jeweiligen Einzelfall befugt, Tatsa- chen geltend zu machen, die geeignet sind, Misstrauen gegen die unparteiische Amts- führung eines Ethik-Kommissionsmitgliedes zu begründen. Die Ethik-Kommission ent- scheidet [...] ohne Beteiligung des betroffenen Mitglieds, ob die dargelegten Tatsachen Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsführung rechtfertigen und das betroffene Mitglied vom weiteren Verfahren auszuschließen ist