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  • AM_2021-08-finale_Version-Richtlinie_zur_Unterstützung_der_Kinderbetreuung_an_der_DSHS__überarbeitet_.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln ---------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor AMTLICHE MITTEILUNGEN Familienservicebüro Nr.: 08/2021 Köln, den 25.03.2021 INHALT Richtlinie zur Unterstützung der Kinderbetreuung an der DSHS Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 08/2021– Seite 1 Richtlinie zur Unterstützung der Kinderbetreuung an der DSHS Richtlinie zur Unterstützung der Kinderbetreuung an der DSHS § 1 Präambel Als familienfreundliche Hochschule unterstützt die Deutsche Sporthochschule Köln (DSHS) Mitarbei- ter*innen mit Familienaufgaben. Die Suche nach Belegplätzen in Kindertageseinrichtungen gestaltet sich für U3 und Ü3 Kinder als schwierig, was die Eltern vor große Herausforderungen stellt. Zudem soll mit Blick auf die Gewinnung von neuen Fachkräften eine Unterstützung für die Mitarbei- ter*innen gegeben werden, die aufgrund ihres Zuzugs nach Köln und Umgebung wenig Einblick und Zugang zu den ohnehin schon limitierten Belegplätzen in Kindertageseinrichtungen haben. Durch die kooperierenden Kindertageseinrichtungen besteht des Weiteren die Möglichkeit, einen Betreuungs- platz in Arbeitsnähe zu haben. § 2 Förderungsgegenstand Gefördert wird die Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt im Rahmen des Besuches einer öf- fentlich anerkannten, mit einer DSHS kooperierenden Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespfle- ge. Vorrangig sollen Eltern mit einem U3 Betreuungsplatz gefördert werden. Die maximale Förder- dauer beträgt vier Jahre und kann auf zwei oder mehrere Kinder verteilt werden. Voraussetzung ist, dass keine anderweitige finanzielle Förderung der DSHS für die Kinderbetreuung in Anspruch ge- nommen wird bzw. wurde (z.B. Familienstipendium). Die finanzielle Förderung umfasst den mit den entsprechenden Kindertageseinrichtungen im Rah- men der Kooperation vereinbarten Jahresbetrag. Darüber hinaus fallen je nach Kindertageseinrich- tung weitere Kosten an (z.B. städtischer Elternbeitrag für eine Kindertageseinrichtung, Essensgeld, etc.), die von den Eltern selber zu tragen sind. Die Maßnahme ist als Unterstützung gedacht. Die Eltern sind selber dafür verantwortlich, mit dem Ende der Förderperiode eine verbindliche Lösung zur Kinderbetreuung zu finden. § 3 Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind alle Mitarbeiter*innen der DSHS, deren Kinder (leibliche, Pflege- oder Adop- tivkinder) das schulpflichtige Alter noch nicht erreicht haben. Nicht gefördert werden Anträge von Mitarbeiter*innen, die beurlaubt sind sowie Anträge von Personen, die als Honorarkraft oder aus- schließlich über einen Lehrauftrag an der DSHS beschäftigt sind. § 4 Antragsverfahren Der Bedarf für einen Kinderbetreuungsplatz ist möglichst frühzeitig dem Familienservicebüro anzu- zeigen. Hierzu muss das der Richtlinie angefügte Antragsformular (Anhang 1, vgl. auch Link auf der Webseite des Familienservicebüros) ausgefüllt und beim Familienservice möglichst bis zum 1. Okto- ber des Vorjahres des Kinderbetreuungseintritts abgegeben werden. Die Förderung der Kinderbe- treuung beginnt normalerweise mit Beginn des Kindertageseinrichtungsjahrs. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 08/2021– Seite 2 Richtlinie zur Unterstützung der Kinderbetreuung an der DSHS Die Mitarbeiter*innen haben gegenüber der DSHS keinen Anspruch auf einen Platz in einer Kinder- tageseinrichtung. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können wird vorausgesetzt, dass die Eltern sich neben den vom Familienservicebüro benannten Kindertageseinrichtungen auch bei wei- teren Kindertageseinrichtungen über das städtische Kitaportal anmelden. Hierüber ist ein Nachweis beim Familienservicebüro vorzulegen. § 5 Vergabe der Kinderbetreuungsplätze Es können aufgrund der Budgetierung des Betrags jährlich bis zu 10 Plätze finanziert werden. Die Anzahl der Plätze hängt von den Konditionen der Anzahl der zur Verfügung gestellten Belegplätze der kooperierenden Kindertageseinrichtung ab. Wenn mehr Anträge auf Förderung eingehen, als Plätze vergeben werden können, werden folgende Kriterien berücksichtigt: - Finanzielle Situation der Eltern gemessen an der Einstufung des städtischen Kindergartenbei- trags - Vollzeitbeschäftigung bzw. vollzeitnahe Beschäftigung an der DSHS während des Kitajahres - Alleinerziehende Person - Berufstätigkeit des zweiten Elternteils - Schwerbehinderung - Geschwisterkinder, (leibliche, Pflege- oder Adoptivkinder) - Status als Auszubildende*r - ggfls. zusätzliche Kriterien der kooperierenden Kindertageseinrichtungen Die Vergabe der Plätze in den kooperierenden Kindertageseinrichtungen erfolgt nach dem Kriterien- katalog zur vorliegenden Richtlinie (s. Anhang 2). Über die Vergabe der Plätze entscheidet die Lei- tung des Familienservicebüros zusammen mit der Gleichstellungsbeauftragten und je einem*er Ver- treter*in des Personalrates für die wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten und des Personal- rates Technik und Verwaltung. § 6 Vereinbarungen für die Kooperation der DSHS mit den Kindertagesstätten Die DSHS kann über das Familienservicebüro prinzipiell mit freien, öffentlich anerkannten Kinderta- gesstätten kooperieren, sofern die Kindertageseinrichtung zumindest zeitweise den Kindern der Mitarbeiter*innen der DSHS Betreuungsplätze zur Verfügung stellt. Aufgrund der begrenzten Mittel unterstützt die DSHS die Kinderbetreuung durch Übernahme eines Jahresbeitrages für maximal drei Jahre pro Familie. Eine Splittung auf mehrere Kinder der Familie ist möglich. Es ist der DSHS Köln bewusst, dass die Kindertageseinrichtungen keine verbindliche Voraussage für ein jährlich bereitge- stelltes Kontingent an Kinderbetreuungsplätzen treffen können und bei den eingegangenen Bewer- bungen eine Auswahl entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Situation der Kindertageseinrich- tung treffen müssen. Die Kooperation kann beiderseitig aufgrund schwerwiegender Gründe jederzeit gekündigt werden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 08/2021– Seite 3 Richtlinie zur Unterstützung der Kinderbetreuung an der DSHS § 7 Schlussvorschriften, Inkrafttreten, Rügeausschluss Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Deutschen Sporthochschule Köln - Amtliche Mitteilungen - in Kraft. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ordnungs- oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Ordnung nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, b. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vorher beanstandet c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rügeausschlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse nach § 76 HG bleiben unberührt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats der Deutschen Sporthochschule Köln vom 07.12.2020. Köln, den 25.03.2021 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 08/2021– Seite 4 Richtlinie zur Unterstützung der Kinderbetreuung an der DSHS Anhang 1: Antragsformular zur Unterstützung eines Kinderbetreuungsplatzes PERSÖNLICHE INFORMATIONEN Name, Vorname des antragstellenden Elternteils Wohnort der Familie Telefon privat Telefon DSHS E-Mail-Adresse privat E-Mail-Adresse DSHS Anstellung als Ort der Anstellung (z.B. Abteilung, Institut o.ä.) Liegt der Anstellung ein Ausbil- dungsverhältnis zugrunde? Vertragsdauer unbefristet: ja/nein altern.: Vertragsdauer befristet bis Zeitlicher Umfang des Beschäfti- gungsverhältnisses beider El- ternteile - Vollzeit/Teilzeit (in%) - nicht berufstätig (hierüber kann ggf. die Erbringung eines Nachweises verlangt wer- den) 1. Erziehungsberechtigte*r 2. Erziehungsberechtigte*r Sind Sie alleinerziehend? Liegt bei Familienmitgliedern eine anerkannte Schwerbehinderung vor? Bitte Kopie des jeweiligen Schwerbehindertenausweises beilegen Angaben zum Kind Name des Kindes, für das der Kita- Platz beantragt wird Geburtsdatum Geschlecht Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 08/2021– Seite 5 Richtlinie zur Unterstützung der Kinderbetreuung an der DSHS Angaben zum Kindergarten/ Kindergartenbeitrag Bei folgenden Kindertagesstätten außerhalb der DSHS- Kooperati- onskindergärten erfolg- te für das obengenannte Kind eine Anmel- dung (bitte Nachweise an- fügen (z.B.: Emails etc.) Bereits vorliegende Absagen an- derer Kindergärten können Sie hier eintragen (Nachweise der Absagen bitte in Kopie beilegen) Der zu entrichtende städtische Kindergartenbetrag beträgt -Nachweis über städtischen Be- scheid, dieser kann ggf. nachge- reicht werden- Angaben zu Geschwisterkinder/zum Kindergartenplatz Gibt es Geschwisterkinder? wenn ja, Geburtsdatum Gibt es weitere schulpflichtige Geschwisterkinder? ja/nein Angaben zu Unterstützungsleistungen Beziehen Sie aktuell /haben Sie Unter- stützung durch die DSHS bezogen? wenn ja, welche und wie lange? (Sti- pendium, Kinderbetreuung) ja/nein Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben. Ort, Datum Unterschrift der Antragstellenden Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 08/2021– Seite 6 Richtlinie zur Unterstützung der Kinderbetreuung an der DSHS Anhang 2: Kriterienkatalog zur Unterstützung der Kinderbetreuung an der DSHS Erstes Kriterium ist die Einstufung des Einkommens in Bezug auf die Kindergartengebühren. Hier gibt es acht Stufen. 8 Punkte bekommt die Stufe mit dem niedrigsten Jahreseinkommen. Kinder unter 2 Jahren Jahres- einkommen Beitrag bei 25 Stunden pro Woche Beitrag bei 35 Stunden pro Woche Beitrag bei 45 Stunden pro Woche Punkte bis 12.271 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 8 bis 24.542 EUR 55,08 EUR 61,20 EUR 68,00 EUR 6 bis 36.813 EUR 120,02 EUR 133,36 EUR 148,18 EUR 5 bis 49.084 EUR 190,73 EUR 211,92 EUR 235,47 EUR 3 bis 61.355 EUR 268,64 EUR 298,49 EUR 331,65 EUR 2 bis 78.000 EUR 331,51 EUR 368,35 EUR 409,29 EUR 1 bis 100.000 EUR 430,96 EUR 478,86 EUR 532,06 EUR 0 über 100.000 EUR 517,15 EUR 574,63 EUR 638,48 EUR 0 Weitere Punkte werden, wie folgt vergeben: +2 Punkte für ein alleinerziehendes Elternteil +1 Punkt bei Vollzeittätigkeit oder vollzeitnaher Tätigkeit der Mitarbeiterin/des Mitarbeitenden ( mind. 75%) -1 Punkt, wenn der andere erziehungsberechtigte Elternteil nicht arbeitet jeweils +1 Punkt bei einem anerkannten Grad der Schwerbehinderung im Haushalt lebender Perso- nen +1 Punkt bei schulpflichtigen Geschwisterkindern, (leibliche, Pflege- oder Adoptivkinder) +1 Punkt Auszubildende*r Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Deutschen Sporthochschule Köln - Amtliche Mitteilungen - in Kraft. Kinder unter 2 Jahren +2 Punkte für ein alleinerziehendes Elternteil +1 Punkt bei Vollzeittätigkeit oder vollzeitnaher Tätigkeit der Mitarbeiterin/des Mitarbeitenden ( mind. 75%) -1 Punkt, wenn der andere erziehungsberechtigte Elternteil nicht arbeitet jeweils +1 Punkt bei einem anerkannten Grad der Schwerbehinderung im Haushalt lebender Personen +1 Punkt bei schulpflichtigen Geschwisterkindern, (leibliche, Pflege- oder Adoptivkinder) +1 Punkt Auszubildende*r

  • AM_2017-08_Dienstvereinbarung_über_die_Betreibung_einer_Gefahrenmeldeanlage.pdf
    Deutsche Sporthochschule Koln German Sport University Cologne @ Am Sportpark Miingersdorf 6 MH 50933 Koln & AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 2 Nr.: 08/2017 Kéln, den 26.05.2017 INHALT Dienstvereinbarung zwischen der Deutschen Sporthochschule Koln und den Personalraten der Deutschen Sporthochschule Koln Uber die Betreibung einer Gefahrenmeldeanlage in der Neufassung vom 26. Mai 2017 Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Kéln Nr. 08/2017, Seite 1 Dienstvereinbarung zwischen der Deutschen Sporthochschule Kéln und den Personalraten der Deutschen Sporthochschule Kéln iiber die Betreibung einer Gefahrenmeldeanlage Dienstvereinbarung zwischen der Deutschen Sporthochschule Kéln und den Personalraten der Deutschen Sporthochschule K6ltn liber die Betreibung einer Gefahrenmeldeanlage Zwischen dem Rektor der Deutschen Sporthochschule Kéln, dem Kanzler der Deutschen Sporthochschule Kéln und den Personalraten der Deutschen Sporthochschule Koln wird gemdlS § 70 Abs.1 i.V.m. § 72 Abs. 3 Nr. 2 Personalvertretungsgesetz NRW und § 29b Datenschutzgesetz NRW folgende Neufassung der Dienstvereinbarung geschlossen: die Anderungen des § 5 Nr.3 (AM 02/2005 und AM 04/2006) wurden dabei beriicksichtigt. § 1 Geltungsbereich Diese Dienstvereinbarung gilt fiir alle Beschaftigten der Deutschen Sporthochschule Kéln (DSHS). § 2 Zweckbestimmung Gegenstand dieser Dienstvereinbarung ist die Installation und Betreibung einer Gefah- renmeldeanlage zum Uberwachen des Fahrradkellers in der Leichtathletikhalle und der in § 5 Nr. 3 genannten Eingangsbereiche sowie zur Durchfiihrung von Zugangskontrol- len im Bereich der Schrankenanlagen. Ziel ist zum einen die Sicherung der im Kellerbereich gelagerten hochwertigen Fahrra- der vor Diebstahl sowie der Schutz von Gebauden und Einrichtungen der Deutschen Sporthochschule Kéln vor Einbriichen und Sachbeschaddigungen. Dies ist aufgrund der in der Vergangenheit zu verzeichnenden Diebstahle und Sachbeschddi- gungen unerlasslich. Durch die Installation der Anlage soll konkreten Gefahren praven- tiv begegnet werden. Ferner sollen die Betriebsablaufe mittels der Zugangskontrollen im Bereich der Schran- kenanlagen gesichert werden. Die Gefahrenmeldeanlage dient dem Schutz der Deut- schen Sporthochschule Kéln, seiner Besucher/-innen und Mitarbeiter/-innen vor den in § 10 genannten Tatbestanden. § 3 Leistungs- und Verhaltenskontrolle Es ist unzulassig, die Gefahrenmeldeanlage zu Zwecken der Leistungs- und Verhaltens- kontrolle, zum Leistungsvergleich oder zur Leistungsbemessung der Mitarbeiter/-innen anzuwenden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Kéln Nr. 08/2017, Seite 2 Dienstvereinbarung zwischen der Deutschen Sporthochschule Kéln und den Personalraten der Deutschen Sporthochschule Kéln iiber die Betreibung einer Gefahrenmeldeanlage § 4 Systembeschreibung Die Gefahrenmeldeanlage enthalt Videotiberwachungssysteme. In den Eingangsbereichen zu den in § 5 Nr. 3 genannten Gebauden werden Videokame- ras vor der jeweiligen Einrichtung festinstalliert. Dabei wird der gesamte Zugangsbe- reich von der Kamera erfasst. In dem Fahrradkeller befindet sich eine an der Decke festinstallierte Kamera. Diese wird Ereignis- und zeitgesteuert betrieben. Die Videoiiberwachung in den Eingangsbereichen (8 5 Nr. 3) und im Fahrradkeller wer- den erst nach Dienstschluss, d.h. ab 19 Uhr abends bis 7 Uhr morgens des nachsten Tages eingeschaltet. Die Videoiiberwachungssysteme im Bereich der Schrankenanlagen dienen ausschlieB- lich der Uberwachung des Zufahrt- und Abfahrtverkehrs durch den Pfortner, um diesem jeweils Sichtkontakt zu erméglichen. Dieser Sichtkontakt wird erst nach Auslésung einer Ruftaste hergestellt. Das System besteht aus - einer Zentrale - dem abgesetzten Bedienplatz - der Technikzentrale - dem lokalen Bedienplatz - dem Auswerteplatz. Die Zentrale befindet sich beim Pfértner am Hauptgebaude. Dort ist auch der abgesetz- te Bedienplatz, bestehend aus Bedientastatur und mehreren Monitoren, welche die Bilder der jeweiligen Stelle wiedergeben (incl. Fahrradkeller und Eingangsbereiche). Die Méglichkeit einer Spontanaufzeichnung hat der Pfortner nicht. Bei der Technikzentrale handelt es sich um den Standort der Speichersysteme im Hauptgebdude, um Service- und Wartungsarbeiten zu gewdhrleisten. Der lokale Bedienplatz ist der Arbeitsplatz im Technikraum, welcher sich im Hauptge- baude befindet. Der Auswerteplatz befindet sich in der Abteilung 4.4 (Infrastrukturelles Gebaudema- nagement und Arbeitsschutz). Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Koln Nr. 08/2017, Seite 3 Dienstvereinbarung zwischen der Deutschen Sporthochschule Kéln und den Personalraten der Deutschen Sporthochschule Kéln iiber die Betreibung einer Gefahrenmeldeanlage 3.1 3.2 § 5 Systemstandorte und Ort der Auswertung Fahrradkeller unterhalb der Leichtathletikhalle Zufahrten zum Gelande der DSHS (Schrankenanlagen) a) b) c) d) e) f) g) Parkdeck (von der Strate ,,Am Sportpak Miingersdorf” aus) Olympiaweg (von der StraRe ,,Am Sportpak Miingersdorf” aus) Mensa (von der StraRe ,Am Rémerhof” aus) Hockey-/ Judo- und Schwimmzentrum (von der StraRe ,,Am Rémerhof” aus) Halle 8/ Peco-Bauwens-Allee (von der Junkersdorfer StraBe aus) Zentralbibliothek (von der Stra&e ,,Am Sportpark Miingersdorf” aus) Nawi-Medi-Gebdude (von der Strafe ,,Am Sportpark Miingersdorf” aus) Eingangsbereiche fiir die folgenden Gebaude (AuRentiiren): a) b) Haupt- und Seiteneingange Hauptgebaude, Hérsaalgebaude und Arztetrakt Rampe zum Hauptgebdude Haupt- und Seiteneingange zur Zentralbibliothek Haupt- und Seiteneingang Institutsgebaude I Eingang Institutsgebaude II Haupt- und Seiteneingang Institutsgebdude III Haupt- und Seiteneingang Institutsqebaude V Haupt- und Seiteneingdnge der Hallen 9/10 Haupt- und Seiteneingange des Hockey-Judo-Zentrums. Haupt- und Seiteneingange Leichtathletikanlage Haupt- und Seiteneingange Nawi-Medi-Gebaude Haupt- und Nebeneingdnge Interims-Container Eingangsbereiche fiir folgende Gebdude (Innentiiren): a) Arztetrakt innerhalb des Hauptgebaudes (Fluchttiire) b) Nawi-Medi-Gebdude: Nutzertibergange 2.0G und 4.0G Ort der Auswertung ist der sogenannte Auswerteplatz, der sich bei dem Leiter der Abteilung 4.4 (Infrastrukturelles Gebdudemanagement und Arbeitsschutz) befindet. § 6 Betreibung der Systeme Die Videokameras des Videoiiberwachungssystems an den verschiedenen Zufahrten zur DSHS ermdglichen in Verbindung mit den Monitoren visuelle Uberwachungen von be- stimmten Bereichen. Der eingestellte Uberwachungsbereich ist der jeweilige Zufahrts- bereich. Die Videobilder werden zeitgleich auf den zugeschalteten Monitor tibertragen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Kéln Nr. 08/2017, Seite 4 Dienstvereinbarung zwischen der Deutschen Sporthochschule K6ln und den Personalraten der Deutschen Sporthochschule Kéln iiber die Betreibung einer Gefahrenmeldeanlage Der zugeschaltete Monitor befindet sich in der Pforte. Dorthin werden die Bilder des Fahrradkellers und der Eingangsbereiche iibertragen. Die Pforte ist 24 Stunden durch wechselnde Pfortner besetzt. Die Videobilder der Schrankenanlage werden nicht aufgezeichnet. Die Wechselsprech- anlage dient der Kommunikation. Die Videobilder des Fahrradkellers und der Eingangsbereiche werden in der Technik- zentrale auf einem Serversystem gespeichert. § 7 Dokumentation und Léschung von Daten Es ist ein Aufzeichnungsbuch zu fiihren. Darin sind die Anweisungen, Durchfiihrungen und Ergebnisse zu dokumentieren. Festzuhalten sind dabei: anordnende Mitarbeiter/-innen Ort der Aufzeichnung Grund der Aufzeichnung Datum, Uhrzeit und Dauer der Aufzeichnung Ergebnis der Aufzeichnung Die Personalrate benennen jeweils bis zu zwei ihrer Mitglieder, die Einsicht zum Zwe- cke der Kontrolle der OrdnungsmaRigkeit in das Aufzeichnungsbuch nehmen kénnen. Ist eine Bildaufzeichnung erfolgt, so betragt die Speicherdauer eine Woche. Danach erfolgt eine automatische Léschung. Die Anfertigung von Kopien solcher Aufzeichnungen, die keine Straftat im Sinne des § 10 darstellen, ist unzulassig. § 8 Berechtigter Personenkreis zur Auswertung von Videoaufzeichnungen Die Auswertung erfolgt nur durch den Leiter der Abteilung 4.4 (Infrastrukturelles Ge- baudemanagement und Arbeitsschutz), dessen Stellvertreter oder dem Sachgebietslei- ter, in dessen Zustandigkeit der Arbeitsbereich Gebaudesicherung/Objektschutz fallt, jeweils gemeinsam mit den Strafverfolgungsbehdrden. Die vorstehend aufgefiihrten Personen sind nur bei gleichzeitiger Anwesenheit von mindestens zwei Genannten autorisiert, die Auswertung durchzufithren. Das bedeutet, dass sie nur nach dem ,,Vier-Augen-Prinzip” handeln diirfen. Die Auswertung erfolgt in den Raumen der Abteilung 4.4. . Die Personalrate besitzen ein Informationsrecht. Sie sind vor jeder Auswertung zu in- formieren und haben das Recht, beratend an der Auswertung teilzunehmen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Kéln Nr. 08/2017, Seite 5 Dienstvereinbarung zwischen der Deutschen Sporthochschule Kéln und den Personalraten der Deutschen Sporthochschule Kéln iiber die Betreibung einer Gefahrenmeldeanlage § 9 Auswertungen und Aufzeichnungen Die Auswertung der Aufzeichnungen darf nur durch die in § 8 genannten Personen er- folgen und hat zur Klarung méglicher in § 10 genannten Tatbestinde zu dienen. Die Auswertung erfolgt nach dem in § 8 dargestellten Vier-Augen-Prinzip”. Der Zugriff wird tiber ein Passwort gesteuert, das nur den autorisierten Personen zu- gdnglich ist. Das hierbei zu verwendende Passwort ist in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag im Tresor der Abteilung 4.4 (Infrastrukturelles Geb’udema- nagement und Arbeitsschutz) aufzubewahren. Erfolgt eine Bildaufzeichnung, so betragt die Speicherdauer eine Woche; danach wird eine automatische Loschung vorgenommen. Im Bereich des Fahrradkellers und in den Eingangsbereichen nach § 5 Nr. 3 erfolgt die zeitgesteuerte Aktivierung der Aufzeichnung mittels Bewegungsmelder. Die auswertenden Personen haben iiber die Aufzeichnungen und deren Erkenntnisse Stillschweigen zu bewahren. Soweit ein Tatbestand des § 10 vorliegt, wird der Dienst- stellenleiter oder ggf. sein Stellvertreter in Kenntnis gesetzt. § 10 Auswertungsgriinde Die Auswertung darf nur fiir folgende Tatbestande erfolgen: Gewalt gegen Personen, Sachbeschadigung, Diebstahl, unberechtigtes Abstellen und Lagern von Gegenstinden, sofern damit strafba- re Handlungen verbunden sein kénnen. RB WD Be § 11 Beweismittel Sofern die Auswertung der Aufzeichnungen ergibt, dass ein Delikt gemdk § 10 vorliegt, kann der Dienststellenleiter die Aufzeichnung als Beweismittel verwenden. § 12 Schlussvorschriften Sollte eine Bestimmung dieser Vorschriften unwirksam sein oder werden, so gilt die Dienstvereinbarung im Ubrigen fort. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung entspricht bzw. ihrem Sinngehalt so nah wie méglich kommt. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Kéln Nr. 08/2017, Seite 6 Dienstvereinbarung zwischen der Deutschen Sporthochschule Kéln und den Personalraten der Deutschen Sporthochschule Kéln iiber die Betreibung einer Gefahrenmeldeanlage § 13 Inkrafttreten Die Dienstvereinbarung tritt mit dem Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft. § 14 Kiindigung Die Dienstvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum 31.12. eines Jahres schriftlich gekiindigt werden, § 15 Anderungen und Zusiatze Erweiterungen der Anlage, insbesondere die Installation zusatzlicher Kameras, sind nur mit Zustimmung der Personalrate méglich. Zu diesem Zweck kénnen Zusatzvereinba- rungen geschlossen werden. Kéln, den 26.05.2017 a Rektor wissenschaftlicher Personalrat Prof. Dr. H. Striider Dr. J. Goldmann Kanzlerin Personalrat Tu / A. Cla&en T. Volbeding

  • AM_16-2014_Richtlinie_für_Leistungszulagen_und_-prämien.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 2 Nr.: 16/2014 Köln, den 10. November 2014 INHALT Richtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln über die Gewährung leistungsbezogener Vergütungskomponenten (Sonderzahlungen, Leis- tungsprämien und Leistungszulagen) Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 16/2014 – Seite - 2 - Richtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln über die Gewährung leistungsbezogener Vergütungskomponenten (Sonderzahlungen, Leistungsprämien und Leistungszulagen) Richtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln über die Gewährung leistungsbezogener Vergütungskomponenten (Sonderzahlungen, Leistungsprämien und Leistungszulagen) Präambel Die Deutsche Sporthochschule Köln verfolgt in ihrer strategischen Ausrichtung das Ziel, sich weiter zu einer in Forschung und Lehre international anerkannten Universi- tät zu entwickeln. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Anerkennung von herausragen- den besonderen Leistungen in Forschung, Lehre und Verwaltung von wesentlicher Bedeutung. Obwohl im Jahre 2009 im allgemeinen Teil des TV-L die „Grundsätze Leis- tungsentgelt“ aufgrund nicht möglicher Einigung der Tarifvertragsparteien gestrichen wurde, können diese über die Sonderregelungen des § 40 Nr. 6 TV-L im Hochschulbe- reich angewandt werden. Durch diese Richtlinie soll unter Ausschöpfung der tarifli- chen bzw. gesetzlichen Möglichkeiten und Rahmenbedingungen ein Instrument ge- schaffen werden, um leistungsorientierte finanzielle Anreize für die Beschäftigten an- zubieten. I. Allgemeiner Teil § 1 Regelungsgegenstand Diese Richtlinie regelt die Grundsätze und das Verfahren zur Vergabe von Leistungs- prämien und Leistungszulagen sowie besonderen Zahlungen im Drittmittelbereich (Sonderzahlungen). § 2 Geltungsbereich (1) Diese Richtlinie gilt für - Tarifbeschäftigte im Drittmittelbereich auf der Basis der § 40 Nr. 6 zu § 18 Abs. 1 TV-L , zur Anerkennung besonderer Leistungen (Sonderzahlung Drittmittel) - Tarifbeschäftigte auf der Basis der § 40 Nr. 6 zu § 18 Abs. 2 und 3 TV-L , zur Anerkennung besonderer Leistungen (Leistungszulagen und -prämien) sowie - Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A auf der Basis der Leistungsprämien- und -zulagenverordnung (LPZVO) im Geltungs- bereich des LBG NRW, zur Anerkennung von herausragenden besonderen Leis- tungen. (2) Sie gilt nicht für Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer und wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 16/2014 – Seite - 3 - Richtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln über die Gewährung leistungsbezogener Vergütungskomponenten (Sonderzahlungen, Leistungsprämien und Leistungszulagen) (3) Mitarbeiter/innen können frühestens ein Jahr nach Beschäftigungsbeginn eine Sonderzahlung erhalten. § 3 Allgemeine Grundsätze zur Feststellung besonderer Leistung/Vergabekriterien (1) Die Gewährung einer Zahlung kommt nur für herausragende besondere, also er- heblich überdurchschnittliche Arbeitsleistungen in Betracht. Sie darf nicht zur Kompensation der Grenzen tariflicher Eingruppierung dienen. (2) Herausragende besondere Leistungen können insbesondere vorliegen, wenn zum Beispiel - freiwillig und nicht nur gelegentlich Zusatzaufgaben erbracht werden, etwa bei der Vertretung anderer Arbeitsgebiete oder der Übernahme zusätzlicher Funktionen bei hochschulweiten oder hochschulübergreifenden Projekten oder - besonders herausragende Forschungsleistungen erbracht werden oder wur- den oder - im Ergebnis der Evaluation der Lehre eine erheblich überdurchschnittliche Lehrleistung festgestellt wird oder - besondere Verdienste bei der Verbesserung von Rahmenbedingungen in For- schung und Lehre sowie bei der Gleichstellung von Frauen und Männern ge- leistet werden oder - ein erheblich überdurchschnittliches Engagement in öffentlichkeitswirksa- men Projekten zur Steigerung der Reputation der Deutschen Sporthochschu- le Köln gezeigt wird oder - ohne die Leistungen der/des Beschäftigten Drittmittel nicht eingeworben worden wären. Die Leistung muss über die arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich originär geschul- dete Arbeitsleistung quantitativ und/oder qualitativ deutlich hinausgehen. (3) Die herausragende besondere Leistung darf nur unter Beachtung der geltenden Rechtsnormen zur Arbeitszeit (Arbeitszeitgesetz, Arbeitszeitverordnung, Dienstver- einbarung flexible Arbeitszeit) erbracht werden bzw. worden sein. Die durch eine Sonderzahlung zu honorierende Arbeitsleistung darf nicht zur Mehrarbeit für ande- re Beschäftigte führen. (4) Wird die herausragende Leistung von einer Gruppe oder einem Team mehrerer Be- schäftigter erbracht, so kann jeder/jedem Beschäftigen, der an dieser Leistung als Gruppenmitglied wesentlich beteiligt ist oder war, eine Sonderzahlung, Leistungs- Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 16/2014 – Seite - 4 - Richtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln über die Gewährung leistungsbezogener Vergütungskomponenten (Sonderzahlungen, Leistungsprämien und Leistungszulagen) prämie oder Leistungszulage entsprechend den Grundsätzen dieser Richtlinie ge- währt werden. Sind unter den Gruppenmitgliedern Beamtinnen oder Beamte, sind § 9 Abs. 2 S. 3 und § 10 Abs. 2 S. 3 zu beachten. (5) Bei der Gewährung von Sonderzahlungen, Leistungsprämien und Leistungszulagen sollen alle Entgelt- bzw. Laufbahngruppen berücksichtigt werden. Teilzeitbeschäf- tigte sollen Sonderzahlungen, Leistungsprämien und Leistungszulagen nach den gleichen Grundsätzen und in gleicher Höhe wie Vollzeitbeschäftigte erhalten, wobei im Einzelfall die an die vereinbarte durchschnittlichen regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit angepassten Beträge zugrunde gelegt werden können, wenn dies im Hinblick auf den Grad und die Art der prämierungswürdigen Leistungserbringung angemessen erscheint. (6) Bei der Gewährung von Sonderzahlungen, Leistungsprämien und Leistungszulagen sind schwerbehinderte Mitarbeiter/innen angemessen zu berücksichtigen. Die Schwerbehinderung ist bei der Beurteilung einer herausragenden besonderen Leis- tung eines schwerbehinderten Mitarbeiters/einer schwerbehinderten Mitarbeiterin angemessen zu gewichten. (7) Die Höhe der leistungsorientierten Sonderzahlung ist nach der Art und Dauer der Leistung und dem Nutzen für die Deutsche Sporthochschule Köln zu bemessen. Die maximal zulässige Höhe für eine Sonderzahlung, Leistungszulage oder Leistungs- prämie soll nur bei ganz herausragenden besonderen Leistungen gewährt werden. (8) Eine Sonderzahlung, Leistungsprämie oder Leistungszulage darf nicht gewährt wer- den, wenn die herausragende besondere Leistung bereits mit einer besonderen Ver- gütung, Zulage, Sonderzahlung, Festsetzung einer Leistungsstufe, Vorweggewäh- rung eines Stufenaufstiegs oder anderweitigen erfolgsorientierten Leistungen hono- riert wurde. § 4 Verfahren und Entscheidung (1) Über die Gewährung einer Sonderzahlung, Leistungsprämie oder Leistungszulage wird auf der Grundlage eines Antrages der/des Fachvorgesetzten, in dem die her- ausragende besondere Leistung im Einzelnen dargestellt wird, entschieden. Da es sich um Einzelfallentscheidungen handelt, sind entsprechende Anträge ausführlich und nachvollziehbar zu begründen, dabei ist insbesondere darzulegen, welches der durch die herausragende besondere Leistung des/der Beschäftigten erzielte Nutzen für die Hochschule ist. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 16/2014 – Seite - 5 - Richtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln über die Gewährung leistungsbezogener Vergütungskomponenten (Sonderzahlungen, Leistungsprämien und Leistungszulagen) (2) Die Anträge sollen in einem engen zeitlichen Zusammenhang zur erbrachten be- sonderen Leistung gestellt werden und sind stichtagsbezogen bis zum 30.06./31.12. eines Jahres an das Personaldezernat zu richten. (3) Leistungsprämien und Leistungszulagen können ausschließlich aus den vom Rekto- rat zugewiesenen und im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Budgets der Organisati- onseinheiten finanziert werden. Sonderzahlungen im Drittmittelbereich können nur gewährt werden, wenn nach Deckung der Einzel- und Gemeinkosten des Drittmittel- vorhabens entsprechende Erträge, einschließlich der anfallenden Arbeitgeberantei- le zur Sozialversicherung, aus Mitteln privater Dritter verbleiben. (4) Das Personaldezernat prüft bei Antragseingang die formalrechtlichen Voraussetzun- gen und bereitet eine Entscheidungsvorlage für die Rektorin/den Rektor oder die Kanzlerin/den Kanzler vor. (5) Bei positiver Einschätzung beinhaltet die Stellungnahme des Personaldezernates ei- nen Vorschlag zur - Höhe der Sonderzahlung oder - Höhe der Leistungsprämie oder - Höhe und Laufzeit der Leistungszulage sowie - Finanzierung. (6) Über die Gewährung einer Sonderzahlung, Leistungsprämie oder Leistungszulage entscheidet der/die jeweilige Dienstvorgesetzte. (7) Die Entscheidung über die Gewährung einer Sonderzahlung, Leistungsprämie oder Leistungszulage oder den Widerruf einer Leistungszulage ist der/dem Beschäftigten schriftlich mitzuteilen. (8) Personenbezogene Daten aus diesem Verfahren sind vertraulich zu behandeln. (9) Zu Evaluierungszwecken sowie zur Sicherstellung der Informationspflicht der Deut- schen Sporthochschule Köln berichtet das Personaldezernat gegenüber den Perso- nalräten und der Gleichstellungsbeauftragten sowie der Vertretung der schwerbe- hinderten Menschen umfassend über die bewilligten und nicht bewilligten Anträge auf Gewährung einer Sonderzahlung, Leistungsprämie oder Leistungszulage. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 16/2014 – Seite - 6 - Richtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln über die Gewährung leistungsbezogener Vergütungskomponenten (Sonderzahlungen, Leistungsprämien und Leistungszulagen) II. Regelungen für Tarifbeschäftigte § 5 Besondere Zahlungen im Drittmittelbereich (1) Sowohl wissenschaftliche als auch nichtwissenschaftliche Beschäftigte im Drittmit- telbereich können eine Sonderzahlung erhalten, wenn sie durch herausragende be- sondere Leistungen bei der Einwerbung privater Mittel oder der Erstellung einer für die eingeworbenen privaten Mittel zu erbringenden beziehungsweise erbrachten Leistung beigetragen haben. (2) Die Sonderzahlung kann maximal bis zu 10% des individuellen Jahrestabellenent- geltes betragen. Sie ist nicht zusatzversorgungspflichtig. (3) Mehrere Sonderzahlungen innerhalb eines Jahres dürfen insgesamt nur bis zur Hö- he von 10% des individuellen Jahrestabellenentgelts gem. Abs. 2 gewährt werden. (4) Erfolgt die Finanzierung des konkreten Drittmittelprojektes vollständig oder anteilig durch öffentliche Mittel (DFG, BMBF usw.) ist eine Sonderzahlung ausgeschlossen. § 6 Leistungsprämien (1) Leistungsprämien werden als Einmalzahlungen zur Anerkennung von herausragen- den besonderen Leistungen vergeben. (2) Eine Leistungsprämie kann jährlich maximal bis 10% des individuellen Jahrestabel- len-entgeltes des oder der Beschäftigten betragen. Sie ist nicht zusatzversorgungs- pflichtig. (3) Mehrere Leistungsprämien an eine Beschäftigte/einen Beschäftigten innerhalb ei- nes Jahres dürfen insgesamt nur bis zur Höhe von 10% des individuellen Jahresta- bellenentgeltes gem. Abs. 2 gewährt werden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 16/2014 – Seite - 7 - Richtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln über die Gewährung leistungsbezogener Vergütungskomponenten (Sonderzahlungen, Leistungsprämien und Leistungszulagen) § 7 Leistungszulagen (1) Leistungszulagen werden zur Anerkennung von herausragenden besonderen Leis- tungen gezahlt, die dauerhaft oder projektbezogen erbracht werden und auch zu- künftig zu erwarten sind. (2) Eine Leistungszulage kann monatlich bis max. 15% des individuellen Monats- Ta- bellenentgeltes des oder der Beschäftigten vergeben werden. Sie ist nicht zusatz- versorgungspflichtig. (3) Die Leistungszulage wird grundsätzlich befristet -längstens für die Dauer von 36 Monaten- gewährt. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich. Eine erneute Ge- währung nach Ablauf des Befristungszeitraums ist bei Vorliegen der Voraussetzun- gen und unter Durchlaufen des Verfahrens nach § 4 zulässig. (4) Spätestens nach jeweils zwölf Monaten der Zulagengewährung hat die/der Fachvor- gesetzte die Leistung des/der begünstigten Beschäftigten nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 zu beurteilen, zu dokumentieren und an die Personalabteilung zu übermit- teln. Bei einem erheblichen Leistungsabfall im Gewährungszeitraum ist die Zulage für die Zukunft zu widerrufen. III. Regelungen für Beamte § 8 Allgemeine Regelung (1) Leistungsprämien und Leistungszulagen dürfen in einem Kalenderjahr an insgesamt höchstens 15% der am 01. Januar des entsprechenden Kalenderjahres bei der Deutschen Sporthochschule Köln beschäftigten Beamten in Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A gewährt werden. Eine Leistungsprämie oder Leistungszulage kann an mehr als 15% der beschäftigten Beamten gewährt werden, wenn und so- weit die maximal zulässige Anzahl der Empfänger einer Leistungsstufe an der Deut- schen Sporthochschule Köln nicht ausgeschöpft wurde. Leistungsprämien und Leis- tungszulagen die an mehrere Beamte aus einer Gruppe oder einem Team vergeben werden, gelten als eine Leistungsprämie oder Leistungszulage im Sinne des S. 1. (2) Leistungsprämien und Leistungszulagen sind nicht ruhegehaltsfähig. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 16/2014 – Seite - 8 - Richtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln über die Gewährung leistungsbezogener Vergütungskomponenten (Sonderzahlungen, Leistungsprämien und Leistungszulagen) § 9 Leistungsprämien (1) Leistungsprämien werden als Einmalzahlungen zur Anerkennung von herausragen- den besonderen Leistungen vergeben. (2) Eine Leistungsprämie wird in einem Einmalbetrag bis zur Höhe des monatlichen An- fangsgrundgehaltes der Besoldungsgruppe, welcher der Beamte im Zeitpunkt der Entscheidung angehört, vergeben. Bei teilzeitbeschäftigten Beamten ist das ent- sprechend geminderte monatliche Anfangsgrundgehalt maßgebend. Leistungsprä- mien, die an eine Gruppe vergeben werden, dürfen den in S. 1 geregelten Umfang insgesamt unter Berücksichtigung aller Zahlungen an Beamte dieser Gruppe um ma- ximal 150% übersteigen, wobei die höchste Besoldungsgruppe der an der Leistung wesentlich beteiligten Beamten maßgeblich ist. (3) Mehrere Leistungsprämien an einen Beamten innerhalb eines Jahres dürfen insge- samt nur bis zur Höhe des monatlichen Anfangsgrundgehalts gem. Abs. 2 gewährt werden. § 10 Leistungszulagen (1) Leistungszulagen werden zur Anerkennung von herausragenden besonderen Leis- tungen, die über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten erbracht wurden und auch für die Zukunft zu erwarten sind, gewährt. (2) Eine Leistungszulage kann monatlich bis max. 7% des monatlichen Anfangsgrund- gehaltes der Besoldungsgruppe, welcher der Beamte im Zeitpunkt der Entschei- dung angehört, vergeben werden. Bei teilzeitbeschäftigten Beamten ist das ent- sprechend geminderte Anfangsgrundgehalt maßgebend. Leistungsprämien, die an eine Gruppe vergeben werden, dürfen den in S. 1 geregelten Umfang insgesamt un- ter Berücksichtigung aller Zahlungen an Beamte dieser Gruppe um maximal 150% übersteigen, wobei die höchste Besoldungsgruppe der an der Leistung wesentlich beteiligten Beamten maßgeblich ist. (3) Die Zahlung erfolgt monatlich nachträglich von dem auf die Leistungsfeststellung folgenden Monat an. (4) Die Leistungszulage kann rückwirkend bis zu drei Monate und längstens für einen Zeitraum von insgesamt zwölf Monate gewährt werden. Eine Neubewilligung ist frü- hestens ein Jahr nach Ablauf des Gewährungszeitraumes zulässig. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 16/2014 – Seite - 9 - Richtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln über die Gewährung leistungsbezogener Vergütungskomponenten (Sonderzahlungen, Leistungsprämien und Leistungszulagen) (5) Die Leistungszulage wird bei erheblichem Leistungsabfall im Gewährungszeitraum für die Zukunft widerrufen. IV. Schlussbestimmungen § 11 Inkrafttreten (1) Diese Richtlinie tritt am 21. Oktober 2014 in Kraft. (2) Im zweiten Halbjahr 2015 wird eine Evaluation des Verfahrens nach dieser Richtli- nie erfolgen und über die Weitergeltung oder Modifizierung der Richtlinie neu ent- schieden. Köln, den 10. November 2014 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder I. Allgemeiner Teil § 2 Geltungsbereich § 3 Allgemeine Grundsätze zur Feststellung besonderer Leistung/Vergabekriterien § 4 Verfahren und Entscheidung II. Regelungen für Tarifbeschäftigte § 6 Leistungsprämien § 7 Leistungszulagen III. Regelungen für Beamte § 9 Leistungsprämien § 10 Leistungszulagen IV. Schlussbestimmungen

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    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 2 Nr.: 23/2016 Köln, den 14. Oktober 2016 INHALT Richtlinie für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen hier: Änderung der Anlage 2 ----------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 23/2016 – Seite - 2 - Richtlinie für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen hier: Änderung Richtlinie für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen 1. Allgemeine Grundsätze 1.1 Lehraufträge können für einen durch hauptberufliche Kräfte nicht gedeckten Lehrbe- darf erteilt werden. Lehrbeauftragte können grundsätzlich nicht mit Aufgaben des hauptberuflichen Personals, die nach Maßgabe des Personalplanungskonzepts dauer- haft wahrgenommen werden, betraut werden. 1.2 An hauptamtlich tätige Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer kann für Lehrver- anstaltungen auf ihrem Fachgebiet an ihrer Hochschule ein Lehrauftrag grundsätzlich nicht erteilt werden. 1.3 An andere Beamte und an Beschäftigte, zu deren Dienstaufgaben eine Lehrtätigkeit gehört oder die innerhalb ihrer Dienstaufgaben zu Lehrtätigkeiten verpflichtet wer- den können, kann an ihrer Hochschule ein Lehrauftrag nur erteilt werden, soweit die in Betracht kommende Lehrtätigkeit nicht zu den Dienstaufgaben gehört und nicht im Rahmen der Dienstaufgaben übertragen werden kann. 1.4 Außerplanmäßigen Professorinnen und außerplanmäßigen Professoren, Honorarpro- fessorinnen und Honorarprofessoren sowie Privatdozentinnen und Privatdozenten kann ein vergüteter Lehrauftrag erteilt werden, wenn die Lehrveranstaltung über die Pflichtlehre hinaus geführt werden soll. 1.5 Vergütete Lehraufträge an wissenschaftlich Beschäftigte der Hochschule dürfen grundsätzlich nur vergeben werden, wenn die Beschäftigten ihr hauptamtliches De- putat erfüllt haben bzw. wenn Deputatsguthaben abgebaut werden soll. 2. Rechtsverhältnis der Lehrbeauftragten 2.1 Die Lehrbeauftragten stehen in einem öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnis eigener Art. Sie sind nebenberuflich tätig. Mit der Beauftragung wird kein Dienstverhältnis begründet. 2.2 Die Lehrbeauftragten nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben selbständig wahr. Sie gestalten die Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Festlegungen im Lehrauf- trag inhaltlich und methodisch unter Berücksichtigung der Studien- und Prüfungs- ordnungen in eigener Verantwortung. Lehrbeauftragte haben an der Durchführung von Hochschulprüfungen und staatlichen Prüfungen mitzuwirken; ihre Bestellung als Prüfer erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnung. 2.3 Die Tätigkeit der Lehrbeauftragten ist als selbständige Tätigkeit im Sinne des Ein- kommenssteuerrechts auszugestalten. Sie sind mit der Beauftragung darauf hinzu- weisen, dass es sich bei der Lehrauftragsvergütung um steuerpflichtiges Leistungs- entgelt handelt, das von ihnen zu versteuern ist. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 23/2016 – Seite - 3 - Richtlinie für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen hier: Änderung 2.4 Ein Unfallversicherungsschutz besteht nicht. Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten in einer privaten Unfallversicherung Versicherungsschutz zu erlangen. 2.5 Ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht nicht. 2.6 Die Lehrbeauftragten haben Zugang zu hochschuldidaktischen Fortbildungen; die DSHS Köln trägt in Ansehen ihrer finanziellen Rahmenbedingungen die Kosten dieser Fortbildung. 3. Anträge, Erteilung, Widerruf 3.1 Lehraufträge bedürfen der Schriftform. Sie werden von der zuständigen Stelle erteilt. 3.2 Der Lehrauftrag soll in der Regel 8 Semesterwochenstunden nicht überschreiten. 3.3 Für an der Hochschule beschäftigtes Personal können Lehraufträge gem. Anlage 2 erteilt werden. 3.4 Lehrbeauftragte werden für eine bestimmte Zeit über einen Zeitraum von mehreren Semestern durch die Hochschule bestellt. 3.5 Unter Berücksichtigung der nebentätigkeitsrechtlichen Bestimmungen darf bei Lehr- aufträgen und zusätzlich ausgeübter sonstiger Nebentätigkeit der Gesamtumfang der ausgeübten (Neben-)Tätigkeit ein Fünftel der jeweiligen Arbeitszeit nicht überschrei- ten. 3.6 Der Widerruf eines Lehrauftrags bedarf der Schriftform und ist zu begründen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 23/2016 – Seite - 4 - Richtlinie für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen hier: Änderung 4. Lehrauftragsvergütung, Mehraufwendungen 4.1 Lehraufträge können vergütet werden. Insbesondere entfällt eine Vergütung, wenn der Lehrauftrag einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes im Hauptamt oder in der Weise übertragen wird, dass seine Dienstaufgaben im Hauptamt entsprechend vermindert werden. 4.2 Die Höhe der Lehrvergütung ist jeweils unter angemessener Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch der Bedeutung der vorgesehenen Lehr- veranstaltung, der Prüfungstätigkeit und der damit verbundenen Belastung festzu- setzen. Dabei sind die nachfolgend festgelegten Sätze für Lehrauftragsvergütungen zu beachten. 4.3 Die Lehrauftragsvergütung beträgt je tatsächlich geleistete Veranstaltungsstunde (45 Minuten) a) für Lehrbeauftragte mit den Aufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufga- ben: 18,00 bis 30,00 EUR b) für Lehrbeauftragte mit den Aufgaben einer Lehrkraft für besondere Aufgaben, die ein Studium an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule abgeschlossen haben oder entsprechend qualifiziert sind: 24,00 bis 40,00 EUR c) für andere Lehrbeauftragte, die ein Studium an einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschule abgeschlossen haben und Lehraufgaben wie Pro- fessorinnen oder Professoren wahrnehmen: 40,00 bis 60,00 EUR d) für Lehrbeauftragte, deren Lehrveranstaltungen eine besondere Bedeutung haben oder mit einer besonderen Belastung verbunden sind: 58,00 bis 80,00 EUR 4.4 Neben der Lehrauftragsvergütung werden in der Regel keine Mehraufwendungen er- setzt. In begründeten Fällen können auf Antrag die entstandenen notwendigen Mehraufwendungen in Anlehnung an das Landesreisekostengesetz NRW im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel erstattet werden. Voraussetzung ist, dass die Lehr- beauftragten ihren Dienst- oder Wohnort nicht am Hochschulort haben. 4.5 Die Lehrbeauftragten sind verpflichtet, die schriftliche Abrechnung der Lehraufträge unmittelbar nach der letzten Veranstaltungsstunde bzw. Semesterende entsprechend den tatsächlich geleisteten Veranstaltungsstunden vorzulegen. Über den Umfang des Lehrauftrags hinaus geleistete Veranstaltungsstunden werden nicht erstattet. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 23/2016 – Seite - 5 - Richtlinie für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen hier: Änderung 5. In-Kraft-Treten Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mittei- lungen der Deutschen Sporthochschule Köln in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats vom 01. August 2016. Anlage 1 ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats vom 01. August 2016. Köln, den 05. August 2016 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 23/2016 – Seite - 6 - Richtlinie für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen hier: Änderung ANLAGE 1 zu Punkt 4 der Richtlinie für die Erteilung und Vergütung der Lehraufträge: Lehrauftragsvergütung, Mehraufwendungen Hinsichtlich der Höhe der Vergütung hat das Rektorat in seiner Sitzung am 01.08.2016 fol- gende neue Vergütungssätze festgesetzt: Fallgruppe a: 24,00 EUR Fallgruppe b: 32,40 EUR Fallgruppe c: 43,80 EUR Fallgruppe d: 78,00 EUR Für Tutorien: Fallgruppe a: 18,00 EUR Fallgruppe b: 24,00 EUR Köln, den 05. August 2016 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 23/2016 – Seite - 7 - Richtlinie für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen hier: Änderung ANLAGE 2 zu Punkt 1 und 3.2 der Richtlinie für die Erteilung und Vergütung der Lehraufträge: Begrenzung der Semesterwochenstunden Hinsichtlich des Umfangs an Semesterwochenstunden hat das Rektorat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2016 folgende neue Rahmenregelung festgesetzt: Vergütete Lehraufträge für Beschäftigte der Deutschen Sporthochschule dürfen nur in fol- gendem Umfang vergeben werden: • SHK: o bis max. 4 SWS wobei der Umfang der SHK-Tätigkeit und des Lehrauftrags das Studium nicht beeinträchtigen darf. Aus diesem Grund wird der Lehrauftrag mit Faktor 2 (wegen Vor- und Nachbereitung) auf das Vollzeitvolumen von SHK im Umfang von 17 Stunden angerechnet (Beispiel: LA über 3 SWS, gerechnet mit Faktor 2 entspricht 6 Stunden, somit kann der SHK-Vertrag max. über 11 Stunden abgeschlossen werden) • WHK und WHB: o bis zu 6 SWS (in diesen Beschäftigungsverhältnissen liegt bereits ein erster berufsqualifi- zierender Abschluss vor, insoweit sollte der LA unter Berücksichtigung des HK-Vertrags – bis max. 17 Stunden – 6 SWS nicht überschreiten) • Wiss. Mitarbeiter: o bis zu 8 SWS je nach individueller Arbeitszeit und Lehrverpflichtung (Beispiel: WMA unbefr. in Vollzeit, Deputat 9 SWS – LA max. 8 SWS, WMA befr. in Vollzeit, Deputat 4 SWS – LA max. 3 SWS, WMA befr. in Teilzeit (50%), Deputat 2 SWS – LA max. 1 SWS) • Lehrkraft für besondere Aufgaben: o bis zu 8 SWS je nach individueller Arbeitszeit und Lehrverpflichtung (Beispiel: LfbA unbefr. in Vollzeit, Deputat 13 SWS – LA max. 8 SWS, LfbA befr. in Teilzeit (50%), Deputat 6,5 SWS – LA max. 6 SWS) • Drittmittelbeschäftigte ohne Lehrverpflichtung: o bis zu 8 SWS • niwi Angestellte und Beamte - bisher bis max. 8 SWS: o bis zu 8 SWS Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 23/2016 – Seite - 8 - Richtlinie für die Erteilung und Vergütung von Lehraufträgen hier: Änderung Diese Regelungen treten zum Sommersemester 2017 in Kraft. Köln, den 10. Oktober 2016 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder

  • Online Studieninfo Lehramt
    Alle Informationen zur Studieninfo finden Sie hier . Anmeldung: Senden Sie zur Anmeldung bitte eine E-Mail mit folgenden Angaben an anmeldung-zfsb(at)dshs-koeln.de : Betreff: „Online Studieninfo Lehramt” Datum der Veranstaltung Vorname & Nachname E-Mail-Adresse Status (Schüler*in, Student*in etc.) Die Online-Studieninfo findet über die virtuelle Meeting-Software „Cisco Webex“ statt. Der Link zur Veranstaltung wird nach Anmeldung an die Teilnehmenden verschickt. Die Anzahl der Teilnehmenden ist aus organisatorischen Gründen begrenzt.

  • Bewerbungsschluss M.A. Tanz
    Der Masterstudiengang verbindet künstlerische Praxis, Wissenschaft und Vermittlung . Studierende entwickeln eine eigenständige künstlerisch-wissenschaftliche Perspektive und profitieren von der interdisziplinären Zusammenarbeit der Deutschen Sporthochschule Köln und der Ruhr-Universität Bochum. Bewerbungsschluss: 31. August. Hier finden Sie alle Informationen zum berufsbegleitenden Masterstudiengang.

  • Infoblatt_zur_gemeinsamen_Projektförderunge_DSHS__MF-UzK_Herbst_2026.pdf
    Infoblatt Kooperation MF-UzK-HIFF 3 Förderung HIFF 3|Köln Fortune - Förderung von kooperativen Forschungsprojekten Hintergrund Ziel dieser gemeinsamen Förderung ist die wissenschaftliche Kooperation zwischen der medizinischen Fakultät der Universität zu Köln (MF-UzK) und der Deutschen Sporthochschule (DSHS) zu intensivieren. Im Fokus steht die gezielte Vernetzung von Wissenschaftler*innen, insbesondere des Nachwuchses, sowie die Ausweitung gemeinschaftlicher Forschungsprojekte. Das langfristige Ziel ist die erfolgreiche Einwerbung einrichtungsübergreifender, drittmittelfinanzierter Projekte, beispielsweise DFG- Sachbeihilfen. Durch die Bündelung sich ergänzender Fachkompetenzen sowie den gegenseitigen Zugang zu spezifischen Probandengruppen und Forschungsinfrastrukturen sollen Synergieeffekte geschaffen werden, von denen beide Seiten profitieren können. Ab Frühjahr 2025 soll für Nachwuchswissenschaftler*innen beider Einrichtungen die Möglichkeit bestehen durch eine Anschubfinanzierung im Rahmen der internen Forschungsförderprogramme Köln Fortune (Förderart 1a I MF-UzK) bzw. HIFF (Förderlinie 3 der DSHS) eine gemeinsame Drittmittelantragstellung (DFG-Sachbeihilfe oder vergleichbares Programm) vorzubereiten. Auswahlverfahren & operative Umsetzung Das gemeinsame Ziel dieser Initiative ist die Antragstellung für eine DFG-Sachbeihilfe oder vergleichbare Drittmittelprojekte mit je einer Projektleitung von der DSHS und der MF-UzK. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle geförderten Projekte bis zum Ende des Projektzeitraums verpflichtend einen Drittmittelantrag bei einer Förderorganisation im Rahmen eines kompetitiven Verfahrens einreichen. Anträge auf die kooperative Förderung können zweimal jährlich, im Frühjahr und Herbst, an den beiden Einrichtungen nach den jeweiligen Vorgaben für die Förderlinien Köln Fortune an der MF-UzK und HIFF 3 an der DSHS eingereicht werden. Für die Antragstellung ist das jeweils an der Einrichtung gültige Template zu nutzen, dabei ist es möglich die gleichen Textteile für beide Anträge zu verwenden. In beiden Anträgen muss zudem der konkrete Nutzen und die strategische Bedeutung der geplanten Kooperation für das Forschungsvorhaben verdeutlicht werden (vgl. Antragsformular für die Förderlinie 3, Punkt 2.10 Angaben zu Kooperationsvorhaben mit der Medizinische Fakultät der Universität zu Köln). Die Anträge können auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden. Die Begutachtung der beiden Anträge erfolgt getrennt an beiden Einrichtungen nach den jeweiligen Vorgaben für die Förderlinien1. 1 Die Begutachtung der Anträge im Rahmen des Köln Fortune Programms der MF-UzK obliegt dem Forschungsbeirat, der im Rahmen der Begutachtungsverfahren eine erste Evaluation der Anträge vornimmt, auf deren Grundlage über das weitere Begutachtungsprozedere entschieden wird. Strikt ausschlaggebend für die Bewilligung von Mitteln aus dem Forschungspool Köln Fortune ist die wissenschaftliche Qualität und Perspektive der zu fördernden Projekte und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen. Das Begutachtungsverfahren der Förderart 1a I MF sieht im Rahmen der Kooperation mit der DSHS nach positiver Entscheidung des Forschungsbeirats die Einholung eines internen Fachgutachtens vor anhand dessen die finale Förderentscheidung getroffen wird. An der DSHS wird für die gemeinsame Antragstellung ebenfalls ein internes Gutachten eingeholt. In beiden Entscheidungsprozessen werden die Gutachten der jeweils anderen Einrichtung berücksichtigt. https://medfak.uni-koeln.de/sites/schmerzforschung/user_upload/Anlagen_KoelnFortune_2021.pdf https://intranet.dshs-koeln.de/arbeiten-an-der-spoho/forschungsangelegenheiten/foerderprogramme-und-forschungskooperationen?ADMCMD_simUser=1#c43609 https://intranet.dshs-koeln.de/arbeiten-an-der-spoho/forschungsangelegenheiten/foerderprogramme-und-forschungskooperationen?ADMCMD_simUser=1#c43609 https://medfak.uni-koeln.de/akadem-qualifizierung-foerderung/foerderangebote-preise/koeln-fortune https://medfak.uni-koeln.de/sites/pflegewissenschaft/user_upload/P2008114_Satzung_A4_KoelnFortune_WEB.pdf Infoblatt Kooperation MF-UzK-HIFF 3 Förderung Eine Bewilligung erfolgt nur, wenn beide Gremien (UK Forschung & Transfer an der DSHS sowie Forschungsbeirat an der MF-UzK) den jeweils an der Einrichtung gestellten Antrag zur Förderung vorschlagen. Die Sitzungstermine der beiden Gremien zur Förderentscheidung sollten dabei möglichst nicht mehr als 4 Wochen auseinander liegen. Finanzierung Die Förderung von Projekten an der DSHS sieht Mittel bis zu 45.000 € oder maximal eine WMA- Anstellung mit einem Stellenumfang von 50% (TV-L 13) für 12 Monate vor, die Projektlaufzeit kann sich auf einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten erstrecken. Die Gelder sind einsetzbar für Personal-, Sach- und Reisemittel (keine Kongressgebühren). Darüber hinaus können im Rahmen der Module Internationalisierung (3.000 Euro) und Open Access (2.000 Euro) Gelder beantragt werden. Für die Projekte an der MF-UzK werden Mittel für bis zu 100% einer TVL- E13-Stelle oder einer Rotationsstelle für 12 Monate sowie maximal 15.000 Euro Sachmittel pro Jahr bereitgestellt. Die kooperative Projektförderung zwischen den beiden Einrichtungen erfolgt im Rahmen der bestehenden Fördermittel und -strukturen. Anträge für gemeinsame Projekte durchlaufen den regulären Bewilligungsprozess und stehen dabei in Konkurrenz zu anderen Förderanträgen innerhalb der jeweiligen Institution. Während die MF-UzK im Jahresdurchschnitt etwa 15 Projekte fördert, kann die DSHS in der Regel maximal zwei Projekte pro Ausschreibungsrunde unterstützen. Antragstermine für Kooperationsprojekte an der MF-UzK 09.09.2026 Ansprechperson für Rückfragen DSHS Dr. Birte Ahrens Stabsstelle Akademische Planung und Steuerung; Abt. Forschung und wissenschaftliche Qualifikation E-Mail: b.ahrens@dshs-koeln.de Telefon: +49 221 4982-8737 MF-UzK Karin Klose Köln Fortune, Forschungsförderung E-Mail: karin.klose@uk-koeln.de Telefon: 0221-478 89056 HIFF 3|Köln Fortune - Förderung von kooperativen Forschungsprojekten Hintergrund Auswahlverfahren & operative Umsetzung Finanzierung Antragstermine für Kooperationsprojekte an der MF-UzK Ansprechperson für Rückfragen

  • SpoFo-Map_Ergebnisbericht_2026.pdf
    Ergebnsbericht des Projekts „Entwicklung und Implementierung einer Förderlandkarte zur Unterstützung von Förderangeboten für Kaderathlet innen und -athleten (SpoFo-Map)“ Athletenförderung in Deutschland: Bestandsaufnahmen, Förderfinder und Analysen Autoren Univ.-Prof. Dr. Jürgen Mittag Dr. Maximil ian Seltmann Ivana Pranj ić Kooperationspartner Athleten Deutschland e.V. Deutscher Olympischer Sportbund Erweitertes Projektteam Olympiastützpunkt Hessen Stiftung Deutsche Sporthi l fe Athletenförderung in Deutschland: Bestandsaufnahmen, Förderfinder und Analysen Ergebnisbericht des Projektes „Entwicklung und Implementierung einer Förderlandkarte zur Unterstützung von Förderangeboten für Kaderathletinnen und -athle- ten (SpoFo-Map)“ Autoren Univ.-Prof. Dr. Jürgen Mittag Dr. Maximilian Seltmann Ivana Pranjič Kooperationspartner Athleten Deutschland e.V. | Deutscher Olympischer Sportbund Erweitertes Projektteam Olympiastützpunkt Hessen | Stiftung Deutsche Sporthilfe Herausgeber: Institut für Europäische Sportentwicklung und Freizeitforschung der Deutschen Sporthochschule Köln 2026 doi: 10.25847/SpoFo-Map.2026 Inhaltsverzeichnis 1. Überblick und Kernergebnisse ........................................................................................................ 1 2. Projekthintergrund und Problemstellung ....................................................................................... 2 3. Methodik und Datengrundlage ....................................................................................................... 7 3.1. Projektteam ............................................................................................................................. 7 3.2. Scope: Sportarten, Förderarten und Förderinstitutionen ....................................................... 8 3.3. Datenerhebung........................................................................................................................ 8 a) Zielstellung und Logik .............................................................................................................. 8 b) Datenkategorien und -strukturierung ..................................................................................... 9 c) Desktoprecherche ................................................................................................................. 11 d) Primärdatenerhebung unter Fördererinstitutionen ............................................................. 11 3.4. Datenanalyse ......................................................................................................................... 13 4. Ergebnisse zu Förderinstitutionen und Angebote zur Athletenförderung ................................... 14 5. Analytische Befunde und Thesen zur deutschen Athletenförderung ........................................... 18 LOGIK DER DEUTSCHEN ATHLETENFÖRDERUNG ...................................................................... 19 KONSEQUENZEN, LEGITIMITATIONSANSÄTZE UND AMBIVALENZEN DER FÖRDERARCHITEKTUR ................................................................................................................................................... 21 REFORMOPTIONEN DER DEUTSCHEN ATHLETENFÖRDERUNG ................................................. 23 LEITPRINZIPIEN UND ZUKUNFTSSZENARIEN DER DEUTSCHEN ATHLETENFÖRDERUNG .......... 24 Quellen- und Literaturverzeichnis ..................................................................................................... 28 Anhang 1: Förderinstitutionen je Programmstatus, ohne Olympiastützpunkte. .............................. 32 Anhang 2: Förderprogramme je Förderart der „aktiven“ Förderinstitutionen, ohne Olympiastützpunkte. ......................................................................................................................... 34 Anhang 3: Förderkriterien Kader und Sportartkategorien der „aktiven“ Förderinstitutionen, ohne Olympiastützpunkte. ......................................................................................................................... 36 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Erhebungslogik je Typ der Förderinstitution und föderaler Ebene. ....................................... 9 Tabelle 2: Datenstruktur Förderkriterien .............................................................................................. 10 Tabelle 3: Überblick der Primardatenerhebung. ................................................................................... 12 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: In der Datenbank gelistete Förderinstitutionen je föderaler Ebene ............................... 14 Abbildung 2: In der Datenbank gelistete Förderinstitutionen je Institutionentypus ............................ 15 Abbildung 3: Anteil an Förderinstitutionen (ohne OSP) mit mindestens einem Förderprogramm je Förderart, n=51 ..................................................................................................................................... 16 Abbildung 4: Anteil an Förderinstitutionen (ohne OSP) mit Förderprogrammen je Sportartkategorie, n=51 ....................................................................................................................................................... 17 Abbildung 5: Anteil an Förderinstitutionen (ohne OSP) mit Förderprogrammen je Kader, n=51 ........ 17 1 1. Überblick und Kernergebnisse Das von April 2025 bis März 2026 durchgeführte Service-Forschungsprojekt „SpoFo-Map“ doku- mentiert, präsentiert und analysiert die Bandbreite der Förderangebote für Kaderathletinnen und -athleten in Deutschland. Grundlage ist eine umfassende Desktoprecherche sowie eine ergän- zende Primärdatenerhebung bei Förderinstitutionen auf Bundes-, Landes- und teilweise kommu- naler Ebene. Erfasst wurden öffentliche Arbeitgeber, Ministerien, Stiftungen, Olympiastützpunkte, Verbände und weitere Akteure. Die Förderprogramme wurden nach Förderarten (z.B. finanzielle Leistungen, Dienstposten, Bildungs- und Beratungsangebote) sowie nach standardisierten Zugangs- kriterien wie Kaderstatus, Sportart, Region oder Alter systematisiert. Die empirischen Ergebnisse der Recherchen zeigen eine stark ausdifferenzierte, föderal geprägte Förderlandschaft mit zahlreichen parallelen Angeboten und teilweise überlappenden Zuständigkei- ten. Zugleich wird deutlich, dass Informationen zu Fördermöglichkeiten häufig dezentral, uneinheit- lich und schwer auffindbar sind. Vor diesem Hintergrund wurde eine zentrale, datenbasierte För- derlandkarte entwickelt, die über eine benutzerfreundliche Webanwendung, den „Förderfinder“ [www.foerderfinder-sport.de], zugänglich ist. Der Förderfinder ermöglicht eine strukturierte Su- che, Filterung und vergleichende Darstellung von Förderangeboten, um damit eine transparente, navigierbare Übersicht zum deutschen Spitzensportfördersystem zu ermöglichen. Dem Projektauftrag folgend präsentiert der vorliegende Bericht auf Grundlage der empirischen Er- hebungen des Weiterenn eine Analyse der Befunde sowie Schlussfolgerungen und Perspektiven. Deutlich wird, dass das historisch gewachsene, föderal strukturierte Sportfördersystem durch eine Vielzahl staatlicher, verbandlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure geprägt ist. Diese Vielfalt schafft einerseits Resilienz und leistungsnahe Förderung, führt andererseits jedoch zu Intranspa- renz, Doppelstrukturen und hohen Informationskosten für Athletinnen und Athleten. Besonders die starke Orientierung an der Kaderzugehörigkeit beeinflusst Zugänge zu Förderleistungen. Reformperspektivisch formuliert das Projekt keine radikale Neugestaltung der Förderarchitektur, sondern plädiert für eine inkrementelle Weiterentwicklung. Im Zentrum steht dabei die Verbesse- rung von Transparenz und Zugänglichkeit. Die Förderlandkarte bzw. der „Förderfinder“ wird als zentrales Instrument verstanden, um bestehende Strukturen sichtbar zu machen und besser mit- einander zu verknüpfen. Darüber hinaus werden weitergehende Reformoptionen diskutiert, die auf eine stärkere Vernetzung der Akteure, die Nutzung digitaler Technologien, eine systematische Wirkungsevaluation und eine stärkere Ausrichtung am Leitbild der mündigen Athletinnen und Ath- leten abzielen. Der vorliegende Bericht versteht sich als empirisch fundierte Bestandsaufnahme und als Ansatz zur thesenhaften analytischen Einordnung der bestehenden Förderlandschaft. Eine formale Be- wertung der Zielerreichung im Sinne des Feinkonzepts sowie weitergehende normative Entschei- dungen obliegen der zuständigen AG 1 der Bund-Länder-Sport AG. 2 2. Projekthintergrund und Problemstellung Die Spitzensportförderung ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Sportsystems mit weitrei- chenden Implikationen: Erfolge im Spitzensport werden in Medien und öffentlicher Kommunika- tion mit großem Interesse verfolgt. Vor allem im Zuge von Sportgroßereignissen kommt dem Ab- schneiden in populären Sportarten und der Nationenwertung besonderer Stellenwert zu. Sportliche Erfolge können sowohl nach außen zum positiven Image eines Landes beitragen als auch nach in- nen ein Gemeinschaftsgefühl schaffen und den nationalen Zusammenhalt stärken (Haut et al. 2017; Haut 2024). Darüber hinaus hat der Spitzensport wirtschaftliche Bedeutung und vermag auch das Interesse an Breitensport zu fördern, was einen gesünderen Lebensstil der Bevölkerung zur Folge haben kann (Haut 2014; De Bosscher et al. 2015; Breuer et al. 2017, Sinus Markt- und Sozialfor- schung GmbH 2025). Seitdem der seinerzeitige Bundesinnenminister Thomas de Maizière am 12. Februar 2014 vor dem Sportausschuss des Deutschen Bundestages erklärt hat, die Spitzensportförderung in Deutschland schlagkräftiger gestalten zu wollen, stehen die Strukturen der Sportförderung in Deutschland kon- tinuierlich auf dem Prüfstand (BMI & DOSB 2016). Zuvor hatte es bereits nach vor allem journalis- tischen Recherchen über mangelnde Transparenz der Sportförderung (Drepper 2014) umfassen- dere Auseinandersetzungen über den Umfang und die Verteilung der Fördergelder gegeben. Letz- teres wird in einem vielschichtigen Verfahren geregelt, an dem das Bundesinnenministerium (BMI) als Mittelgeber, der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sowie die einzelnen Fachverbände be- teiligt waren. Die nachfolgende Debatte über die Konzentration und Steuerung der Bundes- und Olympiastütz- punkte, die Umstrukturierung der Kader, die Verabschiedung der Leistungssportreform von 2016, die Erhöhung der finanziellen Mittel in der Spitzensportförderung 2018, das PotAS-System und des- sen erste Reform 2019 sowie die Evaluierung und Weiterentwicklung von PotAS markieren dabei nur die wichtigsten Schlaglichter in einem anhaltenden Reformprozess. Wie umfassend die Anzahl der beteiligten Akteure in diesem Prozess ist, dokumentieren u.a. die verschiedenen Berichte des Bundesrechnungshofs (2018, 2023, 2025). Unter Federführung von BMI und DOSB und in Anlehnung an den Koalitionsvertrag vom Dezember 2021 wurde während der „Ampel“-Bundesregierung bis Ende 2024 am Konzept eines neuen Leis- tungssport-Fördersystems gearbeitet. Aus den Reihen des Sports kamen wesentliche Debattenbei- träge wie etwa im August 2022 die Stellungnahme „Warum ist es uns das wert?“ von Athleten Deutschland zur Spitzensportreform (Athleten Deutschland e.V. 2022). Im November 2022 verstän- digten sich das Bundesministerium des Innern (BMI) und der DOSB auf ein Grobkonzept zur Neu- strukturierung der Spitzensportförderung, der ein Sportfördergesetz zugrunde liegen soll und des- sen Kern eine unabhängige Sportagentur bilden soll, die den Spitzensport steuert (BMI & DOSB 2022). Das auf Grundlage eines intensiven Dialogprozesses zwischen Bund, DOSB, Ländern und wei- teren Stakeholdern erstellte Grobkonzept wurde im September 2023 durch ein Feinkonzept zur 3 Nachsteuerung und Optimierung der Spitzensportförderung ergänzt, das konkretisierte, wie die Ziele des Grobkonzepts umgesetzt werden sollen (Bund-Länder-Sport AG 2023). Auf der Grundlage dieser Konzepte wurde auf politischer Ebene der Entwurf eines Sportförderge- setzes (SpoFöG) vorbereitet. Dieses sollte – erstmals sekundärrechtlich abgesichert und verbindlich – die Förderung des Spitzensports sowie weiterer gesamtstaatlich relevanter Sportbereiche im Bun- desrecht verankern. Zugleich wurde an der Ausgestaltung der geplanten Spitzensport-Agentur ge- arbeitet. In der parallel dazu geführten sportpolitischen Debatte gab es wiederholt Kritik an einzel- nen Aspekten: Der DOSB monierte in einem umfassenden Katalog u.a. die fehlende Unabhängigkeit der geplanten Agentur, das vorgesehene Verhältnis zwischen Sportfachverbänden und Staat sowie ein nur begrenztes Ausmaß an Bürokratieabbau (DOSB 2024). Der „Gesetzentwurf zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen von gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur“ (Sportfördergesetz – SpoFöG) wurde am 3. Dezem- ber 2024 (Regierungs-Fraktionen) bzw. am 15. Januar 2025 (Bundesregierung) vorgelegt. Parlamen- tarische Stellungnahmen wurden vom Bundesrat (5. Dezember 2024) bzw. vom Ausschuss für In- nere Angelegenheiten (20. Dezember 2024) abgegeben. Da nach dem Auseinanderbrechen der „Ampelkoalition“ keine parlamentarische Mehrheit für das Sportfördergesetz bestand, wurde die- ses jedoch nicht mehr zur Abstimmung gebracht. Gleichwohl mobilisierte die Vorlage des Gesetz- entwurfs zahlreiche Stellungnahmen und Kommentare aus dem organisierten Sport sowie den Medien zur „Dauerbaustelle“ Spitzensportreform (Sportschau 2024). Besondere Beachtung fanden die „Gemeinsame Erklärung dt. Athletenvertreterinnen und -vertreter zum Sportfördergesetz“ vom 5. November 2024 (Athleten Deutschland 2024) sowie die Interviews in „Die Zeit“ (8.1.2025; Fritsch & Siemes 2025) und „Die Welt“ (22.2.2025, Meinhardt 2025) mit Führungspersönlichkeiten von Sportfachverbänden (Bernd Neuendorf, DFB; Thomas Weikert, DOSB; Friedhelm Julius Beucher, DBS) und Spitzenverbänden (Karla Borger, Athleten Deutschland; Max Hartung, Deutsche Sport- hilfe). Im Mai 2025 konstituierte sich die neue Regierungskoalition aus Union und SPD, in der Dr. Christi- ane Schenderlein (CDU) das Amt der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt übernahm. Damit erfolgte die weitere Steuerung der Spitzensportreform unter neuer ministerieller Federführung. Am 23. Oktober 2025 legte das Bundeskanzleramt einen neuen Referentenentwurf für ein „Ge- setz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz)“ vor. Im Anschluss begann die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung; zugleich wurden die Län- der sowie die betroffenen Sportverbände beteiligt. Am 13. November 2025 erklärte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), dass der Referentenentwurf in der vorliegenden Fassung nicht zu- stimmungsfähig sei. Zentrale Kritikpunkte betrafen insbesondere die vorgesehene Zusammenset- zung des Stiftungsrates der geplanten Spitzensport-Agentur, in dem ein Verhältnis von 4:1 zuguns- ten der politischen Seite gegenüber dem organisierten Sport vorgesehen war. Zudem wandte sich der DOSB gegen die Regelung, wonach der oder die Vorsitzende des Stiftungsrates einen Zustim- mungsvorbehalt in zentralen Bereichen erhalten sollte. Am 10. Dezember 2025 legte der DOSB ge- meinsam mit 35 weiteren Sportorganisationen eine umfassende kritische Stellungnahme zum 4 Referentenentwurf vor und bekräftigte damit seine grundlegenden Vorbehalte gegenüber der ge- planten Ausgestaltung des Sportfördergesetzes. Am 25. März 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein neues Sportfördergesetz verab- schiedet. Bevor es in Kraft treten kann, muss es noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Dem Planungsstand im Frühjahr 2026 zufolge soll nach den Olympischen und Paralympi- schen Sommerspielen 2028 in Los Angeles die Verantwortung vollständig auf die neu zu schaffende Spitzensportagentur übergehen, die als zentrales Element der Reform vorgesehen ist. Nicht nur die politische Debatte über die Spitzensportförderung in Deutschland, sondern auch die wissenschaftliche Befassung mit dem Problemfeld ist durch anhaltende Veränderungen geprägt. Grundsätzlich ist jedoch ein Mangel an systematischen Überblicken zur deutschen Spitzensportför- derung zu konstatieren, da weder umfassende empirische Bestandsaufnahmen vorliegen, noch bis- lang aus einer politikwissenschaftlichen Steuerungs- oder Governanceperspektive Studien erstellt wurden. Die wichtigen Arbeiten von Eike Emrich (2007) sowie die Studie von Merten Haring (2010) zur Rolle der Bundesländer bilden hier eher Bausteine als ein umfassendes Gesamtbild.1 Dominie- rend sind bislang Momentaufnahmen (Hottenrott & Braumann 2015), theoretische Konzepte (Pfitz- ner & Neuber 2020), Untersuchungen zur gesellschaftlichen Relevanz (Borggrefe, Cachay & Werner 2024) sowie karriere- und performanzbezogene Betrachtungen (IAT 2013). Letztere dominieren auch international vergleichende Betrachtungen, in denen Steuerungsaspekte gleichwohl eine re- levante Rolle spielen (Green & Houlihan 2005; Digel, Burk & Fahrner 2006; Houlihan & Green 2008; De Bosscher et al. 2015.; Dowling & Harris 2021). In Anlehnung an die o.a. Typologie von Emrich, aber auch mit Blick auf die Ansätze internationaler Studien erscheint es sinnvoll, im Rahmen der Sportförderung zur analytischen Präzisierung zwi- schen drei Förderlogiken zu unterscheiden: Verbändeförderung (strukturbezogene Leistungsent- wicklung, Trainings- und Wettkampfsysteme), infrastrukturelle/systemische Förderung (Stütz- punkte, Trainingsstätten, Betreuungssysteme) und Athletenförderung (individualisierte Unterstüt- zungsleistungen). Diese Förderlogiken folgen unterschiedlichen Zuständigkeiten, Entscheidungsra- tionalitäten und Zielsystemen. Im Folgenden steht die Athletenförderung im Mittelpunkt der Betrachtung. Im Lauf der Debatte über die Spitzensportreform verschob sich – einhergehend mit der Gründung des Vereins „Athleten Deutschland“ im Jahr 2017 – der Blick zunehmend auf die Rolle und Stellung der Athletinnen und Athleten. Wie stark sich der Erfolg im Spitzensport in Identifikation und Akzeptanz der Bevölke- rung niederschlägt, hängt auch von Prinzipien wie dem Auftreten und Verhalten der Athletinnen und Athleten, von Fairness, Chancengleichheit und Transparenz – und damit vom Zustandekom- men des Erfolgs – ab. Diese zunehmend wichtiger werdende Sichtweise auf den Spitzensport hat – 1 Auf Eike Emrich geht eine akteurbezogene Typologie zur Spitzensportförderung zurück, in der einen mehr- dimensionalen Maßnahmenkatalog entwickelt, der die folgenden Dimensionen umfasst: 1) Materielle Förde- rung (z.B. finanzielle Zuwendungen, Trainingsstätten, Sportmedizin); 2) Strukturelle Förderung (z. B. Ka- dereinteilung, Wettkampfplanung, Trainerauswahl); 3) Soziale Absicherung (z. B. duale Karriereförderung, Berufsperspektiven nach dem Sport). 5 einhergehend mit Debatten über Integrität im Sport – dazu geführt, dass die Rolle von Athletinnen und Athleten im Spitzensport verstärkt ins Blickfeld gerückt ist (Sinus Markt- und Sozialforschung GmbH 2025). Insbesondere der sozialen Situation von Spitzenathletinnen und -athleten ist in den letzten Jahren in den sportpolitischen Reformdebatten verstärkte Beachtung gewidmet worden – sowohl auf na- tionaler als auch auf internationaler Ebene (ILO 2020, Mittag et al. 2022; Mittag et al. 2025). Die aktuellen Verhandlungen in Deutschland über die Leistungssportreform, die mit der Veröffentli- chung des Feinkonzepts (September 2023) vorläufig abgeschlossen wurden und seitdem in Arbeits- gruppen weiterentwickelt werden, verdeutlichen das gestiegene Bewusstsein für die Notwendig- keit struktureller Anpassungen in der Athletenförderung. Zahlreiche Athletinnen und Athleten se- hen sich mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Einer auf Umfragen unter Sportlern basie- renden Studie der „Stiftung Deutschen Sporthilfe“ aus dem Jahre 2018 zufolge geben rund 35 Pro- zent der Athletinnen und Athleten an, sich aufgrund ihrer finanziellen Lage zumindest nicht hinrei- chend auf den Sport konzentrieren zu können (Breuer et al. 2018). Vor allem Athletinnen und Ath- leten in Sportarten mit geringer Medienaufmerksamkeit kämpfen oftmals mit begrenzter finanziel- ler Förderung, was zu Einkommensunsicherheiten führt. Zugleich existieren aber auch keine Instru- mente oder formalisierte institutionelle Mechanismen, (jenseits der Laufbahnberater der Olym- piastützpunkte) die Athletinnen und Athleten umfassendere Hilfestellung bei der Suche nach För- dermöglichkeiten im Spitzensport gewähren. Vor diesem Hintergrund besteht dringender Bedarf nach einem systematischen Überblick über Fördermöglichkeiten im deutschen Spitzensport. Dieser Bedarf ist umso dringlicher, da die Struk- turen der deutschen Spitzensportförderung äußerst vielschichtig und komplex sind. Das Fördersys- tem der Bundesrepublik Deutschland ist stark ausdifferenziert und umfasst eine Vielzahl von Akt- euren, die die Athletinnen und Athleten finanziell, materiell und ideell unterstützen. Dies resultiert zum einen aus den föderalen Strukturen der Bundesrepublik und dem der deutschen Sportpolitik zugrundeliegenden Subsidiaritätsprinzip, zum anderen aus der traditionell engen Verzahnung von Staat und Zivilgesellschaft (organisierter Sport) bei der Ausgestaltung des Leistungssports. Die Verantwortung für Gesetzgebung, Verwaltung und Finanzierung des Sports liegt grundsätzlich bei den Bundesländern. Der Bund fördert den Spitzensport hingegen im Zuge seiner Verantwor- tung für die gesamtstaatliche Repräsentation. Im Zeitraum von 2018 bis 2021 hat allein das Bun- desministerium des Innern und für Heimat (BMI) 2,3 Milliarden Euro für den Spitzensport bereitge- stellt. Den größten Teil dieser Summe deckt der Sportförderhaushalt des BMI (Deutscher Bundestag 2023). Die Länder haben währenddessen eigene Fördermaßnahmen aufgelegt. So hat zum Beispiel das Bundesland Hessen im Zuge einer „Neuausrichtung des Leistungssports im Sportland Hessen“ 2018 Initiativen eingeführt, um gezielt hessische Spitzenathleten zu unterstützen (Hessisches Mi- nisterium des Innern und für Sport & Landessportbund Hessen e.V. 2018). Unter den knapp 11.000 Gemeinden in Deutschland finden sich ebenfalls vielfältige Beispiele für eigene Fördermodellen und spezifische Sportfördervarianten. 6 Ein zentraler Grundsatz der Sportförderung ist die Autonomie des Sports. Dies hat zur Folge, dass Sportverbände den Spitzensport eigenverantwortlich organisieren, in dem sie u.a. Nationalmann- schaften aufstellen und Athletinnen und Athleten auf internationale Wettkämpfe vorbereiten, aber auch zentrale Träger des Stützpunktsystems des olympischen Sports sind (DOSB 2022).2 Daneben tragen weitere nicht-staatliche Akteure wie Stiftungen und Unternehmen zur Spitzensportförde- rung bei. Besonders hervorzuheben ist die Stiftung Deutsche Sporthilfe, die seit 1967 Aktive im Spitzensport ideell und materiell unterstützt. Die Deutsche Sporthilfe bietet neben der eigentlichen Sportförderung auch soziale Unterstützung, um zum Beispiel die berufliche Weiterbildung der Ath- leten zu ermöglichen. Mit über 20 Millionen Euro jährlich trägt die Deutsche Sporthilfe maßgeblich zur Unterstützung des deutschen Spitzensports bei (Stiftung Deutsche Sporthilfe 2026). Auf regio- naler und kommunaler Ebene finden sich ebenfalls zahlreiche Stiftungen mit Förderprogrammen für Kaderathlet/innen. Unsicherheit besteht allerdings schon bei einer allgemeinen Betrachtung des Ausmaßes an sportbezogenen Stiftungen. Während der Bundesverband Deutscher Stiftungen von einem Anteil von 20% aller Stiftungen ausgeht, die sich mit Sport befassen, kommen andere Erhe- bungen zu deutlich niedrigeren Anteilen (Sauerwein 2020: 13). Die Vielzahl der beteiligten Akteure führt einerseits zu einer großen Bandbreite an Fördermöglich- keiten, die von den Athletinnen und Athleten individuell und bedarfsgerecht in Anspruch genom- men werden können, andererseits aber auch zu einem unübersichtlichen und schwer zu koordi- nierendem System. Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Förderangeboten werden bislang nur unzureichend genutzt. Anekdotische Evidenz weist bis weilen daraufhin, dass bestehende Inef- fizienzen und Doppelförderungen ein Problem darstellen. Beispielsweise gebe es Athlet/innen – meist besonders erfolgreiche/potenzialreiche –, die von mehreren Landesstiftungen gefördert wer- den, etwa sowohl im Bundesland, in dem sie geboren wurden, als auch in dem Bundesland, in dem sie aktuell trainieren. Dies kann dazu führen, dass einzelne Athletinnen und Athleten keine Förde- rung erhalten, während andere mehrere Förderquellen kombinieren. Dadurch entstehen potenziell ungleiche Förderkonstellationen, die im Einzelfall als Ungleichgewicht wahrgenommen werden können. Insbesondere die Kommunikations- und Informationsprozesse über die im Leistungssportsystem vorhandenen Fördermöglichkeiten wurden im Rahmen des laufenden Reformprozesses von ver- schiedenen Akteuren immer wieder als verbesserungswürdig bezeichnet. Vor diesem Hintergrund besteht dringender Bedarf nach einem systematischen Überblick zur Bandbreite der Fördermög- lichkeiten für Athletinnen und Athleten im Spitzensport. Zugleich erscheint die Einrichtung einer zentralen Anlauf- und Informationsstelle, die über bestehende Fördermöglichkeiten für 2 Der DSOB (2022) definiert sein Stützpunktsystem selbst wie folgt: „Mithilfe der Stützpunktnetzwerke (sport- artübergreifend und sportartspezifisch) sollen für die perspektivreichsten Leistungssportler*innen bestmög- liche Trainings- und Umfeldbedingungen für die Entwicklung und Vorbereitung internationaler Höchstleistun- gen zur Verfügung gestellt werden. Die Strukturelemente sind Landesstützpunkte, Bundesstützpunkte, Olym- piastützpunkte und das Olympische und Paralympische Trainingszentrum für Deutschland in Kienbaum. Die wesentlichen Akteure aus dem Leistungssport in den Stützpunktnetzwerken sind die Spitzenverbände, die Landesfachverbände, die Vereine, die Landessportbünde, der DOSB und die Trägerinstitutionen der Olympia- stützpunkte.“ 7 Athletinnen und Athleten informiert, zweckmäßig. Die in diesem Zusammenhang erhobenen, auf- bereiteten und dargestellten Informationen können zudem eine wichtige Basis für weiterführende Analysen und Diskussionen liefern, die dazu dienen, Förderstrukturen unter Berücksichtigung der sportlichen und sozialen Bedürfnisse von Athletinnen und Athleten effizienter zu gestalten. Die Relevanz und Dringlichkeit des Projektes ergab sich vor allem aus dem Auftrag, der im Feinkon- zept zur Spitzensportreform (Bund-Länder-Sport AG 2023) niedergelegt ist: „Im deutschen Sportsystem bestehen vielfältige Maßnahmen und Angebote für olympische und paralympische und sukzessive auch für nicht-olympische Kaderathletinnen und -athleten. Die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Förderinstitutionen in Bund, Ländern und Kommu- nen sowie Fördermaßnahmen des organisierten Sports sind jedoch nicht optimal aufeinander abgestimmt. Das gesamte Spektrum bereits vorhandener individualisierter Angebote muss sichtbarer, zugänglicher und verständlicher gemacht werden. In einem ersten Schritt sind die Förderangebote und Unterstützungsleistungen in einer “För- derlandkarte“ bzw. Übersicht zusammenzufassen und allen Stakeholder-Gruppen verfügbar zu machen. Auf dieser Basis können durch die zukünftige Förderinstitution die vorhandenen Ange- bote mit den individuellen Bedürfnissen umfänglich abgeglichen werden, um einen effektiven und effizienten Mitteleinsatz zu sichern“ (S. 39, Hervorhebung ergänzt). Auf dieser Grundlage zielte das Projekt darauf ab, eine zentrale und systematische Datenbank zur Sportförderung aufzubauen. Erfasst und strukturiert dokumentiert werden Programme, Finanzie- rungsinstrumente, Beratungsangebote und infrastrukturelle Unterstützungsleistungen auf Bundes- und Länderebene, um Transparenz über Zuständigkeiten, Zugangsvoraussetzungen, Fristen und Förderumfänge zu schaffen. Die Daten sind über eine benutzerfreundliche Webanwendung zugäng- lich. Als digitale „Förderlandkarte“ bzw. als „Förderfinder“ ermöglicht sie Athletinnen und Athle- ten sowie Trainerinnen und Trainern, Verbänden und weiteren Akteuren, Förderangebote gezielt zu suchen und zu vergleichen. Filterfunktionen, personalisierte Profile sowie grafische Übersichten sollen die komplexe Förderlandschaft transparent darstellen und individuelle Bedarfe mit verfüg- baren Instrumenten passgenau verknüpfen. Auf diese Weise verbindet das Vorhaben datenba- sierte Steuerung mit einer praxisnahen, niedrigschwelligen Nutzung im Alltag des Spitzensports. 3. Methodik und Datengrundlage 3.1. Projektteam In methodischer Hinsicht wurde das Projekt als kooperatives Serviceforschungsdesign konzipiert, das wissenschaftliche Systematisierung mit praxisnaher Expertise verbindet. Die wissenschaftliche Durchführung und methodische Gesamtverantwortung lagen beim Institut für Europäische Sport- entwicklung und Freizeitforschung der Deutschen Sporthochschule Köln, das als Serviceleister fun- giert. Kooperationspartner waren Athleten Deutschland e.V. sowie der Deutsche Olympische Sportbund, sodass sowohl die Perspektive der organisierten Athletenvertretung als auch die des Dachverbandes des deutschen Sports institutionell repräsentiert ist. 8 In einem frühen Stadium des Projekts wurde das Projektteam auf Beschluss der beteiligten Partner informell um den Olympiastützpunkt Hessen, stellvertretend für die Gruppe der Olympiastütz- punkte, sowie die Stiftung Deutsche Sporthilfe erweitert, welche jeweils in strategische Entschei- dungen eingebunden waren. Dies trägt der zentralen Rolle beider Institutionen in der Athletenför- derung Rechnung. Durch diese Konstellation wird neben einer Mehrebenenperspektive auch eine Multi-Akteursicht auf die Spitzensportförderung gewährleistet, die administrative, verbandliche und athletenbezogene Sichtweisen systematisch integriert. Die Projektstruktur folgt damit bewusst der Governance-Logik des deutschen Sportsystems und bildet zentrale Akteursgruppen innerhalb der Förderarchitektur ab. 3.2. Scope: Sportarten, Förderarten und Förderinstitutionen Die Erhebung umfasst sämtliche vom DOSB anerkannten olympischen und nicht-olympischen Sportarten. Darüber hinaus wurden die vom Deutschen Behindertensportverband anerkannten pa- ralympischen Sportarten sowie die vom Deutschen Gehörlosen-Sportverband anerkannten deaf- lympischen Sportarten berücksichtigt. Damit trägt das Projekt dem Anspruch Rechnung, das Leis- tungssportsystem in seiner olympischen, paralympischen, nicht-olympischen und deaflympischen Ausprägung gleichermaßen abzubilden und mögliche strukturelle Unterschiede empirisch sichtbar zu machen. Inhaltlich differenziert die Datenerhebung zwischen verschiedenen Förderarten. Erfasst wurden Arbeits- oder Dienstverhältnisse, Möglichkeiten der Ausbildung und von Praktika, direkte finanzi- elle Förderleistungen, Versicherungsangebote sowie Unterstützungsangebote im Bereich schuli- scher Bildung. Darüber hinaus wurden Förderinstrumente im Kontext der Hochschulbildung sowie der beruflichen Fort- und Weiterbildung berücksichtigt. Ergänzend flossen Seminar- und Worksho- pangebote sowie weitere qualifizierende Maßnahmen in die Erhebung ein. Diese systematische Typologisierung der Förderarten dient dazu, materielle, strukturelle und qualifikatorische Unter- stützungsleistungen gleichermaßen sichtbar zu machen und vergleichbar aufzubereiten. Die Erhebung der Förderinstitutionen folgte einer akteurszentrierten Logik. Berücksichtigt werden öffentliche Arbeitgeber und Dienstherren wie Verwaltungen, Polizeien oder Feuerwehren ebenso wie Landesministerien, Stiftungen, Sportverbände, Landessportbünde sowie Olympiastützpunkte. Durch diese Breite wird die institutionelle Verschränkung staatlicher, verbandlicher und zivilgesell- schaftlicher Akteure im deutschen Spitzensportsystem methodisch nachvollzogen. Hinsichtlich der Erhebungsebenen differenziert das Projekt zwischen Bund, Ländern und Kommunen. 3.3. Datenerhebung a) Zielstellung und Logik Tabelle 1 systematisiert die zu Grunde liegende Zielstellung und Logik der Datenerhebung. Ange- sichts der Komplexität des Fördersystems und des kurzen Zeitraums der Datenerhebung ist eine umfassende Vollerhebung über alle Ebenen und Förderinstitutionen hinweg nicht zu realisieren. Der Ansatz der Datenerhebung folgt entsprechend der Logik, die zentralen Förderinstitutionen auf Ebene des Bundes und der Länder voll zu erheben und ganzheitlich abzubilden. Ergänzende 9 Institutionen, insbesondere Sportfachverbände, welche zudem in einer vergleichsweise hohen Zahl vorliegen, werden beispielhaft erhoben. Selbiges gilt für die relevanten Förderinstitutionen auf kommunaler Ebene. Tabelle 1: Erhebungslogik je Typ der Förderinstitution und föderaler Ebene. Förderinstitution Bund Länder Kommune Öffentliche Arbeitge- ber oder Diensther- ren Vollerhebung Vollerhebung Beispielhafte Erhe- bung Landesministerien -- Vollerhebung -- Stiftungen Vollerhebung Vollerhebung Beispielhafte Erhe- bung Sportverbände Beispielhafte Erhe- bung Beispielhafte Erhe- bung -- Landessportbünde -- Vollerhebung -- Olympiastützpunkte Vollerhebung b) Datenkategorien und -strukturierung Die im Projekt erhobenen Daten wurden entlang dreier zentraler Kategorien systematisiert: erstens der Förderinstitutionen, zweitens deren konkreten Förderprogramme und drittens die jeweiligen Zugangskriterien, welche sich auf Ebene der Förderprogramme einer Institution durchaus unter- scheiden können. Ziel dieser Differenzierung war es, sowohl die institutionelle Angebotsstruktur der Förderlandschaft als auch potenzielle Selektionsmechanismen transparent und vergleichbar ab- zubilden. Förderprogramme: Die Förderprogramme wurden zunächst nach Förderarten strukturiert erfasst. Innerhalb dieser Systematik wurden für jedes identifizierte Programm zentrale Merkmale doku- mentiert. Dazu gehörten die offizielle Bezeichnung des Förderprogramms, das zugrunde liegende Förderkonzept sowie dessen grundlegende Inhalte. Erfasst wurden dabei insbesondere Zielsetzung, Förderlogik, Art der Unterstützung (z. B. monetär, strukturell oder beratend), Laufzeiten sowie ge- gebenenfalls besondere Schwerpunktsetzungen. Ergänzend wurde jeweils ein institutioneller Kon- takt hinterlegt, um Transparenz herzustellen und eine direkte Ansprechbarkeit für Athlet/innen Sta- keholder zu gewährleisten. Diese strukturierte Erfassung ermöglicht nicht nur eine nutzerorientierte Aufbereitung der Infor- mationen, sondern schafft zugleich die Grundlage für weiterführende Analysen zur Verteilung, Schwerpunktsetzung und potenziellen Überschneidung von Förderangeboten im deutschen Spit- zensportsystem. Förderkriterien: Zur Systematisierung der Zugangsvoraussetzungen wurde eine stichprobenhafte Analyse von 15 ausgewählten Förderprogrammen durchgeführt. Diese Auswertung zeigte, dass trotz institutioneller Unterschiede ein vergleichsweise einheitlicher Katalog gängiger 10 Zugangskriterien existiert. Auf dieser Grundlage wurde ein standardisiertes Kategoriensystem ent- wickelt, das im weiteren Projektverlauf zur Erfassung sämtlicher Programme herangezogen wurde. Tabelle 2: Datenstruktur Förderkriterien Förderkriterium Skalenniveau / Ausprägungen Erläuterung Sportartenkategorie nominal: olympisch, paralym- pisch, nicht-olympisch, deaflym- pisch Differenzierung nach Zugehö- rigkeit zu den anerkannten Programmkategorien des Spitzensports Sportart und Disziplin nominal: konkrete Sportarten und Disziplinen innerhalb einer Sport- artenkategorie Eingrenzung auf bestimmte Sportarten oder ggf. sogar Einzeldisziplinen Wettkampfkategorie – Geschlecht nominal: weiblich, männlich, mixed Berücksichtigung geschlechts- spezifischer Wettkampfkate- gorien Kaderzugehörigkeit nominal: Olympiakader/ Paralym- picskader/ World Games/ Deafly- mpics-Kader; Perspektivkader; Nachwuchskader 1; Nachwuchs- kader 2; Teamkader; Ergänzungs- kader Anbindung an formalisierte Kaderstrukturen als leistungs- bezogenes Kriterium Sitz des Sportvereins nominal: Landkreise / Städte Regionale/kommunale För- derlogik über den Vereins- standort Wohnort nominal: Postleitzahl Regionale/kommunale För- derlogik über den Wohnsitz Alter metrisch: Lebensalter in Jahren Altersbezogene Eingrenzung Höchster Bildungsab- schluss nominal: kein Abschluss, Haupt- schule, Realschule, Fachhoch- schulreife, Abitur, Bachelor, Mas- ter, Promotion Berücksichtigung formaler Bil- dungsabschlüsse Inhaber einer Sportför- derstelle dichotom: ja / nein Einfluss bestehender Förder- verhältnisse in öffentlichen Sportfördergruppen Weitere individuelle Kri- terien offen Programmspezifische Zusatz- anforderungen (z. B. individu- elle Bewerbung, Leistungs- oder Bedürftigkeitsnach- weise, Empfehlung durch den Sportfachverband, etc.) Für die Analyse und insbesondere die praktische Webanwendung wurden die beiden Datenkatego- rien in eine Kausalstruktur überführt, in welcher die Förderkriterien den Zugang bzw. die Darstel- lung von Förderprogrammen bedingt. 11 c) Desktoprecherche Die Datenerhebung erfolgte in einem ersten Schritt in Form einer systematischen Desktoprecher- che. Ziel war es, die bestehende Förderlandschaft des deutschen Spitzensports auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen strukturiert zu erfassen und vergleichbar aufzubereiten. Hierzu wur- den die Internetauftritte relevanter Förderinstitutionen umfassend analysiert. Berücksichtigt wur- den insbesondere Websites, veröffentlichte Förderkonzepte, Richtlinien, Satzungen, Antragsun- terlagen sowie weitere dokumentierte Unterstützungsangebote. Auf diese Weise konnten sowohl formalisierte Förderprogramme als auch projektbezogene oder institutionell eingebettete Unter- stützungsleistungen identifiziert werden. Ein zentraler Bestandteil der Qualitätssicherung bestand im Abgleich der erhobenen Informationen mit den Factsheets des Instituts für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT) zu den einzelnen Bundesländern (IAT 2026). Diese Dokumente lieferten strukturierte Übersichten zu landesspezifi- schen Förderarchitekturen und ermöglichten eine Validierung sowie Ergänzung der recherchierten Daten. Darüber hinaus wurde ein Schneeballsampling-Verfahren angewendet. Dabei wurden in identifi- zierten Dokumenten oder Webauftritten enthaltene Verweise auf weitere Förderinstitutionen sys- tematisch nachverfolgt. Dieses Vorgehen trug dem netzwerkartigen Charakter der Spitzensportför- derung Rechnung und ermöglichte es, auch solche Förderangebote zu erfassen, die nicht unmittel- bar über zentrale Suchprozesse sichtbar sind. Eine besondere Rolle kam den Kooperationspartnern sowie dem erweiterten Projektteam zu. Auf- grund ihrer etablierten Netzwerke innerhalb des deutschen Spitzensports konnten sie gezielt Hin- weise auf relevante Fördergeber liefern, Kontakte vermitteln und Informationslücken schließen. Die enge Einbindung dieser Akteursgruppen erhöhte nicht nur die Vollständigkeit der Erhebung, sondern stärkte zugleich die Anschlussfähigkeit der Ergebnisse an bestehende Governance- und Kommunikationsstrukturen im Leistungssportsystem. d) Primärdatenerhebung unter Fördererinstitutionen Ergänzend zur systematischen Desktoprecherche wurde eine Primärdatenerhebung unter identifi- zierten Förderinstitutionen durchgeführt. Zentrales Instrument war ein standardisiertes Online- Survey, das gezielt an die zuvor identifizierten Förderakteure versendet wurde. Ziel war es, beste- hende Informationen zu verifizieren, fehlende Angaben zu ergänzen sowie strukturierte und ver- gleichbare Datensätze zu generieren. Der Fragebogen orientierte sich dabei an den im Rahmen der Vorrecherche identifizierten Förderarten und Förderkriterien und folgte einer klaren Systematisie- rungslogik. Auf Grundlage der Desktoprecherche wurden spezifische Datenbedarfe identifiziert, etwa bei un- vollständigen Angaben zu Förderprogrammen oder -kriterien. In diesen Fällen erfolgte eine direkte Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Institutionen. Dieses Vorgehen ermöglichte es, Informations- lücken zu schließen und zugleich die Validität der erhobenen Daten zu erhöhen. 12 Die Kooperation mit den Olympiastützpunkten, die als Schnittstellenakteure im deutschen Spitzen- sportsystem fungieren, war für diese Datenerhebungsmethodik zentral. Neben eigenen Förderleis- tungen wurden auch ihre Beratungs- und Vermittlungsfunktionen erfasst, insbesondere im Hinblick auf Netzwerkpartner wie Unternehmen, Hochschulen oder Schulen. Darüber hinaus wurde die Zu- sammenarbeit der Olympiastützpunkte mit kommunalen Förderinstitutionen – etwa öffentlichen Arbeitgebern oder kommunalen Stiftungen – gezielt erhoben. In diesen Konstellationen erfolgte eine direkte Ansprache der jeweiligen Kooperationspartner, um die Förderstrukturen möglichst vollständig abzubilden. Die nationalen Sportfachverbände wurden systematisch zur Dateneingabe eingeladen, um ver- bandsspezifische Förderinstrumente sowie strukturelle Unterstützungsleistungen zu erfassen. Auf Landesebene wurden Landesfachverbände dort einbezogen, wo entsprechendes Interesse bestand und relevante Förderstrukturen identifiziert werden konnten. Zur weiteren Qualitätssicherung und Verdichtung der Ergebnisse fand im September 2025 ein Workshop statt, an dem zahlreiche Förderinstitutionen vertreten waren. Dieser diente der Diskus- sion eines ersten Prototyps der Webanwendung, der Validierung der erhobenen Daten sowie der Identifikation möglicher Ergänzungen. Zugleich stellte der Workshop ein Forum für den institutio- nenübergreifenden Austausch dar und unterstützte damit den Anspruch des Projektes, Transpa- renz und Vernetzung im Fördersystem nicht nur analytisch abzubilden, sondern auch dialogisch zu fördern. Die breite Teilnahme von verschiedenen Akteursgruppen am Workshop ermöglichte zudem die strukturierte Einbindung von Netzwerken von Förderinstitutionen, welche im Nachgang gezielt kon- taktiert und zur Primärdatenerhebung eingeladen wurden. Die Institutionentypen umfassen Lan- dessportbünde, Ministerien auf Länderebene und regionale Stiftungen. Tabelle XY gibt einen Überblick über die Rücklaufquote der Primärdatenerhebung. Tabelle 3: Überblick der Primardatenerhebung. Institutionentyp Maximale Anzahl Rückläufer Anteil in % OSP 17 11 64,7% Regionale Stiftungen 16 7 43,8% LSB 16 0 0,0% Landesministerien 16 2 12,5% Nationale Sportverbände (Olympisch, Paralympisch, Nicht- Olympisch, Deaflympisch) 70 4 5,7% 13 3.4. Datenanalyse Die Datenanalyse erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, das quantitative Systematisierung mit interpretativen Ansätzen verbindet. Im ersten Schritt erfolgt eine deskriptive Darstellung der Daten zum Stichtag 25.03.2026. Hierzu werden die identifizierten Förderprogramme entlang der definier- ten institutionellen Trägerschaften, Förderarten, Zugangskriterien sowie föderalen Ebenen aggre- giert und strukturiert ausgewertet. Ziel ist es, Transparenz über Umfang, Verteilung und Schwer- punktsetzungen der Förderlandschaft herzustellen. Im zweiten Schritt werden auf Basis dieser Auswertung generelle Trends abgeleitet und in Form von Thesen verdichtet. Diese Thesen sind durch die empirischen Daten untermauert, werden in Einzelfällen beispielhaft empirisch belegt und speisen sich zugleich aus den im Projektverlauf ge- wonnenen Eindrücken, insbesondere aus den Transferveranstaltungen im September 2025 und 2026. Sie bündeln damit zentrale Strukturmerkmale, Muster und Entwicklungsbedarfe der deut- schen Spitzensportförderung und sind damit sowohl analytische Schlussfolgerungen als auch dis- kursive Bezugspunkte für die zukünftige Ausgestaltung der Athletenförderung. 14 4. Ergebnisse zu Förderinstitutionen und Angebote zur Athletenförderung Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt auf der Ebene von Förderinstitutionen. Im Erhebungszeit- raum konnten insgesamt 75 Förderinstitutionen identifiziert werden, welche Förderangebote in 155 in der Datenbank angelegten Programmen zur Förderung von Kaderathlet/innen anbieten. Für Institutionen, die mehrere Programme anbieten, wurden die Daten zu Förderarten und -kriterien kumuliert. Ein Überblick der Daten findet sich in Anhang 1, 2 und 3. Der Logik der Datenerhebung folgend (siehe Kapitel 3.3 a)) wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben; einzelne Institutio- nentypen auf unterschiedlichen föderalen Ebenen können lediglich beispielhaft abgebildet werden (siehe Tabelle 1). Sieben der 75 Förderinstitutionen befinden sich auf der Bundesebene (siehe Abbildung 1). Darunter fallen vier öffentliche Arbeitgeber und Dienstherren, zwei private Stiftungen und zwei Sportver- bände, der der Einladung zur Datenerhebung folgte und vollständige Angaben machte. Abbildung 1: In der Datenbank gelistete Förderinstitutionen je föderaler Ebene (eigene Darstellung). *Olympiastützpunkte lassen sich nicht in der Ebenenlogik abbilden und werden gesondert ausgewiesen. Der größte Anteil der Förderinstitutionen (46,7%) befindet sich auf der Ebene der Bundesländer. 15 Förderinstitutionen befinden sich auf Ebene der Kommunen. Diese beinhalten ebenso überkom- munale Einrichtungen, welche innerhalb einer Region eines Bundeslandes, wie beispielsweise der Metropolregion Rhein-Neckar, agieren. Die 17 Olympiastützpunkte nehmen eine Sonderrolle in der Ebenenlogik ein. Da eine klare Zuschreibung zu einer Ebene ist nicht möglich ist, werden diese ge- sondert ausgewiesen.3 3 Je nach Betrachtungslogik lassen sich Argumente für eine Zuordnung zu jeder der drei Ebenen anführen: Für die Bundesebene spräche eine über die Landesgrenzen hinweg geltende Zuständigkeit einzelner OSP, insbe- sondere in Grenzgebieten, wie beispielsweise zwischen Hessen und Bayern, sowie die Finanzierung der OSP aus dem Bundeshaushalt; für eine Zuordnung zur Landesebene spricht die häufige Trägerschaft unter dem Dach der Landessportbünde sowie die regionale Zuständigkeit der meisten OSP entlang der Bundesländer; 8 3515 17 Ebene der Förderinstitutionen Bund Land Kommune OSP* 15 Abbildung 2: In der Datenbank gelistete Förderinstitutionen je Institutionentypus (eigene Darstellung). Im Rahmen des Projekts konnten insgesamt 22 Institutionen identifiziert werden, die als öffentliche Arbeitgeber oder Dienstherren im Kontext der Athletenförderung fungieren (siehe Abbildung 2). Hierzu zählen auf Bundesebene insbesondere die Sportfördergruppen der Bundeswehr, der Bun- despolizei sowie des Zolls. Ergänzt wird dieses Spektrum durch Einrichtungen auf Landesebene, da- runter sechs Polizeien und eine Feuerwehr, die entsprechende Förderstrukturen bereitstellen. Dar- über hinaus bieten sechs Landesministerien4 Sportförderstellen innerhalb der öffentlichen Verwal- tung an und sind insofern ebenfalls als öffentliche Arbeitgeber zu berücksichtigen. Auch auf kom- munaler Ebene existieren entsprechende Programme, die in den Verwaltungen von Städten und Landkreisen angesiedelt sind und in sechs Fällen identifiziert werden konnten. Neben den öffentlichen Arbeitgebern wurden Stiftungen als weitere zentrale Akteursgruppe der Athletenförderung in sämtlichen Bundesländern, auf Bundesebene sowie in einzelnen Kommunen identifiziert.5 Die Landessportbünde (LSB) treten demgegenüber nur in begrenztem Umfang als di- rekte Förderakteure in Erscheinung. Lediglich fünf Landessportbünde konnten identifiziert werden, die unmittelbare Förderleistungen für Athletinnen und Athleten erbringen. Die Olympiastützpunkte übernehmen hingegen eine zentrale Rolle innerhalb der Förderlandschaft und bieten Unterstützung in vier unterschiedlichen Programmbereichen an. Diese umfassen zum einen eigene Serviceangebote, die direkt an den Bedürfnissen der Athletinnen und Athleten ausge- richtet sind, sowie zum anderen Beratungs- und Vermittlungsleistungen zu spitzensportfreundli- chen Schulen, Hochschulen und Unternehmen. für eine kommunale Zuordnung spricht der Fakt, dass in einigen Bundesländern mehrere OSPs existieren und diese stark an lokale Gegebenheiten wie Bundesleistungszentren angegliedert sind. 4 Da alle identifizierten Landesministerien als öffentliche Arbeitgeber und Dienstherren fungieren, werden diese beiden Institutionentypen gemeinsam ausgewiesen. 5 Im Vergleich zu den Daten von Sauerwein (2020: 302) fällt die Anzahl der im Projekt erfassten Stiftungen geringer aus; während hier 27 Einrichtungen identifiziert wurden, weist Sauerwein insgesamt 36 entspre- chende Organisationen aus. 0 5 10 15 20 25 30 Öffentlicher Arbeitgeber oder Dienstherr Stiftung Sportverband LSB OSP 22 27 4 5 17 Förderinstitutionen in der Datenbank je Typ 16 Abbildung 3 gibt Aufschluss über die Förderprogramme, die von den in der Datenbank geführten Institutionen angeboten werden. Die Olympiastützpunkte und deren Angebote werden hierbei nicht ausgewertet, was in einer Grundgesamtheit an Förderinstitutionen von 51 resultiert.6 Abbildung 3: Anteil an Förderinstitutionen (ohne OSP) mit mindestens einem Förderprogramm je Förderart, n=51 (eigene Darstellung). 30 Förderinstitutionen (58,8%) auf den unterschiedlichen Ebenen bieten über ihre Förderpro- gramme eine finanzielle Förderung für Athletinnen und Athleten an. Diese Förderart ist damit die am häufigsten auftauchende, gefolgt von Arbeits- und Dienstverhältnissen (20/39,2%), Ausbil- dungs- und Praktikumsangeboten (14/27,5%) und Hochschulbildung (13/25,5%). Seminare und Workshops werden außerhalb der OSP-Angebote lediglich von drei weiteren Förderern angeboten. Private Versicherungsleistungen, die über die Inkludierung in sozialstaatliche Maßnahmen über den Arbeitnehmer- oder Beamtenstatus hinausgehen, werden lediglich von zwei Förderinstitutionen angeboten. Abbildung 4 zeigt, dass 94,1% (48 Institutionen) aller Förderinstitutionen Förderprogramme für Ath- letinnen und Athleten der olympischen Sportarten anbieten. Mit 41,2% (21) fällt der Anteil an In- stitutionen mit Programmen für deaflympische Sportarten am geringsten aus. 6 Sieben der insgesamt 75 in der Datenbank gelisteten Förderinstitutionen weisen keine aktiven Programme auf (=Status: inaktiv, siehe Anhang 1. Dies bedeutet, dass diese zwar als Förderinstitutionen in der Datenbank geführt sind, die Informationen zu zugehörigen Programmen allerdings nicht vollständig sind, um diese in der Anwendung abzubilden. Für den Fall, dass Förderinstitutionen mehrere Programme einer Förderart anbieten, z. B. für unterschiedliche Sportarten oder Kader, wird jede Institution lediglich einmal pro Förderart gewertet. 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% Arbeits- & Dienstverhältnis Ausbildung & Praktika Finanzielle Förderung Versicherungsleistungen Hochschulbildung Weiter- und Fortbildung Seminare, Workshops, etc. 39,2% 27,5% 58,8% 3,9% 25,5% 9,8% 5,9% Anteil an Förderinstitutionen mit mindestens einem Förderprogramm je Förderart (n=51) 17 Abbildung 4: Anteil an Förderinstitutionen (ohne OSP) mit Förderprogrammen je Sportartkategorie, n=51 (eigene Dar- stellung). Im Hinblick auf das Förderkriterium Kaderstatus verdeutlicht Abbildung 5, dass für die vier Bundes- kader (Olympiakader/ Paralympicskader/ World Games/ Deaflympics-Kader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1 und Nachwuchskader 2) über die Gesamtheit der Förderinstitutionen – erneut sind die OSPs ausgenommen – eine breite Abdeckung an Förderinstitutionen mit Angeboten für diese Kaderkategorien besteht. Die meisten Institutionen bieten Programme für sämtliche Kader an (siehe Anhang 3). Abbildung 5: Anteil an Förderinstitutionen (ohne OSP) mit Förderprogrammen je Kader, n=51 (eigene Darstellung). 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 90,0% 100,0% Olympisch Paralympisch Nicht-Olympisch Deaflympisch 94,1% 80,4% 43,1% 41,2% Anteil an Förderinstitutionen mit Förderprogrammen je Sportartkategorie (n=51) 0,0% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% 80,0% 90,0% 100,0% OK / PAK / WGK / DK PK NK1 NK2 92,2% 94,1% 96,1% 84,3% Anteil an Förderinstitutionen mit Förderprogrammen je Kader (n=51) 18 5. Analytische Befunde und Thesen zur deutschen Athletenförderung Die Förderung von Kaderathletinnen und -athleten in Deutschland ist seit Jahren Gegenstand sport- politischer Diskussionen. Zwischen unterschiedlichen Ebenen und Akteuren sowie föderaler Zustän- digkeitsverteilung, verbandlicher Autonomie und staatlicher Mitverantwortung hat sich ein kom- plexes Geflecht aus Förderprogrammen, Institutionen und Unterstützungsleistungen entwickelt. Dieses insgesamt komplexe System erscheint für Athletinnen und Athleten selbst nur schwer über- schaubar. Vor diesem Hintergrund steht im Folgenden weniger eine grundlegende Neuordnung des Systems als vielmehr die Frage nach Transparenz und Zugänglichkeit im Mittelpunkt. Primäres Ziel ist es, die bestehenden Angebote systematisch sichtbar zu machen und so aufzubereiten, dass Ath- letinnen und Athleten ebenso wie Trainer/innen, Laufbahnberater/innen und weitere Funktions- träger/innen sie eigenständig, niedrigschwellig und bedarfsorientiert nutzen können. Die nachfol- gende Analyse ist infolgedessen primär als Grundlage für die Weiterentwicklung des Förderfinders als benutzerfreundliches Tool zu sehen, das die Vielfalt der Fördermöglichkeiten strukturiert er- fasst, verständlich darstellt und die Navigation durch das System deutlich erleichtert. Dem offiziellen Auftrag folgend, nimmt die Analyse in thesenhafter Form auch eine Einordnung, Bewertung und Perspektivierung vor. Da viele Merkmale daraufhin deuten, dass die bestehende Förderarchitektur in ihrer Gesamtheit nur begrenzt transparent ist – etwa mit Blick auf sich teil- weise überlappende Ebenen, Programme und Zugangsvoraussetzungen – und nicht immer klar er- kennbaren Steuerungslogiken folgt, stellen sich auch Fragen zu Effizienz, Zielgenauigkeit und Wir- kung der eingesetzten Mittel. An dieser Stelle setzt die erweiterte Analyse an. Dabei ist ausdrücklich festzuhalten, dass es kein eindeutig „optimales“ Modell der Athletenförderung und auch kein übertragbares Best-Practice-Beispiel gibt, das sich eins zu eins auf das deutsche System anwenden ließe. Förderarchitekturen sind stets das Ergebnis historischer Entwicklungen, politischer Rahmen- bedingungen, sportverbandlicher Strukturen und sportkultureller Besonderheiten (siehe Seltmann 2026; van Bottenburg 2013).7 Entsprechend existieren unterschiedliche Szenarien und Gestal- tungsoptionen, die jeweils eigene Vor- und Nachteile mit sich bringen. Ziel kann daher nicht die Suche nach einer universellen Ideallösung sein, sondern die reflektierte Weiterentwicklung beste- hender Strukturen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Kontextbedingungen. Für eine differenzierte Analyse lassen sich drei grundlegende Formen der Förderung voneinander abgrenzen: Erstens die Unterstützung von Verbänden, die auf die Entwicklung leistungsorientierter Strukturen sowie auf Trainings- und Wettkampfsysteme abzielt; zweitens die infrastrukturelle bzw. systemische Förderung, die etwa Stützpunkte, Trainingsstätten und Betreuungseinrichtungen um- fasst; und drittens die direkte Förderung von Athletinnen und Athleten in Form individuell zuge- schnittener Leistungen. Diese Bereiche unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Zuständigkeiten, Ent- scheidungslogiken und Zielsetzungen, weshalb eine analytische Betrachtung ihre Trennung voraus- setzt. Im Folgenden wird der Schwerpunkt auf die Athletenförderung gelegt, wobei zugleich zu 7 Die Nennung exemplarischer Förderinstitutionen und deren Programme im Rahmen der thesenhaften Ana- lyse dient nicht der Kritik an deren Praxis, sondern der beispielhaften Illustration systemweiter Logiken. 19 beachten ist, dass es in der Praxis zu Überschneidungen zwischen den verschiedenen Förderfor- men kommen kann. LOGIK DER DEUTSCHEN ATHLETENFÖRDERUNG „Jeder tut, was er kann – aber auch, was er will“ 1. Das deutsche System der Athletenförderung folgt keiner zentral gesteuerten Gesamtlo- gik, sondern ist historisch gewachsen, föderal ausdifferenziert und organisatorisch frag- mentiert. Die zugespitzte Formel „Jeder tut, was er kann – aber auch, was er will“ be- schreibt weniger ein normatives Leitbild als eine empirisch beobachtbare Systemrealität. 2. Bund, Länder, Kommunen, Verbände und Stiftungen haben ihre Förderinstrumente eigen- ständig und inkrementell entwickelt. Die heutige Struktur ist additiv gewachsen – nicht strategisch abgestimmt. 3. Die Förderprogramme der Institutionen auf Bundesebene sind – trotz kontinuierlicher An- passungen und Weiterentwicklungen über die vergangenen Jahrzehnte (vgl. Hahn et al. 2020; Maron 2020) – weitgehend konsolidiert. So gelten beispielsweise die Sportförder- programme der Bundeswehr (1968; siehe Hahn 2020), der Bundespolizei (1978; siehe Ma- ron 2020) und des Zolls (1952; siehe Zoll 2026) sowie die Förderung durch die Stiftung Deut- sche Sporthilfe (seit 1967; siehe Stiftung Deutsche Sporthilfe 2026) seit langer Zeit als Kern- bestandteile der deutschen Athletenförderung. Förderprogramme privater und öffentli- cher Natur auf den weiteren föderalen Ebenen sind hingegen erst deutlich später einge- führt worden und unterliegen stärkeren Veränderungen.8 4. Großangelegte Förderprogramme auf Bundesebene stehen einer Vielzahl an kleineren Programmen verschiedenster Institutionen auf Ebene der Länder und Kommunen gegen- über. In einer Gesamtbetrachtung der Athletenförderung muss berücksichtigt werden, dass Förderinstitutionen und deren Programme in unterschiedlichem Maße finanziell ausgestat- tet sind und entsprechend unterschiedliche Förderkontingente aufweisen. Dies resultiert in unterschiedlichen Relevanzen einzelner Förderprogramme für die Gesamtlandschaft der Athletenförderung.9 8 Beispielhaft seien hier die Sporthilfe Brandenburg e.V. (1993; siehe Sporthilfe Brandenburg e.V. 2026), die Sportstiftung Hessen (2001; siehe Landessportbund Hessen e.V. 2026) oder die Sportförderung der Bayeri- schen Polizei (2012; siehe Bayerische Polizei 2026) genannt. 9 Die drei bundesfinanzierten Förderprogramme der Bundeswehr, der Bundespolizei und des Zolls stellen über 1.000 Förderstellen pro Jahr zur Verfügung und sind mit einem gesamten Finanzvolumen von über 80 Mio. Euro ausgestattet (Deutscher Bundestag 2025). Finanzvolumina und Förderkontingente privater Sport- stiftungen variieren in hohem Maße (Stiftung Deutsche Sporthilfe [2026]: 24,1 Mio. Euro; Sportstiftung NRW [2025]: 4,7 Mio. Euro; Sporthilfe Brandenburg e.V. [Land Brandenburg Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 2024]: 433.547 Euro; Stiftung Leistungssport Hamburg [Deutsche Stiftung für Ehrenamt und Engage- ment 2026]: ca. 250.000 Euro; Sportstiftung Bremen [Landessportbund für Bremen & Bremerhaven 2024]: 40.000 Euro. 20 5. Die deutsche Athletenförderung folgt formal der Logik eines föderalen Mehrebenensys- tems, faktisch jedoch ohne klare funktionale Kompetenzabgrenzung. Förderzuständigkei- ten überlappen sich vertikal (Bund – Land – Kommune) und horizontal (staatlich – verband- lich – stiftungsbasiert). Die Analyse von Förder- und Zugangskriterien erweist sich als zent- ral, um die Förderlandschaft zu verstehen; ein reines Kartieren von Förderinstitutionen und -maßnahmen greift zu kurz, um die Systemcharakteristika aufzuzeigen. 6. Entgegen der verbreiteten Annahme einer pyramidenförmigen Zuständigkeitsordnung existiert keine klare Ebenenlogik entlang des Leistungsniveaus. Landes- und kommunale Förderer adressieren formal auch höchste Kaderstufen (siehe Abbildung 5 und Anhang 3). Das System ist damit hinsichtlich einer Orientierung an Leistungsniveaus nicht hierarchisch, sondern überlappend organisiert. 7. Olympische und paralympische Logiken dominieren das Fördersystem (siehe Abbildung 4). Die Förderarchitektur ist stark an internationaler Sichtbarkeit ausgerichtet. Olympische und paralympische Disziplinen strukturieren Prioritätensetzung und Ressourcenzuteilung. Nicht-olympische Sportarten sind systemisch in geringerem Maße abgedeckt, während deaflympische Förderung aktuell angeglichen wird. 8. Abseits von öffentlichen Arbeitgebern und Dienstherren bzw. Anstellungs- bzw. Ausbil- dungsverhältnissen in spitzensportfreundlichen Unternehmen erfolgt keine systematische Eingliederung in das Sozialstaatssystem von Kaderathletinnen und -athleten (siehe Fiege 2025; Seltmann 2026). Alternative Einbettungsmechanismen erfolgen über eine Einstellung in spitzensportfreundlichen Unternehmen, zu denen alle OSPs beratend und vermittelnd wirken. Die im Projekt erhobenen Daten erlauben allerdings keine Aussagen über die Be- deutsamkeit dieser Förderangebote. Auch privatrechtliche Versicherungsleistungen sind weitestgehend unterentwickelt (siehe Abbildung 3). 9. Zugangskriterien werden über Förderinstitutionen hinweg nicht aneinander angeglichen, sondern individuell festgesetzt und definiert. Unterschiedliche Förderer legen unterschied- liche Logiken zugrunde, insbesondere im Hinblick auf regionale Zugehörigkeitskriterien wie Wohnort oder Sitz des Sportvereins.10 10. Regionale und sportartspezifische Programme sind ungleich verteilt. Auf regionaler und kommunaler Ebene zeigen sich deutliche Unterschiede in der Existenz von Förderinstituti- onen und -programmen. 10 Die meisten regionalen Förderer, insbesondere Stiftungen, legen die Zugehörigkeit zu einem Sportverein im regionalen Kontext als Zugangskriterium an. Andere nutzen zudem weitere Kriterien, wie die Zugehörigkeit zu einem lokalen OSP oder den Wohnsitz (siehe Stiftung Leistungssport Hamburg 2025). Andere wiederum legen eine Logik, in denen lediglich eines von mehreren Kriterien erfüllt sein muss (z. B. Start für einen Verein im Land, Trainingsmittelpunkt im Land oder Lebensmittelpunkt im Land, siehe Sportstiftung NRW 2025) oder binden die Förderung direkt an die Zugehörigkeit zu einer Partnerhochschule (siehe Spitzensport-Stipendium MRN Rhein-Neckar gGmbH 2026). 21 11. Nicht in allen Bundesländern existieren Arbeits- und Dienstverhältnisse mit Akteuren und Organisationen der öffentlichen Hand. Im Sinne einer dualen Karriere bleiben Athletinnen und Athleten dort auf die Programme der Bundesebene angewiesen. Die Existenz von kom- munalen und überkommunalen Förderern – insbesondere in Form von Stiftungen – erhö- hen geografische Divergenzen, da diese nicht flächendeckend existieren. Zudem ergeben sich auch innerhalb der Sportartkategorie Unterschiede hinsichtlich der Zugänge zu För- derprogrammen. Neben einer festgeschriebenen Liste an geförderten Sportarten in den Sportförderprogrammen der Bundespolizei und des Zolls ergeben sich insbesondere durch regionale Schwerpunktsportarten unterschiedliche Zugänge. 12. Der Zugang zur Förderung ist regelbasiert, folgt aber keinen Automatismen. Der Zugang zu Förderleistungen erfolgt auf Grundlage definierter Kriterien, Förderrichtlinien und Se- lektionsverfahren. Netzwerk- und Beratungseffekte etwa in Form von Empfehlungen von Verbänden oder der Beratung und Koordination durch die OSPs sind aber häufig für eine Antragstellung maßgeblich. 13. Die Kaderzugehörigkeit ist das zentrale Steuerungselement; sämtliche Förderinstitutionen nutzen sie als Zugangskriterium (siehe Anhang 3). 14. Über die Olympiastützpunkte stehen flächendeckend personalisierte Beratungs- und Ori- entierungsleistungen zur Verfügung. Eine individuelle Begleitung der Athlet/innen durch die Laufbahnberatung an den OSPs ist aufgrund der Unübersichtlichkeit und Vielfalt der Fördermaßnahmen unverzichtbar und garantiert einen professionellen Rahmen. KONSEQUENZEN, LEGITIMITATIONSANSÄTZE UND AMBIVALENZEN DER FÖRDERARCHITEKTUR „Zwischen Intransparenz, begrenzter individueller Autonomie, föderaler Resilienz und Leistungs- orientierung“ 15. Die aktuellen Strukturen der Förderlandschaft erschweren für Athletinnen und Athleten die Navigation. Die Vielzahl an Programmen, Ebenen und Zugangsvoraussetzungen führt dazu, dass Athletinnen und Athleten sich nur schwer selbstständig erschließen können, welche Fördermöglichkeiten existieren und eine sinnvolle bzw. zielführende Perspektive für die individuelle Sportförderung eröffnen. 16. Die Vielzahl an Programmen, Zugangsvoraussetzungen und Förderlogiken führt zu einem erhöhten Orientierungs- und Abstimmungsaufwand. Die hohe Komplexität der Förderar- chitektur produziert Intransparenz als strukturellen Nebeneffekt, dem insbesondere durch die Beratungs- und Orientierungsangebote der OSP entgegengewirkt wird. Bei fehlender institutioneller Beratung bleiben Informationsasymmetrien allerdings bestehen; Transpa- renzdefizite können so gegebenenfalls auch zu Gerechtigkeitsdefiziten führen. 22 17. Die sich zum Teil überlappenden oder parallelen Zuständigkeiten und uneinheitlichen Förderkriterien führen zu Doppelstrukturen. Insbesondere durch die Mehrebenen-Struk- tur der Förderung und die nicht pyramidal organisierte Zuständigkeitslogik (siehe 5. und 6.) können Mehrfachförderungen auftreten. Diese sind im Sinne der Individualförderung ein- zelnen Athletinnen und Athleten dienlich, in systemischer Perspektive aber auch ineffizient. 18. Die breite institutionelle Einbettung erhöht die Grundabsicherung im Hochleistungsbe- reich. Durch die Kombination aus staatlicher Förderung durch Dienstposten bei öffentli- chen Arbeitgebern und Dienstherren, verbandlicher Struktur, privater Stiftungen, sowie Stützpunktsystem existiert für Kaderathletinnen und -athleten mit entsprechenden Dienst- posten ein vergleichsweise stabiles, allerdings mit hohem Koordinierungsbedarf verbunde- nes Unterstützungsumfeld. 19. Fragmentierung ist keine Dysfunktion – sie ist föderale Resilienz. Die Vielzahl an Förder- akteuren schafft Redundanz, Risikostreuung und Anpassungsfähigkeit. Ein monolithisches System wäre störanfälliger. Pluralität kann auch individuelle Handlungsspielräume erhö- hen. Mehrere Förderquellen können nicht nur Intransparenz bzw. Ineffizienz bedeuten, sondern auch Kombinationsmöglichkeiten und individuelle Förderstrategien. 20. Olympische Fokussierung (siehe 7.) ist strategische Priorisierung. Internationale Wahrneh- mung und Medaillenorientierung liefern angesichts der Sichtbarkeit des olympischen Sports politische Legitimation für öffentliche Investitionen. 21. Die starke Rolle der Verbände schützt sportliche Rationalität, reduziert zugleich aber in- dividuelle Autonomie. Die Kaderlogik verankert sportfachliche Expertise und Leistungsbe- zug im Zentrum der Mittelvergabe. Die sportfachliche Verantwortung der Verbände ist in- tegraler Bestandteil des langfristigen Leistungsaufbaus. Förderentscheidungen sind eng mit Erfolgs- und Entwicklungslogiken verknüpft und können nicht isoliert von diesen betrachtet werden. Athletinnen und Athleten sind folgerichtig in hohem Maße von verbandlichen Se- lektionsentscheidungen abhängig. Wer nicht oder nicht mehr im Kader ist, verliert struk- turellen Zugang zu zentralen Förderinstrumenten – unabhängig von individuellen Lebens- lagen. 22. Leistungsnahe Strukturen sichern sportfachliche Orientierung. Da zentrale Förderent- scheidungen eng an Kaderstrukturen und sportfachliche Bewertungen gekoppelt sind, er- leben Athletinnen und Athleten ein System, das Leistung als primären Maßstab anerkennt. Förderung erfolgt nicht willkürlich, sondern entlang nachvollziehbarer leistungsbezogener Kriterien – zumindest innerhalb der Kaderlogik. Die Kaderzugehörigkeit fungiert dabei als Scharnier zwischen Institutionen und ist Ausdruck sportfachlicher Bewertung innerhalb ei- nes langfristigen Leistungsaufbaus, bindet Athletinnen und Athleten jedoch eng an ver- bandliche Selektionsprozesse. Durch einige wenige Förderer (siehe z.B. Sportstiftung NRW 23 2025), die Förderzusagen über einen längeren Zeitraum als ein Jahr machen, wird die Rele- vanz des Kaderstatus leicht vermindert. REFORMOPTIONEN DER DEUTSCHEN ATHLETENFÖRDERUNG „Kein Best-Practice“, sondern „Failing succesfully?!“ 23. Die deutsche Spitzensportförderung ist durch das Paradox des „failing successfully“ ge- prägt: Trotz struktureller Defizite wie Fragmentierung, Intransparenz und Koordinations- problemen gelingt es dem System weiterhin, sportliche Erfolge hervorzubringen – gerade, weil seine Vielfalt zugleich Leistungsnähe und Anpassungsfähigkeit ermöglicht. Gleich- wohl sind Reformen notwendig, da die ausgemachten strukturellen Defizite langfristig Effi- zienz, Chancengerechtigkeit und Transparenz untergraben und damit die nachhaltige Leis- tungsfähigkeit sowie die Legitimität des Fördersystems gefährden und abseits von Dienst- posten keine systematische soziale Absicherung der Athletinnen und Athleten erfolgt. 24. Die Reform der Spitzensportförderung kann sich in vergleichender Perspektive nicht an einem klar bestimmbaren übergeordneten Leitbild oder Modelle stützen, da international sehr unterschiedliche Förderarrangements existieren, die grundlegende Systembrüche er- schweren (siehe Seltmann 2026). Bei der Reformdiskussion der Spitzensportförderung ist zudem zu beachten, dass die deutsche Förderarchitektur zugleich durch inkrementelle, pfadabhängige Entwicklungen geprägt ist, deren Merkmale Fragmentierung, Mehrdeutig- keit der Zuständigkeiten und fehlende systematische Evaluation ein eindeutiges, etablier- tes Best-Practice-Modell nicht nahelegen. 25. Eine sachgerechte Weiterentwicklung der Sportförderung erfordert eine Balance zwi- schen Athletenperspektive, sportfachlicher Leistungslogik, föderaler Governance und be- stehenden Beratungs- und Steuerungsstrukturen. Die zentrale Herausforderung besteht darin, vorliegende Beschreibungen und Analysen mit einer immer auch auf Vorannahmen basierenden (normativen) Bewertung und Reformoptionen in eine nachvollziehbare und konsistente Gesamtperspektive zu überführen. 26. Bei Reformschritten steht Transparenz vor Vereinheitlichung. Da eine zeitnahe Anglei- chung von Zugangskriterien politisch und organisatorisch nur begrenzt realistisch erscheint, sollte der Reformschwerpunkt zunächst auf Transparenz liegen. Nicht gleiche Regeln sind entscheidend, sondern gleiche Sichtbarkeit. Eine umfassende Förderlandkarte – wie hier im Projekt vorgestellt – die sämtliche Programme, Kriterien und Fristen systematisch er- fasst, ist die zentrale Voraussetzung für Fairness und Orientierung. 27. Der „mündige Athlet“ braucht ein eigenes „Systemkonto“. Der Paradigmenwechsel vom „Förderobjekt“ zum selbstbestimmten Akteur gelingt nur, wenn Athletinnen und Athleten ihre Fördermöglichkeiten eigenständig navigieren können. Ein digitales Athletenkonto bzw. 24 eine „Athletenakte“ mit personalisierten Hinweisen, Antragsnavigation und Dokumenten- management stärkt „Agency“ statt Abhängigkeit von Vermittlung. 28. Vernetzung schlägt Zentralisierung. Die Zukunft liegt nicht in einer neuen zentralen Super- behörde, sondern in der intelligenten digitalen Verknüpfung bestehender föderaler und verbandlicher Strukturen. Eine interoperable Plattform mit gemeinsamen Datenstandards ermöglicht Koordination, ohne Autonomie aufzugeben. 29. Kompatibilität ist realistischer als Harmonisierung. Da Förderinstitutionen ihre Eigenlogi- ken beibehalten werden, bedarf es im Sinne realistischer Reformoptionen weniger Ein- heitskriterien, sondern vielmehr Richtlinien zur Kombinierbarkeit und Transparenz von Überschneidungen. Eine Übersicht darüber, welche Person welche Leistungen bezieht, ist hilfreich. Ohne von einer mittelfristigen Harmonisierung bestehender Vielfalt abzusehen, sollte das primäre Ziel nicht Vereinheitlichung sein, sondern Vermeidung von Förderlücken und ineffizienten Doppelungen sein. 30. Beratung muss strukturell verankert und digital unterstützt werden. Ohne eine umfas- sende Digitalisierungs- und Datenstrategie im Spitzensport sind Transparenz, Navigation, Koordination und evidenzbasierte Steuerung nicht erreichbar. Olympiastützpunkte und Verbände sollten als systematische „Fördernavigatoren“ agieren – unterstützt durch digi- tale Dashboards und transparente Statusanzeigen. OSP und Verbände sind keine Gatekee- per, sondern Lotsen. Digitale Tools unterstützen Beratung (Dashboard: Förderstatus, Dead- lines, Lücken). Das „No wrong door“-Prinzip wird implementiert: Athletinnen und Athleten können überall starten (OSP, Verband) und landen im selben System. 31. Ohne Wirkungsmessung bleibt Förderung symbolisch. Eine Reform der Spitzensportförde- rung ist unvollständig, wenn sie nicht systematisch misst, was Förderung tatsächlich be- wirkt. Ein standardisiertes Evaluations- und Monitoring-System ist Voraussetzung für da- tengestützte Steuerung und Legitimation öffentlicher Mittel. 32. Mindesttransparenz- und Service-Standards sichern Fördergerechtigkeit. Auch in einem föderalen System müssen Athletinnen und Athleten ein Mindestmaß an In- formation und Nachvollziehbarkeit erwarten können. Regionale Unterschiede bleiben be- stehen, dürfen aber nicht in Intransparenz oder strukturelle Benachteiligung münden. LEITPRINZIPIEN UND ZUKUNFTSSZENARIEN DER DEUTSCHEN ATHLETENFÖRDERUNG „Inkrementelle Anpassungen im Zeichen von Digitalisierung bzw. der Athletinnen- und Athleten- Perspektive“ Die Weiterentwicklung der Athletenförderung in Deutschland lässt sich nicht als einfache Reform- frage beschreiben, sondern als Entscheidung zwischen unterschiedlichen Entwicklungspfaden. Ausgangspunkt ist ein historisch gewachsenes, föderal strukturiertes und verbandlich geprägtes 25 System, das sich durch institutionelle Vielfalt, überlappende Zuständigkeiten und starke Leistungs- orientierung auszeichnet. Vor diesem Hintergrund lassen sich mehrere Zukunftsszenarien skizzie- ren, die unterschiedliche Schwerpunkte setzen und jeweils eigene Konsequenzen nach sich ziehen. In verbindender Perspektive können diese zukünftigen Szenarien auf drei handlungsorientierenden Leitprinzipien der Athletenförderung aufgebaut werden, welche unabhängig von den gewählten Pfaden strukturierend wirken. Leitprinzip „Transparenz durch Digitalisierung“ Die Weiterentwicklung der Spitzensportförderung sollte systematisch auf digitale Infrastrukturen gestützt werden, um die bislang fragmentierte Förderlandschaft transparenter, zugänglicher und koordinierbarer zu gestalten. Digitale Plattformen – wie die im Projekt entwickelte Förderlandkarte bzw. der „Förderfinder“ – ermöglichen es, Informationen zu bündeln, Förderangebote vergleichbar zu machen und individuelle Bedarfe passgenau mit bestehenden Maßnahmen zu verknüpfen. Da- mit kann Digitalisierung nicht nur Informationsdefizite reduzieren, sondern auch als zentrales In- strument einer evidenzbasierten Steuerung und verbesserten Vernetzung der beteiligten Akteure dienen. Leitprinzip „Mündige Athletinnen und Athleten“ Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Förderarchitektur kann das Leitbild der mündi- gen Athletin bzw. des mündigen Athleten als zentrale normative Orientierung dienen. Es zielt da- rauf ab, Athletinnen und Athleten nicht primär als Adressaten administrativer Förderentscheidun- gen, sondern als eigenverantwortliche Akteure im Fördersystem zu begreifen. Ein solches Ver- ständnis impliziert eine stärkere personenbezogene Perspektive innerhalb bestehender Strukturen sowie die Notwendigkeit struktureller Mitbestimmung. Die angeführten digitalen Instrumente könnten dazu beitragen, individuelle Förderpfade institutionsübergreifend sichtbar und navigierbar zu machen. Beratungs- und Entscheidungshilfeangebote würden systematisch ausgebaut, um In- formationsasymmetrien zu reduzieren und eigenständige Entscheidungen zu erleichtern. Möglich- keiten des Gatekeepings werden reduziert und Olympiastützpunkte und Verbände sowie beratende und vermittelnde Organisationen nehmen verstärkt die Rolle von Navigatoren und Unterstützungs- instanzen innerhalb eines komplexen Systems ein, dessen Kernelementen sich Athletinnen und Ath- leten aber selbstständig annähern können. Ziel ist nicht die Auflösung bestehender institutioneller Arrangements, sondern die Stärkung von Chancengleichheit, Transparenz und Selbststeuerungs- fähigkeit der Athletinnen und Athleten. Leitprinzip „Evidenzbasierte Steuerung“ Ein weiteres handlungsleitendes Prinzip betrifft die konsequente Ausrichtung der Spitzensportför- derung an evidenzbasierten Entscheidungsgrundlagen. Es zielt darauf, Förderentscheidungen sys- tematisch auf Wirkungsanalysen zu stützen und damit Transparenz, Effizienz und Legitimation öf- fentlicher Mittel zu stärken. Hierzu bedarf es einer verbindlichen und kontinuierlichen Evaluation von Programmen und Maßnahmen. Im Fokus stehen hierbei vorrangig staatlich finanzierte 26 Förderprogramme; private Programme können in systemischer Perspektive dennoch einbezogen werden. Förderinstrumente würden regelmäßig hinsichtlich ihrer Zielerreichung überprüft und an- gepasst. Daten zu sportlichen Erfolgen, Karriereverläufen, Drop-out-Raten, dualen Karrierepfaden oder Transferwirkungen würden strukturiert erhoben und in strategische Steuerungsentscheidun- gen integriert. Dies könnte auch eine Potentialeinschätzung von Athletinnen und Athleten umfas- sen. Eine solche evidenzbasierte Orientierung erhöht die gesamtstaatliche Steuerungsfähigkeit und schafft nachvollziehbare Entscheidungsgrundlagen. Zugleich macht sie Priorisierungsentscheidun- gen transparenter und damit potenziell konfliktträchtiger, da Verteilungswirkungen und Zielkon- flikte deutlicher sichtbar werden. Als Leitprinzip verstanden, fordert evidenzbasierte Steuerung keine bestimmte institutionelle Architektur, sondern eine veränderte Entscheidungslogik innerhalb der jeweils gewählten Reformoption. Reformszenario „Fragmentierte Stabilität“ Ein erstes Szenario lässt sich als „fragmentierte Stabilität“ oder Status-quo-plus beschreiben. In diesem Fall bliebe die bestehende Förderarchitektur im Kern erhalten. Einzelne Programme wür- den angepasst oder erweitert, digitale Lösungen punktuell eingeführt bzw. Förderhöhen modifi- ziert und begrenzte Vereinheitlichungen vorgenommen (wie etwa eine Zuordnung der Kaderzuge- hörigkeit zu den unterschiedlichen Ebenen der Sportstiftungen [Sporthilfe = Bundeskader ab PK], regionale Stiftungen = Landeskader, NK2+1]), ohne jedoch die strukturellen Koordinationsprobleme grundsätzlich anzugehen. Digitalisierung bliebe angesichts fehlender Kompatibilität institutionsbe- zogen, Wirkungsevaluation selektiv. Für etablierte Kaderathletinnen und -athleten bedeutete dies ein hohes Maß an Kontinuität und Planbarkeit. Zugleich würden jedoch die bekannten Defizite – Intransparenz, ungleiche Zugänge, hohe Informationskosten und begrenzte gesamtstaatliche Steu- erungsfähigkeit – fortbestehen. Dieses Szenario ist politisch risikoarm, aber in der Reformperspek- tive defensiv. Reformszenario „Systematische Vernetzung“ Ein zweites Szenario setzt auf eine systematische Vernetzung der bestehenden Strukturen. Dabei wird ausdrücklich anerkannt, dass eine Angleichung von Zugangskriterien über Förderinstitutionen hinweg aufgrund hoher Koordinierungsaufwände und institutioneller Eigeninteressen unwahr- scheinlich ist. Statt Harmonisierung rückt Transparenz in den Mittelpunkt. Die föderale und ver- bandliche Vielfalt würde nicht aufgelöst, sondern digital integriert. Zentrale Elemente wären eine übergreifende digitale Förder- und Informationsinfrastruktur, eine transparente Darstellung von Förderwegen und -optionen, standardisierte Datengrundlagen sowie die verbindliche Integration von Wirkungsevaluation. Zugangskriterien blieben institutionell unterschiedlich, würden jedoch sichtbar, vergleichbar und navigierbar. Die Einführung eines „Systemkonto“ für Athletinnen und Athleten bietet sich als praktische Umsetzungsmaßnahme an. Der Paradigmenwechsel vom „För- derobjekt“ zum selbstbestimmten Akteur gelingt nur, wenn Athletinnen und Athleten ihre Förder- möglichkeiten eigenständig navigieren können. Ein digitales Athletenkonto bzw. eine 27 „Athletenakte“ mit personalisierten Hinweisen, Antragsnavigation und Dokumentenmanagement stärkt „Agency“ statt Abhängigkeit von Vermittlung. Für Athletinnen und Athleten entstünde damit ein deutlich reduzierter Informationsaufwand und eine höhere Selbststeuerungsfähigkeit, während die Autonomie der beteiligten Akteure gewahrt bliebe. Dieses Szenario verbindet Realismus mit struktureller Modernisierung und erscheint als besonders tragfähiger Reformpfad. Abschlussperspektive Abschließend ist festzuhalten, dass unterschiedliche Perspektiven den Diskurs bereichern können, dass zugleich aber auch für die fachliche Validität zentral ist, dass sportpraktische Erfahrung und leistungssportliche Systemkenntnis angemessen einbezogen werden. Vieles deutet darauf hin, dass eine zukunftsfähige Sportförderung Elemente einer vernetzten Förderlandschaft mit einer stärke- ren Wirkungsevaluation verbinden sollte – ergänzt durch eine klare Orientierung am Leitbild mün- diger Athletinnen und Athleten. Die zentrale strategische Frage lautet daher weniger, ob das Sys- tem zentralisiert oder föderal bleiben soll. Entscheidend ist vielmehr, ob die bestehende Vielfalt weiterhin fragmentiert und informationsarm bleibt oder durch digitale Vernetzung, transparente Datenstrukturen und systematische Evaluation zu einem besser navigierbaren und wirksameren Fördersystem weiterentwickelt wird. Der vorliegende Bericht versteht sich dabei nicht als abschließende Bewertung oder normative Set- zung, sondern vielmehr als empirisch fundierte Grundlage für weiterführende Diskussionen und Entscheidungsprozesse. Die aufgezeigten Befunde und Reformoptionen entfalten ihre Wirkung erst dann, wenn sie von den relevanten Akteursgruppen aufgegriffen, reflektiert und in die weitere Ausgestaltung der Förderstrukturen eingebracht werden. Mit dem hier vorgestellten und zum 1. April 2026 zur Verfügung stehenden Förderfinder [www.foerderfinder-sport.de] sowie mit dem inzwischen vom Bundeskabinett verabschiedeten Sportfördergesetz haben diese Überlegungen eine neue politische Konkretion erhalten. Die anstehenden legislativen und institutionellen Ent- scheidungen eröffnen damit einen „Möglichkeitsraum“, in dem die skizzierten Perspektiven nicht nur analytisch diskutiert, sondern auch praktisch wirksam gemacht werden können. 28 Quellen- und Literaturverzeichnis Athleten Deutschland e.V. (2022): Warum ist es uns das wert? Zur Gretchenfrage der staatlich geför- derten Spitzensportentwicklung in Deutschland, Berlin: Athleten Deutschland e.V. Athleten Deutschland e.V. (2024). Athletenvertreter*innen fordern Änderungen am Sportförderge- setz. https://athleten-deutschland.org/articles/athletenvertretung-erklaerung-sportfoerderge- setz Bayerische Polizei. (2026). Spitzensport der Bayerischen Polizei. https://www.polizei.bayern.de/wir- ueber-uns/spitzensport/index.html Borggrefe, C., Cachay, K. & Werner, K. (2024). Erfolgreiche Spitzensportförderung? In Sport und Ge- sellschaft 21(1), 25–57. https://doi.org/10.1515/sug-2024-2001 Breuer, C., Hallmann, K. & Ilgner, M. (2015). Erfolgsfaktoren der Athletenförderung in Deutschland. Köln: Sportverlag Strauß. Breuer, C., Hallmann, K. & Ilgner, M. (2017). Akzeptanz des Spitzensports in Deutschland – Zum Wandel der Wahrnehmung durch Bevölkerung und Athleten. Köln: Sportverlag Strauß. Breuer, C., Wicker, P., Dallmeyer, S., & Ilgner, M. (2018). Die Lebenssituation von Spitzensportlern und -sportlerinnern in Deutschland (Stand: Oktober 2018). Sonderpublikationen / Bundesinsti- tut für Sportwissenschaft. Bundesinstitut für Sportwissenschaft. Bundesministerium des Innern (BMI). & Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB). (2016). Neu- strukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung. O.O. Bundesministerium des Innern und für Heimat, & Deutscher Olympischer Sportbund. (2022). Neue Wege gehen: Grobkonzept von BMI und DOSB für den Spitzen- und Leistungssport. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrich- ten/2022/neue-wege-gehen.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Bundesrechnungshof. (2018). Bericht an den Berichterstatter und die Mitberichterstatter im Haus- haltsausschuss des Deutschen Bundestages für den Einzelplan 06 des Bundeshaushalts: Sach- stand der Umsetzung der Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförde- rung. https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2018/neu- strukturierung-des-leistungssports-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Bundesrechnungshof. (2023). Ausgewählte Aspekte der Reform der Spitzensportförderung: Potenzi- alorientierte Verbändeförderung. https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Down- loads/DE/Berichte/2023/spitzensportfoerderung-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Bundesrechnungshof. (2025). Ausgewählte Aspekte der Reform der Spitzensportförderung. Trai- ningsstättenförderung – Teil 1: Allgemeine Aspekte. https://www.bundesrechnungs- hof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/spitzensportfoerderung-voll- text.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Bund-Länder-Sport AG. (2023). Feinkonzept zur Nachsteuerung und Optimierung der Spitzensport- förderung (Langkonzept Sportförderung). Berlin: BMI. De Bosscher, V., Shibli, S., Westerbeek, H., & Van Bottenburg, M. (2015). Successful elite sport poli- cies: An international comparison of the Sports Policy Factors Leading to International Sporting Success (SPLISS 2.0) in 15 nations. Aachen: Meyer & Meyer Sport. Deutsche Stiftung für Ehrenamt und Engagement. (2026). Stiftung Leistungssport Hamburg. https://foerderdatenbank.d-s-e-e.de/institutionen/845-stiftung-leistungssport-hamburg Deutscher Bundestag. (2023). 15. Sportbericht der Bundesregierung: Drucksache 20/5900. https://dip.bundestag.de/vorgang/15-sportbericht-der-bundesregierung/297548 29 Deutscher Bundestag. (2025). Öffentliche Mittel, öffentliche Kontrolle – Transparenz im Spitzensport und Individualförderung für Athletinnen und Athleten: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tina Winklmann, Dr. Ophelia Nick, Helge Limburg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Drucksache 21/2306. https://dser- ver.bundestag.de/btd/21/024/2102480.pdf Deutscher Olympischer Sportbund. (2022). Leistungssport in Deutschland: Eckpunktepapier. DOSB. Deutscher Olympischer Sportbund. (2024). Stellungnahme: Gesetz zur Regelung der Förderung des Spitzensports und zur Errichtung der Sportagentur (Sportfördergesetz – SpoFöG). https://cdn.dosb.de/user_upload/Leistungssport/Dokumente/DOSB_Stellungnahme_Sportfo- erdergesetz.pdf Digel, H., Burk, V. & Fahrner, M. (2006). Die Organisation des Hochleistungssports. Ein internationa- ler Vergleich. Schorndorf: Hofmann. Dowling, M./Harris, S. (2021). Theory and Method of Comparing Sporting Nations. Theory and Prac- tice. Aachen et al.: Meyer&Meyer. Drepper, D. (2014). Antworten auf den Fragenkatalog für die Öffentliche Anhörung des Sportaus- schusses: “Neue Strukturen für die Spitzensportförderung” am 13. Oktober 2014, Berlin: Dt. Bundestag. Emrich. E. (2007). Spitzensportförderung in Deutschland – Bestandsaufnahme und Perspektiven. In: Pohlmann (Hg.). Spitzensport und Staat. Eine Standortbestimmung vor Peking. Köln: Sportver- lag Strauß. Fiege, L. (2025). The social protection of Olympic elite athletes in Europe: a human right trapped be- tween international commitment and domestic institutionalisation? The International Sports Law Journal, 25(4), 234–256. https://doi.org/10.1007/s40318-025-00323-x Fritsch, O., & Siemes, C. (2025). Knapp vorbei: Leistungssport in Deutschland. https://www.zeit.de/2025/02/leistungssport-deutschland-finanzierung-foerderung-olympia Green, M., & Houlihan, B. (2005). Elite sport development: Structures, Policy learning and political priorities. London: Routledge. Hahn, A., Zinner, J., & Schönherr, K. (2020). Duale Karriere bei der Bundeswehr. Leistungssport, 50(6), 14–17. Haring, M. (2010). Sportförderung in Deutschland. Eine vergleichende Analyse der Bundesländer. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. Haut, J. (Hg.) (2014). Leistungssport als Konkurrenz der Nationen. Sozioökonomische Bedingungen und Effekte. Saarbrücken: Universität des Saarlandes. Haut, J. (2024). Wozu Spitzensportförderung? Perspektiven der Forschung auf gesellschaftliche Ef- fekte von Erfolgen und Sportgroßveranstaltungen. In: M. Frenger, M. Klein & L. Thieme (Hg.). Artenvielfalt im Biotop der Wissenschaft. Sozioökonomische Perspektiven auf Sport und Gesell- schaft, 65–101. Universitätsverlag des Saarlandes. Haut, J., Grix, J., Brannagan, P. & Van Hilvoorde, I. (2017). International Prestige through ‘Sporting Success’: an evaluation of the evidence. European Journal for Sport and Society 14 (4), 311-326. Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, & Landessportbund Hessen e.V. (2018). Neuaus- richtung des Leistungssports im SPORTLAND HESSEN. https://familie.hessen.de/sites/fami- lie.hessen.de/files/infodamlocalcopy/2024-02/konzept_neuausrichtung_des_leistungs- sports_finaldruck1046.pdf Hottenrott, K. & Braumann, K. M. (2015). Aktuelle Situation im deutschen Spitzensport. Current situ- ation in German elite sport. Sportwissenschaft, 45(3), 111-115. 30 Houlihan, B. & Green, M. (Hg.) (2008). Comparative elite sport development. Systems, structures and public policy. London: Routledge. Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT). (2013). Leipziger Positionen zum Nachwuchs- leistungssport in Deutschland: Wege an die Spitze – Herausforderungen, Schwerpunkte und An- forderungen aus der Sicht von Trainingswissenschaft und -praxis. https://www.ifss.kit.edu/foss/download/News_Leipziger_Positionen_zum_Nachwuchsleis- tungssport_in_Deutschland.pdf. Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT). (2026). Sportförderung. https://sport- iat.de/wissen-kompakt/sportfoerderung International Labour Organization (ILO). (2020). Points of Consensus: Global Dialogue Forum on De- cent Work in the World of Sport. https://www.ilo.org/sites/default/files/wcmsp5/groups/pub- lic/%40ed_dialogue/%40sector/documents/meetingdocument/wcms_735388.pdf Land Brandenburg Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. (2024). Sportförderbericht des Minis- teriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg für den Berichtszeitraum 2022– 2023. https://mbjs-fachportal.brandenburg.de/sixcms/media.php/102/sportfo%CC%88rderbe- richt_des_mbjs_2022-2023.pdf Landessportbund für Bremen & Bremerhaven. (2024). Bremer Sport: Frühjahr 2024. https://stadt- magazin-bremen.de/wp-content/uploads/bremer-sport-2024-01-online.pdf Landessportbund Hessen e.V. (2026). Sportstiftung Hessen. https://www.landessportbund-hes- sen.de/geschaeftsfelder/leistungssport/athletenfoerderung/sportstiftung-hessen/ Maron, J. (2020). Spitzensport und Bundespolizei - Eine ideale Kombination. Leistungssport, 50(6), 18–20. Meinhardt, G. (2025). Die Forderungen des deutschen Sports an die neue Bundesregierung. https://www.welt.de/sport/article255505092/Wahl-2025-Die-Forderungen-des-deutschen- Sports-an-die-neue-Bundesregierung.html Mittag, J., Seltmann, M., Fiege, L., Hofmann, L., Smokvina, V., Zembura, P., Haas, L. & Cattaneo, A. (2025). Elite Athletes’ Social Protection in Olympic Sports in Europe: An Evaluation of the Status Quo. https://10.25847/sopros.01.2025. Mittag, J., Seltmann, M., Fiege, L., O’Leary, L. Zembura, P., Haas, L., Santos, T. & Smokvina, V. (2022). Good Governance in the Employment Relations of Athletes in Olympic Sports in Europe: Un- derstanding – Evaluating – Improving, Rijeka: University of Rijeka Press. Pfitzner, M. & Neuber, N. (2020). Talente im Sport: Neue Perspektiven zur leistungssportlichen För- derung junger Athletinnen und Athleten. DuEPublico (University Of Duisburg-Essen). https://doi.org/10.17185/duepublico/77015 Sauerwein, J. L. (2020). Topographie und Programmatiken der deutschen Stiftungslandschaft im Sport. Dissertation zur Erlangung des akademischen Grades doctor philosophiae (Dr. phil.). Jena: Friedrich-Schiller-Universität Jena. Seltmann, M. (2026). Different worlds of athlete welfare? A social policy perspective on elite sport in six European countries. International Journal of Sport Policy and Politics, 18 (1), 125–152. Sinus Markt- und Sozialforschung GmbH (2025). Mehr als Medaillen? Was sich unsere Gesellschaft vom Leistungssport erwartet. Studie zur Wahrnehmung des gesellschaftlichen Nutzens des Leis- tungssports und dessen Förderung. Heidelberg/Berlin. Spitzensport-Stipendium MRN Rhein-Neckar gGmbH. (2026). Voraussetzungen. https://www.spit- zensport-stipendium.de/bewerbung Sporthilfe Brandenburg e.V. (2026). Startseite. https://www.sporthilfe-brandenburg.de/ 31 Sportschau. (2024). Chaos Spitzensportförderung: Deutschlands teure Dauerbaustelle. https://www.sportschau.de/video/chaos-spitzensportfoerderung-deutschlands-teure-dauer- baustelle,dosb-sportfoerderung-100.html Sportstiftung NRW. (2025). Individualförderung: Die Förderbausteine. https://www.sportstiftung- nrw.de/wp-content/uploads/2026/02/Foerderkriterien-und-Foerdergrundsaetze_Individualfo- erderung-Sportstiftung-NRW_2025.pdf Sportstiftung NRW. (2026). 25 Jahre Sportstiftung NRW. https://www.sportstiftung- nrw.de/news/25-jahre-sportstiftung-nrw/ Stiftung Deutsche Sporthilfe. (2026). Finanzen. https://www.sporthilfe.de/ueber-uns/finanzen Stiftung Leistungssport Hamburg. (2025). Athlet*innenauswahl im TEAM HAMBURG. https://www.stiftung-leistungssport.de/wp-content/uploads/2025/12/TEAM-HAMBURG_Foer- derkategorien_AKTUELL-ab-2026.pdf van Bottenburg, M. (2013). Why are the European and American sports worlds so different?: Path dependence in European and American sports history. In: A. Tomlinson, C. Young, and R. Holt, eds. Sport and the Transformation of Modern Europe: Routledge, 205–225. Zoll. (2026). Spitzensport mit sozialer Absicherung und beruflicher Zukunft. https://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Zollskiteam/Zoll-und-Spitzensport/zoll-und-spitzen- sport_node.html 32 Anhang 1: Förderinstitutionen je Programmstatus, ohne Olympiastützpunkte. Der Status „aktiv“ bedeutet, dass die Förderprogramme der Institution soweit aufbereitet wurden, dass diese im Förderfinder als Ergebnis einer Filterung durch Anwenderinnen und Anwender auf- zufinden sind. Der Status „inaktiv“ bedeutet, dass Förderprogramme dieser Institution identifiziert und in die Da- tenbank aufgenommen wurden, allerdings Informationen fehlen, um diese als Ergebnis einer Filte- rung der Datenbank durch Anwenderinnen und Anwender auszugeben. Institution Ebene Typ Satus ADAC Sportstiftung Bund Stiftung aktiv Bayerische Bereitschaftspolizei Land öff. Arbeitgeber aktiv Bayerische Sportstiftung Land Stiftung aktiv Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V. Land Sportverband aktiv Bundespolizei Bund öff. Arbeitgeber aktiv Bundeswehr Bund öff. Arbeitgeber aktiv Deutscher Alpenverein Bund Sportverband aktiv Deutscher Wellenreitverband Bund Sportverband aktiv Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes Land öff. Arbeitgeber inaktiv Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt Land öff. Arbeitgeber inaktiv Frankfurter Sportstiftung Kommune Stiftung aktiv Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Hei- matschutz Land öff. Arbeitgeber aktiv Hessisches Polizeipräsidium Einsatz Land öff. Arbeitgeber aktiv Hochschule Landespolizei Rheinland-Pfalz Land öff. Arbeitgeber inaktiv Inline- und Rollsportverband Berlin e.V. Land Sportverband aktiv Kreissparkassenstiftung für den Rhein-Sieg-Kreis Kommune Stiftung aktiv Land Niedersachsen Land öff. Arbeitgeber aktiv Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern Land öff. Arbeitgeber aktiv Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz Land öff. Arbeitgeber aktiv Landessportbund Berlin Land LSB aktiv Landessportbund Bremen Land LSB inaktiv Landessportbund Niedersachsen Land LSB aktiv Landessportbund Sachsen Land LSB aktiv Landessportverband Schleswig-Holstein Land LSB aktiv Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Land öff. Arbeitgeber aktiv Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung Land Stiftung aktiv Offenbacher Sportstiftung Kommune Stiftung aktiv Partner für Sport und Bildung PSB GmbH Kommune Stiftung inaktiv Polizei Baden-Württemberg Land öff. Arbeitgeber aktiv Rhein-Kreis Neuss Kommune öff. Arbeitgeber aktiv Rhein-Sieg-Kreis Kommune öff. Arbeitgeber aktiv Sächsisches Staatsministerium des Innern - Öffentliche Si- cherheit und Ordnung Land öff. Arbeitgeber aktiv Senatsverwaltung Berlin Land öff. Arbeitgeber aktiv 33 Spitzensport-Stipendium MRN Rhein-Neckar gGmbH Kommune Stiftung aktiv Sporthilfe Brandenburg Land Stiftung aktiv Sportstiftung Berlin Land Stiftung aktiv Sportstiftung Bremen Land Stiftung aktiv Sportstiftung Hessen Land Stiftung aktiv Sportstiftung NRW Land Stiftung aktiv Sportstiftung Saar Land Stiftung aktiv Stadt Bonn Kommune öff. Arbeitgeber aktiv Stadt Dormagen Kommune öff. Arbeitgeber aktiv Stadt Köln Kommune öff. Arbeitgeber aktiv Stadt Solingen Kommune öff. Arbeitgeber aktiv Stiftung Deutsche Sporthilfe Bund Stiftung aktiv Stiftung Leistungssport Hamburg Land Stiftung aktiv Stiftung OlympiaNachwuchs Baden-Württemberg Land Stiftung aktiv Stiftung Pro Sport Düsseldorf Kommune Stiftung inaktiv Stiftung Sport der Sparkasse Neuss und des Rhein-Kreises Neuss Kommune Stiftung aktiv Stiftung Sport in Sachsen-Anhalt Land Stiftung aktiv Stiftung Sport Region Halle Kommune Stiftung aktiv Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz Land Stiftung aktiv Stiftung Sporthilfe Sachsen Land Stiftung inaktiv Stiftung Thüringer Sporthilfe Land Stiftung aktiv Thüringer Polizei Land Stiftung aktiv Wiesbadener Sportförderung Kommune Stiftung aktiv Wilo Foundation Bund Stiftung aktiv Zoll Bund öff. Arbeitgeber aktiv 34 Anhang 2: Förderprogramme je Förderart der „aktiven“ Förderinstitutionen, ohne Olympiastützpunkte.11 Institution Arbeits-/ Dienstverhält- nis Ausbildung & Praktika Finanzielle Förderung Versiche- rungsleistun- gen Hochschulbil- dung Berufliche Weiter-/ Fortbildung Seminare, Workshops, etc. ADAC Sportstiftung ja Bayerische Bereitschaftspolizei ja ja Bayerische Sportstiftung ja Behinderten-Sportverband Niedersach- sen e.V. ja Bundespolizei ja ja Bundeswehr ja ja Deutscher Alpenverein ja ja ja Deutscher Wellenreitverband ja Frankfurter Sportstiftung ja Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz ja ja ja Hessisches Polizeipräsidium Einsatz ja ja Inline- und Rollsportverband Berlin e.V. ja Kreissparkassenstiftung für den Rhein- Sieg-Kreis ja Land Niedersachsen ja ja ja Landespolizei Mecklenburg-Vorpom- mern ja ja Landesschule und Technische Einrich- tung für Brand- und Katastrophenschutz ja ja ja ja Landessportbund Berlin ja Landessportbund Niedersachsen Landessportbund Sachsen ja Landessportverband Schleswig-Holstein ja 11 Angebote schulischer Bildung werden im Kontext der Datenlogik vermittelnd durch die Olympiastützpunkte angeboten und sind in dieser Übersicht nicht gelistet. 35 Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen ja ja ja ja Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung ja Offenbacher Sportstiftung ja Polizei Baden-Württemberg ja ja ja Rhein-Kreis Neuss ja ja Rhein-Sieg-Kreis ja ja Sächsisches Staatsministerium des In- nern - Öffentliche Sicherheit und Ord- nung ja ja Senatsverwaltung Berlin ja ja Spitzensport-Stipendium MRN Rhein- Neckar gGmbH ja ja Sporthilfe Brandenburg ja Sportstiftung Berlin ja Sportstiftung Bremen ja Sportstiftung Hessen ja ja Sportstiftung NRW ja ja Sportstiftung Saar ja Stadt Bonn ja ja Stadt Dormagen ja ja Stadt Köln ja ja Stadt Solingen ja ja Stiftung Deutsche Sporthilfe ja ja ja ja Stiftung Leistungssport Hamburg ja Stiftung OlympiaNachwuchs Baden- Württemberg ja Stiftung Sport der Sparkasse Neuss und des Rhein-Kreises Neuss ja ja Stiftung Sport in Sachsen-Anhalt ja Stiftung Sport Region Halle ja 36 Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz ja Stiftung Thüringer Sporthilfe ja Thüringer Polizei ja ja Wiesbadener Sportförderung ja ja Wilo Foundation ja ja Zoll ja ja Anhang 3: Förderkriterien Kader und Sportartkategorien der „aktiven“ Förderinstitutionen, ohne Olympiastützpunkte. Institution Kader Sportartkategorien OK / PaK / WK /DK PK NK1 NK2 Olympisch Para- lympisch Nicht- Olympisch Deaf- lympisch ADAC Sportstiftung ja ja ja ja ja Bayerische Bereitschaftspolizei ja ja ja ja ja ja Bayerische Sportstiftung ja ja ja ja ja ja Behinderten-Sportverband Niedersach- sen e.V. ja ja ja ja ja Bundespolizei ja ja ja ja ja Bundeswehr ja ja ja ja ja ja ja Deutscher Alpenverein ja ja ja ja ja ja Deutscher Wellenreitverband ja ja ja ja Frankfurter Sportstiftung ja ja ja ja Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz ja ja ja ja ja ja ja Hessisches Polizeipräsidium Einsatz ja ja ja ja ja Inline- und Rollsportverband Berlin e.V. ja ja ja Kreissparkassenstiftung für den Rhein- Sieg-Kreis ja ja ja ja ja ja ja ja 37 Land Niedersachsen ja ja ja ja ja ja ja Landespolizei Mecklenburg-Vorpom- mern ja ja ja ja ja ja Landesschule und Technische Einrich- tung für Brand- und Katastrophenschutz ja ja ja ja ja ja Landessportbund Berlin ja ja ja ja ja Landessportbund Niedersachsen ja ja ja ja ja ja ja Landessportbund Sachsen ja ja ja ja ja ja Landessportverband Schleswig-Holstein ja ja ja ja ja Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen ja ja ja ja ja ja Niedersächsische Lotto-Sport-Stiftung ja ja ja ja ja ja ja ja Offenbacher Sportstiftung ja ja ja ja ja ja ja ja Polizei Baden-Württemberg ja ja ja ja ja Rhein-Kreis Neuss ja ja ja ja ja ja ja ja Rhein-Sieg-Kreis ja ja ja ja ja ja ja ja Sächsisches Staatsministerium des In- nern - Öffentliche Sicherheit und Ord- nung ja ja ja ja ja Senatsverwaltung Berlin ja ja ja ja ja ja Spitzensport-Stipendium MRN Rhein- Neckar gGmbH ja ja ja ja ja ja ja ja Sporthilfe Brandenburg ja ja ja ja ja ja Sportstiftung Berlin ja ja ja ja ja ja ja ja Sportstiftung Bremen ja ja ja ja ja ja ja ja Sportstiftung Hessen ja ja ja ja ja ja ja Sportstiftung NRW ja ja ja ja ja Sportstiftung Saar ja ja ja ja ja ja ja Stadt Bonn ja ja ja ja ja ja ja ja Stadt Dormagen ja ja ja ja ja ja ja ja Stadt Köln ja ja ja ja ja ja ja ja 38 Stadt Solingen ja ja ja ja ja ja ja ja Stiftung Deutsche Sporthilfe ja ja ja ja ja ja ja ja Stiftung Leistungssport Hamburg ja ja ja ja ja ja Stiftung OlympiaNachwuchs Baden- Württemberg ja ja ja ja Stiftung Sport der Sparkasse Neuss und des Rhein-Kreises Neuss ja ja ja ja ja ja Stiftung Sport in Sachsen-Anhalt ja ja ja ja Stiftung Sport Region Halle ja ja ja ja ja ja ja ja Stiftung Sporthilfe Rheinland-Pfalz ja ja ja ja ja ja ja Stiftung Thüringer Sporthilfe ja ja ja ja ja ja ja Thüringer Polizei ja ja ja ja ja Wiesbadener Sportförderung ja ja ja ja ja ja Wilo Foundation ja ja ja ja ja Zoll ja ja ja ja ja 2026 Deutsche Sporthochschule Koln German Sport University Cologne Institut fiir Europdische Sportentwicklung und Freizeitforschung 2026 Gefordert durch: oe Bundesinstitut " fiir Sportwissenschaft aufgrund eines Beschlusses Athleten des Deutschen Bundestages Deutschland ev. eV. Cover SpoFo Bericht.pdf Athletenförderung in Deutschland: Bestandsaufnahmen, Förderfinder und Analysen Autoren Kooperationspartner Erweitertes Projektteam SpoFo-Map_2026_Athletenförderung_Druckdatei.pdf SpoFo-Map_2026_Athletenförderung in Deutschland ohne Umschlag.pdf 1. Überblick und Kernergebnisse 2. Projekthintergrund und Problemstellung 3. Methodik und Datengrundlage 3.1. Projektteam 3.2. Scope: Sportarten, Förderarten und Förderinstitutionen 3.3. Datenerhebung a) Zielstellung und Logik b) Datenkategorien und -strukturierung c) Desktoprecherche d) Primärdatenerhebung unter Fördererinstitutionen 3.4. Datenanalyse 4. Ergebnisse zu Förderinstitutionen und Angebote zur Athletenförderung 5. Analytische Befunde und Thesen zur deutschen Athletenförderung LOGIK DER DEUTSCHEN ATHLETENFÖRDERUNG KONSEQUENZEN, LEGITIMITATIONSANSÄTZE und Ambivalenzen DER FÖRDERARCHITEKTUR Reformoptionen Der DEUTSCHEN ATHLETENFÖRDERUNG LEITPRINZIPIEN und Zukunftsszenarien Der DEUTSCHEN ATHLETENFÖRDERUNG Quellen- und Literaturverzeichnis Anhang 1: Förderinstitutionen je Programmstatus, ohne Olympiastützpunkte. Anhang 2: Förderprogramme je Förderart der „aktiven“ Förderinstitutionen, ohne Olympiastützpunkte.10F Anhang 3: Förderkriterien Kader und Sportartkategorien der „aktiven“ Förderinstitutionen, ohne Olympiastützpunkte. Letzte Seite SpoFo Bericht-1(1).pdf 2026

  • Erklärung_Datenschutz_Verpflichtungen_DSHS_Köln_Englisch_2026.pdf
    Erklärungen zum Datenschutz und zu Verpflichtungen bei Antragstellung in hochschulinternen Förderverfahren der Deutschen Sporthochschule Köln Ich/ Wir, , bin/sind damit einverstanden, dass... o die zur Bearbeitung meines/ unseres Antrags erforderlichen Daten von der DSHS Köln elektronisch gespeichert und verarbeitet sowie im Rahmen des Begutachtungs- und Entscheidungsverfahrens der hochschulinternen Forschungsförderung an Gutachter*innen und Gremien der DSHS Köln weitergeleitet werden. o im Falle einer Bewilligung personenbezogene Daten (Name, Institution, ggf. Studienfach) sowie inhaltserschließende Angaben zum Projekt (Projekttitel, Zusammenfassung, Schlagwörter, ggf. Auslandsbezug) auf den Internetseiten der DSHS Köln (www.dshs-koeln.de), im Forschungsinformationssystem (FIS) der DSHS Köln sowie im Forschungsbericht der DSHS Köln, welcher auf den Internetseiten der DSHS Köln elektronisch zur Verfügung gestellt wird, veröffentlicht werden. Mir ist bekannt, dass ich der Veröffentlichung in elektronischer Form nach Erhalt des Bewilligungsschreibens jederzeit bei der Abteilung Forschung und wissenschaftliche Qualifizierung widersprechen kann. ☐ Ich/Wir akzeptiere/n die obenstehenden Erklärungen. Weiterhin verpflichten ich mich/ wir uns bei Einreichung eines Antrags für hochschulinterne Förderverfahren der Deutschen Sporthochschule Köln und bei einer entsprechenden Bewilligung ... o die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. o die Förderrichtlinie der Hochschulinternen Forschungsförderung der Deutschen Sporthochschule Köln einzuhalten o die bewilligten Mittel ausschließlich im Interesse einer zielstrebigen Verwirklichung des geförderten Vorhabens einzusetzen und bei der Beschaffung, Verwendung und Abrechnung dieser Mittel die haushaltsrechtlichen Regelungen der DSHS Köln zu beachten. Die DSHS behält sich vor, die Bewilligung ganz oder teilweise zu widerrufen und einen Erstattungsanspruch geltend zu machen (sie orientiert sich dabei an den Verwendungsrichtlinien der DFG. o bedeutende Änderungen im Forschungsprojekt, die die Dauer, Finanzierung, Methodik, Fragestellung oder Zielsetzung des Vorhabens betreffen, der Abteilung Forschung und wissenschaftliche Qualifizierung vor Umsetzung mitzuteilen. Die DSHS behält sich vor, die Plausibilität von Änderungen im Forschungsprojekt prüfen zu lassen. o die mit einer Förderung einhergehende Lehrverpflichtung, sofern zutreffend, zu erfüllen. o der DSHS Köln in dem im Bewilligungsschreiben angegebenem Zeitraum einen Zwischen- und/oder Abschlussbericht zur Förderung vorzulegen. o bei der Planung und Durchführung von Versuchen am Menschen, an identifizierbarem menschlichen Material und an identifizierbaren Daten, die vom Weltärztebund (WMA - World Medical Association) im Juni 1964 verabschiedete Deklaration von Helsinki (Originaltitel: DECLARATION OF HELSINKI - Ethical Principles for Medical Research Involving Human Subjects) in http://www.dshs-koeln.de/ https://www.dshs-koeln.de/forschung/forschungsmanagement https://www.dshs-koeln.de/forschung/forschungsmanagement https://www.dshs-koeln.de/web/forschung/pdf/AM_2022-16-Ordnung_zur_Sicherung_guter_wissenschaftlicher_Praxis.pdf https://intranet.dshs-koeln.de/web/forschung/pdf/HIFF/F%C3%B6rderrichtlinie_HIFF_2026.pdf https://www.dfg.de/resource/blob/167644/dfg-2-00-de-v0121.pdf der jeweils gültigen Fassung und zudem die Bestimmungen des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes (StZG), des Arzneimittelgesetzes (§§ 40 - 42 A MG) und des Medizinproduktgesetzes (§§ 17 - 19 M PG ) in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten (Hinweise zum Ethikantrag finden Sie auf der Webseite der Ethikkommission der Deutschen Sporthochschule Köln). o bei Tierversuchen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes einzuhalten und im Falle der Genehmigungspflicht die Arbeiten erst dann zu beginnen, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt. o bei gentechnologischen Experimenten die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Gentechnik vom 20. Juni 1990 (BG BL. 1990 I, S. 1080) zu beachten und die Arbeiten erst dann zu beginnen, wenn die nach diesem Gesetz und den dazu erlassenen Verordnungen erforderlichen Genehmigungen vorliegen. ☐ Ich/Wir akzeptiere/n die obenstehenden Erklärungen. Ort, Datum Unterschrift (aller antragstellenden Personen) https://www.dshs-koeln.de/universitaet/organisation/organe-und-gremien/ethikkommission https://www.dshs-koeln.de/universitaet/organisation/organe-und-gremien/ethikkommission Please note: the translated version of the form „Erklärungen zum Datenschutz und zu Verpflichtungen“ of the DSHS is for information purposes only. Legally binding is the German version only. The German version of the form has to be signed and handed in by each applicant. Privacy conditions and Declarations For applications to the research funding schemes of the German Sport University (DSHS) I /We _____________________________________agree that... o all information concerning my/our application will be stored and processed electronically by the DSHS and will be passed to reviewers and boards of the DSHS a part of the reviewing and decision- making process. o in case of approval, personal data (name, institute/departement, and, if applicable, subject of study) as well as information relating to the application’s content (project title, abstract, key words, and, if applicable, international relations) will be published on the websites (www.dshs- koeln.de), in the research information system (FIS) and research report of the DSHS. The latter will also be published electronically on the DSHS’ websites. I am aware that I can oppose the electronic publication after receipt of the award letter by contacting the Department of Research and Scientific Qualification. ☐ I/We accept the foregoing conditions. Furthermore, with handing in an application to one of the research funding schemes of the German Sport University Cologne and in the case of approval, I/we oblige myself/ourselves to... o adhere to the rules of good scientific practice. o comply with the funding guidelines for internal research funding at the German Sport University Cologne o to use the funds granted exclusively for the purpose of ensuring the successful implementation of the funded project, and to comply with the budgetary regulations of the DSHS Cologne when procuring, using and accounting for these funds. The DSHS reserves the right to revoke the grant in whole or in part and to claim reimbursement (in doing so, it follows the DFG’s guidelines on the use of funds). o Any significant changes to the research project that affect its duration, funding, methodology, research question or objectives must be notified to the Department of Research and Scientific Qualification prior to implementation. The DSHS reserves the right to have the plausibility of changes to the research project reviewed. o fulfill the teaching responsibilities associated with the grant, if applicable. o submit a research progress or final report to the German Sport University Cologne according to the dates specified in the award letter. o plan and conduct any experiments involving humans, including identifiable samples taken from humans and identifiable data, in compliance with the most current versions of the German Embryo Protection Act (Embryonenschutzgesetz), Stem Cell Act (Stammzellgesetz), https://www.dshs-koeln.de/forschung/forschungsmanagement https://www.dshs-koeln.de/forschung/forschungsmanagement https://www.dshs-koeln.de/web/forschung/pdf/AM_2022-16-Ordnung_zur_Sicherung_guter_wissenschaftlicher_Praxis.pdf https://intranet.dshs-koeln.de/web/forschung/pdf/HIFF/F%C3%B6rderrichtlinie_HIFF_2026.pdf https://www.dfg.de/resource/blob/167644/dfg-2-00-de-v0121.pdf https://www.dfg.de/resource/blob/167644/dfg-2-00-de-v0121.pdf Pharmaceutical Drugs Act (Arzneimittelgesetz), Medical Devices Act (Medizinproduktegesetz), and Declaration of Helsinki (Information on the ethics application can be found on the website of the Ethics Committee of the German Sport University Cologne). o adhere to the regulations and provisions of the Animal Protection Act (Tierschutzgesetz) and the Experimental Animals Ordinance (Versuchstierverordnung) and will not begin with any experiments until approval has been given by authorities in charge. o adhere to the provisions of the Genetic Engineering Act (Gentechnikgesetz) with regard to experiments involving genetically modified organisms (GMO) and will not begin with any experiments until any approvals necessary according to the law and its regulations has been given by authorities in charge. ☐ I/We accept the foregoing conditions and declarations. Date, City Signature (of all applicants) https://www.dshs-koeln.de/universitaet/organisation/organe-und-gremien/ethikkommission https://www.dshs-koeln.de/universitaet/organisation/organe-und-gremien/ethikkommission Ich/ Wir, , bin/sind damit einverstanden, dass... Weiterhin verpflichten ich mich/ wir uns bei Einreichung eines Antrags für hochschulinterne Förderverfahren der Deutschen Sporthochschule Köln und bei einer entsprechenden Bewilligung ... Furthermore, with handing in an application to one of the research funding schemes of the German Sport University Cologne and in the case of approval, I/we oblige myself/ourselves to...

  • Funding_Guidelines_HIFF_2026.pdf
    Internal Research Funds Funding guidelines and general conditions for the funding of the internal re- search funding programmes of the German Sport University Cologne A) General requirements With the submission of an application and in the case of approval within the University's in- ternal research funding programme, you agree • to, when planning and carrying out experiments on humans, on identifiable human material and on identifiable data, comply with the Declaration of Helsinki, adopted by the World Medical Association (WMA) in June 1964 (original title: DECLARATION OF HELSINKI - Ethical Principles for Medical Research Involving Human Subjects) in its cur- rently valid version and also the provisions of the Embryo Protection Act and the Stem Cell Act (StZG), the Medicines Act (§§ 40 - 42 A MG) and the Medical Devices Act (§§ 17 - 19 M PG ) in their currently valid versions (Information on the ethics application can be found on the website of the ethics commission). • to comply with the provisions of the Animal Welfare Act in the case of animal experi- ments and, in the case of a permit requirement, not to commence work until a corre- sponding permit has been obtained. • in the case of genetic engineering experiments, to observe the provisions of the Act on the Regulation of Questions of Genetic Engineering of 20 June 1990 (BG BL. 1990 I, p. 1080) and not to commence work until the permits required under this Act and the ordinances issued in connection therewith have been obtained. • to fulfil the teaching obligations associated with a grant, if applicable. • to adhere to the principles of good scientific practice. The principles of good scientific work include, for example, working lege artis, maintaining strict honesty with regard to one's own and third parties' contributions, documenting results and consistently self-doubting all findings. • To recognise as binding the Rules of Procedure for Dealing with Scientific Misconduct. Scientific misconduct shall be deemed to have occurred in particular if, in a context rele- vant to science, false statements are made deliberately or through gross negligence, the intellectual property of others is infringed or their research activities are impaired in some other way. The circumstances of each individual case are decisive. The German https://www.dshs-koeln.de/visitenkarte/einrichtung/ethikkommission/ https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Aktuelles/Amtliche_Mitteilungen/2022/AM_2022-16-Ordnung_zur_Sicherung_guter_wissenschaftlicher_Praxis.pdf https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Aktuelles/Amtliche_Mitteilungen/2022/AM_2022-16-Ordnung_zur_Sicherung_guter_wissenschaftlicher_Praxis.pdf Sport University Cologne may decide on one or more of the following measures, depend- ing on the type and severity of the scientific misconduct found, in accordance with the above-mentioned rules of procedure: • Exclusion from eligibility to apply for the university's internal research funding pro- grammes. • Written reprimand of the person concerned; • Withdrawal of funding decisions (full or partial withdrawal from the funding agree- ment, reclaiming of spent funds) • Request to the person concerned to withdraw the incriminated publication or to cor- rect incorrect data (in particular by publishing an erratum) or to include a reference to the withdrawal of funding by the German Sport University Cologne in the incriminated publication. B) FIS and determination of the project start date As soon as a project has been approved, the basic data of the project will be created in the Research Information System (FIS) by the Department of Research and Scientific Qualification. Please complete the planned start of the project within 10 days and then set the project to "public". Only then will the project account be set up. C) Projet duration The approved duration of the project results from the approval letter. The approved funds are only available until the end of the funding period specified in the approval letter. The project must start no later than 3 months after receipt of the approval letter. The start date must be determined via the FIS entry. D) Changes in the research project Changes in the research project that affect the duration, funding, methodology, research question or objective of the project must be communicated to the Department of Research and Scientific Qualification BEFORE implementation. In the absence of notification of changes in accordance with the guidelines of good scientific practice the GSU reserves the right to reclaim funds. E) Project account und use of funds • For each HIFF-funded project, a project account is set up by Department 3, to which the project leaders have access during the approval period. Each account will have a PSP-element. Please note that the account can only be opened once the entry has been made in FIS and a start date has been entered (see above). • The project leaders are authorised to sign for the account (in funding lines 1 and 2, the supervisors must also sign). https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Aktuelles/Amtliche_Mitteilungen/2022/AM_2022-16-Ordnung_zur_Sicherung_guter_wissenschaftlicher_Praxis.pdf https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Aktuelles/Amtliche_Mitteilungen/2022/AM_2022-16-Ordnung_zur_Sicherung_guter_wissenschaftlicher_Praxis.pdf • Project funds may only be used for the project described in the application. Notes in the letter of approval that refer to the content or scope of the project must be fol- lowed. • The approved funds may only be used in the interest of the purposeful realisation of the funded project. The budgetary regulations of the GSU must be followed in the ac- quisition of projects as well as in the use and accounting of project funds. The purchas- ing guideline can be found on the intranet. • For the accounting of travel expenses, the current provisions of the State Travel Ex- penses Act apply. • Funds that have not been spent by the end of the project period will automatically expire and can no longer be used. F) Reporting requirements The following output is required: • FL1: Submission of a manuscript or Master-thesis • FL2: Submission of a manuscript. • FL3: At the end of the funding period, submission of a proposal for third-party fund- ing to a funding organisation within the framework of a competitive procedure. • FL4: Submission of a manuscript. ➔ The results of the project must be published as manuscripts in one of the following categories: o Original articles in an internationally accepted journal, i.e. the journal is part of the SCImago journal rank (SJR) list or o Original articles in an edited book (no book of abstracts of a congress) or o a theory-based textbook with applied focus ➔ As proof of submission of the manuscript, a confirmation e-mail from the publisher or the journal or, in the case of submission of an application, the confirmation of receipt from the funding organisation must be sent to the Department of Research and Scientific Qual- ification by the last day of the funding period at the latest (forschung-dshs@dshs-ko- eln.de). In the course of the proof of submission, you will receive a link to a questionnaire on the general conditions of funding and project implementation. Participation in this sur- vey (approx. 10 minutes) is mandatory. If a finished manuscript cannot be submitted by the end of the funding period, at least a draft of the article must be submitted with information on the current status or planning of the submission. When publishing findings that arise within the funded project, a corresponding reference must be made to funding by the internal research funds of the German Sport University Cologne. https://intranet.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Intranet/Berichte_Protokolle/Richtlinien/DSHS-Einkaufsrichtlinie_2021-04.pdf https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=25020220105124746070 https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=25020220105124746070 For this purpose, use the PSP element assigned by Dep. 3: "This project was funded by the Internal Research Funds of the German Sport University Cologne, grant agreement number L- 11-XXXXXXXXXX". The project leader is required to submit an "erratum" to the publisher so that the funding can still be inserted subsequently if the reference to the funding was not included. When publish- ing, please also note the publication policy of the German Sport University Cologne. The project must be maintained and published in FIS (see above). G) Teaching obligations If WMA positions or job shares are financed from the project funds, these are associated with a teaching obligation. To organise and plan teaching, please contact the teaching staff at your institute or department at an early stage. H) Change of institution of termination of the project In case of project termination, a project report must be submitted describing the project sta- tus at the time of termination and the reasons for termination. From the time of the project termination, the project account will be blocked and no further funds will be retrieved. If the required output is not submitted on time at the end of the project, the following ap- plies: The project leader is blocked from further applications or approvals until the output has been submitted. https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/user_upload/AM_2023-13-Publikationsrichtlinie.pdf
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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2026
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