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  • AM_2021-22-Zulassungsrichtlinien_LA_NE-Verbuchung-FINAL.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Stabsstelle Akademische Planung und Steuerung Nr.: 22/2021 Köln, den 17.08.2021 INHALT Richtlinie für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl der Lehramtsstudiengänge Bachelor/Master/LPO 2003 -------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 22/2021, Seite 1 Richtlinie für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl der Lehramtsstudiengänge Bachelor/Master/LPO 2003 Richtlinie für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl der Lehramtsstudiengänge Bachelor/Master/LPO 2003 Für Lehrveranstaltungen, bei denen wegen deren Art oder Zweck eine Begrenzung der Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nach § 59 Abs. 2 HG erforderlich ist, hat das Rektorat folgende Richtlinie festgelegt: § 1 Grenzzahlen Für folgende Veranstaltungen sind aufgrund ihrer Art oder Zielsetzung gem. KapVO ent- sprechende Grenzzahlen festgelegt: - Seminar/Übung = 30 Studierende - Kurs = 20 Studierende - Lehrübung = 4 Studierende In didaktisch-methodischen Kursen einiger Sportarten ist eine geringere Grenzzahl nach Genehmigung durch das Rektorat möglich. § 2 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen Inhalte und Anforderungen der einzelnen Lehramt-Bachelorstudiengänge sind als studi- engangspezifische Bestimmungen in den Modulhandbüchern geregelt. Studierende sind nach erfolgter Einschreibung oder Rückmeldung zu Lehrveranstaltungen zuzulassen, wenn die im Modulhandbuch festgesetzten Voraussetzungen erfüllt und verbucht sind. Studierenden steht kein Anspruch auf Zulassung zu einer bestimmten Lehrveranstaltung zu. § 3 Verfahren Die Vergabe der Lehrveranstaltungen erfolgt grundsätzlich in einem dv-gestützten Zulas- sungsverfahren (LSF). Die Teilnahme an diesem Verfahren ist für Studierende verpflich- tend. Das Zulassungsverfahren findet in der vorlesungsfreien Zeit vor Beginn des jeweili- gen Semesters statt. Der Termin des Zulassungsverfahrens wird von der Stabsstelle Aka- demische Planung und Steuerung festgelegt und auf den Internetseiten der Deutschen Sporthochschule Köln 4 Wochen vor Beginn des Verfahrens veröffentlicht. Nach Ab- schluss des Zulassungsverfahrens wird der Stundenplan für die Studierenden einsehbar auf der LSF-Seite abgebildet. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 22/2021, Seite 2 Richtlinie für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl der Lehramtsstudiengänge Bachelor/Master/LPO 2003 § 4 Zulassung (1) Übersteigt die Zahl der Bewerbungen die Grenzzahl einer Lehrveranstaltung, so erfolgt die Vergabe zunächst an Studierende des jeweiligen Studienganges nach folgender Rangfolge: 1. Bewerbungen von Studierenden sortiert nach der Fachsemesteranzahl, wobei zuerst das 8. und höhere Fachsemester und danach absteigend die folgenden Fachsemes- ter berücksichtigt werden. sowie ausschließlich in der letzten Phase des Vergabeverfahrens zusätzlich 2. Bewerbungen von Studierenden, die in der ersten Bewerbungsphase keine Bewer- bung abgegeben oder sich von einer bereits zugelassen Veranstaltung ohne Termin- kollision abgemeldet haben (gleichrangig); 3. Bewerbungen von Studierenden, die in den vorangegangenen zwei Semestern in der entsprechenden Lehrveranstaltung eine nicht erfolgreiche Teilnahme (NE) verbucht bekommen haben; 4. sonstige Bewerbungen aus dem vorgesehenen Studiengang; 5. sonstige Bewerbungen. (2) Bei gleicher Rangfolge erfolgt die Vergabe zunächst an Bewerber*innen, bei denen eine Veranstaltung, zu der bereits eine Zulassung erfolgte, nicht zustande kommt oder von der sich der*die Bewerber*in aufgrund von zeitlichen Überschneidungen mit einer anderen Veranstaltung abmelden musste. Ansonsten entscheidet bei der Platzvergabe auf allen Vergabestufen einschließlich der Vergabe in der Lehrveranstaltung bei glei- chem Rang das Los. § 5 Nichtantritt, Abbruch und erfolgloser Abschluss der Teilnahme (1) Bei unentschuldigtem Nichtantritt oder Abbruch der Teilnahme an einer zugelasse- nen Lehrveranstaltung mit Grenzzahl wird für diese Lehrveranstaltung der Vermerk „NE“ (nicht erfolgreich teilgenommen) verbucht. (2) Bei entschuldigtem Abbruch oder erfolglosem Abschluss der Teilnahme, wird der Vermerk „WH“ (Wiederholung möglich) verbucht. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 22/2021, Seite 3 Richtlinie für die Zulassung zu Lehrveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl der Lehramtsstudiengänge Bachelor/Master/LPO 2003 § 6 Vergabe außerhalb des Zulassungsverfahrens Falls ein*e Studierende*r durch Verschulden der Deutschen Sporthochschule Köln am Zu- lassungsverfahren nicht teilnehmen konnte, erfolgt die Zulassung zu den nach Studien- plan zu belegenden Lehrveranstaltungen ohne Berücksichtigung von Prioritäten durch die Stabsstelle Qualitätssicherung und Lehrorganisation. § 7 Inkrafttreten Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats vom 16.08.2021. Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilun- gen der Deutschen Sporthochschule Köln in Kraft. Köln, den 17.08.2021 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder

  • AM_2021-23_Satzung_der_Studierendenschaft_der_DSHS_FINAL.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Stupa Nr.: 23/2021 Köln, den 23.08.2021 INHALT Satzung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln vom 16.08.2021 -------------------------------------------------------------- ------------------------------------------ Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 23/2021, Seite - 1 - Satzung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln Präambel Die Arbeitsweise, Organisation und Angelegenheiten der Studierendenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln werden in der vorliegenden Satzung dargestellt. Zugrundeliegend sind die geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, sowie des Landes Nordrhein-Westfalen. Inhalt: I. Studierendenschaft........................................ 2 § 1 Begriffsbestimmung und Rechtsstellung ................. 2 § 2 Aufgaben .............................................. 2 § 3 Rechte und Verpflichtungen ............................ 2 § 4 Organe der Studierendenschaft ......................... 3 II. Studierendenparlament (StuPa) ........................... 3 § 5 Begriffsbestimmung, Rechtsstellung und Zusammensetzung 3 § 6 Aufgaben .............................................. 4 § 7 Rechte und Verpflichtungen ............................ 4 III. Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) ................ 5 § 8 Begriffsbestimmung, Rechtsstellung und Zusammensetzung 5 § 9 Aufgaben .............................................. 6 § 10 Rechte und Verpflichtungen ............................ 6 IV. Bachelor-, Master-, Lehramt- und Promotionsstudiengangssprecher*innen – Studiengangssprecher*innen-Konferenz ......................... 7 § 11 Wahlen und Amtszeit ................................... 7 § 12 Aufgaben .............................................. 7 § 13 Rechte und Verpflichtungen ............................ 8 V. Vollversammlung ........................................... 9 § 14 Begriffsbestimmung und Rechtsstellung ................. 9 VI. Urabstimmung ............................................. 9 § 15 Urabstimmung .......................................... 9 VII. Schlussbestimmungen .................................... 10 § 16 Ergänzungsordnungen .................................. 10 § 17 Satzungsänderung ..................................... 10 § 18 Inkrafttreten ........................................ 10 Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 23/2021, Seite - 2 - Satzung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln I. Studierendenschaft § 1 Begriffsbestimmung und Rechtsstellung (1) Die an der Deutschen Sporthochschule Köln (im Folgenden „DSHS“) eingeschriebenen Studierenden bilden die Studierendenschaft. Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Gliedkörperschaft der DSHS. (2) Die Studierendenschaft regelt ihre Angelegenheiten in eigenständiger Zuständigkeit. § 2 Aufgaben Die Studierendenschaft hat folgende Aufgaben: 1. die Interessen ihrer Mitglieder in der Hochschule und Gesellschaft im Rahmen des Hochschulgesetzes des Landes NRW (im Folgenden „HG NRW“) zu vertreten; 2. sich für die Freiheit in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium gemäß § 4 HG NRW einzusetzen; 3. Mitwirkung an der Aufgabenerfüllung der DSHS gemäß des § 3 HG NRW, 4. die fachlichen, wirtschaftlichen, (hochschul- )politischen und sozialen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen und zu vertreten, 5. die kulturellen Belange ihrer Mitglieder wahrzunehmen und diese, den Studierendensport sowie überörtliche und internationale Studierendenbeziehungen zu fördern und pflegen; 6. auf Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische - sowie gesellschaftliche Bildung und - Verantwortung ihrer Mitglieder zu fördern; 7. sich für Meinungsfreiheit, Gleichstellung, Diversität, Selbstbestimmung, Chancengerechtigkeit und Frieden in Hochschule und Gesellschaft einzusetzen 8. sowie Nachhaltigkeit nach den Sustainable Development Goals (SDG) der UN zu fördern und sich für diese einzusetzen. § 3 Rechte und Verpflichtungen (1) Die Studierendenschaft und ihre Organe können für die in § 2 genannten Aufgaben Medien aller Art nutzen, in diesen Medien stehen ihnen die Diskussion und Veröffentlichung zu. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 23/2021, Seite - 3 - Satzung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln (2) Ankündigungen und Mitteilungen der Studierendenschaft und ihrer Organe sind von Diskussionen und Veröffentlichungen abzugrenzen. (3) Der*die Verfassende ist zu jedem Beitrag zu benennen, presserechtliche Verantwortlichkeiten bleiben unberührt. (4) Alle eingeschriebenen Studierende der DSHS sowie die diesen nach dem HG NRW gleichgestellte Personen haben das aktive und passive Wahlrecht. Nur sie können Ämter der studentischen Selbstverwaltung bekleiden. Näheres regelt die Wahlordnung. (5) Jedes Mitglied der Studierendenschaft hat das Recht, an der studentischen Selbstverwaltung mitzuwirken. Darin inbegriffen ist, Anfragen und Anträge an die Organe der Studierendenschaft (§ 4 Organe der Studierendenschaft) zu richten. Näheres regelt die jeweilige dazugehörige Geschäftsordnung. (6) Die Satzung und all ihre Ergänzungsordnungen gelten für alle Mitglieder der Studierendenschaft verbindlich. § 4 Organe der Studierendenschaft (1) Die Organe der Studierendenschaft sind: 1. Das Studierendenparlament (StuPa) 2. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) 3. Die Studiengangssprecher*innen Konferenz (SGSK) (2) Die Sitzungen aller studentischen Organe sind öffentlich für alle Studierenden der DSHS. Jede*r Studierende hat in allen studentischen Organen im Rahmen der Geschäftsordnung Anfrage-, Rede- und Antragsrecht. (3) Beschlüsse der Organe der Studierendenschaft werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Diese Aufgabe kommt dem Vorsitz des jeweiligen Organs zu. II. Studierendenparlament (StuPa) § 5 Begriffsbestimmung, Rechtsstellung und Zusammensetzung (1) Das Studierendenparlament ist das oberste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Die zweisemestrige Amtszeit des StuPa endet mit dem Amtsantritt des nachfolgenden StuPa. Näheres regelt die Wahlordnung. (2) Das StuPa besteht aus 21 Mitgliedern. Diese dürfen nicht Mitglied des AStA sein. Das StuPa wählt aus seiner Mitte Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 23/2021, Seite - 4 - Satzung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln einen Vorsitz und zwei stellvertretende Vorsitzende. Das StuPa gibt sich eine Geschäftsordnung basierend auf der Ordnung vom vorherigen StuPa. § 6 Aufgaben Das Studierendenparlament hat folgende Aufgaben: 1. Kontrolle des AStA. 2. Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft zu beschließen. 3. Grundsätzliche Angelegenheiten der Studierendenschaft zu beschließen. 4. Beratung und Beschlussfassung über Angelegenheiten, die nicht dem AStA selbst vorbehalten bleiben sollen. Es beauftragt den AStA mit der Ausführung von Beschlüssen. 5. Wahl der AStA Mitglieder: Zu Beginn des neuen Sommersemesters (April) ist der neue AStA zu wählen. 6. Wahl der Studierendenvertreter*innen in die Hochschulausschüsse, sowie deren Vertreter*innen, soweit die Grundordnung und die Wahlordnung der Hochschule nicht andere Regelungen vorsehen. 7. Wahl von drei Kassenprüfer*innen in den Haushaltsausschuss (Amtszeit für zwei Semester) 8. Beratung, Beschlussfassung und Kontrolle über den Haushaltsplan des AStA. 9. Kontrolle und Entlastung der Haushaltsführung des AStA. 10. Beschluss und Änderungen der Satzung, der Beitragsordnung und der Wahlordnung sowie der Geschäftsordnung des StuPa. 11. Genehmigung der Geschäftsordnung des AStA. Die Genehmigung darf nur aus Rechtsgründen versagt werden. 12. Die Abwahl des AStA-Vorsitzes ist nur konstruktiv durchzuführen, d.h. sie ist nur unter Neuwahl eines nachfolgenden Vorsitzes und mit absoluter Mehrheit möglich. Alle weiteren Referent*innen können durch absolute Mehrheit abgewählt werden. 13. Regelung der Zuständigkeitsbereiche, Richtlinien und Rahmenbedingungen der AStA-Referent*innen. § 7 Rechte und Verpflichtungen Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 23/2021, Seite - 5 - Satzung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln (1) Das StuPa kann, bei Notwendigkeit oder auf Empfehlung, Ausschüsse bilden. (2) Das StuPa tritt während der Vorlesungszeit mindestens alle vier Wochen zusammen. Wenn mindestens 50 eingeschriebene Studierende unter Angabe eines konkreten Tagesordnungspunktes die Einberufung schriftlich verlangen, muss es einberufen werden. Das StuPa ist beschlussfähig, wenn mindesteins die Hälfte der StuPa Mitglieder anwesend sind. Näheres regelt die Geschäftsordnung. (3) Die Mitglieder sind zur aktiven und regelmäßigen Teilnahme an den Sitzungen des StuPa verpflichtet. Eine Stellvertretung für ein Mitglied ist nur durch ein Mitglied derselben Liste in der Reihenfolge der erreichten Stimmen möglich. (4) Als ständiger Ausschuss des StuPa ist ein Haushaltsausschuss zu bilden, der sich aus drei Studierenden zusammensetzt, die nicht Mitglied des AStA sind. Vor der Beschlussfassung im StuPa über den Haushalt und über die finanzielle Entlastung der AStA durch Bestätigung des Haushaltsberichts ist es dem Haushaltsausschuss möglich, sowohl zum Haushaltsplan als auch zum Haushaltsbericht Stellung zu nehmen. Auf Antrag von zwei Mitgliedern des Haushaltsausschusses ist einem von ihnen zu bezeichnenden Mitglied des Ausschusses jederzeit Auskunft über die Haushaltsführung und Einsicht in die Haushaltsunterlagen zu geben. Bedenken gegen die Haushaltsführung hat der Haushaltsausschuss unverzüglich dem AStA und dem StuPa mitzuteilen. (5) Eine Auflösung des StuPa kann durch einen gleichlautenden Beschluss erfolgen. Der Beschluss bedarf der 2/3 Mehrheit der Stimmen des StuPa. Vor der Auflösung müssen Mitglieder für den Wahlausschuss bestimmt und ein Termin für die Neuwahl benannt werden. III. Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) § 8 Begriffsbestimmung, Rechtsstellung und Zusammensetzung (1) Der AStA ist das ausführende Organ der Studierendenschaft. Er führt die laufenden Geschäfte selbstständig im Rahmen und im Sinne der Satzung sowie der Beschlüsse des StuPa. Er führt deren Beschlüsse durch und ist ihm gegenüber rechenschaftspflichtig. (2) Der AStA besteht aus dem*der Vorsitzenden, den Stellvertreter*innen, den Referent*innen und Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 23/2021, Seite - 6 - Satzung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln gegebenenfalls Projektleiter*innen. Mindestens der Vorsitz und das Finanzreferat werden besetzt. Das StuPa wählt die Referent*innen, die Projektleiter*innen und den*die AStA Vorsitzende*n. Zwei stellvertretende Vorsitzende, werden aus der Mitte der Referent*innen gewählt und müssen vom StuPa bestätigt werden. Die Wahl der Referent*innen und Projektleiter*innen wird durch die Wahl des Vorsitzes rechtskräftig. Die Referate werden nach der höchsten Kompetenz vergeben. Im Falle gleicher Kompetenz aber unterschiedlicher Geschlechter ist das Geschlecht vorzuziehen, welches im AStA in der Minderheit ist. Der*die Finanzreferent*in darf nicht gleichzeitig Vorsitzende*r oder stellvertretende*r Vorsitzende*r sein. (3) Ist ein*e Referent*in oder Projektleiter*in vorrübergehend nicht in der Lage seine*ihre Pflichten zu erfüllen, so ist er*sie verpflichtet dies gegenüber dem*der ersten Vorsitzenden des AStAs anzuzeigen. Der*die erste Vorsitzende hat daraufhin eine Vertretung zu benennen. Diese ist durch das StuPa zu bestätigen. (4) Die Amtszeit des AStA endet mit dem Amtsantritt des neuen AStA. § 9 Aufgaben Der AStA hat folgende Aufgaben: 1. Vertretung der Studierendenschaft nach innen und außen. 2. Wahrnehmung der fachlichen, wirtschaftlichen, kulturellen, (hochschul-)politischen und sozialen Belange sowie Stellungnahme zu (hochschul-)politischen Fragen. 3. Regelmäßige und ausreichende Information der Studierendenschaft. 4. Beratung und Unterstützung einzelner Studierender im Rahmen seiner Möglichkeiten. § 10 Rechte und Verpflichtungen (1) Der *die AStA-Vorsitzende, seine*ihre Stellvertreter*innen, die Referent*innen und die Projektleiter*innen können ihr Amt jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem StuPa niederlegen. Bei Rücktritt des*der AStA-Vorsitzenden übernimmt der*die Stellvertreter*in bis zur Neuwahl kommissarisch die Aufgaben des AStA-Vorsitzes. Sobald der Rücktritt des*der AStA-Vorsitzenden dem StuPa bekannt ist, schreibt dieses unverzüglich das AStA Referat neu aus, wie Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 23/2021, Seite - 7 - Satzung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln es zu Beginn der Legislaturperiode vom StuPa beschlossen wurde. (2) Der*die AStA-Vorsitzende hat rechtswidrige Beschlüsse, Maßnahmen oder Unterlassungen des StuPa und AStA zu beanstanden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Wird die Rechtmäßigkeit nicht wiederhergestellt, so ist das Rektorat zu unterrichten. (3) Die AStA-Mitglieder sind dazu angehalten, an den Sitzungen des StuPa teilzunehmen, wenn dort Themen besprochen werden, die für ihr Amt relevant sind. Die Relevanz muss vor jeder Sitzung bei dem StuPa- oder AStA-Vorsitz erfragt werden. Sie haben das Recht, an den Ausschusssitzungen teilzunehmen, und sie müssen gehört werden, sofern über Angelegenheiten verhandelt wird, die in ihren Aufgabenbereich fallen. Sie sind auf Verlangen eines Ausschusses bei dessen Sitzung zur Anwesenheit verpflichtet. Diese Sitzungen zählen nicht als Arbeitszeit. (4) Der AStA gibt sich eine Geschäftsordnung. IV. Bachelor-, Master-, Lehramt- und Promotionsstudiengangssprecher*innen – Studiengangssprecher*innen-Konferenz § 11 Wahlen und Amtszeit (1) Der*die Studiengangssprecher*in (SGS) des jeweiligen Jahrganges wird in direkter, geheimer und freier Wahl von den Studierenden seines*ihres Jahrgangs gewählt. Die Wahl findet zugleich zur StuPa-Wahl statt. (2) Beim Promotionsstudiengang werden bis zu fünf Studiengangssprecher*innen gewählt. Aus diesen wird eine Vertretung aller Promotionsstudierenden gewählt. (3) Die Amtszeit beträgt zwei Semester und endet mit dem Amtsantritt der neuen Studiengangssprecher*innen. Eine Vorzeitige Abwahl durch das StuPa ist mit einfacher Mehrheit möglich. (4) Die gewählten Studiengangssprecher*innen bilden die Studiengangssprecher*innen Konferenz (SGSK). § 12 Aufgaben Alle Studiengangssprecher*innen haben folgende Aufgaben: Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 23/2021, Seite - 8 - Satzung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln 1. Generelle Ansprechperson für alle Studierenden seines*ihres Studiengangs und Jahrgangs. Bei Nichtbesetzung eines Jahrgangs übernimmt der*die Studiengangssprecher*in desselben Studiengangs die Aufgaben kommissarisch bis zur Besetzung des Amts durch Nach-/Neuwahl. 2. Vertretung der studentischen Interessen seines*ihres Studiengangs und Jahrgangs. 3. Verbindung zwischen Hochschule und den Studiengangsleitungen bzw. Studiengangskoordinationen herstellen und halten. 4. Bei Bedarf die Teilnahme an Sitzungen des StuPa und AStA. 5. Teilnahme an den Sitzungen zwischen Studiengangssprecher*innen, dem AStA Referat für Lehre und Hochschulpolitik und dem Prorektorat für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement. 6. Wahrnehmung der fachlichen, wirtschaftlichen, kulturellen, (hochschul-)politischen und sozialen Belange der Studierenden und Kommunikation derer an den AStA. 7. Mitgestaltung der hochschulpolitischen Organisation, insbesondere durch den Austausch und die Zusammenarbeit mit dem Prorektorat für Lehre, Studium und Qualitätsmanagement sowie dem AStA Referat für Lehre und Hochschulpolitik und dem Prorektorat. § 13 Rechte und Verpflichtungen (1) Die Studiengangssprecher*innen aller Bachelor-, Master-, Lehramts- und Promotionsstudiengänge und -jahrgänge halten mindestens einmal pro Monat eine gemeinsame Sitzung, die SGSK ab. Dazu muss ein Protokoll angefertigt werden und spätestens vier Werktage nach der Annahme des Protokolls durch die Studiengangssprecher*innen öffentlich zugänglich gemacht werden. (2) Die Studiengangssprecher*innen wählen zu Beginn ihrer Amtszeit gemeinsam aus ihrer Mitte eine*n Vorsitzende*n aller Studiengangssprecher*innen. Dieser Person obliegen folgende Aufgaben: 1. Einberufung der SGSK 2. Veröffentlichung der Protokolle bzw. Weitergabe der Protokolle an das AStA-Referat für Lehre und Hochschulpolitik Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 23/2021, Seite - 9 - Satzung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln 3. Unterstützung der anderen Studiengangssprecher*innen bei dem Verfolgen ihrer Aufgaben (§ 6 Abs. 4) (3) Die SGSK gibt sich eine Geschäftsordnung. V. Vollversammlung § 14 Begriffsbestimmung und Rechtsstellung (1) AStA und StuPa können einmal im Semester eine Vollversammlung einberufen. Diese dient zum demokratischen Selbstverständnis der DSHS und zur Transparenz innerhalb der Studierendenschaft und ihrer Organe. (2) Beschlussfähigkeit der Vollversammlung besteht, wenn mindestens 3% der Studierenden anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. (3) Die Vollversammlung berät über alle die Studierendenschaft betreffenden Fragen. (4) Die Beschlüsse werden vom StuPa und vom AStA für ihre Arbeit als Empfehlungen betrachtet. Abweichungen müssen auf der nächsten Vollversammlung durch die Vertreter der Organe begründet werden. VI. Urabstimmung § 15 Urabstimmung (1) Das StuPa hat in folgenden Angelegenheiten eine schriftliche Urabstimmung unter allen Mitgliedern der Studierendenschaft durchzuführen, wenn mindestens 10 % der Mitglieder der Studierendenschaft dies schriftlich verlangen: 1. Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft, 2. grundsätzliche Angelegenheiten der Studierendenschaft, 3. sämtliche Satzungen und Ordnungen, die die gesamte Studierendenschaft betreffen (insb. Satzung, Wahlordnung und Beitragsordnung), sowie weitere Ordnungen nach Maßgabe dieser Satzung, 4. Vereinigungen mit Studierendenschaften anderer Hochschulen, Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 23/2021, Seite - 10 - Satzung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln Dem Verlangen muss ein ausgearbeiteter, schriftlicher Beschlussentwurf zugrunde liegen, der zur Abstimmung gestellt wird. Näheres regelt die Wahlordnung. (2) Abstimmungsberechtigt sind die eingeschriebenen Studierenden der DSHS sowie die diesen nach dem HG NRW gleichgestellten Personen. Die Abstimmung ist direkt, unmittelbar, frei, allgemein, gleich und geheim. Das Abstimmungsrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. (3) Beschlüsse, die bei der Urabstimmung mit Mehrheit gefasst werden, binden die Organe der Studierendenschaft, wenn mindestens 20 % der Mitglieder der Studierendenschaft zugestimmt haben. VII. Schlussbestimmungen § 16 Ergänzungsordnungen (1) In Ergänzung zu dieser Satzung gelten folgende Ordnungen: 1. Geschäftsordnung des StuPa 2. Geschäftsordnung des AStA 3. Geschäftsordnung der SGSK 4. Wahlordnung 5. Beitragsordnung § 17 Satzungsänderung (1) Als Satzungsänderung ist sowohl die Änderung des Wortlautes dieser als auch die Ergänzung oder Aufhebung von Bestimmungen anzusehen. (2) Satzungsänderungen können nur mittels einer 2/3 Mehrheit des StuPa vorgenommen werden. Für Satzungsänderungen müssen mindestens 2/3 der ordentlichen StuPa-Mitglieder oder ihr*e Stellvertreter*innen anwesend sein. (3) Die Satzung der Studierendenschaft und ihre Ergänzungsordnungen sowie Satzungsänderungen sind nach ihrer Verabschiedung im StuPa dem Rektorat der DSHS zur Genehmigung vorzulegen. § 18 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den „Amtlichen Mitteilungen“ der DSHS in Kraft. Mit dem Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 23/2021, Seite - 11 - Satzung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln Inkrafttreten dieser Satzung der Studierendenschaft tritt die am 31.03.2014 vom Studierendenparlament beschlossene Satzung der Studierendenschaft (AM 04/2014) außer Kraft. Genehmigt durch das StuPa in seiner Sitzung am 28.07.2021. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats der Deutschen Sporthochschule Köln vom 16.08.2021. Köln, den 23.08.2021 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder

  • AM_2021-25-Regelung_des_Zugangs_zu_Gebäuden_und_Räumen_der_DSHS_im_WiSe_2021-22.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 25/2021 Justiziariat Köln, den 05. Oktober 2021 INHALT Beschluss zur Regelung und Beschränkung des Zugangs für Studie- rende zu den Gebäuden und Räumlichkeiten im Rahmen des Selbst- studiums im Wintersemester 2021/2022 an der Deutschen Sport- hochschule Köln ----------------------------------------------------------------------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 25/2021, Seite 1 Beschluss zur Regelung und Beschränkung des Zugangs für Studierende zu den Gebäuden und Räumlich- keiten im Rahmen des Selbststudiums im Wintersemester 2021/2022 an der Deutschen Sporthochschule Köln Auf Grundlage von § 8 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Corona-Epidemie-Hochschulverordnung vom 15. April 2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1085), In Kraft getreten am 22. September 2021, hat das Rektorat der Deutschen Sporthochschule Köln folgende Zugangsregelung für die Hallen, Hörsäle, Seminarräu- me und das Schwimmzentrum der Deutschen Sporthochschule Köln im Wintersemes- ter 2021/2022 beschlossen: 1. Studierende dürfen die Hallen, Hörsäle, Seminarräume sowie das Schwimmzentrum nur betreten und sich dort zum Zwecke des Selbststudiums in den dafür ausgewiese- nen Bereichen aufhalten, wenn sie in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft, gemäß den Regelungen von § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der COVID- 19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1) genesen oder getestet sind. Getestet sind Studierende, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem an- erkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests ver- fügen. 2. Der Nachweis der Impfung, Genesung oder Testung ist mitzuführen und auf Verlangen dem jeweils für die Kontrolle verantwortlichen Personal der DSHS zusammen mit ei- nem amtlichen Ausweispapier vorzuzeigen. 3. Studierende, die eine entsprechende Berechtigung nicht vorzeigen können, haben die Räumlichkeit unverzüglich zu verlassen. Werden Personen wiederholt ohne Berechti- gungsnachweis angetroffen, kann ihnen der Zugang zu den Hallen, Hörsälen, Seminar- räumen sowie dem Schwimmzentrum außerhalb von Lehr- und Prüfungsveranstaltun- gen für 30 Kalendertage untersagt werden. Bei nochmaligem Verstoß kann der Zugang bis zum Ende des jeweiligen Semesters untersagt werden. 4. Während des Aufenthalts in den Räumlichkeiten der DSHS ist durchgängig mindestens eine medizinische Maske über Mund und Nase zu tragen, soweit auf das Tragen der Maske nach der Coronaschutzverordnung NRW in der jeweils gültigen Fassung nicht ausnahmsweise verzichtet werden kann. 5. Die vorgenannten Regelungen gelten zunächst bis zum 31.03.2022. Inkrafttreten Die Regelungen treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Mitteilungen der DSHS in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats der Deutschen Sporthochschule Köln vom 05.10.2021. Köln, den 05. Oktober 2021 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Inkrafttreten

  • AM_2021-24_Richtlinie-Deputatsanrechnung-FINAL.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Abt. Akademische Dienste Nr.: 24/2021 Köln, den 23. August 2021 INHALT Richtlinie zur Deputatsanrechnung an der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Änderung des § 1 -------------------------------------------------------------- -------------------------------------------- Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 24/2021, Seite 1 Richtlinie zur Deputatsanrechnung an der Deutschen Sporthochschule Köln Aufgrund der am 24. Juni 2009 vom Land NRW verabschiedeten Lehrverpflichtungsverordnung (LVV; s. Amtliche Mitteilung 13/2009) wird die Deputatsanrechnung an der DSHS Köln wie folgt geregelt: § 1 Anrechnungsfaktoren für die verschiedenen Lehrveranstaltungstypen (1) Die Anrechnungsfaktoren für die einzelnen Lehrveranstaltungen werden wie folgt angewandt: Veranstaltungsart Faktor Max. TN- Zahl Vorlesung 1,0 Seminar 1,0 30 Übung 1,0 30 Kurs 0,67 20 Lehrpraktische Übung 0,67 4 Kursangebot an externem Ort als Blockveranstaltung 0,67 20 Praktikum (Betreuung eines externen Praktikums) 0,1 5 Studienabschlussarbeit BA-Thesis MA-Thesis 0,1 0,2 1 1 § 2 Deputatskonten (1) Entsprechend § 3 Absatz 8 der LVV werden sogenannte Deputatskonten geführt. Ist das nach Prüfungsordnungen, Studienordnungen oder Studienplänen für das jeweilige Semester vorgesehene Gesamtlehrangebot in einem Fach erfüllt, können die Lehrenden ihre Lehrverpflichtung mit vorheriger Zustimmung der Prorektorin Lehre oder des Prorektors Lehre auch dadurch erfüllen, dass sie ihre individuelle Lehrverpflichtung vorübergehend unterschreiten oder überschreiten und zu einem späteren Zeitpunkt einen Ausgleich herbeiführen, wenn dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Für Unterschreitungen gilt: Ein Unterschreiten der persönlichen Lehrverpflichtung für bis zur Hälfte der jeweiligen Lehrverpflichtung kann für ein Semester bewilligt werden, in Ausnahmefällen für max. zwei Semester. Der Ausgleich ist innerhalb der folgenden drei Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 24/2021, Seite 2 Richtlinie zur Deputatsanrechnung an der Deutschen Sporthochschule Köln Studienjahre, spätestens jedoch bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses herbeizuführen. Ein Forschungssemester wird einer Professorin bzw. einem Professor in der Regel nur bewilligt, wenn das Deputatskonto der Professorin bzw. des Professors mindestens ausgeglichen ist. Zur Berücksichtigung eines erhöhten Lehrbedarfs in einem Fach kann die Prorektorin Lehre oder der Prorektor Lehre den Lehrenden gegenüber den Ausgleich von Unterschreitungen anordnen. Für Überschreitungen gilt: Überschreitungen sind bis zum Doppelten der individuellen Lehrverpflichtung zulässig. Der Ausgleich ist innerhalb der folgenden drei Studienjahre, spätestens jedoch bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses herbeizuführen. Überschreitungen verfallen, soweit ihr Gesamtbetrag das Doppelte der individuellen Lehrverpflichtung übersteigt oder soweit sie nicht bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses ausgeglichen werden. (2) Die Deputatskonten werden von der Stabsstelle QL geführt und geprüft. Die Institutsleiterin oder der Institutsleiter erhalten jedes Semester eine Liste über die geleistete Lehre der Lehrkräfte des Instituts. Diese Liste ist von der Institutsleiterin oder dem Institutsleiter zu prüfen, ggf. zu korrigieren und gegenzuzeichnen. Die Prüfung bezieht sich hierbei auch auf die Richtigkeit der von den Lehrkräften angegebenen Veranstaltungsart. Das Prüfungsamt erstellt zu den Stichtagen 01.05. und 01.11. eine Liste über die Anzahl der abgeschlossenen Abschlussarbeiten die von einer Lehrkraft als Erstgutachterin oder Erstgutachter betreut wurden, differenziert nach Art des Abschlusses. Gezählt werden hierzu alle Arbeiten, die innerhalb des jeweiligen Zeitraumes abgegeben wurden. § 3 Institutionelle Lehrverpflichtung (1) Die Lehrverpflichtung der Professorinnen und Professoren kann jeweils für bis zu 3 Studienjahre abweichend von der Lehrverpflichtung in der LVV § 3 Absatz Nr. 1 durch die Prorektorin oder den Prorektor Studium und Lehre im Umfang von 2 bis 13 Lehrveranstaltungsstunden festgelegt werden, Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 24/2021, Seite 3 Richtlinie zur Deputatsanrechnung an der Deutschen Sporthochschule Köln sofern das zu erbringende Lehrdeputat in der Lehreinheit1 9 Lehrveranstaltungsstunden im Durchschnitt aller Professorinnen und Professoren, denen grundsätzlich eine individuelle Lehrverpflichtung nach Absatz 1 Nr.1 obliegt, erreicht (institutionelle Lehrverpflichtung). Die damit verbundene Festlegung einer höheren als der vorgenannten individuellen Lehrverpflichtung soll nicht gegen den Willen des oder der Betroffenen erfolgen. Anträge auf Reduzierung der Lehrverpflichtung sind von den Professorinnen und Professoren über die Institutsleiterin oder den Institutsleiter an die Prorektorin oder den Prorektor Lehre zu stellen. In dem Antrag ist aufzuzeigen, welche Professorin oder welcher Professor die reduzierte Lehrverpflichtung der Kollegin bzw. des Kollegen durch ein höheres Lehrangebot ausgleicht, und eine schriftliche Einverständniserklärung ist beizulegen. (2) Die Lehrverpflichtung der Lehrkräfte (außer Professorinnen und Professoren) kann bis zu 50% abweichend von der Lehrverpflichtung, die in der LVV § 3 fixiert ist, durch die Prorektorin oder den Prorektor Studium und Lehre festgelegt werden, sofern das zu erbringende Lehrdeputat innerhalb des jeweiligen Instituts von einer anderen qualifizierten Lehrkraft, der grundsätzlich eine individuelle Lehrverpflichtung nach § 3 der LVV obliegt, übernommen wird. Die damit verbundene Festlegung einer höheren als der vorgenannten individuellen Lehrverpflichtung darf nicht gegen den Willen des oder der Betroffenen erfolgen. § 4 Ermäßigung der Lehrverpflichtung (1) Für die Wahrnehmung der Funktionen der Rektorin oder des Rektors sowie der hauptberuflichen Prorektorin oder des hauptberuflichen Prorektors wird die Lehrverpflichtung um 100 v.H. ermäßigt. Für die Wahrnehmung der Funktionen der nichthauptberuflichen Prorektorin oder des nichthauptberuflichen Prorektors wird die Lehrverpflichtung um 75 v.H. ermäßigt, in Ausnahmefällen ist auch eine Reduzierung um 100 v.H. möglich. 1 Lehreinheit ist im Falle der DSHS Köln die gesamte DSHS Köln. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 24/2021, Seite 4 Richtlinie zur Deputatsanrechnung an der Deutschen Sporthochschule Köln (2) Für die Wahrnehmung anderer Dienstaufgaben oder damit im Zusammenhang stehender Funktionen sowie zur Wahrnehmung von wissenschaftlichen oder wissenschaftsbezogenen Aufgaben im öffentlichen Interesse außerhalb der Hochschule können unter Berücksichtigung des Lehrbedarfs im jeweiligen Fach Ermäßigungen der Lehrverpflichtung gewährt werden. Anträge auf Reduzierung der Lehrverpflichtung sind mit Begründung über die Prorektorin oder den Prorektor Lehre an das Rektorat zu richten. § 5 Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt ab dem Wintersemester 2021/2022 in Kraft. Die Anrechnung von Lehrveranstaltungen, die vor dem Wintersemester 2021/2022 erbracht wurden, richtet sich nach der Richtlinie in ihrer bisherigen Fassung vom 12.11.2015 (AM 20/2015). Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats der Deutschen Sporthochschule vom 26. Juli 2021. Köln, den 23.08.2021 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder

  • AM_2021-26-Richtlinie_Blockteilzeit.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 26/2021 Dezernat 2 Köln, den 20.12.2021 INHALT Richtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln für die Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 26/2021, Seite 1 Richtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln für die Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell Richtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln für die Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell Präambel Mit der Richtlinie zur Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell (Blockteilzeit) soll dem Personal der DSHS Köln - neben der Option eines unbezahlten Sonderurlaubs - die Möglichkeit geboten werden, während des Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnisses eine familien-, erholungs-, so- zial- oder fortbildungsorientierte Auszeit zu nehmen oder an dessen Ende vorzeitig in den Ru- hestand überzugehen. Das Blockteilzeitmodell ist eine Form der Teilzeitbeschäftigung mit einer Anspar- und einer Freistellungsphase, in der durchgängig das vereinbarte Teilzeitentgelt gezahlt wird. Die Richtlinie gilt für das beschäftigte Personal in Technik und Verwaltung sowie in der Wis- senschaft. Für das verbeamtete Personal gilt diese Richtlinie ebenfalls entsprechend der Maß- gabe des § 65 Landesbeamtengesetzes NRW. Ein Antrag auf Blockteilzeit i. S. d. Richtlinie kann nur von Beschäftigten und Beamten in einem unbefristeten Arbeit- oder Dienstverhältnis und nach einer Mindestzugehörigkeitsdauer zur DSHS von mindestens drei Jahren gestellt werden. Für Professorinnen und Professoren sowie Hilfskräfte findet diese Richtlinie keine Anwen- dung. § 1 Besondere Form der Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell (1) Die Blockteilzeit ist eine besondere, zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung, die sich über einen Zeitraum von einem bis fünf Jahren erstrecken kann. Sie besteht aus einer Ansparphase, in der die betroffene Person in der Regel ohne Arbeitszeitkürzung tätig ist, gefolgt von einer Freistellungsphase, in der die betroffene Person gänzlich vom Dienst/von der Arbeit freigestellt ist. Die Freistellungsphase erfolgt immer im direkten Anschluss an die Ansparphase. Die Dauer der Freistellungsphase liegt dabei in der Regel zwischen drei Monaten und einem Jahr. Der Beginn der Blockteilzeitmodelle ist immer zum ersten eines Monats und muss volle Monate umfassen. Beispielsweise sind folgende Blockteilzeitmodelle möglich: a. 1 Jahr Teilzeitbeschäftigung mit 1/2 der Vergütung (davon 6 Monate Beschäftigung; anschließend 6 Monate Freistellung) b. 2 Jahre Teilzeitbeschäftigung mit 7/8 der Vergütung (davon 1 Jahr und 9 Monate Beschäftigung; anschließend 3 Monate Freistellung) c. 2 Jahre Teilzeitbeschäftigung mit 3/4 der Vergütung (davon 1,5 Jahr Beschäftigung; anschließend 6 Monate Freistellung) d. 3 Jahre Teilzeitbeschäftigung mit 2/3 der Vergütung (davon 2 Jahre Beschäftigung; anschließend 1 Jahr Freistellung) Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 26/2021, Seite 2 Richtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln für die Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell e. 4 Jahre Teilzeitbeschäftigung mit 3/4 der Vergütung (davon 3 Jahre Beschäftigung; anschließend 1 Jahr Freistellung) f. 5 Jahre Teilzeitbeschäftigung mit 4/5 der Vergütung (davon 4 Jahre Beschäftigung; anschließend 1 Jahr Freistellung) Andere abweichende Blockteilzeitmodelle können vereinbart werden, sofern die Gesamt- laufzeit von fünf Jahren und die Freistellungsphase von maximal einem Jahr nicht über- schritten wird. Während der Ansparphase wird die regelmäßige Arbeitszeit der bisherigen, vertraglich vereinbarten Beschäftigung geleistet. Beschäftigte mit Lehrverpflichtung erbringen in der Ansparphase ihre reguläre Lehrverpflichtung und decken somit im Vorgriff ihre Lehrver- pflichtung in der Freistellungsphase. Der angesparte Anteil der Lehrverpflichtung in der Ansparphase entspricht der Lehrverpflichtung in der Freistellungsphase. (2) Für Teilzeitbeschäftigte gelten die o. g. Blockteilzeitmodelle sinngemäß. Dabei bleibt der bisherige Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit während der Ansparphase unverändert. Dies gilt auch für die Reduzierung der Arbeitszeit für Schwerbehinderte. Dieser Absatz gilt entsprechend für Beamte nach Maßgabe des § 65 Abs. 2 LBG NRW. (3) Die Freistellungsphase des wissenschaftlichen Personals mit Lehrverpflichtung ist grund- sätzlich auf die Semesterzeiten anzupassen. In Ausnahmefällen kann der Beginn – in Ab- hängigkeit von dienstlichen Belangen – auch im Rahmen der Vorlesungszeit liegen. (4) Das Blockteilzeitmodell vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Rente setzt voraus, dass die Freistellungsphase unmittelbar a. mit der Regelaltersrente, b. wegen vorzeitiger Rente wegen Schwerbehinderung oder c. wegen vorgezogener Altersrente endet. Das Blockteilzeitmodell in den Fällen des § 1 Abs. 4 b. oder c. erfordert eine Auflö- sung des Beschäftigungsverhältnisses zum Ende der Freistellungsphase. (5) Absatz 4 gilt entsprechend für Beamte vor Beendigung des Dienstverhältnisses durch Ru- hestand nach Maßgabe der §§ 31-40 LBG NRW. (6) Ein Rechtsanspruch auf ein Blockteilzeitmodell besteht nicht. Grundsätzlich kann diese Form der Blockteilzeitbeschäftigung nur bewilligt werden, sofern dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Es darf durch die Blockteilzeit nicht zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsorganisation oder des Arbeitsablaufs kommen. Bei wissenschaftlichem Personal mit Lehrverpflichtung darf die Lehre nicht beeinträchtigt werden. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 26/2021, Seite 3 Richtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln für die Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell (7) Bei Drittmittelfinanzierungen muss sichergestellt sein, dass die Blockteilzeit entweder in den Projekten abgerechnet werden kann oder eine andere Finanzierung gewählt werden kann, die eine Finanzierung der Freistellungsphase ermöglicht. Bei Drittmittelbeschäfti- gungen im wissenschaftlichen Bereich muss auch für die Freistellungsphase eine Finan- zierung sichergestellt sein, die mit keinen kapazitätswirksamen Mitteln verbunden ist. (8) Eine einvernehmliche Lösung bei Anträgen auf Blockteilzeit ist anzustreben. Für die Ab- lehnung des Antrages auf Blockteilzeit ist die Zustimmung des zuständigen Personalrates erforderlich (§ 72 Abs. 1 Nr. 13 LPVG NRW). § 2 Antragstellung (1) Der Antrag muss mindestens 6 Monate vor Beginn des gewünschten Blockteilzeitmodells auf dem Dienstweg über den*die Dienstvorgesetze*n im Dezernat 2 eingereicht werden. Der*die Antragssteller*in muss in einem Vorschlag darlegen, wie die dienstlichen Aufga- ben während der Freistellungsphase sichergestellt werden können. Bei wissenschaftli- chem Personal mit Lehrverpflichtung ist insbesondere die Sicherstellung der Lehre darzu- stellen (Kompensationskonzepte zum Ausgleich der Lehre in der Freistellungsphase). (2) Dem Antrag ist eine formlose Stellungnahme der Abteilungs- bzw. Institutsleitungen oder der Abteilungs- bzw. Dezernatsleitungen oder der jeweiligen Einrichtungsleitung beizufü- gen. Die Stellungnahme der personalverantwortlichen Person soll auf die geplante Kom- pensation während der Freistellungsphase eingehen. Die Kompensation muss kosten- neutral erfolgen. (3) Zusätzlich zu der Stellungnahme nach Absatz 2 soll bei Beschäftigten mit Lehrverpflich- tung durch die personalverantwortliche Person eine formlose schriftliche Stellungnahme der entsprechenden Studiengangsleitung(en) und der Lehrorganisation (STAPS, Arbeits- bereich 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling und Curriculumsmanagement) eingeholt und dem Antrag beigefügt werden. § 3 Erholungsurlaub (1) Bei Tarifbeschäftigten ist der gesamte Erholungsurlaubsanspruch, der während der Frei- stellungsphase entsteht, auch während dieser Phase zu beantragen und zu genehmigen und zwar zu Beginn der Freistellungsphase bzw. nochmals zu Beginn des nächsten Kalen- derjahres, falls sich die Freistellungsphase auf zwei Kalenderjahre erstreckt. (2) Bei Beamten wird der Erholungsurlaub um jeden vollen Monat der Freistellung gekürzt. Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 26/2021, Seite 4 Richtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln für die Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell § 4 Arbeitsunfähigkeit, Beurlaubung oder Elternzeit (1) Erkrankungen während der Ansparphase, deren Gesamtdauer bei Tarifbeschäftigten nicht über die jeweilige Entgeltfortzahlungsfrist nach § 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz i. V. m. § 22 TV-L hinausgeht, haben keine Auswirkungen auf die einzelnen Phasen der Blockteilzeit. Darüber hinaus gehende Zeiten einer Erkrankung reduzieren die Ansparleis- tung, so dass diese Zeiten direkt im Anschluss an die Freistellungsphase nachgearbeitet werden. Sollte im Anschluss an die Freistellungsphase unmittelbar der Ruhestand eintre- ten, wird das Ende der Ansparphase hinausgeschoben. Eine Erkrankung während der Frei- stellungsphase hat grundsätzlich keine Auswirkung auf den vereinbarten Zeitraum. (2) Bei Beurlaubung oder Elternzeit während der Ansparphase muss die Arbeitsleistung im Umfang des Zeitraums der Beurlaubung oder Elternzeit nachgearbeitet werden, sofern die Beurlaubung oder Elternzeit mehr als fünf Arbeitstage im Kalenderjahr umfasst hat. Die Freistellungsphase verschiebt sich entsprechend nach hinten. § 5 Störfall und vorzeitige Beendigung (1) Bei vorzeitiger Beendigung des Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnisses durch Kündi- gung bzw. Entlassung oder einem sonstigen Grund (z. B. Umsetzung, Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit) endet auch die Vereinbarung zur Blockteilzeit vorzeitig. (2) Sofern der betreffenden Personen die Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung nach dem Blockteilzeitmodell nicht mehr zuzumuten ist, soll in besonderen Härtefällen die Verein- barung zur Blockteilzeit vorzeitig beendet werden. (3) Sofern die Vereinbarung aus den Gründen der Absätze 1 oder 2 vorzeitig beendet wird, sind die Vertragspartner finanziell so zu stellen, wie es der erbrachten Arbeitsleistung ent- spricht. § 6 Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats der Deutschen Sporthochschule Köln vom 29. November 2021. Köln, den 20.12.2021 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder Richtlinie der Deutschen Sporthochschule Köln für die Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell Präambel § 1 Besondere Form der Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell § 2 Antragstellung § 3 Erholungsurlaub § 4 Arbeitsunfähigkeit, Beurlaubung oder Elternzeit § 5 Störfall und vorzeitige Beendigung § 6 Inkrafttreten

  • AM_2021-27-Änderung_der_Beitragsordnung_der_Studierendenschaft_der_DSHS_Köln_für_SoSe_2022.pdf
    Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 27/2021 Dezernat 1 Köln, den 21.12.2021 INHALT Beitragsordnung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthoch- schule Köln hier: Anpassung der Semesterbeiträge für das Sommersemester 2022 Herausgeber: Der Rektor Amtliche Mitteilungen der Deutschen Sporthochschule Köln Nr. 27/2021, Seite 1 Beitragsordnung der Studierendenschaft der Deutschen Sporthochschule Köln hier: Anpassung der Semesterbeiträge für das Sommersemester 2022 Das Rektorat genehmigt gem. § 57 Absatz 1 HG die vom Studierendenparlament am 21.12.2020 & 30.11.2021 beschlossenen Neufassungen des § 5 der Beitragsordnung (BO) der Studierendenschaft: § 5 Höhe des Beitrages (ab Sommersemester 2022) Der Beitrag beträgt für die Studierenden, die an der Deutschen Sporthochschule Köln als Ersthörer/in immatrikuliert sind, € 209,70 pro Semester. Diese Summe setzt sich zu- sammen aus a) 9,50 € für Ausgaben der studentischen Selbstverwaltung b) 1,50 € zur Durchführung des freiwilligen Studierendensports (durch die AStA - Sportreferentin oder den AStA-Sportreferenten) c) 138,70 € für das VRS-SemesterTicket d) 58,50 € für das SemesterTicket NRW und e) 1,50 € für die Abdeckung von Verwaltungskosten für die Tickets, Befreiungen nach § 6 BO und sozialer Unverträglichkeiten nach § 7 dieser BO. § 11 Inkrafttreten, Rügeausschluss (1) Die Änderungen des § 5 der Beitragsordnung treten am Tage nach ihrer Veröffentli- chung in den Amtlichen Mitteilungen der DSHS in Kraft. Dabei finden die Änderungen des § 5 jeweils bei der Einschreibung/ Rückmeldung für das Sommersemester 2022 Anwendung. (2) Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des HG NRW oder des Ord- nungs- oder des sonstigen autonomen Rechts der Hochschule kann gegen diese Ord- nung nur innerhalb eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung geltend gemacht werden, es sei denn a. die Ordnung ist nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht worden, b. das Rektorat hat den Beschluss des die Ordnung beschließenden Gremiums vorher beanstandet c. der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Hochschule vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt, oder d. bei der öffentlichen Bekanntmachung der Ordnung ist auf die Rechtsfolge des Rü- geausschlusses nicht hingewiesen worden. Die aufsichtsrechtlichen Befugnisse nach § 76 HG bleiben unberührt. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Rektorats der Deutschen Sporthochschule Köln vom 14.12.2021. Köln, den 21. Dezember 2021 Der Rektor der Deutschen Sporthochschule Köln Univ.-Prof. Dr. Heiko Strüder

  • Teilnehmende beim Theorieteil des Athletiktrainings.
    25.04.2024
    Was ist eigentlich Athletiktraining?
    Athletiktraining ist so populär wie nie zuvor. Egal, ob im Spitzensport oder im Fitnessstudio: Die Zusammenarbeit mit einem Athletiktrainer oder einer Athletiktrainerin kann die sportliche Leistungsfähigkeit auf das nächste Level heben. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter dem Begriff, wie plant man eine Trainingseinheit und wo liegen die Abgrenzungen zum Functional Training? Wir erklären im Folgenden alle wichtigen Details. Eine allgemeingültige Definition der Begriffe Athletik und Athletiktraining ist kaum zu finden. Der Begriff Athletik stammt vom lateinischen „āthlēta“ oder altgriechischen „athlētēs“ (ἀθλητής) und kann etwa mit Wettkämpfer, Ringkämpfer, Sportler bzw. auch kraftvoller, muskulöser Mensch übersetzt werden. Athletiktraining könnte folglich als Wettkampftraining bzw. Training zur Stärkung der Muskulatur oder Steigerung der Kraft bezeichnet werden. In der heutigen Auffassung wird der Begriff spezifischer definiert: Unter Athletik wird im Allgemeinen die körperliche Leistungsfähigkeit im Hinblick auf (sportliche) Bewegungen verstanden. Athletiktraining umfasst demzufolge gezielte Maßnahmen zur Steigerung, zum Erhalt bzw. zum Wiedergewinn der individuellen motorischen Leistungsfähigkeit. Athletiktraining kann dabei als leistungsorientierter Bestandteil des sportlichen Trainings verstanden werden, in welchem konditionelle und koordinative Leistungsvoraussetzungen mit allgemeinen und speziellen Trainingsmitteln trainiert werden. Es wird dabei zwischen allgemeinem und sportartspezifischem Athletiktraining unterschieden. Die Basis bildet die Steigerung der allgemeinen funktionellen Leistungsfähigkeit. Diese beinhaltet die konditionellen Fähigkeiten Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination (Kadlec & Groeger, 2021, S. 16). Dabei ist ein Training für alle Sportlerinnen und Sportler in all diesen Bereichen elementar. Denn schließlich zeichnen sich beispielsweise gute Fußballspielerinnen und Fußballspieler nicht nur dadurch aus, dass ihre Ausdauer über die gesamte Spielzeit ausreicht. Wer an einen Zweikampf denkt, merkt schnell, dass auch andere Fähigkeiten wie Schnelligkeit und Koordination für diesen Sport wichtig sind. Dies gilt für die allermeisten Sportarten. Neben dem Training zur Steigerung der allgemeinen Leistungsfähigkeit ist das sportartspezifische Athletiktraining wichtig. Bei diesen Trainingseinheiten stehen die Bewegungsmuster und Muskelgruppen im Fokus, die für die jeweilige Sportart besonders relevant sind. Je nach Sportart ist das sehr unterschiedlich. Stehen beim Schwimmen insbesondere die Schulter- und Oberarmmuskeln im Vordergrund, sind im Fußball eher Oberschenkel- und Wadenmuskulatur wichtig und im Turmspringen die Rumpfmuskulatur. Auch die Spezialisierung beispielsweise auf Kurz-, Mittel- oder Langstrecke im Laufen erfordert ganz unterschiedliche Ausrichtungen des Athletiktrainings. Ein Fußballspieler, dessen Ausdauer nicht reicht, um 90 Minuten auf dem Platz zu stehen, eine Skispringerin mit schlechtem Gleichgewicht, ein Turner ohne die Kraft, sich an den Ringen zu halten – das alles ist schlecht vorstellbar. Denn ohne eine grundlegende Leistungsfähigkeit ist sportliche Betätigung oder gar sportlicher Erfolg nicht möglich. Daher ist Athletiktraining schon immer ein fester Bestandteil sportlichen Trainings und wird im Rahmen einer Professionalisierung im Sport und sich immer weiter angleichenden Leistungen immer wichtiger. Auch Nachwuchsleistungszentren setzen vermehrt auf spezialisierte Athletiktrainerinnen und Athletiktrainer für Kinder und Jugendliche. Denn je früher man mit allgemeinem Athletiktraining beginnt, desto besser. Doch was bringt Athletiktraining genau? Wer sich durch ein gezieltes Athletiktraining eine ausreichende allgemeine funktionelle Leistungsfähigkeit angeeignet und sich auf die sportartspezifischen athletischen Anforderungen vorbereitet hat, wird beim Training der sportartspezifischen Fähigkeiten profitieren und im Bereich Technik und Taktik schnellere und größere Fortschritte erzielen. Denn der gesamte aktive Bewegungsapparat, d. h. neben der Skelettmuskulatur auch Sehnen, inklusive Sehnenscheiden, Schleimbeutel und Sesambein, sowie Faszien werden systematisch an Bewegung und Krafteinwirkung gewöhnt und können so beim Laufen, Springen, Werfen, Stoppen und Richtungswechsel adäquat agieren. So haben Athletinnen und Athleten mit einer besseren körperlichen Leistungsfähigkeit auf der einen Seite einen größeren Spielraum für die Entwicklung sportartspezifischer Fertigkeiten. Auf der anderen Seite ermöglicht es ihnen auch, diese Fertigkeiten im Wettkampf schneller oder länger auf hohem Niveau umzusetzen, was am Ende den Unterschied zwischen Sieg und Niederlage bzw. Erfolg oder Misserfolg ausmachen kann. Athletiktraining hat jedoch nicht nur die Maximierung der sportlichen Leistungsfähigkeit zum Ziel, es reduziert auch das Risiko für Verletzungen (Scheicher, 2019, S. 16). Bei der Trainingsplanung steht ein Athletiktrainer daher vor der Aufgabe, zu hohe Belastungen und einseitiges Training zu vermeiden. Übungen aus dem allgemeinen Athletiktraining, welche auch die Muskelgruppen beanspruchen, die in einer Sportart weniger beansprucht werden, können daher gut als Ausgleichstraining in der Trainingsplanung einbezogen werden. Übertraining und Müdigkeit sind ein weiterer Risikofaktor für Verletzungen. Solche Verletzungen passieren häufig am Ende einer Trainingseinheit, wenn Sportlerinnen und Sportler bereits Ermüdungserscheinungen haben und die Konzentration nachlässt (Scheicher, 2019, S. 19). Durch Athletiktraining erhöht sich die Ermüdungswiderstandsfähigkeit, was dazu beiträgt, dass die einzelnen Übungen sicherer ausgeführt werden können. Zudem können auch gezielte Einheiten im Bereich Prävention und Regeneration Bestandteil des Athletiktrainings sein. Dass eine Athletiktrainerin oder ein Athletiktrainer auch Präventionsarbeit betreibt und daher die Risikofaktoren wie zu hohe Belastungen , einseitiges Training und Müdigkeit bei der Erstellung der Trainingspläne und der Übungsauswahl beachten muss, wurde bereits erwähnt. Die Verletzungsprävention findet aber auch zwischen den einzelnen Übungen und Trainingseinheiten statt. Beim sportlichen Training verlieren Athletinnen und Athleten Flüssigkeit und Elektrolyte. Zusätzlich werden die Kohlenhydratspeicher geleert und Stoffwechselabbauprodukte können sich im Körper ansammeln. In Bezug auf die Muskulatur kann eine erhöhte Spannung sowie eine Verkürzung der Trainierten Muskulatur als Trainingseffekt genannt werden. Diese Begleiterscheinungen haben zur Folge, dass die Aufgabe von Athletiktrainer*innen auch darin besteht, die eigenen Schützlinge im Bereich der Regeneration sowohl während als auch zwischen den Einheiten zu unterstützen. Dies kann bereits durch einfache Maßnahmen erfolgen. So kann beispielsweise darauf geachtet werden, dass die Sportler*innen ausreichend trinken und genügend Proteine und Nährstoffe zu sich nehmen. Massagen und Dehnübungen helfen hingegen bei muskulären Verspannungen. Eine aktive Regeneration oder der Besuch einer Sauna zur Durchblutungssteigerung kann als Maßnahme zum Abbau von Stoffwechselabbauprodukten angeordnet werden und auch das Eisbad ist eine beliebte Regenerationsmaßnahme (Scheicher, 2019, S. 107). Die erforderlichen Kenntnisse und Aufgaben im Bereich des Athletiktrainings sind also deutlich weitreichender als die alleinige Planung und Durchführung der einzelnen Übungen. Gute Ausbildungen und Lizenzen im Bereich des Athletiktrainings sind daher interdisziplinär ausgerichtet. Neben der klassischen Sportwissenschaft sind auch Seminare im Bereich Ernährung, Psychologie sowie Prävention und Rehabilitation wichtig. Denn auch trotz ausreichender Präventions- und Regenerationsmaßnahmen ist es möglich, dass sich eine Sportlerin oder ein Sportler verletzt. Athletiktrainerinnen und Trainer benötigen daher auch Kenntnisse aus dem Rehasport, um ihre Schützlinge bestmöglich bei der Genesung und dem Wiedereinstieg ins Training unterstützen zu können. Da eine Verletzung häufig nur eine Extremität betrifft, haben Athletiktrainerinnen und Trainer im Rehasport die Möglichkeit, sich auf den Erhalt der Leistungsfähigkeit der nicht betroffenen Extremitäten zu fokussieren. Die Muskulatur, die sich in der Nähe der Verletzung befindet, leidet dabei häufig unter der Belastungsreduktion. Eine sogenannte Atrophie – also Rückbildung – kann bei Verletzungen oft nur schwer verhindert werden. Damit diese jedoch möglichst gering ausfällt, werden neben den nicht betroffenen Extremitäten meistens auch die um die Verletzung umliegenden Muskeln gezielt trainiert (Kadlec & Groeger, 2021, S. 102). Auch beim Training der verletzten Körperbereiche können in Abhängigkeit von der Verletzung und vom Heilungsverlauf verschiedene Übungen aus dem Athletiktraining mit unterschiedlicher Zielsetzung und angepasster Intensität eingesetzt werden. Bei einer Kreuzbandruptur kann beispielsweise Kraft- und Ausdauertraining häufig bereits nach ungefähr 8 Wochen in das Training integriert werden. Dabei sind Übungen wie kontrollierte, nicht zu tiefe Kniebeugen oder Schwimmen und Aquajogging denkbar. Wichtig ist dabei, dass die Schmerzen nicht zu stark werden und nicht bis ans Belastungsmaximum trainiert wird (Kadlec & Groeger, 2021, S. 102). Ein gutes Athletiktraining beginnt weit vor dem Betreten der Sporthalle und endet nicht mit der anschließenden Dusche. Wer seine Leistungsfähigkeit langfristig steigern will, benötigt einen gut durchdachten und strukturierten Trainingsplan. Doch auch hinter der Trainingsplanung steckt mehr als nur ein Stück Papier mit verschiedenen Übungen. Vielmehr verbirgt sich dahinter ein langfristiger Prozess aus mehreren Schritten. 1. Feststellung der körperlichen Voraussetzungen An erster Stelle steht dabei die Feststellung der körperlichen Voraussetzungen einer Sportlerin bzw. eines Sportlers. Folgende Faktoren stehen dabei im Zentrum der Leistungsdiagnostik: physischer Leistungsfaktoren Bewegungsfertigkeit Physische Leistungsfaktoren Zu den physischen Leistungsfaktoren bzw. motorischen Fähigkeiten zählen Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination. Um festzustellen, wie gut diese ausgeprägt sind, wurden in der Sportwissenschaft verschiedene leistungsdiagnostische Verfahren entwickelt. Die Ausdauerfähigkeit basiert beispielsweise auf zwei Faktoren: Erholungsfähigkeit und Ermüdungswiderstandsfähigkeit (Hohmann, Lames & Letzelter, 2003, S. 51). Personen mit guter Ausdauer sind demnach in der Lage, (hohe) Belastungen möglichst lange durchzuhalten. Auch die Zeit, die sie zur Regeneration benötigen, fällt bei Sportlerinnen und Sportlern mit guter Ausdauerfähigkeit kürzer aus als bei Untrainierten. Ein typischer Test in der Ausdauerleistungsdiagnostik ist der Stufentest. Bewegungsfertigkeit Die Grundlage aller Bewegungen sind die eben angesprochenen motorischen Fähigkeiten. Doch alleine mit diesen Fähigkeiten kommen Sportlerinnen und Sportler nicht weit. Denn jede Bewegung, die ein Mensch ausführt, erfordert zusätzlich unterschiedliche motorische Fertigkeiten. Diese können als sichtbare Vollzüge von Bewegungen definiert werden. Bei den motorischen Fertigkeiten kann zwischen Grundfertigkeiten wie Laufen, Springen und Werfen (Zawieja, Ribbecke, Thomas & Bukac, 2016, S. 68) sowie komplexe motorische Fertigkeiten unterschieden werden. Dribbeln, Passen oder Fahrradfahren zählen beispielsweise zu den komplexen Fertigkeiten. 2. Zielsetzung definieren Die vorherigen Testungen dienen als Grundlage für die weitere Trainingsplanung. Basierend auf den Erkenntnissen der Leistungsdiagnostik können präzise und vor allem realistische Trainingsziele festgelegt werden. Die Tests liefern Erkenntnisse darüber, in welchen Bereichen ein Athlet oder eine Athletin bereits gute Grundlagen mitbringt und an welcher Stelle noch mehr Zeit ins Training investiert werden muss. Werden Ziele so festgelegt, dass sie realistisch sind, kann dies auch zu einer Steigerung von Motivation und Trainingsfokus der Sportlerinnen und Sportler beitragen. Bei der Zielsetzung kann zwischen Übergeordneten Zielen (Grobziele), Teilzielen (Feinziele) und Zielfaktoren (Feinstziele) unterschieden werden. Grobziele sind ganz allgemein gehalten. Denkbar ist hier etwa eine Steigerung der Fitness, die Erhaltung der Gesundheit oder eine Platzierung unter den ersten drei bei einem bestimmten Wettbewerb. Feinziele sind schon etwas konkreter und beziehen sich meist auf Komponenten der sportlichen Leistung. Beispiele für Feinziele sind etwa eine Verbesserung der Technik in einer Sportart oder eine Steigerung der Kraft. Am präzisesten sind die Feinstziele. Sie sind direkt auf das Training übertragbar. Ein mögliches Feinstziel ist etwa die Steigerung der Maximalkraft um 10% bis zum nächsten Wettkampf. 3. Trainingsprogramm gestalten Erst nachdem die Leistungsdiagnostik durchgeführt und die Ziele definiert wurden, geht es an die konkrete Trainingsplanung eines Athletiktrainings. Auch hier ist Geduld gefragt, denn wer jetzt voreilig nur von Übung zu Übung denkt, wird langfristig weniger Erfolg haben. Besonders im Spitzensport ist es kaum möglich, konstant das maximale Niveau der körperlichen Leistungsfähigkeit zu halten. Es erfordert besonders viel Fingerspitzengefühl, das Athletiktraining so zu timen, dass Sportler bzw. Sportlerinnen genau zum Saisonhöhepunkt fit sind. Deshalb wird bei der langfristigen Trainingsplanung im Wettkampfsport zwischen der Vorbereitungsperiode, Wettkampfperiode und Übergangsperiode unterschieden (Zawieja, Ribbecke, Thomas & Bukac, 2016, S. 153). Ein solcher Plan betrachtet in der Regel ein ganzes Kalenderjahr. Insgesamt können bei einer solchen Periodisierung durchaus auch Mehrjahreszyklen betrachtet werden, um besondere Highlights wie z. B. die Olympischen Spiele optimal vorzubereiten. Die Zeiteinteilung der Trainingsabschnitte bei der Trainingsplanung kann auch durch die Unterscheidung zwischen Makro-, Meso- und Mikrozyklen erfolgen (Zawieja, Ribbecke, Thomas & Bukac, 2016, S. 152). Ein Makrozyklus ist die gröbste Form der Trainingszyklen und betrachtet oftmals den Zeitraum von 3 bis 12 Monaten. Seine Länge richtet sich insbesondere im Leistungssport nach dem festgelegten Trainingsziel. Dort ist es besonders wichtig, dass das Training so gesteuert wird, dass die maximale Leistungsfähigkeit zum Saisonhöhepunkt erreicht wird. Ein Makrozyklus enthält mehrere Mesozyklen, die in etwa 4 bis 12 Wochen andauern. Auf der Ebene der Mesozyklen werden Teilziele herausgearbeitet und die einzelnen Trainingsschwerpunkte detaillierter festgelegt. So könnte sich der erste Mesozyklus beispielsweise auf Kraftausdauertraining fokussieren, der zweite auf Hypertrophietraining, der dritte auf intramuskuläre Koordination etc. Auch Organisationsformen wie Ganzkörpertraining oder Pyramidentraining können in einem Mesozyklus festgelegt werden. Ein Mesozyklus enthält wiederum mehrere Mikrozyklen, die ungefähr 1 bis 3 Wochen lang sind. In einem Mikrozyklus wird die Anzahl der täglichen bzw. wöchentlichen Trainingseinheiten sowie die Regenerationszeit genau festgelegt. Zudem wird festgelegt, ob das Training als Ganzkörpertraining durchgeführt wird, oder ob der Fokus in einem Mikrozyklus auf einzelnen Muskelgruppen liegt. Geplante Intensitätssteigerungen sind ebenfalls in der Zeiteinteilung angegeben. Erst jetzt beginnt die Planung der einzelnen Trainingseinheit . Klassische Bestandteile sind dabei das Aufwärmen, die eigentliche Trainingseinheit und das Abwärmen. Aber auch Übungen zur Prävention und Regeneration können in einer Einheit enthalten sein. Auf der Ebene der Trainingseinheit müssen alle Übungen genau festgelegt werden. Bei der Trainingsplanung ist jedoch nicht nur die Auswahl passender Übungen notwendig, sondern auch die Berücksichtigung der Belastungsmerkmale bei und zwischen den Übungen bzw. Einheiten. Zu den Belastungsmerkmalen zählen die Belastungsintensität, der Belastungsumfang (Gesamtumfang der Belastungen in einer Einheit), die Belastungsdauer (bezogen auf eine Übung), die Belastungsdichte (Verhältnis zwischen Belastung und Erholung) und die Trainingshäufigkeit (in Bezug auf eine Woche oder einen Mikrozyklus). 4. Testungen regelmäßig durchführen und Trainingsprogramm entsprechend anpassen Langfristige Trainingspläne sind gut und wichtig. Es kann jedoch immer passieren, dass der ursprüngliche Trainingsplan wegen gesundheitlichen Problemen, Verletzungen oder sonstigen Einflüssen nicht eingehalten werden kann. Doch auch ohne größere Zwischenfälle ist es im Sport immer möglich, dass der Trainingserfolg schneller oder langsamer als erwartet eintritt. Deshalb werden Leistungsdiagnostiken nicht nur zu Beginn der Trainingsplanung durchgeführt, sondern dienen auch als Leistungskontrolle im Trainingsprozess. Der Vergleich der Ergebnisse von Leistungstests zu zwei verschiedenen Zeitpunkten, kann dabei als präzise Erfolgskontrolle herangezogen werden (Zawieja, Ribbecke, Thomas & Bukac, 2016, S. 112). Mögliche Erkenntnisse könnten beispielsweise sein, dass das Ausdauertraining gut angeschlagen hat, es im Bereich Kraft jedoch noch Potenzial gibt. Basierend auf diesen Informationen können Athletiktrainer*innen mit ihren Schützlingen überlegen, woran das liegt und in einem nächsten Schritt den weiteren Trainingsplan anpassen und verbessern. Oft werden im Alltag verschiedene Trainingsbegriffe durcheinandergebracht oder synonym verwendet. Häufig gilt dies auch für die Begriffe Athletiktraining und Functional Training. Doch worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen dem Athletiktraining und dem Functional Training und wo liegen etwaige Gemeinsamkeiten? Grundsätzlich kann das Functional Training als Bestandteil des Athletiktrainings eingeordnet werden. Beide Trainingsformen haben eine Verbesserung der motorischen Fähigkeiten Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination zum Ziel. Beim Functional Training stehen dabei ebenso die athletischen Fähigkeiten eines Menschen im Vordergrund, wie auch beim Athletiktraining. Wichtig ist beim Functional Training jedoch der Aspekt der Funktionalität. Es geht also darum, den Körper bestmöglich auf Anforderungen aus Alltag und Sport vorzubereiten. Da dort nur selten isolierte Bewegungen gefordert sind, enthält das Training überwiegend Muskelkettenübungen, die mindestens zwei Gelenke fordern. Beim eher leistungsorientierten Athletiktraining stehen hingegen vermehrt, jedoch nicht ausschließlich, isolierte Übungen auf dem Trainingsplan. Grundsätzlich benötigen Athletiktrainerinnen und Athletiktrainer eine große Bandbreite an Wissen in den Bereichen Sportwissenschaft, Physiotherapie sowie Regeneration und Gesundheitsmanagement. Das hat zur Folge, dass Athletiktrainer*innen auch im Freizeit- und Breitensport sowie im Gesundheits- und Rehabilitationssport tätig sein können. Die Grenzen zwischen Functional Training und Athletiktraining verlaufen dementsprechend auch in der beruflichen Praxis fließend. Neugierig geworden? An der Deutschen Sporthochschule Köln gibt es verschiedene Weiterbildungen zum Thema Athletiktraining: Eine sehr umfangreiche Ausbildung bietet das 4-monatige berufsbegleitende Zertifikatsstudium DSHS Athletiktrainer*in ab dem 28. August 2026. Wer sich auf Athletiktraining mit Kindern und Jugendlichen spezialisieren möchte, für den könnte das eintägige Seminar Athletiktraining mit Kindern und Jugendlichen am 25. September oder 14. Dezember 2026 interessant sein. Noch unschlüssig? In unserem Blogartikel “Wie werde ich Athletiktrainer*in?” sind die wichtigsten Infos zum Berufsbild zusammengefasst. Hohmann, A.; Lames, M. & Letzelter, M. (2003). Einführung in die Trainingswissenschaft (3. korrigierte und erweiterte Auflage). Limpert Verlag. (Wiebelsheim) Kadlec, D. & Groeger, D. (2021). Athletiktraining in der Sportphysiotherapie. Thieme. (Stuttgart, New York) Scheicher, A. (2019). Grundlagen Athletiktraining. BoD – Books on Demand. (Norderstedt) Zawieja, M.; Ribbecke, T.; Thomas, C. & Bukac, D. (2016). Leistungsreserve Athletiktraining. Ein praxisorientierter Leitfaden für alle Sportarten. Philippka-Sportverlag GmbH & Co KG. (Münster)

  • Das Weiterbildungsangebot der DSHS Köln 2026
    05.11.2025
    Weiterbildungsprogramm 2026
    Mit dem Jahr 2026 bieten wir auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre beruflichen Fähigkeiten gezielt weiterzuentwickeln. Unser vielfältiges Weiterbildungsangebot umfasst spezialisierte Programme in Bereichen wie Psychologie, Diagnostik, Pädagogik und vieles mehr – auch mit neuen Kursen und Formaten. Unsere Programme verbinden wissenschaftliche Expertise mit praktischer Anwendung und bereiten Sie optimal auf Ihre beruflichen Herausforderungen vor. Verschaffen Sie sich einen Überblick über unser aktuelles Angebot und finden Sie die passende Weiterbildung für Ihre Ziele. Weiterbildende Masterstudiengänge M.Sc. Sport, Bewegung und Ernährung Start: Oktober 2026 / Bewerbungsfrist: 15.06.2026 M.A. Führungskompetenz und Management im Spitzensport Start: Oktober 2026 / Bewerbungsfrist: 30.06.2026 M.A. Tanz – Vermittlung, Forschung, künstlerische Praxis Start: Wintersemster 2026/27 / Bewerbungsfrist: 15.06.2026 Aufnahmeprüfungen: 21.03 & 09.05.2026 / Anmeldung: Anfang 2026 M.A. Olympic Studies Start: 2027 / Bewerbungsfrist: Informationen folgen M.Sc. Sportphysiotherapie Start: April 2027 / Bewerbungsfrist: 31.10.2026 Zertifikate European Handball Manager*in Start: 01.07.2026 / Anmeldefrist: 30.04.2026 DSHS Athletiktrainer*in Start: 28.08.2026 / Anmeldefrist: 31.07.2026 DSHS Coach für Sporternährung Start: 29.08.2026 / Anmeldefrist: 01.08.2026 Sportpraktische Weiterbildungen / Kompaktseminare Aquafitness Trainer*in 10. - 11.10.2026 Athletiktraining mit Kindern und Jugendlichen (Online-Seminar) 25.09.2026 14.12.2026 DSHS Fitnesstrainer*in – A(dvanced)-Lizenz jederzeit DSHS Fitnesstrainer*in – B(asic)-Lizenz 29. - 31.05.2026 und 03. - 05.07.2026 18. - 20.09.2026 und 16. - 18.10.2026 Functional Training – Koordination/Flexibilität 10. - 11.10.2026 Functional Training – Rehabilitation 12. - 13.09.2026 28. - 29.11.2026 Kinderschwimmen 13. - 14.06.2026 21. - 22.11.2026 Kinderschwimmen (Online-Seminar) 12. - 13.09.2026 Kleinkindschwimmen 09. - 10.05.2026 19. - 20.09.2026 Kleinkindschwimmen (Online-Seminar) 05. - 06.12.2026 Mindful Lifting - mit Achtsamkeit das Training optimieren 17.10.2026 Pilates Trainer*in 09. - 10.05.2026 14. - 15.11.2026 Regenerationsmanagement im Sport 14. - 15.11.2026 Säuglingsschwimmen 25. - 26.04.2026 11. - 12.07.2026 Säuglingsschwimmen (Online-Seminar) 17. - 18.10.2026 Schwimmen in der Primarstufe 04. - 05.07.2026 07. - 08.11.2026 Schwimmen in der Primarstufe (Online-Seminar) 28.02. - 01.03.2026 DSHS Bewegungscoach B-Lizenz 20.02. - 30.05.2026 Fachübergreifende Weiterbildungen / Kompaktseminare Ausdauerleistungsdiagnostik 17. - 18.10.2026 Breathing Techniques - Evidenzbasierte Atemtechniken für Sport, Therapie und Alltag 27. - 28.06.2026 Breathing Techniques - Evidence-Based Applications for Sport, Therapy and Daily Life (Online) 21. - 22.11.2026 Emotionale Intelligenz in Sport und Beruf 11.- 12.04.2026 Emotional intelligence in sports and workplace 13. - 14.06.2026 Emotionale Intelligenz in Sport und Beruf (Online-Seminar) 07. - 08.11.2026 Ernährung und Sport 25. - 26.04.2026 26. - 27.09.2026 Fahrradtechnik Workshop 24.04.2026 09.10.2026 Herzratenvariabilität im Sport und Gesundheitsmanagement 18. - 19.04.2026 Heart rate variability (HRV) in sports and health management 09. - 10.05.2026 Herzratenvariabilität im Sport und Gesundheitsmanagement (Online-Seminar) 14. - 15.11.2026 Heart rate variability in sports and health management (online) 28. - 29.11.2026 Mental Coaching – Basics 19. - 20.09.2026 Mental Coaching - Basics II 18. - 19.04.2026 28. - 29.11.2026 Selbstreflexion von Schüler*innen im Sportunterricht (Online-Seminar) 04. - 05.11.2026 Sicherheitsaspekte und psychische Gesundheit im Sportunterricht (Online-Seminar) 08. + 10.09.2026 Skateboarding in der Schule – Lehrer*innenfortbildung 03. - 04.10.2026 06. - 07.03.2027 Resilienz und mentale Stärkung durch Sport 25. - 26.04.2026 Resilienz und mentale Stärkung durch Sport (Online-Seminar) 28. - 29.11.2026 Unterrichtsstörungen reduzieren – Fortbildung für Sportlehrer*innen (Online-Seminar) 21.04.2026 + 21.05.2026 Wertschätzende Kommunikation in der Schule (Online-Seminar) 05.10.2026 Basiswissen zu sexualisierter und interpersonaler Gewalt für Sportpsycholog*innen 05.10.2026 Sportpsychologische Workshops 19. - 20.09.2026 Exklusive Weiterbildungen ausschließlich für Studierende der Deutschen Sporthochschule Köln DLRG Rettungsschwimmabzeichen (Silber) Die Termine werden sukzessive veröffentlicht. In der Regel finden die Weiterbildungen für das DLRG Rettungsschwimmabzeichen (Silber) einmal im Monat statt. DSHS Fitnesstrainer*in - B(asic)-Lizenz nur für Studierende 20. - 22.02. + 13. - 15.03.2026 29. - 31.05. + 03. - 05.07.2026 18. - 20.09. + 16. - 18.10.2026 Sportmassage - Basismodul (Kompaktkurs) 29.04 - 20.05.2026 (4 Tage) 12.06 - 21.06.2026 (3 Tage) 26.06 - 11.07.2026 (3 Tage) Sportmassage - Aufbaumodul obere Extremitäten 10. - 11. 04.2026 19. - 20.06.2026 Sportmassage - Aufbaumodul untere Extremitäten 08. - 09.05.2026 03. - 04.07.2026 Elastisches Taping im Sport 07. - 08.02.2026 Exklusive Weiterbildungen nur für Personal der Deutschen Sporthochschule Köln Aktuelle Termine der Weiterbildungen für DSHS Mitarbeiter*innen aus Forschung und Lehre, sowie aus Technik und Verwaltung finden Sie hier: Exklusive Weiterbildungen nur für Personal der DSHS ➤ Weitere aktuelle Meldungen ➤ Zurück zur Startseite

  • 25.02.2024
    Wie werde ich Personal Trainer*in?
    Beim Gedanken an Personal Training kommen vielen direkt Bilder muskelbepackter Männer oder Frauen beim Krafttraining im Fitnessstudio in den Kopf. Doch in der Realität können sowohl die Aufgaben als auch das Arbeitsumfeld von Personal Trainern und Trainerinnen viel umfassender und vielseitiger sein. Deshalb haben wir in diesem Blogbeitrag zusammengefasst, wie der Berufsalltag aussehen kann, welche Berufsperspektiven sich bieten und wie man eigentlich Personal Trainer bzw. Trainerin wird. In der Grobform können die Arbeitsbereiche im Personal Training in drei Bereiche unterteilt werden: Freizeit- und Breitensport Viele Jobmöglichkeiten im Bereich Personal Training ergeben sich im individuellen Coaching von einzelnen Personen oder Kleingruppen mit besonderen Bedürfnissen – egal ob im Studio, beim Kunden zuhause oder outdoor. Die Motivationen und Erfordernisse der Kundinnen und Kunden sind dabei vielfältig. Was sie eint, ist der Wunsch nach einem sehr individuell zugeschnittenen Training. Manche haben wettkampf- und leistungsbezogene Ziele wie das Bewältigen eines Marathons oder der gezielte Aufbau von Muskelmasse für einen bestimmten Sport. Andere verfolgen ästhetische Ziele wie das Erreichen eines schlanken, trainierten Körpers oder sie wollen sich fit, gesund und leistungsstark halten. Viele Personen, die einen Personal Trainer oder eine Personal Trainerin engagieren, wollen oder können zudem nicht in (großen) Gruppe trainieren, sei es, weil sie zu üblichen Trainingszeiten keine Zeit haben wie beispielsweise Führungskräfte oder weil sie sich mit fremden Teilnehmer*innen unwohl fühlen wie beispielsweise Prominente. Bei anderen sind wiederum die Einschränkungen oder Anforderungen so speziell, dass sie ein stark individualisiertes Training benötigen wie beispielsweise Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Übergewichtige oder Schwangere. Häufig sind Personal Trainerinnen und Trainer dabei selbstständig, manchmal sind sie in einem Fitnessstudio oder bei kommerziellen Sportanbietern angestellt. Auch im Urlaub wollen sich viele sportlich betätigen und etwas für ihre Gesundheit oder ihr Wohlbefinden tun. So werden auch im Tourismus Personal Trainerinnen und Personal Trainer benötigt. Reiseveranstalter, Hotels sowie Fitness- und Wellnesseinrichtungen sind hier mögliche Arbeitgeber. Leistungssport Auch im Leistungssport sind teilweise Personal Trainer und Trainerinnen im Einsatz. Sie werden von Sportvereinen und Verbänden für besondere Aufgaben oder einzelne Sportlerinnen und Sportler beschäftigt. Denn insbesondere im Spitzensport, aber auch im Leistungs- und Nachwuchsleistungssport ist eine effektive Trainingsplanung, -gestaltung und -begleitung gefordert. Der gezielte Einsatz von Personal Trainerinnen und Trainern kann hier neben Cheftrainerin oder -Trainer und anderen Spezialistinnen und Spezialisten erfolgsversprechend sein. Gesundheits-, Präventions- und Rehasport Das dritte große Arbeitsfeld für Personal Trainerinnen und Trainer ist der Gesundheits-, Präventions- und Rehasport. Potentielle Arbeitgeber im Gesundheitswesen sind beispielsweise Gesundheitszentren, Reha-Zentren, Kliniken, Pflegeheime, Krankenkassen, Arztpraxen und Interessenverbände. Hier sind die Gesunderhaltung oder die Rehabilitation von Patientinnen bzw. Patienten und Klientinnen bzw. Klienten das oberste Ziel. Ob vorbeugend oder nach Verletzungen bzw. durch altersbedingten Verschleiß oder Vorerkrankungen bedingte Beeinträchtigungen, Personal Trainerinnen und Trainer setzen bei diesen Personen Sport und Bewegung, aber auch Tipps für eine gesunde Ernährungsweise gezielt ein, um zur Genesung beizutragen oder einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes vorzubeugen. Dabei besteht das Klientel nicht nur aus Seniorinnen und Senioren, sondern es sind auch vielfach junge Menschen, die für ihren Alltag fit bleiben wollen oder mit Verletzungen und ihren Folgen zu kämpfen haben. Personal Trainerinnen und Trainer können auch bei Unternehmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement angestellt sein. Dabei arbeiten sie häufig an der Schnittstelle zwischen Freizeit- und Präventionssport. Kurse im Bereich Rückenfit sind beispielsweise beliebte Angebote bei Unternehmen, da Rückenleiden eine der häufigsten Gründe für Krankschreibungen und Arbeitsausfälle sind. Auch das Themenfeld Entspannung gewinnt hier zunehmend an Relevanz. So vielfältig wie die Arbeitgeber können auch die Tätigkeiten von Personal Trainerinnen und Trainern sein. Die Hauptaufgabe dabei lässt sich bereits aus dem Namen der Berufsbezeichnung ableiten: Sie sind dafür verantwortlich, einzelne Personen oder Gruppen entsprechend ihren individuellen Anforderungen im Themenfeld Sport persönlich zu betreuen. Was zunächst recht simpel klingt, bringt jedoch einige Anforderungen an Trainerinnen und Trainer mit sich. Denn neben den Arbeitgebern können sich auch Kundinnen bzw. Kunden hinsichtlich der körperlichen Voraussetzungen, der Zielsetzung und der Erwartungen an das Personal Training stark unterscheiden. Um bestmöglich auf die verschiedenen Bedürfnisse im Trainingsprozess eingehen zu können, benötigen Personal Trainerinnen und Personal Trainer ein möglichst breites und interdisziplinäres Wissen. Neben den medizinischen Grundlagen rund um Physiologie, Anatomie und Biomechanik zählen besonders Kenntnisse im Bereich der Trainingswissenschaft und Leistungsdiagnostik sowie Ernährung und Ernährungsplanung zu den geforderten Kernkompetenzen. Diese werden je nach Aufgabenfeld überwiegend für die kurz-, mittel- und langfristige Planung der Trainingseinheiten, die Erstellung von Ernährungsplänen oder die sportliche Begleitung von Personen mit Anliegen im Bereich Prävention und Rehabilitation benötigt. Die direkte Zusammenarbeit mit Menschen erfordert zusätzlich Softskills, denn Personal Trainerinnen und Trainer arbeiten nicht einfach als Computer, der individuelle Trainingspläne kommentarlos bereitstellt. Psychologische Kenntnisse sind beispielsweise relevant, wenn es darum geht, seine Kundinnen und Kunden zum Sport zu motivieren. Die Art der Anleitung der Übungen, der Vermittlung der Inhalte und die mögliche Durchführung von Feedbackgesprächen tragen maßgeblich zum Erfolg im Personal Training bei. Neben motivationalen Aspekten ist beim Anleiten von Übungen besonders auch die Kontrolle der Übungsausführungen zu beachten. Dies hat zwei verschiedene Gründe: Einerseits kann eine falsche Haltung z. B. im Krafttraining langfristige gesundheitliche Schäden nach sich ziehen. Andererseits können auch bisher unbemerkte Fehlstellungen im Körper entdeckt werden. Bei Kniebeugen können beispielweise Fehlstellungen im Knie- und Fußgelenk wie X-Beine auffallen. Stellt eine Personal Trainerin bzw. ein Personal Trainer eine solche Fehlstellung fest, kann er mit gezielten Übungen zu einer Verbesserung der Fehlstellung und somit der Prävention von langfristigen Schäden beitragen. Auch der Wirbelsäule sollten Trainerinnen und Trainer ausreichend Beachtung schenken. Wer Personal Training freiberuflich oder selbstständig anbietet, hat zudem wirtschaftliche und rechtliche Aspekte zu beachten und wird um Aufgaben aus Themenbereichen wie beispielsweise Marketing, Recht, Finanzierung oder Buchhaltung nicht herumkommen. Um sich die Anforderungen im Berufsalltag besser vorstellen zu können, haben wir hier ein paar Fragen aufgelistet, die den meisten Personal Trainerinnen bzw. Trainern häufig im Berufsalltag gestellt werden: Was soll ich essen, um x Kg in 3 Monaten zu- oder abzunehmen? Welche Übungen muss ich zum Muskelaufbau machen? Wie sieht die passende Ernährung zum Muskelaufbau aus? Wie kann ich meine Ausdauerleistung verbessern? Wie ernähre ich mich am besten vor einem wichtigen Wettkampf? Ich habe mit Rückenschmerzen zu kämpfen. Was kann ich dagegen machen? Wie kann ich trotz meiner Verletzung/Erkrankung trainieren? Wie kann ich Bewegung in meinen Arbeitsalltag integrieren? Wie kann ich mich motivieren, um regelmäßig und auch langfristig dran zu bleiben? Ein klassischer 9-to-5-Arbeitstag ist bei freiberuflich tätigen Personal Trainerinnen bzw. Trainern eher selten. Da viele Kundinnen und Kunden nur vor oder nach der Arbeit Zeit für Sport haben, kann der Arbeitsbeginn schon mal um früh morgens sein und ein Ende spät am Abend. Aber wie sieht der Arbeitstag eines Personal Trainers bzw. einer Personal Trainerin aus? Wir haben euch exemplarisch einen Tag unseres selbstständigen Personal Trainers Paul beschrieben: Um 6:40 Uhr verlässt Paul das Haus und fährt zu seiner ersten Kundin, denn Frau Meyer erwartet ihn bereits um 7:00 Uhr bei sich zuhause. Für sie ist heute das Erstgespräch vereinbart. Da sie als Führungskraft in einem Unternehmen angestellt ist, werden die Trainingseinheiten künftig häufiger morgens vor ihrem Arbeitsbeginn stattfinden. Frau Meyer leidet unter ihrem Übergewicht und möchte mit Sport und angepasster Ernährung zu ihrer alten Wunschfigur zurückkehren. Da sich Paul auch im Bereich Ernährung weitergebildet hat, kann er neben Trainingsplänen auch Ernährungspläne erstellen, die auf die neue sportliche Beanspruchung abgestimmt sind. Zunächst müssen jedoch mögliche gesundheitliche Einschränkungen sowie der aktuelle Leistungsstand abgeklärt werden. Dies ist unter anderem über eine Messung von Blutdruck und Körperfettanteil möglich. Bei der Leistungsdiagnostik bieten sich vor allem Ausdauer- und Krafttests an. Basierend auf den Testergebnissen und der formulierten Zielsetzung erstellt Paul direkt im Anschluss an die erste Einheit den persönlich auf Frau Meyer abgestimmten Trainingsplan. Anschließend geht es an die Planung der nächsten Tage und Woche. Sind alle Einheiten schon fertig durchgeplant? Bei welchen Kundinnen und Kunden sollten zeitnah wieder leistungsdiagnostische Tests durchgeführt werden? Beim Blick in die Unterlagen fällt auf, dass bei einer Kundin aus dem Leistungssport zeitnah wieder eine Leistungserfassung geplant ist. Marie ist Triathletin. Um ihre Trainingserfolge zu kontrollieren und den Trainingsplan entsprechend anzupassen, setzt Paul verschiedene diagnostische Verfahren ein. Am populärsten sind Tests aus den Bereichen Ausdauer, Schnelligkeit und Kraft. Aber auch die Beweglichkeit und Koordination spielen eine große Rolle im Trainingsprozess und sollten deshalb auch ausreichend berücksichtigt werden. Paul bereitet alles für Maries Test vor und informiert seine Kundin schon mal kurz über die anstehende Einheit. Außerdem muss er noch kurz zwei andere Kunden zurückrufen, die einen Termin verschieben wollen. Um 10 Uhr hat Paul den nächsten Termin. Da Herr Schneider bereits pensioniert ist, vereinbart er seine Termine immer vormittags. Weil er häufiger unter Rückenproblemen leidet, hat ihm seine Familie empfohlen, rückenspezifische Sportübungen zu machen. Herr Schneider hat sich professionelle Unterstützung durch einem Personal Trainer gesucht, da er es alleine nicht schafft, sich zu motivieren und auch nicht so richtig weiß, welche Übungen ihm guttun. Jede Kundin bzw. jeder Kunde bringt verschiedene Herausforderungen mit sich – egal, ob physisch, psychisch, durch das Alter oder Verletzungen. Ein Trainingsprogramm muss bei der Übungswahl und -intensität immer persönlich auf den Schützling abgestimmt sein. Paul weiß, dass er sich mit verschiedensten Situationen auseinandersetzen muss. Während Rückenprobleme in der Bevölkerung sehr verbreitet sind und zum 1x1 des Personal Trainings zählen, können einem auch Kundinnen und Kunden mit selteneren Beschwerden begegnen. Deshalb widmet Paul der Anamnese viel Aufmerksamkeit und verbringt auch viel Zeit damit, sich in neue Themen einzulesen und sich weiterzubilden. Da manche Kundentermine heute erst am späten Nachmittag und am Abend stattfinden, fällt die Mittagspause etwas länger aus. Paul trifft sich mit einem ehemaligen Kommilitonen zum Laufen und anschließend gehen sie gemeinsam Mittagessen. Glücklicherweise bleibt danach sogar noch Zeit zum Einkaufen, er braucht nämlich unbedingt noch ein Geschenk für seine Freundin. Nach der Mittagspause geht es gegen 14 Uhr zurück an den Arbeitsplatz. Und damit ist in diesem Fall nicht etwa ein Kraftraum gemeint. Denn insbesondere bei einer selbstständigen Tätigkeit fallen viele administrative Arbeiten an. Gerade wenn man wie Paul mit seiner Karriere noch am Anfang steht und noch viele Kapazitäten für Neukunden hat, nimmt das Marketing eine wichtige Rolle im Arbeitsalltag ein. Um potentielle neue Kunden ansprechen zu können, versucht Paul seine Zielgruppe genau zu studieren. Natürlich hat er eine eigene Website gebastelt und erfreut sich bei Instagram an einem wachsenden Netzwerk. Aber da muss er auch regelmäßig etwas posten, damit er relevant bleibt – gut, dass er letzte Woche als das Wetter so schön war wieder mal aktuelle Fotos hat machen lassen vom Outdoor Training. Davon bearbeitet er jetzt einige, schreibt kurze Kommentare dazu und veröffentlicht diese auf Instagram. Paul möchte demnächst auch die eher karrierebezogenen Netzwerke angehen, er plant einen eigenen LinkedIn-Account. Aber das schafft er heute nicht mehr, das kommt auf die To-do-Liste. Denn er muss dringend noch ein paar Rechnungen schreiben. Um 16 Uhr steht der nächste Kundentermin im Kalender: Sophie ist 18 Jahre alt, möchte Sport studieren und benötigt Unterstützung bei der Vorbereitung für den Sporteignungstest. Durch ein Training der Schnelligkeit soll die Kundin gezielt auf den 100-Meter-Sprint trainiert werden. Da nicht mehr viel Zeit bis zur Prüfung bleibt, vereinbaren die beiden im Feedbackgespräch am Ende der Trainingseinheit einen längeren Wochenendtermin, der für eine Prüfungssimulation genutzt werden soll. Diese soll dem Ablauf des Eignungstests möglichst nahekommen und alle relevanten Disziplinen enthalten. Inzwischen ist es 20:00 Uhr und der letzte Kunde ist bereit für die heutige Trainingseinheit. Weil sich Michael nach seinem Job noch um seine Kinder kümmern muss, kann er nur abends trainieren. In seinem Beruf verbringt er den Großteil des Tages sitzend. Deshalb möchte er seinen Feierabend dafür nutzen, seinen Körper fit zu halten und seine Ausdauer zu verbessern. Weil er selbst nur wenig von Trainingsplanung versteht, hat er sich Hilfe von einem Personal Trainer gesucht. Pauls heutiger Trainingsplan sieht eine Einheit mit High Intensity Interval Training (HIIT) vor. Dahinter verbirgt sich ein Trainingsansatz, bei welchem kürzere, dafür aber hochintensive und anstrengende Sätze mit kleinen Erholungspausen mehrmals abgewechselt werden. Paul weiß, dass es dabei wichtig ist, die Übungen korrekt anzuleiten und vereinzelt auch zu demonstrieren. Darüber hinaus freut sich gerade Michael immer sehr über eine aktive Trainingsbegleitung, damit er nicht allein schwitzen muss. Deshalb ist auch die eigene Krafteinteilung ein wichtiger Aspekt in Pauls Arbeitsalltag. Aber das ist für ihn heute kein Problem – er freut sich auf die kleine Herausforderung am Abend und kann danach seinen Feierabend entspannt genießen. Ein unsportlicher Personal Trainer ist ähnlich authentisch wie ein übergewichtiger Ernährungsberater oder eine Musiklehrerin, die kein Instrument beherrscht. Sportliche Aktivität kann also als Grundvoraussetzung im Bereich Personal Training angesehen. Wer viele verschiedene Sportarten ausprobiert hat, profitiert von einem breiten Erfahrungsschatz bei der Trainingsgestaltung. Zudem kann die Vermittlung der sportlichen Inhalte viel präziser gestaltet werden, wenn eine Trainerin oder ein Trainer die Übungen demonstrieren kann und gegebenenfalls selbst einen Teil des Trainings mitmacht. Die enge Zusammenarbeit mit Menschen erfordert zudem einige Soft Skills wie Einfühlungsvermögen und Kommunikationsstärke sowie eine Orientierung an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden. Diese machen den Job abwechslungsreich und ermöglichen eine individuelle Gestaltung. Gleichzeitig werden aber auch Flexibilität gefordert und gegebenenfalls die Bereitschaft, in den Abendstunden oder am Wochenende zu arbeiten. Neben der Freude am Umgang mit Menschen sind häufig auch unternehmerisches Denken und Mut zur Selbstständigkeit wichtig. Grundsätzlich können Personal Trainerinnen und Personal Trainer zwar auch im Angestelltenverhältnis arbeiten, eine selbstständige Tätigkeit überwiegt jedoch in dieser Branche. Dass Personal Training ein interdisziplinäres Arbeitsfeld ist, wurde bereits angesprochen. Wer sich für den Job als Personal Trainerin bzw. Personal Trainer interessiert, profitiert daher von Vorkenntnissen im Bereich der Sportwissenschaft, Medizin oder Trainingslehre. Eine zusätzliche Weiterbildung im Bereich Personal Training richtet sich daher insbesondere an Personen mit einem Abschluss im Bereich der Sportwissenschaft oder Physiotherapie sowie an erfahrene Trainerinnen und Trainer. Da das Berufsfeld Personal Training so vielfältig ist und mehrere Faktoren zusammenspielen, lässt sich das mögliche Gehalt nur schwer in konkreten Zahlen angeben. Die Berufserfahrung, das Aufgabenfeld, die Ausbildung und absolvierte Weiterbildungen, das Arbeitsumfeld und nicht zuletzt die Region haben erheblichen einen Einfluss auf den Verdienst. Bei einer freiberuflichen Tätigkeit im Personal Training kann man etwa von einem Gehalt zwischen 50€ und 150€ pro Stunde rechnen. Eine qualitativ hochwertige Ausbildung, Weiterbildungen in verschiedenen Bereichen und eine langjährige Berufserfahrung wirken sich natürlich positiv auf das Gehalt aus. Im Angestelltenverhältnis kann das Gehalt noch stärker variieren, je nach Qualifikation und genauem Tätigkeitsumfang kann von einer Spanne von 1.700 bis 4.900 Euro ausgegangen werden [1] . Diese Angabe ist natürlich stark vom Unternehmen abhängig. Wer in einem großen Konzern unterkommt oder als Personal Trainer im Spitzensport in einer Mediensportart wie Fußball, Handball oder Basketball, hat am Ende auch Chancen auf (deutlich) höhere Einkünfte. Ähnlich wie im Athletiktraining ist auch die Berufsbezeichnung der Personal Trainerin bzw. des Personal Trainers nicht geschützt. Das hat zur Folge, dass sich die angebotenen Zertifikate in Umfang und Qualität stark unterscheiden. Vom Online-Wochenendkurs mit wenig Praxisbezug bis hin zum wissenschaftlich fundierten mehrmonatigem Zertifikatsstudium ist das Spektrum groß. Ausbildungen mit wissenschaftlichen Standards und hohem Praxisbezug werden jedoch nur von wenigen Anbietern angeboten. Wer eine Karriere im Bereich Personal Training anstrebt, sollte sich deshalb gut über den Anbieter und die Inhalte der Ausbildung informieren. Ein Beispiel für einen Anbieter mit wissenschaftlicher Ausbildung ist die Deutsche Sporthochschule Köln. Für das Zertifikatsstudium DSHS Personal Trainer wurde ein interdisziplinäres Curriculum entwickelt, welches die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestmöglich auf die späteren Anforderungen im Berufsfels Personal Training vorbereitet. Die theoretischen und praktischen Unterrichtsarbeit werden von Expertinnen und Experten aus dem jeweiligen Fachgebiet betreut. Wer mehr über das Zertifikatsstudium DSHS Personal Trainer wissen möchte, findet hier alle wichtigen Informationen in Kürze zusammengefasst. Inhalte der Ausbildung Im Zertifikatsstudium der Sporthochschule wird sehr viel Wert auf Interdisziplinäres Wissen und praktische Anwendung des erlernten theoretischen Wissens gelegt. Konkret werden in der Weiterbildung acht Themenbereiche abgedeckt. Medizinisch-naturwissenschaftliche Grundlagen Zu den medizinisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen zählen insbesondere die Bereiche Physiologie, funktionelle Anatomie und Biomechanik. Ziel ist es, ein Grundlagenwissen über den Menschlichen Körper zu erlernen. Zudem soll ein Verständnis für die Anpassungsprozesse des Körpers auf sportliche Belastungen erlangt werden. Trainingswissenschaft und Leistungsdiagnostik In der Trainingswissenschaft wird insbesondere das Training der Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer und Flexibilität genau besprochen. Zusätzlich lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie ein Training geplant wird. Dabei geht es um die Periodisierung in der Trainingsplanung und den allgemeinen und speziellen Aufbau eines Trainings. Wann welche Trainingsreize gesetzt werden können, hängt auch von den Anpassungserscheinungen an die Trainingsreize ab. Um den Trainingsfortschritt besser kontrollieren zu können, lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verschiedene leistungsdiagnostische Testverfahren im Bereich Kraft und Schnelligkeit, Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination kennen. Psychologische Aspekte: Coaching, Motivation, Kommunikation Wegen der engen Zusammenarbeit mit Menschen benötigen Personal Trainerinnen und Trainer verschiedene Kenntnisse aus dem Bereich der Psychologie. Im Zertifikatsstudium stehen deshalb unter anderem den Themenfeldern Selbstwahrnehmung, Motivation, Feedback sowie Coaching und Vermittlung auf dem Lehrplan. Zielgruppenorientierte, sportpraktische Angebote In diesem Block geht es insbesondere um den Transfer der theoretischen Grundlagen in die Praxis. Die Teilnehmerinnen lernen verschiedene Trainingsformen und Methoden kennen, mit denen unter anderem Koordination, Kraft und Ausdauer trainiert werden können. So wird beispielsweise gezeigt, welche Übungen mit Kleingeräten wie dem Theraband und Pezziball in das Personal Training integriert werden können. Auch das Training mit Elektromyostimulation und Vibration sowie Pilates zählen zu den Lerninhalten. Praktikum (selbstständige Kundenbetreuung) Damit die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das erlernte Wissen selbst anwenden und in der Praxis erproben können, müssen sie ein Praktikum absolvieren. Dieses umfasst die Anamnese und Zielstellungen des Kunden, eine Dokumentation von 8 Trainingseinheiten, eine differenzierte Darstellung eines Einzeltrainings mit Übungsdokumentation sowie das Fazit und die Reflexion des Praktikums. Ernährung Ernährungswissen ist bei Personal Trainerinnen und Trainern immer gefragter. Deshalb erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie der Ernährungsstatus erfasst und ausgewertet wird und welche Nahrungsmittel welche Effekte mit sich bringen. Zudem werden verschiedene Ernährungsstrategien vorgestellt, die je nach Voraussetzungen der Kundinnen und Kunden variabel eingesetzt werden können. Gesundheitliche Aspekte: Entspannung, Regeneration, orthopädisch-internistische Fragestellungen, Sportverletzungen In diesem Block werden Verletzungen und Überlastungen genauer besprochen. Bei den Themenbereichen gelenkschonendes und achsengerechtes Krafttraining, Analyse der individuellen Lauftechnik sowie Entspannungs- und Massageformen geht es insbesondere darum, wie Verletzungen und Überbelastungen im Training vermieden werden können. Zudem wird die Erstversorgung bei Verletzungen und die Folgen von Fehl- oder Überbelastungen besprochen und auch das Rückencoaching nimmt eine wichtige Rolle in diesem Themenblock ein. Existenzgründung, Marketing, Recht Existenzgründung, Marketing und Recht sind insbesondere für diejenigen Personal Trainerinnen und Personal Trainer wichtig, die später einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nachgehen. Bei der Existenzgründung ist besonders das Erstellen eines Businessplans sowie das Thema Versicherung und Steuer wichtig. Beim Marketing geht es um Zielgruppen, die Kundenansprache, Marketinginstrumente und Kundenakquise sowie die Nutzung von Social-Media-Kanälen. Der Bereich Recht deckt insbesondere die Unternehmensgründung und -führung, die Gestaltung allgemeiner Geschäftsbedingungen, zulässige Werbemaßnahmen und Haftungsfragen ab. Daten und Fakten des Zertifikatsstudiums Termine: Die nächste Ausbildung beginnt am 13. Februar 2027. Im Zeitraum von Februar bis Oktober 2027 finden die Präsenztermine statt. Zusätzlich sollte noch etwas Zeit für Hausaufgaben, das Selbststudium und die Prüfungsvorbereitung eingeplant werden. Letztere findet am 05. und 06. November 2027 statt. Da die Termine hauptsächlich am Wochenende stattfinden, kann das Zertifikatsstudium problemlos berufsbegleitend absolviert werden. Zulassungsvoraussetzungen: Nachweis eines abgeschlossenen Hochschulstudiums oder der erforderlichen beruflichen Eignung oder einer abgeschlossenen Ausbildung in der Physiotherapie oder Krankengymnastik inkl. Trainererfahrung. Bescheinigung/Lizenz: Insgesamt werden im DSHS Personal Trainer Veranstaltungen im Umfang von 21 CP gemäß des European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) belegt. Kosten: 2.550,00 Euro Teilnahmegebühr (inkl. aller Gebühren für Einschreibung, Prüfungen und Mittagessen an Präsenzterminen). Vergünstigte Teilnahme für Studierende, Auszubildende, Arbeitssuchende etc. Organisation: Das Zertifikatsstudium findet in einer Kleingruppe von maximal 18 Personen statt und wird planmäßig wieder in Präsenz vor Ort auf dem Campus der Sporthochschule durchgeführt. Die interdisziplinär ausgebildeten Dozentinnen und Dozenten bringen eine hochwertige wissenschaftliche Expertise mit, die sie durch praktische Erfahrungen ergänzen können. Von dieser Mischung aus Theorie und Praxis können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer langfristig profitieren. Weitere Benefits: Wer sich für ein Zertifikatsstudium an der Deutschen Sporthochschule Köln entscheidet, profitiert von einer anerkannten und deutschlandweit einzigartigen Weiterbildung. Die Expertinnen und Experten aus den verschiedenen Bereichen haben Zugriff auf eine hervorragende Ausstattung und aktuellste Forschungsergebnisse, die in den praktischen Einheiten des Zertifikatsstudiums direkt erprobt werden können. Damit diese hohe Ausbildungsqualität auch langfristig gehalten werden kann, finden permanente Qualitätskontrollen statt. Auf persönlicher Ebene können Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch langfristig von neuen Kontakten und den guten Netzwerkmöglichkeiten profitieren. Anmeldung: Der Anmeldeschluss für den diesjährigen Durchgang ist der 16. Januar 2027. Wenn auch Sie am Zertifikatsstudium DSHS Personal Trainer teilnehmen möchten, finden sie hier alle weiteren Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung . Bundesagentur für Arbeit, Entgeltatlas, https://web.arbeitsagentur.de/entgeltatlas/

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    19.05.2026
    Neue Podcastfolge zum Thema "Philosophie im Sportunterricht"
    Bewegung ist Leben – und Leben wirft Fragen auf. Was passiert, wenn wir den Sportunterricht nicht nur als Ort für körperliche Fitness, sondern auch als Raum für philosophische Reflexion begreifen? Wie können wir durch Sport Werte wie Fairness, Disziplin oder Gemeinschaft neu denken? Und was sagt uns der Körper selbst über unser Denken und Fühlen? In dieser Folge tauchen wir ein in die spannende Verbindung von Philosophie und Sport. Ob beim Teamspiel, im Wettkampf oder im individuellen Training: Wir erkunden, wie Bewegung nicht nur unsere Muskeln, sondern auch unseren Geist formt. Bereit für eine Runde Denksport?
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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2026
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