Bundesinstitut fir Sportwissenschaft Dopingkontrollen von M. Donike und S. Rauth Koln 1992 DK 615.785-07: 796.011.5: 1788 Donike, M.; Rauth, S. Dopingkontrollen Hrsg.: Bundesinstitut fur Sportwissenschaft Schorndorf; Hofmann, 160 S., 4 Darst., DIN A5, brosch. © 1992 by Bundesinstitut fur Sportwissenschaft, Carl-Diem-Weg 4, 5000 Kéln 44 Gesamtherstellung: Druckerei und Verlag Karl Hofmann, 7060 Schorndorf Inhaltsverzeichnis VOIWOrt ee ee een eens 7 Definitionen des Dopings.... 0... 0.0... cece eee 9 1.1 Doping-Definition des Deutschen Sportbundes............. i] 1.2 Dopingdefinition der Medizinischen Kommission des |OC.... 12 13 Erlauterungen zu den verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden...... 0.0.0... eee es 17 . Dopingkontrollen auBerhalb des Wettkampfes...............-. 24 21 Vorbemerkung ..... 0... eee 24 2.2 Geschichtlicher Riickblick... 0.0... 0. eee 24 2.3 Widerstande gegen die Einflhrung von Kontrollen auBerhalb des Wettkampfes 0... 0. ee eee 26 2.4 Unverzichtbare Prinzipien der Kontrollen auBerhalb des Wettkampfes ...... 2.00.0... eee cee ee 27 2.5 Einfthrung von Kontrollen auBerhalb des Wettkampfes ...... 28 Der analytische Nachweis ...... 0.0.0... cee eee 31 3.1 Qualitativer Nachweis.... 2... es 31 "3.2 Der quantitative Nachweis von Koffein und Testosteron...... 32 Abnahmeprozedur .. 6... eee 37 Schutz vor unberechtigten Dopingvorwirfen..............0005 39 Durchfuhrungsbestimmungen der Medizinischen Kommission des |OC fur die Abnahme von Urinproben zur Dopingkontrolle... 43 61 Auswahl der Athleten. 0... 0.0.0.6. eee 44 6.2 Abnahmeprozedur.... 0. ee 45 63 Analysen der Proben... 0.0... eee 50 64 Geschlechtskontrolle . 0... ee ees 51 65 Englische Originalfassung... 00.0.0... 2. cee 53 Alphabetisches Verzeichnis der verbotenen Wirkstoffe .......... 60 Zur Problematik der Aufstellung einer ,,Medikamenten-Liste" ..... 83 Alphabetisches Verzeichnis der Medikamente, die Dopingmittel enthalten.. 2.0... eee 85 3. Analeptika (einschlieBlich Kampfer- und Strychninderivate) 3 Pentetrazol 3.2 Nikethamid 33 Etamivan 3.4 Bemegrid 3.5 Strychnin 3.6 Strychnin-N-oxid 3.7 Strychninsaure 4, Anabole Steroide 4A Clostebol (Chlortestosteron) 4.2 Metandienon 43 Methyltestosteron 4.4 Nandrojon (Nortestosteron und alle Ester) 45 Oxymetholon 46 Stanozolol Bemerkung: Die volistandige Dopingliste des DSB enthalt neben dem Wirkstoffnamen noch die chemische Bezeichnung und, als Beispiel gedacht, einige Prapara- tenamen. Auf eine Wiedergabe wurde an dieser Stelle verzichtet, da die Ta- bellen 4 und 5 dieser Broschtire weit ausfiihrlicher gestaltet sind, als die nunmehr 10 Jahre alte Dopingliste des Deutschen Sportbundes (DSB). 1.2 Dopingdefinition der Medizinischen Kommission des IOC Die Medizinische Kommission des IOC hat davon Abstand genommen, eine allgemeine, ethisch begriindete Definition des Dopings zu geben, wie sie bei- spielsweise in den DSB-Rahmenrichtlinien zu finden ist. Grund hierfiir sind Formulierungs- und Definierungsschwierigkeiten vor allem von Begriffen wie fair/unfair oder physiologisch/unphysiologisch, die seit Jahren nicht befriedi- gend geldst werden konnten. Fur die Olympischen Spiele gilt der folgende Grundsatz, den man auch als pragmatische Definition bezeichnen kann: Doping ist die Verwendung von Substanzen aus den verbotenen Wirk- stoffgruppen und die Anwendung verbotener Methoden. Grundlage der Dopingkontrollen bei Olympischen Spielen ist die Regel 48 der Olympischen Charta (Medizinischer Kodex, Anhang 3), die das Dopen verbietet. Diese Regel verpflichtet die Medizinische Kommission des IOC, eine Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden zu erstellen (verg}. Tab. 2), erganzt durch Beispiele fur verbotene Substanzen (vergl. Tab. 3) und durch Erlauterungen (vergl. Kapitel 1.3). Fur die Olympischen Spiele des Jah- res 1992, die Winterspiele in Albertville und die Sommerspiele in Barcelona, . 12 haben sich beztiglich der Wirkstoffgruppen die in der Einleitung schon er- wahnten Veranderungen ergeben. Die Liste der namentlich als Beispiel ge- nannten Dopingmittel ist nur unwesentlich um zwei Substanzen — Amineptin und Mesocarb — erweitert worden. An dieser Stelle sei erwahnt, daB die Medizinische Kommission des IOC unter Umstanden auch fir eine kurzfristige Veranderung der Dopingliste offen ist, falls hierfur Grtinde bestehen. Veranderungen bedeuten in der Regel Erwei- terungen, durch die die miBbrauchliche Benutzung von Medikamenten oder gar Methoden verhindert werden soll. Eine Erweiterung der Dopingdefinition hat Konsequenzen zur Folge, wie die Ausarbeitung und Einfuhrung neuer Analysenverfahren, und in der Betreuung der Athleten gegebenenfalls eine Umstellung der gewohnten Therapie. Beispielsweise hat die Medizinische Kommission trotz starker Bedenken beztiglich fenlender Nachweisbarkeit cie Gruppe der anabolen Steroide schon 1974 fur die Spiele der XX1. Olympiade in Montreal 1976 verboten. In Los Angeles sorgte die £-Blocker-Applikation im Modernen Ftinfkampf, zum Teil unter Vorlage eines falschen arztlichen Attestes, ebenso fiir negative Schlagzeilen wie das Blutdoping bei den Rad- fahrern des USTeams, das einige Monate nach den Spielen bekannt wurde. Die Konsequenz war 1986 das Verbot der Anwendung von #-Blockern und das Verbot des Blutdopings als ,,Methode", die ftir die Olympischen Spiele des Jahres 1988 gelten. Im Juni 1987 entdeckte das Kdlner Labor eine neue Spielart, die Reduzie- rung der Ausscheidung von Anabolika nach Probenecidgabe. Die Folge die- ses Befundes war, daB die Medizinische Kommission des !OC kurzfristig die Manipulation von Urinproben, gleichgtltig, ob mit pharmakologischen, che- mischen oder physikalischen Mitteln, verbot. Es ist daher zu erwarten, daB auch in Zukunft als Reaktion auf die Entwicklung der ,,Doping-Szene" Ergan- zungen bzw. Erweiterungen der Dopingliste erfolgen. Die 1982 beschlossene Einflhrung von Grenzkonzentrationen fiir Koffein und Testosteron hat die Medizinische Kommission des !OC beibehalten. Die Fol- gerungen werden unter Punkt 2.2 ausflhrlich erértert. Tab. 2: Dopingdefinition der Medizinischen Kommission des IOC fir die Spie- le der XXV. Olympiade in Barcelona und fiir die XIV. Winterspiele in Albertville 1992 Liste der verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden l. Verbotene Wirkstoffgruppen A. Stimulantien B. Narkotika 13 C. Anabole Steroide D. Beta-Blocker E. Diuretika F. Peptidhormone und Analoge ll. Verbotene Methoden A. Blutdoping B. Pharmakologische, chemische und physikalische Manipulation Iti. Wirkstoffgruppen, zugelassen nur mit gewissen Einschrankungen A. Alkohol B. Marihuana C, Lokalanaesthetika D. Kortikosteroide Anmerkung: GemaB der Doping-Definition der Medizinischen Kommission des IOC ist Do- ping der Gebrauch von Substanzen, die zu den verbotenen pharmakologi- schen Wirkstoffgruppen gehdren, und die Anwendung unzulassiger Methoden, wie das Blutdoping. Diese Art der Definition hat den Vorteil, daB neue pharmakologische Wirkstoffe, die zum Teil speziell fur Dopingzwecke synthetisiert sein mégen, automatisch wegen ihrer Zugehdrigkeit zu einer ver- botenen Wirkstoffgruppe verboten sind. Um das Dopingverbot zu verdeulli- chen, werden Beispiele flr verbotene Wirkstoffe aufgezahlt. Verwendet werden die ,,Internationalen Freinamen” (INN), die die Weltgesundheitsorga- nisation registriert. Diese Aufzahlung ist nicht als eine volistandige, abge- schlossene Liste aller Substanzen aufzufassen. Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen dtirfen unter keinen Um- standen an im Wettkampf befindliche Athleten verabreicht werden, es sei denn, die Medizinische Kommission des IOC hat ihre Verwendung ausdrtick- lich erlaubt. Wenn Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen bei einer Doping- konirolle analytisch nachgewiesen werden, wird die Medizinische Kommis- sion des IOC entsprechend den Dopingkontrollregeln des |OC vorgehen. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daB die Gegenwart einer verbotenen Substanz oder ihres Metaboliten einen VerstoB gegen die Do- pingregeln darstellt, unabhangig von der Applikationsart. . 14 VERBOTENE WIRKSTOFFGRUPPEN Tab. 3: Beispiele zu den verbotenen Wirkstoffgruppen A. ** Stimulantien, zum Beispiel: Amfepramon Amfetaminil Amineptin Amiphenazol Amphetamin Benzphetamin Cathin Chlorphentermin Clobenzorex Clorprenalin Cropropamid** Crotethamid** Dimetamfetamin Ephedrin Etafedrin Etamivan Etilamfetamin ~ Fencamfamin Fenetyllin Fenproporex Furfenorex und verwandte Verbindungen. Koffein* Kokain Mefenorex Mesocarb Methamphetamin Methoxyphenamin Methylephedrin Methylphenidat Morazon Nikethamid Pemolin Pentetrazol Phendimetrazin Phentermin Phenylpropanolamin Pipradrol Prolintan Propylhexedrin Pyrovaleron Strychnin Ein positiver Dopingfall mit Koffein liegt vor, wenn die Koffeinkonzen- tration im Urin 12 Mikrogramm/ml tbersteigt. Bestandteile von Micoren®. Narkotika, zum Beispiel: Alphaprodin Anileridin Buprenorphin Codein Dextromoramid Dextropropoxyphen Diamorphin (Heroin) Dihydrocodein Dipipanon Ethoheptazin und verwandte Verbindungen. Ethylmorphin Levorphanol Methadon Morphin Nalbuphin Pentazocin Pethidin Phenazocin Trimeperidin 15 C. Anabole Steroide, zum Beispiel: Bolasteron Nandrolon Boldenon Norethandrolon Clostebol Norethisteron Dehydrochlormethyltestosteron Oxandrolon Fluoxymesteron Oxymesteron Mesteroion Oxymetholon Metandienon Stanozolol Metenolon Testosteron* Methyltestosteron und verwandte Verbindungen. Als Doping gilt die Applikation von Testosteron und jede andere Manipu- lation, die dazu fUhrt, daB das Verhaltnis der Urinkonzentration von Testo- steron zu Epitestosteron hdher als 6 liegt. Es ist bekannt, daB die Applikation von Choriongonadotropin (HCG — Schwangerschaftshormon) und anderen Verbindungen mit ahniicher Wirkung bei Mannern zu einer erhéhten Produktion von androgenen Ste- roiden fuhrt. Die Anwendung dieser Wirkstoffe ist daher verboten. D. Beta-Biocker, zum Beispiel: Acebutolol Nadolol Alprenolol Oxprenolol Atenolol Propranolol Labetalol Sotalol Metoprolol ; und verwandte Verbindungen. E. Diuretika, zum Beispiel: Acetazolamid Diclofenamid Amilorid Ethacrynsaure Bendroflumethiazid Furosemid Bumetanid Hydrochlorothiazid ° Canrenon Mersaly| Chlormerodrin Spironolacton Chlortalidon Triamteren und verwandte Verbindungen. Zum SchluB dieses Abschnittes Uber die Definition des Dopings noch ein Wort der Erkla@rung Uber den Zusatz ,,. .. und verwandte Verbindungen*, der bei jeder Wirkstoffgruppe im AnschluB an die Aufzahlung der Beispiele er- scheint. Dieser Zusatz ist, wenn man die Doping-Definition als Aufzahlung von Wirkstoffgruppen interpretiert, Uberflussig. Er soll jedoch noch einmal_ 16 deutlich machen, daB die als Beispiele genannten Wirkstoffe keine endgllti- ge, abgeschlossene Liste darstellen, sondern daB auch ohne namentliche Nennung die Verwendung aller pharmakologischen Wirkstoffe innerhalb der Gruppe verboten ist. Dieser Zusatz soll neu synthetisierte oder kUrzlich in den Handel gebrachte Wirkstoffe als Dopingmittel ausweisen. Es ist offensichtlich, da8B durch diese MaBnahme ein Problem vermieden wird, das staatlichen Stellen bei der Bekampfung des DrogenmiBbrauchs groBe Schwierigkeiten bereitet. Alle nicht namentlich als Suchtmittel (Betaubungsmittel) genannten Substanzen fallen nicht unter die Bestinmmungen des Betaubungsmittelgeset- zes. Daher kénnen nahe chemische Verwandte, meist in WaschkUichenlabors synthetisiert, in den Verkehr gebracht werden. Diese Stoffe nennt man ,,De- signer Drugs" synthetisiert nach dem Vorbild einer wirksamen, dem Betau- bungsmittelgesetz unterstellten Verbindung, um dieses Gesetz zu umgehen. 1.3 Erlauterungen zu den verbotenen Wirkstofigruppen und Methoden Die Medizinische Kommission des |OC hat zu den in der Dopingdefinition aufgefthrten verbotenen Wirkstoffgruppen und Methoden jeweils kurzgefa8te Erlauterungen verdffentlicht, die im folgenden ohne weiteren Kommentar wie- dergegeben werden, da sie aus sich heraus verstandlich erscheinen. A. Stimulantien Unter der Wirkstoffgruppe ,,Stimulantien" finden sich verschiedene pharma- kologische Substanzen, die die Aufmerksamkeit erhéhen, und in der Lage sind, die Leistungsbereitschaft, aber auch die Aggressivitat zu steigern. Die Anwendung dieser Substanzen kann auch zu einer Verringerung der Selbst- kontrolle fahren, wodurch in einigen Sporiarten eine Gefahrdung anderer Wettkampfteilnehmer erfolgen kann. Amphetamin und die verwandten Verbindungen sind bekannt daft, daB sie Probleme im Sport hervorrufen. Einige Todesfalle sind unter den Bedingun- gen der maximalen kérperlichen Anstrengung vorgekommen, auch wenn nur ,normale* pharmakologische Dosen verabreicht wurden. Es gibt keine medizinische Rechtfertigung fur die Anwendung von Amphetaminen im Sport. Zu der Gruppe der Stimulantien gehéren auch die sympathomimetischen Amine, zu denen Ephedrin zahit. In hohen Dosen kann diese Verbindung auf die Psyche stimulierend wirken und den Kreislauf anregen. Nicht erwtinschte Effekte sind hdéherer Blutdruck und Kopfschmerzen, erhdéhter und unregel- maBiger Puls, AngstgefUhle und Zittern. In geringen Dosen sind Ephedrin, Pseudoephedrin, Norephedrin und Norpseudoephedrin haufig in Mitteln ge- gen Erkaltungskrankheiten und gegen Heufieber enthalten, die in Apotheken und anderen Geschaften z. T. ohne arztliches Rezept erstanden werden k6n- nen. 17