Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Habilitationsverfahrens ist die Habilitationsschrift gemäß § 11 der Habilitationsordnung der Deutschen Sporthochschule Köln zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung ist Voraussetzung für den Abschluss des Verfahrens. Es sind drei Formen der Veröffentlichung möglich, die mit der Einreichung von Pflichtexemplaren bei der Hochschulbibliothek verbunden sind.
Vor der Veröffentlichung empfehlen wir Ihnen, die formalen Informationen Ihrer Habilitationsschrift prüfen zu lassen. Für weitere Informationen zu den Veröffentlichungsformen sowie zur Prüfung der formalen Informationen berät Sie Christina Meyer in der ZBSport.
Welche Veröffentlichungsformen gibt es?
Welche Datenträger und Dateiformate soll ich verwenden?
Als Datenträger ist eine CD zu verwenden. Die Habilitation ist im PDF/A-Format auf dem Datenträger zu speichern.
Welche formalen Anforderungen muss meine Habilitationsschrift erfüllen?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Pflichtexemplare müssen binnen drei Jahren nach Beschlussfassung über die Lehrbefähigung abgeliefert sein.
Auf begründeten Antrag vor Fristablauf kann der Habilitationsausschuss die Ablieferungsfrist um ein Jahr verlängern.
Welche Besonderheit gibt es bei einer kumulativen Habilitationsschrift?
Bei Vorliegen einer kumulativen Habilitationsschrift gemäß § 5 Absatz 2 der Habilitationsordnung, deren wesentliche Teile aus Publikationen in Fachzeitschriften oder Fachverlagen bestehen, kann von einer Veröffentlichung abgesehen werden.
Wo kann ich die Pflichtexemplare abgeben?
Bitte vereinbaren Sie vor der Abgabe einen Termin mit der zuständigen Ansprechperson in der ZB Sport.