home Startseite arrow_back zurück

  • Intranet für Studierende und Mitarbeitende

  • north_east Forschungsinformationssystem (FIS)

  • north_east Jobbörse

  • north_east Mensa

  • north_east mySpoho

  • Personenverzeichnis

  • north_east Spohoshop

  • Zentralbibliothek
home Startseite arrow_back zurück

  • Universität

    • Universität

    • Profil

      • Profil

      • Porträt

      • Unser Leitbild

      • Zahlen und Fakten

      • Auszeichnungen und Preise

      • Gleichstellung und Diversität

        • Gleichstellung und Diversität

        • Karriereförderung für Frauen

      • Nachhaltigkeit und Umweltschutz

      • International

        • International

        • Hochschulpartnerschaften

      • Partnerschaften und Kooperationen

        • Partnerschaften und Kooperationen

        • Kooperationsmöglichkeiten

    • Organisation

      • Organisation

      • Hochschulleitung

        • Hochschulleitung

        • Das Rektorat

          • Das Rektorat

          • Amtliche Mitteilungen

        • Der Senat

        • Der Hochschulrat

      • Verwaltung und Stabsstellen

      • Organe und Gremien

        • Organe und Gremien

        • Universitätskommissionen

        • Gleichstellungskommission

        • Nachhaltigkeitskommission

        • Ethikkommission

        • Prüfungsausschüsse

        • Promotionsausschuss

        • Habilitationsausschuss

      • Institute und wissenschaftliche Einrichtungen

      • Anlaufstellen und Services

        • Anlaufstellen und Services

        • Ambulanz

        • Career Service

        • Familienservice

        • Gästehaus

        • InfoPoint

        • International Office

        • Marketing

          • Marketing

          • Spohoshop

        • Presse und Kommunikation

        • Prüfungsamt

        • Studienberatung

        • Studierendensekretariat

        • Zentrale Betriebseinheit Informationstechnologie

      • Personenverzeichnis

    • Die Uni als Arbeitgeberin

      • Die Uni als Arbeitgeberin

      • Unsere Stellenangebote

      • Praktikum

        • Praktikum

        • Übersicht Praktikumsstellen

      • Personalentwicklung

      • Gesundheitsmanagement

    • Campusleben

      • Campusleben

      • Sport und Kultur

      • Wohnen und Übernachten

    • Newsroom

      • Newsroom

      • Podcast

        • Podcast

        • Wissenschaftspodcast Eine Runde mit

        • Studierendenpodcast Auszeit

      • Termine & Veranstaltungen

      • Meldungen

        • Meldungen

        • Pressemitteilungen

      • Publikationen

        • Publikationen

        • Campusmagazin ZeitLupe

          • Campusmagazin ZeitLupe

          • Sport und Ernährung

          • Olympische Spiele in Köln?

          • Gefahr im Gedränge

          • Darts - Ist das wirklich Sport?

        • Jahresbericht KOMPAKT

        • ZSLS

          • ZSLS

          • Hinweise für Autor*innen

          • Aktuelles

          • Impressum

      • Presseverteiler

      • Proband*innennewsletter

      • Pressespiegel

  • Studium

    • Studium

    • Vor dem Studium

      • Vor dem Studium

      • Veranstaltungen für Studieninteressierte

      • Bachelorstudium

        • Bachelorstudium

        • Sport- und Bewegungsvermittlung in Freizeit- und Breitensport

        • Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie

        • Sportjournalismus

        • Sportmanagement und Sportkommunikation

        • Sport und Leistung

      • Masterstudium

        • Masterstudium

        • M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement

        • M.A. Sport-, Medien- und Kommunikationsforschung

        • M.Sc. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung

        • M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport

        • M.Sc. Human Technology in Sports and Medicine

        • M.Sc. Psychology in Sport and Exercise

        • M.Sc. Sport Management

        • M.A. International Sport Development and Politics

      • Lehramtsstudium

        • Lehramtsstudium

        • Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

        • Lehramt an Grundschulen

        • Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen

        • Lehramt an Berufskollegs

        • Lehramt für sonderpädagogische Förderung

      • Weiterbildendes Master­studium

        • Weiterbildendes Master­studium

        • Führungskompetenz und Management im Spitzensport

          • Führungskompetenz und Management im Spitzensport

          • Voraussetzungen und Bewerbung

        • Olympic Studies

          • Olympic Studies

          • Voraussetzungen und Bewerbung

          • Curriculum & Module

        • M.A. Spielanalyse

          • M.A. Spielanalyse

          • Voraussetzungen und Bewerbung

        • Tanz – Vermittlung, Forschung, künstlerische Praxis

          • Tanz – Vermittlung, Forschung, künstlerische Praxis

          • Zugangsvoraussetzungen, Bewerbung & Gebühren

        • Sport, Bewegung und Ernährung

          • Sport, Bewegung und Ernährung

          • Voraussetzungen und Bewerbung

        • Sportphysiotherapie

          • Sportphysiotherapie

          • Zugangsvoraussetzungen, Bewerbung und Gebühren

        • Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in Organisationen

      • Campustag

      • Bewerbung

      • Voraussetzungen

        • Voraussetzungen

        • Eignungstest

        • Übetage

      • Immatrikulation

      • Studieren in besonderen Lebenslagen

        • Studieren in besonderen Lebenslagen

        • Studium und Spitzensport vereinen

        • Studieren mit Kind oder Pflegeaufgaben

        • Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

      • Study@GSU

      • Gasthörerschaft

    • Während des Studiums

      • Während des Studiums

      • Veranstaltungen für Studierende

      • Anerkennung und Studiengangswechsel

      • Rückmeldung

      • Exmatrikulation

      • Next Career

    • Nach dem Studium

      • Nach dem Studium

      • Absolvent*innenfeier

      • Career Fitness Program

        • Career Fitness Program

        • Veranstaltungen

      • themenwochen

      • Alumni-Netzwerk

    • Studienstart Bachelor und Lehramt

    • Studienstart Master

    • Weiterbildung

    • In Köln studieren

      • In Köln studieren

      • Studienfinanzierung

        • Studienfinanzierung

        • Deutschlandstipendium

        • NRW-Sportstiftungs-Stipendium

    • Qualität in Studium und Lehre

      • Qualität in Studium und Lehre

      • Qualitätsmanagement

      • Feedback in Studium & Lehre

      • Lehrpreise und Förderprogramme

  • Forschung

    • Forschung

    • Forschungskultur

    • Institute und wissenschaftliche Einrichtungen

    • Wissenschaftliche Laufbahn

      • Wissenschaftliche Laufbahn

      • Promotion

        • Promotion

        • Promotionsstudium

      • Postdocs & Karriereentwicklung

      • Habilitation & Tenure Track

      • Professur

      • Interne Förderprogramme

    • Forschungs­management

      • Forschungs­management

      • Forschungsförderung

      • Forschungsinfrastruktur

      • Forschung international

      • Fit für Forschung und Transfer

      • Studien & Befragungen

        • Studien & Befragungen

        • Teilnehmende für eine Studie mit trans* Personen gesucht

        • Teilnehmende für Long-COVID-Studie gesucht

        • Wissenschaftliche Studie zu Ecdysteron, Muskelaufbau und Kraftentwicklung

        • Wie beeinflussen deine Zyklussymptome deine sportliche Leistungsfähigkeit und Trainingsbeteiligung?

        • Exoskelett-Forschung an der Deutschen Sporthochschule Köln

        • LEAP-Studie

        • Vorhersage der Sauerstoffaufnahme

        • Mechanoprotektive Mechanismen im Skelettmuskel

        • VR-Bewegungstraining

        • Golfen trotz Rückenschmerzen?

        • Relatives Energiedefizit im Sport (REDs)

        • Bewegung, Omega-3 und Curcumin

  • Transfer

    • Transfer

    • Innovationen aus der Forschung

      • Innovationen aus der Forschung

      • Transferberatung & Coaching

      • Transferförderung & Programme

      • Erfindungen, Patente & Schutzrechte

      • Transferprojekte & Initiativen

        • Transferprojekte & Initiativen

        • Sport und Schwangerschaft

        • mentaltalent

        • MentalGestärkt

        • Kinderonko

        • Schulsportlandschaft

          • Schulsportlandschaft

          • Podcast der Schulsportlandschaft

          • Videos & Kurzfilme

          • Tipps für den Schulalltag

          • Forschung, Projekte & Buchtipps

          • Fortbildungen & Veranstaltungen

          • Gimmicks

    • Gründung & Start-ups

      • Gründung & Start-ups

      • Gründungsberatung

      • Angebote & Förderungen

        • Angebote & Förderungen

        • StarS-Kader

        • Gateway EM*power

        • DSHS-Ideathlon

      • Unsere Start-ups

    • Weiterbildungsangebote
Filtern nach
Seiten close Person close News close Event close

4221 Ergebnisse
  • Relevanz
  • Alphabetisch
  • Erstellungsdatum

  • Eduard Pelz

    Dezernat 4 Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement Abt. Technisches Gebäudemanagement

    • person_outline Zum Profil
    • phone +49 221 4982-2740
    • mail E-Mail schreiben

    Edwin Jakob

    Institute of Outdoor Sports and Environment Science

    • person_outline Zum Profil
    • phone +49 221 4982-4102
    • mail E-Mail schreiben

  • 10.03.2025
    Effect of oral fluid in urine samples - manipulation of erythropoiesis-stimulating agents (ESAs)
    New publication: As oral fluid (OF) contains significant amounts of proteases, the question of whether its addition to a doping control urine sample may impede anti-doping analysis needs to be addressed. see article

  • Eigenbluttherapie - UV-Bestrahlung von Blut
    Eigenbluttherapie - UV-Bestrahlung von Blut Experten bezweifeln, dass die UV-Bestrahlung des Eigenbluts zu einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit führt. Foto: iStock.com/NaLha Im Rahmen von staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen wurde im Januar 2012 bekannt, dass Sportler am Olympiastützpunkt Erfurt mit einer Art "Eigenbluttherapie" behandelt wurden. Dabei wurde den Medienberichten entsprechend den Athleten ca. 30 bis 50 ml Blut abgenommen, das Blut mit UV-Bestrahlung behandelt und anschließend wieder in die Blutbahn injiziert. Von dem praktizierenden Arzt wurde angegeben, diese Maßnahme zur Verbesserung der Immunabwehr angewendet zu haben. In diesem Zusammenhang sind im Wesentlichen drei Fragen diskutiert worden: Ist die Methode nach dem Dopingreglement verboten? Führt die Anwendung der Methode zu Leistungssteigerungen? Werden durch diese Methode Blutparameter wie z.B. die Anzahl der Retikulozyten verändert? Was ist Eigenbluttherapie? Die Eigenbluttherapie ist eine Methode der Alternativmedizin und wird als heilpraktisches Verfahren eingesetzt. Hierbei wird dem Patienten zunächst eine geringe Menge Blut entnommen, mit einer bestimmten Methode (z.B. UV-Licht, Ozon usw.) behandelt und dem Betroffenen wieder zugeführt. Nach der Injektion oder Infusion des behandelten Blutes soll das Immunsystem das „neue“ Blut als Fremdkörper erkennen, so dass es zu einer Aktivierung bzw. Stimulation der körpereigenen Abwehrkräfte kommt. Eine Stärkung des Immunsystems wird dadurch erhofft. Es gibt verschiedene Formen der Eigenblutbehandlung, u.a. die ultraviolett-aktivierte Eigenbluttherapie (UVE), wobei das Blut vor der Rückinfusion mit UV-C-Licht bestrahlt wird. Ist Eigenbluttherapie nach dem Dopingreglement verboten? Seit 2004 beschließt die Welt Anti-Doping Agentur die Liste der verbotenen Substanzen und Methoden. Unter den drei verbotenen Methoden wurde unter dem Punkt M1 Methoden zur Erhöhung des Sauerstofftransfers folgender Satz ausgewiesen: WADA Reglement ab 2004 unter M1 The following are prohibited: a. Blood doping, including the use of autologous, homologous or heterologous blood or red blood cell products of any origin, other than for medical treatment. WADA Reglement ab 2006 unter M1 The following are prohibited: a. Blood doping, including the use of autologous, homologous or heterologous blood or red blood cell products of any origin. Anmerkung: Das Reglement sagt somit aus, dass die Zufuhr von eigenem Blut verboten ist, und zwar unabhängig von der Blutmenge. Bis einschließlich 2005 konnte aber bei einer medizinischen Begründung Eigenblut appliziert werden. Diese medizinische Ausnahme entfiel ab 2006. WADA Reglement ab 2011 unter M1 Keine Änderung in der Formulierung zu 2006. Aber unter M2 Chemische und Physikalische Manipulation wurde folgender Punkt hinzugefügt: WADA Reglement ab 2011 unter M2 3. Sequential withdrawal, manipulation und reinfusion of whole blood into the circulatory system is prohibited. Damit ist seit 2011 die Methode der Eigenbluttherapie explizit verboten. Für die Zeit davor könnte das Reglement so ausgelegt werden, dass die Eigenbluttherapie mit der allgemeinen Formulierung des Verbots der Zufuhr von roten Blutzellen nicht zugelassen war. Dieses bedarf einer juristischen Klärung. Führt Eigenbluttherapie zu Leistungssteigerungen? Bei der verbotenen Methode des Blutdopings wird die Gesamtzahl der roten Blutkörperchen durch eine Bluttransfusion erhöht, womit eine verbesserte Sauerstoffaufnahme ermöglicht wird. Damit einher geht eine verbesserte Ausdauerleistungsfähigkeit.Bei Blutdoping mit eigenem Blut wird das Blut aber erst nach einer längeren Zeit, wenn der Organismus die abgenommene Blutmenge durch eine erhöhte Neubildung ausgeglichen hat, wieder zugeführt. Dagegen wird bei der Eigenbluttherapie eine geringe Menge an Blut nach der Abnahme und Behandlung zeitnah wieder zurückgeführt. Daraus ergibt sich keine Erhöhung der Gesamtzahl der Erythrozyten, weshalb die Methode in diesem Sinne auch zu keiner Leistungssteigerung führt. Inwieweit eine Behandlung einer geringen Blutmenge mit UV-Bestrahlung nach Rückführung in den Körperkreislauf zu physiologischen Veränderungen führt, die mit einer Verbesserung der Ausdauerleistungsfähigkeit einhergehen, ist bisher nicht bekannt und wird zur Zeit auch stark bezweifelt. Führt die Eigenbluttherapie zu Veränderungen der Retikulozytenzahl? Inwieweit das abgenommene Blut durch UV-Bestrahlung zu Veränderungen der hämatologischen Blutparameter wie z.B. die Anzahl der Retikulozyten führen kann, ist nicht ausreichend bekannt. Auch wenn es hierbei zu Veränderungen kommen sollte, so muss man davon ausgehen, dass eine Rückführung von ca. 30 bis 50 ml Blut bei einem gesamten Blutvolumen von etwa 5000 ml (5 L) zu keinen signifikanten Veränderungen der Blutparameter führen wird. Institut für Biochemie der DSHS Köln, letztes Update 19.6.2012

  • Eignungsfeststellungsordnung-2025.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Dezernat 1 Nr.: 07/2025 Köln, den 06.06.2025 INHALT ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständi- gen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln vom 06.06.2025 hier: Änderung § 10 und § 14 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 1 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln Ordnung für die Feststellung der besonderen Eignung für das Bachelorstudium mit dem Unterrichtsfach Sport und die sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge zur Erlangung des akademischen Grades “Bachelor of Arts“ (B.A.) und „Bachelor of Science“ (B.Sc.) Aufgrund des § 2 Abs. 4 i.V.m. § 49 Abs. 7 des Gesetzes über die Hochschulen des Lan- des Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Gesetzes zur Ände- rung des Hochschulgesetzes vom 12. Juli 2019 (GV. NRW. S. 377) sowie des § 45 der Ord- nung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (Lehramtsprüfungsord- nung – LPO) vom 27. März 2003 (GV.NW. S. 182) und des § 4 Ziff. 2 der Prüfungsord- nung für die sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge an der Deutschen Sport- hochschule Köln vom 04.11.2014 sowie des § 3 Abs. 2 Ziff. 1 der Fachprüfungsordnung für das Bachelorstudium im Unterrichtsfach Sport an der Deutschen Sporthochschule Köln vom 04.11.2014 hat die Deutsche Sporthochschule Köln die Ordnung für die Fest- stellung der besonderen Eignung für das Bachelorstudium mit dem Unterrichtsfach Sport und die sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge zur Erlangung des akade- mischen Grades „Bachelor of Arts“ (B.A.) und „Bachelor of Science“ (B.Sc.) erlassen: Inhaltsverzeichnis: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck, Form § 2 Gegenstand, Prüfende § 3 Personenstand § 4 Überprüfungstermin, Meldefristen § 5 Zulassung § 6 Wiederholung § 7 Niederschrift § 8 Bescheinigung II. Praktische Sporteignungsprüfung § 9 Leistungsanforderungen der Sporteignungsprüfung § 10 Bestehen der Sporteignungsprüfung III. Schlussbestimmungen und Inkrafttreten § 11 Studienort- und Studiengangwechsel § 12 Bewerber*innen mit einem Grad einer Behinderung § 13 Datenschutz § 14 Inkrafttreten, Rügeausschluss Anlage zu § 9 Leistungsanforderungen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 2 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck, Form (1) Für das Bachelorstudium im Unterrichtsfach Sport sowie für die sportwissenschaftli- chen Bachelorstudiengänge kann nur zugelassen werden, wer das Zeugnis der Hoch- schulreife (allgemeine oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig an- erkanntes Zeugnis besitzt oder in der beruflichen Bildung gemäß Berufsbildungshoch- schulzugangsverordnung NRW qualifiziert ist und den Nachweis über die besondere Eignung für das Sportstudium vorlegen kann. Der Nachweis wird durch das Ablegen einer sportpraktischen Prüfung (Eignungsfeststellung/Sporteignungsprüfung) er- bracht. Sie dient der Feststellung einer sportmotorischen Leistungsfähigkeit, die zur Aufnahme des Sportstudiums erforderlich ist. (2) Der Nachweis der Eignung ist Zugangsvoraussetzung für das Bachelorstudium im Un- terrichtsfach Sport sowie für die sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge an der Deutschen Sporthochschule Köln. Er muss vor Ablauf der Bewerbungsfrist des Zulas- sungsantrags nachgewiesen werden. Eine bedingte Einschreibung ist nicht zulässig. § 2 Gegenstand, Prüfende (1) Die Sporteignungsprüfung an der Deutschen Sporthochschule Köln ist in den Bereichen Leichtathletik, Turnen, Schwimmen, Sportspiele und in einem Ausdauertest abzulegen. (2) Die erforderlichen Feststellungen werden von der Rektorin bzw. vom Rektor beauf- tragten Prüfer*innen getroffen. Die Bewertung der sportpraktischen Leistungen er- folgt in der Regel durch eine prüfende Person. (3) Die Prüfer*innen können durch Helfer*innen unterstützt werden. § 3 Personenstand (1) Zur Teilnahme an der Sporteignungsprüfung an der Deutschen Sporthochschule Köln ist das Personenstandsmerkmal Geschlecht (männlich/weiblich/divers) anzugeben. (2) Personen, die im Melderegister das Geschlecht divers führen oder auf die Angabe einer Geschlechtsbezeichnung verzichtet haben, können an einem Verfahren teilnehmen, bei dem folgende Personen zu beteiligen sind: Prorektor*in für Diversität oder eine andere vom Rektorat beauftragte Person, Prüfer*innen in den fünf Prüfungssportarten der Sporteignungsprüfung, beauftragte Person des Rektorats für die sportpraktische Eignungsfeststellung. Nähere Einzelheiten des Verfahrens regelt das Rektorat. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 3 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln § 4 Überprüfungstermin, Meldefristen (1) Die Termine für die Sporteignungsprüfung legt die Rektorin bzw. der Rektor fest. Der Prüfungstermin und der letzte Tag der Bewerbungsfrist (Bewerbungsschluss) werden durch Veröffentlichung auf der Homepage der Deutschen Sporthochschule Köln be- kannt gemacht. (2) Anmeldungen können nur im Zeitraum der Onlineanmeldung auf der Homepage der Deutschen Sporthochschule Köln vorgenommen werden. Die Anmeldung wird nur dann berücksichtigt, wenn fristgerecht ein Passbild, ein ärztliches Attest über die Sporttauglichkeit und bei Minderjährigen die Generaleinwilligung der Erziehungsbe- rechtigten hochgeladen sowie die Gebühr entrichtet wurden. (3) Die Sporteignungsprüfung wird grundsätzlich nur am Prüfungstermin durchgeführt. Dies gilt nicht für Personen nach § 3 Abs. 2. § 5 Zulassung (1) Zur Feststellung der Eignung kann nur zugelassen werden, wer 1. die Qualifikation für das Studium besitzt (allgemeine oder fachgebundene Hoch- schulreife oder berufliche Qualifizierung) oder die Jahrgangsstufe 11 bzw. 12 der Schule besucht, 2. ein ärztliches Attest vorlegt, das die Sporttauglichkeit bescheinigt und bestätigt, dass ärztlicherseits keine Bedenken bestehen, sich allen körperlichen Anforderun- gen der Sporteignungsprüfung zu unterziehen (das Attest muss aktuell für den je- weiligen Termin der Sporteignung ausgestellt sein), und 3. eine Anmeldegebühr von 60,00 € auf das Konto der Deutschen Sporthochschule Köln überwiesen hat. (2) Über die Zulassung entscheidet die Rektorin bzw. der Rektor. Die Ablehnung der Zulas- sung erfolgt schriftlich. (3) Bei der Anmeldung am Tag der Sporteignungsprüfung, ist der Personalausweis bzw. ein amtlicher Ausweis vorzulegen. Werden diese Unterlagen nicht bis zum Beginn der Überprüfungen vorgelegt, gilt die Sporteignungsprüfung als nicht bestanden. (4) Die Gebühr von 60,00 € kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erstattet werden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 4 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln § 6 Wiederholung (1) Die nicht bestandene Sporteignungsprüfung kann wiederholt werden. Eine neue, voll- ständige Bewerbung ist erforderlich. Bei der Wiederholung sind alle Leistungen neu zu erbringen. (2) Bleibt jemand der Sporteignungsprüfung fern oder wird sie abgebrochen, gilt die Sport- eignungsprüfung als nicht bestanden. § 7 Niederschrift (1) Über die Durchführung des Verfahrens wird eine Niederschrift angefertigt, in die auf- zunehmen ist: 1. Tag und Ort des Verfahrens zur Feststellung der Eignung, 2. die Namen der prüfenden Personen, 3. die Dauer und der Umfang des Verfahrens, 4. besondere Vorkommnisse. Die Niederschrift ist von den prüfenden Personen zu unterzeichnen. (2) Die einzelnen Bewertungen und die Ergebnisse werden in die Prüfkarte der Teilneh- merin bzw. des Teilnehmers eingetragen. § 8 Bescheinigung (1) Über die bestandene Sporteignungsprüfung wird ein Nachweis ausgehändigt, in dem die Deutsche Sporthochschule Köln bestätigt, dass die besondere studiengangsbezo- gene Eignung nach dieser Ordnung nachgewiesen worden ist. (2) Der Nachweis der Eignung wird unter dem Datum der Sporteignungsprüfung ausgefer- tigt. Er muss bei der Bewerbung für einen Studienplatz im jeweiligen Studiengang an der Deutschen Sporthochschule Köln nachgewiesen werden. Er behält seine Gültigkeit für die Dauer von drei Jahren ab dem auf den Eignungstest folgenden Semester. Die Gültigkeitsdauer verlängert sich entsprechend der Vorgaben von § 19 Vergabeverord- nung NRW bis zu zwei Jahren, höchstens um den Zeitraum des jeweiligen Dienstes. (3) Bewerber*innen, die zur Sporteignungsprüfung angetreten sind, aber die geforderten Leistungen nicht erbracht haben, erhalten einen schriftlichen Bescheid über das Nicht- bestehen der Sporteignungsprüfung. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 5 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln II. Praktische Sporteignungsprüfung § 9 Leistungsanforderungen der Sporteignungsprüfung (1) Die Sporteignungsprüfung an der Deutschen Sporthochschule Köln wird in den Sport- arten - Leichtathletik mit den drei Einzelleistungen 1. 100-m-Lauf 2. Hochsprung 3. Kugelstoßen - Turnen mit den vier Einzelleistungen 1. Sprung 2. Boden 3. Reck 4. Überprüfung der turnerischen Kraftfähigkeit (Schaukeln im Beugehang bzw. Klimmzüge) - Schwimmen mit den drei Einzelleistungen 1. 20-m-Streckentauchen 2. 50-m-Bewegungsdemonstration 3. 100-m-Zeitschwimmen - in einem der Mannschaftsspiele Basketball, Fußball, Handball, Hockey, Volleyball mit den vier Einzelleistungen 1. spielgerechte Anwendung der angriffstechnischen Grundfertigkeiten 2. spielgerechte Anwendung der abwehrtechnischen Grundfertigkeiten 3. situationsgerechtes Verhalten im Angriff 4. situationsgerechtes Verhalten in der Abwehr - sowie in einem der Rückschlagspiele Badminton, Tennis, Tischtennis mit den vier Ein- zelleistungen 1. spielgerechte Anwendung der Grundtechniken 2. situationsgerechtes Verhalten im Angriff 3. situationsgerechtes Verhalten in der Abwehr 4. regelgerechtes Spielverhalten - Ausdauer Überprüfung der Ausdauerleistungsfähigkeit (2.000 bzw. 3.000-m-Lauf) durchgeführt. (2) Die Leistungsanforderungen sind in der Anlage zusammengestellt; die Anlage ist Be- standteil dieser Ordnung. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, fin- den die internationalen Regeln der jeweiligen Sportart Anwendung. Die Leistungsan- forderungen sind Mindestanforderungen; sie sind abgestellt auf die Durchführung der praktischen Sporteignungsprüfung an einem Tag. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 6 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln § 10 Bestehen der Sporteignungsprüfung (1) Bei der Sporteignungsprüfung wird bei jeder Einzelleistung nur die Erfüllung der Min- destleistung festgestellt. (2) Die Sporteignungsprüfung ist bestanden, wenn 1. der*die Teilnehmer*in in 17 der 19 Einzelleistungen die Leistungsanforderungen erfüllt hat und 2. in den unter § 9 Abs. 1 aufgeführten Sportarten jeweils höchstens eine Einzelleis- tung nicht erfüllt wurde und 3. die Ausdauerleistung (2.000- bzw. 3.000-m-Lauf) in der vorgegebenen Zeit er- bracht wurde. Für Teilnehmer*innen, welche den Nachweis über die besondere Eignung für ein Sportstudium ausschließlich für den Zugang zum Lehramt an Grundschulen oder zum Lehramt für sonderpädagogische Förderung erwerben wollen, gilt Abs. 2 Ziffer 2 nicht. Die Ausdauerleistung muss in der vorgegebenen Zeit erbracht werden. (3) Sobald die Leistungsanforderungen nach § 10 Abs. 2 nicht mehr erbracht werden kön- nen, gilt die Sporteignungsprüfung als nicht bestanden und die Person darf an der wei- teren Prüfung bzw. am Ausdauerlauf nicht mehr teilnehmen. (4) Spitzensportler*innen dürfen auch nach einem dritten Defizit an den nachfolgenden Prüfungen teilnehmen. Sie müssen jedoch unverzüglich einen Antrag auf Nachprüfung stellen. Über diesen Antrag wird unter Beteiligung der oder des Beauftragten für Spit- zensport entschieden. Im Rahmen der Nachprüfung wird festgestellt, ob ein vorher festgelegtes Defizit nicht mehr besteht und somit die Anforderungen nach Abs. 2 er- füllt sind. Bei einem vierten Defizit dürfen auch Spitzensportler*innen nicht mehr an den weiteren Prüfungen teilnehmen (5) Als Spitzensportler*in gemäß Absatz 4 gilt, wer zum Zeitpunkt der Prüfung einem Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Teamsportkader oder Nachwuchs- kader oder vergleichbaren Förderstrukturen eines nationalen Spitzensportverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angehört. Dieses ist von dem*der Teilnehmer*in mit der Anmeldung nachzuweisen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 7 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln III. Schlussbestimmungen und Inkrafttreten § 11 Studienort- und Studiengangwechsel (1) Bei Studienort- und Studiengangwechsel ist die besondere studiengangsbezogene Eig- nung durch einen gültigen Eignungsnachweis für das Bachelorstudium im Unterrichts- fach Sport und die sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge nachzuweisen. Be- reits an der Deutschen Sporthochschule Köln eingeschriebene Studierende müssen bei einem Studiengangwechsel den Nachweis nicht erneut führen. (2) Für die sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge werden Nachweise über die Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung im Studiengang Sport, die an ande- ren wissenschaftlichen Hochschulen im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht worden sind, auf Antrag anerkannt, soweit sie den Anforderungen dieser Ordnung ent- sprechen. (3) Bewerber*innen für das Bachelorstudium im Unterrichtsfach Sport bzw. die sportwis- senschaftlichen Bachelorstudiengänge, die eine Qualifikation durch Studien- und Prü- fungsleistungen in einem entsprechenden Studiengang Sport/Sportwissenschaft (Ba- chelor-, Diplom-, Magister- oder Lehramtsstudiengang) oder das Diplom-Trainer-Stu- dium (DTS) an der Trainerakademie Köln des Deutschen Olympischen Sportbundes nachweisen, können auf Antrag von der Sporteignungsprüfung befreit werden, wenn - das Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung im Diplomstudiengang Sport- wissenschaft oder - das Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung eines Studienganges Sport/ Sport- wissenschaft an einer deutschen oder ausländischen Universität mit den Sportarten Mannschaftsspiel, Rückschlagspiel, Leichtathletik, Schwimmen und Turnen oder - das Zeugnis über den Abschluss der fachpraktischen Prüfungen (acht Sportarten) in einem Lehramtsstudiengang Sport oder Bachelorstudium im Unterrichtsfach Sport oder - Nachweise über das erfolgreiche Studium in allen fünf Sportarten der Eignungsfest- stellung oder - Nachweise über das erfolgreiche Studium in den Sportarten des Grundstudiums des Diplomstudienganges Sportwissenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln vorgelegt werden. (4) Kann der Nachweis bei Bewerber*innen für das Bachelorstudium im Unterrichtsfach Sport nicht geführt werden, wird auf Antrag vom Nachweis der besonderen Eignung befreit, wer - das Zwischenprüfungszeugnis in einem Studiengang Sport oder - eine Bescheinigung über die Feststellung der besonderen Eignung für die Lehramts- oder Bachelorstudiengänge Sport, die von einer Universität des Landes Nordrhein- Westfalen ausgestellt worden ist – soweit sie den Anforderungen dieser Ordnung entspricht, oder Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 8 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln - den Nachweis über die Feststellung der studiengangbezogenen Eignung im Studien- gang Sport, die an einer anderen Universität im Geltungsbereich des Grundgesetzes erbracht worden ist und die den Anforderungen dieser Ordnung entspricht, vorlegen kann. (5) Alle Anträge, die zur Anerkennung von der Sporteignungsprüfung führen, können bis zum 15. März bzw. 15. September auf dem von der Hochschule herausgegebenen Be- werbungsformular gestellt werden. Wird ein Antrag abgelehnt, ist die Teilnahme an der Sporteignungsprüfung nur möglich, wenn der Antrag vor Bewerbungsschluss (§ 3) eingegangen ist. § 12 Bewerber*innen mit einem Grad einer Behinderung (1) Für Bewerber*innen, denen von der zuständigen Behörde ein Grad einer Behinderung (GdB) anerkannt wurde, gilt das normale Bewerbungsverfahren; zusätzlich muss bei der Bewerbung der vorgenannte Nachweis über die Behinderung nachgewiesen wer- den. (2) Bewerber*innen für das Bachelorstudium im Unterrichtsfach Sport bzw. für die sport- wissenschaftlichen Bachelorstudiengänge zur Erlangung des akademischen Grades „Bachelor of Arts“ (B.A.) und „Bachelor of Science“ (B.Sc.) mit einem GdB, die aufgrund ihrer Behinderung die Sporteignungsprüfung nicht bestanden haben, können gemäß § 4 Absatz 2 der Fachprüfungsordnung für das Bachelorstudium im Unterrichtsfach Sport bzw. gemäß § 4 Absatz 2 der Prüfungsordnung für die sportwissenschaftlichen Ba- chelorstudiengänge eingeschrieben werden, wenn in einem besonderen Verfahren un- ter Beteiligung der Behindertenbeauftragten und den Prüfer*innen in den fünf Prüfungssportarten der Sporteignungsprüfung die studiengangbezogene besondere Eignung festgestellt worden ist. Nähere Einzelheiten des Verfahrens regelt das Rektorat. § 13 Datenschutz (1) Der Schutz personenbezogener Daten ist gemäß § 4 des DSG NRW sowie den sonstigen einschlägigen Regelungen des DSG NRW in der jeweils gültigen Fassung zu gewährleis- ten. (2) Die im Rahmen des Eignungstestes zu verarbeitenden Daten zu Familienname, Vor- name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geschlecht, etwaige Behinderung oder Spitzensportlereigenschaft sowie den Informationen im ärztlichen Attest und die Übersendung eines Passbildes sind zum Zwecke der zweifelsfreien Iden- tifizierbarkeit während des Eignungstests und Kontaktaufnahme der Teilnehmer*in so- wie zur Anwendung der besonderen Regeln im Rahmen des Eignungstestes gemäß § 9 Abs. 4 und § 11 der Eignungsordnung erforderlich. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 9 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln (3) Die im Rahmen des Eignungstests gespeicherten Daten werden spätestens vier Jahre nach ihrer Erhebung gelöscht. § 14 Inkrafttreten, Rügeausschluss (1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in den Amtlichen Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln in Kraft. (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Ordnung über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 17. April 2024 (Amtl. Mitteilung 05/2024) außer Kraft. (3) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ord- nungs- oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Ord- nung nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, b. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vorher beanstandet c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rü- geausschlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse nach § 76 HG bleiben unberührt. (4) Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Deutschen Sporthochschule Köln vom 05. Juni 2025. Köln, den 06. Juni 2025 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Ansgar Thiel Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 10 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln ANLAGE zu § 9 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln Für Personen, denen im Melderegister das Geschlecht divers zugewiesen wurde, wird auf § 3 Abs. 2. verwiesen. 1. LEICHTATHLETIK Disziplinen (Zahl der Versuche) Disziplin Leistungsminimum Frauen Männer 1.1 Sprint (1) 100 m 15,5 Sek. 13,4 Sek. 1.2 Sprung (3) Hochsprung 1,20 m 1,40 m 1.3 Wurf/Stoß (3) Kugelstoßen 4 kg 6,35 m 6 kg 7,60 m 2. TURNEN Bereiche / Geräte (Zahl der Versuche) Prüfungsübung (...am Boden und Reck als fließende Bewegungsver- bindung gezeigt) Technische Ausführungskriterien = Leistungsminimum 2.1 Sprung (2) Sprunghocke (Pferd im Seitverhalten) Höhe des Pferds: Frauen: 1,20 m Männer: 1,25 m Brettabstand: mind. 1,10 m • Beidbeiniger Absprung • 1. Flugphase: Anhocken der Beine be- reits möglich • Zeitgleiche Stützaufnahme und Prellabdruck von den Händen bei sym- metrischer Hockposition • 2. Flugphase mit Auflösung der Hock- position und kontrollierte Landung auf beiden Füßen • Eine Pferdberührung ist ausschließlich mit den Händen erlaubt Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 11 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln Bereiche / Geräte (Zahl der Versuche) Prüfungsübung (...am Boden und Reck flie- ßende Bewegungsverbin- dung gezeigt) Technische Ausführungskriterien = Leistungsminimum 2.2 Boden (2) • Rolle vorwärts • Strecksprung mit 1/2 Drehung • Rolle rückwärts durch den Hockstütz oder Handstand • Rolle vorwärts: Bewegungsansatz mit geschlossenen Füßen • Rolle rückwärts: kontrollierte Rollbe- wegung, symmetrisches Stützen mit Streckung der Arme, deutliches Frei- werden des Kopfes und der Schulter vom Boden nicht erlaubt: Ausweichen über den seitlichen Nacken, Bodenberührung der Ellbogen und Knie ● Aufschwingen in den Handstand (da- nach: Abrollen oder Rückspreizen er- laubt) • Handstand: gestreckte Hüft- und Schulterwinkel in der Senkrechten nicht erlaubt: Korrekturen der Handstützposition ● Rad • Rad: Das Rad wird durch eine senk- rechte Ebene geturnt, gestreckte Hüft- und Schulterwinkel in der Senkrechten nicht erlaubt: Ein Verlassen der Matte in seitliche Richtung, beidbeinige Landung Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 12 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln Bereiche / Geräte (Zahl der Versuche) Prüfungsübung (...am Boden und Reck flie- ßende Bewegungsverbin- dung gezeigt) Technische Ausführungskriterien = Leistungsminimum 2.3 Reck (2) • Aufschwung oder Auf- zug • Rückschwung in den freien Stütz • Umschwung vorlings rückwärts • Unterschwung (A) aus dem Stütz oder (B) aus dem Stand • Aufschwung oder Aufzug: Endet in deutlicher Stützposition • Umschwung vorlings rückwärts: Ge- strecktes Hüft- und Kniegelenk (≥ 90°) nicht erlaubt: Unterbrechung der Rotationsbewegung bis in den Stütz (gilt für: Auf- schwung/Aufzug sowie Umschwung vor- lings rückwärts) ● Unterschwung (A): Fließender Über- gang aus dem Umschwung vorlings rück- wärts über den flüchtigen Stütz in den Unterschwung ● Unterschwung (B): kontrollierter Stütz nach dem Umschwung, Niedersprung (ohne Grifflösen vom Reck), Unter- schwung aus dem Stand mit oder ohne Schwungbeineinsatz ● Für (A) und (B) gilt: Körperschwer- punkt im Bewegungsansatz in Stangen- nähe, kontrollierte Einleitung der Flug- phase durch Streckung im Schulter- und Hüftgelenk, kontrollierte Landung Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 13 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln Bereiche / Geräte (Zahl der Versuche) Prüfungsübung (...am Boden und Reck flie- ßende Bewegungsverbin- dung gezeigt) Technische Ausführungskriterien = Leistungsminimum 2.4a Frauen: Schaukeln im Beuge- hang (2) (kopfhohe Ringe und 40 cm hoher Kasten im Abstand von 2,50 m vom Aufhänge- punkt) • Aus dem Stand auf dem Kasten, Ringe fassen und Sprung in den Beu- gehang gehockt • 3x Vor- und Rückschau- keln • Landung auf dem Kas- ten • Absprung aus der hinteren Hälfte des Kastens • Mit dem Absprung befindet sich das Kinn in Höhe der Ringe. • deutliche Winkel im Ellbogen-, Hüft- und Kniegelenk (≤90°), Lediglich die Hände haben Kontakt zu den Ringen • die Landung erfolgt in den Stand auf dem Kasten nicht erlaubt: Boden- oder Kastenberührungen wäh- rend des Schaukelns sowie ein Nachvor- nefallen bei der Landung, das zum Ver- lassen des Kastens führt 2.4b Männer: Klimmzüge (2) (Reck, sprunghoch) Fünf (5) Klimmzüge ● Ristgriff oder Kammgriff erlaubt ● Ausgangsposition ist vor jedem Klimm- zug der ruhige und gestreckte Hang (ge- strecktes Schulter- und Ellbogengelenk) ● Das Kinn wird deutlich über Reckstan- genhöhe gezogen nicht erlaubt: jegliche Art von Schwungunterstützung Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 14 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln 3. SCHWIMMEN Disziplin (Zahl der Versuche) Ausführungsempfehlung = Leistungsminimum 3.1 20–m-Streckentauchen (2) • Startsprung vom Startblock oder Abstoßen von der Be- ckenwand • Tauchen deutlich unterhalb der Wasseroberfläche • am Ende der Tauchstrecke einen Tauchring in ca. 2 m Tiefe dicht übertauchen Empfehlung: - ruhig ablaufende Arm- und Beinbewegungen - vor dem Tauchgang höchstens 2- bis 3-mal ruhige Nor- malatmung - Hyperventilation ist nicht gestattet Nicht akzeptiert wird - Schwimmen ohne Atmung dicht an/unterhalb der Wasseroberfläche 3.2 Bewegungsdemonstration (2) 25-m-Kraulschwimmen 25-m-Brustschwimmen • Wechselzug der Arme und Wechselschlag der Beine bei flacher und gestreckter Position des Körpers an der Wasseroberfläche • Schwimmen mit Gesicht im Wasser, regelmäßige, rhythmische Atmung, Einatmung im 2er- oder 3er Rhythmus seitlich zum passenden Zeitpunkt der Arm- bewegung Nicht akzeptiert werden z. B.: - Stoß-/Tretbewegungen der Beine (ähnliche der Brust- schwimm-Beinbewegung) - keine oder unregelmäßige Atmung Frontalatmung (d.h. Kopf nach vorn zur Einatmung an- gehoben) - längere Teilstrecken ohne Atmung • Spiegelsymmetrischer Verlauf von Arm- und Beinbe- wegung • Dorsalflexion (Rückwärtsbeugung) im Fußgelenk wäh- rend der Antriebsphase der Beinbewegung gemäß in- ternationalem Regelwerk • flache, gestreckte Körperlage nach jedem Zyklus dem Armzug zugeordnete rhythmische Atmung frontal Nicht akzeptiert werden z. B.: - Asymmetrien der Beine (umgangssprachlich „Schere“) - Plantarflexion im Fußgelenk während der Schwung- grätsche (sogen. „Spitzfuß“ oder „Ballettfuß“) Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 15 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln - Schulter- oder Hüftquerachse nicht parallel zur Was- seroberfläche - deutliche Disharmonie in der Koordination von Arm- und Beinbewegung 3.3 100-m-Zeitschwimmen (1) Brust- oder Kraulschwimmen Schwimmtechniken dürfen nicht gewechselt werden! Zeitlimit: Frauen Männer Brustschwimmen Kraulschwimmen 2:00,0 Min 1:48,0 Min 1:50,0 Min 1:40,0 Min Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 16 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln 4. MANNSCHAFTSSPIELE Die Bewerber*innen können aus fünf Mannschaftsspielen dasjenige auswählen, das sie am besten beherrschen und in dem sie die beste Leistung zeigen können. In den Mannschaftsspielen wird grundsätzlich nach den internationalen Regeln gespielt, aller- dings werden diese Regeln entsprechend an die Größe der Plätze und Hallen sowie an die jeweilige Anzahl der Prüflinge angepasst; die Anpassungen werden vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben. Als Beurteilungskriterien für die Mannschaftsspiele gelten grundsätzlich: - spielgerechte Anwendung der angriffstechnischen Grundfertigkeiten - spielgerechte Anwendung der abwehrtechnischen Grundfertigkeiten - situationsgerechtes Verhalten im Angriff - situationsgerechtes Verhalten in der Abwehr Darüber hinaus sind in jedem Mannschaftsspiel die Prüfungs- und Beobachtungsinhalte de- tailliert aufgeführt. Die Überprüfung im Mannschaftsspiel ist bestanden, wenn alle Prüfungs- / Beobachtungsin- halte erfolgreich ausgeführt wurden. Jeder Prüfungs- / Beobachtungsinhalt kann zu einem De- fizit führen. 4.1 Basketball Prüfungs- und Beobachtungsinhalte: Korbleger mit der starken und mit der schwachen Hand: - Korbleger aus dem Dribbeln ohne Schrittfehler mit normaler Koordination. Von der rech- ten Seite: rechte Hand dribbelt, Schrittfolge nach dem letzten Dribbling neben dem linken Fuß: rechts – links (Absprung), Ball in beide Hände, mit der rechten Hand Werfen. Von der linken Seite: linke Hand dribbelt, Schrittfolge nach dem letzten Dribbling neben dem rech- ten Fuß: links – rechts (Absprung), Ball in beide Hände, mit der linken Hand Werfen. - Korbleger nach Pass oder mehrmaligen Pass-und-Rückpass. - Sprungwurf oder Positionswurf. Spiel 5 gegen 5 Abwehr: - Mann-Mann-Verteidigung: Grundstellung zwischen Gegner und Korb, Front zum Gegner, Rücken zum Korb; Mitlaufen bei Gegnerbewegungen; Helfen/Übernehmen, wenn benach- barte Spieler überspielt werden; zum Rebound gehen; Umschalten auf Angriff. Spiel 5 gegen 5 Angriff: - Schnellangriff initiieren und mitlaufen, sich anspielbar verhalten; Außen- und Brettpositi- onen einnehmen; Schneidebewegungen zum Korb machen und wieder auf freien Positio- nen anbieten; Korbwurf- und Durchbruchsmöglichkeiten nutzen; zum Offensivrebound gehen / Rückraum sichern. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 17 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln 4.2 Fußball Aufwärmen: - Zupassen des Balles über verschiedene Distanzen in der 2er-Gruppe aus der Bewegung nach Ballkontrolle bzw. Direktspiel Spiel 5 gegen 5 (4 plus TH) auf 2 Tore Beobachtungsinhalte: - Techniken: Dribbling, Ballkontrolle, Passen, Torschuss - Einzeltaktik Angriff: situationsgerechte Anwendung der Techniken im Spiel - Einzeltaktik Abwehr: Zusammenspiel verhindern und Umschalten von Angriff auf Abwehr - Anbieten und Freilaufen (Zusammenspiel) Hinweis: Das Torhüterverhalten wird nicht beurteilt. 4.3 Handball Technisch-taktischer Grundlagen-Test: 1. Passen im Lauf 2. Fangen im Lauf 3. Kreuzen 4. Sprungwurf nach Kreuzen Der Ablauf ist in 3er Gruppen 6 x zu durchlaufen, so dass jeder Prüfling je 2 x jede Position spielen muss. Spiel 7 gegen 7 Beobachtungsinhalte: - Abwehr: Verhalten 1 : 1; Verhalten in den Abwehrformationen 6 : 0 oder 5 : 1 - Gegenstoß: Umschalten von Abwehr auf Angriff; Verhalten im direkten und einfachen Ge- genstoß - Angriff: Positionsspezifisches Verhalten in 3:3- oder 2:4-Angriffsformation, Wurfvarianten: Schlagwurf und Sprungwurf oder Fallwurf 4.4 Hockey Spiel Mini-Hockey 3 gegen 3 Beobachtungsinhalte: - Angriff: Freilaufverhalten, Entscheidungsverhalten (Abspiel / Dribbling) in einfachen Kom- binationsspielabläufen mit den zugehörigen einfachen Fertigkeiten (Ballführung, Passen / Torschuss und Ballannahme). - Abwehr: Gegner- und ballbezogenes Stellungsspiel in der Mann- / und Raumdeckung mit den zugehörigen einfachen Fertigkeiten Vorhand-/Rückhand-Herausspielen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 18 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln 4.5 Volleyball Spiel 3 gegen 3 (Aufwärmen: Paarweises Einspielen senkrecht zum Netz, Einschlagen nach Zuspiel über das Netz, Aufschlag von unten) Spielweise im Prüfungsspiel: Annahme des Aufschlags im Zweier- (geschlossenes Dreieck) oder Dreierriegel (offenes Dreieck). Zweier-Annahmeriegel im geschlossenen Dreieck mit Zuspiel von Position III: Zwei Spieler sind zunächst Annahmespieler, ein Spieler steht als Zuspieler am Netz. Aus der Annahme entwi- ckelt sich ein sogenannter positionsgebundener Angriffsaufbau, d.h. der erste Pass wird zum zentral am Netz auf Position III stehenden Zuspieler gespielt. Dieser spielt den Ball parallel zum Netz zu einem der beiden Annahmespieler, die sich nun als Angreifer anbieten, zu. Nach dem Angriff ziehen sich die beiden Annahmespieler zur Feldabwehr in den hinteren Teil des Feldes zurück, während der Zuspieler am Netz stehen bleibt und für die Abwehr kurzer Bälle bereitsteht. Das Spiel mit Einerblock durch den Zuspieler ist möglich, aber nicht zwingend not- wendig. Dreier-Annahmeriegel im offenen Dreieck: Alle drei Spieler sind zunächst Annahmespieler. Aus der Annahme entwickelt sich ein sogenannter situationsgebundener Angriffsaufbau, d.h. der erste Pass wird diagonal ans Netz gespielt und der Spieler, der günstig zum Ball steht, läuft ans Netz und wird Zuspieler. Er spielt den Ball parallel zum Netz zu und die beiden anderen Spieler bieten sich als Angreifer an. Nach dem Angriff ziehen sich alle drei Spieler wieder in den hinteren Teil des Feldes zurück, um den vom Gegner gespielten Ball abzuwehren. Beobachtungsinhalte: Aufschlag: leicht anzunehmende Aufschläge von unten Annahme: situationsangemessen im oberen und unteren Zuspiel Angriffsaufbau/Zuspiel: im oberen und, wenn erforderlich, im unteren Zuspiel Angriff: als oberes Zuspiel im Sprung, Driveschlag oder frontaler Angriffsschlag Abwehr: situationsangemessen im oberen und unteren Zuspiel bzw. Abwehrbagger Das Stellen eines Blocks ist möglich, aber nicht zwingend notwendig – es kann auch ohne Block gespielt werden. Beurteilt werden die Techniken und deren taktischer Einsatz hinsichtlich des: Ballverhaltens: Erfüllen technischer Kriterien sowie Durchführung eines geplanten Angriffsbaus mit drei Ballkontakten pro Spielfeldseite Partnerverhaltens: Nachweis von Entscheidungs- und Kommunikationsfähigkeit Raumverhaltens: Verantwortung für einen zugewiesenen Raum übernehmen Gegnerverhaltens: Schwächen des Gegners erkennen und diese ausnutzen Technische Kriterien: Bewegung zum Ball/richtige Grundstellung /Richtungsänderungen Körper-Ball-Verhältnis Impulsgebung (Einwirken auf den Ball) Trefffläche (Kontakt mit dem Ball) Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 19 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln 5. RÜCKSCHLAGSPIELE - Die Bewerberinnen und Bewerber können aus drei Rückschlagspielen dasjenige auswäh- len, das sie am besten beherrschen und in dem sie die beste Leistung zeigen können. - Auch in den Rückschlagspielen wird grundsätzlich nach den internationalen Regeln ge- spielt. Die Überprüfung findet im Einzelspiel statt; allerdings werden diese Regeln ggfs. an die Größe der Plätze und Hallen sowie an die jeweilige Anzahl der Prüflinge angepasst; die Anpassungen werden vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben. Als Beurteilungskriterien für die Rückschlagspiele gelten grundsätzlich: - spielgerechte Anwendung der Grundtechniken - situationsgerechtes Verhalten im Angriff - situationsgerechtes Verhalten in der Abwehr - regelgerechtes Spielverhalten Darüber hinaus sind in jedem Rückschlagspiel die Prüfungs- und Beobachtungsinhalte detail- liert aufgeführt. Die Überprüfung im Rückschlagspiel ist bestanden, wenn alle Prüfungs- / Beobachtungsinhalte erfolgreich ausgeführt wurden. Jeder Prüfungs- / Beobachtungsinhalt kann zu einem Defizit führen. 5.1 Badminton Spiel gegeneinander auf Zeit, ggfs. auf halbem Feld Beobachtungsinhalte: - Spielidee: Anwendung taktischer Fähigkeiten Umsetzung des Wettkampfgedankens (u.a. mit gezielten Schlägen den Gegner aus der Spielfeldmitte treiben) - Schlaghärte und -genauigkeit: Umsetzung der technischen Fertigkeiten (Kann die Schlaghärte sinnvoll variiert werden? Können die Bälle zielgerichtet gespielt wer- den?) - Lauftechnik: Raumaufteilung (Liegt eine angemessene Lauftechnik vor, um frühzeitig eine günstige Schlagposition situ- ationsgerecht einzunehmen?) - Regeln: Beachtung der Badmintonregeln und der Zählweise 5.2 Tennis Grundschläge: Vorhand und Rückhand von der Grundlinie Ablauf: Mit einem vorgegebenen Partner soll 1 Ballwechsel mit 10 Ballkontakten pro Spieler gespielt werden. Innerhalb des Ballwechsels müssen von jedem Spieler mindestens 3 VH und 3 RH geschlagen werden. Das Prüfungspaar hat hierfür max. 5 Versuche. Beobachtungsinhalte: Mitspielfähigkeit von der Grundlinie, Vorhand- und Rückhand-Technik in der Grobform Aufschläge: Aufschlagtechnik von oben Ablauf: Von 10 Aufschlägen (jeweils 5 von der Einstand- und der Vorteilseite) sollen 5 Auf- schläge regelgerecht platziert werden, wobei der zweite Auftreffpunkt des Balles hinter der Grundlinie liegen muss. Jeder Prüfling hat 1x10 Aufschläge. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 20 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln Beobachtungsinhalte: Kontrolle und Geschwindigkeit, Aufschlagtechnik in der Grobform Wettkampf: Ablauf: Regelgerechter Wettkampf nach Tie-Break-Zählweise. Beobachtungsinhalte: Spiel gegeneinander, Regelfestigkeit Hinweis: Im Winter und bei Unbespielbarkeit der Außenplätze wird u.U. mit 25%-druckredu- zierten (Grün-Punkt-) Bällen gespielt. 5.3 Tischtennis Die Überprüfung gliedert sich in vier Teilbereiche: 3 Übungen und ein freies Spiel. In den Übungen hat der Prüfling jeweils die Aufgabe gegen einen vorgegebenen Partner den Ball möglichst im Spiel zu halten. Der Ball sollte dabei niedrig über das Netz gespielt werden und die Spielposition eher nah am Tisch sein. Die Dauer der Übungen beträgt jeweils circa drei Minuten. Übungen 1. Übung: Mit ausschließlich Vorhand-Schlägen über die Vorhand-Diagonale spielen (ein- schließlich Aufschlag) 2. Übung: Mit ausschließlich Rückhand-Schlägen über die Rückhand-Diagonale spielen (einschließlich Aufschlag) 3. Übung: Abwechselndes Spielen mit der Rückhand und Vorhand in der Rückhand-Dia- gonalen (Hinweis: erfordert ein Umlaufen/Umspringen nach jedem Ball!) Beobachtungsinhalte - Liegt ein situationsgerechter Schlageinsatz abhängig von der gegnerischen Schlagart vor? Erfolgt ein rechtzeitiges Erkennen der einzunehmenden eigenen Schlagposition (Reaktions- und Antizipationsfähigkeit)? - Liegt eine angemessene Laufarbeit bei den erforderlich werdenden Positionswech- seln vor (Bewegungsökonomie, Gleichgewichtsfähigkeit)? - Werden ruhige, kontrollierte Schlagbewegungen ausgeführt? - Kann der Ball bei den Übungen sicher im Spiel gehalten werden? Wettspiel (nach den aktuellen internationalen Tischtennisregeln) Beobachtungsinhalte - Wird der Wettkampfgedanke umgesetzt? - Werden die Tischtennisregeln und die Zählweise berücksichtigt? Hinweis: Tischtennisschläger sind mitzubringen. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln, Nr. 07/2025 – Seite 21 ORDNUNG über die Eignungsfeststellung für alle grundständigen Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln 6. AUSDAUER Disziplinen (Zahl der Versuche) Disziplin Leistungsminimum Frauen Männer 2. Ausdauer (1) 2.000 m / 3.000 m 2.1 2.000 m: 10.00 min 2.2 3 000 m: 13.00 min 1. LEICHTATHLETIK 2. TURNEN 4. MANNSCHAFTSSPIELE 4.1 Basketball Prüfungs- und Beobachtungsinhalte: 4.2 Fußball Beobachtungsinhalte: Beobachtungsinhalte: Spiel Mini-Hockey 3 gegen 3 Beobachtungsinhalte: Spiel 3 gegen 3 5.1 Badminton Beobachtungsinhalte:

  • Eignungstest
    Eignungstest für das Sportstudium Wenn Sie sich für einen sportwissenschaftlichen Bachelor- oder Lehramtsstudiengang an der Deutschen Sporthochschule Köln bewerben möchten, müssen Sie vorab Ihre besondere sportliche Eignung nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt über den sogenannten Eignungstest. Die Prüfung dient der Feststellung Ihrer sportmotorischen Leistungsfähigkeit und ist nach Bestehen drei Jahre gültig. Der Eignungstest wird in der Regel zweimal jährlich angeboten: einmal zu Beginn des Jahres (Februar) und ein weiteres Mal nach Pfingsten. Die Anmeldung erfolgt online innerhalb eines festgelegten Zeitraums. Ihren individuellen Prüfungstermin erhalten Sie vom Prüfungsamt – eine Verschiebung ist nicht möglich. Termine 3. Eignungstest 2026 24. - 25.09.2026 Anmeldephase: 15.06. - 17.08.2026 Anmeldung beendet 1. Eignungstest 2027 Mai 2027 Anmeldephase: Ab März 2027 Anmeldung Die Anmeldung für den Eignungstest (ET) erfolgt online während der vorgegebenen Anmeldephase über die Homepage der Deutschen Sporthochschule Köln. Alle erforderlichen Unterlagen müssen über den zu erstellenden Account hochgeladen werden. Änderungen (Adresse, Sportarten) sind nur während der Anmeldephase im Online-Portal möglich. Erstellung eines Accounts, mit Eingabe Ihres Namens, E-Mail Adresse und Passwort (Ihr Passwort muss aus Zahlen sowie Groß- und Kleinbuchstaben bestehen und zwischen 8 -20 Zeichen lang sein.) Sie erhalten eine E-Mail zur Aktivierung Ihres Accounts. Bitte folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail um fortzufahren. Vervollständigen Sie Ihre persönlichen Angaben und wählen Sie das gewünschte Mannschafts- und Rückschlagspiel aus. Aktuelles ärztliches Attest (mit Stempel) bzgl. der Sporttauglichkeit ( hier finden Sie den Vordruck ). Durch das Attest soll nachgewiesen werden, dass ärztlicherseits keine Bedenken bestehen, sich den Anforderungen des Eignungstests zu stellen. Das Attest muss aktuell für den jeweiligen Termin des Eignungstests ausgestellt sein. Der ärztliche Nachweis darf zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht älter als ein Jahr sein. Das Attest kann nach Ende der Anmeldefrist nicht nachgereicht werden. Passbild hochladen: Bei dem Bild darf es sich nicht um die Fotografie Ihres Personalausweises handeln. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Gesicht gut erkennbar ist und keine weiteren Personen, Tiere, Gegenstände auf dem Bild sind. Online-Bezahlung der ET-Gebühr in Höhe von 60€ (Kreditkarte, Online-Überweisung, GiroPay, Sofort-Überweisung und Lastschrift) Verschiedene Nachweise Aktueller Nachweis für Spitzensportler*innen über die gegenwärtige Zugehörigkeit zu einem Olympia-/ Perspektiv-/ Nachwuchs-/ Ergänzungskader oder vergleichbaren Förderstrukturen eines nationalen Spitzensportverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Nachweis über Schwerbehinderung, Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Nachweis des Versorgungsamts. Ggf. Generaleinwilligung für minderjährige Bewerber*innen des Eignungstests. Nach der Anmeldung Sie erhalten nach der Anmeldephase per E-Mail eine Einladung mit Ihrem Prüfungstag, Ihrer zugewiesenen Gruppe und weiteren Informationen über den Tag des Eignungstests. Die Einteilung erfolgt nach dem Buchstaben Ihres Nachnamens. Bewerber*innen mit Beeinträchtigung wird aufgrund der Betreuung durch die Rektoratsbeauftragten für Studierende mit Beeinträchtigung ein namensunabhängiger Prüfungstag zugewiesen. Der Prüfungstag und die Gruppeneinteilung kann aus organisatorischen Gründen nicht verschoben werden! Bitte planen Sie Ihre An- und Abreise entsprechend umsichtig. Gesonderte Regelungen für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler Als Spitzensportler*in gelten Sie, wenn Sie zum Zeitpunkt der Prüfung einem Olympia-, Perspektiv-, Nachwuchs- oder Ergänzungskader angehören oder in einer vergleichbaren Förderstruktur eines nationalen Spitzensportverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) aktiv sind. Einen aktuellen Nachweis müssen Sie bereits bei der Online-Anmeldung einreichen. Es gelten besondere Regelungen im Prüfungsverlauf: Auch nach einem dritten Defizit dürfen Sie zunächst weiter an den Prüfungen teilnehmen. In diesem Fall müssen Sie jedoch umgehend einen Antrag auf Einzelfallprüfung per E-Mail an eignungstest@dshs-koeln.de stellen. Im Rahmen dieser Einzelfallprüfung wird bewertet, ob Sie – trotz Ihrer Defizite – insgesamt die sportpraktische Eignung nachgewiesen haben. Die Entscheidung erfolgt unter Einbeziehung aller Prüfungsergebnisse sowie des Beauftragten für Spitzensportler*innen, Dominik Meffert. Wenn Sie drei Defizite haben, müssen Sie nach Entscheidung der Prüfer*innen mindestens eines davon ausgleichen und bestehen, um den Eignungsnachweis zu erhalten. Bei einem vierten Defizit ist eine weitere Teilnahme an der Prüfung nicht mehr möglich. Bewerbende mit Behinderung Für Studieninteressierte mit Beeinträchtigung gilt grundsätzlich das reguläre Bewerbungsverfahren. Zusätzlich müssen Sie bei der Bewerbung einen entsprechenden Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis oder Bescheinigung des Versorgungsamtes) einreichen. Wenn Ihre Beeinträchtigung offiziell anerkannt ist und Sie den Eignungstest aufgrund dieser Beeinträchtigung nicht bestehen, wird Ihre Situation in einem besonderen Verfahren individuell geprüft. Ziel ist es festzustellen, ob Sie die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Sportstudium dennoch erfüllen. An dieser Prüfung sind der Rektoratsbeauftragte für Studierende mit Beeinträchtigung, Prof. Dr. Thomas Abel, sowie die Prüfer*innen der fünf Prüfungssportarten beteiligt. In einzelnen Fällen gilt der Nachweis des Eignungstests ausschließlich für ein Studium an der Deutschen Sporthochschule Köln. Darüber werden Sie nach Abschluss des Verfahrens informiert. Die genauen Details des Verfahrens legt das Rektorat fest. TIN*-Personen Für die Teilnahme an der Sporteignungsprüfung müssen Sie Ihr im Melderegister eingetragenes Geschlecht angeben (männlich, weiblich oder divers). Wenn Sie im Melderegister als divers eingetragen sind oder keine Geschlechtsangabe führen, können Sie an einem besonderen Verfahren teilnehmen. Ziel dieses Verfahrens ist eine faire und individuelle Bewertung Ihrer Leistungen. An dem Verfahren sind beteiligt: die Prorektorin bzw. der Prorektor für Diversität oder eine beauftragte Person, die Prüfer*innen der fünf Prüfungssportarten sowie eine vom Rektorat beauftragte Person für die sportpraktische Eignungsfeststellung. Die genauen Regelungen legt das Rektorat fest. Bewerbende für den Zugang zum Lehramt an Grundschulen oder Sonderpädagogik Teilnehmer*innen, welche den Nachweis über die besondere Eignung für ein Sportstudium ausschließlich für den Zugang zum Lehramt an Grundschulen oder zum Lehramt für sonderpädagogische Förderung erwerben wollen, erfüllen die aufgeführten Anforderungen, wenn sie in 17 der 19 Einzelleistungen die Leistungsanforderungen erfüllt haben. Die Ausdauerleistung muss in der vorgegebenen Zeit erbracht werden. Vorbereitung Sie müssen sich nicht allein auf den Eignungstest vorbereiten: Wir unterstützen Sie dabei mit verschiedenen Angeboten. Zur gezielten Vorbereitung können Sie an Übetagen auf dem Campus teilnehmen und zentrale Disziplinen unter Anleitung trainieren. Ergänzend stehen Ihnen Übungsvideos für alle Disziplinen auf YouTube zur Verfügung, mit denen Sie sich flexibel und ortsunabhängig vorbereiten können. So erhalten Sie einen realistischen Eindruck vom Ablauf und können sich optimal auf die Prüfung einstellen. Alle Infos zu den Übetagen Übevideos auf YouTube Hilfreiche Links und Downloads arrow_outward Dokumentation über den Eignungstest von alpha Uni file_download Eignungsfeststellungs­ordnung inkl. Leistungsanforderungen pro Sportart (Pdf, 342,3 KB) Infoveranstaltung Sie möchten am Eignungstest teilnehmen und möchten wissen was Sie genau erwartet? Die Online-Informationsveranstaltung richtet sich an alle , die am Eignungstest der Deutschen Sporthochschule Köln interessiert sind oder sich bereits dafür angemeldet haben. Agenda Grundlageninformationen zum Eignungstest detaillierte Vorstellung der einzelnen Sportarten/Disziplinen Tipps und Tricks persönliche Eindrücke von Studierenden Offene Fragerunde Eine Anmeldung zu der Online-Informationsveranstaltung ist nicht erforderlich. Sie findet einem virtuellen Meetingraum mit der Anwendung Cisco Webex statt. Wir freuen uns sehr auf Ihre Teilnahme! Sobald die Termine feststehen, werden sie im Veranstaltungskalender veröffentlicht. Am Tag des Eignungstestes Der Eignungstest dauert in der Regel von 8 Uhr bis 18 Uhr. Das bedeutet: 10 Stunden Leistung bringen und warten! Der lange Prüfungstag ermüdet psychisch und physisch. Um alle Leistungen an einem Tag erbringen zu können, müssen Sie gut ausgeruht und vorbereitet sein. Der Prüfungstag beginnt mit der Anmeldung (ab 07:30 Uhr). Bitte halten Sie Ihren Personalausweis bereit und stellen Sie sich an dem dazu vorgesehenen Schalter Ihrer Gruppe an. Beachten Sie dazu unbedingt immer die aktuellen Hinweise in der entsprechenden Einladung zum Eignungstest. Bitte beachten Sie, dass Begleitpersonen keinen Zutritt zu den Sportstätten der Deutschen Sporthochschule haben. Einzige Ausnahme bildet das Leichtathletik-Stadion während des Ausdauerlaufs ab ca. 16:00 Uhr des jeweiligen Prüfungstages. Nach der Begrüßung startet der Prüfungstag in Ihrer jeweiligen Gruppe. Bitte bleiben Sie immer in dieser zugeteilten Gruppe! Bei Fragen helfen Ihnen der/die Gruppenleiter*in oder die AStA-Helfer*innen weiter. Reihenfolge der Disziplinen nach Gruppenzugehörigkeit. Eine Pause wird eingeplant. Reihenfolge der Disziplinen nach Gruppenzugehörigkeit Nach dem Eignungstest Nachweis Sie erhalten ca. 3 Wochen nach Ihrem Prüfungstag die Nachweise des Eignungstests. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis über das Nichtbestehen per Mail versendet werden und bei Anträgen auf Kindergeld von Bedeutung sein kann. Etwas verloren? Im InfoPoint werden Fundsachen abgegeben und für eine bestimmte Zeit aufbewahrt. Hier finden Sie die Fundsachenliste. Sonstiges Abmeldung Eine Abmeldung vom Eignungstest ist aus Krankheitsgründen und in Ausnahmefällen (z.B. Abiturprüfungen) möglich. Laden Sie hierzu den dafür vorgesehenen Antrag auf Erstattung der Sporteignungsgebühr (ausgefüllt und unterschrieben) sowie den Nachweis des Abmeldungsgrundes in einer Datei über das Erstattungsportal hoch. Dort melden Sie sich bitte mit den Zugangsdaten an, mit denen Sie sich für den Eignungstest angemeldet haben. Ein Übertragen der Gebühr auf eine zukünftige Anmeldung zum Eignungstest ist nicht möglich. Die Rückerstattung dauert in der Regel ca. 3-4 Wochen. Befreiung Es besteht die Möglichkeit, sich vom Eignungstest befreien zu lassen. Genauere Informationen erhalten Sie im Antrag auf die Befreiung vom Eignungstest. Anerkennung von Eignungstests anderer Universitäten Der vollständig erbrachte Eignungstest der Ruhr-Universität Bochum wird anerkannt. Der Nachweis besitzt eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Die Bescheinigung müssen Sie bei der Bewerbung im Studierendensekretariat vorlegen, ein Antrag auf Anerkennung ist vorher nicht erforderlich. Es werden keine Teilleistungen für den Eignungstest anerkannt! Kontakt Fragen zur Anmeldung mail eignungstest(at)dshs-koeln.de Technische Probleme mail et-technik(at)dshs-koeln.de Das könnte Sie auch interessieren Bewerbung Schritt für Schritt erklärt Studieren in besonderen Lebenslagen Studium und Spitzensport vereinen Köln als Studienort

  • Sprint und Ausdauerlauf im Rahmen des Eignungstests
    07.02.2025
    Eignungstest an der Spoho
    Bei der Eignungsfeststellung am 4. und 5. Februar gingen 1.033 Teilnehmer*innen an den Start. 52,18% der Prüflinge haben den Test bestanden. Mehr als 1.000 Studieninteressierte haben beim Eignungstest der Sporthochschule gezeigt, was in ihnen steckt. 539 von ihnen konnten sich nach dem abschließenden Ausdauerlauf über das Bestehen freuen. Mit knapp 1.400 Anmeldungen hatten sich mehr Personen für die Prüfung angemeldet als im Jahr davor. Leichtathletik, Turnen, Schwimmen, Mannschaftsspiel, Rückschlagspiel und der Ausdauerlauf zum Schluss waren wieder die Sportarten, die es zu bewältigen galt. Ein Defizit in einer der Teilleistungen ist erlaubt, der Ausdauerlauf muss hingegen bestanden werden. Die Deutsche Sporthochschule Köln gratuliert allen, die die Prüfung bestanden haben und wünscht denjenigen, die beim nächsten Mal wieder dabei sind, viel Erfolg! Der nächste Eignungstest 2025 findet am 11. und 12. Juni an der Deutschen Sporthochschule Köln statt. Die Anmeldung wird ab März 2025 geöffnet. Viele Infos zum Sportstudium an der Spoho gibt es unter www.sportstudium.koeln . Wer sich schon konkret über den Studienstart informieren möchte, schaut hier vorbei: www.dshs-koeln.de/studienstart .

  • Ein Abend mit Tanz und Bewegungstheater im Musischen Forum
    Es finden zwei Aufführungen im Musischen Forum (MuFo) statt: um 18:00 und um 20:00 Uhr. Eintritt: 4 € (Studierende), 5 € (Gäste) Das ITB-Lehrteam freut sich auf euer/Ihr Kommen!

  • 01.08.2025
    Ein Jahr des Ankommens und des Aufbruchs
    Seit exakt 438 Tagen ist Univ.-Prof. Dr. Ansgar Thiel Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln. Im Vorwort zum Jahresbericht KOMPAKT 2024 blickt er auf das vergangene Kalenderjahr und die prägenden Entwicklungen an der Sporthochschule zurück. "2024 war für mich ein Jahr des Ankommens – und zugleich ein Jahr des Aufbruchs. Seit meinem Amtsantritt als Rektor im Mai durfte ich zahlreiche engagierte Kolleg*innen, Studierende und Partner*innen der Deutschen Sporthochschule Köln kennenlernen. Sie alle zeigen täglich, was unsere Universität besonders macht: ihre wissenschaftliche Exzellenz, ihre gesellschaftliche Relevanz und die gemeinsame Leidenschaft für Sport und Bewegung im Kontext von Forschung, Lehre und Transfer. Es ist ein Privileg, an dieser einzigartigen Sportuniversität wirken zu dürfen. Mir war von Anfang an bewusst, dass unsere Universität vor großen Herausforderungen steht. Die Anforderungen der Haushaltskonsolidierung, strukturelle Wettbewerbsnachteile, laufende Bauprojekte auf dem Campus und ein angespannter Arbeitsmarkt fordern unsere Organisation spürbar. Gleichzeitig erlebe ich eine Kultur des Miteinanders und eine Offenheit, gemeinsam nach tragfähigen Lösungen zu suchen. Diese Haltung bildet ein starkes Fundament für notwendige Veränderungsprozesse an unserer Universität. 2024 haben wir als Rektorat die Entwicklung eines neuen Hochschulentwicklungsplans angestoßen, der bis 2030 unsere strategische Ausrichtung prägen wird. Ziel ist es, die Deutsche Sporthochschule Köln als führende Sportuniversität Europas weiter zu profilieren – durch exzellente Forschung mit internationaler Strahlkraft, hochwertige Studienangebote und eine starke gesellschaftliche Verankerung. Wir setzen auf eine enge Verzahnung von Forschung, Lehre in Theorie und Praxis, auf gezielte Drittmittelstrategien, moderne Lehrkonzepte, Internationalisierung und innovative Weiterbildungsformate. Die Deutsche Sporthochschule Köln soll noch sichtbarer als gesellschaftliche Stimme der Sportwissenschaft und als Beratungsinstanz in Sport, Politik und Gesellschaft positioniert werden. Diese strategische Ausrichtung ist mehr als eine Reaktion auf Herausforderungen – sie ist Ausdruck unseres Anspruchs, Zukunft aktiv zu gestalten. Die Sportwissenschaft liefert fundierte Beiträge zur Bewältigung zentraler Herausforderungen unserer Zeit, wie der Förderung von Bewegungs- und Gesundheitskompetenz von Heranwachsenden in einer zunehmend digitalisierten Welt, wie die Vorbeugung chronisch-degenerativer Erkrankungen in unserer rasant alternden Gesellschaft, wie die soziale Integration von Menschen mit Fluchthintergrund oder die Vermittlung von Umweltbewusstsein im und durch Sport. Unsere Aufgabe ist es, diese Lösungskompetenz noch sichtbarer zu machen. Ich danke allen, die sich 2024 mit Energie, Mut und Weitblick für unsere Hochschule eingesetzt haben. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam weitergehen!" Ansgar Thiel Den kompletten Jahresbericht KOMPAKT 2024 mit einer Jahreschronik, vielen Interviews und Artikeln sowie Zahlen und Fakten finden Sie online zum Download und als Blätter-PDF . Wenn Sie Interesse an einem Printexemplar haben, wenden Sie sich gerne an die Abteilung Presse und Kommunikation per Mail an presse@dshs-koeln.de .

  • Ein- und Ausstieg in einen Lieferwagen
    Ein- und Ausstieg in einen Lieferwagen Ein- und Ausstieg in einen Lieferwagen Im Projekt “Ein- und Ausstieg in einen Lieferwagen“ wuden die Auswirkungen von Modifikationen am Fahrzeug auf die die Gelenkbelastung der unteren Extremitäten beim Ein- und Ausstieg analysiert. Die erhöhte Sitzposition von Lieferwägen erfordert mehrere Trittstufen und verschiedene Haltegriffe um den Fahrer beim Ein- und Aussteigen zu unterstützen. Große Stufenhöhen und beengten Platzverhältnisse im Cockpit bedingen eine komplexe Bewegung die eine potenziell hohe Kniegelenksbelastung verursacht. V.a. für Berufe, deren tägliche Routine ein häufiges Ein- und Aussteigen erfordert, ist eine optimale Anordung von Trittstufen und Haltegriffen nicht nur eine Frage des Komforts, sondern trägt mittelbar auch zur Verletzungsprävention bei. Forschungszeitraum Projektteam Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Potthast person_outline Zum Profil phone +49 221 4982-5660 mail potthast(at)dshs-koeln.de Dr. Josef Viellehner person_outline Zum Profil phone +49 221 4982-7660 mail j.viellehner(at)dshs-koeln.de Dr. Igor Komnik person_outline Zum Profil phone +49 221 4982-5560 mail i.komnik(at)dshs-koeln.de
  • keyboard_double_arrow_left
  • keyboard_arrow_left
  • …
  • 97
  • 98
  • 99
  • 100
  • 101
  • …
  • keyboard_arrow_right
  • keyboard_double_arrow_right
  • email
Zuletzt aktualisiert: 23.07.2026
  • Kontakt & Anfahrt
Soziale Medien
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • north_east Hinweis geben
Partneruniversität für Spitzensport Akkreditierungsrat Weltoffene Hochschulen gegen Fremdenfeindlichkeit Familie in der Hochschule Global Sport University Network Kölner Wissenschaftsrunde HR Excellence in Research