Beschluss zur Systemakkreditierung der Deutschen Sporthochschule Köln Auf der Basis des Gutachtens und ihrer Beratungen in der 13. Sitzung vom 14.09.2015 erteilt die Akkreditierungskommission für die Systemakkreditierung der Deutschen Sporthochschule Köln unter Berücksichtigung der „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ (Beschluss des Akkreditierungsrates vom 20.02.2013) die Systemakkreditierung unter den unten genannten Auflagen. Damit sind die Studiengänge der Deutschen Sporthochschule Köln, die nach der Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, akkreditiert. Die Auflagen sind umzusetzen. Die Umsetzung der Auflagen ist schriftlich zu dokumentieren und AQAS spätestens bis zum 30.06.2016 anzuzeigen. Die Systemakkreditierung wird für eine Dauer von sechs Jahren (unter Berücksichtigung des vollen zuletzt betroffenen Studienjahres) ausgesprochen und ist gültig bis zum 30.09.2021. Auflagen: 1. Im Qualitätssicherungssystem muss festgelegt werden, in welchem Dokument die definierten Qualifikationsziele der Studiengänge verbindlich niedergelegt werden. 2. Es muss sichergestellt werden, dass externe ExpertInnen und VertreterInnen der Berufspraxis sowie Studierende bereits bei der Entwicklung von Studiengängen verbindlich beteiligt werden. 3. Für die Berufung der Externen sind verbindliche Auswahlkriterien im Qualitätsmanagementsystem zu verankern, die sicherstellen, dass die Externen ihre Qualitätsbewertungen unabhängig vornehmen können. 4. Es ist ein Prozess zur verbindlichen Einarbeitung neuer externer Vorgaben (z.B. KMK, AKR und Land NRW) zu definieren. 5. Die Hochschule muss sicherstellen, dass die externen Evaluationen unter Berücksichtigung der Studien- und Prüfungsorganisation durchgeführt werden, d.h. es muss sichergestellt werden, dass sich die Peers auch tatsächlich mit den akkreditierungsrelevanten fachlichen Fragen und Kriterien befassen werden (z.B. durch entsprechende Leitfäden, Agenden oder Kriterienkataloge). 6. Es ist verbindlich zu dokumentieren, auf welcher Basis die Hochschulleitung unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien über die interne Akkreditierung eines Studiengangs entscheidet. 7. Ein verbindliches Verfahren für die Umsetzung von Maßnahmen und Empfehlungen bzw. Ergebnissen aus der internen Qualitätssicherung (inkl. Fristen für die Umsetzung von Maßnahmen und der Maßnahmenverfolgung) ist zu dokumentieren. Auch fachliche Monita müssen zu Auflagen führen können. 2 Zur Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems werden darüber hinaus die folgenden Empfehlungen gegeben: 1. Es wird empfohlen, dass die Beziehungen zwischen den einzelnen Ebenen des institutionellen Zielsystems (Leitbild, strategische Leitlinien, Leitbild Studium und Lehre) sowie deren Umsetzung überprüft und aktualisiert werden. 2. Vor dem Hintergrund des von der DSHS selbst formulierten Anspruchs zum Thema „Chancengleichheit und Diversity“ sollte geprüft werden, ob und wie die entsprechenden Prozesse zum Gegenstand des QM gemacht werden können. 3. Die Zeitabstände der verschiedenen Evaluationsmaßnahmen (spätestens alle 7 Jahre) sollten verkürzt werden, da mit der derzeitigen Regelung nicht alle Studierendenkohorten erfasst werden und Korrekturen/Anpassungen ggf. erst sehr spät erfolgen. Die Evaluationsabstände sollten dergestalt geplant werden, dass damit aktuelle steuerungsrelevante Daten in entwicklungsrelevanten Situationen erhoben und genutzt werden können. 4. Für Fälle von Unstimmigkeiten zwischen den evaluierten Bereichen/Personen und dem QM sollten entsprechende Eskalationsstufen und festgelegte Verantwortlichkeiten für finale Entscheidungen festgelegt werden. 5. Es wird empfohlen, für den gesamten Prozess der Implementierung und Zertifizierung von Studiengängen, die Teilnahme von studentischen TeilnehmerInnen zumindest mit beratender Funktion verpflichtend zu machen. 6. Es wird empfohlen, das Dokumentenmanagement, insbesondere auf der dezentralen Ebene, zu optimieren. Abweichungen von der gutachterlichen Beschlussempfehlung werden wie folgt begründet: Auflage 3 wird sprachlich präzisiert. Auflage 8 wird gestrichen, da die Akkreditierungskommission vor dem Hintergrund der Stellungnahme der Hochschule die Formulierung in der Ordnung für Qualitätsmanagement als hinreichend zur Erfüllung des Kriteriums 3 in diesem Punkt ansieht. Empfehlung 3 wird um folgenden Satz ergänzt: „Die Evaluationsabstände sollten dergestalt geplant werden, dass damit aktuelle steuerungsrelevante Daten in entwicklungsrelevanten Situationen erhoben und genutzt werden können.“ 3 Gutachten zur Systemakkreditierung der Deutschen Sporthochschule Köln 1. Begehung am 08./09.04.2014 [Informationsbegehung] 2. Begehung am 14./15.01.2015 [inkl. Durchführung der Stichprobe] Stichprobenartige Begutachtung der Lehramtsausbildung am 05./06.05.2015 Gutachtergruppe: Christopher Bohlens, Student der Leuphana Universität Lüneburg (Studentischer Gutachter) Prof. Dr. Joachim Härtling, Vizepräsident für Studium und Lehre der Universität Osnabrück (Vorsitzender der Gutachtergruppe) Dr. Karin Fehres, Vorstand Sportentwicklung beim Deutschen Olympischen SportBund, Frankfurt am Main (Vertreterin der Berufspraxis) Prof. Dr. Robert Prohl, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Sportwissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt Dorothea Ross-Simpson, Head of Governance and Quality Assurance der Keele University, Keele Prof. Dr. Herbert Woratschek, Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Dienstleistungsmanagement (Gutachter im Verfahrensteil „Stichprobe”) Koordination: Dr. Verena Kloeters, Geschäftsstelle AQAS, Köln Simon Lau, Geschäftsstelle AQAS, Köln 4 INHALTSVERZEICHNIS I. Verfahrensgrundlagen .................................................................................................... 6 II. Die Deutsche Sporthochschule Köln im Überblick .......................................................... 6 III. Ablauf des Verfahrens .................................................................................................... 8 A. Vorprüfung ................................................................................................................. 8 B. Systembegutachtung ................................................................................................. 8 1 Die erste Begehung................................................................................................. 9 2 Die zweite Begehung [Stichprobe] ........................................................................... 9 3 Ergebnisse der Systembegutachtung .....................................................................11 3.1 Ziele des internen Qualitätssicherungssystems der Deutschen Sporthochschule Köln....................................................................11 3.1.1 Qualitätsbegriff der Hochschule ...............................................................11 3.1.2 Ziele des internen Qualitätssicherungssystems und Einbettung in die Hochschulsteuerung .................................................................................13 3.2 Aufbau, Zuständigkeiten und Ressourcen .......................................................14 3.2.1 Aufbau und Zuständigkeiten .....................................................................14 3.2.2 Ressourcen ..............................................................................................17 3.3 Leistungen des internen Qualitätssicherungssystems .....................................19 3.3.1 Komponenten ...........................................................................................19 3.3.2 Implementierung neuer Studiengänge ......................................................21 3.3.3 Überprüfung der laufenden Studiengänge ................................................25 3.4 Transparenz nach innen und außen ................................................................28 3.4.1 Dokumentation .........................................................................................28 3.4.2 Information ...............................................................................................30 C. Zusammenfassung der Ergebnisse der Stichproben .................................................31 1 Einhaltung und Überprüfung von Qualifikationszielen .............................................31 2 Kompetenzorientiertes Prüfen ................................................................................33 3 Studiengang M.Sc. Sport Management ..................................................................36 4 Spezifika der Lehramtsstudiengänge: Umsetzung der landesspezifischen Vorgaben ........................................................41 IV. Überprüfung der Kriterien zur Systemakkreditierung .....................................................46 D. Kriterium 1: Qualifikationsziele ..................................................................................46 E. Kriterium 2: Hochschulinterne Steuerung in Studium und Lehre ...............................46 F. Kriterium 3: Hochschulinterne Qualitätssicherung .....................................................48 5 G. Kriterium 4: Berichtssystem und Datenerhebung ......................................................51 H. Kriterium 5: Zuständigkeiten ......................................................................................51 I. Kriterium 6: Dokumentation .......................................................................................52 J. Kriterium 7: Kooperationen .......................................................................................52 V. Akkreditierungsempfehlung der Gutachterinnen und Gutachter .....................................53 6 I. Verfahrensgrundlagen Gegenstand des Systemakkreditierungsverfahrens ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich von Studium und Lehre. Im Verfahren werden die für Lehre und Studium relevanten Strukturen und Prozesse einer Hochschule daraufhin überprüft, ob sie – unter Anwendung der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG), der Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Kriterien des Akkreditierungsrates (AKR) – dazu geeignet sind, das Erreichen der Qualifikationsziele sicherzustellen sowie die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Studiengänge, die nach einer erfolgreichen Systemakkreditierung eingerichtet werden oder bereits Gegenstand der internen Qualitätssicherung nach den Vorgaben des akkreditierten Systems waren, sind somit akkreditiert. AQAS wurde mit Beschluss vom 31.10.2008 zur Durchführung von Verfahren der Systemakkreditierung zugelassen. Grundlage des Verfahrens ist der Beschluss „Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ des Akkreditierungsrates in der Fassung vom 20.02.2013, in dem die Verfahrensregeln und Kriterien für die Systemakkreditierung festgelegt sind. Demnach beruht das Verfahren im Wesentlichen auf den nachfolgend genannten Elementen: Vorbereitung des Verfahrens Vorbereitendes Gespräch & Vorprüfung Verfahren Erste Begehung [Informationsbegehung] Zweite Begehung [inkl. Durchführung der Stichprobe] Stichprobenartige Begutachtung der Lehramtsstudiengänge Verfahrensabschluss Erstellung des Abschlussgutachtens Entscheidung über die Systemakkreditierung der Hochschule II. Die Deutsche Sporthochschule Köln im Überblick Die Deutsche Sporthochschule Köln (DSHS) wurde 1947 gegründet und ist nach eigenen Angaben die einzige Sportuniversität Deutschlands und auch Europas. Im Jahr 1970 wurde sie als Wissenschaftliche Hochschule des Landes Nordrhein-Westfalens (NRW) mit Satzungs-, Promotions- und Habilitationsrecht anerkannt. Die DSHS hatte zum Zeitpunkt der Antragstellung im Sommersemester 2013 rund 5.110 Studierende. Abweichend von § 26 Abs. 1 des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes gliedert sich die Hochschule gemäß § 10 ihrer Grundordnung in Institute und andere wissenschaftliche Einrichtungen und umfasste zum Zeitpunkt der Antragstellung 20 wissenschaftliche Institute, vier An-Institute und neun zentrale wissenschaftliche Einrichtungen. Die innere Organisation der Hochschule wird durch Verwaltungs- und Benutzungsordnungen bestimmt, die vom Senat erlassen werden. Im Sommersemester 2015 wurden an der Deutschen Sporthochschule Köln fünf Bachelor- und sieben Masterstudiengänge sowie die Lehramtsstudiengänge für alle fünf Schultypen im Fach Sport, sechs Weiterbildungsmasterstudiengänge und ein strukturiertes Promotionsstudium angeboten. Alle Studiengänge sind fachbereichsübergreifend organisiert. 7 Die folgende Tabelle fasst das Studienangebot zusammen: Bachelorstudiengänge Masterstudiengänge B.A. Sportmanagement und Sportkommunikation B.Sc. Sport und Leistung B.A. Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie B.A. Sport, Erlebnis und Bewegung B.A. Sportjournalismus M.A. Sport- und Bewegungsgerontologie M.Sc. Sporttourismus und Erholungsmanagement M.A. Sport, Medien- und Kommunikationsforschung M.Sc. Sport Management (englischsprachig) M.A. Rehabilitation und Gesundheitsmanagement M.Sc. Sporttechnologie M.Sc. Exercise Science and Coaching Weiterbildende Masterstudiengänge: M.A. Tanzkultur V.I.E.W. M.A. Olympic Studies M.Sc. Sportphysiotherapie LL.M Sportrecht M.Sc. Research and Instruction in Golf M.A. Spielanalyse Lehramtsstudiengänge: LA an Gymnasien und Gesamtschulen LA an Berufskollegs LA an Haupt-, Real- und Gesamtschulen LA an Grundschulen LA für sonderpädagogische Förderung Auf zentraler Ebene verfügt die Hochschule über verschiedene Service- bzw. Beratungseinrichungen: Die zentrale Studienberatung (StB) ist im Dezernat 1 angesiedelt und bietet Beratung im Bereich der allgemeinen Studienorientierung wie auch im Hinblick auf die einzelnen Studiengänge an. Das SportlehrerInnen-Ausbildungs-Zentrum (SpAZ) hat die Aufgabe, die Ausbildung von SportlehrerInnen durch Beratung, Koordination, Organisation und Innovation fachübergreifend zu fördern und ist laut Antrag in die Abstimmung des Lehrangebots der DSHS sowie in die Verbesserung der Theorie-Praxis-Integration in den Studiengängen eingebunden. Der Career Service soll als zentrale Einrichtung die berufliche Orientierung von Studierenden und AbsolventInnen fördern, um den Übergang von der Hochschule in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Er unterteilt sich in die beiden Sparten Personalvermittlung und Karriereberatung. Die Zentralbibliothek der Sportwissenschaften ist die Universitätsbibliothek für die DSHS Köln und nach Angaben der Antragsteller die international größte Spezialbibliothek in diesem Bereich. 8 III. Ablauf des Verfahrens A. Vorprüfung Im Rahmen der Vorprüfung ist es Aufgabe der Akkreditierungsagentur, zu überprüfen, ob eine Hochschule, die eine Systemakkreditierung beantragt, die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Nach den zum Zeitpunkt der Vorprüfung geltenden Regeln des Akkreditierungsrates für die Systemakkreditierung i.d.F. vom 20.02.2013 lauteten diese Voraussetzungen wie folgt: Voraussetzungen für die Zulassung von Hochschulen zur Systemakkreditierung „Die Hochschule kann plausibel darlegen, dass sie im Bereich von Studium und Lehre ein hochschulweites Qualitätssicherungssystem nutzt, und kann nachweisen, dass mindestens ein Studiengang das System bereits durchlaufen hat. Für die Hochschule liegt keine negative Entscheidung in einem Verfahren der Systemakkreditierung aus den vorangegangenen zwei Jahren vor.“ Die Deutsche Sporthochschule Köln hat im Mai 2013 Unterlagen zur Dokumentation ihres hochschulweiten Qualitätssicherungssystems vorgelegt und dessen Anwendung am Beispiel des Masterstudiengangs „Sport Management“ dokumentiert: Nach Angaben der Antragsteller hatten bis zum Zeitpunkt des Vorantrags auf Systemakkreditierung acht Studiengänge das hochschuleigene Qualitätssicherungssystem durchlaufen. Die Ergebnisse sind in einem hochschuleigenen QM-Report dokumentiert und veröffentlicht. Die Akkreditierungskommission für die Systemakkreditierung hat im Umlaufverfahren vom 23.07.2013 über die von der Deutschen Sporthochschule Köln vorgelegten Unterlagen beraten und festgestellt, dass die Hochschule die vom Akkreditierungsrat formulierten Voraussetzungen für die Zulassung zur Systemakkreditierung erfüllt. In den zur Vorprüfung vorgelegten Unterlagen wurde dargelegt, dass die Deutsche Sporthochschule Köln ein hochschulweites Qualitätssicherungssystem nutzt und nachgewiesen, dass mindestens ein Studiengang das System bereits durchlaufen hat. Es lag zum Zeitpunkt der Vorprüfung keine negative Entscheidung in einem Verfahren der Systemakkreditierung aus den vorangegangenen zwei Jahren vor. Vor diesem Hintergrund hat die Akkreditierungskommission für die Systemakkreditierung die Deutsche Sporthochschule Köln zum Verfahren der Systemakkreditierung zugelassen und das Verfahren eröffnet. B. Systembegutachtung Als GutachterInnen für die Systembegutachtung der Hochschule wurden benannt: Christopher Bohlens, Student der Leuphana Universität Lüneburg (Studentischer Gutachter) Dr. Karin Fehres, Vorstand Sportentwicklung beim Deutschen Olympischen SportBund, Frankfurt am Main (Vertretern der Berufspraxis) Prof. Dr. Joachim Härtling, Vizepräsident für Studium und Lehre der Universität Osnabrück (Vorsitzender der Gutachtergruppe) Prof. Dr. Robert Prohl, Institut für Sportwissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt Dorothea Ross-Simpson, Head of Governance and Quality Assurance der Keele University, Keele 9 1 Die erste Begehung Die erste Begehung der Deutschen Sporthochschule Köln durch die Gutachtergruppe fand am 08. und 09.04.2014 in Köln statt. Zur Vorbereitung der Gutachtergruppe auf die Begehung diente die von der Deutschen Sporthochschule Köln eingereichte Selbstdokumentation vom 13.01.2014. Die Gutachtergruppe führte im Rahmen der Begehung Gespräche mit VertreterInnen der Hochschulleitung, der Gleichstellungsbeauftragten, den zentralen Verantwortlichen für die Qualitätssicherung, VertreterInnen der Lehrenden, der Studierenden sowie der Verwaltung, um sich vertieft über die Hochschule und ihre Steuerungssysteme im Bereich Studium und Lehre zu informieren. Außerdem erfolgte die Auswahl der im Zuge der zweiten Begehung im Rahmen der Stichprobe vertieft zu begutachtenden Merkmale: Studiengang M.Sc. Sport Management Entwicklung und Überprüfung von Qualifikationszielen Kompetenzorientiertes Prüfen Spezifika der Lehramtsstudiengänge: Umsetzung der landesspezifischen Vorgaben (gemäß Abschnitt 5.8 der Verfahrensregeln des Akkreditierungsrates) Darüber hinaus machte die Gutachtergruppe von der Möglichkeit Gebrauch, weitere Unterlagen und Informationen zur Funktionsweise des Qualitätssicherungssystems nachzufordern. Die Deutsche Sporthochschule Köln kam dieser Bitte mit der Zusendung weiterer Unterlagen (in elektronischer Form) am 10.11.2014 nach. 2 Die zweite Begehung [Stichprobe] Die zweite Begehung der Deutschen Sporthochschule Köln durch die Gutachtergruppe fand am 14. und 15.01.2015 in Köln statt. Gegenstand der Begehung war insbesondere die Durchführung der Stichprobe. Diese umfasst gemäß den Regeln des Akkreditierungsrates „eine sich auf alle Bachelor- und Masterstudiengänge erstreckende vertiefte vergleichende Untersuchung relevanter Merkmale der Studiengangsgestaltung, der Durchführung von Studiengängen und der Qualitätssicherung.“ Die entsprechende schriftliche Dokumentation wurde von der Hochschule am 10.11.2014 bei AQAS eingereicht. Nach den Vorgaben des Akkreditierungsrates muss die Gutachtergruppe so zusammengesetzt sein, „dass sie in der Lage ist, die sachgemäße Begutachtung in allen für die Prüfverfahren relevanten Bereichen durchzuführen. […] Insbesondere zieht die Agentur fallweise weitere Gutachterinnen und Gutachter hinzu, wenn die Durchführung der Stichproben dies erfordert.“ Vor diesem Hintergrund wurde die Gutachtergruppe zur Begutachtung des Studiengangs „Sport Management“ im Rahmen der Stichprobe fachlich erweitert. Bestellt wurde: Prof. Dr. Herbert Woratschek, Universität Bayreuth, Lehrstuhl für Dienstleistungsmanagement Um sich ein Bild von der Umsetzung der oben genannten Merkmale innerhalb der einzelnen Einheiten zu machen, führte die Gutachtergruppe Gespräche mit der Hochschulleitung, den MitarbeiterInnen der Abteilung Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement, der Stabsstelle für Akademische Planung und Steuerung, Studiengangsleitungen und Lehrenden, der Leitung des Prüfungsamtes sowie Studierenden. Bezogen auf den Studiengang „Sport Management“ führte die Gutachtergruppe darüber hinaus Gespräche mit den Studiengangsverantwortlichen, Lehrenden und Studierenden aus dem Studiengang. 10 Zu den Spezifika der Lehramtsausbildung im Rahmen der hochschulinternen Qualitätssicherung sprach die Gutachtergruppe im Rahmen der zweiten Begehung mit den verschiedenen Verantwortlichen für die Sportlehrer/-innen-Ausbildung an der DSHS. Darüber hinaus fand im Mai 2015 – entsprechend Abschnitt 5.9 der Regeln des Akkreditierungsrates i.d.F. vom 20.02.2013 eine Stichprobenartige Begutachtung der Lehramtsstudiengänge statt (vgl. dazu Kapitel C4). Im Anschluss an die Begehungen wurde das vorliegende Gutachten zu den Ergebnissen der Systembegutachtung erstellt, welche im Folgenden dargestellt werden. 11 3 Ergebnisse der Systembegutachtung 3.1 Ziele des internen Qualitätssicherungssystems der Deutschen Sporthochschule Köln 3.1.1 Qualitätsbegriff der Hochschule Als Basis für ihr Qualitätssicherungssystem hat die Deutsche Sporthochschule Köln strategische Leitlinien (gegliedert in Kern- und Querschnittbereiche) erarbeitet, die folgende Kernbereiche vorsehen: Stärkung der Forschungsorientierung der Universität, Qualität von Forschung und Lehre fördern, Arbeitsmarktorientierung und Employability, Profilbildung der konsekutiven Masterprogramme sowie lebenslanges Lernen. Darüber hinaus sind folgende Querschnittbereiche vorgesehen: Stärkung der Internationalisierung der Hochschule, eine „herausragende Infrastruktur“ zu implementieren, das Diversity Management weiterzuentwickeln, Führungs- und Entscheidungsstrukturen stärker mit dem QM-System zu verknüpfen sowie Anreizsysteme weiterzuentwickeln. Zudem wurde ein Leitbild für Studium und Lehre entwickelt, abgestimmt und veröffentlicht, in dem die Prinzipien Guter Lehre der Hochschule niedergelegt sind. Zur operativen Umsetzung dieser Prinzipien wurden in 2010 Leitsätze Guter Lehre formuliert, die sich an vier Qualitätsdimensionen orientieren und den analytischen Rahmen für die Qualitätssicherung, -entwicklung und -bewertung der Qualität von Studium und Lehre an der Hochschule bilden: 1. Würdige Beziehungen 2. Ziele der Lehre 3. Lehr-lernbeeinflussende Ressourcen 4. Lehr-lernbeeinflussende Strukturen Die Qualitätsdimension „Würdige Beziehungen“ umfasst vier Leitsätze Guter Lehre als Basis für die Interaktion der an den Lehr-Lern-Prozessen Beteiligten. Die Antragstellerin betont, dass die Verwirklichung dieser Dimension auf dem Vertrauensverhältnis der Hochschule fußt und deswegen keine Bewertung oder Messbarkeit durch das Qualitätssicherungssystem erwartet wird. Die drei letztgenannten Dimensionen werden anhand von Kennzahlen bzw. Indikatoren betrachtet, die nach Angaben der Hochschule objektive, bewertbare und messbare Ziele für den Zeitraum bis 2020 festschreiben. Für die Zielfestlegung wurden nach Angaben der Antragsteller hochschulinterne und -externe Benchmarks verwendet. Zur Zielerreichung werden konkrete Maßnahmen vorgeschlagen. Bewertung: Die DSHS hat für sich als Institution und für ihre Studiengänge über ihr Leitbild ein Ausbildungsprofil definiert und veröffentlicht. Das Ausbildungsprofil der Hochschule ist damit, auch aufgrund der monothematischen Ausrichtung der Hochschule, klar definiert. Das Leitbild der DSHS (veröffentlicht auf der Homepage) war allerdings nach Angaben der Hochschulleitung bereits zum Zeitpunkt der ersten Begehung ca. 15 Jahre alt und befand sich in Überarbeitung. Eine überarbeitete Version lag der Gutachtergruppe im Verfahren nicht vor. Die strategischen Leitlinien der Universität (besser „strategische (Kern)ziele“) sind aktuell und von unterschiedlicher Detailtiefe. Die DSHS hat sich auch für den Bereich Studium und Lehre ein Leitbild gegeben, wobei in den hochschuleigenen Veröffentlichungen die Beziehung zwischen den strategischen Leitlinien und dem Leitbild für Studium und Lehre aus Sicht der Gutachtergruppe nicht klar wird. Das Leitbild für Studium und Lehre besteht weitgehend aus den „Prinzipien für gute Lehre“, die in den „Leitsätzen guter Lehre“ operationalisiert werden. Der Ansatz der DSHS, gute Lehre zu definieren und Indikatoren- und Daten gestützt zu operationalisieren, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Dies lässt erwarten, dass die Qualitätsziele auch in den einzelnen Studiengängen umgesetzt werden. In den Gesprächen mit Lehrenden und Studierenden im Laufe des Verfahrens wurde zwar an einzelnen Punkten deutlich, dass es teilweise noch Diskrepanzen zwischen den formulierten 12 Ansprüchen und der Umsetzung in die Praxis gibt. Insgesamt scheinen die übergeordneten Ziele der DSHS jedoch hochschulweit gut bekannt zu sein und eine hohe Akzeptanz zu finden. Durch die flächendeckende Einrichtung von StudiengangskoordinatorInnen ist zu erwarten, dass das Qualitätsverständnis auch für die Arbeit in den Instituten handlungsleitende Maxime ist. Die strategischen Leitlinien, das Leitbild für Studium und Lehre sowie die Leitsätze und Prinzipien guter Lehre sind sowohl auf der Internetseite als auch in Flyern, Broschüren und im QM-Report veröffentlicht. Der Bekanntheitsgrad unter den Studierenden scheint nach individuellem Engagement sehr unterschiedlich zu sein. Um den Prozess des „teleologischen Überbaus“ der Qualitätssicherung weiter zu entwickeln und als Qualitätskultur die tägliche Praxis zu durchdringen werden folgende Schritte empfohlen: Aus den gewichteten strategischen Leitlinien sollte ein aktuelles Leitbild formuliert und veröffentlicht werden. Die Beziehungen zwischen den einzelnen Ebenen des Zielsystems (Leitbild der Hochschule, strategische Leitlinien, Leitbild Studium und Lehre), und deren Darstellung sollten überprüft werden. Die Umsetzung der im Zielsystem formulierten Ansprüche und der Umsetzung in die Praxis sollte (fallbezogen) evaluiert werden. Die Hochschule nennt als dritte strategische Leitlinie für die Querschnittsbereiche „Diversity entwickeln – Stichwort „Vielfalt gestalten und erleben“ und fasst darunter auch das Thema „Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit“. Demnach wird ein strukturiertes Diversity Management „… als integraler Bestandteil der Qualitätssicherung begriffen und unterstützt die Profilbildung der DSHS Köln.“ Vor diesem Hintergrund sind Gender Mainstreaming und die Förderung von Vielfalt in unterschiedlichen Zusammenhängen in die Qualitätssicherungsprozesse integriert. So fördert die Hochschule gezielt Studentinnen, mit dem Ziel, Chancengleichheit auf allen Qualifikationsstufen herzustellen. Weiterhin ist das Thema Diversity in den fachlichen und organisatorischen Strukturen der Hochschule integriert. Ergänzend hierzu könnten systematisch empirische Daten über die Anzahl von weiblichen und männlichen Studierenden und zur Verteilung von Frauen und Männern auf den unterschiedlichen Ebenen des hauptberuflichen Personals in der Lehre und in den universitären Organen und Gremien erhoben und deren Entwicklung über die Jahre dokumentiert werden, um die Wirkung der gewählten Instrumente überprüfen zu können. Vor dem Hintergrund des selbst gestellten Anspruchs sollte zudem geprüft werden, ob und wie diese Prozesse, insbesondere mit Blick auf die Lehre und die Einstellungspolitik der Hochschule zum Gegenstand des QM gemacht werden können. Die Gleichstellungbeauftragte war zum Zeitpunkt der ersten Begehung nicht im internen Strukturmodell der Hochschule dargestellt. In der zweiten Begehung im Januar 2015 wurde der Gutachtergruppe der Entwurf des neuen Hochschulentwicklungsplans vorgestellt, der zu diesem Zeitpunkt noch der formalen Zustimmung von Hochschulrat und Senat bedurfte. Die Gutachtergruppe geht davon aus, dass dieser zur weiteren Präzisierung von Zielen und Aufgaben der Hochschule beitragen wird. Da der letzte HEP aus dem Jahr 2003 datierte, war dieser Schritt überfällig und wurde zügig von der im April 2014 neu gewählten Hochschulleitung in Angriff genommen und zu einem Ergebnis geführt. Insgesamt ist festzustellen, dass im Zuge der Rektoratswahlen 2014 und danach notwendige und umfassende Änderungen in der Struktur der Hochschule beschlossen wurden. Zusammenfassend hat die Gutachtergruppe den Eindruck gewonnen, dass die Deutsche Sporthochschule Köln ein klares Qualitätsverständnis besitzt. Dieses Qualitätssicherungssystem ist hochschulweit akzeptiert, wird von allen Beteiligten getragen und von der Verwaltung mit hoher Motivation umgesetzt. Auch die Strukturen und Verfahren zur ständigen Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualifikationsziele der Studiengänge 13 sind gut aufeinander abgestimmt. Lediglich die Beziehungen zwischen den einzelnen Ebenen des institutionellen Zielsystems (Leitbild der Hochschule, strategische Leitlinien, Leitbild Studium und Lehre) und deren Umsetzung in den einzelnen Studiengängen erscheinen unklar und sollten überprüft bzw. aktualisiert werden. Qualitätssicherung in Studium und Lehre scheint in der Hochschule bei allen Akteursgruppen als wichtiges Thema angekommen zu sein und auf allen Ebenen unterstützt zu werden. 3.1.2 Ziele des internen Qualitätssicherungssystems und Einbettung in die Hochschulsteuerung Nach Angaben der DSHS Köln betrachtet diese die Qualität von Studium und Lehre als integralen Bestandteil ihrer Hochschulstrategie. Dies drückt sich u.a. in der strategische Leitlinie III aus („Qualität von Forschung und Lehre fördern, sichern und entwickeln“). Das QM-System soll dazu beitragen die Umsetzung der Leitsätze guter Lehre in den Studiengängen sowie die Einhaltung der KMK-Vorgaben zu gewährleisten. Darüber hinaus wird nach Angaben der DSHS das Ziel verfolgt, in Zusammenhang mit der Weiterentwicklung und Neueinrichtung von Studiengängen die strategische Ausrichtung des gesamten Studienangebots und somit des Profils der Hochschule steuern zu können. Die Prozesse der Hochschulsteuerung selbst werden in einer Prozesslandkarte im „Atlas der Qualitätsgestaltung“ abgebildet. Laut Antrag erfolgt die interne Steuerung von Studium und Lehre unmittelbar auf Basis der Daten und Informationen, die aus dem QM-System generiert werden. Dazu gehören sowohl quantitative Basisdaten als auch qualitative Informationen. Die verbindliche Einbeziehung von umfassenden Evaluations- und Befragungsdaten sowie weiteren qualitativen Informationen in die Steuerungsentscheidungen des Rektorats wird im „Prozess zur Steuerung von Studium und Lehre“ geregelt. Darin ist auch festgelegt, dass die Inhalte der Rektoratsberatungen zu Studium und Lehre mit den Studiengangsleitungen abgestimmt werden. Bewertung: Die Deutsche Sporthochschule Köln hat sich schon 2004/05 intensiv mit der Entwicklung eines QM- Systems befasst. Auf der Grundlage des Studienqualitätsgesetzes NRW 2011 wurden das Qualitätssicherungssystem Studium und Lehre in Richtung Systemakkreditierung fokussiert und die entsprechenden Strukturen weiterentwickelt. Die Ziele der Qualitätssicherung von Studium und Lehre stehen im Einklang mit den European Standards and Guidelines (ESG) und berücksichtigen explizit die Umsetzung der einschlägigen Vorgaben der KMK und des Akkreditierungsrates. Das Zielsystem von strategischen Leitlinien der DSHS, dem Leitbild für Studium und Lehre und der Umsetzung in den Leitsätzen guter Lehre erscheinen derzeit allerdings inhaltlich noch nicht gut aufeinander abgestimmt. Die Leitsätze werden durch Kennzahlen und Indikatoren operationalisiert, so dass das Qualitätssicherungssystem auf einem Berichtswesen aufbaut, in dem quantitative und qualitative Daten zur Steuerung der Qualität von Studium und Lehre berücksichtigt werden (vgl. dazu Kapitel 3.3.1). Bei der hochschulinternen Steuerung von Studium und Lehre nutzt die Hochschule die Ergebnisse des Qualitätssicherungssystems und überprüft auch die Wirksamkeit der Steuerungsprozesse im Bereich von Studium und Lehre. Die Abteilung Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement (Abteilung HQ), die für den Aufbau und die Weiterentwicklung eines hochschulweiten QM-Systems sowie die fachliche Begleitung der Hochschulentwicklungsplanung verantwortlich ist, liefert dazu auf Basis integrierter Evaluations- und Befragungsinstrumente qualitäts- und steuerungsrelevante Daten und Informationen. Diese ermöglichen der Hochschulleitung, insbesondere dem Prorektorat 3 für 14 Hochschulressourcen und Qualitätsmanagement, die fortlaufende Abstimmung und Anpassung der Qualitätsziele und die Bewertung der Zielerreichung. Aus den Gesprächen mit dem Rektorat im Rahmen des Verfahrens wurde sichtbar, dass die Rückmeldungen zu Ergebnisse aus der Qualitätssicherung in die Entscheidungs- und Steuerungsprozesse für die Weiterentwicklung von Studium und Lehre einfließen. Dazu dienen außerdem Berichte von der AG Lehre, der Kommission für Qualitätsmanagement (KQM) und der Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium (QVK) (vgl. Kapitel 3.2.1). Die Einrichtungen zur ständigen Überprüfung und Weiterentwicklung der Ziele des Qualitätssicherungssystems (Prorektorat Studium und Lehre, Abteilung HQ, QVK, AG Qualitätskultur/AG Lehre, dezentrale AnsprechpartnerInnen) erscheinen insgesamt gut aufeinander abgestimmt. Als beratendes Gremium wird die Qualitätsverbesserungskommission (QVK) in die Steuerungsprozesse auf Leitungsebene eingebunden. Auf diese Weise soll auch die Einbindung der Studierenden in den Steuerungsprozess gewährleistet werden. Darüber hinaus wirkt die AG Lehre als beratendes Gremium mit. Die Einrichtung (im Jahr 2013) und angestrebte Entwicklung der AG Lehre zur Kommission wird eventuell eine neue Abstimmung bzgl. Ziele und Aufgaben der Akteure erforderlich machen. Die Bedeutung der Qualitätssicherung als handlungsleitende Maxime soll nach Aussagen der Hochschulleitung durch die Einrichtung des Prorektorats Qualitätsmanagement weiter gestärkt werden. Zusammenfassend stellt die Gutachtergruppe fest, dass die DSHS im Bereich Studium und Lehre ein internes Qualitätssicherungssystem nutzt, das den Anforderungen der European Standards and Guidelines genügt und im Einklang mit den Vorgaben der KMK und den Kriterien des Akkreditierungsrats steht. Das Qualitätssicherungssystem beruht auf einem Berichtswesen, in dem umfassende quantitative und qualitative Daten und Informationen zur Steuerung der Qualität von Studium und Lehre genutzt werden. 3.2 Aufbau, Zuständigkeiten und Ressourcen 3.2.1 Aufbau und Zuständigkeiten Die zentralen Organe der DSHS sind gemäß § 3 der Grundordnung (GO) die/der Rektor/Rektorin, das Rektorat, der Senat und der Hochschulrat. Die Hochschulleitung obliegt dem Rektorat. Ihm gehören neben der Rektorin/dem Rektor und der/dem Kanzlerin/Kanzler, die hauptberuflich tätig sind, ProrektorInnen an, die ihr Amt nicht hauptberuflich wahrnehmen. Gemäß § 6 (1) der Grundordnung ist ein/e ProrektorIn für Studium und Lehre zuständig, ein weiterer/eine weitere für Hochschulentwicklungsplanung, Ressourcen und Qualitätsmanagement. Die Amtszeit der ProrektorInnen beträgt sechs Jahre. Dem Senat obliegt u.a. der Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen (§ 7 GO). Der Hochschulrat (mit Einbindung von Externen) soll eher strategisch-beratend tätig sein. Das nordrhein-westfälische Gesetz zur Verbesserung der Qualität in Lehre und Studium an nordrhein- westfälischen Hochschulen (Studiumsqualitätsgesetz) sieht vor, dass die Hochschulleitung hinsichtlich der Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie hinsichtlich der Qualitätsverbesserung durch eine Qualitätsverbesserungskommission beraten wird. Zur Erreichung der Ziele des Gesetzes wurde gemäß § 9a der Grundordnung eine Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium (QVK) eingerichtet. Die QVK trägt die Verantwortung für die Qualität in Studium und Lehre und gibt Beschlussempfehlungen an die Hochschulleitung. Daneben obliegt der Kommission für Qualitätsmanagement (KQM) die Verantwortung für die Qualität in Forschung und Transfer und in der Hochschulverwaltung. 15 Die AG Lehre ist ein weiteres beratendes Gremium, das im Dezember 2013 vom Senat eingesetzt wurde. Sie soll das Prorektorat in strategisch relevanten Fragestellungen beraten. Hinzu kommen Aufgaben in Zusammenhang mit der Einführung von neuen Studiengängen. Für die einzelnen Studiengänge werden gemäß § 11 der Grundordnung Studiengangsleitungen vom Rektorat benannt, die auch für die organisatorische Gestaltung der Lehre und die Koordination des Lehrangebots verantwortlich sind. Sie werden durch die Rektorin/den Rektor für einen Zeitraum von i.d.R. drei Jahren benannt und durch die Modulbeauftragten unterstützt. In Studiengangskonferenzen sollen sich alle Lehrenden eines Studiengangs in regelmäßigen Abständen austauschen. Die vorherige Stabsstelle für Qualitätssicherung und Lehrorganisation (QL) wurde 2014 in eine Abteilung für „Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement“ (Abteilung HQ) überführt und direkt dem Rektorat zugeordnet. Diese Abteilung ist eine Service- und Beratungseinrichtung für alle weiteren Organisationseinheiten der DSHS Köln und stellt die Schnittstelle zwischen dem Wissenschafts- und dem Verwaltungsbereich der Hochschule dar. Sie ist auch zuständig für die Lehrplanung und die Sicherstellung der Überschneidungsfreiheit von Lehrveranstaltungen eines Studiengangs. Die Aufgabenfelder und Befugnisse der einzelnen MitarbeiterInnen im QM der Hochschule sind in Tätigkeitsbeschreibungen dokumentiert. Nach Angaben der Antragstellerin finden Weiterbildungen regelmäßig statt. Die Studierenden sind im Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und dem Studierendenparlament (Stupa) organisiert und treffen sich nach Angaben der Antragsteller darüber hinaus selbstständig in ihren jeweiligen Studiengängen. Jede Studierendenkohorte wählt im Verlauf des ersten Fachsemesters eine/n StudiengangssprecherIn, die/der dann die Schnittstelle zur Studiengangsleitung, den Modulbeauftragten, den Lehrkräften oder zur/zum Prorektorin/Prorektor für Lehre und Studium bildet. Laut der Ordnung für Qualitätsmanagement (OQM) werden die Studierenden an allen Prozessen der Qualitätssicherung beteiligt. Bewertung: Die Deutsche Sporthochschule Köln hat die Verantwortlichkeiten der einzelnen FunktionsträgerInnen und Gremien für die einzelnen Prozesse innerhalb des Qualitätssicherungssystems für Studium und Lehre definiert, in der OQM in geeigneter Form verbindlich geregelt und über den Atlas der Qualitätsgestaltung auch hochschulweit veröffentlicht. Der „Atlas der Qualitätsgestaltung“ dokumentiert das hohe Niveau der Qualitätssicherung der Hochschule in vorbildlicher Weise und gibt einen umfassenden, transparenten, systematischen und sehr gut aufbereiteten Überblick über die Qualitätssicherungsprozesse und die Lehrorganisation. Es ist gut nachvollziehbar, welche Entscheidungen im QM-Prozess auf welcher Grundlage und auf welchem Weg und von welcher Funktionsperson oder -gruppe getroffen werden. Der Gutachtergruppe wurde jedoch im Verfahren nicht abschließend klar, wie in Fällen verfahren wird, in denen Unstimmigkeiten zwischen den evaluierten Bereichen/Personen und dem QM vorliegen. Hierzu fehlten entsprechende Eskalationsstufen und festgelegte Verantwortlichkeiten für finale Entscheidungen. Studierende, Lehrende, die Mitglieder von universitären Gruppierungen und Gremien sowie das Verwaltungspersonal können sich darüber hinaus in Dokumenten und Broschüren umfassend über das Qualitätssicherungssystem informieren. Außerdem wird das jüngst eingeführte neue Webportal der Hochschule, in dem alle QM-Prozesse abgebildet werden, die Informationsbeschaffung weiter erleichtern. Prozessatlas, Prozesslandkarte und Steuerungsprozess waren zum Ende des Systemakkreditierungsverfahrens bereits online abrufbar. Die Gutachtergruppe hat den Eindruck gewonnen, dass damit sichergestellt ist, dass alle innerhalb der Hochschule beteiligten Personen hinreichend über das Qualitätssicherungssystem der Hochschule und ihre eigene Funktion innerhalb 16 dieses Systems informiert sind und die systematische und regelhafte Beteiligung von Lehrenden und des Verwaltungspersonals sichergestellt ist. Auch die Studierenden werden systematisch und regelhaft an den Qualitätssicherungsaktivitäten beteiligt. Lehrveranstaltungen werden regelmäßig evaluiert. Den Studiengangsleitungen liegen die aggregierten Daten zu ihren jeweiligen Kursen und Vorlesungen vor bzw. können bei der Abteilung HQ angefragt werden. In den Gesprächen mit den Studierenden im Rahmen des Verfahrens wurde allerdings deutlich, dass die Rückkopplung der Ergebnisse an die Studierenden nicht immer erfolgt. .Bei der Besetzung der einzelnen Gremien der Hochschule wird auf eine paritätische Verteilung geachtet, um alle Statusgruppen zu beteiligen. Die Besetzung von Gremien erfolgt aufgrund von Landesvorgaben, bspw. ist die Qualitätsverbesserungskommission hälftig mit Studierenden besetzt. Die Gutachtergruppe hat den Eindruck gewonnen, dass in den verschiedenen Gremien die Statusgruppen hinreichend beteiligt werden. Die Beteiligung von AbsolventInnen erfolgt über Befragungen der Evaluierungskommission zu ausgewählten Studiengängen. Die Ergebnisse führen zu Veränderungen in den Studiengängen. Auch bei der Vermittlung von Forschungsergebnissen werden AbsolventInnen eingebunden, um diese praxisnah und arbeitsmarktrelevant zu vermitteln. Der Abteilung HQ kommt eine zentrale Rolle zu. Ihre Aufgabe es ist sicherzustellen, dass die DSHS die dokumentierten Prozesse (Kern-, Führungs- und Unterstützungsprozesse) entsprechend durchführt. In den Gesprächen wurde zudem deutlich, dass sie darüber hinaus allen Statusgruppen der Hochschule beratend zur Seite steht und so insgesamt einen entscheidenden Anteil am Gelingen der Qualitätssicherung hat. Während des laufenden Systemakkreditierungsverfahrens hat die DSHS in ihrer Struktur verschiedene Veränderungen vollzogen. Das komplette Rektorat wurde im WS 2014/15 neu besetzt; in diesem Zusammenhang wurden auch zwei neue Prorektoratsstellen geschaffen: Um die Bedeutung der Qualitätssicherung zu stärken, wurde das Prorektorat 3 „Hochschulentwicklungsplanung, Ressourcen und Qualitätsmanagement“ eingerichtet, das u.a. für die Qualitätserfassung und Entwicklung von Instrumenten in Lehre, Forschung und Verwaltung zuständig ist. Die Maßnahmenentwicklung im Bereich Lehre erfolgt im Prorektorat 2, die strategische Steuerung in der Stabsstelle „Akademische Planung und Steuerung“, die der Rektorin/dem Rektor zugeordnet ist. Diese etwas komplexe Struktur der Qualitätssicherung scheint aufgrund der überschaubaren Größe der DSHS und der intensiven Kommunikationsstrukturen in der Hochschulleitung gut zu funktionieren. Das Qualitätssicherungssystem wurde bzw. wird in 2015 sukzessive an die neue interne Hochschulstruktur angepasst. Dabei wurden auch die Anforderungen aus dem zum 01.10.2014 in Kraft getretenen neuen nordrhein-westfälischen Hochschulgesetz („Hochschulzukunftsgesetz“) berücksichtigt. Zur zweiten Begehung lag der Gutachtergruppe ein entsprechender Anpassungsentwurf für die Ordnung für Qualitätsmanagement vor, in der die Verantwortlichkeiten und Aufgaben des Qualitätsmanagements für Studium und Lehre geregelt werden. Die Beratungen über den Entwurf hatten bereits in den Senats-Arbeitsgruppen der Prorektorate für Studium und Lehre (AG Lehre), für Forschung (AG Forschung) und für Hochschulentwicklungsplanung, Ressourcen und QM (AG Ressourcen) stattgefunden. Die Gutachtergruppe ist überzeugt davon, dass sich die Hochschule auf dem richtigen Weg befindet. Dies zeigt sich beispielsweise durch den neuen verbindlichen. Zeitplan für die Durchführung der studiengangsbezogenen QS-Instrumente (ZQM - Zeitplan für Qualitätsmanagement), der in der Ordnung für Qualitätsmanagement als Richtlinie verankert ist. Zusammenfassend stellt die Gutachtergruppe fest, dass die bei der ersten Begehung noch bestehenden Unklarheiten nach der Rektoratswahl im April 2014 umfassend und systematisch ausgeräumt und durch nachvollziehbare und transparente Zuständigkeiten ersetzt wurden. Mit diesen weitreichenden Änderungen in der Struktur der Hochschule ist es nach Auffassung der Gutachtergruppe gelungen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten auch für QM-Prozesse 17 hochschulintern adäquat zu ordnen. Zudem ist das interne Qualitätssicherungssystem inzwischen auf der Homepage der Hochschule dokumentiert und damit öffentlich zugänglich. 3.2.2 Ressourcen Die Personalausstattung der Hochschule umfasste zum Zeitpunkt der Antragstellung 32 Professuren, fünf Junior-Professuren, zwei Stiftungsprofessuren und 244 Vollzeitäquivalenzstellen im wissenschaftlichen Bereich. Die feste Organisationseinheit zur Übernahme der zentralen Aufgaben in Qualitätssicherung und Lehrorganisation ist die Abteilung für „Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement“ (Abteilung HQ), vorher Stabsstelle QL). Sie verfügt nach Angaben der Hochschule über drei unbefristete Stellen. Geleitet wird sie von der Prorektorin/vom Prorektor für Hochschulentwicklungsplanung, Ressourcen und QM. Die Abteilung HQ wird aus zentralen Mitteln der DSHS finanziert. Die QVK macht gegenüber der Hochschulleitung Vorschläge zur Verendung der vorhandenen Qualitätsverbesserungsmittel, die vom Land NRW zur Verfügung gestellt werden. Diese Gelder werden u.a. in den Bereichen „Qualitative inhaltliche Beratung im Bereich von Studium und Lehre“; „Maßnahmen zur Verbesserung der Personalressourcen im Bereich Studium und Lehre“; „Maßnahmen zur Verbesserung der infrastrukturellen Ausstattung im Bereich Studium und Lehre“ sowie in „proaktiven Maßnahmen zum Aufbau eines Anreizsystems für ‚Gute Lehre‘“ verwendet. Die DSHS vergibt seit 2009 jährlich Lehrpreise für „besondere Qualität in der Lehre“. Durch diese sollen u.a. die Entwicklung und Umsetzung innovativer Lehr-/Lernkonzepte im sportpraktischen und theoretischen Lernumfeld gefördert werden. Die Lehrpreise werden in den Kategorien „sportpraktische Kurse/Übungen“, „Seminare“ und „Vorlesungen“ anhand jeweils spezieller Qualitätskriterien vergeben. Die ausgeschütteten Geldmittel stehen den PreisträgerInnen für die Weiterentwicklung und Optimierung ihrer Konzepte zur Verfügung. In jeder Auswahljury für die Lehrpreise haben die StudierendenvertreterInnen die Stimmmehrheit. Den Vorsitz jeder Jury hat die Prorektorin/der Prorektor für Studium und Lehre. Als weitere Mitglieder kommen VertreterInnen der Qualitätsverbesserungskommission, der KQM und die ehemalige Preisträgerin/der ehemaligen Preisträger hinzu. Bewertung: Zum Zeitpunkt des Verfahrens waren in der zentralen Abteilung für „Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement“ drei Beschäftigte tätig. In den Gesprächen im Rahmen der ersten Begehung wurde diese Personenanzahl seitens der HochschulvertreterIinnen als das Minimum angesehen. Nach Aussage der Hochschulleitung ist kein Stellenabbau geplant, sondern eine Verstetigung. Die Abteilung HQ wird von fünf studentischen Hilfskräften unterstützt. Die Ressourcen für die interne Qualitätssicherung erscheinen der Gutachtergruppe hinreichend aber auch notwendig, um die Sicherung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre über den Akkreditierungszeitraum zu gewährleisten. Darüber hinaus hat die Gutachtergruppe den Eindruck gewonnen, dass die Hochschule sich bereits frühzeitig mit den Anforderungen der Systemakkreditierung auseinandergesetzt und entsprechende Ressourcen bereitgestellt hat. Auf diese Weise wurden konkrete Maßnahmen und Entwicklungsschritte eingeleitet und damit eine gute Basis für eine zielgerichtete, transparente und effektive Qualitätssicherung geschaffen und dies auch dokumentiert. Der Abteilung HQ kommt eine herausragende Bedeutung zu. Sollte es zukünftig zu einer Verdichtung der Zeitabstände zwischen den einzelnen Evaluationsmaßnahmen kommen (vgl. dazu Kapitel 3.3.1), ist fraglich, ob die Ressourcen dann noch ausreichend sind oder ob nachgesteuert werden muss. 18 Kapazitäten- und Kostenkalkulation scheinen hervorragend organisiert zu sein. Die QVK und die Abteilung HQ stellen ein gutes Qualitätsmonitoring sicher. Beide Einrichtungen übernehmen wichtige Funktionen im Prozess der Evaluation (vgl. Kapitel 3.3.1) und Re-Zertifizierung der Studiengänge (vgl. Kapitel 3.3.3). Aufgrund der sehr spezifisch sportwissenschaftlichen Orientierung der Hochschule und ihrer Alleinstellung hierfür in Deutschland erscheint es sinnvoll, bei Einstellungen sorgfältig und kontinuierlich die Situation von Haus- und Fremdberufungen und internen bzw. externen Stellenbesetzungen zu analysieren und zu dokumentieren. Die DSHS ist geprägt von einem starken Mittelbau, der viele Aufgaben wahrnimmt. Dieser Zustand ist historisch gewachsen. Somit mag auf den ersten Blick die Anzahl der Professorenstellen als niedrig empfunden werden, bei der näheren Betrachtung des Systems und der Aufgaben des Mittelbaus ist diese aber nachvollziehbar und kann daher als funktional gewertet werden. Die Gutachtergruppe überein, dass die Finanzierung der einzelnen Studienprogramme in der aktuellen Form systematisch sichergestellt ist. Dies wird durch den Einsatz von Qualitätsverbesserungsmittel durch die Vergabe der QVK geregelt. Das Mittelverteilungsmodell der Hochschule wird von den Beteiligten gelobt. Eine besondere positive Stellung nimmt aus Sicht der Gutachtergruppe das Workshop-Angebot „Startsprung in die Lehre“ ein. Lehrende und wissenschaftliche MitarbeiterInnen werden hier vor ihrem Einsatz in der Lehre durch eine hochschuldidaktische „Workshop-Woche“ geschickt. Hierbei wird auch das Qualitätssicherungssystem der Hochschule erläutert. Die Gutachtergruppe konnte sich davon überzeugen, dass auch die MitarbeiterInnen der Abteilung HQ sich in geeigneter Weise weiterqualifizieren. Dies ist belegt durch den Besuch von Arbeitskreisen, Tagungen und Workshops usw. aber auch durch die Beteiligung an Netzwerken zum regelmäßigen Austausch. Zusammenfassend hat die Gutachtergruppe den Eindruck gewonnen, dass das Qualitätssicherungssystem über die notwendigen Ressourcen verfügt. Aufbau und Zuständigkeiten innerhalb des Systems sind so gestaltet, dass sie eine dauerhafte Qualitätssicherung im Hinblick auf die Gestaltung von Studium und Lehre gewährleisten. Durch zahlreiche Formate ist sichergestellt, dass alle am Qualitätssicherungssystem Beteiligten durch die Abteilung HQ eine entsprechende Einführung erhalten bzw. fortgebildet werden. 19 3.3 Leistungen des internen Qualitätssicherungssystems 3.3.1 Komponenten Die DSHS Köln versteht ihre Qualitätssicherung in Studium und Lehre nach eigenen Angaben als ein integrales Modell, welches stetig weiterentwickelt wird. Die Prozessdarstellung erfolgt anhand eines 3- Ebenen-Modells, ausgehend von einer Prozesslandkarte über Prozess-Regionen bis hin zu Einzelprozessen. Die einzelnen standardisierten Prozesse zur Steuerung von Studium und Lehre sind in dem so genannten „Atlas der Qualitätsgestaltung“ (AdQ) festgelegt. Im Rahmen der Prozesslandkarte werden vier Kernprozesse in Studium und Lehre identifiziert. Jedem der Kernprozesse sind eine oder mehrere Prozess-Regionen zugeordnet, unterhalb derer Einzelprozesse liegen, welche durch Ablaufdiagramme visualisiert werden: Unterstützung und Beratung (Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studieninteressierte, Studierende und Lehrkräfte von Studieneingang über Studienverlauf bis Studienausgang sowie Kompetenzentwicklung Hochschullehre) Verwaltung und Prüfung (Organisatorische Prozesse im Studienverlauf unter Federführung des Prüfungsamtes. Dazu gehören Bewerbungs-, Auswahl- und Zulassungsverfahren inkl. Sporteignungsprüfung, Studierendenaustausch und Anerkennung, Prüfungsorganisation und Abschlussarbeiten) Gestaltung und Neuentwicklung“ (Neu-Einrichtung und interne Zertifizierung eines Studiengangs, Semesterplanung, Lehrauftragsabwicklung, Deputatserfassung und Modulhandbuchänderungen) Evaluation, Befragung & Weiterentwicklung (Evaluation- und Re-Zertifizierung laufender Studiengänge, Datenerhebungen, Kompetenzentwicklung Hochschullehre und Tutorienprogramm) Für jede Prozessregion und jeden Einzelprozess ist ein/e Prozessverantwortliche/r benannt; die Verantwortlichen für alle vier Prozessregionen bilden die „Steuerungsgruppe Prozesse“. Die strukturelle und inhaltliche Abbildung des Qualitätssicherungssystems der DSHS Köln erfolgt in der Ordnung für Qualitätsmanagement (OQM). Die DSHS beschreibt zwei geschlossene und miteinander verknüpfte Evaluationsregelkreise auf Ebene der Lehrveranstaltungen und der Studiengänge, um eine kontinuierliche Beobachtung der Lehrqualität, die Entwicklung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen sowie die allmähliche Etablierung eines konsistenten Qualitätsverständnisses an der Hochschule sicherzustellen: Auf der Ebene der Lehrveranstaltungen erfolgt eine studentische Lehrveranstaltungsevaluation (gemäß § 4 OQM). Auf der Ebene der Studiengänge beinhalten die Verfahren der Evaluation eine interne Erst-Zertifizierung sowie Re-Zertifizierung (gemäß § 5 OQM) sowie semesterbegleitende Workloaderfassungen (gemäß § 7 OQM) und Dozierendenbefragungen (gemäß § 8 OQM). Studiengangsevaluationen werden in Verantwortung der Studiengangsleitungen und der Abteilung HQ durchgeführt: In einem Selbstreport werden quantitative und qualitative Daten sowie Entwicklungslinien der Studiengänge dargestellt. Externe GutachterInnen werden über Peer-Review- Verfahren eingebunden, deren Gutachten die externe Sicht auf den jeweiligen Studiengang abbilden. In einem anschließenden internen Workshop werden nach Angaben der Antragsteller entsprechende Schlussfolgerungen und ein verbindliches Follow-Up erarbeitet. Auf der Ebene des Arbeitsmarktes sind AbsolventInnenbefragungen (diese wird seit 2012 im INCHER-Verbund durchgeführt), und Arbeitgeberbefragungen vorgesehen. Auf Ebene der 20 Hochschule erfolgt eine allgemeine Studierendenbefragung (gemäß § 6 OQM), die abwechselnd im Rahmen des HIS-Studienqualitätsmonitors und des CHE-Rankings durchgeführt wird. Die OQM beinhaltet auch einen Zeitplan „Qualitätsmanagement Lehre“ (ZQM Lehre) als verbindliches Strukturelement. Darin wird festgelegt, zu welchem Zeitpunkt welche der genannten Maßnahmen bezogen auf einen einzelnen Studiengang eingeleitet werden. Bewertung: Die DSHS Köln verfügt über ein umfassendes und hochschulweites System zur internen Qualitätssicherung, das im „Atlas der Qualitätsgestaltung“ graphisch überschaubar zusammengefasst ist. Die verbindliche Festlegung von Zielen, Verantwortlichkeiten, Planungs- und Umsetzungsprozessen, Ergebnisdarstellung und -verwendung sowie des Follow-Up für die einzelnen QM-Instrumente erfolgen in der Ordnung für Qualitätsmanagement. Insgesamt hat die DSHS einen breitangelegten Grundstock zur internen Qualitätssicherung geschaffen, der verschiedene frühere Instrumente modifiziert. Der Ansatz ist durchdacht und zeigt auf, wo und auf welche Weise die verschiedenen Instrumente der internen Qualitätssicherung aufeinander abgestimmt werden. Die zum Teil recht komplizierten Prozesse sind detailliert beschrieben und eng miteinander verzahnt. Die Kernprozesse werden in regelmäßigen Abständen überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt. Sie sind größtenteils so konzipiert, dass sie es der DSHS ermöglichen, diese miteinander harmonisierenden Instrumente auch zur Qualitätsverbesserung zu nutzen. Die zahlreichen Maßnahmen der Qualitätssicherung zeugen von der langen und intensiven Beschäftigung der DHSH mit Fragen der Studienqualität. Zu den vier Kernprozessen im Bereich Lehre und Studium: Unterstützung und Beratung Das Beratungs- und Betreuungsangebot der DSHS Köln ist umfangreich und bietet den Studierenden sowohl eine allgemeine als auch eine fachliche Studienberatung. Unter dem Stichwort „Gender und Diversity“ stellt die Hochschule ein umfassendes Beratungsprogramm für Studierende mit Kindern, ausländische Studierende, Studierende mit Behinderung und Studierende in besonderen Lebenslagen sicher. Die unterschiedlichen Anforderungen aufgrund der stetigen Ausdifferenzierung der Studiengänge machen eine fachspezifische Studienberatung notwendig. Das SportlehrerInnen- Ausbildungs-Zentrum übernimmt diese Aufgabe für die Lehramtsstudierenden. Für die grundständigen Studiengänge fehlt eine vergleichbare Anlaufstelle, da die fachspezifische Studienberatung von der Zentralstelle übernommen wird. Verwaltung und Prüfung Die Studienorganisation ist auch aufgrund der überschaubaren Größe und der monothematischen Ausrichtung transparent und für die Studierenden leicht nachvollziehbar. Ihnen bieten sich vielfältige Möglichkeiten zur Themenfindung und Betreuung sportwissenschaftlicher Abschlussarbeiten, die in dieser Form bundesweit einmalig sind. Die internationale Vernetzung der Hochschule eröffnet ein breites Spektrum für Studienaustauschprogramme. Die jährliche Studieneingangsprüfung der Hochschule gilt als bundesweit vorbildlich und findet sogar in den Massenmedien Beachtung. Gestaltung und Neuentwicklung Für die interne Zertifizierung von Studiengängen, auf deren Basis das Siegel des Akkreditierungsrates vergeben werden soll, ist die Prorektorin/der Prorektor für Studium und Lehre in Zusammenarbeit mit den entsprechenden MitarbeiterInnen der Abteilung HQ zuständig. Zum Zeitpunkt des Verfahrens sollten zwei neue englischsprachige Studiengänge eingerichtet werden („Sports Development“ und „Psychology in Sports and Exercice“). Der Ablauf richtet sich nach den definierten Regeln, die jedoch notwendige Spielräume für situative Entscheidungen zulassen (vgl. dazu Kapitel 3.3.2). 21 Evaluation, Befragung & Weiterentwicklung Die Hochschule führt regelmäßig und systematische Befragungen bei Dozierenden, Studierenden und AbsolventInnen durch und hat ein differenziertes und transparentes Feedbackmanagement eingerichtet. Gesamtstudienbefragungen, Zufriedenheitsstudien, Absolventenbefragungen, Lehrveranstaltungsevaluation, Studiengangsevaluation (inkl. Workloaderhebung und Dozierendenbefragung) und HIS Qualitätsmonitor sind Beispiele einer etablierten Kultur des Hinterfragens. Während der Begehung hat die Gutachtergruppe den Eindruck gewonnen, dass innerhalb der Hochschule ein übergreifendes Interesse an Fragen der Qualitätssicherung auf allen Ebenen besteht, was sich z.B. daran zeigt, dass Evaluationsinstrumente auch auf freiwilliger Basis von den Lehrenden eingesetzt werden. Aus Sicht der Gutachtergruppe erscheinen die Zeitabstände bei den verschiedenen Evaluationsmaßnahmen jedoch teilweise zu groß. So erfolgen z.B. die Workloaderhebungen und die Studiengangevaluation nur alle sieben Jahre, so dass nicht sichergestellt ist, dass alle Studierendenkohorten erfasst werden. Außerdem ist die Soll-Dauer einzelner Prozesse nicht definiert, so dass kein Korrektiv für übermäßige Verzögerungen vorliegt. Auch externe Expertise, d.h. von externen VertreterInnen der Wissenschaft, der Berufspraxis und anderer relevanter Organisationen wird gezielt eingeholt und ist ein wichtiger Baustein der Qualitätsentwicklung. Als Ergebnis dieser Workshops mit den externen VertreterInnen, wird ein Gutachten angefertigt. Es ist jedoch noch nicht systematisch dokumentiert, wie die Unabhängigkeit der einzelnen ExpertInnen sichergestellt wird, da Kriterien, Vorschlag, Benennung und Entscheidung unklar sind. Auch Aufgaben, Funktionen und Erwartungen an die externen Peers sind nicht dokumentiert. Das diesen Prozessen zugrunde liegende Verfahren sollte systematisiert und in den vorliegenden Dokumenten präzisiert werden. Darüber hinaus hat sich die Hochschule dem Studienqualitätsmonitor (INCHER) angeschlossen, mit dem die Studierenden einer Hochschule in einer jährlichen Befragung Auskunft über Studienqualität und Studienbedingungen geben. Die Studierenden, die sich in einem demokratischen System selbst organisieren, sind an den Prozessen der Qualitätssicherung beteiligt und es zwischen den handelnden universitären Gruppierungen gibt es eine enge und gute Kooperation Insgesamt sind die aufgeführten Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Evaluation umfangreich und geradezu vorbildlich. Die DSHS Köln nutzt ein klar definiertes Steuerungssystem. Die Struktur ist eindeutig und erscheint schlank und zweckmäßig, die Ressourcen liegen vor. Der Prozess der Steuerung von Studium und Lehre ist im Atlas der Qualitätsgestaltung dokumentiert. Für jeden Hauptprozess gibt es definierte AnsprechpartnerInnen (Prozessverantwortliche), die durch die übergreifende „Steuerungsgruppe Prozesse“ unterstützt werden. Im AQG werden die Prozesse, die Verantwortlichen und der Regelkreis transparent beschrieben. Der Beteiligungsprozess ist beispielhaft. Lediglich Details zur Auswahl und zu den Aufgaben der externen Peers und der einzelnen Stakeholder sind noch zu regeln und zu dokumentieren. 3.3.2 Implementierung neuer Studiengänge Die für die Einführung neuer Studiengänge relevanten Prozesse sind in der Prozess-Region „Gestaltung und Neuentwicklung“ im AdQ hinterlegt. Die Richtlinie „Neu-Einrichtung und Zertifizierung eines Studiengangs“ der OQM stellt die Grundlage für die Prozesskette „Neu-Einrichtung und Zertifizierung eines Studiengangs“ dar und ist im Atlas der Qualitätsgestaltung dokumentiert, der in 2014 überarbeitet und ergänzt wurde. 22 Das Verfahren gliedert sich in vier Kernphasen: 1. Initiative Die Initiative zur Entwicklung eines neuen Studiengangs kann von verschiedenen Personengruppen bzw. Gremien oder auch von extern ausgehen und mündet in der Besetzung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus mindestens drei fachlich einschlägigen Personen. Laut der entsprechenden Richtlinie wird die Mitwirkung einer/eines externen Expertin/Experten sowie einer studentischen Vertretung oder einer/eines Absolventin/Absolventen empfohlen. 2. Studiengangsskizze Auf Basis des „Leitfadens Studiengangsskizze“ wird der Studiengang konzeptioniert und der QVK und dem Lenkungsausschuss Lehre vorgestellt. Nach Prüfung der relevanten Unterlagen (Studiengangsskizze, Modulübersicht, Ressourcenplanung etc.) durch die Abteilung HQ wird der Studiengang dem Rektorat vorgestellt, der über die Einrichtung berät und ggf. Modifikationen beschließen kann. Bei Zustimmung werden die weiteren zuständigen Gremien und Institutionen informiert. 3. Studiengangskonzept Die AG erstellt das Studiengangskonzept auf Basis des entsprechenden Leitfadens. Die Zusammenstellung der Prüfungsordnung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Dezernat 1 (Studien-, Prüfungs- und Rechtsangelegenheiten) und dem Justiziariat. Die Überprüfung der Einhaltung der einschlägigen Vorgaben („Bologna-Konformitätsprüfung“) erfolgt durch die Abteilung HQ. Diese erstellt einen Prüfbericht, der auf einer gemeinsamen Sitzung von QVK und AG Lehre diskutiert wird. In diesem Zusammenhang können vom Rektorat Auflagen formuliert werden. 4. Zertifizierung + Aufnahme Studienbetrieb Nach Vorlage der Bologna-Konformitätsprüfung sowie der Beschlussempfehlung der QVK und des Lenkungsausschusses Lehre beantragt die Prorektorin/der Prorektor für Studium und Lehre die Zertifizierung des Studiengangs und die Festlegung des Studienbeginns beim Rektorat. Das Rektorat zertifiziert den Studiengang (mit oder ohne Auflagen). Die Formulierung eines Vorschlags zur Auflagenerfüllung obliegt der AG Lehre. Die Überprüfung erfolgt nach einem festgelegten Zeitplan über die QVK, die dazu einen Prüfbericht erstellt. Die Beschlussfassung dazu erfolgt wieder im Rektorat. Bewertung: Der Prozess der Implementierung neuer Studiengänge ist im Atlas der Qualitätsgestaltung umfassend dokumentiert und über die OQM rechtlich abgesichert. Der AdQ wird stetig überprüft und weiter entwickelt. In die Entwicklung neuer Studiengänge werden durch die Qualitätsverbesserungskommission die verschiedenen Statusgruppen der Hochschule beratend und gestalterisch eingebunden. Die Beteiligung externer ExpertInnen und Studierender wird bislang lediglich empfohlen und ist genau wie eine Beteiligung von VertreterInnen der Berufspraxis nicht verbindlich vorgegeben. Es ist zudem noch nicht systematisch dokumentiert, wie die Unabhängigkeit der einzelnen ExpertInnen sichergestellt wird, da Kriterien, Vorschlag, Benennung und Entscheidung (wie bereits beschrieben) unklar sind (vgl. Kapitel B 3.3.1). AbsolventInnen der DSHS werden fallweise beteiligt. Beschlussfassungen erfolgen im Rektorat. Dabei wird der Ressourcenplanung, der Studierbarkeit und der Lehrqualität bei der Implementierung neuer Studiengänge besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Die DSHS stellt durch die vorgegebenen Leitfäden sowie Begutachtungs- und Entscheidungskriterien sicher, dass bei der Planung neuer Studiengänge konkrete und plausible Qualifikationsziele festgelegt werden, die – orientiert an den Kriterien des Akkreditierungsrates - fachliche und 23 überfachliche Aspekte (insbesondere die wissenschaftliche Befähigung, die Befähigung, eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen (Employability), die Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement und zur Persönlichkeitsentwicklung) umfassen. Durch Überprüfung der Zielformulierungen durch die Abteilung HQ und die QVK ist sichergestellt, dass die Übereinstimmung der Qualifikationsziele mit dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse formal gewährleistet ist. Durch den im AdQ hinterlegten Leitfäden „Studiengangsskizze“ und „Grobkonzept“ wird sichergestellt, dass die zuvor definierten Qualifikationsziele im Studienprogramm umgesetzt werden. Die Qualifikationsziele der einzelnen Studiengänge werden jedoch bislang noch nicht in den offiziellen Studien- bzw. Prüfungsordnungen öffentlich gemacht (vgl. ausführlich dazu: Kapitel C.1.). Auch konnte die Gutachtergruppe sich – insbesondere auch im Rahmen der Stichproben – davon überzeugen, dass für auf Studiengangs- und Modulebene Lernergebnisse in den Modulbeschreibungen kompetenzorientiert formuliert werden (vgl. ausführlich dazu: Kapitel C.2.). Durch die Beteiligung von des Dezernat 1,, Justitiariat, Abteilung HQ und QVK wird institutionalisiert dafür Sorge getragen, dass die Curricula den Rahmenvorgaben entsprechen (Qualifikationsrahmen, KMK-Vorgaben, landesspezifische Strukturvorgaben, Sonderregelungen für staatliche reglementierte Berufe (siehe Stichprobe Lehramt; Beschlüsse des Akkreditierungsrates u.a.). Allerdings ist bislang noch nicht institutionell verankert wie geänderte externe Vorgaben (KMK, Akkreditierungsrat etc.) in Zukunft in die Qualitätssicherung bzw. (Re)Zertifizierung von Studiengängen eingebunden werden. Mit Hilfe der Zugangs- und Zulassungsordnungen wird systematisch sichergestellt, dass studiengangsbezogene Zugangsvoraussetzungen angemessen und zielführend formuliert werden. Eine Besonderheit der DSHS stellt die Sporteingangsprüfung dar. Der Prozess der Bewerbungs-, Auswahl- und Zulassungsverfahren (inkl. Sporteingangsprüfung) sind in der Prozessregion „Verwaltung und Prüfung“ des AdQ festgeschrieben. Verbindliche Kriterien für das Auswahlverfahren sind festgelegt und transparent dokumentiert (s.o.). Die besonderen Belange von Studierenden mit Behinderung werden dabei berücksichtigt. Auch die Sporteingangsprüfung der DSHS erfolgt unter Beteiligung des Behindertenbeauftragten/der Behindertenbeauftragten der Hochschule. In der Prozessregion „Verwaltung und Prüfung“ des AdQ ist verbindlich dokumentiert, dass Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen erbrachte Leistungen gemäß der Lissabon Konvention bestehen. Die Anerkennungsregeln für außerhochschulisch erbrachte Leistungen werden derzeit als „kann-Optionen“ in den Prüfungsordnungen verankert. Die Hochschule ist über die seit dem 01.01.2015 gültigen Anforderungen des Akkreditierungsrats informiert und plant deren Umsetzung. Die DSHS verfügt durch ihre Rahmenprüfungsordnungen über verbindliche Regeln für eine sachgemäße Modularisierung und stellt darüber auch die Anwendung von ECTS sicher (1 CP = 30h, BA = 180 CP, MA = 120 CP). In regelmäßigen (mind. halbjährlich) Modulleitertreffen sowie den Studiengangskollegien werden die Module inhaltlich und formal überprüft. Eine angemessene Studienorganisation ist nach Einschätzung der Gutachtergruppe an der DSHS ebenfalls gewährleistet. Durch regelmäßige (auf Stichprobenbasis durchgeführte) Workloaderfassungen im mindestens siebenjährigen Turnus verfügt die Hochschule über ein Verfahren zur Einschätzung der studentischen Arbeitsbelastung. Die im Rahmen der zweiten Begehung befragten Studierenden bestätigten, dass der Gesamtworkload in den Studiengängen grundsätzlich in Ordnung ist, in Einzelfällen jedoch im Wintersemester deutlich höher ist als im Sommersemester. Die Gutachtergruppe konnte sich davon überzeugen, dass die DSHS den Erfordernissen der Studienformen Vollzeit und Teilzeit Rechnung trägt. Ein Fernstudium ist im derzeitigen Konzept nicht vorgesehen. Fachlich orientierte Beratungs- und Betreuungsangebote für die Studiengänge sind vorhanden. Diese sind in der Prozessregion „Unterstützung und Beratung“ des AdQ niedergelegt. Dazu gehören 24 sowohl die allgemein orientierende überfachliche als auch die fachliche Studienberatung, unter besonderer Berücksichtigung von Studierenden mit Kindern bzw. in besonderen Lebenslagen, ausländischen Studierenden und Studierenden mit Behinderung. Mechanismen, die eine adäquate Prüfungsorganisation gewährleisten, sind ebenfalls vorhanden. In der Prozessregion des AdQ „Verwaltung und Prüfung“ sind alle organisatorischen Prozesse im Studienverlauf unter Federführung des Prüfungsamtes beschrieben. Eine besondere Bedeutung besitzt hierbei die systematische Studiengangsevaluation. Diese Mechanismen gewährleisten, dass die Prüfungstermine frühzeitig veröffentlicht und die Prüfungsergebnisse zeitnah bekannt gemacht werden, die Prüfungen so organisiert sind, dass jede/r Studierende an allen für ein Semester vorgesehenen Prüfungen teilnehmen kann, die Prüfungsformen in der Prüfungsordnung definiert sind, die Prüfungen modulbezogen sowie wissens- und kompetenzorientiert gestaltet sind, der Lernfortschritt und die Leistungen der Studierenden in adäquater Weise überprüft werden und die Prüfungsordnung einer Rechtsprüfung unterzogen wurde, Prüfungsordnung und Modulhandbuch veröffentlicht werden, die Modulbeschreibungen Angaben zu notwendigen Vorkenntnissen, Prüfungsformen und dem studentischen Arbeitsaufwand enthalten, Module i.d.R. mit einer das gesamte Modul umfassenden Prüfung abgeschlossen werden, ein Anspruch auf Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium sowie bei allen abschließenden oder studienbegleitenden Leistungsnachweisen und im Rahmen von Eignungsfeststellungsverfahren sichergestellt ist. Darüber hinaus stellt die Hochschule mithilfe der in der Prozessregion „Verwaltung und Prüfung“ hinterlegten Prozesse sicher, dass Beurteilungsformen und Benotungskriterien klar definiert und öffentlich verfügbar sind, die Prüfungen so gestaltet sind, dass das Erreichen der formulierten Qualifikationsziele bzw. Lernergebnisse überprüft werden kann (vgl. dazu Kapitel C.2). und sowohl quantitativ als auch qualitativ hinreichende Ressourcen für die Durchführung des jeweiligen Studiengangs stehen zur Verfügung. Durch verschiedene Maßnahmen, die im Prozess „Kompetenzentwicklung Hochschullehre“ aufgeführt sind, stellt die Hochschule im Hinblick auf die einzelnen Studiengänge fest, ob Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung notwendig sind veranlasst ggf. deren Durchführung Das Fort- und Weiterbildungsangebot der DSHS soll nach Aussagen der Hochschulleitung auf der Grundlage der bewährten Projekte „Kompetenzen in der Lehre“ und „Startsprung in die Lehre“ weiter ausgebaut werden. I den Prozessregionen „Gestaltung und Neuentwicklung“ sowie „Evaluation, Befragung und Weiterentwicklung“ des neuen AdQ (2014) hat die DSHS Prozedere, Verantwortlichkeiten und Zeitpunkt für die Entscheidung darüber definiert, ob ein neuer Studiengang das Siegel des Akkreditierungsrates tragen darf. Gewisse Unklarheiten bleiben aus Sicht der Gutachtergruppe dazu noch im Schritt 4 (Zertifizierung): Im Gespräch machte die Hochschulleitung deutlich, dass im formalen Prozess der Zertifizierung bzw. Re-Zertifizierung in erster Linie Auflagen ausgesprochen werden, die an den externen, formalen und inhaltlichen Vorgaben (ESG, KMK, Akkreditierungsrat, Land NRW) orientiert sind. Dazu kommen die internen Kriterien gestützten Vorgaben des HEP („Operative Leitsätze Guter Lehre“). Fachliche haben für das Rektorat (nach eigenen Angaben) eher 25 empfehlenden Charakter. Der Hochschulentwicklungsplan gibt relativ genau vor, was in Studium und Lehre erreicht werden soll. Auch dazu können Auflagen ausgesprochen werden. Entscheidungen erfolgen auf der Ebene des Rektorats, bei Nichterfüllung von Auflagen wird der Studiengang nicht zertifiziert (nach § 4.4 OQM). Formale Regelungen zur Fristeinhaltung werden von der Hochschulleitung nicht als zielführend erachtet, in der Begehung wurde erläutert, dass diese in Absprache mit der Prorektorin/dem Prorektor für Studium und Lehre erfolgen. Diese Aussagen sollten im Prozessatlas niedergelegt und in der OQM dokumentiert werden. Im Verfahren ist jedoch wie oben erwähnt unklar geblieben, wie veränderte externe Rahmenvorgaben (KMK, AKR etc.) eingesteuert werden (vgl. auch Kapitel C4). Auch dafür ist eine Festlegung erforderlich. Insgesamt ist festzustellen, dass die Prozesse zur Implementierung und Zertifizierung von Studiengängen umfassend und transparent im „Atlas der Qualitätsgestaltung“ dokumentiert und in einer Richtlinie in der OQM geregelt sind. Detailfragen ergeben sich lediglich bei der Dokumentation zum Schließen des Regelkreises zur Zertifizierung und zur Einsteuerung neuer Rahmenvorgaben. Außerdem muss sichergestellt werden, dass entsprechend den Vorgaben des Akkreditierungsrates externe ExpertInnen, VertreterInnen der Berufspraxis sowie Studierende bereits bei der Entwicklung von Studiengängen regelhaft beteiligt werden. 3.3.3 Überprüfung der laufenden Studiengänge Nach Abschluss der zweiten Studierendenkohorte durchläuft ein Studiengang verpflichtend das Verfahren der systemischen Studiengangsevaluation inkl. der Re-Zertifizierung. Danach gilt für alle Studiengänge der „Zeitplan Qualitätsmanagement Lehre“ gemäß § 1 OQM. Der Turnus der Studiengangsevaluation und Re-Zertifizierung ist sieben-jährlich. Zur Vorbereitung der Re-Zertifizierung (festgelegt in der „Richtlinie zur Evaluation und Re- Zertifizierung eines Studiengangs, Anlage zur OQM“) erstellt die Studiengangsleitung einen studiengangspezifischen Report (SGL-Report), für den ein Leitfaden zur Verfügung gestellt wird. Die Abteilung HQ erstellt einen Faktenreport, der alle erforderlichen Basisdaten und Informationen zur Bewertung der hochschulinternen Qualitätsstandards für Studium und Lehre (Leitsätze guter Lehre) gemäß der ESG sowie der Kriterien des Akkreditierungsrates beinhalten soll. Er soll u.a. Daten zu den Studienanfängern/Studierendenstatistiken, Betreuung der Studierenden, der Studierbarkeit sowie des AbsolventInnen-Verbleibs dokumentieren. Beide Reports werden von der Abteilung HQ zum Selbst- Report des Studiengangs zusammengefügt, der an externe GutachterInnen zur Vorbereitung der Studiengangsevaluation weitergeleitet wird. Im Rahmen der Studiengangsevaluation findet ein Expertenworkshop unter Beteiligung aller Akteure des Studiengangs, des Prorektors für Lehre, Studierenden und AbsolventInnen sowie der Abteilung HQ und des Career-Service statt. Darauf aufbauend wird von den externen GutachterInnen ein Gutachten erstellt (Peer Review, auf dessen Grundlage ein weiterer interner Workshop unter Beteiligung eines Mitglieds der QVK durchgeführt wird. Die Zusammensetzung der Peer Group ist in der Richtlinie zur Evaluation und Re-Zertifizierung eines Studiengangs festgelegt. Sie umfasst i.d.R. drei Expertinnen oder Experten aus den Bereichen Arbeitsmarkt, Fachwissenschaft und Studienreform. Der im internen Workshop erstelle Maßnahmenplan wird durch die Prorektorin/den Prorektor für Studium und Lehre in die QVK eingebracht, die ggf. Auflagen formulieren und eine Re- Zertifizierungsempfehlung an das Rektorat ausspricht. Nach dem Beschluss durch das Rektorat über die Re-Zertifizierung werden die Unterlagen der Zertifizierung im Intranet veröffentlicht. Die Studiengangsleitung ist zuständig für die Umsetzung der Auflagenerfüllung. 26 Bewertung: Nachdem die Prozesse der internen Re-Zertifizierung sich zum Zeitpunkt der ersten Begehung noch in der Erprobungsphase befunden hatten, wurden der Gutachtergruppe in der zweiten Begehung entsprechende Konkretisierungen und Planungen vorgelegt. Folgende Verbesserungen sind seitens der Gutachtergruppe positiv hervorzuheben: Die Daten der Befragungen von Studierenden und Lehrkräften beziehen sich zukünftig auf den gleichen Erhebungszeitraum und können optimal miteinander in Beziehung gesetzt werden. Die Nutzung des Datenpools für die systemische Studiengangsevaluation (SGE) wurde zusätzlich optimiert, weil zwischen den SGEs zukünftig mind. drei Befragungen der Studierenden und Dozierenden stattfinden werden. Weiterhin wurde der alternierende Rhythmus für den Studienqualitätsmonitor (SQM) und für das CHE-Ranking erneuert. Die Befragung der Studierenden durch CHE und SQM innerhalb von einem Jahr hatte zu einer deutlichen Verringerung der Rücklaufquote und damit zu unbefriedigenden Möglichkeiten im Hinblick auf die quantitative Datennutzung geführt. Der neue Prozess für die Evaluation und interne Re-Zertifizierung eines Studiengangs ist im AdQ als Prozessdiagramm mit einer Soll-Dauer von einem Semester hinterlegt. Die Gutachtergruppe bewertet die graphische Darstellung der Prozesse sehr positiv. Pro Semester werden nicht mehr als zwei systemische Studiengangsevaluationen durchgeführt. Dabei werden - analog zur Programmakkreditierung - Zeitabstände von sieben Jahren pro Studiengang zwischen den internen Überprüfungsverfahren nicht überschritten. Die Gutachtergruppe gibt jedoch zu bedenken, dass es sich hierbei um einen sehr langen Zeitraum handelt, so dass eine ganze Studierendenkohorte während ihres Studiums von den Ergebnissen nicht profitiert. Hier wäre zu überlegen, ob ein kürzerer Zeitraum zielführender für zeitnahe Veränderungen sein könnte. Im Folgenden wird auf die dokumentierten Prozessschritte in Rahmen der internen Re-Zertifizierung im Einzelnen eingegangen: Vorbereitung: Für die systematische Erfassung und Überprüfung der studentischen Arbeitsbelastung (Workload) ist ein im AdQ dokumentierter Prozess vorhanden. Das Besondere am Konzept der DSHS ist, dass die Workloaderhebung stichprobenartig mit ausgewählten Studierenden eines Studiengangs durchgeführt wird, mit denen eine vertragliche Vereinbarung zur Erfassung ihres Arbeitsaufwands in einem EDV-Portal geschlossen wird. Die Daten werden durch die Abteilung HQ ausgewertet, außerdem erfolgt mithilfe des Prüfungsamtes ein Abgleich mit den Indikatoren „Prüfungsteilnahme“ und „Prüfungserfolg“. Die aggregierten Ergebnisse werden dem Rektorat, der Studiengangsleitung und den Modulbeauftragten mitgeteilt. Die Veröffentlichung erfolgt in Form eines Ergebnis-Reports mit späterer Übernahme in den QM-Report. Der Gutachtergruppe erscheint diese Form der Workload-Erhebung zielführend. Veränderungen der Modulbeschreibungen erfolgen zwischen der Erst-Zertifizierung und der „im laufenden Betrieb“. Im Re-Zertifizierungsprozess geht es u.a. darum, abzugleichen, ob die bereits erfolgten Anpassungen zu den relevanten Kriterien passen. Damit ist das Re-Zertifizierungssystem auch ein Kontrollsystem, das prüft, ob das bestehende QM-System funktioniert. Die AG Lehre überprüft, ob die Prozesse zur Erfüllung intern erteilter Auflagen gelaufen sind; ggf. werden dabei externe ExpertInnen hinzugezogen. Durchführung: Gemäß OQM entwerfen die AkteurInnen eines Studiengangs im Rahmen des Experten- Workshops gemeinsam mit den externen GutachterInnen ein umfassendes Bild des 27 Studiengangs, erkennen kritische Punkte und entwickeln, unter Einbezug der externen Sicht, Veränderungspotentiale. Dabei soll insbesondere der studiengangspezifische Fokus und die Erfüllung der Qualitätsstandards diskutiert werden. Die Einbindung von externer Expertise in das interne Qualitätssicherungssystem im Sinne einer externen Evaluation unter besonderer Berücksichtigung der Studien- und Prüfungsorganisation ist für eine erfolgreiche Systemakkreditierung zwingend notwendig und wird in der vorliegenden Form von der Gutachtergruppe grundsätzlich begrüßt. Die Gutachtergruppe hat den Eindruck gewonnen, dass die Expertenworkshops grundsätzlich dazu geeignet sind, eine regelmäßige Überprüfung der Qualifikationsziele der Studiengänge zu gewährleisten Es wird sichergestellt, dass die Qualifikationsziele und Lernergebnisse des Studiengangs an veränderte Anforderungen angepasst werden. Gerade in diesem Punkt halten die GutachterInnen die Berücksichtigung externer Expertise für sehr wichtig. Die im Rahmen des Verfahrens vorgelegte Auflistung der an den bisherigen Studiengangsevaluationen beteiligten Peers belegt die adäquate Zusammensetzung der Peer Groups. Dabei waren stets auch VertreterInnen des Arbeitsmarktes einbezogen. Wie bereits weiter oben angemerkt, muss jedoch noch verbindlich festgeschrieben werden, wie die einzelnen externen Statusgruppen (Fachwissenschaften, VertreterInnen Berufspraxis etc.) in die Zertifizierungen eingebunden werden und vor allem welche Kriterien die Externen erfüllen müssen, wie deren Unabhängigkeit gewährleistet wird und wie der Benennungsprozess im Detail abläuft (vgl. Kapitel B 3.3.1). Über den Fakten-Report stehen die Ergebnisse der Workload-Erhebung sowohl in den Expertenworkshops wie auch in den internen Workshops zur Verfügung, so dass dort über ggf. notwendige Anpassungen diskutiert werden kann. Die Form der Bereitstellung der Ergebnisse ist für die Gutachtergruppe nachvollziehbar. Die Dokumentation der für einen Studiengang erforderlichen Ressourcen inkl. Soll-/Ist-Vergleich ist Gegenstand des Faktenreports und somit ebenfalls Gegenstand der Workshops Nach dem Experten-Workshop (Peer Review) wird ein Gutachten erstellt, das der Abteilung HQ und weiteren Akteuren zugeleitet wird. Die GutachterInnen begrüßen, dass auf diese Weise das Ergebnis des Workshops dokumentiert wird. Im Rahmen des Verfahrens fiel der Gutachtergruppe auf, dass die Qualität dieser Gutachten sehr unterschiedlich sein kann. Deshalb wird angeregt, einen entsprechenden Leitfaden bzw. Vorlagen zu entwickeln um die Vergleichbarkeit der Gutachten und Berücksichtigung der wichtigsten Elemente zu verbessern. Nach dem Peer Review erfolgt der interne Workshop auf Basis des Selbstreports. Gemäß der OQM wird hier ein Maßnahmenplan zur Absicherung der Stärken und zur Verbesserung der Schwächen des Studiengangs sowie zum sinnvollen Umgang mit zukünftigen Anforderungen erarbeitet. Hierbei werden neben den externen GutachterInnen weitere Personen beteiligt. Ergebnis dieses Workshops ist ein Maßnahmenplan, der auch Auflagen enthalten kann. Dieser wird durch die SGL und die/den Prorektorin/Prorektor für Studium & Lehre freigegeben und es wird eine Re-Zertifizierungsempfehlung für das Rektorat erstellt, durch welches die Beschlussfassung erfolgt. Re-Zertifizierung: Die Verantwortlichkeit zur Entscheidung über die interne Re-Zertifizierung sowie zur Festlegung von Auflagen und Empfehlungen obliegt dem Rektorat. Eine Definition was Auflagen oder Empfehlungen sein können, fehlt jedoch bislang bzw. nur nicht umgesetzte externe Vorgaben können bislang in Auflagen münden. Auffällig ist zudem, dass keine Kriterien für die Weiterführung, Anpassung oder Einstellung von Studiengängen durch das Rektorat vorliegen. In der Verantwortung der SGL werden der Maßnahmenplan sowie ggf. erteilte Auflagen umgesetzt bzw. erfüllt. Die Überprüfung der Auflagenerfüllung obliegt der AG Lehre. Die Verantwortlichkeiten 28 und der Entscheidungsprozess sind beschrieben. Die Kriterien für die Weiterführung, Anpassung oder Einstellung von Studiengängen sowie Zeiträume und Fristen sind jedoch noch nicht nachvollziehbar dokumentiert. Nach Überprüfung der Auflagenerfüllung findet ein Rückkoppelungsworkshop (unter der Teilnahme der Mitglieder des externen Experten-Workshops und VertreterInnen der AG Lehre) statt. Hierzu werden die aggregierten Ergebnisse an das Rektorat, die SGL und als Publikation zurückgespiegelt. Im späteren Verlauf fließen die Ergebnisse auch in den zweijährlich erscheinenden QM-Report ein. Nach dem Beschluss über die Re-Zertifizierung des Studiengangs (mit oder ohne Auflagen) durch das Rektorat werden die Evaluationsunterlagen ins Intranet der Hochschule gestellt. Die GutachterInnen begrüßen die Transparenz dieses Verfahrens. Die sachgerechte Durchführung der Prüfungen wird über die Prüfungsordnungen sichergestellt. Gesonderte Maßnahmen zur Optimierung der Prüfungsorganisation und -durchführung bestehen nicht, sondern sind in den Prozess der Re-Zertifizierung und Evaluation miteingebunden. Die Hochschule stellt verschiedene Angebote zur Beratung der Studierenden bereit (vgl. Kapitel 3.3.1.). In Rahmen von Befragungen wie der Studierendeneingangsbefragung und der Studierendenbefragung werden diese Beratungsangebote evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluierung werden auf zentraler Ebene besprochen und entsprechende Maßnahmen zur Verbesserung geplant. Somit wird die sachgerechte Beratung der Studierenden durch die Hochschule überprüft und es sind Maßnahmen zur Optimierung der Beratung vorgesehen. Die Gutachtergruppe konnte sich davon überzeugen, dass es eine systematische Dokumentation des Ablaufs der internen Akkreditierung mit der Festlegung von Verfahrensregeln, Kriterien und Fristen gibt. Die Soll-Dauer der einzelnen Prozesse ist klar definiert. Insgesamt hat die Gutachtergruppe den Eindruck gewonnen, dass das Verfahren zur Überprüfung der laufenden Studiengänge (inkl. interner Re-Zertifizierung) bis auf ein verbindliches Verfahren für die Umsetzung von Maßnahmen und Empfehlungen bzw. Ergebnissen aus der internen Qualitätssicherung sehr gut funktioniert. Hinzu kommt, dass das Berufungsverfahren für die externen TeilnehmerInnen an den Zertifizierungen in einigen Punkten ausgebaut bzw. verankert werden muss. Die bisherigen Erfahrungen der Hochschule bei der internen Re-Zertifizierung haben bereits zu Überarbeitungen des Prozesses während des laufenden Systemakkreditierungsverfahrens geführt. 3.4 Transparenz nach innen und außen 3.4.1 Dokumentation Gemäß § 3 des Studiumsqualitätsgesetzes NRW ist die Hochschule zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Lehre und ihrer Studienbedingungen verpflichtet und muss in diesem Zusammenhang ein hochschulinternes Berichtswesen und Qualitätsmonitoring durchführen und in einem zweijährigen Turnus Fortschrittsberichte zur Qualität in Lehre und Studium vorlegen. Die komplette Dokumentation des Qualitätssicherungssystems erfolgt im Atlas der Qualitätsgestaltung. Darüber hinaus sind die Prozesse im Webportal der DSHS verfügbar. Der Einstieg erfolgt hier über die Prozesslandkarte und die Prozess-Regionen; die einzelnen Prozesse sind als pdf-Dokument hinterlegt. Die Dokumentation soll in Zukunft auch über eine Qualitätsmanagement-Plattform auf der DSHS-Homepage erfolgen. Das Erreichen der Qualitätsziele in Studium und Lehre wird alle zwei Jahre in dem so genannten „QM- Report“ analysiert und dokumentiert. Die Hochschulleitung nutzt ihn nach eigenen Angaben zur 29 Vergewisserung ihrer Kompetenz zur Selbststeuerung, zur Feinjustierung der operativen Qualitätsziele und zur Erfüllung ihrer Rechenschaftspflicht gegenüber ihren Stakeholdern. Neben den Prüfberichten (bei neuen Studiengängen) und den Faktenreports für laufende Studiengänge erhalten die Studiengangsleitungen Einblick in die Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen. Dies gilt auch für die einzelnen Lehrenden. Bewertung: Alle hochschulweiten Regelungen, Ordnungen, Richtlinien und Verfahrensanweisungen werden in Amtlichen Mitteilungsblättern oder Rundschreiben der Hochschule veröffentlicht. Das interne Berichtsystem der Hochschule dokumentiert außerdem effektiv die Strukturen und Prozesse sowohl für die Entwicklung und Durchführung von Studiengängen, als auch für deren Qualitätssicherung sowie deren Ergebnisse und Wirkungen. Die Ergebnisse und Beschlüsse der Sitzungen des Rektorats, des Senats und der Kommissionen werden protokolliert. Die Dokumente, die hierzu erstellt werden, werden zumeist von der Abteilung HQ koordiniert und in Umlauf gebracht. Das Rektorat wird regelmäßig durch eine Zusammenführung der Berichte der diversen Qualitätssicherungsinstrumente informiert. Durch die hervorragende Unterstützung der Abteilung konnte eine regelhafte und systematische Dokumentation der internen qualitätssichernden Maßnahmen erreicht werden. Beispiele hierfür sind die Veröffentlichung der Evaluationsunterlagen von Zertifizierungs- und Re-Zertifizierungsprozessen im Anschluss an die Beschlüsse des Rektorats im Intranet der DSHS. Protokolle der Studiengangskollegien werden in Kopie an die Prorektorin/den Prorektor für Lehre und Studium weitergeleitet. Durch diese Zusammenführung wird ein Überblick über Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Fachbereichen weitergereicht und kann bei Bedarf ins Rektorat getragen werden. Das Intranet wird für die Veröffentlichung von Protokollen der verschiedenen Gremien genutzt, was einen internen Zugriff durch MitarbeiterInnen der Hochschule ermöglicht. Andere Dokumente wurden zum Zeitpunkt des Verfahrens noch in Papierform von der Abteilung HQ verwaltet. Bisher ist kein zentrales elektronisches Dokumentenverwaltungssystem in Nutzung, um die Bereitstellung von Dokumenten für einen größeren Benutzerkreis auch auf längere Sicht zu erleichtern. Im Jahr 2014 eingeführte Veränderungen des Intranets haben dies in Ansatz erleichtert. Obwohl die Hochschule hier selbst Handlungsbedarf sieht und sich aktiv um Lösungen zur Optimierung ihrer Prozessmanagementmethoden bemüht, ist festzustellen, dass die Individuallösungen, die zum Zeitpunkt des Verfahrens genutzt werden, ausreichend sicherstellen, dass Dokumente sicher verwahrt und angemessen zirkuliert werden. Der QM-Report, erstmals 2011 und nun im Zweijahresrhythmus veröffentlicht, bietet eine systematische Zusammenfassung über die Steuerung einzelner Qualitätssicherungsaktivitäten und über Aktivitäten zur kontinuierlichen Verbesserung. Er beinhaltet außerdem die Ergebnisse von Evaluationsmaßnahmen auf Basis von Umfragedaten und deren Analyse. Die QM-Reports zeigen deutlich die Maßnahmen und Resultate der zentralkoordinierten Qualitätssicherung und dienen damit zur Veröffentlichung von Ergebnissen der im Atlas der Qualitätsgestaltung beschriebenen Prozesse, zum Beispiel der Studierendenbefragungen. Diese Reports kombinieren z.T. selbst-kritische Analyse mit damit verbundenen Handlungsstrategien. Der QM-Report als Instrument hat somit Vorbildcharakter. Der Zweijahresrhythmus für die Veröffentlichung erscheint, angesichts des von der Hochschule erforderlichen Aufwands, diesen Report umfangreich zu gestalten und umfassend mit Fakten zu hinterlegen, völlig angemessen. Zusammenfassend stellt die Gutachtergruppe fest, dass die DSHS Köln Prozesse und Maßnahmen der Qualitätssicherung in umfassender Weise dokumentiert. Dieses Dokumentationswesen ist funktional und trägt zur systematischen Qualitätssicherung der 30 Studiengänge bei. Durch die Veröffentlichung der neuen Richtlinie „Zeitplan Qualitätsmanagement- Lehre“ im Januar 2015 hat die Hochschule klare Fristen und Prozessschienen festgelegt und dem zunächst konstatierten Mangel in klarer Weise entgegengewirkt. Die beiden im Verfahren vorgelegten QM-Reports spiegeln die Resultate der zentral koordinierten Qualitätssicherung wider undsind von zentraler Bedeutung für die Veröffentlichung von Ergebnissen, zum Beispiel von Studierendenbefragungen. Die QM- Reports beinhalten aber durchaus auch selbstkritische Analysen mit damit verbundenen Handlungsstrategien. 3.4.2 Information Die Hochschulleitung wird jährlich auf einer Sondersitzung von der Abteilung HQ über die Aktivitäten im QM unterrichtet. Die Abteilung HQ erstellt jährlich einen Statusbericht für den Hochschulrat. Darüber hinaus werden die zentralen Gremien der Hochschule über die Methoden und Ergebnisse der Qualitätssicherung informiert. Diese werden auch veröffentlicht. Seit 2014 werden einem Webportal der DSHS Informationen über das QM in Studium und Lehre zur Verfügung gestellt. Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen soll jährlich durch die Ziel- und Leistungsvereinbarungen und deren Zwischenberichte über Verfahren und Resultate der Qualitätssicherungsmaßnahmen informiert werden. Ergänzend dazu wurde im Jahr 2014 erstmals der „Fortschrittbericht“ gem. Studiumqualitätsgesetz über die Entwicklung der Qualität in Studium und Lehre an das Ministerium gesandt werden. Bewertung: Die Hochschule ist nachweislich darum bemüht, die zuständigen Gremien, Studierende und weitere Interessengruppen sowie die breitere Öffentlichkeit transparent über Entwicklungen an der Hochschule, auch in Bezug auf die qualitätsorientierte Steuerung, zu informieren. Auch die Kriterien für die Systemakkreditierung sehen eine entsprechende Informationspflicht vor. Dafür hat die Hochschule einige innovative Instrumente entworfen, die parallel zum Einsatz kommen und von denen einige Vorbildcharakter haben. Die Information erfolgt unter anderem über die jährlich herausgegebenen Studiengangsfaktenblätter. Extern wird außerdem (ebenfalls im Zweijahresrhythmus) mittels des Fortschrittsberichts an das Ministerium informiert. In diesen Bericht sind die zwischenzeitlich erfolgten Arbeiten des Qualitätssicherungssystems und die dabei erreichten Ergebnisse dokumentiert. Der Fortschrittsbericht erfüllt die daran geknüpften Erwartungen und gibt detailliert Auskunft über Optimierungen, Ergebnisse von Evaluationen, die Arbeit der relevanten Gremien, und Verwendung von Mitteln im Bereich Studium und Lehre, aber weist auch auf einige Herausforderungen hin, so zum Beispiel, dass sich durch im Rahmen der Studienqualitätsverbesserungsmittel zur Verfügung stehende Personalmittel keine wesentliche Qualitätsentwicklung- und verbesserung realisieren lässt. Mit dem Webportal wird das Qualitätssicherungssystem der Hochschule effektiv nach Außen visualisiert. Die Qualitätsmanagementseiten geben so intern und extern detailliert Aufschluss über die aktuellsten Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen (LVE), der AbsolventInnenbefragung, und des Studienqualitätsmonitors. Außerdem können Informationen zur Zertifizierung bzw. Re- Zertifizierung, den Qualitätszielen und zum Projekt Systemakkreditierung aufgerufen werden, was sehr effektiv zur Transparenz und Erfüllung von Rechenschaftsverpflichtungen beiträgt. Das aktive Interesse der Hochschule daran, ihren Internetauftritt fortlaufend zu verbessern und verstärkt an den Bedürfnissen der User zu orientieren, zeigt sich außerdem an der Feedbackbox, die sich zu jeder 31 Internetseite der Hochschule öffnen lässt und die zur Rückmeldung und zu Verbesserungsvorschlägen einlädt. Weitere Verbesserungen des Internetauftritts zum Thema Qualitätssicherung sind nach Aussage der Hochschule geplant. Stärkere Verknüpfung mit Detailseiten im Intranet, unterfüttert durch ein Dokumentenmanagementsystem, sind ebenfalls in der Planung. Die Hochschule ist außerdem proaktiv damit befasst, soziale Medien zu nutzen. Damit werden insbesondere Kontakte zu Studierenden und der Öffentlichkeit aufgebaut und gepflegt. Für die Nutzung dieser sozialen Medien hat die DSHK klare Guidelines für die MitarbeiterInnen entwickelt, die in Broschürenformat handlich bereitgestellt sind, wodurch die sachgerechte Nutzung dieser Plattformen im Sinne der Hochschule sichergestellt wird. Zurzeit wird das Potential dieser Medien jedoch noch nicht dazu genutzt, Studierenden und anderen Interessenten mit dem Leitbild/den Leitlinien der DSHS oder den Ergebnissen der Qualitätssicherung vertraut zu machen. Insgesamt ist das hochschulinterne Qualitätssicherungssystem im Bereich Information und Dokumentation geeignet, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards der Studiengänge zu gewährleisten. Die Hochschule nutzt eine Vielzahl von Medien und Möglichkeiten, unterschiedliche interne und externe Zielgruppen zu informieren. Aus Sicht der Gutachtergruppe ist das Informationsmaterial umfangreich und gut geeignet, eine integrierte Kommunikation zu erzielen. C. Zusammenfassung der Ergebnisse der Stichproben 1 Einhaltung und Überprüfung von Qualifikationszielen Die Deutsche Sporthochschule Köln definiert in ihrer Selbstdokumentation Qualifikationsziele als „die Summe aller Kompetenzen und der daraus abgeleiteten Lernergebnisse, welche die Studierenden mit Abschluss ihrer universitären Ausbildung entwickelt haben sollen.“ Zur Ausrichtung bzw. Orientierung der Ziele auf übergeordneter Ebene verweist die DSHS zunächst auf ihre Strategischen Leitlinien, die Hochschulentwicklungsplanung, das Leitbild für Studium und Lehre inkl. der Leitsätze guter Lehre sowie das Basis-Set von Kennzahlen und Indikatoren: Über die strategischen Leitlinien, die u.a. in der strategischen Beratung und Beschlussfassung zur Weiterentwicklung von Studienprogrammen Anwendung finden, soll sichergestellt werden, dass die Studiengangsziele mit den Zielen der Universität im Einklang stehen. Als Orientierung soll u.a. das strategische Rahmenkonzept der Hochschule, welches im Hochschulentwicklungsplan dargelegt ist, dienen, in dem die Förderung der Identitäts- und Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden über die Stärkung des Selbststudiums und der Selbstreflexion, die Förderung von Mitbestimmung, Partizipation, Auslandsaufenthalten und Praktika als Ziele für den Bereich Studium und Lehre formuliert sind. Im Leitbild für Studium und Lehre sind die Prinzipien gute Lehre festgeschrieben. Dabei erachtet die DSHS nach eigenen Angaben die Leitsätze 5-9 der Qualitätsdimension Ziele der Lehre als besonders relevant für das Merkmal „Qualifikationsziele“. Diese umfassen „sowohl den Prozess der Zielfestlegung als auch die inhaltlichen Definition der Ziele des lehr-lernbezogenen Handelns auf allen Ebenen des universitären Bildungsprozesses.“ Im Rahmen der Neueinrichtung/Zertifizierung eines Studiengangs werden die Qualifikationsziele auf Studiengangs- und auf Modulebene definiert. In dem entsprechenden Prozess wird festgelegt, wie die Qualifikationsziele (unter Berücksichtigung der Befähigung der Studierenden zum gesellschaftlichen Engagement und der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung) definiert, umgesetzt und eingehalten werden wollen. Dazu stehen der Leitfaden Studiengangsskizze und Leitfaden Grobkonzept (im Atlas der Qualitätsgestaltung hinterlegt) zur Verfügung. Bei der Beschreibung der Studiengangsziele im Rahmen der Studiengangsskizze müssen u.a. Angaben zu den Qualifikationszielen, der Förderung persönlicher Entwicklung und der 32 Wissenschaftsorientierung des Studiengangs gemacht werden. Im Leitfaden „Studiengangsskizze“ werden dazu Fragestellungen und Arbeitshilfen sowie Hinweise zur Definition und zu den Begutachtungskriterien von Qualifikationszielen nach den Vorgaben des Akkreditierungsrates und des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse bereitgestellt. Darüber hinaus muss in einer „Erörterung zur Einbettung des Studiengangs in das Studienprogramm der DSHS“ der Bezug des Studiengangs zur Bachelor- bzw. Masterstruktur sowie zur strategischen Ausrichtung der Hochschule dargelegt werden. Die strategische Bewertung des geplanten Studiengangs erfolgt durch die AG Lehre. Im Rahmen des Grobkonzepts erfolgt die Definition von Qualifikationszielen auf Studiengangs- und Modulebene sowie von Lernzielen auf Lehrveranstaltungsebene. Bei der anschließenden Curriculumsentwicklung soll nach Angaben der Hochschule der Paradigmenwechsel „from Teaching to Learning“ unter Anwendung des Qualifikationsrahmens für Deutsche Hochschulabschlüsse Berücksichtigung finden. Die Überprüfung der Einhaltung von Qualifikationszielen soll mithilfe der Instrumente „Studiengangsevaluation“, „Lehrveranstaltungsevaluation“ und „Absolventenstudie“ erfolgen. Im Rahmen der Studiengangsevaluation haben die Studiengänge wie auch die Hochschulleitung die Möglichkeit, einen speziellen Fokus (z.B. das Erreichen der Ziele) zu setzen. Die DSHS verweist außerdem auf die Anwendung des Kennzahlen- und Indikatorensets im Rahmen der Erstellung des Faktenreports: Zur Überprüfung des Leitsatzes 5 der Qualitätsdimension „Ziele der Lehre“, der sich auf die Definition, Abstimmung und Transparenz von Lernzielen mit allen beteiligten Akteuren bezieht, werden verschiedene Erhebungsinstrumente genannt: Dabei dient das Modulhandbuch als qualitatives Instrument zur Erhebung der kompetenzorientierten Lernziele sowie zur Sicherung von Transparenz und Information. Zur Dokumentation der Abstimmung der Lernziele mit allen beteiligten Akteuren wird auf den SGL-Bericht sowie die Dozierendenbefragung (DOZ) verwiesen. Die Dokumentation der Abstimmungsprozesse erfolgt über das Protokoll der SG-Konferenz. Bewertung: Die DSHS verfügt über ein konsistentes System zur Einhaltung und Überprüfung der Qualifikationsziele auf Studiengangs-, Modul- und Veranstaltungsebene. Die strategischen und damit übergeordneten Ziele der Hochschule befanden sich zum Zeitpunkt des Verfahrens in Überarbeitung (vgl. Kap. 3.1.). Insbesondere die regelmäßigen Studiengangsevaluationen unter Einbeziehung externer GutachterInnen scheinen ein probates Mittel, um auf Studiengangsebene auf interne Kritik, aber auch auf veränderte Anforderungen in Bezug auf Wissenschaft und Arbeitsmarkt reagieren zu können. Eine Überprüfung der Qualifikationsziele ist regelhaft Gegenstand des Expertenworkshops zur Überprüfung der laufenden Studiengänge. Dabei erfolgt insbesondere eine Überprüfung im Hinblick auf die Berücksichtigung der wissenschaftlichen Befähigung sowie zur Befähigung eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Hierzu wird im Fakten-Report ein Indikatoren- und Kennzahlenset im Rahmen eines Berichts zur Umsetzung der „Leitsätze Guter Lehre“ erstellt. Diese Handreichung zur Umsetzung der „Leitsätze Guter Lehre“, die den TeilnehmerInnen und zur Verfügung steht, erkennt die Gutachtergruppe als sehr sinnvoll und hilfreich an. Die Überprüfung der Befähigung der Studierenden zum gesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung erfolgt im Zusammenhang mit der Überprüfung der Studiengangsbereiche „Bachelor-Basisstudium“, „Schlüsselqualifikationen“ und „Profilergänzung“ an zentraler Stelle. Im Rahmen des Expertenworkshops ist neben der Diskussion der Qualifikationsziele und Lernergebnisse des Studiengangs vor dem Hintergrund des Qualitätsverständnisses der Hochschule 33 auch die Diskussion über sich verändernde fachliche Standards vorgesehen. Zu den beiden letztgenannten Punkten liefert der Fakten-Report die entsprechende Datengrundlage. Insofern ist durch den Fakten-Report sichergestellt, dass die „Leitsätze Guter Lehre“ auf Studiengangsebene Anwendung finden. Dabei geht es u.a. um die Frage der Anschlussfähigkeit. Sollten diese Qualifikationsziele im Studiengang nicht erreicht werden, werden entsprechende Maßnahmen im Report dokumentiert. Die im AdQ niedergelegten Leitfäden garantieren ein strukturiertes Vorgehen bei der Einhaltung und Überprüfung von Qualifikationszielen. Ein regelmäßiger Austausch aller Statusgruppen in formalen und informellen Treffen ermöglicht ein schnelles Reagieren auf interne Kritik. Da Qualifikationsziele maßgeblich durch Hinweise aus (regelmäßigen) Absolventen- sowie (anlassbezogenen) Arbeitsmarktbefragungen verändert werden, sind auch kurzfristige Reaktionen auf den Arbeitsmarkt möglich (dies wurde im Verfahren u.a. bei der Diskussion um die Weiterentwicklung des Studiengangs B.A. „Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie“ überzeugend dargestellt). Die Qualifikationsziele der einzelnen Studiengänge werden bereits in der Antragsskizze zur Studiengangseinführung definiert; sie werden bisher aber nur in informellen Dokumenten (Flyer, Homepage, Unterlagen zur Erstakkreditierung) dokumentiert. Im Qualitätssicherungssystem muss daher festgehalten werden, in welchem verbindlichen Dokument die Qualifikationsziele der Studiengänge niedergelegt werden (z.B. als Präambeln in den jeweiligen Prüfungsordnungen bzw. Modulbeschreibungen). Dies würde auch den Bekanntheitsgrad der Qualifikationsziele unter den Studierenden erhöhen, der bisher (abgesehen von M.Sc. Sport Management; vgl. Kapitel C.3) relativ gering zu sein scheint. Die im Rahmen des Verfahrens befragten Studierenden bestätigen, dass die Qualifikationsziele als sinnvoll in Bezug auf den Arbeitsmarkt angesehen werden. Sie bestätigen auch, dass Kritik bzw. Veränderungsvorschläge an den Qualifikationszielen gut von den Verantwortlichen aufgenommen und umgesetzt werden. Auch Ziele zur Entwicklung der Persönlichkeit werden im Studium gefördert, v.a. in Praktika und spezifischen Lehrveranstaltungen, wie den Lehrübungen. Zusammenfassend stellt die Gutachtergruppe fest, dass die Deutsche Sporthochschule Köln über ein konsistentes System der Einhaltung und Überprüfung der Qualifikationsziele auf Studiengangs-, Modul- und Veranstaltungsebene verfügt. Zudem muss die Verankerung der Qualifikationsziele der einzelnen Studiengänge jedoch noch in geeigneter Form in verbindlichen Dokumenten erfolgen. 2 Kompetenzorientiertes Prüfen Die DSHS benennt in ihrer Selbstdokumentation sowohl Aspekte der Studierbarkeit, die die Prüfungsorganisation- und -durchführung sowie die Prüfungsdichte betreffen, wie auch Aspekte des Prüfungssystems, die modulbezogene und wissens- und kompetenzorientierte Prüfungen sicherstellen, als relevant zur Qualitätssicherung des kompetenzorientierten Prüfens. Vor diesem Hintergrund werden mit Blick auf die Studierbarkeit im Rahmen der systematischen Studiengangsevaluation die jeweiligen studiengangsbezogenen Regelungen zur Prüfungsdurchführung und der Ablauf des Prüfungsprozesses daraufhin überprüft, ob sie mit dem hochschulweit verbindlich festgelegten Prozess der Prüfungsorganisation (wie im Atlas der Qualitätsgestaltung festgelegt) übereinstimmen. Die Gewährleistung einer adäquaten und belastungsangemessenen Prüfungsdichte wird anhand der Regelungen in dem jeweiligen Modulhandbuch überprüft. Zur Verankerung kompetenzorientierter Lernziele sowie der entsprechenden Prüfungsformen in den Modulbeschreibungen sollen die bisherigen Kategorien „zu erwerbende Kompetenzen“, „Schlüsselqualifikationen“ und „zentrale Inhaltsbereiche“ in einer Kategorie „kompetenzorientierter 34 Lernziele“ zusammengefasst werden. Die Formulierung der kompetenzorientierte Lernzielen soll dabei auf der Basis von Niveaustufen aus der kognitiven Taxonomie von Bloom als zukünftige und beobachtbare Handlungen, die feststellbar und beurteilbar sind, beschrieben werden. Dazu hat die DSHS bereits auf Basis von Ergebnissen der Absolventenstudien einen hochschul- und studiengangsspezifischen Kompetenzkatalog erarbeitet, der auch Vorschläge dazu beinhaltet, welche Prüfungsformen zur Sicherstellung der systematischen Kompetenzverfolgung im Studiengang eingesetzt werden können. Aufgabe der Studiengangsleitungen ist es, sicherzustellen, dass die im Katalog genannten Kompetenzen an geeigneter Stelle im Studienverlauf vermittelt werden. Die Dokumentation erfolgt im Modulhandbuch. Die qualitative Überprüfung der Verankerung der kompetenzorientierten Lernziele und entsprechender Prüfungsformen erfolgt in der systematischen Studiengangsevaluation, in die auch die Ergebnisse der regelmäßigen Dozierendenbefragung einfließen. Die Grundlage für die Überprüfung bietet das entsprechende Kennzahlen- und Indikatorenset (unter Bezugnahme auf die Leitsätze guter Lehre). Die Leitfragen lauten: Sind die Kompetenzen des studiengangsspezifischen Kompetenzkatalogs im Modulhandbuch sinnvoll im Studienverlauf verankert? Sind die ausgewählten wissenschaftlichen Kernkompetenzen im Modulhandbuch sinnvoll im Studienverlauf verankert? Sind die vorgesehenen Prüfungsformen in Verbindung mit der entsprechenden zu erwerbenden Kompetenz im Modulhandbuch verankert? Falls während bei der systematischen Studiengangsevaluation deutlich wird, dass Verbesserungen im Hinblick auf die Prüfungsorganisation oder das Prüfungssystem notwendig sind, wird dies im Maßnahmenplan für den Studiengang dokumentiert. Bewertung: Zum Zeitpunkt der zweiten Begehung gab es an der DSHS noch keinen definierten hochschulweiten Konsens, was im Detail „Kompetenzorientiertes Lehren und Prüfen“ ist. Vieles stellte sich als gelebte Praxis von Kompetenzorientierung dar, die jedoch noch nicht in schriftlicher Form dokumentiert oder in Prozesse überführt war. Agenden und Checklisten befanden sich zum Zeitpunkt des Verfahrens in der Erstellung. Die im Rahmen der Begehung befragten Lehrenden berichteten, dass auch der Prozess der Systemakkreditierung zu einer Sensibilisierung und einer intensiveren Beschäftigung mit Themen wie bspw. dem kompetenzorientierten Prüfen geführt hat. Gleichzeitig wurde von den Studierenden zunehmend eine stärkere Kompetenzorientierung eingefordert, die zwar bereits gelebt aber noch nicht explizit artikuliert und verschriftlicht war. Daraufhin wurden verschiedene Arbeitsgruppen eingerichtet, z.B. „Kompetenzziele in Lehre und Prüfung“, deren Ergebnisse direkt in die Studiengänge gespiegelt wurden. Den GutachterInnen wurden dazu Beispiele aus verschiedenen Studiengängen vorgestellt. In einzelnen Studiengängen haben halbjährliche Treffen zusammen mit der Studiengangsleitung stattgefunden, in denen Mitglieder der Abteilung HQ und Modulverantwortliche weitere TeilnehmerInnen waren; auch wurden Workshops und einige Weiterbildungsangebote bereitgestellt. Gerade in Studiengängen mit einem hohen sportpraktischen Anteil wie bspw. „Sport, Erlebnis und Bewegung“ (SEB) ist eine intensive Diskussion zur Prüfung von Kompetenzen möglich. Die Gutachtergruppe begrüßt die intensive Auseinandersetzung der DSHS mit der beschriebenen Thematik. Für die Überarbeitung von Modulbeschreibungen (wie zum Zeitpunkt des Verfahrens im Studiengang SEB) wurden Muster erstellt, orientiert an der KIT-Tabelle der Kompetenzziele (um Lernziele einordnen zu können bzw. zu formulieren). Die ersten Rückmeldungen zeigen nach Angaben der FachvertreterInnen, dass die Vorgabe dazu führt, dass es gut gelingt, Ausbildungsziele so zu 35 formulieren, dass sie sowohl den Studierenden klar werden wie auch den Lehrenden zeigen, worauf hingearbeitet werden muss. Auch für den Bereich des Basisstudiums wurden Ziele formuliert und in die Modulbeschreibungen integriert überarbeitet. Entsprechende Muster bzw. Vorlagen für dieses Merkmal existieren. Die Hochschule hat erkannt, dass in allen Modulen die verschiedenen Kompetenzebenen formuliert werden müssen, um eine Vergleichbarkeit zu erreichen. Dies ist in den Augen der Gutachtergruppe auch notwendig. Als Modell für die Lernziele wird das Bloomsche Taxonomie Modell verwendet. Bei der Formulierung von Learning Outcomes findet eine enge Abstimmung zwischen Studiengangsleitung und den Modulbeauftragten statt (halbjährliche Treffen). An dieser Stelle im Verfahren wurde deutlich, wie wichtig die Kommunikation zwischen den Beteiligten ist. In den Studiengängen sind Modulleitertreffen sowie Studiengangskollegien zwischen allen Beteiligten eines Studiengangs unter Beteiligung von Studierenden verbindlich festgeschrieben. Diese Vorgehensweise und Prozesse sind den GutachterInnen verständlich und nachvollziehbar. In der Sportpraxis gibt es noch eine weitere Ebene, nämlich die der FachvertreterInnen, die über die verschiedenen Institute verteilt sind. Sie treffen sich innerhalb des Sportlehrgebiets, um die Prüfungen vor- und nachzubereiten. Aber auch individuelle und soziale Kompetenzen werden in den Studiengängen geprüft. Hierzu liegen verschiedene Modelle vor; z.B. die Durchführung von Lehrübungen mit einer anschließenden Reflexion der eigenen Arbeit. Darüber hinaus experimentiert die Hochschule auch mit neuen Prüfungsformen (bspw. Durchführung von Rollenspielen). Dies unterstreicht die Wandlungsfähigkeit und Reflexion der Hochschule, in diesem Zusammenhang neue Verfahren auszuprobieren und intern zu evaluieren. Dies wird auch durch das Projekt „Kompetenzorientierung in der Lehre“ unterstützt. Lehrende haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, sich auch individuell von der Abteilung HQ beraten zu lassen. Im letzten Jahr gab es nach Angaben der Hochschule 44 Einzelprojekte zur individuellen Lehrberatung. Für die neuen Lehrkräfte gibt es ein verpflichtendes Angebot: Hier spielt auch die kompetenzorientierte Ausrichtung von Lehre und Prüfungen eine wichtige Rolle. Diese betrifft bislang insbesondere die Lehrkräfte für besondere Aufgaben und die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen. Die Prüfungsordnungen der Hochschule sehen verschiedene Prüfungsformen vor. Prüfungsvariabilität wird durch die Angaben in den Modulhandbüchern, die in der Stichprobe vorlagen, belegt. Bei der Erstellung und bei der Überarbeitung der Modulbeschreibungen findet in den entsprechenden Gremien eine Diskussion über die Form der Prüfungen statt. Auch wird das Feedback der Studierenden berücksichtigt. Bei der Festlegung der Prüfungsformen durch die Modulverantwortlichen/Lehrenden wird auch weiterhin darauf geachtet, dass diese Prüfungen in den Modulen zu den Lernzielen / Kompetenzen passen. Aus Sicht der Gutachtergruppe liegt hiermit ein reflektiertes Vorgehen vor. Die im Rahmen des Verfahrens befragten Studierenden konnten bestätigten, dass die Kompetenzen, die abgeprüft werden, im Vorfeld bekannt sind. Am Anfang jeder Veranstaltung werden die Learning Outcomes vorgestellt und weitere Wünsche abgefragt. Auch konnte der Eindruck bestätigt werden, dass die Prüfungsformen sich weiterentwickelt haben und so ein größeres Angebot nun zur Verfügung steht. Zusammenfassend stellt die Gutachtergruppe fest, dass die Hochschule ein hohes Problembewusstsein für das Thema „Kompetenzorientiertes Prüfen“ hat. Vieles ist noch „Work in Progress“, die Ansätze, die existieren, zeigen jedoch, dass sich die Hochschule „auf einem guten Weg“ befindet. Jedoch besteht noch keine verbindliche Übereinkunft, die sich an der aktuellen Diskussion in Deutschland orientiert. Das Prorektorat und die Abteilung HQ sind sich dieser Problematik bewusst. Die Thematik ist auch im neuen Hochschulentwicklungsplan verankert. Dennoch kann die Gutachtergruppe feststellen, dass das Kriterium als erfüllt anzusehen ist. 36 3 Studiengang M.Sc. Sport Management Kurzbeschreibung des Studiengangs Der Masterstudiengang „Sport Management“ zielt darauf, seine AbsolventInnen auf der Basis sportökonomischer Methoden und Systemkompetenzen zu eigenständiger Forschungsarbeit zu befähigen und sie für Tätigkeiten im höheren Management von Sportorganisationen, für die Beratungsbranche sowie für die universitäre und kommerzielle Forschung auszubilden. Der Studiengang ist nach Angaben der Hochschule ein sehr forschungsorientiertes Programm mit einer internationalen Perspektive. Die gesamte Lehre findet in englischer Sprache statt. Die Studierenden sollen eine solide Expertise basierend auf aktuellen Forschungsfragen und den wissenschaftlichen Grundlagen des Faches für die Entscheidungsfindung im internationalen Sportmanagement aufbauen. Die Inhalte und Lernziele sollen die drei Hauptbereiche des Sportmanagements „Öffentliche Verwaltung/Sportorganisationen“, „Beratung“ und „akademischen sowie kommerziellen Forschung“ abdecken. Der Studiengang ist sowohl für AbsolventInnen der entsprechenden Bachelorstudiengänge der DSHS als Vertiefung anschlussfähig, als auch für andere BachelorabsolventInnen aus den Wirtschaftswissenschaften, die sich für eine Spezialisierung an der Schnittstelle zwischen Sport und Wirtschaft interessieren. Als Zulassungsvoraussetzungen werden Englischkenntnisse und ein einschlägiger Bachelorabschluss mit einer Abschlussnote von mindestens 2,5 verlangt. Die persönliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber wird u.a. durch ein Motivationsschreiben überprüft. Die Zulassung zum Studium erfolgt lediglich zum Wintersemester. Die Teilnehmerzahl ist auf 30 begrenzt. Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von vier Semestern (120 CP). Als Abschlussgrad wird „Master of Science“ vergeben. Im ersten Studienjahr belegen die Studierenden Module u.a. aus den Bereichen „Internationale Sportadministration“, „Messung und Evaluierung im Sportmanagement“, „Soziale/Psychologische Aspekte des Sportmanagements“, „Rechtliche Aspekte“ und „Sportmarketingforschung“. Im zweiten Semester beginnt auch die Teilnahme an einem Forschungsprojekt, das sich über zwei Semester erstreckt. Im dritten Semester werden insbesondere die Themenfelder „Sportmarketingforschung“, „Strategie & Planung“ sowie „Sportökonomie/Sportfinanzforschung“ angesprochen. Das Kolloquium für die Masterarbeit bereitet die Erstellung dieser im vierten Semester vor. Der Studiengang ist am Institut für Sportökonomie und Sportmanagement angesiedelt. Das Institut verfügt aktuell über zwei Professuren sowie 14 weitere MitarbeiterInnen. An der Lehre sind darüber hinaus Professuren und wissenschaftliche MitarbeiterInnen aus anderen Instituten der DSHS sowie externe Lehrbeauftragte beteiligt. Die Verantwortung für den Studiengang liegt beim akademischen Leiter/der akademischen Leiterin und seiner Stellvertreterin. Hinzu kommen der Zulassungsausschuss und die Modulverantwortlichen. Die Hochschule hat Studierendenstatistiken vorgelegt, die u. a. Angaben zu Studienzeiten und Verbleibsquoten enthalten, und die Anzahl der AbsolventInnen sowie die durchschnittlichen Abschlussnoten dokumentiert. Folgende Qualitätssicherungswerkzeuge wurden in den vergangenen Jahre von der DSHS auf den Studiengang bezogen angewendet: Studiengangsevaluation (WS 2010/11); Studierendenbefragungen (SoSe2010 und 2011); Lehrendenbefragung (SoSe 2011). Hinzu kommt die Führung von Studierenden- und Prüfungsstatistiken. Aus den Ergebnissen dieser Befragungen wurde u.a. eine Aufstellung mit Stärken und Schwächen des Studiengangs aus verschiedenen Perspektiven (Studierende, Lehrende etc.) erstellt. 37 Bewertung: Qualitätssicherung des Studiengangs Der seit 2009 bestehende Studiengang M.Sc. Sport Management hat an der DSHS alle relevanten Stufen des internen Qualitätssicherungssystems durchlaufen, die in Abschnitt 3.3.3 beschrieben wurden. Im Detail hat die Gutachtergruppe den Ablauf der Evaluation und Re-Zertifizierung betrachtet, um einen Eindruck zu gewinnen, wie die von der Hochschule anvisierte Zeitschiene realisiert wurde. Der Prozess lief von Januar 2011 bis Februar 2012 (Beschluss zur Re-Zertifizierung), mit einem Rückkoppelungsworkshop mit anschließendem Bericht an das Rektorat Ende 2013. Die Gutachtergruppe empfand diesen Zeitraum als angemessen, suchte jedoch Klärung darüber, warum Modulhandbuchänderungen parallel zu diesem Prozess vorgenommen wurden (noch bevor die Evaluationsergebnisse vorlagen). Dies erklärte sich daraus, dass zusätzlich weitere qualitätssichernde Maßnahmen, wie eine „Student Feedback“-Studie, durchgeführt worden waren. Berechtigterweise war die Hochschule darauf bedacht, zeitnah auf ein solches Feedback von Studierenden zu reagieren anstatt in allen Aspekten auf den kompletten Durchlauf des Evaluations- und Re- Zertifizierungsprozesses zu warten. So zeigte sich vielschichtig, dass die DSHS aktiv auf die Ergebnisse aus der Qualitätssicherung reagiert. Aus den Unterlagen zu den einzelnen Prozessen, z.B. zum Rückkoppelungsworkshop, wurde deutlich, dass die Hochschule Studierende und AbsolventInnen routinemäßig an ihren qualitätssichernden Maßnahmen beteiligt hat. Studiengangsziele Der Masterstudiengang Sport Management wurde allerdings nach dem Expertenworkshop noch einmal umpositioniert, um sich zielgerichteter als forschungsorientiertes ‘niche-market program‘von ähnlichen Programmen abzuheben. Damit wird als Qualifikationsziel deutlich die Vorbereitung auf wissenschaftliche Forschung und eventuelle Promotion in den Vordergrund gestellt. Studierende werden sowohl auf fachliche Inhalte vorbereitet als auch angeleitet, relevante übergreifende analytische, abstrahierende und kritische Fähigkeiten zu entwickeln. Aspekte des Studiengangs, insbesondere die Exkursionen, Auslandsaufenthalte und in- und ausländische Gastdozenten aus der Berufspraxis, verhelfen den Studierenden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und befähigt zum gesellschaftlichen Engagement, insbesondere in diesem Studiengang zur internationalen Kooperation. Zulassung zum Studium Über die Internetseiten sind die Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang sowohl für inländische BewerberInnen als auch für Interessierte im Ausland leicht zugänglich. Ein abrufbarer Studiengangsflyer bringt im Kurzformat alle wichtigen Informationen, wie die Zulassungsvoraussetzungen, zusammen. Zusätzlich wird ein „Master-Infotag“ an der Hochschule für alle Personen angeboten, die an der Aufnahme eines Masterstudiums an der Deutschen Sporthochschule Köln interessiert sind. Es werden allgemeine Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der Bewerbung sowie zum Zulassungsverfahren vermittelt. Die Zulassungsvoraussetzungen sind so angesetzt, dass die Anforderungen des Studienganges zu bewältigen sind. Alle zusätzlichen relevanten Fähigkeiten, die erwartet werden, sind auf der Internetseite detailliert aufgelistet. Studierende aus dem Studiengang bestätigten im Rahmen des Verfahrens, dass sie sich vor Studienbeginn gut informiert fühlten. Die forschungsorientierte Fokussierung des Studiengangs hat nach Angaben der Hochschule zunächst nicht mit den Erwartungen der BewerberInnen übereingestimmt. Seitdem bemüht sich die Hochschule sehr, diese Anforderungen transparent zu machen, so dass BewerberInnen mit klaren Vorstellungen in das Studium starten. Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit Im Masterbereich ist der Frauenanteil, im Gegensatz zum Bachelorbereich, fast ausgeglichen. Im Gegensatz zu allen anderen Studiengängen an der DSHS ist für den Studiengang Sport Management 38 der Sporteignungstest keine Voraussetzung, was ihn damit für eine breite Interessentengruppe erreichbar macht. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Sporthochschule bei der Umsetzung aller gesetzlichen Vorschriften, die auf die Gleichstellung von Frau und Mann wirken. Sie begleitet Stellenbesetzungen und Berufungsverfahren sowie strukturelle Entwicklungen. Dabei wird sie von der Gleichstellungskommission unterstützt. Die Deutsche Sporthochschule Köln begrüßt ausdrücklich die Bewerbung von Frauen und Studierenden mit besonderen Voraussetzungen (z.B. Migrationshintergrund, Bildungsaufstieg) im Sinne der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit und macht dies auf ihrer Webseite und Publikationen deutlich. Befähigung zu qualifizierter Erwerbstätigkeit Der Studiengang hat sich zum Ziel gesetzt, Studierende auf Forschung und Beruf vorzubereiten, zum Beispiel im höheren Sportmanagement und im internationalen Sportmanagement. Vorgezeichnete Berufsfelder ergeben sich im Sportmarketing und im Management von öffentlichem und kommerziellem Sport sowie in der Sportselbstverwaltung. Die Zusammenarbeit mit Trägern wie der Anti-Doping Agentur, und durch die Einbindung von AbsolventInnen des Studiengangs werden den Studierenden kontinuierlich Möglichkeiten zum Einblick in verschiedene Berufsfelder geschaffen. Für Studierende, die sich mit einer Geschäftsidee selbstständig machen wollen, bietet die DSHS mit ihrem Partner hochschulgründernetz cologne (hgnc e.V.) ein entsprechendes Beratungsangebot und Unterstützung auf dem Weg in die Existenzgründung an. Inhalte und Niveau Die Inhalte der Module sind stark an der Fachkompetenz des vorhandenen Lehrpersonals ausgerichtet. Dies ermöglicht die angestrebte forschungsorientierte Lehre, welche als Abgrenzungskriterium zu vielen anderen Studiengängen zum Sportmanagement herangezogen wird. Dies ermöglicht einerseits eine Lehre, die an aktuellen Ergebnissen der internationalen Forschung ausgerichtet ist. Andererseits ist die Anzahl von ForscherInnen einer relativ kleinen Hochschule begrenzt und es werden somit die Themen hinsichtlich der Berufsfeldorientierung für die Studierenden zwangsläufig limitiert. Im Ergebnis kann somit das gesamte Spektrum der Sportmanagementinhalte aufgrund fehlender Wahlmöglichkeiten nicht abgedeckt werden. Abgedeckt sind zentrale Bereiche, wie International Sports Governance, rechtliche, psychologische und soziologische Aspekte im Sportmanagement, Strategie und Planungsansätze, Sportfinanzierung; Sportmarketing und Sportökonomie sowie Forschungsprojekte in unterschiedlichen Disziplinen und Messmethoden. Nicht abgedeckt sind aber auch zentrale Forschungsfelder, wie z.B. Sportsteuern, Sportcontrolling, Sport Facility Management und Sportdienstleistungen, welche ebenfalls Berufsfelder in Forschung und der Praxis im Sportmanagement eröffnen. Darüber hinaus gibt es ein sehr spezielles – aber auch wichtiges – Modul zur Olympischen Bewegung und dessen Management. Es gibt aber keine speziellen Module zu anderen Bewegungen im Sport, wie z.B. anderen Megaevents von der FIFA und der UEFA. Dennoch passt das Lehrprogramm gut zur angestrebten Positionierung einer forschungsorientierten Lehre. Es wird auch ein hohes Niveau in der akademischen Ausbildung garantiert, weil die Lehre an die jeweilige Forschung an der Deutschen Sporthochschule Köln gekoppelt ist. Die Ausbildung für wissenschaftlichen Nachwuchs ist demzufolge vorbildlich gewährleistet. Auch in der Praxis gibt es Positionen, für die eine wissenschaftliche Ausbildung von Vorteil ist. Gerade deshalb wäre auch eine klarere Positionierung und Kommunikationspolitik hinsichtlich der der Lernziele und Inhalte wünschenswert, damit den Studierenden vor Aufnahme des Studiums bereits klar ist, für welche Teilbereiche sie sich im Sinne einer Spezialisierung im Masterstudiengang an der Deutschen Sporthochschule optimal weiterqualifizieren können und für welche nicht. 39 Modulbeschreibungen Der Gutachtergruppe wurden die Modulbeschreibungen zum Studiengang vollständig vorgelegt, welche auch im Internet leicht abrufbar sind, und dort jedes Studienjahr neu hinterlegt werden. Dort finden sich ebenfalls die Modulbeschreibungen der Vorjahre für die Studierenden in höheren Semestern. Dieser Aspekt der Informationsaufbereitung ist ausgezeichnet. Mobilitätsfenster Bereits im Studiengangsflyer wird auf die Möglichkeit eines Auslandssemesters hingewiesen. Insbesondere das dritte und vierte Semester des Studiengangs werden von der Hochschule als „auslandsgeeignet“ hervorgehoben. Das Auslandsamt der Hochschule hilft Studierenden sowohl bei einem Studium in Europa oder Übersee als auch bei der Organisation eines Praktikums im Ausland. Wie zu erwarten ist die Nachfrage unter den Studierenden im Rahmen des Masterstudiums nicht hoch, zumal der Anteil ausländischer Studierenden durch die Lehrsprache Englisch ohnehin hoch ist. Studienorganisation Die Verantwortlichkeiten für den Studiengang sind klar geregelt. Für jeden Studiengang listet die Hochschule Studiengangsleitung, Vertretung, Koordination und Modulbeauftragte, die jeweils klare Vorgaben darüber haben, was von ihnen erwartet wird. Die Lehrorganisation ist in der Stabstelle „Akademische Planung und Steuerung“ verortet. Das Aufgabenspektrum der Lehrorganisation umfasst unter anderem die Planung des Lehrbedarfs, die Koordination des Lehrangebots einschließlich der Bedarfsermittlung und Befürwortung von Lehraufträgen, Aktualisierung und Pflege der Modulhandbücher und der Studienpläne sowie die Überprüfung der geleisteten Lehre (Deputatserfassung). Die Studienplätze in den Masterstudiengängen sind auf jeweils 30 Studierende begrenzt. Dadurch werden keine Alternativveranstaltungen angeboten, sondern alle Studierenden absolvieren geschlossen alle für das jeweilige Semester vorgesehenen Lehrveranstaltungen, soweit sie die Voraussetzungen erfüllen. Durch verschiedene qualitätssichernde Maßnahmen überprüft die DSHS immer wieder, ob die Lehrangebote im Studiengang inhaltlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt sind. An vorgelegten Modulhandbuchänderungen wurde sichtbar, dass dort, wo zum Beispiel Überschneidungen im Curriculum festgestellt wurden, direkt Modulinhalte modifiziert wurden, um diesem Rechnung zu tragen. Information, Beratung und Betreuung Für den Studienstart hat die DSHS eigene Internetseiten erstellt, die StudienanfängerInnen dabei helfen, sich an der Hochschule zu orientieren. Neben Hinweisen auf wichtige Anlaufstellen und zu den diversen Einrichtungen an der Hochschule, werden über Videotutorials virtuelle Einführungen in Lehre Studium und Forschung gegeben. Über Downloads können grundlegende Informationen und zum Beispiel das „Erstsemester ABC“ heruntergeladen werden. Studierende können die Angebote der zentralen Studienberatung und des Career Service in Anspruch nehmen. Zudem gibt es Serviceangebote des Akademischen Auslandsamt in Bezug auf Mobilitätsangebote und eines IT Helpdesk. Viele Informationsangebote sind durch detaillierte Internetseiten jederzeit abrufbar. Zusätzlich können die Studierenden individuelle Gesprächstermine vereinbaren. Die Studierenden sehen (nach eigenen Angaben) in erster Linie die Studiengangsleitung als erste Anlaufstelle für Fragen und Probleme. Zusätzlich zu festgelegten Sprechstundenzeiten können die Studierenden adhoc-Gespräche arrangieren oder per E-Mail auch außerhalb dieser Zeiten Anliegen vorbringen. Mit der Rücklaufzeit, selbst von externen Lehrenden, waren die im Rahmen der Begehung befragten Studierenden sehr zufrieden. Für Studierende in besonderen Lebenslagen, zum Beispiel mit Behinderung, gibt es ausreichende Angebote. Die Rektoratsbeauftragten für behinderte 40 Studierende stehen für spezielle Fragen zur gezielten Unterstützung vor und während des Studiums zur Verfügung. Modularisierung und Credit Vergabe Der Masterstudiengang Sport Management ist durch eine Vielzahl an Lehr- und Lernformen gekennzeichnet. Der Studienplan weist aus, dass die ursprünglich zwölf, jetzt vierzehn Module, die mit zwischen vier und acht Wochenstunden veranlagt sind, jeweils meist Seminare und Übungen anbieten. Aus den detaillierten Modulbeschreibungen geht hervor, dass viele Module aus Vorlesung, Seminar, Übung, Präsentationen, Gruppenarbeit und selbstständigem Lernen bestehen. Die Studierenden selber heben im Verfahren hervor, dass viele Module besondere Betonung auf Einzel- oder Gruppenpräsentationen legen, während sie selbst mehr Wert auf verstärkten Input der Lehrenden legen würden. Dies war schon 2011 in der Studiengangsevaluation als zentrale Schwäche identifiziert worden. Die zwischenzeitlich erfolgten Modulhandbuchänderungen lassen erkennen, dass Bemühungen unternommen wurden, eine pädagogisch effektivere Balance herzustellen. Die Hochschule hat ein Konzept für die Workloaderfassung, das 2010 entwickelt wurde, nachdem jeder Studiengang alle sieben Jahre einmal eine Workloaderhebung durchläuft. Der Studiengang Sport Management hat im ersten Jahr des Verfahrensmit fünf Studierenden an diesem Prozess teilgenommen, wobei flächendeckend alle Module des Studiengangs miteinbezogen waren. Im Gespräch mit der Gutachtergruppe haben die Studierenden erneut bestätigt, dass der Workload des Studiengangs zwar Schwankungen unterliegt, diese sich aber im Laufe des Jahres ausgleichen, so dass der Workload, der in den Modulhandbüchern angegeben ist, insgesamt sowohl realistisch als auch angemessen ist. Die Hochschule hat für den Studiengang Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen und außerhalb der Hochschule erbrachte Leistungen vorgesehen und diese verbindlich festgeschrieben. Eine mögliche Anerkennung von im Ausland (an Partneruniversitäten) erbrachten Studienleistungen muss vom Studierenden mit der Studiengangleitung vor dem Auslandssemester abgesprochen und von dieser auf dem Antrag auf Anerkennung befürwortet werden. Die Zuständigkeit für die Anerkennung liegt beim Prüfungsausschuss. § 10 der Masterprüfungsordnung legt verbindlich fest, wie die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen gehandhabt wird. Dies geht konform zur Lissabon-Konvention. Prüfungen und Prüfungsordnungen Die Prüfungsordnung für alle sportwissenschaftlichen Masterstudiengänge ist im Webportal der Hochschule veröffentlicht und offen einsehbar. Diese Prüfungsordnung wurde einer Rechtsprüfung unterzogen. Für jedes Modul ist eine Modulprüfung vorgesehen. Die Formate reichen von 100% schriftliche Prüfung zu Mischformen wie 40% Präsentation und 60% Forschungsreport. Änderungen der Prüfungsform eines Moduls müssen detailliert schriftlich begründet werden, was sicherstellt, dass die Prüfungsformen die zu vermittelnden Kompetenzen angemessen abprüfen. Insgesamt erleben die Studierenden eine Vielzahl an Prüfungsformen und die Angemessenheit dieser Instrumente wurde in der Studiengangsevaluation und Dozentenbefragung überprüft und weitgehend bestätigt. Notwendige Änderungen wurden vorgenommen. Personelle Ressourcen Es sind genügend personelle Ressourcen vorhanden, um die Lehre und Betreuung der Studierenden im Studiengang zu gewährleisten. Der Anteil professoraler Lehre liegt bei diesem Studiengang relativ hoch, was angesichts des Anspruchs auf forschungsorientiertes Lehren auch nicht unangemessen scheint. Die Studierenden wissen insbesondere die Einbindung von externen Lehrbeauftragten und Gastdozenten zu schätzen, die besonders für die Praxis wichtige Impulse geben können, obwohl der 41 hohe Grad an Lehrkräften mit Zeitverträgen auch Anlass zur Besorgnis gegeben hat, wie man in der Studiengangsevaluation feststellte. Sächliche Ressourcen Der Studiengang, der nicht in erster Linie praktisch orientiert ist, ist ausreichend mit Sach- und Fachmitteln, wie Räumlichkeiten, Bibliothek, und Computerarbeitsplätzen, ausgestattet, um die Lehre und Betreuung der Studierenden im Studiengang zu gewährleisten. Die im Rahmen der Vor-Ort- Begehung befragten Studierenden haben bestätigt, dass es ausreichend Zugriff auf geeignete Literatur gibt, wobei englische Materialien vor allem online genutzt werden, während der Präsenzbestand der Bibliothek weitgehend muttersprachliche Bände anbietet. Zusammenfassend kommt die Gutachtergruppe zu dem Schluss, dass der Studiengang den zum Zeitpunkt des Verfahrens aktuellen Kriterien des Akkreditierungsrates für die Programmakkreditierung entspricht. 4 Spezifika der Lehramtsstudiengänge: Umsetzung der landesspezifischen Vorgaben Zum Verfahren: Nach den Vorgaben des Akkreditierungsrates sind Lehramtsstudiengänge im Verfahren der Systemakkreditierung auf zwei Ebenen zu berücksichtigen: Zum einen sind gemäß Abschnitt 5.8 der Verfahrensregeln die landesspezifischen Regelungen für die Akkreditierung von Lehramtsstudiengängen als Merkmal im Rahmen der Stichproben in der zweiten Begehung zur Systembegutachtung zur berücksichtigen. Zum anderen ist gemäß Abschnitt 5.9 – in Anlehnung an die Programmakkreditierung – eine stichprobenartige Begutachtung dieser Studiengänge durchzuführen. Diese „dient insbesondere dazu, die Einhaltung der Vorgaben der Kultusministerkonferenz sowie der landesspezifischen Vorgaben und der Kriterien des Akkreditierung für die Akkreditierung von Studiengängen in diesen Studiengängen zur überprüfen.“ Dazu sind Gutachtergruppen zu bestellen, „die eine sachgemäße fachliche Begutachtung der Studiengänge in allen für die Prüfverfahren relevanten Bereichen gewährleisten. Gutachterinnen und Gutachter aus der Studierendenschaft und der Berufspraxis sowie mindestens ein Mitglied der Gutachtergruppe für die Systemakkreditierung sind zu beteiligen.“ Entsprechend § 11 LABG NRW wurde auch ein Vertreter des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW an der Begutachtung beteiligt. In Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW wurde im Juni 2013 festgelegt, dass alle kooperativen Lehramtsstudiengänge an der DSHS Köln in einer stichprobenartigen Begutachtung zusammengefasst werden können, da die DSHS die Lehramtsausbildung ausschließlich im Fach Sport sowie teilweise in den Bildungswissenschaften und diese in Kooperation mit anderen Hochschulen in NRW anbietet. Zudem wurden die Studienangebote in der Lehrerbildung einschließlich der Kooperationsmodelle mit den Universitäten Köln und Siegen im Rahmen gesonderter Programmakkreditierungsverfahren durch Gutachtergruppen in enger zeitlicher Nähe zur anstehenden Stichprobenbegutachtung geprüft. Als GutachterInnen für die stichprobenartige Begutachtung wurden benannt: Prof. Dr. Robert Prohl, Institut für Sportwissenschaften, Goethe-Universität Frankfurt am Main (Mitglied der Gutachtergruppe für die Systembegutachtung) Prof. Dr. Kerstin Rabenstein, Institut für Erziehungswissenschaft, Georg-August-Universität Göttingen 42 StD Ludger Voßkamp, Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Paderborn (Vertreter der Berufspraxis) Erik Donner, Johannes-Gutenberg-Universität Mainz (Studentischer Gutachter) Als Vertreter des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW wirkte mit: RSD Peter Meurel, Landesprüfungsamt Dortmund Die Begehung fand am 06.05.2015 in Köln statt. Das Gutachten zur stichprobenartigen Begutachtung wurde der Gutachtergruppe für die Systemakkreditierung zur Verfügung gestellt. Im Folgenden erfolgt eine Zusammenfassung der gutachterlichen Bewertungen zum Merkmal sowie zur stichprobenartigen Begutachtung des Lehramts. Kurzbeschreibung: Die DSHS ist die einzige Hochschule zur Ausbildung von Lehrkräften für das Unterrichtsfach Sport im Rheinland. Sie bietet Teilstudiengänge im Fach für alle Schulformen in NRW (d.h. für „Gymnasien und Gesamtschulen“, „Berufskollegs“, „Haupt-, Real- und Gesamtschulen“ und „Grundschulen“ sowie für das „Lehramt für sonderpädagogische Förderung“) an. Die Umstellung des Lehramtsangebots auf Bachelor- und Masterstudiengänge erfolgte zum Wintersemester 2011/12. Die Teilstudiengänge werden in Kooperation mit der Universität zu Köln sowie der Universität Siegen angeboten. Das zentrale Gremium für die lehrbildenden Teilstudiengänge der DSHS stellt die Steuerungsgruppe Lehramt da. Sie gibt ihre Änderungsvorschläge an die AG Lehre weiter. Das SportlehrerInnen- Ausbildungs-Zentrum (SpAZ) hat die Aufgabe, die Ausbildung der SportlehrerInnen fachübergreifend zu fördern. Es übernimmt u.a. die Studienberatung, die Angebotskoordination und Koordinierung von Forschungsvorhaben sowie die Durchführung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung. Für die Teilstudiengänge des Faches Sport und der Bildungswissenschaften ist jeweils eine Studiengangsleitung berufen worden. Die Kooperationsvereinbarung mit der Universität Siegen wurde im Jahr 2013 geschlossen. Die Vereinbarung mit der Universität zu Köln ist Ende 2014 in Kraft getreten. Die DSHS nimmt an den Treffen des Steuerungskreises der Universität Siegen für die Lehrebildung teil. Gleiches gilt für den Lenkungsausschuss der Universität zu Köln. Zugangsvoraussetzung für alle Lehramtsstudiengänge an der DSHS Köln ist grundsätzlich die allgemeine Hochschulreife (oder ein als gleichwertig anzusehender Abschluss bzw. eine gleichwertige berufliche Qualifizierung) und der Nachweis über die besondere Eignung für die Studiengänge im Lehramt Sport. Je nach Schulform werden alle bzw. einige der folgenden Module im Bachelorstudium an der DSHS studiert: „Biologische Grundlagen von Bewegung und Leistung verstehen und anwenden“; „Grund- legende Bewegungserfahrungen initiieren“; „Schulsport verstehen und gestalten“; „Bewegungs- möglichkeiten erkunden und Lernprozesse verstehen“; „Entwicklung der Persönlichkeit verstehen und erleben“; „Sportliche Bewegungen verstehen und vermitteln“; „Persönlichkeitsentwicklung durch Sport fördern“; „Schulsport reflektieren und bewerten“; „Sozialphänomene verstehen und situativ erfahren und beeinflussen“ und „gesunde Lebensführung und Teilhabe durch Sport und Bewegung ermöglichen“. Im Masterstudium werden je nach Schulform zwei bzw. drei der folgenden Module belegt: „Sportunterricht analysieren, planen und auswerten“; Sportspiele wettkampforientiert analysieren und vermitteln“, „Gesellschaftlichen Wandel verstehen und auf Sport beziehen“ und „Kindliche Bewegung diagnostizieren und fördern“. Das erste Mastersemester dient der Vorbereitung auf das 43 Praxissemester und thematisiert Fragen der Planung, Durchführung und Auswertung von Sportunterricht. Studierende sollen darüber hinaus für Unterrichtsstörungen und Konflikte sensibilisiert werden. Die Module des dritten und vierten Mastersemesters sollen einige der im Praxissemester erlebten Situationen und Sachverhalte aufgreifen und Hilfen zur Einordnung und Interpretation geben. Die Studiengänge für Gymnasium/Gesamtschule, Berufskolleg und Haupt-/Realschule (Sekundarstufe I und II) weisen dabei Gemeinsamkeiten auf, während die Grund- und Förderschulen mit eigenen didaktischen Veranstaltungen ausgestattet sind. In allen Schulformen gilt jedoch gleichermaßen, dass alle geplanten Veranstaltungen lehramtsspezifisch sind. Eine gemeinsame Prüfungsordnung regelt den Aufbau des Studiums zwischen den Kooperationspartnern. Lehramtsstudierende an der Deutschen Sporthochschule, die in Kooperation mit der Universität zu Köln für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen eingeschrieben sind, studieren die Bildungswissenschaften an der DSHS Köln in den fünf Modulen des Kerncurriculums (Erziehen, Beurteilen, Unterrichten, Innovieren und Diagnostizieren/Fördern). Lehramtsstudierende, die in Kooperation mit der Universität Siegen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen eingeschrieben sind, studieren die Bildungswissenschaften im Bachelorstudium an der DSHS Köln und im Masterstudium an der Universität Siegen. Die DSHS verfügt über eine separate Praktikumsordnung für die einzelnen Praktika im Rahmen der Lehramtsausbildung. Regelmäßig stattfindende Gesprächsrunden zwischen den Kooperationspartnern sollen die Studierbarkeit der Angebote sicherstellen. Die studentische Arbeitsbelastung beträgt pro Semester im Studium mit einem anderen Fach und den Bildungswissenschaften ca. 900 Stunden. Je nach Kooperationspartner kann es zu leichten Abweichungen kommen. Ein überschneidungsfreies Studium ist nicht in allen Kombinationen möglich. Dies liegt nach Angaben der DSHS vor allem in der Entfernung der Hochschulstandorte der Kooperationspartner begründet. Die Studierenden sollen u.a. in diesem Zusammenhang intensiv beraten werden. Tutorienprogramme werden angeboten. Da die gestuften Studiengänge im Lehramt erst vor einigen Jahren eingeführt wurden, haben diese nach Angaben der DSHS bislang erst einige Teilschritte im Qualitätssicherungssystem durchlaufen. Im SoSe 2013 fand eine Lehrveranstaltungsevaluation im Bereich Lehramt/Bildungswissenschaften statt. § 5 der OQM sieht die verbindliche Einbeziehung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung im Rahmen der externen Begutachtungen vor. Die Leitfäden zur Erstellung von Antragsunterlagen für Studiengänge im Qualitätssicherungssystem der DSHS werden laut Unterlagen der Hochschule aktuell um die landesrechtlichen/bundesrechtlichen Vorgaben zur Lehrerbildung ergänzt. Ergebniszusammenfassung: Insgesamt sind die Ziele der lehramtsbezogenen Teilstudiengänge nachvollziehbar und transparent dargestellt. Die wissenschaftliche Befähigung ebenso wie die Berufsbefähigung und die Persönlichkeitsbildung sind weitgehend gewährleistet. Der Aufbau der Teilstudiengänge folgt den Rahmenvorgaben des Landes. Aktuelle Themen (z.B. Inklusion) werden im Kreis der Lehrenden diskutiert und finden Eingang in die Curricula. Ein entsprechender Prozess muss jedoch noch im QM-System verankert werden (siehe unten). Eine Anpassung der Modulhandbücher an neue Entwicklungen stand zum Zeitpunkt der Begehung noch aus. Die Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern, insbesondere mit der Universität Köln, ist seit Jahren etabliert. Es sind Strukturen der Zusammenarbeit erkennbar, die funktional und auf die 44 Weiterentwicklung von Studiengängen ausgerichtet sind. Nach Aussagen der Beteiligten der DSHS und der Universitäten zu Köln und Siegen sowie insbesondere auch Studierenden funktioniert die Kooperation auch reibungslos. Mit der Eignungsprüfung liegen klar definierte Zugangsvoraussetzungen vor, so dass gewährleistet ist, dass die Studierenden die sportpraktisch-fachdidaktischen Anteile des Lehramtsstudiums absolvieren können, in Bezug auf eine Differenzierung der Anforderungen im Hinblick auf die verschiedenen Lehrämtern muss jedoch noch eine Anpassung an die Landesvorgaben erfolgen. Die Curricula im Fach „Sport“ sowie vor allem die fachdidaktischen Module und die bildungswissenschaftlichen Module sind sinnvoll aufgebaut und im jeweiligen Modulhandbuch dokumentiert. Die geforderten Prüfungsleistungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen entsprechen den Vorgaben der KMK. Jedoch muss eine Aktualisierung der fachdidaktischen Modulbeschreibungen dahingehend erfolgen, dass Diagnose und Förderung entsprechend den aktuellen politischen Vorgaben integriert werden. Für die Weiterentwicklung der Module werden in regelmäßigen Zeitabständen gezielte Evaluationen bestimmter Studienanteile bei Lehrenden und Studierenden erhoben und in der Steuergruppe für die Weiterentwicklung der Module genutzt. Die Studienpläne der Bachelorteilstudiengänge in Kooperation mit den Universitäten zu Köln und Siegen sind grundsätzlich so angelegt, dass in zahlreichen Modulen schulformübergreifend ausgebildet wird. Gleichwohl werden insbesondere in den wenig frequentierten Lehrämtern für Sport an Grundschulen und an Förderschulen auch schulformspezifische Aspekte thematisiert. Vor allem im Berufsfeldpraktikum ist eine Übertragung der erworbenen Kompetenzen auch für Berufsfelder außerhalb des Lehramts angelegt. Das Orientierungspraktikum und das Berufsfeldpraktikum werden sinnvoll vorbereitet und begleitet. Im Berufsfeldpraktikum werden kleine Forschungsaufträge erteilt und die Portfolioarbeit wird in Feedbackrunden reflektiert. Das Praxissemester folgt dem Konzept der jeweiligen kooperierenden Hochschule. Die adäquate fachliche Beratung der Studierenden ist zweifelsohne gegeben. Die Prüfungsdichte ist angemessen, zudem ist die Prüfungsorganisation gut strukturiert. Die Pluralität der Prüfungsformen ist gewährleistet. Das Studium ist grundsätzlich in der Regelstudienzeit studierbar, allerdings kann es in einigen Fällen wegen Überschneidungen oder Engpässen im Fach Bildungswissenschaft an den kooperierenden Hochschulen laut Aussage der Studierenden zur Überschreitung der Regelstudienzeit kommen. Die Belastung der Studierenden im Semester und im Hinblick auf Prüfungen scheint angemessen zu sein. Lehramtsstudierenden in besonderen Lebenslagen steht das umfangreiche Beratungsangebot der Hochschule zur Verfügung. Insgesamt ist ein großes Engagement zu erkennen, einzelfallspezifische Lösungen zu finden. Dies wird von allen Beteiligten, auch von den Studierenden immer wieder berichtet. In der Gesamtschau der Gesprächsrunden im Rahmen der Begehung hat sich der Eindruck bestätigt, dass sich auch mit Blick auf die Ressourcenzuweisung die Situation der Lehramtsausbildung in den letzten Jahren verbessert hat. Gleichwohl erscheint die bisherige Praxis, nach der jeder Dozent/jede Dozentin der Hochschule auch in den Lehramtsteilstudiengängen mitwirkt, eine direkte Zuordnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Lehramtsausbildung jedoch nicht erfolgt, intransparent. Angesichts des Anteils von 30% Lehramtsstudierenden ist die gegenwärtige Vertretung der Fachdidaktik mit zwei Professuren zudem sehr gering. Hier ist eine Aufstockung dringend angeraten, um eine dem Bedarf angemessene Proportion professoraler Lehre zu gewährleisten. 45 Ferner hat sich gezeigt, dass das SpAZ an der Hochschule zwar formal die Aufgaben eines Zentrums für Lehrerbildung übernimmt. Im Gegensatz zur üblichen Praxis an Universitäten ist jedoch keine systematische Beteiligung des SpAZ an Berufungskommissionen vorgesehen, um den Belangen der Lehramtsausbildung Gehör zu verschaffen. Insgesamt bleibt deshalb als eine dringende Forderung festzuhalten, dass die Vertretung der Interessen der Lehrerbildung an der Hochschule stärker institutionalisiert werden sollte, z.B. in Form eines/einer Rektoratsbeauftragten für Lehrerbildung. Das Qualitätssicherungssystem der Hochschule überzeugt in Bezug auf die Lehramtsteilstudiengänge. Innerhalb der DSHS arbeiten die verschiedenen Gremien gut und effektiv zusammen, die Verantwortlichkeiten sind eindeutig bestimmt, die Abläufe zielführend gestaltet. Die Weiterbildung der Lehrenden für die Lehre wird für sehr wichtig gehalten und Angebote dazu unterbreitet. Unklar geblieben ist, wo bzw. bei wem (in welchem Gremien) die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung neuer externer Vorgaben angesiedelt sind. Das Aufgreifen und Einspeisen neuer Themen ist stark personengebunden. Empfohlen wird, es an einer bestimmten Stelle institutionell als Aufgabe anzusiedeln. Der Prozess der Einarbeitung veränderter externer Vorgaben (z.B. KMK, AKR und Land NRW) in den Steuerungsprozess muss doch definiert werden. Zusammenfassend kommt die Gutachtergruppe zu dem Schluss, dass die Teilstudiengänge des Lehramtsstudiums zum Zeitpunkt des Verfahrens den aktuellen Kriterien des Akkreditierungsrates sowie den KMK- sowie – abgesehen von dem genannten Anpassungsbedarf – den landespezifischen Vorgaben für die Programmakkreditierung entsprechen. Es sollte jedoch ein Prozess für die Umsetzung von neuen externen Vorgaben festgelegt werden. Nach dem Verständnis des Ministeriums für Schule und Weiterbildung bietet § 11 Abs. 1 des Lehrerausbildungsgesetzes NW derzeit noch keine hinreichende Rechtsgrundlage dazu, Verfahren der Programmakkreditierung von Lehramtsstudiengängen durch Systemakkreditierungen bzw. hochschulinterne Qualitätssicherungsverfahren zu ersetzen. 46 IV. Überprüfung der Kriterien zur Systemakkreditierung D. Kriterium 1: Qualifikationsziele Die Hochschule hat für sich als Institution und für ihre Studiengänge ein Ausbildungsprofil definiert und veröffentlicht. Sie nutzt kontinuierlich Verfahren zur Überprüfung und Weiterentwicklung der Qualifikationsziele ihrer Studiengänge. Die Deutsche Sporthochschule Köln besitzt ein klares Qualitätsverständnis und hat für sich als monothematische Hochschule in den strategischen Leitlinien, dem Leitbild für Studium und Lehre sowie den Leitsätzen guter Lehre ein klares Ausbildungsziel definiert und veröffentlicht. Lediglich die Beziehungen zwischen den einzelnen Ebenen des institutionellen Zielsystems (Leitbild, strategische Leitlinien, Leitbild Studium und Lehre) sowie deren Umsetzung erscheinen unklar und sollten überprüft bzw. auf den neuesten Stand gebracht werden. Qualitätssicherung in Studium und Lehre scheint in der Hochschule bei allen Akteursgruppen als wichtiges Thema angekommen zu sein und auf allen Ebenen unterstützt zu werden. Durch die flächendeckende Einrichtung von StudiengangskoordinatorInnen ist zu erwarten, dass das Qualitätsverständnis auch für die Arbeit in den Instituten handlungsleitende Maxime ist. Außerdem sollten vor dem Hintergrund des von der DSHS selbst formulierten Anspruch zum Thema „Chancengleichheit und Diversity“ darüber hinaus – wie in Kapitel 3.1.1 ausgeführt – geprüft werden, ob und wie die entsprechenden Prozesse zum Gegenstand des Qualitätssicherungssystems gemacht werden können. Die DSHS verfügt über ein konsistentes System der Einhaltung und Überprüfung der Qualifikationsziele auf Studiengangs-, Modul- und Veranstaltungsebene, basierend v.a. auf den Lehrveranstaltungs- und Studiengangsevaluationen sowie den Absolventenstudien und externem Input aus dem Arbeitsmarkt. Die einzelnen Studiengänge verfügen über definierte Qualifikationsziele; diese sind bislang aber nur in informellen Dokumenten (Flyer, Homepage, Unterlagen zur Erstakkreditierung) festgehalten. Im Qualitätssicherungssystem muss zukünftig festgelegt werden, in welchem verbindlichen Dokument die Qualifikationsziele der Studiengänge verbindlich niedergelegt werden (z.B. im Modulhandbuch). Die Gutachtergruppe kommt zum dem Schluss, dass Kriterium 1 mit Einschränkungen erfüllt ist. Zur Erfüllung des Kriteriums konstatiert die Gutachtergruppe folgenden Veränderungsbedarf: Im Qualitätssicherungssystem muss festgelegt werden, in welchem Dokument die definierten Qualifikationsziele der Studiengänge verbindlich niedergelegt werden. E. Kriterium 2: Hochschulinterne Steuerung in Studium und Lehre Die Hochschule nutzt im Bereich Studium und Lehre kontinuierlich ein Steuerungssystem. Dieses sichert unter Berücksichtigung der Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen in der aktuellen Fassung die Festlegung konkreter und plausibler Qualifikationsziele der Studiengänge. Die Qualifikationsziele umfassen fachliche und überfachliche Aspekte, insbesondere wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung, die Befähigung, eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen, die Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung. Das System gewährleistet die Umsetzung der Qualifikationsziele und angestrebten Lernergebnisse in Studiengangkonzepte, die studierbar sind und das Erreichen des angestrebten Qualifikationsniveaus und Qualifikationsprofils gewährleisten. Hierzu gehören die realistische Einschätzung und Überprüfung der studentischen Arbeitsbelastung, Anwendung des ECTS, sachgemäße Modularisierung, adäquate Prüfungsorganisation, Beratungs- und Betreuungsangebote, Berücksichtigung der 47 Geschlechtergerechtigkeit und der besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Studierenden mit Kindern, von ausländischen Studierenden, Studierenden mit Migrationshintergrund und/oder aus sogenannten bildungsfernen Schichten und sowie Anerkennungsregeln für an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen gemäß der Lissabon Konvention und außerhochschulisch erbrachte Leistungen; die adäquate Durchführung der Studiengänge auf der Basis von qualitativ und quantitativ hinreichenden Ressourcen sowie Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung; die Übereinstimmung der Qualifikationsziele mit dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der ländergemeinsamen und landesspezifischen Strukturvorgaben und gegebenenfalls bestehenden Sonderregelungen für Studiengänge, die auf staatlich reglementierte Berufe vorbereiten die Berücksichtigung der Ergebnisse der internen Qualitätssicherung und die Beteiligung von Lehrenden und Studierenden, von AbsolventInnen und externen Expertinnen und Experten sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Berufspraxis bei der Entwicklung und Weiterentwicklung der Studiengänge. Im Falle von Studiengängen, die auf staatlich reglementierte Berufe hinführen, sind die entsprechenden Expertinnen und Experten zu beteiligen. Die Deutsche Sporthochschule nutzt im Bereich von Studium und Lehre kontinuierlich ein Steuerungssystem, das Qualifikationsziele und Lernergebnisse nach den geltenden Standards festlegt und grundsätzlich deren Umsetzung gewährleistet. Die Qualifikationsziele umfassen fachliche sowie überfachliche Aspekte, wie wissenschaftliche Befähigung, Employability und die Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung. Ein entsprechender Kenngrößen- und Indikatorenkatalog zur Umsetzung der Merkmale guter Lehre ist festgelegt. Das System gewährleistet die Umsetzung der Qualifikationsziele und angestrebten Lernergebnisse in Studiengangkonzepte, die studierbar sind und das Erreichen des angestrebten Qualifikationsniveaus und Qualifikationsprofils gewährleisten. Die Hochschule ist sich dabei insbesondere der Problematik der Formulierung kompetenzorientierter Ziele bzw. des kompetenzorientierten Prüfen bewusst und beschäftigt sich intensiv mit dem Thema. Davon konnten sich die GutachterInnen im Rahmen der Stichprobe zu diesem Thema überzeugen (vgl. Kapitel C1). Durch regelmäßige Workloaderfassungen (spätestens alle sieben Jahre) verfügt die DSHS über ein Verfahren zur Einschätzung der studentischen Arbeitsbelastung. Wie in Kapitel 3.3.1 dargestellt, hält die Gutachtergruppe die Zeitabstände bei den verschiedenen Evaluationsmaßnahmen jedoch teilweise für zu groß, da nicht alle Studierendenkohorten erfasst werden und Korrekturen/Anpassungen ggf. erst sehr spät erfolgen. Hier empfiehlt die Gutachtergruppe kürzere zeitliche Abstände. Die DSHS stellt eine sachgemäße Modularisierung und die Anwendung des ECTS sicher. In regelmäßigen (mind. halbjährlich) Modulleitertreffen sowie den Studiengangskollegien werden die Module inhaltlich und formal überprüft. Darüber hinaus sind innerhalb des Qualitätssicherungssystems Mechanismen vorhanden, die eine adäquate Prüfungsorganisation gewährleisten (vgl. dazu ausführlich: Kapitel 3.3.2). Die Unterstützung und Beratung von Studierenden ist in der Prozesslandkarte als einer der Kernprozesse für Studium und Lehre definiert. Wie in Kapitel 3.3.1 ausgeführt, verfügt die DSHS über ein umfangreiches fachliches und überfachliches Beratungsangebot. Dazu gehört auch ein umfassendes Beratungsprogramm für Studierende mit Kindern, ausländische Studierende, Studierende mit Behinderung und Studierende in besonderen Lebenslagen. Für Lehramtsstudierende wird eine eigene fachspezifische Studienberatung durch das SportlehrerInnen-Ausbildungs-Zentrum angeboten. Anerkennungsregeln für die an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen sind in den Prüfungsordnungen entsprechend der Lissabon Konvention geregelt. Noch nicht abgeschlossen ist die Regelung zur Anerkennung von außerhochschulisch erbrachten Leistungen, die bisher nur als 48 Kann-Option in den Prüfungsordnungen vorgesehen sind. Die Hochschule ist aber über die seit dem 01.01.2015 gültige Anforderung des Akkreditierungsrates zur Beauflagung im Rahmen der Studiengangsakkreditierung informiert und plant die Umsetzung. Die Personal- und Sachressourcen der DSHS sind für die adäquate Durchführung der derzeitigen Studiengänge ausreichend. Systematische Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung werden sowohl für neue Lehrende (Startsprung in die Lehre) als auch für das bestehende Stammpersonal (Fort- und Weiterbildung) durchgeführt. Durch die Überprüfung der Qualifikationsziele der Studiengänge durch die Abteilung HQ und die QVK wird die Übereinstimmung der Qualifikationsziele mit dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse sichergestellt. Davon konnte die Gutachtergruppe sich auch im Rahmen der Stichprobe überzeugen (vgl. dazu Kapitel C.1). Durch die Beteiligung von des Dezernats 1 (Studien-, Prüfungs- und Rechtsangelegenheiten), Justitiariat, Abteilung HQ und QVK wird sichergestellt, dass die Curricula den ländergemeinsamen und landesspezifischen Rahmenvorgaben entsprechen. Die Überprüfung der Einhaltung der KMK- Vorgaben erfolgt durch die Abteilung HQ im Rahmen der „Bologna-Konformitätsprüfung“. Bei der Entwicklung bzw. Reform von Studiengängen beteiligt die Hochschule alle relevanten Gruppen, wobei in einzelnen Studiengängen noch verbindlicher auf die Expertise von externen ExpertInnen sowie VertreterInnen der Berufspraxis und Studierenden zurückgegriffen werden muss. Sonderregelungen für Studiengänge, die auf staatlich reglementierte Berufe vorbereiten (hier: Lehramt) sind vorhanden. § 5 der OQM sieht die verbindliche Einbeziehung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landes NRW vor. Nach dem Verständnis des MSW bietet § 11 Abs. 1 des Lehrerausbildungsgesetzes NW derzeit jedoch noch keine hinreichende Rechtsgrundlage dazu, Verfahren der Programmakkreditierung von Lehramtsstudiengängen durch Systemakkreditierungen bzw. hochschulinterne Qualitätssicherungsverfahren zu ersetzen. Die Gutachtergruppe kommt zum dem Schluss, dass Kriterium 2 mit Einschränkungen erfüllt ist. Zur Erfüllung des Kriteriums konstatiert die Gutachtergruppe folgenden Veränderungsbedarf: Es muss sichergestellt werden, dass externe ExpertInnen und VertreterInnen der Berufspraxis sowie Studierende bereits bei der Entwicklung von Studiengängen verbindlich beteiligt werden. F. Kriterium 3: Hochschulinterne Qualitätssicherung Die Hochschule nutzt ein internes Qualitätssicherungssystem, das den Anforderungen der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education genügt. Das interne Qualitätssicherungssystem verfügt über personelle und sächliche Ressourcen, die Nachhaltigkeit gewährleisten. Es ist geeignet, die Wirksamkeit der hochschulinternen Steuerung im Bereich von Studium und Lehre zu beurteilen sowie die Sicherung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre zu gewährleisten. Es umfasst im Einzelnen die regelmäßige interne und externe Evaluation der Studiengänge unter Berücksichtigung der Studien- und Prüfungsorganisation, die regelmäßige Beurteilung der Qualität von Studium und Lehre durch die Studierenden, die Überprüfung der Kompetenz der Lehrenden in Lehre und Prüfungswesen bei der Einstellung sowie deren regelmäßige Förderung, die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung von Vorgaben der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen, verbindliche Verfahren für die Umsetzung von Empfehlungen und ein Anreizsystem. 49 Es gewährleistet die Beteiligung von Lehrenden und Studierenden, des Verwaltungspersonals, von AbsolventInnen und Vertreterinnen und Vertretern der Berufspraxis und stellt sicher, dass in ihrer Entscheidung unabhängige Instanzen (Personen) die Qualitätsbewertungen im Rahmen von internen und externen Evaluationen vornehmen. Die DSHS Köln verfügt über ein umfassendes und hochschulweites System zur internen Qualitätssicherung, das im „Atlas der Qualitätsgestaltung“ graphisch überschaubar zusammengefasst ist. Die Gutachtergruppe hat den Eindruck gewonnen, dass es den Anforderungen der European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education genügt. Wie in Kapitel 3.3.2 dargestellt, hat die Hochschule sich bereits frühzeitig mit den Anforderungen der Systemakkreditierung auseinandergesetzt und durch die Bereitstellung entsprechender Ressourcen eine gute und nachhaltige Basis für eine zielgerichtete, transparente und effektive Qualitätssicherung geschaffen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Abteilung für „Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement“ und deren Bedeutung im Prozess der internen Zertifizierung der Studiengänge positiv hervorzuheben. Die Ressourcen für die interne Qualitätssicherung erscheinen den GutachterInnen hinreichend aber auch notwendig, um die Wirksamkeit der hochschulinternen Steuerung im Bereich von Studium und Lehre zu beurteilen und die Sicherung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre über den Akkreditierungszeitraum zu gewährleisten. Eine regelmäßige interne und externe Evaluation der Studiengänge ist vorgesehen und – wie in Kapitel 3.3.1 dargestellt – in der OQM verbindlich geregelt. Die DSHS beschreibt zwei geschlossene und miteinander verknüpfte Evaluationsregelkreise auf Ebene der Lehrveranstaltungen und der Studiengänge um eine kontinuierliche Beobachtung der Lehrqualität, die Entwicklung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen sowie die allmähliche Etablierung eines konsistenten Qualitätsverständnisses an der Hochschule sicherzustellen. Dazu gehört auch eine interne Erst- Zertifizierung sowie Re-Zertifizierung der Studiengänge, in deren Rahmen nach einer erfolgreichen Systemakkreditierung das Siegel des Akkreditierungsrates vergeben werden soll. Die regelmäßige Überprüfung der Einhaltung von Vorgaben der Kultusministerkonferenz und des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen ist damit gewährleistet; am Beispiel der lehramtsbezogenen Stichprobe ist jedoch deutlich geworden, dass noch nicht klar geregelt ist, an welcher Stelle die Verantwortlichkeiten für die Umsetzung neuer bzw. veränderter externer Vorgaben institutionell angesiedelt sind. Der Prozess zur Einarbeitung neuer Vorgaben in den Steuerprozess ist noch zu definieren. Außerdem ist der Gutachtergruppe im Verfahren nicht ganz klar geworden, wie in Fällen verfahren wird, in denen es Unstimmigkeiten zwischen den evaluierten Bereichen/Personen und dem QM vorliegen. Hierzu sollten entsprechende Eskalationsstufen und festgelegte Verantwortlichkeiten für finale Entscheidungen festgelegt werden. Externe GutachterInnen (FachwissenschaftlerInnen, VertreterInnen der Berufspraxis etc.) werden über Peer-Review-Verfahren eingebunden, deren Rückmeldungen in einem anschließenden internen Workshop diskutiert werden und in dem ein verbindliches Follow-Up erarbeitet werden soll. Die GutachterInnen vermissen in diesem Zusammenhang ein verbindliches Verfahren für die Umsetzung von Maßnahmen und Empfehlungen bzw. Ergebnissen aus der internen Qualitätssicherung. Insbesondere in Bezug auf die Re-Zertifizierung ist noch nicht dokumentiert, auf welcher Basis die Hochschulleitung unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien über die interne Akkreditierung eines Studiengangs entscheidet (vgl. Kapitel 3.3.3). Die Hochschule muss außerdem sicherstellen, dass die externen Evaluationen unter Berücksichtigung der Studien- und Prüfungsorganisation durchgeführt werden, d.h. es muss dafür Sorge getragen werden, dass sich die externen Peers auch tatsächlich mit den akkreditierungsrelevanten fachlichen Fragen und Kriterien befassen (z.B. durch entsprechende Leitfäden, Agendas oder Kriterienkataloge). 50 Außerdem fehlen für die Berufung der Externen bislang verbindliche Auswahlkriterien, die sicherstellen, dass die Externen ihre Qualitätsbewertungen unabhängig vornehmen können. Wie in den Kapiteln 3.2.1 und 3.3.1 dargestellt, ist die systematische und regelhafte Beteiligung von AbsolventInnen, Lehrenden und des Verwaltungspersonals an der Qualitätssicherung im Bereich Studium und Lehre gewährleistet. VertreterInnen der Berufspraxis werden – wie in der Richtlinie zur Evaluation und Re-Zertifizierung eines Studiengangs festgeschrieben – im Rahmen der Studiengangsevaluationen einbezogen. Auch die Studierenden werden systematisch und regelhaft an den Qualitätssicherungsaktivitäten beteiligt. Darüber hinaus empfiehlt die Gutachtergruppe für den gesamten Prozess der Implementierung und Zertifizierung von Studiengängen, die Teilnahme von studentischen TeilnehmerInnen zumindest mit beratender Funktion verpflichtend zu machen. Die Rückkopplung der Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation an die Studierenden ist im Qualitätssicherungssystem vorgesehen; erfolgt jedoch noch nicht flächendeckend. Hier gab es Diskrepanzen zwischen den Ausführungen der Lehrenden und der Wahrnehmung der im Rahmen der Begehung befragten Studierenden. Die Hochschulleitung muss Sorge dafür tragen, dass die Umsetzung dieser hochschulinternen Vorgabe auch tatsächlich erfolgt. Eine Überprüfung der Kompetenz der Lehrenden in Lehre und Prüfungswesen erfolgt nicht nur bei der Einstellung sondern erfolgt – wie in Kapitel 3.3.2 dargestellt, auch studiengangsbezogen. In diesem Zusammenhang ist das Fort- und Weiterbildungsangebot der DSHS zu nennen, welches, wie in Kapitel 3.3.2 beschrieben, auch noch weiter ausgebaut werden soll. Ein Anreizsystem ist über die Vergabe von Lehrpreisen, wie in Kapitel 3.2.2 beschrieben, vorhanden. Zum Aufbau des Anreizsystems für „Gute Lehre“ werden die vom Land zur Verfügung Qualitätsverbesserungsmittel verwendet. Die Gutachtergruppe kommt zum dem Schluss, dass Kriterium 3 mit Einschränkungen erfüllt ist. Zur Erfüllung des Kriteriums konstatiert die Gutachtergruppe folgenden Veränderungsbedarf: Der Prozess zur Einarbeitung veränderter externer Vorgaben ist zu definieren Die Hochschule muss sicherstellen, dass die externen Evaluationen unter Berücksichtigung der Studien- und Prüfungsorganisation durchgeführt werden, d.h. es muss sichergestellt werden, dass sich die Peers auch tatsächlich mit den akkreditierungsrelevanten fachlichen Fragen und Kriterien befassen (z.B. durch entsprechende Leitfäden, Agendas oder Kriterienkataloge). Für die Berufung der Externen sind verbindliche Auswahlkriterien vorzulegen, die sicherstellen, dass die Externen ihre Qualitätsbewertungen unabhängig vornehmen können Es ist verbindlich zu dokumentieren, auf welcher Basis die Hochschulleitung unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien über die interne Akkreditierung eines Studiengangs entscheidet. Ein verbindliches Verfahren für die Umsetzung von Maßnahmen und Empfehlungen bzw. Ergebnissen aus der internen Qualitätssicherung (inkl. Fristen für die Umsetzung von Maßnahmen und der Maßnahmenverfolgung) ist zu dokumentieren. Die Hochschulleitung muss Sorge dafür tragen, dass die Umsetzung der hochschulinternen Vorgabe zur Rückkopplung der Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation an die Studierenden auch tatsächlich erfolgt. 51 G. Kriterium 4: Berichtssystem und Datenerhebung Die Hochschule nutzt ein internes Berichtssystem, das die Strukturen und Prozesse in der Entwicklung und Durchführung von Studiengängen sowie die Strukturen, Prozesse und Maßnahmen der Qualitätssicherung, ihre Ergebnisse und Wirkungen dokumentiert. Die deutsche Sporthochschule Köln besitzt und nutzt ein internes Berichtssystem. In der Ordnung für Qualitätsmanagement erfolgt die verbindliche Festlegung von Zielen, Verantwortlichkeiten, Planungs- und Umsetzungsprozessen, Ergebnisdarstellung und -verwendung sowie das Follow-Up für die einzelnen QM-Instrumente. Der Atlas der Qualitätsgestaltung dokumentiert das hohe Niveau der Qualitätssicherung in vorbildlicher Weise und bietet einen umfassenden, transparenten und systematischen Überblick über die Lehrorganisation und die einzelnen Qualitätssicherungsprozesse. Darüber hinaus stellt das interne Qualitätssicherungssystem umfassende quantitative und qualitative Daten und Informationen zur Steuerung der Qualität von Studium und Lehre bereit. Hauptgrundlage der internen Akkreditierung/Zertifizierung bieten beispielsweise der SGL-Report und der Fakten- Report, welche in den Selbstreports der Studiengänge Eingang finden. Das die Gutachten bisher eine unterschiedliche Qualität an Struktur und Qualität aufweisen, hat die Hochschule erkannt und stellt diesen Mangel durch Leitfäden und Vorlagen ab. Aus Sicht der Gutachtergruppe hat die Hochschule im Verfahren unter Beweis gestellt, dass sie ein lernendes System besitzt. Der Prozess der Datenerfassung und Datenverarbeitung ist in den Augen der GutachterInnen einwandfrei. Die Strukturen und Prozesse der Qualitätssicherung sind gut und verbindlich im Atlas der Qualitätsgestaltung niedergelegt. Gerade dieser Atlas dokumentiert in einem Handbuch alle relevanten Prozesse der Qualitätssicherung und bietet für neue Mitglieder an der Hochschule einen perfekten Überblick. Die Ergebnisse sind in vielfältiger Weise dokumentiert, z.B. im QM-Report. Optimierungspotential sieht die Gutachtergruppe im Hinblick auf das Dokumentenmanagement, insbesondere auf der dezentralen Ebene. Hierbei gibt es an der Hochschule zahlreiche Insellösungen, welche den Zugriff und Transparenz als Gesamtsystem für den Bereich QM erschweren. Ein Ansatz dieses zu lösen, könnte ein zentrales Dokumentenmanagementsystem sein. Die Gutachtergruppe kommt zum dem Schluss, dass Kriterium 4 erfüllt ist. H. Kriterium 5: Zuständigkeiten Die Entscheidungsprozesse, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Steuerungssystem für Studium und Lehre und im internen Qualitätssicherungssystem sind klar definiert und hochschulweit veröffentlicht. Die Deutsche Sporthochschule Köln hat – wie in Kapitel 3.2.1 dargestellt – die Prozessverantwortlichkeiten der einzelnen FunktionsträgerInnen und Gremien in der OQM verbindlich geregelt. Für jeden Hauptprozess sind AnsprechpartnerInnen definiert, die durch die übergreifende „Steuerungsgruppe Prozesse“ unterstützt werden. Eine zentrale Rolle kommt der Abteilung für „Hochschulentwicklung und Qualitätsmanagement“ zu, die u.a. die Durchführung der im Atlas der Qualitätsgestaltung beschriebenen Prozesse sicherstellt. Das interne Qualitätssicherungssystem ist auf der Homepage der Hochschule dokumentiert und öffentlich zugänglich. Darüber hinaus werden regelmäßig Qualitätsberichte veröffentlicht. Somit ist festzustellen, dass Entscheidungsprozesse, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Steuerungssystem für Studium und Lehre und im internen Qualitätssicherungssystem klar definiert und hochschulweit veröffentlicht sind. Die Gutachtergruppe kommt zum dem Schluss, dass Kriterium 5 erfüllt ist. 52 I. Kriterium 6: Dokumentation Die Hochschule unterrichtet mindestens einmal jährlich die für Studium und Lehre zuständigen Gremien und darüber hinaus in geeigneter Weise die Öffentlichkeit sowie den Träger der Hochschule und ihr Sitzland über Verfahren und Resultate der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich von Studium und Lehre. Für die Dokumentation der Verfahren und Resultate der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich von Studium und Lehre hat die DSHS einige innovative Instrumente entworfen, die parallel zum Einsatz kommen und von denen einige aus Sicht der Gutachtergruppe Vorbildcharakter haben. Für die hochschulinterne Veröffentlichung von Protokollen der verschiedenen Gremien wird das Intranet genutzt. Die Hochschulleitung wird jährlich auf einer Sondersitzung von der Abteilung HQ über die Aktivitäten im QM unterrichtet. Die Abteilung HQ erstellt jährlich einen Statusbericht für den Hochschulrat. Zu den einzelnen Studiengängen werden jährlich so genannte Studiengangsfaktenblätter herausgegeben. Darüber hinaus bietet der QM-Report im Zweijahresrhythmus eine sehr gute Übersicht über die bisherigen Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen auf Studiengangsebene und stellt gleichzeitig eine systematische Zusammenfassung über die Steuerung einzelner Qualitätssicherungsaktivitäten und über Aktivitäten zur kontinuierlichen Verbesserung dar. Die Gutachtergruppe hebt positiv hervor, dass die bisher vorliegenden Reports durchaus auch selbstkritische Analysen sowie die damit verbundenen Handlungsstrategien beinhalten. Die Information des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein- Westfalen erfolgt jährlich durch die Ziel- und Leistungsvereinbarungen und den Fortschrittsbericht, welcher detailliert Auskunft über Optimierungen, Ergebnisse von Evaluationen, die Arbeit der relevanten Gremien sowie die Verwendung von Mitteln im Bereich Studium und Lehre gibt. Mit dem aktuellen Webportal wird das Qualitätssicherungssystem der Hochschule effektiv nach außen visualisiert. Die Qualitätsmanagementseiten geben so auch für die interessierte Öffentlichkeit detailliert Aufschluss über die aktuellsten Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen, der AbsolventInnenbefragung, und des Studienqualitätsmonitors. Außerdem können Informationen zur Zertifizierung bzw. Re-Zertifizierung, den Qualitätszielen und zum Projekt Systemakkreditierung aufgerufen werden, was aus Sicht der Gutachtergruppe sehr effektiv zur Transparenz und Erfüllung von Rechenschaftsverpflichtungen beiträgt. Die Gutachtergruppe kommt zum dem Schluss, dass Kriterium 6 erfüllt ist. J. Kriterium 7: Kooperationen Beteiligt oder beauftragt die Hochschule andere Organisationen im Bereich von Studium und Lehre, stellt sie durch geeignete Maßnahmen die Qualität der betreffenden Studiengänge und ihre kontinuierliche Verbesserung sicher. Umfang und Art bestehender Kooperationen mit anderen Hochschulen, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen sind beschrieben und die der Kooperation zu Grunde liegenden Vereinbarungen dokumentiert. Die DSHS verfügt über ein breites Netz langjähriger nationaler und internationaler Kooperationspartner sowohl im akademischen Bereich (ERASMUS) als auch in verschiedenen Berufsfeldern, die durch Kooperationsverträge geregelt und verstetigt sind. Den Studierenden bietet sich damit ein breites Spektrum für Studienaustauschprogramme und berufsfeldqualifizierende Praktika. Gemeinsame Studienprogramme mit ausländischen Hochschulen (Joint Programmes) werden nach Angaben der DSHS nicht angeboten. In einzelnen Masterprogrammen besteht die Option zum Erwerb eines Doppelabschlusses (Double Degree), die in § 21 der 7. Änderungssatzung der Prüfungsordnung 53 für die sportwissenschaftlichen Masterstudiengänge (vom 21.10.2014) geregelt ist. Studien- und Prüfungsleistungen, die wie vorgesehen für den Doppelabschluss an einer Kooperationshochschule erbracht werden, werden demnach vollständig und ohne Gleichwertigkeitsprüfung anerkannt. Die Gutachtergruppe kommt zum dem Schluss, dass Kriterium 7 erfüllt ist. V. Akkreditierungsempfehlung der Gutachterinnen und Gutachter Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen empfehlen die Gutachterinnen und Gutachter der zuständigen Akkreditierungskommission von AQAS, die Systemakkreditierung der Deutschen Sporthochschule Köln auszusprechen und diese mit den folgenden Auflagen zu verbinden: 1. Im Qualitätssicherungssystem muss festgelegt werden, in welchem Dokument die definierten Qualifikationsziele der Studiengänge verbindlich niedergelegt werden. 2. Es muss sichergestellt werden, dass externe ExpertInnen und VertreterInnen der Berufspraxis sowie Studierende bereits bei der Entwicklung von Studiengängen verbindlich beteiligt werden. 3. Für die Berufung der Externen sind verbindliche Auswahlkriterien vorzulegen, die sicherstellen, dass die Externen ihre Qualitätsbewertungen unabhängig vornehmen können. 4. Es ist ein Prozess zur verbindlichen Einarbeitung neuer externer Vorgaben (z.B. KMK, AKR und Land NRW) zu definieren 5. Die Hochschule muss sicherstellen, dass die externen Evaluationen unter Berücksichtigung der Studien- und Prüfungsorganisation durchgeführt werden, d.h. es muss sichergestellt werden, dass sich die Peers auch tatsächlich mit den akkreditierungsrelevanten fachlichen Fragen und Kriterien befassen werden (z.B. durch entsprechende Leitfäden, Agendas oder Kriterienkataloge). 6. Es ist verbindlich zu dokumentieren, auf welcher Basis die Hochschulleitung unter Berücksichtigung aller relevanten Kriterien über die interne Akkreditierung eines Studiengangs entscheidet. 7. Ein verbindliches Verfahren für die Umsetzung von Maßnahmen und Empfehlungen bzw. Ergebnissen aus der internen Qualitätssicherung (inkl. Fristen für die Umsetzung von Maßnahmen und der Maßnahmenverfolgung) ist zu dokumentieren. Auch fachliche Monita müssen zu Auflagen führen können. 8. Die Hochschulleitung muss Sorge dafür tragen, dass die Umsetzung der hochschulinternen Vorgabe zur Rückkopplung der Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation an die Studierenden auch tatsächlich erfolgt. Zur Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems werden darüber hinaus die folgenden Empfehlungen gegeben: 1. Es wird empfohlen, dass die Beziehungen zwischen den einzelnen Ebenen des institutionellen Zielsystems (Leitbild, strategische Leitlinien, Leitbild Studium und Lehre) sowie deren Umsetzung überprüft und aktualisiert werden. 2. Vor dem Hintergrund des von der DSHS selbst formulierten Anspruchs zum Thema „Chancengleichheit und Diversity“ sollte geprüft werden, ob und wie die entsprechenden Prozesse zum Gegenstand des QM gemacht werden können. 54 3. Die Zeitabstände der verschiedenen Evaluationsmaßnahmen (spätestens alle 7 Jahre) sollte verkürzt werden, da mit der derzeitigen Regelung nicht alle Studierendenkohorten erfasst werden und Korrekturen/Anpassungen ggf. erst sehr spät erfolgen. 4. Für Fälle von Unstimmigkeiten zwischen den evaluierten Bereichen/Personen und dem QM sollten entsprechende Eskalationsstufen und festgelegte Verantwortlichkeiten für finale Entscheidungen festgelegt werden. 5. Es wird empfohlen, für den gesamten Prozess der Implementierung und Zertifizierung von Studiengängen, die Teilnahme von studentischen TeilnehmerInnen zumindest mit beratender Funktion verpflichtend zu machen. 6. Es wird empfohlen, das Dokumentenmanagement, insbesondere auf der dezentralen Ebene, zu optimieren.