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  • Förderrichtlinie_HIFF_2026.pdf
    Hochschulinterne Forschungsförderung Förderrichtlinien und allgemeine Bedingungen für die Förderungen der hochschulinternen Forschungsförderprogramme der Deutschen Sporthochschule Köln A) Allgemeine Verpflichtungen Mit der Einreichung eines Antrags und im Falle einer Bewilligung im Rahmen der Hochschulinternen Forschungsförderung verpflichten Sie sich • bei der Planung und Durchführung von Versuchen am Menschen, an identifizierbarem menschlichen Material und an identifizierbaren Daten, die vom Weltärztebund (WMA - World Medical Association) im Juni 1964 verabschiedete Deklaration von Helsinki (Originaltitel: DECLARATION OF HELSINKI - Ethical Principles for Medical Research Involving Human Subjects) in der jeweils gültigen Fassung und zudem die Bestimmungen des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes (StZG), des Arzneimittelgesetzes (§§ 40 - 42 A MG) und des Medizinproduktgesetzes (§§ 17 - 19 M PG ) in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten (Hinweise zum Ethikantrag finden Sie auf der Webseite der Ethikkommission der Deutschen Sporthochschule Köln). • bei Tierversuchen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes einzuhalten und im Falle der Genehmigungspflicht die Arbeiten erst dann zu beginnen, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt. • bei gentechnologischen Experimenten die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Gentechnik vom 20. Juni 1990 (BG BL. 1990 I, S. 1080) zu beachten und die Arbeiten erst dann zu beginnen, wenn die nach diesem Gesetz und den dazu erlassenen Verordnungen erforderlichen Genehmigungen vorliegen. • die mit einer Förderung einhergehende Lehrverpflichtung, sofern zutreffend, zu erfüllen. • die Grundsätze der guten wissenschaftlichen Praxis einzuhalten. Zu den Prinzipien der guten wissenschaftlichen Arbeit gehört es zum Beispiel, lege artis zu arbeiten, strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die eigenen und die Beiträge Dritter zu wahren, Resultate zu dokumentieren und alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln. • Die Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten als verbindlich anzuerkennen https://www.dshs-koeln.de/universitaet/organisation/organe-und-gremien/ethikkommission https://www.dshs-koeln.de/web/forschung/pdf/AM_2022-16-Ordnung_zur_Sicherung_guter_wissenschaftlicher_Praxis.pdf https://www.dshs-koeln.de/web/forschung/pdf/AM_2022-16-Ordnung_zur_Sicherung_guter_wissenschaftlicher_Praxis.pdf Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles. Die Deutsche Sporthochschule Köln kann je nach Art und Schwere des festgestellten wissenschaftlichen Fehlverhaltens gemäß der oben genannten Verfahrensordnung eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen beschließen: • Ausschluss von der Antragsberechtigung bei den hochschulinternen Forschungsförderprogrammen • schriftliche Rüge der bzw. des Betroffenen; • Rücknahme von Förderentscheidungen (vollständiger oder teilweiser Rücktritt vom Fördervertrag, Rückforderung verausgabter Mittel) • Aufforderung an die Betroffene bzw. den Betroffenen, die inkriminierte Veröffentlichung zurückzuziehen oder falsche Daten zu berichtigen (insbesondere durch Veröffentlichung eines Erratums) oder den Hinweis auf den Rückruf der Fördermittel durch die Deutsche Sporthochschule Köln in die inkriminierte Veröffentlichung aufzunehmen B) FIS und Festlegung des Projektstarts Sobald die Bewilligung eines Projekts erfolgt ist, werden die Grunddaten des Projekts im Forschungsinformationssystem (FIS) durch die Abt. Forschung und Wissenschaftlicher Nachwuchs angelegt. Bitte ergänzen Sie innerhalb von 10 Tagen den geplanten Projektstart und stellen Sie das Projekt anschließend auf „öffentlich“. Erst danach wird das Projektkonto eingerichtet. C) Projektlaufzeit Die bewilligte Laufzeit des Projektes ergibt sich aus dem Bewilligungsschreiben. Die be- willigten Mittel stehen nur bis zum Ende des Zeitraums zur Verfügung, der sich aus der Laufzeit ergibt. Das Projekt muss spätestens 3 Monate nach Erhalt des Bewilligungsschreibens beginnen. Der Startzeitpunkt muss über den FIS-Eintrag festgelegt werden. D) Änderungen im Forschungsprojekt Änderungen im Forschungsprojekt, die die Dauer, Finanzierung, Methodik, Fragestellung oder Zielsetzung des Vorhabens betreffen, müssen der Abteilung Forschung und wissenschaftliche Qualifizierung VOR Umsetzung mitgeteilt werden. Bei fehlender Mitteilung von Änderungen gemäß den Leitlinien guter wissenschaftlicher Praxis behält sich die DSHS vor, Gelder zurück zu fordern. https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Aktuelles/Amtliche_Mitteilungen/2022/AM_2022-16-Ordnung_zur_Sicherung_guter_wissenschaftlicher_Praxis.pdf E) Projektkonto und Verwendung der Mittel • Für jedes HIFF-gefördertes Projekt wird durch Dezernat 3 ein Projektkonto eingerichtet, auf das die Projektleitungen während des Bewilligungszeitraums Zugriff haben. Jedes Konto wird mit einem PSP-Element versehen. Bitte beachten Sie, dass das Konto erst eröffnet werden kann, wenn der Eintrag im FIS erfolgt ist und ein Startdatum hinterlegt wurde (siehe oben). • Zeichnungsberechtigt für das Konto sind die Projektleitungen (in den Förderlinien 1 und 2 müssen zusätzlich die Betreuer*innen unterschreiben). • Projektmittel dürfen nur für das im Antrag dargestellt Projekt verwendet werden. Hinweise im Bewilligungsschreiben, die sich auf Inhalt oder Umfang des Projekts beziehen sind dabei zu beachten. • Die bewilligten Mittel dürfen ausschließlich im Interesse einer zielstrebigen Verwirklichung des geförderten Vorhabens eingesetzt werden. Bei Projektanschaffungen sowie bei der Verwendung und Abrechnung der Projektmittel müssen die haushaltsrechtlichen Regelungen der DSHS Köln beachtet werden. Die Einkaufsrichtlinie finden Sie im Intranet. • Bei der Abrechnung von Reisekosten gelten die aktuellen Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes • Mittel, die nicht bis zum Ende der Projektlaufzeit ausgegeben wurden, verfallen automatisch und dürfen nicht mehr verwendet werden F) Berichtspflichten Folgender Output ist verpflichtend: • FL1: Mit Ende des Förderzeitraums Einreichung eines Manuskripts oder der Masterarbeit. • FL2: Mit Ende des Förderzeitraums Einreichung eines Manuskripts. • FL3: Mit Ende des Förderzeitraums Einreichung eines Drittmittelantrags bei einer Förderorganisation im Rahmen eines kompetitiven Verfahrens. • FL4: Mit Ende des Förderzeitraums Einreichung eines Manuskripts. ➔ Für das Manuskript werden folgende Formate anerkannt: o Originalbeitrag in einer international anerkannten Zeitschrift, d.h. die Zeitschrift wird im SCImago Journal Rank (SJR) aufgeführt oder o Originalbeitrag in einem englischsprachigen Herausgeberwerk (kein Kongressband) oder o ein durchgehend theoretisch fundiertes praxisbezogenes Lehrbuch. https://intranet.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/Intranet/Berichte_Protokolle/Richtlinien/DSHS-Einkaufsrichtlinie_2021-04.pdf https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=25020220105124746070 ➔ Als Nachweis für die Einreichung des Manuskripts ist eine Bestätigungs-Mail des Verlags oder der Zeitschrift bzw. bei Einreichung eines Antrags die Eingangsbestätigung der Förderorganisation an die Abteilung Forschung und wissenschaftliche Qualifizierung bis spätestens zum letzten Tag des Förderzeitraums zu senden (forschung-dshs@dshs-koeln.de). Im Zuge des Nachweises der Einreichung erhalten Sie einen Link zu einem Fragebogen zu den Rahmenbedingungen der Förderung und der Projektumsetzung. Die Teilnahme an dieser Umfrage (ca. 10 Minuten) ist verpflichtend. Falls mit Ende des Förderzeitraums kein fertiges Manuskript eingereicht werden kann, muss mindestens der Entwurf eines Artikels vorgewiesen werden mit einer Information dazu, wie der aktuelle Stand bzw. die Planung bzgl. der Einreichung ist. Bei Veröffentlichung von Erkenntnissen, die im Rahmen des hier bewilligten Projektes entste- hen, muss ein entsprechender Hinweis auf eine Förderung durch die hochschulinterne For- schungsförderung der Deutschen Sporthochschule Köln gegeben werden. Nutzen Sie dafür das durch Dez. 3 vergebene PSP-Element: „This project was funded by the Internal Research Funds of the German Sport University Cologne, grant agreement number L-11-XXXXXXXX.“ Die Projektleitung wird dazu verpflichtet, ein „Erratum“ beim Verlag einzureichen, sodass das Funding nachträglich noch eingefügt werden kann, sofern der Hinweis auf die Förderung nicht beachtet wurde. Beachten Sie bei Veröffentlichungen bitte auch die Publikationsrichtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln. Das Projekt muss im FIS gepflegt und veröffentlicht werden (siehe oben). G) Lehrverpflichtung Werden aus den Projektgeldern WMA-Stellen oder Stellenanteile finanziert, ist mit diesen eine Lehrverpflichtung verbunden. Zur Organisation und Planung der Lehre wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Lehrverantwortlichen an Ihrem Institut oder Ihrer Abteilung. H) Einrichtungswechsel oder Abbruch des Projekts Im Falle eine Projektabbruchs muss ein Projektbericht eingereicht werden, der den Projektstand zum Zeitpunkt des Abbruchs sowie die Gründe des Abbruchs beschreibt. Ab dem Zeitpunkt des Projektabbruchs wird das Projektkonto gesperrt und es können keine weiteren Gelder abgerufen werden. Sollte das geforderte Output nicht fristgerecht mit Projektende eingereicht werden, gilt: Die bzw. der Projektleiter*in bleibt für weitere Anträge bzw. Bewilligungen gesperrt, bis der Output erfolgt ist. https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/user_upload/AM_2023-13-Publikationsrichtlinie.pdf https://www.dshs-koeln.de/fileadmin/redaktion/user_upload/AM_2023-13-Publikationsrichtlinie.pdf Deutsche Sporthochschule Koln German Sport University Cologne

  • Bestätigung_Institut_und_Betreuung_final.pdf
    Hochschulinterne Forschungsförderung Bestätigung Instituts- bzw. Abteilungsleitung/Betreuer*in Projekt Name Antragsteller*in Förderlinie Projekttitel Institut/Abteilung Instituts-/Abteilungsleitung Hiermit bestätige ich, dass die/der oben genannte Antragsteller*in alle im Rahmen des beantragten Projekts notwendigen Arbeiten in den Räumlichkeiten des Instituts/der Abteilung durchführen darf und die dafür notwendigen Geräte nutzen darf. Ort, Datum Unterschrift Instituts-/Abteilungsleitung Bei Förderlinie 1 und 2 zusätzlich Name Betreuer*in des Projekts Institut/Abteilung Betreuer*in des Projekts Hiermit bestätige ich, dass ich das Projekt der/des oben genannten Antragsteller*in betreue und unterstütze. Ort, Datum Unterschrift Betreuer*in Text21: Text22: Text23: Text24: Text25: Text26: Text28: Text29: Text30:

  • International_Course_Catalogue_WS25-26.pdf
    1 International Course Offer The following seminars and courses are specifically designed for international students and are taught in English. 1 Title: German Sport Culture Lecturer: Dr Gerard King Date/Time: Fri, 9:45 – 11:15 am Location: SR 20 Language: English Description: In this seminar, the governmental and non-governmental sport administration in Germany will be introduced. Specific characteristics of German Sport and its impact on culture and society will be presented and discussed. International students will also practically engage in selected sport activities including the achievements within the German Sports Badge (Track & Field). Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2.5 Course Code: 9500000001 2 Title: Dance Lecturer: Margit Franzen Date/Time: Sat, 24.01 & Sun, 25.01.2026, 9 am – 5 pm Location: Ha 03 Type: Practical course (compact course, one weekend) Language: English Description: This module aims at developing basic knowledge about how a dance lesson is designed, planned and held; students should also experience basic body skills necessary in dance, such as alignment, balance and bounce. Furthermore, this module gives examples of dance lessons within the framework of school education. Students are supposed to experience different techniques of developing creative tasks and work with set material as well as their own movement ideas. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: 9500000002 3 Title: Socio-Cultural Aspects of the Modern Olympic Movement Lecturer: Prof Dr Stephan Wassong Date/Time: Mon, 4:45 – 6:30 pm Location: SR 61 Type: Seminar Language: English Description: In the course, historical and contemporary issues of the Modern Olympic Movement will be critically discussed. Topics will comprise amongst others: the development of the Modern Olympic Games, commercialization, corruption, politicization, boycotts, doping and athletes´ career programs and the role of Germany within the Olympic Movement. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2.5 Course Code: 9500000020 2 4 Title: International Day Lecturer: Dr Gerard King Date/Time: Wed, 19.11.2025, 9 am – 5 pm Location: Foyer, main entrance GSU/ lawn behind Mensa Type: Seminar and practical course (date of preparatory meeting still pending) Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2.5 Course Code: 9500000027 5 Title: Sport Psychology and Mental Coaching Lecturer: Dr Sylvain Laborde Date/Time: Wed, 12:30 – 2:15 pm Location: SR 12 Type: Seminar Language: English Description: You already train your body, but have you ever thought about training your mind? According to elite athletes, mental training is what makes the difference between the gold and the silver medal. In this seminar students will get to learn how mental training can help to improve sport performance. The topics discussed will encompass self-talk, goal setting, imagery, stress and emotion regulation, concentration, and how to individualize mental training based on athletes’ personality and emotional intelligence. Many applied mental training techniques will be discussed and practiced during the seminar, so that the students can directly integrate them to their practice as athletes or coaches. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2.5 Course Code: 9500000023 6 Title: Exercise Testing Lecturer: Dr Oliver Quittmann Date/Time: 1. Thu, 6th November, 4 – 6 pm 2. Fri, 7th November, 10 am - 6 pm 3. Sat, 8th November 10 am - 5 pm 4. Sun, 9th November, 10 am - 4 pm 5. Exam – to be announced Location: SR 12 (first meeting) Language: English Description: In this course, the students are introduced to applied methods of exercise testing with special emphasis on endurance sports. Besides traditional lectures about the physiological background and scientific evidence of these procedures, students learn and perform most of these tests on themselves. This involves measures of anthropometry, lactate concentration, ventilation and traditional performance measures like speed, power etc. As a third column of this lecture, analytical methods to visualize and interpret the results are applied. Grading is done by a multiple choice exam (via moodle) at the end of the course. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2.5 Course Code: 9500000031 3 7 Title: German History and Politics Lecturer: Dr Jan Hecker-Stampehl Date/Time/ Location: Session 1: Sat or Sun - to be announced Session 2: Sat or Sun - to be announced Session 3: short preparatory meeting Session 4: Field trip to Berlin Language: English Description: In this course we will cover the main features of German history and political development. The historical focus will be on the period since the creation of a German nation state in 1871 and the most important events of the 20th century. From the German Empire to the First World War and the first German democracy (the Weimar Republic), we will trace Nazi Germany/World War II and the division of Germany during the Cold War. We will recapitulate the emergence of modern democracy in West Germany and its transformation over the decades from the Bonn Republic to the unification of the two German states in 1990 and today's Berlin Republic. We will also examine the most important political developments and take a closer look at the federal system that characterises Germany. Furthermore, we will also address the more recent major challenges the democratic system in Germany faces through globalisation, demographic change, migration and the emergence of new, partially anti-constitutional and openly racist parties. The course will be accompanied by a study trip to the German capital Berlin, where many traces of German history can still be seen today. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2.5 Course Code: 9500000032 8 Title: Applied Exercise Physiology Lecturer: Nils Flüthmann Date/Time: Mo, 8:15 am – 10 am Location: SR 62 Type: Seminar Language: English Description: This seminar aims to illustrate the physiological processes underlying physical exercise and performance with primary focus on testing and training in endurance sports. This is an introductory level course intended for Physical Education and Exercise Science majors. The student will learn and experience fundamental mechanisms of acute responses and chronic adaptations to various forms of (endurance) training. Topics like high-intensity interval training, concurrent training and lactate-based field testing are covered in theory and practice. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2.5 Course Code: 9500000026 4 9 Title: Fitness and Exercise Prescription for Special Populations Lecturer: Stephanie Paplinskie Date/Time: 8.12. – 11.12. and 15.12. – 18.12.2025; 6 pm – 8 pm Location: SR 62 / Ha 07 (1st meeting in the seminar room) Type: Seminar and practical course Language: English Description: This course is an introduction to the basic knowledge and techniques essential in designing activity and exercise programs for a sample of specific populations. It integrates and explores the theory and practical techniques needed to develop exercise prescription that includes muscular strength, muscular endurance, flexibility, aerobic fitness, and health activity for selected specific populations. Special populations covered in this course include: pregnant and post-partum, older adults, children/youth, among others. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2.5 Course Code: 9500000025 10 Title: Preventive Doping Research – Uncover New Doping Strategies Lecturer: Johanna Sternberg Date/Time: Mon, 3:15 – 5 pm Location: SR 65 Type: Applied training course Language: English Description: The course will provide an overview about selected strategies of doping in sports and their counter-measures and detection options in drug testing. Besides scientific topics, recent trends and imminent hazards are investigated, and the newest methods for uncovering the misuse are presented and discussed. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: 9902000011 PLEASE NOTE: The courses “Selected Aspects of Performance in Sport” and “Preventive Doping Research” belong together and take place during the same time slot. Please clarify details with the lecturer. 11 Title: Selected Aspects of Performance in Sport –Bioanalytical Considerations Lecturer: Johanna Sternberg Date/Time: Mon, 3:15 pm – 5 pm Location: SR 93 Type: Applied training course Language: German/English Description: Factors such as amino acids and proteins in general, as well as hemoglobin, oxygen, erythropoietin, insulin and growth hormone are investigated by means of bioanalytical tools inclusive of potential modifications. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: 9902000010 PLEASE NOTE: The courses “Selected Aspects of Performance in Sport” and “Preventive Doping Research” belong together and take place during the same time slot. Please clarify details with the lecturer. 5 Regular course offer (English-taught Bachelor courses) The following courses are recommended within the existing BA degree programmes. Whilst the International Course Offer is designed by the International Office specifically for international exchange students, the following suggestions are regular courses taught in English, or in some cases a mixture of English and German, but with special support for international students. 12 Title: English for Sport-Specific Purposes – Sport and Movement Mediation in Leisure and Recreational Sports (SBV) Lecturer: group 1: Dr Kristel Knaepen / group 2: Miguel Reuss Date/Time: group 1: Mon, 12 – 1:45 pm / group 2: Thu, 2:15 – 4 pm Location: group 1: SR 90 / group 2: SR 14 Type: Seminar Language: English Description: Students of this course are expected to participate actively in the class and giving a 15-minute presentation on a sports-related topic. The seminar includes a lot of group activities and oral work. If required by the home university, you will have to sit an exam at the end of the semester. Prerequisites: English language skills on at least B2 level (Common European Framework = can interact reasonably fluently and spontaneously, can understand the main ideas of academic writing on sport-specific topics) Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA20200001 PLEASE NOTE: This course is intended to extend the participants' abilities to speak, read and understand sport-specific English. The course content covers many areas of the B.A., but does not go into great depth. The focus on this course is on oral participation and the improvement of reading skills. If you are a native or near-native speaker this course may not be challenging enough for you. However, native speakers are often employed as teaching assistants in the classroom. 13 Title: English for Sport-Specific Purposes – Sport in Health, Prevention and Therapy (SGP) Lecturer: group 1: Dr Michael Brinkschulte / groups 2 & 3: Dr Elizabeth Schlüssel Date/Time: group 1: Thu, 11:15 am – 1 pm / group 2: Tue 9:00 – 10:45 am / group 3: Mon, 10 – 11:45 am Location: group 1: SR 95 / group 2: SR 64 / group 3: SR 15 Type: Seminar Language: English Description: Students of this course are expected to participate actively in the class and giving a 15-minute presentation on a sports-related topic. The seminar includes a lot of group activities and oral work. If required by the home university, you will have to sit an exam at the end of the semester. Prerequisites: English language skills on at least B2 level (Common European Framework = can interact reasonably fluently and spontaneously, can understand the main ideas of academic writing on sport-specific topics) Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA20200002 PLEASE NOTE: This course is intended to extend the participants' abilities to speak, read and understand sport-specific English. The course content covers many areas of the B.A., but does not go into great depth. The focus on this course is on oral participation and the improvement of reading skills. If you are a native or near-native speaker this course may not be challenging enough for you. However, native speakers are often employed as teaching assistants in the classroom. 6 14 Title: English for Sport-Specific Purposes – Sport and Performance (SUL) Lecturer: group 1: Dr Igor Komnik / group 2: Dr Laura Will Date/Time: group 1: Wed, 1:45 – 3:30 pm / group 2: Fri 1:15 – 3 pm Location: group 1: SR 63 / group 2: SR 13 Type: Seminar Language: English Description: Students of this course are expected to participate actively in the class and giving a 15-minute presentation on a sports-related topic. The seminar includes a lot of group activities and oral work. If required by the home university, you will have to sit an exam at the end of the semester. Prerequisites: English language skills on at least B2 level (Common European Framework = can interact reasonably fluently and spontaneously, can understand the main ideas of academic writing on sport-specific topics) Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA20200003 PLEASE NOTE: This course is intended to extend the participants' abilities to speak, read and understand sport-specific English. The course content covers many areas of the B.Sc., but does not go into great depth. The focus on this course is on oral participation and the improvement of reading skills. If you are a native or near-native speaker this course may not be challenging enough for you. However, native speakers are often employed as teaching assistants in the classroom. 15 Title: English for Sport-Specific Purposes – Sport Management (SMK) Lecturer: groups A – C: Dr Elizabeth Schlüssel Date/Time: group 1: Thu, 3:45 – 5:30 pm / group 2: Tue, 10:45 am – 12:30 pm / group 3: Wed, 11:45 am – 1:30 pm Location: group 1: SR 95 / group 2: SR 64 / group 3 : SR 11 Type: Seminar Language: English Description: Students of this course are expected to participate actively in the class and giving a 15-minute presentation on a sports-related topic. The seminar includes a lot of group activities and oral work. If required by the home university, you will have to sit an exam at the end of the semester. Prerequisites: English language skills on at least B2 level (Common European Framework = can interact reasonably fluently and spontaneously, can understand the main ideas of academic writing on sport-specific topics) Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA20200004 PLEASE NOTE: This course is intended to extend the participants' abilities to speak, read and understand sport-specific English. The course content covers many areas of the B.A., but does not go into great depth. The focus on this course is on oral participation and the improvement of reading skills. If you are a native or near-native speaker this course may not be challenging enough for you. However, native speakers are often employed as teaching assistants in the classroom. 7 16 Title: Diversity-Competence Lecturer: several options available – we especially recommend Dr Elizabeth Schlüssel or Stefanie Haberstock Date/Time/ Location: several options, please see regular Bachelor course catalogue Type: Seminar Language: English Description: Students acquire knowledge about social (in)equality and participation; critically analyse power structures, (in)equality, as well as exclusion and inclusion processes in sports; reflect on their personal attitude and identity in a diverse society and learn skills for dealing with social diversity in groups and organisations in sports. Prerequisites: English language skills on at least B2 level (Common European Framework = can interact reasonably fluently and spontaneously, can understand the main ideas of academic writing on sport-specific topics) Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA20200005 17 Title: Nutrition in Sports Lecturer: Chiara Tuma, Prof Dr Mario Thevis Date/Time: Tue, 12:15 – 2 pm Location: SR 63 Type: Seminar Language: English Description: Understanding and application of fundamental nutrition-related aspects such as macronutrients, vitamins and minerals, fluid balance and assessment of the nutrition status in a sports-related context. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA30115004 18 Title: Nutrition and Health Lecturer: Prof Dr Patrick Diel Date/Time: Wed, 2:15 – 4 pm Location: SR 64 Type: Seminar Language: English Description: Basics in nutrition and nutrition science, application in a sport- and health-related context. Understanding about the importance of nutrition in the pathogenesis and therapy of nutrition-related diseases (diabetes, obesity/adiposity, eating disorders). Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA30115005 8 19 Title: International Sport Management Game Lecturer: Dr Stefan Walzel Date/Time: (A) Mandatory introductory event: 15.10.2025, 6:45 – 8:15 pm; Mandatory event: 03.12.2025 6:45 – 8:15 pm (B) Seminar: 24.11.2025 – 28.11.2025 Location: (A) SR91 (B) The seminar will take place in Groningen, Netherlands Type: (A) Single appointment; (B) Compact Seminar Language: English Description: Sport Management students from five universities (Cologne, Germany; Coventry, UK; Groningen, The Netherlands; London, UK; Chur, Switzerland) participate in the seminar. Students are placed in mixed groups with 5-7 members from the participating universities. Each group works as a consulting team and is asked to help the management board in solving different managerial problems. This includes planning, marketing, management, organisation, human resource management, financial management, quality management and controlling. The management game aims to develop skills of teamwork through the execution of an applied sport (event) management exercise. Developing an understanding of diversity management and cultural differences within sport event management is the main objective of the game. Important: The costs for the transfer to Groningen and return (appr. €50 by public transport) are not covered by the university and need to be paid by the participants. For all participating students, dormitories (4 beds per room) are booked. The costs for participating in the International Sport Management Game (including accommodation; excluding travelling costs, meals etc.) will amount to appr. €160 per person. Prerequisites: Good English language skills; a basic knowledge in sport management would be an asset Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA41010001 20 Title: Intercultural Management Lecturer: Jannis Friedrich Date/Time: Thu, 8 – 9:45 am Location: SR 90 Type: Seminar Language: English Description: • Intercultural management competence and intercultural communication • Personnel management and planning in international sports organisations • Influence of culture on employee motivation and on remuneration systems, intercultural Human Resource Management/Managing Diversity Prerequisites: Good English language skills; a basic knowledge in sport management would be an asset Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA41010002 9 21 Title: International Sport Business Lecturer: Dr Stefan Walzel Date/Time: Tue, 2:45 –4:30 pm Location: SR 60 Type: Seminar Language: English Description: • International sports organisations (tasks, structures etc.) • Sport systems and structures in international comparison • (Good) governance in international sport • Management aspects of international sporting events • International sports leagues and competitions Prerequisites: Good English language skills; a basic knowledge in sport management would be an asset Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA41010004 22 Title: (A) Basics of management & (B) Application management (PLEASE NOTE: These two lectures belong together and have to be taken jointly!) Lecturer: Dr Christoph Breuer Date/Time: (A) Thu, 9:45 am – 11:30 am, (B) Fri, 1:45 pm – 2:45 pm Location: (A) Hö 02; (B) Hö 03 Type: Lectures Language: English Description: Fundamentals of Management: • Management as science; effectiveness; efficiency and viability; shareholder; stakeholder or market orientation; mission; strategic management; operational planning; scarcity; restriction and opportunism in management; economic approaches to management (Economic Perspective) • System theory; organization und environment; organizational structure; differentiation and integration; corporate culture; organizational change (Sociological Perspective) • Behaviour by individuals; behaviour in groups; teambuilding; group dynamics and decisions; leadership in organizations; leadership types and styles; theoretical approaches to leadership; organizational development (Psychological Perspective) Applications in Management: • Risk management, change management, decision-making, and intercultural management, lecture contents are discussed in more detail Hours per week: 2 + 1 → 3 SWS altogether Credit Points: 3 (if you take and pass the final exam: 6 CP altogether) Course Code: (A) BA40300001; (B) BA40300002 10 23 Title: Basics of Neuroscience Lecturer: group 1 & group 2: Dr Sandra Rojas Vega Date/Time: group 1: Wed, 11:45 am – 1:30 pm / group 2: Mon, 1:15 – 3 pm Location: group 1: SR 92 / group 2: SR 62 Type: Seminar Language: English Description: • Anatomical basics, nerve and muscle, nerve-muscle interaction • Preconditions for the excitation process and neuromuscular transmission; coupling of excitation and contraction • Anatomy of the spinal cord and brain; motor system, functional examination of the motor system; motor cortex, cerebellum, basal ganglia and motivational areas (including the limbic system); motor learning • Biological control and regulation processes • Neuroendocrine regulation; anatomical basics and functional aspects of the neuroendocrine system; types of hormones and modes of action of hormones; neuroendocrine regulation and physical stress • Hypothalamo-hypophyseal-adrenal and -gonadal system; effects of exercise on it • Pathology of the neuroendocrine system in competitive sports, especially in women; regulation of energy metabolism and fluid balance • Influence of endogenous opioids/neurotransmitters on pain, psyche and central fatigue Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA70400003 24 Title: Alternative sport games Lecturer: group 1: Prof Dr Stefanie Klatt & Franz Bernhardt / group 2 & 3: Fabian Wunderlich Date/Time: group 1: compact seminar: Fr, 17 Oct, 3 – 8 pm; 18 Oct, 9 am – 4 pm group 2: starting 13 Oct, 2025; Mon, 4 – 5:45 pm, every other week group 3: starting 20 Oct, 2025; Mon, 4 – 5:45 pm, every other week Location: group 1: Fr: Ha 08; Sat: Ha 09 / group 2 & 3: Ha 09 Type: Practical course Language: German/English Description: In dealing with sports that go beyond the canon of more "classical" compulsory school sports, new possibilities of movement, diverse technical and conditional basics, sports equipment and materials, methodical approaches as well as framework conditions and forms of organisation are taught. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA90400003 11 Regular course offer (Practical Bachelor Courses) The following recommendations are regular BA practical courses taught in German. Experience has shown that the following courses are perfectly feasible for exchange students, even though they are taught in German. This is partly because the lecturers and fellow students in these courses are happy to provide good support in English, and partly because the language barrier is easier to overcome during the physical practice. 1 Module: BAS3 – Practical application of basic concepts in training science Course offers: Endurance capability; Coordination training; Strength and power in sport; Playing ability Lecturer/Date/ Time/Location: several options, please see regular Bachelor course catalogue Recommendation: if applicable, prefer Dr Vera Abeln Type: Practical courses Language: German Description: The students acquire a sports practical and theoretical expertise in training science and physiological performance aspects as well as sports-spreading bases of the ability to play. Hours per week: 1 SWS Credit Points: 1 per discipline Course Codes : see regular Bachelor course catalogue 2 Title: BAS4 – Movement and expression Course offers: Movement and creation II Lecturer/Date/ Time/Location: several options, please see regular Bachelor course catalogue Type: Practical course Language: German Description: With a movement-improvisational-exploratory activity, students are challenged and encouraged in their functionally creativity of movement and are put in a position to develop and teach problem-specific movements for learning and training. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code : BA10400002 3 Title: BAS5 – Theory and practice of sport disciplines and areas of movement Course offers: both semesters: Martial arts, combat sports and self defense; Cycling; Sports climbing; Diving sports; Technically compiled sport disciplines only summer semester: Canoeing; Rowing Lecturer/Date/ Time/Location: several options, please see regular Bachelor course catalogue Type: Practical courses Language: German Description: In this module, students are able to get an insight into more untypical sports. They will learn the basics as well as security and emergency cases in some courses. Prerequisites: Some courses require own equipment and/or are combined with an excursion where you need to cover the costs on your own. Please get in touch with the respective lecturer to get more information. Hours per week: 4 SWS Credit Points: 4 per discipline Course Codes : see regular Bachelor course catalogue 12 4 Title: BAS6 – Games in sport Course offers: Badminton; Basketball; Soccer; Handball; Hockey; Tennis; Table tennis; Volleyball Lecturer/Date/ Time/Location: several options, please see regular Bachelor course catalogue Type: Practical courses Language: German Description: The students acquire a comprehensive sports game competence in practice. They should be enabled to actively perform sports games in their complex field of action, which will provide an appropriate basic level in this specific area. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 per discipline Course Codes : see regular Bachelor course catalogue 5 Title: BAS7 – Apparatus gymnastics - Swimming - Track & Field Athletics Course offers: Track and field; Swimming; Gymnastics Lecturer/Date/ Time/Location: several options, please see regular Bachelor course catalogue Type: Practical courses Language: German Description: Students will gain insight into the content areas of the core sports of gymnastics, swimming as well as track and field. They know basic sport-specific techniques and are able to demonstrate them appropriately. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 per discipline Course Codes : see regular Bachelor course catalogue 6 Module: SBV4 – Play and play culture Course offers: Alternative sport games Lecturer/Date/ Time/Location: several options, please see regular Bachelor course catalogue Type: Practical course Language: German Description: In the sports practical course, students learn alternative target shooting and rebounding games, end zone, hitting and throw-off games. Furthermore, they will practically use current alternative game concepts. Hours per week: 1 SWS Credit Points: 1 Course Codes : BA90400003

  • International_Course_Catalogue_SS26.pdf
    1 International Course Offer The following seminars and courses are specifically designed for international students and are taught in English. 1 Title: German Sport Culture Lecturer: Dr Gerard King Date/Time: Wed, 8:45 – 10:30 am Location: SR 63 Language: English Description: In this seminar, the governmental and non-governmental sport administration in Germany will be introduced. Specific characteristics of German Sport and its impact on culture and society will be presented and discussed. International students will also practically engage in selected sport activities including the achievements within the German Sports Badge (Track & Field). Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2.5 Course Code: 9500000001 2 Title: Dance Lecturer: Margit Franzen Date/Time: Sat, 04.07. & Sun, 05.07.2026, 9 am – 5 pm Location: Ha 03 Type: Practical course (compact course, one weekend) Language: English Description: This module aims at developing basic knowledge about how a dance lesson is designed, planned and held; students should also experience basic body skills necessary in dance, such as alignment, balance and bounce. Furthermore, this module gives examples of dance lessons within the framework of school education. Students are supposed to experience different techniques of developing creative tasks and work with set material as well as their own movement ideas. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: 9500000002 3 Title: Socio-Cultural Aspects of the Modern Olympic Movement Lecturer: Prof Dr Stephan Wassong Date/Time: Mon, 4:45 – 6:30 pm Location: SR 61 Type: Seminar Language: English Description: In the course, historical and contemporary issues of the Modern Olympic Movement will be critically discussed. Topics will comprise amongst others: the development of the Modern Olympic Games, commercialization, corruption, politicization, boycotts, doping and athletes´ career programs and the role of Germany within the Olympic Movement. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2.5 Course Code: 9500000020 2 4 Title: International Day Lecturer: Dr Gerard King Date/Time: Wed, 01.07.2026, 9 am – 5 pm Location: Foyer, main entrance GSU/ lawn behind Mensa Type: Seminar and practical course (date of preparatory meeting still pending) Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2.5 Course Code: 9500000027 5 Title: Sport Psychology and Mental Coaching Lecturer: Dr Sylvain Laborde Date/Time: Thu, 12:45 – 2:30 pm Location: SR 10 Type: Seminar Language: English Description: You already train your body, but have you ever thought about training your mind? According to elite athletes, mental training is what makes the difference between the gold and the silver medal. In this seminar students will get to learn how mental training can help to improve sport performance. The topics discussed will encompass self-talk, goal setting, imagery, stress and emotion regulation, concentration, and how to individualize mental training based on athletes’ personality and emotional intelligence. Many applied mental training techniques will be discussed and practiced during the seminar, so that the students can directly integrate them to their practice as athletes or coaches. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2.5 Course Code: 9500000023 6 Title: Applied Exercise Physiology Lecturer: Nils Flüthmann Date/Time: Mon, 10 – 11:45 am Location: SR 62 Type: Seminar Language: English Description: This seminar aims to illustrate the physiological processes underlying physical exercise and performance with primary focus on testing and training in endurance sports. This is an introductory level course intended for Physical Education and Exercise Science majors. The student will learn and experience fundamental mechanisms of acute responses and chronic adaptations to various forms of (endurance) training. Topics like high-intensity interval training, concurrent training and lactate-based field testing are covered in theory and practice. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2.5 Course Code: 9500000026 3 7 Title: German History and Politics Lecturer: Dr Jan Hecker-Stampehl Date/Time/ Location: Session 1: Fri, 08.05.2025 / 4 – 8 pm / SR 60 Session 2: Sat, 09.05.2026 / 10 am – 2 pm / SR 60 Session 3: Fri, 12.06.2025 / 4 – 8 pm / SR 60 Session 4: Sat, 13.06.2026 / 10 am – 2 pm / SR 60 Session 5: Fri, 26.06.2026 – Sun, 28.06.2026 / Field trip to Berlin Language: English Description: In this course we will cover the main features of German history and political development. The historical focus will be on the period since the creation of a German nation state in 1871 and the most important events of the 20th century. From the German Empire to the First World War and the first German democracy (the Weimar Republic), we will trace Nazi Germany/World War II and the division of Germany during the Cold War. We will recapitulate the emergence of modern democracy in West Germany and its transformation over the decades from the Bonn Republic to the unification of the two German states in 1990 and today's Berlin Republic. We will also examine the most important political developments and take a closer look at the federal system that characterises Germany. Furthermore, we will also address the more recent major challenges the democratic system in Germany faces through globalisation, demographic change, migration and the emergence of new, partially anti-constitutional and openly racist parties. The course will be accompanied by a study trip to the German capital Berlin, where many traces of German history can still be seen today. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2.5 Course Code: 9500000032 8 Title: Cycling Lecturer: Prof. Dr. Helmut Lötzerich Date/Time: Fri, 24.04.2026: 1 – 4 pm; Sat, 25.04.2026 or Sun, 26.04.2026: all day Fri, 01.05 2026: 1 – 4 pm, Sat, 02.05.2026 or Sun, 03.05.2026: all day Practical exam on a Friday later in the semester, 12 – 5 pm, date pending Location: Bike container (between Ha 02 and Ha 03) Type: Practical Course, max. 12 participants Language: English Description: This course gives a general introduction to teaching and learning of cycling activities. Students will be practically engaged in three types of cycling: track cycling, road cycling and mountain biking. By the end of the course, students should be able to understand the distinctive nature of the three types of cycling, improve their cycling techniques and demonstrate knowledge of various teaching methods and competition forms. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: 9500000003 4 9 Title: Preventive Doping Research - Recognising and Uncovering of New Doping Strategies Lecturer: Esther Fußhöller, Dr Andreas Thomas, Lisa Borschel Date/Time: Mon, 3:15 – 5 pm Location: SR 92 Type: Applied training course Language: English Description: The course will provide an overview about selected strategies of doping in sports and their counter-measures and detection options in drug testing. Besides scientific topics, recent trends and imminent hazards are investigated, and the newest methods for uncovering the misuse are presented and discussed. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: 9902000011 PLEASE NOTE: The courses “Selected Aspects of Performance in Sport” and “Preventive Doping Research” belong together and take place during the same time slot. Please clarify details with the lecturer. 10 Title: Selected Aspects of Performance in Sport – Bioanalytical Considerations Lecturer: Esther Fußhöller, Dr Andreas Thomas, Lisa Borschel Date/Time: Mon, 3:15 – 5 pm Location: SR 62 Type: Applied training course Language: German/English Description: Factors such as amino acids and proteins in general, as well as haemoglobin, oxygen, erythropoietin, insulin and growth hormone are investigated by means of bioanalytical tools inclusive of potential modifications. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: 9902000010 PLEASE NOTE: The courses “Selected Aspects of Performance in Sport” and “Preventive Doping Research” belong together and take place during the same time slot. Please clarify details with the lecturer. 5 Regular course offer (English-taught Bachelor courses) The following courses are recommended within the existing BA degree programmes. Whilst the International Course Offer is designed by the International Office specifically for international exchange students, the following suggestions are regular courses taught in English, or in some cases a mixture of English and German, but with special support for international students. 11 Title: English for Sport-Specific Purposes – Sport and Movement Mediation in Leisure and Recreational Sports (SBV) Lecturer: Dr Elisabeth Schlüssel Date/Time: Mon, 9 – 10:45 am Location: SR 14 Type: Seminar Language: English Description: Students of this course are expected to participate actively in the class and giving a 15-minute presentation on a sports-related topic. The seminar includes a lot of group activities and oral work. If required by the home university, you will have to sit an exam at the end of the semester. Prerequisites: English language skills on at least B2 level (Common European Framework = can interact reasonably fluently and spontaneously, can understand the main ideas of academic writing on sport-specific topics) Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA20200001 PLEASE NOTE: This course is intended to extend the participants' abilities to speak, read and understand sport-specific English. The course content covers many areas of the B.A., but does not go into great depth. The focus on this course is on oral participation and the improvement of reading skills. If you are a native or near-native speaker this course may not be challenging enough for you. However, native speakers are often employed as teaching assistants in the classroom. 12 Title: English for Sport-Specific Purposes – Sport in Health, Prevention and Therapy (SGP) Lecturer: group 4 & 5: Dr Elizabeth Schlüssel Date/Time: group 4: Mon, 12:30 – 2:15 pm / group 5: Tue 9:45 – 11:30 am Location: group 4: SR 02 / group 5: SR 60 Type: Seminar Language: English Description: Students of this course are expected to participate actively in the class and giving a 15-minute presentation on a sports-related topic. The seminar includes a lot of group activities and oral work. If required by the home university, you will have to sit an exam at the end of the semester. Prerequisites: English language skills on at least B2 level (Common European Framework = can interact reasonably fluently and spontaneously, can understand the main ideas of academic writing on sport-specific topics) Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA20200002 PLEASE NOTE: This course is intended to extend the participants' abilities to speak, read and understand sport-specific English. The course content covers many areas of the B.A., but does not go into great depth. The focus on this course is on oral participation and the improvement of reading skills. If you are a native or near-native speaker this course may not be challenging enough for you. However, native speakers are often employed as teaching assistants in the classroom. 6 13 Title: English for Sport-Specific Purposes – Sport and Performance (SUL) Lecturer: group 1: Dr. Igor Komnik / group 2: Prof. Dr. Markus Raab / group 3: Dr. Laura Will Date/Time: group 1: Wed, 1:15 – 3 pm / group 2: Mon, 1 – 2:45 pm / group 3: Thu, 4:15 – 6 pm Location: group 1: SR 11 / group 2: SR 96 / group 3: SR 64 Type: Seminar Language: English Description: Students of this course are expected to participate actively in the class and giving a 15-minute presentation on a sports-related topic. The seminar includes a lot of group activities and oral work. If required by the home university, you will have to sit an exam at the end of the semester. Prerequisites: English language skills on at least B2 level (Common European Framework = can interact reasonably fluently and spontaneously, can understand the main ideas of academic writing on sport-specific topics) Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA20200003 PLEASE NOTE: This course is intended to extend the participants' abilities to speak, read and understand sport-specific English. The course content covers many areas of the B.Sc., but does not go into great depth. The focus on this course is on oral participation and the improvement of reading skills. If you are a native or near-native speaker this course may not be challenging enough for you. However, native speakers are often employed as teaching assistants in the classroom. 14 Title: English for Sport-Specific Purposes – Sport Management (SMK) Lecturer: group 1 – 3: Dr Elizabeth Schlüssel Date/Time: group 1: Wed, 8:45 – 10:30 am / group 2: Thu, 9:15 – 11:00 am / group 3: Wed, 10:45 – 11:30 am Location: group 1: SR 96 / group 2: SR 61 / group 3: SR 02 Type: Seminar Language: English Description: Students of this course are expected to participate actively in the class and giving a 15-minute presentation on a sports-related topic. The seminar includes a lot of group activities and oral work. If required by the home university, you will have to sit an exam at the end of the semester. Prerequisites: English language skills on at least B2 level (Common European Framework = can interact reasonably fluently and spontaneously, can understand the main ideas of academic writing on sport-specific topics) Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA20200004 PLEASE NOTE: This course is intended to extend the participants' abilities to speak, read and understand sport-specific English. The course content covers many areas of the B.A., but does not go into great depth. The focus on this course is on oral participation and the improvement of reading skills. If you are a native or near-native speaker this course may not be challenging enough for you. However, native speakers are often employed as teaching assistants in the classroom. 7 15 Title: Diversity-Competence Lecturer: several options available – we especially recommend Dr Elizabeth Schlüssel Date/Time/ Location: several options, please see regular Bachelor course catalogue Type: Seminar Language: English Description: Students acquire knowledge about social (in)equality and participation; critically analyse power structures, (in)equality, as well as exclusion and inclusion processes in sports; reflect on their personal attitude and identity in a diverse society and learn skills for dealing with social diversity in groups and organisations in sports. Prerequisites: English language skills on at least B2 level (Common European Framework = can interact reasonably fluently and spontaneously, can understand the main ideas of academic writing on sport-specific topics) Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA20200005 16 Title: Nutrition in Sports Lecturer: Chiara Tuma, Pinar Erdogan, Prof Dr Mario Thevis Date/Time: Tue, 12:15 – 2 pm Location: SR 14 Type: Seminar Language: English Description: Understanding and application of fundamental nutrition-related aspects such as macronutrients, vitamins and minerals, fluid balance and assessment of the nutrition status in a sports-related context. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA30115004 17 Title: Nutrition and Health Lecturer: Prof Dr Patrick Diel Date/Time: Wed, 2:15 – 4 pm Location: SR 92 Type: Seminar Language: English Description: Basics in nutrition and nutrition science, application in a sport- and health-related context. Understanding about the importance of nutrition in the pathogenesis and therapy of nutrition-related diseases (diabetes, obesity/adiposity, eating disorders). Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA30115005 8 18 Title: Intercultural Management Lecturer: Jannis Friedrich Date/Time: Tue, 8 – 9:45 am Location: SR 63 Type: Seminar Language: English Description: • Intercultural management competence and intercultural communication • Personnel management and planning in international sports organisations • Influence of culture on employee motivation and on remuneration systems, intercultural Human Resource Management/Managing Diversity Prerequisites: Good English language skills; a basic knowledge in sport management would be an asset Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA41010002 19 Title: International Sport Business Lecturer: Dr Stefan Walzel Date/Time: Wed, 6 – 7:45 pm Location: SR 65 Type: Seminar Language: English Description: • International sports organisations (tasks, structures etc.) • Sport systems and structures in international comparison • (Good) governance in international sport • Management aspects of international sporting events • International sports leagues and competitions Prerequisites: Good English language skills; a basic knowledge in sport management would be an asset Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA41010004 9 20 Title: (A) Basics of management & (B) Application management (PLEASE NOTE: These two lectures belong together and have to be taken jointly!) Lecturer: Nils-Hendrik Weustenfeld, Dr Christoph Breuer Date/Time: (A) Thu, 1:45 – 3:30 pm, (B) Thu, 3:30 – 4:30 pm Location: (A) & (B) Hö 02 Type: Lectures Language: English Description: Fundamentals of Management: • Management as science; effectiveness; efficiency and viability; shareholder; stakeholder or market orientation; mission; strategic management; operational planning; scarcity; restriction and opportunism in management; economic approaches to management (Economic Perspective) • System theory; organization und environment; organizational structure; differentiation and integration; corporate culture; organizational change (Sociological Perspective) • Behaviour by individuals; behaviour in groups; teambuilding; group dynamics and decisions; leadership in organizations; leadership types and styles; theoretical approaches to leadership; organizational development (Psychological Perspective) Applications in Management: • Risk management, change management, decision-making, and intercultural management, lecture contents are discussed in more detail Hours per week: 2 + 1 → 3 SWS altogether Credit Points: 3 (if you take and pass the final exam: 6 CP altogether) Course Code: (A) BA40300001; (B) BA40300002 10 21 Title: Basics of Neuroscience Lecturer: group 1 & group 2: Dr Sandra Rojas Vega Date/Time: group 1: Do, 2:15 – 4 pm / group 2: Mon, 2:15 – 4 pm Location: group 1: SR 50 / group 2: SR 13 Type: Seminar Language: German & English – to be discussed with the lecturer Description: • Anatomical basics, nerve and muscle, nerve-muscle interaction • Preconditions for the excitation process and neuromuscular transmission; coupling of excitation and contraction • Anatomy of the spinal cord and brain; motor system, functional examination of the motor system; motor cortex, cerebellum, basal ganglia and motivational areas (including the limbic system); motor learning • Biological control and regulation processes • Neuroendocrine regulation; anatomical basics and functional aspects of the neuroendocrine system; types of hormones and modes of action of hormones; neuroendocrine regulation and physical stress • Hypothalamo-hypophyseal-adrenal and -gonadal system; effects of exercise on it • Pathology of the neuroendocrine system in competitive sports, especially in women; regulation of energy metabolism and fluid balance • Influence of endogenous opioids/neurotransmitters on pain, psyche and central fatigue Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code: BA70400003 22 Title: BAS1 – Practicing biosciences – group 3 Lecturer: Dr. Jonas Zacher Date/Time: Fri, 1:15 – 3 pm; Individual sessions: 24.04.26; 08.05.26; 22.05.26; Fortnightly: 12.06.26 - 24.07.26 Location: SR 90 Type: Applied Exercise Language: English Description: In this seminar, students will get to learn to apply scientific working techniques in the areas of biomechanics, orthopaedics, sports medicine, physiology, biochemistry and functional anatomy. Hours per week: 1 SWS Credit Points: 1 Course Code: BA10100005 11 Regular course offer (Practical Bachelor Courses) The following recommendations are regular BA practical courses taught in German. Experience has shown that the following courses are perfectly feasible for exchange students, even though they are taught in German. This is partly because the lecturers and fellow students in these courses are happy to provide good support in English, and partly because the language barrier is easier to overcome during the physical practice. 1 Module: BAS3 – Practical application of basic concepts in training science Course offers: Endurance capability; Coordination training; Strength and power in sport; Playing ability Lecturer/Date/ Time/Location: several options, please see regular Bachelor course catalogue Recommendation: if applicable, prefer Dr Vera Abeln Type: Practical courses Language: German Description: The students acquire a sports practical and theoretical expertise in training science and physiological performance aspects as well as sports-spreading bases of the ability to play. Hours per week: 1 SWS Credit Points: 1 per discipline Course Codes : see regular Bachelor course catalogue 2 Module Title: BAS4 – Movement and expression Course offers: Movement and creation II Lecturer/Date/ Time/Location: several options, please see regular Bachelor course catalogue Type: Practical course Language: German Description: With a movement-improvisational-exploratory activity, students are challenged and encouraged in their functionally creativity of movement and are put in a position to develop and teach problem-specific movements for learning and training. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Code : BA10400002 3 Module Title: BAS5 – Theory and practice of sport disciplines and areas of movement Course offers: both semesters: Martial arts, combat sports and self defense; Cycling; Sports climbing; Diving sports; Technically compiled sport disciplines only summer semester: Canoeing; Rowing Lecturer/Date/ Time/Location: several options, please see regular Bachelor course catalogue Type: Practical courses Language: German Description: In this module, students are able to get an insight into more untypical sports. They will learn the basics as well as security and emergency cases in some courses. Prerequisites: Some courses require own equipment and/or are combined with an excursion where you need to cover the costs on your own. Please get in touch with the respective lecturer to get more information. Hours per week: 4 SWS Credit Points: 4 per discipline Course Codes : see regular Bachelor course catalogue 12 4 Module Title: BAS6 – Games in sport Course offers: Badminton; Basketball; Soccer; Handball; Hockey; Tennis; Table tennis; Volleyball Lecturer/Date/ Time/Location: several options, please see regular Bachelor course catalogue Type: Practical courses Language: German Description: The students acquire a comprehensive sports game competence in practice. They should be enabled to actively perform sports games in their complex field of action, which will provide an appropriate basic level in this specific area. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 per discipline Course Codes : see regular Bachelor course catalogue 5 Module Title: BAS7 – Apparatus gymnastics - Swimming - Track & Field Athletics Course offers: Track and field; Swimming; Gymnastics Lecturer/Date/ Time/Location: several options, please see regular Bachelor course catalogue Type: Practical courses Language: German Description: Students will gain insight into the content areas of the core sports of gymnastics, swimming as well as track and field. They know basic sport-specific techniques and are able to demonstrate them appropriately. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 per discipline Course Codes : see regular Bachelor course catalogue 6 Module Title: SBV4 – Play and play culture Course offers: Alternative sport games Lecturer/Date/ Time/Location: several options, please see regular Bachelor course catalogue Type: Practical course Language: German Description: In the sports practical course, students learn alternative target shooting and rebounding games, end zone, hitting and throw-off games. Furthermore, they will practically use current alternative game concepts. Hours per week: 1 SWS Credit Points: 1 Course Codes : BA90400003 7 Course Title: WBF - Alternative sport games & American sports Lecturer: Philip Furley, Fabian Wunderlich Date/ Time: Mon, 9:45 – 11:30 am Location: Ha 09 Type: Practical course Language: German Description: In the sports practical course, students learn alternative target shooting and rebounding games, end zone, hitting and throw-off games. Furthermore, they will practically use current alternative game concepts. Hours per week: 2 SWS Credit Points: 2 Course Codes : LB10000156

  • Benutzungs-Schließach-Gebühren-Ordnung.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN ZBSport Nr.: 07/2016 Köln, den 27.04.2016 INHALT Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 ----------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 1 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547), hat die Deutsche Sporthochschule Köln folgende Ordnungen erlassen: Benutzungsordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln I. Allgemeines § 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die Benutzung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften (im folgenden ZBSport) der Deutschen Sporthochschule Köln. § 2 Aufgaben 1. Die ZBSport ist die zentrale wissenschaftliche Bibliothek der Deutschen Sporthochschule Köln. Als Universitätsbibliothek unterstützt sie die Mitglieder und Angehörigen der Deutschen Sporthochschule Köln bei Forschung, Lehre und Studium. Ihre Aufgaben sind insbesondere die Bereitstellung und Vermittlung von Literatur und Information sowie die Beratung und Unterstützung bei der Nutzung von Literatur- und Informationsquellen. In diesem Zusammenhang obliegt ihr auch die Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz. Die ZBSport übernimmt zugleich in ihrer Funktion als Spezialbibliothek die Aufgaben der regionalen und überregionalen Literatur- und Informationsversorgung. Zu diesem Zwecke obliegt ihr die Pflege der Virtuellen Fachbibliothek Sportwissenschaft (ViFa Sport). Im Rahmen ihrer Möglichkeiten und verschiedenen Funktionen erfüllt die ZBSport ihre Aufgaben, indem sie nachfolgende Dienstleistungen anbietet: • Bereitstellung ihrer Medienbestände, Informationsmittel und technischen Einrichtungen in den Räumen der Bibliothek • Ausleihe von Medien zur Benutzung außerhalb der Bibliothek • Beschaffung von Medien, die nicht am Ort vorhanden sind, durch den Deutschen und Internationalen Leihverkehr sowie durch Dokumentlieferdienste • Erteilung von Auskünften • Vermittlung von Informationen durch Kataloge, Bibliographien, Dokumentations- dienste und elektronische Datenbanken • Schulung und Beratung in der Nutzung der Bibliothek, ihrer Dienstleistungsmedien und Geräteangebote Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 2 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 • Digitalisierung, Archivierung und Lieferung von Dokumenten • Öffentlichkeitsarbeit durch Ausstellungen und Führungen • Bibliotheksbezogene Veröffentlichungen • Schriftliche Auskünfte aufgrund ihrer Kataloge und Auskunftsmittel • Hilfe bei der Benutzung durch ihren Informationsdienst, durch Hinweisblätter oder auf sonstige Weise 2. Medien im Sinne dieser Benutzungsordnung sind auch Zeitschriften, Zeitungen, Mikroformen, Karten, Musikalien, maschinenlesbare Datenträger in analoger und digitaler Form und sonstige zur Benutzung bestimmte Bestände. § 3 Benutzungsberechtigte Benutzungsberechtigt sind Studierende und Mitarbeitende der Deutschen Sporthochschule Köln, Studierende anderer Hochschulen in der BRD sowie jede natürliche Person, die die ZBSport zum Zwecke der Forschung, der Lehre und des Studiums sowie der beruflichen und allgemeinen Bildung nutzen möchte. § 4 Benutzungsverhältnis 1. Die Benutzung der ZBSport erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses. 2. Rechtsgrundlage der Benutzung sind diese Benutzungsordnung und die zu ihrer Durchführung von der Bibliotheksleitung erlassenen Anordnungen. Die Anerkennung erfolgt durch Inanspruchnahme der ZBSport. § 5 Datenschutz und Protokollierung 1. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten angewendet. 2. Wegen aufgetretener sicherheitsrelevanter Ereignisse werden bei jedem Zugriff auf den Web-Server der ZBSport relevante Zugriffsdaten gespeichert. Des Weiteren werden Suchanfragen, die über die Recherchemodule eingegeben werden, gespeichert. 3. Die Daten werden zu Zwecken der Verbesserung des Web-Angebots analysiert sowie zu Zwecken der Identifikation und Nachverfolgung unzulässiger Zugriffsversuche und unzulässiger Zugriffe auf den Web-Server oder die Recherchemodule gespeichert. § 6 Gebühren, Auslagen und Entgelte Die Benutzung der ZBSport ist grundsätzlich unentgeltlich. Für bestimmte Verwaltungstätigkeiten, Benutzungsarten und Benutzergruppen werden Gebühren und Entgelte erhoben. Art und Höhe der Gebühren und Entgelte richten sich nach der Gebührenordnung der ZBSport in der jeweils geltenden Fassung. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 3 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 7 Auskunft 1. Der Informationsdienst der ZBSport erteilt den Benutzerinnen und Benutzern Auskünfte über die Bestände der Bibliothek. Darüber hinaus ist er bei der Benutzung der Kataloge, bibliographischen Hilfsmittel, Nachschlagewerke und Datenbanken behilflich. 2. Auskünfte aus und zu den Beständen der ZBSport oder aus Datenbanken können erteilt werden, soweit technische und personelle Gegebenheiten der ZBSport dies gestatten. 3. Auskünfte, die aufwendige Recherchen erfordern, können abgelehnt werden. Auskünfte zu rechtlichen und medizinischen Fragen sowie Schätzungen zum Wert von Büchern und Handschriften werden nicht erteilt. 4. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte wird nicht übernommen. 5. Für schriftliche Auskünfte und die dazu erforderlichen Recherchen werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der ZBSport in der jeweils gültigen Fassung erhoben. § 8 Öffnungs- und Servicezeiten 1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und im Internetauftritt der ZBSport bekannt gegeben. 2. Die ZBSport kann aus dringenden Gründen zeitweise geschlossen werden. Die Schließung wird so früh wie möglich bekannt gegeben. 3. Bei Ausfall der IT-gestützten Dienste können bestimmte Serviceleistungen nicht angeboten werden. § 9 Allgemeine Benutzungsbestimmungen 1. Die Bibliotheksleitung und die von ihr beauftragten Personen üben das Hausrecht aus. 2. Die Benutzerinnen und Benutzer haben nach Maßgabe der Benutzungsordnung und der zu ihrer Durchführung erlassenen Anordnungen Anspruch auf die Dienstleistungen der ZBSport. 3. Die Benutzerinnen und Benutzer haben sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung in der ZBSport gewahrt bleiben. Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Ein Verstoß führt zum Ausschluss von der Benutzung. 4. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Auf Verlangen des Bibliothekspersonals ist der Personalausweis bzw. der Reisepass vorzuweisen. 5. Die ZBSport ist berechtigt, Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung ihrer Bestände erforderlich sind. Beim Verlassen der ZBSport haben die Benutzerinnen und Benutzer unaufgefordert mitgeführte Medien vorzuzeigen und Einblick in mitgeführte Behältnisse zu gewähren. 6. Die Benutzerinnen und Benutzer haben die von ihnen gebrauchten Medien, Einrichtungsgegenstände und Geräte sorgfältig zu behandeln. Im gesamten Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 4 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Bibliotheksgebäude ist auf Ruhe zu achten. Darüber hinaus sind im gesicherten Bibliotheksbereich das Rauchen, die Mitnahme von Getränken (außer Wasser in durchsichtigen Gefäßen) und Esswaren sowie mobiles Telefonieren nicht gestattet. 7. Im Interesse aller Benutzerinnen und Benutzer ist jedes Verhalten, das die Arbeit anderer stört oder erschwert, zu unterlassen. 8. Fotografien, Film- und Tonaufnahmen aller Art dürfen in der ZBSport nur mit Zustimmung der Bibliotheksleitung angefertigt werden. 9. Tiere dürfen nicht in die ZBSport mitgebracht werden. § 10 Schließfächer 1. Zur Verwahrung von Überbekleidung, Taschen, Koffern, Gepäckstücken und ähnlichen Gegenständen stehen den Benutzerinnen und Benutzern im Eingangsbereich der ZBSport Schließfächer zur Verfügung. Die Benutzung der Schließfächer erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung. Alle in den Schließfächern deponierten Gegenstände sind am selben Tag wieder abzuholen. 2. Die Nutzung der Schließfächer erfolgt gemäß der Schließfachordnung der ZBSport in ihrer jeweils geltenden Fassung. § 11 Haftung der ZBSport 1. Die ZBSport haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstanden sind. 2. Die ZBSport haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung ordnungsgemäß in Verwahrung gegebener Sachen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur bis zu einer Schadenshöhe von 1.500 Euro. § 12 Urheber- und Persönlichkeitsrecht; Jugendschutz 1. Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, die Bestimmungen über den Jugendschutz und die urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, die in elektronischer Version angebotene Literatur nur für den eigenen Gebrauch zu nutzen, sie nicht systematisch herunterzuladen, sie weder weiter zu versenden noch gewerblich zu nutzen und keine der zusätzlich von der ZBSport festgesetzen Nutzungsbeschränkungen zu verletzen. 2. Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, Persönlichkeitsrechte Dritter, soweit sie durch die Benutzung und Weiterverarbeitung der durch die ZBSport angebotenen oder vermittelten Informationsangebote berührt sein können, zu beachten. 3. Wird die ZBSport wegen Verletzung urheberrechtlicher Bestimmungen von dritter Seite in Anspruch genommen, so sind die verursachenden Benutzerinnen und Benutzer verpflichtet, die ZBSport von allen Ansprüchen freizustellen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 5 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 13 Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht 1. Bibliotheksgut ist sorgfältig zu behandeln und insbesondere gegen Feuchtigkeit zu schützen. Hineinschreiben, An- und Unterstreichen sowie Markieren sind nicht gestattet. 2. Benutzerinnen und Benutzer haben jedes empfangene Werk auf dessen Zustand und Vollständigkeit zu prüfen und vorhandene Schäden dem Bibliothekspersonal unverzüglich mitzuteilen. 3. Wer Bibliotheksgut verliert oder beschädigt oder wer sonstige Arbeitsmittel oder Gegenstände der ZBSport beschädigt, hat Schadensersatz zu leisten und haftet nach den allgemeinen Vorschriften. Die ZBSport bestimmt die Art des Schadensersatzes nach billigem Ermessen und legt eine angemessene Frist für die Erbringung der Ersatzleistung fest. Sie kann von den Benutzerinnen und Benutzern insbesondere die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen, auf deren Kosten ein Ersatzexemplar, ein anderes gleichwertiges Werk oder eine Reproduktion beschaffen oder einen angemessenen Wertersatz in Geld festsetzen; außerdem kann sie sich einen durch diese Maßnahmen nicht ausgeglichenen Wertverlust ersetzen lassen. Vorsätzliche Beschädigungen oder Zerstörungen werden strafrechtlich verfolgt. II. Benutzung innerhalb der ZBSport § 14 Benutzung des Präsenzbestandes aus den Magazinen und Freihandbereichen 1. Die Medien des Präsenzbestandes aus Magazinen und Freihandbereichen sind grundsätzlich nicht ausleihbar und dürfen nur im Lesesaalbereich und in den sonstigen dafür vorgesehenen Räumen benutzt werden. 2. Bestimmte Medien werden nur gegen Hinterlegung eines Ausweises ausgegeben. 3. Das ggf. von der ZBSport festgelegte Kopierverbot für bestimmte bzw. schützenswerte Medien ist zu beachten. § 15 Bestellungen der Präsenzbestände aus den Magazinen 1. Präsenzbestände aus den Magazinen können zur Benutzung in den Lesesaal bestellt werden. Die Medien werden in der Regel 7 Kalendertage bereitgestellt. Die Frist kann nach Absprache verlängert werden. 2. Die Benutzung besonders schutzwürdiger Medien (z.B. Handschriften und Inkunabeln) kann aus konservatorischen Gründen eingeschränkt werden. Ggf. können die Benutzerinnen und Benutzer auf die Benutzung einer Kopie verwiesen werden. Originale dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht benutzt werden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 6 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 16 Benutzung technischer Einrichtungen 1. Die ZBSport stellt technische Geräte zur Selbstbedienung zur Verfügung. Die Benutzung dieser Geräte kann von der ZBSport zeitlich beschränkt werden, wenn mehrere Benutzerinnen und Benutzer gleichzeitig Bedarf an einem Gerät geltend machen. 2. Den Benutzerinnen und Benutzern obliegt die Beachtung der Bedienungsanleitungen der Bibliothekstechnik. Manipulationen an technischen Geräten, Systemeinstellungen und Software sind nicht gestattet. Richtlinien und Anweisungen für die Benutzung von Datenbanken und Internet-Diensten sind einzuhalten, besonders das Urheberrecht und Bestimmungen von Lizenzgebern. 3. Vor und während des Gebrauchs erkannte Mängel an den Geräten sind dem Bibliothekspersonal unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, haften die Benutzerinnen und Benutzer. 4. Die ZBSport haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung von technischen Geräten, Hard- und Software sowie Datenträgern an Dateien und Datenträgern der Benutzerinnen und Benutzer (z.B. Virenprogramme) entstehen. § 17 Zutritt zu den Magazinen Der Zutritt zu Magazinbereichen kann auf Antrag in Ausnahmefällen genehmigt werden. III. Benutzung durch Entleihen § 18 Allgemeines 1. Die Medien der ZBSport können an Ausleihberechtigte (§ 19) ausgeliehen werden. Die ZBSport kann die Anzahl der von Benutzerinnen und Benutzern entleihbaren Medien beschränken. 2. Nicht ausgeliehen werden • die für den Dienstgebrauch benötigten Medien • die Medien des Präsenzbestandes • Handschriften und Autographen • Werke von besonderem Wert, Alter oder von mangelhaftem Erhaltungszustand • Sonderformate • Loseblattausgaben, Tafelwerke und Karten sowie • ungebundene Lieferungswerke, Zeitschriften und Zeitungen 3. Die ZBSport kann die Ausleihe ausnahmsweise gestatten, wenn die Benutzung außerhalb der ZBSport für die Verfolgung eines wissenschaftlichen Zwecks erforderlich ist. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 7 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 19 Zulassung zur Ausleihe 1. Ausleihberechtigt sind Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Sporthochschule Köln, Studierende anderer Hochschulen der BRD sowie jede natürliche Person, die die ZBSport zum Zwecke der Forschung, der Lehre und des Studiums sowie der beruflichen und allgemeinen Bildung nutzen möchte. 2. Voraussetzung für die Anmeldung ist die Vorlage des gültigen Studierendenausweises bzw. des gültigen Personalausweises. Ausleihberechtigte erhalten einen Bibliotheksausweis. Minderjährige, sofern sie keine eingeschriebene ordentliche Studierende sind, können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters angemeldet werden. Eine Ausleihe ist nur bei Vorlage dieses Bibliotheksausweises möglich. 3. Die ZBSport ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Vorlage eines gültigen Bibliotheksausweises Medien ohne weitere Prüfung auch an Dritte auszugeben. 4. Nicht ausleihberechtigte Personen können die vorhandene Literatur nur in den Bibliotheksräumen nutzen. 5. Die Zulassung zur Ausleihe kann befristet werden. Änderungen der persönlichen Daten, insbesondere Name und Anschrift (ggf. Email-Adresse) sind der ZBSport unverzüglich mitzuteilen und mit einem amtlichen Dokument zu belegen. Die Nichtmitteilung der Änderung der persönlichen Daten führt zum vorübergehenden Ausschluss von der Benutzung der ZBSport gemäß § 31. Kosten, die der ZBSport aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, tragen die Benutzerinnen und die Benutzer. 6. Der Verlust des Bibliotheksausweises ist der ZBSport unverzüglich anzuzeigen. Die Benutzerinnen und Benutzer haften für den Missbrauch des Ausweises. 7. Die ZBSport ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich Zulassungsvoraussetzungen ändern. § 20 Bestellung von Medien aus dem Magazin Medien des Magazinbestandes können über die Kataloge bestellt werden. Telefonische Bestellungen werden nicht angenommen. § 21 Vormerkung 1. Ausgeliehene Medien, sofern sie verlängerbar sind, können vorgemerkt werden. Die Benutzerinnen und Benutzer werden benachrichtigt, sobald das gewünschte Medium bereitliegt. Abholbenachrichtigungen erfolgen nur als Email. 2. Auskünfte an Dritte, wer ein Medium entliehen hat, werden nicht erteilt. 3. Vormerkungen auf in Handapparate oder Semesterapparate entliehene Medien sind nicht möglich. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 8 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 22 Abholfrist für Bestellungen und Vormerkungen 1. Bereitgestellte Medien liegen 7 Kalendertage zur Abholung bereit. 2. Eine Zusendung der Medien durch die Post erfolgt nicht. § 23 Quittungen Ausleih-, Rückgabe- sowie Gebührenquittungen sind von den Benutzerinnen und Benutzern auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren. Sie sind als Nachweis mindestens drei Monate aufzubewahren. § 24 Allgemeine Leihfrist 1. Die Leihfrist für ausleihbare Medien beträgt in der Regel 28 Tage. 2. Die Leihfrist kann aus dienstlichen Gründen verkürzt werden. 3. Entliehene Medien sind spätestens am letzten Tag der Leihfrist zurückzugeben. 4. Eine Rückgabe kann ebenfalls auf dem Postweg erfolgen. Kosten und Risiko tragen die Benutzerinnen und Benutzer. Die Medien müssen spätestens am letzten Tag der Leihfrist in der ZBSport eingehen. § 25 Verlängerung 1. Die Leihfrist kann verlängert werden. Die Verlängerung muss vor Ablauf der Leihfrist erfolgen, da ansonsten Verzugsgebühren anfallen. Verlängerungsanträge können online, schriftlich sowie telefonisch erfolgen. 2. Ausgenommen von der Verlängerung sind Titel der Lehrbuchsammlung, Videos, vorgemerkte Medien sowie Fernleihen. 3. Die Leihfristverlängerung beginnt mit dem Tag der Genehmigung des Verlängerungsantrages. 4. Die maximale, durch Verlängerungen erreichbare Leihfrist beträgt 112 Tage. 5. Auf einen verspäteten Antrag hin kann eine neue Leihfrist festgesetzt werden. Für die Zeit zwischen Ende der alten und Beginn der neuen Leihfrist sind Säumnisgebühren zu entrichten. § 26 Lehrbuchsammlung 1. Die Leihfrist beträgt in der Regel 28 Tage. 2. Vormerkung und Verlängerung sind nicht möglich. Ausleihe eines zurückgegebenen Exemplars an dieselben Benutzerinnen und Benutzer ist am gleichen Tag nicht möglich. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 9 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 27 Semesterapparate 1. Semesterapparate können innerhalb der ZBSport auf Antrag von Lehrkräften der DSHS Köln für Lehrveranstaltungen eingerichtet werden. 2. Semesterapparate werden in der Regel für 1 Semester zusammengestellt und von der ZBSport für diesen Zweck entsprechend gekennzeichnet. 3. Die Leihfrist für die Medien endet mit dem Semester. Sie kann semesterweise verlängert werden. Die Medien können jederzeit aus dienstlichen Gründen vorzeitig zurückgefordert werden. § 28 Handapparate 1. Institutsmitarbeiterinnen und Institutsmitarbeiter der DSHS können Medien aus den eigenen Institutsbeständen in einen Handapparat ausleihen. 2. Die Ausleihdauer ist nicht befristet. § 29 Ende der Ausleihberechtigung 1. Die Ausleihberechtigung erlischt, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausleihe nicht mehr erfüllt werden. 2. Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, zum Ende des Benutzungsverhältnisses alle entliehenen Medien sowie den Bibliotheksausweis zurückzugeben. Ausstehende Verpflichtungen gegenüber der Bibliothek sind zu begleichen. IV. Deutscher und internationaler Leihverkehr § 30 Nehmende und gebende Fernleihe 1. Am Ort nicht vorhandene Medien können durch Vermittlung der ZBSport bei einer auswärtigen Bibliothek bestellt werden. Für diese Benutzungsart sind die Vorschriften der Leihverkehrsordnung in der jeweils gültigen Fasssung und die besonderen Bedingungen der verleihenden Bibliothek maßgebend. 2. Die Fernleihe ist gebührenpflichtig. Fernleihgebühren sind Bestellgebühren, die auch dann anfallen, wenn ein bestelltes Medium nicht geliefert werden kann; dies gilt sowohl für rückgabepflichtige als auch für nicht rückgabepflichtige Medien. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der ZBSport in der jeweils gültigen Fassung. 3. Werke, die in deutschen Bibliotheken nicht nachzuweisen sind, können im Rahmen des internationalen Leihverkehrs bei ausländischen Bibliotheken bestellt werden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 10 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 V. Sonstige Bestimmungen § 31 Ausschluss von der Benutzung 1. Verstoßen Benutzerinnen und Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung oder ist sonst durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung des Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, so kann die ZBSport die Benutzerinnen und Benutzer vorübergehend oder dauernd, auch teilweise, von der Benutzung der ZBSport ausschließen. Alle aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen bleiben nach dem Ausschluss bestehen. 2. Die Betroffenen sind vor dem dauerhaften Ausschluss anzuhören. 3. Der Ausschluss erfolgt durch schriftlichen Bescheid unter Angabe der Gründe. Er ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 4. Bei besonders schweren Verstößen ist die ZBSport berechtigt, anderen Bibliotheken den Ausschluss und seine Begründung mitzuteilen. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. Der Ausschluss von der Benutzung kann mit einem Hausverbot verbunden werden. § 32 Inkrafttreten Die Benutzungsordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den "Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln" in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.04.2016 Köln, den 27.04.2016 Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 11 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Schließfachordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547), hat die Deutsche Sporthochschule Köln folgende Schließfachordnung erlassen: 1. Die Schließfächer sind zur Aufbewahrung von Taschen, Büchern und sonstigen persönlichen Gegenständen bestimmt. Zur Aufbewahrung von Wertgegenständen sollen die Schließfächer nicht genutzt werden, da die Deutsche Sporthochschule Köln bei etwaigem Abhandenkommen oder Schäden nicht haftet. 2. Den Benutzerinnen und Benutzern ist untersagt, Chemikalien sowie gefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe und Gegenstände in den Schließfächern aufzubewahren. 3. Die Schließfächer können mit einer 2-Euro-Münze als Schlüsselpfand genutzt werden. Beim Öffnen der Schließfächer wird das eingeworfene Pfandgeld automatisch zurückerstattet. 4. Die Schließfächer dürfen nur während der Öffnungszeiten der ZBSport genutzt werden. Bei unbefugter Nutzung über die Öffnungszeit hinaus wird das Schließfach geöffnet und der Inhalt sichergestellt. Eine Herausgabe des Inhalts erfolgt grundsätzlich nur gegen Rückgabe des Schließfachschlüssels während der Öffnungszeiten der ZBSport. 5. Eine Öffnung des Schließfaches durch Bibliothekspersonal auf Wunsch der Benutzerinnen und Benutzer, zum Beispiel bei Schlüsselverlust, kann grundsätzlich nur nach Legitimation durch einen Lichtbildausweis sowie Beschreibung des Inhaltes erfolgen. 6. Der Verlust eines Schließfachschlüssels ist dem Bibliothekspersonal umgehend anzuzeigen. Es ist eine Verlustanzeige auszufüllen. Der Verlierer haftet für den im Zusammenhang mit dem Verlust des Schlüssels entstandenen Schaden. Bei Verlust verfällt das Pfandgeld aus den Schließfächern zugunsten der Deutschen Sporthochschule Köln. 7. Gegenstände, die nur einen geringen Wert besitzen, leicht verderblich sind oder deren Aufbewahrung aus hygienischen Gründen nicht zumutbar ist, gehen ohne Anspruch auf Erstattung in die Verfügungsgewalt der DSHS Köln über. Sonstige Gegenstände werden nach einer Aufbewahrungszeit von 1 Monat an den Info-Point der DSHS Köln weitergegeben. Aufgefundene Medien aus dem Eigentum anderer Bibliotheken oder sonstiger öffentlicher Sammlungen können an diese zurückgegeben werden. 8. Bei Störungen des Schlossmechanismus ist die Bibliothek sofort zu verständigen. Eigenmächtige Eingriffe sind untersagt. Für Beschädigungen der Schließfachanlage durch unsachgemäße Bedienung haften die Benutzerin und der Benutzer des Schließfaches. 9. Für Schäden, die Benutzerinnen und Benutzern trotz ordnungsgemäßer Benutzung des Schließfaches entstanden sind, haftet die Deutsche Sporthochschule Köln. Sie sind der Bibliotheksleitung unverzüglich, spätestens bis zur Schließung der ZBSport am gleichen Tage, zu melden. Die Haftung entfällt für Geld und Wertsachen sowie für Schäden, die auf höhere Gewalt oder unbefugte Eingriffe Dritter zurückzuführen sind. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 12 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 10. Mit der Nutzung der Schließfächer akzeptieren die Benutzerinnen und Benutzer die Schließfachordnung der ZBSport. Diese für alle Benutzerinnen und Benutzer verbindliche Schließfachordnung für die ZBSport tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den „Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln“ in Kraft. Die bisherige Schließfachordnung für diesen Bereich tritt gleichzeitig außer Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.04.2016 Köln, den 27.04.2016 Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 13 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Präambel Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 und 29 Abs. 4 Satz 4 des Gesetzes über Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) sowie aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung über die Erhebung von Hochschulabgaben (Hochschulabgabenverordnung – HAbg-VO) vom 13.08.2015 (GV. NRW. S. 569), hat die Deutsche Sporthochschule Köln folgende Fassung der Gebühren- und Entgeltordnung für die Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln erlassen: § 1 Grundsatz (1) Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei. (2) Für Verwaltungstätigkeiten und Arten der Benutzung werden Gebühren, Kosten und Auslagen nach Maßgabe dieser Gebührenordnung sowie der einschlägigen kostenrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen in den jeweils geltenden Fassungen erhoben. (3) Die Kosten für sonstige Dienstleistungen, die die Bibliothek auf besondere Anforderung im Rahmen ihres Auftrags und ihrer Möglichkeiten erbringt, und für Auslagen, die der Bibliothek bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen entstehen, werden nach dem entstandenen Aufwand von der Bibliotheksleitung festgelegt und in einer gesonderten Aufstellung bekannt gemacht und erhoben. § 2 Grundgebühr Für die Ausstellung und Verlängerung eines Benutzerausweises wird für die Dauer von 12 Monaten ab dem Tag der Ausstellung eine Gebühr in Höhe von 20,00 € erhoben. Ausgenommen von dieser Gebühr sind Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Sporthochschule Köln. Ebenso befreit sind Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen unter staatlicher Trägerschaft in NRW, diese entrichten lediglich einen einmalige Gebühr in Höhe von 10,00 € für die Ausstellung eines Benutzerausweises. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 14 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 3 Leihfristüberschreitung (1) Die bei Leihfristüberschreitung zu berechnende Gebühr je Medieneinheit wird mit Überschreitung der Leihfrist fällig und beträgt bei: bis zu 10 Kalendertagen: 2,00 €, bis zu 20 Kalendertagen: 5,00 €, bis zu 30 Kalendertagen: 10,00 €, bis zu 40 Kalendertagen: 20,00 €. (2) Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe eines im Rahmen der Kurzausleihe entliehenen Mediums beträgt die Gebühr je entliehener Medieneinheit und Kalendertag 2,00 €. Unter Kurzausleihe ist der ausnahmsweise Verleih von Medieneinheiten zu verstehen, die an sich nicht für die Ausleihe bestimmt sind und bei denen die Dauer der Ausleihe stark begrenzt ist. (3) Die Überschreitung der Leihfrist von mehr als 40 Kalendertagen oder die Überschreitung der Frist für die Rückgabe eines im Rahmen der Kurzausleihe entliehenen Mediums von 10 Kalendertagen gilt als Nichtrückgabe im Sinne von § 4 Abs. 1. (4) Medieneinheit im Sinne dieser Gebührenordnung ist jeder einzelne Band oder jedes als physische Einheit ausleihbare Werk. § 4 Verlust, Beschädigung, Nichtrückgabe (1) Bei Nichtrückgabe, Verlust oder Beschädigung von Medien oder Teilen von Medien wer- den die tatsächlichen Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten sowie eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Verwaltungsgebühr wird zuzüglich der Gebühr nach § 3 und neben den Kosten für Reparatur, Ersatz oder dem Wertersatz erhoben und beträgt 25,00 €. Die Gebühr nach § 3 wird nur bis zu dem Zeitpunkt erhoben, in dem das Abhandenkommen einer Medieneinheit angezeigt worden ist. (2) Wird die Medieneinheit trotz Verlustanzeige zurückgegeben, kann die Bibliothek auf das Vorgehen nach Abs. 1 Satz 1 verzichten und stattdessen die Säumnisgebühren für den gesamten Zeitraum der Leihfristüberschreitung erheben. § 5 Ersatz des Bibliotheksausweises Für die Zweitausstellung eines verloren gegangenen oder beschädigten Bibliotheksausweises wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. § 6 Fernleihe Für die Bestellung von Medien im Wege der Fernleihe wird eine Auslagenpauschale erhoben. Ihre Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Leihverkehrsordnung und entsprechenden Regelungen der Landesregierung. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 15 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 7 Stundung, Ermäßigung und Erlass von Gebühren und Kosten Entstandene Gebühren können auf Antrag ausnahmsweise gestundet, ermäßigt oder ganz erlassen werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falles eine besondere Härte bedeuten würde. Die Entscheidung hierüber trifft die Leiterin oder der Leiter der Bibliothek. § 8 Weitere Dienstleistungen Für andere Dienstleistungen (z.B. die Anfertigung von Kopien und Reproduktionen) werden Kosten aufgrund einer gesonderten Aufstellung erhoben, die durch die Bibliotheksleitung festgelegt und in der jeweils geltenden Fassung bekannt gemacht wird. § 9 Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug werden die Kosten nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der der jeweils gültigen Fassung erhoben. § 10 In-Kraft-Treten Diese Gebühren- und Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den „Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln“ in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln vom 18.05.2010 (AM 13/2010) außer Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.04.2016 Köln, den 27.04.2016 Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln

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    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN ZBSport Nr.: 07/2016 Köln, den 27.04.2016 INHALT Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 ----------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 1 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547), hat die Deutsche Sporthochschule Köln folgende Ordnungen erlassen: Benutzungsordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln I. Allgemeines § 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die Benutzung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften (im folgenden ZBSport) der Deutschen Sporthochschule Köln. § 2 Aufgaben 1. Die ZBSport ist die zentrale wissenschaftliche Bibliothek der Deutschen Sporthochschule Köln. Als Universitätsbibliothek unterstützt sie die Mitglieder und Angehörigen der Deutschen Sporthochschule Köln bei Forschung, Lehre und Studium. Ihre Aufgaben sind insbesondere die Bereitstellung und Vermittlung von Literatur und Information sowie die Beratung und Unterstützung bei der Nutzung von Literatur- und Informationsquellen. In diesem Zusammenhang obliegt ihr auch die Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz. Die ZBSport übernimmt zugleich in ihrer Funktion als Spezialbibliothek die Aufgaben der regionalen und überregionalen Literatur- und Informationsversorgung. Zu diesem Zwecke obliegt ihr die Pflege der Virtuellen Fachbibliothek Sportwissenschaft (ViFa Sport). Im Rahmen ihrer Möglichkeiten und verschiedenen Funktionen erfüllt die ZBSport ihre Aufgaben, indem sie nachfolgende Dienstleistungen anbietet: • Bereitstellung ihrer Medienbestände, Informationsmittel und technischen Einrichtungen in den Räumen der Bibliothek • Ausleihe von Medien zur Benutzung außerhalb der Bibliothek • Beschaffung von Medien, die nicht am Ort vorhanden sind, durch den Deutschen und Internationalen Leihverkehr sowie durch Dokumentlieferdienste • Erteilung von Auskünften • Vermittlung von Informationen durch Kataloge, Bibliographien, Dokumentations- dienste und elektronische Datenbanken • Schulung und Beratung in der Nutzung der Bibliothek, ihrer Dienstleistungsmedien und Geräteangebote Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 2 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 • Digitalisierung, Archivierung und Lieferung von Dokumenten • Öffentlichkeitsarbeit durch Ausstellungen und Führungen • Bibliotheksbezogene Veröffentlichungen • Schriftliche Auskünfte aufgrund ihrer Kataloge und Auskunftsmittel • Hilfe bei der Benutzung durch ihren Informationsdienst, durch Hinweisblätter oder auf sonstige Weise 2. Medien im Sinne dieser Benutzungsordnung sind auch Zeitschriften, Zeitungen, Mikroformen, Karten, Musikalien, maschinenlesbare Datenträger in analoger und digitaler Form und sonstige zur Benutzung bestimmte Bestände. § 3 Benutzungsberechtigte Benutzungsberechtigt sind Studierende und Mitarbeitende der Deutschen Sporthochschule Köln, Studierende anderer Hochschulen in der BRD sowie jede natürliche Person, die die ZBSport zum Zwecke der Forschung, der Lehre und des Studiums sowie der beruflichen und allgemeinen Bildung nutzen möchte. § 4 Benutzungsverhältnis 1. Die Benutzung der ZBSport erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses. 2. Rechtsgrundlage der Benutzung sind diese Benutzungsordnung und die zu ihrer Durchführung von der Bibliotheksleitung erlassenen Anordnungen. Die Anerkennung erfolgt durch Inanspruchnahme der ZBSport. § 5 Datenschutz und Protokollierung 1. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten wird das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten angewendet. 2. Wegen aufgetretener sicherheitsrelevanter Ereignisse werden bei jedem Zugriff auf den Web-Server der ZBSport relevante Zugriffsdaten gespeichert. Des Weiteren werden Suchanfragen, die über die Recherchemodule eingegeben werden, gespeichert. 3. Die Daten werden zu Zwecken der Verbesserung des Web-Angebots analysiert sowie zu Zwecken der Identifikation und Nachverfolgung unzulässiger Zugriffsversuche und unzulässiger Zugriffe auf den Web-Server oder die Recherchemodule gespeichert. § 6 Gebühren, Auslagen und Entgelte Die Benutzung der ZBSport ist grundsätzlich unentgeltlich. Für bestimmte Verwaltungstätigkeiten, Benutzungsarten und Benutzergruppen werden Gebühren und Entgelte erhoben. Art und Höhe der Gebühren und Entgelte richten sich nach der Gebührenordnung der ZBSport in der jeweils geltenden Fassung. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 3 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 7 Auskunft 1. Der Informationsdienst der ZBSport erteilt den Benutzerinnen und Benutzern Auskünfte über die Bestände der Bibliothek. Darüber hinaus ist er bei der Benutzung der Kataloge, bibliographischen Hilfsmittel, Nachschlagewerke und Datenbanken behilflich. 2. Auskünfte aus und zu den Beständen der ZBSport oder aus Datenbanken können erteilt werden, soweit technische und personelle Gegebenheiten der ZBSport dies gestatten. 3. Auskünfte, die aufwendige Recherchen erfordern, können abgelehnt werden. Auskünfte zu rechtlichen und medizinischen Fragen sowie Schätzungen zum Wert von Büchern und Handschriften werden nicht erteilt. 4. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der erteilten Auskünfte wird nicht übernommen. 5. Für schriftliche Auskünfte und die dazu erforderlichen Recherchen werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der ZBSport in der jeweils gültigen Fassung erhoben. § 8 Öffnungs- und Servicezeiten 1. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und im Internetauftritt der ZBSport bekannt gegeben. 2. Die ZBSport kann aus dringenden Gründen zeitweise geschlossen werden. Die Schließung wird so früh wie möglich bekannt gegeben. 3. Bei Ausfall der IT-gestützten Dienste können bestimmte Serviceleistungen nicht angeboten werden. § 9 Allgemeine Benutzungsbestimmungen 1. Die Bibliotheksleitung und die von ihr beauftragten Personen üben das Hausrecht aus. 2. Die Benutzerinnen und Benutzer haben nach Maßgabe der Benutzungsordnung und der zu ihrer Durchführung erlassenen Anordnungen Anspruch auf die Dienstleistungen der ZBSport. 3. Die Benutzerinnen und Benutzer haben sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung in der ZBSport gewahrt bleiben. Das Mitführen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist verboten. Die Rechte Dritter sind zu wahren. Ein Verstoß führt zum Ausschluss von der Benutzung. 4. Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Auf Verlangen des Bibliothekspersonals ist der Personalausweis bzw. der Reisepass vorzuweisen. 5. Die ZBSport ist berechtigt, Kontrollmaßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung ihrer Bestände erforderlich sind. Beim Verlassen der ZBSport haben die Benutzerinnen und Benutzer unaufgefordert mitgeführte Medien vorzuzeigen und Einblick in mitgeführte Behältnisse zu gewähren. 6. Die Benutzerinnen und Benutzer haben die von ihnen gebrauchten Medien, Einrichtungsgegenstände und Geräte sorgfältig zu behandeln. Im gesamten Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 4 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Bibliotheksgebäude ist auf Ruhe zu achten. Darüber hinaus sind im gesicherten Bibliotheksbereich das Rauchen, die Mitnahme von Getränken (außer Wasser in durchsichtigen Gefäßen) und Esswaren sowie mobiles Telefonieren nicht gestattet. 7. Im Interesse aller Benutzerinnen und Benutzer ist jedes Verhalten, das die Arbeit anderer stört oder erschwert, zu unterlassen. 8. Fotografien, Film- und Tonaufnahmen aller Art dürfen in der ZBSport nur mit Zustimmung der Bibliotheksleitung angefertigt werden. 9. Tiere dürfen nicht in die ZBSport mitgebracht werden. § 10 Schließfächer 1. Zur Verwahrung von Überbekleidung, Taschen, Koffern, Gepäckstücken und ähnlichen Gegenständen stehen den Benutzerinnen und Benutzern im Eingangsbereich der ZBSport Schließfächer zur Verfügung. Die Benutzung der Schließfächer erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung. Alle in den Schließfächern deponierten Gegenstände sind am selben Tag wieder abzuholen. 2. Die Nutzung der Schließfächer erfolgt gemäß der Schließfachordnung der ZBSport in ihrer jeweils geltenden Fassung. § 11 Haftung der ZBSport 1. Die ZBSport haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstanden sind. 2. Die ZBSport haftet für Verlust, Untergang oder Beschädigung ordnungsgemäß in Verwahrung gegebener Sachen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und nur bis zu einer Schadenshöhe von 1.500 Euro. § 12 Urheber- und Persönlichkeitsrecht; Jugendschutz 1. Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, die Bestimmungen über den Jugendschutz und die urheberrechtlichen Bestimmungen einzuhalten, die in elektronischer Version angebotene Literatur nur für den eigenen Gebrauch zu nutzen, sie nicht systematisch herunterzuladen, sie weder weiter zu versenden noch gewerblich zu nutzen und keine der zusätzlich von der ZBSport festgesetzen Nutzungsbeschränkungen zu verletzen. 2. Die Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, Persönlichkeitsrechte Dritter, soweit sie durch die Benutzung und Weiterverarbeitung der durch die ZBSport angebotenen oder vermittelten Informationsangebote berührt sein können, zu beachten. 3. Wird die ZBSport wegen Verletzung urheberrechtlicher Bestimmungen von dritter Seite in Anspruch genommen, so sind die verursachenden Benutzerinnen und Benutzer verpflichtet, die ZBSport von allen Ansprüchen freizustellen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 5 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 13 Sorgfalts- und Schadensersatzpflicht 1. Bibliotheksgut ist sorgfältig zu behandeln und insbesondere gegen Feuchtigkeit zu schützen. Hineinschreiben, An- und Unterstreichen sowie Markieren sind nicht gestattet. 2. Benutzerinnen und Benutzer haben jedes empfangene Werk auf dessen Zustand und Vollständigkeit zu prüfen und vorhandene Schäden dem Bibliothekspersonal unverzüglich mitzuteilen. 3. Wer Bibliotheksgut verliert oder beschädigt oder wer sonstige Arbeitsmittel oder Gegenstände der ZBSport beschädigt, hat Schadensersatz zu leisten und haftet nach den allgemeinen Vorschriften. Die ZBSport bestimmt die Art des Schadensersatzes nach billigem Ermessen und legt eine angemessene Frist für die Erbringung der Ersatzleistung fest. Sie kann von den Benutzerinnen und Benutzern insbesondere die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangen, auf deren Kosten ein Ersatzexemplar, ein anderes gleichwertiges Werk oder eine Reproduktion beschaffen oder einen angemessenen Wertersatz in Geld festsetzen; außerdem kann sie sich einen durch diese Maßnahmen nicht ausgeglichenen Wertverlust ersetzen lassen. Vorsätzliche Beschädigungen oder Zerstörungen werden strafrechtlich verfolgt. II. Benutzung innerhalb der ZBSport § 14 Benutzung des Präsenzbestandes aus den Magazinen und Freihandbereichen 1. Die Medien des Präsenzbestandes aus Magazinen und Freihandbereichen sind grundsätzlich nicht ausleihbar und dürfen nur im Lesesaalbereich und in den sonstigen dafür vorgesehenen Räumen benutzt werden. 2. Bestimmte Medien werden nur gegen Hinterlegung eines Ausweises ausgegeben. 3. Das ggf. von der ZBSport festgelegte Kopierverbot für bestimmte bzw. schützenswerte Medien ist zu beachten. § 15 Bestellungen der Präsenzbestände aus den Magazinen 1. Präsenzbestände aus den Magazinen können zur Benutzung in den Lesesaal bestellt werden. Die Medien werden in der Regel 7 Kalendertage bereitgestellt. Die Frist kann nach Absprache verlängert werden. 2. Die Benutzung besonders schutzwürdiger Medien (z.B. Handschriften und Inkunabeln) kann aus konservatorischen Gründen eingeschränkt werden. Ggf. können die Benutzerinnen und Benutzer auf die Benutzung einer Kopie verwiesen werden. Originale dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht benutzt werden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 6 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 16 Benutzung technischer Einrichtungen 1. Die ZBSport stellt technische Geräte zur Selbstbedienung zur Verfügung. Die Benutzung dieser Geräte kann von der ZBSport zeitlich beschränkt werden, wenn mehrere Benutzerinnen und Benutzer gleichzeitig Bedarf an einem Gerät geltend machen. 2. Den Benutzerinnen und Benutzern obliegt die Beachtung der Bedienungsanleitungen der Bibliothekstechnik. Manipulationen an technischen Geräten, Systemeinstellungen und Software sind nicht gestattet. Richtlinien und Anweisungen für die Benutzung von Datenbanken und Internet-Diensten sind einzuhalten, besonders das Urheberrecht und Bestimmungen von Lizenzgebern. 3. Vor und während des Gebrauchs erkannte Mängel an den Geräten sind dem Bibliothekspersonal unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, haften die Benutzerinnen und Benutzer. 4. Die ZBSport haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung von technischen Geräten, Hard- und Software sowie Datenträgern an Dateien und Datenträgern der Benutzerinnen und Benutzer (z.B. Virenprogramme) entstehen. § 17 Zutritt zu den Magazinen Der Zutritt zu Magazinbereichen kann auf Antrag in Ausnahmefällen genehmigt werden. III. Benutzung durch Entleihen § 18 Allgemeines 1. Die Medien der ZBSport können an Ausleihberechtigte (§ 19) ausgeliehen werden. Die ZBSport kann die Anzahl der von Benutzerinnen und Benutzern entleihbaren Medien beschränken. 2. Nicht ausgeliehen werden • die für den Dienstgebrauch benötigten Medien • die Medien des Präsenzbestandes • Handschriften und Autographen • Werke von besonderem Wert, Alter oder von mangelhaftem Erhaltungszustand • Sonderformate • Loseblattausgaben, Tafelwerke und Karten sowie • ungebundene Lieferungswerke, Zeitschriften und Zeitungen 3. Die ZBSport kann die Ausleihe ausnahmsweise gestatten, wenn die Benutzung außerhalb der ZBSport für die Verfolgung eines wissenschaftlichen Zwecks erforderlich ist. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 7 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 19 Zulassung zur Ausleihe 1. Ausleihberechtigt sind Studierende, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Sporthochschule Köln, Studierende anderer Hochschulen der BRD sowie jede natürliche Person, die die ZBSport zum Zwecke der Forschung, der Lehre und des Studiums sowie der beruflichen und allgemeinen Bildung nutzen möchte. 2. Voraussetzung für die Anmeldung ist die Vorlage des gültigen Studierendenausweises bzw. des gültigen Personalausweises. Ausleihberechtigte erhalten einen Bibliotheksausweis. Minderjährige, sofern sie keine eingeschriebene ordentliche Studierende sind, können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters angemeldet werden. Eine Ausleihe ist nur bei Vorlage dieses Bibliotheksausweises möglich. 3. Die ZBSport ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, bei Vorlage eines gültigen Bibliotheksausweises Medien ohne weitere Prüfung auch an Dritte auszugeben. 4. Nicht ausleihberechtigte Personen können die vorhandene Literatur nur in den Bibliotheksräumen nutzen. 5. Die Zulassung zur Ausleihe kann befristet werden. Änderungen der persönlichen Daten, insbesondere Name und Anschrift (ggf. Email-Adresse) sind der ZBSport unverzüglich mitzuteilen und mit einem amtlichen Dokument zu belegen. Die Nichtmitteilung der Änderung der persönlichen Daten führt zum vorübergehenden Ausschluss von der Benutzung der ZBSport gemäß § 31. Kosten, die der ZBSport aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, tragen die Benutzerinnen und die Benutzer. 6. Der Verlust des Bibliotheksausweises ist der ZBSport unverzüglich anzuzeigen. Die Benutzerinnen und Benutzer haften für den Missbrauch des Ausweises. 7. Die ZBSport ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich Zulassungsvoraussetzungen ändern. § 20 Bestellung von Medien aus dem Magazin Medien des Magazinbestandes können über die Kataloge bestellt werden. Telefonische Bestellungen werden nicht angenommen. § 21 Vormerkung 1. Ausgeliehene Medien, sofern sie verlängerbar sind, können vorgemerkt werden. Die Benutzerinnen und Benutzer werden benachrichtigt, sobald das gewünschte Medium bereitliegt. Abholbenachrichtigungen erfolgen nur als Email. 2. Auskünfte an Dritte, wer ein Medium entliehen hat, werden nicht erteilt. 3. Vormerkungen auf in Handapparate oder Semesterapparate entliehene Medien sind nicht möglich. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 8 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 22 Abholfrist für Bestellungen und Vormerkungen 1. Bereitgestellte Medien liegen 7 Kalendertage zur Abholung bereit. 2. Eine Zusendung der Medien durch die Post erfolgt nicht. § 23 Quittungen Ausleih-, Rückgabe- sowie Gebührenquittungen sind von den Benutzerinnen und Benutzern auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren. Sie sind als Nachweis mindestens drei Monate aufzubewahren. § 24 Allgemeine Leihfrist 1. Die Leihfrist für ausleihbare Medien beträgt in der Regel 28 Tage. 2. Die Leihfrist kann aus dienstlichen Gründen verkürzt werden. 3. Entliehene Medien sind spätestens am letzten Tag der Leihfrist zurückzugeben. 4. Eine Rückgabe kann ebenfalls auf dem Postweg erfolgen. Kosten und Risiko tragen die Benutzerinnen und Benutzer. Die Medien müssen spätestens am letzten Tag der Leihfrist in der ZBSport eingehen. § 25 Verlängerung 1. Die Leihfrist kann verlängert werden. Die Verlängerung muss vor Ablauf der Leihfrist erfolgen, da ansonsten Verzugsgebühren anfallen. Verlängerungsanträge können online, schriftlich sowie telefonisch erfolgen. 2. Ausgenommen von der Verlängerung sind Titel der Lehrbuchsammlung, Videos, vorgemerkte Medien sowie Fernleihen. 3. Die Leihfristverlängerung beginnt mit dem Tag der Genehmigung des Verlängerungsantrages. 4. Die maximale, durch Verlängerungen erreichbare Leihfrist beträgt 112 Tage. 5. Auf einen verspäteten Antrag hin kann eine neue Leihfrist festgesetzt werden. Für die Zeit zwischen Ende der alten und Beginn der neuen Leihfrist sind Säumnisgebühren zu entrichten. § 26 Lehrbuchsammlung 1. Die Leihfrist beträgt in der Regel 28 Tage. 2. Vormerkung und Verlängerung sind nicht möglich. Ausleihe eines zurückgegebenen Exemplars an dieselben Benutzerinnen und Benutzer ist am gleichen Tag nicht möglich. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 9 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 27 Semesterapparate 1. Semesterapparate können innerhalb der ZBSport auf Antrag von Lehrkräften der DSHS Köln für Lehrveranstaltungen eingerichtet werden. 2. Semesterapparate werden in der Regel für 1 Semester zusammengestellt und von der ZBSport für diesen Zweck entsprechend gekennzeichnet. 3. Die Leihfrist für die Medien endet mit dem Semester. Sie kann semesterweise verlängert werden. Die Medien können jederzeit aus dienstlichen Gründen vorzeitig zurückgefordert werden. § 28 Handapparate 1. Institutsmitarbeiterinnen und Institutsmitarbeiter der DSHS können Medien aus den eigenen Institutsbeständen in einen Handapparat ausleihen. 2. Die Ausleihdauer ist nicht befristet. § 29 Ende der Ausleihberechtigung 1. Die Ausleihberechtigung erlischt, wenn die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausleihe nicht mehr erfüllt werden. 2. Benutzerinnen und Benutzer sind verpflichtet, zum Ende des Benutzungsverhältnisses alle entliehenen Medien sowie den Bibliotheksausweis zurückzugeben. Ausstehende Verpflichtungen gegenüber der Bibliothek sind zu begleichen. IV. Deutscher und internationaler Leihverkehr § 30 Nehmende und gebende Fernleihe 1. Am Ort nicht vorhandene Medien können durch Vermittlung der ZBSport bei einer auswärtigen Bibliothek bestellt werden. Für diese Benutzungsart sind die Vorschriften der Leihverkehrsordnung in der jeweils gültigen Fasssung und die besonderen Bedingungen der verleihenden Bibliothek maßgebend. 2. Die Fernleihe ist gebührenpflichtig. Fernleihgebühren sind Bestellgebühren, die auch dann anfallen, wenn ein bestelltes Medium nicht geliefert werden kann; dies gilt sowohl für rückgabepflichtige als auch für nicht rückgabepflichtige Medien. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der ZBSport in der jeweils gültigen Fassung. 3. Werke, die in deutschen Bibliotheken nicht nachzuweisen sind, können im Rahmen des internationalen Leihverkehrs bei ausländischen Bibliotheken bestellt werden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 10 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 V. Sonstige Bestimmungen § 31 Ausschluss von der Benutzung 1. Verstoßen Benutzerinnen und Benutzer schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung oder ist sonst durch den Eintritt besonderer Umstände die Fortsetzung des Benutzungsverhältnisses unzumutbar geworden, so kann die ZBSport die Benutzerinnen und Benutzer vorübergehend oder dauernd, auch teilweise, von der Benutzung der ZBSport ausschließen. Alle aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen bleiben nach dem Ausschluss bestehen. 2. Die Betroffenen sind vor dem dauerhaften Ausschluss anzuhören. 3. Der Ausschluss erfolgt durch schriftlichen Bescheid unter Angabe der Gründe. Er ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. 4. Bei besonders schweren Verstößen ist die ZBSport berechtigt, anderen Bibliotheken den Ausschluss und seine Begründung mitzuteilen. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. Der Ausschluss von der Benutzung kann mit einem Hausverbot verbunden werden. § 32 Inkrafttreten Die Benutzungsordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den "Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln" in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.04.2016 Köln, den 27.04.2016 Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 11 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Schließfachordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Aufgrund des § 2 Absatz 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Hochschulzukunftsgesetzes (HZG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547), hat die Deutsche Sporthochschule Köln folgende Schließfachordnung erlassen: 1. Die Schließfächer sind zur Aufbewahrung von Taschen, Büchern und sonstigen persönlichen Gegenständen bestimmt. Zur Aufbewahrung von Wertgegenständen sollen die Schließfächer nicht genutzt werden, da die Deutsche Sporthochschule Köln bei etwaigem Abhandenkommen oder Schäden nicht haftet. 2. Den Benutzerinnen und Benutzern ist untersagt, Chemikalien sowie gefährliche oder gesundheitsgefährdende Stoffe und Gegenstände in den Schließfächern aufzubewahren. 3. Die Schließfächer können mit einer 2-Euro-Münze als Schlüsselpfand genutzt werden. Beim Öffnen der Schließfächer wird das eingeworfene Pfandgeld automatisch zurückerstattet. 4. Die Schließfächer dürfen nur während der Öffnungszeiten der ZBSport genutzt werden. Bei unbefugter Nutzung über die Öffnungszeit hinaus wird das Schließfach geöffnet und der Inhalt sichergestellt. Eine Herausgabe des Inhalts erfolgt grundsätzlich nur gegen Rückgabe des Schließfachschlüssels während der Öffnungszeiten der ZBSport. 5. Eine Öffnung des Schließfaches durch Bibliothekspersonal auf Wunsch der Benutzerinnen und Benutzer, zum Beispiel bei Schlüsselverlust, kann grundsätzlich nur nach Legitimation durch einen Lichtbildausweis sowie Beschreibung des Inhaltes erfolgen. 6. Der Verlust eines Schließfachschlüssels ist dem Bibliothekspersonal umgehend anzuzeigen. Es ist eine Verlustanzeige auszufüllen. Der Verlierer haftet für den im Zusammenhang mit dem Verlust des Schlüssels entstandenen Schaden. Bei Verlust verfällt das Pfandgeld aus den Schließfächern zugunsten der Deutschen Sporthochschule Köln. 7. Gegenstände, die nur einen geringen Wert besitzen, leicht verderblich sind oder deren Aufbewahrung aus hygienischen Gründen nicht zumutbar ist, gehen ohne Anspruch auf Erstattung in die Verfügungsgewalt der DSHS Köln über. Sonstige Gegenstände werden nach einer Aufbewahrungszeit von 1 Monat an den Info-Point der DSHS Köln weitergegeben. Aufgefundene Medien aus dem Eigentum anderer Bibliotheken oder sonstiger öffentlicher Sammlungen können an diese zurückgegeben werden. 8. Bei Störungen des Schlossmechanismus ist die Bibliothek sofort zu verständigen. Eigenmächtige Eingriffe sind untersagt. Für Beschädigungen der Schließfachanlage durch unsachgemäße Bedienung haften die Benutzerin und der Benutzer des Schließfaches. 9. Für Schäden, die Benutzerinnen und Benutzern trotz ordnungsgemäßer Benutzung des Schließfaches entstanden sind, haftet die Deutsche Sporthochschule Köln. Sie sind der Bibliotheksleitung unverzüglich, spätestens bis zur Schließung der ZBSport am gleichen Tage, zu melden. Die Haftung entfällt für Geld und Wertsachen sowie für Schäden, die auf höhere Gewalt oder unbefugte Eingriffe Dritter zurückzuführen sind. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 12 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 10. Mit der Nutzung der Schließfächer akzeptieren die Benutzerinnen und Benutzer die Schließfachordnung der ZBSport. Diese für alle Benutzerinnen und Benutzer verbindliche Schließfachordnung für die ZBSport tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in den „Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln“ in Kraft. Die bisherige Schließfachordnung für diesen Bereich tritt gleichzeitig außer Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.04.2016 Köln, den 27.04.2016 Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 13 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 Präambel Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 und 29 Abs. 4 Satz 4 des Gesetzes über Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Hochschulzukunftsgesetzes vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) sowie aufgrund des § 2 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung über die Erhebung von Hochschulabgaben (Hochschulabgabenverordnung – HAbg-VO) vom 13.08.2015 (GV. NRW. S. 569), hat die Deutsche Sporthochschule Köln folgende Fassung der Gebühren- und Entgeltordnung für die Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln erlassen: § 1 Grundsatz (1) Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei. (2) Für Verwaltungstätigkeiten und Arten der Benutzung werden Gebühren, Kosten und Auslagen nach Maßgabe dieser Gebührenordnung sowie der einschlägigen kostenrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen in den jeweils geltenden Fassungen erhoben. (3) Die Kosten für sonstige Dienstleistungen, die die Bibliothek auf besondere Anforderung im Rahmen ihres Auftrags und ihrer Möglichkeiten erbringt, und für Auslagen, die der Bibliothek bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen entstehen, werden nach dem entstandenen Aufwand von der Bibliotheksleitung festgelegt und in einer gesonderten Aufstellung bekannt gemacht und erhoben. § 2 Grundgebühr Für die Ausstellung und Verlängerung eines Benutzerausweises wird für die Dauer von 12 Monaten ab dem Tag der Ausstellung eine Gebühr in Höhe von 20,00 € erhoben. Ausgenommen von dieser Gebühr sind Studierende sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Sporthochschule Köln. Ebenso befreit sind Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hochschulen unter staatlicher Trägerschaft in NRW, diese entrichten lediglich einen einmalige Gebühr in Höhe von 10,00 € für die Ausstellung eines Benutzerausweises. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 14 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 3 Leihfristüberschreitung (1) Die bei Leihfristüberschreitung zu berechnende Gebühr je Medieneinheit wird mit Überschreitung der Leihfrist fällig und beträgt bei: bis zu 10 Kalendertagen: 2,00 €, bis zu 20 Kalendertagen: 5,00 €, bis zu 30 Kalendertagen: 10,00 €, bis zu 40 Kalendertagen: 20,00 €. (2) Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe eines im Rahmen der Kurzausleihe entliehenen Mediums beträgt die Gebühr je entliehener Medieneinheit und Kalendertag 2,00 €. Unter Kurzausleihe ist der ausnahmsweise Verleih von Medieneinheiten zu verstehen, die an sich nicht für die Ausleihe bestimmt sind und bei denen die Dauer der Ausleihe stark begrenzt ist. (3) Die Überschreitung der Leihfrist von mehr als 40 Kalendertagen oder die Überschreitung der Frist für die Rückgabe eines im Rahmen der Kurzausleihe entliehenen Mediums von 10 Kalendertagen gilt als Nichtrückgabe im Sinne von § 4 Abs. 1. (4) Medieneinheit im Sinne dieser Gebührenordnung ist jeder einzelne Band oder jedes als physische Einheit ausleihbare Werk. § 4 Verlust, Beschädigung, Nichtrückgabe (1) Bei Nichtrückgabe, Verlust oder Beschädigung von Medien oder Teilen von Medien wer- den die tatsächlichen Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten sowie eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Verwaltungsgebühr wird zuzüglich der Gebühr nach § 3 und neben den Kosten für Reparatur, Ersatz oder dem Wertersatz erhoben und beträgt 25,00 €. Die Gebühr nach § 3 wird nur bis zu dem Zeitpunkt erhoben, in dem das Abhandenkommen einer Medieneinheit angezeigt worden ist. (2) Wird die Medieneinheit trotz Verlustanzeige zurückgegeben, kann die Bibliothek auf das Vorgehen nach Abs. 1 Satz 1 verzichten und stattdessen die Säumnisgebühren für den gesamten Zeitraum der Leihfristüberschreitung erheben. § 5 Ersatz des Bibliotheksausweises Für die Zweitausstellung eines verloren gegangenen oder beschädigten Bibliotheksausweises wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. § 6 Fernleihe Für die Bestellung von Medien im Wege der Fernleihe wird eine Auslagenpauschale erhoben. Ihre Höhe richtet sich nach den jeweils geltenden Bestimmungen der Leihverkehrsordnung und entsprechenden Regelungen der Landesregierung. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2016 – Seite - 15 - Benutzungsordnung, Schließfachordnung und Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fassung vom 19. April 2016 § 7 Stundung, Ermäßigung und Erlass von Gebühren und Kosten Entstandene Gebühren können auf Antrag ausnahmsweise gestundet, ermäßigt oder ganz erlassen werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falles eine besondere Härte bedeuten würde. Die Entscheidung hierüber trifft die Leiterin oder der Leiter der Bibliothek. § 8 Weitere Dienstleistungen Für andere Dienstleistungen (z.B. die Anfertigung von Kopien und Reproduktionen) werden Kosten aufgrund einer gesonderten Aufstellung erhoben, die durch die Bibliotheksleitung festgelegt und in der jeweils geltenden Fassung bekannt gemacht wird. § 9 Zahlungsverzug Bei Zahlungsverzug werden die Kosten nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der der jeweils gültigen Fassung erhoben. § 10 In-Kraft-Treten Diese Gebühren- und Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den „Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln“ in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebühren- und Entgeltordnung der Zentralbibliothek der Sportwissenschaften der Deutschen Sporthochschule Köln vom 18.05.2010 (AM 13/2010) außer Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senates der Deutschen Sporthochschule Köln vom 19.04.2016 Köln, den 27.04.2016 Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln

  • Martin Heister

    Dezernat 4 Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement Abt. Infrastrukturelles Gebäudemanagement

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    Stefan Klein

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    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 2 Nr.: 07/2014 Köln, den 04. April 2014 INHALT Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 9 Absatz 6 -------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2014, Seite 1 Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 9 Absatz 6 Wahlordnung für die Wahlen zu den Organen und Gremien der Deutschen Sporthochschule Köln vom 04. Dezember 2007 Aufgrund des § 2 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetzes – HG) vom 31.10.2006 (GV. NRW S. 474) hat die Deutsche Sporthochschule Köln die folgende Wahlordnung erlassen: Inhaltsübersicht Erster Teil: Wahl zum Senat Erster Abschnitt § 1 Wahlgrundsätze/Wahlsystem § 2 Ergänzung der Gremien § 3 Stellvertretung § 4 Wahlberechtigung § 5 Wahlvorstand/Wahlhelferinnen/Wahlhelfer § 6 Wahltermin § 7 Wahlbekanntmachung § 8 Wählerverzeichnis § 9 Wahllisten § 10 Prüfung der Wahllisten § 11 Vorbereitung der Wahlhandlung § 12 Wahlhandlung § 13 Briefwahl § 14 Ermittlung des Wahlergebnisses § 15 Wahlniederschrift § 16 Bekanntmachung des Wahlergebnisses/Annahme der Wahl § 17 Wahlprüfung Zweiter Abschnitt § 18 Mitglieder Zweiter Teil: Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten und der Kommissionen § 19 Wahlgrundsätze § 20 Wahl der ad hoc Kommissionen zur Beratung des Senats § 21 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten § 22 Gleichstellungskommission Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2014, Seite 2 Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 9 Absatz 6 Dritter Teil: Schlussbestimmungen § 23 Amtszeiten § 24 In-Kraft-Treten Erster Teil: Wahl zum Senat Erster Abschnitt § 1 Wahlgrundsätze/Wahlsystem (1) Die Mitglieder des Senats werden in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl ge- wählt. Erfolgt die Zusammensetzung nach Mitgliedergruppen, so sind die Vertreterin- nen/Vertreter nach Mitgliedergruppen getrennt zu wählen. Gleichzeitig wird für jede Gruppe eine angemessene Anzahl von Ersatzmitgliedern gewählt, die in einer festzulegenden Rei- henfolge ein verhindertes Mitglied entweder vertreten oder für ein ausscheidendes Mitglied nachrücken. Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer, akademische Mitarbeiterin- nen/Mitarbeiter, weitere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und Studierende bilden jeweils eine Gruppe. (2) Gewählt wird nach Listen, die aufgrund von gültigen Wahlvorschlägen aufgestellt werden (Wahllisten). Wahllisten können eine beliebige Anzahl von Kandidatinnen/ Kandidaten ent- halten. (3) Jede Wählerin/Jeder Wähler hat eine Stimme, die sie/er für eine Kandidatin/einen Kandida- ten einer Wahlliste abgibt. Die Sitze werden auf die Wahllisten nach dem „Sainte Laguë- Höchstzahlverfahren“ im Verhältnis der für sie abgegebenen Stimmen verteilt. Die Verteilung der Sitze auf die Bewerberinnen/Bewerber innerhalb einer Liste richtet sich nach der jeweils höchsten Zahl der auf sie entfallenen gültigen Stimmen; bei Bewerberinnen/Bewerbern mit gleicher Stimmzahl und Bewerberinnen/Bewerbern, auf die keine Stimmen entfallen sind, ist die Reihenfolge in der Wahlliste maßgebend. Bei Stimmengleichheit zwischen mehreren Wahllisten entscheidet die Wahlleiterin/der Wahlleiter durch Los, welcher Wahlliste der Sitz zuzuteilen ist. (4) Entfallen auf eine Liste mehr Sitze als diese Kandidatinnen/Kandidaten enthält, so fallen die überschüssigen Sitze den übrigen Wahllisten derselben Gruppe in der Reihenfolge der Höchstzahlen zu. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2014, Seite 3 Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 9 Absatz 6 § 2 Ergänzung der Gremien (1) Scheidet ein Mitglied eines Gremiums aus der Hochschule aus oder tritt es von seinem Amt zurück, so tritt an seine Stelle diejenige Bewerberin/derjenige Bewerber derselben Wahlliste, die/der nach dem Wahlergebnis unter den bisher nicht berücksichtigten Bewerberin- nen/Bewerbern die meisten Stimmen erhalten hat. Ist eine Wahlliste erschöpft, so fallen die überschüssigen Sitze den übrigen Wahllisten derselben Gruppe in der Reihenfolge der Höchst- zahlen zu. Dasselbe gilt, wenn eine Gewählte/ein Gewählter die Wahl nicht annimmt. (2) Ändert sich die Gruppenzugehörigkeit des Mitglieds eines Gremiums, so verliert es sein Man- dat. (3) Sind alle Wahllisten einer Gruppe erschöpft, so ist die Ergänzung eines Gremiums durch die Wahl von Ersatzmitgliedern herbeizuführen. Dies gilt nicht, wenn die Amtszeit des Ersatzmit- glieds weniger als vier Monate betragen würde. Die Vorschriften dieser Wahl sind auf die er- gänzende Wahl entsprechend anzuwenden. § 3 Stellvertretung (1) Ist ein Mitglied eines Gremiums an der Teilnahme an einer Sitzung insgesamt verhindert, so gehen alle seine Rechte und Pflichten auf die Stellvertreterin/den Stellvertreter über. Die Stellvertretung für einen oder mehrere Tagesordnungspunkte ist nicht zulässig. (2) Stellvertreterin/Stellvertreter eines verhinderten Mitglieds ist diejenige Bewerberin/derjenige Bewerber derselben Wahlliste, die/der nach dem Wahlergebnis unter den bisher nicht berück- sichtigten Bewerberinnen/Bewerbern die meisten Stimmen hat. Stellvertreterin/Stellvertreter kann nur eine Bewerberin/ein Bewerber derselben Wahlliste sein. § 2 Abs. 3 findet entspre- chende Anwendung. § 4 Wahlberechtigung (1) Wahlberechtigt sind: - die Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer - die Mitglieder der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, - die Mitglieder der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, - die Mitglieder der Gruppe der Studierenden, sofern sie sechs Wochen vor Beginn der Wahlen Mitglieder der Hochschule sind. Die Gruppenzugehörigkeit richtet sich nach den §§ 11 und 13 HG NRW sowie nach der dienst- rechtlichen Stellung innerhalb der Hochschule. (2) Jede/Jeder Wahlberechtigte kann nur in der Gruppe wählen und gewählt werden, der sie/er angehört. Gehört ein Mitglied der Hochschule verschiedenen Gruppen an, so hat es bis zum 31. Tag vor der Wahl dem Wahlvorstand gegenüber schriftlich zu erklären, in welcher Gruppe es sein Wahlrecht ausüben will. Andernfalls ordnet der Wahlvorstand das Mitglied einer der Gruppen zu, denen es angehört. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2014, Seite 4 Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 9 Absatz 6 (3) Außerplanmäßige Professorinnen/Professoren, habilitierte Mitglieder und Privatdozentinnen und Privatdozenten gehören bei den Wahlen zur Gruppe der Hochschullehrerin- nen/Hochschullehrer, wenn sie gleichzeitig noch wissenschaftliche Mitarbeiterinnen oder Mit- arbeiter der Hochschule sind. § 5 Wahlvorstand / Wahlhelferinnen / Wahlhelfer (1) Die Rektorin/Der Rektor bestimmt einen für die Wahl gemeinsamen Wahlvorstand, der sich aus je einer/einem Angehörigen der an den Wahlen beteiligten Gruppen zusammensetzt. Aus jeder Gruppe ist ein Ersatzmitglied zu bestimmen. (2) Der Wahlvorstand wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden (Wahlleite- rin/Wahlleiter) und deren Stellvertreterin/dessen Stellvertreter. Er ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig; er entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Ergibt sich bei den Abstimmungen Stimmengleich- heit, entscheidet die Stimme der Vorsitzenden/des Vorsitzenden. Der Wahlvorstand fertigt über seine Sitzungen Niederschriften an. (3) Der Wahlvorstand bereitet die Wahl vor und überwacht ihre Durchführung. Er kann aus dem Kreis der Wahlberechtigten zu seiner Unterstützung bei der Stimmabgabe und der Stimmzäh- lung Wahlhelferinnen/Wahlhelfer bestimmen. (4) Die Kandidatur für ein Gremium schließt die Mitgliedschaft im Wahlvorstand und die Tätigkeit als Wahlhelferin/Wahlhelfer aus. § 6 Wahltermin Der Wahltermin wird vom Wahlvorstand bestimmt und spätestens am 34. Tag vor dem 1. Wahl- tag in der Hochschule öffentlich bekannt gemacht. Bei der Festlegung des Wahltermins ist da- rauf zu achten, dass möglichst allen Hochschulmitgliedern Gelegenheit zur Teilnahme an der Wahl gegeben wird. Der Wahltermin darf insbesondere nicht in die vorlesungsfreie Zeit gelegt werden. Gewählt wird an drei Tagen. § 7 Wahlbekanntmachung (1) Der Wahlvorstand erlässt eine Wahlbekanntmachung. Die Wahlbekanntmachung ist spätestens am 34. Tag vor dem 1. Wahltag in der Hochschule an der Informationstafel der Rektorin/des Rektors zu veröffentlichen. Außerdem soll die Wahlbekanntmachung an weiteren geeigneten Stellen in der Hochschule sowie auf der Internetseite der Hochschule veröffentlicht werden. (2) Die Bekanntmachung muss mindestens enthalten: (a) Ort und Datum ihrer Veröffentlichung, (b) Ort und Zeit der Auslegung des Wählerverzeichnisses und der Wahlordnung, Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2014, Seite 5 Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 9 Absatz 6 (c) den Hinweis auf die Notwendigkeit der Eintragung in das Wählerverzeichnis als Voraus- setzung der Wahlberechtigung und Wählbarkeit, (d) Frist und Form der Beanstandung des Wählerverzeichnisses, (e) das zu wählende Gremium und die Zahl der Mitglieder, nach Gruppen getrennt, (f) Wahlgrundsätze und Wahlsystem, (g) Ort und Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge mit dem Hinweis auf die erforderli- chen Angaben, (h) den Hinweis auf die Zahl der für die Wahlliste erforderlichen Unterschriften sowie da- rauf, dass jede/jeder Wahlberechtigte nur eine Wahlliste unterzeichnen darf, (i) den Ort, an dem die Wahllisten bekannt gegeben werden, (j) Ort und Zeit der Wahlhandlung, sowie einen Hinweis auf die Unterlagen, die bei der Wahl mitzubringen sind, (k) den Hinweis auf die Möglichkeiten der Briefwahl und die Frist für das Anfordern der Un- terlagen, (l) einen Hinweis auf die Bekanntmachung des Wahlergebnisses. § 8 Wählerverzeichnis (1) Wahlberechtigt ist nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. (2) Der Wahlvorstand erstellt das Wählerverzeichnis nach Gruppen getrennt und legt es am 25. Tag vor dem 1. Wahltag für eine Woche zusammen mit der Wahlordnung in der Hochschule öffent- lich zur Einsicht aus. (3) Jede/Jeder Wahlberechtigte kann während der Auslegefrist bei der Wahlleiterin/beim Wahllei- ter schriftlich oder zu Protokoll Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses ein- legen. Über den Einspruch entscheidet der Wahlvorstand spätestens bis zum 12. Tag vor dem 1. Wahltag. (4) Ändert sich die Zugehörigkeit einer/eines Wahlberechtigten zu einer Gruppe nach dem 18. Tag vor dem 1. Wahltag, so übt sie/er das Wahlrecht in der Gruppe aus, der sie/er bis zu diesem Zeitpunkt angehört hat. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2014, Seite 6 Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 9 Absatz 6 § 9 Wahllisten (1) In den Wahllisten werden die Kandidatinnen/Kandidaten für die Wahl benannt. Eine Wahlliste kann eine Kandidatin/einen Kandidaten oder mehrere Kandidatinnen/ Kandidaten benennen. Gewählt werden kann nur, wer in einer Wahlliste benannt ist. (2) Wahllisten sind spätestens bis zum 21. Tag um 16:00 Uhr vor dem 1. Wahltag bei der Wahllei- terin/dem Wahlleiter einzureichen. (3) Jede Wahlliste muss Namen, Anschrift und Geburtsdatum der vorgeschlagenen Kandidatin- nen/Kandidaten angeben und deutlich erkennen lassen, für welche Gruppe der Vorschlag gel- ten soll. (4) Jede Wahlliste ist von der Gruppe der Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer von mindestens 2, der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter von mindestens 3, der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter von mindestens 3 und der Gruppe der Studierenden von mindestens 8 wahlberechtigten Mitgliedern der Gruppe zu unterzeichnen. Den Unterschrif- ten sind Name und Vorname der Unterzeichnerinnen/Unterzeichner in Druckschrift beizufügen. Jede/Jeder Wahlberechtigte kann für dieselbe Wahl nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. Eine Kandidatin/Ein Kandidat kann nicht in mehrere Wahllisten derselben Wahl aufgenommen werden. (5) Der Wahlliste ist die unwiderrufliche Erklärung der Bewerberinnen/Bewerber beizufügen, dass sie mit der Aufstellung als Kandidatinnen/Kandidaten einverstanden sind. (6) Die/Der zuerst genannte Kandidatin/Kandidat einer Wahlliste gilt dem Wahlvorstand gegen- über zur Entgegennahme von Erklärungen berechtigt (Vertrauensfrau/ Vertrauensmann). § 10 Prüfung der Wahllisten (1) Der Wahlvorstand vermerkt auf den eingehenden Wahllisten die Reihenfolge des Eingangs. Er prüft die Vorschläge auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Stellt er bei einer Wahlliste Män- gel fest, so benachrichtigt er sofort die Vertrauensfrau/den Vertrauensmann und fordert sie/ihn auf, die Mängel bis zum Ablauf der in Absatz 3 genannten Frist zu beseitigen. (2) Werden in einer Gruppe weniger Kandidatinnen/Kandidaten vorgeschlagen als Sitze zu beset- zen sind, so fordert der Wahlvorstand unter Angabe einer angemessenen Nachfrist zur Ergän- zung der Wahlliste auf. Wird auch innerhalb dieser Frist eine ausreichende Zahl von Bewerbe- rinnen/Bewerbern nicht vorgeschlagen, so wird die Wahl unabhängig von der Zahl der Bewer- berinnen/Bewerbern durchgeführt. (3) Über die Zulassung der Wahllisten entscheidet der Wahlvorstand am 18. Tag vor dem 1. Wahl- tag. Wahllisten, die die Anforderungen des § 9 trotz Beanstandung nicht erfüllen, werden nicht zugelassen. Von der Zurückweisung ist der Vertrauensmann/die Vertrauensfrau unverzüg- lich unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2014, Seite 7 Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 9 Absatz 6 (4) Gegen die Zurückweisung einer Wahlliste oder einer Bewerberin/eines Bewerbers kann Ein- spruch eingelegt werden. Er kann von jeder Unterzeichnerin/jedem Unterzeichner der be- troffenen Wahlliste sowie von der/dem zurückgewiesenen Kandidatin/Kandidaten nach Be- kanntgabe der Entscheidung beim Wahlvorstand eingelegt werden. Dieser entscheidet unver- züglich über den Einspruch. (5) Nach Ablauf der Einspruchsfrist, spätestens jedoch am 10. Tag vor dem 1. Wahltag, werden die Wahllisten ohne die Namen der Unterzeichneten durch den Wahlvorstand an den dafür vorge- sehenen Stellen in der Hochschule öffentlich bekannt gemacht. § 11 Vorbereitung der Wahlhandlung (1) Auf Antrag des Wahlvorstands erstellt die Hochschulverwaltung die Wählerlisten, die Stimm- zettel sowie die sonstigen Wahlunterlagen. (2) Für jede Gruppe sollen besondere, deutlich unterscheidbare Stimmzettel hergestellt werden, auf denen das zu wählende Gremium und die Kandidatinnen/Kandidaten mit Namen, Vorna- men und - außer bei Studierenden - Hochschuleinrichtung, der die Bewerberin/der Bewerber angehört, angegeben sind. Auf dem Stimmzettel werden die Wahllisten in der Reihenfolge ih- res Eingangs beim Wahlvorstand aufgeführt. (3) Vor Beginn der Stimmabgabe überzeugt sich der Wahlvorstand, dass die Wahlurne leer ist und verschließt sie. Sie darf bis zum Schluss der Stimmabgabe nicht mehr geöffnet werden. § 12 Wahlhandlung (1) Die Stimmabgabe erfolgt in einem Wahlraum, in dem eine oder mehrere Wahlkabinen aufge- stellt sind, so dass jede Wählerin ihren/jeder Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet ausfül- len kann. (2) Jede Wählerin/Jeder Wähler hat bei der Wahl eine Stimme, die sie/er nur persönlich abgeben kann. Eine Wählerin, die/Ein Wähler, der durch körperliche Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen und diesen in die Wahlurne zu werfen, kann sich dazu der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen. (3) Bevor die/der einzelne Wählerin/Wähler ihre/seine Stimme abgibt, ist ihre/seine Identität und die Eintragung im Wählerverzeichnis zu überprüfen. Die Stimmabgabe ist im Wählerverzeichnis zu vermerken. (4) Bei der Stimmabgabe macht die Wählerin/der Wähler durch ein auf den Stimmzettel an der dafür vorgesehenen Stelle gesetztes Kreuz eindeutig kenntlich, welcher Kandidatin/welchem Kandidaten sie ihre/er seine Stimme geben will. Die Stimmzettel wirft sie/er in die Wahlurne. (5) Wird die Wahlhandlung unterbrochen, oder wird das Wahlergebnis nicht unmittelbar nach Ab- schluss der Stimmabgabe festgestellt, so hat der Wahlvorstand die Wahlurne(n) für die Zwi- schenzeit so zu verschließen, dass der Einwurf oder die Entnahme von Stimmzetteln ohne Be- schädigung des Verschlusses unmöglich ist. Vor der Wiedereröffnung der Wahl oder dem Be- ginn der Stimmzählung hat sich der Wahlvorstand davon zu überzeugen, dass der Verschluss unversehrt ist. Er hat die Wahlurne(n) sorgfältig zu verwahren. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2014, Seite 8 Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 9 Absatz 6 (6) Solange der Wahlraum zur Stimmabgabe geöffnet ist, müssen mindestens zwei Mitglieder des Wahlvorstandes oder ein Mitglied des Wahlvorstandes und eine Wahlhelferin/ein Wahlhelfer ständig anwesend sein. § 13 Briefwahl (1) Briefwahl ist zulässig. Der Antrag auf Briefwahl muss spätestens bis zum 4. Werktag vor dem 1. Wahltag beim Wahlvorstand eingegangen sein. Nach Überprüfung der Wahlberechtigung sind der Antragstellerin/dem Antragsteller die Briefwahlunterlagen vom Wahlvorstand auszu- händigen oder zu übersenden. Die/Der Wahlberechtigte wird im Wählerverzeichnis als Brief- wählerin/Briefwähler vermerkt. (2) Briefwahlunterlagen sind: a) der Wahlschein, b) der Wahlbriefumschlag, c) der Wahlumschlag, d) der Stimmzettel, e) ein Merkblatt zur Erläuterung der Briefwahl. (3) Die Briefwählerin/Der Briefwähler steckt den ausgefüllten Stimmzettel in den Wahlumschlag, den sie/er verschließt. Auf dem Wahlschein versichert sie/er eidesstattlich, dass sie/er den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet hat. Den Wahlumschlag steckt sie/er zusammen mit dem Wahlschein in den Wahlbriefumschlag, den sie/er verschlossen an den Wahlvorstand sen- det. (4) Der Wahlbrief muss bis zum Ende der Wahlzeit beim Wahlvorstand eingehen. Dieser vermerkt auf dem eingegangenen Wahlbrief Tag und Uhrzeit des Eingangs. Er sammelt die Wahlbriefe und hält sie unter Verschluss. Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden ungeöffnet in einem versiegelten Paket bis zur Unanfechtbarkeit der Wahl aufbewahrt. (5) Unmittelbar nach Abschluss der Stimmabgabe öffnet der Wahlvorstand die Wahlbriefumschläge und vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis. Die Wahlumschläge werden ungeöffnet in die betreffende Wahlurne gelegt. (6) Ein Wahlbrief ist zurückzuweisen, wenn a) die Wählerin/der Wähler nicht im Wählerverzeichnis eingetragen ist, b) der Wahlbriefumschlag keinen Wahlschein enthält oder auf dem Wahlschein die eidesstattliche Versicherung nicht oder nicht ordnungsgemäß abgegeben worden ist, c) der Stimmzettel nicht in einen Wahlumschlag eingelegt worden ist, d) der Wahlbriefumschlag oder der Wahlumschlag unverschlossen ist. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2014, Seite 9 Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 9 Absatz 6 (7) Die zurückgewiesenen Wahlbriefe sind in der Wahlniederschrift zu vermerken. Sie sind zu nummerieren und auszusondern, mit dem Vermerk über die Zurückweisung zu versehen und der Wahlniederschrift in einem versiegelten Paket beizufügen. (8) Wählerinnen/Wähler, denen Unterlagen für die Briefwahl ausgehändigt oder übersandt wur- den, können gegen Abgabe des Wahlscheins auch am Wahltermin an der allgemeinen Stimm- abgabe teilnehmen. § 14 Ermittlung des Wahlergebnisses (1) Unverzüglich nach Abschluss der Wahl ermittelt der Wahlvorstand öffentlich das Wahlergebnis. Jeweils nach Gruppen getrennt wird festgestellt: a) die Zahl der Wahlberechtigten, b) die Zahl der Wählerinnen/Wähler, c) die Zahl der gültigen Stimmen, d) die Zahl der ungültigen Stimmen. (2) Die Stimmzettel werden den Wahlurnen entnommen und gezählt. Zugleich werden die im Wäh- lerverzeichnis vermerkten Stimmabgaben gezählt. Ergibt sich nach mehrmaligem Zählen keine Übereinstimmung, ist dies in der Wahlniederschrift zu vermerken. Anschließend werden die Stimmzettel nach Wahlen und Gruppen getrennt sortiert. Stimmzettel, die leer abgegeben wurden oder Anlass zu Bedenken geben, werden ausgesondert und von einem Mitglied des Wahlvorstands in Verwahrung genommen. Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der ausgesonderten Stimmzettel, indem er einen entsprechenden Vermerk auf dem Stimmzettel anbringt. (3) Stimmzettel sind insbesondere ungültig, wenn a) keine Kandidatin/kein Kandidat oder mehr als eine Kandidatin/ein Kandidat ange- kreuzt ist, b) die Kennzeichnung nicht eindeutig erkennen lässt, welche Kandidatin/welcher Kan- didat gemeint ist. (4) Für die Wahllisten werden Zähllisten angelegt. Die Mitglieder des Wahlvorstands und die Wahlhelferinnen/Wahlhelfer zählen die für die einzelnen Wahllisten abgegebenen Stimmen und tragen sie in die Zählliste ein. Der Vorsitzende des Wahlvorstands hat für die gegenseitige Kontrolle bei der Zählung der Stimmzettel zu sorgen. Die Zähllisten sind vom Wahlvorstand zu unterschreiben. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2014, Seite 10 Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 9 Absatz 6 § 15 Wahlniederschrift Über die Wahlhandlung und das Wahlergebnis fertigt der Wahlvorstand eine Wahlniederschrift an, die von den Mitgliedern des Wahlvorstands zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift muss enthalten: a) Beginn und Ende der Wahlhandlung, b) besondere Vorfälle der Wahlhandlung, c) die in jeder Gruppe und insgesamt abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen, d) die Gesamtzahl der gültigen Stimmen für jeden Wahlvorschlag, e) die Namen der gewählten Kandidatinnen/Kandidaten und die Zahl der auf sie entfal- lenden Stimmen, f) die Namen der Ersatzmitglieder und die Zahl der auf sie entfallenden Stimmen, g) gegebenenfalls die durch Losentscheid festgestellte Reihenfolge gem. § 1 Abs. 3. § 16 Bekanntmachung des Wahlergebnisses/Annahme der Wahl (1) Das Wahlergebnis ist von der/dem Vorsitzenden des Wahlvorstands in der Hochschule durch öffentlichen Aushang für die Dauer von zwei Wochen bekanntzumachen. (2) Die/Der Vorsitzende des Wahlvorstands hat die Gewählten von ihrer Wahl schriftlich zu be- nachrichtigen. Sie/Er fordert sie auf, innerhalb von 10 Tagen eine Erklärung darüber abzuge- ben, ob sie die Wahl aus wichtigem Grund nicht annehmen. Gibt die/der Gewählte bis zum Ab- lauf der Frist keine Erklärung ab, so gilt die Wahl zu diesem Zeitpunkt als angenommen. § 17 Wahlprüfung (1) Gegen die Gültigkeit der Wahl kann innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergeb- nisses schriftlich beim Wahlvorstand Einspruch erhoben werden. (2) Einspruchsberechtigt ist jede/jeder Wahlberechtigte. Der Einspruch ist nur mit der Begründung zulässig, dass a) das Wahlergebnis rechnerisch unrichtig festgestellt worden sei, b) gültige Stimmen für ungültig oder ungültige Stimmen für gültig erklärt worden seien, wodurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei, c) eine Verletzung von Vorschriften der Wahlordnung das Wahlergebnis beeinflusst habe. (3) Über Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl entscheidet die Rektorin/der Rektor. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2014, Seite 11 Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 9 Absatz 6 (4) Wird die Wahl im Wahlprüfungsverfahren ganz oder teilweise für ungültig erklärt, so ist sie in dem erforderlichen Umfang zu wiederholen. (5) Findet die Wiederholungswahl in demselben Semester wie die erste Wahl statt, so ist sie auf- grund der bereits vorliegenden Wahllisten und des bisherigen Wählerverzeichnisses zu wieder- holen. Zweiter Abschnitt § 18 Mitglieder (1) Dem Senat gehören als stimmberechtigte Wahlmitglieder an: 1. neun Vertreterinnen/ Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen/ Hochschullehrer, 2. drei Vertreterinnen/ Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen/ Mitarbei- ter, 3. zwei Vertreterinnen/ Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, 4. drei Vertreterinnen/ Vertreter der Gruppe der Studierenden. (2) Stimmberechtigte Mitglieder des Senats, die gleichzeitig Aufgaben der Personalvertretung wahrnehmen, verfügen bei Personalangelegenheiten über kein Stimmrecht. (3) Die Amtszeit der Vertreterinnen/Vertreter der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Wahlmitglieder drei Jahre. (4) Nichtstimmberechtigte Mitglieder des Senats mit Antrags- und Rederecht sind die Rekto- rin/der Rektor, die Prorektorinnen/Prorektoren, die Kanzlerin/der Kanzler, die Gleichstellungs- beauftragte, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die beiden Vorsitzenden der Personalräte sowie die/der Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses. Zweiter Teil: Wahlen der Gleichstellungsbeauftragten und der Kommissionen § 19 Wahlgrundsätze Wahlen in den Gremien werden mit Hilfe von Stimmzetteln durchgeführt. Hiervon ist nur dann abzusehen, wenn das jeweilige Gremium einstimmig auf die Nutzung von Stimmzetteln zugunsten einer offenen Wahl verzichtet. Die Kandidatinnen/Kandidaten werden jeweils mit mehr als der Hälfte der Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums gewählt. Wird eine solche Mehrheit auch im zweiten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein dritter Wahlgang statt, bei mehreren Bewerberinnen/Bewerbern als Stichwahl zwischen den beiden Bewerberin- nen/Bewerbern, die im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Im dritten Wahl- gang entscheidet die einfache Mehrheit, bei Stimmengleichheit das Los. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei der Berechnung der einfachen Mehrheit nicht mitgezählt. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2014, Seite 12 Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 9 Absatz 6 § 20 Wahl der ad hoc Kommissionen zur Beratung des Senats (1) Zur Beratung des Senats können gemäß § 7 Abs. 4 Grundordnung Kommissionen und Aus- schüsse gebildet werden. (2) Die jeweiligen Mitgliedergruppen des Senats benennen die Kandidatinnen/Kandidaten und wählen die Mitglieder der Kommissionen/Ausschüsse nach Gruppen getrennt. (3) Weiteres stimmberechtigtes Mitglied ist die Prorektorin/der Prorektor, in deren /dessen Ge- schäftsbereich die Aufgaben der jeweiligen Kommission fallen sowie als nichtstimmberechtig- tes Mitglied mit Rede- und Antragsrecht in allen Kommissionen die Gleichstellungsbeauftrag- te. (4) Die Gewählten werden von der Rektorin/dem Rektor bestellt. Die Amtszeit der Mitglieder endet mit Auflösung der jeweiligen Kommission/des jeweiligen Ausschusses. (5) Mitglieder der Hochschule, die Aufgaben in der Personalvertretung wahrnehmen, können Kommissionen nicht als stimmberechtigte Mitglieder angehören, die Personalangelegenheiten beraten. § 21 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten (1) Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin werden auf Vorschlag der Gleichstel- lungskommission vom Senat gewählt und von der Rektorin/dem Rektor für eine Amtszeit von drei Jahren bestellt. Wiederwahl ist zulässig. (2) Die Wahlen zur Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin erfolgen getrennt. (3) Dem Wahlvorschlag der Gleichstellungskommission ist die unwiderrufliche Erklärung der Be- werberin beizufügen, dass sie mit der Aufstellung als Kandidatin einverstanden und im Falle der Wahl bereit ist, das Amt anzutreten. (4) Ist nur eine Kandidatin vorgeschlagen, so ist auf dem Stimmzettel mit Ja, Nein oder Enthal- tung zu stimmen. Sind mehrere Kandidatinnen vorgeschlagen, so wird durch Ankreuzen neben dem Namen der Kandidatin abgestimmt. § 22 Gleichstellungskommission (1) Die jeweiligen Mitgliedergruppen des Senats benennen die Kandidatinnen/Kandidaten und wählen die Mitglieder der Gleichstellungskommission nach Gruppen getrennt. (2) Wahlmitglieder der Gleichstellungskommission sind: 1. eine Vertreterin/ein Vertreter der Gruppe der Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer 2. zwei Vertreterinnen/Vertreter aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterin- nen/Mitarbeiter, Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 07/2014, Seite 13 Wahlordnung der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 9 Absatz 6 3. eine Vertreterin/ein Vertreter aus der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter, 4. eine Vertreterin/ein Vertreter aus der Gruppe der Studierenden. Bei der Zusammensetzung der Kommission ist eine paritätische Vertretung der Geschlechter anzustreben. Die Gleichstellungsbeauftragte gehört der Kommission als Vorsitzende an. (3) Die Gewählten werden von der Rektorin/dem Rektor bestellt. (4) Die Amtszeit der Studierenden beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der übrigen Wahlmitglieder drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Dritter Teil: Schlussbestimmungen § 23 Amtszeiten Die Amtszeit der Mitglieder im Senat und in der Gleichstellungskommission sowie die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten beginnt jeweils am 01. April und endet am 31. März. § 24 In-Kraft-Treten Diese Wahlordnung tritt am Tage nach Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der Deut- schen Sporthochschule Köln in Kraft. Die Änderung des § 9 Absatz 6 wurde aufgrund des Beschlusses des Senats vom 11. März 2014 aus- gefertigt. Köln, den 04. April 2014 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. mult. Dr. Walter Tokarski
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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2026
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