Abbildungen von Personen sind massenhaft in der Werbung, Tagespresse, in Broschüren und in Vorträgen, auf Verpackungen und im Internet zu finden.
Fotos entstehen mit einem Klick auf den Auslöser von Kameras oder Smartphones.
Die Zulässigkeit der Herstellung von Personenfotos hängt von der Datenschutzgrundverordnung ab. Wenn es um die Veröffentlichung und Verbreitung von Personenfotos geht, spielt das Kunsturhebergesetz eine Rolle. Beide Regelungswerke gehen von einem grundsätzlichen Zustimmungsvorbehalt der abgebildeten Person aus, lassen jedoch auch Ausnahmen zu.
Zu den Ausnahmen gehören nach dem Kunsturhebergesetz "Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte", also insbesondere von Prominenten. Zudem ist das Bildnisrecht eingeschränkt, wenn eine Person nur als „Beiwerk“ neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit zu sehen ist. Praxisrelevant sind Ausnahmen für den Fall, dass Personen an Versammlungen oder Veranstaltungen teilgenommen haben.
Die Zugangsdaten und weitere Informationen erhalten Sie am Tag vor der Veranstaltung.
Für Personen, deren Hochschule Mitglied im Verbund innovation2business.nrw ist, ist die Teilnahme kostenfrei! Die Teilnehmer*innen erhalten im Nachgang eine Teilnahmebescheinigung.
Die Anmeldung ist bis zum 30. Juni 2026 möglich.
Datum
Kalenderimport
Veranstaltungsort
Online
Die Veranstaltung findet in einem virtuellen Meetingraum mit der Anwendung Cisco Webex statt.
Weitere Informationen
https://provendis.info/innovation2businessnrw/weiterbildungen/details/w-044