Aufarbeitung sexualisierter Gewalt: Landeskommission legt umfassende Standards für Nordrhein-Westfalen vor
Am 9. September 2026 hat die Landeskommission zur Etablierung von Standards zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Düsseldorf ihren Abschlussbericht vorgestellt. Von Mai 2025 bis Juli 2026 hat das unabhängige Expert:innengremium ein Konzept ineinander verschränkter, abgestimmter Haltungs-, Struktur- und Verfahrensstandards entwickelt, die es der Landesregierung ermöglichen, Wege der gesellschaftlichen und individuellen Aufarbeitung zu bereiten und die rechtlichen sowie strukturellen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Aus der Sporthochschule Köln war Professorin Bettina Rulofs als Wissenschaftlerin in dem Gremium vertreten.
In ihrem Abschlussbericht betont die Landeskommission, dass sich das Land NRW in der Aufarbeitung nicht auf die Selbstregulierung von Institutionen, Betrieben und Familien verlassen kann. Stattdessen gilt es Aufarbeitung als dauerhafte staatliche und gesellschaftliche Aufgabe zu verstehen und umzusetzen. Das schließt auch die Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der Familie ein, die die es eine stärkere staatliche Mitverantwortung braucht.
Zentrale Forderung der Kommission ist daher ein Landesaufarbeitungsgesetz, das das Recht Betroffener auf Aufarbeitung verbindlich festschreibt. Dazu gehören unter anderem ein Anspruch auf fachkundige Beratung und Begleitung, Beteiligungsrechte sowie ein umfassender Aktenzugang. Um sicherzustellen, dass von sexualisierter Gewalt betroffene Menschen dauerhaft und strukturell an politischen Entscheidungen beteiligt werden, fordert die Kommission zudem die Einrichtung eines unabhängigen Betroffenenrat auf Landesebene sowie eine Förderung von Betroffenen-Selbstorganisationen. Eine ständigen Landesaufarbeitungskommission soll darüber hinaus die Einhaltung der formulierten Standards überwachen, Aufarbeitungsprozesse begleiten, externe Aufarbeitungskommissionen berufen und die Qualität der Verfahren sichern.
Besondere Aufmerksamkeit widmet der Bericht der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im familiären Kontext. Die Kommission betont ausdrücklich, dass sexualisierte Gewalt in Familien keine Privatsache sei. Das Land müsse seine politische Mitverantwortung anerkennen und Betroffenen entsprechende Aufarbeitungs- und Unterstützungsstrukturen zur Verfügung stellen.
Mit der Übergabe der Empfehlungen an den Landtag endet die Arbeit der Landeskommission. Zugleich beginnt die politische Auseinandersetzung über die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Die Ergebnisse markieren einen wichtigen Schritt hin zu einer verbindlichen, transparenten und betroffenenorientierten Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen.
Zentrale Forderungen der Landeskommission im Überblick
Das Recht auf Aufarbeitung gesetzlich verankern: Die Kommission fordert ein eigenständiges Landesaufarbeitungsgesetz, das erstmals ein rechtlich abgesichertes Recht auf Aufarbeitung für Betroffene festschreibt. Dazu gehören ein Anspruch auf Beratung und Begleitung, Beteiligungsrechte sowie ein umfassender Aktenzugang.
Ständiger Betroffenenrat NRW: Betroffene sollen dauerhaft und strukturell an politischen Entscheidungen beteiligt werden. Dafür fordert die Kommission einen unabhängigen Betroffenenrat NRW sowie eine Förderung von Betroffenen-Selbstorganisationen.
Einrichtung einer Dauerhaften Landesaufarbeitungskommission: Eine unabhängige Landesaufarbeitungskommission soll die Einhaltung von Standards überwachen, Aufarbeitungsprozesse begleiten, externe Aufarbeitungskommissionen berufen und die Qualität der Verfahren sichern.
Verbindliche Aufarbeitungspflicht für Institutionen: Aufarbeitung soll nicht länger vom guten Willen einzelner Einrichtungen abhängen. Öffentliche, freie und private Träger sollen gesetzlich verpflichtet werden, an Aufarbeitungsprozessen mitzuwirken. Zudem sollen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden.
Konsequente Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Kinder und Jugendliche sollen als Rechtssubjekte ernst genommen und aktiv an Aufarbeitungsprozessen beteiligt werden. Beteiligung muss inklusiv, barrierefrei und freiwillig ausgestaltet werden. Eine Stellvertretung soll nur nachrangig erfolgen.
Ausbau von Forschung, Wissen und Erinnerungskultur: Unter anderem regelmäßige, landesweite Dunkelfeld- und Schwerpunktstudien, die Einrichtung eines Landesarchivs zu sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend als zentralen Ort des Lernens, Erinnerns und Gedenkens sowie die verpflichtende Verankerung des Themas in Aus- und Fortbildungen sollen dafür sorgen, Betroffenen, Fachkräften und Verantwortlichen relevantes Wissen zur Verfügung zu stellen und dazu beitragen, dem Vergessen und erneuten Verdrängen von sexualisierter Gewalt etwas entgegenzusetzen.
Regelmäßige Berichterstattung und Transparenz: Landtag und Landesregierung sollen regelmäßig Berichte zum Stand der Aufarbeitung erhalten. Zusätzlich wird ein öffentliches Transparenzportal vorgeschlagen, das Berichte, Forschungsergebnisse, Beratungsangebote und Umsetzungsstände zugänglich machen.