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  • 23.06.2025
    Vertiefung psychologischer Kompetenzen für Trainer*innen
    Diese Fortbildung richtet sich an Trainer*innen, die ihre psychologischen Fähigkeiten über die Grundlagen der klassischen Trainerausbildung hinaus vertiefen möchten. Ziel ist es, Handlungssicherheit in der täglichen Arbeit mit Athlet*innen zu gewinnen, das eigene Rollenverständnis zu schärfen und ein erweitertes Verständnis des Tätigkeitsfeldes zu entwickeln. Im Fokus stehen praxisnahe, leicht anwendbare psychologische Techniken, die sowohl in der Arbeit mit Athlet*innen als auch im Umgang mit den eigenen Herausforderungen unterstützend wirken. Wichtig: Die Fortbildung ersetzt keine sportpsychologische Ausbildung und befähigt nicht zur Tätigkeit als Sportpsycholog*in. Sie dient vielmehr als Ergänzung zur Weiterentwicklung der Trainerkompetenzen. Termine: Modul 1: 09. - 11.9.2025 und Modul 2: 04. - 06.11.2025 Ort: Trainerakademie Köln Dozenten: Dr. Moritz Anderten, Dr. Christian Zepp, Marion Sulprizio, Susanne Wiedemann, Dr. Sebastian Altfeld, Lothar Linz Preis pro Person inkl. Übernachtung/Verpflegung im EZ: 699,- €. Umfang: 32 LE Anmeldeschluss : Donnerstag, 14. August 2025

  • 08.09.2025
    Verstrickungen qualitativen Forschens in der Sportwissenschaft
    In der qualitativen Forschung gehört es zum common sense , die vielschichtigen Voraussetzungen des Forschungsprozesses nicht nur zu akzeptieren, sondern sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten immer wieder auf diese Voraussetzungen zurückzubeugen. Die 8. Jahrestagung des Netzwerks „Qualitative Forschung in der Sportwissenschaft“ hatte das Anliegen, dieser gemeinsam geteilten Auffassung eine Ordnung zu geben und diese in fünf Panels experimentell zu diskutieren. Organisiert wurde die Tagung vom Institut für Pädagogik und Philosophie der Deutschen Sporthochschule Köln. In einem ersten Impuls wurde von Thomas Alkemeyer (Universität Oldenburg) herausgearbeitet, inwiefern sowohl das Forschungssubjekt als auch die Forschungspraxis durch spezifische Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsgewohnheiten orientiert sind, die z.T. der Infragestellung entzogen sind und damit drohen, die Erkenntnismöglichkeiten zu verschließen. Für gute qualitative Forschung sei es daher unumgänglich, diese Dimensionen des Habitus zu reflektieren. Innerhalb eines spezifischen „qualitativen“ Habitus erscheint es sodann relevant, die Frage mitzubedenken, wie es überhaupt möglich ist, zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gelangen. In seinem Impuls hatte Jörg Strübing (Universität Tübingen) dafür argumentiert, diesem Unterfangen weder zu skeptizistisch noch zu realistisch zu begegnen, sondern die Einsichten einer pragmatistischen Erkenntnistheorie nutzbar zu machen. In einem dritten Panel ging es anschließend darum, die Notwendigkeit einer sozialtheoretischen Ebene qualitativer Forschung zu diskutieren. So machte Larissa Schindler (Universität Bayreuth) darauf aufmerksam, dass Forschende immer eine weitreichende Entscheidung getroffen haben, wenn bspw. entweder „Diskurse“ oder „Praktiken“ untersucht werden, da diese u.a. mit unterschiedlichen Positionen von Akteur*innen rechnen. In einem vierten Panel wurde dann mit Jonas Barth (Universität Bremen) darüber diskutiert, ob der Verstrickung qualitativen Forschens in eine Gesellschaftstheorie mehr Aufmerksam geschenkt werden sollte. Dies sei vor allem deshalb nötig, weil Forschung auf einer sozialtheoretischen Ebene universell eingestellt ist, aber in der Forschung selbst immer historisch konkrete Gegenstände konstruiere. Zum Abschluss der Tagung machte Daniel Rode (Universität Salzburg) schließlich deutlich, inwiefern im Forschungsprozess immer wieder Entscheidungen getroffen werden müssen, wie der Gegenstand in einer theoretisch begrenzten Hinsicht aufgeschlossen werden muss, damit die empirischen Erfahrungen auch als gegenstandsbezogene Erfahrungen rekonstruiert werden können.

  • 08.09.2025
    Verstrickungen qualitativen Forschens in der Sportwissenschaft
    In der qualitativen Forschung gehört es zum common sense , die vielschichtigen Voraussetzungen des Forschungsprozesses nicht nur zu akzeptieren, sondern sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten immer wieder auf diese Voraussetzungen zurückzubeugen. Die 8. Jahrestagung des Netzwerks „Qualitative Forschung in der Sportwissenschaft“ hatte das Anliegen, dieser gemeinsam geteilten Auffassung eine Ordnung zu geben und diese in fünf Panels experimentell zu diskutieren. Organisiert wurde die Tagung vom Institut für Pädagogik und Philosophie der Deutschen Sporthochschule Köln. In einem ersten Impuls wurde von Thomas Alkemeyer (Universität Oldenburg) herausgearbeitet, inwiefern sowohl das Forschungssubjekt als auch die Forschungspraxis durch spezifische Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsgewohnheiten orientiert sind, die z.T. der Infragestellung entzogen sind und damit drohen, die Erkenntnismöglichkeiten zu verschließen. Für gute qualitative Forschung sei es daher unumgänglich, diese Dimensionen des Habitus zu reflektieren. Innerhalb eines spezifischen „qualitativen“ Habitus erscheint es sodann relevant, die Frage mitzubedenken, wie es überhaupt möglich ist, zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zu gelangen. In seinem Impuls hatte Jörg Strübing (Universität Tübingen) dafür argumentiert, diesem Unterfangen weder zu skeptizistisch noch zu realistisch zu begegnen, sondern die Einsichten einer pragmatistischen Erkenntnistheorie nutzbar zu machen. In einem dritten Panel ging es anschließend darum, die Notwendigkeit einer sozialtheoretischen Ebene qualitativer Forschung zu diskutieren. So machte Larissa Schindler (Universität Bayreuth) darauf aufmerksam, dass Forschende immer eine weitreichende Entscheidung getroffen haben, wenn bspw. entweder „Diskurse“ oder „Praktiken“ untersucht werden, da diese u.a. mit unterschiedlichen Positionen von Akteur*innen rechnen. In einem vierten Panel wurde dann mit Jonas Barth (Universität Bremen) darüber diskutiert, ob der Verstrickung qualitativen Forschens in eine Gesellschaftstheorie mehr Aufmerksam geschenkt werden sollte. Dies sei vor allem deshalb nötig, weil Forschung auf einer sozialtheoretischen Ebene universell eingestellt ist, aber in der Forschung selbst immer historisch konkrete Gegenstände konstruiere. Zum Abschluss der Tagung machte Daniel Rode (Universität Salzburg) schließlich deutlich, inwiefern im Forschungsprozess immer wieder Entscheidungen getroffen werden müssen, wie der Gegenstand in einer theoretisch begrenzten Hinsicht aufgeschlossen werden muss, damit die empirischen Erfahrungen auch als gegenstandsbezogene Erfahrungen rekonstruiert werden können.

  • 27.06.2025
    Vernetzt im Sportunterricht
    Das Onlineportal www.schulsportlandschaft.de hat einen wichtigen Meilenstein erreicht: Über 1.000 Lehrkräfte aus dem gesamten Bundesgebiet haben sich mittlerweile auf der Plattform registriert, um sich zu vernetzen, auszutauschen und gemeinsam den Sportunterricht weiterzuentwickeln. Bei dem Projekt der Deutschen Sporthochschule Köln (gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW) geht es darum, wissenschaftliche Erkenntnisse rund um den Schulsport in die Praxis zu transferieren und alle Sportlehrkräfte bei der praktischen Gestaltung ihres Unterrichtsfaches zu unterstützen. Hierfür werden auf der Internetplattform wissenschaftliche Inhalte rund um den Schulsport bedarfsgerecht aufbereitet. Ein besonderes Highlight: die Podcastreihe „Sportsachen“, in der Sportmodera-tor Stefan Bodemer mit Expert*innen aus der Wissenschaft über Bewegungsfelder aus dem Sportunterricht und Querschnittsthemen spricht. In den bisher zwölf veröffentlichten Folgen geht es um Themen wie Umgang mit Stress, Bewegte Schule, Ringen und Kämpen und Schwimmen in der Schule. Durch die wissenschaftliche und bedarfsgerechte Aufbereitung dieser Themen werden wertvolle Impulse für die tägliche Arbeit im Sportunterricht geschaffen. Neben der Podcastreihe „Sportsachen“ bietet das Onlineportal www.schulsportlandschaft.de interessante Videoreihen, hilfreiche Materialien, Veranstal-tungen und Fortbildungen, Buchempfehlungen und weitere Tipps für den Schulalltag. Die Plattform dient als zentrale Anlaufstelle für alle Akteure des Schulsports. Neben der Vielzahl an inhaltlichen Materialien stehen der Austausch und das Vernetzen der Schulsport-Community im Mittelpunkt des Onlineportals. Über einen kostenfreien Login-Bereich bietet die Schulsportlandschaft die Möglichkeit, mit anderen Sportlehrkräften in Kontakt zu treten, Zusammenarbeit anzustoßen sowie Wissen, Können und Ideen zu teilen. „Die wachsende Zahl an registrierten Nutzerinnen und Nutzern zeigt: Der Bedarf an professionellen, digitalen Austauschplattformen im Bildungsbereich ist groß und die Deutsche Sporthochschule Köln hat hier eine einmalige Plattform geschaffen, die den Sportunterricht nachhaltig weiterentwickeln wird“, sagt Sporthochschulrektor Prof. Ansgar Thiel. Hört rein, schaut rein, klickt euch durch … Werdet Teil der neuen Schulsportlandschaft und registriert euch jetzt kostenfrei unter www.schulsportlandschaft.de Schulsportlandschaft Links: Onlineportal Instagram Sportsachen-Podcast Videoreihe Kontakt schulsportlandschaft@dshs-koeln.de Tel. +49 221/4982-8692 Tel.: +49 221/4982-8749

  • Verlosungs-Bedingungen
    Gewinnspiel Nachfolgenden finden Sie alle Bedingungen für alle aktuellen Aktionen, die vorrangig im Social Media stattfinden. Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel „Science Slam Köln“ Die Deutsche Sporthochschule Köln veranstaltet anlässlich des Science Slams am 6. Oktober 2026 in der Volksbühne am Rudolfplatz in Köln ein Gewinnspiel und verlost 2 × 2 Tickets für die Veranstaltung. Teilnahmezeitraum Das Gewinnspiel endet am Donnerstag, 17.09.2026 um 23:59 Uhr (MESZ) . Später eingehende Teilnahmen können nicht berücksichtigt werden. Teilnahme Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen Teilnehmerinnen und Teilnehmer: dem Instagram-Account @sporthochschule folgen, den Gewinnspielbeitrag mit „Gefällt mir“ markieren und unter dem Gewinnspielbeitrag kommentieren, mit wem sie gerne zum Science Slam gehen möchten . Nur vollständig erfüllte Teilnahmebedingungen berechtigen zur Teilnahme am Gewinnspiel. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren. Die Teilnahme ist weltweit möglich. Mitarbeitende der Deutschen Sporthochschule Köln, die unmittelbar mit der Durchführung des Gewinnspiels befasst sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gewinn Es werden 2 Gewinnerinnen bzw. Gewinner ausgewählt. Jede bzw. jeder Gewinner*in erhält 2 Tickets für den Science Slam am 6. Oktober 2026 in der Volksbühne am Rudolfplatz in Köln . Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinns auf andere Personen sind ausgeschlossen. Der Gewinn ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Gewinnerauswahl und Benachrichtigung Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums werden die zwei Gewinnerinnen bzw. Gewinner per Zufallsprinzip ausgewählt. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden anschließend per Direct Message über Instagram benachrichtigt. Melden sich Gewinnerinnen oder Gewinner nicht innerhalb von sieben Tagen nach Versand der Benachrichtigung zurück, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall kann eine Ersatzgewinnerin bzw. ein Ersatzgewinner ausgelost werden. Datenschutz Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung der Deutschen Sporthochschule Köln. Haftungsausschluss Instagram Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist ausschließlich die Deutsche Sporthochschule Köln. Sonstiges Die Deutsche Sporthochschule Köln behält sich vor, das Gewinnspiel bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit anzupassen, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, sofern dies erforderlich ist und den Teilnehmenden zumutbar ist. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

  • 04.02.2025
    Verleihung des DOSB-Wissenschaftspreises
    Die Spoho-Wissenschaftlerinnen Dr. Svenja Feiler und Dr. Valeria Eckardt erhalten den ersten und den dritten Preis im Wettbewerb um den Wissenschaftspreis des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Mit diesem zeichnet der DOSB herausragende sportwissenschaftliche Qualifikationsarbeiten aus. Zum Wettbewerb 2023/2024 wurden zehn Habilitationsschriften und 32 Dissertationen aus unterschiedlichen Fachdisziplinen der Sportwissenschaft eingereicht. Das Preiskuratorium wählte insgesamt sechs Arbeiten für einen Preis aus. Die Preise wurden am 31. Januar bei einem Festakt im Haus des Deutschen Sports in Frankfurt am Main verliehen und durch DOSB-Präsident Thomas Weikert persönlich überreicht. Über den ersten Preis darf sich Dr. Svenja Feiler freuen. Sie ist seit 2011 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sportökonomie und Sportmanagement der Deutschen Sporthochschule Köln tätig und erhält den ersten Preis für ihre Dissertationsschrift mit dem Titel „Financing nonprofit sports clubs – Perspectives on core income sources and financial problems“. Hier widmet sie sich den Finanzen von gemeinnützigen Sportvereinen. Sie hat untersucht, welche Faktoren mit dem Erhalt und der Höhe der wichtigsten Einnahmequellen von Sportvereinen zusammenhängen und wie wahrgenommene finanzielle Probleme anhand objektiver finanzieller Kennzahlen und in Krisenzeiten erklärt werden können. Die Arbeit entstand im Rahmen ihrer Tätigkeit für den „Sportentwicklungsbericht“. Die Deutsche Sporthochschule Köln darf sich gleich doppelt freuen, denn auch ein dritter Preis geht an eine Absolventin der Sportuniversität: Für ihre Dissertation „Better together? Exploring parental experiences in youth soccer from an interpersonal approach” erhält Dr. Valeria Eckardt den dritten Preis. Valeria Eckardt hat am Psychologischen Institut der Deutschen Sporthochschule Köln promoviert; sie lehrt und forscht mittlerweile an der Universität Münster. Ihre Dissertation widmet sich den Erfahrungen, die Eltern im Nachwuchssport machen. Dazu führte sie zwei Übersichtsarbeiten zu elterlicher Beteiligung und interpersonellem Coping im (Nachwuchs-)Sport sowie drei empirische Studien durch. Neben Vertreter*innen des DOSB und des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) waren auch einige Mitglieder der Sporthochschule als Gratulant*innen angereist, darunter die beiden Betreuer der ausgezeichneten Dissertationen Prof. Christoph Breuer (Institut für Sportökonomie und Sportmanagement) und Prof. Markus Raab (Psychologisches Institut) sowie als Mitglieder des Rektorats der Sporthochschule Prof.‘in Bettina Rulofs, Prof. Thomas Abel und Prof. Wilhelm Bloch. In der Geschichte des DOSB-Wissenschaftspreises haben bereits einige Wissenschaftler*innen der Sporthochschule die Auszeichnung des DOSB-Wissenschaftspreis erhalten, zuletzt Philip Furley (2021/22), Stefanie Hüttermann (heute Klatt; 2015/16) und Stefan Schneider (2011/12). Auch im Kuratorium des Wissenschaftspreises sind aktuell Mitglieder der Sporthochschule vertreten: Prof. Dr. Martin Nolte und Prof.‘in Dr. Bettina Rulofs. Die Deutsche Sporthochschule Köln gratuliert den beiden Preisträgerinnen ganz herzlich zu dieser renommierten Auszeichnung und wünscht für die weitere wissenschaftliche Karriere viel Erfolg! Kurzinfo Dr. Svenja Feiler: Dr. Svenja Feiler, geboren am 2. März 1982 in Berlin, legte 2001 ihr Abitur in Nienburg/Weser ab. Nach einem Auslandsaufenthalt in England studierte sie Betriebswirtschaftslehre in Göttingen. Es folgte ein weiterer Auslandsaufenthalt in Spanien sowie eine Anstellung im Controlling in einem mittelständischen Unternehmen in Hannover. Ihr seit Kindheitstagen vorhandenes sportliches Interesse führte sie im Jahr 2009 nach Köln, um dort an der Deutschen Sporthochschule Köln ein Masterstudium im Bereich Sportmanagement aufzunehmen. Seit 2011 ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Sportökonomie und Sportmanagement der Deutschen Sporthochschule tätig. Dort übernimmt sie seit der vierten Welle des Sportentwicklungsberichts die Rolle der operativen Projektmanagerin. Im Jahr 2023 schloss sie ihre Promotion zur Finanzierung von Sportvereinen erfolgreich ab. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Sportvereine, Sportentwicklung, Non-Profit-Organisationen sowie insbesondere der Finanzierung von NPOs. Eine Kurzbeschreibung und die Dissertation zum Download gibt es im Forschungsinformationssystem . Kurzinfo Dr. Valeria Eckardt: Dr. Valeria Eckardt wurde in Fulda geboren und studierte nach ihrem Abitur Psychologie im Bachelor (Universität Bremen) und Sportpsychologie im Master (Deutsche Sporthochschule Köln). Die Begeisterung für Sport wurde in ihrer Familie stark von ihren Eltern geprägt: In ihrer Kindheit war Sport eine gemeinsame, verbindende Aktivität, was sie auch dazu animierte, eine Promotion im Forschungsgebiet „Sport parenting“ zu verfolgen. Über ein Graduiertenstipendium der Deutschen Sporthochschule Köln untersuchte Dr. Eckardt in ihrer Dissertation, was es für Eltern bedeutet, ein Kind im Nachwuchsleistungsfußball zu begleiten und zu unterstützen. Im Rahmen ihrer Forschungsprojekte war ihr ein systemischer Blick auf die Erfahrungen von Eltern sowie die komplexen Beziehungen und Prozesse im Nachwuchssport wichtig. Dafür arbeitete sie mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Deutschen Fußball-Bund e.V. (DFB) zusammen, um die Richtlinien für Eltern-Management zu verbessern. So ist u.a. die Veröffentlichung des ersten Eltern-Handbuchs im Nachwuchsfußball entstanden. Derzeit lehrt und forscht Dr. Eckardt an der Universität Münster. Eine Kurzbeschreibung und die Dissertation zum Download gibt es im Forschungsinformationssystem .

  • Vergaberichtlinien_Lehr-_und_Übungsstätten.pdf
    Richtlinien über die Nutzung, Vergabe und die Vermietung von Lehr- und Übungsstätten in der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) vom 12.10.2011 § 1 Allgemeine Grundsätze (1) Lehr- und Übungsstätten der DSHS dienen in erster Linie der Erfüllung der Aufgaben der DSHS als wiss. Hochschule (hochschulinterne Zwecke). Soweit darüber hinaus Lehr- und Übungsstätten frei sind, können diese gegen Entgelt an Dritte vermietet werden. Ein Anspruch auf Vermietung besteht nicht. (2) Bei Vergabe von Lehr- und Übungsstätten für hochschulinterne Zwecke wird nach Veranstaltungsarten mit folgender Rangfolge unterschieden: 2.1 Lehr- und Prüfungsveranstaltungen entsprechend den Studien- und Prüfungsordnungen, (die Angabe der VV Nummer ist erforderlich) 2.2 sonstige Lehrveranstaltungen (Tutorien) und Prüfungsvorbereitungen einschließlich Arbeits- und Trainingsgemeinschaften und (nach Beantragung) prüfungsbezogenes freies Üben der Studierenden 2.3 Veranstaltungen des Hochschul- und Betriebssports sowie der Universitären Weiterbildung 2.4 Sonderveranstaltungen der DSHS (Tagungen, Symposien, Kongresse und Fortbildungen für Studierende wie Trainerlehrgänge, usw…) 2.5 Studien und Forschungs- bzw. künstlerische Vorhaben der Institute der DSHS, Versuchs- und Demonstrationsgruppen, (nur soweit keine Entgelte und Gebühren von den Teilnehmern dieser Veranstaltungen erhoben werden) 2.6 Veranstaltungen der Studierendenschaft der DSHS auf Beschluss des Rektorats 2.7 Veranstaltungen der Kooperationsvereine der DSHS (LT DSHS, Vorwärts Spoho, Turn Team Toyota, Hai Society, VGS). Voraussetzung zur Erlangung des Status eines Kooperationsvereines ist dessen enge Einbindung in den Lehr- und Forschungsbetrieb sowie der Abschluss eines Kooperationsvertrages. (3) Bei der Vermietung von Lehr- und Übungsstätten an Dritte wird nach Veranstaltungsarten mit folgender Rangfolge unterschieden: 3.1 Veranstaltungen von Hochschuleinrichtungen in Zusammenarbeit mit Dritten 3.2 Sportveranstaltungen von externen Sportvereinen und – verbänden 3.3 Sportveranstaltungen anderer Behörden, der Bundeswehr, der Volkshochschulen, von Körperschaften und Einrichtungen, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden 3.4 und sonstige Veranstaltungen. (4) Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Bei gleicher Rangfolge gilt grundsätzlich der Prioritätsgrundsatz. (5) Der Antrag ist auf dem vollständig ausgefüllten Formblatt unter Angabe der Veranstaltungsart und/oder des Themas bei der Hochschulverwaltung einzureichen (siehe § 2). Für Nutzungen während der festgelegten Öffnungszeiten soll der Antrag spätestens drei Wochen und für Nutzungen außerhalb der Öffnungszeiten spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin eingereicht werden. (6) Während der Prüfungszeiträume sowie der Vorlesungszeit können Vermietungen an Externe nur unter Vorbehalt erfolgen. (7) Erfolgt eine Vergabe oder Anmietung außerhalb der in Abs. (6) genannten Zeiträume, gilt diese als verbindlich, wenn sie mindestens sechs Monate vor der Veranstaltung beantragt wurde. Ein Widerruf des Mietvertrages ist sodann nur zulässig, wenn Veranstaltungen von besonderem Hochschulinteresse kurzfristig zu realisieren sind und keine geeigneten alternativen Räume hierfür zur Verfügung stehen. Veranstaltungen von besonderem Hochschulinteresse sind solche Lehrveranstaltungen entsprechend den Studien- und Prüfungsordnungen, siehe § 1 Abs. (2) Ziff. 2.2. (8) Die Nutzungsgenehmigung gilt nur für eigene Veranstaltung des Antragstellers. Der Antragsteller ist nicht zur Gebrauchsüberlassung oder Untervermietung an Dritte berechtigt. Ein Verstoß hiergegen berechtigt die DSHS Köln zum Widerruf der Nutzungsgenehmigung. Schlüssel für die Lehr- und Übungsstätten werden grundsätzlich nur dem im Antrag bezeichneten Empfangsberechtigten ausgehändigt. (9) Die Nutzungsgenehmigung kann widerrufen werden, insbesondere wenn - Umstände nachträglich bekannt werden, die nach dieser Richtlinie zur Versagung der Vergabe geführt hätten; - die mitgeteilte Veranstaltungsart oder das Thema seinem Inhalt oder Wortlaut nach geändert wird; - ein dringendes, unvorhergesehenes Eigeninteresse der DSHS an der zugewiesenen Lehr- und Übungsstätte entsteht oder die Lehr- und Übungsstätte nicht benutzbar ist. Die DSHS bietet in diesem Fall nach Möglichkeit eine andere Lehr- oder Übungsstätte an. Der Antragsteller erhält im Falle des Widerrufs oder der Unbenutzbarkeit der Lehr- oder Übungsstätte das eingezahlte Nutzungsentgelt zurück. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen. § 2 Zuständigkeiten in der Hochschule (1) Die Erstvergabe Vergabe der Lehr- und Übungsstätten für Lehr- und Prüfungsveranstaltungen (entsprechend den Studien- und Prüfungsordnungen), Lehrübungs-und Hospitationsgruppen, internationales Lehrangebot (jeweils entsprechend den Studien- und Prüfungsordnungen), für Veranstaltungen im freien Wahlbereich, für Lehrveranstaltungen im Rahmen des Promotionsstudiums sowie Tutorien wird vor Vorlesungsbeginn über LSF durch die VV-Beauftragten der Institute unter Beteiligung der Verwaltung und durch die Stabsstelle Q vorgenommen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden Nutzungszeiten in Lehr- und Übungsstätten für Lehrveranstaltungen und Tutorien erst nach vorheriger Prüfung durch Stabsstelle QL vergeben. Lehrübungs- und Hospitationsgruppen bedürfen der Anerkennung durch die Stabsstelle QL. (2) In den übrigen Fällen der Vergabe sowie bei der Vermietung an Dritte sind die Anfragen schriftlich oder mündlich zentral an den Infopoint zu richten. Die Bearbeitung findet ausschließlich im Dezernat 4, Abteilung 4.3.3 (Hockey-Judo Zentrum), Abteilung 4.3.4 (Schwimmzentrum) und Abteilung 4.4.6 (übrige Hörsäle, Hallen und Seminarräume) statt. Bei jeder Form der Vermietung, bzw. Einräumung von Nutzungsberechtigungen an Lehr- und Übungsstätten sind die vorgenannten Stellen zu beteiligen. (3) Die nach Abs. (2) zuständigen Stellen haben die Schwerpunktnutzer zu beteiligen. Vor der Entscheidung ist dem Schwerpunktnutzer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Führt der Schwerpunktnutzer Beschwerde gegen die Vergabe, bzw. Vermietung, entscheidet der Kanzler oder sein Vertreter nach Maßgabe dieser Richtlinie. (4) Die Schwerpunktnutzer sind grundsätzlich verantwortlich für die Funktionstüchtigkeit der ihnen zugeordneten Räumlichkeiten und Anlagen. Ihnen obliegen die Beschaffungs- und Unterhaltungsmaßnahmen für die den Räumlichkeiten und Anlagen zugeordneten Einrichtungen und Geräte. Bei Nutzung der Einrichtungen durch externe „Dritte“ haben diese anteilig für die Abnutzung und im Schadensfall Schadensersatz zu leisten. § 3 Spezielle Regelungen für die Interne Vergabe (1) Für eine Nutzung für eigene Veranstaltungen der DSHS gemäß § 1 Abs. (2) werden grundsätzlich keine Entgelte erhoben. (2) Entstehen der Hochschule durch eine Veranstaltung zusätzliche Kosten (z.B. für Personal, Heizung, Material, Reinigung oder bei der Nutzung besonderer Einrichtungen), kann die Genehmigung nur erfolgen, wenn die Kostendeckung gesichert ist. (3) Werden mit einer Veranstaltung Einnahmen erzielt, oder werden Honorare, insbesondere an Hochschulangehörige, gezahlt oder zahlen Teilnehmer oder Nutzer Beiträge, Gebühren oder Entgelte für ihre Teilnahme oder wird eine Veranstaltung gemeinsam mit einem externen Dritten (Verein o.ä.) beantragt bzw. durchgeführt, ist der Nutzungsantrag wie ein Antrag eines Dritten zu behandeln und grundsätzlich Nutzungsentgelt zu zahlen (siehe § 4). Dies gilt nicht für Symposien, Messen oder Kongresse. § 4 Spezielle Regelungen für Vermietung (1) Im Falle der Vermietung der Lehr- und Übungsstätten ist grundsätzlich vom Veranstalter ein Nutzungsentgelt zu zahlen, dessen Höhe sich nach der Art der Veranstaltung sowie nach der Größe und/oder Ausstattung der vermieteten Räumlichkeiten richtet (siehe Anlage zu dieser Richtlinie). Werden die Räumlichkeiten an mehreren aufeinanderfolgenden -oder regelmäßig an bestimmten Tagen- genutzt, kann eine angemessene Mietpauschale festgesetzt werden. (2) Nutzungsentgelt kann nachträglich erhoben werden, wenn sich Angaben über den Veranstalter oder über Einnahmen als unrichtig herausstellen. Eine Nachberechnung erfolgt auch, wenn die eingeräumte Nutzungszeit überzogen wird. Außerdem können zukünftige Anträge dieses Veranstalters befristet oder auf Dauer abgelehnt werden; Dauermietverträge können fristlos gekündigt werden. § 5 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am XX.XX.in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien über die Vermietung von Räumlichkeiten an Dritte für Veranstaltung in der Deutschen Sporthochschule Köln vom 1. Januar 1991 sowie die Richtlinien für die Zuweisung von Lehr- und Übungsstätten für hochschulinterne Zwecke der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) vom 12. Dezember 1990 außer Kraft. Köln, den ……..April 2011 Der Kanzler der Deutschen Sporthochschule Köln gez. Dr. jur. J. Horst

  • Dr.

    Verena Römisch

    Institute of Sport Economics and Sport Management, Department Sport Economics

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    Verena Monti

    Institute for Movement Therapy and Movement-oriented Prevention and Rehabilitation, Department Movement-Oriented Prevention and Rehabilitation Sciences

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    Verena Herold

    Institut für Soziologie und Genderforschung Abt. Diversitätsforschung

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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2026
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