlittenverbands SR 96/97 K. Haupt (Teammanagering Weltcupteam Rennrodeln), C. Braun (OSP Westfalen, Koordinator Teilbereich Winterberg), Dr. J. Goldmann (DSHS) 13:45-14:15 Kaffeepause und Netzwerken im Foyer

  • promotion_FIS-Erlaeuterungen.pdf
    Einverständniserklärung zur Nutzung von Daten im Forschungsinformationssystem (FIS) Was ist ein FIS? Das FIS ist eine Datenbank, mit dessen Hilfe an der DSHS Köln eine Sammlung autorisierter For- schungsdaten entsteht. Ziel ist es, die Forschungsleistungen der DSHS Köln besser zu kommunizieren und den Aufwand für die Berichterstattung in Instituten und anderen universitären Organisationen zu senken. Aus den im FIS gespeicherten und für die Öffentlichkeit freigegebenen Daten werden das For- schungsportal der DSHS sowie die Forschungsinternetseiten der Institute und weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen mit Inhalten gefüllt. Informationen zur Datenverarbeitung Welche Daten werden im FIS verwendet? Im FIS werden Informationen zu Forschungsleistungen, die Mitglieder der DSHS Köln erbracht haben, gesammelt und verarbeitet. Ein Teil dieser Daten wird aus anderen Datenbanken der DSHS Köln in das FIS synchronisiert, weitere Daten können von den Wissenschaftler/innen selbst ins FIS eingege- ben werden. Um Mehrfacheingaben und Unstimmigkeiten zu vermeiden wird das FIS mit vorhandenen Informati- onssystemen synchronisiert: • Drittmittelprojekte: Projektdaten der Drittmittelverwaltung (MBS) • Wissenschaftlich Beschäftigte: Informationen aus der Personalabteilung (SVA) • Promotionsstudierende: Informationen aus der Promotionsstudierendenverwaltung (PSV) Wer hat Zugang zu den Daten? Alle Wissenschaftler/innen der DSHS Köln erhalten ein Nutzer/innenkonto und können alle über sie gespeicherten Daten einsehen und bearbeiten. Zusammenfassungen der Einträge sind für andere Nut- zer/innen der Datenbank sichtbar und können über die Funktion „Vorschau“ überprüft werden. Nut- zer/innen entscheiden, welche Informationen sie mit der wissenschaftlichen und öffentlichen Gemein- schaft teilen: • Umfang der Dateneingabe - registriert wird, was zur Berichterstattung vorgesehen ist. • Sichtbarkeitseinstellung für Einzeleinträge (entscheidet über die Verwendung des Eintrags): o Vertraulich: auf zugeordnete Nutzer/innen sowie legitimierte Redakteurinnen und Re- dakteure begrenzt o Datenbank (FIS): zusätzlich zur Ebene Vertraulich sind die Einträge für autorisierte Nutzer/innen sichtbar, Verwendung für Statistiken o Öffentlich - zusätzlich zu den Ebenen Vertraulich und Datenbank sind die Einträge für öffentliche Zwecke verfügbar, z.B. DSHS Webseite und Tätigkeitsberichte Verwendung von Daten aus dem FIS Das FIS unterstützt Berichtsverfahren, in denen regelhaft Forschungsinformationen erhoben und verar- beitet werden. Die in der Forschungsdatenbank gespeicherten Informationen stehen Instituten, der Hochschulleitung und Serviceeinheiten der Universität zum Beispiel für folgende Zwecke zur Verfü- gung: • Erstellung von Statistiken, u.a. für die leistungsbezogene Mittelvergabe, Berichte zur Ziel- und Leistungsvereinbarung mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung sowie • Öffentlichkeitsarbeit der Universität, insbesondere Webauftritt, Jahresberichte und weitere Ver- öffentlichungen der Universität Art und Umfang werden bestimmt durch die Beschlüsse, Richtlinien, Ausführungspapiere, Rechts- grundlagen oder sonstige legitime Anforderungen der jeweiligen Verfahren. Die Dienstvereinbarung „Nutzung des Forschungsinformationssystems (FIS) Pure“, die zwischen der DSHS Köln und dem wissenschaftlichen Personalrat der DSHS Köln geschlossen wurde, regelt den Umgang mit dem FIS an der DSHS Köln. Personenbezogene Daten aus SVA, MBS und SOS Zum Anlegen eines Personendatensatzes im FIS werden die unten aufgeführten Daten erhoben. Über die Schnittstellen werden die Organisationszugehörigkeit aktualisiert und das Ausscheiden einer Per- son übermittelt. Als Identifikations-Link wird die DSHS-ID verwendet. Diese ist nur für die FIS- Admi- nistration sichtbar. Für Drittmittelprojekte wird die Projektleitung, die in MBS vermerkt ist, übermittelt. Fragen? Sollten Sie Fragen zu datenschutzrechtlichen Belangen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Tom Fragel (t.fragel@dshs-koeln.de). Bei inhaltlichen Fragen zum FIS wenden Sie sich bitte an Dr. Claudia Combrink (combrink@dshs-koeln.de). Bei Fragen zur Nutzung des FIS wenden Sie sich bitte an sup- port@dshs-koeln.de. Personen-Daten Quelle Name, Vorname(n) SVA o. PSV Titel / Akademische Grade SVA o. PSV DSHS ID IDM Email-Adresse AD Geschlecht SVA o. PSV Nationalität SVA o. PSV Geburtsdatum SVA o. PSV Organisationszugehörigkeit SVA o. PSV Bestehendes bzw. letztes Beschäftigungsverhält- nis mit Bezeichnung-, Umfang, Dauer und Art der Beschäftigung SVA Telefonnummer, Gebäude, Raum SVA Projekt-Daten Quell e Projekt-ID MBS Kurztitel des Projekts MBS Zugehörige Organisation MBS Projektleitung MBS Bewilligungsdatum MBS Förderorganisation MBS Budget MBS Summe der Ausgaben MBS

  • pse_References__double_check_.pdf
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  • repoxygen_lane_genetic_doping_epo-cdna-detectable.pdf
    LETTER TO THE EDITORdoi:10.1016/j.ymthe.2004.07.024 bGenetic DopingQ with erythropoietin cDNA in primate muscle is detectable Françoise Lasne,1,* Laurent Martin,1 Jacques de Ceaurriz,1 Thibaut Larcher,2 Philippe Moullier,2,3,* and Pierre Chenuaud2 1National Anti-Doping Laboratory, 92290 Chatenay-Malabry, France 2INSERM U 649, CHU Hotel-Dieu, and 3EFS Pays de Loire, 44035 Nantes, France *To whom correspondence and reprint requests should be addressed. Laboratoire de Therapie Genique, Inserm U649, CHU Hotel-Dieu, Bat. J. Monet, 30 boulevard Jean Monnet, 44035 Nantes, Cedex 01, France Available online 8 August 2004 Forthcoming bgenetic dopingQ is predicted to be undetectable. In the case of recombinant human erythropoietin (rhEPO), a hormone used in endurance sports, it is being predicted that exogenous drug injections will be replaced by the transfer of the corresponding gene into some of the athleteTs own cells. The hormone thus produced inside the organism is assumed to be completely identical to the physio- logical one. Our results show that this is not the case and open up optimistic prospects for antidoping con- trol involving gene transfer. Doping in sport, with very few exceptions, arises from misused medical treatments. This is the case for rhEPO, a hormone that stimulates red blood cell production and that has become a key element of doping in endurance sports. Treatment with rhEPO currently requires repeated injections of recombinant hormones obtained from nonhuman cells, i.e., Chi- nese hamster ovary (CHO) and baby hamster kidney (BHK) cells, into which the human gene of the hormone has been inserted. Natural endogenous and rhEPO were shown to present different isoelectric profiles, probably the result of altered posttransla- tional modifications that are species- and tissue type- dependent. This difference has allowed for the devel- opment of a test to detect the presence of rhEPO in urine, a test that is currently used in antidoping controls [1]. Genetic technologies are expected to change the very nature of medical treatments. For instance, it is now conceivable that administration of an exogenous therapeutic protein will be replaced by introducing the corresponding gene into some of the patientTs own cells. It is almost inevitable that athletes will exploit such medical progress in an effort to elude detection by sport authorities charged with curbing doping practices. Doping practices, in addition to being the focus of regulatory issues, may also severally and MOLECULAR THERAPY Vol. 10, No. 3, September 2004 Copyright C The American Society of Gene Therapy adversely affect the health of athletes that engage in such practices. Doping by gene transfer may com- pound these adverse side effects because of direct toxic effects, persistent gene expression, or potential inser- tional mutagenesis [2,3]. Furthermore, the assumption that these new methods of doping will yield proteins that are identical to the endogenous gene product, thus making detection impossible, may not be the case. To compare the isoelectric profiles of physiological EPO and hormone resulting from in vivo gene transfer, we have adapted for serum analysis a method previously developed for urine [4]. Using this method, samples from cynomolgus macaques were analyzed for the serum recombinant EPO profile before and after transfer of the homologous cDNA into skeletal muscle by injection of recombinant adeno-associated virus [5]. Transgene expression was controlled by a doxycycline-regulatable system [6]. The physiological isoforms of the simian hormone were very similar to those of human urine EPO (Fig. 1b). Induction of transgene expression in these macaques resulted in overexpression of a hormone presenting a pattern strikingly different from that of the endoge- nous isoforms (Fig. 1c). The transgene-derived isoforms resolved with isoelectric focusing at higher pH, a finding more characteristic of recombinant EPO than endogenous EPO (Fig. 1a). In primates, EPO is primar- ily synthesized by renal peritubular fibroblasts [7]. The distinctive isoelectric pattern of recombinant EPO produced by skeletal muscle emphasizes the impor- tance of cell type on the characteristics of recombinant EPO. It is noteworthy that the structural features respon- sible for the described differences between the isoelectric patterns of physiological human urinary EPO and those of recombinant hormone are not yet clarified [4]. The newly observed differences in the macaque serum 409 Fig. 1. Isoelectric patterns of erythropoietin. (a) rhEPO from CHO cells (lane 1) and BHK cells (lane 2). (b) Physiological EPO from human urine (lane 3) and macaque serum (lanes 4 and 5). (c) EPO from macaque serum after gene transfer in skeletal muscle (lanes 6 and 7). Serum samples (5) and (6) are from the same animal before and after gene trans- fer, respectively. Specific detection of EPO was obtained by double-blotting following isoelectric focusing. Cathode is at the top. LETTER TO THE EDITOR doi:10.1016/j.ymthe.2004.07.024 between the pattern of physiological EPO and that from transduced muscle are every bit as striking and require further study. Because a previous report [8] indicated that EPO extracted from serum was not as different in isoform distribution from recombinant EPO as was urinary EPO, the difference that we report here between the endogenous and the transgene-derived product from the serum samples is even more relevant. However, because the current test for rhEPO in sport uses urine, our study will have to be extended to this biological fluid. The biological effects of recombinant EPO from genetically engineered muscle have been demonstrated in animal models [9,10]. However, our observations indicate that this recombinant EPO, like the other sources of rhEPO, is not identical to the physiological hormone. Skeletal muscle, since it is an easily accessible and efficiently transduced tissue, is likely to be the target tissue of choice for genetic doping. Although other methods of gene transfer exist and may be exploited for gene doping, and such methods are yet to be investigated, our results provide encouraging evidence that doping by gene transfer will likely not go undetected at least when skeletal muscle is the target. MOLECULAR THERAPY Vol. 10, No. 3, September 2004410 Copyright C The American Society of Gene Therap ACKNOWLEDGMENTS We thank Dr. N. Matthew Ellinwood for helpful reading and editing of the manuscript. RECEIVED FOR PUBLICATION JUNE 23, 2004; ACCEPTED JULY 20, 2004. REFERENCES 1. Lasne, F., and de Ceaurriz, J. (2000). Recombinant erythropoietin in urine. Nature 405: 635. 2. Lippi, G., and Guidi, G. (2003). New scenarios in antidoping research. Clin. Chem. 49: 2106 – 2107. 3. McCrory, P. (2003). Super athletes or gene cheats? Br. J. Sports Med. 37: 192 – 193. 4. Lasne, F., Martin, L., Crepin, N., and de Ceaurriz, J. (2002). Detection of isoelectric profiles of erythropoietin in urine: differentiation of natural and administered recombinant hormones. Anal. Biochem. 311: 119 – 126. 5. Chenuaud, P., et al. (2004). Autoimmune anemia in macaques following erythropoie- tin gene therapy. Blood 103: 3303 – 3304 [Published online January 22, 2004]. 6. Chenuaud, P., et al. (2004). Optimal design of a single recombinant adeno-associated virus derived from serotypes 1 and 2 to achieve more tightly regulated transgene expression from nonhuman primate muscle. Mol. Ther. 9: 410 – 418. 7. Fisher, J. (2003). Erythropoietin: physiology and pharmacology update. Exp. Biol. Med. 288: 1 – 14. 8. Skibeli, V., Nissen-Lie, G., and Torjesen, P. (2001). Sugar profiling proves that human serum erythropoietin differs from recombinant human erythropoietin. Blood 98: 3626 – 3634. 9. Samakoglu, S., Bohl, D., and Heard, J. M. (2002). Mechanisms leading to sustained reversion of beta-thalassemia in mice by doxycycline-controlled Epo delivery from muscles. Mol. Ther. 6: 793 – 803. 10. Johnston, J., Tazelaar, J., Rivera, V., Clackson, T., Gao, G., and Wilson, J. (2003). Regulated expression of erythropoietin from an AAV vector safely improves the anemia of h-thalassemia in a mouse model. Mol. Ther. 7: 493 – 497. y Genetic Doping with erythropoietin cDNA in primate muscle is detectable Acknowledgment References Titel Pattern

  • richtlinie_personalgewinnung.pdf
    OTM-R Richtlinie zur Personalgewinnung an der Deutschen Sporthochschule Köln Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung/Präambel ............................................................................................................................. 2 2 Strategische Zielsetzung ....................................................................................................................... 2 3 Rekrutierungsprinzipien der Deutschen Sporthochschule Köln ........................................................... 2 3.1 Offenheit ....................................................................................................................................... 2 3.2 Transparenz ................................................................................................................................... 2 3.3 Leistungsbezug .............................................................................................................................. 3 4 Der Rekrutierungsprozess an der Deutschen Sporthochschule Köln ................................................... 3 4.1 Erstellung des Anforderungsprofils und der Stellenanzeige ......................................................... 3 4.2 Veröffentlichung der Stellenanzeige ............................................................................................. 3 4.3 Auswahlschritt I: Vorauswahl auf Basis der Bewerbungsunterlagen ............................................ 4 4.4 Auswahlschritt II: Zusammensetzung der Auswahlkommission und Endauswahl auf Basis von Vorstellungsgesprächen ...................................................................................................................... 4 4.5 Einstellungsphase .......................................................................................................................... 5 5 Qualitätssicherung und Beschwerdemanagement .............................................................................. 5 6 Weiterführende Informationen............................................................................................................ 6 2 1 Einleitung/Präambel Die Deutsche Sporthochschule Köln (im Folgenden DSHS oder Universität) hat sich zur Umsetzung der Europäischen Charta für Forscher*innen und des hiermit verbundenen Verhaltenskodex für die Einstel- lung von Forscher*innen im Rahmen des von der Europäischen Kommission empfohlenen Prozesses Human Resources Strategy for Researchers (HRS4R) als Teil einer umfassenden Personalstrategie frei- willig selbstverpflichtet. Der Geltungsbereich umfasst primär alle wissenschaftlichen Statusgruppen (u.a. (Junior-)Professor*in- nen, Wissenschaftliche Beschäftigte einschl. Lehrkräfte für besondere Aufgaben mit Ausnahme der Hilfskräfte), aber ebenso Führungskräfte sowie Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Aus- zubildende. Alle Personengruppen, Gremien, Auswahlkommissionen etc., die an der Personalgewin- nung beteiligt sind, sind zur Umsetzung der Richtlinie angehalten. Für Berufungen von Juniorprofes- sor*innen und Professor*innen gilt ergänzend und vorrangig die Ordnung für die Besetzung von Pro- fessuren und Juniorprofessuren der DSHS. 2 Strategische Zielsetzung Gemäß dem Prinzip der „Bestenauslese“ ist das strategische Ziel der Personalgewinnung an der DSHS, den bzw. die am besten geeignete*n und qualifizierte*n Bewerber*in für die ausgeschriebene Stelle zu ermitteln und auf Basis eines fairen Auswahlprozesses einzustellen. Die Einhaltung der OTM-R-Prin- zipien (Offen, Transparent, Leistungsbezogen) in Anlehnung an die Arbeitsgruppe des Lenkungskreises des Human Resources Management im Europäischen Forschungsraum (2015) soll hierbei eine hohe Qualität der Rekrutierungsverfahren sicherstellen, um den Beruf und Berufseinstieg als Wissenschaft- ler*in besonders attraktiv zu machen, die Wechselbereitschaft und Mobilität von Kandidat*innen zu erhöhen und die Gleichstellung von unterrepräsentierten Gruppen im akademischen Personal an der DSHS zu sichern. 3 Rekrutierungsprinzipien der Deutschen Sporthochschule Köln 3.1 Offenheit Anhand der folgenden Maßnahmen stellt die DSHS sicher, dass das Prinzip der Offenheit umgesetzt wird und alle potentiellen Kandidat*innen sich auf offene Stellen bewerben können: • Spezifische Informationen zur Personalgewinnung und Auswahl sowie aktuelle Stellenausschrei- bungen finden Bewerber*innen u.a. auf der Karriereseite der DSHS. • Stellen werden in der Regel intern und extern ausgeschrieben. In Ausnahmefällen werden Stel- len lediglich intern ausgeschrieben (z. B. zur internen Weiterentwicklung / Personalentwicklung) oder auf eine Ausschreibung verzichtet (z.B. bei personengebundenen Drittmittelprojektstellen). • Kandidat*innen unterrepräsentierter Gruppen werden explizit in der Stellenausschreibung zur Bewerbung aufgerufen. • Freie Stellen, die mit einer schwerbehinderten oder gleichgestellten Person besetzt werden kön- nen, werden der zuständigen Agentur für Arbeit gemeldet. 3.2 Transparenz Folgende Maßnahmen tragen dazu bei, dass der Prozess der Personalgewinnung so transparent wie möglich ist, insbesondere für externe Bewerber*innen: https://www.dshs-koeln.de/karriere/ 3 • Stellenausschreibungen sind eindeutig formuliert und beinhalten alle relevanten Informationen. Vorab werden die Interessensvertretungen (Personalräte, Gleichstellungsbeauftrage, Schwerbe- hindertenvertretung) bzgl. der Stellenausschreibung beteiligt. • Bewerber*innen werden zeitnah über den aktuellen Bewerbungsstatus und das weitere Verfah- ren informiert. • Auf Anfrage bei den in der Stellenausschreibung genannten Kontaktpersonen erhalten eingela- dene Kandidat*innen ein Feedback zu den Gründen einer Absage. 3.3 Leistungsbezug Die folgenden Maßnahmen tragen zur Umsetzung des Prinzips des Leistungsbezugs bei: • Die geforderten oder erwünschten Qualifikationen und Kriterien, die für eine bestimmte Stelle benötigt werden, werden unter Beteiligung der jeweils zuständigen Gremien so erarbeitet, dass sie den realen Anforderungen der Stelle entsprechen. • Nur Bewerbungen, die die formalen Kriterien (z.B. als erforderlich geforderte Ausbildung, Studi- enabschluss oder Promotion) erfüllen, werden in die engere Auswahl einbezogen und anhand der vorab festgelegten Kriterien nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bewertet. • Die wesentlichen Gründe der Auswahlentscheidung werden in Textform dokumentiert. 4 Der Rekrutierungsprozess an der Deutschen Sporthochschule Köln 4.1 Erstellung des Anforderungsprofils und der Stellenanzeige Zur Erstellung einer Stellenanzeige definiert der Fachbereich das Stellenprofil und leitet hieraus eine entsprechende Tätigkeitsbeschreibung sowie ein Anforderungsprofil ab. Möglichst konkret werden u.a. die Aufgaben als auch die Erwartungen an den bzw. die Bewerber*in (erforderliche und er- wünschte Kriterien) ausgeführt. Das Tätigkeits- und Anforderungsprofil definiert die Einstellungsvo- raussetzungen und kann im laufenden Verfahren nicht mehr geändert werden. Darüber hinaus soll die Stellenanzeige folgende Angaben und ergänzende Hinweise beinhalten: • Zeitlicher Umfang der zu besetzenden Stelle (z.B. Vollzeit/Teilzeit inkl. Anzahl der Arbeitsstunden) • Hinweis auf etwaige Befristung der Stelle • Angabe der Entgeltgruppe nach TV-L • Angaben zur Bewerbungsfrist • Hinweis auf Familienfreundlichkeit und ggf. Möglichkeit von Teilzeit sowie Förderung von Gleich- stellung und Diversität, Hinweis auf die bevorzugte Einstellung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen 4.2 Veröffentlichung der Stellenanzeige Grundsätzlich werden an der DSHS alle zu besetzenden Stellen ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt in der Regel so rechtzeitig, dass bis zum vorgesehenen Einstellungstermin ein geordnetes Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren abgeschlossen werden kann. Die Ausschrei- bungsfrist beträgt ab der Veröffentlichung in der Regel zwei Wochen. Die Stelle wird intern und extern auf Deutsch und bei wissenschaftlichen Stellen zusätzlich auf Englisch u.a. und nach Bedarf auf den folgenden Portalen veröffentlicht: 4 Portal/Stellenart Stellen in Technik/Verwaltung Wissenschaftliche Stellen DSHS Mailverteiler (intern) DSHS Webseite (öffentlich) DSHS Webseite (intern) DSHS Jobbörse (öffentlich) Interamt (inkl. bund.de) Karriere.NRW Weitere Medien (z. B. Arbeitsagentur, Stepstone, Indeed, Social Media, academics, dvs) teilweise teilweise Euraxess (und weitere internatio- nale Portale) - 4.3 Auswahlschritt I: Vorauswahl auf Basis der Bewerbungsunterlagen Die vollständigen Bewerbungsunterlagen werden nach der Ausschreibungsfrist den Fachbereichen und Gremien zugänglich gemacht. Im Anschluss daran erfolgt durch den Fachbereich nach den „Grundsät- zen der Bestenauslese“ nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Vorauswahl der Bewer- ber*innen, die zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden sollen. Die Auswahl muss – auch für unbeteiligte Dritte – nachvollziehbar und anhand der Kriterien der Stel- lenausschreibung und des Anforderungsprofils vorgenommen und dokumentiert werden. Die objektiv bestgeeigneten Bewerber*innen, die den höchsten Erfüllungsgrad aufweisen, erreichen die nächste Auswahlrunde, i.d.R. ein Auswahlgespräch. Schwerbehinderte Bewerber*innen und diesen Gleichgestellte (gem. § 2 Abs. 3 SGB IX i.V.m. § 151 Abs. 2 und 3 SGB IX) werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt und zu einem Vor- stellungsgespräch eingeladen, es sei denn die als erforderlich benannten Auswahlkriterien sind offen- sichtlich nicht erfüllt. Das offensichtliche Fehlen erforderlicher Auswahlkriterien ist zu dokumentieren. Eine Ablehnung von Bewerber*innen wegen Nichterfüllung eines nicht in der Stellenausschreibung genannten Anforderungsmerkmals ist unzulässig. Ebenso die Berücksichtigung von Bewerber*innen, die ein erforderliches Merkmal nicht erfüllen. Sollten an dieser Stelle keine geeigneten Bewerber*in- nen identifiziert werden, ist nach Abbruch des Verfahrens ein erneutes Ausschreibungsverfahren mit ggf. angepasstem Anforderungsprofil möglich. Im Anschluss an die Vorauswahl durch den Fachbereich und die Prüfung durch die Personalabteilung wird auch der Interessensvertretung eine tabellarische Übersicht der ausgewählten Bewerber*innen übermittelt, welche Auskunft darüber gibt, ob ggf. eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vor- liegt, ob ggf. interne Bewerbungen von (befristeten) Mitarbeiter*innen vorliegen und inwiefern die in der Ausschreibung geforderten Einstellungsvoraussetzungen erfüllt werden. 4.4 Auswahlschritt II: Zusammensetzung der Auswahlkommission und Endauswahl auf Basis von Vorstellungsgesprächen An diesem Auswahlschritt werden neben dem Fachbereich die jeweiligen Gremien beteiligt. Die Aus- wahlkommission besteht neben den Gremienteilnehmenden aus grundsätzlich zwei Personen des Fachbereichs. 5 Sind Schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen zum Vorstellungsgespräch eingeladen, wird der Schwerbehindertenvertretung die Teilnahme an allen Gesprächen des Verfahrens ermöglicht (auch an denen der nicht-schwerbehinderten Bewerber*innen). Während des gesamten Auswahl- und Einstellungsverfahrens werden alle Bewerber*innen gleichbe- handelt. Die Vorstellungsgespräche werden grundsätzlich in Präsenz und mit Hilfe von strukturierten Interviews geführt, um eine Vergleichbarkeit aller Bewerber*innen möglich zu machen und die Bestenauslese gewährleisten zu können. Weitere Auswahlmethoden, die zum Einsatz kommen können, sind z.B.: Vorbereiten und Präsentieren einer Aufgabe oder eines wissenschaftlichen Kurzvortrags, Testverfahren, Arbeits- und Lehrproben. Bei Stellen mit besonderer Bedeutung können ggf. mehrstufige Verfahren oder ein Assessment Center durchgeführt werden. Nach der Durchführung der Vorstellungsgespräche wird von dem Fachbereich anhand der Bewertung der eingereichten Unterlagen und der Vorstellungsgespräche ein Auswahlvermerk erstellt, aus dem hervorgeht, welchem*r Bewerber*in als der bzw. die geeignetste Bewerber*in die Stelle angeboten werden soll. 4.5 Einstellungsphase Die Personalabteilung erhält den Antrag auf Einstellung für die entsprechende Stelle. Dieses Dokument wird im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens bei den zuständigen Interessensvertretungen einge- reicht. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat der Personalrat ab dem Zeitpunkt der Einreichung grundsätzlich zwei Wochen Zeit für eine Rückäußerung, die Gleichstellungsbeauftragte hat ein Wider- spruchsrecht von einer Woche. Der Schwerbehindertenvertretung ist eine Anhörungsfrist von einer Woche einzuräumen, sofern sich auch schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beworben haben Die Personalabteilung unterbreitet dem bzw. der Bewerber*in ein entsprechendes Angebot für die zu besetzende Stelle unter Vorbehalt der positiven Beteiligung der Gremien, um ein möglichst schnelles Stellenbesetzungsverfahren ermöglichen zu können. Ggf. werden notwendige Dokumente nachgefor- dert, die für die Einstellung und die Eingruppierung relevant sind. Alle Bewerber*innen, die nicht eingestellt werden, erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens (Durchführung des Beteiligungsverfahrens) eine Absage durch die Personalabteilung in Textform. Be- vor die Einstellung des bzw. der neuen Mitarbeiters*in final abgeschlossen und der Arbeitsvertrag un- terschrieben wird, muss grundsätzlich eine zweiwöchige Frist nach Versendung der Absagen abgewar- tet werden, um unterlegenen Bewerber*innen Gelegenheit zur Beschwerde und Prüfung des Verfah- rens zu geben. 5 Qualitätssicherung und Beschwerdemanagement Um die Einhaltung der oben beschriebenen Prinzipien und die Qualität ihrer Umsetzung sicherzustel- len und den gesamten Personalgewinnungsprozess kontinuierlich zu optimieren, ergreift die DSHS u.a. folgende Maßnahmen: 6 • Die DSHS stellt verschiedene Leitfäden, Checklisten, Informations- und ggf. Schulungsinhalte für Führungskräfte und am Prozess beteiligte Personen zur Verfügung und prüft diese in regel- mäßigen Abständen auf Aktualität und Anpassungsbedarf. • Spezifische Informationen oder Schulungen werden für (neue) Mitglieder der Auswahlkommis- sionen bereitgestellt. • Feedback, Hinweise oder Beschwerden zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren können per E-Mail an feedback-recruiting@dshs-koeln.de gesendet werden und werden systematisch er- fasst und zur weiteren Optimierung ausgewertet. 6 Weiterführende Informationen Neben der Umsetzung der Europäischen Charta für Forscher*innen und dem Verhaltenskodex für die Einstellung von Forscher*innen im Rahmen des von der Europäischen Kommission vorgesehenen Pro- zesses werden an der DSHS weitere Regelungen im Hinblick auf die Auswahl- und Einstellungsverfah- ren bzw. die Beschäftigung an der DSHS berücksichtigt. Hierzu zählen u.a.: • Hochschulgesetz (HG) NRW • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) • Grundordnung der DSHS • Ordnung für die Besetzung der Professuren und Juniorprofessuren der DSHS (Berufungsord- nung) • Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) • Landesbeamtengesetz (LBG) NRW • Personalvertretungsgesetz für das Land NRW (LPVG) NRW • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) • Sozialgesetzbuch (SGB) IX • Hochschulentwicklungsplan DSHS • Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis • Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen • Gleichstellungsplan DSHS • Lehrverpflichtungsverordnung (LVV) NRW • Inklusionsvereinbarung (internes Dokument) • Personalentwicklungskonzept (internes Dokument) • Berufungsverfahren an der DSHS – Leitfaden (internes Dokument) mailto:feedback-recruiting@dshs-koeln.de https://www.mkw.nrw/hochschule-und-forschung/hochschulen/hochschulgesetz https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5920100114101937199 https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/user_upload/AM-2020-20-Grundordnung-DSHS-Koelm.pdf https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/user_upload/AM_2020-17-Ordnung_fuer_die_Besetzung_von_Professuren_und_Juniorprofessuren_der_DSHS_Koeln.pdf https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/user_upload/AM_2020-17-Ordnung_fuer_die_Besetzung_von_Professuren_und_Juniorprofessuren_der_DSHS_Koeln.pdf https://www.gesetze-im-internet.de/wisszeitvg/ https://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/BJNR196610000.html https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=61020160704140450650 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=720031009101436847 https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/AGG/agg_gleichbehandlungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/ https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Aktuelles/Publikationen_und_Berichte/Publikationen/HEP/Hochschulentwicklungsplan2021-2025.pdf https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Forschung_und_Transfer/Forschungsservicestelle/Amtliche_Mitteilungen/AM_2022-16-Ordnung_zur_Sicherung_guter_wissenschaftlicher_Praxis.pdf https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Einrichtungen/wiss_PR/Vertrag_ueber_gute_Beschaeftigungsbedingungen.pdf https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Aktuelles/Amtliche_Mitteilungen/2021/AM_2021-13-Gleichstellungsplan_2021_finale_Version-zusammengefuegt.pdf https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=20302&bes_id=4648&aufgehoben=J&menu=1&sg= https://intranet.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Intranet/Einrichtungen/PRWISS/PDFs/15_Inklusionsvereinbarung.pdf https://intranet.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Intranet/Einrichtungen/PRWISS/PDFs/20181206_Final_Personalentwicklungskonzept_version-edit-HU-635-RT.pdf https://intranet.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Intranet/Formulare_A-Z/Berufungsleitfaden.pdf 1 Einleitung/Präambel 2 Strategische Zielsetzung 3 Rekrutierungsprinzipien der Deutschen Sporthochschule Köln 3.1 Offenheit 3.2 Transparenz 3.3 Leistungsbezug 4 Der Rekrutierungsprozess an der Deutschen Sporthochschule Köln 4.1 Erstellung des Anforderungsprofils und der Stellenanzeige 4.2 Veröffentlichung der Stellenanzeige 4.3 Auswahlschritt I: Vorauswahl auf Basis der Bewerbungsunterlagen 4.4 Auswahlschritt II: Zusammensetzung der Auswahlkommission und Endauswahl auf Basis von Vorstellungsgesprächen 4.5 Einstellungsphase 5 Qualitätssicherung und Beschwerdemanagement 6 Weiterführende Informationen

  • richtlinien_für_die_verwendung_von_kuenstlicher_intelligenz.pdf
    Leitlinien zur Verwendung von generativer Künstlicher Intelligenz an der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) Stand: 26.03.2025 1. Präambel Generative Künstliche Intelligenz (KI) hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und bietet ein breites Spektrum an neuen Möglichkeiten in verschiedenen Bereichen. Auch an Universitäten gewinnt diese Entwicklung eine immer größer werdende Bedeutung und der Einsatz von generativer KI eröffnet Chancen sowohl für Studium und Lehre, als auch für Forschung, Transfer und Verwaltung. Gleichzeitig werfen die neuen Möglichkeiten komplexe Fragen auf, die einen verantwortungsvollen und reflektierten Umgang erfordern. Diese Leitlinien sollen allen Hochschulangehörigen und Statusgruppen der DSHS Orientierung und Handlungssicherheit im Umgang mit generativer KI bieten. Die Universität begrüßt die Potenziale generativer KI und ermutigt zu ihrer kritisch-konstruktiven Nutzung, um innovative Lehr- und Lernmethoden zu entwickeln, Forschung und Transfer zu fördern und administrative Prozesse zu optimieren. Gleichzeitig ist sich die DSHS der Herausforderungen und Risiken bewusst, die mit dem Einsatz generativer KI verbunden sind, besonders in den Bereichen Datenschutz und Urheberrecht (Abschnitt 3) sowie Transparenz und Kennzeichnungspflicht (Abschnitt 4). Diese Leitlinien verstehen sich als dynamisches Dokument, das kontinuierlich an die rasante Entwicklung der KI und den aktuellen Diskurs angepasst werden soll. Sie dienen als Ausgangspunkt für die Diskussion über den Einsatz von generativer KI an der Universität und sollen zu einem verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit dieser Technologie beitragen. Hinweis: Teile dieser Leitlinien wurden mit Hilfe generativer KI erstellt, angepasst und optimiert. 2. Allgemeine Hinweise zu generativer Künstlicher Intelligenz Funktionsweise generativer KI1 Generative KI-Anwendungen erzeugen anhand von Anweisungen (bspw. durch Fragen oder Aufgabenstellungen), sogenannten „Prompts“, und basierend auf vorhandenen Daten, neue Inhalte in Form von Texten, Bildern, Musikstücken oder Videos. Texte werden durch die generative KI nacheinander Wort für Wort erzeugt. Dazu schätzt die KI für jedes Wort anhand von Wahrscheinlichkeiten ab, wie passend dieses wäre. Dafür wird eine generative KI zunächst mit großen Datenmengen „angelernt“. Dies bildet die Grundlage für die Entwicklung von Algorithmen (sogenannten Large Language Models, kurz LLM), die es der KI ermöglichen, scheinbar „intelligent“ in einem Dialog zu agieren. In einem weiteren Schritt der Entwicklung einer generativen KI werden Antworten des Modells von Menschen beurteilt und als Feedback für eine Justierung eingebunden. Ein ursächlich logisches Verständnis von Texten oder Bildinhalten liegt dem Algorithmus aber nicht zugrunde, vielmehr handelt es sich bei den Antworten einer generativen KI um eine 1 vgl. „Leitlinien zur Nutzung von generativen KI-Anwendungen in der Lehre an der HsH“ von Cornelia Eube und Theresia Rasche für das Servicezentrum Lehre, Hochschule Hannover, freigegeben als: CC0/Public Domain. https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de Leitlinien zur Verwendung von generativer Künstlicher Intelligenz an der Deutschen Sporthochschule Köln (Stand: 26.03.2025) 2 statistische Auswertung des vorher eingegebenen Textes bzw. des Dialogs (Prompt und Kontext). Eine generative KI ist (derzeit) als schwache KI einzuordnen, die nicht autonom lernfähig ist. Die Ergebnisse generativer KI sind dennoch sehr häufig hilfreich und qualitativ gut. Limitationen2 Aus der Funktionsweise von generativen KI-Anwendungen ergeben sich eine Vielzahl an Chancen für den Einsatz in allen Arbeitsbereichen an der DSHS, aber auch Limitationen: • Halluzinationen: Da den Antworten einer generativen KI kein wirkliches Wissen und meist auch keine Recherche bzw. nur eine eingeschränkte Recherche3 zugrunde liegt, kann es zu Halluzinationen kommen, d. h. die KI antwortet auf den ersten Blick passend, aber tatsächlich inhaltlich falsch. • Bias und Diskriminierung: Generative KI wird, wie oben beschrieben, mit sehr großen Datenmengen aus unterschiedlichen Quellen angelernt. Diese Datenmengen wurden von Menschen erzeugt, ausgewählt und bewertet. Diese Prozesse können die Antworten verzerren und dadurch Stereotype und Vorurteile in den Daten begünstigen und u. a. Diskriminierungen reproduzieren. • Sprachliche Verzerrungen: Die Auswahl der Daten ist limitiert und englischsprachige Texte sind deutlich häufiger vertreten. Dies führt durch Übersetzung und Wortwahl zu sprachlichen Verzerrungen. • Intransparenz: Die Informationen zu den Daten und dem Monitoringprozess der Daten sind für viele generative KI-Anwendungen nicht transparent und die Rückmeldungen der KI-Anwendungen häufig nicht auf bestimmte und fundierte Quellen zurückzuführen. Eine weitere Herausforderung bei der Nutzung von generativer KI, der sich alle Nutzenden bewusst sein sollten, ist der hohe Energieverbrauch dieser Technologie und der damit zusammenhängende ökologische Fußabdruck. Dies betrifft sowohl das Training, als auch die Nutzung von generativen KI-Anwendung. Prognosen gehen derzeit davon aus, dass der weltweite Stromverbrauch durch generative KI in den nächsten Jahren auf über 80 Terawattstunden pro Jahr anwachsen wird, was den Elektrizitätsbedarf von ganzen Ländern (bspw. Belgien oder Portugal) übersteigt (vgl. de Vries, 2023). 3. Gesetzliche Rahmenbedingungen2 Bei der Nutzung einer KI-Anwendung sind zunächst die möglicherweise vorhandenen Nutzungsbedingungen der jeweiligen Tools zu beachten. Diese geben meistens vor, dass kein strafrechtlich relevanter oder sonst rechtsverletzender Inhalt eingegeben werden darf. Dies betrifft neben Urheber- und Datenschutzrecht auch das Persönlichkeitsrecht. Über im Einzelfall anwendbare Nutzungsbedingungen hinaus sind bei der Nutzung immer auch etwaige über die Nutzungsbedingungen hinausgehende gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten, wozu derzeit insbesondere die Folgenden gehören: Datenschutz Jede Verarbeitung personenbezogener Daten benötigt eine Rechtsgrundlage, so auch die Eingabe personenbezogener Daten beim Prompten. Die Rechtsgrundlage ist regelmäßig abhängig davon, welche Daten zu welchen Zwecken in welchem Umfang verarbeitet werden. Personenbezogene Daten sind u. a. Namen, Matrikel- oder Personalnummern, Noten von Studierenden aber auch Bilder, auf denen Personen erkennbar sind. Da in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen der 2 vgl. „Leitlinien zur Nutzung von generativen KI-Anwendungen in der Lehre an der HsH“ von Cornelia Eube und Theresia Rasche für das Servicezentrum Lehre, Hochschule Hannover, freigegeben als: CC0/Public Domain. 3 Einige KI-Anwendungen recherchieren für die Antwort und geben die recherchierten Quellen mit an. https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/deed.de Leitlinien zur Verwendung von generativer Künstlicher Intelligenz an der Deutschen Sporthochschule Köln (Stand: 26.03.2025) 3 Rechtsgrundlage vorliegen und es bisher im Kontext „Einsatz von KI in der Hochschule“ noch keine einschlägige Rechtsprechung oder Stellungnahmen von Aufsichtsbehörden gibt, wird empfohlen, die Eingabe sämtlicher personenbezogener Daten zu unterlassen. Falls doch personenbezogene Daten mittels KI verarbeitet werden müssen, sind dessen ungeachtet unbedingt die geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Urheberrecht Das Urheberrecht ist im Kontext von generativer KI sowohl für den Input (Prompt) als auch für die Verwendung des Outputs relevant. Input Werden urheberrechtlich geschützte Inhalte in das KI-Tool eingegeben, liegt eine Vervielfältigung vor. Hierfür braucht es eine Erlaubnis, die entweder individuell vom Urheber erteilt wird (Lizenz) oder die allgemein vom Gesetz definiert wird (Schranke). Eine solche Schranke findet sich bspw. in § 60a UrhG. Danach dürfen unter bestimmten Voraussetzungen veröffentlichte Werke zu Zwecken der Veranschaulichung der Lehre (§ 60a UrhG) oder zu Zwecken der nicht-kommerziellen wissenschaftlichen Forschung (§ 60c UrhG) in gewissem Umfang vervielfältigt werden. Sofern der Input nicht zum Training der KI verwendet wird und der Verlauf nicht gespeichert wird, dürfte es sich um eine vorübergehende Vervielfältigung im Sinne des § 44a UrhG handeln und damit eine privilegierte Nutzung darstellen. Sofern die Eingabe aber zu einer Änderung des Werkes führt, bedarf die Nutzung laut EuGH (2012) weiterhin der Erlaubnis des Urhebers. Darüber hinaus dürfen eigene sowie gemeinfreie Materialien grundsätzlich nach Belieben verwendet werden. Output Outputs von generativer KI sind in aller Regel nicht urheberrechtlich geschützt, da urheberrechtlicher Schutz die persönlich geistige Schöpfung eines Menschen voraussetzt. Damit können KI-generierte Inhalte grundsätzlich frei verwendet werden. Gleicht der Output jedoch (zufällig) einem urheberrechtlich geschützten Werk, kann die Nutzung des Outputs Urheberrechte verletzen. Die erlaubnisfreie Nutzung in Unterricht und Lehre nach § 60a UrhG ist weiterhin zulässig. Die generative KI sollte daher nicht danach gefragt werden, urheberrechtlich bestehende Werke zu reproduzieren (Bsp.: „Wie lautet ein Gedicht von Audre Lorde?“). Wird die KI dazu genutzt, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu verändern, kann in der Bearbeitung eine Urheberrechtsverletzung liegen. Entscheidend ist, ob der eigenschöpferische Gehalt der Vorlage übernommen wird (bei Sprachwerken sind dies z. B. wesentliche und prägende Formulierungen und Satzteile). Je weiter der Output sich inhaltlich und sprachlich vom Originalwerk entfernt, desto eher liegt keine Urheberrechtsverletzung vor. Bei Unsicherheiten sollte darauf verzichtet werden, den Output öffentlich zugänglich zu machen. Fiktionale Figuren können urheberrechtlich geschützt sein. Bei Fachtexten gilt insofern eine andere Bewertung, als es aufgrund der Vorgabe des Forschungsgegenstands nur einen geringen Gestaltungsspielraum gibt. Hier stellt auch eine verhältnismäßig geringe Abweichung keine Urheberrechtsverletzung mehr dar. Die Zusammenfassung von wissenschaftlichen Texten – sofern als Input erlaubt – stellt keine Urheberrechtsverletzung dar. Die falsche Zuordnung von Werken zu einem Urheber verletzt dessen Urheberpersönlichkeitsrecht i.S.v. § 13 UrhG. Wenn die generative KI danach gefragt wird, einen Text oder ein Bild im Stil einer bekannten Künstlerin zu generieren, sollte bei der Veröffentlichung des Outputs darauf geachtet werden, dass er nicht fälschlicherweise als Output dieser Künstlerin ausgegeben wird. Leitlinien zur Verwendung von generativer Künstlicher Intelligenz an der Deutschen Sporthochschule Köln (Stand: 26.03.2025) 4 Persönlichkeitsrecht Ist eine Person auf einem KI-generierten Output erkennbar, kann die Verwendung des Outputs gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 GG schützt umfassend die Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit insbesondere natürlicher Personen. Hierzu gehören u.a. der Schutz der Privatsphäre, Geheimsphäre und Intimsphäre, das Recht am eigenen Bild (vgl. §§ 22, 23 KunstUrhG), das Recht der persönlichen Ehre, der Schutz vor Entstellung und Unterschieben von Äußerungen oder das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Neben arbeitsrechtlichen Konsequenzen, können Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch zur Geltendmachung von Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüchen durch die Verletzten nach § 823 Abs. 1 BGB führen. Etwa bei ehrverletzenden Behauptungen können sie darüber hinaus sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (z.B. §§ 185 ff. StGB). Die Allgemeinen Persönlichkeitsrechte sind auch dann zu beachten, wenn eine solche Verletzung mithilfe einer KI begangen wurde. So dürfen z.B. Bilder oder Stimmen anderer Personen grundsätzlich nicht ohne ihre jeweilige Einwilligung mit KI imitiert und im Rahmen einer Lehrveranstaltung gezeigt werden, wenn dadurch vorgegeben wird, dass die Person etwas gesagt hat, was sie nicht getan hat. Geschäftsgeheimnisschutz Die Eingabe von Geheimnissen im Sinne von § 2 Ziffer 1 Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) kann eine unerlaubte Nutzung oder Offenlegung im Sinne von § 4 Abs. 2, 3 GeschGehG darstellen. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn betrieblich begleitete Abschlussarbeiten oder Praktikumsberichte in die KI eingegeben werden oder wenn Forschungsergebnisse oder Buchhaltungsunterlagen von einer KI ausgewertet werden sollen. Von der Nutzung von KI-Tools ist bei Eingabe von Geschäftsgeheimnissen abzusehen oder es muss die Zustimmung des jeweiligen Betriebs, dessen Geschäftsgeheimnisse in die KI eingegeben werden sollen, eingeholt werden. Die unerlaubte Nutzung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen können zivil-, arbeits- sowie strafrechtliche Konsequenzen haben. 4. Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz an der DSHS Die folgenden Punkte beschreiben, in welchem Rahmen generative Künstliche Intelligenz an der DSHS eingesetzt und genutzt werden kann. Dabei sind stets die gesetzlichen Rahmenbedingungen (vgl. hierzu Abschnitt 3) zu beachten. Grundlegende Erlaubnis Die Verwendung von generativer KI beim Lehren und Lernen sowie in Forschung und Transfer oder in der Verwaltung ist grundsätzlich allen Statusgruppen der Universität erlaubt, sofern diese sich an die gesetzlichen Rahmenbedingungen - insbesondere aus den Bereichen Datenschutz, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht und Geschäftsgeheimnisschutz (Abschnitt 3) - halten. Transparenz und Kennzeichnungspflicht Der Einsatz und die Nutzung von generativer KI muss transparent kenntlich gemacht werden. Dies gilt vor allem für bewertete Hausarbeiten, Abschlussarbeiten und offizielle Dokumente. Ebenfalls sollte dies, im Sinne einer guten wissenschaftlichen Praxis, auch bei, durch Lehrpersonen erstellte, Lehrmaterialien und wissenschaftlichen Veröffentlichungen Anwendung finden, sowie bei Drittmittelanträgen im Bereich der Forschungsförderung.4 4 vgl. „Stellungnahme des Präsidiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zum Einfluss generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung auf die Wissenschaften und das Förderhandeln der DFG“, September 2023. https://www.dfg.de/resource/blob/289674/ff57cf46c5ca109cb18533b21fba49bd/230921-stellungnahme-praesidium-ki-ai-data.pdf https://www.ra-plutte.de/faq-recht-am-eigenen-bild-beispiele/ https://www.ra-plutte.de/faq-recht-am-eigenen-bild-beispiele/ https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html https://www.dfg.de/resource/blob/289674/ff57cf46c5ca109cb18533b21fba49bd/230921-stellungnahme-praesidium-ki-ai-data.pdf Leitlinien zur Verwendung von generativer Künstlicher Intelligenz an der Deutschen Sporthochschule Köln (Stand: 26.03.2025) 5 Es wird empfohlen Textpassagen, die durch eine KI-Anwendung erstellt und eins zu eins oder mit nur geringfügigen Änderungen übernommen worden sind, wie folgt zu kennzeichnen: „KI-generierter Text, [Name der KI-Anwendung], [Datum der Erstellung]“ (vgl. Limburg, 2022). Bei Textpassagen, die zwar mit KI-Anwendungen erstellt, aber durch die anwendende Person erheblich angepasst und verändert worden sind, wird empfohlen, diese mit einem Hinweis zu versehen, bspw.: „Hinweis: Dieser Text / diese Textpassage wurden mit Hilfe generativer KI erstellt, angepasst und optimiert.“ Gleiches gilt für einzelne Folien einer Präsentation oder mit KI-Anwendungen erstelltes oder erweitertes Bild-, Ton- und Video-Material, sowie für Übersetzungen, die mit generativen KI-Anwendungen, wie bspw. DeepL, angefertigt worden sind. Texte und andere Ausarbeitungen, die nicht eins zu eins mit einer generativen KI-Anwendung erstellt worden sind bzw. bei denen bspw. nur die Struktur oder die Gliederung durch oder mit Hilfe einer entsprechenden Anwendung erstellt worden sind, können auch als gesamtes Dokument mit dem oben genannten Hinweis versehen werden („Hinweis: Dieses Dokument wurden mit Hilfe generativer KI erstellt, angepasst und optimiert.“). Diese Kennzeichnungspflichten entsprechen nach Auffassung der Universität den ab dem 02.08.2026 geltenden Transparenzverpflichtungen aus Artikel 50 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (“KI-Verordnung”).5 Nutzung von generativer KI in Prüfungen Für bewertete Hausarbeiten, Abschlussarbeiten oder andere prüfungsrelevante und durch Studierende erstellte Inhalte gelten die bereits aufgeführten Grundlagen zu Transparenz und Kennzeichnung (s. o.). Darüber hinaus können Eigenständigkeitserklärungen durch die Prüfenden entsprechend angepasst und um Passagen zur Nutzung von generativen KI-Anwendungen erweitert werden. Bspw. wie folgt: Eidesstattliche Versicherung Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich diese Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Die Stellen meiner Arbeit, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken und Quellen entnommen sind, habe ich unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht. Dasselbe gilt sinngemäß für Tabellen, Karten und Abbildungen. Ferner wurden die Stellen meiner Arbeit, die mit Hilfe von generativer Künstlicher Intelligenz erstellt, angepasst oder optimiert worden sind, entsprechend kenntlich gemacht. Diese Arbeit habe ich in gleicher oder ähnlicher Form oder auszugsweise nicht im Rahmen einer anderen Prüfung eingereicht. ________________________________ Eigenhändige Unterschrift Auch das Verbot der Nutzung von generativer KI bei Abschlussarbeiten oder anderen bewerteten studentischen Arbeiten kann durch die eidesstattliche Versicherung durchgesetzt werden, wird 5 vgl. „Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber bestimmter KI-Systeme“. Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689#art_50 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401689#art_50 Leitlinien zur Verwendung von generativer Künstlicher Intelligenz an der Deutschen Sporthochschule Köln (Stand: 26.03.2025) 6 allerdings nicht empfohlen, da generative KI-Anwendungen nicht nur für das Schreiben von Texten und Textpassagen genutzt werden können, sondern auch für Vor- und Recherchearbeiten oder für die Textoptimierung. Dies kann auch durch KI-Anwendungen geschehen, die bereits in andere Software integriert ist, sodass Studierende unter Umständen nicht immer vollumfänglich nachvollziehen können, ob generative KI tatsächlich eingesetzt worden ist. Prüfungsleistungen können zudem um weitere Datenabfragen erweitert werden und eine Dokumentation der eingesetzten KI-Anwendungen beinhalten. Bspw. eine Dokumentation über die eingesetzten Prompts oder den Chat-Verlauf oder eine Dokumentation der eingesetzten Quellen inkl. der zugehörigen Textpassagen, die durch eine KI-Anwendung angepasst oder zusammengefasst worden sind. Nutzung von generativer KI bei der Erstellung von Drittmittelanträgen Der Einsatz und die Nutzung von generativer KI bei der Erstellung von Drittmittelanträgen ist in der Regel möglich, solange der Fördermittelgeber dazu keine anderen Vorgaben macht. Nach einer Stellungnahme des Präsidiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zum Einfluss generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung auf die Wissenschaften und das Förderhandeln der DFG6 wird der Einsatz generativer Modelle bei der Antragstellung grundsätzlich als zulässig erklärt. Allerdings muss die Nutzung im Rahmen guter wissenschaftlicher Praxis erfolgen und Antragstellende sollen offenlegen, ob und in welchem Umfang sie generative Modelle für ihre Forschung und im Rahmen der Antragstellung eingesetzt haben. Dies gilt auch für Förderanträge an der DSHS im Rahmen der Hochschulinternen Forschungsförderung (HIFF). Die Verantwortung für die Einhaltung wissenschaftlicher Integrität bleibt dabei bei den Forschenden selbst. Zudem ist bei der Nutzung von generativer KI im Rahmen einer Antragstellung auf die in diesen Leitlinien dargelegten rechtlichen Aspekte zu achten (Abschnitt 3). Ferner ist es wichtig zu betonen, dass generative KI als Hilfsmittel und nicht als Ersatz für die eigene wissenschaftliche Expertise dient. Die finale Verantwortung für den Inhalt und die Qualität des Antrags liegt bei den Antragstellenden. Nutzung von generativer KI bei der Erstellung von Gutachten Die DFG untersagt in ihrer Stellungnahme6 ausdrücklich den Einsatz generativer KI bei der Erstellung von Gutachten, um die Vertraulichkeit des Begutachtungsverfahrens zu wahren. Diese Regelung soll dementsprechend auch an der DSHS gelten und zwar sowohl für Fachgutachten im Rahmen wissenschaftlicher Tätigkeiten als auch für Gutachten im Bereich der Lehre, etwa bei der Bewertung von Abschlussarbeiten. Generative KI ist zum einen technisch nicht in der Lage, eine qualifizierte Begutachtung durchzuführen, da sie weder die klare Darstellung von Hypothesen und Ergebnissen noch methodische Fehler zuverlässig erkennen kann.7 Zum anderen unterliegen die zu begutachtenden Unterlagen der Vertraulichkeit und ein Hochladen oder ein Eingeben der Inhalte in generative KI-Systeme kann einen Verstoß gegen Urheberrechte darstellen (Kapitel 3). 6 vgl. „Stellungnahme des Präsidiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zum Einfluss generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung auf die Wissenschaften und das Förderhandeln der DFG“, September 2023. https://www.dfg.de/resource/blob/289674/ff57cf46c5ca109cb18533b21fba49bd/230921-stellungnahme-praesidium-ki-ai-data.pdf 7 vgl. „Forschung & Lehre. ChatGPT erobert die wissenschaftliche Begutachtung“, 16.04.2024. https://www.forschung-und- lehre.de/forschung/chatgpt-erobert-den-wissenschaftlichen-begutachtungsprozess-6367 https://www.dfg.de/resource/blob/289674/ff57cf46c5ca109cb18533b21fba49bd/230921-stellungnahme-praesidium-ki-ai-data.pdf https://www.forschung-und-lehre.de/forschung/chatgpt-erobert-den-wissenschaftlichen-begutachtungsprozess-6367 https://www.forschung-und-lehre.de/forschung/chatgpt-erobert-den-wissenschaftlichen-begutachtungsprozess-6367 Leitlinien zur Verwendung von generativer Künstlicher Intelligenz an der Deutschen Sporthochschule Köln (Stand: 26.03.2025) 7 Daher dürfen zu begutachtende Unterlagen nicht in generative KI-Systeme eingegeben werden. Diese Regelung gilt sowohl für wissenschaftliche Gutachten als auch für die Bewertung von studentischen Arbeiten. Anmeldung bei (externen) Anbietern von KI-Anwendungen Von Studierenden der DSHS darf nicht verlangt werden, dass sich diese für Studium und Lehre oder für Arbeitszwecke bei (externen) Anbietern von KI-Anwendungen mit ihren personenbezogenen Daten anmelden. Für Mitarbeitende kann die Nutzung der dienstlichen Mailadresse zur Nutzung von KI-Anwendungen im dienstlichen Kontext erforderlich sein, dies ist auf notwendige und dienstlich angeordnete KI-Anwendungen begrenzt. Personen mit einer DSHS-E-Mail- oder DSHS-Stud-Mail-Adresse dürfen diese nutzen, um sich freiwillig bei (externen) Anbietern von KI-Anwendungen für dienstliche oder studienbezogene Zwecke anzumelden. Dadurch anfallende Kosten werden nicht durch die DSHS getragen. Verantwortungsvoller Umgang mit generativer KI Die DSHS spricht sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit generativer KI aus, basierend auf ethischen Standards und akademischer Integrität. Alle Statusgruppen und Hochschulangehörigen der Universität sind dazu aufgefordert, sensible Daten zu schützen und sich eigenständig über die Nutzungsbedingungen und Risiken, der von ihnen eingesetzten KI-Anwendungen zu informieren. Der offene und transparente Umgang mit dem Einsatz von generativer KI unterstützt und fördert eine gute und zukunftsweisende wissenschaftliche Praxis. Die Auswirkungen, die generative KI kurz-, mittel- und langfristig auf das alltägliche Leben, auf das Studium, auf Forschung und Transfer und auf die Arbeitswelt haben wird, sind unbestritten und werden neue Chancen bieten, aber auch neue Kompetenzen erfordern. Daher bedarf es bei dem Thema einer kontinuierlichen Diskussion und einer, damit einhergehenden, fortlaufenden Aktualisierung der Leitlinien zur Verwendung von generativer Künstlicher Intelligenz an der Deutschen Sporthochschule Köln. Leitlinien zur Verwendung von generativer Künstlicher Intelligenz an der Deutschen Sporthochschule Köln (Stand: 26.03.2025) 8 5. Literatur- und Quellenverzeichnis (1) Breuer, W. (2024). Richtlinien für die Verwendung von KI in wissenschaftlichen Arbeiten. Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Betriebliche Finanzwirtschaft. RWTH Aachen (2) ChatGPT erobert die wissenschaftliche Begutachtung (16.04.2024). Deutscher Hochschulverband. Forschung & Lehre. https://www.forschung-und- lehre.de/forschung/chatgpt-erobert-den-wissenschaftlichen-begutachtungsprozess-6367 [abgerufen am 20.12.2024] (3) de Vries, A. (2023). The growing energy footprint of artificial intelligence. Joule, Volume 7, Issue 10, 2191 – 2194. DOI: 10.1016/j.joule.2023.09.004 (4) EU Artificial Intelligence Act (2024). https://artificialintelligenceact.eu/de/ai-act-explorer/ [abgerufen am 20.12.2024] (5) Eube, C., Rasche, T. (2024). Leitlinien zur Nutzung von generativen KI-Anwendungen in der Lehre an der HsH - Handreichung des Servicezentrums Lehre der Hochschule Hannover (Mai 2024). Version 1.0 (6) EuGH (2012) Beschluss vom 17. Januar 2012, Infopaq II, C-302/10, ECLI:EU:C:2012:16, Rn. 54 https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=118441&pageIndex=0& doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 (7) European Commission (2024) Living guidelines on the responsible use of generative AI in research. ERA Forum Stakeholders’ document. First Version, March 2024 (8) Fachhochschule Dortmund (2024). Leitlinie KI in der Lehre. Version 14.02.2024 (9) Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (2024). Leitlinien zur Verwendung generativer Künstlicher Intelligenz in der Lehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 25.04.2024. Amtliche Bekanntmachung Nr.14|2024 (10) KI:connect.nrw (2024). Checkliste zum Umgang mit Generativen KI-Diensten in der Version 1.0 von 2024-07-02 (11) KI-Taskforce der HAWK – Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen (2024). Leitlinien für den Umgang mit generativen KI- Systemen in Studium und Lehre an der HAWK (V1). Stand 06/2024 (12) Limburg, A., Salden, P., Mundorf, M., & Weßels, D. (2022). Plagiarismus in Zeiten Künstlicher Intelligenz. ZHFE - Zeitschrift Für Hochschulentwicklung, 17(3), 91–106. https://doi.org/10.3217/zfhe-17-03/06 (13) Stellungnahme des Präsidiums der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zum Einfluss generativer Modelle für die Text- und Bilderstellung auf die Wissenschaften und das Förderhandeln der DFG (September 2023). https://www.dfg.de/resource/blob/289674/ff57cf46c5ca109cb18533b21fba49bd/230921- stellungnahme-praesidium-ki-ai-data.pdf [abgerufen am 20.12.2024] (14) Tobor, J. (2024). Blickpunkt – Leitlinien zum Umgang mit generativer KI. Berlin: Hochschulforum Digitalisierung. Version 1.0 https://www.forschung-und-lehre.de/forschung/chatgpt-erobert-den-wissenschaftlichen-begutachtungsprozess-6367 https://www.forschung-und-lehre.de/forschung/chatgpt-erobert-den-wissenschaftlichen-begutachtungsprozess-6367 https://doi.org/10.1016/j.joule.2023.09.004 https://artificialintelligenceact.eu/de/ai-act-explorer/ https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=118441&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=118441&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1 https://doi.org/10.3217/zfhe-17-03/06 https://www.dfg.de/resource/blob/289674/ff57cf46c5ca109cb18533b21fba49bd/230921-stellungnahme-praesidium-ki-ai-data.pdf https://www.dfg.de/resource/blob/289674/ff57cf46c5ca109cb18533b21fba49bd/230921-stellungnahme-praesidium-ki-ai-data.pdf

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    Abteilung Diversitätsforschung Bibliografieren & Zitieren (dvs nach APA 7. Aufl.) Inhalt 1 Zitation 1.1 Sinngemäße Zitate 1.2 Wörtliche Zitate 1.3 Angabe der Quellen im Text 2 Literaturverzeichnis 2.1 Bibliografische Angaben des verwendeten Materials 2.2 Anordnung im Literaturverzeichnis 3 Fußnoten 3.1 Fußnoten 3.2 Tabellen und Abbildungen 4 Zitation von Interviewpartner*innen Institut für Soziologie und Genderforschung, 2026 2 Abteilung Diversitätsforschung „Zitate sind die wortgetreue oder sinngemäße Wiedergabe fremder Äußerungen.“ (Buß & Schöps, 1979, S. 137) Allgemeiner Hinweis Jede Übernahme oder Verwendung fremden Materials muss als solche deutlich gekennzeichnet sein, d.h. zu jedem Zitat gehört eine Quellenangabe, die wiederum eindeutig im Literaturverzeichnis identifizierbar sein muss. Es sollte nicht aus zweiter Hand, sondern immer nur aus dem Originalmaterial zitiert werden. Ist das Original nicht zu beschaffen, kann das Zitieren aus zweiter Hand sinnvoll sein, muss aber auch als solches kenntlich gemacht werden und zwar durch den Zusatz „zit. nach“. Das Literaturverzeichnis ist ein wichtiger Bestandteil des wissenschaftlichen Arbeitens. 1 Zitation 1.1 Das sinngemäße Zitat Beim sinngemäßen Zitat wird eine fremde Aussage mit eigenen Worten wiedergegeben. Der Inhalt eines Zitates muss seinen ursprünglichen Sinn (so wie im Originalzusammenhang) behalten, d.h. auch, dass der Inhalt nicht mit einem anderen Kontext vermischt werden darf. Auch wenn nicht wörtlich zitiert wird, so muss die sinngemäße Wiedergabe fremden geistigen Materials genauso streng belegt werden wie die wörtliche, d.h. dass unmittelbar nach den Ausführungen auf das jeweilige Werk hingewiesen wird: (Autor*in, Jahr). Bsp: Die Wirkungen des Verhaltens des Interviewers auf den Befragten in einer spezifischen Befragungssituation sind bisher noch wenig erforscht (Scheuch, 1983). 1.2 Das wörtliche Zitat Der Text wird immer genau in seinem Wortlaut, Rechtschreibung und Orthographie wiedergegeben (auch wenn der Text fehlerhaft ist). Wörtliche Zitate werden zu ihrer Identifikation in Anführungszeichen gesetzt. Bsp: „Wie in allen Sozialwissenschaften stellt das Studium der Soziologie hohe Anforderungen im Umgang mit den formalen Regeln und den fachspezifischen Verfahren“ (Buß & Schöps, 1979, S. 11). Um zu vermeiden, dass Fehler des Originals zu Missverständnissen führen, wird unmittelbar hinter der fehlerhaften Stelle [sic] eingefügt. Auslassungen: Innerhalb des Zitats müssen diese mit drei Punkten (bzw. vier Punkten für Auslassungen eines ganzen Satzes) in eckigen Klammern [...] gekennzeichnet werden. Solche Kürzungen der Zitate sind nur zulässig, wenn dadurch nicht der ursprüngliche Sinn des Zitates verändert wird. Auslassungen können auch am Satzanfang oder am Satzende stehen. Bsp: Original: „Will man die politische Sozialisation, das politische Handeln und Unterlassen der Menschen verstehen, muss man ihr Alltagsbewusstsein und die Bedingungen, unter denen es entsteht und sich verändert, erforschen“ (Gottschalch, 1985, S. 90). Auslassung: „Will man die politische Sozialisation [...] verstehen, muss man ihr Alltagsbewusstsein und die Bedingungen, unter denen es entsteht und sich verändert, erforschen“ (Gottschalch, 1985, S. 90). 3 Abteilung Diversitätsforschung Ergänzungen/Erläuterungen: Zur sinnvollen Erläuterung oder Anpassung an die syntaktische Struktur des eigenen Textes dürfen Zitate ergänzt werden. Solche Zusätze des Verfassers oder der Verfasserin müssen zur Unterscheidung vom Original in eckige Klammern [ ] gesetzt werden. Bsp.: Original: „Dem wachsenden Problemdruck der Jugendlichen standen Einrichtungen gegenüber, die ihrerseits nur unzureichend auf die krisenhafte Situation vorbereitet waren und selbst unter deren Auswirkungen zu leiden hatten“ (Klawe, 1991, S. 88). Ergänzung/Erläuterung: „Dem wachsenden Problemdruck der Jugendlichen [Mitte der siebziger Jahre] standen Einrichtungen gegenüber, die ihrerseits nur unzureichend auf die krisenhafte Situation vorbereitet waren und selbst unter deren Auswirkungen zu leiden hatten“ (Klawe, 1991, S. 88). Hervorhebungen: Mit Hervorhebungen (z.B. Unterstreichung, Kursivsetzung, Fettdruck) in einem Zitat sollte zwar sparsam und nicht übertrieben umgegangen werden, wenn jedoch der/die Verfasser/in selbst etwas hervorhebt, muss dies durch folgenden Zusatz kenntlich gemacht werden: [Hervorhebung v. Verf.]. Hervorhebungen im Original müssen übernommen werden und als solche kenntlich gemacht werden: [Hervorhebung im Original]. Bsp.: „Durch den Prozess der Individualisierung sind es nicht mehr so sehr das soziale Milieu, Geschlechtsrollenzuschreibungen, die Herkunft und die Religion, sondern die individuell [Hervorhebung v. Verf.] zu treffende Entscheidungen, die den persönlichen Lebensstil beeinflussen.“ „Diese Erklärungsansätze blenden die sozialen Verhältnisse vollkommen aus“ [Hervorhebung im Original) (Kuhne & Mayer, 1993, S. 112). Fremdsprachige Zitate: Sie werden im Original wiedergegeben. Im Allgemeinen (nicht unbedingt bei englischsprachigen Zitaten) ist es angebracht, eine Übersetzung anzuführen und das Original mit Angabe des Übersetzers oder der Übersetzerin in einer Fußnote zu dokumentieren. Zitat im Zitat: Eine im Originaltext in Anführungszeichen stehende Textstelle wird beim Zitieren in einfache Anführungszeichen gesetzt. Bsp.: Im Zuge der Industrie um den Körper „[...] geht die Gleichung ‘für Männer: hart, willensstark, kernig. Für Frauen: sexy, schön und gut in Form’ heute, zumindest in dieser Plattheit, nicht mehr auf.“ (Ulmer, 1991, S. 155) Blockzitate: Im Gegensatz zu kürzeren Zitaten müssen längere Zitate (mehr als drei Zeilen/ 40 Worte) gegenüber dem übrigen Text eingerückt und als eigener Absatz angeführt werden, wobei der Text links und rechts ca. 1 cm eingerückt wird. Der Text wird einzeilig geschrieben, die Schriftgröße evtl. um ein bis zwei pt. verkleinert. Die Quellenangabe am Ende des Blockzitates steht vor dem letzten schließenden Punkt. 1.3 Angabe der Quellen im Text Jedes Zitat, ob wörtlich oder sinngemäß, muss unter Angabe der Quelle belegt werden. Im Text werden Kurzformen des Literaturnachweises gewählt, die durch Name des Verfassers oder der Verfasserin, Erscheinungsjahr und Seitenzahl eine eindeutige Identifikation mit dem Literaturverzeichnis, das die vollständige bibliographische Angabe enthält, ermöglichen. Nach einem wörtlichen oder nicht-wörtlichen Zitat werden diese Angaben in runden Klammern eingefügt. 4 Abteilung Diversitätsforschung Bsp.: Einzelautor*in ➔ Daraus geht hervor, „dass die Eltern einen geschlechtsspezifischen Erziehungsstil hatten“ (Meier, 1992, S. 90). ➔ Meier (1992) stellte fest, „dass die Eltern einen geschlechtsspezifischen Erziehungsstil hatten“ (S.90). ➔ Meier stellte 1992 fest, „dass die Eltern einen geschlechtsspezifischen Erziehungsstil hatten“ (S. 90). Bsp.: Zwei Autor*innen ➔ „Der Erfolg wissenschaftlichen Arbeitens hängt unter anderem davon ab, inwieweit man sich der zweckmäßigen und formal richtigen Hilfsmittel zu bedienen weiß.“ (Buß & Schöps, 1979, S. 11) ➔ Böhnisch und Münchmeier(1990) stellten fest, dass sich „eine Jugendclique [...] im ausdrücklichen Bezug einer Gleichaltrigengruppe“ (S. 83) entwickelt. Bsp.: Mehr als zwei Autor*innen ➔ Es ist eine weitere These, dass, „eine entstereotypisierende Arbeit mit Mädchen [aber auch mit Jungen] [...] im Kinder- und Jugendalter neben den koedukativen auch geschlechtshomogene Gruppen und Räume“ (Klees et al., 1992, S. 37) verlangt. (→ et al. steht für lat. „et alii“ = „und andere“) Bsp.: Autor*innen mit gleichen Familiennamen in einem Erscheinungsjahr Hier müssen zusätzlich zu dem Nachnamen jeweils die Initialen der Autor*innen mit aufgeführt werden.: ➔ Müller(1989) und B. Müller(1989) ... Bsp.: Mehrere Werke des*r gleichen Autors*in in einem Jahr Hier werden die Jahreszahlen durch Kleinbuchstaben ergänzt und nach der Reihenfolge der Erwähnung im Literaturverzeichnis vergeben. ➔ In der Darstellung berufsspezifischer Sozialisation orientiert sich Müller (1988a, 1988b, 1990) weitestgehend an den Ausführungen von Hurrelmann (1985). Bsp.: Körperschaften (z. B. Institute, Gesellschaften) ➔ „Auch im außerhäuslichen Bereich sind die Interaktionsmöglichkeiten der Mädchen stark eingeschränkt“ (Verein zur Förderung bewegungs- und sportorientierter Jugendsozialarbeit e.V. [BSJ], 1988, S. 6). Nach der Einführung der Abkürzung (hier BSJ) ist es in den nachfolgenden Quellenverweisen möglich, nur noch die Abkürzung zu verwenden. 2 Literaturverzeichnis Das Literaturverzeichnis am Ende einer Arbeit enthält die notwendigen Informationen, um die in der Arbeit angeführten Quellen zu identifizieren. Jede Quellenangabe im Text muss im Literaturverzeichnis als vollständige bibliographische Angabe aufgeführt sein. In das Literaturverzeichnis dürfen nur jene Arbeiten aufgenommen werden, auf die in der Arbeit Bezug genommen wurde. Literaturverzeichnis und weiterführende Literatur sollten in einer wissenschaftlichen Arbeit getrennt voneinander aufgeführt werden. 2.1 Bibliografische Angaben des verwendeten Materials Im Literaturverzeichnis erscheint die vollständige bibliographische Angabe des verwendeten Materials nach folgenden Merkmalen: 5 Abteilung Diversitätsforschung Bücher: Nachname(n), Initital/en der Vorname(n) (Erscheinungsjahr). Titel. Untertitel (ggf. Aufl. oder Bd.1). Verlag. Bsp: Hartmann-Tews, I. (1996). Sport für alle!? – Strukturwandel des Sports im internationalen Vergleich: Deutschland, Großbritannien und Frankreich (Schriften des Bundesinstituts für Sportwissenschaft, Bd. 91). Hofmann. Hartmann-Tews, I. & Mrazek, J. (1994). Der berufliche Werdegang von Diplomsportlehrerinnen und Diplomsportlehrern. Sport & Buch Strauß. 1 Aufl. = Auflage, z.B.: (4. erw. Aufl.); Bd. = Band (Titel der Bandreihe, Bd. 5) Artikel in Zeitschriften: Nachname(n), Initital/en der Vorname(n) 2 (Erscheinungsjahr). Titel. Name der Zeitschrift, Jahrgang (Heft), Seitenangaben (ohne „S./p.“!). DOI (immer angeben, sofern vorhanden) Bsp: Hartmann-Tews, I. (1999). The idea of sport for All and the development of organized sport in Ger- many and Great Britain. Journal of European Area Studies, 7 (2), 145-156. https://doi.org/10.1080/02613539908455854 Hartmann-Tews, I. & Rulofs, B. (1998). Entwicklungen und Perspektiven der Frauen- und Geschlech- terforschung im Sport. Spectrum der Sportwissenschaften 10 (2), 71-85. Artikel in Büchern: Nachname(n), Initital/en der Vorname(n) (Erscheinungsjahr). Titel. Untertitel. In Initital/en der Vorname(n) Name(n) d. Herausgeber (Hrsg.), Titel des Sammelbandes (Seitenzahlen). Verlag. Bsp: Hartmann-Tews, I. (1999). Von der Passion zur Profession? Die Entwicklung sportbezogener Berufe im Licht soziologischer Theoriebildung. In I. Hartmann-Tews (Hrsg.), Professionalisierung im Sport (Schriften der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft, Bd. 106) (S. 31-44). Czwalina. Hartmann-Tews, I. & Luetkens, S.A. (2003). Jugendliche Sportpartizipation und somatische Kulturen aus Geschlechterperspektive. In W. Schmidt, I. Hartmann-Tews & W.-D. Brettschneider (Hrsg.), Erster Deutscher Kinder- und Jugendsportbericht (S. 297-318). Hofmann. Rulofs, B., Combrink, C. & Borchers, I. (2002). Sport im Lebenslauf von Frauen und Männern. In H. Allmer (Hrsg.), Sportengagement im Lebensverlauf (Brennpunkte der Sportwissenschaft, Bd. 23) (S. 39-60). Academia. Examensarbeit, Diplomarbeit, Promotions- und Habilitationsschriften: Nachname(n), Initital/en der Vorname(n) (Erscheinungsjahr). Titel der Arbeit. Untertitel. Art der Schrift, Hochschule/ Universität. Bsp: Rulofs, B. (2003). Konstruktion von Geschlechterdifferenzen in der Sportpresse? Eine Analyse der Berichterstattung zur Leichtathletik WM 1999. Dissertation, Deutsche Sporthochschule Köln. Zeitungsartikel: Nachname d. Verf., Initital/en der Vorname(n) (Erscheinungsjahr, Tag Monat). Vollständiger Titel des Artikels. Name der Zeitung, Seitenangabe. Bsp: Lieske, M. (27. August 1999). Laufen ohne zu sehen. Die blinde Läuferin Marla Runyan will heute ins WM-Finale über 1500 Meter. taz, 16. https://doi.org/10.1080/02613539908455854 6 Abteilung Diversitätsforschung Elektronischen Medien/ www-Seiten: Bei der Verwendung von Internet-Online Quellen sollte wegen der Schnelllebigkeit des Mediums darauf geachtet werden, Quellen zu nehmen, deren Beständigkeit zuverlässig eingeschätzt werden kann. Die wichtigste Angabe ist der URL (Uniform Resource Locator), der eindeutig sein muss. Besteht die Möglichkeit, alternative URLs anzugeben, so sollte diejenige Adresse angegeben werden, die dem Inhalt der Internetseite oder der verantwortlichen Organisation am nächsten kommt (z.B. www.dvs-sportwissenschaft.de ist gegenüber www.tu-darmstadt.de/dvs vorzuziehen). Ein besonderes Augenmerk ist auf die Groß- und Kleinschreibung sowie auf die Trennung von Internetadressen zu werfen. Silbentrennungen der URL sind zu vermeiden; sind sie jedoch bei langen URL notwendig, so darf die Trennung nur nach einem Schrägstrich („slash“) oder vor einem Punkt durch Einfügen eines Leerzeichens erfolgen; ein Trennstrich („-“) darf nicht eingefügt werden. Bei der Zitation von Internetquellen (z. B. Webseiten etc.) muss nur die URL-Adresse, jedoch nicht das jeweilige Abrufdatum genannt werden. Es wird nur der Name der Website genannt (außer es ist der gleiche wie der des Autors bzw. der Autorin). Der Titel des jeweiligen Artikels wird kursiv geschrieben. Name(n), Initital/en der Vorname(n) (Jahr). Titel des Dokumentes. Name der Webseite. URL Bsp.: Müller, T. (24. Januar 2020). Quellen nach APA zitieren. Scribber. https://www.scribbr.de/quellen-nach-apa-zitieren oder: Müller, T. (24. Januar 2020). Quellen nach APA zitieren. Abgerufen von https://www.scribbr.de/quellen-nach-apa-zitieren Beide Varianten sind laut dvs-Standard möglich. Die obere entspricht dem APA-Standard. Das Abrufdatum kann weggelassen werden. Einzige Ausnahme ist, wenn sich der Inhalt über Zeit ändern kann. Bsp.: U.S. Census Bureau. (o. J.). U.S. and world population clock. U.S. Department of Commerce. Abgerufen am 16. Dezember 2020 unter https://www.census.gov/popclock/ Bei www-Seiten ist nur das Datum der Erstellung bzw. der Revision (der letzten Aktualisierung) der Seite anzugeben. Das Revisionsdatum ist dem Erstellungsdatum vorzuziehen. Wenn zusätzlich die Versionsnummer der Revision angegeben ist, so kann diese ebenfalls genannt werden. Diese Angaben sollten direkt auf der Seite, in den Metadaten oder in den Informationen über die Seiten enthalten sein. Bsp.: Name(n), Initital/en der Vorname(n) (Tag (als Zahl), Punkt und Monat (ausgeschrieben Jahr). Titel des Dokumentes. Name der Webseite. URL Casalette, M. (8. Januar 2019). Vor fünf Jahren: Hitzlspergers Coming-out. „Ich bin froh, dass ich mich damals geäußert habe". Deutschlandfunk Kultur. https://www.deutschlandfunkkultur.de/ vor-fuenf-jahren-hitzlspergers-coming-out-ich-bin-froh-dass.2165.de.html?dram:article_id=437733 Ist eine Organisation/ein Ministerium Autor*in der Veröffentlichung wird diese*s als Autor*in genannt und danach nicht mehr angegeben. Außerdem muss die Organisation immer ausgeschrieben werden. http://www.dvs-sportwissenschaft.de/ http://www.tu-darmstadt.de/dvs https://www.scribbr.de/quellen-nach-apa-zitieren https://www.scribbr.de/quellen-nach-apa-zitieren https://www.census.gov/popclock/ http://www.deutschlandfunkkultur.de/ 7 Abteilung Diversitätsforschung Bsp.: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (2010). Sechster Bericht zur Lage der älteren Generation in der Bundesrepublik Deutschland. Altersbilder in der Gesellschaft. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-menschen,did=164568.html Nachrichten in Mailing-Listen und Diskussionsforen (Newsgroups): Nachrichten in Mailing-Listen und Newsgroups sind grundsätzlich zitierfähig. Dabei sind archivierte Listen den nicht archivierten vorzuziehen. Bei nicht archivierten Mailing-Listen und Newsgroups ist der*die Autor*in bei einer Zitation nachweispflichtig. Bei archivierten Mailing-Listen, die über das Internet einsehbar sind, ist ebenfalls der URL anzugeben, bei nicht archivierten Mailing- Listen die E-Mail- Adresse der Liste. Hierbei ist auf die (auf den Tag) genaue Angabe des Datums zu achten: Wolters, P. (16, Februar 2001). Resolution Juniorprofessuren. Nachricht veröffentlicht in Mailing - Liste SPORTWISS sportwiss@ruhr-uni-bochum.de. Brach, M. (4.März 1999). Mailinglisten Sportwissenschaft. Nachricht veröffentlicht in Mailing-Liste SPORTWISS, archiviert unter http://www.listserv.dfn.de/htbin/wa.exe?A2=ind9903&L=sportwiss&F=P&S=&P=518 Sponsel, R. (23. Februar 2002). Positiv-Liste zur Foerderung des Selbstgefuehls. Nachricht veröffentlicht in news://news/ de.sci.psychologie Bei Beiträgen aus englischsprachigen Mailing-Listen oder Diskussionsgruppen kann wahlweise auch die englischsprachige Zitationsweise der APA verwendet werden. 1.1 Anordnung/ Vorgaben im Literaturverzeichnis Die Anordnung erfolgt alphabetisch nach den Namen des*r Verfasser*in. Mehrere Veröffentlichungen eines*r Autor*in werden nach dem Erscheinungsjahr geordnet, beginnend mit dem ältesten Werk. Mehrere Veröffentlichungen eines*r Autor*in innerhalb eines Jahres müssen im Literaturverzeichnis mit Kleinbuchstaben a, b, c usw. aufgeführt werden. Hierbei werden sie alphabetisch nach dem Titel gereiht. (Geschlechtswörter bleiben dabei unberücksichtigt) Bei den Veröffentlichungen werden die Namen und Initialen von bis zu 20 Autor*innen angegeben. Abkürzungen Folgende Abkürzungen sind zu verwenden Begriff deutschsprachiges Werk englischsprachiges Werk Herausgeber Hrsg. Ed. (editor) Eds. (editors) Redaktion Red. Auflage Aufl., 2. Aufl. ed. (edition) 2nd ed. (second edition) Band Bd. vol. (volume) vols. (voumes) Seite(n) S. p. (page) pp. (pages) Kapitel Kap. chap. unveröffentlicht unveröff. unpubl. erweiterte Auflage erw. Aufl. rev. ed. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/aeltere-menschen%2Cdid%3D164568.html mailto:sportwiss@ruhr-uni-bochum.de http://www.listserv.dfn.de/htbin/wa.exe?A2=ind9903&amp%3BL=sportwiss&amp%3BF=P&amp%3BS&amp%3BP=518 8 Abteilung Diversitätsforschung 2 Fußnoten Fußnoten sollten so wenig wie möglich verwendet werden. Sie dienen der Entwicklung eines ausführlichen Nebengedankens, Originalen fremdsprachlicher Zitate in Übersetzung, etc. Fußnoten werden von Beginn der Arbeit an fortlaufend nummeriert. Dies geschieht durch hochgestellte arabische Ziffern. Fußnoten sollten immer auf der Seite erscheinen, auf die sie sich beziehen. 3 Zitation von Interviewpartner*innen Oberstes Gebot der Forschungsethik ist es, dass den Menschen, die in eine sozialwissenschaftliche Untersuchung einbezogen werden, daraus kein Schaden entstehen darf. Interviewpartner*innen werden aus Gründen der Vertraulichkeit und des Datenschutzes nicht persönlich erwähnt. Das Bundesdatenschutzgesetz verbietet die Veröffentlichung personenbezogener und -beziehbarer Daten, d.h. weder aus dem Interview, aus der im Anhang beigefügten Transkription noch aus dem Dateinamen darf erkennbar sein, mit wem das Interview geführt wurde. Auch andere im Interview erwähnte Personen dürfen lediglich in anonymisierter Form erwähnt werden. Wir empfehlen Ihnen hier, eindeutige Codes für die Dateinamen zu verwenden: z.B. könnte „PII5“ für P = Projektleiter/in (Akteurstyp), II = Institution 2 von 5 ausgewählten Institutionen und 5 = anstelle des Namens der Person stehen. Im Methodenteil werden alle befragten Personen insofern beschrieben, dass kein Rückschluss auf ihre Identität gezogen werden kann, d.h. dass auch keine indirekten Angaben über ihre Handlungen, über Organisationen, denen sie angehören genannt werden dürfen (z.B. ließe die Beschreibung ‚vierter Platz bei der Europameisterschaft 1988‘ eine genaue Identifizierung zu). Dennoch müssen die für die Interpretation wichtigsten Daten genannt werden. Eine Anonymisierung von Details könnte in der Transkription folgendermaßen aussehen (nach Gläser & Laudel, 2009, S. 280): Im Text sind Aussagen von Interviewpartner*innen wie folgt zu zitieren: Direktes oder indirektes Zitat: „…ZITAT…“ oder ...TEXT... →in Klammern dahinter: (PII5) und für die Aussage evtl. wichtige Angaben (z.B. Alter, Beruf etc.) (Achtung: Für Zitate, die länger als zwei Zeilen sind, gelten die üblichen Zitierregeln; siehe Kap. 1.2) Sofern eine Einwilligung der Betroffenen vorliegt, können nach Bundesdatenschutzgesetz vollständige Namen verwendet werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn es um Daten geht, die nur von bestimmten Personen stammen können (z.B. Leistungssportler/in mit spezifisch geprägtem Hintergrund oder 9 Abteilung Diversitätsforschung besonderen Lebensgeschichten). Außerdem besteht bei Studien in anonymisierter Form häufig die Gefahr, dass die präsentierten empirischen Ergebnisse an Anschaulichkeit und Lebendigkeit verlieren. Zur Durchführung von Interviews, der Transkription (Regeln etc.) und Auswertung siehe „Praxishand- buch Transkription“ (2011). Literatur dazu: Gläser, J. & Laudel, G. (2009). Experteninterviews und qualitative Inhaltsanalyse als Instrumente rekonstruierender Untersuchungen (3. Aufl.). Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften.

  • safeclubs
    NEWS : Wir sind umgezogen: https://safe-clubs.de/ Auf unserer neuen Website finden Sie alle aktualisierten Infos, sowie die im Projekt entwickelten Materialen! Diese Website wird nicht länger aktualisiert. Wir begrüßen Sie auf den Seiten unseres Forschungsprojekts »Safe Clubs« und freuen uns über Ihr Interesse für den Bereich Prävention von interpersonaler Gewalt im Sport! Wir möchten Sie einladen auf unserer Website einen genaueren Einblick in das Projektvorhaben zu erhalten. Hierzu können Sie der obigen Reiterstruktur folgen, die Sie durch die einzelnen Teilbereiche navigieren und detailliert informieren wird. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Wissenschaftlichen Partner*innen Ihr Forschungsteam von »Safe Clubs« Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=oKTadmwy2qU Das Projekt Projektlaufzeit: 01/2022 – 12/2024 Das Projekt stellt eine Fortführung des Projekts »Safe Sport« dar und hat zum Ziel, die dort herausgearbeiteten empfohlenen Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt mittels verschiedener Zugänge in Sportvereinen zu etablieren. Die drei wichtigen Handlungsfelder im Umgang mit sexualisierter Gewalt - Analyse, Prävention und Intervention - werden im Projekt in verschiedenen Teilprojekten abgedeckt. Das Projekt beschäftigt sich mit folgenden Schwerpunkten: Ermittlung von Risiko- und Schutzfaktoren für sexualisierte und interpersonale Gewalt Vereinsanalyse und Entwicklung organisationsspezifischer Schutzprozesse Empowerment Klima als Schutzfaktor gegen interpersonale Gewalt Erstellung und Evaluation von Workshops und – Materialien zum Empowerment von Athlet*innen Durchführung von Schulungen zur Prävention sexualisierter und interpersonaler Gewalt Entwicklung von Handlungswissen zur Intervention bei Ansprechpersonen für Kinderschutz Integration der Projektergebnisse sowie Erstellung und Umsetzung von Transferprodukten Kontakt bei Rückfragen Dr. Jeannine Ohlert Tel.: +49 221 4982-8728 j.ohlert(at)dshs-koeln.de Marion Sulprizio Tel.: +49 221 4982-5540 sulprizio(at)dshs-koeln.de Projektbeschreibung Ausgangspunkt Sexualisierte und interpersonale Gewalt im Sport sind in den letzten Jahren immer wieder in den Medien präsent geworden. Athlet*innen prangern Missstände in ihren Trainingsgruppen und zum Teil in ihrer Sportart allgemein an. Im Rahmen von Studien konnte festgestellt werden, dass Athlet*innen sexualisierte Gewalt häufig im Kontext eines Sportvereins erfahren, es dort jedoch an der Umsetzung von Schutzkonzepten mangelt. Viele Vereine und Verbände verunsichert insbesondere der Umgang mit Verdachtsfällen. Ziele des Projekts Das Projekt »Safe Clubs« stellt eine Fortführung des Projekts »Safe Sport« dar und hat zum Ziel, die dort herausgearbeiteten empfohlenen Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt mittels verschiedener Zugänge in Sportvereinen zu etablieren. Es werden drei wichtige Handlungsfelder im Umgang mit sexualisierter Gewalt in fünf Teilprojekten abgedeckt: Analyse, Prävention, Intervention. Alle im Projekt entwickelten Materialien und Konzepte werden bei Projektende über die beteiligten Praxispartner*innen Deutsche Sportjugend sowie verschiedene Landessportbünde allen Sportvereinen in Deutschland zur Verfügung gestellt. Vereine in Deutschland sollen dadurch bei der Entwicklung von nachhaltigen Strategien für den Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexualisierte Gewalt im Sport unterstützt werden. So trägt das geplante Projekt unmittelbar zur Prävention von sexualisierter Gewalt im organisierten Sport in Deutschland bei. Teilprojekte Das Verbundprojekt gliedert sich in fünf Teilprojekte (siehe Abbildung 1), in denen die drei Handlungsfelder Analyse, Prävention und Intervention im Umgang mit sexualisierter Gewalt abgedeckt werden. Alle drei Verbundpartner*innen leiten verschiedene Teilprojekte: Die Verbundleitung und Federführung für die Teilprojekte 2 und 5 liegt bei Dr. Jeannine Ohlert am Psychologischen Institut der Deutschen Sporthochschule Köln, die Leitung für die Teilprojekte 1 und 4 liegt bei Prof. Dr. Bettina Rulofs am Institut für Soziologie und Genderforschung der Deutschen Sporthochschule Köln und die Leitung für das Teilprojekt 3 liegt bei PD Dr. Marc Allroggen in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie / Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm. Abbildung 1: Übersicht der Teilprojekte von »Safe Clubs« Die verschiedenen Teilprojekte ergänzen sich gegenseitig und tragen alle zur gemeinsamen wissenschaftlichen Zielstellung des Verbundvorhabens bei. Im Sinne eines umfassendes Konzeptes zur Veränderung einer Vereinskultur werden in den Handlungsfeldern verschiedene zentrale Akteur*innen eines Sportvereins eingebunden. Alle Teilprojekte haben gemein, dass die überwiegend ehrenamtlich geführten Sportvereine in Deutschland als pädagogische Institutionen die zentrale Zielebene darstellen. Diese Vereine sollen von allen Maßnahmen profitieren, die im Vorhaben entwickelt wurden . Innerhalb der Vereine steht dabei der Schutz der Kinder und jugendlichen Athlet*innen sowohl im Leistungs- als auch im Breitensport im Vordergrund. In Teilprojekt 1 wird das Handlungsfeld der Analyse in den Fokus genommen, indem gemeinsam mit ausgewählten Vereinen Risikoanalysen zu sexualisierter Gewalt durchgeführt und darauf basierend Schutzprozesse entwickelt werden. Teilprojekte 2 und 3 sind im Handlungsfeld der Prävention angesiedelt und beinhalten die Entwicklung, Durchführung und Evaluierung von Workshops für Athlet*innen, Trainer*innen, Eltern sowie Funktionär*innen/Vereinsmitarbeiter*innen zum Thema Empowerment von Athlet*innen. Weiterhin werden in Teilprojekt 4 im Rahmen des Handlungsfeldes der Intervention konkrete Hilfestellungen für Ansprechpersonen zum Kinderschutz in den Landessportbünden/-jugenden und Vereinen entwickelt. Diese sollen dazu dienen, Vereine bei Verdachts-/Vorfällen besser unterstützen zu können. Im fünften und letzten Teilprojekt werden konkrete Transferprodukte für Sportvereine aus allen vorab stattfindenden Teilprojekten entwickelt. Bei Projektende werden diese über die beteiligten Praxispartner*innen allen Sportvereinen in Deutschland zur Verfügung gestellt. Außerdem sollen diese Transferprodukte mittels eines Abschlusssymposiums an die Sportpraxis vermittelt werden. Die Umsetzung aller Teilprojekte wird durch unsere Praxispartner*innen unterstützt. Wissenschaftliche Pratner*innen Praxispartnerinnen Deutsche Sportjugend Die Deutsche Sportjugend ist die Jugendorganisation im Deutschen Olympischen Sportbund e.V. Sie koordiniert bei gemeinsamen Aufgaben die Arbeit der Mitgliedsorganisationen. Zudem fördert die dsj Bildung, Betreuung und Erziehung durch Kinder- und Jugendarbeit im Sport und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher und jugendpolitischer Aufgaben. Mit ihren Mitgliedsorganisationen und deren Untergliederungen gestaltet die Deutsche Sportjugend im gesamten Bundesgebiet flächendeckend Angebote mit dem Medium Sport mit der Zielsetzung, junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu fördern. Im internationalen und europäischen Kontext konzipiert, veranstaltet und fördert sie Jugendaustauschprogramme und Qualifizierungsmaßnahmen für Jugend- und Fachkräfte sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Austauschprogrammen. Landessportbund Nordrhein-Westfalen Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen bildet das Dach des gemeinnützig organisierten Sports und vertritt die Interessen des Sports in NRW. Dabei gehört die Förderung der Verbände und Bünde zu seinen zentralen Aufgaben. In einem partnerschaftlich gestalteten Verbundsystem mit den Fachverbänden und den Bünden definiert der Landessportbund folgende Ziele: Unterstützungsleistungen für die Vereine erbringen; die Unabhängigkeit des gemeinnützig organisierten Sports als größter Sportanbieter erhalten und ausbauen; die finanziellen, materiellen und organisatorischen Rahmenbedingungen für den gemeinnützig organisierten Sport sichern und verbessern; Hilfen geben und Partner sein für alle sporttreibenden Menschen in NRW. Sportjugend Hessen Die Sportjugend Hessen ist Hessens größter Jugendverband mit 800.000 sportbegeisterten jungen Menschen in rund 7.500 Vereinen. Die Grundlagen der Vereinsarbeit basiert auf der Jugendordnung . Dem Verein liegen insbesondere der § 3 „Zweck und Grundsätze“ am Herzen, indem er sich deutlich zu Menschenrechten und Demokratie bekennt. Landessportbund Brandenburg Der Landessportbund Brandenburg e.V. ist der Dachverband der Sportvereine und -verbände des Landes Brandenburg mit Sitz in Potsdam und ist Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund. Aktuell gehören dem LSB Brandenburg 3.022 Sportvereine mit insgesamt 351.030 Mitgliedern an. Der LSB Brandenburg fördert den Breiten-, Wettkampf- und Spitzensport. Athleten Deutschland Athleten Deutschland wurde im Jahr 2017 gegründet, um den für Deutschland startenden Athlet*innen erstmals ein Mitspracherecht zu ermöglichen. Der Verein setzt sich für grundlegende Veränderungen im deutschen und internationalen Sportsystem ein. Der Schutz, die Perspektive und die paritätische Mitbestimmung der Athlet*innen stehen dabei im Mittelpunkt. Der Kampf für gute Rahmenbedingungen, welche die Möglichkeit bieten, sportliche und persönliche Potenziale zu entfalten ist ein wichtiges Anliegen. Außerdem treten Athleten Deutschland für fairen und sauberen Sport, frei von Missbrauch und Gewalt, Manipulation und Misswirtschaft ein. Zur Erfüllung dieser Mission kollaborieren sie mit verschiedenen Akteur*innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, sowie mit gleichgesinnten Partner*innen in Europa und der Welt. Athleten Deutschland wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gefördert. Landessportbund Hessen Der Landessportbund Hessen (lsb h) ist die Vereinigung der hessischen Sportvereine und -verbände mit ihren Mitgliedern. Er vertritt als Dachorganisation die Sportvereine sowie die Interessen des Sports in Hessen. Sportliche, gesellschafts- und bildungspolitische Kompetenz, Innovationskraft, Qualität und ehrenamtliches Engagement zeichnen den lsb h aus. Das zentrale Ziel des Sportbunds besteht darin, die Sportvereine zu fördern, zu stärken und weiter zu entwickeln. Zugleich stellt er ein wichtiges Lernfeld gesellschaftlichen und sozialen Handelns dar. Der lsb h steht für Freiheit, Solidarität, Toleranz, Respekt, gegenseitige Wertschätzung, Chancengleichheit und Fair Play. Landessportbund Thüringen Der Landessportbund Thüringen (LSB) ist die freiwillige Vereinigung der Turn- und Sportvereine sowie sonstiger Sportgemeinschaften des Freistaats Thüringen. Unter seinem Dach sind in 23 Kreis- und Stadtsportbünden derzeit circa 348.000 Mitglieder in rund 3.300 Sportvereinen organisiert. Insgesamt 48 Landessportverbände und 20 Anschlussorganisationen organisieren in ihrer Sportart den Breiten- und Freizeitsport sowie Wettkampfbetrieb und sichern die sportfachliche Ausbildung. Im Zusammenwirken mit Politik und Gesellschaft gilt für den LSB die Autonomie und parteipolitische Neutralität. Ihr Leitbild beschreibt ein gemeinsames Verständnis und Grundsätze zur Ausgestaltung des Sports in einem sich stetig verändernden gesellschaftlichen Umfeld.

  • sarms_fit_2009.pdf
    Der Wunsch, die eigene körperliche Leistungs- fähigkeit mit Hilfe legaler wie illegaler Methoden zu steigern, ist wahrscheinlich so alt wie der sport- liche Wettbewerb. Entwicklungen pharmazeuti- scher Produkte zur Behandlung schwerwiegender Krankheiten sowie die zeitgenössische Suche nach effektiven Anti-Aging Substanzen liefern einen na- hezu unerschöpflichen Pool neuer Therapeutika. Diese sind gelegentlich bis häufig mit einem er- heblichen Potenzial zum Missbrauch im Sport be- haftet. Dopingkontroll-Laboratorien sind aufge- fordert, diese neuen Verbindungen möglichst effi- zient und retrospektiv zu erfassen. Dadurch ist die Liste verbotener Substanzen und Methoden der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) sowie das Do- pingkontroll-System ein sehr dynamisches Feld ge- worden, und regelmäßige Aktualisierungen sowie Erweiterungen analytischer Verfahren sind die Fol- ge. Eines der wichtigsten Merkmale der Verbotslis- te der WADA ist der Zusatz „…and substances with a similar chemical structure or similar biological ef- fect(s)…“, womit neue oder verwandte Verbin- dungen auch ohne namentliche Erwähnung in das Verbot eingeschlossen werden. Zu solchen Neue- rungen zählen unter anderem kürzlich vorgestell- te selektive Androgenrezeptor Modulatoren (SARMs) sowie hypoxia-inducible transcription fac- tor (HIF) Stabilisatoren. Während die erstgenann- te Substanzklasse eine Gruppe von Wirkstoffen mit großem anabolem Potenzial repräsentiert, zielen HIF-Stabilisatoren auf eine gesteigerte Erythro- poese ab. Beide Effekte sind für bestimmte Sport- arten von besonderem Interesse, und daher wer- den Vertreter dieser neuen Therapeutika als do- pingrelevant eingestuft und als Konsequenz in Routine-Untersuchungen von Dopingkontroll-Pro- ben zukünftig einbezogen. Selektive Androgenrezeptor Modulatoren (SARMs) Körpereigene Androgene wie das Testosteron sind von essenzieller Bedeutung für die Entwicklung primärer und sekundärer männlicher Charakteristi- ka, wie z.B. die Ausbildung der Geschlechtsorgane bzw. Muskel- und Knochenmasse, Körperbehaa- rung, etc. Zudem hat Testosteron vorteilhafte Aus- wirkungen auf die körperliche Leistungsfähigkeit. Und zahlreiche synthetische Analoga wurden über mehrere Jahrzehnte hergestellt, um effektiv anä- mische Zustände und Hypogonadismus zu behan- deln sowie die männliche Zeugungsfähigkeit zu kontrollieren. Steroidersatztherapien mittels syn- thetischer Testosteronpräparate oder anabol-an- drogener Steroide zeigten jedoch zahlreiche uner- Dopingmittel der Zukunft und deren Nachweis Selektive Androgenrezeptor Modulatoren (SARMs) und HIF-Stabilisatoren Neue Entwicklungen der pharmazeutischen Industrie stellen einen nahezu unerschöpflichen Pool kommender Medikamente dar, von denen zahlreiche aufgrund ihrer therapeutischen Zielsetzung großes Missbrauchspotenzial im Sport besitzen. Zu diesen Substanzen zählen unter anderem se- lektive Androgenrezeptor Modulatoren (SARMs) und HIF-Stabilisatoren, welche im Wesentlichen das Muskelwachstum bzw. die körpereigene Erythropoietin-Produktion stimulieren. Nachweisver- fahren für diese niedermolekularen Verbindungen sind daher von großer Bedeutung für die Do- pinganalytik, und erste Erfolge sind mit Hilfe der Massenspektrometrie bereits zu verzeichnen. Obwohl diese Verbindungen noch keine Marktreife erreicht haben, zielt die Präventive Dopingfor- schung in der Analytik auf eine frühzeitige Implementierung neuer Substanzen in Screening-Ver- fahren ab, um einen Missbrauch einzudämmen. Ein Beitrag von Mario Thevis Wilhelm Schänzer Institut für Biochemie Zentrum für Präventive Doping- forschung Deutsche Sport- hochschule Köln 14 Dopingforschung Hirne im Weltall Drehen und SehenFriluftsliv GesundheitssurveyInka-Botenläufer Foto: querschnitt/PIXELIO 15Gesundheitssurvey Drehen und Sehen Friluftsliv Hirne im Weltall Dopingforschung Inka-Botenläufer wünschte Eigenschaften, wie z.B. Lebertoxizität, Förderung des Prostatawachstums, negative Aus- wirkungen auf Plasma-HDL-Werte und das kardio- vaskuläre System oder Brustwachstum bei Männern (Gynäkomastie). Diese Wirkungen werden in erster Linie durch eine fehlende Gewebeselektivität der steroidalen Wirkstoffe hervorgerufen, d.h., die Androgene stimulieren nicht ausschließlich das ge- wünschte Zielgewebe der Muskeln und Knochen. Zudem werden bestimmte Effekte, wie z.B. das Prostatawachstum, durch das aktive Stoffwechsel- produkt Dihydrotestosteron um ein Vielfaches am- plifiziert. Daher wurden seit etwa zehn Jahren Stu- dien zu Androgenrezeptor Modulatoren durchge- führt, deren Struktur nicht auf klassischen Stero- iden wie Testosteron basiert, 1998 wurden erste nicht-steroidale SARMs präsentiert. Seitdem sind zahlreiche Substanzklassen mit SARMs-Eigen- schaften bekannt geworden, von denen die weit fortgeschrittenen in Abb. 1 aufgezeigt sind. Zu diesen gehören so genannte Arylpropionamide (Ostarine, Andarine), Hydantoine (BMS-564929) und Chinolinone (LGD-2226). SARMs – Potenzial und Nachweis Die Produkte Andarine und Ostarine der Firma GTx Inc. (Abb. 1) haben die klinische Testphase IIb begonnen und in proof-of-concept Studien mit ge- sunden männlichen Probanden klinisch vielver- sprechende Ergebnisse geliefert. Es wurde ein sta- tistisch signifikanter Zuwachs der fettfreien Kör- permasse bei einer 12-wöchigen Verabreichung von 3 mg Ostarine täglich belegt, wobei im Durch- schnitt 1.4 kg Muskelmasse mit einhergehender Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit festgestellt wurde, ohne dass kontrollierte Diäten oder Trainingseinheiten vorgegeben oder durch- geführt wurden. Dabei wurden keine der üblichen Nebenwirkungen aus Steroidersatztherapien re- gistriert; Blutwerte sowie Prostata blieben unbe- einflusst. In Tierversuchen mit Hydantoinen wie BMS-564929 (Abb. 1) wurden besondere Selekti- vitäten bezüglich der Muskelgewebe festgestellt, und die Stabilität der Chinolinone wie LGD-2226 (Abb. 1) gegenüber typischen Abbauprozessen von Steroiden nach oraler Gabe sind ebenfalls be- richtet worden. Diese Ergebnisse waren für die WADA aber auch für Dopingkontroll-Laboratorien Anlass zu handeln. Es wurden nicht nur Referenzmaterialen hergestellt, im Institut für Biochemie der Deutschen Sporthoch- schule Köln wurden auch schon Nachweisverfahren etabliert. Wie in anderen analytischen Verfahren zur Bestimmung dopingrelevanter Verbindungen auch, wurden die Zielsubstanzen aus Urin extrahiert und mit Hilfe chromatographischer und massenspek- trometrischer Systeme identifiziert. Dabei werden analytisch-chemische „Fingerabdrücke“ (Produkt- Ionen-Spektren) erstellt, von denen zwei in Abb. 2 dargestellt sind. Die charakteristischen Merkmale (Ionen, welche bestimmte chemische Strukturen der Verbindungen repräsentieren, z.B. m/z 261 oder m/z 241) werden als Indikator für die Anwesenheit solcher Substanzen in Urinproben verwendet und erlauben die Erfassung ganzer Substanzklassen. So- mit wird die Verwendung der eigentlichen Thera- peutika sowie modifizierte Designer-Analoga durch dopende Sportler erkennbar. Abb. 2: „Fingerabdrücke“ (Electrospray Produkt- Ionen Spektrum) zweier SARMs: Ostarine (a) und LGD-2226 (b). Typische Produkt-Ionen beider Substanzklas- sen sind m/z 261 bzw. 241 und erlauben ne- ben den hier darge- stellten Verbindungen die Detektion analoger Strukturen. Abb. 1: Strukturen verschiede- ner SARMs. 16 Dopingforschung Hirne im Weltall Drehen und SehenFriluftsliv GesundheitssurveyInka-Botenläufer HIF-Stabilisatoren Die Produktion von Erythrozyten wird wesentlich beeinflusst und kontrolliert durch die Sauer- stoffsättigung des Blutes. Unter reduzierten Sau- erstoffbedingungen werden verschiedene Mecha- nismen gestartet, die zur gesteigerten Erythro- poese führen und somit die Anzahl der roten Blutkörperchen erhöhen, um das Defizit trans- portierten Sauerstoffs auszugleichen. Das Schlüs- selhormon dieses Prozesses ist das Erythropoie- tin (EPO), welches vermehrt unter Hypoxie ge- bildet wird und maßgeblich die Erythropoese steuert. Auslöser der endogenen EPO Produktion ist Sauerstoffmangel, wodurch Proteinkomplexe der hypoxia-inducible transcription factors (HIF), insbesondere der HIF-1a Untereinheit, nicht oxi- diert und somit nicht abgebaut werden können. Die intakten HIF Komplexe (bestehend aus HIF- 1a, HIF-1b und p300/CREB), welche schließlich die EPO-Produktion starten, können daher als zelluläre Sauerstoffsensoren bezeichnet werden. Um Therapien gegen Blutarmut einzuleiten, bie- ten sich pharmazeutisch daher zwei Ansatzpunk- te, die entweder auf einer EPO-Substitution ba- sieren oder durch pharmakologische Stabilisie- rung der HIF-Komplexe unter Normoxie erreicht werden. In beiden Fällen kommt es zu einer ge- steigerten Erythropoese, welche die Zahl der ro- ten Blutkörperchen erhöht und so anämische Zu- stände korrigiert. HIF-Stabilisatoren – Potenzial und Nachweis Die Gegenwart bestimmter Mengen zirkulierenden Sauerstoffs erlaubt es Enzymen wie Prolylhydroxy- lasen, die HIF-1a Untereinheit zu modifizieren und somit zum gezielten Abbau durch proteasomale Degradierung zu markieren, wie in Abb. 3 sche- matisch dargestellt ist. Niedermolekulare Verbindungen mit oraler Biover- fügbarkeit wie z.B. 2-Oxoglutarat Analoga, Oxalyl- glycin und L-Mimosin (Abb. 4) besitzen die Fähig- keit, die enzymatische Hydroxylierung und somit Destabilisierung des HIF Komplexes zu unterbinden. Dadurch wird die endogene EPO-Produktion und konsequenterweise die Erythropoese signifikant ge- steigert. Das wahrscheinlich fortgeschrittenste Pro- dukt dieser neuen Substanzklasse ist FG-2216 (Fi- broGen Inc.), dessen genaue Struktur bisher unbe- kannt ist, aber nachweislich auf einem Isochinolin- 3-Carbonsäureamidgerüst basiert, dessen Template in Abb. 4 zu sehen ist. Erste Studien mit FG-2216 haben eine dosisabhängige, bis zu 300-fache Stei- gerung der EPO-Plasmakonzentration in Primaten gezeigt, welche eine immense Steigerung der Erythropoiese zur Folge hat. Aufgrund dieses Po- tenzials ist ein Missbrauch solcher Substanzen im Sport nicht auszuschließen, und gewöhnliche Tests zur Bestimmung rekombinanten EPOs würden ne- gativ ausfallen, da die gesamte ausgeschiedene Menge körpereigen produziert wurde. Daher ist eine Bestimmung der HIF-Stabilisato- ren von besonderem Interesse und mit Hilfe der Massenspektrometrie bei Modell-Substanzen be- reits erfolgreich gezeigt worden. Die Substanz 5 (Abb. 4) wurde im Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule synthetisiert und massenspektrometrisch untersucht, wobei ein charakteristischer „Fingerabdruck“ (Produkt-Io- nen-Spektrum) generiert wurde, der in Abb. 5 zu sehen ist. Sollte dieser oder ein diagnostischer Teil und somit eine strukturell verwandte Ver- bindung in Urinproben von Sportlern vorgefun- Abb. 3: Schematischer Ablauf der Stabilisierung bzw. Degradie- rung des HIF-Komplexes und damit verbundener EPO-Pro- duktion. a) Die HIF-1a Einheit besitzt eine Sauerstoff-abhängige Degradierungsdomäne (ODD – oxygen-dependent degrada- tion domain), welche unter Normoxie durch Prolylhy- droxylasen oxidiert wird und daraufhin durch einen Ubi- quitin-Ligase-Komplex sowie Bindung des von-Hippel-Lin- dau Proteins (pVHL) markiert und schließlich abgebaut wird. Dadurch wird die Produktion von EPO unterbunden. b) Unter Hypoxiebedingungen fehlt der Sauerstoff zur Oxidation der OOD und ein stabiler Komplex zwischen HIF-1a und HIF-1b sowie weiteren Co-Aktivatoren (p300) kann im Zellkern gebildet werden, der die Genexpression des EPOs verstärkt.HIF-Stabilisatoren verhindern die enzy- matisch katalysierte Oxidation der ODD und sorgen so un- ter Normoxie für eine HIF-Komplexbildung, welche die EPO-Produktion ermöglicht. 17Gesundheitssurvey Drehen und Sehen Friluftsliv Hirne im Weltall Dopingforschung Inka-Botenläufer den werden, ist ein Verstoß gegen die Dopingre- geln zu verzeichnen. Fazit Stetig werden neue Medikamente entwickelt um Krankheiten zu bekämpfen oder bestehende The- rapeutika durch bessere oder leichter anwendbare Produkte zu ersetzen. Zahlreiche solcher Produkte können im Sport zur Leistungsmanipulation ein- gesetzt werden und sind daher durch die WADA ver- boten. Die Kontrolle dieses Verbots erfolgt durch Dopinganalysen und bedarf einer kontinuierlichen Verbesserung, Erweiterung und Aktualisierung der Nachweisverfahren. Eine frühzeitige und somit präventive Implementierung soll dabei einen Vor- sprung dopender Athleten eingrenzen. Abb. 5: „Fingerabdruck“ (Electrospray Produkt-Ionen Spektrum) eines Modell-HIF-Stabilisators. Abb. 4: Typische Vertreter der HIF-Stabilisatoren. 1) 2-Oxoglutarat, 2) Oxalylglycin, und 3) L-Mimosin. Das so genannte Template der Isochinoline (4) besitzt varia- ble Substituenten, welche mit R gekennzeichnet sind, und (5) ist ein Modell-HIF-Stabilisator mit entsprechendem Isochinolin-Nukleus. Prof. Dr. Mario Thevis, geboren 1973, studierte an der RWTH Aachen Chemie sowie Sportwissen- schaften an der Deutschen Sporthochschule Köln, an der er 2001 auch promovierte. Nach einer Tätigkeit als Post-Doc an der University of Cali- fornia Los Angeles habilitierte Thevis 2004 im Fach Biochemie an der DSHS Köln. Seit Februar 2006 ist Thevis Professor für Präventive Doping- forschung an der Deutschen Sporthochschule. Sei- ne Forschungsschwerpunkte liegen in der mas- senspektrometrischen Charakterisierung und Analytik dopingrelevan- ter nieder- und hochmolekularer Verbindungen. E-Mail: m.thevis@biochem.dshs-koeln.de

  • sarms_fit_2009.pdf
    Der Wunsch, die eigene körperliche Leistungs- fähigkeit mit Hilfe legaler wie illegaler Methoden zu steigern, ist wahrscheinlich so alt wie der sport- liche Wettbewerb. Entwicklungen pharmazeuti- scher Produkte zur Behandlung schwerwiegender Krankheiten sowie die zeitgenössische Suche nach effektiven Anti-Aging Substanzen liefern einen na- hezu unerschöpflichen Pool neuer Therapeutika. Diese sind gelegentlich bis häufig mit einem er- heblichen Potenzial zum Missbrauch im Sport be- haftet. Dopingkontroll-Laboratorien sind aufge- fordert, diese neuen Verbindungen möglichst effi- zient und retrospektiv zu erfassen. Dadurch ist die Liste verbotener Substanzen und Methoden der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) sowie das Do- pingkontroll-System ein sehr dynamisches Feld ge- worden, und regelmäßige Aktualisierungen sowie Erweiterungen analytischer Verfahren sind die Fol- ge. Eines der wichtigsten Merkmale der Verbotslis- te der WADA ist der Zusatz „…and substances with a similar chemical structure or similar biological ef- fect(s)…“, womit neue oder verwandte Verbin- dungen auch ohne namentliche Erwähnung in das Verbot eingeschlossen werden. Zu solchen Neue- rungen zählen unter anderem kürzlich vorgestell- te selektive Androgenrezeptor Modulatoren (SARMs) sowie hypoxia-inducible transcription fac- tor (HIF) Stabilisatoren. Während die erstgenann- te Substanzklasse eine Gruppe von Wirkstoffen mit großem anabolem Potenzial repräsentiert, zielen HIF-Stabilisatoren auf eine gesteigerte Erythro- poese ab. Beide Effekte sind für bestimmte Sport- arten von besonderem Interesse, und daher wer- den Vertreter dieser neuen Therapeutika als do- pingrelevant eingestuft und als Konsequenz in Routine-Untersuchungen von Dopingkontroll-Pro- ben zukünftig einbezogen. Selektive Androgenrezeptor Modulatoren (SARMs) Körpereigene Androgene wie das Testosteron sind von essenzieller Bedeutung für die Entwicklung primärer und sekundärer männlicher Charakteristi- ka, wie z.B. die Ausbildung der Geschlechtsorgane bzw. Muskel- und Knochenmasse, Körperbehaa- rung, etc. Zudem hat Testosteron vorteilhafte Aus- wirkungen auf die körperliche Leistungsfähigkeit. Und zahlreiche synthetische Analoga wurden über mehrere Jahrzehnte hergestellt, um effektiv anä- mische Zustände und Hypogonadismus zu behan- deln sowie die männliche Zeugungsfähigkeit zu kontrollieren. Steroidersatztherapien mittels syn- thetischer Testosteronpräparate oder anabol-an- drogener Steroide zeigten jedoch zahlreiche uner- Dopingmittel der Zukunft und deren Nachweis Selektive Androgenrezeptor Modulatoren (SARMs) und HIF-Stabilisatoren Neue Entwicklungen der pharmazeutischen Industrie stellen einen nahezu unerschöpflichen Pool kommender Medikamente dar, von denen zahlreiche aufgrund ihrer therapeutischen Zielsetzung großes Missbrauchspotenzial im Sport besitzen. Zu diesen Substanzen zählen unter anderem se- lektive Androgenrezeptor Modulatoren (SARMs) und HIF-Stabilisatoren, welche im Wesentlichen das Muskelwachstum bzw. die körpereigene Erythropoietin-Produktion stimulieren. Nachweisver- fahren für diese niedermolekularen Verbindungen sind daher von großer Bedeutung für die Do- pinganalytik, und erste Erfolge sind mit Hilfe der Massenspektrometrie bereits zu verzeichnen. Obwohl diese Verbindungen noch keine Marktreife erreicht haben, zielt die Präventive Dopingfor- schung in der Analytik auf eine frühzeitige Implementierung neuer Substanzen in Screening-Ver- fahren ab, um einen Missbrauch einzudämmen. Ein Beitrag von Mario Thevis Wilhelm Schänzer Institut für Biochemie Zentrum für Präventive Doping- forschung Deutsche Sport- hochschule Köln 14 Dopingforschung Hirne im Weltall Drehen und SehenFriluftsliv GesundheitssurveyInka-Botenläufer Foto: querschnitt/PIXELIO 15Gesundheitssurvey Drehen und Sehen Friluftsliv Hirne im Weltall Dopingforschung Inka-Botenläufer wünschte Eigenschaften, wie z.B. Lebertoxizität, Förderung des Prostatawachstums, negative Aus- wirkungen auf Plasma-HDL-Werte und das kardio- vaskuläre System oder Brustwachstum bei Männern (Gynäkomastie). Diese Wirkungen werden in erster Linie durch eine fehlende Gewebeselektivität der steroidalen Wirkstoffe hervorgerufen, d.h., die Androgene stimulieren nicht ausschließlich das ge- wünschte Zielgewebe der Muskeln und Knochen. Zudem werden bestimmte Effekte, wie z.B. das Prostatawachstum, durch das aktive Stoffwechsel- produkt Dihydrotestosteron um ein Vielfaches am- plifiziert. Daher wurden seit etwa zehn Jahren Stu- dien zu Androgenrezeptor Modulatoren durchge- führt, deren Struktur nicht auf klassischen Stero- iden wie Testosteron basiert, 1998 wurden erste nicht-steroidale SARMs präsentiert. Seitdem sind zahlreiche Substanzklassen mit SARMs-Eigen- schaften bekannt geworden, von denen die weit fortgeschrittenen in Abb. 1 aufgezeigt sind. Zu diesen gehören so genannte Arylpropionamide (Ostarine, Andarine), Hydantoine (BMS-564929) und Chinolinone (LGD-2226). SARMs – Potenzial und Nachweis Die Produkte Andarine und Ostarine der Firma GTx Inc. (Abb. 1) haben die klinische Testphase IIb begonnen und in proof-of-concept Studien mit ge- sunden männlichen Probanden klinisch vielver- sprechende Ergebnisse geliefert. Es wurde ein sta- tistisch signifikanter Zuwachs der fettfreien Kör- permasse bei einer 12-wöchigen Verabreichung von 3 mg Ostarine täglich belegt, wobei im Durch- schnitt 1.4 kg Muskelmasse mit einhergehender Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit festgestellt wurde, ohne dass kontrollierte Diäten oder Trainingseinheiten vorgegeben oder durch- geführt wurden. Dabei wurden keine der üblichen Nebenwirkungen aus Steroidersatztherapien re- gistriert; Blutwerte sowie Prostata blieben unbe- einflusst. In Tierversuchen mit Hydantoinen wie BMS-564929 (Abb. 1) wurden besondere Selekti- vitäten bezüglich der Muskelgewebe festgestellt, und die Stabilität der Chinolinone wie LGD-2226 (Abb. 1) gegenüber typischen Abbauprozessen von Steroiden nach oraler Gabe sind ebenfalls be- richtet worden. Diese Ergebnisse waren für die WADA aber auch für Dopingkontroll-Laboratorien Anlass zu handeln. Es wurden nicht nur Referenzmaterialen hergestellt, im Institut für Biochemie der Deutschen Sporthoch- schule Köln wurden auch schon Nachweisverfahren etabliert. Wie in anderen analytischen Verfahren zur Bestimmung dopingrelevanter Verbindungen auch, wurden die Zielsubstanzen aus Urin extrahiert und mit Hilfe chromatographischer und massenspek- trometrischer Systeme identifiziert. Dabei werden analytisch-chemische „Fingerabdrücke“ (Produkt- Ionen-Spektren) erstellt, von denen zwei in Abb. 2 dargestellt sind. Die charakteristischen Merkmale (Ionen, welche bestimmte chemische Strukturen der Verbindungen repräsentieren, z.B. m/z 261 oder m/z 241) werden als Indikator für die Anwesenheit solcher Substanzen in Urinproben verwendet und erlauben die Erfassung ganzer Substanzklassen. So- mit wird die Verwendung der eigentlichen Thera- peutika sowie modifizierte Designer-Analoga durch dopende Sportler erkennbar. Abb. 2: „Fingerabdrücke“ (Electrospray Produkt- Ionen Spektrum) zweier SARMs: Ostarine (a) und LGD-2226 (b). Typische Produkt-Ionen beider Substanzklas- sen sind m/z 261 bzw. 241 und erlauben ne- ben den hier darge- stellten Verbindungen die Detektion analoger Strukturen. Abb. 1: Strukturen verschiede- ner SARMs. 16 Dopingforschung Hirne im Weltall Drehen und SehenFriluftsliv GesundheitssurveyInka-Botenläufer HIF-Stabilisatoren Die Produktion von Erythrozyten wird wesentlich beeinflusst und kontrolliert durch die Sauer- stoffsättigung des Blutes. Unter reduzierten Sau- erstoffbedingungen werden verschiedene Mecha- nismen gestartet, die zur gesteigerten Erythro- poese führen und somit die Anzahl der roten Blutkörperchen erhöhen, um das Defizit trans- portierten Sauerstoffs auszugleichen. Das Schlüs- selhormon dieses Prozesses ist das Erythropoie- tin (EPO), welches vermehrt unter Hypoxie ge- bildet wird und maßgeblich die Erythropoese steuert. Auslöser der endogenen EPO Produktion ist Sauerstoffmangel, wodurch Proteinkomplexe der hypoxia-inducible transcription factors (HIF), insbesondere der HIF-1a Untereinheit, nicht oxi- diert und somit nicht abgebaut werden können. Die intakten HIF Komplexe (bestehend aus HIF- 1a, HIF-1b und p300/CREB), welche schließlich die EPO-Produktion starten, können daher als zelluläre Sauerstoffsensoren bezeichnet werden. Um Therapien gegen Blutarmut einzuleiten, bie- ten sich pharmazeutisch daher zwei Ansatzpunk- te, die entweder auf einer EPO-Substitution ba- sieren oder durch pharmakologische Stabilisie- rung der HIF-Komplexe unter Normoxie erreicht werden. In beiden Fällen kommt es zu einer ge- steigerten Erythropoese, welche die Zahl der ro- ten Blutkörperchen erhöht und so anämische Zu- stände korrigiert. HIF-Stabilisatoren – Potenzial und Nachweis Die Gegenwart bestimmter Mengen zirkulierenden Sauerstoffs erlaubt es Enzymen wie Prolylhydroxy- lasen, die HIF-1a Untereinheit zu modifizieren und somit zum gezielten Abbau durch proteasomale Degradierung zu markieren, wie in Abb. 3 sche- matisch dargestellt ist. Niedermolekulare Verbindungen mit oraler Biover- fügbarkeit wie z.B. 2-Oxoglutarat Analoga, Oxalyl- glycin und L-Mimosin (Abb. 4) besitzen die Fähig- keit, die enzymatische Hydroxylierung und somit Destabilisierung des HIF Komplexes zu unterbinden. Dadurch wird die endogene EPO-Produktion und konsequenterweise die Erythropoese signifikant ge- steigert. Das wahrscheinlich fortgeschrittenste Pro- dukt dieser neuen Substanzklasse ist FG-2216 (Fi- broGen Inc.), dessen genaue Struktur bisher unbe- kannt ist, aber nachweislich auf einem Isochinolin- 3-Carbonsäureamidgerüst basiert, dessen Template in Abb. 4 zu sehen ist. Erste Studien mit FG-2216 haben eine dosisabhängige, bis zu 300-fache Stei- gerung der EPO-Plasmakonzentration in Primaten gezeigt, welche eine immense Steigerung der Erythropoiese zur Folge hat. Aufgrund dieses Po- tenzials ist ein Missbrauch solcher Substanzen im Sport nicht auszuschließen, und gewöhnliche Tests zur Bestimmung rekombinanten EPOs würden ne- gativ ausfallen, da die gesamte ausgeschiedene Menge körpereigen produziert wurde. Daher ist eine Bestimmung der HIF-Stabilisato- ren von besonderem Interesse und mit Hilfe der Massenspektrometrie bei Modell-Substanzen be- reits erfolgreich gezeigt worden. Die Substanz 5 (Abb. 4) wurde im Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule synthetisiert und massenspektrometrisch untersucht, wobei ein charakteristischer „Fingerabdruck“ (Produkt-Io- nen-Spektrum) generiert wurde, der in Abb. 5 zu sehen ist. Sollte dieser oder ein diagnostischer Teil und somit eine strukturell verwandte Ver- bindung in Urinproben von Sportlern vorgefun- Abb. 3: Schematischer Ablauf der Stabilisierung bzw. Degradie- rung des HIF-Komplexes und damit verbundener EPO-Pro- duktion. a) Die HIF-1a Einheit besitzt eine Sauerstoff-abhängige Degradierungsdomäne (ODD – oxygen-dependent degrada- tion domain), welche unter Normoxie durch Prolylhy- droxylasen oxidiert wird und daraufhin durch einen Ubi- quitin-Ligase-Komplex sowie Bindung des von-Hippel-Lin- dau Proteins (pVHL) markiert und schließlich abgebaut wird. Dadurch wird die Produktion von EPO unterbunden. b) Unter Hypoxiebedingungen fehlt der Sauerstoff zur Oxidation der OOD und ein stabiler Komplex zwischen HIF-1a und HIF-1b sowie weiteren Co-Aktivatoren (p300) kann im Zellkern gebildet werden, der die Genexpression des EPOs verstärkt.HIF-Stabilisatoren verhindern die enzy- matisch katalysierte Oxidation der ODD und sorgen so un- ter Normoxie für eine HIF-Komplexbildung, welche die EPO-Produktion ermöglicht. 17Gesundheitssurvey Drehen und Sehen Friluftsliv Hirne im Weltall Dopingforschung Inka-Botenläufer den werden, ist ein Verstoß gegen die Dopingre- geln zu verzeichnen. Fazit Stetig werden neue Medikamente entwickelt um Krankheiten zu bekämpfen oder bestehende The- rapeutika durch bessere oder leichter anwendbare Produkte zu ersetzen. Zahlreiche solcher Produkte können im Sport zur Leistungsmanipulation ein- gesetzt werden und sind daher durch die WADA ver- boten. Die Kontrolle dieses Verbots erfolgt durch Dopinganalysen und bedarf einer kontinuierlichen Verbesserung, Erweiterung und Aktualisierung der Nachweisverfahren. Eine frühzeitige und somit präventive Implementierung soll dabei einen Vor- sprung dopender Athleten eingrenzen. Abb. 5: „Fingerabdruck“ (Electrospray Produkt-Ionen Spektrum) eines Modell-HIF-Stabilisators. Abb. 4: Typische Vertreter der HIF-Stabilisatoren. 1) 2-Oxoglutarat, 2) Oxalylglycin, und 3) L-Mimosin. Das so genannte Template der Isochinoline (4) besitzt varia- ble Substituenten, welche mit R gekennzeichnet sind, und (5) ist ein Modell-HIF-Stabilisator mit entsprechendem Isochinolin-Nukleus. Prof. Dr. Mario Thevis, geboren 1973, studierte an der RWTH Aachen Chemie sowie Sportwissen- schaften an der Deutschen Sporthochschule Köln, an der er 2001 auch promovierte. Nach einer Tätigkeit als Post-Doc an der University of Cali- fornia Los Angeles habilitierte Thevis 2004 im Fach Biochemie an der DSHS Köln. Seit Februar 2006 ist Thevis Professor für Präventive Doping- forschung an der Deutschen Sporthochschule. Sei- ne Forschungsschwerpunkte liegen in der mas- senspektrometrischen Charakterisierung und Analytik dopingrelevan- ter nieder- und hochmolekularer Verbindungen. E-Mail: m.thevis@biochem.dshs-koeln.de
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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2026
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