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  • Vorlage_Modulbeschreibung_deutsch.docx
    [image: ]Modulbeschreibung Modultitel: xxx Studiengang: B.A. Sport- und Bewegungsvermittlung in Freizeit- und Breitensport (B.A. SBV) B.A. Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie (B.A. SGP) B.A. Sportmanagement und Sportkommunikation (B.A. SMK) B.Sc. Sport und Leistung (B.Sc. SUL) B.A. Sportjournalismus (B.A. SPJ) Studienabschnitt: Nur für BA-Studiengänge – bei MA bitte Zeile löschen Gültig für Studienanfänger*innen ab: Wintersemester 2015/16 Englischer Modultitel x Kurzbezeichnung x Studiensemester / Studiendauer (Semester) x. FS / x Workload gesamt (h) / ECTS-Punkte gesamt x h / x Lehrveranstaltungen des Moduls Titel SWS/Kontaktzeit (h)/Selbststudium(h) Studiensemester/Art/Veranstaltungssprache/ Anwesenheitspflicht a) Veranstaltung 1 x SWS/ x h/ x h/ x / x / x / x b) Veranstaltung 2 x SWS/ x h/ x h/ x / x / x / x c) Veranstaltung 3 x SWS/ x h/ x h/ x / x / x / x Kompetenzorientierte Lernziele Veranstaltung 1: Veranstaltung 2: Veranstaltung 3: Zentrale Inhaltsbereiche x Lehr- und Lernmethoden x Empfohlene Literatur x Modulart Pflicht / Wahlpflicht Teilnahme- bzw. Zulassungsvoraussetzungen [bookmark: _GoBack]Siehe Übersicht Voraussetzungen Lernerfolgskontrolle x Prüfungsleistung / Umfang / Anteil an Modulnote Klausur / 2 h / 50% Präsentation / 20 min / 50% Modulbeauftragte*r Siehe Übersicht Modulbeauftragte Änderungen vorbehalten image1.jpeg Deutsche Sporthochschule Koln German Sport University Cologne

  • Vorlage_Modulbeschreibung_englisch.docx
    [image: ]Module description Module title xxx Degree programme: M.Sc. Sport Management Section of the degree: Nur für BA-Studiengänge – bei MA bitte Zeile löschen Valid for students who started: Winter term 2018/19 German module title X Short description X Degree semester / Duration of study (semester) x. / x Total Workload (hrs) / Total ECTS points x h / x Courses of the module Title Semester hours per week/Contact time (hrs)/Self study (hrs) Degree semester/Type of class/Language of instruction/ Mandatory attendance a) Veranstaltung 1 x SWS/ x h/ x h/ x / x / x / x b) Veranstaltung 2 x SWS/ x h/ x h/ x / x / x / x c) Veranstaltung 3 x SWS/ x h/ x h/ x / x / x / x Competence-oriented learning Veranstaltung 1: [bookmark: _GoBack]Veranstaltung 2: Veranstaltung 3: Key content areas X Teaching and learning methods X Recommended literature X Module type (compulsory/elective) Prerequisites / Admission requirements Cf. Overview Prerequisites Intermediate Assessments X Assessment / extent / share of the module grade X Module Commissioner Cf. Overview Module Commissioner Subject to change image1.jpeg Deutsche Sporthochschule Koln German Sport University Cologne

  • Vorlage_Qualifikationsziele_deutsch.docx
    [image: ]Qualifikationsziele Je nach Textlänge 1-2 Leerzeilen am Seitenanfang. Blocksatz! Fließtext Calibri 10, Zeilenabstand einfach, kein Absatz Abstand nach, sondern Leerzeile nach jedem Absatz. Überschrift Calibri10 bold, Absatz Abstand nach 6pt Fließtext Calibri 10, Zeilenabstand einfach, kein Absatz Abstand nach Überschrift Aufzählung - Aufzählungszeichen Trennstrich, Tab und hängender Einzug bei 0,75cm - Blocksatz - Abstand nach 6pt Überschrift [bookmark: _GoBack]Fließtext siehe oben image1.jpeg Deutsche Sporthochschule Koln German Sport University Cologne

  • Vorlage_Qualifikationsziele_englisch.docx
    [image: ]Learning outcomes [bookmark: _GoBack] Je nach Textlänge 1-2 Leerzeilen am Seitenanfang. Blocksatz! Fließtext Calibri 0, Zeilenabstand einfach, kein Absatz Abstand nach, sondern Leerzeile nach jedem Absatz. Überschrift Calibri 10 bold, Absatz Abstand nach 6pt Fließtext Calibri 10, Zeilenabstand einfach, kein Absatz Abstand nach Überschrift Aufzählung - Aufzählungszeichen Trennstrich, Tab und hängender Einzug bei 0,75cm - Blocksatz - Abstand nach 6pt Überschrift Fließtext siehe oben image1.jpeg Deutsche Sporthochschule Koln German Sport University Cologne

  • SGB_Master_hochschuluebergreifend_WiSe2425_Veroeffentlichung__002_.pdf
    Hochschulübergreifende Ergebnisse der Studiengangsbefragung im Master (WiSe 24/25) Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Studiengangsbefragung im Master (WiSe 24/25) • Zielstellung: − Studierende sollen ihre persönlichen Erfahrungen im Rahmen von Studium und Lehre rückmelden − Allgemeine Einschätzung zur Qualität und qualitätsbeeinflussenden Bedingungen im Rahmen von Studium und Lehre an der DSHS Köln • Turnus: alle 2 Semester • Durchführung der Befragung: 27.01. – 07.02.25 13.06.2025 2 Dimensionen der Studiengangsbefragung Lehrinhalt Internationalisierung Prüfungen Partizipation Lernklima Nachhaltigkeit Studierende Digitalisierung Lehr-/Lernressourcen Diversität Autonomieförderung Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Stichprobe und Rücklauf • WiSe 24/25: n = 258 Studierende (47 % männlich, 52 % weiblich, 1 % divers) • Rücklauf Gesamt Master: 28,27 % (N = 909 immatrikulierte Studierende) 13.06.2025 3 *Stand WiSe 24/25 49% 43% 7% 1% In welchem Fachsemester sind Sie? 1. & 2. Semester 3. & 4. Semester 5. & 6. Semester ≥ 7. Semester n = 257 Studiengang Rücklauf M.A. Rehabilitation, Prävention und Gesundheitsmanagement (RGM) 35 % M.Sc. Sport- und Bewegungsgerontologie (SBG) 59 % M.Sc. Psychology in Sport and Exercise (PSE) 37 % M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement (TDM) 35 % M.Sc. Human Technology in Sports and Medicine (TSM) 23 % M.Sc. Sport Management (SMA) 18 % M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung (MKF) 19 % M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport (LTC) 26 % M.A. International Sport Development and Politics (DEV) 27 % Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling 6,3% 15,7% 78,1% Alles in allem: Studieren Sie gerne an der DSHS Köln? weniger gerne (1-4) befriedigend (5-7) (sehr) gerne (8-10) Gesamtzufriedenheit 13.06.2025 4 n = 255 M = 8.35 (SD = 1.82) Vergleich zu den Vorjahren: WS 23/24: M = 8.35 (SD = 1.62, n = 310) WS 22/23: M = 8.49 (SD = 1.66, n = 308) 10,2% 38,5% 51,3% Wie bewerten Sie Ihren Studiengang insgesamt auf einer Skala von 1 (unzureichend) bis 10 (ausgezeichnet)? unzureichend (1-4) befriedigend (5-7) ausgezeichnet (8-10) n = 254 M = 7.21 (SD = 1.79) Vergleich zu den Vorjahren: WS 23/24: M = 7.05 (SD = 1.61, n = 306) WS 22/23: M = 7.07 (SD = 1.80, n = 310) *keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Jahren Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Räumliche Lehr-/Lernressourcen 5 4,69 4,54 4,60 1 2 3 4 5 6 WiSe 24/25 WiSe 23/24 WiSe 22/23 M it te lw er te Zustand und Ausstattung der Veranstaltungsräume (Technik, Mobiliar, Helligkeit) *keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Jahren 4,56 3,75 4,62 3,81 4,88 3,92 1 2 3 4 5 6 Zustand und Ausstattung Verfügbarkeit von Räumen und Sportstätten zum eigenständigen Lernen und Üben M it te lw er te Zustand und Ausstattung Sportstätten/ Verfügbarkeit von Räumen WiSe 24/25 WiSe 23/24 WiSe 22/23 Im Vergleich zum Wintersemester 22/23 sinkt die Zufriedenheit mit dem Zustand und der Ausstattung der Sportstätten (p = .02). 6-stufige Antwortskala: (1) stimme gar nicht zu bis (6) stimme voll und ganz zu Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Serviceangebote 6 *keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Jahren 6-stufige Antwortskala: (1) gar nicht zufrieden bis (6) sehr zufrieden 4,71 4,694,75 4,60 4,76 4,71 1 2 3 4 5 6 Einsatz Moodle Funktionen des Lernmanagementsystems Moodle M it te lw er t WiSe 24/25 WiSe 23/24 WiSe 22/23 4,67 3,85 4,53 4,30 4,48 4,14 1 2 3 4 5 6 Angebote und Leistungen der Zentralbibliothek Sport (ZBSport) Serviceangebot des Prüfungsamts M it te lw er t Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Internationalisierung 7 Item: „Ich erlebe die DSHS Köln als Institution, die die Förderung von Internationalisierung in Studium und Lehre reflektiert und entsprechend umsetzt.“ (WiSe 24/25: n = 225) 13.06.2025 6-stufige Antwortskala: (1) stimme gar nicht zu bis (6) stimme voll und ganz zu 4,50 4,58 4,84 1 2 3 4 5 6 WiSe 24/25 WiSe 23/24 WiSe 22/23 M it te lw er t Jahr *keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Jahren 4,67 4,74 4,78 1 2 3 4 5 6 WiSe 24/25 WiSe 23/24 WiSe 22/23 M it te lw er t Jahr Diversität Item: “Ich erlebe die DSHS als Institution, die die Förderung von Diversität und Chancengleichheit in Studium und Lehre reflektiert und entsprechend umsetzt (z.B. im Hinblick auf das Lehrpersonal und die Themen in der Lehre).” (WiSe 24/25: n = 225) *keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Jahren Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Nachhaltigkeit 8 Item: “Ich erlebe die DSHS als Institution, die die Förderung von Nachhaltigkeit in Studium und Lehre reflektiert und entsprechend umsetzt (z.B. im Hinblick auf den Ressourcenverbrauch und die Themen in der Lehre).” (WiSe 24/25: n = 216) 13.06.2025 6-stufige Antwortskala: (1) stimme gar nicht zu bis (6) stimme voll und ganz zu 4,32 4,47 3,92 1 2 3 4 5 6 WiSe 24/25 WiSe 23/24 WiSe 22/23 M it te lw er t 4,13 3,95 3,99 1 2 3 4 5 6 WiSe 24/25 WiSe 23/24 WiSe 22/23 M it te lw er t Jahr Digitalisierung Item: “Ich erlebe die DSHS Köln als Institution, die die Möglichkeiten und Grenzen der Digitalisierung in Studium und Lehre reflektiert und entsprechend umsetzt.“ (WiSe 24/25: n = 243) Im Vergleich zur Befragung im WiSe 23/24 wird die Digitalisierung an der DSHS signifikant positiver wahrgenommen (p = .026) *keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Jahren Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Lehr-/Lernressourcen: Stundenplan 9 *keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Jahren Item: „Wie zufrieden sind Sie mit...: Insgesamt mit dem Ergebnis des LSF-Bewerbungs- und Vergabeverfahrens (im Ergebnis Ihr Stundenplan)?“ (WiSe 24/25: n = 255) 6-stufige Antwortskala: (1) gar nicht zufrieden bis (6) sehr zufrieden 4,74 4,62 4,80 1 2 3 4 5 6 WiSe 24/25 WiSe 23/24 WiSe 22/23 M it te lw er t Jahr Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Studium: Über-/ Unterforderung 13.06.2025 10 47,3% 45,3% 7,4% Durch mein Studium fühle ich mich überfordert. nicht überfordert (1&2) genau richtig (3 & 4) überfordert (5 & 6) 53,1% 38,0% 8,7% Durch mein Studium fühle ich mich unterfordert. nicht unterfordert (1&2) genau richtig (3 & 4) unterfordert (5 & 6) n = 256 M = 2.74 (SD = 1.19) n = 252 M = 2.54 (SD = 1.24) *keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Jahren WiSe 23/24: M = 2.73 (SD = 1.13; n = 311) WiSe 22/23: M = 2.83 (SD = 1.13; n = 306) WiSe 23/24: M = 2.72 (SD = 1.2; n = 306 WiSe 22/23: M = 2.57(SD =1.21; n = 305 ) Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Studium: Prüfungen 13.06.2025 116-stufige Antwortskala: (1) stimme gar nicht zu bis (6) stimme voll und ganz zu *keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Jahren Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Studium: Autonomieförderung 13.06.2025 126-stufige Antwortskala: (1) gar nicht zufrieden bis (6) sehr zufrieden *keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Jahren (WiSe 24/25: n = 255, 252) Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Zufriedenheit der Studierenden mit... 13.06.2025 136-stufige Antwortskala: (1) gar nicht zufrieden bis (6) sehr zufrieden *keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Jahren Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Studierende: Berufsvorbereitung & Klima 13.06.2025 146-stufige Antwortskala: (1) gar nicht zufrieden bis (6) sehr zufrieden *keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Jahren 3,71 3,62 3,59 1 2 3 4 5 6 WiSe 24/25 WiSe 23/24 WiSe 22/23 M it te lw er t Item: „Berufsvorbereitung im Rahmen Ihres Studiums“ (WiSe 24/25: n = 242) 5,18 5,22 5,07 1 2 3 4 5 6 WiSe 24/25 WiSe 23/24 WiSe 22/23 M it te lw er t Item: „Klima/ Atmosphäre im Studiengang (z. B. wertschätzende Kommunikation, Respekt, Freundlichkeit)“(WiSe 24/25: n = 256) *keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Jahren Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Studierende: Austausch & Partizipation 13.06.2025 156-stufige Antwortskala: (1) stimme gar nicht zu bis (6) stimme voll und ganz zu *keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Jahren (WiSe 24/25: n = 255, 252) Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Non-Responder-Analyse 13.06.2025 16 0 20 40 60 80 100 120 140 DEV LTC MKF PSE RGM SBG SMA TDM TSM Eingeschriebene Studierende nach Responder im WiSe 24/25 Eingeschriebene Studierende Eingeschriebene Responder Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Non-Responder-Analyse 13.06.2025 17 16 10 12 18 28 10 5 23 7 12 24 10 22 7 5 12 11 13 36 35 44 31 47 5 26 38 39 51 60 47 34 27 7 64 31 37 0 20 40 60 80 100 120 140 DEV LTC MKF PSE RGM SBG SMA TDM TSM Studierende nach Geschlecht und Responder (Häufigkeit/Anzahl der Studierenden) w. Responder m. Responder w. Non-Responder m. Non-Responder Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Non-Responder-Analyse 13.06.2025 18 16 12 10 24 12 10 18 22 28 7 10 5 5 12 23 11 7 13 36 51 35 60 44 47 31 34 47 27 5 7 26 64 38 31 39 37 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% w m w m w m w m w m w m w m w m w m DEV LTC MKF PSE RGM SBG SMA TDM TSM Studierende nach Geschlecht und Responder Gestapelte Säule (100%) Responder Non-Responder Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Fazit und Ausblick • Allgemeinhin gute bis sehr gute Ergebnisse im Hinblick auf die Gesamtzufriedenheit • Kaum Veränderungen beim Vergleich der letzten drei Jahrgänge • Allgemein positive Zufriedenheit mit der Ausstattung und den unterstützenden Angeboten an der DSHS, allerdings leichter Rückgang bei der Zufriedenheit bei den Sportstätten • Zufriedenheit mit der Digitalisierung ist positiv und hat zugenommen • Klima/ Atmosphäre im Studiengang wird besonders positiv bewertet (79 % (sehr) zufrieden) • Studierende wünschen sich mehr Berufsvorbereitung im Rahmen des Masterstudiums (21% (gar) nicht zufrieden) Weitere Schritte: • Ergebnisse werden in der UK Studium und Lehre vorgestellt und diskutiert • Ergebnisse werden auf der Homepage und im Intranet veröffentlicht • Einzelauswertungen der Studiengänge wurden an die Studiengangs- verantwortlichen weitergegeben 13.06.2025 19 Dr. Carolin Krumm Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Fragen und Anmerkungen? Kontakt Qualitätsmanagement der DSHS Köln Stabsstelle Akademische Planung und Steuerung Abteilung Studium und Lehre 3.3 Qualitätserfassung und –controlling Email: qm@dshs-koeln.de Ansprechpartnerin: Dr. Carolin Krumm 13.06.2025 20 https://www.dshs-koeln.de/hochschule/studium-und-lehre/qualitaetsmanagement-in-studium-lehre/ mailto:qm@dshs-koeln.de

  • QM_Atlas_der_Qualitaetsgestaltung.pdf
    Atlas der Qualitätsgestaltung Prozessmanagement an der Deutschen Sporthochschule Köln: Den Kernprozess „Studium und Lehre“ transparent gestalten, optimieren und verbindlich visualisieren Atlas der Qualitätsgestaltung 5. überarbeitete und ergänzte Version Stand: 10.03.2020 Impressum: Stabsstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 4.3 Qualitätsmessung und Qualitätscontrolling Jana Preuß Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln Institutsgebäude III, 1. OG E-Mail: qm@dshs-koeln.de Telefon +49 221 4982-6117 Atlas der Qualitätsgestaltung Inhaltsverzeichnis 1. Ziel und Verbindlichkeit des Atlas der Qualitätsgestaltung 7 2. Prozesslandkarte 7 3. Darstellung der Kernprozesse in Studium und Lehre 9 3.1 Prozesse verstehen 10 3.2 Prozesse überprüfen und kontinuierlich weiterentwickeln 11 4. Prozessregion: Unterstützung und Beratung 12 4.1 Studieneingang 13 4.2 Studienverlauf 14 4.3 Tutorienprogramm 15 4.4 Praxisphasen Lehramt Bachelor 16 4.5 Praxisphasen Lehramt Master: Praxissemester 17 4.6 Studienausgang 18 4.7 Qualifizierung von Lehrenden 19 4.8 Individuelle Lehrberatung 20 4.9 Durchführung einer qualitativen Zwischenbewertung (Teaching Analysis Poll) 21 4.10 Kompaktinformation: Rund um die Lehre 22 4.11 Vergabe der DSHS-Lehrpreise 23 5. Prozessregion: Studierenden- und Prüfungsverwaltung 24 5.1 Sporteignungstest 25 5.2 Bewerbung, Auswahl, Zulassung, Einschreibung für Bachelor- und Masterstudien- gänge 26 5.3 Prüfungsorganisation 27 5.4 Prüfungsorganisation: Widerspruch bei nicht bestandener Prüfung 28 5.5 Outgoings (ERASMUS/Überseeaufenthalte/Praktika 29 5.6 Anerkennung der Leistungen von Outgoings 30 5.7 Abschlussarbeiten, Bachelor und Master 31 5.8 Abschlussarbeiten, Bachelor und Master im Lehramt 32 5.9 Vorbereitender Deutschkurs für ausländische Bewerber*innen 33 5.10 Ausländische Vollzeitstudierende Bachelor 34 5.11 Ausländische Vollzeitstudierende Master 35 5.12 Incomings 36 6. Prozessregion: Lehrplanung und –controlling 37 6.1 Lehrauftragsgenehmigung 38 6.2 Semesterplanung Bachelor Sportwissenschaften 39 6.3 Deputatserfassung 41 7. Prozessregion: Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung 42 7.1 Modulhandbuchänderungen 43 7.2 Studentische Lehrveranstaltungsevaluation 44 7.3 Studiengangsbefragung 45 7.4 Dozierendenbefragung 46 7.5 NRW-weite Studierendenbefragung 47 7.6 Absolvent*innen Studie 48 7.7 Neueinrichtung und Zertifizierung eines konsekutiven Studiengangs 49 Atlas der Qualitätsgestaltung 7.8 Neueinrichtung und Zertifizierung eines Weiterbildungsstudiengangs 50 7.9 (Re)Zertifizierungsentscheidung durch das Rektorat 51 7.10 Systemische Studiengangsevaluation (Rezertifizierung) 52 7.11 Gutachter*innen Benennung im Rahmen der systemischen Studiengangsevaluation 55 8. Prozessregion: Monitoring und Steuerung 56 8.1 Prozesssteuerung auf Studiengangsebene 57 8.2 Strategische Steuerung von Studium und Lehre auf Hochschulebene 58 Atlas der Qualitätsgestaltung Abkürzungsverzeichnis AStA Allgemeiner Studierendenausschuss BA Bachelor BFP Berufsfeldpraktikum BiWi Bildungswissenschaften Dez. 1 Dezernat 1 – Studien-, Prüfungs- und Rechtsangelegenheiten Dez. 2 Dezernat 2 – Personalangelegenheiten Dez. 3 Dezernat 3 – Haushaltsangelegenheiten Dez. 4 Dezernat 4 – Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement DSHS Deutsche Sporthochschule Köln DZHW Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung EOP Eignungs- und Orientierungspraktikum FPA Fachprüfungsausschuss FPO Fachprüfungsordnung GPA Gemeinsamer Prüfungsausschuss HD Hochschuldidaktik HEP Hochschulentwicklungsplan HG Hochschulgesetz ISTAT Institut für angewandte Statistiken LA Lehramt LSF Lehre, Studium, Forschung LV Lehrveranstaltung MA Master NRW Nordrhein-Westfalen PDF Protable Document Format PIN Persönliche Identifikationsnummer PO Prüfungsordnung POS Prüfungsorganisationssystem QM Qualitätsmanagement RB Rektoratsbeschluss SG Studiengang SG-AG Studiengangsarbeitsgruppe SGL Studiengangsleitung Atlas der Qualitätsgestaltung StAPS Stabsstelle Akademische Planung und Steuerung TAP Teaching Analysis Poll UK Universitätskommission Ze.IT Zentrale Betriebseinheit Informationstechnologie ZfSL Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung des Landes NRW ZQM Zeitplan Qualitätsmanagement-Lehre Atlas der Qualitätsgestaltung 7 1. Ziel und Verbindlichkeit des Atlas der Qualitätsgestaltung Der aktualisierte Atlas der Qualitätsgestaltung ist ein verbindliches Dokument des Qualitätsmanagementsystems der Deutschen Sporthochschule (DSHS) Köln und ein Nachschlagewerk zu den qualitätsrelevanten Prozessen in Studium und Lehre. Der Atlas der Qualitätsgestaltung bietet allen Hochschulakteuren, die im Kernprozess „Studium und Lehre“ involviert sind, eine Unterstützung bei ihrer täglichen Arbeit. Er schafft Transparenz durch die Festlegung von standardisierten Prozessen. Diese fördern durch klare Abläufe und Verantwortlichkeiten eine effektivere Zusammenarbeit. Der Atlas der Qualitätsgestaltung bietet neuen Mitarbeiter*innen eine schnelle und gute Orientierung für ihren Start an der DSHS Köln. Der Atlas der Qualitätsgestaltung wurde von zahlreichen in die Prozesse involvierten Mitarbeiter*innen erstellt. Er ist im Webportal der DSHS Köln frei verfügbar. Seine Inhalte werden kontinuierlich ergänzt und verbessert. Rückmeldungen von allen Akteuren der Hochschule sind ausdrücklich erwünscht. Bei diesem hier vorliegenden Atlas der Qualitätsgestaltung handelt es sich bereits um die fünfte überarbeitete und ergänzte Version. Alle visualisierten Prozesse sind im Hinblick auf die zeitlichen Festlegungen, die Arbeitsschritte und die zu beteiligenden Akteure und einzubeziehenden Dokumente durch Rektoratsbeschluss verbindlich. 2. Prozesslandkarte Die Prozesslandkarte der DSHS Köln ist das grundlegende Instrument des Prozessmanagements. Sie gibt einen Überblick der Geschäftsprozesse auf oberster Ebene und spricht damit alle Akteure der Hochschule (Studierende, Dozierende, Verwaltungsmitarbeiter*innen) an. Auf der Prozesslandkarte werden drei Prozessarten aufgezeigt: • Die Führungsprozesse sind in denjenigen Arbeitsfeldern verortet, in denen die strategische Hochschulentwicklung stattfindet, wie z.B. die Aufgabe der Qualitätszielentwicklung, der Personalentwicklung, des Finanzmanagements • Die Kernprozesse gestalten den Organisationszweck: Forschung durchzuführen, Ergebnisse zu transferieren, Studium und Lehre anzubieten • Die Unterstützungsprozesse gestalten den Rahmen für die gute Umsetzung der Führungs- und Kernprozesse Atlas der Qualitätsgestaltung 8 Atlas der Qualitätsgestaltung 9 3. Darstellung der Kernprozesse in Studium und Lehre Die Prozessdarstellung der Kernprozesse in Studium und Lehre an der DSHS Köln erfolgt anhand eines 3- Ebenen-Modells ausgehend von der Prozesslandkarte, über Prozessregionen hin zu Einzelprozessen. Auf Grundlage der Prozesslandkarte der DSHS Köln sind die Prozessregionen sowie die relevanten Prozesse für die vorliegende 5. Version des Atlas in einem dialogorientierten Verfahren überarbeitet und ergänzt worden. Dabei wurden die Prozessabläufe intensiv unter Einbezug derjenigen Mitarbeiter*innen, die in den Prozess eingebunden sind, analysiert, optimiert und modelliert. Auf der Prozesslandkarte werden fünf zentrale Prozessregionen in Studium und Lehre identifiziert: Unterstützung und Beratung Studierenden- und Prüfungsverwaltung Lehrplanung und -controlling Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung Monitoring und Steuerung Jeder Einzelprozess, visualisiert durch ein Ablaufdiagramm, ist einer der fünf Prozessregionen zugeordnet. 3.1. Prozesse verstehen Die Prozessdarstellung ermöglicht eine übersichtliche und einprägsame Aufnahme des Prozessablaufs und der beteiligten Akteure. Ziel der Prozessvisualisierung ist, dass alle Prozessbeteiligten schnell erkennen können, an welchen Prozessschritten sie in den Prozess eingebunden sind. Darüber hinaus besteht Transparenz darüber, welche Fristen einzelne Arbeitsschritte haben, in welchen Dokumenten der Prozess institutionell verankert ist und wer jeweils für den Gesamtprozess Verantwortung trägt. Die Prozesse werden mit der Software iGrafix modelliert. Die Prozessmodellierung erfolgt angelehnt am Business Process Model and Notation. Die meisten Prozesse werden kompakt auf einer Seite visualisiert. Komplexere Prozesse werden auf den Folgeseiten weitergeführt. Auf eine ausweitende textliche Darstellung wird bewusst verzichtet. In der Regel ist eine detaillierte textliche Ausführung der Prozesse in den grundlegenden Dokumenten der institutionellen Verankerung (z.B. Hochschulentwicklungsplan, Ordnung für Qualitätsmanagement in Studium und Lehre, Richtlinien, Prüfungsordnungen) nachzulesen. Auf diese wird in den jeweiligen Prozessen verwiesen. Zudem verweisen einzelne Prozesse eine Verknüpfung zu Teilprozessen auf. Atlas der Qualitätsgestaltung 10 Folgende Notationselemente werden im Rahmen der Prozessmodellierung verwendet: 3.2. Prozesse überprüfen und kontinuierlich weiterentwickeln Für jede Prozessregion und jeden Einzelprozess gibt es eine*n Prozessverantwortliche*n, die*der den Prozess thematisch vertritt und für seine regelmäßige Kontrolle und Überarbeitung zuständig ist. Die Prozessverantwortlichen sind bestens mit dem Prozess vertraut und können Fragen direkt beantworten. Rückmeldungen und Anregungen zu den einzelnen Prozessen können von allen Hochschulangehörigen an die*den Prozessverantwortliche*n gegeben werden. Das Feedback wird von den Prozessverantwortlichen bearbeitet und als Input für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess verwendet. Wenn der*die Prozessverantwortliche die Änderungsanregung nicht alleine bearbeiten kann, tritt die „Steuerungsgruppe Prozesse“ zusammen, die sich dann, eventuell unter Einbezug weitere Expert*innen, um die Anfrage kümmert. Die „Steuerungsgruppe Prozesse“ setzt sich aus den Verantwortlichen aller Einzelprozesse und den Vertreter*innen der Abt. 4 Studium und Lehre der Stabsstelle Akademische Planung und Steuerung (StAPS) zusammen. Neben der laufenden Optimierung der bestehenden Prozesse kann auch die Gestaltung und Entwicklung neuer Prozesse kontinuierlich angeregt werden. 3.1 Prozesse überprüfen und kontinuierlich weiterentwickeln Turnus: jährlich Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. -6117 StAPS, Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Prozessverantwortliche Person weitere Akteure Ko nt ro lle d er P ro ze ss e U m se tz un g Do ku m en ta tio n Start Aufforderung zur Prozessreflexion Liste der Projektverantwortlichen Kontrolle/Prüfung des Prozesses Übermittlung der Änderungen/Ergänzungen Änderung des Prozesses notwendig Keine Änderung des Prozesses notwendig Beschluss des Atlas der Qualitätsgestaltung durch Rektorat Änderungen bearbeiten Größere Änderung Kleinere Änderung ggf. Beratung mit weiteren Expert*innen Dokumentation des Beschlusses & Veröffentlichung Atlas der Qualitätsgestaltung Ende Erstellung des Atlas der Qualitätsgestaltung Überarbeitung / Überprüfung des geänderten Prozesses X X Atlas der Qualitätsgestaltung 11 Atlas der Qualitätsgestaltung 12 4. Prozessregion: Unterstützung und Beratung In der Prozessregion „Unterstützung und Beratung“ werden die Beratungs- und Unterstützungsprozesse für Studieninteressierte, Studierende und Dozierende aufgezeigt. Die Beratungs- und Betreuungsangebote für Studieninteressierte und Studierende werden anhand des Student-Life-Cycle (Abfolge von Studieneingang über Studienverlauf bis Studienausgang) visualisiert. Spezielle Beratung und Unterstützung erfahren die Studierenden der Lehramtsstudiengänge bei der Umsetzung der Praxisphasen. Auch für die Dozierenden bietet DSHS Köln eine Vielzahl von Beratungs- und Unterstützungsangeboten, welche ebenfalls in dieser Prozessregion visualisiert sind. 4.1 Studieneingang Turnus: kontinuierlich Ansprechpartner*in: Stephanie Ebbert, Tel. -2200 Dez. 1, Abt. 1.1 Studienberatung Studieninteressierte Studierende St ud ie no ri en ti er un g vo r de m S tu di um Be w er bu ng u nd Im m at ri ku la ti on St ud ie no ri en ti er un g un m it te lb ar v or un d zu B eg in n de s St ud iu m s Start Informations- und Beratungsbedarf über ein Studium an der DSHS Nutzung von i.d.R. digitalen Quellen zur Erstinformation DSHS Homepage Broschüre Studiengänge Hochschul- kompass Einholung allg. Informationen durch eine Veranstaltung zur Studienorientierung außerhalb der DSHS Nutzung der Informations- und Beratungsangebote an der DSHS Entscheidung gegen ein Studium an der DSHS Entscheidung für ein Studium an der DSHS Ende Informationsveranstaltung zum Studienstart (Teilnahme freiwillig) Studienpläne Mudulhand- bücher Zulassungs- voraussetzungen Lehrveranstaltungen Vorlesungs- verzeichnis Checkliste Studienstart Studienleitung Modulbeauftragte Semesterplanung über LSF AStA-Einführungswoche inkl. Informationsveranstaltung Studierendenservice (Teilnahme freiwillig) Orientierungstutorium Bachelor & Lehramt in Kompaktform zu Beginn des ersten Fachsemesters (Teilnahme freiwillig) Erfolgreicher Studienstart Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation Entscheidungsfindung über die Aufnhame eines Studiums an der DSHS DSHS Homepage X Atlas der Qualitätsgestaltung 13 4.2 Studienverlauf Turnus: kontinuierlich Ansprechpartner*in: Stephanie Ebbert, Tel. -2200 Dez. 1, Abt. 1.1 Studienberatung Studierende Beratungseinrichtung Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Be ra tu ng s- be da rf Ko nt ak ta uf na hm e Be ra tu ng Ev al ua ti on u nd V er be ss er un g Start Beratungsbedarf (Anliegen: fachspezifisch, studiengangsübergreifend oder persönlich) Einholung von Informationen über zuständige Beratungseinrichtungen/Kontaktpersonen DSHS-Homepage Kontaktaufnahme mit zuständigen Einrichtungen/Personen per Mail, Telefon oder persönliche Vorsprache in der Sprechzeit Beratung zu spezifischen Themen Beratungsbedarf gedeckt Weiterer Beratungsbedarf Rückmeldung an das Rektorat Rückmeldung an die Beratungseinrichtungen Optimierung des Beratungsangebots Ende Entscheidung über weiteren Beratungsbedarf Thematisierung der Beratungsqualität im Studienverlauf im Rahmen der systemischen Studiengangsevaluation Ergebnisse ZQM X Atlas der Qualitätsgestaltung 14 4.3 Tutorienprogramm Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Melanie Sauer-Großschedl, Tel. -4540 StAPS, Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung Tutorienprogramm Dez. 2 Personalmanagement weitere Akteure Pl an un g O rg an is at io n Du rc hf üh ru ng M on ito rin g Start Bedarfskalkulation Anmeldezahlen der Vorsemester Teilnahmelisten der Vorsemester Auslastung der Vorsemester Excel: Bedarf/Controlling Freigabe durch den*die Prorektor*in für Studium und Lehre Freigabe Tutorienprogramm Fachtutorien Orientierungstutorien Information an Lehr- und Forschungsgebiete Ressourcenplanung (Raum, Personal, Zeit) Ressourcenplanung (Raum, Personal, Zeit) Organisation: Raumbelegung und Vergabe der Lehraufträge Angebot ins LSF Lehraufträge an Dez. 2 Erteilung Lehrauftrag Schulung der Organisationstutor*innen Information an Tutor*innen Anmeldung der Studierenden im LSF Orientierungstutorium und Fachtutorium Durchführung der Tutorien durch Tutor*innen Prüfung durch Tutorienprogramm und Weiterleitung der Abrechnung an Dez. 2 Auswertung AuslastungPlanung des nächsten Semesters Ende Abrechnung Lehraufträge Fachtutor*innensuche durch Lehr- und Forschungsgebiete Suche nach Orientierungstutor*innen Einreichung der Teilnahmelisten der Tutor*innen an Tutorienprogramm Abrechnung der Tutorien Atlas der Qualitätsgestaltung 15 4.4 Praxisphasen Lehramt Bachelor Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Clara Kamphausen, Tel. -6132 Zentrum für Sportlehrer*innenbildung Studierende weitere Akteure Ei gn un gs - u nd O ri en ti er un gs pr ak ti ku m (E O P) Be ru fs fe ld pr ak ti ku m (B FP ) Start LSF-Bewerbung um einen Platz im Vorbereitungsseminar Anerkennung vergleichbarer Leistungen anderer Universitäten Modulbescheinigung über EOP Ende Teilnahme am Vorbereitungsseminar Bewerbung um einen Praktikumsplatz Absolvieren des Eignungs- und Orientierungspraktikums in der vorlesungsfreien Zeit Durchführung des Projektes zum Forschenden Lernen, Portfolioarbeit Teilnahme am Nachbereitungsseminar Abgabe der Projekte zum Forschenden Lernen und des Portfolios Projekt: Präsentation der Projekte zum Forschenden Lernen LSF-Bewerbung für das Begleitseminar (Vor- und Nachbereitung) Anerkennung vergleichbarer Leistungen Ende Teilnahme am Vorbereitungsseminar Bewerbung um einen Praktikumsplatz (i.d.R. außerschulisch) Absolvieren des Berufsfeldpraktikums semesterbegleitend oder im Block, Durchführung des Projektes zum Forschenden Lernen, Portfolioarbeit Teilnahme am Nachbereitungsseminar Praktikumsbescheinigung Abgabe der Aufgaben zum Forschenden Lernen und des Portfolios Ende Beginn des Eignungs- und Orientierungspraktikums im 1. Studienjahr Ausstellung der Bescheinigung über die Absolvierung des Eignungs- und Orientierungspraktikums durch Praktikumsschule Ausstellung der Modulbescheinigung durch Praktikumsschule Praktikumsbescheinigung Ausstellung der Praktikumsbescheinigung durch Arbeitgeber X X Atlas der Qualitätsgestaltung 16 4.5 Praxisphasen Lehramt Master: Praxissemester Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Clara Kamphausen, Tel. -6132 Zentrum für Sportlehrer*innenbildung Studierende Kooperationsuniversität weitere Akteure M od ul V or be re it un g Pr ax is se m es te r M od ul P ra xi ss em es te r Start LSF-Bewerbung für das Vorbereitungsmodul im 1. Mastersemester an den Kooperationsuniversitäten Durchführung der Vorbereitungsmodule (Allgemeiner Teil) Zuteilung der Praktikumsschule Teilnahme an Vorbereitungsmodulen (Profilgruppe) Einführung am ZfsL der Ausbildungsregion Köln (vorlesungsfreie Zeit) Einführung am ZfsL der Ausbildungsregion Siegen (vorlesungsfreie Zeit) Absolvieren des Praxissemesters, Umsetzung des Studienprojektes und Durchführung von Unterrichtsvorhaben (Begleitung durch alle Lernorte) Bilanz- und Perspektivgespräch mit Vertreter*in ZfsL oder Vertreter*in Schule Absolvieren Modulprüfung (schriftlich und mündlich) endnotenrelevant bestanden nicht bestanden (zweimalige Wiederholung erlaubt) Ende Absolvierung Modulprüfung: Projektskizze Studienprojekt (endnotenrelevant) Dez./Jun. Mär./Sep. spätestens 15.02/15.09 Beginn X X Atlas der Qualitätsgestaltung 17 4.6 Studienausgang Turnus: kontinuierlich Ansprechpartner*in: Budimir Dokic, Tel. -4612 Dez. 1, Abt. 1.2 Career Service Studierende Beratungseinrichtungen Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling A llg . O ri en ti er un gs ph as e Sp ez . u nd in di vi du el le O ri en ti er un gs ph as e Ü be rg an g Ev al ua ti on u nd V er be ss er un g Start Beratungs- und Informationsbedarf zu der allg. Orientierung in den Berufsfeldern und der Karriereplanung Bereitstellung von Beratungs- und Informationsangeboten Nutzung der Beratungs- und Informationsangebote für die spezifische Orientierung im Berufsfeld und der Karriereplanung Nutzung des individuellen Beratungsbedarfs DSHS Homepage Flyer Master- studiengänge Flyer Absolvent*innen- studie Studienabschluss und Übergang in den Arbeitsmarkt oder Anschlussstudium ZQM Rückmeldung an Rektorat Rückmeldung an betreffende Einrichtungen Optimierung des Informations- und Beratungsangebots Ende Evaluation des Informations- und Beratungsangebots im Rahmen der Absolvent*innenstudie Ergebnisse DSHS Veranstaltungen individuelle Gespräche/ Trainings/ Workshops Atlas der Qualitätsgestaltung 18 4.7 Qualifizierung von Lehrenden Turnus: regelmäßig Ansprechpartner*in: Melanie Sauer-Großschedl, Tel. -4540 StAPS, Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung Projektleitung Hochschuldidaktik Referent*innen Pl an un g D ur ch fü hr un g St eu er un g Start Evaluation Ergebnisse, HEP, Netzwerk HD NRW Entwicklung HD-Angebot Organisation und Control l ing Ausschreibung auf Homepage Startsprung Workshops externer Workshops Einladung an Novizen Tei lnehmendenmanagement Durchführung Tei lnahmenachweis , Anrechnung auf HD-Zerti fikat Einrichtung Moodle Lernräume Ergänzung durch indiv.Beratung/Hospi tation Evaluation / Feedback Ende ggf. Ausstel lung Zerti fikate Suche nach Referent*innen / Räumen Stel len von Beschaffungsanträgen Atlas der Qualitätsgestaltung 19 4.8 Individuelle Lehrberatung Turnus: jederzeit Ansprechpartner*in: Melanie Sauer-Großschedl, Tel. -4540 StAPS, Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung Projektleitung Hochschuldidaktik Lehrperson Berater*in A uf tr ag se rk lä ru ng D ur ch fü hr un g A bs ch lu ss Start Kontaktaufnahme von Lehrperson mit Projektleitung Hochschuldidaktik Gespräch zur Ermittlung von Bedarf und Zielen Auswahl einer*eines geeigneten Berater*in interne*r Berater*in externe*r Berater*in Abstimmung des avisierten Beratungsverlaufs Gespräch zur Ermittlung von Bedarf und Zielen Durchführung und BeratungÜberprüfung der Zielerreichung am Ende der Beratung Beratungsziel nicht erreicht Beratungsziel erreicht Feedback / Ausblick Ende X X Atlas der Qualitätsgestaltung 20 4.9 Durchführung einer qualitativen Zwischenbewertung (Teaching Analysis Poll) Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Melanie Sauer-Großschedl, Tel. -4540 StAPS, Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung Projektleitung Hochschuldidaktik Lehrperson A nf ra ge D ur ch fü hr un g Rü ck ko pp el un g Fo llo w -U p Start Information dauerhaft auf der Homepage Hochschuldidaktik TAP-Info Terminabstimmung und Festlegung des inhaltl ichen Schwerpunktes Besuch der Lehrveranstaltung und Durchführung des TAP mit den Studierenden Auswertung der Rückmeldungen Rückkoppelungsgespräch mit Lehrperson Vernichtung aller Unterlagen Rückkoppelung an die Studierenden Individuelle Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen Ende Anmeldung der Lehrperson Atlas der Qualitätsgestaltung 21 4.10 Kompaktinformation: Rund um die Lehre Turnus: halbjährlich Ansprechpartner*in: Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Zu sa m m en - st el lu ng Di st rib ut io n Start Prüfung der aktuellen Version Vorschläge für Erweiterungen und Ergänzungen Inhaltliche FortschreibungFinalisierung der aktualisierten Version Bereitstellung der aktualisierten Version Ende Angebot von Print-Version (Startsprung) Versand der aktualisierten Version (PDF) an everyone Einpflege auf Homepage inkl. Verlinkung Intranet Atlas der Qualitätsgestaltung 22 4.11 Vergabe der DSHS-Lehrpreise Turnus: jährlich Ansprechpartner*in: Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsentwicklung Studierende Lehrperson Gremien/ Lehrpreisjury Start Initiative/ Aufforderung zur Prüfung/ Weiterentwicklung Zeit- und Finanzplanung Prüfung und Weiterentwicklung Lehrpreiskonzeption Konzept und Kriterien Beratung in der UK Studium und Lehre und der Qualitätsverbesserungskommission (für Qualitätsverbesserungsmittel) Beschluss Nominierungsaufruf Veröffentlichung Nominierung NominierungInformation und Bewerbungsaufruf an Nominierte Bewerbungsformulare Bewerbung auf Tutorienpreise Bewerbung auf Lehrpreise in vier Kategorien Bewerbung Bewerbung Aufbereitung aller Lehrpreisunterlagen Beratung und Auswahl der Lehrpreisträger*innen und Tutorienpreisträger*innen Entscheid Information an - HS-Öffentlichkeit - Bewerber*innen - Preisträger*innen und Planung Preisverleihung Plan Tutorienpreise (nicht zwecksgebunden) Lehrpreise (zwecksgebunden) Preisvergabe Urkunde Aufforderung für Bericht zur Geldverwendung der Lehrpreise Ende Kurzbericht Würdigung durch UK Studium und Lehre Ende Lehrpreisbewerbungen Projekt- konto X X X Atlas der Qualitätsgestaltung 23 Atlas der Qualitätsgestaltung 24 5. Prozessregion: Studierenden- und Prüfungsverwaltung In der Prozessregion „Studierenden- und Prüfungsverwaltung“ werden die organisatorischen Prozesse im Studienverlauf aufgezeigt. Entsprechend sind in dieser Region hauptsächlich Prozesse des Studierendensekretariats, des International Office und des Prüfungsamts verankert. 5.1 Sporteignungstest Turnus: zweimal jährlich Ansprechpartner*in: Martin Jedrusiak-Jung, Tel. -4224 Dez. 1, Abt. 1.4 Prüfungsamt Rektorat Teilnehmenden Prüfungsamt weitere Akteure A nm el du ng V or be re it un g D ur ch fü hr un g A us w er tu ng Start Anmeldung über Online-Portal Ärztliches AttestGebühr evtl. Kaderstatus evtl. Behinderten- ausweis Festlegung der Eignungsprüfungtage Administrative Organisation - Zuteilung des Prüfungstages - Erstellen der Prüfungsprotokolle - Einladung der Teilnehmer*innen - Erstellung der Prüfungslisten Einteilung der Prüfer*innen und Helfer*innen Prüfung durch die Prüfer*innen DSHS-Homepage Prüfungs- protokoll Filterung der Durchgefallenen und Auswertung sowie Verarbeitung der Protokolle Unterstützung des gesamten Prüfungsablaufs in Zusammenarbeit mit AStA und Helfer*innen, Dez. 4, Ambulanz Erstellung und Versand der Bescheide Ende evtl. Generaleinwilligung minderjähriger Bewerber*innen Online-Anmeldeportal freischalten Administrative Organisation Teilnahme am Sporteignungstest Passfoto Ordnung über die Eignungsfeststellung Absage des Eignungstests Attest liegt nicht vor Attest liegt vor Ende Rückerstattung der Gebühren durch Dez. 3 nicht zugelassen zur Nachprüfung zugelassen zur Nachprüfung Nachprüfung durch die Prüfer*innen bestanden nicht bestanden Ende Prüfungs- protokoll X X X X Atlas der Qualitätsgestaltung 25 5.2 Bewerbung/Auswahl/Zulassung/Einschreibung für Bachelor- und Masterstudiengänge Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Carsten Huhn, Tel. -6155 Dez. 1, Abt. 1.3 Studierendensekretariat Bewerber*innen Studierendensekreteriat Studierende Be w er bu ng A us w ah l u nd Z ul as su ng sv er fa hr en Ei ns ch re ib un g/ St ud iu m Start Bewerbung über Online-Portal Dateneingabe in APP (HISinONE) Sichtung Bewerber*innen Ablehnung (formelle Gründe) Vergabeverordnung NRW Zulassungsordnung Master Ende Zulassung im Haupt- /Nachrückverfahren, etvl. Losverfahren Ablehnung (Rangliste) Einschreibung Einschreibungsordnung Formular Rückmeldung Beurlaubung Einschreibungs- ordnung HG fehlende Rückmeldung Exmatrikulation Ende X X Atlas der Qualitätsgestaltung 26 5.3 Prüfungsorganisation Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Gabriele Göbbel, Tel. -3450 Dez.1, Abt. 1.4 Prüfungsamt Prüfungsamt Studierende Prüfer*innen weitere Akteure Pl an un g A nm el du ng D ur ch fü hr un g A us w er tu ng / N ac hb er ei tu ng Start (statische) Terminierung der Prüfungen / Veröffentlichung Raumbelegung Prüfungsanmeldung über LSF Anleitung in LSF PO BA, MA & LA Prüfungsabmeldung/ Rücktritt über LSF und Prüfungsamt Prüfungsteilnahme Ende nicht bestanden bestanden Ausstellung Bescheid über das endgültige nicht bestehen durch Prüfungsausschuss PO Ende Prüfungsbewertung Prüfungsergebnis Verbuchung in LSF (automatische Eintragung in POS) Möglichkeit zum Widerspruch Kein Widerspruch Widerspruch Widerspruchsfrist abgelaufen Meldung an Studierendensekretariat Exmatrikulation durch Studierendensekreteriat Ende endgültig nicht bestanden gemäß PO PO X X Atlas der Qualitätsgestaltung 27 5.4 Prüfungsorganisation: Widerspruch bei nicht bestandener Prüfung Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Gabriele Göbbel, Tel. -3450 Dez. 1, Abt. 1.4 Prüfungsamt Studierende Prüfungsausschuss Prüfungsamt Start Widerspruch einlegen ZurückweisungAbhilfe Ende Entscheidung Bescheid erstellen Erhalt Bescheid Einreichung Klage Urteil oder Vergleich Keine Klage X X Atlas der Qualitätsgestaltung 28 5.5 Outgoings (ERASMUS/Überseeaufenthalte/Praktika) Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Dr. Gerard King, Tel. -2090 StAPS, Abt. 3 International Office Studierende International Office weitere Akteure V or be re it un g D ur ch fü hr un g N ac hb er ei tu ng Start Information und Beratung Fristgerechte und vollständige Bewerbung Durchsicht der fristgerechten Bewerbungen nach Vollständigkeit Planung und Organisation des Auswahlverfahrens Auswahlgespräche und Auswahlverfahren Rückmeldung über Ergebnis des Verfahrens an Studierende Berechnung und Auszahlung von Stipendien (ERASMUS und PROMOS) Auslandsaufenthalt Erstellung & Ausgabe Transcript/Praktikumsbescheinigung an Studierende Kontrolle/Dokumentation nach Mobilität Ende Einreichung der erforderlichen Dokumente Wiedereingliederung ins Studium Antrag auf Anerkennung Prüfungsorganisation Einholen von Informationen Entscheidung über eine Bewerbung Keine Bewerbung Ende Zusage Absage Ende Annahme des Platzes Nominierung an Partneruniversität (Studium) Versand Letter of Acceptance an Studierende durch Partneruniversität oder Praktikumsplatz Organisation des Auslandsaufenthaltes Betreuung und Kommunikation X X Atlas der Qualitätsgestaltung 29 5.6 Anerkennung der Leistungen von Outgoings Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Stefan Witteler, Tel. -6168 Dez. 1, Abt. 1.4 Prüfungsamt Studierende Prüfungsausschuss weitere Akteure A nt ra g Be ar be it un g A ne rk en nu ng Start Antrag auf Anerkennung Transcript of Records Formular Befürwortung Keine Befürwortung Notenumrechnung und Erfassung des Auslandsaufenthaltes durch International Office Anerkennung durch Prüfungsausschussvorsitzende*r PO Lissabonner Konvention GenehmigungAblehnung Antrag der*des Studierende*n auf Würdigung der Entscheidung durch das Rektorat GenehmigungAblehnung Leistungsverbuchung in POS/LSF gemäß HStatG durch Prüfungsamt ggf. Einstufung in höheres Fachsemester Formular Empfehlung durch das Rektorat Ende Befürwortung durch Studiengangsleitung, Studiengangskoordination oder Modulleitung Information an den Prüfungsausschuss Anerkennung durch Prüfungsausschussvorsitzende*r GenehmigungAblehnung Information des*der Studierende*n über Befürwortung X X X X Einreichung Antrag mit oder ohne Befürwortung Bescheid erstellen Erhalt Bescheid Ende X Bescheid erstellen Erhalt Bescheid Einlegen von Rechtsmitteln Ende X Atlas der Qualitätsgestaltung 30 5.7 Abschlussarbeiten Bachelor und Master Turnus : kontinuierl i ch Ansprechpartner*in: Gabriele Göbbel , Tel . -3450 Dez. 1, Abt. 1.4 Prüfungsamt Studierende Betreuer*in Prüfungsamt weitere Akteure An tr ag u nd G en eh m ig un g Be ar be itu ng sp ha se Be w er tu ng Start Themen und Betreuer*innenauswahl Antragstellung PO BA & MA Genehmigung des Themas durch Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses Versand des Bescheides Bescheid genehmigt abgelehnt Erstellung der Abschlussarbeit Abgabe Dokumentation Plagiatsprüfung Digitalisierte Version (CD) 3 Exemplare der gebundenen Arbeit Begutachtung durch Betreuer*in nicht bestanden bestanden Verbuchung in POS Ende Formulare Expose formale Prüfung und Weiterleitung an Betreuer*in Einreichung Gutachten beim Prüfungsamt Gutachten endgültig nicht bestanden gemäß PO Ausstellung Bescheid über das endgültige nicht bestehen durch Prüfungsausschuss Möglichkeit zum Widerspruch Kein Widerspruch Widerspruch Ende Widerspruchsfrist abgelaufen Meldung an Studierendensekretariat Exmatrikulation durch Studierendensekretariat Prüfungsordnung X X X Atlas der Qualitätsgestaltung 31 5.8 Abschlussarbeiten Bachelor und Master im Lehramt Turnus: kontinuierlich Ansprechpartner*in: Gabriele Göbbel, Tel. -3450 Dez.1, Abt. 1.4 Prüfungsamt Studierende Betreuer*in Prüfungsamt weitere Akteure A nt ra g un d G en eh m ig un g Be ar be it un gs ph as e Be w er tu ng Start Themen und Betreuer*innenauswahl Antragstellung an FPA/GPA FPO LA BA Formular Genehmigung des Themas durch FPA/GPA Versand des Bescheides Bescheid genehmigt abgelehnt Erstellung der Abschlussarbeit Abgabe Dokumentation Plagiatsprüfung Digitalisierte Version 3 Exemplare der gebundenen Arbeit Begutachtung durch Betreuer*in nicht bestanden bestanden Verbuchung in POS Ende FPO LA MA FPO BIWI formale Prüfung und Weiterleitung an Betreuer*in Einreichung Gutachten beim Prüfungsamt Gutachten endgültig nicht bestanden gemäß PO Ausstellung Bescheid über das endgültige nicht bestehen durch Prüfungsausschuss Möglichkeit zum Widerspruch Widerspruch kein Widerspruch Widerspruchsfrist abgelaufen Meldung an Studierendensekretariat Exmatrikulation durch Studierendensekretariat Ende Prüfungsordnung X X X Atlas der Qualitätsgestaltung 32 5.9 Vorbereitender Deutschkurs für ausländische Bewerber*innen Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Dr. Gerard King, Tel. -2090 StAPS, Abt. 3 International Office Bewerber*innen International Office Start Bewerbung Sprach- nachw eis Allg. Hochschulreife bzw . BA-Abschluss Prüfung der Formalien Formalien erfüllt Formalien nicht erfüllt Start Deutschkurs Ende Ablehnungsbescheid an Bewerber*innen Zulassungsbescheid an Bewerber*innen Einschreibung Annahme des Platzes X Atlas der Qualitätsgestaltung 33 5.10 Ausländische Vollzeitstudierende Bachelor Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Dr. Gerard King, Tel. -2090 StAPS, Abt. 3 International Office Bewerber*innen International Office Be w er bu ng A us w ah l Start Bewerbung von Bildungsausländer*innen Sporteignungs- prüfung Sprach- nachweis Allg. Hochschulreife Sichtung der Bewerber*innen und Auswahl Zulassungs- ordnung Einschreibung Prüfung der Formalien Formalien erfüllt Formalien nicht erfüllt Einschreibeordnung Zulassung Keine Zulassung Ende Ausschlussbescheid an Bewerber*innen Annahme des Platzes Ablehnungsbescheid an Bewerber*innen Versand der Zulassungsbescheide Ende X X Atlas der Qualitätsgestaltung 34 5.11 Ausländische Vollzeitstudierende Master Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Dr. Gerard King, Tel. -2090 StAPS, Abt. 3 International Office Bewerber*innen International Office Studiengangsleitung / Studiengangsleitung Be w er bu ng A us w ah l Start Bewerbung von Bildungsausländer*innen Sprach- nachweis Allg. Hochschulreife und BA-Abschluss Zulassungs- ordnung Prüfung der Rangliste Einschreibung Prüfung der Formalien Formalien erfüllt Formalien nicht erfüllt Einschreibeordnung Zulassung Keine Zulassung Ende Ausschlussbescheid an Bewerber*innen Übermittlung der Bewerbungsunterlagen an Studiengangsleitung bzw. Studiengangskoordination Sichtung der Bewerber*innen und Auswahl Erstellung Rangliste Ablehnungsbescheid an Bewerber*innen Versand der Zulassungsbescheide Annahme des Platzes Ende X X Atlas der Qualitätsgestaltung 35 5.12 Incomings Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Dr. Gerard King, Tel. -2090 StAPS, Abt. 3 International Office Incomings International Office Partneruniversitäten Be w er bu ng u nd A us w ah l St ud iu m D ok um en ta tio n Start Bewerbungsverfahren im jeweiligen Land Auswahl der Incomings Prüfung der Unterlagen Teilnahme an Einführungsveranstaltungen: Unterbringung, Stundenplanerstellung, internationales Lehrangebot Studium Ausstellung und Versand Transcript of Records an die Partneruniversität Studium Bewerbung an Partneruniversität Bewerbungsinformationen an nominierte Studierende Formular Bewerbung an der DSHS Anforderungen der DSHS Einschreibung Unterlagen nicht vollständig Unterlagen vollständig Bitte um Nachreichung der Unterlagen Nachreichung der Unterlagen Ausstellung Letter of AcceptanceAnnahme des Platzes Nominierung an International Office der DSHS X Atlas der Qualitätsgestaltung 36 Atlas der Qualitätsgestaltung 37 6. Prozessregion: Lehrplanung und -controlling In der Prozessregion „Lehrplanung und -controlling“ sind die relevanten Prozesse zur Gestaltung bzw. des Ablaufs des laufenden Studienbetriebes hinterlegt. 6.1 Lehrauftragsgenehmigung Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Tanja Jost, Tel. -4607 StAPS, Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement Institute/LFG-Verantwortliche Lehrbeauftragte weitere Akteure Re ss ou rc en pr üf un g F o rm u la r Ge ne hm ig un g/ Be fü rw or tu ng Vorabprüfung der Lehrressourcen im Zuge der Semesterplanung Start Ende Vorhandene Ressourcen ausreichend Vorhandene Ressourcen nicht ausreichend Suche von und Absprache mit geeigneten Lehrbeauftragten Vorbereitung Antragsformular (Abschnitt I) Weiterleitung des vorbereiteten Formulars an die*den Lehrbeauftragte*n Angabe persönlicher Daten der*des Lehrbeauftragten erneute Kapazitative Prüfung fachlich/inhaltlich passendes Deputat vorhanden fachlich/inhaltlich passendes Deputat nicht vorhanden Ablehnung des Lehrauftrags nach Rücksprache mit dem beantragenden Institut Befürwortung des Lerhauftrags + Dokumentation Ende Prüfung des Lehrauftragsumfangs durch Dez. 2 Genehmigung durch Dez. 2 Prüfung des Lehrauftrags durch den wiss. Personalrat Ablehnung Rückmeldung an Lehrbeauftragte und Institut Ende der Genehmigung AM 23/2016 Antragsformular Lehrauftrag Antragsformular Lehrauftrag Lehrplanungsliste Deputatserfassung Antragsformular Lehrauftrag < 4 SWS > 4 SWS erfolgt ca. 5 Monate vor Semesterstart erfolgt ca. 2 Monate vor Semesterstart Zustimmung X X X X Atlas der Qualitätsgestaltung 39 6.2 Semesterplanung Bachelor Sportwissenschaften Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Tanja Jost, Tel. -4607 StAPS, Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement Ze.IT Studiengangsleitung / Studiengangskoordination Institute S t a r t Freigabe des neuen Semesters Anlage des neuen Semesters Kopie der Lehrveranstaltungen ins neue Semester + Berücksichtigung Änderungen Statistiken zu aktuellen Belegungen aller Studierenden erstellen Information zum Planungsprozess + Abfrage neuer Lehrplanungsverantwortlicher Bedarfsplanung / Gruppenzuteilung Bestätigung/Korrektur des Lehrangebots Eingabe des Lehrangebots in LSF + Erstellung einer Excelübersicht Information zur Eintragung der Lehrkräfte Freigabe des Systems zur Eintragung der Lehrkräfte Eintragung der Lehrkräfte + Meldung der Verfügbarkeiten Zusammenstellung der Eintragungen + Rückkopplung an Institut ggf. Rückmeldung zu Anpassungen Änderungen / Nachtrag in LSF Export der eingegangenen Daten aus LSF Benennung neuer Lehrplanungsverantwortlicher Aufbereitung und SG-spezifische Trennung der Planungsliste + Versand an SGLen BA, MA, LA BA/LA: Hinweis auf Treffen; MA: Hinweis auf Deadline Verknüpfung der Eintragungen mit aktuellen Deputatsdaten Beratung zu personellen Entscheidungen im Lehrangebot Umsetzung Personalentscheidungen in LSF SG-spezifische Trennung der Planungsliste + ggf. Rückkopplung der Entscheidungen an SGL Statistiken BA SG-spezifische Planungsliste SGL-Listen mit Entscheidungen Instituts-spezifische Trennung der Planungsliste + Rückmeldung an Institute LV-Zuweisung an Institute Sichtung der Entscheidungen + ggf. Rücksprache mit SGL ggf. Änderung der personellen Entscheidung ggf. Umsetzung der Änderungen Eingabe der Verfügbarkeiten in Decision Support System Händische Planung Vorlesungen, Profilergänzung & sonst. Besonderheiten Vorbereitung & Durchführung Decision Support System-Lauf Prüfung DSS-Lauf Erstellung SG-spezifischer Zeitpläne Eintragung weiterer Lehrpersonen + Erfassung & Beheben von Kollisionen Händische Planung der Profilvertiefung Veröffentlichung des Vorlesungsverzeichnisses in LSF ggf. Korrekturen / Änderungswünsche ggf. Umsetzung der Änderungen Vorbereitungen der 1. LSF-Bewerbungsphase für Studierende Vergabe der BewerbungenPrüfung der Vergabe Planungsliste Personelle Entscheidungen im Lehrangebot Durchführung der 1. LSF-Bewerbungsphase für Studierende Atlas der Qualitätsgestaltung 40 6.2 Semesterplanung Bachelor Sportwissenschaften Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Tanja Jost, Tel. -4607 StAPS, Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement Ze.IT Studiengangsleitung / Studiengangskoordination Institute Erstellung von Belegeungsstatistiken + Übermittlung an SGL Liste freier Plätze Bewerbungen Prio 1 Entscheidung zu Anpassungen des Lehrangebots Kommunikation von Streichungen und zusätzliche Veranstaltungen Abstimmung Umsetzung von Streichungen und zusätzlichen Veranstaltungen Vergabe der BewerbungenPrüfung der Vergabe Umsetzung von Streichungen und Kommunikation an Institute Durchführung der Abmeldephase für Studierende Semesterstart Vorbereitungen der 2. LSF-Bewerbungsphase für Studierende Durchführung der 1. LSF-Bewerbungsphase für Studierende Beratung zu Anpassungen des Lehrangebots Erstellung und Veröffentlichung der Liste freier Plätze Liste freier Plätze Entscheidung zu Anpassungen des Lehrangebots Beratung zu Anpassungen des Lehrangebots Vorbereitungen der Abmeldephase für Studierende Erstellung und Veröffentlichung der Liste freier Plätze Liste freier Plätze Atlas der Qualitätsgestaltung 40 6.3 Deputatserfassung Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Tanja Jost, Tel. -4607 StAPS, Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement Dez.2 Personalmanagement Dez.1 Studierenden- und Prüfungsangelegenheiten weitere Akteure V or be re it un g V er sa n d Ü be rp rü fu ng du rc h In st it ut e A bs ch lu ss Zi el Anforderung einer aktuellen Personalliste + Lehrauftragsübersicht aktuellen Semester in Dez. 2 Start Personalliste Lehrauftragsliste Zusammenführung rel. Tabellen via S-Verweis Datenimport in LSF (Soll-SWS, Ermäßigungen) Überträge aus Vorsemester, ggf. Zuordnung neuer Lehrpersonen zur Lehrkörperliste Excelliste Anpassungen im Vorlesungs -verzeichnis vornehmen Erfassung von Lehrveranstaltung en mit mehreren Lehrpersonen Setzen des Deputatkenners durch Ze.IT Download der in LSF generierten Deputatslisten via FB-Admin Deputatslisten aus LSF Erstellung einer Übersicht der betreuten Abschlussarbeiten des Vorsemesters Übersicht Abschlussarbeiten Übertragung dieser Daten in verformelte Excel-Tabelle + Sonderfälle + ggf. Aufteilung bei mehreren Lehrpersonen Ergänzung der Abschlussarbeiten + Markierung der Lehrveranstaltung mit Lehraufträgen in Deputatslisten 1. Entwurf der Deputatslisten Überprüfung der einzelnen Institutslisten + Einrichtung Schutz auf alle nicht zu verändernden Zellen Versand der Deputatslisten an Institutsleitungen mit der Bitte um Prüfung und ggf. Korrektur Überprüfung und ggf. Anpassung der Deputatslisten + Rücksendung an Abt. 4.1 durch Institute Korrig. Deputats- listen V2 Prüfung und gg. Anpassung der korrigierten Deputatslisten Finale Deputatslisten Versand der finalen Deputatslisten an Institutsleitungen Bestätigung des aktuellen Deputatsguthabens durch Institutsleitung sowie Rücksendung der unterschriebenen Übersichtslisten Übersichtslisten LOM PZM Ende Lehrplanung Folgesemester Erstellung der aktuellen Personalliste + LA-Übersicht Überprüfung der gelieferten Daten Rücksprache und Korrektur Datenimport durch Ze.IT Anforderung der betr. Abschlussarbeiten Entwurf Deputatslisten V1 Rücksprache und Korrektur Rücksprache und Korrektur Atlas der Qualitätsgestaltung 41 Atlas der Qualitätsgestaltung 42 7. Prozessregion: Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung Die Prozessregion „Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung“ umfasst die optimierenden, evaluierenden und (re)zertifizierenden Prozesse in Studium und Lehre. Dabei stellt der Prozess „Systemische Studiengangsevaluation (Rezertifizierung)“ eine zentrale Maßnahme der Qualitätssicherung und –entwicklung auf Studiengangs- bzw. Studienbereichsebene dar. Die Ergebnisse Evaluationen fließen in den systemischen Prozess der Studiengangs- bzw. Studienbereichsevaluation sowie in die Prozesse der Prozessregion „Monitoring und Steuerung“ ein. 7.1 Modulhandbuchänderungen Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Tanja Jost, Tel. -4607 StAPS, Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement Initiator*in Studiengangsleitung Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement weitere Akteure Weiterentwicklung des Studiengangs Start Darstellung und Begründung der geplanten Änderung im Auftragsformular + Unterschrift Modulbeauftragte*r -> Deadlines berücksichtigen! Bestätigung und Einreichnung der Unterlagen (Modulbeschreibung / Studienplan / QV-Check) Erfassung, Prüfung und ggf. Abstimmung / Rücksprache Änderung in relevanten Dokumenten Beratung und Entscheidung über geplante Änderung durch Prorektor*in Studium und Lehre (ggf. Rücksprache & Beratung mit UK Studium und Lehre) Technische Umsetzung der Änderung in POS/LSF durch Ze.IT Veröffentlichung Dokumentation + Rückmeldung an bet. Einrichtungen + Rückmeldung an SGL Ende Atlas der Qualitätsgestaltung 43 7.2 Studentische Lehrveranstaltungsevaluation Turnus: gemäß Ordnung für Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. -6117 StAPS, Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Lehrperson weitere Akteure V or be re it un g D ur ch fü hr un g A us w er tu ng N ut zu ng Fo llo w -U p V er fa hr en Auswahl der Lehrperson Start Information und Kernfragebogen an Lehrperson Erstellung der Befragung Fragebogen Teilnahmeaufforderung per E-Mail an Studierende ggf. Erinnerung zur Teilnahme per E-Mail Rücklaufquote an Lehrperson per E-Mail Beendigung der Umfrage, Versand des Reports Prüfung der LV, ggf. Einreichung individueller Fragen ggf. Einarbeitung individueller Fragen der Lehrperson Detaillierte Auswertung (Einzelergebnis/Benchmark) Auswertung gemäß der Richtlinie zum Follow-Up Verfahren Fragebogen Berechnung der Gesamtwerte der jeweiligen Dimensionen einer Lehrperson über alle LV hinweg Gesamtwert einer Dimension befindet sich im unteren Drittel der Antwortskala Gesamtwert der Dimensionen befindet sich im mittleren bis oberen Drittel der Antwortskala Gesamtwert aller vier Dimensionen befindet sich im oberen Drittel der Antwortskala Ende Die Lehrperson erhält Auszeichnung guter Lehre durch den*die Rektor*in Information an personalverantwortliche*n Institutsleiter*in Einleitung des Verfahrens "Optimierung der Lehre" Information an personalverantwortliche*n Institutsleiter*in Optimierungsgespräch zwischen personalverantwortliche*n Institutsleiter*in und Lehrperson Vereinbarung von Maßnahmen Dokumentation des Optimierungsgespräches und vereinbarte Maßnahmen sowie Info an Abt. 4.3 Darstellung der Ergebnisse in der LV ggf. Diskussion der Ergebisse mit Studierenden Dokumentation durch Abt. 4.3 Erneute Evaluation aller LV der Lehrperson Ordnung für Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Teilnahme an der Befragung durch Studierende Atlas der Qualitätsgestaltung 44 7.3 Studiengangsbefragung Turnus: gemäß Zeitplan Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. -6117 StAPS, Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Studiengangsleitung weitere Akteure Vo rb er ei tu ng Du rc hf üh ru ng A us w er tu ng N ut zu ng Start Ordnung für Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Information der Studiengangsleitung ggf. Einreichung individueller Fragen als Ergänzung zum Fragebogen ggf. Anpassung des Fragebogens Erstellung der Befragung Teilnahmeaufforderung per E-Mail an Studierende Teilnahme an der Befragung durch Studierende ggf. Erinnerung zur Teilnahme per E-Mail Beendigung der Umfrage und Versand des Reports Auswertung gemäß Richtlinie zum Indikatorenset zur internen Qualitätsbewertung Versand der Auswertung an die Studiengangsleitung und Studiengangskoordination Präsentation und Diskussion der Ergebnisse durch die Studiengangsleitung in der Studiengangskonferenz Dokumentation der Diskussion im Protokoll der Studiengangskonferenz Ende Ermittlung der Studierenden Atlas der Qualitätsgestaltung 45 7.4 Dozierendenbefragung Turnus: gemäß Zeitplan Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. -6117 StAPS, Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Studiengangsleitung (SGL) weitere Akteure Vo rb er ei tu ng D ur ch fü hr un g A us w er tu ng N ut zu ng Start Ordnung für Qualitätsmanagement in Studium und Lehre hochschulübergreifende Dozierende studiengangsspezifische Dozierende Ermittlung der Dozierenden Information der Studiengangsleitung ggf. Einreichung individueller Fragen als Ergänzung zum Fragebogen ggf. Anpassung des Fragebogens Erstellung der Befragung Teilnahmeaufforderung per E-Mail an Lehrpersonen Teilnahme an der Befragung durch Lehrpersonen ggf. Erinnerung zur Teilnahme per E-Mail Beendigung der Umfrage und Versand des Reports Auswertung gemäß Richtlinie zum Indikatorenset zur internen Qualitätsbewertung Versand der Auswertung an das Rektorat Versand der Auswertung der studiengangsspezifischen Dozierendenbefragug an die Studiengangsleitung und Studiengangskoordination Präsentation und Diskussion der Ergebnisse durch die Studiengangsleitung in der Studiengangskonferenz Dokumentation der Diskussion im Protokoll der Studiengangskonferenz Ende Diskussion der Auswertung im Rektorat ggf. Ableitung von Maßnahmen durch das Rektorat X Atlas der Qualitätsgestaltung 46 7.5 NRW-weite Studierendenbefragung Turnus: alle vier Jahre Ansprechpartner*in: Dr. Michael Dürr, Tel. -6115 StAPS, Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling weitere Akteure Vo rb er ei tu ng D ur ch fü hr un g A us w er tu ng N ut zu ng Start Zu befragende Studiengänge ermitteln und Zuordnung als Codeliste an DZHW Anzahl der zu befragenden Studierenden DZHW mitteilen Liste Überprüfung der Fragebögen Elektronischer Versand der Fragebögen ggf. elektronischer Versand einer Erinnerung Datenerfassung und -bereinigung Berichte Datensatz mit Erhebung DSHS Versand der Berichte und Daten an Abt. 4.3 Kontaktaufnahme und Abstimmung mit Abt. 4.3 Projektstart Information des Rektorats über die anstehende Befragung Anforderung der benötigten personenbezogenen Daten vom Studierendensekreteriat Lieferung der personenbezogenen Daten durch das Studierendensekreteriat Codeliste Auswertung der Ergebnisse Ende hochschulübergreifende Auswertung studiengangsspezifische Auswertung Versandt der Auswertung an das Rekorat Diskussion der Auswertung im Rektorat ggf. Ableitung von Maßnahmen durch das Rektorat Versandt der Auswertung an die Studiengangsleitung Präsentation und Diskussion der Ergebnisse durch die Studiengangsleitung in der Studiengangskonferenz Dokumentation der Diskussion im Protokoll der Studiengangskonferenz Atlas der Qualitätsgestaltung 47 7.6 Absolvent*innen-Studie Turnus: gemäß Zeitplan Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Ansprechpartner*in: Dr. Michael Dürr, Tel. -6115 StAPS, Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Institut für angewandte Statistiken (ISTAT) Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling weitere Akteure V or be re it un g D ur ch fü hr un g A us w er tu ng N ut zu ng Start Anzahl der zu befragenden Absolvent*innen ISTAT mitteilen Anzahl Absolvent*innen Vervollständigung der Absolvent*innen -Datenbank ggf. Anpassung/Ergänzung des Fragebogens (hochschulspezifischer Teil) & ISTAT mitteilen Versand PIN-Liste an Abt. 4.3 PIN-Liste Nachrecherche der Adressdaten über Bürgerämter Auswertungsvariablen für hochschulspezifische Tabellenbände ISTAT mitteilen Versand der anonymisierten Excel-Datei an ISTAT Vorbereitung des postalischen Versands Postalischer und elektronischer Versand der Fragebögen ggf. elektronischer Versand einer Erinnerung Datenerfassung, Plausibilitätsprüfung, Datenbereinigung Tabellarischer Hochschulbericht Tabellarischer Gesamtbericht NRW-Bericht Datensatz mit Erhebung DSHS Versand der Berichte und Daten an Abt. 4.3 Auswertung der Ergebnisse Ende Überprüfung der Fragebögen Kontaktaufnahme und Abstimmung mit Abt. 4.3 Projektstart Information des Rektorats über die anstehende Befragung Anforderung der benötigten personenbezogenen Daten vom Prüfungsamt und Abt. 4.3 Lieferung der personenbezogenen Daten durch das Prüfungsamt und Abt. 4.3 Prüfung und ggf. Aktualisierung der Adressdaten durch Bürgerämter Erstellung einer Absolvent*innen Datenbank Excel-Tabelle Excel-Tabelle hochschulübergreifende Auswertung studiengangsspezifische Auswertung Versandt der Auswertung an das Rekorat Diskussion der Auswertung im Rektorat ggf. Ableitung von Maßnahmen durch das Rektorat Versandt der Auswertung an die Studiengangsleitung Präsentation und Diskussion der Ergebnisse durch die Studiengangsleitung in der Studiengangskonferenz Dokumentation der Diskussion im Protokoll der Studiengangskonferenz Atlas der Qualitätsgestaltung 48 7.7 Neueinric htung und Zertif izierung eines konsekutiven Studiengangs Turnus: nach Bedarf Ansprechpartner*in: Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung weitere Akteure Rektorat Studiengangsarbeitsgruppe (SG-AG) Universitätskommission (UK) St ud ie ng an gs ki zz e (S tu fe 1 ) S tu d ie n g an g sk o n ze p t (S tu fe 2 ) D et ai l-K on ze pt Au fn ah m e St ud ie nb et rie b (S tu fe 3 ) Initiative Start Erstellung SG-Skizze (Stufe 1) und Einreichung Strategische Prüfung & Beratung durch UK Studium und Lehre Beschluss Stufe 1, Übergang in Stufe 2 (SG-Konzept) Übergang in Stufe 2 Modifikation notwendig Einberufung SG-AG Erstellung SG-Konzept (Stufe 2) Inhaltlich-formale Prüfung & Beratung durch UK Studium und Lehre Kapazitative Prüfung durch UK Ressourcen Stellungnahme der UK Forschung Stellungnahme der UK Transfer und Digitalisierung Stellungnahme des Senats Zertifizierungsprüfung durch Abt. 4.2 Erstellung Detail-Konzept und weiterführende Aufgaben zur Aufnahme des Studienbetriebs (Stufe 3) Erfüllung weiterer Arbeitsschritte (Kommunikation, Beratung, Zulassung etc.) Start des Studiengangs Leitfaden SG-Skizze SG-Skizze Begutachtungs- und Entscheidungskriterien Besetzung Leitfaden SG-Konzept SG-Konzept Beschlussempfehlung Stellungnahme Stellungnahme Stellungnahme Begutachtungs- und Entscheidungskriterien Prüfkriterien UK Ressourcen Prüfkriterien zur Zertif izierung Prüfbericht Richtlinie zur Neu-Einrichtung und Zertif izierung eines Studiengangs Einrichtung Studiengang (Stufe 3) und Berufung Studiengangsleitung Information an Dez. 1 durch Abt. 4.2 PN Modifikation notwendig Zertifizierungsentscheidung und Siegelvergabe durch das Rektorat RB BeschlussempfehlungRB Beschluss- empfehlung X X Atlas der Qualitätsgestaltung 49 7.8 Neueinric htung und Zertif izierung eines Weiterbi ldungsstudiengangs Turnus: nach Bedarf Ansprechpartner*in: Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4 Studium und Lehre weitere Akteure Rektorat Studiengangsarbeitsgruppe (SG-AG) Universitätskommission (UK) St ud ie ng an gs ki zz e (S tu fe 1 ) S tu d ie n g an g sk o n ze p t (S tu fe 2 ) D et ai l-K on ze pt Au fn ah m e St ud ie nb et rie b (S tu fe 3 ) Initiative Start Erstellung SG-Skizze (Stufe 1) und Einreichung Strategische Prüfung & Beratung durch UK Studium und Lehre Beschluss Stufe 1, Übergang in Stufe 2 (SG-Konzept) Übergang in Stufe 2 Modifikation notwendig Einberufung SG-AG Erstellung SG-Konzept (Stufe 2) Inhaltlich-formale Prüfung & Beratung durch UK Transfer und Digitalisierung Kapazitative Prüfung durch UK Ressourcen Stellungnahme der UK Forschung Stellungnahme der UK Studium und Lehre Stellungnahme des Senats Zertifizierungsprüfung durch Abt. 4.2 Erstellung Detail-Konzept und weiterführende Aufgaben zur Aufnahme des Studienbetriebs (Stufe 3) Erfüllung weiterer Arbeitsschritte (Kommunikation, Beratung, Zulassung etc.) Start des Studiengangs Leitfaden SG-Skizze SG-Skizze Begutachtungs- und Entscheidungskriterien Besetzung Leitfaden SG-Konzept SG-Konzept Beschlussempfehlung Stellungnahme Stellungnahme Stellungnahme Begutachtungs- und Entscheidungskriterien Prüfkriterien UK Ressourcen Prüfkriterien zur Zertif izierung Prüfbericht Richtlinie zur Neu-Einrichtung und Zertif izierung eines Studiengangs Einrichtung Studiengang (Stufe 3) und Berufung Studiengangsleitung Information an Dez. 1 durch Abt. 4.2 PN Modifikation notwendig Zertifizierungsentscheidung und Siegelvergabe durch das Rektorat RB BeschlussempfehlungRB Modifikation notwendig Beschluss- empfehlung Beschluss- empfehlung X X X Atlas der Qualitätsgestaltung 50 7.9 (Re)Zertifizierungsentscheidung durch das Rektorat Turnus: gemäß Zeitplan Qualitätsmanagement in Studium und Lehre im Rahmen der systemischen Studiengangsevaluation Ansprechpartner*in: Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4 Studium und Lehre Rektorat Studiengangsleitung (SGL) Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung (Re)Zertifizierungs- entscheidung Start Prüfbericht (Re)Zertifizierung ohne Auflagen und Siegelvergabe (Re)Zertifizierung mit Auflagen Keine (Re)Zertifizierung RB RB RB Siegel wird entzogen und Studiengang eingestellt Umsetzung der Auflagen 12 Monate nach (Re)Zertifizierungsentscheidung Erstellung eines Prüfberichts Entscheidung über Auflagenerfüllung Auflagen erfüllt Auflagen nicht erfüllt RBRB (Re)Zertifizierung und Siegelvergabe Information an den Akkreditierungsrat Erstellung (Re)Zertifizierungsurkunde inkl. Prüfsiegel (Re)Zertifizierungsentscheidung abgeschlossen Urkunde Prüfung der Auflagen Information der SGL über zu erfüllende Auflagen Prüfbericht ggf. Einbeziehung der UK Studium und Lehre bzw. UK Transfer und Digitalisierung X X Atlas der Qualitätsgestaltung 51 7.10 Systemische Studiengangsevaluation (Rezerti f izierung) Turnus: gemäß Zeitplan Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. - 6117 / Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4 Studium und Lehre Abt. 4 Studium und Lehre Studiengangsleitung (SGL) Gremien Weitere Akteure Er öf fn un g de s V er fa hr en s Ex pe rt *i nn en W or ks ho p In te rn er W or ks ho p M aß na hm en en tw ic kl un g G re m ie nb er at un g üb er R ez er ti fi zi er un g Re ze rt if iz ie ru ng U m se tz un g de s M aß na hm en pl an s Zw is ch en ev al ua ti on Zw is ch en ev al ua ti on Verfahrenseröffnung durch Abt. 4.3 Start Ordnung für Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Abstimmungsgespräch zur Verfahrenseröffnung Gutachter*innen- Bennenung Erstellung Bericht aus dem Studiengang bzw. Studienbereich Zusammenfügen zum Studiengangsreport bzw. Studienbereichsreport Versand Verfahrensunterlagen Briefing der Gutachter*innengruppe Durchführung Expert*innen Workshop inhaltliche und strukturelle Ausrichtung inhaltliche und strukturelle Anregung Mitschrift Versand Mitschrift an Gutachter*innen Erstellung Gutachten durch Gutachter*innen Leitfaden Gutachtenerstellung Einreichung Gutachten bei Abt. 4.3 6 Wochen Sichtung Gutachten auf Vollständigkeit und Plausibilität Übergabe des Prozess an Abt. 4.2 Versand des Gutachtens an Abt. 4.2, SGL, zuständige Prorektor*innen Abstimmungsgespräch zum weiteren Verfahren Organisatorische und methodische Vorbereitung des Workshops Inhaltliche Vorbereitung des Workshops Durchführung interner Workshop inhaltliche und strukturelle Steuerung inhaltliche und strukturelle Anregung 4 Wochen nach Gutachteneingang Beratungsergebnis Leitfaden zur Erstellung des Berichts aus dem Studiengang bzw. Studienbereich Richtlinie zur Evaluation und Rezertifizierung eines Studiengangs bzw. Studienbereichs organisatorische und inhaltliche Vorbereitung Richtlinie zum Indikatorenset zur internen Qualitätsbewertung Erstellung Bericht aus dem QM Atlas der Qualitätsgestaltung 52 7.10 Systemische Studiengangsevaluation (Rezerti f izierung) Turnus: gemäß Zeitplan Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. - 6117 / Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4 Studium und Lehre Abt. 4 Studium und Lehre Studiengangsleitung (SGL) Gremien Weitere Akteure Er öf fn un g de s V er fa hr en s Ex pe rt *i nn en W or ks ho p In te rn er W or ks ho p M aß na hm en en tw ic kl un g G re m ie nb er at un g üb er R ez er ti fi zi er un g Re ze rt if iz ie ru ng U m se tz un g de s M aß na hm en pl an s Zw is ch en ev al ua ti on Z w is ch en ev al ua ti on Maßnahmenentwicklung Leitfaden Maßnahmen -entwicklung Übersendung Maßnahmenplan an Abt. 4.2 formale Prüfung des Maßnahmenplans Zusammenstellung Beratungsunterlagen für die UK Studium und Lehre bzw. UK Wissensmanagement Beratung in UK Studium und Lehre bzw. UK Wissensmanagement Umsetzung und Kommentierung UK-Ergebnis überarbeiteter Maßnahmenplan Beratung und Beschlussempfehlung in UK Studium und Lehre bzw. UK Wissensmanagement Zusammenstellung ergänzende Beratungsunterlagen ressourcenrelevanten Beratung und Beschlussempfehlung in UK Ressourcen Erstellung des abschließenden Prüfbericht für das Rektorat Rezertifizierungsentscheidung und Siegelvergabe durch das Rektorat Zusammenstellung änderungsrelevanter Unterlagen und Beschlüsse, Übergabe an Abt. 4.1 Umsetzung der Maßnahmen inkl. Änderung der studiengangs- relevanten Dokumente (Modulhandbuchänderungen) Information zur Maßnahmenumsetzung Information zur Maßnahmenumsetzung an alle Teilnehmenden vom Expert*innen- Workshop durch Abt. 4.3 3 Jahre nach Rezertifizierungsabschluss PN PN PN RB Prüfbericht Verfahrenseröffnung der Zwischenevaluation durch Abt. 4.3 Abstimmungsgespräch zur Zwischenevaluation Zusammenführung zum Studiengangsreport bzw. Studienbereichsreport Leitfaden zur Erstellung des Berichts aus dem Studiengang bzw. Studienbereich im Rahmen der Zwischenevaluation Erstellung Bericht aus dem Studiengang bzw. Studienbereich Erstellung Bericht aus dem QM Organisatorische und methodische Vorbereitung des Workshops durch Abt. 4.2 inhaltliche Vorbereitung des Workshops Durchführung interner Workshop inhaltliche und strukturelle Steuerung inhaltliche und strukturelle Anregung X Atlas der Qualitätsgestaltung 53 7.10 Systemische Studiengangsevaluation (Rezerti f izierung) Turnus: gemäß Zeitplan Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. - 6117 / Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4 Studium und Lehre Abt. 4 Studium und Lehre Studiengangsleitung (SGL) Gremien Weitere Akteure Er öf fn un g de s V er fa hr en s Ex pe rt *i nn en W or ks ho p In te rn er W or ks ho p M aß na hm en en tw ic kl un g G re m ie nb er at un g üb er R ez er ti fi zi er un g Re ze rt if iz ie ru ng U m se tz un g de s M aß na hm en pl an s Z w is ch en ev al ua ti on Zw is ch en ev al ua ti on Maßnahmenentwicklung Leitfaden Maßnahmenentwicklung Übersendung Maßnahmenplan an Abt. 4.2 Prüfung des Maßnahmenplans gemäß interner und externer Qualitätsstandards 10 Wochen nach internen Workshop Maßnahmenplan in Ordnung Information zum Prüfergebnis an SGL und Abt. 4.3 Ende Überarbeitung des Maßnahmenplans notwendig Überarbeitung des Maßnahmenplans Erneute Re-Akkreditierung 8 Jahre nach Rezertifizierung X Atlas der Qualitätsgestaltung 54 7.11 Gutachter*innen Bennenung im Rahmen der systemischen Studiengangsevaluation Turnus: gemäß der systemischen Studiengangsevaluation Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. - 6117 StAPS, Abt. 4 Studium und Lehre Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Studiengangsleitung (SGL) Gremien Vorschlag Gutachter*in Studienreform und externe*r Studierende*r Start Vorschlag Gutachter*in Arbeitsmarkt und Fachwissenschaft Leitlinie zur Berufung unabhängiger Expert*innen Erstellung Gutachter*innen Übersicht Prüfung durch den*die für QM zuständige*n Prorektor*in Prüfergebnis Anfrage der Gutachter*innen Informieren der UK Studium und Lehre bzw. UK Wissensmanagement über Gutachter*inbennenung Vertragsunterzeichnung inkl. Befangenheitserklärung Kenntnisnahme UK Studium und Lehre bzw. UK Wissensmanagement Dokumentation der PN Gutachter*innen Bennenung abgeschlossen PN Gutachter*innen nicht genehmigt Gutachter*innen genehmigt X Atlas der Qualitätsgestaltung 55 Atlas der Qualitätsgestaltung 56 8. Prozessregion: Monitoring und Steuerung Die Prozessregion „Monitoring und Steuerung“ umfasst sowohl den Prozess des qualitätsbezogenen Berichtswesens, den Prozess der Steuerung auf Studiengangsebene als auch den Prozess der strategischen Steuerung auf Hochschulebene. Letzterer beinhaltet auch die verbindliche Umsetzung und Einarbeitung externer Vorgaben sowie die Berücksichtigung bzw. Reaktion auf Bedarfe des Arbeitsmarktes. Die Prozessregion „Monitoring und Steuerung“ greift dabei auf kontinuierlich ablaufende Prozesse des gesamten Qualitätsmanagementsystems zurück und hat dadurch übergreifende Bedeutung. 8.1 Prozesssteuerung auf Studiengangsebene Turnus: laufend Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. -6117 / Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4 Studium und Lehre Studiengangsleitung Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Start SG-Konferenz: Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung von Maßnahmen und Fristen relevante Daten und Infos aus der Hochschule gesellschaftlich-politische Entwicklungen (Gesetze/Vorgaben) Arbeitsmarkt- entwicklung (Bedarf) PN direkte Umsetzung durch Studiengang Ende Bewertung der Maßnahmen anhand des begleitenden Monitorings Umsetzung benötigt weitere Genehmigung Modulhandbuchänderung Prüfung und Eingabe in zuständiges Gremium Beratung und Beschluss PN X Atlas der Qualitätsgestaltung 57 8.2 Strategische Steuerung von Studium und Lehre auf Hochschulebene Turnus: laufend Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. -6117 / Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4 Studium und Lehre hochschulinterne Akteure Gremien Start Zusammenstellung der Information und Handlungsempfehlung relevante Daten und Infos aus der Hochschule Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung von Maßnahmen und Fristen durch das Rektorat Beschluss Kommunikation und Aufforderung zur Umsetzung an relevante Akteure durch das Rektorat Umsetzung durch relevante Akteure (aktualisierte) Dokumente Beratung und Beschlussfassung durch relevante Gremien Grundordnung PN Veröffentlichung durch Abt. Akademische Dienste Mitteilung Monitoring durch Prorektor*in für Studium und Lehre / Abt. 4 Studium und Lehre Ende Beobachtung und Einschätzung von Entwicklung gesellschaftlich-politische Entwicklungen (Gesetze/Vorgaben) Arbeitsmarkt- entwicklung (Bedarf) ggf. Beratungs- unterlage Atlas der Qualitätsgestaltung 58 Atlas der Qualitätsgestaltung_Einleitung Atlas der Qualitätsgestaltung_Prozesse 3.1 Prozesse überprüfen und kontinuierlich weiterentwickeln (1) Prozesse überprüfen und kontinuierlich weiterentwickeln Prozessregion Unterstützung und Beratung 4.1 Studieneingang (1) Studieneingang 4.2 Studienverlauf (1) Studienverlauf 4.3 Tutorienprogramm (1) Tutorienprogramm 4.4 Praxisphasen Lehramt Bachelor (1) Praxisphasen Lehramt Bachelor 4.5 Praxisphasen Lehramt Master - Praxissemester (1) Praxisphasen Lehramt Master: Praxissemester 4.6 Studienausgang (1) Studienausgang 4.7 Qualifizierung von Lehrenden (1) Qualifizierung von Lehrenden 4.8 Individuelle Lehrberatung (1) 4.8 Individuelle Lehrberatung 4.9 Durchführung einer qualitativen Zwischenbewertung (TAP) (1) 4.9 Durchführung einer qualitativen Zwischenbewertung (TAP) 4.10 Rund um die Lehre (1) Rund um die Lehre 4.11 Vergabe der DSHS-Lehrpreise (1) 4.11 Vergabe der DSHS-Lehrpreise Prozessregion Studierenden- und Prüfungsverwaltung 5.1 Sporteignungstest (1) 5.1 Sporteignungstest 5.2 Bewerbung_Auswahl_Zulassung_Einschreibung für Bachelor- und Masterstudiengänge (1) 5.2 Bewerbung/Auswahl/Zulassung/Einschreibung für Bachelor- und Masterstudiengänge 5.3 Prüfungsorganisation (1) 5.3 Prüfungsorganisation 5.4 Widerspruch (1) 5.4 Widerspruch 5.5 Outgoings (ERASMUS_Überseeaufenthalte_Praktika) (1) 5.5 Outgoings (ERASMUS/Überseeaufenthalte/Praktika) 5.6 Anerkennung der Leistungen von Outgoings (1) 5.6 Anerkennung der Leistungen von Outgoings 5.7 Abschlussarbeiten, Bachelor und Master (1) 5.7 Abschlussarbeiten, Bachelor und Maste 5.8 Abschlussarbeiten, Bachelor und Master im Lehramt (1) 5.8 Abschlussarbeiten, Bachelor und Master im Lehramt 5.9 Vorbereitender Deutschkurs für ausländische Bewerber'innen (1) 5.9 Vorbereitender Deutschkurs für ausländische Bewerber*innen 5.10 Ausländische Vollzeitstudierende Bachelor (1) 5.10 Ausländische Vollzeitstudierende Bachelor 5.11 Ausländische Vollzeitstudierende Master (1) 5.11 Ausländische Vollzeitstudierende Master 5.12 Incomings (1) 5.12 Incomings Prozessregion Lehrplanung und -organisation 6.1 Lehrauftragsgenehmigung (1) 6.1 Lehrauftragsgenehmigung 6.2 Semesterplanung Bachelor Sportwissenschaften (1) 6.2 Semesterplanung Bachelor Sportwissenschaften (2) 6.3 Deputatserfassung (1) 6.3 Deputatserfassung Prozessregion Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung 7.1 Modulhandbuchänderungen (1) 7.1 Modulhandbuchänderungen 7.2 Studentische Lehrveranstaltungsevaluation (1) 7.2 Studentische Lehrveranstaltungsevaluation 7.3 Studiengangsbefragung (1) 7.3 Studiengangsbefragung 7.4 Dozierendenbefragung (1) 7.4 Dozierendenbefragung 7.5 NRW-weite Studierendenbefragung (1) 7.5 NRW-weite Studierendenbefragung 7.6 Absolvent'innen-Studie (1) 7.6 Absolvent*innen-Studie 7.7 Neueinrichtung und Zertifizierung eines konsekutiven Studiengangs (1) 7.7 Neueinrichtung und Zertifizierung eines konsekutiven Studiengangs 7.8 Neueinrichtung und Zertifizierung eines Weiterbildungsstudiengangs (1) 7.8 Neueinrichtung und Zertifizierung eines Weiterbildungsstudiengangs 7.9 (Re)Zertifizierungsentscheidung durch das Rektorat (1) 7.9 (Re)Zertifizierungsentscheidung durch das Rektorat 7.10 Systemische Studiengangsevaluation (Re-Zertifizierung) (1) 7.10 Systemische Studiengangsevaluation (Re-Zertifizierung) (2) (3) 7.11 Gutachter'innen Bennenung im Rahmen der systemischen Studiengangsevaluation (1) 7.11 Gutachter*innen Bennenung im Rahmen der systemischen Studiengangsevaluation Prozessregion_Monitoring und Steuerung 8.1 Prozesssteuerung auf Studiengangsebene (1) 8.1 Prozesssteuerung auf Studiengangsebene 8.2 Strategische Steuerung von Studium und Lehre auf Hochschulebene (1) 8.2 Strategische Steuerung von Studium & Lehre auf Hochschulebene

  • QM_Atlas_der_Qualitaetsgestaltung.pdf
    Atlas der Qualitätsgestaltung Prozessmanagement an der Deutschen Sporthochschule Köln: Den Kernprozess „Studium und Lehre“ transparent gestalten, optimieren und verbindlich visualisieren Atlas der Qualitätsgestaltung 5. überarbeitete und ergänzte Version Stand: 10.03.2020 Impressum: Stabsstelle Akademische Planung und Steuerung Abt. 4.3 Qualitätsmessung und Qualitätscontrolling Jana Preuß Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln Institutsgebäude III, 1. OG E-Mail: qm@dshs-koeln.de Telefon +49 221 4982-6117 Atlas der Qualitätsgestaltung Inhaltsverzeichnis 1. Ziel und Verbindlichkeit des Atlas der Qualitätsgestaltung 7 2. Prozesslandkarte 7 3. Darstellung der Kernprozesse in Studium und Lehre 9 3.1 Prozesse verstehen 10 3.2 Prozesse überprüfen und kontinuierlich weiterentwickeln 11 4. Prozessregion: Unterstützung und Beratung 12 4.1 Studieneingang 13 4.2 Studienverlauf 14 4.3 Tutorienprogramm 15 4.4 Praxisphasen Lehramt Bachelor 16 4.5 Praxisphasen Lehramt Master: Praxissemester 17 4.6 Studienausgang 18 4.7 Qualifizierung von Lehrenden 19 4.8 Individuelle Lehrberatung 20 4.9 Durchführung einer qualitativen Zwischenbewertung (Teaching Analysis Poll) 21 4.10 Kompaktinformation: Rund um die Lehre 22 4.11 Vergabe der DSHS-Lehrpreise 23 5. Prozessregion: Studierenden- und Prüfungsverwaltung 24 5.1 Sporteignungstest 25 5.2 Bewerbung, Auswahl, Zulassung, Einschreibung für Bachelor- und Masterstudien- gänge 26 5.3 Prüfungsorganisation 27 5.4 Prüfungsorganisation: Widerspruch bei nicht bestandener Prüfung 28 5.5 Outgoings (ERASMUS/Überseeaufenthalte/Praktika 29 5.6 Anerkennung der Leistungen von Outgoings 30 5.7 Abschlussarbeiten, Bachelor und Master 31 5.8 Abschlussarbeiten, Bachelor und Master im Lehramt 32 5.9 Vorbereitender Deutschkurs für ausländische Bewerber*innen 33 5.10 Ausländische Vollzeitstudierende Bachelor 34 5.11 Ausländische Vollzeitstudierende Master 35 5.12 Incomings 36 6. Prozessregion: Lehrplanung und –controlling 37 6.1 Lehrauftragsgenehmigung 38 6.2 Semesterplanung Bachelor Sportwissenschaften 39 6.3 Deputatserfassung 41 7. Prozessregion: Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung 42 7.1 Modulhandbuchänderungen 43 7.2 Studentische Lehrveranstaltungsevaluation 44 7.3 Studiengangsbefragung 45 7.4 Dozierendenbefragung 46 7.5 NRW-weite Studierendenbefragung 47 7.6 Absolvent*innen Studie 48 7.7 Neueinrichtung und Zertifizierung eines konsekutiven Studiengangs 49 Atlas der Qualitätsgestaltung 7.8 Neueinrichtung und Zertifizierung eines Weiterbildungsstudiengangs 50 7.9 (Re)Zertifizierungsentscheidung durch das Rektorat 51 7.10 Systemische Studiengangsevaluation (Rezertifizierung) 52 7.11 Gutachter*innen Benennung im Rahmen der systemischen Studiengangsevaluation 55 8. Prozessregion: Monitoring und Steuerung 56 8.1 Prozesssteuerung auf Studiengangsebene 57 8.2 Strategische Steuerung von Studium und Lehre auf Hochschulebene 58 Atlas der Qualitätsgestaltung Abkürzungsverzeichnis AStA Allgemeiner Studierendenausschuss BA Bachelor BFP Berufsfeldpraktikum BiWi Bildungswissenschaften Dez. 1 Dezernat 1 – Studien-, Prüfungs- und Rechtsangelegenheiten Dez. 2 Dezernat 2 – Personalangelegenheiten Dez. 3 Dezernat 3 – Haushaltsangelegenheiten Dez. 4 Dezernat 4 – Bauangelegenheiten und Gebäudemanagement DSHS Deutsche Sporthochschule Köln DZHW Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung EOP Eignungs- und Orientierungspraktikum FPA Fachprüfungsausschuss FPO Fachprüfungsordnung GPA Gemeinsamer Prüfungsausschuss HD Hochschuldidaktik HEP Hochschulentwicklungsplan HG Hochschulgesetz ISTAT Institut für angewandte Statistiken LA Lehramt LSF Lehre, Studium, Forschung LV Lehrveranstaltung MA Master NRW Nordrhein-Westfalen PDF Protable Document Format PIN Persönliche Identifikationsnummer PO Prüfungsordnung POS Prüfungsorganisationssystem QM Qualitätsmanagement RB Rektoratsbeschluss SG Studiengang SG-AG Studiengangsarbeitsgruppe SGL Studiengangsleitung Atlas der Qualitätsgestaltung StAPS Stabsstelle Akademische Planung und Steuerung TAP Teaching Analysis Poll UK Universitätskommission Ze.IT Zentrale Betriebseinheit Informationstechnologie ZfSL Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung des Landes NRW ZQM Zeitplan Qualitätsmanagement-Lehre Atlas der Qualitätsgestaltung 7 1. Ziel und Verbindlichkeit des Atlas der Qualitätsgestaltung Der aktualisierte Atlas der Qualitätsgestaltung ist ein verbindliches Dokument des Qualitätsmanagementsystems der Deutschen Sporthochschule (DSHS) Köln und ein Nachschlagewerk zu den qualitätsrelevanten Prozessen in Studium und Lehre. Der Atlas der Qualitätsgestaltung bietet allen Hochschulakteuren, die im Kernprozess „Studium und Lehre“ involviert sind, eine Unterstützung bei ihrer täglichen Arbeit. Er schafft Transparenz durch die Festlegung von standardisierten Prozessen. Diese fördern durch klare Abläufe und Verantwortlichkeiten eine effektivere Zusammenarbeit. Der Atlas der Qualitätsgestaltung bietet neuen Mitarbeiter*innen eine schnelle und gute Orientierung für ihren Start an der DSHS Köln. Der Atlas der Qualitätsgestaltung wurde von zahlreichen in die Prozesse involvierten Mitarbeiter*innen erstellt. Er ist im Webportal der DSHS Köln frei verfügbar. Seine Inhalte werden kontinuierlich ergänzt und verbessert. Rückmeldungen von allen Akteuren der Hochschule sind ausdrücklich erwünscht. Bei diesem hier vorliegenden Atlas der Qualitätsgestaltung handelt es sich bereits um die fünfte überarbeitete und ergänzte Version. Alle visualisierten Prozesse sind im Hinblick auf die zeitlichen Festlegungen, die Arbeitsschritte und die zu beteiligenden Akteure und einzubeziehenden Dokumente durch Rektoratsbeschluss verbindlich. 2. Prozesslandkarte Die Prozesslandkarte der DSHS Köln ist das grundlegende Instrument des Prozessmanagements. Sie gibt einen Überblick der Geschäftsprozesse auf oberster Ebene und spricht damit alle Akteure der Hochschule (Studierende, Dozierende, Verwaltungsmitarbeiter*innen) an. Auf der Prozesslandkarte werden drei Prozessarten aufgezeigt: • Die Führungsprozesse sind in denjenigen Arbeitsfeldern verortet, in denen die strategische Hochschulentwicklung stattfindet, wie z.B. die Aufgabe der Qualitätszielentwicklung, der Personalentwicklung, des Finanzmanagements • Die Kernprozesse gestalten den Organisationszweck: Forschung durchzuführen, Ergebnisse zu transferieren, Studium und Lehre anzubieten • Die Unterstützungsprozesse gestalten den Rahmen für die gute Umsetzung der Führungs- und Kernprozesse Atlas der Qualitätsgestaltung 8 Atlas der Qualitätsgestaltung 9 3. Darstellung der Kernprozesse in Studium und Lehre Die Prozessdarstellung der Kernprozesse in Studium und Lehre an der DSHS Köln erfolgt anhand eines 3- Ebenen-Modells ausgehend von der Prozesslandkarte, über Prozessregionen hin zu Einzelprozessen. Auf Grundlage der Prozesslandkarte der DSHS Köln sind die Prozessregionen sowie die relevanten Prozesse für die vorliegende 5. Version des Atlas in einem dialogorientierten Verfahren überarbeitet und ergänzt worden. Dabei wurden die Prozessabläufe intensiv unter Einbezug derjenigen Mitarbeiter*innen, die in den Prozess eingebunden sind, analysiert, optimiert und modelliert. Auf der Prozesslandkarte werden fünf zentrale Prozessregionen in Studium und Lehre identifiziert: Unterstützung und Beratung Studierenden- und Prüfungsverwaltung Lehrplanung und -controlling Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung Monitoring und Steuerung Jeder Einzelprozess, visualisiert durch ein Ablaufdiagramm, ist einer der fünf Prozessregionen zugeordnet. 3.1. Prozesse verstehen Die Prozessdarstellung ermöglicht eine übersichtliche und einprägsame Aufnahme des Prozessablaufs und der beteiligten Akteure. Ziel der Prozessvisualisierung ist, dass alle Prozessbeteiligten schnell erkennen können, an welchen Prozessschritten sie in den Prozess eingebunden sind. Darüber hinaus besteht Transparenz darüber, welche Fristen einzelne Arbeitsschritte haben, in welchen Dokumenten der Prozess institutionell verankert ist und wer jeweils für den Gesamtprozess Verantwortung trägt. Die Prozesse werden mit der Software iGrafix modelliert. Die Prozessmodellierung erfolgt angelehnt am Business Process Model and Notation. Die meisten Prozesse werden kompakt auf einer Seite visualisiert. Komplexere Prozesse werden auf den Folgeseiten weitergeführt. Auf eine ausweitende textliche Darstellung wird bewusst verzichtet. In der Regel ist eine detaillierte textliche Ausführung der Prozesse in den grundlegenden Dokumenten der institutionellen Verankerung (z.B. Hochschulentwicklungsplan, Ordnung für Qualitätsmanagement in Studium und Lehre, Richtlinien, Prüfungsordnungen) nachzulesen. Auf diese wird in den jeweiligen Prozessen verwiesen. Zudem verweisen einzelne Prozesse eine Verknüpfung zu Teilprozessen auf. Atlas der Qualitätsgestaltung 10 Folgende Notationselemente werden im Rahmen der Prozessmodellierung verwendet: 3.2. Prozesse überprüfen und kontinuierlich weiterentwickeln Für jede Prozessregion und jeden Einzelprozess gibt es eine*n Prozessverantwortliche*n, die*der den Prozess thematisch vertritt und für seine regelmäßige Kontrolle und Überarbeitung zuständig ist. Die Prozessverantwortlichen sind bestens mit dem Prozess vertraut und können Fragen direkt beantworten. Rückmeldungen und Anregungen zu den einzelnen Prozessen können von allen Hochschulangehörigen an die*den Prozessverantwortliche*n gegeben werden. Das Feedback wird von den Prozessverantwortlichen bearbeitet und als Input für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess verwendet. Wenn der*die Prozessverantwortliche die Änderungsanregung nicht alleine bearbeiten kann, tritt die „Steuerungsgruppe Prozesse“ zusammen, die sich dann, eventuell unter Einbezug weitere Expert*innen, um die Anfrage kümmert. Die „Steuerungsgruppe Prozesse“ setzt sich aus den Verantwortlichen aller Einzelprozesse und den Vertreter*innen der Abt. 4 Studium und Lehre der Stabsstelle Akademische Planung und Steuerung (StAPS) zusammen. Neben der laufenden Optimierung der bestehenden Prozesse kann auch die Gestaltung und Entwicklung neuer Prozesse kontinuierlich angeregt werden. 3.1 Prozesse überprüfen und kontinuierlich weiterentwickeln Turnus: jährlich Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. -6117 StAPS, Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Prozessverantwortliche Person weitere Akteure Ko nt ro lle d er P ro ze ss e U m se tz un g Do ku m en ta tio n Start Aufforderung zur Prozessreflexion Liste der Projektverantwortlichen Kontrolle/Prüfung des Prozesses Übermittlung der Änderungen/Ergänzungen Änderung des Prozesses notwendig Keine Änderung des Prozesses notwendig Beschluss des Atlas der Qualitätsgestaltung durch Rektorat Änderungen bearbeiten Größere Änderung Kleinere Änderung ggf. Beratung mit weiteren Expert*innen Dokumentation des Beschlusses & Veröffentlichung Atlas der Qualitätsgestaltung Ende Erstellung des Atlas der Qualitätsgestaltung Überarbeitung / Überprüfung des geänderten Prozesses X X Atlas der Qualitätsgestaltung 11 Atlas der Qualitätsgestaltung 12 4. Prozessregion: Unterstützung und Beratung In der Prozessregion „Unterstützung und Beratung“ werden die Beratungs- und Unterstützungsprozesse für Studieninteressierte, Studierende und Dozierende aufgezeigt. Die Beratungs- und Betreuungsangebote für Studieninteressierte und Studierende werden anhand des Student-Life-Cycle (Abfolge von Studieneingang über Studienverlauf bis Studienausgang) visualisiert. Spezielle Beratung und Unterstützung erfahren die Studierenden der Lehramtsstudiengänge bei der Umsetzung der Praxisphasen. Auch für die Dozierenden bietet DSHS Köln eine Vielzahl von Beratungs- und Unterstützungsangeboten, welche ebenfalls in dieser Prozessregion visualisiert sind. 4.1 Studieneingang Turnus: kontinuierlich Ansprechpartner*in: Stephanie Ebbert, Tel. -2200 Dez. 1, Abt. 1.1 Studienberatung Studieninteressierte Studierende St ud ie no ri en ti er un g vo r de m S tu di um Be w er bu ng u nd Im m at ri ku la ti on St ud ie no ri en ti er un g un m it te lb ar v or un d zu B eg in n de s St ud iu m s Start Informations- und Beratungsbedarf über ein Studium an der DSHS Nutzung von i.d.R. digitalen Quellen zur Erstinformation DSHS Homepage Broschüre Studiengänge Hochschul- kompass Einholung allg. Informationen durch eine Veranstaltung zur Studienorientierung außerhalb der DSHS Nutzung der Informations- und Beratungsangebote an der DSHS Entscheidung gegen ein Studium an der DSHS Entscheidung für ein Studium an der DSHS Ende Informationsveranstaltung zum Studienstart (Teilnahme freiwillig) Studienpläne Mudulhand- bücher Zulassungs- voraussetzungen Lehrveranstaltungen Vorlesungs- verzeichnis Checkliste Studienstart Studienleitung Modulbeauftragte Semesterplanung über LSF AStA-Einführungswoche inkl. Informationsveranstaltung Studierendenservice (Teilnahme freiwillig) Orientierungstutorium Bachelor & Lehramt in Kompaktform zu Beginn des ersten Fachsemesters (Teilnahme freiwillig) Erfolgreicher Studienstart Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation Entscheidungsfindung über die Aufnhame eines Studiums an der DSHS DSHS Homepage X Atlas der Qualitätsgestaltung 13 4.2 Studienverlauf Turnus: kontinuierlich Ansprechpartner*in: Stephanie Ebbert, Tel. -2200 Dez. 1, Abt. 1.1 Studienberatung Studierende Beratungseinrichtung Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Be ra tu ng s- be da rf Ko nt ak ta uf na hm e Be ra tu ng Ev al ua ti on u nd V er be ss er un g Start Beratungsbedarf (Anliegen: fachspezifisch, studiengangsübergreifend oder persönlich) Einholung von Informationen über zuständige Beratungseinrichtungen/Kontaktpersonen DSHS-Homepage Kontaktaufnahme mit zuständigen Einrichtungen/Personen per Mail, Telefon oder persönliche Vorsprache in der Sprechzeit Beratung zu spezifischen Themen Beratungsbedarf gedeckt Weiterer Beratungsbedarf Rückmeldung an das Rektorat Rückmeldung an die Beratungseinrichtungen Optimierung des Beratungsangebots Ende Entscheidung über weiteren Beratungsbedarf Thematisierung der Beratungsqualität im Studienverlauf im Rahmen der systemischen Studiengangsevaluation Ergebnisse ZQM X Atlas der Qualitätsgestaltung 14 4.3 Tutorienprogramm Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Melanie Sauer-Großschedl, Tel. -4540 StAPS, Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung Tutorienprogramm Dez. 2 Personalmanagement weitere Akteure Pl an un g O rg an is at io n Du rc hf üh ru ng M on ito rin g Start Bedarfskalkulation Anmeldezahlen der Vorsemester Teilnahmelisten der Vorsemester Auslastung der Vorsemester Excel: Bedarf/Controlling Freigabe durch den*die Prorektor*in für Studium und Lehre Freigabe Tutorienprogramm Fachtutorien Orientierungstutorien Information an Lehr- und Forschungsgebiete Ressourcenplanung (Raum, Personal, Zeit) Ressourcenplanung (Raum, Personal, Zeit) Organisation: Raumbelegung und Vergabe der Lehraufträge Angebot ins LSF Lehraufträge an Dez. 2 Erteilung Lehrauftrag Schulung der Organisationstutor*innen Information an Tutor*innen Anmeldung der Studierenden im LSF Orientierungstutorium und Fachtutorium Durchführung der Tutorien durch Tutor*innen Prüfung durch Tutorienprogramm und Weiterleitung der Abrechnung an Dez. 2 Auswertung AuslastungPlanung des nächsten Semesters Ende Abrechnung Lehraufträge Fachtutor*innensuche durch Lehr- und Forschungsgebiete Suche nach Orientierungstutor*innen Einreichung der Teilnahmelisten der Tutor*innen an Tutorienprogramm Abrechnung der Tutorien Atlas der Qualitätsgestaltung 15 4.4 Praxisphasen Lehramt Bachelor Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Clara Kamphausen, Tel. -6132 Zentrum für Sportlehrer*innenbildung Studierende weitere Akteure Ei gn un gs - u nd O ri en ti er un gs pr ak ti ku m (E O P) Be ru fs fe ld pr ak ti ku m (B FP ) Start LSF-Bewerbung um einen Platz im Vorbereitungsseminar Anerkennung vergleichbarer Leistungen anderer Universitäten Modulbescheinigung über EOP Ende Teilnahme am Vorbereitungsseminar Bewerbung um einen Praktikumsplatz Absolvieren des Eignungs- und Orientierungspraktikums in der vorlesungsfreien Zeit Durchführung des Projektes zum Forschenden Lernen, Portfolioarbeit Teilnahme am Nachbereitungsseminar Abgabe der Projekte zum Forschenden Lernen und des Portfolios Projekt: Präsentation der Projekte zum Forschenden Lernen LSF-Bewerbung für das Begleitseminar (Vor- und Nachbereitung) Anerkennung vergleichbarer Leistungen Ende Teilnahme am Vorbereitungsseminar Bewerbung um einen Praktikumsplatz (i.d.R. außerschulisch) Absolvieren des Berufsfeldpraktikums semesterbegleitend oder im Block, Durchführung des Projektes zum Forschenden Lernen, Portfolioarbeit Teilnahme am Nachbereitungsseminar Praktikumsbescheinigung Abgabe der Aufgaben zum Forschenden Lernen und des Portfolios Ende Beginn des Eignungs- und Orientierungspraktikums im 1. Studienjahr Ausstellung der Bescheinigung über die Absolvierung des Eignungs- und Orientierungspraktikums durch Praktikumsschule Ausstellung der Modulbescheinigung durch Praktikumsschule Praktikumsbescheinigung Ausstellung der Praktikumsbescheinigung durch Arbeitgeber X X Atlas der Qualitätsgestaltung 16 4.5 Praxisphasen Lehramt Master: Praxissemester Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Clara Kamphausen, Tel. -6132 Zentrum für Sportlehrer*innenbildung Studierende Kooperationsuniversität weitere Akteure M od ul V or be re it un g Pr ax is se m es te r M od ul P ra xi ss em es te r Start LSF-Bewerbung für das Vorbereitungsmodul im 1. Mastersemester an den Kooperationsuniversitäten Durchführung der Vorbereitungsmodule (Allgemeiner Teil) Zuteilung der Praktikumsschule Teilnahme an Vorbereitungsmodulen (Profilgruppe) Einführung am ZfsL der Ausbildungsregion Köln (vorlesungsfreie Zeit) Einführung am ZfsL der Ausbildungsregion Siegen (vorlesungsfreie Zeit) Absolvieren des Praxissemesters, Umsetzung des Studienprojektes und Durchführung von Unterrichtsvorhaben (Begleitung durch alle Lernorte) Bilanz- und Perspektivgespräch mit Vertreter*in ZfsL oder Vertreter*in Schule Absolvieren Modulprüfung (schriftlich und mündlich) endnotenrelevant bestanden nicht bestanden (zweimalige Wiederholung erlaubt) Ende Absolvierung Modulprüfung: Projektskizze Studienprojekt (endnotenrelevant) Dez./Jun. Mär./Sep. spätestens 15.02/15.09 Beginn X X Atlas der Qualitätsgestaltung 17 4.6 Studienausgang Turnus: kontinuierlich Ansprechpartner*in: Budimir Dokic, Tel. -4612 Dez. 1, Abt. 1.2 Career Service Studierende Beratungseinrichtungen Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling A llg . O ri en ti er un gs ph as e Sp ez . u nd in di vi du el le O ri en ti er un gs ph as e Ü be rg an g Ev al ua ti on u nd V er be ss er un g Start Beratungs- und Informationsbedarf zu der allg. Orientierung in den Berufsfeldern und der Karriereplanung Bereitstellung von Beratungs- und Informationsangeboten Nutzung der Beratungs- und Informationsangebote für die spezifische Orientierung im Berufsfeld und der Karriereplanung Nutzung des individuellen Beratungsbedarfs DSHS Homepage Flyer Master- studiengänge Flyer Absolvent*innen- studie Studienabschluss und Übergang in den Arbeitsmarkt oder Anschlussstudium ZQM Rückmeldung an Rektorat Rückmeldung an betreffende Einrichtungen Optimierung des Informations- und Beratungsangebots Ende Evaluation des Informations- und Beratungsangebots im Rahmen der Absolvent*innenstudie Ergebnisse DSHS Veranstaltungen individuelle Gespräche/ Trainings/ Workshops Atlas der Qualitätsgestaltung 18 4.7 Qualifizierung von Lehrenden Turnus: regelmäßig Ansprechpartner*in: Melanie Sauer-Großschedl, Tel. -4540 StAPS, Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung Projektleitung Hochschuldidaktik Referent*innen Pl an un g D ur ch fü hr un g St eu er un g Start Evaluation Ergebnisse, HEP, Netzwerk HD NRW Entwicklung HD-Angebot Organisation und Control l ing Ausschreibung auf Homepage Startsprung Workshops externer Workshops Einladung an Novizen Tei lnehmendenmanagement Durchführung Tei lnahmenachweis , Anrechnung auf HD-Zerti fikat Einrichtung Moodle Lernräume Ergänzung durch indiv.Beratung/Hospi tation Evaluation / Feedback Ende ggf. Ausstel lung Zerti fikate Suche nach Referent*innen / Räumen Stel len von Beschaffungsanträgen Atlas der Qualitätsgestaltung 19 4.8 Individuelle Lehrberatung Turnus: jederzeit Ansprechpartner*in: Melanie Sauer-Großschedl, Tel. -4540 StAPS, Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung Projektleitung Hochschuldidaktik Lehrperson Berater*in A uf tr ag se rk lä ru ng D ur ch fü hr un g A bs ch lu ss Start Kontaktaufnahme von Lehrperson mit Projektleitung Hochschuldidaktik Gespräch zur Ermittlung von Bedarf und Zielen Auswahl einer*eines geeigneten Berater*in interne*r Berater*in externe*r Berater*in Abstimmung des avisierten Beratungsverlaufs Gespräch zur Ermittlung von Bedarf und Zielen Durchführung und BeratungÜberprüfung der Zielerreichung am Ende der Beratung Beratungsziel nicht erreicht Beratungsziel erreicht Feedback / Ausblick Ende X X Atlas der Qualitätsgestaltung 20 4.9 Durchführung einer qualitativen Zwischenbewertung (Teaching Analysis Poll) Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Melanie Sauer-Großschedl, Tel. -4540 StAPS, Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung Projektleitung Hochschuldidaktik Lehrperson A nf ra ge D ur ch fü hr un g Rü ck ko pp el un g Fo llo w -U p Start Information dauerhaft auf der Homepage Hochschuldidaktik TAP-Info Terminabstimmung und Festlegung des inhaltl ichen Schwerpunktes Besuch der Lehrveranstaltung und Durchführung des TAP mit den Studierenden Auswertung der Rückmeldungen Rückkoppelungsgespräch mit Lehrperson Vernichtung aller Unterlagen Rückkoppelung an die Studierenden Individuelle Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen Ende Anmeldung der Lehrperson Atlas der Qualitätsgestaltung 21 4.10 Kompaktinformation: Rund um die Lehre Turnus: halbjährlich Ansprechpartner*in: Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung Stabstelle Akademische Planung und Steuerung Zu sa m m en - st el lu ng Di st rib ut io n Start Prüfung der aktuellen Version Vorschläge für Erweiterungen und Ergänzungen Inhaltliche FortschreibungFinalisierung der aktualisierten Version Bereitstellung der aktualisierten Version Ende Angebot von Print-Version (Startsprung) Versand der aktualisierten Version (PDF) an everyone Einpflege auf Homepage inkl. Verlinkung Intranet Atlas der Qualitätsgestaltung 22 4.11 Vergabe der DSHS-Lehrpreise Turnus: jährlich Ansprechpartner*in: Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsentwicklung Studierende Lehrperson Gremien/ Lehrpreisjury Start Initiative/ Aufforderung zur Prüfung/ Weiterentwicklung Zeit- und Finanzplanung Prüfung und Weiterentwicklung Lehrpreiskonzeption Konzept und Kriterien Beratung in der UK Studium und Lehre und der Qualitätsverbesserungskommission (für Qualitätsverbesserungsmittel) Beschluss Nominierungsaufruf Veröffentlichung Nominierung NominierungInformation und Bewerbungsaufruf an Nominierte Bewerbungsformulare Bewerbung auf Tutorienpreise Bewerbung auf Lehrpreise in vier Kategorien Bewerbung Bewerbung Aufbereitung aller Lehrpreisunterlagen Beratung und Auswahl der Lehrpreisträger*innen und Tutorienpreisträger*innen Entscheid Information an - HS-Öffentlichkeit - Bewerber*innen - Preisträger*innen und Planung Preisverleihung Plan Tutorienpreise (nicht zwecksgebunden) Lehrpreise (zwecksgebunden) Preisvergabe Urkunde Aufforderung für Bericht zur Geldverwendung der Lehrpreise Ende Kurzbericht Würdigung durch UK Studium und Lehre Ende Lehrpreisbewerbungen Projekt- konto X X X Atlas der Qualitätsgestaltung 23 Atlas der Qualitätsgestaltung 24 5. Prozessregion: Studierenden- und Prüfungsverwaltung In der Prozessregion „Studierenden- und Prüfungsverwaltung“ werden die organisatorischen Prozesse im Studienverlauf aufgezeigt. Entsprechend sind in dieser Region hauptsächlich Prozesse des Studierendensekretariats, des International Office und des Prüfungsamts verankert. 5.1 Sporteignungstest Turnus: zweimal jährlich Ansprechpartner*in: Martin Jedrusiak-Jung, Tel. -4224 Dez. 1, Abt. 1.4 Prüfungsamt Rektorat Teilnehmenden Prüfungsamt weitere Akteure A nm el du ng V or be re it un g D ur ch fü hr un g A us w er tu ng Start Anmeldung über Online-Portal Ärztliches AttestGebühr evtl. Kaderstatus evtl. Behinderten- ausweis Festlegung der Eignungsprüfungtage Administrative Organisation - Zuteilung des Prüfungstages - Erstellen der Prüfungsprotokolle - Einladung der Teilnehmer*innen - Erstellung der Prüfungslisten Einteilung der Prüfer*innen und Helfer*innen Prüfung durch die Prüfer*innen DSHS-Homepage Prüfungs- protokoll Filterung der Durchgefallenen und Auswertung sowie Verarbeitung der Protokolle Unterstützung des gesamten Prüfungsablaufs in Zusammenarbeit mit AStA und Helfer*innen, Dez. 4, Ambulanz Erstellung und Versand der Bescheide Ende evtl. Generaleinwilligung minderjähriger Bewerber*innen Online-Anmeldeportal freischalten Administrative Organisation Teilnahme am Sporteignungstest Passfoto Ordnung über die Eignungsfeststellung Absage des Eignungstests Attest liegt nicht vor Attest liegt vor Ende Rückerstattung der Gebühren durch Dez. 3 nicht zugelassen zur Nachprüfung zugelassen zur Nachprüfung Nachprüfung durch die Prüfer*innen bestanden nicht bestanden Ende Prüfungs- protokoll X X X X Atlas der Qualitätsgestaltung 25 5.2 Bewerbung/Auswahl/Zulassung/Einschreibung für Bachelor- und Masterstudiengänge Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Carsten Huhn, Tel. -6155 Dez. 1, Abt. 1.3 Studierendensekretariat Bewerber*innen Studierendensekreteriat Studierende Be w er bu ng A us w ah l u nd Z ul as su ng sv er fa hr en Ei ns ch re ib un g/ St ud iu m Start Bewerbung über Online-Portal Dateneingabe in APP (HISinONE) Sichtung Bewerber*innen Ablehnung (formelle Gründe) Vergabeverordnung NRW Zulassungsordnung Master Ende Zulassung im Haupt- /Nachrückverfahren, etvl. Losverfahren Ablehnung (Rangliste) Einschreibung Einschreibungsordnung Formular Rückmeldung Beurlaubung Einschreibungs- ordnung HG fehlende Rückmeldung Exmatrikulation Ende X X Atlas der Qualitätsgestaltung 26 5.3 Prüfungsorganisation Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Gabriele Göbbel, Tel. -3450 Dez.1, Abt. 1.4 Prüfungsamt Prüfungsamt Studierende Prüfer*innen weitere Akteure Pl an un g A nm el du ng D ur ch fü hr un g A us w er tu ng / N ac hb er ei tu ng Start (statische) Terminierung der Prüfungen / Veröffentlichung Raumbelegung Prüfungsanmeldung über LSF Anleitung in LSF PO BA, MA & LA Prüfungsabmeldung/ Rücktritt über LSF und Prüfungsamt Prüfungsteilnahme Ende nicht bestanden bestanden Ausstellung Bescheid über das endgültige nicht bestehen durch Prüfungsausschuss PO Ende Prüfungsbewertung Prüfungsergebnis Verbuchung in LSF (automatische Eintragung in POS) Möglichkeit zum Widerspruch Kein Widerspruch Widerspruch Widerspruchsfrist abgelaufen Meldung an Studierendensekretariat Exmatrikulation durch Studierendensekreteriat Ende endgültig nicht bestanden gemäß PO PO X X Atlas der Qualitätsgestaltung 27 5.4 Prüfungsorganisation: Widerspruch bei nicht bestandener Prüfung Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Gabriele Göbbel, Tel. -3450 Dez. 1, Abt. 1.4 Prüfungsamt Studierende Prüfungsausschuss Prüfungsamt Start Widerspruch einlegen ZurückweisungAbhilfe Ende Entscheidung Bescheid erstellen Erhalt Bescheid Einreichung Klage Urteil oder Vergleich Keine Klage X X Atlas der Qualitätsgestaltung 28 5.5 Outgoings (ERASMUS/Überseeaufenthalte/Praktika) Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Dr. Gerard King, Tel. -2090 StAPS, Abt. 3 International Office Studierende International Office weitere Akteure V or be re it un g D ur ch fü hr un g N ac hb er ei tu ng Start Information und Beratung Fristgerechte und vollständige Bewerbung Durchsicht der fristgerechten Bewerbungen nach Vollständigkeit Planung und Organisation des Auswahlverfahrens Auswahlgespräche und Auswahlverfahren Rückmeldung über Ergebnis des Verfahrens an Studierende Berechnung und Auszahlung von Stipendien (ERASMUS und PROMOS) Auslandsaufenthalt Erstellung & Ausgabe Transcript/Praktikumsbescheinigung an Studierende Kontrolle/Dokumentation nach Mobilität Ende Einreichung der erforderlichen Dokumente Wiedereingliederung ins Studium Antrag auf Anerkennung Prüfungsorganisation Einholen von Informationen Entscheidung über eine Bewerbung Keine Bewerbung Ende Zusage Absage Ende Annahme des Platzes Nominierung an Partneruniversität (Studium) Versand Letter of Acceptance an Studierende durch Partneruniversität oder Praktikumsplatz Organisation des Auslandsaufenthaltes Betreuung und Kommunikation X X Atlas der Qualitätsgestaltung 29 5.6 Anerkennung der Leistungen von Outgoings Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Stefan Witteler, Tel. -6168 Dez. 1, Abt. 1.4 Prüfungsamt Studierende Prüfungsausschuss weitere Akteure A nt ra g Be ar be it un g A ne rk en nu ng Start Antrag auf Anerkennung Transcript of Records Formular Befürwortung Keine Befürwortung Notenumrechnung und Erfassung des Auslandsaufenthaltes durch International Office Anerkennung durch Prüfungsausschussvorsitzende*r PO Lissabonner Konvention GenehmigungAblehnung Antrag der*des Studierende*n auf Würdigung der Entscheidung durch das Rektorat GenehmigungAblehnung Leistungsverbuchung in POS/LSF gemäß HStatG durch Prüfungsamt ggf. Einstufung in höheres Fachsemester Formular Empfehlung durch das Rektorat Ende Befürwortung durch Studiengangsleitung, Studiengangskoordination oder Modulleitung Information an den Prüfungsausschuss Anerkennung durch Prüfungsausschussvorsitzende*r GenehmigungAblehnung Information des*der Studierende*n über Befürwortung X X X X Einreichung Antrag mit oder ohne Befürwortung Bescheid erstellen Erhalt Bescheid Ende X Bescheid erstellen Erhalt Bescheid Einlegen von Rechtsmitteln Ende X Atlas der Qualitätsgestaltung 30 5.7 Abschlussarbeiten Bachelor und Master Turnus : kontinuierl i ch Ansprechpartner*in: Gabriele Göbbel , Tel . -3450 Dez. 1, Abt. 1.4 Prüfungsamt Studierende Betreuer*in Prüfungsamt weitere Akteure An tr ag u nd G en eh m ig un g Be ar be itu ng sp ha se Be w er tu ng Start Themen und Betreuer*innenauswahl Antragstellung PO BA & MA Genehmigung des Themas durch Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses Versand des Bescheides Bescheid genehmigt abgelehnt Erstellung der Abschlussarbeit Abgabe Dokumentation Plagiatsprüfung Digitalisierte Version (CD) 3 Exemplare der gebundenen Arbeit Begutachtung durch Betreuer*in nicht bestanden bestanden Verbuchung in POS Ende Formulare Expose formale Prüfung und Weiterleitung an Betreuer*in Einreichung Gutachten beim Prüfungsamt Gutachten endgültig nicht bestanden gemäß PO Ausstellung Bescheid über das endgültige nicht bestehen durch Prüfungsausschuss Möglichkeit zum Widerspruch Kein Widerspruch Widerspruch Ende Widerspruchsfrist abgelaufen Meldung an Studierendensekretariat Exmatrikulation durch Studierendensekretariat Prüfungsordnung X X X Atlas der Qualitätsgestaltung 31 5.8 Abschlussarbeiten Bachelor und Master im Lehramt Turnus: kontinuierlich Ansprechpartner*in: Gabriele Göbbel, Tel. -3450 Dez.1, Abt. 1.4 Prüfungsamt Studierende Betreuer*in Prüfungsamt weitere Akteure A nt ra g un d G en eh m ig un g Be ar be it un gs ph as e Be w er tu ng Start Themen und Betreuer*innenauswahl Antragstellung an FPA/GPA FPO LA BA Formular Genehmigung des Themas durch FPA/GPA Versand des Bescheides Bescheid genehmigt abgelehnt Erstellung der Abschlussarbeit Abgabe Dokumentation Plagiatsprüfung Digitalisierte Version 3 Exemplare der gebundenen Arbeit Begutachtung durch Betreuer*in nicht bestanden bestanden Verbuchung in POS Ende FPO LA MA FPO BIWI formale Prüfung und Weiterleitung an Betreuer*in Einreichung Gutachten beim Prüfungsamt Gutachten endgültig nicht bestanden gemäß PO Ausstellung Bescheid über das endgültige nicht bestehen durch Prüfungsausschuss Möglichkeit zum Widerspruch Widerspruch kein Widerspruch Widerspruchsfrist abgelaufen Meldung an Studierendensekretariat Exmatrikulation durch Studierendensekretariat Ende Prüfungsordnung X X X Atlas der Qualitätsgestaltung 32 5.9 Vorbereitender Deutschkurs für ausländische Bewerber*innen Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Dr. Gerard King, Tel. -2090 StAPS, Abt. 3 International Office Bewerber*innen International Office Start Bewerbung Sprach- nachw eis Allg. Hochschulreife bzw . BA-Abschluss Prüfung der Formalien Formalien erfüllt Formalien nicht erfüllt Start Deutschkurs Ende Ablehnungsbescheid an Bewerber*innen Zulassungsbescheid an Bewerber*innen Einschreibung Annahme des Platzes X Atlas der Qualitätsgestaltung 33 5.10 Ausländische Vollzeitstudierende Bachelor Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Dr. Gerard King, Tel. -2090 StAPS, Abt. 3 International Office Bewerber*innen International Office Be w er bu ng A us w ah l Start Bewerbung von Bildungsausländer*innen Sporteignungs- prüfung Sprach- nachweis Allg. Hochschulreife Sichtung der Bewerber*innen und Auswahl Zulassungs- ordnung Einschreibung Prüfung der Formalien Formalien erfüllt Formalien nicht erfüllt Einschreibeordnung Zulassung Keine Zulassung Ende Ausschlussbescheid an Bewerber*innen Annahme des Platzes Ablehnungsbescheid an Bewerber*innen Versand der Zulassungsbescheide Ende X X Atlas der Qualitätsgestaltung 34 5.11 Ausländische Vollzeitstudierende Master Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Dr. Gerard King, Tel. -2090 StAPS, Abt. 3 International Office Bewerber*innen International Office Studiengangsleitung / Studiengangsleitung Be w er bu ng A us w ah l Start Bewerbung von Bildungsausländer*innen Sprach- nachweis Allg. Hochschulreife und BA-Abschluss Zulassungs- ordnung Prüfung der Rangliste Einschreibung Prüfung der Formalien Formalien erfüllt Formalien nicht erfüllt Einschreibeordnung Zulassung Keine Zulassung Ende Ausschlussbescheid an Bewerber*innen Übermittlung der Bewerbungsunterlagen an Studiengangsleitung bzw. Studiengangskoordination Sichtung der Bewerber*innen und Auswahl Erstellung Rangliste Ablehnungsbescheid an Bewerber*innen Versand der Zulassungsbescheide Annahme des Platzes Ende X X Atlas der Qualitätsgestaltung 35 5.12 Incomings Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Dr. Gerard King, Tel. -2090 StAPS, Abt. 3 International Office Incomings International Office Partneruniversitäten Be w er bu ng u nd A us w ah l St ud iu m D ok um en ta tio n Start Bewerbungsverfahren im jeweiligen Land Auswahl der Incomings Prüfung der Unterlagen Teilnahme an Einführungsveranstaltungen: Unterbringung, Stundenplanerstellung, internationales Lehrangebot Studium Ausstellung und Versand Transcript of Records an die Partneruniversität Studium Bewerbung an Partneruniversität Bewerbungsinformationen an nominierte Studierende Formular Bewerbung an der DSHS Anforderungen der DSHS Einschreibung Unterlagen nicht vollständig Unterlagen vollständig Bitte um Nachreichung der Unterlagen Nachreichung der Unterlagen Ausstellung Letter of AcceptanceAnnahme des Platzes Nominierung an International Office der DSHS X Atlas der Qualitätsgestaltung 36 Atlas der Qualitätsgestaltung 37 6. Prozessregion: Lehrplanung und -controlling In der Prozessregion „Lehrplanung und -controlling“ sind die relevanten Prozesse zur Gestaltung bzw. des Ablaufs des laufenden Studienbetriebes hinterlegt. 6.1 Lehrauftragsgenehmigung Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Tanja Jost, Tel. -4607 StAPS, Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement Institute/LFG-Verantwortliche Lehrbeauftragte weitere Akteure Re ss ou rc en pr üf un g F o rm u la r Ge ne hm ig un g/ Be fü rw or tu ng Vorabprüfung der Lehrressourcen im Zuge der Semesterplanung Start Ende Vorhandene Ressourcen ausreichend Vorhandene Ressourcen nicht ausreichend Suche von und Absprache mit geeigneten Lehrbeauftragten Vorbereitung Antragsformular (Abschnitt I) Weiterleitung des vorbereiteten Formulars an die*den Lehrbeauftragte*n Angabe persönlicher Daten der*des Lehrbeauftragten erneute Kapazitative Prüfung fachlich/inhaltlich passendes Deputat vorhanden fachlich/inhaltlich passendes Deputat nicht vorhanden Ablehnung des Lehrauftrags nach Rücksprache mit dem beantragenden Institut Befürwortung des Lerhauftrags + Dokumentation Ende Prüfung des Lehrauftragsumfangs durch Dez. 2 Genehmigung durch Dez. 2 Prüfung des Lehrauftrags durch den wiss. Personalrat Ablehnung Rückmeldung an Lehrbeauftragte und Institut Ende der Genehmigung AM 23/2016 Antragsformular Lehrauftrag Antragsformular Lehrauftrag Lehrplanungsliste Deputatserfassung Antragsformular Lehrauftrag < 4 SWS > 4 SWS erfolgt ca. 5 Monate vor Semesterstart erfolgt ca. 2 Monate vor Semesterstart Zustimmung X X X X Atlas der Qualitätsgestaltung 39 6.2 Semesterplanung Bachelor Sportwissenschaften Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Tanja Jost, Tel. -4607 StAPS, Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement Ze.IT Studiengangsleitung / Studiengangskoordination Institute S t a r t Freigabe des neuen Semesters Anlage des neuen Semesters Kopie der Lehrveranstaltungen ins neue Semester + Berücksichtigung Änderungen Statistiken zu aktuellen Belegungen aller Studierenden erstellen Information zum Planungsprozess + Abfrage neuer Lehrplanungsverantwortlicher Bedarfsplanung / Gruppenzuteilung Bestätigung/Korrektur des Lehrangebots Eingabe des Lehrangebots in LSF + Erstellung einer Excelübersicht Information zur Eintragung der Lehrkräfte Freigabe des Systems zur Eintragung der Lehrkräfte Eintragung der Lehrkräfte + Meldung der Verfügbarkeiten Zusammenstellung der Eintragungen + Rückkopplung an Institut ggf. Rückmeldung zu Anpassungen Änderungen / Nachtrag in LSF Export der eingegangenen Daten aus LSF Benennung neuer Lehrplanungsverantwortlicher Aufbereitung und SG-spezifische Trennung der Planungsliste + Versand an SGLen BA, MA, LA BA/LA: Hinweis auf Treffen; MA: Hinweis auf Deadline Verknüpfung der Eintragungen mit aktuellen Deputatsdaten Beratung zu personellen Entscheidungen im Lehrangebot Umsetzung Personalentscheidungen in LSF SG-spezifische Trennung der Planungsliste + ggf. Rückkopplung der Entscheidungen an SGL Statistiken BA SG-spezifische Planungsliste SGL-Listen mit Entscheidungen Instituts-spezifische Trennung der Planungsliste + Rückmeldung an Institute LV-Zuweisung an Institute Sichtung der Entscheidungen + ggf. Rücksprache mit SGL ggf. Änderung der personellen Entscheidung ggf. Umsetzung der Änderungen Eingabe der Verfügbarkeiten in Decision Support System Händische Planung Vorlesungen, Profilergänzung & sonst. Besonderheiten Vorbereitung & Durchführung Decision Support System-Lauf Prüfung DSS-Lauf Erstellung SG-spezifischer Zeitpläne Eintragung weiterer Lehrpersonen + Erfassung & Beheben von Kollisionen Händische Planung der Profilvertiefung Veröffentlichung des Vorlesungsverzeichnisses in LSF ggf. Korrekturen / Änderungswünsche ggf. Umsetzung der Änderungen Vorbereitungen der 1. LSF-Bewerbungsphase für Studierende Vergabe der BewerbungenPrüfung der Vergabe Planungsliste Personelle Entscheidungen im Lehrangebot Durchführung der 1. LSF-Bewerbungsphase für Studierende Atlas der Qualitätsgestaltung 40 6.2 Semesterplanung Bachelor Sportwissenschaften Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Tanja Jost, Tel. -4607 StAPS, Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement Ze.IT Studiengangsleitung / Studiengangskoordination Institute Erstellung von Belegeungsstatistiken + Übermittlung an SGL Liste freier Plätze Bewerbungen Prio 1 Entscheidung zu Anpassungen des Lehrangebots Kommunikation von Streichungen und zusätzliche Veranstaltungen Abstimmung Umsetzung von Streichungen und zusätzlichen Veranstaltungen Vergabe der BewerbungenPrüfung der Vergabe Umsetzung von Streichungen und Kommunikation an Institute Durchführung der Abmeldephase für Studierende Semesterstart Vorbereitungen der 2. LSF-Bewerbungsphase für Studierende Durchführung der 1. LSF-Bewerbungsphase für Studierende Beratung zu Anpassungen des Lehrangebots Erstellung und Veröffentlichung der Liste freier Plätze Liste freier Plätze Entscheidung zu Anpassungen des Lehrangebots Beratung zu Anpassungen des Lehrangebots Vorbereitungen der Abmeldephase für Studierende Erstellung und Veröffentlichung der Liste freier Plätze Liste freier Plätze Atlas der Qualitätsgestaltung 40 6.3 Deputatserfassung Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Tanja Jost, Tel. -4607 StAPS, Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement Dez.2 Personalmanagement Dez.1 Studierenden- und Prüfungsangelegenheiten weitere Akteure V or be re it un g V er sa n d Ü be rp rü fu ng du rc h In st it ut e A bs ch lu ss Zi el Anforderung einer aktuellen Personalliste + Lehrauftragsübersicht aktuellen Semester in Dez. 2 Start Personalliste Lehrauftragsliste Zusammenführung rel. Tabellen via S-Verweis Datenimport in LSF (Soll-SWS, Ermäßigungen) Überträge aus Vorsemester, ggf. Zuordnung neuer Lehrpersonen zur Lehrkörperliste Excelliste Anpassungen im Vorlesungs -verzeichnis vornehmen Erfassung von Lehrveranstaltung en mit mehreren Lehrpersonen Setzen des Deputatkenners durch Ze.IT Download der in LSF generierten Deputatslisten via FB-Admin Deputatslisten aus LSF Erstellung einer Übersicht der betreuten Abschlussarbeiten des Vorsemesters Übersicht Abschlussarbeiten Übertragung dieser Daten in verformelte Excel-Tabelle + Sonderfälle + ggf. Aufteilung bei mehreren Lehrpersonen Ergänzung der Abschlussarbeiten + Markierung der Lehrveranstaltung mit Lehraufträgen in Deputatslisten 1. Entwurf der Deputatslisten Überprüfung der einzelnen Institutslisten + Einrichtung Schutz auf alle nicht zu verändernden Zellen Versand der Deputatslisten an Institutsleitungen mit der Bitte um Prüfung und ggf. Korrektur Überprüfung und ggf. Anpassung der Deputatslisten + Rücksendung an Abt. 4.1 durch Institute Korrig. Deputats- listen V2 Prüfung und gg. Anpassung der korrigierten Deputatslisten Finale Deputatslisten Versand der finalen Deputatslisten an Institutsleitungen Bestätigung des aktuellen Deputatsguthabens durch Institutsleitung sowie Rücksendung der unterschriebenen Übersichtslisten Übersichtslisten LOM PZM Ende Lehrplanung Folgesemester Erstellung der aktuellen Personalliste + LA-Übersicht Überprüfung der gelieferten Daten Rücksprache und Korrektur Datenimport durch Ze.IT Anforderung der betr. Abschlussarbeiten Entwurf Deputatslisten V1 Rücksprache und Korrektur Rücksprache und Korrektur Atlas der Qualitätsgestaltung 41 Atlas der Qualitätsgestaltung 42 7. Prozessregion: Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung Die Prozessregion „Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung“ umfasst die optimierenden, evaluierenden und (re)zertifizierenden Prozesse in Studium und Lehre. Dabei stellt der Prozess „Systemische Studiengangsevaluation (Rezertifizierung)“ eine zentrale Maßnahme der Qualitätssicherung und –entwicklung auf Studiengangs- bzw. Studienbereichsebene dar. Die Ergebnisse Evaluationen fließen in den systemischen Prozess der Studiengangs- bzw. Studienbereichsevaluation sowie in die Prozesse der Prozessregion „Monitoring und Steuerung“ ein. 7.1 Modulhandbuchänderungen Turnus: semesterweise Ansprechpartner*in: Tanja Jost, Tel. -4607 StAPS, Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement Initiator*in Studiengangsleitung Abt. 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement weitere Akteure Weiterentwicklung des Studiengangs Start Darstellung und Begründung der geplanten Änderung im Auftragsformular + Unterschrift Modulbeauftragte*r -> Deadlines berücksichtigen! Bestätigung und Einreichnung der Unterlagen (Modulbeschreibung / Studienplan / QV-Check) Erfassung, Prüfung und ggf. Abstimmung / Rücksprache Änderung in relevanten Dokumenten Beratung und Entscheidung über geplante Änderung durch Prorektor*in Studium und Lehre (ggf. Rücksprache & Beratung mit UK Studium und Lehre) Technische Umsetzung der Änderung in POS/LSF durch Ze.IT Veröffentlichung Dokumentation + Rückmeldung an bet. Einrichtungen + Rückmeldung an SGL Ende Atlas der Qualitätsgestaltung 43 7.2 Studentische Lehrveranstaltungsevaluation Turnus: gemäß Ordnung für Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. -6117 StAPS, Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Lehrperson weitere Akteure V or be re it un g D ur ch fü hr un g A us w er tu ng N ut zu ng Fo llo w -U p V er fa hr en Auswahl der Lehrperson Start Information und Kernfragebogen an Lehrperson Erstellung der Befragung Fragebogen Teilnahmeaufforderung per E-Mail an Studierende ggf. Erinnerung zur Teilnahme per E-Mail Rücklaufquote an Lehrperson per E-Mail Beendigung der Umfrage, Versand des Reports Prüfung der LV, ggf. Einreichung individueller Fragen ggf. Einarbeitung individueller Fragen der Lehrperson Detaillierte Auswertung (Einzelergebnis/Benchmark) Auswertung gemäß der Richtlinie zum Follow-Up Verfahren Fragebogen Berechnung der Gesamtwerte der jeweiligen Dimensionen einer Lehrperson über alle LV hinweg Gesamtwert einer Dimension befindet sich im unteren Drittel der Antwortskala Gesamtwert der Dimensionen befindet sich im mittleren bis oberen Drittel der Antwortskala Gesamtwert aller vier Dimensionen befindet sich im oberen Drittel der Antwortskala Ende Die Lehrperson erhält Auszeichnung guter Lehre durch den*die Rektor*in Information an personalverantwortliche*n Institutsleiter*in Einleitung des Verfahrens "Optimierung der Lehre" Information an personalverantwortliche*n Institutsleiter*in Optimierungsgespräch zwischen personalverantwortliche*n Institutsleiter*in und Lehrperson Vereinbarung von Maßnahmen Dokumentation des Optimierungsgespräches und vereinbarte Maßnahmen sowie Info an Abt. 4.3 Darstellung der Ergebnisse in der LV ggf. Diskussion der Ergebisse mit Studierenden Dokumentation durch Abt. 4.3 Erneute Evaluation aller LV der Lehrperson Ordnung für Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Teilnahme an der Befragung durch Studierende Atlas der Qualitätsgestaltung 44 7.3 Studiengangsbefragung Turnus: gemäß Zeitplan Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. -6117 StAPS, Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Studiengangsleitung weitere Akteure Vo rb er ei tu ng Du rc hf üh ru ng A us w er tu ng N ut zu ng Start Ordnung für Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Information der Studiengangsleitung ggf. Einreichung individueller Fragen als Ergänzung zum Fragebogen ggf. Anpassung des Fragebogens Erstellung der Befragung Teilnahmeaufforderung per E-Mail an Studierende Teilnahme an der Befragung durch Studierende ggf. Erinnerung zur Teilnahme per E-Mail Beendigung der Umfrage und Versand des Reports Auswertung gemäß Richtlinie zum Indikatorenset zur internen Qualitätsbewertung Versand der Auswertung an die Studiengangsleitung und Studiengangskoordination Präsentation und Diskussion der Ergebnisse durch die Studiengangsleitung in der Studiengangskonferenz Dokumentation der Diskussion im Protokoll der Studiengangskonferenz Ende Ermittlung der Studierenden Atlas der Qualitätsgestaltung 45 7.4 Dozierendenbefragung Turnus: gemäß Zeitplan Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. -6117 StAPS, Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Studiengangsleitung (SGL) weitere Akteure Vo rb er ei tu ng D ur ch fü hr un g A us w er tu ng N ut zu ng Start Ordnung für Qualitätsmanagement in Studium und Lehre hochschulübergreifende Dozierende studiengangsspezifische Dozierende Ermittlung der Dozierenden Information der Studiengangsleitung ggf. Einreichung individueller Fragen als Ergänzung zum Fragebogen ggf. Anpassung des Fragebogens Erstellung der Befragung Teilnahmeaufforderung per E-Mail an Lehrpersonen Teilnahme an der Befragung durch Lehrpersonen ggf. Erinnerung zur Teilnahme per E-Mail Beendigung der Umfrage und Versand des Reports Auswertung gemäß Richtlinie zum Indikatorenset zur internen Qualitätsbewertung Versand der Auswertung an das Rektorat Versand der Auswertung der studiengangsspezifischen Dozierendenbefragug an die Studiengangsleitung und Studiengangskoordination Präsentation und Diskussion der Ergebnisse durch die Studiengangsleitung in der Studiengangskonferenz Dokumentation der Diskussion im Protokoll der Studiengangskonferenz Ende Diskussion der Auswertung im Rektorat ggf. Ableitung von Maßnahmen durch das Rektorat X Atlas der Qualitätsgestaltung 46 7.5 NRW-weite Studierendenbefragung Turnus: alle vier Jahre Ansprechpartner*in: Dr. Michael Dürr, Tel. -6115 StAPS, Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling weitere Akteure Vo rb er ei tu ng D ur ch fü hr un g A us w er tu ng N ut zu ng Start Zu befragende Studiengänge ermitteln und Zuordnung als Codeliste an DZHW Anzahl der zu befragenden Studierenden DZHW mitteilen Liste Überprüfung der Fragebögen Elektronischer Versand der Fragebögen ggf. elektronischer Versand einer Erinnerung Datenerfassung und -bereinigung Berichte Datensatz mit Erhebung DSHS Versand der Berichte und Daten an Abt. 4.3 Kontaktaufnahme und Abstimmung mit Abt. 4.3 Projektstart Information des Rektorats über die anstehende Befragung Anforderung der benötigten personenbezogenen Daten vom Studierendensekreteriat Lieferung der personenbezogenen Daten durch das Studierendensekreteriat Codeliste Auswertung der Ergebnisse Ende hochschulübergreifende Auswertung studiengangsspezifische Auswertung Versandt der Auswertung an das Rekorat Diskussion der Auswertung im Rektorat ggf. Ableitung von Maßnahmen durch das Rektorat Versandt der Auswertung an die Studiengangsleitung Präsentation und Diskussion der Ergebnisse durch die Studiengangsleitung in der Studiengangskonferenz Dokumentation der Diskussion im Protokoll der Studiengangskonferenz Atlas der Qualitätsgestaltung 47 7.6 Absolvent*innen-Studie Turnus: gemäß Zeitplan Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Ansprechpartner*in: Dr. Michael Dürr, Tel. -6115 StAPS, Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Institut für angewandte Statistiken (ISTAT) Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling weitere Akteure V or be re it un g D ur ch fü hr un g A us w er tu ng N ut zu ng Start Anzahl der zu befragenden Absolvent*innen ISTAT mitteilen Anzahl Absolvent*innen Vervollständigung der Absolvent*innen -Datenbank ggf. Anpassung/Ergänzung des Fragebogens (hochschulspezifischer Teil) & ISTAT mitteilen Versand PIN-Liste an Abt. 4.3 PIN-Liste Nachrecherche der Adressdaten über Bürgerämter Auswertungsvariablen für hochschulspezifische Tabellenbände ISTAT mitteilen Versand der anonymisierten Excel-Datei an ISTAT Vorbereitung des postalischen Versands Postalischer und elektronischer Versand der Fragebögen ggf. elektronischer Versand einer Erinnerung Datenerfassung, Plausibilitätsprüfung, Datenbereinigung Tabellarischer Hochschulbericht Tabellarischer Gesamtbericht NRW-Bericht Datensatz mit Erhebung DSHS Versand der Berichte und Daten an Abt. 4.3 Auswertung der Ergebnisse Ende Überprüfung der Fragebögen Kontaktaufnahme und Abstimmung mit Abt. 4.3 Projektstart Information des Rektorats über die anstehende Befragung Anforderung der benötigten personenbezogenen Daten vom Prüfungsamt und Abt. 4.3 Lieferung der personenbezogenen Daten durch das Prüfungsamt und Abt. 4.3 Prüfung und ggf. Aktualisierung der Adressdaten durch Bürgerämter Erstellung einer Absolvent*innen Datenbank Excel-Tabelle Excel-Tabelle hochschulübergreifende Auswertung studiengangsspezifische Auswertung Versandt der Auswertung an das Rekorat Diskussion der Auswertung im Rektorat ggf. Ableitung von Maßnahmen durch das Rektorat Versandt der Auswertung an die Studiengangsleitung Präsentation und Diskussion der Ergebnisse durch die Studiengangsleitung in der Studiengangskonferenz Dokumentation der Diskussion im Protokoll der Studiengangskonferenz Atlas der Qualitätsgestaltung 48 7.7 Neueinric htung und Zertif izierung eines konsekutiven Studiengangs Turnus: nach Bedarf Ansprechpartner*in: Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung weitere Akteure Rektorat Studiengangsarbeitsgruppe (SG-AG) Universitätskommission (UK) St ud ie ng an gs ki zz e (S tu fe 1 ) S tu d ie n g an g sk o n ze p t (S tu fe 2 ) D et ai l-K on ze pt Au fn ah m e St ud ie nb et rie b (S tu fe 3 ) Initiative Start Erstellung SG-Skizze (Stufe 1) und Einreichung Strategische Prüfung & Beratung durch UK Studium und Lehre Beschluss Stufe 1, Übergang in Stufe 2 (SG-Konzept) Übergang in Stufe 2 Modifikation notwendig Einberufung SG-AG Erstellung SG-Konzept (Stufe 2) Inhaltlich-formale Prüfung & Beratung durch UK Studium und Lehre Kapazitative Prüfung durch UK Ressourcen Stellungnahme der UK Forschung Stellungnahme der UK Transfer und Digitalisierung Stellungnahme des Senats Zertifizierungsprüfung durch Abt. 4.2 Erstellung Detail-Konzept und weiterführende Aufgaben zur Aufnahme des Studienbetriebs (Stufe 3) Erfüllung weiterer Arbeitsschritte (Kommunikation, Beratung, Zulassung etc.) Start des Studiengangs Leitfaden SG-Skizze SG-Skizze Begutachtungs- und Entscheidungskriterien Besetzung Leitfaden SG-Konzept SG-Konzept Beschlussempfehlung Stellungnahme Stellungnahme Stellungnahme Begutachtungs- und Entscheidungskriterien Prüfkriterien UK Ressourcen Prüfkriterien zur Zertif izierung Prüfbericht Richtlinie zur Neu-Einrichtung und Zertif izierung eines Studiengangs Einrichtung Studiengang (Stufe 3) und Berufung Studiengangsleitung Information an Dez. 1 durch Abt. 4.2 PN Modifikation notwendig Zertifizierungsentscheidung und Siegelvergabe durch das Rektorat RB BeschlussempfehlungRB Beschluss- empfehlung X X Atlas der Qualitätsgestaltung 49 7.8 Neueinric htung und Zertif izierung eines Weiterbi ldungsstudiengangs Turnus: nach Bedarf Ansprechpartner*in: Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4 Studium und Lehre weitere Akteure Rektorat Studiengangsarbeitsgruppe (SG-AG) Universitätskommission (UK) St ud ie ng an gs ki zz e (S tu fe 1 ) S tu d ie n g an g sk o n ze p t (S tu fe 2 ) D et ai l-K on ze pt Au fn ah m e St ud ie nb et rie b (S tu fe 3 ) Initiative Start Erstellung SG-Skizze (Stufe 1) und Einreichung Strategische Prüfung & Beratung durch UK Studium und Lehre Beschluss Stufe 1, Übergang in Stufe 2 (SG-Konzept) Übergang in Stufe 2 Modifikation notwendig Einberufung SG-AG Erstellung SG-Konzept (Stufe 2) Inhaltlich-formale Prüfung & Beratung durch UK Transfer und Digitalisierung Kapazitative Prüfung durch UK Ressourcen Stellungnahme der UK Forschung Stellungnahme der UK Studium und Lehre Stellungnahme des Senats Zertifizierungsprüfung durch Abt. 4.2 Erstellung Detail-Konzept und weiterführende Aufgaben zur Aufnahme des Studienbetriebs (Stufe 3) Erfüllung weiterer Arbeitsschritte (Kommunikation, Beratung, Zulassung etc.) Start des Studiengangs Leitfaden SG-Skizze SG-Skizze Begutachtungs- und Entscheidungskriterien Besetzung Leitfaden SG-Konzept SG-Konzept Beschlussempfehlung Stellungnahme Stellungnahme Stellungnahme Begutachtungs- und Entscheidungskriterien Prüfkriterien UK Ressourcen Prüfkriterien zur Zertif izierung Prüfbericht Richtlinie zur Neu-Einrichtung und Zertif izierung eines Studiengangs Einrichtung Studiengang (Stufe 3) und Berufung Studiengangsleitung Information an Dez. 1 durch Abt. 4.2 PN Modifikation notwendig Zertifizierungsentscheidung und Siegelvergabe durch das Rektorat RB BeschlussempfehlungRB Modifikation notwendig Beschluss- empfehlung Beschluss- empfehlung X X X Atlas der Qualitätsgestaltung 50 7.9 (Re)Zertifizierungsentscheidung durch das Rektorat Turnus: gemäß Zeitplan Qualitätsmanagement in Studium und Lehre im Rahmen der systemischen Studiengangsevaluation Ansprechpartner*in: Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4 Studium und Lehre Rektorat Studiengangsleitung (SGL) Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung (Re)Zertifizierungs- entscheidung Start Prüfbericht (Re)Zertifizierung ohne Auflagen und Siegelvergabe (Re)Zertifizierung mit Auflagen Keine (Re)Zertifizierung RB RB RB Siegel wird entzogen und Studiengang eingestellt Umsetzung der Auflagen 12 Monate nach (Re)Zertifizierungsentscheidung Erstellung eines Prüfberichts Entscheidung über Auflagenerfüllung Auflagen erfüllt Auflagen nicht erfüllt RBRB (Re)Zertifizierung und Siegelvergabe Information an den Akkreditierungsrat Erstellung (Re)Zertifizierungsurkunde inkl. Prüfsiegel (Re)Zertifizierungsentscheidung abgeschlossen Urkunde Prüfung der Auflagen Information der SGL über zu erfüllende Auflagen Prüfbericht ggf. Einbeziehung der UK Studium und Lehre bzw. UK Transfer und Digitalisierung X X Atlas der Qualitätsgestaltung 51 7.10 Systemische Studiengangsevaluation (Rezerti f izierung) Turnus: gemäß Zeitplan Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. - 6117 / Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4 Studium und Lehre Abt. 4 Studium und Lehre Studiengangsleitung (SGL) Gremien Weitere Akteure Er öf fn un g de s V er fa hr en s Ex pe rt *i nn en W or ks ho p In te rn er W or ks ho p M aß na hm en en tw ic kl un g G re m ie nb er at un g üb er R ez er ti fi zi er un g Re ze rt if iz ie ru ng U m se tz un g de s M aß na hm en pl an s Zw is ch en ev al ua ti on Zw is ch en ev al ua ti on Verfahrenseröffnung durch Abt. 4.3 Start Ordnung für Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Abstimmungsgespräch zur Verfahrenseröffnung Gutachter*innen- Bennenung Erstellung Bericht aus dem Studiengang bzw. Studienbereich Zusammenfügen zum Studiengangsreport bzw. Studienbereichsreport Versand Verfahrensunterlagen Briefing der Gutachter*innengruppe Durchführung Expert*innen Workshop inhaltliche und strukturelle Ausrichtung inhaltliche und strukturelle Anregung Mitschrift Versand Mitschrift an Gutachter*innen Erstellung Gutachten durch Gutachter*innen Leitfaden Gutachtenerstellung Einreichung Gutachten bei Abt. 4.3 6 Wochen Sichtung Gutachten auf Vollständigkeit und Plausibilität Übergabe des Prozess an Abt. 4.2 Versand des Gutachtens an Abt. 4.2, SGL, zuständige Prorektor*innen Abstimmungsgespräch zum weiteren Verfahren Organisatorische und methodische Vorbereitung des Workshops Inhaltliche Vorbereitung des Workshops Durchführung interner Workshop inhaltliche und strukturelle Steuerung inhaltliche und strukturelle Anregung 4 Wochen nach Gutachteneingang Beratungsergebnis Leitfaden zur Erstellung des Berichts aus dem Studiengang bzw. Studienbereich Richtlinie zur Evaluation und Rezertifizierung eines Studiengangs bzw. Studienbereichs organisatorische und inhaltliche Vorbereitung Richtlinie zum Indikatorenset zur internen Qualitätsbewertung Erstellung Bericht aus dem QM Atlas der Qualitätsgestaltung 52 7.10 Systemische Studiengangsevaluation (Rezerti f izierung) Turnus: gemäß Zeitplan Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. - 6117 / Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4 Studium und Lehre Abt. 4 Studium und Lehre Studiengangsleitung (SGL) Gremien Weitere Akteure Er öf fn un g de s V er fa hr en s Ex pe rt *i nn en W or ks ho p In te rn er W or ks ho p M aß na hm en en tw ic kl un g G re m ie nb er at un g üb er R ez er ti fi zi er un g Re ze rt if iz ie ru ng U m se tz un g de s M aß na hm en pl an s Zw is ch en ev al ua ti on Z w is ch en ev al ua ti on Maßnahmenentwicklung Leitfaden Maßnahmen -entwicklung Übersendung Maßnahmenplan an Abt. 4.2 formale Prüfung des Maßnahmenplans Zusammenstellung Beratungsunterlagen für die UK Studium und Lehre bzw. UK Wissensmanagement Beratung in UK Studium und Lehre bzw. UK Wissensmanagement Umsetzung und Kommentierung UK-Ergebnis überarbeiteter Maßnahmenplan Beratung und Beschlussempfehlung in UK Studium und Lehre bzw. UK Wissensmanagement Zusammenstellung ergänzende Beratungsunterlagen ressourcenrelevanten Beratung und Beschlussempfehlung in UK Ressourcen Erstellung des abschließenden Prüfbericht für das Rektorat Rezertifizierungsentscheidung und Siegelvergabe durch das Rektorat Zusammenstellung änderungsrelevanter Unterlagen und Beschlüsse, Übergabe an Abt. 4.1 Umsetzung der Maßnahmen inkl. Änderung der studiengangs- relevanten Dokumente (Modulhandbuchänderungen) Information zur Maßnahmenumsetzung Information zur Maßnahmenumsetzung an alle Teilnehmenden vom Expert*innen- Workshop durch Abt. 4.3 3 Jahre nach Rezertifizierungsabschluss PN PN PN RB Prüfbericht Verfahrenseröffnung der Zwischenevaluation durch Abt. 4.3 Abstimmungsgespräch zur Zwischenevaluation Zusammenführung zum Studiengangsreport bzw. Studienbereichsreport Leitfaden zur Erstellung des Berichts aus dem Studiengang bzw. Studienbereich im Rahmen der Zwischenevaluation Erstellung Bericht aus dem Studiengang bzw. Studienbereich Erstellung Bericht aus dem QM Organisatorische und methodische Vorbereitung des Workshops durch Abt. 4.2 inhaltliche Vorbereitung des Workshops Durchführung interner Workshop inhaltliche und strukturelle Steuerung inhaltliche und strukturelle Anregung X Atlas der Qualitätsgestaltung 53 7.10 Systemische Studiengangsevaluation (Rezerti f izierung) Turnus: gemäß Zeitplan Qualitätsmanagement in Studium und Lehre Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. - 6117 / Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4 Studium und Lehre Abt. 4 Studium und Lehre Studiengangsleitung (SGL) Gremien Weitere Akteure Er öf fn un g de s V er fa hr en s Ex pe rt *i nn en W or ks ho p In te rn er W or ks ho p M aß na hm en en tw ic kl un g G re m ie nb er at un g üb er R ez er ti fi zi er un g Re ze rt if iz ie ru ng U m se tz un g de s M aß na hm en pl an s Z w is ch en ev al ua ti on Zw is ch en ev al ua ti on Maßnahmenentwicklung Leitfaden Maßnahmenentwicklung Übersendung Maßnahmenplan an Abt. 4.2 Prüfung des Maßnahmenplans gemäß interner und externer Qualitätsstandards 10 Wochen nach internen Workshop Maßnahmenplan in Ordnung Information zum Prüfergebnis an SGL und Abt. 4.3 Ende Überarbeitung des Maßnahmenplans notwendig Überarbeitung des Maßnahmenplans Erneute Re-Akkreditierung 8 Jahre nach Rezertifizierung X Atlas der Qualitätsgestaltung 54 7.11 Gutachter*innen Bennenung im Rahmen der systemischen Studiengangsevaluation Turnus: gemäß der systemischen Studiengangsevaluation Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. - 6117 StAPS, Abt. 4 Studium und Lehre Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Studiengangsleitung (SGL) Gremien Vorschlag Gutachter*in Studienreform und externe*r Studierende*r Start Vorschlag Gutachter*in Arbeitsmarkt und Fachwissenschaft Leitlinie zur Berufung unabhängiger Expert*innen Erstellung Gutachter*innen Übersicht Prüfung durch den*die für QM zuständige*n Prorektor*in Prüfergebnis Anfrage der Gutachter*innen Informieren der UK Studium und Lehre bzw. UK Wissensmanagement über Gutachter*inbennenung Vertragsunterzeichnung inkl. Befangenheitserklärung Kenntnisnahme UK Studium und Lehre bzw. UK Wissensmanagement Dokumentation der PN Gutachter*innen Bennenung abgeschlossen PN Gutachter*innen nicht genehmigt Gutachter*innen genehmigt X Atlas der Qualitätsgestaltung 55 Atlas der Qualitätsgestaltung 56 8. Prozessregion: Monitoring und Steuerung Die Prozessregion „Monitoring und Steuerung“ umfasst sowohl den Prozess des qualitätsbezogenen Berichtswesens, den Prozess der Steuerung auf Studiengangsebene als auch den Prozess der strategischen Steuerung auf Hochschulebene. Letzterer beinhaltet auch die verbindliche Umsetzung und Einarbeitung externer Vorgaben sowie die Berücksichtigung bzw. Reaktion auf Bedarfe des Arbeitsmarktes. Die Prozessregion „Monitoring und Steuerung“ greift dabei auf kontinuierlich ablaufende Prozesse des gesamten Qualitätsmanagementsystems zurück und hat dadurch übergreifende Bedeutung. 8.1 Prozesssteuerung auf Studiengangsebene Turnus: laufend Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. -6117 / Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4 Studium und Lehre Studiengangsleitung Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling Start SG-Konferenz: Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung von Maßnahmen und Fristen relevante Daten und Infos aus der Hochschule gesellschaftlich-politische Entwicklungen (Gesetze/Vorgaben) Arbeitsmarkt- entwicklung (Bedarf) PN direkte Umsetzung durch Studiengang Ende Bewertung der Maßnahmen anhand des begleitenden Monitorings Umsetzung benötigt weitere Genehmigung Modulhandbuchänderung Prüfung und Eingabe in zuständiges Gremium Beratung und Beschluss PN X Atlas der Qualitätsgestaltung 57 8.2 Strategische Steuerung von Studium und Lehre auf Hochschulebene Turnus: laufend Ansprechpartner*in: Jana Preuß, Tel. -6117 / Ines Bodemer, Tel. -4600 StAPS, Abt. 4 Studium und Lehre hochschulinterne Akteure Gremien Start Zusammenstellung der Information und Handlungsempfehlung relevante Daten und Infos aus der Hochschule Kenntnisnahme, Beratung und Beschlussfassung von Maßnahmen und Fristen durch das Rektorat Beschluss Kommunikation und Aufforderung zur Umsetzung an relevante Akteure durch das Rektorat Umsetzung durch relevante Akteure (aktualisierte) Dokumente Beratung und Beschlussfassung durch relevante Gremien Grundordnung PN Veröffentlichung durch Abt. Akademische Dienste Mitteilung Monitoring durch Prorektor*in für Studium und Lehre / Abt. 4 Studium und Lehre Ende Beobachtung und Einschätzung von Entwicklung gesellschaftlich-politische Entwicklungen (Gesetze/Vorgaben) Arbeitsmarkt- entwicklung (Bedarf) ggf. Beratungs- unterlage Atlas der Qualitätsgestaltung 58 Atlas der Qualitätsgestaltung_Einleitung Atlas der Qualitätsgestaltung_Prozesse 3.1 Prozesse überprüfen und kontinuierlich weiterentwickeln (1) Prozesse überprüfen und kontinuierlich weiterentwickeln Prozessregion Unterstützung und Beratung 4.1 Studieneingang (1) Studieneingang 4.2 Studienverlauf (1) Studienverlauf 4.3 Tutorienprogramm (1) Tutorienprogramm 4.4 Praxisphasen Lehramt Bachelor (1) Praxisphasen Lehramt Bachelor 4.5 Praxisphasen Lehramt Master - Praxissemester (1) Praxisphasen Lehramt Master: Praxissemester 4.6 Studienausgang (1) Studienausgang 4.7 Qualifizierung von Lehrenden (1) Qualifizierung von Lehrenden 4.8 Individuelle Lehrberatung (1) 4.8 Individuelle Lehrberatung 4.9 Durchführung einer qualitativen Zwischenbewertung (TAP) (1) 4.9 Durchführung einer qualitativen Zwischenbewertung (TAP) 4.10 Rund um die Lehre (1) Rund um die Lehre 4.11 Vergabe der DSHS-Lehrpreise (1) 4.11 Vergabe der DSHS-Lehrpreise Prozessregion Studierenden- und Prüfungsverwaltung 5.1 Sporteignungstest (1) 5.1 Sporteignungstest 5.2 Bewerbung_Auswahl_Zulassung_Einschreibung für Bachelor- und Masterstudiengänge (1) 5.2 Bewerbung/Auswahl/Zulassung/Einschreibung für Bachelor- und Masterstudiengänge 5.3 Prüfungsorganisation (1) 5.3 Prüfungsorganisation 5.4 Widerspruch (1) 5.4 Widerspruch 5.5 Outgoings (ERASMUS_Überseeaufenthalte_Praktika) (1) 5.5 Outgoings (ERASMUS/Überseeaufenthalte/Praktika) 5.6 Anerkennung der Leistungen von Outgoings (1) 5.6 Anerkennung der Leistungen von Outgoings 5.7 Abschlussarbeiten, Bachelor und Master (1) 5.7 Abschlussarbeiten, Bachelor und Maste 5.8 Abschlussarbeiten, Bachelor und Master im Lehramt (1) 5.8 Abschlussarbeiten, Bachelor und Master im Lehramt 5.9 Vorbereitender Deutschkurs für ausländische Bewerber'innen (1) 5.9 Vorbereitender Deutschkurs für ausländische Bewerber*innen 5.10 Ausländische Vollzeitstudierende Bachelor (1) 5.10 Ausländische Vollzeitstudierende Bachelor 5.11 Ausländische Vollzeitstudierende Master (1) 5.11 Ausländische Vollzeitstudierende Master 5.12 Incomings (1) 5.12 Incomings Prozessregion Lehrplanung und -organisation 6.1 Lehrauftragsgenehmigung (1) 6.1 Lehrauftragsgenehmigung 6.2 Semesterplanung Bachelor Sportwissenschaften (1) 6.2 Semesterplanung Bachelor Sportwissenschaften (2) 6.3 Deputatserfassung (1) 6.3 Deputatserfassung Prozessregion Weiterentwicklung und Qualitätsverbesserung 7.1 Modulhandbuchänderungen (1) 7.1 Modulhandbuchänderungen 7.2 Studentische Lehrveranstaltungsevaluation (1) 7.2 Studentische Lehrveranstaltungsevaluation 7.3 Studiengangsbefragung (1) 7.3 Studiengangsbefragung 7.4 Dozierendenbefragung (1) 7.4 Dozierendenbefragung 7.5 NRW-weite Studierendenbefragung (1) 7.5 NRW-weite Studierendenbefragung 7.6 Absolvent'innen-Studie (1) 7.6 Absolvent*innen-Studie 7.7 Neueinrichtung und Zertifizierung eines konsekutiven Studiengangs (1) 7.7 Neueinrichtung und Zertifizierung eines konsekutiven Studiengangs 7.8 Neueinrichtung und Zertifizierung eines Weiterbildungsstudiengangs (1) 7.8 Neueinrichtung und Zertifizierung eines Weiterbildungsstudiengangs 7.9 (Re)Zertifizierungsentscheidung durch das Rektorat (1) 7.9 (Re)Zertifizierungsentscheidung durch das Rektorat 7.10 Systemische Studiengangsevaluation (Re-Zertifizierung) (1) 7.10 Systemische Studiengangsevaluation (Re-Zertifizierung) (2) (3) 7.11 Gutachter'innen Bennenung im Rahmen der systemischen Studiengangsevaluation (1) 7.11 Gutachter*innen Bennenung im Rahmen der systemischen Studiengangsevaluation Prozessregion_Monitoring und Steuerung 8.1 Prozesssteuerung auf Studiengangsebene (1) 8.1 Prozesssteuerung auf Studiengangsebene 8.2 Strategische Steuerung von Studium und Lehre auf Hochschulebene (1) 8.2 Strategische Steuerung von Studium & Lehre auf Hochschulebene

  • DatenschutzInformationen_Feedbacktool.pdf
    Datenschutzinformationen Die Deutsche Sporthochschule Köln (nachfolgend bezeichnet als „DSHS“) erhebt von Ihnen personenbezogene Daten zum Zwecke des Feedbacks in Studium und Lehre. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist für die DSHS dabei ein zentrales Anliegen. Dementsprechend fühlen wir uns den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der europäischen Datenschutz- Grundverordnung (nachfolgend bezeichnet als „DS-GVO“), dem Datenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Hochschulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet. Mit diesen Datenschutzbestimmungen informieren wir Sie gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihre Rechte nach der DS-GVO. 1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist die Deutsche Sporthochschule Köln, Stabsstelle Akademische Planung und Steuerung, Abt. Studium und Lehre Online-Feedbackstelle Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln Deutschland Tel.: 0221 4982 6117 E-Mail: c.krumm@dshs-koeln.de 2. Wie kann der Datenschutzbeauftragte kontaktiert werden? Der Datenschutzbeauftragte der verantwortlichen Stelle kann wie folgt kontaktiert werden: Deutsche Sporthochschule Köln Der Datenschutzbeauftragte - persönlich - Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln Deutschland E-Mail: datenschutz@dshs-koeln.de 3. Für welche Zwecke und auf welchen Rechtsgrundlagen werden Ihre Daten verarbeitet? Die DSHS erhebt von Ihnen folgende personenbezogene Daten: Titel, Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Absendergruppe. Klardaten werden hierbei nur auf freiwilliger Basis übermittelt. Sie anonyme Nutzung des Tools ist möglich. Die Daten werden zum Zwecke der Feedbackbearbeitung erhoben, sodass Feedbackgeber*in und Feedbacknehmer*in mailto:datenschutz@dshs-koeln.de entsprechend informiert werden können, oder eine Stellungnahme zu dem eingegangenen Feedback erfolgen kann. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist „Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DS-GVO“ 4. An wen werden Ihre Daten weitergeleitet? Eine Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte erfolgt ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht, sofern dies nicht zum Zwecke der Bearbeitung des Feedbacks notwendig ist. Auch die Übermittlung an auskunftsberechtigte staatliche Institution und Behörden erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten oder wenn wir durch eine gerichtliche Entscheidung zur Auskunft verpflichtet werden. Sofern wir zur Zweckerfüllung auf vertraglich verbundene Fremdunternehmen und externe Dienstleister angewiesen sind, wurden diese von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert. 5. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? Ihre Daten werden nach Abschluss eines Feedback-Vorgangs von den Inhalten getrennt und gelöscht. Die Daten werden pseudonymisiert und die Zuordnungsmerkmale, mit denen ein Bezug zu Ihrer Person hergestellt werden kann, gesondert gespeichert. Die Zuordnungsmerkmale werden mit den Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nur zusammengeführt, soweit der Forschungs- oder Statistikzweck dies erfordert. Sie werden gelöscht, sobald der Forschungs- oder Statistikzweck dies erlaubt. 6. Welche Rechte haben Sie? Aufgrund der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie uns gegenüber folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten: - Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, - Recht auf Berichtigung Ihrer Daten nach Art. 16 DS-GVO oder Löschung Ihrer Daten nach Art. 17 DS-GVO, - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO, - Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DS-GVO. - Sofern die Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DS-GVO erfolgt, haben Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DS-GVO das Recht auf jederzeitigen Widerruf Ihrer Einwilligung, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. - Soweit Sie der Ansicht sind, dass Ihre vorstehend aufgeführten Rechte im Sinne des geltenden Datenschutzrechts verletzt sind, haben Sie zudem nach Art. 77 DS-GVO das Recht sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Hierzu können Sie sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Telefon: 0211 38424 – 0 E-Mail unter poststelle@ldi.nrw.de wenden. Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.ldi.nrw.de. Sofern die Datenverarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 e) DS-GVO erfolgt, haben Sie nach Art. 21 DS-GVO das Recht, dieser Verarbeitung jederzeit unter der oben unter Ziff. 1 genannten Adresse zu widersprechen, sofern sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die dieser Datenverarbeitung entgegenstehen. Die Datenverarbeitung wird dann beendet, es sei denn, die DSHS kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder sofern die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. mailto:poststelle@ldi.nrw.de http://www.ldi.nrw.de/

  • DSHS_Gutachten-Systemakkreditierung_Dezember_2015.pdf
    Beschluss zur Systemakkreditierung der Deutschen Sporthochschule Köln Auf der Basis des Gutachtens und ihrer Beratungen in der 13. Sitzung vom 14.09.2015 erteilt die Akkreditierungskommission für die Systemakkreditierung der Deutschen Sporthochschule Köln unter Berücksichtigung der „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ (Beschluss des Akkreditierungsrates vom 20.02.2013) die Systemakkreditierung unter den unten genannten Auflagen. Damit sind die Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln, die nach der Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, akkreditiert. Die Auflagen sind umzusetzen. Die Umsetzung der Auflagen ist schriftlich zu dokumentieren und AQAS spätestens bis zum 30.06.2016 anzuzeigen. Die Systemakkreditierung wird für eine Dauer von sechs Jahren (unter Berücksichtigung des vollen zuletzt betroffenen Studienjahres) ausgesprochen und ist gültig bis zum 30.09.2021. Auflagen: 1. Im Qualitätssicherungssystem muss festgelegt werden, in welchem Dokument die definierten Qualifikationsziele der Studiengänge verbindlich niedergelegt werden. 2. Es muss sichergestellt werden, dass externe ExpertInnen und VertreterInnen der Berufspraxis sowie Studierende bereits bei der Entwicklung von Studiengängen verbindlich beteiligt werden. 3. Für die Berufung der Externen sind verbindliche Auswahlkriterien im Qualitätsmanagementsystem zu verankern, die sicherstellen, dass die Externen ihre Qualitätsbewertungen unabhängig vornehmen können. 4. Es ist ein Prozess zur verbindlichen Einarbeitung neuer externer Vorgaben (z.B. KMK, AKR und Land NRW) zu definieren. 5. Die Hochschule muss sicherstellen, dass die externen Evaluationen unter Berücksichtigung der Studien- und Prüfungsorganisation durchgeführt werden, d.h. es muss sichergestellt werden, dass sich die Peers auch tatsächlich mit den akkreditierungsrelevanten fachlichen Fragen und Kriterien befassen werden (z.B. durch entsprechende Leitfäden, Agenden oder Kriterienkataloge). 6. Es ist verbindlich zu dokumentieren, auf welcher Basis die Hochschulleitung unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien über die interne Akkreditierung eines Studiengangs entscheidet. 7. Ein verbindliches Verfahren für die Umsetzung von Maßnahmen und Empfehlungen bzw. Ergebnissen aus der internen Qualitätssicherung (inkl. Fristen für die Umsetzung von Maßnahmen und der Maßnahmenverfolgung) ist zu dokumentieren. Auch fachliche Monita müssen zu Auflagen führen können. 2 Zur Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems werden darüber hinaus die folgenden Empfehlungen gegeben: 1. Es wird empfohlen, dass die Beziehungen zwischen den einzelnen Ebenen des institutionellen Zielsystems (Leitbild, strategische Leitlinien, Leitbild Studium und Lehre) sowie deren Umsetzung überprüft und aktualisiert werden. 2. Vor dem Hintergrund des von der DSHS selbst formulierten Anspruchs zum Thema „Chancengleichheit und Diversity“ sollte geprüft werden, ob und wie die entsprechenden Prozesse zum Gegenstand des QM gemacht werden können. 3. Die Zeitabstände der verschiedenen Evaluationsmaßnahmen (spätestens alle 7 Jahre) sollten verkürzt werden, da mit der derzeitigen Regelung nicht alle Studierendenkohorten erfasst werden und Korrekturen/Anpassungen ggf. erst sehr spät erfolgen. Die Evaluationsabstände sollten dergestalt geplant werden, dass damit aktuelle steuerungsrelevante Daten in entwicklungsrelevanten Situationen erhoben und genutzt werden können. 4. Für Fälle von Unstimmigkeiten zwischen den evaluierten Bereichen/Personen und dem QM sollten entsprechende Eskalationsstufen und festgelegte Verantwortlichkeiten für finale Entscheidungen festgelegt werden. 5. Es wird empfohlen, für den gesamten Prozess der Implementierung und Zertifizierung von Studiengängen, die Teilnahme von studentischen TeilnehmerInnen zumindest mit beratender Funktion verpflichtend zu machen. 6. Es wird empfohlen, das Dokumentenmanagement, insbesondere auf der dezentralen Ebene, zu optimieren. Abweichungen von der gutachterlichen Beschlussempfehlung werden wie folgt begründet: Auflage 3 wird sprachlich präzisiert. Auflage 8 wird gestrichen, da die Akkreditierungskommission vor dem Hintergrund der Stellungnahme der Hochschule die Formulierung in der Ordnung für Qualitätsmanagement als hinreichend zur Erfüllung des Kriteriums 3 in diesem Punkt ansieht. Empfehlung 3 wird um folgenden Satz ergänzt: „Die Evaluationsabstände sollten dergestalt geplant werden, dass damit aktuelle steuerungsrelevante Daten in entwicklungsrelevanten Situationen erhoben und genutzt werden können.“ 3 Gutachten zur Systemakkreditierung der Deutschen Sporthochschule Köln 1. Begehung am 08./09.04.2014 [Informationsbegehung] 2. Begehung am 14./15.01.2015 [inkl. Durchführung der Stichprobe] Stichprobenartige Begutachtung der Lehramtsausbildung am 05./06.05.2015 Gutachtergruppe: Christopher Bohlens, Student der Leuphana Universität Lüneburg (Studentischer Gutachter) Prof. Dr. Joachim Härtling, Vizepräsident für Studium und Lehre der Universität Osnabrück (Vorsitzender der Gutachtergruppe) Dr. Karin Fehres, Vorstand Sportentwicklung beim Deutschen Olympischen SportBund, Frankfurt am Main (Vertreterin der Berufspraxis) Prof. Dr. Robert Prohl, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Sportwissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt Dorothea Ross-Simpson, Head of Governance and Quality Assurance der Keele University, Keele Prof. Dr. Herbert Woratschek, Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Dienstleistungsmanagement (Gutachter im Verfahrensteil „Stichprobe”) Koordination: Dr. Verena Kloeters, Geschäftsstelle AQAS, Köln Simon Lau, Geschäftsstelle AQAS, Köln 4 INHALTSVERZEICHNIS I. Verfahrensgrundlagen .................................................................................................... 6 II. Die Deutsche Sporthochschule Köln im Überblick .......................................................... 6 III. Ablauf des Verfahrens .................................................................................................... 8 A. Vorprüfung ................................................................................................................. 8 B. Systembegutachtung ................................................................................................. 8 1 Die erste Begehung................................................................................................. 9 2 Die zweite Begehung [Stichprobe] ........................................................................... 9 3 Ergebnisse der Systembegutachtung .....................................................................11 3.1 Ziele des internen Qualitätssicherungssystems der Deutschen Sporthochschule Köln....................................................................11 3.1.1 Qualitätsbegriff der Hochschule ...............................................................11 3.1.2 Ziele des internen Qualitätssicherungssystems und Einbettung in die Hochschulsteuerung .................................................................................13 3.2 Aufbau, Zuständigkeiten und Ressourcen .......................................................14 3.2.1 Aufbau und Zuständigkeiten .....................................................................14 3.2.2 Ressourcen ..............................................................................................17 3.3 Leistungen des internen Qualitätssicherungssystems .....................................19 3.3.1 Komponenten ...........................................................................................19 3.3.2 Implementierung neuer Studiengänge ......................................................21 3.3.3 Überprüfung der laufenden Studiengänge ................................................25 3.4 Transparenz nach innen und außen ................................................................28 3.4.1 Dokumentation .........................................................................................28 3.4.2 Information ...............................................................................................30 C. Zusammenfassung der Ergebnisse der Stichproben .................................................31 1 Einhaltung und Überprüfung von Qualifikationszielen .............................................31 2 Kompetenzorientiertes Prüfen ................................................................................33 3 Studiengang M.Sc. Sport Management ..................................................................36 4 Spezifika der Lehramtsstudiengänge: Umsetzung der landesspezifischen Vorgaben ........................................................41 IV. Überprüfung der Kriterien zur Systemakkreditierung .....................................................46 D. Kriterium 1: Qualifikationsziele ..................................................................................46 E. Kriterium 2: Hochschulinterne Steuerung in Studium und Lehre ...............................46 F. Kriterium 3: Hochschulinterne Qualitätssicherung .....................................................48 5 G. Kriterium 4: Berichtssystem und Datenerhebung ......................................................51 H. Kriterium 5: Zuständigkeiten ......................................................................................51 I. Kriterium 6: Dokumentation .......................................................................................52 J. Kriterium 7: Kooperationen .......................................................................................52 V. Akkreditierungsempfehlung der Gutachterinnen und Gutachter .....................................53 6 I. Verfahrensgrundlagen Gegenstand des Systemakkreditierungsverfahrens ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich von Studium und Lehre. Im Verfahren werden die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse einer Hochschule daraufhin überprüft, ob sie – unter Anwendung der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG), der Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Kriterien des Akkreditierungsrates (AKR) – dazu geeignet sind, das Erreichen der Qualifikationsziele sicherzustellen sowie die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Studiengänge, die nach einer erfolgreichen Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, sind somit akkreditiert. AQAS wurde mit Beschluss vom 31.10.2008 zur Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung zugelassen. Grundlage des Verfahrens ist der Beschluss „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ des Akkreditierungsrates in der Fassung vom 20.02.2013, in dem die Verfahrensregeln und Kriterien für die Systemakkreditierung festgelegt sind. Demnach beruht das Verfahren im Wesentlichen auf den nachfolgend genannten Elementen: Vorbereitung des Verfahrens Vorbereitendes Gespräch & Vorprüfung Verfahren Erste Begehung [Informationsbegehung] Zweite Begehung [inkl. Durchführung der Stichprobe] Stichprobenartige Begutachtung der Lehramtsstudiengänge Verfahrensabschluss Erstellung des Abschlussgutachtens Entscheidung über die Systemakkreditierung der Hochschule II. Die Deutsche Sporthochschule Köln im Überblick Die Deutsche Sporthochschule Köln (DSHS) wurde 1947 gegründet und ist nach eigenen Angaben die einzige Sportuniversität Deutschlands und auch Europas. Im Jahr 1970 wurde sie als Wissenschaftliche Hochschule des Landes Nordrhein-Westfalens (NRW) mit Satzungs-, Promotions- und Habilitationsrecht anerkannt. Die DSHS hatte zum Zeitpunkt der Antragstellung im Sommersemester 2013 rund 5.110 Studierende. Abweichend von § 26 Abs. 1 des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes gliedert sich die Hochschule gemäß § 10 ihrer Grundordnung in Institute und andere wissenschaftliche Einrichtungen und umfasste zum Zeitpunkt der Antragstellung 20 wissenschaftliche Institute, vier An-Institute und neun zentrale wissenschaftliche Einrichtungen. Die innere Organisation der Hochschule wird durch Verwaltungs- und Benutzungsordnungen bestimmt, die vom Senat erlassen werden. Im Sommersemester 2015 wurden an der Deutschen Sporthochschule Köln fünf Bachelor- und sieben Masterstudiengänge sowie die Lehramtsstudiengänge für alle fünf Schultypen im Fach Sport, sechs Weiterbildungsmasterstudiengänge und ein strukturiertes Promotionsstudium angeboten. Alle Studiengänge sind fachbereichsübergreifend organisiert. 7 Die folgende Tabelle fasst das Studienangebot zusammen: Bachelorstudiengänge Masterstudiengänge B.A. Sportmanagement und Sportkommunikation B.Sc. Sport und Leistung B.A. Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie B.A. Sport, Erlebnis und Bewegung B.A. Sportjournalismus M.A. Sport- und Bewegungsgerontologie M.Sc. Sporttourismus und Erholungsmanagement M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung M.Sc. Sport Management (englischsprachig) M.A. Rehabilitation und Gesundheitsmanagement M.Sc. Sporttechnologie M.Sc. Exercise Science and Coaching Weiterbildende Masterstudiengänge: M.A. Tanzkultur V.I.E.W. M.A. Olympic Studies M.Sc. Sportphysiotherapie LL.M Sportrecht M.Sc. Research and Instruction in Golf M.A. Spielanalyse Lehramtsstudiengänge: LA an Gymnasien und Gesamtschulen LA an Berufskollegs LA an Haupt-, Real- und Gesamtschulen LA an Grundschulen LA für sonderpädagogische Förderung Auf zentraler Ebene verfügt die Hochschule über verschiedene Service- bzw. Beratungseinrichungen: Die zentrale Studienberatung (StB) ist im Dezernat 1 angesiedelt und bietet Beratung im Bereich der allgemeinen Studienorientierung wie auch im Hinblick auf die einzelnen Studiengänge an. Das SportlehrerInnen-Ausbildungs-Zentrum (SpAZ) hat die Aufgabe, die Ausbildung von SportlehrerInnen durch Beratung, Koordination, Organisation und Innovation fachübergreifend zu fördern und ist laut Antrag in die Abstimmung des Lehrangebots der DSHS sowie in die Verbesserung der Theorie-Praxis-Integration in den Studiengängen eingebunden. Der Career Service soll als zentrale Einrichtung die berufliche Orientierung von Studierenden und AbsolventInnen fördern, um den Übergang von der Hochschule in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Er unterteilt sich in die beiden Sparten Personalvermittlung und Karriereberatung. Die Zentralbibliothek der Sportwissenschaften ist die Universitätsbibliothek für die DSHS Köln und nach Angaben der Antragsteller die international größte Spezialbibliothek in diesem Bereich. 8 III. Ablauf des Verfahrens A. Vorprüfung Im Rahmen der Vorprüfung ist es Aufgabe der Akkreditierungsagentur, zu überprüfen, ob eine Hochschule, die eine Systemakkreditierung beantragt, die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Nach den zum Zeitpunkt der Vorprüfung geltenden Regeln des Akkreditierungsrates für die Systemakkreditierung i.d.F. vom 20.02.2013 lauteten diese Voraussetzungen wie folgt: Voraussetzungen für die Zulassung von Hochschulen zur Systemakkreditierung „Die Hochschule kann plausibel darlegen, dass sie im Bereich von Studium und Lehre ein hochschulweites Qualitätssicherungssystem nutzt, und kann nachweisen, dass mindestens ein Studiengang das System bereits durchlaufen hat. Für die Hochschule liegt keine negative Entscheidung in einem Verfahren der Systemakkreditierung aus den vorangegangenen zwei Jahren vor.“ Die Deutsche Sporthochschule Köln hat im Mai 2013 Unterlagen zur Dokumentation ihres hochschulweiten Qualitätssicherungssystems vorgelegt und dessen Anwendung am Beispiel des Masterstudiengangs „Sport Management“ dokumentiert: Nach Angaben der Antragsteller hatten bis zum Zeitpunkt des Vorantrags auf Systemakkreditierung acht Studiengänge das hochschuleigene Qualitätssicherungssystem durchlaufen. Die Ergebnisse sind in einem hochschuleigenen QM-Report dokumentiert und veröffentlicht. Die Akkreditierungskommission für die Systemakkreditierung hat im Umlaufverfahren vom 23.07.2013 über die von der Deutschen Sporthochschule Köln vorgelegten Unterlagen beraten und festgestellt, dass die Hochschule die vom Akkreditierungsrat formulierten Voraussetzungen für die Zulassung zur Systemakkreditierung erfüllt. In den zur Vorprüfung vorgelegten Unterlagen wurde dargelegt, dass die Deutsche Sporthochschule Köln ein hochschulweites Qualitätssicherungssystem nutzt und nachgewiesen, dass mindestens ein Studiengang das System bereits durchlaufen hat. Es lag zum Zeitpunkt der Vorprüfung keine negative Entscheidung in einem Verfahren der Systemakkreditierung aus den vorangegangenen zwei Jahren vor. Vor diesem Hintergrund hat die Akkreditierungskommission für die Systemakkreditierung die Deutsche Sporthochschule Köln zum Verfahren der Systemakkreditierung zugelassen und das Verfahren eröffnet. B. Systembegutachtung Als GutachterInnen für die Systembegutachtung der Hochschule wurden benannt: Christopher Bohlens, Student der Leuphana Universität Lüneburg (Studentischer Gutachter) Dr. Karin Fehres, Vorstand Sportentwicklung beim Deutschen Olympischen SportBund, Frankfurt am Main (Vertretern der Berufspraxis) Prof. Dr. Joachim Härtling, Vizepräsident für Studium und Lehre der Universität Osnabrück (Vorsitzender der Gutachtergruppe) Prof. Dr. Robert Prohl, Institut für Sportwissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt Dorothea Ross-Simpson, Head of Governance and Quality Assurance der Keele University, Keele 9 1 Die erste Begehung Die erste Begehung der Deutschen Sporthochschule Köln durch die Gutachtergruppe fand am 08. und 09.04.2014 in Köln statt. Zur Vorbereitung der Gutachtergruppe auf die Begehung diente die von der Deutschen Sporthochschule Köln eingereichte Selbstdokumentation vom 13.01.2014. Die Gutachtergruppe führte im Rahmen der Begehung Gespräche mit VertreterInnen der Hochschulleitung, der Gleichstellungsbeauftragten, den zentralen Verantwortlichen für die Qualitätssicherung, VertreterInnen der Lehrenden, der Studierenden sowie der Verwaltung, um sich vertieft über die Hochschule und ihre Steuerungssysteme im Bereich Studium und Lehre zu informieren. Außerdem erfolgte die Auswahl der im Zuge der zweiten Begehung im Rahmen der Stichprobe vertieft zu begutachtenden Merkmale: Studiengang M.Sc. Sport Management Entwicklung und Überprüfung von Qualifikationszielen Kompetenzorientiertes Prüfen Spezifika der Lehramtsstudiengänge: Umsetzung der landesspezifischen Vorgaben (gemäß Abschnitt 5.8 der Verfahrensregeln des Akkreditierungsrates) Darüber hinaus machte die Gutachtergruppe von der Möglichkeit Gebrauch, weitere Unterlagen und Informationen zur Funktionsweise des Qualitätssicherungssystems nachzufordern. Die Deutsche Sporthochschule Köln kam dieser Bitte mit der Zusendung weiterer Unterlagen (in elektronischer Form) am 10.11.2014 nach. 2 Die zweite Begehung [Stichprobe] Die zweite Begehung der Deutschen Sporthochschule Köln durch die Gutachtergruppe fand am 14. und 15.01.2015 in Köln statt. Gegenstand der Begehung war insbesondere die Durchführung der Stichprobe. Diese umfasst gemäß den Regeln des Akkreditierungsrates „eine sich auf alle Bachelor- und Masterstudiengänge erstreckende vertiefte vergleichende Untersuchung relevanter Merkmale der Studiengangsgestaltung, der Durchführung von Studiengängen und der Qualitätssicherung.“ Die entsprechende schriftliche Dokumentation wurde von der Hochschule am 10.11.2014 bei AQAS eingereicht. Nach den Vorgaben des Akkreditierungsrates muss die Gutachtergruppe so zusammengesetzt sein, „dass sie in der Lage ist, die sachgemäße Begutachtung in allen für die Prüfverfahren relevanten Bereichen durchzuführen. […] Insbesondere zieht die Agentur fallweise weitere Gutachterinnen und Gutachter hinzu, wenn die Durchführung der Stichproben dies erfordert.“ Vor diesem Hintergrund wurde die Gutachtergruppe zur Begutachtung des Studiengangs „Sport Management“ im Rahmen der Stichprobe fachlich erweitert. Bestellt wurde: Prof. Dr. Herbert Woratschek, Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Dienstleistungsmanagement Um sich ein Bild von der Umsetzung der oben genannten Merkmale innerhalb der einzelnen Einheiten zu machen, führte die Gutachtergruppe Gespräche mit der Hochschulleitung, den MitarbeiterInnen der Abteilung Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement, der Stabsstelle für Akademische Planung und Steuerung, Studiengangsleitungen und Lehrenden, der Leitung des Prüfungsamtes sowie Studierenden. Bezogen auf den Studiengang „Sport Management“ führte die Gutachtergruppe darüber hinaus Gespräche mit den Studiengangsverantwortlichen, Lehrenden und Studierenden aus dem Studiengang. 10 Zu den Spezifika der Lehramtsausbildung im Rahmen der hochschulinternen Qualitätssicherung sprach die Gutachtergruppe im Rahmen der zweiten Begehung mit den verschiedenen Verantwortlichen für die Sportlehrer/-innen-Ausbildung an der DSHS. Darüber hinaus fand im Mai 2015 – entsprechend Abschnitt 5.9 der Regeln des Akkreditierungsrates i.d.F. vom 20.02.2013 eine Stichprobenartige Begutachtung der Lehramtsstudiengänge statt (vgl. dazu Kapitel C4). Im Anschluss an die Begehungen wurde das vorliegende Gutachten zu den Ergebnissen der Systembegutachtung erstellt, welche im Folgenden dargestellt werden. 11 3 Ergebnisse der Systembegutachtung 3.1 Ziele des internen Qualitätssicherungssystems der Deutschen Sporthochschule Köln 3.1.1 Qualitätsbegriff der Hochschule Als Basis für ihr Qualitätssicherungssystem hat die Deutsche Sporthochschule Köln strategische Leitlinien (gegliedert in Kern- und Querschnittbereiche) erarbeitet, die folgende Kernbereiche vorsehen: Stärkung der Forschungsorientierung der Universität, Qualität von Forschung und Lehre fördern, Arbeitsmarktorientierung und Employability, Profilbildung der konsekutiven Masterprogramme sowie lebenslanges Lernen. Darüber hinaus sind folgende Querschnittbereiche vorgesehen: Stärkung der Internationalisierung der Hochschule, eine „herausragende Infrastruktur“ zu implementieren, das Diversity Management weiterzuentwickeln, Führungs- und Entscheidungsstrukturen stärker mit dem QM-System zu verknüpfen sowie Anreizsysteme weiterzuentwickeln. Zudem wurde ein Leitbild für Studium und Lehre entwickelt, abgestimmt und veröffentlicht, in dem die Prinzipien Guter Lehre der Hochschule niedergelegt sind. Zur operativen Umsetzung dieser Prinzipien wurden in 2010 Leitsätze Guter Lehre formuliert, die sich an vier Qualitätsdimensionen orientieren und den analytischen Rahmen für die Qualitätssicherung, -entwicklung und -bewertung der Qualität von Studium und Lehre an der Hochschule bilden: 1. Würdige Beziehungen 2. Ziele der Lehre 3. Lehr-lernbeeinflussende Ressourcen 4. Lehr-lernbeeinflussende Strukturen Die Qualitätsdimension „Würdige Beziehungen“ umfasst vier Leitsätze Guter Lehre als Basis für die Interaktion der an den Lehr-Lern-Prozessen Beteiligten. Die Antragstellerin betont, dass die Verwirklichung dieser Dimension auf dem Vertrauensverhältnis der Hochschule fußt und deswegen keine Bewertung oder Messbarkeit durch das Qualitätssicherungssystem erwartet wird. Die drei letztgenannten Dimensionen werden anhand von Kennzahlen bzw. Indikatoren betrachtet, die nach Angaben der Hochschule objektive, bewertbare und messbare Ziele für den Zeitraum bis 2020 festschreiben. Für die Zielfestlegung wurden nach Angaben der Antragsteller hochschulinterne und -externe Benchmarks verwendet. Zur Zielerreichung werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Bewertung: Die DSHS hat für sich als Institution und für ihre Studiengänge über ihr Leitbild ein Ausbildungsprofil definiert und veröffentlicht. Das Ausbildungsprofil der Hochschule ist damit, auch aufgrund der monothematischen Ausrichtung der Hochschule, klar definiert. Das Leitbild der DSHS (veröffentlicht auf der Homepage) war allerdings nach Angaben der Hochschulleitung bereits zum Zeitpunkt der ersten Begehung ca. 15 Jahre alt und befand sich in Überarbeitung. Eine überarbeitete Version lag der Gutachtergruppe im Verfahren nicht vor. Die strategischen Leitlinien der Universität (besser „strategische (Kern)ziele“) sind aktuell und von unterschiedlicher Detailtiefe. Die DSHS hat sich auch für den Bereich Studium und Lehre ein Leitbild gegeben, wobei in den hochschuleigenen Veröffentlichungen die Beziehung zwischen den strategischen Leitlinien und dem Leitbild für Studium und Lehre aus Sicht der Gutachtergruppe nicht klar wird. Das Leitbild für Studium und Lehre besteht weitgehend aus den „Prinzipien für gute Lehre“, die in den „Leitsätzen guter Lehre“ operationalisiert werden. Der Ansatz der DSHS, gute Lehre zu definieren und Indikatoren- und Daten gestützt zu operationalisieren, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Dies lässt erwarten, dass die Qualitätsziele auch in den einzelnen Studiengängen umgesetzt werden. In den Gesprächen mit Lehrenden und Studierenden im Laufe des Verfahrens wurde zwar an einzelnen Punkten deutlich, dass es teilweise noch Diskrepanzen zwischen den formulierten 12 Ansprüchen und der Umsetzung in die Praxis gibt. Insgesamt scheinen die übergeordneten Ziele der DSHS jedoch hochschulweit gut bekannt zu sein und eine hohe Akzeptanz zu finden. Durch die flächendeckende Einrichtung von StudiengangskoordinatorInnen ist zu erwarten, dass das Qualitätsverständnis auch für die Arbeit in den Instituten handlungsleitende Maxime ist. Die strategischen Leitlinien, das Leitbild für Studium und Lehre sowie die Leitsätze und Prinzipien guter Lehre sind sowohl auf der Internetseite als auch in Flyern, Broschüren und im QM-Report veröffentlicht. Der Bekanntheitsgrad unter den Studierenden scheint nach individuellem Engagement sehr unterschiedlich zu sein. Um den Prozess des „teleologischen Überbaus“ der Qualitätssicherung weiter zu entwickeln und als Qualitätskultur die tägliche Praxis zu durchdringen werden folgende Schritte empfohlen: Aus den gewichteten strategischen Leitlinien sollte ein aktuelles Leitbild formuliert und veröffentlicht werden. Die Beziehungen zwischen den einzelnen Ebenen des Zielsystems (Leitbild der Hochschule, strategische Leitlinien, Leitbild Studium und Lehre), und deren Darstellung sollten überprüft werden. Die Umsetzung der im Zielsystem formulierten Ansprüche und der Umsetzung in die Praxis sollte (fallbezogen) evaluiert werden. Die Hochschule nennt als dritte strategische Leitlinie für die Querschnittsbereiche „Diversity entwickeln – Stichwort „Vielfalt gestalten und erleben“ und fasst darunter auch das Thema „Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit“. Demnach wird ein strukturiertes Diversity Management „… als integraler Bestandteil der Qualitätssicherung begriffen und unterstützt die Profilbildung der DSHS Köln.“ Vor diesem Hintergrund sind Gender Mainstreaming und die Förderung von Vielfalt in unterschiedlichen Zusammenhängen in die Qualitätssicherungsprozesse integriert. So fördert die Hochschule gezielt Studentinnen, mit dem Ziel, Chancengleichheit auf allen Qualifikationsstufen herzustellen. Weiterhin ist das Thema Diversity in den fachlichen und organisatorischen Strukturen der Hochschule integriert. Ergänzend hierzu könnten systematisch empirische Daten über die Anzahl von weiblichen und männlichen Studierenden und zur Verteilung von Frauen und Männern auf den unterschiedlichen Ebenen des hauptberuflichen Personals in der Lehre und in den universitären Organen und Gremien erhoben und deren Entwicklung über die Jahre dokumentiert werden, um die Wirkung der gewählten Instrumente überprüfen zu können. Vor dem Hintergrund des selbst gestellten Anspruchs sollte zudem geprüft werden, ob und wie diese Prozesse, insbesondere mit Blick auf die Lehre und die Einstellungspolitik der Hochschule zum Gegenstand des QM gemacht werden können. Die Gleichstellungbeauftragte war zum Zeitpunkt der ersten Begehung nicht im internen Strukturmodell der Hochschule dargestellt. In der zweiten Begehung im Januar 2015 wurde der Gutachtergruppe der Entwurf des neuen Hochschulentwicklungsplans vorgestellt, der zu diesem Zeitpunkt noch der formalen Zustimmung von Hochschulrat und Senat bedurfte. Die Gutachtergruppe geht davon aus, dass dieser zur weiteren Präzisierung von Zielen und Aufgaben der Hochschule beitragen wird. Da der letzte HEP aus dem Jahr 2003 datierte, war dieser Schritt überfällig und wurde zügig von der im April 2014 neu gewählten Hochschulleitung in Angriff genommen und zu einem Ergebnis geführt. Insgesamt ist festzustellen, dass im Zuge der Rektoratswahlen 2014 und danach notwendige und umfassende Änderungen in der Struktur der Hochschule beschlossen wurden. Zusammenfassend hat die Gutachtergruppe den Eindruck gewonnen, dass die Deutsche Sporthochschule Köln ein klares Qualitätsverständnis besitzt. Dieses Qualitätssicherungssystem ist hochschulweit akzeptiert, wird von allen Beteiligten getragen und von der Verwaltung mit hoher Motivation umgesetzt. Auch die Strukturen und Verfahren zur ständigen Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualifikationsziele der Studiengänge 13 sind gut aufeinander abgestimmt. Lediglich die Beziehungen zwischen den einzelnen Ebenen des institutionellen Zielsystems (Leitbild der Hochschule, strategische Leitlinien, Leitbild Studium und Lehre) und deren Umsetzung in den einzelnen Studiengängen erscheinen unklar und sollten überprüft bzw. aktualisiert werden. Qualitätssicherung in Studium und Lehre scheint in der Hochschule bei allen Akteursgruppen als wichtiges Thema angekommen zu sein und auf allen Ebenen unterstützt zu werden. 3.1.2 Ziele des internen Qualitätssicherungssystems und Einbettung in die Hochschulsteuerung Nach Angaben der DSHS Köln betrachtet diese die Qualität von Studium und Lehre als integralen Bestandteil ihrer Hochschulstrategie. Dies drückt sich u.a. in der strategische Leitlinie III aus („Qualität von Forschung und Lehre fördern, sichern und entwickeln“). Das QM-System soll dazu beitragen die Umsetzung der Leitsätze guter Lehre in den Studiengängen sowie die Einhaltung der KMK-Vorgaben zu gewährleisten. Darüber hinaus wird nach Angaben der DSHS das Ziel verfolgt, in Zusammenhang mit der Weiterentwicklung und Neueinrichtung von Studiengängen die strategische Ausrichtung des gesamten Studienangebots und somit des Profils der Hochschule steuern zu können. Die Prozesse der Hochschulsteuerung selbst werden in einer Prozesslandkarte im „Atlas der Qualitätsgestaltung“ abgebildet. Laut Antrag erfolgt die interne Steuerung von Studium und Lehre unmittelbar auf Basis der Daten und Informationen, die aus dem QM-System generiert werden. Dazu gehören sowohl quantitative Basisdaten als auch qualitative Informationen. Die verbindliche Einbeziehung von umfassenden Evaluations- und Befragungsdaten sowie weiteren qualitativen Informationen in die Steuerungsentscheidungen des Rektorats wird im „Prozess zur Steuerung von Studium und Lehre“ geregelt. Darin ist auch festgelegt, dass die Inhalte der Rektoratsberatungen zu Studium und Lehre mit den Studiengangsleitungen abgestimmt werden. Bewertung: Die Deutsche Sporthochschule Köln hat sich schon 2004/05 intensiv mit der Entwicklung eines QM- Systems befasst. Auf der Grundlage des Studienqualitätsgesetzes NRW 2011 wurden das Qualitätssicherungssystem Studium und Lehre in Richtung Systemakkreditierung fokussiert und die entsprechenden Strukturen weiterentwickelt. Die Ziele der Qualitätssicherung von Studium und Lehre stehen im Einklang mit den European Standards and Guidelines (ESG) und berücksichtigen explizit die Umsetzung der einschlägigen Vorgaben der KMK und des Akkreditierungsrates. Das Zielsystem von strategischen Leitlinien der DSHS, dem Leitbild für Studium und Lehre und der Umsetzung in den Leitsätzen guter Lehre erscheinen derzeit allerdings inhaltlich noch nicht gut aufeinander abgestimmt. Die Leitsätze werden durch Kennzahlen und Indikatoren operationalisiert, so dass das Qualitätssicherungssystem auf einem Berichtswesen aufbaut, in dem quantitative und qualitative Daten zur Steuerung der Qualität von Studium und Lehre berücksichtigt werden (vgl. dazu Kapitel 3.3.1). Bei der hochschulinternen Steuerung von Studium und Lehre nutzt die Hochschule die Ergebnisse des Qualitätssicherungssystems und überprüft auch die Wirksamkeit der Steuerungsprozesse im Bereich von Studium und Lehre. Die Abteilung Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement (Abteilung HQ), die für den Aufbau und die Weiterentwicklung eines hochschulweiten QM-Systems sowie die fachliche Begleitung der Hochschulentwicklungsplanung verantwortlich ist, liefert dazu auf Basis integrierter Evaluations- und Befragungsinstrumente qualitäts- und steuerungsrelevante Daten und Informationen. Diese ermöglichen der Hochschulleitung, insbesondere dem Prorektorat 3 für 14 Hochschulressourcen und Qualitätsmanagement, die fortlaufende Abstimmung und Anpassung der Qualitätsziele und die Bewertung der Zielerreichung. Aus den Gesprächen mit dem Rektorat im Rahmen des Verfahrens wurde sichtbar, dass die Rückmeldungen zu Ergebnisse aus der Qualitätssicherung in die Entscheidungs- und Steuerungsprozesse für die Weiterentwicklung von Studium und Lehre einfließen. Dazu dienen außerdem Berichte von der AG Lehre, der Kommission für Qualitätsmanagement (KQM) und der Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium (QVK) (vgl. Kapitel 3.2.1). Die Einrichtungen zur ständigen Überprüfung und Weiterentwicklung der Ziele des Qualitätssicherungssystems (Prorektorat Studium und Lehre, Abteilung HQ, QVK, AG Qualitätskultur/AG Lehre, dezentrale AnsprechpartnerInnen) erscheinen insgesamt gut aufeinander abgestimmt. Als beratendes Gremium wird die Qualitätsverbesserungskommission (QVK) in die Steuerungsprozesse auf Leitungsebene eingebunden. Auf diese Weise soll auch die Einbindung der Studierenden in den Steuerungsprozess gewährleistet werden. Darüber hinaus wirkt die AG Lehre als beratendes Gremium mit. Die Einrichtung (im Jahr 2013) und angestrebte Entwicklung der AG Lehre zur Kommission wird eventuell eine neue Abstimmung bzgl. Ziele und Aufgaben der Akteure erforderlich machen. Die Bedeutung der Qualitätssicherung als handlungsleitende Maxime soll nach Aussagen der Hochschulleitung durch die Einrichtung des Prorektorats Qualitätsmanagement weiter gestärkt werden. Zusammenfassend stellt die Gutachtergruppe fest, dass die DSHS im Bereich Studium und Lehre ein internes Qualitätssicherungssystem nutzt, das den Anforderungen der European Standards and Guidelines genügt und im Einklang mit den Vorgaben der KMK und den Kriterien des Akkreditierungsrats steht. Das Qualitätssicherungssystem beruht auf einem Berichtswesen, in dem umfassende quantitative und qualitative Daten und Informationen zur Steuerung der Qualität von Studium und Lehre genutzt werden. 3.2 Aufbau, Zuständigkeiten und Ressourcen 3.2.1 Aufbau und Zuständigkeiten Die zentralen Organe der DSHS sind gemäß § 3 der Grundordnung (GO) die/der Rektor/Rektorin, das Rektorat, der Senat und der Hochschulrat. Die Hochschulleitung obliegt dem Rektorat. Ihm gehören neben der Rektorin/dem Rektor und der/dem Kanzlerin/Kanzler, die hauptberuflich tätig sind, ProrektorInnen an, die ihr Amt nicht hauptberuflich wahrnehmen. Gemäß § 6 (1) der Grundordnung ist ein/e ProrektorIn für Studium und Lehre zuständig, ein weiterer/eine weitere für Hochschulentwicklungsplanung, Ressourcen und Qualitätsmanagement. Die Amtszeit der ProrektorInnen beträgt sechs Jahre. Dem Senat obliegt u.a. der Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen (§ 7 GO). Der Hochschulrat (mit Einbindung von Externen) soll eher strategisch-beratend tätig sein. Das nordrhein-westfälische Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein- westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz) sieht vor, dass die Hochschulleitung hinsichtlich der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie hinsichtlich der Qualitätsverbesserung durch eine Qualitätsverbesserungskommission beraten wird. Zur Erreichung der Ziele des Gesetzes wurde gemäß § 9a der Grundordnung eine Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium (QVK) eingerichtet. Die QVK trägt die Verantwortung für die Qualität in Studium und Lehre und gibt Beschlussempfehlungen an die Hochschulleitung. Daneben obliegt der Kommission für Qualitätsmanagement (KQM) die Verantwortung für die Qualität in Forschung und Transfer und in der Hochschulverwaltung. 15 Die AG Lehre ist ein weiteres beratendes Gremium, das im Dezember 2013 vom Senat eingesetzt wurde. Sie soll das Prorektorat in strategisch relevanten Fragestellungen beraten. Hinzu kommen Aufgaben in Zusammenhang mit der Einführung von neuen Studiengängen. Für die einzelnen Studiengänge werden gemäß § 11 der Grundordnung Studiengangsleitungen vom Rektorat benannt, die auch für die organisatorische Gestaltung der Lehre und die Koordination des Lehrangebots verantwortlich sind. Sie werden durch die Rektorin/den Rektor für einen Zeitraum von i.d.R. drei Jahren benannt und durch die Modulbeauftragten unterstützt. In Studiengangskonferenzen sollen sich alle Lehrenden eines Studiengangs in regelmäßigen Abständen austauschen. Die vorherige Stabsstelle für Qualitätssicherung und Lehrorganisation (QL) wurde 2014 in eine Abteilung für „Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement“ (Abteilung HQ) überführt und direkt dem Rektorat zugeordnet. Diese Abteilung ist eine Service- und Beratungseinrichtung für alle weiteren Organisationseinheiten der DSHS Köln und stellt die Schnittstelle zwischen dem Wissenschafts- und dem Verwaltungsbereich der Hochschule dar. Sie ist auch zuständig für die Lehrplanung und die Sicherstellung der Überschneidungsfreiheit von Lehrveranstaltungen eines Studiengangs. Die Aufgabenfelder und Befugnisse der einzelnen MitarbeiterInnen im QM der Hochschule sind in Tätigkeitsbeschreibungen dokumentiert. Nach Angaben der Antragstellerin finden Weiterbildungen regelmäßig statt. Die Studierenden sind im Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und dem Studierendenparlament (Stupa) organisiert und treffen sich nach Angaben der Antragsteller darüber hinaus selbstständig in ihren jeweiligen Studiengängen. Jede Studierendenkohorte wählt im Verlauf des ersten Fachsemesters eine/n StudiengangssprecherIn, die/der dann die Schnittstelle zur Studiengangsleitung, den Modulbeauftragten, den Lehrkräften oder zur/zum Prorektorin/Prorektor für Lehre und Studium bildet. Laut der Ordnung für Qualitätsmanagement (OQM) werden die Studierenden an allen Prozessen der Qualitätssicherung beteiligt. Bewertung: Die Deutsche Sporthochschule Köln hat die Verantwortlichkeiten der einzelnen FunktionsträgerInnen und Gremien für die einzelnen Prozesse innerhalb des Qualitätssicherungssystems für Studium und Lehre definiert, in der OQM in geeigneter Form verbindlich geregelt und über den Atlas der Qualitätsgestaltung auch hochschulweit veröffentlicht. Der „Atlas der Qualitätsgestaltung“ dokumentiert das hohe Niveau der Qualitätssicherung der Hochschule in vorbildlicher Weise und gibt einen umfassenden, transparenten, systematischen und sehr gut aufbereiteten Überblick über die Qualitätssicherungsprozesse und die Lehrorganisation. Es ist gut nachvollziehbar, welche Entscheidungen im QM-Prozess auf welcher Grundlage und auf welchem Weg und von welcher Funktionsperson oder -gruppe getroffen werden. Der Gutachtergruppe wurde jedoch im Verfahren nicht abschließend klar, wie in Fällen verfahren wird, in denen Unstimmigkeiten zwischen den evaluierten Bereichen/Personen und dem QM vorliegen. Hierzu fehlten entsprechende Eskalationsstufen und festgelegte Verantwortlichkeiten für finale Entscheidungen. Studierende, Lehrende, die Mitglieder von universitären Gruppierungen und Gremien sowie das Verwaltungspersonal können sich darüber hinaus in Dokumenten und Broschüren umfassend über das Qualitätssicherungssystem informieren. Außerdem wird das jüngst eingeführte neue Webportal der Hochschule, in dem alle QM-Prozesse abgebildet werden, die Informationsbeschaffung weiter erleichtern. Prozessatlas, Prozesslandkarte und Steuerungsprozess waren zum Ende des Systemakkreditierungsverfahrens bereits online abrufbar. Die Gutachtergruppe hat den Eindruck gewonnen, dass damit sichergestellt ist, dass alle innerhalb der Hochschule beteiligten Personen hinreichend über das Qualitätssicherungssystem der Hochschule und ihre eigene Funktion innerhalb 16 dieses Systems informiert sind und die systematische und regelhafte Beteiligung von Lehrenden und des Verwaltungspersonals sichergestellt ist. Auch die Studierenden werden systematisch und regelhaft an den Qualitätssicherungsaktivitäten beteiligt. Lehrveranstaltungen werden regelmäßig evaluiert. Den Studiengangsleitungen liegen die aggregierten Daten zu ihren jeweiligen Kursen und Vorlesungen vor bzw. können bei der Abteilung HQ angefragt werden. In den Gesprächen mit den Studierenden im Rahmen des Verfahrens wurde allerdings deutlich, dass die Rückkopplung der Ergebnisse an die Studierenden nicht immer erfolgt. .Bei der Besetzung der einzelnen Gremien der Hochschule wird auf eine paritätische Verteilung geachtet, um alle Statusgruppen zu beteiligen. Die Besetzung von Gremien erfolgt aufgrund von Landesvorgaben, bspw. ist die Qualitätsverbesserungskommission hälftig mit Studierenden besetzt. Die Gutachtergruppe hat den Eindruck gewonnen, dass in den verschiedenen Gremien die Statusgruppen hinreichend beteiligt werden. Die Beteiligung von AbsolventInnen erfolgt über Befragungen der Evaluierungskommission zu ausgewählten Studiengängen. Die Ergebnisse führen zu Veränderungen in den Studiengängen. Auch bei der Vermittlung von Forschungsergebnissen werden AbsolventInnen eingebunden, um diese praxisnah und arbeitsmarktrelevant zu vermitteln. Der Abteilung HQ kommt eine zentrale Rolle zu. Ihre Aufgabe es ist sicherzustellen, dass die DSHS die dokumentierten Prozesse (Kern-, Führungs- und Unterstützungsprozesse) entsprechend durchführt. In den Gesprächen wurde zudem deutlich, dass sie darüber hinaus allen Statusgruppen der Hochschule beratend zur Seite steht und so insgesamt einen entscheidenden Anteil am Gelingen der Qualitätssicherung hat. Während des laufenden Systemakkreditierungsverfahrens hat die DSHS in ihrer Struktur verschiedene Veränderungen vollzogen. Das komplette Rektorat wurde im WS 2014/15 neu besetzt; in diesem Zusammenhang wurden auch zwei neue Prorektoratsstellen geschaffen: Um die Bedeutung der Qualitätssicherung zu stärken, wurde das Prorektorat 3 „Hochschulentwicklungsplanung, Ressourcen und Qualitätsmanagement“ eingerichtet, das u.a. für die Qualitätserfassung und Entwicklung von Instrumenten in Lehre, Forschung und Verwaltung zuständig ist. Die Maßnahmenentwicklung im Bereich Lehre erfolgt im Prorektorat 2, die strategische Steuerung in der Stabsstelle „Akademische Planung und Steuerung“, die der Rektorin/dem Rektor zugeordnet ist. Diese etwas komplexe Struktur der Qualitätssicherung scheint aufgrund der überschaubaren Größe der DSHS und der intensiven Kommunikationsstrukturen in der Hochschulleitung gut zu funktionieren. Das Qualitätssicherungssystem wurde bzw. wird in 2015 sukzessive an die neue interne Hochschulstruktur angepasst. Dabei wurden auch die Anforderungen aus dem zum 01.10.2014 in Kraft getretenen neuen nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz („Hochschulzukunftsgesetz“) berücksichtigt. Zur zweiten Begehung lag der Gutachtergruppe ein entsprechender Anpassungsentwurf für die Ordnung für Qualitätsmanagement vor, in der die Verantwortlichkeiten und Aufgaben des Qualitätsmanagements für Studium und Lehre geregelt werden. Die Beratungen über den Entwurf hatten bereits in den Senats-Arbeitsgruppen der Prorektorate für Studium und Lehre (AG Lehre), für Forschung (AG Forschung) und für Hochschulentwicklungsplanung, Ressourcen und QM (AG Ressourcen) stattgefunden. Die Gutachtergruppe ist überzeugt davon, dass sich die Hochschule auf dem richtigen Weg befindet. Dies zeigt sich beispielsweise durch den neuen verbindlichen. Zeitplan für die Durchführung der studiengangsbezogenen QS-Instrumente (ZQM - Zeitplan für Qualitätsmanagement), der in der Ordnung für Qualitätsmanagement als Richtlinie verankert ist. Zusammenfassend stellt die Gutachtergruppe fest, dass die bei der ersten Begehung noch bestehenden Unklarheiten nach der Rektoratswahl im April 2014 umfassend und systematisch ausgeräumt und durch nachvollziehbare und transparente Zuständigkeiten ersetzt wurden. Mit diesen weitreichenden Änderungen in der Struktur der Hochschule ist es nach Auffassung der Gutachtergruppe gelungen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten auch für QM-Prozesse 17 hochschulintern adäquat zu ordnen. Zudem ist das interne Qualitätssicherungssystem inzwischen auf der Homepage der Hochschule dokumentiert und damit öffentlich zugänglich. 3.2.2 Ressourcen Die Personalausstattung der Hochschule umfasste zum Zeitpunkt der Antragstellung 32 Professuren, fünf Junior-Professuren, zwei Stiftungsprofessuren und 244 Vollzeitäquivalenzstellen im wissenschaftlichen Bereich. Die feste Organisationseinheit zur Übernahme der zentralen Aufgaben in Qualitätssicherung und Lehrorganisation ist die Abteilung für „Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement“ (Abteilung HQ), vorher Stabsstelle QL). Sie verfügt nach Angaben der Hochschule über drei unbefristete Stellen. Geleitet wird sie von der Prorektorin/vom Prorektor für Hochschulentwicklungsplanung, Ressourcen und QM. Die Abteilung HQ wird aus zentralen Mitteln der DSHS finanziert. Die QVK macht gegenüber der Hochschulleitung Vorschläge zur Verendung der vorhandenen Qualitätsverbesserungsmittel, die vom Land NRW zur Verfügung gestellt werden. Diese Gelder werden u.a. in den Bereichen „Qualitative inhaltliche Beratung im Bereich von Studium und Lehre“; „Maßnahmen zur Verbesserung der Personalressourcen im Bereich Studium und Lehre“; „Maßnahmen zur Verbesserung der infrastrukturellen Ausstattung im Bereich Studium und Lehre“ sowie in „proaktiven Maßnahmen zum Aufbau eines Anreizsystems für ‚Gute Lehre‘“ verwendet. Die DSHS vergibt seit 2009 jährlich Lehrpreise für „besondere Qualität in der Lehre“. Durch diese sollen u.a. die Entwicklung und Umsetzung innovativer Lehr-/Lernkonzepte im sportpraktischen und theoretischen Lernumfeld gefördert werden. Die Lehrpreise werden in den Kategorien „sportpraktische Kurse/Übungen“, „Seminare“ und „Vorlesungen“ anhand jeweils spezieller Qualitätskriterien vergeben. Die ausgeschütteten Geldmittel stehen den PreisträgerInnen für die Weiterentwicklung und Optimierung ihrer Konzepte zur Verfügung. In jeder Auswahljury für die Lehrpreise haben die StudierendenvertreterInnen die Stimmmehrheit. Den Vorsitz jeder Jury hat die Prorektorin/der Prorektor für Studium und Lehre. Als weitere Mitglieder kommen VertreterInnen der Qualitätsverbesserungskommission, der KQM und die ehemalige Preisträgerin/der ehemaligen Preisträger hinzu. Bewertung: Zum Zeitpunkt des Verfahrens waren in der zentralen Abteilung für „Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement“ drei Beschäftigte tätig. In den Gesprächen im Rahmen der ersten Begehung wurde diese Personenanzahl seitens der HochschulvertreterIinnen als das Minimum angesehen. Nach Aussage der Hochschulleitung ist kein Stellenabbau geplant, sondern eine Verstetigung. Die Abteilung HQ wird von fünf studentischen Hilfskräften unterstützt. Die Ressourcen für die interne Qualitätssicherung erscheinen der Gutachtergruppe hinreichend aber auch notwendig, um die Sicherung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre über den Akkreditierungszeitraum zu gewährleisten. Darüber hinaus hat die Gutachtergruppe den Eindruck gewonnen, dass die Hochschule sich bereits frühzeitig mit den Anforderungen der Systemakkreditierung auseinandergesetzt und entsprechende Ressourcen bereitgestellt hat. Auf diese Weise wurden konkrete Maßnahmen und Entwicklungsschritte eingeleitet und damit eine gute Basis für eine zielgerichtete, transparente und effektive Qualitätssicherung geschaffen und dies auch dokumentiert. Der Abteilung HQ kommt eine herausragende Bedeutung zu. Sollte es zukünftig zu einer Verdichtung der Zeitabstände zwischen den einzelnen Evaluationsmaßnahmen kommen (vgl. dazu Kapitel 3.3.1), ist fraglich, ob die Ressourcen dann noch ausreichend sind oder ob nachgesteuert werden muss. 18 Kapazitäten- und Kostenkalkulation scheinen hervorragend organisiert zu sein. Die QVK und die Abteilung HQ stellen ein gutes Qualitätsmonitoring sicher. Beide Einrichtungen übernehmen wichtige Funktionen im Prozess der Evaluation (vgl. Kapitel 3.3.1) und Re-Zertifizierung der Studiengänge (vgl. Kapitel 3.3.3). Aufgrund der sehr spezifisch sportwissenschaftlichen Orientierung der Hochschule und ihrer Alleinstellung hierfür in Deutschland erscheint es sinnvoll, bei Einstellungen sorgfältig und kontinuierlich die Situation von Haus- und Fremdberufungen und internen bzw. externen Stellenbesetzungen zu analysieren und zu dokumentieren. Die DSHS ist geprägt von einem starken Mittelbau, der viele Aufgaben wahrnimmt. Dieser Zustand ist historisch gewachsen. Somit mag auf den ersten Blick die Anzahl der Professorenstellen als niedrig empfunden werden, bei der näheren Betrachtung des Systems und der Aufgaben des Mittelbaus ist diese aber nachvollziehbar und kann daher als funktional gewertet werden. Die Gutachtergruppe überein, dass die Finanzierung der einzelnen Studienprogramme in der aktuellen Form systematisch sichergestellt ist. Dies wird durch den Einsatz von Qualitätsverbesserungsmittel durch die Vergabe der QVK geregelt. Das Mittelverteilungsmodell der Hochschule wird von den Beteiligten gelobt. Eine besondere positive Stellung nimmt aus Sicht der Gutachtergruppe das Workshop-Angebot „Startsprung in die Lehre“ ein. Lehrende und wissenschaftliche MitarbeiterInnen werden hier vor ihrem Einsatz in der Lehre durch eine hochschuldidaktische „Workshop-Woche“ geschickt. Hierbei wird auch das Qualitätssicherungssystem der Hochschule erläutert. Die Gutachtergruppe konnte sich davon überzeugen, dass auch die MitarbeiterInnen der Abteilung HQ sich in geeigneter Weise weiterqualifizieren. Dies ist belegt durch den Besuch von Arbeitskreisen, Tagungen und Workshops usw. aber auch durch die Beteiligung an Netzwerken zum regelmäßigen Austausch. Zusammenfassend hat die Gutachtergruppe den Eindruck gewonnen, dass das Qualitätssicherungssystem über die notwendigen Ressourcen verfügt. Aufbau und Zuständigkeiten innerhalb des Systems sind so gestaltet, dass sie eine dauerhafte Qualitätssicherung im Hinblick auf die Gestaltung von Studium und Lehre gewährleisten. Durch zahlreiche Formate ist sichergestellt, dass alle am Qualitätssicherungssystem Beteiligten durch die Abteilung HQ eine entsprechende Einführung erhalten bzw. fortgebildet werden. 19 3.3 Leistungen des internen Qualitätssicherungssystems 3.3.1 Komponenten Die DSHS Köln versteht ihre Qualitätssicherung in Studium und Lehre nach eigenen Angaben als ein integrales Modell, welches stetig weiterentwickelt wird. Die Prozessdarstellung erfolgt anhand eines 3- Ebenen-Modells, ausgehend von einer Prozesslandkarte über Prozess-Regionen bis hin zu Einzelprozessen. Die einzelnen standardisierten Prozesse zur Steuerung von Studium und Lehre sind in dem so genannten „Atlas der Qualitätsgestaltung“ (AdQ) festgelegt. Im Rahmen der Prozesslandkarte werden vier Kernprozesse in Studium und Lehre identifiziert. Jedem der Kernprozesse sind eine oder mehrere Prozess-Regionen zugeordnet, unterhalb derer Einzelprozesse liegen, welche durch Ablaufdiagramme visualisiert werden: Unterstützung und Beratung (Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studieninteressierte, Studierende und Lehrkräfte von Studieneingang über Studienverlauf bis Studienausgang sowie Kompetenzentwicklung Hochschullehre) Verwaltung und Prüfung (Organisatorische Prozesse im Studienverlauf unter Federführung des Prüfungsamtes. Dazu gehören Bewerbungs-, Auswahl- und Zulassungsverfahren inkl. Sporteignungsprüfung, Studierendenaustausch und Anerkennung, Prüfungsorganisation und Abschlussarbeiten) Gestaltung und Neuentwicklung“ (Neu-Einrichtung und interne Zertifizierung eines Studiengangs, Semesterplanung, Lehrauftragsabwicklung, Deputatserfassung und Modulhandbuchänderungen) Evaluation, Befragung & Weiterentwicklung (Evaluation- und Re-Zertifizierung laufender Studiengänge, Datenerhebungen, Kompetenzentwicklung Hochschullehre und Tutorienprogramm) Für jede Prozessregion und jeden Einzelprozess ist ein/e Prozessverantwortliche/r benannt; die Verantwortlichen für alle vier Prozessregionen bilden die „Steuerungsgruppe Prozesse“. Die strukturelle und inhaltliche Abbildung des Qualitätssicherungssystems der DSHS Köln erfolgt in der Ordnung für Qualitätsmanagement (OQM). Die DSHS beschreibt zwei geschlossene und miteinander verknüpfte Evaluationsregelkreise auf Ebene der Lehrveranstaltungen und der Studiengänge, um eine kontinuierliche Beobachtung der Lehrqualität, die Entwicklung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen sowie die allmähliche Etablierung eines konsistenten Qualitätsverständnisses an der Hochschule sicherzustellen: Auf der Ebene der Lehrveranstaltungen erfolgt eine studentische Lehrveranstaltungsevaluation (gemäß § 4 OQM). Auf der Ebene der Studiengänge beinhalten die Verfahren der Evaluation eine interne Erst-Zertifizierung sowie Re-Zertifizierung (gemäß § 5 OQM) sowie semesterbegleitende Workloaderfassungen (gemäß § 7 OQM) und Dozierendenbefragungen (gemäß § 8 OQM). Studiengangsevaluationen werden in Verantwortung der Studiengangsleitungen und der Abteilung HQ durchgeführt: In einem Selbstreport werden quantitative und qualitative Daten sowie Entwicklungslinien der Studiengänge dargestellt. Externe GutachterInnen werden über Peer-Review- Verfahren eingebunden, deren Gutachten die externe Sicht auf den jeweiligen Studiengang abbilden. In einem anschließenden internen Workshop werden nach Angaben der Antragsteller entsprechende Schlussfolgerungen und ein verbindliches Follow-Up erarbeitet. Auf der Ebene des Arbeitsmarktes sind AbsolventInnenbefragungen (diese wird seit 2012 im INCHER-Verbund durchgeführt), und Arbeitgeberbefragungen vorgesehen. Auf Ebene der 20 Hochschule erfolgt eine allgemeine Studierendenbefragung (gemäß § 6 OQM), die abwechselnd im Rahmen des HIS-Studienqualitätsmonitors und des CHE-Rankings durchgeführt wird. Die OQM beinhaltet auch einen Zeitplan „Qualitätsmanagement Lehre“ (ZQM Lehre) als verbindliches Strukturelement. Darin wird festgelegt, zu welchem Zeitpunkt welche der genannten Maßnahmen bezogen auf einen einzelnen Studiengang eingeleitet werden. Bewertung: Die DSHS Köln verfügt über ein umfassendes und hochschulweites System zur internen Qualitätssicherung, das im „Atlas der Qualitätsgestaltung“ graphisch überschaubar zusammengefasst ist. Die verbindliche Festlegung von Zielen, Verantwortlichkeiten, Planungs- und Umsetzungsprozessen, Ergebnisdarstellung und -verwendung sowie des Follow-Up für die einzelnen QM-Instrumente erfolgen in der Ordnung für Qualitätsmanagement. Insgesamt hat die DSHS einen breitangelegten Grundstock zur internen Qualitätssicherung geschaffen, der verschiedene frühere Instrumente modifiziert. Der Ansatz ist durchdacht und zeigt auf, wo und auf welche Weise die verschiedenen Instrumente der internen Qualitätssicherung aufeinander abgestimmt werden. Die zum Teil recht komplizierten Prozesse sind detailliert beschrieben und eng miteinander verzahnt. Die Kernprozesse werden in regelmäßigen Abständen überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt. Sie sind größtenteils so konzipiert, dass sie es der DSHS ermöglichen, diese miteinander harmonisierenden Instrumente auch zur Qualitätsverbesserung zu nutzen. Die zahlreichen Maßnahmen der Qualitätssicherung zeugen von der langen und intensiven Beschäftigung der DHSH mit Fragen der Studienqualität. Zu den vier Kernprozessen im Bereich Lehre und Studium: Unterstützung und Beratung Das Beratungs- und Betreuungsangebot der DSHS Köln ist umfangreich und bietet den Studierenden sowohl eine allgemeine als auch eine fachliche Studienberatung. Unter dem Stichwort „Gender und Diversity“ stellt die Hochschule ein umfassendes Beratungsprogramm für Studierende mit Kindern, ausländische Studierende, Studierende mit Behinderung und Studierende in besonderen Lebenslagen sicher. Die unterschiedlichen Anforderungen aufgrund der stetigen Ausdifferenzierung der Studiengänge machen eine fachspezifische Studienberatung notwendig. Das SportlehrerInnen- Ausbildungs-Zentrum übernimmt diese Aufgabe für die Lehramtsstudierenden. Für die grundständigen Studiengänge fehlt eine vergleichbare Anlaufstelle, da die fachspezifische Studienberatung von der Zentralstelle übernommen wird. Verwaltung und Prüfung Die Studienorganisation ist auch aufgrund der überschaubaren Größe und der monothematischen Ausrichtung transparent und für die Studierenden leicht nachvollziehbar. Ihnen bieten sich vielfältige Möglichkeiten zur Themenfindung und Betreuung sportwissenschaftlicher Abschlussarbeiten, die in dieser Form bundesweit einmalig sind. Die internationale Vernetzung der Hochschule eröffnet ein breites Spektrum für Studienaustauschprogramme. Die jährliche Studieneingangsprüfung der Hochschule gilt als bundesweit vorbildlich und findet sogar in den Massenmedien Beachtung. Gestaltung und Neuentwicklung Für die interne Zertifizierung von Studiengängen, auf deren Basis das Siegel des Akkreditierungsrates vergeben werden soll, ist die Prorektorin/der Prorektor für Studium und Lehre in Zusammenarbeit mit den entsprechenden MitarbeiterInnen der Abteilung HQ zuständig. Zum Zeitpunkt des Verfahrens sollten zwei neue englischsprachige Studiengänge eingerichtet werden („Sports Development“ und „Psychology in Sports and Exercice“). Der Ablauf richtet sich nach den definierten Regeln, die jedoch notwendige Spielräume für situative Entscheidungen zulassen (vgl. dazu Kapitel 3.3.2). 21 Evaluation, Befragung & Weiterentwicklung Die Hochschule führt regelmäßig und systematische Befragungen bei Dozierenden, Studierenden und AbsolventInnen durch und hat ein differenziertes und transparentes Feedbackmanagement eingerichtet. Gesamtstudienbefragungen, Zufriedenheitsstudien, Absolventenbefragungen, Lehrveranstaltungsevaluation, Studiengangsevaluation (inkl. Workloaderhebung und Dozierendenbefragung) und HIS Qualitätsmonitor sind Beispiele einer etablierten Kultur des Hinterfragens. Während der Begehung hat die Gutachtergruppe den Eindruck gewonnen, dass innerhalb der Hochschule ein übergreifendes Interesse an Fragen der Qualitätssicherung auf allen Ebenen besteht, was sich z.B. daran zeigt, dass Evaluationsinstrumente auch auf freiwilliger Basis von den Lehrenden eingesetzt werden. Aus Sicht der Gutachtergruppe erscheinen die Zeitabstände bei den verschiedenen Evaluationsmaßnahmen jedoch teilweise zu groß. So erfolgen z.B. die Workloaderhebungen und die Studiengangevaluation nur alle sieben Jahre, so dass nicht sichergestellt ist, dass alle Studierendenkohorten erfasst werden. Außerdem ist die Soll-Dauer einzelner Prozesse nicht definiert, so dass kein Korrektiv für übermäßige Verzögerungen vorliegt. Auch externe Expertise, d.h. von externen VertreterInnen der Wissenschaft, der Berufspraxis und anderer relevanter Organisationen wird gezielt eingeholt und ist ein wichtiger Baustein der Qualitätsentwicklung. Als Ergebnis dieser Workshops mit den externen VertreterInnen, wird ein Gutachten angefertigt. Es ist jedoch noch nicht systematisch dokumentiert, wie die Unabhängigkeit der einzelnen ExpertInnen sichergestellt wird, da Kriterien, Vorschlag, Benennung und Entscheidung unklar sind. Auch Aufgaben, Funktionen und Erwartungen an die externen Peers sind nicht dokumentiert. Das diesen Prozessen zugrunde liegende Verfahren sollte systematisiert und in den vorliegenden Dokumenten präzisiert werden. Darüber hinaus hat sich die Hochschule dem Studienqualitätsmonitor (INCHER) angeschlossen, mit dem die Studierenden einer Hochschule in einer jährlichen Befragung Auskunft über Studienqualität und Studienbedingungen geben. Die Studierenden, die sich in einem demokratischen System selbst organisieren, sind an den Prozessen der Qualitätssicherung beteiligt und es zwischen den handelnden universitären Gruppierungen gibt es eine enge und gute Kooperation Insgesamt sind die aufgeführten Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Evaluation umfangreich und geradezu vorbildlich. Die DSHS Köln nutzt ein klar definiertes Steuerungssystem. Die Struktur ist eindeutig und erscheint schlank und zweckmäßig, die Ressourcen liegen vor. Der Prozess der Steuerung von Studium und Lehre ist im Atlas der Qualitätsgestaltung dokumentiert. Für jeden Hauptprozess gibt es definierte AnsprechpartnerInnen (Prozessverantwortliche), die durch die übergreifende „Steuerungsgruppe Prozesse“ unterstützt werden. Im AQG werden die Prozesse, die Verantwortlichen und der Regelkreis transparent beschrieben. Der Beteiligungsprozess ist beispielhaft. Lediglich Details zur Auswahl und zu den Aufgaben der externen Peers und der einzelnen Stakeholder sind noch zu regeln und zu dokumentieren. 3.3.2 Implementierung neuer Studiengänge Die für die Einführung neuer Studiengänge relevanten Prozesse sind in der Prozess-Region „Gestaltung und Neuentwicklung“ im AdQ hinterlegt. Die Richtlinie „Neu-Einrichtung und Zertifizierung eines Studiengangs“ der OQM stellt die Grundlage für die Prozesskette „Neu-Einrichtung und Zertifizierung eines Studiengangs“ dar und ist im Atlas der Qualitätsgestaltung dokumentiert, der in 2014 überarbeitet und ergänzt wurde. 22 Das Verfahren gliedert sich in vier Kernphasen: 1. Initiative Die Initiative zur Entwicklung eines neuen Studiengangs kann von verschiedenen Personengruppen bzw. Gremien oder auch von extern ausgehen und mündet in der Besetzung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus mindestens drei fachlich einschlägigen Personen. Laut der entsprechenden Richtlinie wird die Mitwirkung einer/eines externen Expertin/Experten sowie einer studentischen Vertretung oder einer/eines Absolventin/Absolventen empfohlen. 2. Studiengangsskizze Auf Basis des „Leitfadens Studiengangsskizze“ wird der Studiengang konzeptioniert und der QVK und dem Lenkungsausschuss Lehre vorgestellt. Nach Prüfung der relevanten Unterlagen (Studiengangsskizze, Modulübersicht, Ressourcenplanung etc.) durch die Abteilung HQ wird der Studiengang dem Rektorat vorgestellt, der über die Einrichtung berät und ggf. Modifikationen beschließen kann. Bei Zustimmung werden die weiteren zuständigen Gremien und Institutionen informiert. 3. Studiengangskonzept Die AG erstellt das Studiengangskonzept auf Basis des entsprechenden Leitfadens. Die Zusammenstellung der Prüfungsordnung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Dezernat 1 (Studien-, Prüfungs- und Rechtsangelegenheiten) und dem Justiziariat. Die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Vorgaben („Bologna-Konformitätsprüfung“) erfolgt durch die Abteilung HQ. Diese erstellt einen Prüfbericht, der auf einer gemeinsamen Sitzung von QVK und AG Lehre diskutiert wird. In diesem Zusammenhang können vom Rektorat Auflagen formuliert werden. 4. Zertifizierung + Aufnahme Studienbetrieb Nach Vorlage der Bologna-Konformitätsprüfung sowie der Beschlussempfehlung der QVK und des Lenkungsausschusses Lehre beantragt die Prorektorin/der Prorektor für Studium und Lehre die Zertifizierung des Studiengangs und die Festlegung des Studienbeginns beim Rektorat. Das Rektorat zertifiziert den Studiengang (mit oder ohne Auflagen). Die Formulierung eines Vorschlags zur Auflagenerfüllung obliegt der AG Lehre. Die Überprüfung erfolgt nach einem festgelegten Zeitplan über die QVK, die dazu einen Prüfbericht erstellt. Die Beschlussfassung dazu erfolgt wieder im Rektorat. Bewertung: Der Prozess der Implementierung neuer Studiengänge ist im Atlas der Qualitätsgestaltung umfassend dokumentiert und über die OQM rechtlich abgesichert. Der AdQ wird stetig überprüft und weiter entwickelt. In die Entwicklung neuer Studiengänge werden durch die Qualitätsverbesserungskommission die verschiedenen Statusgruppen der Hochschule beratend und gestalterisch eingebunden. Die Beteiligung externer ExpertInnen und Studierender wird bislang lediglich empfohlen und ist genau wie eine Beteiligung von VertreterInnen der Berufspraxis nicht verbindlich vorgegeben. Es ist zudem noch nicht systematisch dokumentiert, wie die Unabhängigkeit der einzelnen ExpertInnen sichergestellt wird, da Kriterien, Vorschlag, Benennung und Entscheidung (wie bereits beschrieben) unklar sind (vgl. Kapitel B 3.3.1). AbsolventInnen der DSHS werden fallweise beteiligt. Beschlussfassungen erfolgen im Rektorat. Dabei wird der Ressourcenplanung, der Studierbarkeit und der Lehrqualität bei der Implementierung neuer Studiengänge besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die DSHS stellt durch die vorgegebenen Leitfäden sowie Begutachtungs- und Entscheidungskriterien sicher, dass bei der Planung neuer Studiengänge konkrete und plausible Qualifikationsziele festgelegt werden, die – orientiert an den Kriterien des Akkreditierungsrates - fachliche und 23 überfachliche Aspekte (insbesondere die wissenschaftliche Befähigung, die Befähigung, eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen (Employability), die Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement und zur Persönlichkeitsentwicklung) umfassen. Durch Überprüfung der Zielformulierungen durch die Abteilung HQ und die QVK ist sichergestellt, dass die Übereinstimmung der Qualifikationsziele mit dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse formal gewährleistet ist. Durch den im AdQ hinterlegten Leitfäden „Studiengangsskizze“ und „Grobkonzept“ wird sichergestellt, dass die zuvor definierten Qualifikationsziele im Studienprogramm umgesetzt werden. Die Qualifikationsziele der einzelnen Studiengänge werden jedoch bislang noch nicht in den offiziellen Studien- bzw. Prüfungsordnungen öffentlich gemacht (vgl. ausführlich dazu: Kapitel C.1.). Auch konnte die Gutachtergruppe sich – insbesondere auch im Rahmen der Stichproben – davon überzeugen, dass für auf Studiengangs- und Modulebene Lernergebnisse in den Modulbeschreibungen kompetenzorientiert formuliert werden (vgl. ausführlich dazu: Kapitel C.2.). Durch die Beteiligung von des Dezernat 1,, Justitiariat, Abteilung HQ und QVK wird institutionalisiert dafür Sorge getragen, dass die Curricula den Rahmenvorgaben entsprechen (Qualifikationsrahmen, KMK-Vorgaben, landesspezifische Strukturvorgaben, Sonderregelungen für staatliche reglementierte Berufe (siehe Stichprobe Lehramt; Beschlüsse des Akkreditierungsrates u.a.). Allerdings ist bislang noch nicht institutionell verankert wie geänderte externe Vorgaben (KMK, Akkreditierungsrat etc.) in Zukunft in die Qualitätssicherung bzw. (Re)Zertifizierung von Studiengängen eingebunden werden. Mit Hilfe der Zugangs- und Zulassungsordnungen wird systematisch sichergestellt, dass studiengangsbezogene Zugangsvoraussetzungen angemessen und zielführend formuliert werden. Eine Besonderheit der DSHS stellt die Sporteingangsprüfung dar. Der Prozess der Bewerbungs-, Auswahl- und Zulassungsverfahren (inkl. Sporteingangsprüfung) sind in der Prozessregion „Verwaltung und Prüfung“ des AdQ festgeschrieben. Verbindliche Kriterien für das Auswahlverfahren sind festgelegt und transparent dokumentiert (s.o.). Die besonderen Belange von Studierenden mit Behinderung werden dabei berücksichtigt. Auch die Sporteingangsprüfung der DSHS erfolgt unter Beteiligung des Behindertenbeauftragten/der Behindertenbeauftragten der Hochschule. In der Prozessregion „Verwaltung und Prüfung“ des AdQ ist verbindlich dokumentiert, dass Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen gemäß der Lissabon Konvention bestehen. Die Anerkennungsregeln für außerhochschulisch erbrachte Leistungen werden derzeit als „kann-Optionen“ in den Prüfungsordnungen verankert. Die Hochschule ist über die seit dem 01.01.2015 gültigen Anforderungen des Akkreditierungsrats informiert und plant deren Umsetzung. Die DSHS verfügt durch ihre Rahmenprüfungsordnungen über verbindliche Regeln für eine sachgemäße Modularisierung und stellt darüber auch die Anwendung von ECTS sicher (1 CP = 30h, BA = 180 CP, MA = 120 CP). In regelmäßigen (mind. halbjährlich) Modulleitertreffen sowie den Studiengangskollegien werden die Module inhaltlich und formal überprüft. Eine angemessene Studienorganisation ist nach Einschätzung der Gutachtergruppe an der DSHS ebenfalls gewährleistet. Durch regelmäßige (auf Stichprobenbasis durchgeführte) Workloaderfassungen im mindestens siebenjährigen Turnus verfügt die Hochschule über ein Verfahren zur Einschätzung der studentischen Arbeitsbelastung. Die im Rahmen der zweiten Begehung befragten Studierenden bestätigten, dass der Gesamtworkload in den Studiengängen grundsätzlich in Ordnung ist, in Einzelfällen jedoch im Wintersemester deutlich höher ist als im Sommersemester. Die Gutachtergruppe konnte sich davon überzeugen, dass die DSHS den Erfordernissen der Studienformen Vollzeit und Teilzeit Rechnung trägt. Ein Fernstudium ist im derzeitigen Konzept nicht vorgesehen. Fachlich orientierte Beratungs- und Betreuungsangebote für die Studiengänge sind vorhanden. Diese sind in der Prozessregion „Unterstützung und Beratung“ des AdQ niedergelegt. Dazu gehören 24 sowohl die allgemein orientierende überfachliche als auch die fachliche Studienberatung, unter besonderer Berücksichtigung von Studierenden mit Kindern bzw. in besonderen Lebenslagen, ausländischen Studierenden und Studierenden mit Behinderung. Mechanismen, die eine adäquate Prüfungsorganisation gewährleisten, sind ebenfalls vorhanden. In der Prozessregion des AdQ „Verwaltung und Prüfung“ sind alle organisatorischen Prozesse im Studienverlauf unter Federführung des Prüfungsamtes beschrieben. Eine besondere Bedeutung besitzt hierbei die systematische Studiengangsevaluation. Diese Mechanismen gewährleisten, dass die Prüfungstermine frühzeitig veröffentlicht und die Prüfungsergebnisse zeitnah bekannt gemacht werden, die Prüfungen so organisiert sind, dass jede/r Studierende an allen für ein Semester vorgesehenen Prüfungen teilnehmen kann, die Prüfungsformen in der Prüfungsordnung definiert sind, die Prüfungen modulbezogen sowie wissens- und kompetenzorientiert gestaltet sind, der Lernfortschritt und die Leistungen der Studierenden in adäquater Weise überprüft werden und die Prüfungsordnung einer Rechtsprüfung unterzogen wurde, Prüfungsordnung und Modulhandbuch veröffentlicht werden, die Modulbeschreibungen Angaben zu notwendigen Vorkenntnissen, Prüfungsformen und dem studentischen Arbeitsaufwand enthalten, Module i.d.R. mit einer das gesamte Modul umfassenden Prüfung abgeschlossen werden, ein Anspruch auf Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium sowie bei allen abschließenden oder studienbegleitenden Leistungsnachweisen und im Rahmen von Eignungsfeststellungsverfahren sichergestellt ist. Darüber hinaus stellt die Hochschule mithilfe der in der Prozessregion „Verwaltung und Prüfung“ hinterlegten Prozesse sicher, dass Beurteilungsformen und Benotungskriterien klar definiert und öffentlich verfügbar sind, die Prüfungen so gestaltet sind, dass das Erreichen der formulierten Qualifikationsziele bzw. Lernergebnisse überprüft werden kann (vgl. dazu Kapitel C.2). und sowohl quantitativ als auch qualitativ hinreichende Ressourcen für die Durchführung des jeweiligen Studiengangs stehen zur Verfügung. Durch verschiedene Maßnahmen, die im Prozess „Kompetenzentwicklung Hochschullehre“ aufgeführt sind, stellt die Hochschule im Hinblick auf die einzelnen Studiengänge fest, ob Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung notwendig sind veranlasst ggf. deren Durchführung Das Fort- und Weiterbildungsangebot der DSHS soll nach Aussagen der Hochschulleitung auf der Grundlage der bewährten Projekte „Kompetenzen in der Lehre“ und „Startsprung in die Lehre“ weiter ausgebaut werden. I den Prozessregionen „Gestaltung und Neuentwicklung“ sowie „Evaluation, Befragung und Weiterentwicklung“ des neuen AdQ (2014) hat die DSHS Prozedere, Verantwortlichkeiten und Zeitpunkt für die Entscheidung darüber definiert, ob ein neuer Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrates tragen darf. Gewisse Unklarheiten bleiben aus Sicht der Gutachtergruppe dazu noch im Schritt 4 (Zertifizierung): Im Gespräch machte die Hochschulleitung deutlich, dass im formalen Prozess der Zertifizierung bzw. Re-Zertifizierung in erster Linie Auflagen ausgesprochen werden, die an den externen, formalen und inhaltlichen Vorgaben (ESG, KMK, Akkreditierungsrat, Land NRW) orientiert sind. Dazu kommen die internen Kriterien gestützten Vorgaben des HEP („Operative Leitsätze Guter Lehre“). Fachliche haben für das Rektorat (nach eigenen Angaben) eher 25 empfehlenden Charakter. Der Hochschulentwicklungsplan gibt relativ genau vor, was in Studium und Lehre erreicht werden soll. Auch dazu können Auflagen ausgesprochen werden. Entscheidungen erfolgen auf der Ebene des Rektorats, bei Nichterfüllung von Auflagen wird der Studiengang nicht zertifiziert (nach § 4.4 OQM). Formale Regelungen zur Fristeinhaltung werden von der Hochschulleitung nicht als zielführend erachtet, in der Begehung wurde erläutert, dass diese in Absprache mit der Prorektorin/dem Prorektor für Studium und Lehre erfolgen. Diese Aussagen sollten im Prozessatlas niedergelegt und in der OQM dokumentiert werden. Im Verfahren ist jedoch wie oben erwähnt unklar geblieben, wie veränderte externe Rahmenvorgaben (KMK, AKR etc.) eingesteuert werden (vgl. auch Kapitel C4). Auch dafür ist eine Festlegung erforderlich. Insgesamt ist festzustellen, dass die Prozesse zur Implementierung und Zertifizierung von Studiengängen umfassend und transparent im „Atlas der Qualitätsgestaltung“ dokumentiert und in einer Richtlinie in der OQM geregelt sind. Detailfragen ergeben sich lediglich bei der Dokumentation zum Schließen des Regelkreises zur Zertifizierung und zur Einsteuerung neuer Rahmenvorgaben. Außerdem muss sichergestellt werden, dass entsprechend den Vorgaben des Akkreditierungsrates externe ExpertInnen, VertreterInnen der Berufspraxis sowie Studierende bereits bei der Entwicklung von Studiengängen regelhaft beteiligt werden. 3.3.3 Überprüfung der laufenden Studiengänge Nach Abschluss der zweiten Studierendenkohorte durchläuft ein Studiengang verpflichtend das Verfahren der systemischen Studiengangsevaluation inkl. der Re-Zertifizierung. Danach gilt für alle Studiengänge der „Zeitplan Qualitätsmanagement Lehre“ gemäß § 1 OQM. Der Turnus der Studiengangsevaluation und Re-Zertifizierung ist sieben-jährlich. Zur Vorbereitung der Re-Zertifizierung (festgelegt in der „Richtlinie zur Evaluation und Re- Zertifizierung eines Studiengangs, Anlage zur OQM“) erstellt die Studiengangsleitung einen studiengangspezifischen Report (SGL-Report), für den ein Leitfaden zur Verfügung gestellt wird. Die Abteilung HQ erstellt einen Faktenreport, der alle erforderlichen Basisdaten und Informationen zur Bewertung der hochschulinternen Qualitätsstandards für Studium und Lehre (Leitsätze guter Lehre) gemäß der ESG sowie der Kriterien des Akkreditierungsrates beinhalten soll. Er soll u.a. Daten zu den Studienanfängern/Studierendenstatistiken, Betreuung der Studierenden, der Studierbarkeit sowie des AbsolventInnen-Verbleibs dokumentieren. Beide Reports werden von der Abteilung HQ zum Selbst- Report des Studiengangs zusammengefügt, der an externe GutachterInnen zur Vorbereitung der Studiengangsevaluation weitergeleitet wird. Im Rahmen der Studiengangsevaluation findet ein Expertenworkshop unter Beteiligung aller Akteure des Studiengangs, des Prorektors für Lehre, Studierenden und AbsolventInnen sowie der Abteilung HQ und des Career-Service statt. Darauf aufbauend wird von den externen GutachterInnen ein Gutachten erstellt (Peer Review, auf dessen Grundlage ein weiterer interner Workshop unter Beteiligung eines Mitglieds der QVK durchgeführt wird. Die Zusammensetzung der Peer Group ist in der Richtlinie zur Evaluation und Re-Zertifizierung eines Studiengangs festgelegt. Sie umfasst i.d.R. drei Expertinnen oder Experten aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Fachwissenschaft und Studienreform. Der im internen Workshop erstelle Maßnahmenplan wird durch die Prorektorin/den Prorektor für Studium und Lehre in die QVK eingebracht, die ggf. Auflagen formulieren und eine Re- Zertifizierungsempfehlung an das Rektorat ausspricht. Nach dem Beschluss durch das Rektorat über die Re-Zertifizierung werden die Unterlagen der Zertifizierung im Intranet veröffentlicht. Die Studiengangsleitung ist zuständig für die Umsetzung der Auflagenerfüllung. 26 Bewertung: Nachdem die Prozesse der internen Re-Zertifizierung sich zum Zeitpunkt der ersten Begehung noch in der Erprobungsphase befunden hatten, wurden der Gutachtergruppe in der zweiten Begehung entsprechende Konkretisierungen und Planungen vorgelegt. Folgende Verbesserungen sind seitens der Gutachtergruppe positiv hervorzuheben: Die Daten der Befragungen von Studierenden und Lehrkräften beziehen sich zukünftig auf den gleichen Erhebungszeitraum und können optimal miteinander in Beziehung gesetzt werden. Die Nutzung des Datenpools für die systemische Studiengangsevaluation (SGE) wurde zusätzlich optimiert, weil zwischen den SGEs zukünftig mind. drei Befragungen der Studierenden und Dozierenden stattfinden werden. Weiterhin wurde der alternierende Rhythmus für den Studienqualitätsmonitor (SQM) und für das CHE-Ranking erneuert. Die Befragung der Studierenden durch CHE und SQM innerhalb von einem Jahr hatte zu einer deutlichen Verringerung der Rücklaufquote und damit zu unbefriedigenden Möglichkeiten im Hinblick auf die quantitative Datennutzung geführt. Der neue Prozess für die Evaluation und interne Re-Zertifizierung eines Studiengangs ist im AdQ als Prozessdiagramm mit einer Soll-Dauer von einem Semester hinterlegt. Die Gutachtergruppe bewertet die graphische Darstellung der Prozesse sehr positiv. Pro Semester werden nicht mehr als zwei systemische Studiengangsevaluationen durchgeführt. Dabei werden - analog zur Programmakkreditierung - Zeitabstände von sieben Jahren pro Studiengang zwischen den internen Überprüfungsverfahren nicht überschritten. Die Gutachtergruppe gibt jedoch zu bedenken, dass es sich hierbei um einen sehr langen Zeitraum handelt, so dass eine ganze Studierendenkohorte während ihres Studiums von den Ergebnissen nicht profitiert. Hier wäre zu überlegen, ob ein kürzerer Zeitraum zielführender für zeitnahe Veränderungen sein könnte. Im Folgenden wird auf die dokumentierten Prozessschritte in Rahmen der internen Re-Zertifizierung im Einzelnen eingegangen: Vorbereitung: Für die systematische Erfassung und Überprüfung der studentischen Arbeitsbelastung (Workload) ist ein im AdQ dokumentierter Prozess vorhanden. Das Besondere am Konzept der DSHS ist, dass die Workloaderhebung stichprobenartig mit ausgewählten Studierenden eines Studiengangs durchgeführt wird, mit denen eine vertragliche Vereinbarung zur Erfassung ihres Arbeitsaufwands in einem EDV-Portal geschlossen wird. Die Daten werden durch die Abteilung HQ ausgewertet, außerdem erfolgt mithilfe des Prüfungsamtes ein Abgleich mit den Indikatoren „Prüfungsteilnahme“ und „Prüfungserfolg“. Die aggregierten Ergebnisse werden dem Rektorat, der Studiengangsleitung und den Modulbeauftragten mitgeteilt. Die Veröffentlichung erfolgt in Form eines Ergebnis-Reports mit späterer Übernahme in den QM-Report. Der Gutachtergruppe erscheint diese Form der Workload-Erhebung zielführend. Veränderungen der Modulbeschreibungen erfolgen zwischen der Erst-Zertifizierung und der „im laufenden Betrieb“. Im Re-Zertifizierungsprozess geht es u.a. darum, abzugleichen, ob die bereits erfolgten Anpassungen zu den relevanten Kriterien passen. Damit ist das Re-Zertifizierungssystem auch ein Kontrollsystem, das prüft, ob das bestehende QM-System funktioniert. Die AG Lehre überprüft, ob die Prozesse zur Erfüllung intern erteilter Auflagen gelaufen sind; ggf. werden dabei externe ExpertInnen hinzugezogen. Durchführung: Gemäß OQM entwerfen die AkteurInnen eines Studiengangs im Rahmen des Experten- Workshops gemeinsam mit den externen GutachterInnen ein umfassendes Bild des 27 Studiengangs, erkennen kritische Punkte und entwickeln, unter Einbezug der externen Sicht, Veränderungspotentiale. Dabei soll insbesondere der studiengangspezifische Fokus und die Erfüllung der Qualitätsstandards diskutiert werden. Die Einbindung von externer Expertise in das interne Qualitätssicherungssystem im Sinne einer externen Evaluation unter besonderer Berücksichtigung der Studien- und Prüfungsorganisation ist für eine erfolgreiche Systemakkreditierung zwingend notwendig und wird in der vorliegenden Form von der Gutachtergruppe grundsätzlich begrüßt. Die Gutachtergruppe hat den Eindruck gewonnen, dass die Expertenworkshops grundsätzlich dazu geeignet sind, eine regelmäßige Überprüfung der Qualifikationsziele der Studiengänge zu gewährleisten Es wird sichergestellt, dass die Qualifikationsziele und Lernergebnisse des Studiengangs an veränderte Anforderungen angepasst werden. Gerade in diesem Punkt halten die GutachterInnen die Berücksichtigung externer Expertise für sehr wichtig. Die im Rahmen des Verfahrens vorgelegte Auflistung der an den bisherigen Studiengangsevaluationen beteiligten Peers belegt die adäquate Zusammensetzung der Peer Groups. Dabei waren stets auch VertreterInnen des Arbeitsmarktes einbezogen. Wie bereits weiter oben angemerkt, muss jedoch noch verbindlich festgeschrieben werden, wie die einzelnen externen Statusgruppen (Fachwissenschaften, VertreterInnen Berufspraxis etc.) in die Zertifizierungen eingebunden werden und vor allem welche Kriterien die Externen erfüllen müssen, wie deren Unabhängigkeit gewährleistet wird und wie der Benennungsprozess im Detail abläuft (vgl. Kapitel B 3.3.1). Über den Fakten-Report stehen die Ergebnisse der Workload-Erhebung sowohl in den Expertenworkshops wie auch in den internen Workshops zur Verfügung, so dass dort über ggf. notwendige Anpassungen diskutiert werden kann. Die Form der Bereitstellung der Ergebnisse ist für die Gutachtergruppe nachvollziehbar. Die Dokumentation der für einen Studiengang erforderlichen Ressourcen inkl. Soll-/Ist-Vergleich ist Gegenstand des Faktenreports und somit ebenfalls Gegenstand der Workshops Nach dem Experten-Workshop (Peer Review) wird ein Gutachten erstellt, das der Abteilung HQ und weiteren Akteuren zugeleitet wird. Die GutachterInnen begrüßen, dass auf diese Weise das Ergebnis des Workshops dokumentiert wird. Im Rahmen des Verfahrens fiel der Gutachtergruppe auf, dass die Qualität dieser Gutachten sehr unterschiedlich sein kann. Deshalb wird angeregt, einen entsprechenden Leitfaden bzw. Vorlagen zu entwickeln um die Vergleichbarkeit der Gutachten und Berücksichtigung der wichtigsten Elemente zu verbessern. Nach dem Peer Review erfolgt der interne Workshop auf Basis des Selbstreports. Gemäß der OQM wird hier ein Maßnahmenplan zur Absicherung der Stärken und zur Verbesserung der Schwächen des Studiengangs sowie zum sinnvollen Umgang mit zukünftigen Anforderungen erarbeitet. Hierbei werden neben den externen GutachterInnen weitere Personen beteiligt. Ergebnis dieses Workshops ist ein Maßnahmenplan, der auch Auflagen enthalten kann. Dieser wird durch die SGL und die/den Prorektorin/Prorektor für Studium & Lehre freigegeben und es wird eine Re-Zertifizierungsempfehlung für das Rektorat erstellt, durch welches die Beschlussfassung erfolgt. Re-Zertifizierung: Die Verantwortlichkeit zur Entscheidung über die interne Re-Zertifizierung sowie zur Festlegung von Auflagen und Empfehlungen obliegt dem Rektorat. Eine Definition was Auflagen oder Empfehlungen sein können, fehlt jedoch bislang bzw. nur nicht umgesetzte externe Vorgaben können bislang in Auflagen münden. Auffällig ist zudem, dass keine Kriterien für die Weiterführung, Anpassung oder Einstellung von Studiengängen durch das Rektorat vorliegen. In der Verantwortung der SGL werden der Maßnahmenplan sowie ggf. erteilte Auflagen umgesetzt bzw. erfüllt. Die Überprüfung der Auflagenerfüllung obliegt der AG Lehre. Die Verantwortlichkeiten 28 und der Entscheidungsprozess sind beschrieben. Die Kriterien für die Weiterführung, Anpassung oder Einstellung von Studiengängen sowie Zeiträume und Fristen sind jedoch noch nicht nachvollziehbar dokumentiert. Nach Überprüfung der Auflagenerfüllung findet ein Rückkoppelungsworkshop (unter der Teilnahme der Mitglieder des externen Experten-Workshops und VertreterInnen der AG Lehre) statt. Hierzu werden die aggregierten Ergebnisse an das Rektorat, die SGL und als Publikation zurückgespiegelt. Im späteren Verlauf fließen die Ergebnisse auch in den zweijährlich erscheinenden QM-Report ein. Nach dem Beschluss über die Re-Zertifizierung des Studiengangs (mit oder ohne Auflagen) durch das Rektorat werden die Evaluationsunterlagen ins Intranet der Hochschule gestellt. Die GutachterInnen begrüßen die Transparenz dieses Verfahrens. Die sachgerechte Durchführung der Prüfungen wird über die Prüfungsordnungen sichergestellt. Gesonderte Maßnahmen zur Optimierung der Prüfungsorganisation und -durchführung bestehen nicht, sondern sind in den Prozess der Re-Zertifizierung und Evaluation miteingebunden. Die Hochschule stellt verschiedene Angebote zur Beratung der Studierenden bereit (vgl. Kapitel 3.3.1.). In Rahmen von Befragungen wie der Studierendeneingangsbefragung und der Studierendenbefragung werden diese Beratungsangebote evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluierung werden auf zentraler Ebene besprochen und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung geplant. Somit wird die sachgerechte Beratung der Studierenden durch die Hochschule überprüft und es sind Maßnahmen zur Optimierung der Beratung vorgesehen. Die Gutachtergruppe konnte sich davon überzeugen, dass es eine systematische Dokumentation des Ablaufs der internen Akkreditierung mit der Festlegung von Verfahrensregeln, Kriterien und Fristen gibt. Die Soll-Dauer der einzelnen Prozesse ist klar definiert. Insgesamt hat die Gutachtergruppe den Eindruck gewonnen, dass das Verfahren zur Überprüfung der laufenden Studiengänge (inkl. interner Re-Zertifizierung) bis auf ein verbindliches Verfahren für die Umsetzung von Maßnahmen und Empfehlungen bzw. Ergebnissen aus der internen Qualitätssicherung sehr gut funktioniert. Hinzu kommt, dass das Berufungsverfahren für die externen TeilnehmerInnen an den Zertifizierungen in einigen Punkten ausgebaut bzw. verankert werden muss. Die bisherigen Erfahrungen der Hochschule bei der internen Re-Zertifizierung haben bereits zu Überarbeitungen des Prozesses während des laufenden Systemakkreditierungsverfahrens geführt. 3.4 Transparenz nach innen und außen 3.4.1 Dokumentation Gemäß § 3 des Studiumsqualitätsgesetzes NRW ist die Hochschule zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Lehre und ihrer Studienbedingungen verpflichtet und muss in diesem Zusammenhang ein hochschulinternes Berichtswesen und Qualitätsmonitoring durchführen und in einem zweijährigen Turnus Fortschrittsberichte zur Qualität in Lehre und Studium vorlegen. Die komplette Dokumentation des Qualitätssicherungssystems erfolgt im Atlas der Qualitätsgestaltung. Darüber hinaus sind die Prozesse im Webportal der DSHS verfügbar. Der Einstieg erfolgt hier über die Prozesslandkarte und die Prozess-Regionen; die einzelnen Prozesse sind als pdf-Dokument hinterlegt. Die Dokumentation soll in Zukunft auch über eine Qualitätsmanagement-Plattform auf der DSHS-Homepage erfolgen. Das Erreichen der Qualitätsziele in Studium und Lehre wird alle zwei Jahre in dem so genannten „QM- Report“ analysiert und dokumentiert. Die Hochschulleitung nutzt ihn nach eigenen Angaben zur 29 Vergewisserung ihrer Kompetenz zur Selbststeuerung, zur Feinjustierung der operativen Qualitätsziele und zur Erfüllung ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber ihren Stakeholdern. Neben den Prüfberichten (bei neuen Studiengängen) und den Faktenreports für laufende Studiengänge erhalten die Studiengangsleitungen Einblick in die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen. Dies gilt auch für die einzelnen Lehrenden. Bewertung: Alle hochschulweiten Regelungen, Ordnungen, Richtlinien und Verfahrensanweisungen werden in Amtlichen Mitteilungsblättern oder Rundschreiben der Hochschule veröffentlicht. Das interne Berichtsystem der Hochschule dokumentiert außerdem effektiv die Strukturen und Prozesse sowohl für die Entwicklung und Durchführung von Studiengängen, als auch für deren Qualitätssicherung sowie deren Ergebnisse und Wirkungen. Die Ergebnisse und Beschlüsse der Sitzungen des Rektorats, des Senats und der Kommissionen werden protokolliert. Die Dokumente, die hierzu erstellt werden, werden zumeist von der Abteilung HQ koordiniert und in Umlauf gebracht. Das Rektorat wird regelmäßig durch eine Zusammenführung der Berichte der diversen Qualitätssicherungsinstrumente informiert. Durch die hervorragende Unterstützung der Abteilung konnte eine regelhafte und systematische Dokumentation der internen qualitätssichernden Maßnahmen erreicht werden. Beispiele hierfür sind die Veröffentlichung der Evaluationsunterlagen von Zertifizierungs- und Re-Zertifizierungsprozessen im Anschluss an die Beschlüsse des Rektorats im Intranet der DSHS. Protokolle der Studiengangskollegien werden in Kopie an die Prorektorin/den Prorektor für Lehre und Studium weitergeleitet. Durch diese Zusammenführung wird ein Überblick über Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Fachbereichen weitergereicht und kann bei Bedarf ins Rektorat getragen werden. Das Intranet wird für die Veröffentlichung von Protokollen der verschiedenen Gremien genutzt, was einen internen Zugriff durch MitarbeiterInnen der Hochschule ermöglicht. Andere Dokumente wurden zum Zeitpunkt des Verfahrens noch in Papierform von der Abteilung HQ verwaltet. Bisher ist kein zentrales elektronisches Dokumentenverwaltungssystem in Nutzung, um die Bereitstellung von Dokumenten für einen größeren Benutzerkreis auch auf längere Sicht zu erleichtern. Im Jahr 2014 eingeführte Veränderungen des Intranets haben dies in Ansatz erleichtert. Obwohl die Hochschule hier selbst Handlungsbedarf sieht und sich aktiv um Lösungen zur Optimierung ihrer Prozessmanagementmethoden bemüht, ist festzustellen, dass die Individuallösungen, die zum Zeitpunkt des Verfahrens genutzt werden, ausreichend sicherstellen, dass Dokumente sicher verwahrt und angemessen zirkuliert werden. Der QM-Report, erstmals 2011 und nun im Zweijahresrhythmus veröffentlicht, bietet eine systematische Zusammenfassung über die Steuerung einzelner Qualitätssicherungsaktivitäten und über Aktivitäten zur kontinuierlichen Verbesserung. Er beinhaltet außerdem die Ergebnisse von Evaluationsmaßnahmen auf Basis von Umfragedaten und deren Analyse. Die QM-Reports zeigen deutlich die Maßnahmen und Resultate der zentralkoordinierten Qualitätssicherung und dienen damit zur Veröffentlichung von Ergebnissen der im Atlas der Qualitätsgestaltung beschriebenen Prozesse, zum Beispiel der Studierendenbefragungen. Diese Reports kombinieren z.T. selbst-kritische Analyse mit damit verbundenen Handlungsstrategien. Der QM-Report als Instrument hat somit Vorbildcharakter. Der Zweijahresrhythmus für die Veröffentlichung erscheint, angesichts des von der Hochschule erforderlichen Aufwands, diesen Report umfangreich zu gestalten und umfassend mit Fakten zu hinterlegen, völlig angemessen. Zusammenfassend stellt die Gutachtergruppe fest, dass die DSHS Köln Prozesse und Maßnahmen der Qualitätssicherung in umfassender Weise dokumentiert. Dieses Dokumentationswesen ist funktional und trägt zur systematischen Qualitätssicherung der 30 Studiengänge bei. Durch die Veröffentlichung der neuen Richtlinie „Zeitplan Qualitätsmanagement- Lehre“ im Januar 2015 hat die Hochschule klare Fristen und Prozessschienen festgelegt und dem zunächst konstatierten Mangel in klarer Weise entgegengewirkt. Die beiden im Verfahren vorgelegten QM-Reports spiegeln die Resultate der zentral koordinierten Qualitätssicherung wider undsind von zentraler Bedeutung für die Veröffentlichung von Ergebnissen, zum Beispiel von Studierendenbefragungen. Die QM- Reports beinhalten aber durchaus auch selbstkritische Analysen mit damit verbundenen Handlungsstrategien. 3.4.2 Information Die Hochschulleitung wird jährlich auf einer Sondersitzung von der Abteilung HQ über die Aktivitäten im QM unterrichtet. Die Abteilung HQ erstellt jährlich einen Statusbericht für den Hochschulrat. Darüber hinaus werden die zentralen Gremien der Hochschule über die Methoden und Ergebnisse der Qualitätssicherung informiert. Diese werden auch veröffentlicht. Seit 2014 werden einem Webportal der DSHS Informationen über das QM in Studium und Lehre zur Verfügung gestellt. Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen soll jährlich durch die Ziel- und Leistungsvereinbarungen und deren Zwischenberichte über Verfahren und Resultate der Qualitätssicherungsmaßnahmen informiert werden. Ergänzend dazu wurde im Jahr 2014 erstmals der „Fortschrittbericht“ gem. Studiumqualitätsgesetz über die Entwicklung der Qualität in Studium und Lehre an das Ministerium gesandt werden. Bewertung: Die Hochschule ist nachweislich darum bemüht, die zuständigen Gremien, Studierende und weitere Interessengruppen sowie die breitere Öffentlichkeit transparent über Entwicklungen an der Hochschule, auch in Bezug auf die qualitätsorientierte Steuerung, zu informieren. Auch die Kriterien für die Systemakkreditierung sehen eine entsprechende Informationspflicht vor. Dafür hat die Hochschule einige innovative Instrumente entworfen, die parallel zum Einsatz kommen und von denen einige Vorbildcharakter haben. Die Information erfolgt unter anderem über die jährlich herausgegebenen Studiengangsfaktenblätter. Extern wird außerdem (ebenfalls im Zweijahresrhythmus) mittels des Fortschrittsberichts an das Ministerium informiert. In diesen Bericht sind die zwischenzeitlich erfolgten Arbeiten des Qualitätssicherungssystems und die dabei erreichten Ergebnisse dokumentiert. Der Fortschrittsbericht erfüllt die daran geknüpften Erwartungen und gibt detailliert Auskunft über Optimierungen, Ergebnisse von Evaluationen, die Arbeit der relevanten Gremien, und Verwendung von Mitteln im Bereich Studium und Lehre, aber weist auch auf einige Herausforderungen hin, so zum Beispiel, dass sich durch im Rahmen der Studienqualitätsverbesserungsmittel zur Verfügung stehende Personalmittel keine wesentliche Qualitätsentwicklung- und verbesserung realisieren lässt. Mit dem Webportal wird das Qualitätssicherungssystem der Hochschule effektiv nach Außen visualisiert. Die Qualitätsmanagementseiten geben so intern und extern detailliert Aufschluss über die aktuellsten Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen (LVE), der AbsolventInnenbefragung, und des Studienqualitätsmonitors. Außerdem können Informationen zur Zertifizierung bzw. Re- Zertifizierung, den Qualitätszielen und zum Projekt Systemakkreditierung aufgerufen werden, was sehr effektiv zur Transparenz und Erfüllung von Rechenschaftsverpflichtungen beiträgt. Das aktive Interesse der Hochschule daran, ihren Internetauftritt fortlaufend zu verbessern und verstärkt an den Bedürfnissen der User zu orientieren, zeigt sich außerdem an der Feedbackbox, die sich zu jeder 31 Internetseite der Hochschule öffnen lässt und die zur Rückmeldung und zu Verbesserungsvorschlägen einlädt. Weitere Verbesserungen des Internetauftritts zum Thema Qualitätssicherung sind nach Aussage der Hochschule geplant. Stärkere Verknüpfung mit Detailseiten im Intranet, unterfüttert durch ein Dokumentenmanagementsystem, sind ebenfalls in der Planung. Die Hochschule ist außerdem proaktiv damit befasst, soziale Medien zu nutzen. Damit werden insbesondere Kontakte zu Studierenden und der Öffentlichkeit aufgebaut und gepflegt. Für die Nutzung dieser sozialen Medien hat die DSHK klare Guidelines für die MitarbeiterInnen entwickelt, die in Broschürenformat handlich bereitgestellt sind, wodurch die sachgerechte Nutzung dieser Plattformen im Sinne der Hochschule sichergestellt wird. Zurzeit wird das Potential dieser Medien jedoch noch nicht dazu genutzt, Studierenden und anderen Interessenten mit dem Leitbild/den Leitlinien der DSHS oder den Ergebnissen der Qualitätssicherung vertraut zu machen. Insgesamt ist das hochschulinterne Qualitätssicherungssystem im Bereich Information und Dokumentation geeignet, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards der Studiengänge zu gewährleisten. Die Hochschule nutzt eine Vielzahl von Medien und Möglichkeiten, unterschiedliche interne und externe Zielgruppen zu informieren. Aus Sicht der Gutachtergruppe ist das Informationsmaterial umfangreich und gut geeignet, eine integrierte Kommunikation zu erzielen. C. Zusammenfassung der Ergebnisse der Stichproben 1 Einhaltung und Überprüfung von Qualifikationszielen Die Deutsche Sporthochschule Köln definiert in ihrer Selbstdokumentation Qualifikationsziele als „die Summe aller Kompetenzen und der daraus abgeleiteten Lernergebnisse, welche die Studierenden mit Abschluss ihrer universitären Ausbildung entwickelt haben sollen.“ Zur Ausrichtung bzw. Orientierung der Ziele auf übergeordneter Ebene verweist die DSHS zunächst auf ihre Strategischen Leitlinien, die Hochschulentwicklungsplanung, das Leitbild für Studium und Lehre inkl. der Leitsätze guter Lehre sowie das Basis-Set von Kennzahlen und Indikatoren: Über die strategischen Leitlinien, die u.a. in der strategischen Beratung und Beschlussfassung zur Weiterentwicklung von Studienprogrammen Anwendung finden, soll sichergestellt werden, dass die Studiengangsziele mit den Zielen der Universität im Einklang stehen. Als Orientierung soll u.a. das strategische Rahmenkonzept der Hochschule, welches im Hochschulentwicklungsplan dargelegt ist, dienen, in dem die Förderung der Identitäts- und Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden über die Stärkung des Selbststudiums und der Selbstreflexion, die Förderung von Mitbestimmung, Partizipation, Auslandsaufenthalten und Praktika als Ziele für den Bereich Studium und Lehre formuliert sind. Im Leitbild für Studium und Lehre sind die Prinzipien gute Lehre festgeschrieben. Dabei erachtet die DSHS nach eigenen Angaben die Leitsätze 5-9 der Qualitätsdimension Ziele der Lehre als besonders relevant für das Merkmal „Qualifikationsziele“. Diese umfassen „sowohl den Prozess der Zielfestlegung als auch die inhaltlichen Definition der Ziele des lehr-lernbezogenen Handelns auf allen Ebenen des universitären Bildungsprozesses.“ Im Rahmen der Neueinrichtung/Zertifizierung eines Studiengangs werden die Qualifikationsziele auf Studiengangs- und auf Modulebene definiert. In dem entsprechenden Prozess wird festgelegt, wie die Qualifikationsziele (unter Berücksichtigung der Befähigung der Studierenden zum gesellschaftlichen Engagement und der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung) definiert, umgesetzt und eingehalten werden wollen. Dazu stehen der Leitfaden Studiengangsskizze und Leitfaden Grobkonzept (im Atlas der Qualitätsgestaltung hinterlegt) zur Verfügung. Bei der Beschreibung der Studiengangsziele im Rahmen der Studiengangsskizze müssen u.a. Angaben zu den Qualifikationszielen, der Förderung persönlicher Entwicklung und der 32 Wissenschaftsorientierung des Studiengangs gemacht werden. Im Leitfaden „Studiengangsskizze“ werden dazu Fragestellungen und Arbeitshilfen sowie Hinweise zur Definition und zu den Begutachtungskriterien von Qualifikationszielen nach den Vorgaben des Akkreditierungsrates und des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse bereitgestellt. Darüber hinaus muss in einer „Erörterung zur Einbettung des Studiengangs in das Studienprogramm der DSHS“ der Bezug des Studiengangs zur Bachelor- bzw. Masterstruktur sowie zur strategischen Ausrichtung der Hochschule dargelegt werden. Die strategische Bewertung des geplanten Studiengangs erfolgt durch die AG Lehre. Im Rahmen des Grobkonzepts erfolgt die Definition von Qualifikationszielen auf Studiengangs- und Modulebene sowie von Lernzielen auf Lehrveranstaltungsebene. Bei der anschließenden Curriculumsentwicklung soll nach Angaben der Hochschule der Paradigmenwechsel „from Teaching to Learning“ unter Anwendung des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse Berücksichtigung finden. Die Überprüfung der Einhaltung von Qualifikationszielen soll mithilfe der Instrumente „Studiengangsevaluation“, „Lehrveranstaltungsevaluation“ und „Absolventenstudie“ erfolgen. Im Rahmen der Studiengangsevaluation haben die Studiengänge wie auch die Hochschulleitung die Möglichkeit, einen speziellen Fokus (z.B. das Erreichen der Ziele) zu setzen. Die DSHS verweist außerdem auf die Anwendung des Kennzahlen- und Indikatorensets im Rahmen der Erstellung des Faktenreports: Zur Überprüfung des Leitsatzes 5 der Qualitätsdimension „Ziele der Lehre“, der sich auf die Definition, Abstimmung und Transparenz von Lernzielen mit allen beteiligten Akteuren bezieht, werden verschiedene Erhebungsinstrumente genannt: Dabei dient das Modulhandbuch als qualitatives Instrument zur Erhebung der kompetenzorientierten Lernziele sowie zur Sicherung von Transparenz und Information. Zur Dokumentation der Abstimmung der Lernziele mit allen beteiligten Akteuren wird auf den SGL-Bericht sowie die Dozierendenbefragung (DOZ) verwiesen. Die Dokumentation der Abstimmungsprozesse erfolgt über das Protokoll der SG-Konferenz. Bewertung: Die DSHS verfügt über ein konsistentes System zur Einhaltung und Überprüfung der Qualifikationsziele auf Studiengangs-, Modul- und Veranstaltungsebene. Die strategischen und damit übergeordneten Ziele der Hochschule befanden sich zum Zeitpunkt des Verfahrens in Überarbeitung (vgl. Kap. 3.1.). Insbesondere die regelmäßigen Studiengangsevaluationen unter Einbeziehung externer GutachterInnen scheinen ein probates Mittel, um auf Studiengangsebene auf interne Kritik, aber auch auf veränderte Anforderungen in Bezug auf Wissenschaft und Arbeitsmarkt reagieren zu können. Eine Überprüfung der Qualifikationsziele ist regelhaft Gegenstand des Expertenworkshops zur Überprüfung der laufenden Studiengänge. Dabei erfolgt insbesondere eine Überprüfung im Hinblick auf die Berücksichtigung der wissenschaftlichen Befähigung sowie zur Befähigung eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Hierzu wird im Fakten-Report ein Indikatoren- und Kennzahlenset im Rahmen eines Berichts zur Umsetzung der „Leitsätze Guter Lehre“ erstellt. Diese Handreichung zur Umsetzung der „Leitsätze Guter Lehre“, die den TeilnehmerInnen und zur Verfügung steht, erkennt die Gutachtergruppe als sehr sinnvoll und hilfreich an. Die Überprüfung der Befähigung der Studierenden zum gesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung erfolgt im Zusammenhang mit der Überprüfung der Studiengangsbereiche „Bachelor-Basisstudium“, „Schlüsselqualifikationen“ und „Profilergänzung“ an zentraler Stelle. Im Rahmen des Expertenworkshops ist neben der Diskussion der Qualifikationsziele und Lernergebnisse des Studiengangs vor dem Hintergrund des Qualitätsverständnisses der Hochschule 33 auch die Diskussion über sich verändernde fachliche Standards vorgesehen. Zu den beiden letztgenannten Punkten liefert der Fakten-Report die entsprechende Datengrundlage. Insofern ist durch den Fakten-Report sichergestellt, dass die „Leitsätze Guter Lehre“ auf Studiengangsebene Anwendung finden. Dabei geht es u.a. um die Frage der Anschlussfähigkeit. Sollten diese Qualifikationsziele im Studiengang nicht erreicht werden, werden entsprechende Maßnahmen im Report dokumentiert. Die im AdQ niedergelegten Leitfäden garantieren ein strukturiertes Vorgehen bei der Einhaltung und Überprüfung von Qualifikationszielen. Ein regelmäßiger Austausch aller Statusgruppen in formalen und informellen Treffen ermöglicht ein schnelles Reagieren auf interne Kritik. Da Qualifikationsziele maßgeblich durch Hinweise aus (regelmäßigen) Absolventen- sowie (anlassbezogenen) Arbeitsmarktbefragungen verändert werden, sind auch kurzfristige Reaktionen auf den Arbeitsmarkt möglich (dies wurde im Verfahren u.a. bei der Diskussion um die Weiterentwicklung des Studiengangs B.A. „Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie“ überzeugend dargestellt). Die Qualifikationsziele der einzelnen Studiengänge werden bereits in der Antragsskizze zur Studiengangseinführung definiert; sie werden bisher aber nur in informellen Dokumenten (Flyer, Homepage, Unterlagen zur Erstakkreditierung) dokumentiert. Im Qualitätssicherungssystem muss daher festgehalten werden, in welchem verbindlichen Dokument die Qualifikationsziele der Studiengänge niedergelegt werden (z.B. als Präambeln in den jeweiligen Prüfungsordnungen bzw. Modulbeschreibungen). Dies würde auch den Bekanntheitsgrad der Qualifikationsziele unter den Studierenden erhöhen, der bisher (abgesehen von M.Sc. Sport Management; vgl. Kapitel C.3) relativ gering zu sein scheint. Die im Rahmen des Verfahrens befragten Studierenden bestätigen, dass die Qualifikationsziele als sinnvoll in Bezug auf den Arbeitsmarkt angesehen werden. Sie bestätigen auch, dass Kritik bzw. Veränderungsvorschläge an den Qualifikationszielen gut von den Verantwortlichen aufgenommen und umgesetzt werden. Auch Ziele zur Entwicklung der Persönlichkeit werden im Studium gefördert, v.a. in Praktika und spezifischen Lehrveranstaltungen, wie den Lehrübungen. Zusammenfassend stellt die Gutachtergruppe fest, dass die Deutsche Sporthochschule Köln über ein konsistentes System der Einhaltung und Überprüfung der Qualifikationsziele auf Studiengangs-, Modul- und Veranstaltungsebene verfügt. Zudem muss die Verankerung der Qualifikationsziele der einzelnen Studiengänge jedoch noch in geeigneter Form in verbindlichen Dokumenten erfolgen. 2 Kompetenzorientiertes Prüfen Die DSHS benennt in ihrer Selbstdokumentation sowohl Aspekte der Studierbarkeit, die die Prüfungsorganisation- und -durchführung sowie die Prüfungsdichte betreffen, wie auch Aspekte des Prüfungssystems, die modulbezogene und wissens- und kompetenzorientierte Prüfungen sicherstellen, als relevant zur Qualitätssicherung des kompetenzorientierten Prüfens. Vor diesem Hintergrund werden mit Blick auf die Studierbarkeit im Rahmen der systematischen Studiengangsevaluation die jeweiligen studiengangsbezogenen Regelungen zur Prüfungsdurchführung und der Ablauf des Prüfungsprozesses daraufhin überprüft, ob sie mit dem hochschulweit verbindlich festgelegten Prozess der Prüfungsorganisation (wie im Atlas der Qualitätsgestaltung festgelegt) übereinstimmen. Die Gewährleistung einer adäquaten und belastungsangemessenen Prüfungsdichte wird anhand der Regelungen in dem jeweiligen Modulhandbuch überprüft. Zur Verankerung kompetenzorientierter Lernziele sowie der entsprechenden Prüfungsformen in den Modulbeschreibungen sollen die bisherigen Kategorien „zu erwerbende Kompetenzen“, „Schlüsselqualifikationen“ und „zentrale Inhaltsbereiche“ in einer Kategorie „kompetenzorientierter 34 Lernziele“ zusammengefasst werden. Die Formulierung der kompetenzorientierte Lernzielen soll dabei auf der Basis von Niveaustufen aus der kognitiven Taxonomie von Bloom als zukünftige und beobachtbare Handlungen, die feststellbar und beurteilbar sind, beschrieben werden. Dazu hat die DSHS bereits auf Basis von Ergebnissen der Absolventenstudien einen hochschul- und studiengangsspezifischen Kompetenzkatalog erarbeitet, der auch Vorschläge dazu beinhaltet, welche Prüfungsformen zur Sicherstellung der systematischen Kompetenzverfolgung im Studiengang eingesetzt werden können. Aufgabe der Studiengangsleitungen ist es, sicherzustellen, dass die im Katalog genannten Kompetenzen an geeigneter Stelle im Studienverlauf vermittelt werden. Die Dokumentation erfolgt im Modulhandbuch. Die qualitative Überprüfung der Verankerung der kompetenzorientierten Lernziele und entsprechender Prüfungsformen erfolgt in der systematischen Studiengangsevaluation, in die auch die Ergebnisse der regelmäßigen Dozierendenbefragung einfließen. Die Grundlage für die Überprüfung bietet das entsprechende Kennzahlen- und Indikatorenset (unter Bezugnahme auf die Leitsätze guter Lehre). Die Leitfragen lauten: Sind die Kompetenzen des studiengangsspezifischen Kompetenzkatalogs im Modulhandbuch sinnvoll im Studienverlauf verankert? Sind die ausgewählten wissenschaftlichen Kernkompetenzen im Modulhandbuch sinnvoll im Studienverlauf verankert? Sind die vorgesehenen Prüfungsformen in Verbindung mit der entsprechenden zu erwerbenden Kompetenz im Modulhandbuch verankert? Falls während bei der systematischen Studiengangsevaluation deutlich wird, dass Verbesserungen im Hinblick auf die Prüfungsorganisation oder das Prüfungssystem notwendig sind, wird dies im Maßnahmenplan für den Studiengang dokumentiert. Bewertung: Zum Zeitpunkt der zweiten Begehung gab es an der DSHS noch keinen definierten hochschulweiten Konsens, was im Detail „Kompetenzorientiertes Lehren und Prüfen“ ist. Vieles stellte sich als gelebte Praxis von Kompetenzorientierung dar, die jedoch noch nicht in schriftlicher Form dokumentiert oder in Prozesse überführt war. Agenden und Checklisten befanden sich zum Zeitpunkt des Verfahrens in der Erstellung. Die im Rahmen der Begehung befragten Lehrenden berichteten, dass auch der Prozess der Systemakkreditierung zu einer Sensibilisierung und einer intensiveren Beschäftigung mit Themen wie bspw. dem kompetenzorientierten Prüfen geführt hat. Gleichzeitig wurde von den Studierenden zunehmend eine stärkere Kompetenzorientierung eingefordert, die zwar bereits gelebt aber noch nicht explizit artikuliert und verschriftlicht war. Daraufhin wurden verschiedene Arbeitsgruppen eingerichtet, z.B. „Kompetenzziele in Lehre und Prüfung“, deren Ergebnisse direkt in die Studiengänge gespiegelt wurden. Den GutachterInnen wurden dazu Beispiele aus verschiedenen Studiengängen vorgestellt. In einzelnen Studiengängen haben halbjährliche Treffen zusammen mit der Studiengangsleitung stattgefunden, in denen Mitglieder der Abteilung HQ und Modulverantwortliche weitere TeilnehmerInnen waren; auch wurden Workshops und einige Weiterbildungsangebote bereitgestellt. Gerade in Studiengängen mit einem hohen sportpraktischen Anteil wie bspw. „Sport, Erlebnis und Bewegung“ (SEB) ist eine intensive Diskussion zur Prüfung von Kompetenzen möglich. Die Gutachtergruppe begrüßt die intensive Auseinandersetzung der DSHS mit der beschriebenen Thematik. Für die Überarbeitung von Modulbeschreibungen (wie zum Zeitpunkt des Verfahrens im Studiengang SEB) wurden Muster erstellt, orientiert an der KIT-Tabelle der Kompetenzziele (um Lernziele einordnen zu können bzw. zu formulieren). Die ersten Rückmeldungen zeigen nach Angaben der FachvertreterInnen, dass die Vorgabe dazu führt, dass es gut gelingt, Ausbildungsziele so zu 35 formulieren, dass sie sowohl den Studierenden klar werden wie auch den Lehrenden zeigen, worauf hingearbeitet werden muss. Auch für den Bereich des Basisstudiums wurden Ziele formuliert und in die Modulbeschreibungen integriert überarbeitet. Entsprechende Muster bzw. Vorlagen für dieses Merkmal existieren. Die Hochschule hat erkannt, dass in allen Modulen die verschiedenen Kompetenzebenen formuliert werden müssen, um eine Vergleichbarkeit zu erreichen. Dies ist in den Augen der Gutachtergruppe auch notwendig. Als Modell für die Lernziele wird das Bloomsche Taxonomie Modell verwendet. Bei der Formulierung von Learning Outcomes findet eine enge Abstimmung zwischen Studiengangsleitung und den Modulbeauftragten statt (halbjährliche Treffen). An dieser Stelle im Verfahren wurde deutlich, wie wichtig die Kommunikation zwischen den Beteiligten ist. In den Studiengängen sind Modulleitertreffen sowie Studiengangskollegien zwischen allen Beteiligten eines Studiengangs unter Beteiligung von Studierenden verbindlich festgeschrieben. Diese Vorgehensweise und Prozesse sind den GutachterInnen verständlich und nachvollziehbar. In der Sportpraxis gibt es noch eine weitere Ebene, nämlich die der FachvertreterInnen, die über die verschiedenen Institute verteilt sind. Sie treffen sich innerhalb des Sportlehrgebiets, um die Prüfungen vor- und nachzubereiten. Aber auch individuelle und soziale Kompetenzen werden in den Studiengängen geprüft. Hierzu liegen verschiedene Modelle vor; z.B. die Durchführung von Lehrübungen mit einer anschließenden Reflexion der eigenen Arbeit. Darüber hinaus experimentiert die Hochschule auch mit neuen Prüfungsformen (bspw. Durchführung von Rollenspielen). Dies unterstreicht die Wandlungsfähigkeit und Reflexion der Hochschule, in diesem Zusammenhang neue Verfahren auszuprobieren und intern zu evaluieren. Dies wird auch durch das Projekt „Kompetenzorientierung in der Lehre“ unterstützt. Lehrende haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, sich auch individuell von der Abteilung HQ beraten zu lassen. Im letzten Jahr gab es nach Angaben der Hochschule 44 Einzelprojekte zur individuellen Lehrberatung. Für die neuen Lehrkräfte gibt es ein verpflichtendes Angebot: Hier spielt auch die kompetenzorientierte Ausrichtung von Lehre und Prüfungen eine wichtige Rolle. Diese betrifft bislang insbesondere die Lehrkräfte für besondere Aufgaben und die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen. Die Prüfungsordnungen der Hochschule sehen verschiedene Prüfungsformen vor. Prüfungsvariabilität wird durch die Angaben in den Modulhandbüchern, die in der Stichprobe vorlagen, belegt. Bei der Erstellung und bei der Überarbeitung der Modulbeschreibungen findet in den entsprechenden Gremien eine Diskussion über die Form der Prüfungen statt. Auch wird das Feedback der Studierenden berücksichtigt. Bei der Festlegung der Prüfungsformen durch die Modulverantwortlichen/Lehrenden wird auch weiterhin darauf geachtet, dass diese Prüfungen in den Modulen zu den Lernzielen / Kompetenzen passen. Aus Sicht der Gutachtergruppe liegt hiermit ein reflektiertes Vorgehen vor. Die im Rahmen des Verfahrens befragten Studierenden konnten bestätigten, dass die Kompetenzen, die abgeprüft werden, im Vorfeld bekannt sind. Am Anfang jeder Veranstaltung werden die Learning Outcomes vorgestellt und weitere Wünsche abgefragt. Auch konnte der Eindruck bestätigt werden, dass die Prüfungsformen sich weiterentwickelt haben und so ein größeres Angebot nun zur Verfügung steht. Zusammenfassend stellt die Gutachtergruppe fest, dass die Hochschule ein hohes Problembewusstsein für das Thema „Kompetenzorientiertes Prüfen“ hat. Vieles ist noch „Work in Progress“, die Ansätze, die existieren, zeigen jedoch, dass sich die Hochschule „auf einem guten Weg“ befindet. Jedoch besteht noch keine verbindliche Übereinkunft, die sich an der aktuellen Diskussion in Deutschland orientiert. Das Prorektorat und die Abteilung HQ sind sich dieser Problematik bewusst. Die Thematik ist auch im neuen Hochschulentwicklungsplan verankert. Dennoch kann die Gutachtergruppe feststellen, dass das Kriterium als erfüllt anzusehen ist. 36 3 Studiengang M.Sc. Sport Management Kurzbeschreibung des Studiengangs Der Masterstudiengang „Sport Management“ zielt darauf, seine AbsolventInnen auf der Basis sportökonomischer Methoden und Systemkompetenzen zu eigenständiger Forschungsarbeit zu befähigen und sie für Tätigkeiten im höheren Management von Sportorganisationen, für die Beratungsbranche sowie für die universitäre und kommerzielle Forschung auszubilden. Der Studiengang ist nach Angaben der Hochschule ein sehr forschungsorientiertes Programm mit einer internationalen Perspektive. Die gesamte Lehre findet in englischer Sprache statt. Die Studierenden sollen eine solide Expertise basierend auf aktuellen Forschungsfragen und den wissenschaftlichen Grundlagen des Faches für die Entscheidungsfindung im internationalen Sportmanagement aufbauen. Die Inhalte und Lernziele sollen die drei Hauptbereiche des Sportmanagements „Öffentliche Verwaltung/Sportorganisationen“, „Beratung“ und „akademischen sowie kommerziellen Forschung“ abdecken. Der Studiengang ist sowohl für AbsolventInnen der entsprechenden Bachelorstudiengänge der DSHS als Vertiefung anschlussfähig, als auch für andere BachelorabsolventInnen aus den Wirtschaftswissenschaften, die sich für eine Spezialisierung an der Schnittstelle zwischen Sport und Wirtschaft interessieren. Als Zulassungsvoraussetzungen werden Englischkenntnisse und ein einschlägiger Bachelorabschluss mit einer Abschlussnote von mindestens 2,5 verlangt. Die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber wird u.a. durch ein Motivationsschreiben überprüft. Die Zulassung zum Studium erfolgt lediglich zum Wintersemester. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 begrenzt. Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von vier Semestern (120 CP). Als Abschlussgrad wird „Master of Science“ vergeben. Im ersten Studienjahr belegen die Studierenden Module u.a. aus den Bereichen „Internationale Sportadministration“, „Messung und Evaluierung im Sportmanagement“, „Soziale/Psychologische Aspekte des Sportmanagements“, „Rechtliche Aspekte“ und „Sportmarketingforschung“. Im zweiten Semester beginnt auch die Teilnahme an einem Forschungsprojekt, das sich über zwei Semester erstreckt. Im dritten Semester werden insbesondere die Themenfelder „Sportmarketingforschung“, „Strategie & Planung“ sowie „Sportökonomie/Sportfinanzforschung“ angesprochen. Das Kolloquium für die Masterarbeit bereitet die Erstellung dieser im vierten Semester vor. Der Studiengang ist am Institut für Sportökonomie und Sportmanagement angesiedelt. Das Institut verfügt aktuell über zwei Professuren sowie 14 weitere MitarbeiterInnen. An der Lehre sind darüber hinaus Professuren und wissenschaftliche MitarbeiterInnen aus anderen Instituten der DSHS sowie externe Lehrbeauftragte beteiligt. Die Verantwortung für den Studiengang liegt beim akademischen Leiter/der akademischen Leiterin und seiner Stellvertreterin. Hinzu kommen der Zulassungsausschuss und die Modulverantwortlichen. Die Hochschule hat Studierendenstatistiken vorgelegt, die u. a. Angaben zu Studienzeiten und Verbleibsquoten enthalten, und die Anzahl der AbsolventInnen sowie die durchschnittlichen Abschlussnoten dokumentiert. Folgende Qualitätssicherungswerkzeuge wurden in den vergangenen Jahre von der DSHS auf den Studiengang bezogen angewendet: Studiengangsevaluation (WS 2010/11); Studierendenbefragungen (SoSe2010 und 2011); Lehrendenbefragung (SoSe 2011). Hinzu kommt die Führung von Studierenden- und Prüfungsstatistiken. Aus den Ergebnissen dieser Befragungen wurde u.a. eine Aufstellung mit Stärken und Schwächen des Studiengangs aus verschiedenen Perspektiven (Studierende, Lehrende etc.) erstellt. 37 Bewertung: Qualitätssicherung des Studiengangs Der seit 2009 bestehende Studiengang M.Sc. Sport Management hat an der DSHS alle relevanten Stufen des internen Qualitätssicherungssystems durchlaufen, die in Abschnitt 3.3.3 beschrieben wurden. Im Detail hat die Gutachtergruppe den Ablauf der Evaluation und Re-Zertifizierung betrachtet, um einen Eindruck zu gewinnen, wie die von der Hochschule anvisierte Zeitschiene realisiert wurde. Der Prozess lief von Januar 2011 bis Februar 2012 (Beschluss zur Re-Zertifizierung), mit einem Rückkoppelungsworkshop mit anschließendem Bericht an das Rektorat Ende 2013. Die Gutachtergruppe empfand diesen Zeitraum als angemessen, suchte jedoch Klärung darüber, warum Modulhandbuchänderungen parallel zu diesem Prozess vorgenommen wurden (noch bevor die Evaluationsergebnisse vorlagen). Dies erklärte sich daraus, dass zusätzlich weitere qualitätssichernde Maßnahmen, wie eine „Student Feedback“-Studie, durchgeführt worden waren. Berechtigterweise war die Hochschule darauf bedacht, zeitnah auf ein solches Feedback von Studierenden zu reagieren anstatt in allen Aspekten auf den kompletten Durchlauf des Evaluations- und Re- Zertifizierungsprozesses zu warten. So zeigte sich vielschichtig, dass die DSHS aktiv auf die Ergebnisse aus der Qualitätssicherung reagiert. Aus den Unterlagen zu den einzelnen Prozessen, z.B. zum Rückkoppelungsworkshop, wurde deutlich, dass die Hochschule Studierende und AbsolventInnen routinemäßig an ihren qualitätssichernden Maßnahmen beteiligt hat. Studiengangsziele Der Masterstudiengang Sport Management wurde allerdings nach dem Expertenworkshop noch einmal umpositioniert, um sich zielgerichteter als forschungsorientiertes ‘niche-market program‘von ähnlichen Programmen abzuheben. Damit wird als Qualifikationsziel deutlich die Vorbereitung auf wissenschaftliche Forschung und eventuelle Promotion in den Vordergrund gestellt. Studierende werden sowohl auf fachliche Inhalte vorbereitet als auch angeleitet, relevante übergreifende analytische, abstrahierende und kritische Fähigkeiten zu entwickeln. Aspekte des Studiengangs, insbesondere die Exkursionen, Auslandsaufenthalte und in- und ausländische Gastdozenten aus der Berufspraxis, verhelfen den Studierenden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und befähigt zum gesellschaftlichen Engagement, insbesondere in diesem Studiengang zur internationalen Kooperation. Zulassung zum Studium Über die Internetseiten sind die Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang sowohl für inländische BewerberInnen als auch für Interessierte im Ausland leicht zugänglich. Ein abrufbarer Studiengangsflyer bringt im Kurzformat alle wichtigen Informationen, wie die Zulassungsvoraussetzungen, zusammen. Zusätzlich wird ein „Master-Infotag“ an der Hochschule für alle Personen angeboten, die an der Aufnahme eines Masterstudiums an der Deutschen Sporthochschule Köln interessiert sind. Es werden allgemeine Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der Bewerbung sowie zum Zulassungsverfahren vermittelt. Die Zulassungsvoraussetzungen sind so angesetzt, dass die Anforderungen des Studienganges zu bewältigen sind. Alle zusätzlichen relevanten Fähigkeiten, die erwartet werden, sind auf der Internetseite detailliert aufgelistet. Studierende aus dem Studiengang bestätigten im Rahmen des Verfahrens, dass sie sich vor Studienbeginn gut informiert fühlten. Die forschungsorientierte Fokussierung des Studiengangs hat nach Angaben der Hochschule zunächst nicht mit den Erwartungen der BewerberInnen übereingestimmt. Seitdem bemüht sich die Hochschule sehr, diese Anforderungen transparent zu machen, so dass BewerberInnen mit klaren Vorstellungen in das Studium starten. Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit Im Masterbereich ist der Frauenanteil, im Gegensatz zum Bachelorbereich, fast ausgeglichen. Im Gegensatz zu allen anderen Studiengängen an der DSHS ist für den Studiengang Sport Management 38 der Sporteignungstest keine Voraussetzung, was ihn damit für eine breite Interessentengruppe erreichbar macht. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Sporthochschule bei der Umsetzung aller gesetzlichen Vorschriften, die auf die Gleichstellung von Frau und Mann wirken. Sie begleitet Stellenbesetzungen und Berufungsverfahren sowie strukturelle Entwicklungen. Dabei wird sie von der Gleichstellungskommission unterstützt. Die Deutsche Sporthochschule Köln begrüßt ausdrücklich die Bewerbung von Frauen und Studierenden mit besonderen Voraussetzungen (z.B. Migrationshintergrund, Bildungsaufstieg) im Sinne der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit und macht dies auf ihrer Webseite und Publikationen deutlich. Befähigung zu qualifizierter Erwerbstätigkeit Der Studiengang hat sich zum Ziel gesetzt, Studierende auf Forschung und Beruf vorzubereiten, zum Beispiel im höheren Sportmanagement und im internationalen Sportmanagement. Vorgezeichnete Berufsfelder ergeben sich im Sportmarketing und im Management von öffentlichem und kommerziellem Sport sowie in der Sportselbstverwaltung. Die Zusammenarbeit mit Trägern wie der Anti-Doping Agentur, und durch die Einbindung von AbsolventInnen des Studiengangs werden den Studierenden kontinuierlich Möglichkeiten zum Einblick in verschiedene Berufsfelder geschaffen. Für Studierende, die sich mit einer Geschäftsidee selbstständig machen wollen, bietet die DSHS mit ihrem Partner hochschulgründernetz cologne (hgnc e.V.) ein entsprechendes Beratungsangebot und Unterstützung auf dem Weg in die Existenzgründung an. Inhalte und Niveau Die Inhalte der Module sind stark an der Fachkompetenz des vorhandenen Lehrpersonals ausgerichtet. Dies ermöglicht die angestrebte forschungsorientierte Lehre, welche als Abgrenzungskriterium zu vielen anderen Studiengängen zum Sportmanagement herangezogen wird. Dies ermöglicht einerseits eine Lehre, die an aktuellen Ergebnissen der internationalen Forschung ausgerichtet ist. Andererseits ist die Anzahl von ForscherInnen einer relativ kleinen Hochschule begrenzt und es werden somit die Themen hinsichtlich der Berufsfeldorientierung für die Studierenden zwangsläufig limitiert. Im Ergebnis kann somit das gesamte Spektrum der Sportmanagementinhalte aufgrund fehlender Wahlmöglichkeiten nicht abgedeckt werden. Abgedeckt sind zentrale Bereiche, wie International Sports Governance, rechtliche, psychologische und soziologische Aspekte im Sportmanagement, Strategie und Planungsansätze, Sportfinanzierung; Sportmarketing und Sportökonomie sowie Forschungsprojekte in unterschiedlichen Disziplinen und Messmethoden. Nicht abgedeckt sind aber auch zentrale Forschungsfelder, wie z.B. Sportsteuern, Sportcontrolling, Sport Facility Management und Sportdienstleistungen, welche ebenfalls Berufsfelder in Forschung und der Praxis im Sportmanagement eröffnen. Darüber hinaus gibt es ein sehr spezielles – aber auch wichtiges – Modul zur Olympischen Bewegung und dessen Management. Es gibt aber keine speziellen Module zu anderen Bewegungen im Sport, wie z.B. anderen Megaevents von der FIFA und der UEFA. Dennoch passt das Lehrprogramm gut zur angestrebten Positionierung einer forschungsorientierten Lehre. Es wird auch ein hohes Niveau in der akademischen Ausbildung garantiert, weil die Lehre an die jeweilige Forschung an der Deutschen Sporthochschule Köln gekoppelt ist. Die Ausbildung für wissenschaftlichen Nachwuchs ist demzufolge vorbildlich gewährleistet. Auch in der Praxis gibt es Positionen, für die eine wissenschaftliche Ausbildung von Vorteil ist. Gerade deshalb wäre auch eine klarere Positionierung und Kommunikationspolitik hinsichtlich der der Lernziele und Inhalte wünschenswert, damit den Studierenden vor Aufnahme des Studiums bereits klar ist, für welche Teilbereiche sie sich im Sinne einer Spezialisierung im Masterstudiengang an der Deutschen Sporthochschule optimal weiterqualifizieren können und für welche nicht. 39 Modulbeschreibungen Der Gutachtergruppe wurden die Modulbeschreibungen zum Studiengang vollständig vorgelegt, welche auch im Internet leicht abrufbar sind, und dort jedes Studienjahr neu hinterlegt werden. Dort finden sich ebenfalls die Modulbeschreibungen der Vorjahre für die Studierenden in höheren Semestern. Dieser Aspekt der Informationsaufbereitung ist ausgezeichnet. Mobilitätsfenster Bereits im Studiengangsflyer wird auf die Möglichkeit eines Auslandssemesters hingewiesen. Insbesondere das dritte und vierte Semester des Studiengangs werden von der Hochschule als „auslandsgeeignet“ hervorgehoben. Das Auslandsamt der Hochschule hilft Studierenden sowohl bei einem Studium in Europa oder Übersee als auch bei der Organisation eines Praktikums im Ausland. Wie zu erwarten ist die Nachfrage unter den Studierenden im Rahmen des Masterstudiums nicht hoch, zumal der Anteil ausländischer Studierenden durch die Lehrsprache Englisch ohnehin hoch ist. Studienorganisation Die Verantwortlichkeiten für den Studiengang sind klar geregelt. Für jeden Studiengang listet die Hochschule Studiengangsleitung, Vertretung, Koordination und Modulbeauftragte, die jeweils klare Vorgaben darüber haben, was von ihnen erwartet wird. Die Lehrorganisation ist in der Stabstelle „Akademische Planung und Steuerung“ verortet. Das Aufgabenspektrum der Lehrorganisation umfasst unter anderem die Planung des Lehrbedarfs, die Koordination des Lehrangebots einschließlich der Bedarfsermittlung und Befürwortung von Lehraufträgen, Aktualisierung und Pflege der Modulhandbücher und der Studienpläne sowie die Überprüfung der geleisteten Lehre (Deputatserfassung). Die Studienplätze in den Masterstudiengängen sind auf jeweils 30 Studierende begrenzt. Dadurch werden keine Alternativveranstaltungen angeboten, sondern alle Studierenden absolvieren geschlossen alle für das jeweilige Semester vorgesehenen Lehrveranstaltungen, soweit sie die Voraussetzungen erfüllen. Durch verschiedene qualitätssichernde Maßnahmen überprüft die DSHS immer wieder, ob die Lehrangebote im Studiengang inhaltlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt sind. An vorgelegten Modulhandbuchänderungen wurde sichtbar, dass dort, wo zum Beispiel Überschneidungen im Curriculum festgestellt wurden, direkt Modulinhalte modifiziert wurden, um diesem Rechnung zu tragen. Information, Beratung und Betreuung Für den Studienstart hat die DSHS eigene Internetseiten erstellt, die StudienanfängerInnen dabei helfen, sich an der Hochschule zu orientieren. Neben Hinweisen auf wichtige Anlaufstellen und zu den diversen Einrichtungen an der Hochschule, werden über Videotutorials virtuelle Einführungen in Lehre Studium und Forschung gegeben. Über Downloads können grundlegende Informationen und zum Beispiel das „Erstsemester ABC“ heruntergeladen werden. Studierende können die Angebote der zentralen Studienberatung und des Career Service in Anspruch nehmen. Zudem gibt es Serviceangebote des Akademischen Auslandsamt in Bezug auf Mobilitätsangebote und eines IT Helpdesk. Viele Informationsangebote sind durch detaillierte Internetseiten jederzeit abrufbar. Zusätzlich können die Studierenden individuelle Gesprächstermine vereinbaren. Die Studierenden sehen (nach eigenen Angaben) in erster Linie die Studiengangsleitung als erste Anlaufstelle für Fragen und Probleme. Zusätzlich zu festgelegten Sprechstundenzeiten können die Studierenden adhoc-Gespräche arrangieren oder per E-Mail auch außerhalb dieser Zeiten Anliegen vorbringen. Mit der Rücklaufzeit, selbst von externen Lehrenden, waren die im Rahmen der Begehung befragten Studierenden sehr zufrieden. Für Studierende in besonderen Lebenslagen, zum Beispiel mit Behinderung, gibt es ausreichende Angebote. Die Rektoratsbeauftragten für behinderte 40 Studierende stehen für spezielle Fragen zur gezielten Unterstützung vor und während des Studiums zur Verfügung. Modularisierung und Credit Vergabe Der Masterstudiengang Sport Management ist durch eine Vielzahl an Lehr- und Lernformen gekennzeichnet. Der Studienplan weist aus, dass die ursprünglich zwölf, jetzt vierzehn Module, die mit zwischen vier und acht Wochenstunden veranlagt sind, jeweils meist Seminare und Übungen anbieten. Aus den detaillierten Modulbeschreibungen geht hervor, dass viele Module aus Vorlesung, Seminar, Übung, Präsentationen, Gruppenarbeit und selbstständigem Lernen bestehen. Die Studierenden selber heben im Verfahren hervor, dass viele Module besondere Betonung auf Einzel- oder Gruppenpräsentationen legen, während sie selbst mehr Wert auf verstärkten Input der Lehrenden legen würden. Dies war schon 2011 in der Studiengangsevaluation als zentrale Schwäche identifiziert worden. Die zwischenzeitlich erfolgten Modulhandbuchänderungen lassen erkennen, dass Bemühungen unternommen wurden, eine pädagogisch effektivere Balance herzustellen. Die Hochschule hat ein Konzept für die Workloaderfassung, das 2010 entwickelt wurde, nachdem jeder Studiengang alle sieben Jahre einmal eine Workloaderhebung durchläuft. Der Studiengang Sport Management hat im ersten Jahr des Verfahrensmit fünf Studierenden an diesem Prozess teilgenommen, wobei flächendeckend alle Module des Studiengangs miteinbezogen waren. Im Gespräch mit der Gutachtergruppe haben die Studierenden erneut bestätigt, dass der Workload des Studiengangs zwar Schwankungen unterliegt, diese sich aber im Laufe des Jahres ausgleichen, so dass der Workload, der in den Modulhandbüchern angegeben ist, insgesamt sowohl realistisch als auch angemessen ist. Die Hochschule hat für den Studiengang Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen und außerhalb der Hochschule erbrachte Leistungen vorgesehen und diese verbindlich festgeschrieben. Eine mögliche Anerkennung von im Ausland (an Partneruniversitäten) erbrachten Studienleistungen muss vom Studierenden mit der Studiengangleitung vor dem Auslandssemester abgesprochen und von dieser auf dem Antrag auf Anerkennung befürwortet werden. Die Zuständigkeit für die Anerkennung liegt beim Prüfungsausschuss. § 10 der Masterprüfungsordnung legt verbindlich fest, wie die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen gehandhabt wird. Dies geht konform zur Lissabon-Konvention. Prüfungen und Prüfungsordnungen Die Prüfungsordnung für alle sportwissenschaftlichen Masterstudiengänge ist im Webportal der Hochschule veröffentlicht und offen einsehbar. Diese Prüfungsordnung wurde einer Rechtsprüfung unterzogen. Für jedes Modul ist eine Modulprüfung vorgesehen. Die Formate reichen von 100% schriftliche Prüfung zu Mischformen wie 40% Präsentation und 60% Forschungsreport. Änderungen der Prüfungsform eines Moduls müssen detailliert schriftlich begründet werden, was sicherstellt, dass die Prüfungsformen die zu vermittelnden Kompetenzen angemessen abprüfen. Insgesamt erleben die Studierenden eine Vielzahl an Prüfungsformen und die Angemessenheit dieser Instrumente wurde in der Studiengangsevaluation und Dozentenbefragung überprüft und weitgehend bestätigt. Notwendige Änderungen wurden vorgenommen. Personelle Ressourcen Es sind genügend personelle Ressourcen vorhanden, um die Lehre und Betreuung der Studierenden im Studiengang zu gewährleisten. Der Anteil professoraler Lehre liegt bei diesem Studiengang relativ hoch, was angesichts des Anspruchs auf forschungsorientiertes Lehren auch nicht unangemessen scheint. Die Studierenden wissen insbesondere die Einbindung von externen Lehrbeauftragten und Gastdozenten zu schätzen, die besonders für die Praxis wichtige Impulse geben können, obwohl der 41 hohe Grad an Lehrkräften mit Zeitverträgen auch Anlass zur Besorgnis gegeben hat, wie man in der Studiengangsevaluation feststellte. Sächliche Ressourcen Der Studiengang, der nicht in erster Linie praktisch orientiert ist, ist ausreichend mit Sach- und Fachmitteln, wie Räumlichkeiten, Bibliothek, und Computerarbeitsplätzen, ausgestattet, um die Lehre und Betreuung der Studierenden im Studiengang zu gewährleisten. Die im Rahmen der Vor-Ort- Begehung befragten Studierenden haben bestätigt, dass es ausreichend Zugriff auf geeignete Literatur gibt, wobei englische Materialien vor allem online genutzt werden, während der Präsenzbestand der Bibliothek weitgehend muttersprachliche Bände anbietet. Zusammenfassend kommt die Gutachtergruppe zu dem Schluss, dass der Studiengang den zum Zeitpunkt des Verfahrens aktuellen Kriterien des Akkreditierungsrates für die Programmakkreditierung entspricht. 4 Spezifika der Lehramtsstudiengänge: Umsetzung der landesspezifischen Vorgaben Zum Verfahren: Nach den Vorgaben des Akkreditierungsrates sind Lehramtsstudiengänge im Verfahren der Systemakkreditierung auf zwei Ebenen zu berücksichtigen: Zum einen sind gemäß Abschnitt 5.8 der Verfahrensregeln die landesspezifischen Regelungen für die Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Merkmal im Rahmen der Stichproben in der zweiten Begehung zur Systembegutachtung zur berücksichtigen. Zum anderen ist gemäß Abschnitt 5.9 – in Anlehnung an die Programmakkreditierung – eine stichprobenartige Begutachtung dieser Studiengänge durchzuführen. Diese „dient insbesondere dazu, die Einhaltung der Vorgaben der Kultusministerkonferenz sowie der landesspezifischen Vorgaben und der Kriterien des Akkreditierung für die Akkreditierung von Studiengängen in diesen Studiengängen zur überprüfen.“ Dazu sind Gutachtergruppen zu bestellen, „die eine sachgemäße fachliche Begutachtung der Studiengänge in allen für die Prüfverfahren relevanten Bereichen gewährleisten. Gutachterinnen und Gutachter aus der Studierendenschaft und der Berufspraxis sowie mindestens ein Mitglied der Gutachtergruppe für die Systemakkreditierung sind zu beteiligen.“ Entsprechend § 11 LABG NRW wurde auch ein Vertreter des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW an der Begutachtung beteiligt. In Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW wurde im Juni 2013 festgelegt, dass alle kooperativen Lehramtsstudiengänge an der DSHS Köln in einer stichprobenartigen Begutachtung zusammengefasst werden können, da die DSHS die Lehramtsausbildung ausschließlich im Fach Sport sowie teilweise in den Bildungswissenschaften und diese in Kooperation mit anderen Hochschulen in NRW anbietet. Zudem wurden die Studienangebote in der Lehrerbildung einschließlich der Kooperationsmodelle mit den Universitäten Köln und Siegen im Rahmen gesonderter Programmakkreditierungsverfahren durch Gutachtergruppen in enger zeitlicher Nähe zur anstehenden Stichprobenbegutachtung geprüft. Als GutachterInnen für die stichprobenartige Begutachtung wurden benannt: Prof. Dr. Robert Prohl, Institut für Sportwissenschaften, Goethe-Universität Frankfurt am Main (Mitglied der Gutachtergruppe für die Systembegutachtung) Prof. Dr. Kerstin Rabenstein, Institut für Erziehungswissenschaft, Georg-August-Universität Göttingen 42 StD Ludger Voßkamp, Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Paderborn (Vertreter der Berufspraxis) Erik Donner, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (Studentischer Gutachter) Als Vertreter des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW wirkte mit: RSD Peter Meurel, Landesprüfungsamt Dortmund Die Begehung fand am 06.05.2015 in Köln statt. Das Gutachten zur stichprobenartigen Begutachtung wurde der Gutachtergruppe für die Systemakkreditierung zur Verfügung gestellt. Im Folgenden erfolgt eine Zusammenfassung der gutachterlichen Bewertungen zum Merkmal sowie zur stichprobenartigen Begutachtung des Lehramts. Kurzbeschreibung: Die DSHS ist die einzige Hochschule zur Ausbildung von Lehrkräften für das Unterrichtsfach Sport im Rheinland. Sie bietet Teilstudiengänge im Fach für alle Schulformen in NRW (d.h. für „Gymnasien und Gesamtschulen“, „Berufskollegs“, „Haupt-, Real- und Gesamtschulen“ und „Grundschulen“ sowie für das „Lehramt für sonderpädagogische Förderung“) an. Die Umstellung des Lehramtsangebots auf Bachelor- und Masterstudiengänge erfolgte zum Wintersemester 2011/12. Die Teilstudiengänge werden in Kooperation mit der Universität zu Köln sowie der Universität Siegen angeboten. Das zentrale Gremium für die lehrbildenden Teilstudiengänge der DSHS stellt die Steuerungsgruppe Lehramt da. Sie gibt ihre Änderungsvorschläge an die AG Lehre weiter. Das SportlehrerInnen- Ausbildungs-Zentrum (SpAZ) hat die Aufgabe, die Ausbildung der SportlehrerInnen fachübergreifend zu fördern. Es übernimmt u.a. die Studienberatung, die Angebotskoordination und Koordinierung von Forschungsvorhaben sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung. Für die Teilstudiengänge des Faches Sport und der Bildungswissenschaften ist jeweils eine Studiengangsleitung berufen worden. Die Kooperationsvereinbarung mit der Universität Siegen wurde im Jahr 2013 geschlossen. Die Vereinbarung mit der Universität zu Köln ist Ende 2014 in Kraft getreten. Die DSHS nimmt an den Treffen des Steuerungskreises der Universität Siegen für die Lehrebildung teil. Gleiches gilt für den Lenkungsausschuss der Universität zu Köln. Zugangsvoraussetzung für alle Lehramtsstudiengänge an der DSHS Köln ist grundsätzlich die allgemeine Hochschulreife (oder ein als gleichwertig anzusehender Abschluss bzw. eine gleichwertige berufliche Qualifizierung) und der Nachweis über die besondere Eignung für die Studiengänge im Lehramt Sport. Je nach Schulform werden alle bzw. einige der folgenden Module im Bachelorstudium an der DSHS studiert: „Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden“; „Grund- legende Bewegungserfahrungen initiieren“; „Schulsport verstehen und gestalten“; „Bewegungs- möglichkeiten erkunden und Lernprozesse verstehen“; „Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erleben“; „Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln“; „Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern“; „Schulsport reflektieren und bewerten“; „Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen“ und „gesunde Lebensführung und Teilhabe durch Sport und Bewegung ermöglichen“. Im Masterstudium werden je nach Schulform zwei bzw. drei der folgenden Module belegt: „Sportunterricht analysieren, planen und auswerten“; Sportspiele wettkampforientiert analysieren und vermitteln“, „Gesellschaftlichen Wandel verstehen und auf Sport beziehen“ und „Kindliche Bewegung diagnostizieren und fördern“. Das erste Mastersemester dient der Vorbereitung auf das 43 Praxissemester und thematisiert Fragen der Planung, Durchführung und Auswertung von Sportunterricht. Studierende sollen darüber hinaus für Unterrichtsstörungen und Konflikte sensibilisiert werden. Die Module des dritten und vierten Mastersemesters sollen einige der im Praxissemester erlebten Situationen und Sachverhalte aufgreifen und Hilfen zur Einordnung und Interpretation geben. Die Studiengänge für Gymnasium/Gesamtschule, Berufskolleg und Haupt-/Realschule (Sekundarstufe I und II) weisen dabei Gemeinsamkeiten auf, während die Grund- und Förderschulen mit eigenen didaktischen Veranstaltungen ausgestattet sind. In allen Schulformen gilt jedoch gleichermaßen, dass alle geplanten Veranstaltungen lehramtsspezifisch sind. Eine gemeinsame Prüfungsordnung regelt den Aufbau des Studiums zwischen den Kooperationspartnern. Lehramtsstudierende an der Deutschen Sporthochschule, die in Kooperation mit der Universität zu Köln für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen eingeschrieben sind, studieren die Bildungswissenschaften an der DSHS Köln in den fünf Modulen des Kerncurriculums (Erziehen, Beurteilen, Unterrichten, Innovieren und Diagnostizieren/Fördern). Lehramtsstudierende, die in Kooperation mit der Universität Siegen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen eingeschrieben sind, studieren die Bildungswissenschaften im Bachelorstudium an der DSHS Köln und im Masterstudium an der Universität Siegen. Die DSHS verfügt über eine separate Praktikumsordnung für die einzelnen Praktika im Rahmen der Lehramtsausbildung. Regelmäßig stattfindende Gesprächsrunden zwischen den Kooperationspartnern sollen die Studierbarkeit der Angebote sicherstellen. Die studentische Arbeitsbelastung beträgt pro Semester im Studium mit einem anderen Fach und den Bildungswissenschaften ca. 900 Stunden. Je nach Kooperationspartner kann es zu leichten Abweichungen kommen. Ein überschneidungsfreies Studium ist nicht in allen Kombinationen möglich. Dies liegt nach Angaben der DSHS vor allem in der Entfernung der Hochschulstandorte der Kooperationspartner begründet. Die Studierenden sollen u.a. in diesem Zusammenhang intensiv beraten werden. Tutorienprogramme werden angeboten. Da die gestuften Studiengänge im Lehramt erst vor einigen Jahren eingeführt wurden, haben diese nach Angaben der DSHS bislang erst einige Teilschritte im Qualitätssicherungssystem durchlaufen. Im SoSe 2013 fand eine Lehrveranstaltungsevaluation im Bereich Lehramt/Bildungswissenschaften statt. § 5 der OQM sieht die verbindliche Einbeziehung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung im Rahmen der externen Begutachtungen vor. Die Leitfäden zur Erstellung von Antragsunterlagen für Studiengänge im Qualitätssicherungssystem der DSHS werden laut Unterlagen der Hochschule aktuell um die landesrechtlichen/bundesrechtlichen Vorgaben zur Lehrerbildung ergänzt. Ergebniszusammenfassung: Insgesamt sind die Ziele der lehramtsbezogenen Teilstudiengänge nachvollziehbar und transparent dargestellt. Die wissenschaftliche Befähigung ebenso wie die Berufsbefähigung und die Persönlichkeitsbildung sind weitgehend gewährleistet. Der Aufbau der Teilstudiengänge folgt den Rahmenvorgaben des Landes. Aktuelle Themen (z.B. Inklusion) werden im Kreis der Lehrenden diskutiert und finden Eingang in die Curricula. Ein entsprechender Prozess muss jedoch noch im QM-System verankert werden (siehe unten). Eine Anpassung der Modulhandbücher an neue Entwicklungen stand zum Zeitpunkt der Begehung noch aus. Die Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern, insbesondere mit der Universität Köln, ist seit Jahren etabliert. Es sind Strukturen der Zusammenarbeit erkennbar, die funktional und auf die 44 Weiterentwicklung von Studiengängen ausgerichtet sind. Nach Aussagen der Beteiligten der DSHS und der Universitäten zu Köln und Siegen sowie insbesondere auch Studierenden funktioniert die Kooperation auch reibungslos. Mit der Eignungsprüfung liegen klar definierte Zugangsvoraussetzungen vor, so dass gewährleistet ist, dass die Studierenden die sportpraktisch-fachdidaktischen Anteile des Lehramtsstudiums absolvieren können, in Bezug auf eine Differenzierung der Anforderungen im Hinblick auf die verschiedenen Lehrämtern muss jedoch noch eine Anpassung an die Landesvorgaben erfolgen. Die Curricula im Fach „Sport“ sowie vor allem die fachdidaktischen Module und die bildungswissenschaftlichen Module sind sinnvoll aufgebaut und im jeweiligen Modulhandbuch dokumentiert. Die geforderten Prüfungsleistungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen entsprechen den Vorgaben der KMK. Jedoch muss eine Aktualisierung der fachdidaktischen Modulbeschreibungen dahingehend erfolgen, dass Diagnose und Förderung entsprechend den aktuellen politischen Vorgaben integriert werden. Für die Weiterentwicklung der Module werden in regelmäßigen Zeitabständen gezielte Evaluationen bestimmter Studienanteile bei Lehrenden und Studierenden erhoben und in der Steuergruppe für die Weiterentwicklung der Module genutzt. Die Studienpläne der Bachelorteilstudiengänge in Kooperation mit den Universitäten zu Köln und Siegen sind grundsätzlich so angelegt, dass in zahlreichen Modulen schulformübergreifend ausgebildet wird. Gleichwohl werden insbesondere in den wenig frequentierten Lehrämtern für Sport an Grundschulen und an Förderschulen auch schulformspezifische Aspekte thematisiert. Vor allem im Berufsfeldpraktikum ist eine Übertragung der erworbenen Kompetenzen auch für Berufsfelder außerhalb des Lehramts angelegt. Das Orientierungspraktikum und das Berufsfeldpraktikum werden sinnvoll vorbereitet und begleitet. Im Berufsfeldpraktikum werden kleine Forschungsaufträge erteilt und die Portfolioarbeit wird in Feedbackrunden reflektiert. Das Praxissemester folgt dem Konzept der jeweiligen kooperierenden Hochschule. Die adäquate fachliche Beratung der Studierenden ist zweifelsohne gegeben. Die Prüfungsdichte ist angemessen, zudem ist die Prüfungsorganisation gut strukturiert. Die Pluralität der Prüfungsformen ist gewährleistet. Das Studium ist grundsätzlich in der Regelstudienzeit studierbar, allerdings kann es in einigen Fällen wegen Überschneidungen oder Engpässen im Fach Bildungswissenschaft an den kooperierenden Hochschulen laut Aussage der Studierenden zur Überschreitung der Regelstudienzeit kommen. Die Belastung der Studierenden im Semester und im Hinblick auf Prüfungen scheint angemessen zu sein. Lehramtsstudierenden in besonderen Lebenslagen steht das umfangreiche Beratungsangebot der Hochschule zur Verfügung. Insgesamt ist ein großes Engagement zu erkennen, einzelfallspezifische Lösungen zu finden. Dies wird von allen Beteiligten, auch von den Studierenden immer wieder berichtet. In der Gesamtschau der Gesprächsrunden im Rahmen der Begehung hat sich der Eindruck bestätigt, dass sich auch mit Blick auf die Ressourcenzuweisung die Situation der Lehramtsausbildung in den letzten Jahren verbessert hat. Gleichwohl erscheint die bisherige Praxis, nach der jeder Dozent/jede Dozentin der Hochschule auch in den Lehramtsteilstudiengängen mitwirkt, eine direkte Zuordnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Lehramtsausbildung jedoch nicht erfolgt, intransparent. Angesichts des Anteils von 30% Lehramtsstudierenden ist die gegenwärtige Vertretung der Fachdidaktik mit zwei Professuren zudem sehr gering. Hier ist eine Aufstockung dringend angeraten, um eine dem Bedarf angemessene Proportion professoraler Lehre zu gewährleisten. 45 Ferner hat sich gezeigt, dass das SpAZ an der Hochschule zwar formal die Aufgaben eines Zentrums für Lehrerbildung übernimmt. Im Gegensatz zur üblichen Praxis an Universitäten ist jedoch keine systematische Beteiligung des SpAZ an Berufungskommissionen vorgesehen, um den Belangen der Lehramtsausbildung Gehör zu verschaffen. Insgesamt bleibt deshalb als eine dringende Forderung festzuhalten, dass die Vertretung der Interessen der Lehrerbildung an der Hochschule stärker institutionalisiert werden sollte, z.B. in Form eines/einer Rektoratsbeauftragten für Lehrerbildung. Das Qualitätssicherungssystem der Hochschule überzeugt in Bezug auf die Lehramtsteilstudiengänge. Innerhalb der DSHS arbeiten die verschiedenen Gremien gut und effektiv zusammen, die Verantwortlichkeiten sind eindeutig bestimmt, die Abläufe zielführend gestaltet. Die Weiterbildung der Lehrenden für die Lehre wird für sehr wichtig gehalten und Angebote dazu unterbreitet. Unklar geblieben ist, wo bzw. bei wem (in welchem Gremien) die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung neuer externer Vorgaben angesiedelt sind. Das Aufgreifen und Einspeisen neuer Themen ist stark personengebunden. Empfohlen wird, es an einer bestimmten Stelle institutionell als Aufgabe anzusiedeln. Der Prozess der Einarbeitung veränderter externer Vorgaben (z.B. KMK, AKR und Land NRW) in den Steuerungsprozess muss doch definiert werden. Zusammenfassend kommt die Gutachtergruppe zu dem Schluss, dass die Teilstudiengänge des Lehramtsstudiums zum Zeitpunkt des Verfahrens den aktuellen Kriterien des Akkreditierungsrates sowie den KMK- sowie – abgesehen von dem genannten Anpassungsbedarf – den landespezifischen Vorgaben für die Programmakkreditierung entsprechen. Es sollte jedoch ein Prozess für die Umsetzung von neuen externen Vorgaben festgelegt werden. Nach dem Verständnis des Ministeriums für Schule und Weiterbildung bietet § 11 Abs. 1 des Lehrerausbildungsgesetzes NW derzeit noch keine hinreichende Rechtsgrundlage dazu, Verfahren der Programmakkreditierung von Lehramtsstudiengängen durch Systemakkreditierungen bzw. hochschulinterne Qualitätssicherungsverfahren zu ersetzen. 46 IV. Überprüfung der Kriterien zur Systemakkreditierung D. Kriterium 1: Qualifikationsziele Die Hochschule hat für sich als Institution und für ihre Studiengänge ein Ausbildungsprofil definiert und veröffentlicht. Sie nutzt kontinuierlich Verfahren zur Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualifikationsziele ihrer Studiengänge. Die Deutsche Sporthochschule Köln besitzt ein klares Qualitätsverständnis und hat für sich als monothematische Hochschule in den strategischen Leitlinien, dem Leitbild für Studium und Lehre sowie den Leitsätzen guter Lehre ein klares Ausbildungsziel definiert und veröffentlicht. Lediglich die Beziehungen zwischen den einzelnen Ebenen des institutionellen Zielsystems (Leitbild, strategische Leitlinien, Leitbild Studium und Lehre) sowie deren Umsetzung erscheinen unklar und sollten überprüft bzw. auf den neuesten Stand gebracht werden. Qualitätssicherung in Studium und Lehre scheint in der Hochschule bei allen Akteursgruppen als wichtiges Thema angekommen zu sein und auf allen Ebenen unterstützt zu werden. Durch die flächendeckende Einrichtung von StudiengangskoordinatorInnen ist zu erwarten, dass das Qualitätsverständnis auch für die Arbeit in den Instituten handlungsleitende Maxime ist. Außerdem sollten vor dem Hintergrund des von der DSHS selbst formulierten Anspruch zum Thema „Chancengleichheit und Diversity“ darüber hinaus – wie in Kapitel 3.1.1 ausgeführt – geprüft werden, ob und wie die entsprechenden Prozesse zum Gegenstand des Qualitätssicherungssystems gemacht werden können. Die DSHS verfügt über ein konsistentes System der Einhaltung und Überprüfung der Qualifikationsziele auf Studiengangs-, Modul- und Veranstaltungsebene, basierend v.a. auf den Lehrveranstaltungs- und Studiengangsevaluationen sowie den Absolventenstudien und externem Input aus dem Arbeitsmarkt. Die einzelnen Studiengänge verfügen über definierte Qualifikationsziele; diese sind bislang aber nur in informellen Dokumenten (Flyer, Homepage, Unterlagen zur Erstakkreditierung) festgehalten. Im Qualitätssicherungssystem muss zukünftig festgelegt werden, in welchem verbindlichen Dokument die Qualifikationsziele der Studiengänge verbindlich niedergelegt werden (z.B. im Modulhandbuch). Die Gutachtergruppe kommt zum dem Schluss, dass Kriterium 1 mit Einschränkungen erfüllt ist. Zur Erfüllung des Kriteriums konstatiert die Gutachtergruppe folgenden Veränderungsbedarf: Im Qualitätssicherungssystem muss festgelegt werden, in welchem Dokument die definierten Qualifikationsziele der Studiengänge verbindlich niedergelegt werden. E. Kriterium 2: Hochschulinterne Steuerung in Studium und Lehre Die Hochschule nutzt im Bereich Studium und Lehre kontinuierlich ein Steuerungssystem. Dieses sichert unter Berücksichtigung der Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen in der aktuellen Fassung die Festlegung konkreter und plausibler Qualifikationsziele der Studiengänge. Die Qualifikationsziele umfassen fachliche und überfachliche Aspekte, insbesondere wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung, die Befähigung, eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen, die Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung. Das System gewährleistet die Umsetzung der Qualifikationsziele und angestrebten Lernergebnisse in Studiengangkonzepte, die studierbar sind und das Erreichen des angestrebten Qualifikationsniveaus und Qualifikationsprofils gewährleisten. Hierzu gehören die realistische Einschätzung und Überprüfung der studentischen Arbeitsbelastung, Anwendung des ECTS, sachgemäße Modularisierung, adäquate Prüfungsorganisation, Beratungs- und Betreuungsangebote, Berücksichtigung der 47 Geschlechtergerechtigkeit und der besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Studierenden mit Kindern, von ausländischen Studierenden, Studierenden mit Migrationshintergrund und/oder aus sogenannten bildungsfernen Schichten und sowie Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen gemäß der Lissabon Konvention und außerhochschulisch erbrachte Leistungen; die adäquate Durchführung der Studiengänge auf der Basis von qualitativ und quantitativ hinreichenden Ressourcen sowie Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung; die Übereinstimmung der Qualifikationsziele mit dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der ländergemeinsamen und landesspezifischen Strukturvorgaben und gegebenenfalls bestehenden Sonderregelungen für Studiengänge, die auf staatlich reglementierte Berufe vorbereiten die Berücksichtigung der Ergebnisse der internen Qualitätssicherung und die Beteiligung von Lehrenden und Studierenden, von AbsolventInnen und externen Expertinnen und Experten sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Berufspraxis bei der Entwicklung und Weiterentwicklung der Studiengänge. Im Falle von Studiengängen, die auf staatlich reglementierte Berufe hinführen, sind die entsprechenden Expertinnen und Experten zu beteiligen. Die Deutsche Sporthochschule nutzt im Bereich von Studium und Lehre kontinuierlich ein Steuerungssystem, das Qualifikationsziele und Lernergebnisse nach den geltenden Standards festlegt und grundsätzlich deren Umsetzung gewährleistet. Die Qualifikationsziele umfassen fachliche sowie überfachliche Aspekte, wie wissenschaftliche Befähigung, Employability und die Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung. Ein entsprechender Kenngrößen- und Indikatorenkatalog zur Umsetzung der Merkmale guter Lehre ist festgelegt. Das System gewährleistet die Umsetzung der Qualifikationsziele und angestrebten Lernergebnisse in Studiengangkonzepte, die studierbar sind und das Erreichen des angestrebten Qualifikationsniveaus und Qualifikationsprofils gewährleisten. Die Hochschule ist sich dabei insbesondere der Problematik der Formulierung kompetenzorientierter Ziele bzw. des kompetenzorientierten Prüfen bewusst und beschäftigt sich intensiv mit dem Thema. Davon konnten sich die GutachterInnen im Rahmen der Stichprobe zu diesem Thema überzeugen (vgl. Kapitel C1). Durch regelmäßige Workloaderfassungen (spätestens alle sieben Jahre) verfügt die DSHS über ein Verfahren zur Einschätzung der studentischen Arbeitsbelastung. Wie in Kapitel 3.3.1 dargestellt, hält die Gutachtergruppe die Zeitabstände bei den verschiedenen Evaluationsmaßnahmen jedoch teilweise für zu groß, da nicht alle Studierendenkohorten erfasst werden und Korrekturen/Anpassungen ggf. erst sehr spät erfolgen. Hier empfiehlt die Gutachtergruppe kürzere zeitliche Abstände. Die DSHS stellt eine sachgemäße Modularisierung und die Anwendung des ECTS sicher. In regelmäßigen (mind. halbjährlich) Modulleitertreffen sowie den Studiengangskollegien werden die Module inhaltlich und formal überprüft. Darüber hinaus sind innerhalb des Qualitätssicherungssystems Mechanismen vorhanden, die eine adäquate Prüfungsorganisation gewährleisten (vgl. dazu ausführlich: Kapitel 3.3.2). Die Unterstützung und Beratung von Studierenden ist in der Prozesslandkarte als einer der Kernprozesse für Studium und Lehre definiert. Wie in Kapitel 3.3.1 ausgeführt, verfügt die DSHS über ein umfangreiches fachliches und überfachliches Beratungsangebot. Dazu gehört auch ein umfassendes Beratungsprogramm für Studierende mit Kindern, ausländische Studierende, Studierende mit Behinderung und Studierende in besonderen Lebenslagen. Für Lehramtsstudierende wird eine eigene fachspezifische Studienberatung durch das SportlehrerInnen-Ausbildungs-Zentrum angeboten. Anerkennungsregeln für die an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen sind in den Prüfungsordnungen entsprechend der Lissabon Konvention geregelt. Noch nicht abgeschlossen ist die Regelung zur Anerkennung von außerhochschulisch erbrachten Leistungen, die bisher nur als 48 Kann-Option in den Prüfungsordnungen vorgesehen sind. Die Hochschule ist aber über die seit dem 01.01.2015 gültige Anforderung des Akkreditierungsrates zur Beauflagung im Rahmen der Studiengangsakkreditierung informiert und plant die Umsetzung. Die Personal- und Sachressourcen der DSHS sind für die adäquate Durchführung der derzeitigen Studiengänge ausreichend. Systematische Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung werden sowohl für neue Lehrende (Startsprung in die Lehre) als auch für das bestehende Stammpersonal (Fort- und Weiterbildung) durchgeführt. Durch die Überprüfung der Qualifikationsziele der Studiengänge durch die Abteilung HQ und die QVK wird die Übereinstimmung der Qualifikationsziele mit dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse sichergestellt. Davon konnte die Gutachtergruppe sich auch im Rahmen der Stichprobe überzeugen (vgl. dazu Kapitel C.1). Durch die Beteiligung von des Dezernats 1 (Studien-, Prüfungs- und Rechtsangelegenheiten), Justitiariat, Abteilung HQ und QVK wird sichergestellt, dass die Curricula den ländergemeinsamen und landesspezifischen Rahmenvorgaben entsprechen. Die Überprüfung der Einhaltung der KMK- Vorgaben erfolgt durch die Abteilung HQ im Rahmen der „Bologna-Konformitätsprüfung“. Bei der Entwicklung bzw. Reform von Studiengängen beteiligt die Hochschule alle relevanten Gruppen, wobei in einzelnen Studiengängen noch verbindlicher auf die Expertise von externen ExpertInnen sowie VertreterInnen der Berufspraxis und Studierenden zurückgegriffen werden muss. Sonderregelungen für Studiengänge, die auf staatlich reglementierte Berufe vorbereiten (hier: Lehramt) sind vorhanden. § 5 der OQM sieht die verbindliche Einbeziehung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landes NRW vor. Nach dem Verständnis des MSW bietet § 11 Abs. 1 des Lehrerausbildungsgesetzes NW derzeit jedoch noch keine hinreichende Rechtsgrundlage dazu, Verfahren der Programmakkreditierung von Lehramtsstudiengängen durch Systemakkreditierungen bzw. hochschulinterne Qualitätssicherungsverfahren zu ersetzen. Die Gutachtergruppe kommt zum dem Schluss, dass Kriterium 2 mit Einschränkungen erfüllt ist. Zur Erfüllung des Kriteriums konstatiert die Gutachtergruppe folgenden Veränderungsbedarf: Es muss sichergestellt werden, dass externe ExpertInnen und VertreterInnen der Berufspraxis sowie Studierende bereits bei der Entwicklung von Studiengängen verbindlich beteiligt werden. F. Kriterium 3: Hochschulinterne Qualitätssicherung Die Hochschule nutzt ein internes Qualitätssicherungssystem, das den Anforderungen der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education genügt. Das interne Qualitätssicherungssystem verfügt über personelle und sächliche Ressourcen, die Nachhaltigkeit gewährleisten. Es ist geeignet, die Wirksamkeit der hochschulinternen Steuerung im Bereich von Studium und Lehre zu beurteilen sowie die Sicherung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre zu gewährleisten. Es umfasst im Einzelnen die regelmäßige interne und externe Evaluation der Studiengänge unter Berücksichtigung der Studien- und Prüfungsorganisation, die regelmäßige Beurteilung der Qualität von Studium und Lehre durch die Studierenden, die Überprüfung der Kompetenz der Lehrenden in Lehre und Prüfungswesen bei der Einstellung sowie deren regelmäßige Förderung, die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung von Vorgaben der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen, verbindliche Verfahren für die Umsetzung von Empfehlungen und ein Anreizsystem. 49 Es gewährleistet die Beteiligung von Lehrenden und Studierenden, des Verwaltungspersonals, von AbsolventInnen und Vertreterinnen und Vertretern der Berufspraxis und stellt sicher, dass in ihrer Entscheidung unabhängige Instanzen (Personen) die Qualitätsbewertungen im Rahmen von internen und externen Evaluationen vornehmen. Die DSHS Köln verfügt über ein umfassendes und hochschulweites System zur internen Qualitätssicherung, das im „Atlas der Qualitätsgestaltung“ graphisch überschaubar zusammengefasst ist. Die Gutachtergruppe hat den Eindruck gewonnen, dass es den Anforderungen der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education genügt. Wie in Kapitel 3.3.2 dargestellt, hat die Hochschule sich bereits frühzeitig mit den Anforderungen der Systemakkreditierung auseinandergesetzt und durch die Bereitstellung entsprechender Ressourcen eine gute und nachhaltige Basis für eine zielgerichtete, transparente und effektive Qualitätssicherung geschaffen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Abteilung für „Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement“ und deren Bedeutung im Prozess der internen Zertifizierung der Studiengänge positiv hervorzuheben. Die Ressourcen für die interne Qualitätssicherung erscheinen den GutachterInnen hinreichend aber auch notwendig, um die Wirksamkeit der hochschulinternen Steuerung im Bereich von Studium und Lehre zu beurteilen und die Sicherung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre über den Akkreditierungszeitraum zu gewährleisten. Eine regelmäßige interne und externe Evaluation der Studiengänge ist vorgesehen und – wie in Kapitel 3.3.1 dargestellt – in der OQM verbindlich geregelt. Die DSHS beschreibt zwei geschlossene und miteinander verknüpfte Evaluationsregelkreise auf Ebene der Lehrveranstaltungen und der Studiengänge um eine kontinuierliche Beobachtung der Lehrqualität, die Entwicklung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen sowie die allmähliche Etablierung eines konsistenten Qualitätsverständnisses an der Hochschule sicherzustellen. Dazu gehört auch eine interne Erst- Zertifizierung sowie Re-Zertifizierung der Studiengänge, in deren Rahmen nach einer erfolgreichen Systemakkreditierung das Siegel des Akkreditierungsrates vergeben werden soll. Die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung von Vorgaben der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen ist damit gewährleistet; am Beispiel der lehramtsbezogenen Stichprobe ist jedoch deutlich geworden, dass noch nicht klar geregelt ist, an welcher Stelle die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung neuer bzw. veränderter externer Vorgaben institutionell angesiedelt sind. Der Prozess zur Einarbeitung neuer Vorgaben in den Steuerprozess ist noch zu definieren. Außerdem ist der Gutachtergruppe im Verfahren nicht ganz klar geworden, wie in Fällen verfahren wird, in denen es Unstimmigkeiten zwischen den evaluierten Bereichen/Personen und dem QM vorliegen. Hierzu sollten entsprechende Eskalationsstufen und festgelegte Verantwortlichkeiten für finale Entscheidungen festgelegt werden. Externe GutachterInnen (FachwissenschaftlerInnen, VertreterInnen der Berufspraxis etc.) werden über Peer-Review-Verfahren eingebunden, deren Rückmeldungen in einem anschließenden internen Workshop diskutiert werden und in dem ein verbindliches Follow-Up erarbeitet werden soll. Die GutachterInnen vermissen in diesem Zusammenhang ein verbindliches Verfahren für die Umsetzung von Maßnahmen und Empfehlungen bzw. Ergebnissen aus der internen Qualitätssicherung. Insbesondere in Bezug auf die Re-Zertifizierung ist noch nicht dokumentiert, auf welcher Basis die Hochschulleitung unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien über die interne Akkreditierung eines Studiengangs entscheidet (vgl. Kapitel 3.3.3). Die Hochschule muss außerdem sicherstellen, dass die externen Evaluationen unter Berücksichtigung der Studien- und Prüfungsorganisation durchgeführt werden, d.h. es muss dafür Sorge getragen werden, dass sich die externen Peers auch tatsächlich mit den akkreditierungsrelevanten fachlichen Fragen und Kriterien befassen (z.B. durch entsprechende Leitfäden, Agendas oder Kriterienkataloge). 50 Außerdem fehlen für die Berufung der Externen bislang verbindliche Auswahlkriterien, die sicherstellen, dass die Externen ihre Qualitätsbewertungen unabhängig vornehmen können. Wie in den Kapiteln 3.2.1 und 3.3.1 dargestellt, ist die systematische und regelhafte Beteiligung von AbsolventInnen, Lehrenden und des Verwaltungspersonals an der Qualitätssicherung im Bereich Studium und Lehre gewährleistet. VertreterInnen der Berufspraxis werden – wie in der Richtlinie zur Evaluation und Re-Zertifizierung eines Studiengangs festgeschrieben – im Rahmen der Studiengangsevaluationen einbezogen. Auch die Studierenden werden systematisch und regelhaft an den Qualitätssicherungsaktivitäten beteiligt. Darüber hinaus empfiehlt die Gutachtergruppe für den gesamten Prozess der Implementierung und Zertifizierung von Studiengängen, die Teilnahme von studentischen TeilnehmerInnen zumindest mit beratender Funktion verpflichtend zu machen. Die Rückkopplung der Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation an die Studierenden ist im Qualitätssicherungssystem vorgesehen; erfolgt jedoch noch nicht flächendeckend. Hier gab es Diskrepanzen zwischen den Ausführungen der Lehrenden und der Wahrnehmung der im Rahmen der Begehung befragten Studierenden. Die Hochschulleitung muss Sorge dafür tragen, dass die Umsetzung dieser hochschulinternen Vorgabe auch tatsächlich erfolgt. Eine Überprüfung der Kompetenz der Lehrenden in Lehre und Prüfungswesen erfolgt nicht nur bei der Einstellung sondern erfolgt – wie in Kapitel 3.3.2 dargestellt, auch studiengangsbezogen. In diesem Zusammenhang ist das Fort- und Weiterbildungsangebot der DSHS zu nennen, welches, wie in Kapitel 3.3.2 beschrieben, auch noch weiter ausgebaut werden soll. Ein Anreizsystem ist über die Vergabe von Lehrpreisen, wie in Kapitel 3.2.2 beschrieben, vorhanden. Zum Aufbau des Anreizsystems für „Gute Lehre“ werden die vom Land zur Verfügung Qualitätsverbesserungsmittel verwendet. Die Gutachtergruppe kommt zum dem Schluss, dass Kriterium 3 mit Einschränkungen erfüllt ist. Zur Erfüllung des Kriteriums konstatiert die Gutachtergruppe folgenden Veränderungsbedarf: Der Prozess zur Einarbeitung veränderter externer Vorgaben ist zu definieren Die Hochschule muss sicherstellen, dass die externen Evaluationen unter Berücksichtigung der Studien- und Prüfungsorganisation durchgeführt werden, d.h. es muss sichergestellt werden, dass sich die Peers auch tatsächlich mit den akkreditierungsrelevanten fachlichen Fragen und Kriterien befassen (z.B. durch entsprechende Leitfäden, Agendas oder Kriterienkataloge). Für die Berufung der Externen sind verbindliche Auswahlkriterien vorzulegen, die sicherstellen, dass die Externen ihre Qualitätsbewertungen unabhängig vornehmen können Es ist verbindlich zu dokumentieren, auf welcher Basis die Hochschulleitung unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien über die interne Akkreditierung eines Studiengangs entscheidet. Ein verbindliches Verfahren für die Umsetzung von Maßnahmen und Empfehlungen bzw. Ergebnissen aus der internen Qualitätssicherung (inkl. Fristen für die Umsetzung von Maßnahmen und der Maßnahmenverfolgung) ist zu dokumentieren. Die Hochschulleitung muss Sorge dafür tragen, dass die Umsetzung der hochschulinternen Vorgabe zur Rückkopplung der Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation an die Studierenden auch tatsächlich erfolgt. 51 G. Kriterium 4: Berichtssystem und Datenerhebung Die Hochschule nutzt ein internes Berichtssystem, das die Strukturen und Prozesse in der Entwicklung und Durchführung von Studiengängen sowie die Strukturen, Prozesse und Maßnahmen der Qualitätssicherung, ihre Ergebnisse und Wirkungen dokumentiert. Die deutsche Sporthochschule Köln besitzt und nutzt ein internes Berichtssystem. In der Ordnung für Qualitätsmanagement erfolgt die verbindliche Festlegung von Zielen, Verantwortlichkeiten, Planungs- und Umsetzungsprozessen, Ergebnisdarstellung und -verwendung sowie das Follow-Up für die einzelnen QM-Instrumente. Der Atlas der Qualitätsgestaltung dokumentiert das hohe Niveau der Qualitätssicherung in vorbildlicher Weise und bietet einen umfassenden, transparenten und systematischen Überblick über die Lehrorganisation und die einzelnen Qualitätssicherungsprozesse. Darüber hinaus stellt das interne Qualitätssicherungssystem umfassende quantitative und qualitative Daten und Informationen zur Steuerung der Qualität von Studium und Lehre bereit. Hauptgrundlage der internen Akkreditierung/Zertifizierung bieten beispielsweise der SGL-Report und der Fakten- Report, welche in den Selbstreports der Studiengänge Eingang finden. Das die Gutachten bisher eine unterschiedliche Qualität an Struktur und Qualität aufweisen, hat die Hochschule erkannt und stellt diesen Mangel durch Leitfäden und Vorlagen ab. Aus Sicht der Gutachtergruppe hat die Hochschule im Verfahren unter Beweis gestellt, dass sie ein lernendes System besitzt. Der Prozess der Datenerfassung und Datenverarbeitung ist in den Augen der GutachterInnen einwandfrei. Die Strukturen und Prozesse der Qualitätssicherung sind gut und verbindlich im Atlas der Qualitätsgestaltung niedergelegt. Gerade dieser Atlas dokumentiert in einem Handbuch alle relevanten Prozesse der Qualitätssicherung und bietet für neue Mitglieder an der Hochschule einen perfekten Überblick. Die Ergebnisse sind in vielfältiger Weise dokumentiert, z.B. im QM-Report. Optimierungspotential sieht die Gutachtergruppe im Hinblick auf das Dokumentenmanagement, insbesondere auf der dezentralen Ebene. Hierbei gibt es an der Hochschule zahlreiche Insellösungen, welche den Zugriff und Transparenz als Gesamtsystem für den Bereich QM erschweren. Ein Ansatz dieses zu lösen, könnte ein zentrales Dokumentenmanagementsystem sein. Die Gutachtergruppe kommt zum dem Schluss, dass Kriterium 4 erfüllt ist. H. Kriterium 5: Zuständigkeiten Die Entscheidungsprozesse, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Steuerungssystem für Studium und Lehre und im internen Qualitätssicherungssystem sind klar definiert und hochschulweit veröffentlicht. Die Deutsche Sporthochschule Köln hat – wie in Kapitel 3.2.1 dargestellt – die Prozessverantwortlichkeiten der einzelnen FunktionsträgerInnen und Gremien in der OQM verbindlich geregelt. Für jeden Hauptprozess sind AnsprechpartnerInnen definiert, die durch die übergreifende „Steuerungsgruppe Prozesse“ unterstützt werden. Eine zentrale Rolle kommt der Abteilung für „Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement“ zu, die u.a. die Durchführung der im Atlas der Qualitätsgestaltung beschriebenen Prozesse sicherstellt. Das interne Qualitätssicherungssystem ist auf der Homepage der Hochschule dokumentiert und öffentlich zugänglich. Darüber hinaus werden regelmäßig Qualitätsberichte veröffentlicht. Somit ist festzustellen, dass Entscheidungsprozesse, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Steuerungssystem für Studium und Lehre und im internen Qualitätssicherungssystem klar definiert und hochschulweit veröffentlicht sind. Die Gutachtergruppe kommt zum dem Schluss, dass Kriterium 5 erfüllt ist. 52 I. Kriterium 6: Dokumentation Die Hochschule unterrichtet mindestens einmal jährlich die für Studium und Lehre zuständigen Gremien und darüber hinaus in geeigneter Weise die Öffentlichkeit sowie den Träger der Hochschule und ihr Sitzland über Verfahren und Resultate der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich von Studium und Lehre. Für die Dokumentation der Verfahren und Resultate der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich von Studium und Lehre hat die DSHS einige innovative Instrumente entworfen, die parallel zum Einsatz kommen und von denen einige aus Sicht der Gutachtergruppe Vorbildcharakter haben. Für die hochschulinterne Veröffentlichung von Protokollen der verschiedenen Gremien wird das Intranet genutzt. Die Hochschulleitung wird jährlich auf einer Sondersitzung von der Abteilung HQ über die Aktivitäten im QM unterrichtet. Die Abteilung HQ erstellt jährlich einen Statusbericht für den Hochschulrat. Zu den einzelnen Studiengängen werden jährlich so genannte Studiengangsfaktenblätter herausgegeben. Darüber hinaus bietet der QM-Report im Zweijahresrhythmus eine sehr gute Übersicht über die bisherigen Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen auf Studiengangsebene und stellt gleichzeitig eine systematische Zusammenfassung über die Steuerung einzelner Qualitätssicherungsaktivitäten und über Aktivitäten zur kontinuierlichen Verbesserung dar. Die Gutachtergruppe hebt positiv hervor, dass die bisher vorliegenden Reports durchaus auch selbstkritische Analysen sowie die damit verbundenen Handlungsstrategien beinhalten. Die Information des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein- Westfalen erfolgt jährlich durch die Ziel- und Leistungsvereinbarungen und den Fortschrittsbericht, welcher detailliert Auskunft über Optimierungen, Ergebnisse von Evaluationen, die Arbeit der relevanten Gremien sowie die Verwendung von Mitteln im Bereich Studium und Lehre gibt. Mit dem aktuellen Webportal wird das Qualitätssicherungssystem der Hochschule effektiv nach außen visualisiert. Die Qualitätsmanagementseiten geben so auch für die interessierte Öffentlichkeit detailliert Aufschluss über die aktuellsten Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen, der AbsolventInnenbefragung, und des Studienqualitätsmonitors. Außerdem können Informationen zur Zertifizierung bzw. Re-Zertifizierung, den Qualitätszielen und zum Projekt Systemakkreditierung aufgerufen werden, was aus Sicht der Gutachtergruppe sehr effektiv zur Transparenz und Erfüllung von Rechenschaftsverpflichtungen beiträgt. Die Gutachtergruppe kommt zum dem Schluss, dass Kriterium 6 erfüllt ist. J. Kriterium 7: Kooperationen Beteiligt oder beauftragt die Hochschule andere Organisationen im Bereich von Studium und Lehre, stellt sie durch geeignete Maßnahmen die Qualität der betreffenden Studiengänge und ihre kontinuierliche Verbesserung sicher. Umfang und Art bestehender Kooperationen mit anderen Hochschulen, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen sind beschrieben und die der Kooperation zu Grunde liegenden Vereinbarungen dokumentiert. Die DSHS verfügt über ein breites Netz langjähriger nationaler und internationaler Kooperationspartner sowohl im akademischen Bereich (ERASMUS) als auch in verschiedenen Berufsfeldern, die durch Kooperationsverträge geregelt und verstetigt sind. Den Studierenden bietet sich damit ein breites Spektrum für Studienaustauschprogramme und berufsfeldqualifizierende Praktika. Gemeinsame Studienprogramme mit ausländischen Hochschulen (Joint Programmes) werden nach Angaben der DSHS nicht angeboten. In einzelnen Masterprogrammen besteht die Option zum Erwerb eines Doppelabschlusses (Double Degree), die in § 21 der 7. Änderungssatzung der Prüfungsordnung 53 für die sportwissenschaftlichen Masterstudiengänge (vom 21.10.2014) geregelt ist. Studien- und Prüfungsleistungen, die wie vorgesehen für den Doppelabschluss an einer Kooperationshochschule erbracht werden, werden demnach vollständig und ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. Die Gutachtergruppe kommt zum dem Schluss, dass Kriterium 7 erfüllt ist. V. Akkreditierungsempfehlung der Gutachterinnen und Gutachter Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen empfehlen die Gutachterinnen und Gutachter der zuständigen Akkreditierungskommission von AQAS, die Systemakkreditierung der Deutschen Sporthochschule Köln auszusprechen und diese mit den folgenden Auflagen zu verbinden: 1. Im Qualitätssicherungssystem muss festgelegt werden, in welchem Dokument die definierten Qualifikationsziele der Studiengänge verbindlich niedergelegt werden. 2. Es muss sichergestellt werden, dass externe ExpertInnen und VertreterInnen der Berufspraxis sowie Studierende bereits bei der Entwicklung von Studiengängen verbindlich beteiligt werden. 3. Für die Berufung der Externen sind verbindliche Auswahlkriterien vorzulegen, die sicherstellen, dass die Externen ihre Qualitätsbewertungen unabhängig vornehmen können. 4. Es ist ein Prozess zur verbindlichen Einarbeitung neuer externer Vorgaben (z.B. KMK, AKR und Land NRW) zu definieren 5. Die Hochschule muss sicherstellen, dass die externen Evaluationen unter Berücksichtigung der Studien- und Prüfungsorganisation durchgeführt werden, d.h. es muss sichergestellt werden, dass sich die Peers auch tatsächlich mit den akkreditierungsrelevanten fachlichen Fragen und Kriterien befassen werden (z.B. durch entsprechende Leitfäden, Agendas oder Kriterienkataloge). 6. Es ist verbindlich zu dokumentieren, auf welcher Basis die Hochschulleitung unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien über die interne Akkreditierung eines Studiengangs entscheidet. 7. Ein verbindliches Verfahren für die Umsetzung von Maßnahmen und Empfehlungen bzw. Ergebnissen aus der internen Qualitätssicherung (inkl. Fristen für die Umsetzung von Maßnahmen und der Maßnahmenverfolgung) ist zu dokumentieren. Auch fachliche Monita müssen zu Auflagen führen können. 8. Die Hochschulleitung muss Sorge dafür tragen, dass die Umsetzung der hochschulinternen Vorgabe zur Rückkopplung der Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation an die Studierenden auch tatsächlich erfolgt. Zur Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems werden darüber hinaus die folgenden Empfehlungen gegeben: 1. Es wird empfohlen, dass die Beziehungen zwischen den einzelnen Ebenen des institutionellen Zielsystems (Leitbild, strategische Leitlinien, Leitbild Studium und Lehre) sowie deren Umsetzung überprüft und aktualisiert werden. 2. Vor dem Hintergrund des von der DSHS selbst formulierten Anspruchs zum Thema „Chancengleichheit und Diversity“ sollte geprüft werden, ob und wie die entsprechenden Prozesse zum Gegenstand des QM gemacht werden können. 54 3. Die Zeitabstände der verschiedenen Evaluationsmaßnahmen (spätestens alle 7 Jahre) sollte verkürzt werden, da mit der derzeitigen Regelung nicht alle Studierendenkohorten erfasst werden und Korrekturen/Anpassungen ggf. erst sehr spät erfolgen. 4. Für Fälle von Unstimmigkeiten zwischen den evaluierten Bereichen/Personen und dem QM sollten entsprechende Eskalationsstufen und festgelegte Verantwortlichkeiten für finale Entscheidungen festgelegt werden. 5. Es wird empfohlen, für den gesamten Prozess der Implementierung und Zertifizierung von Studiengängen, die Teilnahme von studentischen TeilnehmerInnen zumindest mit beratender Funktion verpflichtend zu machen. 6. Es wird empfohlen, das Dokumentenmanagement, insbesondere auf der dezentralen Ebene, zu optimieren.

  • AkkrBericht_SysAkkr_DSHS_Köln.pdf
    AKKREDITIERUNGSBERICHT Systemakkreditierung Raster Fassung 01 – 14.06.2018 DEUTSCHE SPORTHOCHSCHULE KÖLN Juni 2022 Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 2 / 50 ► Link zum Inhaltsverzeichnis Hochschule Deutsche Sporthochschule Köln Teilsystemakkreditierung ☐ Erstakkreditierung ☐ Reakkreditierung Nr. 1 Verantwortliche Agentur AQAS Akkreditierungsbericht vom 01.06.2022 Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 3 / 50 Ergebnisse auf einen Blick Entscheidungsvorschlag der Agentur zur Erfüllung der formalen Kriterien gemäß Prüfbericht (Ziffer 1) Bei der Reakkreditierung: Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 MRVO haben grundsätzlich alle Bachelor- und Masterstudiengänge das Qualitätsmanagementsystem mindestens einmal durchlaufen. ☒ Der Nachweis durch die Hochschule wurde erbracht ☐ Der Nachweis durch die Hochschule wurde nicht erbracht Entscheidungsvorschlag des Gutachtergremiums zur Erfüllung der fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Gutachten (Ziffer 2) Die fachlich-inhaltlichen Kriterien sind ☒ erfüllt ☐ nicht erfüllt Gesonderte Zustimmung bei reglementierten Studiengängen Die an der Stichprobe beteiligten Vertreter des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (Beteiligung gemäß § 31(3) MRVO) bestätigen, dass die Rechtsvorgaben des Landes und der KMK im internen QM-System der Deutschen Sporthochschule Köln in angemessener Weise berücksichtigt werden. Das Schulministerium wird in angemessener Weise am Verfahren der systemischen Studiengangsevaluation bzw. dem internen Rezertifizierungsverfahren zur Vorbereitung der internen Akkreditierung beteiligt. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 4 / 50 Kurzportrait der Hochschule Die Deutsche Sporthochschule Köln (DSHS) ist eine Universität des Landes Nordrhein‐Westfalen (NRW) und damit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wurde 1947 gegründet und erhielt nach Aufnahme des Studienbetriebs 1970 die Anerkennung als wissenschaftliche Hochschule mit Satzungs‐, Promotions‐ und Habilitationsrecht. Als Universität besitzt die DSHS nach eigenen Angaben eine multi‐, inter‐ und transdisziplinäre Ausrichtung mit Fokus auf den Gegenstandsbereich Sportwissenschaft. Entsprechend ist ihre Forschung und Lehre gemäß ihrem Leitbild auf „Sport und Bewegung“ als gemeinsamen, übergreifenden Bezugspunkt ausgerichtet. Mit 31 Hochschullehrer/innen, 280 weiteren Wissenschaftler/innen an 19 Instituten, vier forschungsorientierten Transferzentren und vier An‐Instituten soll die gesamte Breite und die Tiefe der sport‐ und bewegungswissenschaftlichen Teildisziplinen von den Sozial‐ und Geisteswissenschaften bis hin zu den Natur‐ und Lebenswissenschaften abgebildet werden. Seit 2008 sind die Institute und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen die organisatorischen Grundeinheiten der DSHS. Aufgrund der monothematischen Ausrichtung existieren an der Hochschule keine Fakultäten. Nach Inkrafttreten des Hochschulfreiheitsgesetzes NRW vom 31.10.2006 hat die DSHS Köln im Jahr 2007 nach eigenen Angaben ihre Organisationsstruktur reorganisiert und verzichtet seither auf eine Fachbereichsstruktur. Die Aufgaben und Befugnisse, die laut Hochschulgesetz Fakultäten oder Fachbereichen zugeordnet sind, wurden an das Rektorat, den Senat oder den Universitätskommissionen des Senats übertragen. In der 2014 verabschiedeten Grundordnungsänderung wurden drei Universitätskommissionen (UK) eingerichtet (für Lehre und Studium, für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs und für Ressourcen) und später um eine vierte (Wissensmanagement) ergänzt, die den Senat und das Rektorat beraten. Zur Unterstützung und Förderung des interdisziplinären Austauschs wurden ebenfalls 2014 zwei Fächergruppen installiert, die Fächergruppe Gesellschaftswissenschaften und die Fächergruppe Lebenswissenschaften, die eine Kommunikations‐ und Beratungsplattform der Leiter/innen aller haushalterisch autonomen wissenschaftlichen Einrichtungen (und damit aller Disziplinen der DSHS) darstellen. Gender und Diversity Management an der DSHS Köln soll den bewussten Umgang mit der Vielfalt der Hochschulangehörigen beschreiben. Durch verschiedene Projekte und Veranstaltungen, aber auch durch gezieltes Implementieren von Diversitätsthemen in die Lehre, soll eine stets respektvolle und vielfältige Hochschulkultur ermöglicht werden. Die Hochschule hat den „Plan zur Gleichstellung von Frauen und Männern an der DSHS Köln“ verabschiedet. Darüber hinaus hat sie die Charta „Familie in der Hochschule“ unterzeichnet. Die DSHS Köln kooperiert in der Lehramtsausbildung mit der Universität zu Köln (UzK) und der Universität Siegen, an denen die Lehramtsstudierenden ihre weiteren Fächer bzw. Bildungswissenschaften studieren. Die DSHS Köln ist nach eigenen Angaben die einzige hochschulische Ausbildungsstätte für Lehrkräfte des Schulfaches Sport im südliche Teils von NRW. Die Lehramtsstudierenden des Schulfaches Sport stellen etwa ein Drittel der Gesamtzahl der Studierenden der DSHS. Das Studienangebot der DSHS umfasst neben der Lehrerbildung in allen Lehramtsstudiengängen (mit den Kooperationshochschulen Köln und Siegen) fünf sportwissenschaftliche Bachelor‐ und neun sportwissenschaftliche konsekutive Masterstudiengänge sowie ein systematisch qualifizierendes Promotionsstudium. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 5 / 50 Überblick über das QM-System Als oberstes Ziel des QM‐Systems nennt die DSHS die Gewährleistung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualität von Studium und Lehre. Zentrale Qualitätskriterien sind dabei durch das Leitbild für Studium und Lehre und den Hochschulentwicklungsplan (HEP), vorgegeben. Das Leitbild wurde in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Es umfasst das Selbstverständnis „Studium und Lehre“, die strategischen Leitlinien sowie Leitsätze guter Lehre der DSHS. Das QM‐System beruht auf geschlossenen Regelkreisen (PDCA‐Zyklus) und soll alle Leistungsbereiche umfassen, die für Studium und Lehre relevant sind. Das QM‐System ist in der Ordnung für Qualitätsmanagement (OQM) verankert und besteht aus evaluations‐ und prozessorientierten Elementen. Diese sind im „Atlas der Qualitätsgestaltung“ verbindlich festgeschrieben. Die regelmäßige Bewertung der Studiengänge und der für Lehre und Studium relevanten Leistungsbereiche durch Studierende, externe Expertinnen/Experten der Scientific Community und der Berufspraxis sowie von Hochschulabsolventinnen/absolventen ist ebenfalls dort dokumentiert. In der OQM ist festgelegt, dass die Verantwortung für die strategische Ausrichtung des Qualitätsmanagements beim Rektorat liegt. Die Verantwortung für die Entwicklung, Weiterentwicklung und Umsetzung einzelner Instrumente und Verfahren des Qualitätsmanagements sowie die Verantwortung für die Entwicklung und Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen im Bereich Studium und Lehre liegen beim Prorektorat für Studium, Lehre und Qualitätsmanagement. Die Universitätskommissionen (UK) „Studium und Lehre“ erfüllt die Aufgaben des Studienbeirats nach § 28 Abs. 8 Hochschulgesetz NRW. Sie schlägt u.a. inhaltliche Maßnahmen vor, stößt generelle Verbesserung der Qualität der Lehre an und arbeitet beratend bzw. beschlussvorbereitend. Die Qualitätsverbesserungskommission (QVK) ist an der DSHS das beratende Gremium im Hinblick auf die Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel (QV‐Mittel) und ist in § 13 der Grundordnung verankert. Auf Basis der Ergebnisse des QMs identifiziert die QVK Stärken und Schwächen in Studium und Lehre und gibt dem Rektorat Empfehlungen zur Verwendung der Qualitätsverbesserungsmittel. An der DSHS sollen die Studiengangsleitungen, Studiengangskoordinator/innen, Modulbeauftragte, Lehrende und Studierende gemeinsam im Handlungsfeld der Qualitätsentwicklung wirken. Studiengangskollegien und Modulsitzungen, in denen Fragen der Qualitätsverbesserung erörtert und angestoßen werden, stellen zentrale Elemente der Qualitätsentwicklung dar. Einmal pro Semester sind Austauschtreffen des Prorektors für Studium, Lehre und Qualitätsmanagement mit den Studiengangsleitungen auf der Studiengangsleitungssitzung sowie mit den studentischen Studiengangssprecher/innen auf dem Studiengangssprecher/innen‐Treffen vorgesehen. Alle in das Qualitätsmanagement eingebundenen Gremien und Akteure werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben von der Stabsstelle Akademische Planung und Steuerung (StAPS) unterstützt. Die Stabsstelle ist unmittelbar beim Rektor angesiedelt ist und umfasst acht Arbeitsbereiche, die das Rektorat bzw. die Gremien bei Arbeits‐ und Entscheidungsprozessen in zentralen Aufgabenfeldern der Universität unterstützen sollen. Der Arbeitsbereich 4 „Studium und Lehre“ dient als zentrale Anlaufstelle sowie Kommunikations‐ und Informationsstelle für und zwischen Lehrenden, Studierenden und allen administrativen Funktionsträgern in der Kernverwaltung und im akademischen Bereich. Weiter ist sie für den Aufbau und die Weiterentwicklung des hochschulweiten QM‐Systems verantwortlich. Als Instrumente und Verfahren der Qualitätserfassung nutzt die DSHS u.a. ein ECTS‐Monitoring (Erfassung und Analyse der Studienfortschritte der Studierenden), Daten der Verwaltung (z.B. Studiendauern, Abbrecherquoten etc.), Dozierendenbefragungen, Erstsemesterbefragungen, Lehrveranstaltungsevaluation (LVE), Studiengangsbefragungen und Absolvent/innenstudien. Die Ergebnisse fließen u.a. in das Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 6 / 50 prozessorientierte Informationssystem ein. Dieses bildet die Basisstruktur für die Bereitstellung von Informationen zur Qualitätssicherung und –entwicklung. Ziel ist es, innerhalb der Universität Transparenz der routinemäßig ablaufenden Prozesse und der Zuständigkeiten zu schaffen. Hinzu kommt das qualitätsbezogene Berichtswesen, in dem die wesentlichen Informationen aus den Ergebnissen der Evaluationen und den weiteren Kerndaten in Hinsicht auf Qualität von Studium und Lehre zusammengefasst werden. Das qualitätsbezogene Berichtswesen setzt sich aus dem LVE‐Report, dem Faktenreport/Studiengangsreport und dem QM‐Report zusammen. Um die Qualität der Lehre fortlaufend zu verbessern, nutzt die DSHS nach eigenen Angaben u.a. ihr Personalentwicklungskonzept, ständige Beratungsangebot für die Lehrenden, Qualitätsverbesserungsmittel (die auf Antrag vergeben werden), diverse Förderprogramme und Förderlinien, die Vergabe von Lehrpreisen und ein Tutorienprogramm. Auf Studiengangsebene erfolgt die Betrachtung und Überprüfung der Studierqualität durch das QM‐System vor dem Hintergrund der strategischen Leitlinien für Studium und Lehre grundsätzlich in drei Prozessabschnitten: bei der Neu‐Einrichtung, der Re‐Zertifizierung (systemische Studiengangsevaluation) sowie der stetigen Bewertung von Qualitätserfassungen im Rahmen von Studiengangsleiter/innensitzungen bzw. Studiengangskonferenzen (z.B. Modulhandbuchänderungen). Diese drei Prozessschritte sollen auch die systematische Umsetzung der formalen und fachlich‐inhaltlichen Kriterien der Landesrechtsverordnung (LRVO) auf Studiengangsebene garantieren. Die Hochschule hat in Ihren Ordnungen festgelegt, in welchen Prozessschritten die entsprechenden §§ von Teil 2 und Teil 3 der LRVO zu betrachten bzw. umzusetzen sind. Die Umsetzung guter Lehre und damit der Lehr‐/Lernqualität, gemäß der Leitsätze guter Lehre, werden im Rahmen der LVE betrachtet. Der Prozess der Neu‐Einrichtung von Studiengängen erfolgt mehrstufig: Die Studiengangsskizze stellt die erste Antragsstufe und die Konzepterstellung des Studiengangs die zweite Antragsstufe (SG‐Konzept) dar. In der dritten Stufe (Detailkonzept) werden notwendige Prüfungs‐ und Studienordnungen erstellt bzw. verankert. Das Rektorat entscheidet über die Einrichtung neuer Studienprogramme. Die Re‐Zertifizierung von Studiengängen erfolgt über das Peer‐Review‐Verfahren der systemischen Studiengangsevaluation. Die Ergebnisse der Neu‐Einrichtungs- und Re‐Zertifizierungsverfahren werden veröffentlicht. Im Zuge der Neu- Einrichtung sowie der Re-Zertifizierung von Studiengängen ist die Einbindung unabhängiger externe Expert/innen in die Prozesse vorgesehen. Alle Änderungen, die nicht im Zuge der Verfahren der Einrichtung bzw. der Re‐Zertifizierungen eines Studiengangs vorgenommen werden, können über die Abteilung „Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement“ bei der/dem zuständigen Prorektor/in für Studium, Lehre und Qualitätsmanagement beantragt und begründet werden. Nach erfolgter Prüfung genehmigt der/die Prorektor/in im Benehmen mit der UK Studium und Lehre bzw. lehnt den Antrag ab. Mit der StAPS verfügt die DSHS nach eigenen Angaben über eine feste Organisationseinheit zur Übernahme der zentralen Aufgaben in Qualitätssicherung, ‐entwicklung und Lehrorganisation. Die Hochschule verfügt außerdem über Software für die Modellierung von Prozessen, für die Durchführung von Evaluationen und die Auswertung von Evaluationen. Nach Angaben im Selbstbericht hat sich in den letzten Jahren herausgestellt, dass die Überprüfung der Wirksamkeit des QM‐Systems mit Bezug auf die Studienqualität und für die Weiterentwicklung des Systems selbst konstant und bedarfsgerecht, jedoch vorrangig implizit erfolgt. Für die Zukunft ist geplant, eine regelhafte und kontinuierliche Evaluation des QM‐Systems zu entwickeln und zu implementieren. Bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung wurde laut Selbstbericht die regelhafte und kontinuierliche Evaluation des QM Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 7 / 50 u.a. durch Befragungen der externen Expert/innen, durch Diskussionen auf Klausurtagungen und in den zuständigen Gremien sowie durch die Weiterschreibung des Leitbildes durchgeführt. Seit der letzten Systemakkreditierung wurde u.a. das ECTS‐Monitoring neu geschaffen, die Erstsemesterbefragung in das QM-System einbezogen, eine Studiengangsbefragung eingeführt und die Lehrveranstaltungsevaluationen weiterentwickelt. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 8 / 50 Zusammenfassende Qualitätsbewertung Das Qualitätsmanagementsystem der Deutschen Sporthochschule Köln ist durchdacht, logisch aufgebaut und funktioniert zuverlässig. Es ist über die Jahre gereift und wird innerhalb der Hochschule tatsächlich gelebt. Das QM-System funktioniert nicht nur in Bezug auf die Qualitätssicherung von Studium und Lehre, sondern ist bereits auf Qualitätsentwicklung ausgerichtet. Reflexion und Weiterentwicklung spielen eine große Rolle und sind bewusst in die Prozesse eingebaut. Die Regelkreise sind bis auf kleine Ausnahmen weitgehend geschlossen. Alle für eine Systemakkreditierung relevanten Aspekte sind inkludiert. Die Gutachtergruppe hat das QM-System zunächst als sehr komplex empfunden, aber im Verfahren deutlich erkennen können, dass es gut und zielgerichtet funktioniert und von einem intensiven Austausch innerhalb der Hochschule geprägt ist. Durch die monothematische Ausrichtung und die übersichtliche Struktur der Hochschule (ohne Fakultäts- bzw. Fachbereichsebene) bestehen sehr direkte Kommunikationswege und damit enge (auch personelle!) Verknüpfungen zwischen den Instituten und der Hochschulleitung. Im Vergleich zur Erstakkreditierung hat sich die Gremienstruktur deutlich verbessert und scheint ein wichtiger Faktor dafür zu sein, dass sich auch die interne Kommunikation verbessert hat. Die Gutachtergruppe hat insgesamt eine gute Kommunikationskultur innerhalb der Hochschule bzw. zwischen den verschiedenen Gremien und Ebenen wahrgenommen. Die Gespräche mit den Vertreter/innen der Hochschule im Verfahren waren ebenfalls sehr authentisch und von großer Offenheit geprägt. Es war offenkundig, dass das QM-System eine hohe Akzeptanz bei den Mitarbeiter/innen der Hochschule erfährt. Die von der Gutachtergruppe wahrgenommene Komplexität der internen Abläufe wird intern so unterstützt, dass es ein gradlinig funktionierendes System ist, welches von einem großen Engagement der Beteiligten geprägt ist. Insbesondere zeigte sich die Gutachtergruppe beeindruckt von der Ressourcenausstattung der Stabsstelle QM, die personell stabil aufgestellt und gut ausgestattet ist. Das System der internen (Re)Zertifizierung von Studiengängen (interne Akkreditierung) ist ausgereift und wird von allen universitären Gruppen mitgetragen. Die Gutachter/innen haben auch hier eine große Bereitschaft zur Mitwirkung wahrgenommen. Am Beispiel des Bachelorstudiengangs „Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie“ konnte die Gutachtergruppe den internen Akkreditierungsprozess gut nachvollziehen. Der Studiengang beinhaltet hochaktuelle Themen und orientiert sich intensiv am Arbeitsmarkt. Die Empfehlungen der Externen wurden gerne aufgegriffen, so ist u.a. eine neue Profilvertiefung entstanden. Die Studierenden haben insbesondere die Forschungsarbeit als Qualitätsmerkmal des Studiengangs gegenüber anderen Anbietern gewürdigt. Am Beispiel der Stichprobe „Modularisierung“ hat die Gutachtergruppe den Eindruck gewonnen, dass die formalen Kriterien in korrekter Weise umgesetzt werden. Die Studiengänge sind vollständig modularisiert. Die Gutachtergruppe empfiehlt jedoch, insbesondere bei den Weiterbildungsstudiengängen die Begründungen für die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen noch einmal zu überprüfen. Im Rahmen der Stichprobe „Fachlich-inhaltliche Gestaltung von Studiengängen“ wurde deutlich, dass das QM- System der Deutschen Sporthochschule Köln sicherstellt, dass die fachlich-inhaltliche Gestaltung der Studiengänge sich an den aktuellen Entwicklungen des Arbeitsmarkes und der Berufsfelder orientiert und aktuelle Themen der Forschung und Wissenschaft aufgreift. Die Studierenden haben die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung. Instrumente wie die Zwischenevaluation als regelhaftes Prozesselement, die regelmäßigen Gesprächsrunden des Prorektors mit Studiengangsleitungen und Studiengangssprecher/innen sowie das Schaffen von Gesprächsanlässen durch Befragungsergebnisse tragen dazu bei, dass die Studiengänge auch zwischen den Rezertifizierungen „up to date“ bleiben. Auch das Lehramtsstudium an der Deutschen Sporthochschule Köln läuft gut. Die Gremienarbeit und die Koordination mit den Kooperationshochschulen in Köln und Siegen hat sich stark verbessert. Es sollte darauf Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 9 / 50 geachtet werden, dass die neu geschaffenen Strukturen in dieser Weise fortgeführt werden. Der Fokus der lehramtsbezogenen Stichprobe lag darauf, ob das QM-System der DSHS Köln so gelebt wird, dass etwaige Fehlentwicklungen identifiziert werden. Die Fragen der Gutachtergruppe sind überzeugend beantwortet worden. Die Rechtsvorgaben des Landes und der KMK werden in angemessener Weise berücksichtigt. Das Schulministerium wird in angemessener Weise beteiligt. Die Studierenden werden in angemessener Weise in die Qualitätssicherung der Studienangebote eingebunden. Der QM-Report dringt offensichtlich bis auf diese Zielebene durch und wird von den Studierenden auch wahrgenommen, was aus Sicht der Gutachtergruppe durchaus bemerkenswert ist. Auch wenn die Studierenden die einzelnen Elemente des QM-Systems nicht immer wahrnehmen, erkennen sie, dass Qualitätserfassung gemacht wird und eine wichtige Rolle spielt. Die DSHS Köln hat im Verfahren selbst angesprochen, dass sie mit den Rücklaufquoten der Evaluationen noch nicht zufrieden ist. Sowohl Lehrende als auch Studierende könnten sich vorstellen, die Lehrevaluation direkt in den Veranstaltungen durchzuführen und zu besprechen. Das konnte bisher noch nicht flächendeckend umgesetzt werden, könnte aber eine Lösung sein. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 10 / 50 Inhalt Ergebnisse auf einen Blick ............................................................................................................................. 3 Kurzportrait der Hochschule ........................................................................................................................... 4 Überblick über das QM-System ..................................................................................................................... 5 Zusammenfassende Qualitätsbewertung ....................................................................................................... 8 Inhalt10 I. Prüfbericht ................................................................................................................................................. 12 II. Gutachten: Erfüllung der fachlich-inhaltlichen Kriterien ...................................................................... 13 II.1Schwerpunkte der Bewertung / Fokus der Qualitätsentwicklung ............................................................ 13 II.2Erfüllung der fachlich-inhaltlichen Kriterien ............................................................................................. 13 II.2.1 § 17 MRVO Konzept des Qualitätsmanagementsystems (Ziele, Prozesse, Instrumente) ............ 13 II.2.1.1 Leitbild für die Lehre ................................................................................................................ 13 II.2.1.2 Systematische Umsetzung der Kriterien auf Studiengangsebene .......................................... 16 II.2.1.3 Entscheidungsprozesse, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ...................................... 19 II.2.1.4 Einbeziehung von internen Mitgliedsgruppen und externem Sachverstand ........................... 22 II.2.1.5 Unabhängigkeit der Qualitätsbewertungen ............................................................................. 24 II.2.1.6 Leistungsbereiche und Ressourcenausstattung ..................................................................... 25 II.2.1.7 Wirkung und Weiterentwicklung .............................................................................................. 28 II.2.2 § 18 MRVO Maßnahmen zur Umsetzung des Qualitätsmanagementkonzepts ............................ 30 II.2.2.1 Regelmäßige Bewertung der Studiengänge ........................................................................... 30 II.2.2.2 Reglementierte Studiengänge ................................................................................................. 32 II.2.2.3 Datenerhebung ........................................................................................................................ 34 II.2.2.4 Dokumentation und Veröffentlichung ...................................................................................... 35 II.2.3 § 20 Hochschulische Kooperationen .............................................................................................. 36 II.2.3.1 Kooperation auf Studiengangsebene ...................................................................................... 36 II.3Ergebnisse der Stichproben .................................................................................................................... 37 II.3.1 Berücksichtigung aller Kriterien gemäß Teil 2 und Teil 3 MRVO am Beispiel des Studiengangs „B.A. Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie“ .............................................................. 38 II.3.2 Berücksichtigung formaler Kriterien gemäß Teil 2 MRVO am Beispiel der Modularisierung (§ 7 MRVO) ............................................................................................................................................ 40 II.3.3 Berücksichtigung fachlich-inhaltlicher Kriterien gemäß Teil 3 MRVO am Beispiel der fachlich- inhaltlichen Gestaltung von Studiengängen (§13 MRVO) .............................................................. 41 II.3.4 Lehramtsbezogene Stichprobe gemäß § 31(3) MRVO .................................................................. 43 III. Begutachtungsverfahren .......................................................................................................................... 48 III.1Allgemeine Hinweise .............................................................................................................................. 48 III.2Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................................... 48 III.3Gutachtergruppe .................................................................................................................................... 48 IV. Datenblatt ................................................................................................................................................... 49 Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 11 / 50 V. Glossar ....................................................................................................................................................... 50 Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 12 / 50 I. Prüfbericht (gemäß Art. 3 Abs. 3 SV und § 23 Abs. 1 Nr. 3 und 4 MRVO) Die Deutsche Sporthochschule führt in ihrem Selbstbericht aus, dass seit 2015 alle Studiengänge das interne QM-System in Studium und Lehre durchlaufen haben und intern akkreditiert wurden bzw. sich zum Zeitpunkt der Einreichung des Selbstberichts im laufenden Akkreditierungsprozess befanden. Im zurückliegenden Akkreditierungszeitraum wurden nach Angaben der Hochschule insgesamt 14 Akkreditierungsverfahren durchgeführt. Drei Studiengänge wurden neu eingerichtet. Zum Zeitpunkt der Antragstellung liefen zwei interne Verfahren. Eine Liste aller Studiengänge mit den zugehörigen Akkreditierungsfristen liegt dem Selbstbericht als Anlage bei. Somit kann festgestellt werden, dass die Anforderung nach § 23 Abs. 1 Nr. 4 MRVO, wonach grundsätzlich alle Bachelor- und Masterstudiengänge das Qualitätsmanagementsystem mindestens einmal durchlaufen haben müssen, erfüllt ist. Alle Bachelor-/Master-Studiengänge der Deutschen Sporthochschule tragen das Siegel des Akkreditierungsrates. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 13 / 50 II. Gutachten: Erfüllung der fachlich-inhaltlichen Kriterien II.1 Schwerpunkte der Bewertung / Fokus der Qualitätsentwicklung ▪ Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems im Akkreditierungszeitraum ▪ Umgang mit Komplexität und interne Kommunikation ▪ Lehrerbildende Studiengänge in der internen Akkreditierung. II.2 Erfüllung der fachlich-inhaltlichen Kriterien (gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 3 SV; §§ 17 und 18 MRVO sowie § 31 MRVO) II.2.1 § 17 MRVO Konzept des Qualitätsmanagementsystems (Ziele, Prozesse, Instrumente) II.2.1.1 Leitbild für die Lehre § 17 Abs. 1 Sätze 1 und 2 MRVO: Die Hochschule verfügt über ein Leitbild für die Lehre, das sich in den Curricula ihrer Studiengänge widerspiegelt. Das Qualitätsmanagementsystem folgt den Werten und Normen des Leitbildes für die Lehre und zielt darauf ab, die Studienqualität kontinuierlich zu verbessern. Dokumentation Die Deutsche Sporthochschule Köln hat nach eigenen Angaben bereits seit 2010 an der Entwicklung eines Leitbilds für den Bereich Studium und Lehre gearbeitet, mit dem Ziel, sich einem hochschulweit akzeptierten Qualitätsverständnis in Studium und Lehre anzunähern, eine Handlungsorientierung für alle an Studium und Lehre Beteiligten zu geben, die qualitative Verantwortung aller an der Lehre Beteiligten zu stärken sowie eine gemeinsame Grundlage für die weitere Qualitätsentwicklung und Sicherung sowie zur konstruktiven Gestaltung des Qualitätsdiskurses zu schaffen. In 2011 wurde eine erste Fassung des Leitbilds für Studium und Lehre verabschiedet, in dem bereits die hochschuleigenen Prinzipien sowie Leitsätze guter Lehre verankert waren. In den Jahren 2014-2015 wurden strategische Leitlinien entwickelt, die auch Eingang in den Hochschulentwicklungsplan (HEP) fanden. Im gleichen Zeitraum wurde ein Basis-Set von Kennzahlen- und Indikatoren erarbeitet, welches die Umsetzung und Erfüllung der hochschulspezifischen Qualitätsziele, abgeleitet aus dem Leitbild für Studium und Lehre, auf Studiengangs- wie auch Lehrveranstaltungsebene bewertbar machen sollte. Dieses Kennzahlen- und Indikatorenset wurde in der hochschuleigenen Richtlinie Kennzahlen und Indikatoren zur internen Qualitätsbewertung verankert. In den Jahren 2019/20 wurde das Leitbild für Studium und Lehre erneut weiterentwickelt, mit dem Ziel, die Stringenz des Zielsystems in Studium und Lehre und dessen Kohärenz für die Arbeit des QM-Systems zu optimieren, die Inhalte zu prüfen und gegebenenfalls und das Selbstverständnis guter Lehre der Hochschule auf Basis grundlegender Darstellungen im HEP zu ergänzen. Im Ergebnis lag im Verfahren ein aktualisiertes Leitbild für Studium und Lehre vor, welches nach Angaben der Hochschule den zentralen Orientierungspunkt der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Lehrprofils und der Studienqualität innerhalb des QM-Systems der Hochschule darstellt. Es fasst die drei leitenden Vorgaben der Hochschule als Kernelemente zusammen: ▪ Das Selbstverständnis Studium und Lehre beinhaltet einen Grundanspruch an Studium und Lehre, übergeordnete Bildungsziele, Wissenschaftsbasierung, die Einheit von Forschung und Lehre, grundsätzliche Lehrinhalte und die Themen Diversität sowie soziale Verantwortung. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 14 / 50 ▪ Die strategischen Leitlinien sollen eine gesellschaftlich relevante und zeitgemäße Konkretisierung des Selbstverständnisses der Hochschule darstellen und führten für den Zeitraum 2015-2020 zu konkreten Entwicklungszielen der Hochschule in sechs grundsätzlichen Entwicklungsdimensionen: (1) Selbstbild Bildung (2) Wettbewerb (3) Qualität des Studiums (4) Studienverlauf (5) Organisationsentwicklung (6) Gesellschaftliche Einbettung der universitären Ausbildung Für die internen (Re)-Akkreditierungen wird aus diesen Entwicklungsdimensionen ein inhaltliches und entwicklungsbezogenes Prüfraster abgeleitet. ▪ Der Schwerpunkt der Leitsätze guter Lehre liegt in der Beschreibung und Strukturierung von Lehr- /Lernqualität im Rahmen einzelner Lehrveranstaltungen. Sie lassen sich in acht Dimensionen strukturieren und bilden eine Grundlage zur Operationalisierung der Qualitätserfassung im Rahmen der Lehrveranstaltungsevaluation, der Studiengangsbefragung sowie der Dozierendenbefragung. Die Leitsätze betreffen acht Qualitätsdimensionen guter Lehre, welche die Grundlage für die (Weiter-) Entwicklung von Evaluationsinstrumenten im Rahmen von Studiengangs- oder Veranstaltungsevaluationen darstellen: (1) Lehrinhalt (2) Vermittlung (3) Prüfungen (4) Autonomieförderung (5) Lernklima (6) Lehrkräfte (7) Studierende (8) Lehr-/ Lernressourcen Die Umsetzung soll auf drei Ebenen erfolgen: ▪ auf Studiengangsebene bei der Neueinrichtung, der Rezertifizierung (systemische Studiengangsevaluation) sowie der stetigen Bewertung von Qualitätserfassungen im Rahmen von Studiengangsleiter/innensitzungen bzw. Studiengangskonferenzen. ▪ auf Lehrveranstaltungsebene im Rahmen der Lehrveranstaltungsevaluation. Grundlage der Qualitätsprüfung bildet die Richtlinie zum Indikatorenset zur internen Qualitätsbewertung. Dieses ordnet u.a. den oben genannten acht Qualitätsdimensionen guter Lehre und den zugehörigen Leitsätzen guter Lehre jeweils mehrere Indikatoren zur Qualitätsbewertung zu. Jedem Indikator ist entsprechend ein (oder mehrere) Befragungsitems des LVE-Fragebogens zugeordnet. ▪ Im Rahmen des HEP-Monitorings wird durch das Rektorat systematisch kontrolliert, ob und in welchem Umfang Maßnahmen begonnen oder erfolgreich umgesetzt wurden. Das Leitbild für Studium und Lehre ist im Webportal der DSHS öffentlich zugänglich und wird nach Angaben der Hochschule jedem Einstellungsvertrag beigefügt, um alle neuen Lehrkräfte und wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen entsprechend zu informieren. Bewertung: Stärken und Entwicklungsbedarf Die Deutsche Sporthochschule Köln hat ihr Verständnis von Qualität und Studium und Lehre in ihrem Leitbild Lehre nachvollziehbar dargelegt und im Internet veröffentlicht. Das Leitbild für Studium und Lehre wurde an Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 15 / 50 der Hochschule unter Einbeziehung aller Gruppen im Jahre 2019/2020 einem Weiterentwicklungsprozess unterzogen. Durch die Einbeziehung von externem Feedback durch gutachterliche Rückmeldungen wurde bei dem Prozess auch externe Stakeholder mit eingebunden. All diese Bemühungen stärken den Eindruck der Gutachtergruppe, dass das QM-System der DSHS erkennbar auf eine kontinuierliche Verbesserung ausgerichtet ist. Reflexion und Weiterentwicklung spielen eine große Rolle und sind bewusst in die Prozesse eingebaut. Seit der Erstakkreditierung sind die Beziehungen zwischen den einzelnen Ebenen des Zielsystems Studium und Lehre systematisch überprüft und transparenter gemacht worden. Der Bereich der Internationalisierung wurde von der Hochschule selbst bereits als Ausbaupotential erkannt. Hier könnten aus Sicht der Gutachtergruppe die Ziele noch etwas konkreter benannt werden. Das Leitbild für Studium und Lehre stellt den zentralen Orientierungspunkt der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Lehrprofils und der Studienqualität innerhalb des QM-Systems der Hochschule dar. Es ist als Grundbaustein des Qualitätsmanagementsystems der Hochschule in alle relevanten Prozesse eingebunden. Die Gesprächsteilnehmer/innen der Begehungen bestätigen, dass der damit verbundene hochschulinterne Anspruch an gute Lehre den Dozierenden vermittelt und mit ihnen diskutiert wird. Insgesamt hat die Gutachtergruppe den Eindruck gewonnen, dass das Leitbild für Studium und Lehre und das daraus resultierende Qualitätsverständnis handlungsleitend für die Arbeit in den Studiengängen ist. Auf Ebene der Studiengänge findet eine Überprüfung der Umsetzung des Leitbilds für Studium und Lehre schwerpunktmäßig im Rahmen der Erstzertifizierung eines neuen Studiengangs sowie in regelmäßigen Abständen im Rezertifizierungsprozess mithilfe der systemischen Studiengangsevaluation statt. Bei der Einrichtung eines neuen Studiengangs wird durch das Prüfraster der UK Studium und Lehre die Passung geprüft und steht den verantwortlichen Gestalter/innen auf der Ebene der Studiengänge im Aufbauprozess zur Verfügung. Die Prüfung im Rahmen des Rezertifizierungsprozess sorgt somit in angemessener Weise dafür, dass der Studiengang auch bei Änderungen weiterhin im Einklang mit dem Leitbild bleibt. Eine Überprüfung der Umsetzung des Leitbilds auf Ebene der Lehrveranstaltungen findet mit den Lehrevaluationen statt. Auf Grundlage der Ergebnisse der Befragungen werden dann Veränderungen diskutiert. Die Zuordnung der Indikatoren zu einzelnen Befragungsitems stärkt die Position des Leitbildes in der Hochschule und sorgt für einen wirkungsvollen Mechanismus zur Überprüfung seiner Umsetzung. Das Leitbild wird auf Ebene der Lehrenden gut angenommen und ist auf Seiten der Lehrenden gut durch den Informationsprozess der Hochschule bekannt und auch hochschulweit akzeptiert. Entwicklungspotential besteht aus Sicht der Gutachtergruppe noch bei der Kommunikation des Leitbildes an die breite Studierendenschaft. In Rahmen der Begehung war den anwesenden Studienvertreter/innen die Existenz des Leitbildes nicht bekannt, auch wenn dies nach Aussage der Lehrenden Gegenstand der Orientierungstutorien ist. Dies wurde seitens der Gutachtergruppe aber nicht als problematisch angesehen, da im Gespräch auch deutlich geworden ist, dass der QM-Report bis auf die Ebene der Studierenden durchdringt und von den Studierenden auch wahrgenommen wird. Aus Sicht der Gutachtergruppe ist das durchaus bemerkenswert. Auch wenn die Studierenden die einzelnen Elemente des QM-Systems nicht wahrnehmen, erkennen sie, dass Qualitätserfassung gemacht wird und eine wichtige Rolle bei der Gestaltung von Studium und Lehre an der DSHS spielt. Entscheidungsvorschlag Das Kriterium ist erfüllt. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 16 / 50 II.2.1.2 Systematische Umsetzung der Kriterien auf Studiengangsebene § 17 Abs. 1 Satz 3 MRVO: Das Qualitätsmanagementsystem gewährleistet die systematische Umsetzung der formalen und fachlich- inhaltlichen Kriterien (gemäß Teil 2 und 3 MRVO) Dokumentation Die systematische Umsetzung der formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien auf Studiengangsebene erfolgt nach Darstellung der DSHS im Rahmen der Verfahren zur internen Zertifizierung bei der Neueinrichtung von Studiengängen, der internen Rezertifizierung (systemische Studiengangsevaluation) sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Studiengängen. Die Einrichtung von Studiengängen erfolgt in einem mehrstufigen Prozess auf Basis der Richtlinie zur Neueinrichtung und Zertifizierung eines Studiengangs gemäß §3(2) OQM, die im Verfahren i.d.F. vom 31.03.2020 vorlag. Die Studiengangsskizze (SG-Skizze) stellt die erste Antragsstufe und die Konzepterstellung des Studiengangs die zweite Antragsstufe (SG-Konzept) dar. In der dritten Stufe (Detailkonzept) werden notwendige Prüfungs- und Studienordnungen erstellt bzw. verankert. Verpflichtende Grundlage für die Erstellung des Studiengangskonzepts durch eine entsprechende Arbeitsgruppe, die durch das Rektorat konstituiert wird, ist der Leitfaden zur Zertifizierung von Bachelor- und Masterstudiengängen an der Deutschen Sporthochschule Köln. Die darin enthaltenen Leitfragen sind nach Angaben der DSHS aus den Regeln für die Programmakkreditierung abgeleitet. In der Arbeitsgruppe müssen neben den Studiengangsinitiator/innen mindestens ein/e externe/r Expertin/Experte (Scientific Community bzw. des Arbeitsmarktes) sowie mindestens ein/e stud. Vertretung oder ein/e Absolvent/in mitwirken. Über die Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppe soll laut Darstellung der DSHS die Gewährleistung der fachlich- inhaltlichen Kriterien (§§ 11 – 14 MRVO) erfolgen. Die Einhaltung der formalen Kriterien soll über die entsprechende Verankerung in den Prüfungsordnungen erfolgen. Nach Angaben der DSHS sind darüber die Einhaltung der §§ 3 – 8 MRVO gewährleistet. § 9 (Besondere Kriterien für Kooperationen mit nicht-hochschulischen Einrichtungen) ist für die DSHS nicht relevant. § 15 (Geschlechtergerechtigkeit und Nachteilsausgleich) soll ebenfalls über die Verankerungen in den Prüfungsordnungen und den Gleichstellungsplan abgedeckt werden. Das Studiengangskonzept wird nach seiner Fertigstellung sowohl durch die Abt. 4.1 als auch die Abt. 4.2 hinsichtlich der Formalkriterien sowie der ressourcenrelevanten Angaben im Rahmen einer abschließenden formalen Zertifizierungsprüfung geprüft und ein Bericht erstellt. Das Studiengangskonzept und der Bericht der StAPS werden den Universitätskommissionen zur Beratung vorgelegt: ▪ Die UK Studium und Lehre führt unter Berücksichtigung des Prüfberichts der StAPS sowie des Kriterienkatalogs zur Einführung neuer Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln eine inhaltlich- formale Beratung und Prüfung des Studiengangskonzepts durch, gibt Rückmeldungen dazu und spricht dem Rektorat abschließend eine Beschlussempfehlung und ggf. Auflagen aus. Grundlage der Überprüfung ist auch hier der oben genannte Leitfaden zur Zertifizierung von Bachelor- und Masterstudiengängen. ▪ Die UK Ressourcen führt eine Prüfung der Sach- und Personalressourcen gemäß der Vorgaben der DSHS Köln durch und gibt ebenfalls eine Beschlussempfehlung ab. ▪ Die UK Forschung nimmt Stellung zur Forschungs- und Wissenschaftsorientierung des Studiengangs. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 17 / 50 ▪ Die UK Transfer und Digitalisierung gibt eine Stellungnahme zur Einbettung bzw. Abgrenzung des Studiengangs zum weiterbildenden Studienangebot der DSHS Köln ab. Auf Basis dieser Beschlussempfehlungen trifft das Rektorat eine Entscheidung über die Zertifizierung (mit oder ohne Auflagen), die Einrichtung des Studiengangs zum nächstmöglichen Zeitpunkt und beruft eine Studiengangsleitung. Grundlage der Überprüfung und Weiterentwicklung von Studiengängen ist die Richtlinie zur Evaluation und Rezertifizierung eines Studiengangs bzw. Studienbereichs gemäß § 3(4) OQM i.d.F. vom 31.03.2020. Die Rezertifizierung erfolgt über das Peer-Review-Verfahren der systemischen Studiengangsevaluation. Das Verfahren soll allen beteiligten Akteuren einen detaillierten Einblick in die formale und inhaltliche Struktur eines Studiengangs ermöglichen. Ausbildungsziele, das Curriculum, Lehr-, Studien- und Prüfungsbedingungen eines Studiengangs sollen im Hinblick auf Fachwissenschaft, Berufsmarkt, Studierbarkeit, Lehrbarkeit und Verwaltung bewertet werden. Der Turnus ist in der Richtlinie Zeitplan Qualitätsmanagement in Studium und Lehre (ZQM) geregelt. Die Vorbereitung des Verfahrens erfolgt durch die Studiengangsleitung, unterstützt durch Abteilung 4.3. Abt. 4.3 stellt die erforderlichen Informationen zusammen und erstellt den „Bericht aus dem Qualitätsmanagement“ anhand der „Richtlinie zum Indikatorenset zur internen Qualitätsbewertung“. Die Studiengangsleitung erstellt den „Bericht aus dem Studiengang bzw. aus dem Studienbereich“. Dafür steht ein entsprechender Leitfaden zur Verfügung. Die genannten Unterlagen werden zu einem Studiengangsreport zusammengefügt. Dieser dient als Grundlage für den Expert/innen-Workshop, in dem insbesondere die Erfüllung der internen und externen Qualitätsstandards diskutiert werden soll. Den externen Gutachter/innen werden Orientierungshilfen zur Verfügung gestellt, die auf den Vorgaben des Leitbilds für Studium und Lehre (d. h. Selbstverständnis Studium und Lehre, strategische Leitlinien Studium und Lehre, Leitsätze guter Lehre) beruhen und den fachlich-inhaltlichen Kriterien der MRVO entsprechen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die §§ 11 – 15 der MRVO durch die Gutachter/innen geprüft und im externen Gutachten an die Hochschule rückgemeldet werden. Darüber hinaus steht ein Prüfkatalog „Formale Qualitätsanforderung zur internen Rezertifzierung von Studiengängen“ zur Verfügung, der ebenfalls einen verpflichtenden Bestandteil des anschließenden Gutachtens darstellt. Abt. 4.3 prüft das Gutachten auf Vollständigkeit und Plausibilität bzw. Klarheit. Die Auswertung der Ergebnisse und Ableitung von Maßnahmen erfolgt in einem internen Workshop, dessen Ergebnisse mit den Gremien rückgekoppelt werden. Die abschließende Prüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien erfolgt durch die/den Prorektor/in im Benehmen mit der UK Studium und Lehre. Die formalen Kriterien werden durch die StAPS geprüft. Im Rektorat erfolgen abschließend der Beschluss des Maßnahmenplans und die Rezertifizierung/Siegelvergabe. Die Rezertifizierungsrichtlinie sieht nach sechs Semestern eine Zwischenevaluation vor, welche den Umsetzungsstatus der beschlossenen Maßnahmen erfassen und bewerten soll, um ggf. eine Nachsteuerung oder Intervention anstoßen zu können. Bewertung: Stärken und Entwicklungsbedarf Das Qualitätsmanagementsystem der DSHS gewährleistet die systematische Umsetzung der formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien gemäß Teil 2 und 3 MRVO. Die Verfahren zur internen Zertifizierung bei der Neueinrichtung von Studiengängen, der internen Rezertifizierung (systemische Studiengangsevaluation) sowie der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Studiengängen sind in vier zentralen Richtlinien sowie unterstützenden Prüfkatalogen und Leitfäden klar, transparent und überprüfbar dokumentiert. Die Zusammensetzung und die Abfolge der dabei beteiligten Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 18 / 50 Gremien sind umfassend und systematisch vorgegeben. Die zeitlichen Vorgaben entsprechen den Vorgaben der MRVO zur Programmakkreditierung und sind somit nicht zu beanstanden. Die zeitliche Taktung der Prozessabfolgen erscheint praktikabel und sinnvoll. Die Zuständigkeit für die Überprüfung der formalen Kriterien ist in der StAPS angesiedelt und damit klar und angemessen verortet. Analog zur Programmakkreditierung nach MRVO werden die externen Gutachter/innen damit von der Prüfung von Formalia entlastet. Die Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien obliegt – ebenfalls analog zur Programmakkreditierung – einer externen Gutachtergruppe. Damit wird die DSHS den Anforderungen des Art 2 des Studienakkreditierungsstaatsvertrags (bzw. dessen Begründung) gerecht, wonach für die Einhaltung der fachlich-inhaltlichen Standards ein Peer Review-Verfahren der Beratung und Begutachtung vorzusehen ist. Die für die Akkreditierung von Studiengängen relevanten Kriterien nach Teil 2 und 3 der MRVO/ StudakVO sind in den hochschulinternen Prüfkatalogen vollständig abgebildet. Mit der vorgesehenen Zwischenevaluation geht die DSHS jedoch über die Vorgehensweise der Programmakkreditierung hinaus. Diese Möglichkeit zur Nachsteuerung wird von der Gutachtergruppe angesichts der relativ langen Akkreditierungszeiträume positiv gesehen und unterstützt die Ausrichtung des QM-Systems auf Qualitätsentwicklung. Die Gutachtergruppe hat das interne QM-System der DSHS zunächst als sehr komplex empfunden, aber in der Begehung deutlich wahrgenommen, dass es gut funktioniert und von einem intensiven Austausch innerhalb der Hochschule geprägt ist. Das System wird in seinen Abläufen und Beteiligungsverfahren von allen Statusgruppen akzeptiert und als praktikabel empfunden. Die Gutachtergruppe hat im Verfahren positiv zur Kenntnis genommen, dass das QM-System nicht nur in Bezug auf Qualitätssicherung (im Sinne einer Überprüfung des Status Quo) funktioniert, sondern erkennbar auf Qualitätsentwicklung zielt. Deutlich wurde der Entwicklungsaspekt im Verfahren z.B. bei der deutlichen Weiterentwicklung der Studiengänge „M.Sc. Sport- und Bewegungsgerontologie“ und „B.A. Sport- und Bewegungsvermittlung in Freizeit- und Breitensport“ im Rahmen der internen Rezertifizierung. Die systematische Weiterentwicklung des QM-Systems zeigt sich auch bei der Spezifizierung der Vorgaben für den Rezertifizierungsprozess seit der Erstakkreditierung. So besteht mittlerweile bei Nichtannahme von Empfehlungen aus der Rezertifizierung eine Begründungspflicht mit entsprechender Dokumentation. Ein gewisser Entwicklungsbedarf bei der systematischen Umsetzung scheint noch bei den weiterbildenden Masterstudiengängen zu bestehen. Diese Studiengänge sind zwar in die regulären Einrichtungs-, Zertifizierungs- und Rezertifizierungsprozesse eingebunden, sie unterliegen aber nicht der Rahmenprüfungsordnung der Hochschule und weisen deutliche Unterschiede in der Art der Umsetzung auf. So sind die Begründungen für die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen (z.B. in Bezug auf die Modulgrößen) zu pauschal bzw. nicht nachvollziehbar. Hier scheint eine Überprüfung und ggf. Angleichung an das interne QM-System der DSHS notwendig. Bei den im Rahmen der Stichprobe betrachteten Modulbeschreibungen wurden teilweise Defizite in Bezug auf Angaben zur Häufigkeit des Angebots der Module sowie zu Dauer und Umfang von Prüfungen festgestellt. [Vgl. Kapitel II.3.2.] Dieses Monitum wurde bereits von der DSHS erkannt und wird anlassbezogen im Rahmen von Rezertifizierungsverfahren korrigiert. Da dieser Prozess aber bei kürzlich erfolgten Zertifizierungen bzw. Rezertifizierungen bis zu drei Jahre dauern könnte, wird empfohlen, einen kürzeren Zeitraum (maximal zwei Jahre) festzusetzen, in dem alle Modulbeschreibungen der Studiengänge der DSHS vollständig an die aktuellen Vorgaben angepasst werden. Entscheidungsvorschlag Das Kriterium ist erfüllt. Die Gutachtergruppe gibt folgende Empfehlungen: Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 19 / 50 ▪ Die DSHS sollte auch in den Studiengängen, die nicht innerhalb der nächsten zwei Jahre (re)zertifiziert werden, die Modulbeschreibungen v.a. in Bezug auf Häufigkeit des Angebots und Dauer und Umfang der Prüfungen zeitnah ergänzen. ▪ Die Prozesse in den weiterbildenden Studiengängen sollten in Bezug auf die Begründungen für die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen (z.B. in Bezug auf die Modulgrößen) überprüft und ggf. angeglichen werden. II.2.1.3 Entscheidungsprozesse, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten § 17 Abs. 1 Satz 4 MRVO: Die Hochschule hat Entscheidungsprozesse, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Einrichtung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Einstellung von Studiengängen und die hochschuleigenen Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen im Rahmen ihres Qualitätsmanagementsystems festgelegt und hochschulweit veröffentlicht. Dokumentation Die zentralen Organe und Gremien der Hochschule sind in der Grundordnung (GO) der Deutschen Sporthochschule Köln definiert, die im Verfahren i.d.F. vom 12.02.2016 vorlag. Zentrale Organe der Hochschule sind das Rektorat, die/der Rektor/in, der Senat, der Hochschulrat und die Hochschulwahlversammlung. Das Rektorat leitet die Hochschule. Es besteht aus der/dem Rektor/in und der/dem Kanzler/in sowie Prorektorinnen/Prorektoren, die ihr Amt nicht hauptberuflich wahrnehmen. Die Verantwortung für die Entwicklung und Umsetzung von qualitätsverbessernden Maßnahmen liegt beim Prorektorat für Studium, Lehre und Qualitätsmanagement. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten innerhalb des QM-Systems sind in § 1 der Ordnung für Qualitätsmanagement in Studium und Lehre der Deutschen Sporthochschule Köln (OQM) geregelt, die im Verfahren i.d.F. vom 31.03.2020 vorlag: Demnach wird die strategische Ausrichtung des Qualitätsmanagements durch das Rektorat verantwortet. Die Verantwortung für Entwicklung, Weiterentwicklung und Umsetzung einzelner Instrumente und Verfahren des Qualitätsmanagements sowie für die laufende Überprüfung der Ordnung selbst liegt bei dem/der für Qualitätsmanagement zuständigen Prorektor/in, die/der dabei von der Stabsstelle für Akademische Planung und Steuerung (StAPS) unterstützt und durch die Universitätskommission (UK) Studium und Lehre beraten wird. Die UK Studium und Lehre ist eine von zum Zeitpunkt des Verfahrens drei ständigen Universitätskommissionen, die entsprechend der Grundordnung der Universität zur Beratung des Senats und des Rektorats gebildet wurden. Sie ist insbesondere für Maßnahmen der Entwicklung bestehender Studienangebote inkl. der (Re-) Zertifizierungsempfehlungen verantwortlich, fungiert als beratendes Gremium im Hinblick auf die Entwicklung, Weiterentwicklung und Umsetzung einzelner Instrumente und erfüllt zugleich die Aufgaben des Studienbeirats nach § 28 Abs. 8 HG NRW. Der Kommission gehören neben der/dem Prorektor für Studium, Lehre und Qualitätsmanagement als Vorsitzender ein/e Hochschullehrerin, ein/e akademische/r Mitarbeiter/in sowie zwei Studierende an. Die UK Transfer und Digitalisierung (zuvor: UK Wissensmanagement) ist u.a. zuständig für Belange der weiterbildenden (Studien)Angebote. Außerdem bestehen die UK Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs und die UK Ressourcen. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 20 / 50 Die Stabsstelle Akademische Planung und Steuerung (StAPS) ist unmittelbar beim Rektor angesiedelt und umfasst acht Arbeitsbereiche. Die operative Umsetzung der verschiedenen Instrumente und Verfahren des QMs erfolgt durch die Abteilung 4 Studium und Lehre, die die zentrale Anlaufstelle für alle Belange im Themenfeld Qualitätsmanagement darstellt und auch für den Aufbau und die Weiterentwicklung des hochschulweiten QM-Systems verantwortlich ist: Der Arbeitsbereich 4.1 Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangsmanagement koordiniert zentral den konsekutiven Lehrbetrieb. Gleichzeitig sind hier auch das Lehrcontrolling sowie das Studiengangsmanagement verortet. Der Arbeitsbereich 4.2 Studienentwicklung und Qualitätsverbesserung organisiert und steuert zum einen die inhaltlich-strategische sowie kompetenzorientierte (Weiter-)Entwicklung der Studiengänge. Auch die Qualifizierung und Beratung von Lehrenden (Hochschuldidaktik) sowie das zentrale Tutorienprogramm sind hier verankert. Alle Instrumente und Verfahren, die der Datenerfassung dienen, werden durch die Abteilung 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling der StAPS operativ umgesetzt. Hier erfolgt auch die Prozesssteuerung der Akkreditierungs- und Zertifizierungsverfahren. Auf der Ebene der Studiengänge sind Studiengangsleitungen, Studiengangskoordinator/innen und Modulbeauftragte benannt, deren Rechte und Pflichten in der Richtlinie Studiengangsleitung und Modulbeauftragung festgelegt sind: Die Studiengangsleitungen vertreten die Studiengänge nach innen und außen und tragen die Verantwortung auf der inhaltlichen Ebene. Sie werden durch die Studiengangskoordinator/innen unterstützt. Die Modulbeauftragten achten auf die Umsetzung der Vorgaben des Modulhandbuchs. Sie klären Unstimmigkeiten, erarbeiten Vorschläge zur Weiterentwicklung ihres Moduls, stimmen die Prüfungstermine mit dem Prüfungsamt ab und organisieren Modulprüfungen. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei der Einrichtung eines Studiengangs sind in der entsprechenden Richtlinie zur Neueinrichtung und Zertifizierung eines Studiengangs festgelegt. Der Prozess wurde bereits im vorherigen Kapitel dargestellt und wird durch die Abteilung 4 der StAPS koordiniert. Die von den Initiator/innen des neuen Studiengangs erstellte Studiengangsskizze wird über die/den Prorektor/in für Studium und Lehre der UK Studium und Lehre vorgelegt, die eine Beschlussempfehlung für das Rektorat ausspricht. Auf dieser Basis beschließt das Rektorat über das weitere Vorgehen und ggf. über die Besetzung der Arbeitsgruppe, die das Studiengangskonzept erarbeitet. Das Konzept wird durch die Abteilungen 4.1. und 4.2 geprüft, in den verschiedenen Universitätskommissionen beraten und dem Senat zur Stellungnahme vorgelegt. Nach einer abschließenden Prüfung der Abt. 4.2 entscheidet das Rektorat über die Zertifizierung. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Überprüfung und Weiterentwicklung von Studiengängen sind in der Richtlinie zur Evaluation und Rezertifizierung eines Studiengangs verankert. Die Vorbereitung des Verfahrens obliegt der Studiengangsleitung, die durch die Abt. 4.3 unterstützt wird. Die Benennung der externen Gutachter/innen liegt bei der/dem Prorektor/in für Studium, Lehre und Qualitätsmanagement, das Vorschlagsrecht obliegt den verantwortlichen Studiengangsleitungen. Die Verfahrensunterlagen für den Expert/innen-Workshop werden von der Studiengangsleitung und der Abt. 4.3 zusammengestellt. Folgende studiengangsspezifische Unterlagen werden zur Verfügung gestellt: ▪ Selbstreport des Studiengangs, ▪ Studienplan, ▪ Modulhandbuch, ▪ Prüfungsordnung, ▪ Zulassungsordnung, ▪ Auszug aus den Unterlagen der Erst-Akkreditierung, ▪ ggf. weitere Unterlagen. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 21 / 50 Das Gutachten der Expert/innen wird durch die Abt. 4.3 auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Die Ergebnisse des anschließenden internen Workshops werden durch die Abt. 4.2 geprüft. Auf Basis der Ergebnisse beschließt das Rektorat über die Rezertifizierung des Studiengangs. Die (Re)Zertifizierung kann mit oder ohne Auflagen erfolgen. Die Verantwortung für die Erfüllung ggf. erteilter Auflagen liegt bei der Studiengangsleitung. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch die relevanten Institutionen bzw. Arbeitsgruppen (Dezernat 1, Abt. 4.1, SGL; Studiengangskonferenz). Die Überprüfung erfolgt durch die Abt. 4.2. und die Universitätskommissionen; die abschließende Entscheidung liegt wieder beim Rektorat. Alle Änderungen, die nicht im Zuge der beschriebenen Verfahren zur (Re)Zertifizierung von Studiengängen vorgenommen werden, können über die Abt. 4.1 bei der/dem zuständigen Prorektor/in für Studium, Lehre beantragt und begründet werden, die/der jeweils im Benehmen mit der UK Studium und Lehre den Antrag genehmigt oder ablehnt. Bei wesentlichen Änderungen werden die Anträge verpflichtend in die UK Studium und Lehre zur Beratung und Beschlussempfehlung gegeben. Die finale Beratung von ressourcenrelevanten Änderungen erfolgt in der UK Ressourcen, das Rektorat fasst diesbezügliche Beschlüsse. Bewertung: Stärken und Entwicklungsbedarf Die Hochschule hat (systematisch seit Frühjahr 2020) alle Entscheidungsprozesse, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten für die Einrichtung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Einstellung von Studiengängen und die hochschuleigenen Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen im Rahmen ihres Qualitätsmanagementsystems in der Grundordnung, der Ordnung für Qualitätsmanagement in Studium und Lehre der Deutschen Sporthochschule Köln (OQM) und mehreren Richtlinien festgelegt und hochschulweit veröffentlicht. Unterstützt werden diese rechtlich verbindlichen Ordnungen bzw. Richtlinien durch Leitfäden und Prüfkataloge, die inhaltlich sinnvoll sind und ebenfalls hochschulöffentlich einsehbar sind. Auf diese Weise wird nicht nur Verbindlichkeit und Rechtssicherheit sichergestellt, sondern auch, dass sich alle innerhalb der Hochschule beteiligten Personen hinreichend über das Qualitätsmanagementsystem der Hochschule und ihre Funktion innerhalb dieses Systems informieren können. Die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Prorektorat 1 und 2 spiegelt wieder, dass das QM im gesamten Rektorat verankert ist. Im Verfahren hat die Gutachtergruppe eine gute Kommunikationskultur innerhalb der Hochschule wahrgenommen. Im Vergleich zur Erstakkreditierung hat sich die Gremienstruktur deutlich verbessert; dies scheint ein wichtiger Faktor dafür zu sein, dass sich auch die interne Kommunikation verbessert hat. Die Universitätskommission trifft sich sechs bis achtmal im Jahr und bildet eine „Brücke“ zwischen Senat und Rektorat. Eine Besonderheit der DSHS ist, dass der Senat die Funktion eines Fachbereichsrates hat bzw. diesen ersetzt, da die DSHS keine Fachbereichsstruktur hat. Vorbildlich geregelt ist die Verteilung der Verantwortung für die Studiengänge. Die im QM-System vorgesehenen Treffen der hier beteiligten Personen (Modulbeauftragte, Studiengangssprecher/innen, Lehrende und Studiengangsleitungen) wurden formalisiert und sind von hoher Bedeutung. Auch die Studienberatung nimmt an den Koordinatorensitzungen und den Treffen der Studiengangssprecher/innen teil. Auf diese Weise wird auch die Schnittstelle zur Verwaltung in angemessener Weise ausgefüllt und eine hohe Transparenz erzeugt. Die Gutachtergruppe hat in den Gesprächen mit den Vertreter/innen der Hochschule erfahren, dass das Onboarding neuer Funktionsträger im QM-System i.d.R. anlassbezogen (z.B. wenn eine interne Akkreditierung ansteht) geschieht. Aus Sicht der Gutachtergruppe sollte der Prozess der Informationsvermittlung an die Lehrenden nochmal überprüft und ggf. stärker systematisiert werden. Eine besondere Rolle innerhalb des QM-Systems kommt auch der Stabsstelle Akademische Planung und Steuerung (StAPS) zu. Diese ist nicht nur für den Aufbau und die Weiterentwicklung des hochschulweiten QM‐ Systems zuständig, sondern ihr kommt auch im Kontext der Einrichtung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 22 / 50 Einstellung von Studiengängen sowie deren interner Zertifizierung (Akkreditierung) eine zentrale Steuerungsfunktion zu. Sie stellt Kriterien und Leitfäden zur Verfügung, verantwortet die Berücksichtigung bzw. der Einhaltung der Kriterien der MRVO und bietet diverse Unterstützungsleistungen für die Studiengänge an (z.B. bei Kompetenzbeschreibungen). Die Gutachtergruppe hat im Verfahren den Eindruck gewonnen, dass die Stabsstelle ihren Aufgaben sehr gut gerecht wird und quasi der „Motor“ dafür ist, dass bestimmte Themen, die überabreitet werden müssen, immer wieder vorgelegt werden (Prozessverantwortlichkeit). Die gute Kommunikation der Stabsstelle mit den Studiengängen wurde im Verfahren immer wieder von allen Beteiligten hervorgehoben. Die abschließende Entscheidung über die internen Akkreditierungen obliegt dem Rektorat. Diese Verortung erscheint sachgerecht. Durch die Vorbereitung einer entsprechenden Beschlussempfehlung durch die UK Studium und Lehre, in der auch Studierende beteiligt sind, ist eine hinreichende Beteiligung aller Stakeholder auch an dieser Stelle gegeben. Damit erfüllt die DSHS die Anforderungen aus § 17 Abs. 1 Satz 4 MRVO. Entscheidungsvorschlag Das Kriterium ist erfüllt. Die Gutachtergruppe gibt die folgende Empfehlung: ▪ Der Prozess der Informationsvermittlung an die Lehrenden zu den grundlegenden Prozessen und beteiligten Personen bzw. Gremien im Qualitätsmanagement der Deutschen Sporthochschule sollte nochmal überprüft und ggf. stärker systematisiert werden. II.2.1.4 Einbeziehung von internen Mitgliedsgruppen und externem Sachverstand § 17 Abs. 2 Satz 1 MRVO: Das Qualitätsmanagementsystem wurde unter Beteiligung der Mitgliedsgruppen der Hochschule und unter Einbeziehung externen Sachverstands erstellt. Dokumentation Für die (Weiter-) Entwicklung des QM-Systems nutzt die DSHS Köln nach eigenen Angaben sowohl die Arbeit in den Gremien wie auch die Möglichkeit, themenspezifische QM-Arbeitsgruppen durch das Rektorat einzurichten. Neben den Universitätskommissionen werden auch in den Studiengangskonferenzen zwischen den Studiengangsleitungen und den Lehrenden qualitätsrelevante Themen diskutiert. Einmal je Semester finden Studiengangssprecher/innensitzungen mit der/den Prorektor/in für Studium, Lehre statt. Studierende haben, neben ihrer Beteiligung in den Gremien, die Möglichkeit, ihr Feedback in der Lehrveranstaltungsevaluation und den Studiengangskonferenzen zu geben. Die externe Beteiligung findet gemäß Darstellung im Selbstbericht sowohl institutionalisiert im Hochschulrat als auch im offenen Diskurs statt. Die DSHS ist an verschiedenen Hochschulnetzwerken beteiligt, bspw. im Netzwerk Quality Audit, im Austauschforum Systemakkreditierte Hochschulen, im AK Evaluation an Universitäten sowie im Hochschulnetz Prozesse. Darüber hinaus ist sie in weiteren Netzwerken der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre vertreten (z.B. Netzwerk Hochschuldidaktik NRW, Netzwerk Tutorienarbeit, Rheinisches Verbundzertifikat in der Tutorenqualifizierung, usw.). Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 23 / 50 Bewertung: Stärken und Entwicklungsbedarf Die Deutsche Sporthochschule Köln konnte im Laufe des Begutachtungsverfahrens sowohl über den Selbstbericht der Hochschule als auch in der Begehung deutlich machen, dass alle Mitgliedsgruppen der Hochschule in den Entwicklungsprozess des QM-Systems einbezogen wurden und werden. Die Hochschulleitung hat im Verfahren betont, dass die Beteiligung aller Hochschulgruppen ein wichtiges Anliegen ist. Dies wurde in den Gesprächsrunden mit den Verantwortlichen für das QM-System, den Verantwortlichen für die personelle Lehrplanung und -entwicklung sowie den Gesprächen mit den Studierenden bestätigt. Alle Statusgruppen sind erkennbar in das QM-System für Studium und Lehre und in die Prozesse zur Vorbereitung der internen Akkreditierung der Studiengänge eingebunden und geben ein klares Bekenntnis zum internen Qualitätsmanagement wieder. Darüber hinaus konnte eine hohe intrinsische Motivation für das QM-System, insbesondere in der Kernverwaltung, festgestellt werden. Infolge der Teilnahme der Studienberatung an den Koordinator/-innen-Sitzungen und den Treffen der Studiengangssprecher/-innen ist ein sehr schneller und offener hochschulinterner Austausch sichergestellt. Angebotene Runden mit der Methode des World-Cafés boten Diskussions-Möglichkeiten für alle Hochschulmitarbeiter/-innen. Gegenüber der Erstakkreditierung wurde laut Hochschulleitung insbesondere die interne Kommunikation zur Weiterentwicklung der Qualität an der Hochschule überarbeitet und verstärkt. Die kompakte Struktur der DSHS Köln vereinfacht die entsprechenden Treffen und die damit sichergestellte interne Kommunikation. Die Verantwortlichen für personelle Planung und -entwicklung haben im Verfahren betont, dass die QM- Werkzeuge geschärft wurden und dass der QM-Atlas sowie vorgegebene Prozesse bei der Beratung von Studierenden eine gute Orientierung bieten. Die einzelnen Komponenten des Qualitätssicherungssystems sind auf den verschiedenen Ebenen miteinander verknüpft. Die Prozessregion „Monitoring und Steuerung“ umfasst auch den übergreifenden Prozess der strategischen Steuerung auf Hochschulebene. Er beinhaltet die verbindliche Umsetzung und Einarbeitung externer Vorgaben und die Reaktion auf Bedarfe des Arbeitsmarktes. Die Gutachtergruppe zeigte sich im Verfahren vom Tempo der Veränderungen in Bezug auf das Qualitätsmanagement in Studium & Lehre an der DSHS beeindruckt. Der Wille zur Weiterentwicklung auch im Austausch mit Externen ist an der DSHS klar erkennbar und zeigt sich u.a. auch an der aktiven Beteiligung der DSHS am Projekt „Quality Audit“ bzw. weiteren QM Netzwerken, in der die DSHS mit anderen Hochschulen im Sinne von Critical Friends in den Erfahrungsaustausch tritt. Die hochschuleigene Mitwirkung in durchaus zahlreichen externen (regionalen und überregionalen) QM-Netzwerken wird von den Akteur/-innen als arbeitsintensiv beschrieben, aber auch bereichernd bzw. gewinnbringend wahrgenommen. Es wird bestätigt, dass die hier gewonnenen Erkenntnisse und Impulse in die Weiterentwicklung des internen QM einfließen. Das gesamte QM-System der DSHS erschien der Gutachtergruppe auf den ersten Blick und nach der Lektüre des Selbstberichts sehr komplex und es stellte sich die Frage der Realisierung in der Praxis. Alle im Verfahren befragten Akteure und Gruppen haben jedoch verdeutlicht, dass das System aus ihrer Sicht logisch aufgebaut ist, es die verschiedenen Hochschulgruppen und externen Sachverstand einbezieht und durch eine Verschlankung des Evaluationssystems und die Reorganisation der Gremien gut umsetzbar ist. Es wurde durchgängig bestätigt, dass die Prozesse durch ein kompetentes Team gesteuert und hochschulintern transparent kommuniziert werden Die beteiligten Gruppen haben unabhängig voneinander festgestellt, dass das QM-System der DSHS einer kontinuierlichen Qualitätsentwicklung mit hohem Anspruch gerecht wird. Entscheidungsvorschlag Das Kriterium ist erfüllt. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 24 / 50 II.2.1.5 Unabhängigkeit der Qualitätsbewertungen § 17 Abs. 2 Satz 2 MRVO Das Qualitätsmanagementsystem stellt die Unabhängigkeit von Qualitätsbewertungen sicher und enthält Verfahren zum Umgang mit hochschulinternen Konflikten sowie ein internes Beschwerdesystem. Dokumentation Die internen Qualitätsbewertungen im Rahmen der verschiedenen Evaluationen sind in der OQM geregelt und erfolgen anonym und i.d.R. in elektronischer Form. Die Auswahl der externen Gutachter/innen für die systemische Studiengangsevaluation ist in der hochschulinternen Leitlinie zur Berufung unabhängiger externer Expert/innen geregelt: Demnach müssen Vertreter/innen der Fachwissenschaft, des Arbeitsmarktes und der Studienstruktur sowie ein/e externe/r Studierende/r eingebunden werden. Des Weiteren wird eine diverse (regionale Verteilung, Geschlecht etc.) Zusammensetzung der Gutachtergruppe angestrebt. In den Leitlinien wird darauf hingewiesen, dass gemäß StudAkkVO NRW als Gutachter/in ausgeschlossen ist, wer an der Hochschule, die die Akkreditierung durchführt, tätig oder eingeschrieben ist oder bei Kooperationsstudiengängen oder Joint-Degree-Programmes an einer der an dem Studiengang beteiligten Hochschulen tätig oder eingeschrieben ist oder nach in der Wissenschaft üblichen Regeln als befangen gilt. In der oben genannten Leitlinie sind mögliche Befangenheitsgründe definiert. In der „Richtlinie zur Evaluation und ReZertifizierung“ ist festgelegt, dass die Gutachter/innen aus der Fachwissenschaft und dem Arbeitsmarkt auf Vorschlag der Studiengangsleitung und der weiteren am Studiengang beteiligten Akteure ausgewählt werden. Die/der Expert/in für den Bereich Studienreform und die/der externe Studierende wird von der Abt. 4.3. Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling vorgeschlagen. Die/der Prorektor/in Studium, Lehre prüft die Vorschläge und benennt die Gutachtergruppe. Mit den Gutachter/innen wird eine Vereinbarung geschlossen, in der sie ihre Unbefangenheit gemäß der Leitlinie erklären. Die Zusammensetzung der Gutachtergruppe wird zu Informationszwecken sowie zur Prüfung der Einhaltung der Auswahlkriterien in die UK Studium und Lehre bzw. die UK Wissensmanagement eingebracht. Das interne Beschwerdesystem ist in der Ordnung „Feedback in Studium und Lehre“ geregelt. Darin wird für besonders vertrauliche Belange, die durch bestehende Funktionsträger/innen oder Gremien nicht bearbeitet werden können oder sollen, auf Richtlinie „Ombudsperson Studium und Lehre“ verwiesen. Dem Wunsch der betroffenen Person nach gesonderter Behandlung durch die Ombudsperson ist zu entsprechen. In Bezug auf Konflikte bei internen Akkreditierungsentscheidungen legen die entsprechenden Richtlinien für die Zertifizierung fest, dass sich das Rektorat im Falle eines Einspruchs der SGL gegen durch das Rektorat ausgesprochene Auflagen, vorbehält, ein externes schriftliches Gutachten anzufordern. Dieses soll der unabhängigen fachlichen Bewertung des Studiengangs und der Auflagenaussprache dienen. Bewertung: Stärken und Entwicklungsbedarf Die Unabhängigkeit der im Zuge der systemischen Studiengangsevaluation eingesetzten externen Expert/innen wird durch die verbindliche Festlegung von Auswahl- und Ausschlusskriterien sowie das Prozedere zur Benennung und Bestellung in geeigneter Weise sichergestellt. Die Einbeziehung von internen Anspruchsgruppen und externen Akteur/innen ist ausgewogen und intensive Prozesse von Feedback und Evaluation stellen eine Unabhängigkeit der Qualitätsbewertungen sicher. Der im Rahmen der Erstakkreditierung geforderte Nachweis der Unabhängigkeit externer Gutachter/innen wurde erbracht und wird mittlerweile über die „Leitlinie zur Berufung unabhängiger Expert/innen“ gefordert, über eine Vereinbarung mit den Gutachter/innen erklärt, über das zentrale QM genehmigt und in die UK Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 25 / 50 Studium und Lehre zur Kenntnisnahme eingebracht. Damit ist ein gutes System zur Überwachung der Unabhängigkeit im Rahmen der Einbindung externen Sachverstands gewährleistet. Die Leitlinie zur Berufung externer Peers wurde unter Beteiligung des Prorektorats für Hochschulentwicklung, Ressourcen und QM, des/der Datenschutzbeauftragten und des Rektorats in einem diskursiven Prozess weiterentwickelt und im Jahr 2019 verabschiedet. Die Gutachtergruppe konnte sich über eine im Verfahren vorgelegte Liste der berufenen externen Gutachter/innen für die systemische Studiengangsevaluation davon überzeugen, dass breiter, unabhängiger Sachverstand in die Qualitätsbewertung eingebracht wird. Es wurde in den Gesprächen mit allen Hochschulgruppen deutlich gemacht, dass die Einholung externer Expertise zur Beratung, Information und Weiterentwicklung der Hochschule ein wichtiges und ernstgenommenes Anliegen ist. Anonyme Evaluationen und Befragungen der Studierenden und Absolvent/innen lassen auch auf dieser Ebene eine unabhängige Qualitätsbewertung zu. Auch das interne Beschwerdemanagement zur Erfassung von Unzufriedenheiten und zum Umgang mit Konflikten wird als ein der Hochschule wichtiges Feedbacksystem wahrgenommen. Die Gutachtergruppe hat im Verfahren erfahren, dass zukünftig ein neues System einer Online-Plattform als Modellversuch eingeführt werden soll, in dem Feedback in personifizierter oder anonymer Form gegeben werden kann. Das Gespräch mit den Studierenden hat den Eindruck eines insgesamt wertschätzenden Umgangs der Studierenden mit und von allen Angehörigen der Hochschule hinterlassen. Studierende können sich auch direkt an die Prorektorate wenden. Der Umgang mit Konflikten in Bezug auf interne Akkreditierungsentscheidungen ist ebenfalls verbindlich geregelt. Durch die Option ein externes schriftliches Gutachten anzufordern, wird die Möglichkeit geschaffen, den Konflikt nach außen zu geben und auf diese Weise eine objektive und unabhängige Lösung herbeizuführen. Die Gutachtergruppe hält dies für sinnvoll. Die Gutachtergruppe kommt zu dem Schluss, dass die Unabhängigkeit der Qualitätsbewertungen im Rahmen des QM sichergestellt ist. Der Umgang mit hochschulinternen Konflikten ist strukturell vorbildlich geregelt und wird durch bevorstehende Digitalisierungsprozesse (Online-Plattform) zukünftig auch noch weiterentwickelt. Entscheidungsvorschlag Das Kriterium ist erfüllt. II.2.1.6 Leistungsbereiche und Ressourcenausstattung § 17 Abs. 2 Satz 3 MRVO: Das Qualitätsmanagementsystem beruht auf geschlossenen Regelkreisen, umfasst alle Leistungsbereiche der Hochschule, die für Studium und Lehre unmittelbar relevant sind und verfügt über eine angemessene und nachhaltige Ressourcenausstattung. Dokumentation Die DSHS bezeichnet ihr QM-System in ihrem Selbstbericht als verbindliches System aus Zielsetzung, Evaluation und Optimierung von Studien- und Lehr-/Lernqualität, dessen Maßnahmen an den zentralen Ebenen der Leistungserbringung „Lehrveranstaltung“, „Studiengang“ und „Hochschule“ ansetzen. Die auf diese Ebenen bezogenen Evaluationen und Befragungen sind in entsprechenden Richtlinien verbindlich geregelt und beinhalten die interne -Zertifizierung und die Rezertifizierung der Studiengänge. Dazu gehören der Prozess der Lehrveranstaltungsevaluation (inkl. Follow-up) auf Ebene der Lehrveranstaltungen, die Studiengangsbefragungen und die systemische Studiengangsevaluation sowie das Verfahren der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Studiengängen (Modulhandbuchänderungen) auf Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 26 / 50 Studiengangsebene. Die Qualitätsverbesserung der Studienqualität auf Hochschulebene erfolgt durch die strategische Steuerung von Studium und Lehre gemäß der Hochschulentwicklungsplanung und des HEP- Monitorings durch das Rektorat. Zur Vernetzung aller Leistungsbereiche der Hochschule arbeitet das Qualitätsmanagement eng mit den direkt (z.B. Prüfungsamt, Studienberatung etc.) und indirekt (z.B. Career Service) mit der Lehre befassten Stellen zusammen. Als Beispiele für die Zusammenarbeit werden im Selbstbericht die systemischen Studiengangsevaluationen, die Datenerhebung und die Erstsemesterbefragung genannt. Auch für die Kernverwaltung existiert ein Qualitätsmanagement der Verwaltung in der Verantwortung der Kanzlerin/des Kanzlers unter Beteiligung des akademischen Bereichs und des Rektorats. Die zentralen Aufgaben in Qualitätssicherung, -entwicklung und Lehrorganisation sind in der StAPS angesiedelt. Dafür stehen die in der folgenden Tabelle dargestellten Stellen zur Verfügung: StAPS Abteilung 4: Studium und Lehre Abt. 4.1: Lehrplanung, Lehrcontrolling, Studiengangs- management Abt. 4.2: Studienentwicklung & Qualitätsverbesserung Abt. 4.3: Qualitätserfassung & Qualitätscontrolling 100% unbefristet Lehrplanung/Lehrcontrolling, Ressourcenplanung, Kapazitäts- berechnung, Weiterentwicklung 100% unbefristet (Re-)Zertifizierung, Betreuung LA, Qualitätsentwicklung, Lehrpreise 100% unbefristet (Re-)Zertifizierungen, Evaluationen, Berichtswesen, Prozessmanagement 50% unbefristet, 50% befristet Lehrorganisation, ECTS-Monitoring 75% unbefristet Hochschuldidaktik, Tutorienprogramm 50% befristet Absolvent/innenstudie, Studierendenstatistiken und - befragungen 75% unbefristet Sachbearbeitung, Lehrorganisation Die Abteilung 7 (Digitalisierung) umfasst 3 unbefristete volle und eine halbe befristete Stellen. Die Finanzierung der Stellen erfolgt aus zentralen Mitteln. Die StAPS wird von fünf studentischen Hilfskräften (à 17 Stunden) unterstützt. Darüber hinaus sind für die Studiengänge wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (WMA) als Studiengangskoodinator/innen unbefristet eingestellt: Für die BA-Studiengänge sowie für das Basisstudium und die Profilergänzung stellt die DSHS jeweils eine 50% unbefristete WMA-Stelle zur Verfügung. Die MA-Studiengänge sowie Lehramt Bildungswissenschaften konnten gemäß Selbstbericht in 2019 zwischen einer 0,5 unbefristeten Lehrkraft für besondere Aufgaben, einer 0,5 unbefristeten WMA oder einer 0,5 auf sechs Jahre befristete WMA wählen. Bewertung: Stärken und Entwicklungsbedarf Das vorgestellte QM-System der DSHS ist ausgesprochen differenziert und wirkt sehr gut etabliert Es funktioniert nicht nur in Bezug auf die Qualitätssicherung von Studium und Lehre, sondern ist auch erkennbar auf Qualitätsentwicklung ausgerichtet. Reflexion und Weiterentwicklung spielen eine große Rolle und sind bewusst in die Prozesse eingebaut, so dass ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess erkennbar ist. Die verschiedenen Regelkreise sind grundsätzlich geschlossen. Alle für eine Systemakkreditierung relevanten Aspekte sind inkludiert. Die Gutachtergruppe hat das QM-System zunächst als sehr komplex empfunden, sich aber im Verfahren davon überzeugt, dass das System gut funktioniert und von einem intensiven Austausch innerhalb der Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 27 / 50 Hochschule geprägt ist. Die von der Gutachtergruppe wahrgenommene Komplexität der internen Abläufe wird intern so unterstützt, dass ein gradlinig funktionierendes System entsteht, welches von einem großen Engagement der Beteiligten geprägt ist. Insbesondere zeigte sich die Gutachtergruppe beeindruckt von der Ressourcenausstattung der Stabsstelle QM, die personell stabil aufgestellt und gut ausgestattet ist. Die Ressourcenausstattung zur Qualitätssicherung, -entwicklung und Lehrorganisation wird mit insgesamt 5,5 unbefristeten Stellen, einer befristen Stelle und der Unterstützung von studentischen Hilfskräften als angemessen bzw. sehr gut beurteilt. Die Gutachtergruppe hat sowohl nach dem Studium der Unterlagen als auch nach den persönlichen Gesprächen den Eindruck gewonnen, dass die Abteilungen (s. Tabelle) im Bereich Studium und Lehre sehr gut zusammenarbeiten und alle erforderlichen Aufgaben optimal abdecken. Die Struktur der Abteilung 4 StAPS erscheint gut durchdacht, die Stelleninhaber/innen haben langjährige Erfahrung in Qualitätsmanagement und sind durch externe Vernetzungen (z.B. Projekt Quality Audit) auf dem neuesten Stand. Vertretungsregelungen sind vorhanden. Eine erste Sichtung des Selbstberichtes der Hochschule hatte in der Gutachtergruppe zunächst zu der Einschätzung geführt, dass seit der Erstakkreditierung nur wenige Weiterentwicklungen in den Leistungsbereichen stattgefunden haben. Diese Bedenken konnten allerdings währen der Gespräche mit den beteiligten Statusgruppen vollständig zerstreut werden. Seit der Erstakkreditierung hat im Bereich der Ressourcenausstattung eine kontinuierliche Weiterentwicklung stattgefunden. Die Begutachtung hat ergeben, dass im Laufe der letzten Jahre Mittel und damit auch Stellen verstetigt wurden und sogar ein leichtes Wachstum in den Personalstellen zu verzeichnen ist. In den Gesprächen mit allen Statusgruppen wurde deutlich, dass das Qualitätsmanagement mittlerweile als fester Bestandteil des Hochschulentwicklungsplans sichtbar geworden ist. Die Gutachtergruppe hat den Eindruck gewonnen, dass seit der Erstakkreditierung die Regelkreise des QM Systems der DSHS bis auf kleine Ausnahmen weitgehend geschlossen worden. Dazu gehört auch, dass die QM-Instrumente konsequent neu entwickelt wurden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Gutachterkommission von der Ressourcenausstattung und der Qualität des QM-Systems der DHSH (siehe oben) beeindruckt war. Das QM System der Deutschen Sporthochschule ist durchdacht, logisch aufgebaut und funktioniert. Es ist über die Jahre gereift und wird innerhalb der Hochschule tatsächlich gelebt. Dasselbe gilt für die einzelnen Leistungsbereiche und die hierfür zur Verfügung gestellten Ressourcen. Entscheidungsvorschlag Das Kriterium ist erfüllt. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 28 / 50 II.2.1.7 Wirkung und Weiterentwicklung § 17 Abs. 2 Satz 4 MRVO: Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit mit Bezug auf die Studienqualität werden von der Hochschule regelmäßig überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt. Die DSHS begreift Qualitätsentwicklung nach eigenen Angaben als kontinuierlichen Verbesserungsprozess und reflektiert vor diesem Hintergrund regelmäßig die bestehenden Strukturen und Prozesse des QM- Systems, wobei die Reflexion der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit mit Bezug auf die Studienqualität im Fokus der Betrachtung stehen sollen. Als Gegenstand der Reflexion werden die Effektivität, Effizienz und die Akzeptanz des Systems genannt. Mit Blick auf die Akzeptanz des QM-Systems wurden u.a. jährliche Dozierenden-Vollversammlungen, SGL- Sitzungen und die SGS-Sitzungen eingeführt. Die Akteure bzw. Beteiligten wurden u.a. auf einer Klausurtagung „Qualität der Lehre“ in 2018, einer Sondersitzung der UK Studium und Lehre in 2016 sowie im Kontext von Evaluationsverfahren um ihre Einschätzung hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der QM-Prozesse, zu ihrer Zufriedenheit sowie zu möglichen Optimierungen gebeten. Darüber hinaus wurden die beteiligten externen Gutachter/innen zu den QM-Prozessen der DSHS befragt. Zukünftig sind gemäß Selbstbericht eine gezieltere, prozesshafte Einbindung externer Expert/innen, über die Einbindung in das Verfahren der systemischen Studiengangsevaluation hinaus, und die regelhafte Befragung der SGL und anderen Akteuren zum QM-System vorgesehen. Die Reflexion der QM-Instrumente und Verfahren sowie dessen Ergebnisse des QMs erfolgt auf Basis des Berichtswesens in den zuständigen Gremien entsprechend der im Atlas der Qualitätsgestaltung hinterlegten Prozesse und Verfahren. Die Prozesse im Atlas der Qualitätsgestaltung werden kontinuierlich (i.d.R. jährlich) ergänzt und verbessert. Dazu sind Prozessverantwortliche benannt. Neben Veränderungen der bestehenden Prozesse werden auch neue Prozesse kontinuierlich entwickelt und hinzugefügt. Die OQM gibt die Möglichkeit, zur Überprüfung und Verbesserung der Leistungsfähigkeit einzelner organisatorischen Einheiten weitere Instrumente und Verfahren einzusetzen. Diese bedürfen bei Planung, Durchführung und Auswertung der Genehmigung des Rektorats und der Abstimmung mit der Abt. 4.3. Eine datengestützte Kontrolle erfolgt durch situative Ergebnisaufbereitung in Form von Berichten an die UKs und das Rektorat sowie durch den QM-Report. Darüber hinaus sucht die DSHS nach eigenen Angaben den Austausch mit anderen QM-Systemen und den critical friends, z.B. über den Austausch im Quality Audit oder im Netzwerk Systemakkreditierter Hochschulen. Im Selbstbericht werden die wesentlichen Weiterentwicklungen des QM-Systems seit der Erstakkreditierung in 2015 im Überblick dargestellt. Nach Angaben der Hochschule soll zukünftig eine regelhafte und kontinuierliche Evaluation des QM-Systems, passend für die Bedarfe der Hochschule, entwickelt und implementiert werden. Bewertung: Stärken und Entwicklungsbedarf Seit der Erstakkreditierung wurden einige Elemente des QM-Systems neu oder weiterentwickelt, reflektiert und schließlich umgesetzt. Sämtliche Auflagen und auch alle Empfehlungen aus der Erstakkreditierung wurden ebenfalls (teilweise sogar vorbildlich) umgesetzt: ▪ Die Beziehungen zwischen den einzelnen Ebenen des Zielsystems S & L sind überprüft und transparenter gemacht worden. ▪ Die Dokumentation der jeweiligen Qualifikationsziele ist verbindlich erfolgt. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 29 / 50 ▪ Es wurde sichergestellt, dass externe Expertinnen sowie Studierende verbindlich am Zertifizierungsprozess beteiligt sind. Es wurde ein Leitfaden für externe Peers erstellt. ▪ Das Verfahren für die Umsetzung von Maßnahmen und Empfehlungen bzw. die Ergebnisse aus der internen Qualitätssicherung werden verbindlich dokumentiert. ▪ Die Taktzeiten der Evaluationsinstrumente wurden verkürzt bzw. flexibilisiert. Die Nutzung der personenbezogenen LVE Ergebnisse sind weitreichend. ▪ Die Eskalationsstufen bzw. Verantwortlichkeiten bei Unstimmigkeiten zwischen QM und dezentralen Beteiligten sind klar geregelt. ▪ Das Dokumentenmanagement wurde verbessert. Einige dieser Prozesse wurden bereits 2016/17 implementiert, andere wurden jedoch erst 2020 final verabschiedet, so dass hier eine weitere kontinuierliche Evaluation erfolgen sollte. Es kommen eine ganze Reihe unterschiedlicher Instrumente (v.a. für die Befragung der Studierenden) zum Einsatz. Im Selbstbericht wird selbstkritisch die Frage nach der „Aufwand-Effekt-Bilanz“, insbesondere auf eine sehr hohe Befragungsdichte bezogen, gestellt. Die aktuelle Überarbeitung der Befragungen sollte demnach nicht nur zu einer „Schärfung“ der Erfassung von Unterrichtsqualität, sondern möglichst auch zu einer Reduktion der „Befragungsmasse“ führen. Auch die Veränderung der Rektoratsstruktur zeigt, dass sich die DSHS in einem stetigen, selbstkritischen Reflexions-Prozess befindet, der die Qualitätssicherung als dynamische und wichtige Daueraufgabe begreift. Insgesamt hat die Gutachtergruppe den Eindruck, dass die DSHS die Qualitätsentwicklung als kontinuierlichen Prozess verfolgt, etablierte Instrumente nutzt und diese bedarfsgerecht einsetzt. Auch im Bereich der Qualitätsentwicklung wirkt sich die gute Ressourcenausstattung und Zusammenarbeit der Statusgruppen positiv aus. Die Gutachtergruppe stellt einstimmig fest, dass das gesamte System der DSHS erkennbar auf Weiterentwicklung ausgerichtet ist. Reflexion und Weiterentwicklung spielen eine große Rolle und sind bewusst in die Prozesse eingebaut. Entscheidungsvorschlag Das Kriterium ist erfüllt. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 30 / 50 II.2.2 § 18 MRVO Maßnahmen zur Umsetzung des Qualitätsmanagementkonzepts II.2.2.1 Regelmäßige Bewertung der Studiengänge § 18 Abs. 1 MRVO Das Qualitätsmanagementsystem beinhaltet regelmäßige Bewertungen der Studiengänge und der für Lehre und Studium relevanten Leistungsbereiche durch interne und externe Studierende, hochschulexterne wissenschaftliche Expertinnen und Experten, Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis, Absolventinnen und Absolventen. Zeigt sich dabei Handlungsbedarf, werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen und umgesetzt. Dokumentation Eine regelmäßige Bewertung der Studiengänge und der für Lehre und Studium relevanten Leistungsbereiche durch interne Studierende erfolgt mittels verschiedener Evaluationen und Befragungen, die in der Ordnung für Qualitätsmanagement definiert und im Kapitel „Datenerhebung“ genannt werden bspw. Lehrveranstaltungsevaluationen und Absolvent/innenstudien. Bewertungen durch hochschulexterne wissenschaftliche Expert/innen und Vertreter/innen der Berufspraxis erfolgen im Rahmen der Arbeitsgruppen zur Neueinrichtung von Studiengängen wie auch im Peer-Review- Verfahren der systemischen Studiengangsevaluation zur Rezertifzierung der laufenden Studiengänge wie im Kapitel „Systematische Umsetzung der Kriterien auf Studiengangsebene“ beschrieben. Gemäß Selbstbericht wird die Beteiligung externer Studierender seit 2020 umgesetzt. Die Bewertungen im Rahmen des internen QM-Systems umfassen gemäß Darstellung im Selbstbericht. Die Aspekte Aktualität der Studiengänge, sich verändernde gesellschaftliche Bedürfnisse, Arbeitsaufwand der Studierenden, Studienverläufe und Abschlüsse, Effektivität der Prüfungsverfahren, Erwartungen und Bedürfnisse der Studierenden, Lernumgebung und Betreuungsangebote. Das qualitätsbezogene Berichtswesen umfasst folgende Berichtsdokumente: ▪ Der LVE-Report ist ein individualisierter Ergebnisbericht der personenbezogenen Lehrveranstaltungsevaluation, den die Dozierenden erhalten, um auf dieser Grundlage Ergebnisse an die Studierenden rückzukoppeln. Das Follow-Up zur Lehrveranstaltungsevaluation ist in einer eigenen Richtlinie („Richtlinie zum Follow-Up der Lehrveranstaltungsevaluation“) geregelt. ▪ Der Studiengangsreport wird im Rahmen des Prozesses der Rezertifizierung eines Studiengangs erstellt (Vgl. Kapitel „Systematische Umsetzung der Kriterien auf Studiengangsebene“). Er gibt den Studiengangsleitungen einen Überblick zu QM-relevanten Daten und dient als Grundlage für die Analyse und Ableitung von Qualitätsverbesserungsmaßnahmen. ▪ Alle zwei Jahre wird ein QM-Report publiziert, um die Öffentlichkeit über die Lage von Studium und Lehre an der DHSH zu informieren. Bewertung: Stärken und Entwicklungsbedarf Die regelmäßige Bewertung der Studiengänge ist durch unterschiedliche Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen sehr gut abgedeckt und über die Ordnung für Qualitätsmanagement verbindlich geregelt. Das Bewertungssystem der Studiengänge erscheint dadurch ausgesprochen differenziert und sieht sowohl interne als auch externe Evaluationen vor. Durch die regelmäßig stattfindenden Studierendenbefragungen werden die internen Studierenden in geeigneter Weise an den Qualitätssicherungsaktivitäten beteiligt. Eine regelmäßig fortlaufende Überarbeitung und Koordinierung der Befragungsinstrumente sichert deren Aktualität und Adäquanz und dient auch der Vermeidung von Redundanzen. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 31 / 50 Entwicklungspotential scheint bei der Datengrundlage für die o.g. Prozesse in Bezug auf die Rücklaufquote der LVE (insgesamt unter 30%, im Lehramt unter 20%) und der zum Teil kleinen Kohortengrößen zu liegen, dies wurde auch von der DSHS selbst erkannt und im Verfahren problematisiert. Um entsprechende Abhilfe zu schaffen, wurde der für die Lehrevaluation verwendete Fragebogen bereits reduziert, eine zusätzliche Reduktion soll nach Angaben der Hochschule geprüft werden. Als weitere mögliche Strategie zur Erhöhung der Rücklaufquoten erscheint der Gutachtergruppe insbesondere die Bearbeitung der Evaluationsfragebögen innerhalb der letzten Semesterveranstaltung erfolgsversprechend. Sowohl Lehrende als auch Studierende könnten sich dies vorstellen. Diese Idee konnte bisher jedoch noch nicht flächendeckend umgesetzt werden, könnte aber eine Lösung sein. Insgesamt ist im Verfahren der Eindruck entstanden, dass das studentische Feedback gewollt ist, regelmäßig systematisch eingeholt und auch ernst genommen wird. Die externe Evaluation der Studiengänge ist verbindlich geregelt und es ist sichergestellt, dass bei der Begutachtung der Studiengänge externe Studierende, Vertreter/innen der Berufspraxis sowie hochschulexterne Wissenschaftler/innen in angemessener Weise beteiligt werden. Die nach den Vorgaben der MRVO vorgesehene Beteiligung aller Stakeholder ist damit gegeben. Die Gutachtergruppe hat im Verfahren den Eindruck gewonnen, dass dem Feedback aus der beruflichen Praxis ein besonderer Stellenwert zukommt: Ein/e Vertreter/in der Berufspraxis gehört jeder Gutachtergruppe für die systemische Studiengangsevaluation an; außerdem werden externe Workshops durchgeführt. In den Studiengangskonferenzen werden einmal pro Semester Überarbeitungen in Bezug auf die Arbeitsmarktanforderungen diskutiert, Modulbeschreibungen werden regelmäßig verändert. Absolvierendenbefragungen mit einer hohen Rücklaufquote von 50-60%, die die fortbestehende Bindung an die Hochschule dokumentieren, geben ebenfalls wichtige Erkenntnisse zu diesem Thema. Aus den verschiedenen Evaluations- und Befragungsinstrumenten werden über die Abteilung 4.3 qualitäts- und steuerungsrelevante Daten und Informationen generiert, die in das qualitätsbezogene Berichtswesen einfließen und der Hochschulleitung die fortlaufende Anpassung der hochschuleigenen-Qualitätsziele und die Bewertung der Zielerreichung ermöglichen sollen. Damit liegen insgesamt ein funktionierendes System und Verfahren vor. Es werden regelmäßige Bewertungen der Studiengänge vorgenommen und ausgewertet. Entscheidungsvorschlag Das Kriterium ist erfüllt. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 32 / 50 II.2.2.2 Reglementierte Studiengänge § 18 Abs. 2 MRVO: Sofern auf der Grundlage des Qualitätsmanagementsystems der Hochschule auch Bewertungen von Lehramtsstudiengängen, Lehramtsstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Theologie/Religion, evangelisch-theologischen Studiengängen, die für das Pfarramt qualifizieren, und anderen Bachelor- und Masterstudiengängen mit dem Kombinationsfach Evangelische oder Katholische Theologie vorgenommen werden, gelten die Mitwirkungs- und Zustimmungserfordernisse gemäß § 25 Absatz 1 Sätze 3 bis 5 MRVO entsprechend. Dokumentation Als reglementierte Studiengänge werden an der DSHS Teilstudiengänge in den Fächern „Sport“ und „Bildungswissenschaften“ angeboten die den Vorgaben des nordrhein-westfälischen Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) unterliegen. Dieses wird konkretisiert durch die Lehramtszugangsverordnung (LZV). Die Ausbildung der Lehramtsstudierenden für das Unterrichtsfach Sport ist Bildungsauftrag der DSHS und im Landesvertrag festgeschrieben. Angeboten wird die universitäre Ausbildung im Unterrichtsfach Sport für fünf Schulformen an, der weitere Teil des Lehramtsstudiums erfolgt an einer kooperierenden Universität. Hier kooperiert die DSHS mit den Universitäten Köln und Siegen. ▪ Die Kooperationsmodelle umfassen folgende Studiengänge: ▪ B.A./M.Ed. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ▪ B.A./M.Ed. Lehramt an Berufskollegs ▪ B.A./M.Ed. Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen ▪ B.A./M.Ed. Lehramt an Grundschulen ▪ B.A./M.Ed. an Förderschulen Die einzelnen Teilstudiengänge für alle Schulformen sind gemäß Darstellung im Selbstbericht in Gänze in das interne QM-System der DSHS eingebettet. Zum Zeitpunkt der Einreichung des Selbstberichts waren die BA- /MA-Studiengänge im Lehramt jedoch noch nicht in das Reakkreditierungsverfahren eingestiegen. Hier lag noch eine bis zum 30.09.2022 gültige Programmakkreditierung vor. Vorgesehen ist, dass das QM sowohl auf System- wie auf Studiengangsebene die Sicherstellung und Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen der Lehrerbildung auf Bundes- wie Landesebene prüfen wird. Dabei soll auch die strukturelle Passung der Kooperationsmodelle und die Studierbarkeit im Modell Berücksichtigung finden. Die Umsetzung der § 4 (1) StudAkkVO (Lehramtsbezogenes Profil im Masterstudium) und § 6 (2) (Abschlussbezeichnung Master of Education) stellen Prüfkriterien für das Modell der Lehrerbildung dar und unterliegen den Rahmenprüfungsordnungen der Partneruniversitäten. Die Umsetzung des § 13 (2) (Fachlich- inhaltliche Gestaltung der Lehramtsstudiengänge) sollen durch das interne QM-System der DSHS sichergestellt werden. Die Einbindung des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) (oder eine von diesem benannte Stelle) in den Rezertifizierungsprozess ist in der entsprechenden Leitlinie festgeschrieben. Vor diesem Hintergrund erfolgen die internen Akkreditierungsentscheidungen der DSHS für ihre reglementierten Studiengänge unter Beteiligung des MSB. Eine gesonderte Vereinbarung der DSHS Köln mit dem MSB gemäß §11 Abs. 2 LABG über die Qualitätssicherung von lehramtsbezogenen Studiengängen vor dem Hintergrund der Systemakkreditierung befand sich zum Zeitpunkt des Verfahrens in Vorbereitung. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 33 / 50 Bewertung: Stärken und Entwicklungsbedarf Die lehramtsbezogenen Teilstudiengänge im Fach Sport und in den Bildungswissenschaften sind aus Sicht aller befragten Gruppen erfolgreich in das integrierte QM-System in Studium und Lehre der DSHS eingebettet, die rechtlichen Bestimmungen für Lehramtsstudiengänge sind sichergestellt. Das zuständige Ministerium wird regelhaft in die entsprechenden Prozesse der DSHS (z.B. interne Akkreditierung) eingebunden. Zwischen der ersten und der zweiten Begehung der Gutachtergruppe fand die (zum Zeitpunkt dieses Berichtes noch nicht abgeschlossene) Reakkreditierung aller Lehramtsstudiengänge statt. Die Gutachtergruppe hat den Eindruck gewonnen, dass sich die Einbindung der lehramtsbezogenen Teilstudiengänge in das QM-System der DSHS dadurch nochmals intensiviert hat. Wesentliches Gremium dafür ist der „Lenkungsausschuss Lehramt“, der sich alle sechs bis acht Wochen (auch unter Beteiligung des Prüfungsamtes) trifft und von allen Beteiligten als „reibungslos-funktionierend zusammenarbeitendes“ Gremium zwischen DSHS und UzK bezeichnet wird. Darüber hinaus gibt es ein zweites Gremium, die sog. „Steuerungsgruppe Lehramt“, in der in etwas größeren Abständen die Kooperation mit der Universität Siegen systematisch besprochen und evaluiert wird. In diesen beiden Gremien liegen auch die sinnvollen Orte für Fragen der Qualitätssicherung im Rahmen der aufwändigen und anspruchsvollen Koordination und Kooperation mit den Partnerhochschulen. Sowohl die Hochschulleitung als auch die Vertreter/innen der Lehramtsstudiengänge berichten von einer Festigung der in der ersten Begehung noch als problematisch beschriebenen Kooperation und Koordination mit der Universität Siegen. Es haben seitdem intensive Gespräche zwischen den Hochschulen stattgefunden, die u.a. Anpassungen des modularen Systems und Kompromissbereitschaft und -bildung auf beiden Seiten beinhaltete. Die gefundenen, für alle Beteiligten und insbesondere die für die Studierenden deutlichen Verbesserungen werden auch durch ein sehr positives Feedback aus der Gutachtergruppe untermauert. Die gute Einbindung der lehramtsbezogenen Teilstudiengänge dokumentiert sich auch darin, dass eine Beteiligung an wesentlichen Qualitätsdiskussionen, wie sie bspw. in Bezug auf die Integration der bedeutsamen Querschnittsthemen Digitalisierung und Umgang mit Heterogenität/Inklusion in Studium und Lehrer gegenwärtig stattfindet, gewährleistet ist. Entscheidungsvorschlag Das Kriterium ist erfüllt. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 34 / 50 II.2.2.3 Datenerhebung § 18 Abs. 3 MRVO: Die für die Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems erforderlichen Daten werden hochschulweit und regelmäßig erhoben. Dokumentation Die verschiedenen Verfahren zur Qualitätserfassung an der DSHS sind in der Ordnung für Qualitätsmanagement definiert und geregelt. Dort werden folgende Instrumente genannt: ▪ Erstsemesterbefragung (§ 4) ▪ Studentische Lehrveranstaltungsevaluation (§5) ▪ Studiengangsbefragung (§ 6) ▪ NRW-weite Studierendenbefragung (§ 7) ▪ Absolvent/innenstudie (§ 8) ▪ Dozierendenbefragung (§ 9) ▪ Modulevaluation in den Weiterbildungsstudiengängen (§ 10) ▪ ECTS-Monitoring (§ 11) ▪ Evaluationen des hochschuldidaktischen Programms (§ 12) ▪ Evaluationen des Tutorienprogramms (§ 13) ▪ Teaching Analysis Poll (§ 14) Die Ergebnisse alle dieser Erhebungsinstrumente (QM-Daten) können gemäß § 16 OQM in die Studiengangs- und Studienbereichsevaluation sowie in weitere Verfahren des Qualitätsmanagements und das Berichtswesen der Hochschule einfließen. Die Studiengangsleitungen erhalten eine Zusammenstellung und Auswertung ausgewählter QM-Daten und Statistiken (Studiengangsreport), wie bereits beschrieben. Bewertung: Stärken und Entwicklungsbedarf Die Gutachtergruppe stellt fest, dass die DSHS Köln die für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Studiengänge erforderlichen Daten auf Ebene der Hochschule, der Studiengänge sowie der Lehrveranstaltungen, regelmäßig und in hinreichendem Umfang erhebt. Durch die Vielzahl und Vielfalt an Instrumenten ist eine umfassende Abdeckung der qualitätsrelevanten Aspekte sichergestellt. Die Studierenden werden über die Ergebnisse der Studentischen Lehrveranstaltungsevaluation bzw. der Modulevaluation in den Weiterbildungsstudiengängen durch die Lehrenden informiert und die Ergebnisse werden in der Veranstaltung diskutiert. Das Befragungssystem wurde von der Hochschule bereits überarbeitet und verschlankt. Ziel war es, die Anzahl an Fragebögen zu reduzieren und einer gewissen „Evaluationsmüdigkeit“ vorzubeugen. Teilweise wurden auch die Abstände zwischen den Erhebungen verlängert. Die im Rahmen der Begehung befragten Hochschulgruppen (z.B. Studierende) bestätigen, dass die Evaluationen regelmäßig stattfinden, dass sie die Ergebnisse sehr zeitnah erhalten und dass die Ergebnisse in die Weiterentwicklung (z.B. von Studiengängen oder Berufsorientierung) einfließen. Eine systematische Rückkopplung der Ergebnisse an die Studierenden ist somit sichergestellt. Die Ergebnisse der anderen Instrumente werden auch in den jeweilig zuständigen Gremien der Hochschule besprochen und zur Weiterentwicklung der Studiengänge verwendet. Im Rahmen der Rezertifizierung von den Studiengängen werden die Ergebnisse auch genutzt um den Gutachter/innen in der systemischen Studiengangsevaluation eine umfassenden Überblick zu geben. Entwicklungspotential scheint bei der Datengrundlage für die o.g. Prozesse in Bezug auf die Rücklaufquote der LVE und der kleinen Kohortengrößen zu liegen. [Vgl. Kapitel II.2.2.1.] Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 35 / 50 Entscheidungsvorschlag Das Kriterium ist erfüllt. II.2.2.4 Dokumentation und Veröffentlichung § 18 Abs. 4 MRVO: Die Hochschule dokumentiert die Bewertung der Studiengänge des hochschulinternen Qualitätsmanagementsystems unter Einschluss der Voten der externen Beteiligten und informiert Hochschulmitglieder, Öffentlichkeit, Träger und Sitzland regelmäßig über die ergriffenen Maßnahmen. Sie informiert die Öffentlichkeit über die auf der Grundlage des hochschulinternen Verfahrens erfolgten Akkreditierungsentscheidungen und stellt dem Akkreditierungsrat die zur Veröffentlichung nach § 29 MRVO erforderlichen Informationen zur Verfügung. Dokumentation Sämtliche qualitätsrelevanten Prozesse in Studium und Lehre sind im Atlas der Qualitätsgestaltung dokumentiert, der im Verfahren in der Version vom 10.03.2020 vorlag und auch auf der Homepage der DSHS zur Verfügung steht. Im Rahmen des qualitätsbezogenen Berichtswesens werden Informationen aus den Ergebnissen der Evaluationen und den weiteren Kerndaten in Hinsicht auf Qualität von Studium und Lehre in zielgruppenspezifischen Berichten zusammengestellt. Dazu gehören LVE-Report, Studiengangsreport und QM-Report, wie im Kapitel „Regelmäßige Bewertung der Studiengänge“ dargestellt. Für jeden Studiengang lag dem Selbstbericht eine detaillierte Übersicht der Ergebnisse der internen Akkreditierungsverfahren bei. Diese Übersichten sind auch auf der Homepage der DSHS abrufbar. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der internen Akkreditierungsverfahren erfolgt im Rahmen der Berichtslegung im QM-Report. Darüber hinaus werden die Ergebnisse in die ELIAS-Datenbank des Akkreditierungsrates eingestellt. Hochschulrat, Senat, Rektorat, Studiengangsleitungen, Lehrende und Studierende werden nach Maßgabe der Richtlinie Zeitplan Qualitätsmanagement in Studium und Lehre über die ergriffenen Maßnahmen informiert. Hochschulintern erfolgt dies durch die Veröffentlichung der Rektoratsberichte, der Selbstreporte, der Expert/innen/gutachten sowie der Maßnahmenpläne der Rezertifizierungen im Intranet. Die Berichtslegung an das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Bewertung: Stärken und Entwicklungsbedarf Die Dokumentation und Veröffentlichung der Ergebnisse der Evaluationen ist durchgängig transparent und erfolgt auf angemessene Art und Weise in den o.a. unterschiedlichen Formaten. Im Atlas der Qualitätsgestaltung beschreibt die Hochschule ausführlich die Kernprozesse des Qualitätsmanagements in Studium und Lehre, aufgeteilt in fünf Prozessregionen. In diesem Dokument werden die Abläufe des QM in den jeweiligen Prozessregionen beschrieben, die beteiligten Akteur/innen genannt und Querverbindungen sichtbar gemacht. Auf diese Weise wird ein umfassender Überblick über die verschiedenen mit der Qualitätssicherung in Studium und Lehre verbundenen Prozesse gegeben. Die verschiedenen Reports, die im Rahmen des Berichtswesens erstellt werden, sind allen im Verfahren befragten Gruppen ausreichend bekannt. Über den Studiengangsreport (hochschulintern; alle 2,5-3 Jahre) Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 36 / 50 und den QM-Report (öffentlich; alle 2 Jahre) werden die Verfahren und Entwicklungen hochschulweit veröffentlicht, eine Veröffentlichung der LVE-Reports ist nicht beabsichtigt. Die Veröffentlichung und die Form der Berichte entsprechen den Anforderungen des Akkreditierungsrats an die Qualitätsberichte systemakkreditierter Hochschulen. Entscheidungsvorschlag Das Kriterium ist erfüllt. II.2.3 § 20 Hochschulische Kooperationen II.2.3.1 Kooperation auf Studiengangsebene § 20 Abs. 2 MRVO Führt eine systemakkreditierte Hochschule eine studiengangsbezogene Kooperation mit einer anderen Hochschule durch, kann die systemakkreditierte Hochschule dem Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrates gemäß § 22 Absatz 4 Satz 2 verleihen, sofern sie selbst gradverleihend ist und die Umsetzung und die Qualität des Studiengangskonzeptes gewährleistet. Art und Umfang der Kooperation sind beschrieben und die der Kooperation zu Grunde liegenden Vereinbarungen dokumentiert. Dokumentation Die DSHS weist in ihrem Selbstreport darauf hin, dass außer den bereits dargestellten Kooperationen mit der Universität zu Köln und der Universität Siegen bei den lehrerbildenden Studiengänge keine kooperativen Studiengänge angeboten werden. Diese sind in entsprechenden Kooperationsverträgen geregelt. Eine Siegelverleihung findet jedoch nicht statt. Bewertung: Stärken und Entwicklungsbedarf Die reglementierten Studiengänge, innerhalb derer die Kooperationen mit der Universität zu Köln und der Universität Siegen vertraglich festgelegt sind, werden wie oben angeführt vollständig in das QM-System der DSHS integriert. Weitere Kooperationen auf Studiengangsebene gibt es nicht. Entscheidungsvorschlag Das Kriterium entfällt. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 37 / 50 II.3 Ergebnisse der Stichproben (gemäß § 31 MRVO) Zur Vorgehensweise: Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 MRVO soll in den Stichproben geprüft werden, ob die im zu begutachtenden Qualitätsmanagementsystem angestrebten Wirkungen auf der Ebene des Studiengangs eintreten. Gegenstand der Stichprobe ist gemäß § 31 Abs. 2 MRVO 1. Die Berücksichtigung aller Kriterien gemäß Teil 2 und Teil 3 innerhalb eines Studiengangs, der das QM- System der Hochschule durchlaufen hat.“ 2. Die Berücksichtigung formaler und fachlich-inhaltlicher Kriterien gemäß Teil 2 und Teil 3 nach Maßgabe des Gutachtergremiums.“ Bei der Auswahl der Stichprobe soll Die Gutachtergruppe das Fächerspektrum der Hochschule in der Lehre berücksichtigen. Um die Ergebnisse der hochschulinternen Qualitätssicherung und damit die Berücksichtigung aller Kriterien gemäß Teil 2 und Teil 3 MRVO innerhalb eines Studiengangs (Stichprobe nach § 31 (2) Satz 1 MRVO) nachvollziehen zu können, wurde der Studiengang „B.A. Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie“ ausgewählt. Um das Fächerspektrum der Deutschen Sporthochschule Köln in der Lehre angemessen zu berücksichtigen und sich ein Bild von der Umsetzung des QM-Systems in allen Einheiten der Universität zu machen, wurden im Zuge der Stichprobe nach § 31 (2) Satz 2 MRVO Anwendungsbeispiele überprüft. Die Dokumentation der ausgewählten Merkmale „Modularisierung“ und “Fachlich-inhaltliche Gestaltung von Studiengängen“ erfolgte am Beispiel der folgenden Studiengänge: ▪ B.A. Sport- und Bewegungsvermittlung in Freizeit- und Breitensport ▪ B.A. Sportmanagement und Sportkommunikation ▪ M.Sc. Human Technology in Sports and Medicine ▪ M.Sc. Psychology in Sport and Exercise ▪ M.Sc. Sport- und Bewegungsgerontologie ▪ M.Sc. Sportphysiotherapie ▪ M.A. Tanz – Vermittlung, Forschung, künstlerische Praxis Dazu kommt eine lehramtsbezogene Stichprobe gemäß § 31 (3) MRVO. Gegenstand der lehramtsbezogenen Stichprobe war die systematische Anwendung des Qualitätsmanagementsystems der DSHS Köln für die lehrerbildenden Teilstudiengänge am Beispiel jeweils eines Studiengang von jedem angebotenen Lehramtstyp. Die entsprechende Selbstdokumentation der DSHS Köln bezog die auf die QM-Verfahren für ▪ die Teilstudiengänge „Sport“ (in den Bachelor- und Masterstudiengängen für die Lehrämter Grundschule; Haupt-, Real- Sekundar- und Gesamtschulen; Gymnasien und Gesamtschulen, Berufskollegs, sonderpädagogische Förderung) und ▪ „Bildungswissenschaften“ (in den Bachelor- und Masterstudiengängen für das Lehramt Gymnasien und Gesamtschulen) sowie ▪ die Modellpassungen in die Lehramtsausbildung der Universität zu Köln und der Universität Siegen. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 38 / 50 II.3.1 Berücksichtigung aller Kriterien gemäß Teil 2 und Teil 3 MRVO am Beispiel des Studiengangs „B.A. Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie“ Dokumentation Der Bachelor-Studiengang Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie ist zum WS 2007/08 angelaufen. Er zielt auf die Bereiche Primär- und Sekundärprävention und richtet sich an Studierende mit einem grundsätzlichen Interesse an den Themenfeldern Sport und Bewegung in Zusammenhang mit gesundheitsorientiertem Verhalten, die sportlich aktiv und gesundheitlich interessiert sind und über eine Affinität zur Gruppenbetreuung verfügen. Das Studium kann jeweils zum Wintersemester begonnen werden. Es ist eine Regelstudienzeit von sechs Semestern (180 CP) vorgesehen. Als Abschlussgrad wird „Bachelor of Arts“ vergeben. Es werden maximal 150 Studierende aufgenommen. Der Studienaufbau folgt der einheitlichen Struktur aller Bachelor-Studiengänge der Hochschule. Diese sieht für alle Studierende zu Beginn des Studiums ein querliegendes Angebot im sogenannten Basisstudium und in Schlüsselqualifikationen vor. Das Basisstudium umfasst insgesamt sieben Module der Sporttheorie und der Sportpraxis, die von allen Bachelor-Studierenden verpflichtend absolviert werden müssen. Dazu kommen drei vorgegebene Module im Bereich der Schlüsselqualifikationen. Darauf aufbauend werden im berufsorientierten Studium die jeweils Bachelor spezifischen theoretischen, konzeptionellen und methodischen Fachkompetenzen vermittelt. Die Studierenden sollen Kompetenzen zu Interventionen, die auf die Lebensverhältnisse, sowie Kenntnisse, die auf das einzelne Individuum und sein Verhalten ausgerichtet sind, erwerben und Möglichkeiten einer gesunden und vorbeugenden Lebensweise kennenlernen. In das berufsorientierte Studium ist ein vertiefendes Profilstudium eingebunden, das nach individuellen Interessen berufsrelevante thematische Vertiefungen ermöglichen soll. Hier müssen ein Theoriemodul und ein praxisnahes Modul studiert werden. Darüber hinaus ist im fünften Semester ein mindestens sechswöchiges Praktikum als verpflichtender Studienbestandteil vorgesehen. Das Studium endet mit einer dreimonatigen Bachelorarbeit. Insgesamt wird das Lehrangebot von Dozierenden aus acht Instituten getragen. Als mögliche Berufsfelder für die Absolvent/innen des Studiengangs nennt die Deutsche Sporthochschule die Bereiche Reha-/ Kurkliniken, Betriebe, Unternehmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, Krankenkassen und Unfallversicherungsträger, Städten/Gemeinden/Kommunen-Gesundheitsämter, Gesundheits- /Präventionssportvereine bzw. -abteilungen, Gesundheitsorientierte private/kommerzielle Einrichtungen, Senioren-/Pflegeheime, Sportorganisationen, Wohlfahrtsorganisationen, Tourismusunternehmen oder eine Tätigkeit als selbständige/r Gesundheitsberater/in bzw. Gesundheitstrainer/in. Die Erstakkreditierung des Studiengangs erfolgte im Februar 2007 (Programmakkreditierung). Danach wurde der Studiengang zweimal intern reakkreditiert. Die Re-Zertifizierung des Studiengangs erfolgte über das Verfahren der systemischen Studiengangsevaluation. Im Zuge der Stichprobe zur System-Reakkreditierung wurde das aktuellste interne Re-Zertifizierungsverfahren, welches 2017 begonnen hat, betrachtet. Der Expert/innen-Workshop zur Studiengangsevaluation gemeinsam mit externen Gutachter/innen fand am 05.06.2018 statt. Daran waren Expert/innen aus den Bereichen Wissenschaft, Arbeitsmarkt und Studienstruktur beteiligt. Aufbauend auf den Ergebnissen dieses Workshops wurde ein interner Workshop der beteiligten Akteur/innen der Hochschule am 12.07.2018 durchgeführt. Die Weiterentwicklung des Studiengangs bezog sich auf die Bereiche „Schärfung des Curriculums“; „Schärfung der Prüfungsformen“ und „Optimierung Lizenzerwerb.“ Nach den Beratungen in den Universitätskommissionen für Studium und Lehre sowie für Ressourcen erfolgte am 13.05.2019 die Entscheidung zur internen Reakkreditierung des Studiengangs. Die Reakkreditierung wurde ohne Auflagen ausgesprochen. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 39 / 50 Bewertung Am Beispiel des Studiengangs B.A. Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie konnte die Gutachtergruppe den internen Akkreditierungsprozess gut nachvollziehen. Der Studiengang hat die verschiedenen Stufen des internen QM-Systems der DSHS bereits zweimal durchlaufen. Die letzte Reakkreditierung wurde von allen Statusgruppen als sehr produktiv und positiv erlebt. Auf Seiten der Hochschule waren alle Interessengruppen im Prozess vertreten. In der Gruppe der externen Expert/innen war jedoch kein studentisches Mitglied beteiligt, da dies zum Zeitpunkt des internen Re-Zertifizierungsverfahrens im QM-System der Hochschule noch nicht vorgesehen war. Das QM-System wurde inzwischen an die einschlägigen Vorgaben der MRVO angepasst {vgl. Kapitel II.2.2.1], so dass in diesem Zusammenhang kein Mangel zu konstatieren ist. Die internen Studierenden wurden in angemessener Weise in die einzelnen Prozessschritte eingebunden. Dies ist im Selbstbericht dokumentiert und wurde auch von den im Rahmen des Verfahrens befragten Studierenden bestätigt. Die Studierenden haben insbesondere die Forschungsarbeit als Qualitätsmerkmal des Studiengangs gegenüber anderen Anbietern gewürdigt. Außerdem hoben sie die gute Erreichbarkeit der Lehrenden hervor und ihre aktive Einbindung in den Qualitätsmanagementprozess. Auch die Abstimmungen mit der Qualitätsverbesserungskommission liefen sehr gut. Der Studiengang selbst beinhaltet hochaktuelle Themen und orientiert sich intensiv am Arbeitsmarkt. Die Inhalte des Studiengangs Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie umfassen alle notwendigen Inhalte eines grundständigen sportwissenschaftlichen Studiums mit entsprechenden Vertiefungen im Bereich Prävention und Therapie. Hierzu gehören Biowissenschaftliche, Verhaltens- und Sozialwissenschaftliche, sowie Trainingswissenschaftliche Grundlagen. Auch die Sportpraxis, sowohl im Bereich Sportspiele, Individualsportarten als auch im Outdoorsport, ist zentraler Inhalt des Studiums. Der Vertiefungsbereich fokussiert dann auf die Besonderheiten der Prävention (insbesondere Sekundärprävention) und Therapie und ermöglicht eine Ausbildung für verschiedene Zielgruppen und Settings sowie verschiedene Krankheitsbilder (internistische, orthopädische Erkrankungen, Menschen mit Behinderung, psychische Auffälligkeiten). Das Studium schließt mit einem sechswöchigen Praktikum und einer dreimonatigen Abschlussarbeit ab. Von Seiten der Gutachter/innen gibt es keine Anregungen zu Änderungen des Studiengangskonzeptes. Es scheint inhaltlich stimmig, an aktuellen Bedarfen orientiert und ermöglicht eine umfassende Ausbildung im Bereich Prävention und Therapie. Im Gespräch mit der Gutachtergruppe konnte deutlich gemacht werden, dass die Lehrinhalte kontinuierlich an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden und dass sich die Themenfelder stark an dem sich wechselnden Arbeitsmarkt anpassen. Auch die Verzahnung von Theorie und Praxis wurde deutlich. Die Berufsfeldorientierung wird kontinuierlich kritisch reflektiert und geschärft. Die Empfehlungen der externen Expert/innen im Rahmen der Reakkreditierung wurden kritisch reflektiert und zum Teil auch bereits umgesetzt, so ist u.a. eine neue Profilvertiefung entstanden. Auch wurden Anpassungen in den Prüfungsformaten vorgenommen, der Studienverlaufsplan überarbeitet und der Studiengangstitel kritisch reflektiert. Die Gutachtergruppe wertet dies als Beleg dafür, dass aus den Ergebnissen des hochschulinternen Qualitätsmanagements Konsequenzen für die Weiterentwicklung des Studiengangs gezogen wurden und eine tatsächliche Maßnahmenverfolgung erfolgt. Die Gutachter/innen hatten anfangs jedoch Schwierigkeiten die entsprechende Dokumentation des Qualitätssicherungsprozesses nachzuvollziehen, da es hierfür keine zentrale Ablage gibt. Dies könnte zukünftig optimiert werden bzw. es wäre zu diskutieren, ob es eine interne Dokumentationspflicht auch für die Umsetzung von Empfehlungen geben sollte. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 40 / 50 II.3.2 Berücksichtigung formaler Kriterien gemäß Teil 2 MRVO am Beispiel der Modularisierung (§ 7 MRVO) Dokumentation Zur Einhaltung der formalen Kriterien verweist die Deutsche Sporthochschule Köln in ihrem Selbstbericht auf die Rahmenprüfungsordnung. Auch die Einhaltung der Vorgaben zur Modularisierung gemäß § 7 MRVO sollen über die Prüfungsordnungen gewährleistet sein. Weiterbildende Studiengänge werden nicht von der Rahmenprüfungsordnung erfasst. Nach Angaben der Hochschule wird die Abbildung der Studien- und Prüfungsordnung bei der Einreichung weiterbildender Studiengänge verpflichtend in enger Zusammenarbeit durch die Studiengangsleitungen und der Leitung des Prüfungsamts umgesetzt. Grundsätzlich wird bei der Einreichung eines neuen Studiengangs die Einhaltung der formalen Kriterien anhand des Kriterienkatalogs zur Einführung neuer Studiengänge durch die Abt. 4.2 Studienentwicklung und Qualitätssicherung geprüft. Die Vorgaben zur Modularisierung sind im Leitfaden zur Zertifizierung von Bachelor- und Masterstudiengängen ausgeführt (inkl. zu verwendender Modulmaske). Die Überprüfung der Modulhandbücher und Studienverlaufspläne erfolgt gemäß Selbstbericht mithilfe des entsprechenden Modulhandbuch-Rasters. Im Zuge der Rezertifizierung erfolgt sie über den „QV-Check“. Modulhandbuchänderungen erfolgen ebenfalls über den QV-Check sowie Beschluss der/des zuständigen Prorektor/in sowie ggf. eine zusätzliche Beratung der Universitätskommission für Studium und Lehre. Bewertung Die Gutachtergruppe hat in der Stichprobe den Eindruck gewonnen, dass die mit der Modularisierung von Studiengängen verbundenen Anforderungen im QM-System der DSHS über den Kriterienkatalog zur Einführung neuer Studiengänge und den Leitfaden zur Zertifizierung systematisch aufgegriffen werden. Die damit verbundenen Prozesse sind klar geregelt. Die geschilderte gelebte Praxis in den Studiengängen hat die Gutachtergruppe überzeugt, dass die Umsetzung in angemessener Weise erfolgt. Die Modularisierung der Studiengänge der Stichprobe ist weitgehend korrekt erfolgt. Die Module stellen inhaltliche Einheiten dar und werden in Bezug auf Inhalte, Ziele, Verantwortlichkeiten etc. korrekt expliziert. Die vorgelegte Muster-Modulmaske ist vollständig und entspricht den Vorgaben der MRVO bzw. StudAkVO NRW. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Vorgaben des § 7 MRVO/StudAkVO regelhaft Berücksichtigung finden. Die Studienverlaufspläne und die Modulhandbücher werden jährlich aktualisiert und auf der Internetseite des jeweiligen Studiengangs veröffentlicht. Hierdurch wird die Weiterentwicklung dokumentiert und auch öffentlich gemacht. Die Studierenden bestätigten für alle Studiengänge der Stichprobe, dass die Studiengänge in der bestehenden Modulstruktur gut studierbar sind, auch wenn in einigen Studiengängen die Anzahl der sich über zwei Semester erstreckenden Module relativ hoch ist. Einige Module erstrecken sich sogar über drei Semester: Während die Begründung für die Ausnahmeregelung in der „Werkstatt Wissenschaft“ in den Bachelorstudiengängen sehr gut nachvollziehbar ist, erscheinen die Begründungen für die dreisemestrige Struktur im Weiterbildungsstudiengang „M.Sc. Sportphysiotherapie“ aus Sicht der Gutachtergruppe nicht nachvollziehbar. Es wird empfohlen, insbesondere bei den Weiterbildungsstudiengängen die Begründungen für die Inanspruchnahme von Ausnahmeregelungen noch einmal zu überprüfen. In Bezug auf Angaben zur Häufigkeit des Angebots der Module sowie zu Dauer und Umfang von Prüfungen wurden Defizite bei den Modulbeschreibungen der bereits zertifizierten Studiengänge festgestellt. Dieses Monitum wurde auch von der DSHS erkannt und wird anlassbezogen im Rahmen von Rezertifizierungsverfahren korrigiert. [Vgl. Kapitel II.2.1.2.] Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 41 / 50 II.3.3 Berücksichtigung fachlich-inhaltlicher Kriterien gemäß Teil 3 MRVO am Beispiel der fachlich- inhaltlichen Gestaltung von Studiengängen (§13 MRVO) Dokumentation Nach eigenen Angaben entwickelt die DSHS Köln ihre Studiengänge kontinuierlich weiter und gewährleistet auch über die turnusgemäß stattfindenden Re-Akkreditierungsverfahren hinaus, dass die Aktualität und Adäquanz der fachlichen und wissenschaftlichen Anforderungen gewährleistet wird. Die Verantwortung dafür obliegt den Studiengangsleitungen sowie den Modulbeauftragten. Außerdem wird für die Verfahren der curricularen Weiterentwicklungen die Abt. 4.1 der StAPS als zentrale Anlaufstelle genannt, wo neben der Beratung der Akteure auch die Vorab-Prüfung (QVCheck) eingehender Modulhandbuchänderungen erfolgt. Auch die fachlich-inhaltliche Gestaltung und die methodisch-didaktischen Ansätze des Curriculums sollen kontinuierlich überprüft und an fachliche und didaktische Weiterentwicklungen angepasst werden. Hierzu hält die Hochschule auch eigene hochschuldidaktische Angebote vor. Dazu gehört ein regelmäßig angebotenes Format „Beratung zu spezifischen Fragestellungen der Qualitätsentwicklung“, welches sich an Module, Studiengänge, Lehrstühle, Lehrfachgebiete und/oder Institute richtet, die sich mit spezifischen Fragen der Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre befassen. Um auszuweisen, dass eine systematische Berücksichtigung des fachlichen Diskurses auf nationaler und ggf. auf internationaler Ebene erfolgt, verweist die DSHS Köln auf Mitgliedschaften in Fachcommunities und Fachverbünden, die im Selbstbericht genannt sind. . Die Überprüfung der fachlich-inhaltlichen Kriterien der MRVO ist sowohl im Verfahren der Neueinrichtung eines Studiengangs, als auch in der Re-Zertifizierung sowie in der Weiterentwicklung von Modulen / Studiengängen vorgesehen. Die Bewertung der fachlich-inhaltlichen Adäquanz eines Studiengangs gemäß § 13 MRVO erfolgt im Zuge der Neueinrichtung eines Studiengangs durch die UK Studium und Lehre anhand des Kriterienkatalogs zur Einführung neuer Studiengänge. Im Zuge der Rezertifzierung erfolgt die Bewertung durch die beteiligten externen Peers anhand von QM-Leitfragen sowie Fokusfragen der jeweiligen Studiengangsleitung und der UK Studium und Lehre. Im Selbstbericht bezeichnet die DSHS die Stärkung der Verbindung zwischen Forschung und Lehre als ein entscheidendes Merkmal ihres Konzepts. Vor diesem Hintergrund soll die fachlich-inhaltliche Qualität der Studiengänge auch entsprechend der Vorgaben des Leitbilds für Studium und Lehre (d. h. Selbstverständnis Studium und Lehre, strategische Leitlinien Studium und Lehre, Leitsätze guter Lehre) sowie entsprechend der Entwicklungsziele des Hochschulentwicklungsplans betrachtet werden. Den externen Gutachter/innen werden für ihre Arbeit Orientierungshilfen zur Verfügung gestellt, die auf den Vorgaben des Leitbilds für Studium und Lehre basieren und den Entwicklungsziele des Hochschulentwicklungsplans basieren und den fachlich-inhaltlichen Kriterien der MRVO entsprechen sollen. Darüber hinaus wird ebenfalls de Kriterienkatalog zur Einführung neuer Studiengänge zugrundgelegt. Fachlich – inhaltliche Änderungen von Modulbeschreibungen werden durch die Modulbeauftragten und Studiengangsleitungen begründet beantragt und durch die/den Prorektor/in geprüft und beschieden. Wesentliche Änderungen werden durch die UK Studium und Lehre beraten Bewertung Die Gutachtergruppe hat sich im Verfahren davon überzeugt, dass die fachlich-inhaltliche Gestaltung von Studiengängen an der DSHS kontinuierlich hinterfragt und die Curricula der Studiengänge in angemessener Weise systematisch auf Aktualität und Adäquanz überprüft werden. Es wurde deutlich, dass das QM-System sicherstellt, dass die fachlich-inhaltliche Gestaltung der Studiengänge sich an den aktuellen Entwicklungen des Arbeitsmarkes und der Berufsfelder orientiert und aktuelle Themen der Forschung und Wissenschaft Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 42 / 50 aufgreift. Die Studierenden haben die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung. Instrumente wie die Zwischenevaluation als regelhaftes Prozesselement, die regelmäßigen Gesprächsrunden des Prorektors mit Studiengangsleitungen und Studiengangssprecher/innen sowie das Schaffen von Gesprächsanlässen durch Befragungsergebnisse tragen dazu bei, dass die Studiengänge auch zwischen den Rezertifizierungen „up to date“ bleiben. In der Stichprobe zeigte sich gut, wie das komplexe Qualitätsmanagementsystem der DSHS Köln funktioniert und einzelne Prozessschritte ineinandergreifen. Bei der Überprüfung der fachlichen Aktualität kommt der systematischen Studiengangsevaluation eine besondere Bedeutung zu. In den Prozess sind alle für das QM wichtigen hochschul-internen Akteure (Abteilung Hochschulentwicklung und Qualitäts-Management, Prorektor für Studium und Lehre, alle Dozierenden des Studiengangs, Studierenden-Vertretungen und die Studiengangsleitung) ebenso eingebunden wie externe Gutachter/innen und Expert/innen des Arbeitsmarkts sowie Absolvent/innen. Nach Aussage der beteiligten Hochschulgruppen trägt der QM-Prozess sowohl zu einer intensiveren Kommunikation/fachlichem Austausch innerhalb des Studiengangskollegiums als auch mit externen Expert/innen und/oder Absolvent/innen bei. Im Mittelpunkt dieses Austauschs steht der Anspruch, die Studiengänge stets aktuell zu halten, sie an hohen wissenschaftlichen Standards auszurichten und die zum Teil hoch spezialisierten sportwissenschaftlichen Studiengänge konsequent am Arbeitsmarkt auszurichten, aber auch einen hohen Forschungsanteil zu bieten. Sowohl die Lehrenden als auch die Studierenden zeigen sich mit den Ergebnissen der ständigen Weiterentwicklung der Studiengänge und den Rezertifizierungen hoch zufrieden. Die Studierenden berichten, dass der hohe Qualitätsanspruch der DSHS Köln und die hohe Aktualität in den angebotenen Studiengängen die entscheidenden Auswahlkriterien für die Wahl ihres jeweiligen Studiengangs an der Deutschen Sporthochschule Köln gewesen seien. Am Beispiel der Studiengänge in der Stichprobe wurde deutlich, dass die Hochschule großen Wert auf die fachlich-inhaltliche Gestaltung legt. Die einzelnen studiengangspezifischen Maßnahmen im Rahmen des QM- Prozesses wurden beschrieben, mit einem Zeitplan hinterlegt und konsequent bearbeitet und dokumentiert. Dabei hat ein offensichtlich intensiver, fachlich-inhaltlicher wie qualitativer Diskurs stattgefunden. So hat bspw. der Studiengang „B.A. Sport- und Bewegungsvermittlung in Freizeit- und Breitensport“ Rahmen der letzten Re–Zertifizierung eine intensive Überarbeitung erfahren. Dabei wurde nicht nur der Titel des Studiengangs geändert, sondern es erfolgte auch eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit den Inhalten und dem modularen Aufbau. Die für diesen Studiengang dokumentierte intensive Auseinandersetzung mit den Inhalten bis hin zu dem für alle B.A.-Studierenden verpflichtenden studiengangsübergreifenden Basisstudium zeigt, dass eine kontinuierliche Überprüfung und Weiterentwicklung der fachlich-inhaltlichen Gestaltung und methodisch-didaktischen Ansätze der Studieninhalte stattfindet. Ein weiteres Beispiel für einen konsequenten Follow-Up-Prozess stellt der Studiengang „M.Sc. Sport– und Bewegungsgerontologie“ dar, der im Rahmen der letzten Re-Zertifizierung so intensiv analysiert und überarbeitet wurde, dass die DSHS beschlossen hat, die Re-Zertifizierung analog einer Erst-Zertifizierung durchzuführen und den Studiengang wie einen neuen Studiengang zu behandeln. Teilweise gab es mehrere Feedback-Schleifen mit der Hochschulleitung und dem QM, bis alle Beteiligten mit den Inhalten zufrieden waren. Abschließend kann bestätigt werden, dass das QM-System der DSHS Köln regelhaft dafür Sorge trägt, dass die Vorgaben des § 13 MRVO/StudAkVO in den Studiengängen Berücksichtigung finden. Das QM-System trägt somit zu einem intensiven fachlich-inhaltlichen Diskurs bei, der im Ergebnis die Studiengänge kontinuierlich und gezielt weiterentwickelt, am Arbeitsmarkt orientiert und einer hohen wissenschaftlichen Anforderung gerecht wird. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 43 / 50 II.3.4 Lehramtsbezogene Stichprobe gemäß § 31(3) MRVO Dokumentation Die DSHS Köln kooperiert in der Lehramtsausbildung mit der Universität zu Köln (UzK) und der Universität Siegen. Hauptkooperationspartnerin ist die UzK. Für die Ausbildung der schulischen Lehramtsstudierenden für das Fach Sport übernimmt die DSHS Köln hier (gemäß Landesvertrag) die Aufgaben eines Instituts für Sportwissenschaft der UzK. Zulassungsvoraussetzung für alle Lehramtsstudiengänge an der DSHS Köln ist grundsätzlich die allgemeine Hochschulreife (oder ein als gleichwertig anzusehender Abschluss bzw. gleichwertige berufliche Qualifizierung) und der Nachweis über die besondere Eignung für das Sportstudium (sportpraktische Eignungsfeststellung). Im Rahmen der Kooperation mit der UzK werden die Teilstudiengänge „Sport“ in den Bachelor- und Masterstudiengängen für die Lehrämter Grundschule (GS), Haupt-, Real-, Sekundar- & Gesamtschulen (HRSG), Gymnasium und Gesamtschule (Gym/Ge), Berufskolleg (BK), Förderschule (FöS) und „Bildungswissenschaften“ in den Bachelor- und Masterstudiengängen für das Lehramt Gym/Ge angeboten. Alle Gym/Ge-Studierenden in der Kölner Kooperation belegen die Bildungswissenschaften immer an der DSHS Köln. Die DSHS Köln und die Universität Siegen bieten für vier Schulformen die universitäre Ausbildung im Fach Sport an, die Bildungswissenschaften für das Lehramt an Gym/Ge können auf Bachelorebene auch an der DSHS Köln absolviert werden. Studierende der Schulform GS, HRSG sowie BK müssen im Bachelor- und Masterstudium das Fach Bildungswissenschaften an der Universität Siegen absolvieren. Die Kooperationsmodelle im Rahmen der Lehramtsausbildung im Teilstudiengang „Sport“ und ggf. für das Fach Bildungswissenschaften an der DSHS Köln umfassen damit folgende Studiengänge: ▪ Bachelor of Arts Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Gym/Ge) ▪ Bachelor of Arts Lehramt an Berufskollegs (BK) ▪ Bachelor of Arts Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSG) ▪ Bachelor of Arts Lehramt an Grundschulen (GS) ▪ Bachelor of Arts Lehramt für sonderpädagogische Förderung (FöS) ▪ Master of Education Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ▪ Master of Education Lehramt an Berufskollegs ▪ Master of Education Lehramt an Haupt, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen ▪ Master of Education Lehramt an Grundschulen ▪ Master of Education Lehramt für sonderpädagogische Förderung Für die Teilstudiengänge des Faches Sport und der Bildungswissenschaften ist jeweils eine Studiengangsleitung berufen, die durch Studiengangskoordinator/innen unterstützt werden. Das Zentrum für Sportlehrerbildung (ZfSb) der DSHS soll die Ausbildung der Sportlehrer/innen fachübergreifend fördern. Zu seinen Kernaufgaben gehört die Information und Beratung von Studierenden zum Lehramtsstudium sowie zum Lehrer/innenberuf, die Organisation der Netzwerkbildung und Kooperation mit den Partnerhochschulen, die Betreuung der Praxisphasen sowie der Wissenstransfer auch in den Bereichen der Lehrkräftefort- und -weiterbildung. Das Zentrum ist eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der DSHS Köln im Sinne des § 10 Abs. 2 der Grundordnung der DSHS Köln. Zum Zeitpunkt der Begutachtung Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 44 / 50 verfügte das ZfSb über zwei wissenschaftliche Mitarbeiter/innenstellen (100 %), die zu je 50 % auf vier halbe Mitarbeiter/innen aufgeteilt waren. Dazu kamen eine Abordnung aus dem Schuldienst sowie die Geschäftsführung, eine halbe Sekretariatsstelle sowie eine befristete wiss. Mitarbeiterstelle im Rahmen des Projektes „Schulsport2030“ der Qualitätsoffensive Lehrerbildung (BMBF). Die institutionsübergreifende Zusammenarbeit in der Region Köln erfolgt seit 2012 in Fachverbünden, die zwei- bis dreimal jährlich tagen. Diese bestehen für alle Fächer sowie für die Bildungswissenschaften. Der Vorsitz des Fachverbunds im Unterrichtsfach Sport liegt im ZfSb der DSHS Köln, der Vorsitz des Fachverbunds in den Bildungswissenschaften liegt bei der UzK. Neben den Fachverbünden wird die Kommunikation der Beteiligten aus Fachdidaktik, Fachwissenschaft und Bildungswissenschaften über das Studiengangskollegium für lehrerbildende Studiengänge sowie den Lenkungsausschuss Lehramt sichergestellt. Der Lenkungsausschuss Lehramt ist das zentrale Lenkungsgremium für die lehramtsbezogenen Studiengänge an der DSHS und besteht aus den Studiengangsleitungen Lehramt Fach Sport und Lehramt Fach Bildungswissenschaften, den Studiengangskoordinator/innen, der Geschäftsführung des Zentrums für Sportlehrerbildung, dem Leiter des Prüfungsamtes und mindestens einer Vertretung des Prorektorats Studium, Lehre und Qualitätsmanagement zusammen. Ständiger Gast ist darüber hinaus ein/e Vertreter/in des Zentrums für Lehrerbildung der UzK. Die Kooperation mit der UzK ist in der Kooperationsvereinbarung vom 13.01.2015 geregelt. Mit der Universität Siegen besteht ebenfalls eine Kooperationsvereinbarung aus 2013, die am 04.12.2015 und 10.02.2017 durch weitere Regelungen ergänzt wurde. Studium und Prüfungen sind in den Prüfungsordnungen für das BA-/MA-Studium im Lehramt der Universität Siegen und der Gemeinsamen Prüfungsordnung der UzK geregelt. Die Fachprüfungsordnungen der DSHS regeln das Studium im Unterrichtsfach Sport. Die fachspezifischen Bestimmungen sind in den Studienplänen im Anhang der Fachprüfungsordnungen dargelegt und werden durch die Modulhandbücher ergänzt. Die Fachprüfungsordnung für das bildungswissenschaftliche BA-/MA-Studium mit dem Studienprofil Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen an der DSHS regelt grundlegende Strukturen des Studiums, soweit die Prüfungsordnung der Universität Siegen und die Gemeinsamen Prüfungsordnungen der UzK für Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen sowie die fachspezifischen Bestimmungen einer Regelung nicht entgegenstehen. Nach Abschluss aller Studien- und Prüfungsleistungen im Unterrichtsfach Sport und ggf. in den Bildungswissenschaften werden die entsprechenden Daten vom Prüfungsamt der DSHS an die kooperierenden Hochschulen UzK oder Universität Siegen weitergeleitet. Ein fachübergreifendes Prüfungssystem zwischen dem Unterrichtsfach Sport und den weiteren Fächern der UzK und Universität Siegen gibt es nicht. Nach Angaben der DSHS sind ihre lehramtsausbildenden Teilstudiengänge so strukturiert, dass der inhaltliche Aufbau und die zeitliche Abfolge der einzelnen Veranstaltungen und Module in der vorgesehenen Zeit absolviert werden können. Innerhalb der jeweiligen Module kann durch entsprechende Planungsübersicht bzw. durch Mehrfachangebote Überschneidungsfreiheit gewährleistet werden. Einschränkungen entstehen durch Wechselzeiten, was dazu führt, dass ein früheres Verlassen bzw. zu spätes Eintreffen bei Folgeveranstaltungen in Kauf genommen werden muss. Dies wird mit der begrenzten Hallenkapazität an der DSHS Köln begründet. Nach Angaben der DSHS Köln sind die lehrerbildenden Teilstudiengänge im Fach Sport und in den Bildungswissenschaften für alle Schulformen in Gänze in das integrierte QM-System in Studium und Lehre der DSHS Köln eingebettet. Somit wird die Einhaltung der formalen Kriterien gemäß der MRVO für die Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 45 / 50 lehramtsbezogenen Studiengänge im Unterrichtsfach Sport bzw. das bildungswissenschaftliche Studium im Bachelor- und Masterstudiengang mit dem Studienprofil Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen durch die oben genannten Fachprüfungsordnungen der DSHS sichergestellt. Die Überprüfung der fachlich- inhaltlichen Kriterien ist im Verfahren der Neueinrichtung eines Studiengangs, in der Re-Zertifizierung sowie in der Weiterentwicklung von Modulen / Studiengängen vorgesehen. Die Einbindung des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) in den Prozess der Re-Zertifizierung und Evaluation der lehramtsbezogenen Studiengänge ist in der Ordnung für Qualitätsmanagement in Studium und Lehre (OQM) verankert. Dazu hat die DSHS im Juli 2021 eine entsprechende Vereinbarung vor dem Hintergrund der Systemakkreditierung unterzeichnet, welche die Beteiligung des MSB gemäß des LABG an der regelmäßig wiederkehrenden hochschulinternen Re-Akkreditierung der lehramtsbezogenen Teilstudiengänge regelt. Dies umfasst die rechtzeitige Information des MSB durch die StAPS der DSHS Köln über anstehende Akkreditierungsverfahren und zur Wahrnehmung seiner Aufgaben nach § 2 Abs. 4 Satz 1 LABG sowie die Bitte, eine/n Vertreter/in zur Mitwirkung am Verfahren der systemischen Studiengangsevaluation zu benennen. Nach den Vorgaben der DSHS sind im Gutachterteam des internen Rezertifizierungsverfahrens fachwissenschaftliche Vertretungen (mit fachdidaktischen Hintergrund), eine Vertretung des „Arbeitsmarkts Schule“, ein/e Expert/in für Studienstrukturfragen und ein/e Ministerialvertretung des MSB zu beteiligen. Die Lehramtsstudiengänge der DSHS Köln wurden im Wintersemester 2010/11 erstakkreditiert. 2014/15 wurden sie im Systemakkreditierungsverfahren der DSHS Köln auf zwei Ebenen begutachtet: Zum einen wurden die landesspezifischen Regelungen für die Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Merkmal im Rahmen der Stichproben in der zweiten Begehung zur Systembegutachtung betrachtet, zum anderen wurde eine stichprobenartige Begutachtung dieser Studiengänge durchgeführt. Entsprechend § 11 LABG NRW war ein Vertreter des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW an der Begutachtung beteiligt. Zudem wurden die Studienangebote in der Lehrerbildung einschließlich der Kooperationsmodelle mit den Universitäten Köln und Siegen im Rahmen gesonderter Programmakkreditierungsverfahren durch Gutachtergruppen in enger zeitlicher Nähe zur anstehenden Stichprobenbegutachtung geprüft und reakkreditiert. Die aktuelle Akkreditierungsfrist der o.g. Teilstudiengänge läuft bis zum 30. September 2022. Im Oktober 2019 sind die Teilstudiengänge in das Reakkreditierungsverfahren eingestiegen. Der Expert/innen-Workshop gemeinsam mit externen Gutachter/innen hat im Herbst 2021 gefunden. Daran waren Expert/innen aus den Bereichen Wissenschaft, Arbeitsmarkt, des Schulministeriums und Studienstruktur beteiligt. Bewertung Der Fokus des Verfahrens war darauf gerichtet, zu überprüfen, ob bei der internen Akkreditierung der an der DSHS Köln angebotenen lehramtsbezogenen Teilstudiengänge die einschlägigen lehramtsbezogene Anforderungen berücksichtigt werden und eine regelhafte Einbindung der Schulseite (im Sinne von § 18 Abs. 2 MRVO, vgl. Kapitel II.2.2.2) erfolgt. Während der Begehungen sind die Fragen der Gutachtergruppe überzeugend beantwortet worden und es hat sich der klare Eindruck herausgebildet, dass das Lehramtsstudium an der DSHS Köln gut läuft. Die Rechtsvorgaben des Landes und der KMK werden in angemessener Weise berücksichtigt. Das Schulministerium wird in angemessener Weise beteiligt (z.B. durch die regelhafte Hinzuziehung von Vertreter/innen des Ministeriums im Rahmen der internen Akkreditierungen). Die Gremienarbeit und die Koordination mit den Kooperationshochschulen in Köln und Siegen haben sich stark verbessert, maßgeblich bedingt durch die zuverlässige Einrichtung und Einberufung des „Lenkungsausschusses Lehramt“ und der „Steuerungsgruppe Lehramt“ (bei der ersten Begehung hatte die Gutachtergruppe noch den Eindruck gewonnen, dass es sich um eher lose oder unregelmäßig tagende Gremien handelt). Diese Entwicklung wurde offensichtlich auch von der Gutachtergruppe im laufenden Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 46 / 50 Reakkreditierungsverfahren bereits positiv rückgemeldet. Es sollte darauf geachtet werden, dass die neu geschaffenen Strukturen in dieser Weise fortgeführt werden. Der Lenkungsausschuss Lehramt sowie die Steuerungsgruppe Lehramt gewährleisten in regelmäßigen Sitzungen einen Austausch, der sich v.a. auch mit Fragen der Qualitätssicherung beschäftigt, u.a. was die herausfordernde Kooperation und Koordination mit den Partnerhochschulen Universität zu Köln bzw. Universität Siegen betrifft. Insbesondere in der Kooperation zwischen der DSHS und der Universität Siegen haben sich aus Sicht der Hochschulleitung, der Vertreter/innen der Lehramtsstudiengänge sowie der Lehramtsstudierenden deutliche Verbesserungen eingestellt. Die Gutachtergruppe hat den Eindruck gewonnen, dass die Zusammenarbeit reibungslos funktioniert und Abstimmungen zwischen den Hochschulen häufig unbürokratisch „auf dem kleinen Dienstweg“ erfolgen. Die Studienstruktur der Universität Siegen wurde überarbeitet und am „Kölner Modell“ orientiert. Dadurch konnte – auch was die so genannte „Zeitfensterlösung“ betrifft – eine gute gemeinsame Lösung gefunden werden, die den Studierenden komplette Studientage in Köln bzw. Siegen ermöglicht. Den Studierenden sind die Ansprechpartner/innen der Kooperation klar bekannt und es wird positiv bewertet, dass in problematischen Einzelfällen auch individuelle Regelungen möglich sind. Die DSHS kooperiert darüber hinaus auch mit den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung. Auch hier läuft die Betreuung und Beratung der Studierenden gut, insbesondere das Praxissemester muss überschneidungsfrei sein, was auch gelingt. Die Praxisphasen sind den Bildungswissenschaften an der DSHS zugeordnet, die Studierenden führen durchgängig ein Portfolio zur Reflexion. Eine Portfolio AG entwickelt Anforderungen hierfür stets weiter, da dieses Werkzeug an allen drei Ausbildungsorten (DSHS, UzK oder Uni Siegen sowie den Ausbildungsschulen) übergreifend eingesetzt wird. Die Studierenden werden in den einzelnen Praxisphasen mit unterschiedlichen Ebenen des Forschenden Lernens konfrontiert und erhalten explizite Forschungsaufträge. Insgesamt wird das Praxissemester und dessen Betreuung von allen Beteiligten als sehr gut funktionierendes System erlebt. Vor allem durch das Zentrum für Sportlehrerbildung (ZfSb) der DSHS ist eine intensive Beratung von Studierenden und eine hohe Koordination bzgl. vieler lehramtsbezogenen Fragen und Themen gewährleistet, Hier werden auch phasenübergreifende Themen, wie z.B. Transfer (u.a. mit außeruniversitären Partnern) aufgegriffen. Im Selbstbericht wurde angemerkt, dass die Zusammenarbeit mit Akteur/innen der zweiten und dritten Phase der Lehrerbildung „optimiert und ausgebaut“ werden soll, dies wird mittlerweile produktiv umgesetzt: Beispielsweise wurde ein „Fachverbund Sport“ eingerichtet, in dem sich einmal pro Semester DSHS-Vertreter/innen mit Lehrerkräften aus der Sportpraxis treffen um über alle Belange des Praxissemesters zu sprechen; darüber hinaus werden Workshops z.B. für Rechtsberatungen, Stimmbildung, Sexualisierte Gewalt im Sport u.a. angeboten, gemeinsame Projekte initiiert und Fachvorträge am gemeinsam veranstaltete „Tag des Sports“ organisiert. Dies ist ausgesprochen positiv zu bewerten. Kritischer ist zu bemerken – und dies wird auch von den Lehramtsvertreter/innen selbst so gesehen, dass am ZfSb bislang keine Anlaufstelle zur Beratung bzgl. Auslandsaufenthalten explizit eingerichtet wurde. Die Studiengangsleitungen beraten bei Interesse an Auslandsaufenthalten (auch was Anrechnungsmöglichkeiten betrifft) individuell, zudem wird das International Office als Anlaufstelle benannt. Die DSHS versucht den Studierenden so gut wie möglich ein Auslandssemester anzubieten, ohne dass die Studienzeit sich verlängert Dies ist aber häufig nicht möglich, auch aufgrund des Fehlens eines Mobilitätsfensters. Die DSHS stellt in Aussicht, eine Anlaufstelle am ZfSb einzurichten und Strategien zu entwickeln, Auslandsaufenthalte für Lehramtsstudierende stärker zu bewerben und zu ermöglichen. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen. Insbesondere in den Praxisphasen und durch die Portfolioarbeit, aber auch darüber hinaus, setzen sich die Studierenden immer wieder mit wichtigen und aktuellen Querschnittsthemen auseinander. Die DSHS legt nachweisbar Strategien und Maßnahmen vor, die auf eine Erweiterung insbesondere der Thematisierung von Inklusion und Digitalisierung abzielen (u.a. erscheinen die Modulhandbücher diesbezüglich Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 47 / 50 überarbeitungsbedürftig). Die Hochschule beteiligt sich an einem Abstimmungsprozess in NRW zur Digitalisierungsstrategie, erstellt diesbezügliche Kompetenzziele für zukünftige Lehrende an Schulen und möchte insgesamt medienpädagogische Bildung – in den lehramtsbezogenen, aber auch in den anderen Studiengängen – stärken. Eine Überarbeitung der Modulhandbücher ist für 2023 in Aussicht gestellt. Die hohe Qualität der lehramtsbezogenen Lehre drückt sich im Übrigen auch darin aus, dass insgesamt ein recht geringer Anteil an Lehraufträgen (ca. 19%, v.a. in der Sportpraxis) vorhanden ist und diese in die Prozesse der Qualitätssicherung u.a. durch regelmäßige Modulsitzungen im Semester eingebunden sind sowie sich regelhaft an den LVE beteiligen. Zudem ist eine vertrauliche Feedback-Stelle für Lehrende und Studierende sowie eine Ombuds-Stelle vorhanden. Aus der Außenperspektive eigentümlich erscheint, dass die Bildungswissenschaften für das Lehramt an Gym/Ge auf Bachelorebene an der DSHS Köln absolviert werden, nicht jedoch für die anderen Studiengänge. Die Bildungswissenschaften werden dabei aus unterschiedlichen Disziplinen der DSHS gespeist. Die DSHS hat großes Interesse diese Regelung beizubehalten, eine vollständige Abdeckung aller Lehramtsstudierenden wäre kapazitiv derzeit nicht möglich. Bei der anstehenden Neubesetzung der Professur „Sportpädagogik“ wird explizit ein bildungswissenschaftlicher Schwerpunkt erwartet. Die Argumentation und Strategie der DSHS erscheint überzeugend. Schließlich ist mit Blick auf das Instrument „Eignungsprüfung“ in Bezug auf die Lehramtsstudiengänge positiv anzumerken, dass für Studierende des Grundschullehramts erleichterte Bedingungen eingeführt wurden; dies ist insbesondere aufgrund der geringen und weiter rückläufigen Studierendenzahlen in diesem Studiengang als ausgesprochen sinnvoll zu bewerten. Insgesamt erhält die Gutachtergruppe ein eher positives Bild der Eignungsprüfung, die offensichtlich von einem Großteil der Befragten bzw. Beteiligten in der gegenwärtigen Form befürwortet wird. Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 48 / 50 III. Begutachtungsverfahren III.1 Allgemeine Hinweise Wegen der Reise- und Versammlungsbeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie konnten die Begehungen nicht vor Ort stattfinden. Entsprechend dem Beschluss des Vorstands der Stiftung Akkreditierungsrat vom 10.03.2020 wurden die Gespräche in Absprache mit den Beteiligten per Videokonferenz durchgeführt. III.2 Rechtliche Grundlagen Akkreditierungsstaatsvertrag Verordnung zur Regelung des Näheren der Studienakkreditierung in Nordrhein-Westfalen (Studienakkreditierungsverordnung – StudakVO) vom 25. Januar 2018 III.3 Gutachtergruppe Vertreterinnen/Vertreter der Hochschulen: ▪ Prof. Dr. Joachim Härtling, Universität Osnabrück, Institut für Geographie ▪ Prof. Dr. Claus Krieger, Universität Hamburg, Fakultät für Erziehungswissenschaft, Arbeitsbereich Bewegung, Spiel und Sport ▪ Prof. Dr. Claudia Voelcker-Rehage, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Fachbereich Psychologie und Sportwissenschaft, Institut für Sportwissenschaft, Arbeitsbereich Neuromotorik und Training Vertreterin der Berufspraxis: ▪ Anke Nöcker, Landessportbund Berlin, Abteilungsleiterin Sportentwicklung Vertreter/in der Studierenden: ▪ Joshua Derbitz, Student der RWTH Aachen Vertreter des Ministeriums für Schule und Bildung NRW (Beteiligung gemäß § 31(3) MRVO): ▪ RSD Günther Kligge, Landesprüfungsamt für Lehrämter an Schulen, Leitung Außenstelle Köln ▪ Christian Hoser, Referat 422, Ministerium für Schule und Bildung NRW Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 49 / 50 IV. Datenblatt Daten zur Akkreditierung Vertragsschluss Hochschule – Agentur: 07.08.2019 Eingang der Selbstdokumentation: 06.04.2020 Zeitpunkt der Begehung: 1. Begehung: 19./20.11.2020 (virtuell) 2. Begehung: 02./03.12.2021 (virtuell) Erstakkreditiert am: durch Agentur: 14.09.2015 AQAS Personengruppen, mit denen Gespräche geführt worden sind: 1. Begehung: ▪ Hochschulleitung ▪ QM-Verantwortliche & Kernverwaltung ▪ Verantwortliche für personale Lehrplanung und -entwicklung ▪ Studiengangssprecher/innen und Studierende aus den zentralen Gremien der Hochschule 2. Begehung: ▪ Hochschulleitung ▪ QM-Verantwortliche ▪ Studiengangsverantwortliche, Lehrende und Studierende aus dem Studiengang B.A. Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie ▪ Studiengangsleiter/innen, Studiengangskoordinator/innen aus verschiedenen Studiengängen der DSHS ▪ Beteiligte der Lehramtsausbildung an der DSHS ▪ Studierende aus verschiedenen Studiengängen der DSHS ▪ Lehramtsstudierende Akkreditierungsbericht: Systemreakkreditierung Deutsche Sporthochschule Köln 50 / 50 V. Glossar Akkreditierungsbericht Der Akkreditierungsbericht besteht aus dem von der Agentur erstellten Prüfbericht und dem von dem Gutachtergremium erstellten Gutachten (zur Erfüllung der fachlich-inhaltlichen Kriterien). Akkreditierungsverfahren Das gesamte Verfahren von der Antragstellung der Hochschule bei der Agentur bis zur Entscheidung durch den Akkreditierungsrat (Begutachtungsverfahren + Antragsverfahren) Antragsverfahren Verfahren von der Antragstellung der Hochschule beim Akkreditierungsrat bis zur Beschlussfassung durch den Akkreditierungsrat Begutachtungsverfahren Verfahren von der Antragstellung der Hochschule bei einer Agentur bis zur Erstellung des fertigen Akkreditierungsberichts Gutachten Das Gutachten wird von der Gutachtergruppe erstellt und bewertet die Erfüllung der fachlich-inhaltlichen Kriterien Internes Akkreditierungsverfahren Hochschulinternes Verfahren, in dem die Erfüllung der formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien auf Studiengangsebene durch eine systemakkreditierte Hochschule überprüft wird. MRVO Musterrechtsverordnung Prüfbericht (in der Systemakkreditierung) Der Prüfbericht wird von der Agentur erstellt und bewertet, ob ▪ bei Antrag auf Systemakkreditierung mindestens ein Studiengang das Qualitätsmanagement durchlaufen hat; ▪ bei Antrag auf System-Re-Akkreditierung alle Studiengänge das Qualitätsmanagementsystem mindestens einmal durchlaufen haben. Reakkreditierung Erneute Akkreditierung, die auf eine vorangegangene Erst- oder Reakkreditierung folgt. SV Studienakkreditierungsstaatsvertrag
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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2026
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