Na- tur sind. Persönliche Gründe müssen dazu geeignet sein, das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig zu stören. Die beabsichtigte Auflösung ist dem Promotionsausschuss schriftlich anzuzeigen [...] Konflikten, die aus Nichteinhaltung der genannten Verpflichtungen resultieren, werden zwischen den Parteien umgehend Gespräche geführt, um die Erfüllung der getroffenen Vereinbarun- gen wiederherzustellen [...] soll dabei insbesondere der Mentor/die Mentorin leisten. Ge- lingt keine Einigung, kann sich jede Partei an die Ombudsperson der DSHS wenden. 9. Kenntnisnahme der Promotionsordnung Die Unterzeichnenden