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4210 Ergebnisse
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  • 04.08.2026
    KI am IKM: Kritisch hinterfragen, verantwortungsvoll einsetzen
    Für viele Studierende gehören KI-basierte Tools inzwischen zum Studienalltag. Gleichzeitig setzt auch die Sporthochschule auf klare Grundsätze für den Umgang mit KI-generierten Inhalten in wissenschaftlichen Arbeiten. Wie lässt sich der Einsatz solcher Tools in geeigneter Form kennzeichnen? Studierende sollten unbedingt mit den Lehrenden besprechen, was im Rahmen der jeweiligen Lehrveranstaltung und der anzuwendenden Prüfungsordnung erlaubt ist und was nicht. Es gibt Lernziele, die Studierende auch ohne KI erreichen sollen. Die Verantwortung im Umgang mit KI-Anwendungen wie ChatGPT liegt immer beim Menschen. Geben Sie alle verwendeten Hilfsmittel an. Bei KI-gestützten Tools ist es ratsam, die eingegebenen Anfragen (Prompting-Strategien) zu notieren. Denken Sie auch an die “Eigenständigkeitserklärung ”. Arbeitsprozesse mit der KI lassen sich etwa in Tabellenform dokumentieren. Weitere Informationen (Universität Basel) und ein KI-Guide (Universität Hamburg)

  • Tabellarische-Dokumentation-der-KI-Nutzung_Studierende_V-2026.pdf
    BU:NDLE UniService Digitalisierung Lehre Merkblatt: Tabellarische Dokumentation der KI-Nutzung Während Nutzungszweck und Vorgehen bei einem klassischen Zitat aus der Literatur oder bei der Verwendung von Inhalten einer Datenbank in der Regel aus der Kombination von Zitat / Inhalt und Beleg klar erkennbar sind, erfordern die vielfältigen Möglichkeiten generativer, zunehmend multi- funktionaler KI-Applikationen detailliertere Angaben dazu, wie sie verwendet wurden. Denn die gute wissenschaftliche Praxis verlangt, dass ein Rezipient in die Lage versetzt wird, zwischen der eigenen geistigen Leistung der Autorin / des Autors und der Leistung Dritter zu unterscheiden. Im Falle der Nutzung generativer KI kann diese Unterscheidung in vielen Fällen aber gar nicht trennscharf durchgeführt werden, wenn zum Beispiel ein Chatbot als Diskussionspartner für den Aufbau der Arbeit herangezogen wird. Entscheidend ist in diesem Fall der geistige Eigenanteil von Autor /Autorin, der über den Charakter der Autorenschaft entscheidet. Dieser lässt sich durch eine basale Kennzeichnung alleine (s.o.) nicht nachweisen. Eine sowohl komprimierte als auch transparente Möglichkeit hierzu bietet stattdessen eine tabellarische Dokumentation, die der schriftlichen Arbeit im Anhang beigegeben werden kann. Sie ermöglich im Übrigen auch, die Verwendung von digitalen Hilfsmitteln anzuzeigen, deren prüfungsrechtlicher Status sich noch in der Diskussion befinden (wie KI-basierte Rechtschreibprüfungen). Für die tabellarische Form der Dokumentation von KI-Nutzung hat sich gegenwärtig noch keine allgemein anerkannte Form etabliert. BU:NDLE und UniService Digitalisierung empfehlen das folgende Modell, das alle wichtigen dokumentarischen Aspekte in einer sowohl komprimierten als auch hinreichend transparenten Weise umfasst. In diesem Modell werden in der ersten Spalte die Verwendungszwecke notiert. Wurde vor Beginn der schriftlichen Arbeit zwischen Studierenden und Lehrenden eine Vereinbarung über die erlaubte und unerlaubte Nutzung von KI-Applikationen getroffen und in einer «Übersicht der Hilfsmittel» dokumentiert, können die Verwendungszwecke von diesem Dokument übernommen werden. Andernfalls sind sie frei zu formulieren. In weiteren Spalten werden die Tools (genaue Bezeichnung des Tools; KI-Modell und Versionsnummer; URL, unter der das Tool abrufbar ist) und die Teile der Arbeit, in denen die bezeichnete Verwendung stattgefunden hat, aufgeführt. In einer letzten Spalte erläutern Sie als Autor*in der Hausarbeit oder Prüfungsleistung die Arbeitsschritte, die sie mithilfe des Tools durchgeführt haben. Im selben Kontext kann auch eine Reflexion erfolgen. BU:NDLE UniService Digitalisierung Lehre Zweck der Verwendung (gem. der aufgeführten Verwendungszwecke in der Übersicht der Hilfsmittel) Bezeichnung des Tools (Bezeichnung und Versionsnummer des KI- Modells / URL) Benutzt in folgenden Teilen der Arbeit (ggf. Angaben der Seiten, lfd. Nummer der Tabelle oder Grafik) Erläuterung der Arbeitsschritte / Reflexion Vorschläge zum Aufbau der Arbeit / Kapitelstruktur ChatGPT 4o https://chatgpt.com/ vorbereitend zur Hausarbeit Auf Basis der Fragestellung wurden fünf Vorschläge für den Aufbau und die Struktur generiert. Keiner der Vorschläge wurde 1 : 1 übernommen; vorliegende Struktur ist eine Abwandlung aus zwei Vorschlägen. Stilistische Überarbeitung eigener Textpassagen ChatGPT 4o https://chatgpt.com/ Kapitel 1, S. 3; Kapitel 2, S. 8 und 9; Kapitel 3, S. 12 und 14 Fertig geschriebene Textpassagen wurden vom KI-Tool stilistisch angepasst und in leicht überarbeiteter Form übernommen. Visualisierungen DALL E 3 https://chatgpt.com/ Kapitel 2, Abb. 2; Kapitel 3, Abb. 4 Als Prompt wurde jeweils eine exakte Beschreibung der Grafik eingegeben; Grafiken wurden 1 : 1 in die Arbeit übernommen

  • Leitfaden-KI-zitieren.2025-10-08-12-00-37.pdf
    1 Leitfaden «Aus KI zitieren» Umgang mit KI-basierten Tools im Studium Dieses Dokument bietet Orientierung zu Fragen rund um den Einsatz von generativen KI-basierten Tools im Studium unter besonderer Berücksichtigung des wissenschaftlichen Schreibens. Dozierende können vom Leitfaden jederzeit abweichen und/oder fachspezifische Anpassungen vornehmen. Die aktuellste Version des Leitfadens finden Sie auf der Internet-Seite KI in Studium und Lehre. Diese Version: 3.0, August 2025 1. Prinzipien Hintergrund In den letzten Jahren sind zahlreiche sogenannte «generative KI-Tools» entstanden: es handelt sich dabei um Computerprogramme, die mittels «Künstlicher Intelligenz (KI)» auf der Basis von Benut- zer:inneneingaben («Prompts») Text, Bilder, Videos oder Code produzieren. Die Qualität dieser Tools hat sich seit ca. 2022 deutlich verbessert. Dies zeigen Beispiele wie OpenAIs ChatGPT (Textgenerierung) und DALL-E (Bildgenerierung) sowie Midjourney (Bildgenerierung). KI-basierte generative Technologien wie Chatbots oder Bild- und Multimediagenerierungsprogramme sind nun in der Lage, wissenschaftsrelevante Produkte zu erzeugen. Laufend werden neue Tools für immer spezialisiertere Aufgaben entwickelt und veröffentlicht, die auch Teil von Studium und Lehre sind (Zusammenfassungen, Datenanalyse, Erstellung von Visualisierungen usw.). Die Ergebnisse dieser Werkzeuge sind oft überraschend gut. Nichtsdestotrotz haben generative Tools nach wie vor eindeutige Schwächen; insbesondere machen sie häufig sachliche Fehler und erfinden frei Fakten, einschliesslich Literaturangaben. Ausserdem sind sie hinsichtlich des Urheberrechts- und Datenschutzes oft problematisch. Dürfen KI-basierte Tools im Studium eingesetzt werden? Prinzipiell verbietet die Universität das nicht. Studierende sollen lernen, sinnvoll und verantwortungs- bewusst mit den neuen Tools umzugehen. Dazu gehört ein Bewusstsein für die Stärken und Schwä- chen der KI-Tools, für wissenschaftliche Integrität und rechtliche Rahmenbedingungen. Auf das Erlernen wissenschaftlichen Schreibens kann nicht verzichtet werden: Um die Ergebnisse der Nutzung von KI-Tools kritisch beurteilen und anpassen zu können, sind umfassende fachliche, metho- dische sowie Schreibkompetenzen notwendig. https://www.unibas.ch/de/Studium/Lernen-und-Lehren/KI-in-Studium-und-Lehre.html 2 Unter welchen Bedingungen? 1. In studentischen Arbeiten und anderen prüfungsrelevanten Leistungen der Studierenden müssen KI- Tools genauso wie andere Hilfsmittel und Quellen angegeben werden. Studentische Arbeiten ohne vollständige Kennzeichnung von Quellen und Hilfsmitteln können als Betrugsversuch bzw. Täu- schung gewertet werden. 2. Die Produkte von generativen KI-Tools sind keine wissenschaftlich verlässlichen Quellen. Schreib- technisch sind sie eher wie das Ergebnis einer Internetsuche zu behandeln. Auch bei korrekter Quel- lenangabe bleibt es die Verantwortung der Autor:innen, die Relevanz und Genauigkeit der Produkte zu überprüfen. 3. Studentische Arbeiten und Prüfungen müssen nach wie vor eigenständige Leistungen der Studieren- den sein. Darum dürfen KI-basierte Tools in prüfungsrelevanten Leistungen höchstens unterstützend eingesetzt werden. Studierende müssen mit ihnen steuernd umgehen. Insbesondere der Einsatz von KI-Tools zur Erstellung inhaltlicher Gliederungen und Textstrukturen stellt eine bedeutsame Über- nahme fremder Gedanken dar; gerade hier müssen Nachwuchs-Wissenschaftler:innen zeigen, dass sie mit den Tools kritisch umgehen können. Es geht darum, den eigenen Text im Rahmen wissen- schaftlicher Arbeit verantworten zu können. Das gleiche gilt für andere prüfungsrelevante Produkte wie Code, Bilder, Diagramme, Bibliografien usw. Grundprinzipien des Zitierens In studentischen Arbeiten und anderen prüfungsrelevanten Leistungen ist beim Einsatz von generativen KI- gestützten Tools eine genaue Quellenangabe immer erforderlich. Im Gegensatz dazu müssen digitale Tools, bei denen die spezifisch generative Funktion fehlt, wie Rechtschreib- oder Grammatikkorrektoren, Online- Wörterbücher, Bibliothekskataloge usw., nicht zitiert werden. Über Inhalte und Form der Quellenangabe ent- scheiden die Dozierenden. Die Modern Language Association of America (MLA 2024) hat die folgenden drei Regeln erarbeitet (MLA 2023; vgl. auch die ähnlichen Empfehlungen der American Psychological Association: McAdoo 2024): 1. «Zitieren Sie immer das generative KI-Tool, wenn Sie die Inhalte (Text, Bilder, Daten oder andere), die mit diesem Tool erstellt wurden, direkt anwenden, paraphrasieren oder in Ihre eigene Arbeit ein- bauen.» Hier ist die Übernahme von durch KI-Tools erzeugten inhaltlichen Elementen gemeint, sei es im ur- sprünglichen Zustand oder nach Überarbeitung. Inhaltliche Elemente sind u.a. Ideen, Argumente, In- terpretationen (inkl. Zusammenfassungen), Auswertungen, Textstrukturen, Code und Bilder (inkl. Diagrammen, Visualisierungen, usw.). In solchen Fällen soll ein Verweis auf das Tool an der betrof- fenen Stelle (z.B. in einer Klammer im Text, in einer Fuss- oder Endnote oder in der Bildunterschrift) eingefügt werden (vgl. Tabelle unten, Punkte 2, 3 und 5). 2. «Erwähnen Sie alle Verwendungen des Tools (wie die Bearbeitung Ihres Textes oder die Überset- zung von Textstellen) in einer Notiz, direkt im Text oder an einer anderen geeigneten Stelle.» Hier geht es um die Überarbeitung von durch die Studierenden selbst erzeugten Inhalten durch KI- basierte Tools: etwa Neuformulierungen, Übersetzungen, Anpassungen und Verbesserungen von Bildern oder auch Code-Optimierung und -Bereinigung. In solchen Fällen ist eine allgemeine Notiz über die Tools und ihre Verwendungsweise am Anfang oder am Ende der Arbeit in der Regel ausrei- chend (vgl. Tabelle unten, Punkte 1 und 4). 3. «Achten Sie darauf, die zitierten Sekundärquellen zu überprüfen». Literaturangaben werden, wie oben erwähnt, durch KI-Tools oft frei erfunden. 3 2. Praktische Umsetzung Was ist während der Erstellung einer Arbeit zu beachten, um die Verwendung von KI-Tools kennzeichnen zu können? Es ist empfehlenswert, während des Erarbeitens und Schreibens einer Arbeit die Interaktionen mit generativer KI in Form eines Forschungstagebuchs/-journals o.ä. zu dokumentieren, wie in der nach- folgenden Tabelle beispielhaft dargestellt (vgl. Sato 2023). Darüber hinaus sollte eine Kopie des ge- samten Chat-Verlaufs (Fragen/Eingaben und Antworten/Ausgaben) lokal gespeichert werden, da auch mit einem persönlichen Konto KI-Anwendungen nicht immer alle Details abspeichern – insbesondere fehlt oft das genaue Datum. Mit der persönlichen Dokumentation können Studierende ihre Arbeitswei- se selbst nachvollziehen und auf entsprechende Nachfrage hin nachvollziehbar machen, z.B. wenn Dozierende Zweifel daran haben, ob die Nennungen der verwendeten KI-Werkzeuge innerhalb einer studentischen Arbeit korrekt und vollständig sind. KI-basiertes Hilfsmittel Einsatzform Betroffene Teile der Arbeit Datum Bemerkungen 1 DeepL Translator Übersetzung von Textpassagen Ganze Arbeit 01.06.2025- 04.06.2025 2 ChatGPT (OpenAI) Erstellung von Textvorschlägen, im Text bzw. in Fussnoten ge- kennzeichnet Kapitel 1, S. 3, Abschnitt 2 02.06.2025 3 ChatGPT (OpenAI) ChatGPT wurde zum Thema der Arbeit befragt, die Ergeb- nisse mit eigener Recherche verglichen. Kapitel 2, S. 5-7; siehe Chat-Verlauf im Anhang 03.06.2025 4 ChatGPT (OpenAI) Neuformulierung der Einleitung in das Kapitel 3 Kapitel 3, S. 12, erster Absatz 03.06.2025 5 Dream (Wombo) Erstellung von Visualisierungen Abb. 2, S. 7 Abb. 9, S. 15 04.06.2025 Abb.2, S.7: stark überarbeitet, nur Visualisierungs- idee von Dream … … … … Formulierungsvorschläge zur korrekten Referenzierung Für KI-basierte Tools sind verschiedene Zitationsmodelle vorhanden. Als Beispiel und Formulierungs- hilfe können z.B. die Regeln der Modern Language Association of America dienen: Diese werden hier verwendet. Bei der Verwendung von KI-basierten Tools müssen demnach die folgenden Elemente erwähnt werden: Titel: Bei Text-, Bild- und Multimediagenerierungs-Tools gilt der Prompt (Benutzer:innenein- gaben) als Titel. Bei sehr langen Prompts kann auch nur der Anfang angeben werden. Name und Version des Tools Anbieter (Firma, Organisation oder Person, die das Tool anbietet oder programmiert hat) Datum der Generierung der Inhalte Adresse (URL des Tools) 4 Im Fliesstext kann demnach folgendermassen zitiert werden: Beispiele für das Zitieren im Text 1. Wörtliche Übernahme von Text Geologie kann als «die Wissenschaft von der Erde» definiert werden («Was ist die Definition von Geologie?», ChatGPT-5, 22.08.2025). 2. Paraphrase von Text Martina Musterfrau erforscht als Geologin die Erde, ihren Aufbau und ihre Geschichte («Was ist die Definition von Geologie?», ChatGPT-5, 22.08.2025). 3. Übersetzung Paul Celan (vgl. Rimbaud 1958) übersetzte Rimbauds «Bateau Ivre» als «Das trunkene Schiff». Eine andere Übersetzung wäre «Das betrunkene Boot» (DeepL, 23.03.2023). 4. Bild Bild 1. «An Ocean of Books», Bild generiert von der Autorin mit Stable Diffusion, 28.03.2023 5. Textstruktur Die vorliegende Arbeit über den Kalten Krieg zwischen 1947 und 1989 identifiziert drei beson- ders wichtige Merkmale dieser Zeitperiode: 1. die ideologische Feindschaft zwischen Superblö- cken, 2. Stellvertreterkriege in der Dritten Welt und 3. das Wettrüsten insb. im Bereich der nu- klearen Abschreckung (nach einem Output von Claude Opus 4.1, 22.08.2025). Analog zur Literaturliste wird am Ende der Arbeit eine Liste mit Tools oder Hilfsmitteln angefügt, in der die KI-Unterstützung transparent gemacht wird: Hilfsmittel & Literatur Hilfsmittel 1. ChatGPT Version 5, OpenAI: https://chatgpt.com Hilfe bei Definitionen und sowie allgemeine sprachliche Unterstützung 2. Claude, Version Opus 4.1, Anthropic: https://claude.ai Hilfe bei der Erstellung der Textstruktur 3. Consensus, Version Juni 2025: https://consensus.app/ Literaturrecherchen 4. DeepL Translate, Deepl SE: https://www.deepl.com/de/translator Übersetzung von Textpassagen . 5. DeepL Write, Deepl SE: https://www.deepl.com/de/write Neuformulierung von Textstellen 6. Stable Diffusion, Stability AI: https://stablediffusionweb.com Bildgenerierung Literatur Rimbaud, Arthur (1958). Das trunkene Schiff. Aus dem Französischen übersetzt von Paul Celan. Wiesbaden: Insel-Verlag Quellen Leschke, Jonas, und Peter Salden. 2023. Didaktische und rechtliche Perspektiven auf KI-gestütztes Schreiben in der Hochschulbildung. Ruhr-Universität Bochum, Universitätsbibliothek / Zentrum für Wis- senschaftsdidaktik. https://doi.org/10.13154/294-9734. Limburg, Anika, Peter Salden, Margret Mundorf, und Doris Weßels. 2022. “Plagiarismus in Zeiten Künst- licher Intelligenz.” Zeitschrift für Hochschulentwicklung 17/3 (31. Oktober 2022): 91–106. htt- ps://doi.org/10.3217/zfhe-17-03/06. McAdoo, Timothy (American Psychological Association). 2024. “How to Cite ChatGPT.” Blog Beitrag. htt- ps://apastyle.apa.org/blog/how-to-cite-chatgpt, aufgerufen am 1. Juli 2025. MLA (Modern Language Association of America). 2023. “How do I cite generative AI in MLA style?”. htt- ps://style.mla.org/citing-generative-ai/, aufgerufen am 09. Februar 2024. Sato, Marianne. 2023. Library Guides – AI tools for assignments: Overview. University of Queensland, Australia. https://guides.library.uq.edu.au/referencing/ai-tools-assignments/overview, aufgerufen am 1. Juli 2025. Lizenz für dieses Dokument Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International (CC BY-SA 4.0) https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ https://chatgpt.com/ https://claude.ai/ https://consensus.app/ https://www.deepl.com/de/translator https://www.deepl.com/de/write https://stablediffusionweb.com/ https://doi.org/10.13154/294-9734 https://doi.org/10.3217/zfhe-17-03/06. https://doi.org/10.3217/zfhe-17-03/06. https://apastyle.apa.org/blog/how-to-cite-chatgpt https://apastyle.apa.org/blog/how-to-cite-chatgpt https://style.mla.org/citing-generative-ai/ https://style.mla.org/citing-generative-ai/ https://guides.library.uq.edu.au/referencing/ai-tools-assignments/overview https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/ 1. Prinzipien Hintergrund Dürfen KI-basierte Tools im Studium eingesetzt werden? Unter welchen Bedingungen? Grundprinzipien des Zitierens 2. Praktische Umsetzung Was ist während der Erstellung einer Arbeit zu beachten, um die Verwendung von KI-Tools kennzeichnen zu können? Formulierungsvorschläge zur korrekten Referenzierung Quellen

  • IOC_1984_prohibited_list.pdf
    Bundesinstitut fur Sportwissenschaft Dopingkontrollen von M. Donike und Ch. M. Kaiser Koln 1984 Titelaufnahme: DK 615.785-07 : 796.011.5 : 178.8 Donike, M.; Kaiser, Ch., M.: Dopingkontrollen Hrsg.: Bundesinstitut fur Sportwissenschaft Schorndorf: Hofmann, 96 P., 2 Darst., DIN A 5, brosch. © 1980 by Bundesinstitut flr Sportwissenschaft, HertzsiraBe 1, 5000 Kéln 40 2., erweiterte und verbesserte Auflage 1984 Gesamtherstellung: Druckerei und Verlag Karl Hofmann, 7060 Schorndorf inhaltsverzeichnis 1. Definitionen des Dopings.......... 2. 3. Der analytische Nachweis ......... Abnahmeprozedur ............04- Zur Problematik der Aufstellung einer ,,Medikamenten-Liste* ....... Schutz vor unberechtigten Dopingvorwuirfen..... 0.0.2.2... 00 eee DurchfUhrungsbestimmungen ...... Alphabetisches Verzeichnis der verbotenen Wirkstoffe ........ Tea Alphabetisches Verzeichnis der Medikamente, die Dopingmittel ent- Nalten oo. ee ee Anhang ......-. 0. cece eee ee Medizinische Ordnung des IOC. . Grundsatzerklarung flr den Spitzensport................00-. DSB-Rahmenrichtlinien zur Bekampfung des Dopings ......... Voraussetzungen flr die Akkreditierung von Doping-Kontroll-Labo- ratorien 02. eee EntschlieBung zur Grundsatzerklarung flr den Spitzensport..... Definition des Begriffs Substitution 16 20 21 23 26 42 57 75 75 75 81 87 89 92 Tabelle 1 Dopingliste des Deutschen Sportbundes (DSB) Stand Mai 1978 Phenylethylaminderivate Amphetamine einschlieBlich der C- und N-Alkyiderivate Amphetamin Methamphetamin Phentermin Mephentermin Fenetyllin Fenfluramin Amphetaminil Ethylamphetamin Dimethylamphetamin Methoxyphenamin Sar nr OO CO Os Cn = OOMONOORON + oO Ephedrin und Analoge Ephedrin Pseudoephedrin Norephedrin Cathin (Norpseudoephedrin) Cafedrin MiNNNHN oabONM — Ringhydroxylierte Phenylethylaminderivate Hydroxyamphetamin Pholedrin 1.3.3 Etilefrin 1.3.4 Synephrin 1.3.5 Phenylephrin 1.3.6 Metaraminol 1.3.7 Octopamin 1.3.8 Norfenefrin aa ho 1.4 Maskierte Phenylethylaminabkémmiinge 1.4.4 Phenmetrazin 1.4.2 Pemolin 4.4.3 Prolintan 1.4.4 Fenbutrazat 1.4.5 Methylphenidat 1.4.6 Fencamfamin 1A7 Fenproporex 1.5 Wirkstoffe mit ahnlicher Wirkung und Struktur (insbesondere Appetitzigler) 12 a a a won — 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 4. 41 4.2 4.3 4.4 45 4.6 Propylhexedrin Heptaminol Amfepramon Stark wirksame Analgetika Alle stark wirkenden Analgetika (Opiate, Hypnoanalgetika, Narkotika) der Morphin-, Pethidin- und Methadon-Gruppe sind verschreibungs- pflichtig. Sie zahlen grundsatzlich zu den Dopingmitteln. Von den deut- schen Arzneimittelspezialitaten zahlen beispielsweise hierzu: Am- phiolen, Morphin Thilo, Dilaudid, Eukodal, Dolantin, L-Polamidon, Jetrium. Analeptica (einschlieBlich Kampfer- und Strychninderivate) Pentetrazol Nicethamid Etamivan Bemegrid Strychnin Strychnin-N-oxid Strychninsaure Anabole Steroide Clostebol (Chiortestosteron) Metandienon Methyltestosteron Nandrolon (Nortestosteron und alle Ester) Oxymetholon Stanozolol Bemerkung: Die vollstandige Dopingliste des DSB enthalt noch die chemische Bezeichnung und, als Beispiel gedacht, einige Praparatenamen. Auf eine Wie- dergabe wurde an dieser Stelle verzichtet, da die Tabellen 3 und 4 weit ausfthrli- cher gestaltet sind. Tabelle 2 Doping-Liste der Medizinischen Kommission des IOC fiir die Spiele der XXIII. Olympiade, Los Angeles 1984, und fiir die XII. Winterspiele in Sara- jevo 1984 a) Psychomotorische Stimulantien, z. B. Amphetamin Benzphetamin 13 Chlorphentermin * Cocain Diethylpropion (Amfepramon) x« Dimethylamphetamin (Dimetamfetamin) > » Ethylamphetamin (Etilamfetamin) Fencamfamin Meclofenoxat Methylamphetamin Methylphenidat Norpseudoephedrin (Cathin) 3Pemolin Phendimetrazin Phenmetrazin Phentermin Pipradol Prolintan und verwandte Verbindungen b) Sympathomimetische Amine, z. B. Chlorprenalin ¥Ephedrin Etafedrin Isoetharin isoprenalin Methoxyphenamin S¢Methylephedrin und verwandte Verbindungen c) Verschiedene Stimulantien des Zenitralen Nervensystems, z. B. Amiphenazol Bemegrid Xf Coffein* Cropropamid Crotethamid Doxapram Etamivan Leptazol (Pentetrazol) Nicethamid Picrotoxin > €Strychnin und verwandte Verbindungen d) Narkotika und Analgetika, z. B. Anileridin XCodein Dextromoramid 14 Dihydrocodein Dipipanon Ethylmorphin 2sHeroin Hydrocodon Hydromorphon Levorphanol Methadon 2Morphin Oxycocdon Oxymorphon Pentazocin Pethidin Phenazocin Piminodin Thebacon Trimeperidin und verwandte Verbindungen e) Anabole Steroide, z. B. Clostebol Dehydrochlormethyltestosteron Fluoxymesteron Mesterolon Metenolon Metandienon Methyltestosteron Nandrolon Norethandrolon Oxymesteron Oxymetholon Stanozolol Testosteron* und verwandte Verbindungen Diese Liste ist nicht abgeschlossen; sie kann jederzeit erweitert werden. P.S. Auf Verlangen der interessierten Internationalen Verbande (F.I.E. — Interna- tionaler Fechtverband und U.|.P.M.B. — Internationaler Verband flir Modernen Funtkampf) wird ein Alkoholtest bei den Wettkampfen dieser Verbande durch- gefiihrt. : * Die Definition eines positiven Falles veriangt: 1. Fur Coffein: Wenn die Konzentration 15 ug/ml Gberschreitet. 2. Fur Testosteron: Wenn das Verhdltnis der Gesami-Konzentration des Testosterons zu dem des Epitestosterons den Wert von 6 Ubersteigt. 15

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    Bundesinstitut fiir Sportwissenschaft Dopingkontrollen Koln 1980 Titelaufnahme: DK 615.785-07 : 796.011.5: 178.8 Donike, M.; Kaiser, Ch.: Dopingkonitrollen Hrsg.: Bundesinstitut flr Sportwissenschaft Bonn: Osang Verlag, 81 P., 1 Darst., DIN A 5, brosch. © 1980 by Bundesinstitut fir Sportwissenschaft, Hertzstr. 1, 5000 Kdln 40 Verlag: Osang Verlag, Bonn Satz: DS Druck-Service, Neuwied Gesamtherstellung: Omnia-Drucke, Nurnberg Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 1. Definitionen. 0... ccc cece tenn ene tenn ene e nee 9 2. Der analytische Nachweis ............0 ccc cece eee ee renee cree nas 16 3. Abnahmeprozedur .... ec ete tne e eee tee entes 17 4. Zur Problematik der Aufstellung einer ,,Medikamenten-Liste“ ........ 19 5. Schutz vor unberechtigten Dopingvorwirfen................02+2205 20 6. Die Durchfihrungsbestimmungen der Medizinischen Kommission des 10C (Deutsch-englisch-FranzOsisch)................ cece eee eee 23 7. Alphabetisches Verzeichnis der verbotenen Wirkstoffe (Tabelle 3).... 40 8. Alphabetisches Verzeichnis der Medikamente, die Dopingmittel enthalten (Tabelle 4)...................2 222 cee eee 52 9. Anhang Regei 27 des Internationaien Olympischen Komitees Grundsatzerklarung fir den Spitzensport (DSB) Rahmenrichtlinien zur Bekampfung des Dopings (DSB) ............... 71 c. Jeder Olympiateilnehmer, der sich weigert, sich diesen Kontrollen und Un- tersuchungen zu unterwerfen, oder der des Dopings fir schuldig befunden wird, wird von den Spielen ausgeschlossen. Wenn der Olympiateilnehmer Mitglied einer Mannschaft ist, wird das Spiel oder der in Frage kommende Wettbewerh fir die betroffene Mannschaftt als verloren bewertet. Unter Berticksichtigung der Erklarungen der Mannschaft und nach Anhdren des zustandigen internationalen Fachverbandes kann die Mannschatt,aus deren Kreis ein oder mehrere Mitglieder des Dopings uberfuhrt worden sind, von den Spielen ausgeschiossen werden. In den Sportarten, in denen eine Mannschaft nach AusschluB eines Mitglie- des nicht mehr am Wettbewerb teilnehmen kann, kénnen die Ubrigen Mit- glieder jedoch als Einzelwettkampfer an den Start gehen. d. Die weiblichen Olympiateilnehmer miissen sich den vorgeschriebenen Ge- schiechtskonitrollen unterwerfen. e. Aut Vorschlag der Medizinischen Kommission kann das Exekutivkomitee . eine Medaille aberkennen. f. Eine Medizinische Kommission kann mit dem Auftrag gegrtindet werden, die obengenannten Regelungen zu Uberwachen. Die Mitglieder dieser Me- dizinischen Kommission durfen nicht als Mannschafttsarzte tatig werden. g. Die obengenannten Regelungen sollen in keinem Faille weiteren Sanktio- nen der internationalen Fachverbande vorgreifen. Tabelle 2 Doping-Liste der Medizinischen Kommission des [OC fiir die Spiele der XXII. Olympiade, Moskau, 1980 a) Psychomotorische Stimulantien, z. B. Amphetamin Benzphetamin Cocain Diethylaminopropiophenon (= Amfepramon) Dimethylamphetamin Ethylamphetamin Fencamphamin Meclofenoxat Methamphetamin Methylphenidat Norpseudoephedrin Pemolin Phendimetrazin Phenmetrazin 14 Phentermin Pipradrol Prolintan und verwandte Verbindungen b) Sympathomimetische Amine, z. B. Clorprenalin Ephedrin Etafedrin lsoetarin lsoprenalin Methylephedrin Methoxyphenamin und verwandte Verbindungen c) Verschiedene Stimulantien des Zentralen Nervensystems, z. B. Amiphenazol Bemegrid Doxapram Etamivan * Leptazol (= Pentetrazol) Nicethamid Picrotoxin Strychnin und verwandte Verbindungen d) Narkotika und Analgetika, z. B. Anileridin Codein Dextromoramid Dihydrocodein Dipipanon Ethylmorphin Heroin Hydromorphon Levorphanol Methadon Morphin Oximorphon Oxicodon Pentazocin Pethidin Phenyzocin Piminodin Thebacon 15 Trimeperidin und verwandte Verbindungen e) Anabole Steroide, z. B. Metandienon Nandrolon-decanoat Nandrolon-phenylpropionat Oxymetholon (Oximetholon) Stanozolol und verwandte Verbindungen Diese Liste ist nicht abgeschlossen; sie kann jederzeit erweitert werden. 2. Der analytische Nachweis Doping im modernen Hochleistungssport ist keine Erscheinung, die auf die letzten Jahre beschrankt ist, sondern schon seit Jahrzehnten beobachtet wur- de. Wirksame Kontrollen, die notwendig gewesen waren, scheiterten jedoch lange Zeit wegen des Fehlens ausreichend empfindlicher, spezifischer und schneller analytischer Methoden. Gerade Dopingkontrollen bei Olympischen Spielen und internationalen Wett- kampfen stellen groBe Anforderungen an die Analytik, die routinemaBig erst seit 1970 zu erfiillen waren. Der Umfang der Dopinganalytik ergibt sich aus der _ Anzahl der verbotenen Wirkstoffe, der Anzahl der zu analysierenden Proben und aus den gesetzten Fristen zur Bekanntgabe der Analysenergebnisse. Eine absolut notwendige Vorbedingung fiir die DurchfUhrung von Dopingkon- trollen ist die Kenntnis der pharmakokinetischen Daten eines Dopingmittels oder mit anderen Worten: das Verhalten eines Dopingmittels im menschlichen Korper. War Jahrzehnte hindurch die Analytik die schwache Steile bei Dopingkontrol- len, so hat sich dieser Umstand nach Einflhrung der modernen analytischen Techniken der Gas-Chromatographie und der Massenspektrometrie, in Ver- bindung mit der elektronischen Datenverarbeitung, grundlegend geandert. Weiter kann davon ausgegangen werden, daB die wichtigsten pharmakokine- tischen Daten der meisten Dopingmittel bekannt sind und in den mit Doping- analysen befaBten Laboratorien Stoffwechseluntersuchungen und Ausschei- dungsstudien von Dopingmitteln laufend zur Kontrolle und zur Verbesserung der Analysenverfahren durchgefiihrt werden. 16 Es ist heute, wie schon die Dopinganalytik anlaBlich der Olympischen Spiele in Munchen, 1972, und Montreal, 1976, bewiesen hat, kein Problem mehr, nach Applikation pharmakologischer Dosen die Wirkstoffe im Urin nachzuwei- sen. Wenn sich auch die analytischen Verfahren in den einzeinen Laboratorien geringfiigig unterscheiden, so lassen sich doch grundsatzlich folgende ge- meinsame Merkmale der modernen analytischen Prozeduren festhalten: 1. Extraktion der Urinproben zum Zwecke der Anreicherung und des Entfer- nens stérender Begleitstoffe. 2. Gas-Chromatographische bzw. diinnschichtchromatographische Uber- sichtsanalysen (Screening-Prozeduren). 3. Massenspektrometrische Identifizierung der aufgefundenen kdérperfrem- den Stoffe (substanzspezifischer Nachweis) nach chromatographischer Vortrennung. Fur die Gruppe der anabolen Steroide stehen fur Screeningzwecke noch ra- dio-immun-chemische Methoden zur Verfligung. Die Bestatigung eines positiven Dopingbefundes, also die endglltige Identi- fizierung, geschieht fir alle Wirstoffgruppen mit Hilfe der Massenspektrome- trie. Der Einsatz dieser apparativ aufwendigen Methode dient dem Schutz der Athleten vor unberechtigten Dopingvorwirfen: Nicht der Verdacht aufgrund von wenig spezifischen Gruppenreaktionen, sondern die nach Durchfuhrung der vorgeschriebenen Analysenprozeduren bis hin zur Auinahme eines Mas- senspektrums durchgeflhrte Identifizierung des Wirkstoffes oder seines Me- taboliten ist Grundiage eines positiven Dopingbefundes. 3. Abnahmeprozedur Bei der zahlenmaBigen Haufigkeit von Dopingkontrollen bei internationalen WettkAampfen diirfte es keine Seltenheit sein, da8 Spitzen-Athleten mit einer Dopingkontrolle rechnen mulssen. Wenn auch die Durchflihrungsbestimmun- gen der internationalen Fachverbande geringe Unterschiede aufweisen, so lassen sich in Anlehnung an die Regeln der Medizinischen Kommission des lOG folgende wichtige Punkte als gemeinsames Merkmal der Abnahmepro- zedur feststellen: 1. Entsprechend dem vom internationalen Fachverband festgelegten Aus- wahimodus geht den ausgewahiten Athleten nach dem Wettkampf eine schriftliche Aufforderung zu, zur Dopingkontrolle zu erscheinen. Diese Auf- 17

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    Bundesinstitut fir Sportwissenschaft Dopingkontrollen von M. Donike und S. Rauth Koln 1992 DK 615.785-07: 796.011.5: 1788 Donike, M.; Rauth, S. Dopingkontrollen Hrsg.: Bundesinstitut fur Sportwissenschaft Schorndorf; Hofmann, 160 S., 4 Darst., DIN A5, brosch. © 1992 by Bundesinstitut fur Sportwissenschaft, Carl-Diem-Weg 4, 5000 Kéln 44 Gesamtherstellung: Druckerei und Verlag Karl Hofmann, 7060 Schorndorf Inhaltsverzeichnis VOIWOrt ee ee een eens 7 Definitionen des Dopings.... 0... 0.0... cece eee 9 1.1 Doping-Definition des Deutschen Sportbundes............. i] 1.2 Dopingdefinition der Medizinischen Kommission des |OC.... 12 13 Erlauterungen zu den verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden...... 0.0.0... eee es 17 . Dopingkontrollen auBerhalb des Wettkampfes...............-. 24 21 Vorbemerkung ..... 0... eee 24 2.2 Geschichtlicher Riickblick... 0.0... 0. eee 24 2.3 Widerstande gegen die Einflhrung von Kontrollen auBerhalb des Wettkampfes 0... 0. ee eee 26 2.4 Unverzichtbare Prinzipien der Kontrollen auBerhalb des Wettkampfes ...... 2.00.0... eee cee ee 27 2.5 Einfthrung von Kontrollen auBerhalb des Wettkampfes ...... 28 Der analytische Nachweis ...... 0.0.0... cee eee 31 3.1 Qualitativer Nachweis.... 2... es 31 "3.2 Der quantitative Nachweis von Koffein und Testosteron...... 32 Abnahmeprozedur .. 6... eee 37 Schutz vor unberechtigten Dopingvorwirfen..............0005 39 Durchfuhrungsbestimmungen der Medizinischen Kommission des |OC fur die Abnahme von Urinproben zur Dopingkontrolle... 43 61 Auswahl der Athleten. 0... 0.0.0.6. eee 44 6.2 Abnahmeprozedur.... 0. ee 45 63 Analysen der Proben... 0.0... eee 50 64 Geschlechtskontrolle . 0... ee ees 51 65 Englische Originalfassung... 00.0.0... 2. cee 53 Alphabetisches Verzeichnis der verbotenen Wirkstoffe .......... 60 Zur Problematik der Aufstellung einer ,,Medikamenten-Liste" ..... 83 Alphabetisches Verzeichnis der Medikamente, die Dopingmittel enthalten.. 2.0... eee 85 3. Analeptika (einschlieBlich Kampfer- und Strychninderivate) 3 Pentetrazol 3.2 Nikethamid 33 Etamivan 3.4 Bemegrid 3.5 Strychnin 3.6 Strychnin-N-oxid 3.7 Strychninsaure 4, Anabole Steroide 4A Clostebol (Chlortestosteron) 4.2 Metandienon 43 Methyltestosteron 4.4 Nandrojon (Nortestosteron und alle Ester) 45 Oxymetholon 46 Stanozolol Bemerkung: Die volistandige Dopingliste des DSB enthalt neben dem Wirkstoffnamen noch die chemische Bezeichnung und, als Beispiel gedacht, einige Prapara- tenamen. Auf eine Wiedergabe wurde an dieser Stelle verzichtet, da die Ta- bellen 4 und 5 dieser Broschtire weit ausfiihrlicher gestaltet sind, als die nunmehr 10 Jahre alte Dopingliste des Deutschen Sportbundes (DSB). 1.2 Dopingdefinition der Medizinischen Kommission des IOC Die Medizinische Kommission des IOC hat davon Abstand genommen, eine allgemeine, ethisch begriindete Definition des Dopings zu geben, wie sie bei- spielsweise in den DSB-Rahmenrichtlinien zu finden ist. Grund hierfiir sind Formulierungs- und Definierungsschwierigkeiten vor allem von Begriffen wie fair/unfair oder physiologisch/unphysiologisch, die seit Jahren nicht befriedi- gend geldst werden konnten. Fur die Olympischen Spiele gilt der folgende Grundsatz, den man auch als pragmatische Definition bezeichnen kann: Doping ist die Verwendung von Substanzen aus den verbotenen Wirk- stoffgruppen und die Anwendung verbotener Methoden. Grundlage der Dopingkontrollen bei Olympischen Spielen ist die Regel 48 der Olympischen Charta (Medizinischer Kodex, Anhang 3), die das Dopen verbietet. Diese Regel verpflichtet die Medizinische Kommission des IOC, eine Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden zu erstellen (verg}. Tab. 2), erganzt durch Beispiele fur verbotene Substanzen (vergl. Tab. 3) und durch Erlauterungen (vergl. Kapitel 1.3). Fur die Olympischen Spiele des Jah- res 1992, die Winterspiele in Albertville und die Sommerspiele in Barcelona, . 12 haben sich beztiglich der Wirkstoffgruppen die in der Einleitung schon er- wahnten Veranderungen ergeben. Die Liste der namentlich als Beispiel ge- nannten Dopingmittel ist nur unwesentlich um zwei Substanzen — Amineptin und Mesocarb — erweitert worden. An dieser Stelle sei erwahnt, daB die Medizinische Kommission des IOC unter Umstanden auch fir eine kurzfristige Veranderung der Dopingliste offen ist, falls hierfur Grtinde bestehen. Veranderungen bedeuten in der Regel Erwei- terungen, durch die die miBbrauchliche Benutzung von Medikamenten oder gar Methoden verhindert werden soll. Eine Erweiterung der Dopingdefinition hat Konsequenzen zur Folge, wie die Ausarbeitung und Einfuhrung neuer Analysenverfahren, und in der Betreuung der Athleten gegebenenfalls eine Umstellung der gewohnten Therapie. Beispielsweise hat die Medizinische Kommission trotz starker Bedenken beztiglich fenlender Nachweisbarkeit cie Gruppe der anabolen Steroide schon 1974 fur die Spiele der XX1. Olympiade in Montreal 1976 verboten. In Los Angeles sorgte die £-Blocker-Applikation im Modernen Ftinfkampf, zum Teil unter Vorlage eines falschen arztlichen Attestes, ebenso fiir negative Schlagzeilen wie das Blutdoping bei den Rad- fahrern des USTeams, das einige Monate nach den Spielen bekannt wurde. Die Konsequenz war 1986 das Verbot der Anwendung von #-Blockern und das Verbot des Blutdopings als ,,Methode", die ftir die Olympischen Spiele des Jahres 1988 gelten. Im Juni 1987 entdeckte das Kdlner Labor eine neue Spielart, die Reduzie- rung der Ausscheidung von Anabolika nach Probenecidgabe. Die Folge die- ses Befundes war, daB die Medizinische Kommission des !OC kurzfristig die Manipulation von Urinproben, gleichgtltig, ob mit pharmakologischen, che- mischen oder physikalischen Mitteln, verbot. Es ist daher zu erwarten, daB auch in Zukunft als Reaktion auf die Entwicklung der ,,Doping-Szene" Ergan- zungen bzw. Erweiterungen der Dopingliste erfolgen. Die 1982 beschlossene Einflhrung von Grenzkonzentrationen fiir Koffein und Testosteron hat die Medizinische Kommission des !OC beibehalten. Die Fol- gerungen werden unter Punkt 2.2 ausflhrlich erértert. Tab. 2: Dopingdefinition der Medizinischen Kommission des IOC fir die Spie- le der XXV. Olympiade in Barcelona und fiir die XIV. Winterspiele in Albertville 1992 Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden l. Verbotene Wirkstoffgruppen A. Stimulantien B. Narkotika 13 C. Anabole Steroide D. Beta-Blocker E. Diuretika F. Peptidhormone und Analoge ll. Verbotene Methoden A. Blutdoping B. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation Iti. Wirkstoffgruppen, zugelassen nur mit gewissen Einschrankungen A. Alkohol B. Marihuana C, Lokalanaesthetika D. Kortikosteroide Anmerkung: GemaB der Doping-Definition der Medizinischen Kommission des IOC ist Do- ping der Gebrauch von Substanzen, die zu den verbotenen pharmakologi- schen Wirkstoffgruppen gehdren, und die Anwendung unzulassiger Methoden, wie das Blutdoping. Diese Art der Definition hat den Vorteil, daB neue pharmakologische Wirkstoffe, die zum Teil speziell fur Dopingzwecke synthetisiert sein mégen, automatisch wegen ihrer Zugehdrigkeit zu einer ver- botenen Wirkstoffgruppe verboten sind. Um das Dopingverbot zu verdeulli- chen, werden Beispiele flr verbotene Wirkstoffe aufgezahlt. Verwendet werden die ,,Internationalen Freinamen” (INN), die die Weltgesundheitsorga- nisation registriert. Diese Aufzahlung ist nicht als eine volistandige, abge- schlossene Liste aller Substanzen aufzufassen. Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen dtirfen unter keinen Um- standen an im Wettkampf befindliche Athleten verabreicht werden, es sei denn, die Medizinische Kommission des IOC hat ihre Verwendung ausdrtick- lich erlaubt. Wenn Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen bei einer Doping- konirolle analytisch nachgewiesen werden, wird die Medizinische Kommis- sion des IOC entsprechend den Dopingkontrollregeln des |OC vorgehen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daB die Gegenwart einer verbotenen Substanz oder ihres Metaboliten einen VerstoB gegen die Do- pingregeln darstellt, unabhangig von der Applikationsart. . 14 VERBOTENE WIRKSTOFFGRUPPEN Tab. 3: Beispiele zu den verbotenen Wirkstoffgruppen A. ** Stimulantien, zum Beispiel: Amfepramon Amfetaminil Amineptin Amiphenazol Amphetamin Benzphetamin Cathin Chlorphentermin Clobenzorex Clorprenalin Cropropamid** Crotethamid** Dimetamfetamin Ephedrin Etafedrin Etamivan Etilamfetamin ~ Fencamfamin Fenetyllin Fenproporex Furfenorex und verwandte Verbindungen. Koffein* Kokain Mefenorex Mesocarb Methamphetamin Methoxyphenamin Methylephedrin Methylphenidat Morazon Nikethamid Pemolin Pentetrazol Phendimetrazin Phentermin Phenylpropanolamin Pipradrol Prolintan Propylhexedrin Pyrovaleron Strychnin Ein positiver Dopingfall mit Koffein liegt vor, wenn die Koffeinkonzen- tration im Urin 12 Mikrogramm/ml tbersteigt. Bestandteile von Micoren®. Narkotika, zum Beispiel: Alphaprodin Anileridin Buprenorphin Codein Dextromoramid Dextropropoxyphen Diamorphin (Heroin) Dihydrocodein Dipipanon Ethoheptazin und verwandte Verbindungen. Ethylmorphin Levorphanol Methadon Morphin Nalbuphin Pentazocin Pethidin Phenazocin Trimeperidin 15 C. Anabole Steroide, zum Beispiel: Bolasteron Nandrolon Boldenon Norethandrolon Clostebol Norethisteron Dehydrochlormethyltestosteron Oxandrolon Fluoxymesteron Oxymesteron Mesteroion Oxymetholon Metandienon Stanozolol Metenolon Testosteron* Methyltestosteron und verwandte Verbindungen. Als Doping gilt die Applikation von Testosteron und jede andere Manipu- lation, die dazu fUhrt, daB das Verhaltnis der Urinkonzentration von Testo- steron zu Epitestosteron hdher als 6 liegt. Es ist bekannt, daB die Applikation von Choriongonadotropin (HCG — Schwangerschaftshormon) und anderen Verbindungen mit ahniicher Wirkung bei Mannern zu einer erhéhten Produktion von androgenen Ste- roiden fuhrt. Die Anwendung dieser Wirkstoffe ist daher verboten. D. Beta-Biocker, zum Beispiel: Acebutolol Nadolol Alprenolol Oxprenolol Atenolol Propranolol Labetalol Sotalol Metoprolol ; und verwandte Verbindungen. E. Diuretika, zum Beispiel: Acetazolamid Diclofenamid Amilorid Ethacrynsaure Bendroflumethiazid Furosemid Bumetanid Hydrochlorothiazid ° Canrenon Mersaly| Chlormerodrin Spironolacton Chlortalidon Triamteren und verwandte Verbindungen. Zum SchluB dieses Abschnittes Uber die Definition des Dopings noch ein Wort der Erkla@rung Uber den Zusatz ,,. .. und verwandte Verbindungen*, der bei jeder Wirkstoffgruppe im AnschluB an die Aufzahlung der Beispiele er- scheint. Dieser Zusatz ist, wenn man die Doping-Definition als Aufzahlung von Wirkstoffgruppen interpretiert, Uberflussig. Er soll jedoch noch einmal_ 16 deutlich machen, daB die als Beispiele genannten Wirkstoffe keine endgllti- ge, abgeschlossene Liste darstellen, sondern daB auch ohne namentliche Nennung die Verwendung aller pharmakologischen Wirkstoffe innerhalb der Gruppe verboten ist. Dieser Zusatz soll neu synthetisierte oder kUrzlich in den Handel gebrachte Wirkstoffe als Dopingmittel ausweisen. Es ist offensichtlich, da8B durch diese MaBnahme ein Problem vermieden wird, das staatlichen Stellen bei der Bekampfung des DrogenmiBbrauchs groBe Schwierigkeiten bereitet. Alle nicht namentlich als Suchtmittel (Betaubungsmittel) genannten Substanzen fallen nicht unter die Bestinmmungen des Betaubungsmittelgeset- zes. Daher kénnen nahe chemische Verwandte, meist in WaschkUichenlabors synthetisiert, in den Verkehr gebracht werden. Diese Stoffe nennt man ,,De- signer Drugs" synthetisiert nach dem Vorbild einer wirksamen, dem Betau- bungsmittelgesetz unterstellten Verbindung, um dieses Gesetz zu umgehen. 1.3 Erlauterungen zu den verbotenen Wirkstofigruppen und Methoden Die Medizinische Kommission des |OC hat zu den in der Dopingdefinition aufgefthrten verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden jeweils kurzgefa8te Erlauterungen verdffentlicht, die im folgenden ohne weiteren Kommentar wie- dergegeben werden, da sie aus sich heraus verstandlich erscheinen. A. Stimulantien Unter der Wirkstoffgruppe ,,Stimulantien" finden sich verschiedene pharma- kologische Substanzen, die die Aufmerksamkeit erhéhen, und in der Lage sind, die Leistungsbereitschaft, aber auch die Aggressivitat zu steigern. Die Anwendung dieser Substanzen kann auch zu einer Verringerung der Selbst- kontrolle fahren, wodurch in einigen Sporiarten eine Gefahrdung anderer Wettkampfteilnehmer erfolgen kann. Amphetamin und die verwandten Verbindungen sind bekannt daft, daB sie Probleme im Sport hervorrufen. Einige Todesfalle sind unter den Bedingun- gen der maximalen kérperlichen Anstrengung vorgekommen, auch wenn nur ,normale* pharmakologische Dosen verabreicht wurden. Es gibt keine medizinische Rechtfertigung fur die Anwendung von Amphetaminen im Sport. Zu der Gruppe der Stimulantien gehéren auch die sympathomimetischen Amine, zu denen Ephedrin zahit. In hohen Dosen kann diese Verbindung auf die Psyche stimulierend wirken und den Kreislauf anregen. Nicht erwtinschte Effekte sind hdéherer Blutdruck und Kopfschmerzen, erhdéhter und unregel- maBiger Puls, AngstgefUhle und Zittern. In geringen Dosen sind Ephedrin, Pseudoephedrin, Norephedrin und Norpseudoephedrin haufig in Mitteln ge- gen Erkaltungskrankheiten und gegen Heufieber enthalten, die in Apotheken und anderen Geschaften z. T. ohne arztliches Rezept erstanden werden k6n- nen. 17

  • IOC_1994_prohibited_list.pdf
    BUNDESINSTITUT FOR SPORTWISSENSCHAFT DOPINGKONTROLLEN _ VON Ml. DONIKE UND S. RAUTH A993 Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme _ _ |Donike, Manfred: Dopingkontrollen / von M. Donike und S. Rauth. Bundesinstitut fir Sportwissenschaft. - Stand 12. September 1993. - Kéin: Sport und Buch Strauss, Ed. Sport, 1993 ISBN 3-89001-098-9 NE: Rauth, Susanne: Kdln 1993 Sport und Buch StrauB GmbH Edition Sport 1993 Kirchweg 14, 50858 Kdin © Bundesinstitut fr Sportwissenschaft, K6In Druck: Druckerei und Verlag Wehle, Alfter ISBN 3-89001-098-9 Printed in Germany ‘INHALTSVERZEICHNIS' Definition des Dopings...1.:.....iiccssccsssetsesessessescsssssssssessesesesseesescesesssseeseseeseenees * 4.1 Einleitung : 1.2 Dopingdefinition der Medizinischen Kommission des 1OC ’ 1.3 Erlauterungen zu den verbotenen Wirkstofigruppen und Methoden secteeee 10 1.3.1 ad. I. Verbotene Wirkstofigruppen . Ceeceeseeneaesealonaeseneeceneeneneeteeeseeee 10 1.3.2 ad II. Verbotene Methoden .0..:..:...ccsccssececeesessseeerseseesseneceeaeenensecs 16 1.3.3 ad Il. Wirkstoffgruppen, Zugelassen nur mit gewissen , “EINSCHrANKUNGEN ......c...sessessssccseseseessscsssessnsscseeacsensesscseeetens 18 Dopingkontrollen auBerhalb des Wettkampfes - Trainingskontrollen. seseeneneeeee 21 2.1 Vorb@MmerkUng..i..eccsscssctcseeseesesceseessesterennestesseessseesets soesseslntesesatessensseeaserene2 2.2 Geschichtlicher Riickblick:zu Trainingskontrollen «2.0.0.0... ceseeeseeececeeeeeeeees 21 2.3 Widerstaénde gegen die Einfihrung von h Kontrolien auBerhalb des Wettkampfes............... “uchessuvessusssunesssueesssesesssseorsetenssutersssecansversnaneeess 23 2.4 Unverzichtbare Prinzipien der Kontrollen poeta Ges Wettkamptes........tsseeccseectessesstnsestesnssnnseesnnnnsseeeuannereansntens e.;) 2.5 Einftihrung von Kontrollen au Berhalb'des Wettkampfes i inder = Bundesrepublik Deutschland... ...ccecsssscesscssssesecssseeesssstecessssesserssseesesssneeeQ7 Zur Frage der Einfilhrung von Blutproben esesesesssuesescseseucaeaderscieatsceaesesesseaeaes 29 Der analytische Nachweis ..........2:....sseeceeeiees ease leednasecrevecaueenntbecatecsuneeses 32 4.1 Qualitativer Nachweis.......... eeeseeesessssveeeseeesee 32 4.2 Der quantitative Nachweis (Kotfein und Testosteron) esteeees vheesenesesneneesees 34 © AbnahMeprozedur .........scsecssccsesssesssessessesssesssesenecsessueesneeseesseenes vaaseneaiesasesesass 41 - Schutz vor unberechtigten Denngvorwttfen sense Leseleeresseseee 43 Durchfiihrungsbestimmungen der Medizinischen Kommission des IOC fir die Abnahme von Urinproben zur Dopingkontrolle...............:ccccsssseeseeeeees 47 7.1 Ubersetzung der Durchfiihrungsbestimmungen der ............eseeeserseeeteess Medizinischen Kommission des lOC.............scecsssssrssssescesssnseseerensteeareaes 49 7.2 Englische Originalfassung (Stand 5. September 1993)... 60 Alphabetisches Verzeichnis der verbotenen Wirkstoffe...............soneseeeercees 72 Zur Problematik der Aufstellung einer Medikamentenliste ...........0..... eee 77 Alphabetisches Verzeichnis der Medikamente, die Dopingmittel 10. ONTHAlEN eee eecceeccececcccsesssssseseseceaeecerssecssssceecereseeesesescsueasaeesendaeesseeesresenseneeee 80 Tab. 4 Dopingdefinition der Medizinischen Kommission des 1OC fiir die XIV. Winterspiele in Lillehammer 1994 Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden I Verbotene Wirkstoffgruppen A.” Stimulantien B. Narkotika C. Anabole Wirkstoffe D. Diuretika ; E. Peptidhormone und Analoge il. Verbotene Methoden A. Blutdoping B. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation ‘Ii. Wirkstoffgruppen, zugelassen nur mit gewissen Einschrankungen Alkohol Marihuana Lokalanasthetika Kortikosteroide _Beta-Blocker MOOD > Anmerkung zu Tabelle 1: Die Doping Definition der Medizinischen Kommission des 1OC basiert auf. dem Verbot, Substanzen zu verwenden, die zu den verbotenen pharmakologischen Wirk- stoffgruppen gehdren, und/oder unzuldssige Methoden, wie das Blutdoping, anzu- wenden. Der Begriff "und verwandte Verbindungen” beschreibt Substanzen, die durch ihre pharmakologische Wirkung und/oder ihre chemische Struktur mit der verbotenen Substanzklasse verwandt sind. Um das Dopingverbot zu verdeutlichen, werden verbotene Wirkstoffe als Beispiele aufgezahit, die in Tabelle 2 A bis E wiedergegeben sind. Verwendet werden die "Internationalen Freinamen" (INN), die die Weltgesundheitsorganisation registriert. Diese Autzdhlung ist nicht als eine vollstandige, abgeschlossene Liste aller Sub- stanzen aufzufassen. i Substanzen aus den verbotenen Wirkstofigruppen dirfen unter keinen’ Umsté an im Wettkampf befindliche Athleten verabreicht werden, es Séi denn, die | zinische Kommission des IOC hat ihre Verwendung ausdriicklich erlaubt. Wenn Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen bei einer Dopingkor analytisch nachgewiesen werden, witd die Medizinische Kommission des. IO/ sprechend den Dopingkontrollregein. des |IOC vorgehen. Es sei, darauf hingew daB die Gegenwart einer verbotenen Substanz oder ihres Metaboliten einen V gegen die Dopingregeln darstellt, unabhangig von der Applikationsart. Tab. 2 A. Beispiele zur Wirkstoffgruppe der Stimulantien Amfepramon Koffein* — Amfetaminil ‘Kokain Amineptin . Mefenorex - Amiphenazol Mesocarb Amphetamin Methamphetamin Benzphetamin Methoxyphenamin Cathin Methylephedrin- ~ | Chiorphentermin Methyiphenidat - Clobenzorex Morazon Clorprenalin Nikethamid ' | Cropropamid** Pemolin Crotethamid** Pentetrazol Dimetamfetamin Phendimetrazin .| Epheédrin ‘Phenmetrazin Etafedrin: ' Phentermin Etamivan © . Phenylpropanolamin Etilamfetamin “Pipradol ~ Fencamfamin Prolintan Fenetyllin Propylhexedrin Fenproporex Pyrovaleron Furfenorex Strychnin a “und ‘verwandte Verbindurigen: * es * Ein positiver Dopingfall mit Koffein liegt vor, wenn die Koffeinkonzentration im Urin 12 Mikrogramm/mi ubersteigt -* Bestandteile von Micoren® : Tab. 2 . iB. Beispiele zu der Wirkstoffgruppe der Narkotika Alphaprodin © Ethylmorphin Anileridin Levorphanol . , | Buprenorphin _ Methadon '.. | Dextromoramid Morphin ‘| Dextropropoxyphen Nalbuphin Diarnorphin (Heroin) - Pentazocin Dihydrocodein Pethidin Dipipanon Phenazocin Ethoheptazin Trimeperidin und verwandte Verbindungen. Tab. 2 .C. Beispiele zu der Wirkstoffgruppe der Anabolen Substanzen Teil 1. Androgen Anabole Steroide Bolasteron Methyltestosteron Boldenon Nandrolon Clostebol Norethandrolon Dehydrochlormethyltestosteron Oxandrolon Fluoxymesteron .. Oxymesteron Mesterolon Oxymethoion Metandienon Stanozolol Metenolon Testosteron* und verwandte Verbindungen. * Als Versto& gegen die Dopingregein gilt ein Verhdltnis Testosteron zu Epitestosteron von héher als 6 zu 1 im Urin eines Athleten solange kein Beweis vorliegt, da diesem Verhaltnis eine physiologische oder pathologische Ursache zugrunde liegt. Tab. 2 C. Beispiele zu der Wirkstoffgruppe der Anabolen Substanzen Teil 2. Andere anabole Wirkstoffe: Beta-2-Agonisten, z.B. Clenbuterol und verwandte Verbindungen - Tab. 2 Dd. Beispiele zu der Wirkstoffgruppe. der Diuretika Acetazolamid. to Diclofenamid ° . | Amilorid. me . Ethacrynsdaure Bendroflumethiazid Furosemid. Benzthiazide Hydrochlorothiazid Bumetanid Mersalyl . Canrenon 7 ; Spironolacton ‘ Chlormerodrin ~ Triamteren Chiortalidon - und verwandte Verbindungen. Tab. 2 E. Beispiele zu der Wirkstoffgruppe der Peptidhormone und Analoge Choriongonadotropin (HCG ) Adrenocorticotropes Hormon (ACTH y Wachstumshormon (HGH) — Die Medizinische Kommission des IOC verbietet auBerdem alle ent- '|sprechenden Releasing Faktoren (Hypothalamus-Hormone) der 0.g. Substanzen. : Erythropoietin (EPO) Der Zusatz “und verwandte Verbindungen", der bei jeder Wirkstoffgruppe: im AnschluB an die Aufzahlung der Beispiele erscheint, soll verdeutlichen; daB die Dopingdefinition sich auf alle. Wirkstoffe einer. ‘pharmakologischen Wirkstofigruppe bezieht und di AY beinhaltet. Dieser Zusatz erlaubt es, neu: synthetisierte, kiirzlich. in. den Handel ge- brachte oder wegen ihrer Nebenwirkung ‘als Dopingmittel verwendete Wirkstoffe.zu verbieten. Es ist offensichtlich, daB durch diese MaBnahme ein Problem vermieden wird, das staatlichen Stellen bei der Bekampfung des Drogen- und. Medikamenten- miBbrauchs groBe Schwierigkeiten bereitet,. denn .alle. nicht namentlich. als Sucht- mittel (Betaubungsmittel) aufgelisteten Substanzen fallen nicht unter die Be- stimmungen des Betaubungsmittelgesetzes.

  • IOC_1996_prohibited_list.pdf
    BUNDESINSTITUT FUR SPORTWISSENSCHAFT DOPINGKONTROLLEN VON IM. DONIKE ¢ UND S. RAUTH STAND 5. Juni 1996 Die Deutsche Bibliothek - CIP-Einheitsaufnahme Donike Manfred Dopingkontrollen / M. Donike ; S. Rauth. Bundesinstitut fur Sportwissenschaft. 2., auf den neusten Stand gebrachte Aufl. - Kéin : Sport und Buch Strauss, 1996 ISBN 3-89001-098-9 NE: Rauth, Susanne: 2. Auflage 1996 Sport und Buch StrauB GmbH Olympiaweg 1, 50933 K6in © Bundesinstitut fir Sportwissenschaft, Koln Druck: Steinmeier, Nérdlingen ISBN 3-89001-098-9 Printed in Germany INHALTSVERZEICHNIS m Definition des Dopings 4.1 ERMOIUING «00... eect cesereeeereeeesneeecosanarscceecenerersseuesteeesessaeeessesaeecsesnenessenes 1.2 Dopingdefinition der Medizinischen Kommission des OC... eee 4 1.3 Erlauterungen zu den verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden ......... 10 1.3.1 ad I. Verbotene Wirkstoffgruppen ...... cece ccereesesereereseeennener 10 4.3.2 ad IL Verbotene Methoden 0... eee scssssececeessrsneeeeeeeseerenenees 16 1.3.3 ad IH. Wirkstoffgruppen, zugelassen nur mit gewissen Einschr@nkungen ..............ccccccseeeceeceesecesseseeceeeecerssaeeseeseeneenees 18 Dopingkontrollen auRerhalb des Wettkampfes - Trainingskontrollen............... 21 2.1 VOrDEMESkKUNG ..........cccceesceeeseceeesteeeeseeersseeeresesoeusnsesasseeceesssseetannecsraeecernensere 21 2.2 Geschichtlicher Ruckblick zu Trainingskontrollen ......0... ees eeseeeeeee 21 2.3 Widerstande gegen die Einfilhrung von Kontrollen au&erhalb des Wettkamptes ...........cccceecccssscceeteeeeeceneessaeseseeecesseeesenseerssresseseaeseegeeeees 23 2.4 Unverzichtbare Prinzipien der Kontrollen auRerhalb des Wettkamptes 0.0.0... eeeeeceeneeseseeseecseeeeecerseesseeeeseessseeseessaeessenenseeereees 25 2.5 Einftihrung von Kontrollen auRerhalb des Wettkampfes in der Bundesrepublik Deutschland ........ icc ceesssereeseeessneeeeeeeeeseesenseeeeserereree 27 Zur Frage der Einfiihrung von BIUtproben...........cccccseessecseeeencereeeeeseeeeatereeeens 29 Der analytische Nachweis...................- ecaescesenseeseaseecneneeeeecueeeeceatenteeaeserenaeeteeans 32 4.1 Qualitativer Nachweis .............:::ceccceeeeeeeeeceeeteeeeeeeenaee sneer rnesenessaseeseeeaees 32 4.2 Der quantitative Nachweis (Koffein und Testosteron)............:ccceeeeeeees 34 Abnahmeprozedur.........ccccceeeeceeeecesseseecescerseeeesesenttesesseenessaterssnsretasanseneuensgeees 41 Schutz vor unberechtigten Dopingvorwirfen .......... ee eeeeeseeeseeeeeeeneeeeeeeereeeens 43 Durchftihrungsbestimmungen der Medizinischen Kommission des lOC ftir die Abnahme von Urinproben zur Dopingkontrolle ...0.... eee eeeeeeee 47 7.1 Ubersetzung der Durchfiihrungsbestimmungen def oo... sce eeeeeeeeeeeeees Medizinischen Kommission des lOC....... i ceeeccesesssscseseseseeseeserestenseentenee 7.2 Englische Originalfassung (Stand 14. JUNE 1995)... cee eseseeeneereeeeeee Alphabetisches Verzeichnis der verbotenen Wirkstoffe ......... Zur Problematik der Aufstellung einer Medikamentenliste . Alphabetisches Verzeichnis der Medikamente, die Dopingmittel ONthalten oo... ce eee cece cceceecsseeeveceesereeseeseseescceasensaegaseneerecseasscentetesseaeaaggerseonenes 80 Tab. 1 Dopingdefinition der Medizinischen Kommission des IOC fiir die XXVI. Sommerspiele in Atlanta 1996 Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden 1. Verbotene Wirkstoffgruppen A. — Stimulantien B. Narkotika C. Anabole Wirkstoffe D. Diuretika E. Peptid- und Glycoproteinhormone und Analoge Ve A. B. rbotene Methoden Blutdoping Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation ll. Wirkstoffgruppen, zugelassen nur mit gewissen Einschrankungen A. Alkohol B. Marihuana C. Lokalanasthetika D. Kortikosteroide E. Beta-Blocker Anmerkung zu Tabelle 1: Die Doping Definition der Medizinischen Kommission des IOC basiert auf dem Verbot, Substanzen zu verwenden, die zu den verbotenen pharmakologischen Wirkstoffgruppen gehéren, und/oder unzulassige Methoden, wie das Blutdoping, anzuwenden. Der Begriff "und verwandte Verbindungen" beschreibt Substanzen, die durch ihre pharmakologische Wirkung und/oder ihre chemische Struktur mit der verbotenen Substanzklasse verwandt sind. Um das Dopingverbot zu verdeutlichen, werden verbotene Wirkstoffe als Beispiele aufgefuhrt, die in Tabelle 2 A bis E wiedergegeben sind. Verwendet werden die "Internationalen Freinamen" (INN), die die Weltgesundheitsorganisation festlegt. Diese Aufzahlung ist nicht als eine vollstandige, abgeschlossene Liste aller Substanzen aufzufassen. Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen durfen keinesfalls an im Wettkampf befindliche Athleten verabreicht werden, sofern nicht die Medizinische Kommission des |OC ihre Verwendung ausdriicklich erlaubt hat. Wenn Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen bei einer Dopingkontrolle analytisch nachgewiesen werden, wird die Medizinische Kommission des I1OC entsprechend den Dopingkontrollregeln des IOC vorgehen. Es sei darauf hingewiesen, dak die Gegenwart einer verbotenen Substanz oder ihres Metaboliten einen VerstoR gegen die Dopingregein darstellt, unabhangig von der Applikationsart. Tab. 2 A. Beispiele zur Wirkstoffgruppe der Stimulantien Amfepramon Koffein* Amfetaminil Kokain Amineptin Mefenorex Amiphenazol Mesocarb Amphetamin Methamphetamin Benzphetamin Methoxyphenamin Cathin Methylephedrin Chlorphentermin Methylphenidat Clobenzorex Morazon Clorprenalin Nikethamid Cropropamid** Pemolin Crotethamid** Pentetrazol Dimetamfetamin Phendimetrazin Ephedrin Phenmetrazin Etafedrin Phentermin Etamivan Phenylpropanolamin Etilamfetamin Pipradol Fencamfamin Prolintan Fenetyllin Propylhexedrin Fenproporex Pyrovaleron Furfenorex Strychnin und verwandte Verbindungen. * Ein positiver Dopingfall mit Koffein liegt vor, wenn die Koffeinkonzentration im Urin 12 Mikrogramm/ml Gbersteigt ** Bestandteile von Micoren® Tab. 2 B. Beispiele zu der Wirkstoffgruppe der Narkotika Alphaprodin Levorphanol Anileridin Methadon Buprenorphin Morphin Dextromoramid Nalbuphin Dextropropoxyphen Pentazocin Diamorphin (Heroin) Pethidin Dipipanon Phenazocin Ethoheptazin Trimeperidin Ethylmorphin und verwandte Verbindungen. Tab. 2 C. Beispiele zu der Wirkstoffgruppe der Anabolen Substanzen Teil 1. Androgen Anabole Steroide Bolasteron Methyitestosteron Boldenon Nandrolon Clostebol Norethandrolon Dehydrochlormethyltestosteron © Oxandrolon Fluoxymesteron Oxymesteron Mesterolon Oxymetholon Metandienon Stanozolol Metenolon Testosteron” und verwandte Verbindungen. Als Versto& gegen die Dopingregeln gilt ein Verhdaltnis Testosteron zu Epitestosteron von hdher als 6 zu 1 im Urin eines Athleten solange kein Beweis vorliegt, da& diesem Verhdltnis eine physiologische oder pathologische Ursache zugrunde liegt. Tab. 2 C. Beispiele zu der Wirkstoffgruppe der Anabolen Substanzen Teil 2. 82 - Agonisten: 62-Agonisten, z.B. Clenbuterol,Fenoterol, Salbutamol*, Terbutalin* und verwandte Verbindungen *s. auch Seite 11 Tab. 2 D. Beispiele zu der Wirkstoffgruppe der Diuretika Acetazolamid Diclofenamid Amilorid Ethacrynsaure Bendroflumethiazid Furosemid Benzthiazide Hydrochlorothiazid Bumetanid Mersaly! Canrenon Spironolacton Chiormerodrin Triamteren Chlortalidon und verwandte Verbindungen. Tab. 2 E. Beispiele zu der Wirkstoffgruppe der Peptid- und Glycoproteinhormone und Analoge Choriongonadotropin (HCG ) Adrenocorticotropes Hormon (ACTH } Wachstumshormon (HGH ) Die Medizinische Kommission des IOC verbietet auSerdem alle entsprechenden Releasing Faktoren (Hypothalamus-Hormone) der o.g. Substanzen. - Erythropoietin (EPO) Der Zusatz “und verwandte Verbindungen", der bei jeder Wirkstoffgruppe im Anschlu& an die Aufzahlung der Beispiele erscheint, soll verdeutlichen, dalg die Dopingdefinition sich auf alle Wirkstoffe einer pharmakologischen Wirkstoffgruppe bezieht und die Liste der Beispiele keine vollstandige Auflistung aller Wirkstoffe beinhaltet. Dieser Zusatz erlaubt es, neu synthetisierte, ktrzlich in den Handel gebrachte oder wegen ihrer Nebenwirkung als Dopingmittel verwendete Wirkstoffe zu verbieten. Es ist offensichtlich, da durch diese Mafsnahme ein Problem vermieden wird, das staatlichen Stellen bei der Bekampfung des Drogen- und Medikamentenmi&brauchs groRe Schwierigkeiten bereitet, denn alle nicht namentlich als Suchtmittel (Betaubungsmittel) aufgelisteten Substanzen fallen nicht unter die Bestimmungen des Betaubungsmittelgesetzes. Der Zusaiz "und verwandte Verbindungen" schlie&t chemisch und pharmakologisch verwandte Verbindungen ein. Pharmakologisch verwandte Verbindungen miissen nicht notwendigerweise das gleiche chemische Grundgertist aufweisen. Zum Beispiel enthalt die Wirkstoffgruppe der Stimulantien chemische Substanzen mit mehr als 10 unterschiedlichen Grundstrukturen. Die Medizinischen Kommissionen des IOC und der IAAF haben, nachdem 1992 der Mi&brauch von Clenbuterol ais Anabolikum im Humansport bekannt wurde, ihre Interpretationen des Begriffes "und verwandte Verbindungen" respektive "und chemisch und pharmakologisch verwandte Verbindungen" bestatigt. Die deutschen Ubersetzungen sind in Anhang 10 und 11 wiedergegeben. 1.3 ERLAUTERUNGEN ZU DEN VERBOTENEN WIRKSTOFFGRUPPEN UND METHODEN Die Medizinische Kommission des |OC hat zu den in der Dopingdefinition aufgefihrten verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden die folgenden, kurzgefafsten Erlauterungen verdéffentlicht. 1.3.1 ad I. Verbotene Wirkstoffgruppen ad I. A. Stimulantien Unter der Wirkstoffgruppe "Stimulantien" finden sich _. verschiedene pharmakologische Substanzen, die die Aufmerksamkeit erhéhen, die Ermtidung hinausz5gern und in der Lage sind, die Leistungsbereitschaft, aber auch die Aggressivitat zu steigern. Die Anwendung dieser Substanzen kann auch zu einer Verringerung der Selbstkontrolle fihren, wodurch in einigen Sportarten eine Gefahrdung anderer Wettkampfteiinehmer erfolgen kann. Amphetamin und die verwandten Verbindungen sind bekannt dafiir, da& sie Probleme im Sport hervorrufen. Einige Todesfalle sind unter den Bedingungen der maximalen kérperlichen Anstrengung vorgekommen, . auch wenn nur "normale" pharmakologische Dosen verabreicht wurden. Es gibt keine medizinische Rechtfertigung far die Anwendung von Amphetaminen im Sport. 10 Zu der Gruppe der Stimulantien gehéren auch die sympathomimetischen Amine, zu denen Ephedrin zahit. In hohen Dosen kann diese Verbindung auf die Psyche stimulierend wirken und. den. Kreislauf anregen. Nicht erwiinschte Effekte sind hdherer. Blutdruck und: Kopfschmerzen, erhéhter und unregelmaltiger . Puls, Angsigefiihle . und Zittern. In geringen Dosen sind Ephedrin, Pseudoephedrin, Norephedrin und Norpseudoephedrin haufig in Mitteln gegen Erkaltungskrankheiten und gegen Heufieber enthalten, die-in Apotheken und anderen Geschaften z.T. ohne arztliches Rezept erstanden werden k6nnen. Daher sollte kein Medikament, das zur Behandlung von Erkaltungskrankheiten, Fieber oder Allergien gekauft wurde, kritiklos verwendet werden. Ein Arzt oder ein Apotheker sollte iiberpriifen, ob das Medikament einen verbotenen Wirkstoff enthalt. Eine weitere Gruppe von Stimulantien sind die 62 - Agonisten. Diese Substanzen sind sowoh! als Stimulantien als auch als anabole Substanzen klassifiziert. Nach oraler Einnahme oder parenteraler Applikation haben sie eine starke stimulierende und anabole Wirkung. Orale Gabe oder Injektion von B2 - Agonisten ist verboten. Nur die folgenden B2 -Agonisten sind zur Inhalation erlaubt: Salbutamol Salmeterol Terbutalin. Jeder Mannschaftsarzt, der diese R2-Agonisten einem Athleten zur Inhalation verschreiben will, mu& der Medizinischen Kommission des IOC ein schriftliche Attest vorlegen. Beachte: Alle Imidazolpraparate, z.B. Oxymetazolin sind fur die lokale Anwendung zugelassen. GefaRverengende Mittel (z.B. Adrenalin) kinnen mit Lokalanasthetika verabreicht werden. Lokal wirkende Praparate (z.B. an Nase oder Augen) mit Phenylephrin sind erlaubt. 11

  • Stephan und Kollegen des IPCC (Nelson Todt und Kostas Georgiadis) bei der Eröffnung der International Volunteer Games of New Acropolis 2026 in Olympia, Griechenland
    05.08.2026
    Olympische Werte und freiwilliges Engagement im Dialog
    Professor Stephan Wassong, Leiter des Zentrums für Olympische Studien der Deutschen Sporthochschule Köln und Präsident des Internationalen Pierre-de-Coubertin-Komitees (IPCC), nahm an den Eröffnungstagen der International Volunteer Games von New Acropolis teil. Die Veranstaltung begann am 3. August und endete am 9. August mit einer Abschlussfeier an der Internationalen Olympischen Akademie (IOA) in Olympia, Griechenland. Bei der offiziellen Eröffnungsfeier begrüßten Professor Konstantinos (Kostas) Georgiadis, Vorstandsmitglied des IPCC und Ehrendekan der Internationalen Olympischen Akademie, und Professor Wassong die Teilnehmenden. In seiner Ansprache würdigte Professor Wassong das große Engagement der Philosophieschule New Acropolis im Bereich des Ehrenamts. Dieses zeigt sich sowohl in der Organisation eigener Veranstaltungen als auch in zahlreichen Bildungs-, Kultur- und Sozialprojekten. Die International Volunteer Games seien ein anschauliches Beispiel für dieses Engagement: Sie verbinden den Einsatz für die Gemeinschaft mit dem Ziel, ethische und humanistische Werte zu vermitteln. Auf diese Weise schaffen sie eine Verbindung zwischen olympischen Idealen und freiwilligem Engagement. Ein weiterer Programmpunkt war eine Podiumsdiskussion über die heutige Bedeutung des Vermächtnisses von Pierre de Coubertin und die Herausforderungen des Olympismus im 21. Jahrhundert. Professor Wassong diskutierte gemeinsam mit Professor Georgiadis und Professor Nelson Todt, Vizepräsident des IPCC, über die Rolle der Internationalen Olympischen Akademie und des Internationalen Pierre-de-Coubertin-Komitees bei der Bewahrung und Weiterentwicklung von Coubertins pädagogischen Ideen. Im Mittelpunkt stand dabei auch die Frage, welchen Beitrag Olympische Erziehung zur ethischen Entwicklung, zur Vermittlung humanistischer Werte und zu einer Kultur des Friedens durch den Sport leisten kann. An der Podiumsdiskussion nahmen rund 800 Mitglieder der New Acropolis School of Sport aus 28 Ländern teil. Die Veranstaltung bot damit eine besondere Plattform für den internationalen Austausch über Bildung, Ethik, Philosophie und olympische Werte. Die Teilnahme von Professor Wassong verdeutlichte zugleich die enge Verbindung zwischen der wissenschaftlichen Arbeit des Zentrums für Olympische Studien und internationalen Initiativen zur Olympischen Erziehung. Sie unterstrich das gemeinsame Anliegen, das pädagogische Erbe Pierre de Coubertins zu bewahren, weiterzuentwickeln und die humanistischen Werte des Olympismus auch für kommende Generationen lebendig zu halten.

  • 20260805Datenschutz_Redaktionsbefragung_Papierversion_aktuell-1.pdf
    Datenschutzinformationen Die Deutsche Sporthochschule Köln (nachfolgend bezeichnet als „DSHS“) erhebt von Ihnen personenbezogene Daten zum Zwecke einer Studie zum Berufsfeld Sportjournalismus. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist für die DSHS dabei ein zentrales Anliegen. Dementsprechend fühlen wir uns den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend bezeichnet als „DS-GVO“), dem Datenschutzgesetz des Landes Nordrhein- Westfalen und dem Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Mit diesen Datenschutzbestimmungen informieren wir Sie gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihre Rechte nach der DS-GVO. 1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? 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Die DSHS erhebt von Ihnen personenbezogene Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie, die die Analyse der Struktur der Führungsebene und der Struktur des Berufsfelds Sportjournalismus zum Gegenstand hat wie nachfolgend unter Ziff. 4 näher beschrieben. Sofern Sie sich dazu entschließen an dieser teilzunehmen, erheben wir im Rahmen der Studie u.a. Angaben zu Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht und Ihrer Position. Eine Auswertung erfolgt unter anderem aus der Gender-Perspektive. Eine Identifizierung Ihrer Person ist uns hierbei grundsätzlich nicht möglich. Es kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass durch die Kombination von verschiedenen Merkmalen oder infolge von freiwillig eingegebenen Feedback- Antworten Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sein können. Eine Veröffentlichung Ihrer Daten erfolgt nur in anonymisierter aggregierter Form (z.B. Unterschiede bei Redaktionen, die von Männern oder Frauen geführt werden). Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken (z.B. Fachpublikationen, Einsatz in der Lehre). Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DS-GVO. 4. An wen werden Ihre Daten weitergeleitet? Im Falle der Teilnahme an der Online-Version der Umfrage, wird diese auf der von der Tivian XI GmbH betriebenen Umfrageplattform durchgeführt. Die Tivian XI GmbH fungiert für die DSHS als Auftragsverarbeiterin nach Art. 28 DS-GVO. Für diese sind Rückschlüsse auf Ihre Person auf Grundlage Ihrer Daten nicht möglich, da Tivian XI über keinerlei Zuordnungsmittel für eine Identifizierung verfügt. Dessen ungeachtet können auch einzelne Studierende der DSHS, die institutsseitig an der Studie beteiligt sind, Einblicke in die anonymisierten Projektergebnisse bekommen und diese im Rahmen ihrer mit der Studie verknüpften Abschlussarbeiten (z.B. 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Aufgrund der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie uns gegenüber folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten: - Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, - Recht auf Berichtigung Ihrer Daten nach Art. 16 DS-GVO oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 17 DS-GVO, - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO, - Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO. - Sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DS-GVO erfolgt, haben Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO das Recht auf jederzeitigen Widerruf Ihrer Einwilligung, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. - Soweit Sie der Ansicht sind, dass Ihre vorstehend aufgeführten Rechte im Sinne des geltenden Datenschutzrechts verletzt sind, haben Sie zudem nach Art. 77 DS-GVO das Recht sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Hierzu können Sie sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon: 0211 38424 – 0 E-Mail unter poststelle@ldi.nrw.de wenden. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.ldi.nrw.de. Sofern die Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DS-GVO erfolgt, haben Sie nach Art. 21 DS-GVO das Recht, dieser Verarbeitung jederzeit unter der oben unter Ziff. 1 genannten Adresse zu widersprechen, sofern sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die dieser Datenverarbeitung entgegenstehen. Die Datenverarbeitung wird dann beendet, es sei denn, die DSHS kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder sofern die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. http://www.ldi.nrw.de/ mailto:poststelle@ldi.nrw.de
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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2026
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