ich befindet. Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn ein Versagungsgrund erst nach erfolgter Zu- lassung eintritt oder bekannt wird. Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn nicht bis zum Ende des 2. Fachsemesters
Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Juli 1992 in nat. Recht sind Pläne und Projekte vor ihrer Zu- lassung ihrer Durchführung nach §§34, 35 BnatSchG auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines
Rechtsvorschriften verstößt. (2) Das Ministerium kann rechtswidrige Beschlüsse, Maßnahmen und Unter- lassungen der Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Hoch- schule unbeschadet der Verantwortung