Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 1 Nr.: 07/2025 Köln, den 06.06.2025 INHALT ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständi- gen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln vom 06.06.2025 hier: Änderung § 10 und § 14 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 1 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für das Bachelorstudium mit dem Unterrichtsfach Sport und die sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge zur Erlangung des akademischen Grades “Bachelor of Arts“ (B.A.) und „Bachelor of Science“ (B.Sc.) Aufgrund des § 2 Abs. 4 i.V.m. § 49 Abs. 7 des Gesetzes über die Hochschulen des Lan- des Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Gesetzes zur Ände- rung des Hochschulgesetzes vom 12. Juli 2019 (GV. NRW. S. 377) sowie des § 45 der Ord- nung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsord- nung – LPO) vom 27. März 2003 (GV.NW. S. 182) und des § 4 Ziff. 2 der Prüfungsord- nung für die sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge an der Deutschen Sport- hochschule Köln vom 04.11.2014 sowie des § 3 Abs. 2 Ziff. 1 der Fachprüfungsordnung für das Bachelorstudium im Unterrichtsfach Sport an der Deutschen Sporthochschule Köln vom 04.11.2014 hat die Deutsche Sporthochschule Köln die Ordnung für die Fest- stellung der besonderen Eignung für das Bachelorstudium mit dem Unterrichtsfach Sport und die sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge zur Erlangung des akade- mischen Grades „Bachelor of Arts“ (B.A.) und „Bachelor of Science“ (B.Sc.) erlassen: Inhaltsverzeichnis: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck, Form § 2 Gegenstand, Prüfende § 3 Personenstand § 4 Überprüfungstermin, Meldefristen § 5 Zulassung § 6 Wiederholung § 7 Niederschrift § 8 Bescheinigung II. Praktische Sporteignungsprüfung § 9 Leistungsanforderungen der Sporteignungsprüfung § 10 Bestehen der Sporteignungsprüfung III. Schlussbestimmungen und Inkrafttreten § 11 Studienort- und Studiengangwechsel § 12 Bewerber*innen mit einem Grad einer Behinderung § 13 Datenschutz § 14 Inkrafttreten, Rügeausschluss Anlage zu § 9 Leistungsanforderungen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 2 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck, Form (1) Für das Bachelorstudium im Unterrichtsfach Sport sowie für die sportwissenschaftli- chen Bachelorstudiengänge kann nur zugelassen werden, wer das Zeugnis der Hoch- schulreife (allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig an- erkanntes Zeugnis besitzt oder in der beruflichen Bildung gemäß Berufsbildungshoch- schulzugangsverordnung NRW qualifiziert ist und den Nachweis über die besondere Eignung für das Sportstudium vorlegen kann. Der Nachweis wird durch das Ablegen einer sportpraktischen Prüfung (Eignungsfeststellung/Sporteignungsprüfung) er- bracht. Sie dient der Feststellung einer sportmotorischen Leistungsfähigkeit, die zur Aufnahme des Sportstudiums erforderlich ist. (2) Der Nachweis der Eignung ist Zugangsvoraussetzung für das Bachelorstudium im Un- terrichtsfach Sport sowie für die sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge an der Deutschen Sporthochschule Köln. Er muss vor Ablauf der Bewerbungsfrist des Zulas- sungsantrags nachgewiesen werden. Eine bedingte Einschreibung ist nicht zulässig. § 2 Gegenstand, Prüfende (1) Die Sporteignungsprüfung an der Deutschen Sporthochschule Köln ist in den Bereichen Leichtathletik, Turnen, Schwimmen, Sportspiele und in einem Ausdauertest abzulegen. (2) Die erforderlichen Feststellungen werden von der Rektorin bzw. vom Rektor beauf- tragten Prüfer*innen getroffen. Die Bewertung der sportpraktischen Leistungen er- folgt in der Regel durch eine prüfende Person. (3) Die Prüfer*innen können durch Helfer*innen unterstützt werden. § 3 Personenstand (1) Zur Teilnahme an der Sporteignungsprüfung an der Deutschen Sporthochschule Köln ist das Personenstandsmerkmal Geschlecht (männlich/weiblich/divers) anzugeben. (2) Personen, die im Melderegister das Geschlecht divers führen oder auf die Angabe einer Geschlechtsbezeichnung verzichtet haben, können an einem Verfahren teilnehmen, bei dem folgende Personen zu beteiligen sind: Prorektor*in für Diversität oder eine andere vom Rektorat beauftragte Person, Prüfer*innen in den fünf Prüfungssportarten der Sporteignungsprüfung, beauftragte Person des Rektorats für die sportpraktische Eignungsfeststellung. Nähere Einzelheiten des Verfahrens regelt das Rektorat. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 3 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln § 4 Überprüfungstermin, Meldefristen (1) Die Termine für die Sporteignungsprüfung legt die Rektorin bzw. der Rektor fest. Der Prüfungstermin und der letzte Tag der Bewerbungsfrist (Bewerbungsschluss) werden durch Veröffentlichung auf der Homepage der Deutschen Sporthochschule Köln be- kannt gemacht. (2) Anmeldungen können nur im Zeitraum der Onlineanmeldung auf der Homepage der Deutschen Sporthochschule Köln vorgenommen werden. Die Anmeldung wird nur dann berücksichtigt, wenn fristgerecht ein Passbild, ein ärztliches Attest über die Sporttauglichkeit und bei Minderjährigen die Generaleinwilligung der Erziehungsbe- rechtigten hochgeladen sowie die Gebühr entrichtet wurden. (3) Die Sporteignungsprüfung wird grundsätzlich nur am Prüfungstermin durchgeführt. Dies gilt nicht für Personen nach § 3 Abs. 2. § 5 Zulassung (1) Zur Feststellung der Eignung kann nur zugelassen werden, wer 1. die Qualifikation für das Studium besitzt (allgemeine oder fachgebundene Hoch- schulreife oder berufliche Qualifizierung) oder die Jahrgangsstufe 11 bzw. 12 der Schule besucht, 2. ein ärztliches Attest vorlegt, das die Sporttauglichkeit bescheinigt und bestätigt, dass ärztlicherseits keine Bedenken bestehen, sich allen körperlichen Anforderun- gen der Sporteignungsprüfung zu unterziehen (das Attest muss aktuell für den je- weiligen Termin der Sporteignung ausgestellt sein), und 3. eine Anmeldegebühr von 60,00 € auf das Konto der Deutschen Sporthochschule Köln überwiesen hat. (2) Über die Zulassung entscheidet die Rektorin bzw. der Rektor. Die Ablehnung der Zulas- sung erfolgt schriftlich. (3) Bei der Anmeldung am Tag der Sporteignungsprüfung, ist der Personalausweis bzw. ein amtlicher Ausweis vorzulegen. Werden diese Unterlagen nicht bis zum Beginn der Überprüfungen vorgelegt, gilt die Sporteignungsprüfung als nicht bestanden. (4) Die Gebühr von 60,00 € kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erstattet werden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 4 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln § 6 Wiederholung (1) Die nicht bestandene Sporteignungsprüfung kann wiederholt werden. Eine neue, voll- ständige Bewerbung ist erforderlich. Bei der Wiederholung sind alle Leistungen neu zu erbringen. (2) Bleibt jemand der Sporteignungsprüfung fern oder wird sie abgebrochen, gilt die Sport- eignungsprüfung als nicht bestanden. § 7 Niederschrift (1) Über die Durchführung des Verfahrens wird eine Niederschrift angefertigt, in die auf- zunehmen ist: 1. Tag und Ort des Verfahrens zur Feststellung der Eignung, 2. die Namen der prüfenden Personen, 3. die Dauer und der Umfang des Verfahrens, 4. besondere Vorkommnisse. Die Niederschrift ist von den prüfenden Personen zu unterzeichnen. (2) Die einzelnen Bewertungen und die Ergebnisse werden in die Prüfkarte der Teilneh- merin bzw. des Teilnehmers eingetragen. § 8 Bescheinigung (1) Über die bestandene Sporteignungsprüfung wird ein Nachweis ausgehändigt, in dem die Deutsche Sporthochschule Köln bestätigt, dass die besondere studiengangsbezo- gene Eignung nach dieser Ordnung nachgewiesen worden ist. (2) Der Nachweis der Eignung wird unter dem Datum der Sporteignungsprüfung ausgefer- tigt. Er muss bei der Bewerbung für einen Studienplatz im jeweiligen Studiengang an der Deutschen Sporthochschule Köln nachgewiesen werden. Er behält seine Gültigkeit für die Dauer von drei Jahren ab dem auf den Eignungstest folgenden Semester. Die Gültigkeitsdauer verlängert sich entsprechend der Vorgaben von § 19 Vergabeverord- nung NRW bis zu zwei Jahren, höchstens um den Zeitraum des jeweiligen Dienstes. (3) Bewerber*innen, die zur Sporteignungsprüfung angetreten sind, aber die geforderten Leistungen nicht erbracht haben, erhalten einen schriftlichen Bescheid über das Nicht- bestehen der Sporteignungsprüfung. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 5 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln II. Praktische Sporteignungsprüfung § 9 Leistungsanforderungen der Sporteignungsprüfung (1) Die Sporteignungsprüfung an der Deutschen Sporthochschule Köln wird in den Sport- arten - Leichtathletik mit den drei Einzelleistungen 1. 100-m-Lauf 2. Hochsprung 3. Kugelstoßen - Turnen mit den vier Einzelleistungen 1. Sprung 2. Boden 3. Reck 4. Überprüfung der turnerischen Kraftfähigkeit (Schaukeln im Beugehang bzw. Klimmzüge) - Schwimmen mit den drei Einzelleistungen 1. 20-m-Streckentauchen 2. 50-m-Bewegungsdemonstration 3. 100-m-Zeitschwimmen - in einem der Mannschaftsspiele Basketball, Fußball, Handball, Hockey, Volleyball mit den vier Einzelleistungen 1. spielgerechte Anwendung der angriffstechnischen Grundfertigkeiten 2. spielgerechte Anwendung der abwehrtechnischen Grundfertigkeiten 3. situationsgerechtes Verhalten im Angriff 4. situationsgerechtes Verhalten in der Abwehr - sowie in einem der Rückschlagspiele Badminton, Tennis, Tischtennis mit den vier Ein- zelleistungen 1. spielgerechte Anwendung der Grundtechniken 2. situationsgerechtes Verhalten im Angriff 3. situationsgerechtes Verhalten in der Abwehr 4. regelgerechtes Spielverhalten - Ausdauer Überprüfung der Ausdauerleistungsfähigkeit (2.000 bzw. 3.000-m-Lauf) durchgeführt. (2) Die Leistungsanforderungen sind in der Anlage zusammengestellt; die Anlage ist Be- standteil dieser Ordnung. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, fin- den die internationalen Regeln der jeweiligen Sportart Anwendung. Die Leistungsan- forderungen sind Mindestanforderungen; sie sind abgestellt auf die Durchführung der praktischen Sporteignungsprüfung an einem Tag. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 6 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln § 10 Bestehen der Sporteignungsprüfung (1) Bei der Sporteignungsprüfung wird bei jeder Einzelleistung nur die Erfüllung der Min- destleistung festgestellt. (2) Die Sporteignungsprüfung ist bestanden, wenn 1. der*die Teilnehmer*in in 17 der 19 Einzelleistungen die Leistungsanforderungen erfüllt hat und 2. in den unter § 9 Abs. 1 aufgeführten Sportarten jeweils höchstens eine Einzelleis- tung nicht erfüllt wurde und 3. die Ausdauerleistung (2.000- bzw. 3.000-m-Lauf) in der vorgegebenen Zeit er- bracht wurde. Für Teilnehmer*innen, welche den Nachweis über die besondere Eignung für ein Sportstudium ausschließlich für den Zugang zum Lehramt an Grundschulen oder zum Lehramt für sonderpädagogische Förderung erwerben wollen, gilt Abs. 2 Ziffer 2 nicht. Die Ausdauerleistung muss in der vorgegebenen Zeit erbracht werden. (3) Sobald die Leistungsanforderungen nach § 10 Abs. 2 nicht mehr erbracht werden kön- nen, gilt die Sporteignungsprüfung als nicht bestanden und die Person darf an der wei- teren Prüfung bzw. am Ausdauerlauf nicht mehr teilnehmen. (4) Spitzensportler*innen dürfen auch nach einem dritten Defizit an den nachfolgenden Prüfungen teilnehmen. Sie müssen jedoch unverzüglich einen Antrag auf Nachprüfung stellen. Über diesen Antrag wird unter Beteiligung der oder des Beauftragten für Spit- zensport entschieden. Im Rahmen der Nachprüfung wird festgestellt, ob ein vorher festgelegtes Defizit nicht mehr besteht und somit die Anforderungen nach Abs. 2 er- füllt sind. Bei einem vierten Defizit dürfen auch Spitzensportler*innen nicht mehr an den weiteren Prüfungen teilnehmen (5) Als Spitzensportler*in gemäß Absatz 4 gilt, wer zum Zeitpunkt der Prüfung einem Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Teamsportkader oder Nachwuchs- kader oder vergleichbaren Förderstrukturen eines nationalen Spitzensportverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angehört. Dieses ist von dem*der Teilnehmer*in mit der Anmeldung nachzuweisen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 7 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln III. Schlussbestimmungen und Inkrafttreten § 11 Studienort- und Studiengangwechsel (1) Bei Studienort- und Studiengangwechsel ist die besondere studiengangsbezogene Eig- nung durch einen gültigen Eignungsnachweis für das Bachelorstudium im Unterrichts- fach Sport und die sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge nachzuweisen. Be- reits an der Deutschen Sporthochschule Köln eingeschriebene Studierende müssen bei einem Studiengangwechsel den Nachweis nicht erneut führen. (2) Für die sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge werden Nachweise über die Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung im Studiengang Sport, die an ande- ren wissenschaftlichen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht worden sind, auf Antrag anerkannt, soweit sie den Anforderungen dieser Ordnung ent- sprechen. (3) Bewerber*innen für das Bachelorstudium im Unterrichtsfach Sport bzw. die sportwis- senschaftlichen Bachelorstudiengänge, die eine Qualifikation durch Studien- und Prü- fungsleistungen in einem entsprechenden Studiengang Sport/Sportwissenschaft (Ba- chelor-, Diplom-, Magister- oder Lehramtsstudiengang) oder das Diplom-Trainer-Stu- dium (DTS) an der Trainerakademie Köln des Deutschen Olympischen Sportbundes nachweisen, können auf Antrag von der Sporteignungsprüfung befreit werden, wenn - das Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung im Diplomstudiengang Sport- wissenschaft oder - das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung eines Studienganges Sport/ Sport- wissenschaft an einer deutschen oder ausländischen Universität mit den Sportarten Mannschaftsspiel, Rückschlagspiel, Leichtathletik, Schwimmen und Turnen oder - das Zeugnis über den Abschluss der fachpraktischen Prüfungen (acht Sportarten) in einem Lehramtsstudiengang Sport oder Bachelorstudium im Unterrichtsfach Sport oder - Nachweise über das erfolgreiche Studium in allen fünf Sportarten der Eignungsfest- stellung oder - Nachweise über das erfolgreiche Studium in den Sportarten des Grundstudiums des Diplomstudienganges Sportwissenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln vorgelegt werden. (4) Kann der Nachweis bei Bewerber*innen für das Bachelorstudium im Unterrichtsfach Sport nicht geführt werden, wird auf Antrag vom Nachweis der besonderen Eignung befreit, wer - das Zwischenprüfungszeugnis in einem Studiengang Sport oder - eine Bescheinigung über die Feststellung der besonderen Eignung für die Lehramts- oder Bachelorstudiengänge Sport, die von einer Universität des Landes Nordrhein- Westfalen ausgestellt worden ist – soweit sie den Anforderungen dieser Ordnung entspricht, oder Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 8 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln - den Nachweis über die Feststellung der studiengangbezogenen Eignung im Studien- gang Sport, die an einer anderen Universität im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht worden ist und die den Anforderungen dieser Ordnung entspricht, vorlegen kann. (5) Alle Anträge, die zur Anerkennung von der Sporteignungsprüfung führen, können bis zum 15. März bzw. 15. September auf dem von der Hochschule herausgegebenen Be- werbungsformular gestellt werden. Wird ein Antrag abgelehnt, ist die Teilnahme an der Sporteignungsprüfung nur möglich, wenn der Antrag vor Bewerbungsschluss (§ 3) eingegangen ist. § 12 Bewerber*innen mit einem Grad einer Behinderung (1) Für Bewerber*innen, denen von der zuständigen Behörde ein Grad einer Behinderung (GdB) anerkannt wurde, gilt das normale Bewerbungsverfahren; zusätzlich muss bei der Bewerbung der vorgenannte Nachweis über die Behinderung nachgewiesen wer- den. (2) Bewerber*innen für das Bachelorstudium im Unterrichtsfach Sport bzw. für die sport- wissenschaftlichen Bachelorstudiengänge zur Erlangung des akademischen Grades „Bachelor of Arts“ (B.A.) und „Bachelor of Science“ (B.Sc.) mit einem GdB, die aufgrund ihrer Behinderung die Sporteignungsprüfung nicht bestanden haben, können gemäß § 4 Absatz 2 der Fachprüfungsordnung für das Bachelorstudium im Unterrichtsfach Sport bzw. gemäß § 4 Absatz 2 der Prüfungsordnung für die sportwissenschaftlichen Ba- chelorstudiengänge eingeschrieben werden, wenn in einem besonderen Verfahren un- ter Beteiligung der Behindertenbeauftragten und den Prüfer*innen in den fünf Prüfungssportarten der Sporteignungsprüfung die studiengangbezogene besondere Eignung festgestellt worden ist. Nähere Einzelheiten des Verfahrens regelt das Rektorat. § 13 Datenschutz (1) Der Schutz personenbezogener Daten ist gemäß § 4 des DSG NRW sowie den sonstigen einschlägigen Regelungen des DSG NRW in der jeweils gültigen Fassung zu gewährleis- ten. (2) Die im Rahmen des Eignungstestes zu verarbeitenden Daten zu Familienname, Vor- name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geschlecht, etwaige Behinderung oder Spitzensportlereigenschaft sowie den Informationen im ärztlichen Attest und die Übersendung eines Passbildes sind zum Zwecke der zweifelsfreien Iden- tifizierbarkeit während des Eignungstests und Kontaktaufnahme der Teilnehmer*in so- wie zur Anwendung der besonderen Regeln im Rahmen des Eignungstestes gemäß § 9 Abs. 4 und § 11 der Eignungsordnung erforderlich. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 9 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln (3) Die im Rahmen des Eignungstests gespeicherten Daten werden spätestens vier Jahre nach ihrer Erhebung gelöscht. § 14 Inkrafttreten, Rügeausschluss (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in den Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln in Kraft. (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Ordnung über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 17. April 2024 (Amtl. Mitteilung 05/2024) außer Kraft. (3) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ord- nungs- oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Ord- nung nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, b. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vorher beanstandet c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rü- geausschlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse nach § 76 HG bleiben unberührt. (4) Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Deutschen Sporthochschule Köln vom 05. Juni 2025. Köln, den 06. Juni 2025 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Ansgar Thiel Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 10 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln ANLAGE zu § 9 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln Für Personen, denen im Melderegister das Geschlecht divers zugewiesen wurde, wird auf § 3 Abs. 2. verwiesen. 1. LEICHTATHLETIK Disziplinen (Zahl der Versuche) Disziplin Leistungsminimum Frauen Männer 1.1 Sprint (1) 100 m 15,5 Sek. 13,4 Sek. 1.2 Sprung (3) Hochsprung 1,20 m 1,40 m 1.3 Wurf/Stoß (3) Kugelstoßen 4 kg 6,35 m 6 kg 7,60 m 2. TURNEN Bereiche / Geräte (Zahl der Versuche) Prüfungsübung (...am Boden und Reck als fließende Bewegungsver- bindung gezeigt) Technische Ausführungskriterien = Leistungsminimum 2.1 Sprung (2) Sprunghocke (Pferd im Seitverhalten) Höhe des Pferds: Frauen: 1,20 m Männer: 1,25 m Brettabstand: mind. 1,10 m • Beidbeiniger Absprung • 1. Flugphase: Anhocken der Beine be- reits möglich • Zeitgleiche Stützaufnahme und Prellabdruck von den Händen bei sym- metrischer Hockposition • 2. Flugphase mit Auflösung der Hock- position und kontrollierte Landung auf beiden Füßen • Eine Pferdberührung ist ausschließlich mit den Händen erlaubt Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 11 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln Bereiche / Geräte (Zahl der Versuche) Prüfungsübung (...am Boden und Reck flie- ßende Bewegungsverbin- dung gezeigt) Technische Ausführungskriterien = Leistungsminimum 2.2 Boden (2) • Rolle vorwärts • Strecksprung mit 1/2 Drehung • Rolle rückwärts durch den Hockstütz oder Handstand • Rolle vorwärts: Bewegungsansatz mit geschlossenen Füßen • Rolle rückwärts: kontrollierte Rollbe- wegung, symmetrisches Stützen mit Streckung der Arme, deutliches Frei- werden des Kopfes und der Schulter vom Boden nicht erlaubt: Ausweichen über den seitlichen Nacken, Bodenberührung der Ellbogen und Knie ● Aufschwingen in den Handstand (da- nach: Abrollen oder Rückspreizen er- laubt) • Handstand: gestreckte Hüft- und Schulterwinkel in der Senkrechten nicht erlaubt: Korrekturen der Handstützposition ● Rad • Rad: Das Rad wird durch eine senk- rechte Ebene geturnt, gestreckte Hüft- und Schulterwinkel in der Senkrechten nicht erlaubt: Ein Verlassen der Matte in seitliche Richtung, beidbeinige Landung Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 12 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln Bereiche / Geräte (Zahl der Versuche) Prüfungsübung (...am Boden und Reck flie- ßende Bewegungsverbin- dung gezeigt) Technische Ausführungskriterien = Leistungsminimum 2.3 Reck (2) • Aufschwung oder Auf- zug • Rückschwung in den freien Stütz • Umschwung vorlings rückwärts • Unterschwung (A) aus dem Stütz oder (B) aus dem Stand • Aufschwung oder Aufzug: Endet in deutlicher Stützposition • Umschwung vorlings rückwärts: Ge- strecktes Hüft- und Kniegelenk (≥ 90°) nicht erlaubt: Unterbrechung der Rotationsbewegung bis in den Stütz (gilt für: Auf- schwung/Aufzug sowie Umschwung vor- lings rückwärts) ● Unterschwung (A): Fließender Über- gang aus dem Umschwung vorlings rück- wärts über den flüchtigen Stütz in den Unterschwung ● Unterschwung (B): kontrollierter Stütz nach dem Umschwung, Niedersprung (ohne Grifflösen vom Reck), Unter- schwung aus dem Stand mit oder ohne Schwungbeineinsatz ● Für (A) und (B) gilt: Körperschwer- punkt im Bewegungsansatz in Stangen- nähe, kontrollierte Einleitung der Flug- phase durch Streckung im Schulter- und Hüftgelenk, kontrollierte Landung Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 13 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln Bereiche / Geräte (Zahl der Versuche) Prüfungsübung (...am Boden und Reck flie- ßende Bewegungsverbin- dung gezeigt) Technische Ausführungskriterien = Leistungsminimum 2.4a Frauen: Schaukeln im Beuge- hang (2) (kopfhohe Ringe und 40 cm hoher Kasten im Abstand von 2,50 m vom Aufhänge- punkt) • Aus dem Stand auf dem Kasten, Ringe fassen und Sprung in den Beu- gehang gehockt • 3x Vor- und Rückschau- keln • Landung auf dem Kas- ten • Absprung aus der hinteren Hälfte des Kastens • Mit dem Absprung befindet sich das Kinn in Höhe der Ringe. • deutliche Winkel im Ellbogen-, Hüft- und Kniegelenk (≤90°), Lediglich die Hände haben Kontakt zu den Ringen • die Landung erfolgt in den Stand auf dem Kasten nicht erlaubt: Boden- oder Kastenberührungen wäh- rend des Schaukelns sowie ein Nachvor- nefallen bei der Landung, das zum Ver- lassen des Kastens führt 2.4b Männer: Klimmzüge (2) (Reck, sprunghoch) Fünf (5) Klimmzüge ● Ristgriff oder Kammgriff erlaubt ● Ausgangsposition ist vor jedem Klimm- zug der ruhige und gestreckte Hang (ge- strecktes Schulter- und Ellbogengelenk) ● Das Kinn wird deutlich über Reckstan- genhöhe gezogen nicht erlaubt: jegliche Art von Schwungunterstützung Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 14 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln 3. SCHWIMMEN Disziplin (Zahl der Versuche) Ausführungsempfehlung = Leistungsminimum 3.1 20–m-Streckentauchen (2) • Startsprung vom Startblock oder Abstoßen von der Be- ckenwand • Tauchen deutlich unterhalb der Wasseroberfläche • am Ende der Tauchstrecke einen Tauchring in ca. 2 m Tiefe dicht übertauchen Empfehlung: - ruhig ablaufende Arm- und Beinbewegungen - vor dem Tauchgang höchstens 2- bis 3-mal ruhige Nor- malatmung - Hyperventilation ist nicht gestattet Nicht akzeptiert wird - Schwimmen ohne Atmung dicht an/unterhalb der Wasseroberfläche 3.2 Bewegungsdemonstration (2) 25-m-Kraulschwimmen 25-m-Brustschwimmen • Wechselzug der Arme und Wechselschlag der Beine bei flacher und gestreckter Position des Körpers an der Wasseroberfläche • Schwimmen mit Gesicht im Wasser, regelmäßige, rhythmische Atmung, Einatmung im 2er- oder 3er Rhythmus seitlich zum passenden Zeitpunkt der Arm- bewegung Nicht akzeptiert werden z. B.: - Stoß-/Tretbewegungen der Beine (ähnliche der Brust- schwimm-Beinbewegung) - keine oder unregelmäßige Atmung Frontalatmung (d.h. Kopf nach vorn zur Einatmung an- gehoben) - längere Teilstrecken ohne Atmung • Spiegelsymmetrischer Verlauf von Arm- und Beinbe- wegung • Dorsalflexion (Rückwärtsbeugung) im Fußgelenk wäh- rend der Antriebsphase der Beinbewegung gemäß in- ternationalem Regelwerk • flache, gestreckte Körperlage nach jedem Zyklus dem Armzug zugeordnete rhythmische Atmung frontal Nicht akzeptiert werden z. B.: - Asymmetrien der Beine (umgangssprachlich „Schere“) - Plantarflexion im Fußgelenk während der Schwung- grätsche (sogen. „Spitzfuß“ oder „Ballettfuß“) Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 15 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln - Schulter- oder Hüftquerachse nicht parallel zur Was- seroberfläche - deutliche Disharmonie in der Koordination von Arm- und Beinbewegung 3.3 100-m-Zeitschwimmen (1) Brust- oder Kraulschwimmen Schwimmtechniken dürfen nicht gewechselt werden! Zeitlimit: Frauen Männer Brustschwimmen Kraulschwimmen 2:00,0 Min 1:48,0 Min 1:50,0 Min 1:40,0 Min Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 16 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln 4. MANNSCHAFTSSPIELE Die Bewerber*innen können aus fünf Mannschaftsspielen dasjenige auswählen, das sie am besten beherrschen und in dem sie die beste Leistung zeigen können. In den Mannschaftsspielen wird grundsätzlich nach den internationalen Regeln gespielt, aller- dings werden diese Regeln entsprechend an die Größe der Plätze und Hallen sowie an die jeweilige Anzahl der Prüflinge angepasst; die Anpassungen werden vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben. Als Beurteilungskriterien für die Mannschaftsspiele gelten grundsätzlich: - spielgerechte Anwendung der angriffstechnischen Grundfertigkeiten - spielgerechte Anwendung der abwehrtechnischen Grundfertigkeiten - situationsgerechtes Verhalten im Angriff - situationsgerechtes Verhalten in der Abwehr Darüber hinaus sind in jedem Mannschaftsspiel die Prüfungs- und Beobachtungsinhalte de- tailliert aufgeführt. Die Überprüfung im Mannschaftsspiel ist bestanden, wenn alle Prüfungs- / Beobachtungsin- halte erfolgreich ausgeführt wurden. Jeder Prüfungs- / Beobachtungsinhalt kann zu einem De- fizit führen. 4.1 Basketball Prüfungs- und Beobachtungsinhalte: Korbleger mit der starken und mit der schwachen Hand: - Korbleger aus dem Dribbeln ohne Schrittfehler mit normaler Koordination. Von der rech- ten Seite: rechte Hand dribbelt, Schrittfolge nach dem letzten Dribbling neben dem linken Fuß: rechts – links (Absprung), Ball in beide Hände, mit der rechten Hand Werfen. Von der linken Seite: linke Hand dribbelt, Schrittfolge nach dem letzten Dribbling neben dem rech- ten Fuß: links – rechts (Absprung), Ball in beide Hände, mit der linken Hand Werfen. - Korbleger nach Pass oder mehrmaligen Pass-und-Rückpass. - Sprungwurf oder Positionswurf. Spiel 5 gegen 5 Abwehr: - Mann-Mann-Verteidigung: Grundstellung zwischen Gegner und Korb, Front zum Gegner, Rücken zum Korb; Mitlaufen bei Gegnerbewegungen; Helfen/Übernehmen, wenn benach- barte Spieler überspielt werden; zum Rebound gehen; Umschalten auf Angriff. Spiel 5 gegen 5 Angriff: - Schnellangriff initiieren und mitlaufen, sich anspielbar verhalten; Außen- und Brettpositi- onen einnehmen; Schneidebewegungen zum Korb machen und wieder auf freien Positio- nen anbieten; Korbwurf- und Durchbruchsmöglichkeiten nutzen; zum Offensivrebound gehen / Rückraum sichern. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 17 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln 4.2 Fußball Aufwärmen: - Zupassen des Balles über verschiedene Distanzen in der 2er-Gruppe aus der Bewegung nach Ballkontrolle bzw. Direktspiel Spiel 5 gegen 5 (4 plus TH) auf 2 Tore Beobachtungsinhalte: - Techniken: Dribbling, Ballkontrolle, Passen, Torschuss - Einzeltaktik Angriff: situationsgerechte Anwendung der Techniken im Spiel - Einzeltaktik Abwehr: Zusammenspiel verhindern und Umschalten von Angriff auf Abwehr - Anbieten und Freilaufen (Zusammenspiel) Hinweis: Das Torhüterverhalten wird nicht beurteilt. 4.3 Handball Technisch-taktischer Grundlagen-Test: 1. Passen im Lauf 2. Fangen im Lauf 3. Kreuzen 4. Sprungwurf nach Kreuzen Der Ablauf ist in 3er Gruppen 6 x zu durchlaufen, so dass jeder Prüfling je 2 x jede Position spielen muss. Spiel 7 gegen 7 Beobachtungsinhalte: - Abwehr: Verhalten 1 : 1; Verhalten in den Abwehrformationen 6 : 0 oder 5 : 1 - Gegenstoß: Umschalten von Abwehr auf Angriff; Verhalten im direkten und einfachen Ge- genstoß - Angriff: Positionsspezifisches Verhalten in 3:3- oder 2:4-Angriffsformation, Wurfvarianten: Schlagwurf und Sprungwurf oder Fallwurf 4.4 Hockey Spiel Mini-Hockey 3 gegen 3 Beobachtungsinhalte: - Angriff: Freilaufverhalten, Entscheidungsverhalten (Abspiel / Dribbling) in einfachen Kom- binationsspielabläufen mit den zugehörigen einfachen Fertigkeiten (Ballführung, Passen / Torschuss und Ballannahme). - Abwehr: Gegner- und ballbezogenes Stellungsspiel in der Mann- / und Raumdeckung mit den zugehörigen einfachen Fertigkeiten Vorhand-/Rückhand-Herausspielen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 18 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln 4.5 Volleyball Spiel 3 gegen 3 (Aufwärmen: Paarweises Einspielen senkrecht zum Netz, Einschlagen nach Zuspiel über das Netz, Aufschlag von unten) Spielweise im Prüfungsspiel: Annahme des Aufschlags im Zweier- (geschlossenes Dreieck) oder Dreierriegel (offenes Dreieck). Zweier-Annahmeriegel im geschlossenen Dreieck mit Zuspiel von Position III: Zwei Spieler sind zunächst Annahmespieler, ein Spieler steht als Zuspieler am Netz. Aus der Annahme entwi- ckelt sich ein sogenannter positionsgebundener Angriffsaufbau, d.h. der erste Pass wird zum zentral am Netz auf Position III stehenden Zuspieler gespielt. Dieser spielt den Ball parallel zum Netz zu einem der beiden Annahmespieler, die sich nun als Angreifer anbieten, zu. Nach dem Angriff ziehen sich die beiden Annahmespieler zur Feldabwehr in den hinteren Teil des Feldes zurück, während der Zuspieler am Netz stehen bleibt und für die Abwehr kurzer Bälle bereitsteht. Das Spiel mit Einerblock durch den Zuspieler ist möglich, aber nicht zwingend not- wendig. Dreier-Annahmeriegel im offenen Dreieck: Alle drei Spieler sind zunächst Annahmespieler. Aus der Annahme entwickelt sich ein sogenannter situationsgebundener Angriffsaufbau, d.h. der erste Pass wird diagonal ans Netz gespielt und der Spieler, der günstig zum Ball steht, läuft ans Netz und wird Zuspieler. Er spielt den Ball parallel zum Netz zu und die beiden anderen Spieler bieten sich als Angreifer an. Nach dem Angriff ziehen sich alle drei Spieler wieder in den hinteren Teil des Feldes zurück, um den vom Gegner gespielten Ball abzuwehren. Beobachtungsinhalte: Aufschlag: leicht anzunehmende Aufschläge von unten Annahme: situationsangemessen im oberen und unteren Zuspiel Angriffsaufbau/Zuspiel: im oberen und, wenn erforderlich, im unteren Zuspiel Angriff: als oberes Zuspiel im Sprung, Driveschlag oder frontaler Angriffsschlag Abwehr: situationsangemessen im oberen und unteren Zuspiel bzw. Abwehrbagger Das Stellen eines Blocks ist möglich, aber nicht zwingend notwendig – es kann auch ohne Block gespielt werden. Beurteilt werden die Techniken und deren taktischer Einsatz hinsichtlich des: Ballverhaltens: Erfüllen technischer Kriterien sowie Durchführung eines geplanten Angriffsbaus mit drei Ballkontakten pro Spielfeldseite Partnerverhaltens: Nachweis von Entscheidungs- und Kommunikationsfähigkeit Raumverhaltens: Verantwortung für einen zugewiesenen Raum übernehmen Gegnerverhaltens: Schwächen des Gegners erkennen und diese ausnutzen Technische Kriterien: Bewegung zum Ball/richtige Grundstellung /Richtungsänderungen Körper-Ball-Verhältnis Impulsgebung (Einwirken auf den Ball) Trefffläche (Kontakt mit dem Ball) Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 19 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln 5. RÜCKSCHLAGSPIELE - Die Bewerberinnen und Bewerber können aus drei Rückschlagspielen dasjenige auswäh- len, das sie am besten beherrschen und in dem sie die beste Leistung zeigen können. - Auch in den Rückschlagspielen wird grundsätzlich nach den internationalen Regeln ge- spielt. Die Überprüfung findet im Einzelspiel statt; allerdings werden diese Regeln ggfs. an die Größe der Plätze und Hallen sowie an die jeweilige Anzahl der Prüflinge angepasst; die Anpassungen werden vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben. Als Beurteilungskriterien für die Rückschlagspiele gelten grundsätzlich: - spielgerechte Anwendung der Grundtechniken - situationsgerechtes Verhalten im Angriff - situationsgerechtes Verhalten in der Abwehr - regelgerechtes Spielverhalten Darüber hinaus sind in jedem Rückschlagspiel die Prüfungs- und Beobachtungsinhalte detail- liert aufgeführt. Die Überprüfung im Rückschlagspiel ist bestanden, wenn alle Prüfungs- / Beobachtungsinhalte erfolgreich ausgeführt wurden. Jeder Prüfungs- / Beobachtungsinhalt kann zu einem Defizit führen. 5.1 Badminton Spiel gegeneinander auf Zeit, ggfs. auf halbem Feld Beobachtungsinhalte: - Spielidee: Anwendung taktischer Fähigkeiten Umsetzung des Wettkampfgedankens (u.a. mit gezielten Schlägen den Gegner aus der Spielfeldmitte treiben) - Schlaghärte und -genauigkeit: Umsetzung der technischen Fertigkeiten (Kann die Schlaghärte sinnvoll variiert werden? Können die Bälle zielgerichtet gespielt wer- den?) - Lauftechnik: Raumaufteilung (Liegt eine angemessene Lauftechnik vor, um frühzeitig eine günstige Schlagposition situ- ationsgerecht einzunehmen?) - Regeln: Beachtung der Badmintonregeln und der Zählweise 5.2 Tennis Grundschläge: Vorhand und Rückhand von der Grundlinie Ablauf: Mit einem vorgegebenen Partner soll 1 Ballwechsel mit 10 Ballkontakten pro Spieler gespielt werden. Innerhalb des Ballwechsels müssen von jedem Spieler mindestens 3 VH und 3 RH geschlagen werden. Das Prüfungspaar hat hierfür max. 5 Versuche. Beobachtungsinhalte: Mitspielfähigkeit von der Grundlinie, Vorhand- und Rückhand-Technik in der Grobform Aufschläge: Aufschlagtechnik von oben Ablauf: Von 10 Aufschlägen (jeweils 5 von der Einstand- und der Vorteilseite) sollen 5 Auf- schläge regelgerecht platziert werden, wobei der zweite Auftreffpunkt des Balles hinter der Grundlinie liegen muss. Jeder Prüfling hat 1x10 Aufschläge. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 20 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln Beobachtungsinhalte: Kontrolle und Geschwindigkeit, Aufschlagtechnik in der Grobform Wettkampf: Ablauf: Regelgerechter Wettkampf nach Tie-Break-Zählweise. Beobachtungsinhalte: Spiel gegeneinander, Regelfestigkeit Hinweis: Im Winter und bei Unbespielbarkeit der Außenplätze wird u.U. mit 25%-druckredu- zierten (Grün-Punkt-) Bällen gespielt. 5.3 Tischtennis Die Überprüfung gliedert sich in vier Teilbereiche: 3 Übungen und ein freies Spiel. In den Übungen hat der Prüfling jeweils die Aufgabe gegen einen vorgegebenen Partner den Ball möglichst im Spiel zu halten. Der Ball sollte dabei niedrig über das Netz gespielt werden und die Spielposition eher nah am Tisch sein. Die Dauer der Übungen beträgt jeweils circa drei Minuten. Übungen 1. Übung: Mit ausschließlich Vorhand-Schlägen über die Vorhand-Diagonale spielen (ein- schließlich Aufschlag) 2. Übung: Mit ausschließlich Rückhand-Schlägen über die Rückhand-Diagonale spielen (einschließlich Aufschlag) 3. Übung: Abwechselndes Spielen mit der Rückhand und Vorhand in der Rückhand-Dia- gonalen (Hinweis: erfordert ein Umlaufen/Umspringen nach jedem Ball!) Beobachtungsinhalte - Liegt ein situationsgerechter Schlageinsatz abhängig von der gegnerischen Schlagart vor? Erfolgt ein rechtzeitiges Erkennen der einzunehmenden eigenen Schlagposition (Reaktions- und Antizipationsfähigkeit)? - Liegt eine angemessene Laufarbeit bei den erforderlich werdenden Positionswech- seln vor (Bewegungsökonomie, Gleichgewichtsfähigkeit)? - Werden ruhige, kontrollierte Schlagbewegungen ausgeführt? - Kann der Ball bei den Übungen sicher im Spiel gehalten werden? Wettspiel (nach den aktuellen internationalen Tischtennisregeln) Beobachtungsinhalte - Wird der Wettkampfgedanke umgesetzt? - Werden die Tischtennisregeln und die Zählweise berücksichtigt? Hinweis: Tischtennisschläger sind mitzubringen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 21 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln 6. AUSDAUER Disziplinen (Zahl der Versuche) Disziplin Leistungsminimum Frauen Männer 2. Ausdauer (1) 2.000 m / 3.000 m 2.1 2.000 m: 10.00 min 2.2 3 000 m: 13.00 min 1. LEICHTATHLETIK 2. TURNEN 4. MANNSCHAFTSSPIELE 4.1 Basketball Prüfungs- und Beobachtungsinhalte: 4.2 Fußball Beobachtungsinhalte: Beobachtungsinhalte: Spiel Mini-Hockey 3 gegen 3 Beobachtungsinhalte: Spiel 3 gegen 3 5.1 Badminton Beobachtungsinhalte: