31.10.2024
von vereins- oder verbandsschädigendem Verhalten. „Vereins- oder verbandsschädigendes Verhalten liegt vor, wenn ein Tun oder Unterlassen den Interessen eines Vereins oder Verbandes widerspricht“, erklärt [...] der Verein oder der Verband seine Ziele, Zwecke oder Grundsätze nicht oder schlechter erfüllen kann oder das Ansehen, der Bestand und die Funktionstüchtigkeit des Vereins oder Verbandes gefährdet werden.“ [...] Verhalten innerhalb des Sportvereins bzw. -verbandes (z.B. bei Sportwettkämpfen, Trainingsmaßnahmen oder anderen Veranstaltungen im Bereich des Vereins/Verbandes) oder außerhalb (etwa auf Demonstrationen