Rechtsvorschriften verstößt. (2) Das Ministerium kann rechtswidrige Beschlüsse, Maßnahmen und Unter- lassungen der Gremien, Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Hoch- schule unbeschadet der Verantwortung
inte- ressierte Senior*innen richtet. Ein Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung ist für die Zu- lassung nicht notwendig. Zukünftig strebt die DSHS es an, weitere unterstützende Maßnahmen insbesondere für
inte- ressierte Senior*innen richtet. Ein Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung ist für die Zu- lassung nicht notwendig. Zukünftig strebt die DSHS es an, weitere unterstützende Maßnahmen insbesondere für
Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Juli 1992 in nat. Recht sind Pläne und Projekte vor ihrer Zu- lassung ihrer Durchführung nach §§34, 35 BnatSchG auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines
tion. (1) Die Zustimmung des Verwaltungsrats ist auch erforderlich bei der Einstellung und Ent- lassung der Leitung der Innenrevision und der Entlassung von Bediensteten, die Mitglied im Verwaltungsrat
ich befindet. Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn ein Versagungsgrund erst nach erfolgter Zu- lassung eintritt oder bekannt wird. Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn nicht bis zum Ende des 2. Fachsemesters
in- barung sichtbar wird. Der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung ist mit dem Antrag auf Zu- lassung zur Promotion vorzuweisen (siehe Musterbeispiel Anlage). (3) Eine Auflösung des Betreuungsverhältnisses
in- barung sichtbar wird. Der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung ist mit dem Antrag auf Zu- lassung zur Promotion vorzuweisen (siehe Musterbeispiel Anlage). (3) Eine Auflösung des Betreuungsverhältnisses
in- barung sichtbar wird. Der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung ist mit dem Antrag auf Zu- lassung zur Promotion vorzuweisen (siehe Musterbeispiel Anlage). (3) Eine Auflösung des Betreuungsverhältnisses
ich befindet. Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn ein Versagungsgrund erst nach erfolgter Zu- lassung eintritt oder bekannt wird. Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn nicht bis zum Ende des 2. Fachsemesters