Finanzierung und Förderung Ihrer Weiterbildung

Kosten

Die Weiterbildungsangebote der Akademie der Deutschen Sporthochschule Köln sind kostenpflichtig. Grundlage hierfür ist § 62 Abs. 5 des Hochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen (HG NRW), wonach für wissenschaftliche Weiterbildungsangebote kostendeckende Gebühren bzw. Entgelte zu erheben sind.

Die Teilnahmegebühren dienen der Finanzierung der Lehrveranstaltungen, der wissenschaftlichen Betreuung, der Organisation und Verwaltung der Programme sowie weiterer studien- und kursbezogener Leistungen.

Anders als grundständige Bachelor- und konsekutive Masterstudiengänge werden Weiterbildungen und auch weiterbildende Masterstudiengänge nicht aus allgemeinen Landesmitteln finanziert, sondern tragen sich weitgehend selbst.

Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick

Förderprogramme

Für viele Weiterbildungsangebote stehen regionale oder bundesweite Förderprogramme zur Verfügung. Welche Förderung infrage kommt, hängt unter anderem von Ihrem Wohnort, Ihrer beruflichen Situation und dem jeweiligen Weiterbildungsformat ab. Einen umfassenden Überblick bietet die Broschüre „Fördermöglichkeiten in der Weiterbildung“ der Deutschen Gesellschaft für wissenschaftliche Weiterbildung und Fernstudium (DGWF).

 

Stipendien

Neben staatlichen Förderungen kommen auch Stipendienprogramme in Betracht. Dazu zählen beispielsweise das Deutschlandstipendium, das NRW-Sportstiftungs-Stipendium oder verschiedene Begabtenförderungswerke.

 

Studien- und Bildungskredite

Bildungs- und Studienkredite können eine Möglichkeit zur Finanzierung darstellen. Da Konditionen und Zinssätze regelmäßig angepasst werden, empfiehlt sich eine individuelle Prüfung der aktuellen Angebote.

 

Steuerliche Vorteile

Kosten für berufliche Weiterbildungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein. Dazu zählen beispielsweise Teilnahmegebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Arbeitsmittel.

Finanzierung durch den Arbeitgeber

Viele Arbeitgeber unterstützen die berufliche Weiterbildung ihrer Beschäftigten ganz oder teilweise. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über mögliche Förderungen, Bildungsbudgets oder Freistellungsregelungen.

 

Kindergeld 

Kindergeld kann bis zu einem Alter von 25 Jahren ausgezahlt werden, wenn das Kind sich in Ausbildung oder Studium befindet (unter Umständen auch im Zweitstudium).

 

Darlehen in Notlagen des Kölner Studierendenwerks

In Notfällen und unter bestimmten Voraussetzungen können Sie über die Sozialberatung des Kölner Studierendenwerks spezielle Darlehen und Zuschüsse für Studierende beantragen.

 

Familienservice der Deutschen Sporthochschule Köln 

Unser Familienservice unterstützt Studierende mit Familenaufgaben, um eine Vereinbarkeit von Studium und eigenen Kindern oder zu pflegenden Angehörigen zu erleichtern.