02.11.2026 | Universität
Prof.‘in Dr. Bettina Rulofs von der Deutschen Sporthochschule Köln ist in die Unabhängige Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs berufen worden. Die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Kerstin Claus, hat die Sportsoziologin zum 1. November 2026 als neues Mitglied der Kommission ernannt. Sie folgt auf Prof.‘in Dr. Silke Gahleitner.
Bettina Rulofs ist Professorin am Institut für Soziologie und Genderforschung der Deutschen Sporthochschule Köln. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in der sportsoziologischen Diversitäts- und Ungleichheitsforschung sowie im Bereich Gewalt und Diskriminierung im Sport. Sie verfügt über langjährige Expertise in der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt: So leitete sie das internationale, EU-geförderte Forschungsprojekt VOICE, in dem Betroffene sexualisierter Gewalt im Sport zu Wort kamen. Zudem verantwortete sie die Fallstudie „Sexualisierte Gewalt und sexueller Kindesmissbrauch im Kontext des Sports“.
„Die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt ist eine wichtige Voraussetzung dafür, aus den Erfahrungen Betroffener zu lernen und Strukturen nachhaltig zu verändern. Ich freue mich, meine wissenschaftliche Expertise und meine Erfahrungen aus der Aufarbeitung im Sport in die Arbeit der Kommission einbringen zu können“, sagt Bettina Rulofs.
Mit ihrer wissenschaftlichen Expertise wird Bettina Rulofs die Arbeit der Kommission künftig mitgestalten. Gemeinsam mit den beiden ebenfalls neu berufenen Mitgliedern Prof.‘in Dr. Karin Böllert und Prof. Dr. Wolfgang Schröer wird sie sich für die Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs einsetzen. Alle drei haben in den vergangenen Monaten bereits in der nordrhein-westfälischen Landeskommission zur Entwicklung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend mitgearbeitet.
Die Unabhängige Kommission des Bundes untersucht seit 2016 Ausmaß, Art und Folgen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland und der DDR. Ein wesentlicher Bestandteil ihrer Arbeit sind vertrauliche Anhörungen von Betroffenen. Mit dem 2025 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wurde die Arbeit der Kommission auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Künftig soll sie verstärkt auch Institutionen bei der Aufarbeitung beobachten, begleiten und bewerten sowie darüber öffentlich berichten.
Zur Pressemitteilung der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen und weiteren Infos.