Die Weiterbildungsangebote der Akademie der Deutschen Sporthochschule Köln sind kostenpflichtig. Grundlage hierfür ist § 62 Abs. 5 des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen (HG NRW), wonach für wissenschaftliche Weiterbildungsangebote kostendeckende Gebühren bzw. Entgelte zu erheben sind.
Die Teilnahmegebühren dienen der Finanzierung der Lehrveranstaltungen, der wissenschaftlichen Betreuung, der Organisation und Verwaltung der Programme sowie weiterer studien- und kursbezogener Leistungen.
Anders als grundständige Bachelor- und konsekutive Masterstudiengänge werden Weiterbildungen und auch weiterbildende Masterstudiengänge nicht aus allgemeinen Landesmitteln finanziert, sondern tragen sich weitgehend selbst.
Für viele Weiterbildungsangebote stehen regionale oder bundesweite Förderprogramme zur Verfügung. Welche Förderung infrage kommt, hängt unter anderem von Ihrem Wohnort, Ihrer beruflichen Situation und dem jeweiligen Weiterbildungsformat ab. Einen umfassenden Überblick bietet die Broschüre „Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung“ der Deutschen Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium (DGWF).
Neben staatlichen Förderungen kommen auch Stipendienprogramme in Betracht. Dazu zählen beispielsweise das Deutschlandstipendium, das NRW-Sportstiftungs-Stipendium oder verschiedene Begabtenförderungswerke.
Bildungs- und Studienkredite können eine Möglichkeit zur Finanzierung darstellen. Da Konditionen und Zinssätze regelmäßig angepasst werden, empfiehlt sich eine individuelle Prüfung der aktuellen Angebote.
Kosten für berufliche Weiterbildungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Dazu zählen beispielsweise Teilnahmegebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Arbeitsmittel.
Viele Arbeitgeber unterstützen die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten ganz oder teilweise. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über mögliche Förderungen, Bildungsbudgets oder Freistellungsregelungen.
Kindergeld kann bis zu einem Alter von 25 Jahren ausgezahlt werden, wenn das Kind sich in Ausbildung oder Studium befindet (unter Umständen auch im Zweitstudium).
In Notfällen und unter bestimmten Voraussetzungen können Sie über die Sozialberatung des Kölner Studierendenwerks spezielle Darlehen und Zuschüsse für Studierende beantragen.
Unser Familienservice unterstützt Studierende mit Familenaufgaben, um eine Vereinbarkeit von Studium und eigenen Kindern oder zu pflegenden Angehörigen zu erleichtern.