home Startseite arrow_back zurück

  • Intranet für Studierende und Mitarbeitende

  • north_east Forschungsinformationssystem (FIS)

  • north_east Jobbörse

  • north_east Mensa

  • north_east mySpoho

  • Personenverzeichnis

  • north_east Spohoshop

  • Zentralbibliothek
home Startseite arrow_back zurück

  • Universität

    • Universität

    • Profil

      • Profil

      • Porträt

      • Unser Leitbild

      • Zahlen und Fakten

      • Auszeichnungen und Preise

      • Gleichstellung und Diversität

        • Gleichstellung und Diversität

        • Karriereförderung für Frauen

      • Nachhaltigkeit und Umweltschutz

      • International

        • International

        • Hochschulpartnerschaften

      • Partnerschaften und Kooperationen

        • Partnerschaften und Kooperationen

        • Kooperationsmöglichkeiten

    • Organisation

      • Organisation

      • Hochschulleitung

        • Hochschulleitung

        • Das Rektorat

          • Das Rektorat

          • Amtliche Mitteilungen

        • Der Senat

        • Der Hochschulrat

      • Verwaltung und Stabsstellen

      • Organe und Gremien

        • Organe und Gremien

        • Universitätskommissionen

        • Gleichstellungskommission

        • Nachhaltigkeitskommission

        • Ethikkommission

        • Prüfungsausschüsse

        • Promotionsausschuss

        • Habilitationsausschuss

      • Institute und wissenschaftliche Einrichtungen

      • Anlaufstellen und Services

        • Anlaufstellen und Services

        • Ambulanz

        • Career Service

        • Familienservice

        • Gästehaus

        • InfoPoint

        • International Office

        • Marketing

          • Marketing

          • Spohoshop

        • Presse und Kommunikation

        • Prüfungsamt

        • Studienberatung

        • Studierendensekretariat

        • Zentrale Betriebseinheit Informationstechnologie

      • Personenverzeichnis

    • Die Uni als Arbeitgeberin

      • Die Uni als Arbeitgeberin

      • Unsere Stellenangebote

      • Praktikum

        • Praktikum

        • Übersicht Praktikumsstellen

      • Personalentwicklung

      • Gesundheitsmanagement

    • Campusleben

      • Campusleben

      • Sport und Kultur

      • Wohnen und Übernachten

    • Newsroom

      • Newsroom

      • Podcast

        • Podcast

        • Wissenschaftspodcast Eine Runde mit

        • Studierendenpodcast Auszeit

      • Termine & Veranstaltungen

      • Meldungen

        • Meldungen

        • Pressemitteilungen

      • Publikationen

        • Publikationen

        • Campusmagazin ZeitLupe

          • Campusmagazin ZeitLupe

          • Sport und Ernährung

          • Olympische Spiele in Köln?

          • Gefahr im Gedränge

          • Darts - Ist das wirklich Sport?

        • Jahresbericht KOMPAKT

        • ZSLS

          • ZSLS

          • Hinweise für Autor*innen

          • Aktuelles

          • Impressum

      • Presseverteiler

      • Proband*innennewsletter

      • Pressespiegel

  • Studium

    • Studium

    • Vor dem Studium

      • Vor dem Studium

      • Veranstaltungen für Studieninteressierte

      • Bachelorstudium

        • Bachelorstudium

        • Sport- und Bewegungsvermittlung in Freizeit- und Breitensport

        • Sport und Gesundheit in Prävention und Therapie

        • Sportjournalismus

        • Sportmanagement und Sportkommunikation

        • Sport und Leistung

      • Masterstudium

        • Masterstudium

        • M.Sc. Sporttourismus und Destinationsmanagement

        • M.A. Sport-, Medien- und Kommunikationsforschung

        • M.Sc. Sport- und Bewegungstherapie, Prävention und bewegungsbezogene Gesundheitsforschung

        • M.Sc. Leistung, Training und Coaching im Spitzensport

        • M.Sc. Human Technology in Sports and Medicine

        • M.Sc. Psychology in Sport and Exercise

        • M.Sc. Sport Management

        • M.A. International Sport Development and Politics

      • Lehramtsstudium

        • Lehramtsstudium

        • Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

        • Lehramt an Grundschulen

        • Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen

        • Lehramt an Berufskollegs

        • Lehramt für sonderpädagogische Förderung

      • Weiterbildendes Master­studium

        • Weiterbildendes Master­studium

        • Führungskompetenz und Management im Spitzensport

          • Führungskompetenz und Management im Spitzensport

          • Voraussetzungen und Bewerbung

        • Olympic Studies

          • Olympic Studies

          • Voraussetzungen und Bewerbung

          • Curriculum & Module

        • M.A. Spielanalyse

          • M.A. Spielanalyse

          • Voraussetzungen und Bewerbung

        • Tanz – Vermittlung, Forschung, künstlerische Praxis

          • Tanz – Vermittlung, Forschung, künstlerische Praxis

          • Zugangsvoraussetzungen, Bewerbung & Gebühren

        • Sport, Bewegung und Ernährung

          • Sport, Bewegung und Ernährung

          • Voraussetzungen und Bewerbung

        • Sportphysiotherapie

          • Sportphysiotherapie

          • Zugangsvoraussetzungen, Bewerbung und Gebühren

        • Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in Organisationen

      • Campustag

      • Bewerbung

      • Voraussetzungen

        • Voraussetzungen

        • Eignungstest

        • Übetage

      • Immatrikulation

      • Studieren in besonderen Lebenslagen

        • Studieren in besonderen Lebenslagen

        • Studieren mit Kind oder Pflegeaufgaben

        • Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

      • Studium und Spitzensport vereinen

      • Study@GSU

      • Gasthörerschaft

    • Während des Studiums

      • Während des Studiums

      • Veranstaltungen für Studierende

      • Anerkennung und Studiengangswechsel

      • Rückmeldung

      • Exmatrikulation

      • Next Career

    • Nach dem Studium

      • Nach dem Studium

      • Absolvent*innenfeier

      • Career Fitness Program

        • Career Fitness Program

        • Veranstaltungen

      • themenwochen

      • Alumni-Netzwerk

    • Studienstart Bachelor und Lehramt

    • Studienstart Master

    • Weiterbildung

    • In Köln studieren

      • In Köln studieren

      • Studienfinanzierung

        • Studienfinanzierung

        • Deutschlandstipendium

        • NRW-Sportstiftungs-Stipendium

    • Qualität in Studium und Lehre

      • Qualität in Studium und Lehre

      • Qualitätsmanagement

      • Feedback in Studium & Lehre

      • Lehrpreise und Förderprogramme

  • Forschung

    • Forschung

    • Forschungskultur

    • Institute und wissenschaftliche Einrichtungen

    • Wissenschaftliche Laufbahn

      • Wissenschaftliche Laufbahn

      • Promotion

        • Promotion

        • Promotionsstudium

      • Postdocs & Karriereentwicklung

      • Habilitation & Tenure Track

      • Professur

      • Interne Förderprogramme

    • Forschungs­management

      • Forschungs­management

      • Forschungsförderung

      • Forschungsinfrastruktur

      • Forschung international

      • Fit für Forschung und Transfer

      • Studien & Befragungen

        • Studien & Befragungen

        • Teilnehmende für eine Studie mit trans* Personen gesucht

        • Teilnehmende für Long-COVID-Studie gesucht

        • Wissenschaftliche Studie zu Ecdysteron, Muskelaufbau und Kraftentwicklung

        • Wie beeinflussen deine Zyklussymptome deine sportliche Leistungsfähigkeit und Trainingsbeteiligung?

        • Exoskelett-Forschung an der Deutschen Sporthochschule Köln

        • LEAP-Studie

        • Vorhersage der Sauerstoffaufnahme

        • Mechanoprotektive Mechanismen im Skelettmuskel

        • VR-Bewegungstraining

        • Golfen trotz Rückenschmerzen?

        • Relatives Energiedefizit im Sport (REDs)

        • Bewegung, Omega-3 und Curcumin

  • Transfer

    • Transfer

    • Innovationen aus der Forschung

      • Innovationen aus der Forschung

      • Transferberatung & Coaching

      • Transferförderung & Programme

      • Erfindungen, Patente & Schutzrechte

      • Transferprojekte & Initiativen

        • Transferprojekte & Initiativen

        • Sport und Schwangerschaft

        • mentaltalent

        • MentalGestärkt

        • Kinderonko

        • Schulsportlandschaft

          • Schulsportlandschaft

          • Podcast der Schulsportlandschaft

          • Videos & Kurzfilme

          • Tipps für den Schulalltag

          • Forschung, Projekte & Buchtipps

          • Fortbildungen & Veranstaltungen

          • Gimmicks

    • Gründung & Start-ups

      • Gründung & Start-ups

      • Gründungsberatung

      • Angebote & Förderungen

        • Angebote & Förderungen

        • StarS-Kader

        • Gateway EM*power

        • DSHS-Ideathlon

      • Unsere Start-ups

    • Weiterbildungsangebote
Filtern nach
Seiten close Person close News close Event close

4221 Ergebnisse
  • Relevanz
  • Alphabetisch
  • Erstellungsdatum

  • INOEK_Band_19_Klimatologische_Analyse_der_Schneesicherheit_deKlos.pdf

  • FAQ-Master.pdf
    FAQs zur Master-Onlinebewerbung 2026 für Bewerber*innen aus Deutschland oder der EU 1 Stand: November 2025 Wann bewerbe ich mich? Studienbewerber*innen aus Deutschland und EU-Mitgliedsstaaten (einschließlich Norwegen, Island und Liechtenstein), können sich ab dem 01.06.2026 bis einschließlich 15.07.2026 online bewerben. Bitte beachten Sie, dass es für Bewerber*innen aus NON-EU-Staaten gesonderte Bewerbungsfristen gibt. Weitere Informationen (auf Englisch) erhalten NON-EU-Bewerber*innen beim International Office der DSHS Köln unter: https://www.dshs-koeln.de/english/studying-structure/full-time- studies/application-process/application-master/ Wie bewerbe ich mich? Die Bewerbung auf die Masterstudiengänge findet ausschließlich online statt. Unter https://www.dshs-koeln.de/studium/studieneinstieg/bewerbung/master finden Sie den entsprechenden Link zu unserem Bewerbungsportal mySpoho. Dort müssen Sie sich zunächst einen Bewerbungs-Account anlegen, indem Sie sich registrieren. Anschließend können Sie alle notwendigen Bewerber*innendaten eingeben, Ihre Bewerbungsunterlagen als PDF-Dokument hochladen und Ihre Bewerbungsanträge abgeben. Tipp: Falls Sie mehrere Nachweise haben (z.B. Praktika), dann fassen Sie diese Nachweise in einer PDF zusammen. Hinweis für DSHS-Bewerber*innen: Wenn Sie bereits an der DSHS Köln eingeschrieben sind und demnächst Ihr Bachelorstudium abschließen, bewerben Sie sich über Ihren Studierendenaccount auf mySpoho (Mein Studium → Studienbewerbung). Eine Neu-Registrierung ist nicht notwendig! Wann endet die Bewerbungsfrist? Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2026/27 endet am 15.07.2026 um 23:59 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen hochgeladen und Ihre Bewerbungsanträge im Campusmanagementportal mySpoho abgeschickt haben. Bewerbungen sind nach dem Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr möglich! Bewerbungsanträge, die bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschickt wurden, werden ausnahmslos vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen (Ausschlussfrist). Tipp: Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Abgabe ihrer Bewerbungsanträge ein. Kann ich meine im Antrag angegebenen Daten und hochgeladenen Unterlagen ändern bzw. bearbeiten? Sofern Sie ihre Bewerbungen noch nicht abgeschickt haben, können Sie jederzeit Änderungen vornehmen. Nachdem Sie Ihren Antrag online abgegeben (eingereicht) haben, erhält Ihr Bewerbungsantrag den Status „eingegangen“. Solange der Antragsstatus auf „eingegangen“ steht, könn(t)en Sie Ihre Daten noch bearbeiten, indem Sie Ihren Antrag zurückziehen und neu einreichen (fristgerecht). Bitte beachten Sie, dass dies natürlich nur vor dem Ende der Bewerbungsfrist möglich ist. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist sind keine Änderungen mehr möglich. Sobald der Status sich ändert (z.B. „in Bearbeitung“ wenn ein*e Mitarbeiter*in des Studierendensekretariats Ihren Antrag gerade prüft), können Sie nicht mehr eigenständig Änderungen vornehmen, sondern nur indem Sie sich per Mail an masterbewerbung@dshs-koeln.de wenden. https://www.dshs-koeln.de/english/studying-structure/full-time-studies/application-process/application-master/ https://www.dshs-koeln.de/english/studying-structure/full-time-studies/application-process/application-master/ https://www.dshs-koeln.de/studium/studieneinstieg/bewerbung/master mailto:masterbewerbung@dshs-koeln.de FAQs zur Master-Onlinebewerbung 2026 für Bewerber*innen aus Deutschland oder der EU 2 Stand: November 2025 Was mache ich, wenn mein Studienabschlusszeugnis bis zum Bewerbungsschluss (15.7.) noch nicht vorliegt? Als vorläufiger Nachweis über die bereits erbrachten Studienleistungen, sollte bis zum Ende der Bewerbungsfrist ein aktueller Notenspiegel, bzw. Leistungsnachweis (z.B. Transcript of Records) hochgeladen werden. Das Studienabschlusszeugnis, bzw. die Studienabschlussbescheinigung Ihres Prüfungsamtes kann bis zum 31.08.2026 nachgereicht werden. Nachgereichte Zeugnisse und Nachweise müssen als PDF-Datei (max. 10 MB) per Mail an masterbewerbung@dshs-koeln.de gesendet werden. Eine postalische Einsendung ist nicht vorgesehen. Hinweis für DSHS-Bewerber*innen - Sofern die Thesis Ihre letzte Prüfungsleistung im sportwissenschaftlichen Bachelorstudium bildet und Sie diese bis 15. Juni 2026 erfolgreich im Prüfungsamt abgeben/hochladen, wird die Möglichkeit zur fristgerechten Bewerbung auf die Masterstudienplätze der Deutschen Sporthochschule Köln von Hochschulseite gewährleistet. Eine spätere Abgabe schließt eine fristgerechte Bewerbung nicht aus. Die Abschlussnote muss aber bis zum 31. August 2026 in der Verwaltung eingehen. Ggf. müssen Studierende die zeitliche Abfolge mit den Gutachtern im Vorfeld abstimmen. Kann ein alternativer Nachweis über den Studienabschluss eingereicht werden? Ja. Eine Bescheinigung, z.B. Ihres Prüfungsamtes, die zwingend nachfolgende Angaben enthalten muss, wird auch akzeptiert: • Endgültige (unveränderliche) Gesamt- bzw. Abschlussnote, • einen Nachweis, dass das Studium zu 100% absolviert wurde (z.B. 180 ECTS). Bitte beachten Sie, dass eine Teilnahme am Zulassungsverfahren mit einer vorläufigen Note nicht möglich ist! Es gibt keine Ausnahme von dieser Regelung! Welche Unterlagen muss ich als PDF hochladen? a) Zeugnis über den Studienabschluss, Transcript of Records, Notenspiegel oder eine Abschlussbescheinigung Ihres Prüfungsamtes b) Ein Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für Bewerber*innen aus nicht- deutschsprachigen Ländern (z.B. DSH-2) ist für Bewerber*innen für die deutschsprachigen Master-Studiengänge notwendig. c) Bewerber*innen für die englischsprachigen Master-Studiengänge müssen besondere Englischkenntnisse der Testverfahren TOEFL, IELTS oder Cambridge Certificate mit dem Sprachniveau C1 nach Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen. d) Lebenslauf Bitte beachten Sie: • Bewerber*innen für die englischsprachigen Master-Studiengänge müssen ihren Lebenslauf zwingend auf Englisch verfassen (Ausschlusskriterium!) e) Persönliches Motivationsschreiben, in dem Sie Ihr akademisches Interesse an den Forschungsschwerpunkten des gewählten Studiengangs erläutern und Ihre besondere persönliche Eignung für das gewählte Studium, sowie Ihre angestrebten beruflichen Ziele darstellen. mailto:masterbewerbung@dshs-koeln.de FAQs zur Master-Onlinebewerbung 2026 für Bewerber*innen aus Deutschland oder der EU 3 Stand: November 2025 Bitte beachten Sie: • Bewerber*innen für die englischsprachigen Master-Studiengänge müssen ihr Motivationsschreiben zwingend auf Englisch verfassen (Ausschlusskriterium!) Optionale Nachweise: f) Nachweis wissenschaftlich erbrachter Leistungen (z.B. Mitarbeit an Forschungsprojekten, Publikationen, etc.) g) Nachweis über berufspraktische Erfahrungen (z.B. Arbeitszeugnisse, Zwischenzeugnisse, Praktikumszeugnisse, Auslandsaufenthalte u. ä.) h) Nachweis über sportpraktische Erfahrungen (z.B. Trainer*innenscheine) Bitte fassen Sie optionale Nachweise in eine PDF-Datei zusammen und laden Sie dieses im entsprechenden Upload-Bereich hoch. Welcher Sprachnachweis über besondere Englischkenntnisse wird für die englischsprachigen Master-Studiengänge benötigt? Für die englischsprachigen Studiengänge müssen folgende besonderen Englischkenntnisse nachgewiesen werden: • TOEFL iBT (≥ 95 Punkte) • IELTS (≥ 7 Punkte) • Cambridge Certificate (CAE) Der Sprachnachweis kann bis zum 31.08.2026 nachgereicht werden! Nachgereichte Sprachnachweise müssen als PDF-Datei (max. 10MB) per Mail an masterbewerbung@dshs-koeln.de gesendet werden. Einmal bestanden, verliert der Sprachnachweis für die Zulassung an der DSHS Köln nicht an Gültigkeit, auch wenn dieser vor mehr als zwei Jahren abgelegt wurde (z.B. TOEFL). Ausnahmeregelungen: • Muttersprachler*innen müssen keinen besonderen Sprachnachweis hochladen. Ausschlaggebend ist in diesem Fall die Staatsbürgerschaft. • Absolvent*innen eines komplett englischsprachigen Bachelorstudiums benötigen keinen Sprachnachweis. Ggf. muss im Zeugnis bzw. Transcript of Records oder Diploma Supplement Englisch als alleinige Unterrichtssprache (medium oder language of instruction) ausgewiesen sein. Müssen hochgeladene Zeugnisse/Abschlussdokumentationen beglaubigt sein? Nein. Das hochgeladene Zeugnis muss nicht beglaubigt sein. Die Originaldokumente bzw. beglaubigte Kopien werden im Rahmen der Online-Immatrikulation stichprobenartig zur Prüfung angefordert. Für welche Studiengänge gibt es ein Einschlägigkeitsformular und wo finde ich dieses? Für die Studiengänge International Politics and Sport Development, Sport Management, Psychology in Sport and Exercise gibt es ein Formular und es ist auf der entsprechenden Seite des Masters unter www.dshs-koeln.de/master unter dem Punkt Zugangsvoraussetzungen/ Bewerbung zu finden. mailto:masterbewerbung@dshs-koeln.de http://www.dshs-koeln.de/master FAQs zur Master-Onlinebewerbung 2026 für Bewerber*innen aus Deutschland oder der EU 4 Stand: November 2025 Muss ich einen Sporteignungstest zur Bewerbung einreichen? Nein. Die Vorlage eines Sporteignungstests ist für die Master-Studiengänge an der Deutschen Sporthochschule nicht erforderlich. Sind die Master-Studiengänge der DSHS Köln zulassungsbeschränkt? Ja. Alle Master-Studiengänge an der DSHS Köln sind zulassungsbeschränkt. Das heißt, es stehen 30 Studienplätze pro Master-Studiengang zur Verfügung. Gemäß Zulassungsordnung wird für jeden Master-Studiengang eine Rangliste erstellt, die auf der Punktevergabe (Bachelor-Note, fachliche Eignung, persönliche Eignung) der jeweiligen Studiengangsleitung basiert. Sollten nach dem Hauptverfahren noch Plätze frei bleiben, werden diese entsprechend der Rangliste im Nachrückverfahren an den*die Rangnächste*n vergeben, bis alle Studienplätze belegt sind. Ein Losverfahren wird nicht durchgeführt. Sind Mehrfachbewerbungen möglich? Ja. Studienbewerber*innen, die sich für mehrere Master-Studiengänge interessieren, können sich auch darauf bewerben. Für jeden Studienwunsch muss ein entsprechender Bewerbungsantrag im Bewerbungsportal angelegt und abgegeben werden. Ein studiengangspezifische Sprachnachweis, Lebenslauf und Motivationsschreiben müssen für jeden Bewerbungsantrag erneut hochgeladen werden. Prioritäten werden nicht vergeben. Ich finde meinen Bachelor-Studiengang nicht in der Auswahl, was soll ich tun? Bitte tragen Sie einen ähnlichen Studiengang Ihrer Hochschule ein. Dieser kann dann durch die Sichtung der sonstigen Unterlagen von den Mitarbeiter*innen geändert entsprechend ergänzend werden. Was bedeutet „einschlägiges“ Studium? Die Prüfung der Einschlägigkeit erfolgt durch die Studiengangsleitungen der jeweiligen M asterstudiengänge. Nachdem das Studierendensekretariat die formellen Zulassungs- voraussetzungen geprüft hat, werden Bewerbungen mit dem Status „gültig“ an die Studiengangsleitungen weitergeleitet. Diese prüfen die Bewerbungen nach studiengangspezifischen und wissenschaftlichen Kriterien und entscheiden ob das Bachelor-Studium des/der Bewerber*in inhaltlich die Voraussetzungen des gewünschten Masters erfüllt (=Einschlägigkeit) und somit am Zulassungsverfahren teilnimmt. Ist eine Statusabfrage nach meiner Onlinebewerbung möglich? Nachdem Studienbewerber*innen ihre Bewerbung(en) online abgegeben haben, können sie sich mit ihren Zugangsdaten in ihren Account einloggen und ihren Status einsehen. Folgende Status gibt es: • Gültig: Die Bewerbungsunterlagen sind vollständig und fristgerecht eingereicht worden. Bei vorhandener Einschlägigkeit erfolgt die Teilnahme am Zulassungsverfahren. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung trotz des Status „gültig“, noch vom Ranglistenverfahren ausgeschlossen werden kann. Dies trifft dann zu, wenn der zuständige FAQs zur Master-Onlinebewerbung 2026 für Bewerber*innen aus Deutschland oder der EU 5 Stand: November 2025 Zulassungsausschuss das Bachelor-Studium als nicht einschlägig beurteilt. • Vorläufig ausgeschlossen: Die eingereichten Bewerbungsunterlagen sind noch unvollständig, da das Zeugnis über den Studienabschluss (oder Abschlussdokumentation) und/oder der Nachweis besonderer Sprachkenntnisse fristgerecht bis zum 31.08. nachgereicht werden muss! • Ausgeschlossen: Die Zulassungsvoraussetzungen wurden nicht erfüllt. Beispielsweise wenn die Abschlussnote schlechter als 2,5 ist, oder der Lebenslauf oder das Motivationsschreiben fehlen, bzw. in der falschen Sprache verfasst worden sind (siehe englischsprachige Master). Auch nach Feststellung fehlender Einschlägigkeit erhalten Studienbewerber*innen einen Ausschlussbescheid. In jedem Fall werden die Bewerber*innen per Mail über die Statusänderung informiert („Ausgeschlossen“). Der Ausschlussbescheid steht dann im Bewerbungsportal auf mySpoho zum Download als PDF bereit. • Abgelehnt: Trotz Erfüllung aller inhaltlichen und formalen Kriterien, konnte Ihnen kein Studienplatz zugewiesen werden, da die Zahl der Studienbewerber*innen die Studienplatzkapazität überschritten hat und Ihr individueller Rangplatz nicht zu einer Zulassung gereicht hat. • Zugelassen: Sie sind für den gewählten Master-Studiengang zugelassen. Die Statusänderung wird Ihnen per Mail mitgeteilt. Sie können die Online-Immatrikulation beantragen. In aller Regel erfolgen die Zulassungen ab September. Doch auch frühere Zulassungen sind möglich. Kontrollieren Sie daher regelmäßig Ihren Bewerbungs-Account! Der Zulassungsbescheid ist dann in ihrem Bewerbungsportal hinterlegt. Wann erhalte ich einen Ablehnungsbescheid? Nach Abschluss aller Verfahren, d.h. erst wenn alle Studienplätze im jeweiligen Studiengang besetzt sind, werden die Ablehnungsbescheide generiert und sind in ihrem Bewerbungsportal abrufbar. In aller Regel geschieht dies bis Mitte Oktober. Wie war der NC im letzten Zulassungsverfahren? Es stellen vielen Bewerber*innen immer wieder die Frage wie viel Punkte benötigt werden, um zugelassen zu werden. Als Orientierung sind hier die Punkte des Zulassungsverfahrens zum WiSe 2025/26 aufgelistet: Offene Fragen? Sollten Sie noch weitere Fragen zum Online-Bewerbungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte per Mail an: masterbewerbung@dshs-koeln.de Für Ihre Bewerbung wünschen wir Ihnen viel Erfolg! mailto:masterbewerbung@dshs-koeln.de

  • FAQ-Master_of_Education.pdf
    FAQ zur Onlinebewerbung für das Fach Sport im M. Ed. Stand: Juni 2024 1 von 2 Rahmenbedingungen und allgemeine Infos zum Bewerbungsverfahren für die Studiengänge des M. Ed. im Fach Sport an der DSHS Köln Die DSHS bietet für die Studiengänge im M. Ed. ausschließlich die Fächer Sport und bzw. Bildungswissenschaft für die folgenden Schulformen an: M. Ed. an Gymnasien und Gesamtschulen (Gym/Ge) M. Ed. an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (H/R/S/G) M. Ed. an Berufskollegs I (BK) sowie M. Ed. für Wirtschaftspädagogik M. Ed. für Sonderpädagogische Förderung (SoPäFö) M. Ed. an Grundschulen (GS) Neben dem Fach Sport an der DSHS muss mindestens ein weiteres Unterrichtsfach an einer Kooperationsuniversitäten belegt werden: wahlweise an der Universität zu Köln1 oder an der Universität Siegen. Zwischen der DSHS Köln und den Kooperationsuniversitäten gibt es kein gemeinsames Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für die Studiengänge und Unterrichtsfächer im M. Ed.! Aus diesem Grund, müssen sich Studieninteressierte zeitgleich an der DSHS für das Fach Sport und für ihre weiteren Unterrichtsfächer an der Uni Siegen bzw. der Uni Köln bewerben. Je nach Kooperationsuniversität unterscheidet sich zudem der Ablauf des Bewerbungs- und Zulassungsverfahren an der DSHS. Der Hörerstatus an den kooperierenden Hochschulen unterscheidet sich je nach Schulform und Zweithochschule. Das Fach Bildungswissenschaften wird an der Hochschule belegt, an der man Haupthörer*in ist: Uni Köln DSHS Uni Siegen DSHS Studiengang im M. Ed. Hörerstatus Hörerstatus Hörerstatus Hörerstatus Gym/Ge Nebenhörer Haupthörer (+ BiWi) Haupthörer (+ BiWi) Nebenhörer HRSG BK SoPäFö GS Haupthörer (+ BiWi) Nebenhörer 1 im Weiteren wird häufiger die abgekürzte Bezeichnung UzK verwendet FAQ zur Onlinebewerbung für das Fach Sport im M. Ed. Stand: Juni 2024 2 von 2 Häufig gestellte Fragen Ist eine Onlinebewerbung an der DSHS Köln für den M. Ed. im Unterrichtsfach Sport verpflichtend? Ja. Eine fristgerechte Onlinebewerbung für das Fach Sport ist an der DSHS Köln ebenso zwingend und ausnahmslos erforderlich, wie die fristgerechte Onlinebewerbung für die weiteren Lehramtsfächer an der gewählten Zweithochschule!2 Wann und wie erfolgt eine Bewerbung für das Fach Sport an der DSHS? Für den M. Ed. im Unterrichtsfach Sport gelten folgende Bewerbungsfristen an der DSHS: Bewerbung zum SoSe: 01.12. - 15.01. Bewerbung zum WiSe: 01.06. - 15.07. Innerhalb dieser Frist, müssen sich Studieninteressierte online im Bewerbungsportal mySpoho bewerben. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um für den M. Ed. zugelassen zu werden? Welche Nachweise werden hierfür benötigt? Neben den fristgerechten Bewerbungsanträgen an der DSHS und der Uni Köln bzw. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Abgeschlossenes Lehramt B.A. Studium (u.a. im Unterrichtsfach Sport): vollständiger Notenspiegel oder das Bachelor-Zeugnis Oder Mind. 144 Leistungspunkten aus abgeschlossenen Modulen (Lehramt B.A. zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen): aktueller Notenspiegel 2 Also auch Studierende, die zum Bewerbungszeitpunkt noch im Lehramt B.A. an der DSHS eingeschrieben sind und das Fach Sport im M. Ed. weiterstudieren möchten, müssen sich fristgerecht an beiden Universitäten bewerben. FAQ zur Onlinebewerbung für das Fach Sport im M. Ed. Stand: Juni 2024 3 von 2 Bewerber*innen, die ihr Studium im Lehramt B.A. bis Bewerbungsschluss (WiSe = 15.07./SoSe = 15.01.) noch nicht abgeschlossen haben, müssen ihren Abschluss bis zu einer festgelegten Frist an Uni Köln nachweisen: Frist der Uni Köln Frist der Uni Siegen Auswahl der Schulform im M. Ed.: Es wird dringend empfohlen, sich für denjenigen M. Ed. zu bewerben, der hinsichtlich der Schulform an den absolvierten Lehramt B. A. anknüpft! Bewerbungen, in denen eine andere, als der im Bachelor angestrebte Schulform ausgewählt wird, bleiben i.d.R. aufgrund fehlender Einschlägigkeit erfolglos. Eine Zulassung zum M. Ed. im Fach Sport an der DSHS (für alle Schulformen) hängt im Wesentlichen davon ab, ob ein*e Bewerber*in von der gewählten Kooperationshochschule für die benötigten Fächer zum M. Ed. zugelassen wurde! https://zfl.uni-koeln.de/bewerbung/master-bewerbung#c141121 https://www.uni-siegen.de/zlb/studieninformationen/undzwar/uebergaenge.html?lang=de FAQ zur Onlinebewerbung für das Fach Sport im M. Ed. Stand: Juni 2024 4 von 2 Bewerbungsverfahren M. Ed. in Kooperation mit der Uni Köln Wie läuft das Bewerbungsverfahren für den M. Ed. im Fach Sport an der DSHS in Koop. mit der Uni Köln? Im Bewerbungsverfahren in Kooperation mit der Uni Köln, müssen folgende Schritte beachtet werden: 1. Fristgerechte Onlinebewerbung an beiden Hochschulen … sich innerhalb der Bewerbungsfrist online auf mySpoho an der DSHS für den M. Ed. im Fach Sport bewerben und die oben genannten Dokumente im Bewerbungsportal hochladen, … sich innerhalb der Bewerbungsfrist online an der Uni Köln für den M. Ed. in allen benötigten Fächern bewerben 2. Statusänderungen der Bewerbungsanträge auf mySpoho Nach Abgabe eines Bewerbungsantrags lautet der Status zunächst Eingegangen, bis dieser vom Studierendensekretariat der DSHS geprüft wurde. Sind alle Zugangsvoraussetzungen für den M. Ed. im Fach Sport an der DSHS, ist ein*e Bewerber*in formal zulassungsfähig und der Antragsstatus auf mySpoho wird auf Gültig gestellt. Werden die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt, erhält der Antrag den Status Ausgeschlossen. Das Bewerbungsverfahren endet an dieser Stelle. Wenn der Antragsstatus Vorläufig ausgeschlossen lautet, ist eine Bewerbung unvollständig. Das heißt entweder fehlen noch Nachweise oder diese entsprechen nicht den Anforderungen. In diesem eher seltenen Fall, besteht die Möglichkeit bis Bewerbungsschluss (15.07 bzw. 15.01), noch fehlende/unvollständige Unterlagen auf mySpoho hochzuladen/auszutauschen. Danach wird der Status entweder auf gültig (Antrag vervollständigt) oder ausgeschlossen (Antrag weiterhin unvollständig) geändert. https://zfl.uni-koeln.de/bewerbung/master-bewerbung FAQ zur Onlinebewerbung für das Fach Sport im M. Ed. Stand: Juni 2024 5 von 2 3. Nach Ende der Bewerbungsfrist 1. Nach Ablauf der Frist für Studienplatzbewerbungen bis zur Durchführung des Zulassungsverfahrens an der DSHS bleibt der Antragsstatus unverändert. Das Zulassungsverfahren für die M. Ed. Studiengänge an der DSHS kann erst beginnen, wenn die gemeinsame Zulassungskommission der Uni Köln die dort eingegangenen M. Ed.-Bewerbungen ausgewertet hat. Zum M. Ed im Fach Sport werden von der DSHS ausschließlich Bewerber*innen zugelassen, deren Antragsstatus Gültig lautet und, die eine Zulassung zum M. Ed. von der Uni Köln erhalten haben! Ist eine der beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, erfolgt keine Zulassung/Einschreibung an der DSHS! 4. Wann werden die Bescheide der DSHS auf mySpoho zur Verfügung gestellt? Da eine Zulassung zum M. Ed. im Fach Sport (unabhängig von der gewählten Schulform) im Wesentlichen davon abhängt, ob ein*e Bewerber*in von der Uni Köln zu dem entsprechenden M. Ed. zugelassen wurde, können die Bescheide der DSHS immer erst nach Beendigung des Zulassungsverfahrens der Uni Köln3 auf mySpoho bereitgestellt werden! 3 Erfahrungsgemäß werden die Zulassungen zum M. Ed. von der Uni Köln ab Mitte August für das WiSe und ab Mitte Februar für das SoSe bekannt gegeben. FAQ zur Onlinebewerbung für das Fach Sport im M. Ed. Stand: Juni 2024 6 von 2 Bewerbungsverfahren M. Ed. in Kooperation mit der Uni Siegen Wie läuft das Bewerbungsverfahren für das Fach Sport im M. Ed. in Koop. mit der Uni Siegen an der DSHS ab? Im Bewerbungsverfahren der Kooperation mit der Uni Siegen, müssen folgende Schritte beachtet werden: 1. Fristgerechte Onlinebewerbung an der DSHS … sich online auf mySpoho für den M. Ed. im Fach Sport an der DSHS Köln bewerben und dort die oben genannten Dokumente hochladen, 2. Fristgerechte Bewerbung an der Uni Siegen Um an der Uni Siegen vom Lehramt B.A. in den M.Ed. eingeschrieben zu werden, müssen – je nachdem an welcher Uni der Lehramt B.A. abgeschlossen wird/wurde – folgende Schritte beachtet werden: Lehramt B.A. wird/wurde an der Uni Siegen abgeschlossen: fristgerechte Umschreibung vom Lehramt B.A. in den M. Ed. in allen Fächern an der Uni Siegen beantragen, oder Lehramt B.A. wird/wurde an einer anderen Universität abgeschlossen: fristgerechte Onlinebewerbung für den M. Ed. an der Uni Siegen für die benötigten Unterrichtsfächer … die Immatrikulationsbescheinigung für den M. Ed. von der Uni Siegen im Studierendensekretariat der DSHS einreichen 3. Statusänderungen der Bewerbungsanträge auf mySpoho Nach Abgabe eines Bewerbungsantrags lautet der Status zunächst Eingegangen, bis dieser vom Studierendensekretariat der DSHS geprüft wurde. Sind alle Zugangsvoraussetzungen für den M. Ed. im Fach Sport an der DSHS, ist ein*e Bewerber*in formal zulassungsfähig und der Antragsstatus auf mySpoho wird auf Gültig gestellt. Werden die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt, erhält der Antrag den Status Ausgeschlossen. Das Bewerbungsverfahren endet an dieser Stelle. mailto:https://www.uni-siegen.de/zlb/studieninformationen/undzwar/uebergaenge.html mailto:studsekretariat@dshs-koeln.de FAQ zur Onlinebewerbung für das Fach Sport im M. Ed. Stand: Juni 2024 7 von 2 Wenn der Antragsstatus Vorläufig ausgeschlossen lautet, ist eine Bewerbung unvollständig. Das heißt entweder fehlen noch Nachweise oder diese entsprechen nicht den Anforderungen. In diesem eher seltenen Fall, besteht die Möglichkeit bis Bewerbungsschluss (15.07 bzw. 15.01), noch fehlende/unvollständige Unterlagen auf mySpoho hochzuladen/auszutauschen. Danach wird der Status entweder auf gültig (Antrag vervollständigt) oder ausgeschlossen (Antrag weiterhin unvollständig) geändert. 4. Nach Ende der Bewerbungsfrist Das Zulassungsverfahren im M. Ed. in Koop mit der Uni Siegen wird ab hier nicht mehr über das Onlineportal mySpoho weitergeführt!! Nach Ablauf der Frist für Studienplatzbewerbungen bis kurz vor Durchführung des Zulassungsverfahrens für die M.Ed. in Kooperation mit der Uni Köln, bleibt der Antragsstatus von Bewerber*innen mit der Uni Siegen als Kooperationsuniversität unverändert. Kurz vor Beginn der Zulassungsverfahren für die M. Ed.-Studiengänge in Koop. mit der Uni Köln, erhalten alle Bewerbungsanträge für den M.Ed. in Kooperation mit der Uni Siegen auf mySpoho den Status Ausgeschlossen. 5. Zulassungsverfahren für die M.Ed. im Fach Sport in Koop. mit der Universität Siegen Alle Bewerber*innen für den M.Ed. in Siegen, deren Antragsstatus ursprünglich Gültig lautete, werden per E-Mail vom Studierendensekretariat der DSHS über Ihre Zulassung zum M. Ed. im Fach Sport an der DSHS kontaktiert und aufgefordert, einen der nachfolgenden Nachweise einzureichen: Den Zulassungsbescheid für alle benötigten Fächer im M. Ed. von der Uni Siegen Immatrikulationsbescheinigung für den M. Ed. als Nachweis über die erfolgreiche Umschreibung in den M. Ed. an der Uni Siegen Auch bei der Kooperation mit der Uni Siegen, ist die Zulassung zum M. Ed. im Fach Sport (unabhängig von der gewählten Schulform) davon abhängig, ob ein*e Bewerber*in an der Uni Siegen zum M. Ed. zugelassen bzw. umgeschrieben wurde! FAQ zur Onlinebewerbung für das Fach Sport im M. Ed. Stand: Juni 2024 8 von 2 6. Was passiert, wenn ein*e Bewerber*in keine Zulassung zum M. Ed. bzw. keine Umschreibung in den M. Ed. an der Uni Siegen nachweisen kann? Das Lehramtstudium kann in diesem Fall nicht fortgeführt werden. Der Studienplatz im M. Ed. kann nur angetreten werden, wenn ein*e Bewerber*in zu allen Unterrichtsfächern, die für den Abschluss eines M. Ed. für die angestrebte Schulform benötigt werden, zugelassen oder umgeschrieben wurde. Das heißt, dass auch Bewerber*innen mit gültigem und formal zulassungsfähigem Bewerbungsantrag für den M. Ed. an der DSHS, aufgrund fehlender Immatrikulationsnachweises von der Uni Siegen, von der DSHS abgelehnt werden.

  • Erfindungen_und_Schutzrechte_Prozess_Erfindung.pdf
    Erfindungsmeldung und Schutzrechtsanmeldung Ansprechpartner: Abt. Transferstelle, Justitiariat En ts ch ei du ng Abt. Transferstelle Erfindung Be w er tu ng Prüfung der Erfindungsmeldung auf Arbeitsverhältnis und Rechte Dritter Erfinder/in / Kenntnisnahme Institutsleitung An m el du ng u nd Ve rw er tu ng PROvendis Verfassen der Erfindungsmeldung durch Erfinder/in, Beratung durch die Abt. Transferstelle Schutzrechtliche, technologische und wirtschaftliche Bewertung der Erfindungsmeldung Verfassen der Patentschrift und Patentanmeldung durch PROvendis und Patentanwalt mit fachlichem Austausch mit Erfinder/in Kontaktaufnahme mit potentiellen Verwertern und Vermarktung der Nutzungsrechte PROvendis Rektorat/ Institut Fachlicher Austausch Rückmeldung an Erfinder/in zur Inanspruchnahme / Freigabe Beauftragung von PROvendis Bestätigung des Eingangs der Erfindungsmeldung und Prüfung auf Vollständigkeit Justiziariat Dez2 Abt. Transferstelle Abt. Transferstelle PROvendis PROvendis, Patentanwalt, Erfinder/in Austausch mit Erfinder/in und PROvendis zur Anmeldung und Verwertungsstrategie Abt. Transferstelle Abt. Transferstelle Abt. Transferstelle Freigabe- entscheidung Inanspruchnahme durch Hochschule neg. Stellungnahme Vetorecht Institut pos. Stellungnahme

  • Erfindungen_und_Schutzrechte_Erfindungsmeldebogen.pdf
    Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des NRW Hochschul-IP Verbundes und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW- Patentverbundes gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH Erfindungsmeldung (inkl. zusätzliche Ergebnisse) An Nur verschlossen versenden und auf dem Umschlag vermerken, dass nur vom Empfänger geöffnet werden darf! Inhalt: Teil A: Allgemeine Angaben zur Erfindung Teil B: Angaben zum Erfinder / zu den Erfindern Teil C: Beschreibung der Erfindung Teil D: Beschreibung des Marktes Teil E: Zusätzliche Ergebnisse Teil F: Bestätigung des Erfinders / der Erfinder Teil G: Bestätigung der Hochschule Teil H: Beauftragung von PROvendis TEIL A: Allgemeine Angaben zur Erfindung [A1] Kurzbezeichnung der Erfindung (Akronym):1 [A2] Bezeichnung der Erfindung: [A3] Wann ist die Erfindung entstanden?2 ____________________ [A4] Wurde die Erfindung bereits zum Patent angemeldet:3 ☐ Ja ☐ Nein [A5] Sind Sie alleiniger Erfinder? ☐ Ja ☐ Nein Wie viele Personen sind an der Erfindung beteiligt?4 _______________ Wenn mehrere Miterfinder beteiligt sind, bitte auch B1 bis B8 ausfüllen! [A6] Planen Sie eine Veröffentlichung der Erfindung: ☐ Ja ☐ Nein Nur bei geplanter Veröffentlichung: Wann? ____________________ Nur bei geplanter Veröffentlichung: Wo? ____________________ Nur von der Hochschule auszufüllen Erstellungsdatum: _________ Vollständiger Eingang am: _________ Mitteilung über Unvollständigkeit am: _________ Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des NRW Hochschul-IP Verbundes und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW- Patentverbundes gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH Bitte diese Seite ggf. kopieren und für jede Person, die an der Erfindung beteiligt ist, vollständig ausfüllen. [B1] Name und Adressen Name Vorname Staatsangehörigkeit Beruf Dienststellung Fachbereich/Institut/Firma Dienstanschrift Tel. Fax. Email Privatanschrift Tel. Fax. Email TEIL B: Angaben zum Erfinder / zu den Erfindern5 Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des NRW Hochschul-IP Verbundes und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW- Patentverbundes gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH [B2] Die Miterfinder haben folgende Anteile an der Erfindung: _____________________________________________ _____________________________________________ _____________________________________________ [B3] Die Erfindung gehört zu meinem Arbeitsgebiet: ☐ Ja ☐ Nein [B4] Die Erfindung entstand im Rahmen meines Arbeitsvertrages: ☐ Ja ☐ Nein [B5] Die Erfindung beruht maßgeblich auf Wissen und Erfahrungen der Hochschule (Fachbereich/Institut): ☐ Ja ☐ Nein [B6] Die Erfindung entstand nach Anweisung: ☐ Ja ☐ Nein Wenn ja, wer hat die Anweisung erteilt? ________________________ [B7] Die Erfindung entstand im Rahmen meiner Doktor-/ Diplom- oder Studienarbeit: ☐ Ja ☐ Nein [B8] Wurden Drittmittel für die Erfindung eingesetzt? [B8-1] ☐ Die Erfindung entstand im Rahmen eines öffentlich geförderten Projektes: ☐ DFG ☐ BMBF ☐ EU ☐ Sonstiges: _____________ Bezeichnung des Projektes: _____________________________________ ☐ Partner ______________________________________________________ ☐ Meine Stelle wurde aus diesem Projekt finanziert. ☐ Ich kenne den Zweck des Projektes. [B8-2] ☐ Nein [B9] Entstand die Erfindung im Rahmen einer unentgeltlichen Kooperation? Bezeichnung der Kooperation: ______________________________________ ☐ Partner ______________________________________________________ ☐ Ich kenne den Zweck der Kooperation. [B9-1] ☐ Nein Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des NRW Hochschul-IP Verbundes und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW- Patentverbundes gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH TEIL C: Beschreibung der Erfindung6 Gliederungsvorschlag: Welches technische Problem soll die Erfindung lösen? Welchen Stand der Technik kennen Sie? Welche Nachteile sehen Sie im heutigen Stand der Technik? Welche Aufgabe hat die Erfindung? Was ist neu an der Erfindung? Welche Vorteile hat die Erfindung? [C1] Beschreiben Sie die Erfindung: Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des NRW Hochschul-IP Verbundes und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW- Patentverbundes gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH [C2] Folgende Dokumente sind dieser Erfindungsmeldung beigefügt:(*,7) [C3] Charakterisieren Sie die Erfindung durch Schlagworte:(*,8) Deutsch Englisch [C4] Geben Sie Ihnen bekannte Veröffentlichungen zum Thema an:*, * Diese Felder sind optional. Eine vollständige Bearbeitung erleichtert eine schnelle und realistische Über- prüfung Ihrer Erfindung. Die Erfindungsmeldung gilt aber auch als ordnungsgemäß, wenn Sie keine Angaben zu diesen Punkten machen können. Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des NRW Hochschul-IP Verbundes und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW- Patentverbundes gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH TEIL D: Beschreibung des Marktes(*,9) [D1] Die Erfindung liegt vor als: ☐ Idee ☐ Versuch ☐ Muster ☐ Prototyp [D2] Möchten Sie die Erfindung selbst in einer Firmengründung verwerten? ☐ Ja ☐ Nein [D3] Für welche Anwendungen ist die Erfindung geeignet? [D4] Welche Firmen kommen als Lizenznehmer oder sonstige Verwerter in Betracht? [D5] Mit welchen Firmen bestehen bereits konkrete Kontakte? [D6] Welcher Personen- bzw. Kundenkreis könnte von der Erfindung profitieren? [D7] Wie schätzen Sie das Marktpotenzial der Erfindung ein: ☐ sehr hoch ☐ hoch ☐ mittel ☐ gering * Diese Felder sind optional. Eine vollständige Bearbeitung erleichtert eine schnelle und realistische Über- prüfung Ihrer Erfindung. Die Erfindungsmeldung gilt aber auch als ordnungsgemäß, wenn Sie keine Anga- ben zu diesen Punkten machen können. Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des NRW Hochschul-IP Verbundes und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW- Patentverbundes gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH TEIL E: Zusätzliche Ergebnisse [E1] Sind neben der Erfindung weitere Ergebnisse entstanden? ☐ Software, Sourcecode, ausführbares Programm, Modul etc. ☐ Handbuch oder Gestaltung einer Bildschirmoberfläche ☐ Datenbank, Datensammlung oder Daten ☐ Formgestaltung, Design, Muster, Modell oder Entwurf ☐ Zeichnung, Grafik, Icon oder Foto ☐ Übersicht, Tabelle, Bedienungs- oder Handlungsanweisung ☐ Broschüre oder Text ☐ Film ☐ Biologisches Material (Mausmodell, Zelllinie, Antikörper etc.) ☐ Kennzeichen oder Marke ☐ Kenntnisse, Erfahrungen, Know-how oder Geschäftsgeheimnisse ☐ Sonstiges: _______________________________________________________________ [E2] Bitte beschreiben Sie das Ergebnis oder die Ergebnisse kurz oder fügen eine Anlage mit einer Beschreibung/Wiedergabe bei. Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des NRW Hochschul-IP Verbundes und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW- Patentverbundes gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH [E3] Wer hat die zuvor genannten Ergebnisse geschaffen? Bitte die Personen einzeln aufführen! [E4] Sind die vorgenannten Ergebnisse für die Nutzung der Erfindung notwendig oder sinnvoll? Oder handelt es sich um von der Erfindung unabhängige Ergebnisse? Bitte für jedes Ergebnis beantworten. Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des NRW Hochschul-IP Verbundes und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW- Patentverbundes gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH TEIL F: Erklärung des Erfinders/der Erfinder Ich/Wir bin/sind mit der Weitergabe meiner/unserer privaten Daten (wie Privatanschrift, Nationalität) zum Zwecke der Anmeldung der Erfindung zum Patent an die entsprechenden Patentämter und/oder an beteilig- te Dritte, die die Patentanmeldung vornehmen (z.B. Patentanwälte, IP-Abteilungen von Firmen, die die Rechte erhalten haben), einverstanden. Ich/wir versichere/n, dass die vorstehenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden, dass ich/wir die in vorliegender Meldung beschriebenen Ergebnisse gemacht habe/n und dass keine weite- ren Personen außer den genannten an diesen Ergebnissen beteiligt waren. 1. __________________________________ _________________________________________ (Datum) (Unterschrift) 2. __________________________________ _________________________________________ (Datum) (Unterschrift) 3. __________________________________ _________________________________________ (Datum) (Unterschrift) 4. __________________________________ _________________________________________ (Datum) (Unterschrift) 5. __________________________________ _________________________________________ (Datum) (Unterschrift) Checkliste Bitte prüfen Sie folgende Punkte, bevor Sie die Erfindungsmeldung an die Hoch- schule versenden. ☐ Die Erfindungsmeldung wurde von mir/uns unterschrieben. ☐ Die Angaben zum Erfinder (Teil B) liegen der Erfindungsmeldung vollständig für alle Miterfinder bei. ☐ Die Kenntnisnahme der Instituts- leitung (Teil G) wurde unterzeich- net. ☐ Die Bestätigung der Hochschul- einrichtung (Teil G) wurde einge- holt. ☐ Die Erfindungsmeldung wurde vollständig ausgedruckt. ☐ Die Erfindungsmeldung wird in einem verschlossenen Umschlag, an die Abt. Transferstelle der Hochschule versendet. Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des NRW Hochschul-IP Verbundes und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW- Patentverbundes gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH TEIL G: Bestätigung der Hochschule & Kenntnisnahme der Institutsleitung [G1] Der/Die Erfinder ist/sind Angestellte der Hochschule: Vorname Name 1. ☐ Ja ☐ Nein Unterschrift Institutsleitung: 2. ☐ Ja ☐ Nein Unterschrift Institutsleitung: 3. ☐ Ja ☐ Nein Unterschrift Institutsleitung: 4. ☐ Ja ☐ Nein Unterschrift Institutsleitung: 5. ☐ Ja ☐ Nein [G2] Ansprüche Dritter betreffend die Erfindung sind zu beachten: ☐ Ja ☐ Nein Folgende Ansprüche Dritter betreffend die Erfindung bestehen bzw. kommen in Betracht: Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des NRW Hochschul-IP Verbundes und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW- Patentverbundes gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH Folgende Verträge/Vereinbarungen betreffend die Erfindung sind relevant und in Kopie beigefügt: _____________________, den ________________________ _________________________________________________ Unterschrift Justiziariat Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des NRW Hochschul-IP Verbundes und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW- Patentverbundes gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH TEIL H: Beauftragung von PROvendis Hiermit beauftragt die Hochschule PROvendis mit der Bewertung der in der Erfindungsmeldung beschrie- benen Erfindung unter Berücksichtigung der zusätzlichen Ergebnisse, soweit diese für die Nutzung der Er- findung notwendig oder sinnvoll sind. Bemerkungen: _____________________, den ________________________ _________________________________________________ Unterschrift (Hochschule) Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des NRW Hochschul-IP Verbundes und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW- Patentverbundes gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH Erläuterungen zu den Formularfeldern 1 Benennen Sie Ihre Erfindung! Geben Sie eine Kurzbezeichnung ein, die Ihre Erfindung „im Kern“ trifft. Der Name wird bei der Meldung übernommen! 2 Hier sollten Sie den Zeitraum bzw. den Zeitpunkt angeben, in/an dem Sie die maßgeblichen Grund- lagen für Ihre Erfindung gelegt haben. Dies kann der Zeitpunkt des Geistesblitzes sein oder auch der Zeit- raum von der Idee bis hin zur technischen Konkretisierung der Erfindung. Für die Beurteilung Ihrer Rechte und Pflichten ist diese Angabe von erheblicher Bedeutung. 3 Falls Ihre Erfindung bereits zum Patent angemeldet ist, oder falls lediglich eine "provisorische" Pa- tentanmeldung vorgenommen wurde, so sind Sie aufgrund Ihres Anstellungsverhältnisses zur Hochschule trotzdem zur Meldung Ihrer Erfindung verpflichtet. 4 Geben Sie bitte die Anzahl aller an der Erfindung beteiligten Personen an. Wenn mehrere Miterfin- der beteiligt sind, bitte zusätzlich B1 – B8 ausfüllen. 5 Als Erfinder sind die Personen aufzuführen, die fachlich, sachlich, erfinderisch und in nennenswer- tem Umfang an der Entwicklung der Erfindung beteiligt waren. Die Angaben zur Privatanschrift sind bei allen Angestellten der Hochschule zwingend erforderlich, da bei einer Anmeldung zum Patent die Namen der Erfinder und deren Privatanschrift angegeben werden müssen. Außerdem werden wir Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren und müssen uns gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt mit Ihnen in Verbindung setzen, wenn es um Erfindervergütungen oder Rück- übertragungen geht. Bitte beachten Sie, dass Sie uns schnellstmöglich über alle Änderungen informieren. Bei Erfindergemeinschaften müssen Sie für jeden Angestellten der Hochschule alle Daten angeben. Bei Beteiligung "externer Erfinder" ist die Angabe der privaten Daten wünschenswert, aber nicht zwingend er- forderlich. Wichtig für den weiteren Bearbeitungsprozess ist die Anschrift des Rechtsinhabers der "externen Erfindungsanteile" (ebenso bei "freien Erfindern"). Bitte stimmen Sie sich mit Ihren Miterfindern diesbezüg- lich ab. Diese Daten können auch nachgereicht werden! Alle personenbezogenen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nur autorisierten Per- sonen im Rahmen des Bewertungsprozesses zugänglich gemacht. Sie können bei Erfindergemeinschaften bzw. bei mehreren Erfindern aus der Hochschule festlegen, wer für fachliche Fragen zur Verfügung steht. 6 Dieser Bereich befasst sich mit dem Kern Ihrer Erfindungsmeldung: Was habe Sie erfunden? Durch die Beantwortung der folgenden Fragen ermöglichen Sie Außenstehenden, den Zweck und den Vorteil Ihrer Idee zu verstehen. Wenn Sie bereits Texte verfasst haben oder über Zeichnungen und Bilder verfügen, so können Sie diese ergänzend Ihrer Erfindungsmeldung hinzufügen. Bitte beantworten Sie unabhängig von den angefügten Dateien trotzdem jede einzelne Frage. Wie wurde vor Entstehung Ihrer Erfindung das betrachtete Problem gelöst? Welche alternativen Verfahren sind bereits bekannt? Gibt es vielleicht andere Verfahren, die gleich gute Ergebnisse erzielen oder Ihrer Erfindung nahekommen? Eine Erfindung kann nicht patentiert werden, wenn der Gegenstand bereits bekannt ist. Überprüfen Sie also so früh wie möglich, ob es bereits Lösungen für das von Ihnen ins Auge gefasste Problem gibt. Auch die Erkenntnis, dass es bereits die angestrebte Lösung gibt, ist nicht wertlos, erspart sie Ihnen doch überflüssi- gen Entwicklungsaufwand. Was kann mit den unter "Stand der Technik" geschilderten Ansätzen nicht gelöst werden. Wo genau sind Limitierungen und Einschränkungen vorhanden? Schildern Sie hier die Schwächen und Nachteile, die sich aus den heute zur Verfügung stehenden Lösungen ergeben. Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des NRW Hochschul-IP Verbundes und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW- Patentverbundes gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH Nachdem Sie die Probleme bestehender Techniken geschildert haben, sollten Sie hier beschreiben, wie Ihre Erfindung diese Nachteile löst. Beschreiben Sie nicht nur, was Ihre Erfindung tun kann, sondern auch, wie sie es tut. Erklären Sie bitte genau, was es an Ihrer Erfindung bisher noch nicht gab. Diese Frage behandelt einen enorm wichtigen Aspekt, denn ohne Neuheitsgrad lässt sich kein Patent an- melden. Und bedenken Sie, dass in jedem Fall früher oder später recherchiert wird, ob die Ansprüche be- stehender Patente durch Ihre Erfindung berührt werden. Liegen die Vorteile Ihrer Erfindung zum Beispiel in einer Kostenersparnis oder in gesteigerter Effizienz? Für welche Anwender kommen die Vorteile zum tragen? Würden Sie eigentlich Ihre eigene Erfindung bzw. dar- aus entwickelte Produkte später kaufen? 7 Bitte fügen Sie der Erfindungsmeldung, falls vorhanden, Dokumente wie etwa Zeichnungen, Veröf- fentlichungen, erläuternde Texte etc. bei, die zum Verständnis Ihrer Erfindung hilfreich sein könnten. 8 Für eine Patentrecherche, können Schlagwörter, die Ihre Erfindung beschreiben, sehr hilfreich sein. Bitte versuchen Sie den Kern Ihrer Erfindung und eventuelle Anwendungsfelder durch entsprechende Schlagwörter möglichst präzise zu charakterisieren. 9 Je besser eine Erfindung ist, desto einfacher lässt sie sich vermarkten. Wo lässt sich Ihre Erfindung optimal einsetzen und wo entfaltet sie ihren maximalen Nutzen? Kennen Sie vielleicht schon Firmen, die ihre Erfindung einsetzen können. Auch Unternehmen, deren Produkte durch die Vermarktung Ihrer Erfin- dung bedroht werden, kommen für eine Lizenz in Frage, denn kein guter Geschäftsmann überlässt der Konkurrenz Erfolg versprechende Entwicklungen. Mit Angaben über die Endverbraucher lassen sich Rück- schlüsse für die zukünftige Vermarktung – etwa über die Größe des Marktes – ziehen.

  • Erfindungen_und_Schutzrechte_Softwaremeldung.pdf
    Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des Hochschul-IP und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW Hochschul-IP gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH Seite 1 von 11 Software-Meldung (inkl. zusätzliche Ergebnisse) An Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Nur von der Hochschule auszufüllen Erstellungsdatum: Eingang am: Nur verschlossen versenden und auf dem Umschlag vermerken, dass nur vom Empfänger geöffnet werden darf! Inhalt: Teil A: Allgemeine Angaben zur Software Teil B: Angaben zu den Entwickler*innen der Software Teil C: Spezifikation der Software Teil D: Beschreibung des Marktes Teil E: Programmbestandteile Dritter Teil F: Erklärung des/der Entwickler*in/der Entwickler*innen Teil G: Bestätigung der Hochschulleitung Teil H: Beauftragung von PROvendis TEIL A: Allgemeine Angaben zur Software [A1] Kurzbezeichnung der Software Klicken Sie hier, um Text einzugeben. [A2] Zeitraum des Entstehens der Software, auch Beiträge zur Software umfassend Klicken Sie hier, um Text einzugeben. [A3] Geplante Veröffentlichung Planen Sie eine Veröffentlichung zur Software? Wenn ja: Wann, wo und was soll veröffentlicht werden (Algorithmus, Quellcode)? Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des Hochschul-IP und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW Hochschul-IP gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH Seite 2 von 11 [A4] Open Source Veröffentlichung Soll die Software unter eine Open Source Lizenz gestellt werden? Wenn ja: Welche? Und auf welcher Plattform (github,..)? Klicken Sie hier, um Text einzugeben. [A5] Mögliche Rechte Dritter Sind Ihnen Rechte Dritter an der Software bekannt (z.B. durch die Verwendung von Open Source Komponenten und damit zu berücksichtigende Lizenzen, s. auch [E1])? Wenn ja: Welche? Existieren für die Software bereits Verträge oder Vereinbarungen (z.B. Verträge über Kooperationen oder Auftragsforschung)? Wenn ja, diese bitte benennen und in Kopie beifügen. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. [A6] Erfindungsmeldung Gehen Sie davon aus, dass die der Software zugrundeliegenden Ideen und Funktionalitäten auch patentiert werden könnte? Existieren bereits Patente? Klicken Sie hier, um Text einzugeben. [A7] Entwicklungsstatus Bitte erläutern Sie die Entwicklungsreife der Software Die Software ist: ☐ Konzept / Code-Fragmente ☐ Nutzbar im Akademischem Umfeld (keine Endkundenanwendung) ☐ Beta Version ☐ Nutzbar und Lizenzierbar als Produkt (stabil und komfortabel nutzbar) ☐ Sonstige: [A8] Geplante Weiterentwicklungen ☒ Keine Weiterentwicklungen geplant ☐ Weiterentwicklung gemeinsam mit externen Partnern ☒ Nur interne Weiterentwicklungen ☐ Weiterentwicklung extern (Industrie, Ausgründung, ….) ☒ Sonstige: [A9] Begleitende Materialien Sind begleitende Materialien entstanden (z.B. Handbücher oder Dokumentationen, Zeichnungen, Schemata und Flussdiagramme, soweit zutreffend)? Wenn ja, bitte beschreiben: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. [A10] Zusätzliche Gestaltungen Sind zusätzliche Gestaltungen entwickelt worden (z.B. Bildschirmoberflächen oder Icons)? Wenn ja, bitte beschreiben. Bitte die Namen und Beiträge der Entwickler*innen nennen. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des Hochschul-IP und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW Hochschul-IP gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH Seite 3 von 11 TEIL B: Angaben zu den Entwickler*innen der Software Für jede/jeden Entwickler*in bitte eine Spalte benutzen. Bitte diese Seite vollständig ausfüllen! Geben Sie hier bitte auch externe Entwickler*innen oder freie Entwickler*innen an. Bei mehreren Entwickler*innen bitte die erforderlichen Angaben auf einem getrennten Blatt beifügen. [B1] Name und Adressen Für jeden/jede Entwickler*in bitte eine Spalte benutzen. Geben Sie hier bitte auch externe Entwickler*innen oder freie Entwickler*innen an ☐ Herr / ☐ Frau / ☐ DIV ☐ Herr / ☐ Frau / ☐ DIV ☐ Herr / ☐ Frau / ☐ DIV 1 Name 2 Vorname 3 Titel / akad. Grad 4 Staatsangehörigkeit 5 Privat: - anschrift 6 -telefon: E-Mail: Angaben über die Tätigkeit zum Zeitpunkt der Entwicklung 7 Beruf 8 Institut / Lehrstuhl: Dienstlich -anschrift: 9 -telefon: 10 E-Mail 11 Dienststellung (Professor, Wiss. Assistent, Wiss. Mitarbeiter, Doktorand, Diplomand, Techniker etc.) 12 Art der Beschäftigung (Arbeitsvertrag als Wiss. Mitarbeiter/ Hilfskraft, Werk- vertrag, Lehrauftrag, etc.) 13 Fachbereich 14 [B2] Anteil an der Software / am Source Code % % % 15 [B3] Die Erstellung der Software liegt auf meinem Arbeitsgebiet ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein ☒ Ja / ☒ Nein 16 [B4] Die Software entstand im Rahmen meiner regelmäßigen Tätigkeiten. ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein Die Software entstand... 16a [B5] nach Anweisung von: 16b [B6] im Rahmen meiner Studien-, Diplomarbeit ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein 16c [B7] im Rahmen meiner Doktorarbeit ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein 16d [B8] im Rahmen meines Arbeitsvertrages ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein 16e [B9] im Rahmen eines öffentlich geförderten Projektes: ☐ DFG / ☐ BMBF ☐ EU ☐ Sonstige: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 16f B10 im Rahmen einer Kooperation: ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein 16g B11 Kooperations- partner: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 16h B12 Meine Stelle wurde aus diesem Projekt finanziert ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein 16i B13 Der Zweck des Projekts ist mir bekannt ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des Hochschul-IP und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW Hochschul-IP gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH Seite 4 von 11 Für jeden/jede Entwickler*in bitte eine Spalte benutzen. Bitte diese Seite vollständig ausfüllen! Geben Sie hier bitte auch externe Entwickler*innen oder freie Entwickler*innen an. Bei mehreren Entwickler*innen bitte die erforderlichen Angaben auf einem getrennten Blatt beifügen. [B1] Name und Adressen Für jeden/jede Entwickler*in bitte eine Spalte benutzen. Geben Sie hier bitte auch externe Entwickler*in oder freie Entwickler*in an ☐ Herr / ☐ Frau / ☐ DIV ☐ Herr / ☐ Frau / ☐ DIV ☐ Herr / ☐ Frau / ☐ DIV 1 Name 2 Vorname 3 Titel / akad. Grad 4 Staatsangehörigkeit 5 Privat: - anschrift 6 -telefon: E-Mail: Angaben über die Tätigkeit zum Zeitpunkt der Entwicklung 7 Beruf 8 Institut / Lehrstuhl: Dienstlich -anschrift: 9 -telefon: 10 E-Mail 11 Dienststellung (Professor, Wiss. Assistent, Wiss. Mitarbeiter, Doktorand, Diplomand, Techniker etc.) 12 Art der Beschäftigung Arbeitsvertrag als Wiss. Mitarbeiter/ Hilfskraft, Werk- vertrag, Lehrauftrag, etc.) 13 Fachbereich 14 [B2] Anteil an der Software / am Source Code % % % 15 [B3] Die Erstellung der Software liegt auf meinem Arbeitsgebiet ☐ Ja / ☒ Nein ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein 16 [B4] Die Software entstand im Rahmen meiner regelmäßigen Tätigkeiten. ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein Die Software entstand... 16a [B5] nach Anweisung von: 16b [B6] im Rahmen meiner Studien-, Diplomarbeit ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein 16c [B7] im Rahmen meiner Doktorarbeit ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein 16d [B8] im Rahmen meines Arbeitsvertrages ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein 16e [B9] im Rahmen eines öffentlich geförderten Projektes: ☐ DFG / ☐ BMBF ☐ EU ☐ Sonstige: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 16f B10 im Rahmen einer Kooperation: ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein 16g B11 Kooperations- partner: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. 16h B12 Meine Stelle wurde aus diesem Projekt finanziert ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein 16i B13 Der Zweck des Projekts ist mir bekannt ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein ☐ Ja / ☐ Nein Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des Hochschul-IP und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW Hochschul-IP gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH Seite 5 von 11 TEIL C: Spezifikation der Software Spezifizieren Sie (1) die Problemstellung, die die Software löst, oder Lösungsmöglichkeiten, die sie anspricht, (2) den allgemeinen Nutzen der Software, (3) die Vor- und Nachteile im Vergleich zu aktueller Software, (4) die besten Möglichkeiten zur Verwendung der Software sowie mögliche Varianten, (5) Zeichnungen, Schemata und Flussdiagramme, soweit zutreffend, und (6) Verweisen Sie bitte auf relevante Software, Veröffentlichungen, Urheberrechte und Patente. [C1] Beschreibung der Software (Funktionalität, Algorithmen und Anwendungsfälle) Klicken Sie hier, um Text einzugeben. [C2] Problemlösung Beschreiben Sie die Problemstellung, die die Software löst, oder Lösungsmöglichkeiten, die sie anspricht Klicken Sie hier, um Text einzugeben. [C3] Allgemeiner Nutzen der Software Beschreiben Sie den allgemeinen Nutzen der Software, Vor- und Nachteile, Verwendung der Software sowie mögliche Varianten Klicken Sie hier, um Text einzugeben. [C4] Verarbeitung von Daten durch die Software Wenn Ihre Software Daten enthält oder eine Datenbank ist, geben Sie bitte an, ob (1) die enthaltenen Daten auch mit der Software lizenziert werden sollen, (2) wer zur Erstellung der Daten beigetragen hat oder woher die Daten stammen und (3) ob personenbezogenen Daten verwendet werden. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des Hochschul-IP und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW Hochschul-IP gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH Seite 6 von 11 [C5] Programmiersprache(n) der Software Klicken Sie hier, um Text einzugeben. [C6] Technische Voraussetzungen Welche technische Voraussetzungen (Hardware, Betriebssystem, spez. Middleware, weitere Drittsoftware (z.B. MathWorks, Matlab, Simulink…) werden benötigt? Klicken Sie hier, um Text einzugeben. [C7] Entwicklungsaufwand der Software Bitte schätzen Sie den bisherigen Aufwand in Stunden und geben Sie bitte die Source Lines of Codes an, die der Software zugrunde liegt. Aufwand in Stunden: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Source Lines of Codes: Klicken Sie hier, um Text einzugeben. TEIL D: Mögliche Vermarktung Bitte bewerten Sie das kommerzielle Potenzial. [D1] Firmengründung Möchten Sie die Software selbst in einer Firmengründung verwerten? Wenn ja: Bitte die Planung beschreiben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. [D2] Vermarktung durch Dritte Welche Firmen kommen als Lizenznehmer oder sonstiger Verwertungspartner in Betracht? Haben Sie bereits entsprechende Kontakte? Welcher Personen- bzw. Kundenkreis könnte von der Software profitieren? Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Wie schätzen Sie das Marktpotenzial Ihrer Software ein: ☐ sehr hoch ☐ hoch ☐ mittel ☐ gering https://de.wikipedia.org/wiki/Lines_of_Code Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des Hochschul-IP und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW Hochschul-IP gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH Seite 7 von 11 TEIL E: Programmbestandteile Dritter Bitte stellen Sie eine Liste des gesamten Codes von Drittanbietern zur Verfügung, der in die entwickelte Software eingebettet ist oder auf den die Software zur Laufzeit zugreift. Bitte geben Sie den gesamten Open- Source-Code mitsamt den verwendeten Bibliotheken und allen anderen Objekt- oder Quellcodes an, die nicht von den in Abschnitt B genannten Autoren geschrieben wurden, ob modifiziert oder nicht. [E1] Programmbestandteile Dritter Welche Programmbestandteile Dritter (Open Source, Freeware, Laufzeitbibliotheken…) wurden bei der Entwicklung der Software verwendet und unter welchen Lizenzbedingungen (GPL, LGPL, BSD, MIT, …)? # Bezeichnung der Dritt-Software Urheber / Repository Lizenztyp Einbindung - Linktyp Zusätzliche Informationen 1 Wählen Sie ein Element aus. Wählen Sie ein Element aus. 2 Wählen Sie ein Element aus. Wählen Sie ein Element aus. 3 Wählen Sie ein Element aus. Wählen Sie ein Element aus. 4 Wählen Sie ein Element aus. Wählen Sie ein Element aus. 5 Wählen Sie ein Element aus. Wählen Sie ein Element aus. 6 Wählen Sie ein Element aus. Wählen Sie ein Element aus. 7 Wählen Sie ein Element aus. Wählen Sie ein Element aus. 8 Wählen Sie ein Element aus. Wählen Sie ein Element aus. 9 Wählen Sie ein Element aus. Wählen Sie ein Element aus. 10 Wählen Sie ein Element aus. Wählen Sie ein Element aus. Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des Hochschul-IP und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW Hochschul-IP gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH Seite 8 von 11 [E2] Anmerkungen Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des Hochschul-IP und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW Hochschul-IP gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH Seite 9 von 11 TEIL F: Erklärung des/der Entwickler*in / der Entwickler*innen Ich/Wir bin/sind mit der Weitergabe meiner/unserer privaten Daten (wie Privatanschrift, Nationalität) zum Zwecke der Bearbeitung dieser Software-Meldung einverstanden. Ich/wir versichere/n, dass die vorstehenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden, dass ich/wir die in vorliegender Meldung beschriebenen Gegenstände entwickelt habe/n und dass meines/unseres Wissens keine weiteren Personen außer den genannten an den Gegenständen als Entwickler*in beteiligt waren. 1. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. ------------------------------------------------------------------------------------ (Datum) (Name) (Unterschrift) 2. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. ------------------------------------------------------------------------------------ (Datum) (Name) (Unterschrift) 3. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. ------------------------------------------------------------------------------------ (Datum) (Name) (Unterschrift) 4. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. ------------------------------------------------------------------------------------ (Datum) (Name) (Unterschrift) 5. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. ------------------------------------------------------------------------------------ (Datum) (Name) (Unterschrift) 6. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. ------------------------------------------------------------------------------------ (Datum) (Name) (Unterschrift) TEIL G: Bestätigung der Hochschule Der/Die Entwickler*in ist / die Entwickler*innen sind Angestellte der Hochschule: Vorname Name 1. ☐ Ja / ☐ Nein Datum Name Unterschrift Institutsleitung 2. ☐ Ja / ☐ Nein Datum Name Unterschrift Institutsleitung 3. ☐ Ja / ☐ Nein Datum Name Unterschrift Institutsleitung 4. ☐ Ja / ☐ Nein Datum Name Unterschrift Institutsleitung Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des Hochschul-IP und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW Hochschul-IP gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH Seite 10 von 11 5. ☐ Ja / ☐ Nein Datum Name Unterschrift Institutsleitung 6. ☐ Ja / ☐ Nein Datum Name Unterschrift Institutsleitung Ansprüche Dritter, die Software betreffend, sind zu beachten: ☐ Ja / ☐ Nein Klicken Sie hier, um Text einzugeben. ------------------------------------------------------------------------------------ (Datum) (Name) (Unterschrift Justiziariat) Dieser Meldebogen wird den Hochschulen des Hochschul-IP und deren Angehörigen durch PROvendis kostenlos zur Verfügung gestellt. Veränderungen sind unter der Voraussetzung zulässig, dass der Hinweis auf PROvendis als Urheber bestehen bleibt. Eine Weitergabe des Meldebogens an Dritte, die nicht zu den Hochschulen des NRW Hochschul-IP gehören, ist nicht erlaubt, auch nicht in Teilen. © PROvendis GmbH Seite 11 von 11 TEIL H: Beauftragung von PROvendis Hiermit beauftragt die Hochschule PROvendis mit der Bewertung der in der Softwaremeldung beschriebenen Software unter Berücksichtigung der zusätzlichen Ergebnisse, soweit diese für die Nutzung der Software notwendig oder sinnvoll sind. Bemerkungen Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. ------------------------------------------------------------------------------------ (Datum) (Name) (Unterschrift Hochschule) TEIL A: Allgemeine Angaben zur Software TEIL B: Angaben zu den Entwickler*innen der Software TEIL C: Spezifikation der Software TEIL D: Mögliche Vermarktung TEIL E: Programmbestandteile Dritter TEIL F: Erklärung des/der Entwickler*in / der Entwickler*innen TEIL G: Bestätigung der Hochschule TEIL H: Beauftragung von PROvendis

  • FAQ-Bachelor.pdf
    FAQ Onlinebewerbung sportwissenschaftliche Bachelor-Studiengänge Stand: November 2025 1 von 4 Wo muss ich mich bewerben? Die Studienplätze für die sportwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge werden über das bundesweite Bewerbungsportal hochschulstart.de vergeben. Die eigentliche Bewerbung muss aber im Bewerbungsportal mySpoho der Deutschen Sporthochschule Köln eingereicht werden. Hier werden auch die notwendigen Unterlagen (z.B. Abiturzeugnis) hochgeladen. Für externe Bewerber*innen (nicht an der DSHS Köln immatrikuliert): 1. Registrierung auf hochschulstart.de (Bundesweites Bewerbungsportal) 2. Registrierung auf mySpoho (Bewerbungsportal der Deutschen Sporthochschule Köln) 3. Bewerbungsantrag online auf mySpoho stellen Für interne Bewerber*innen (bereits an der DSHS Köln immatrikuliert): 1. Registrierung auf hochschulstart.de (Bundesweites Bewerbungsportal) 2. Login auf mySpoho (KEINE Neu-Registrierung notwendig) 3. Bewerbungsantrag online für den angestrebten Studiengang stellen Welcher Sporteignungstest wird anerkannt? Neben dem Eignungstest der Deutschen Sporthochschule Köln wird ausschließlich der Eignungstest (ET) der Ruhr-Uni Bochum anerkannt. Weitere Infos zum Eignungstest. Kann ich mich bereits bewerben, wenn ich für den Eignungstest angemeldet bin, der innerhalb der jeweiligen Bewerbungsphase stattfindet? Ja. Eine Bewerbung ist bereits möglich, wenn Sie für den Eignungstest (ET) angemeldet sind, der noch während derselben Bewerbungsphase stattfindet. Nach dem ET wird Ihr Ergebnis (bestanden/nicht bestanden) automatisch in unser System übertragen. Wenn Sie mit Ablauf der Bewerbungsfrist (15.07. für das Wintersemester, 15.01. für das Sommersemester) keinen gültigen ET nachweisen, wird Ihre Bewerbung vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen und Sie erhalten einen so genannten Ausschlussbescheid. Haben Sie bestanden, erfolgt die automatische Teilnahme am Zulassungsverfahren, inkl. möglicher Nachrückverfahren. Hinweis zu Bewerbungen zum Sommersemester mit Anmeldung zum Eignungstest im Februar: Da die Ergebnisse des ET erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist (15.01.) vorliegen, werden Bewerbungen mit dem ET-Status „angemeldet“ vom Hauptzulassungsverfahren ausgeschlossen. Bewerber*innen, die den ET im Februar bestehen, können nur noch https://dosv.hochschulstart.de/bewerber/1652?ZqYaD9RKPvktPFLKwuPkO_lAyl8pHLaq8HWjBh1gwB20u2RW3VxA-2A0sUXtBg4tbKwmKunh1tH5R15C9av5bNmPb9m1upCirV9QvDKR56sHVY-sTrL4.=0 https://myspoho.dshs-koeln.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces https://dosv.hochschulstart.de/bewerber/1652?ZqYaD9RKPvktPFLKwuPkO_lAyl8pHLaq8HWjBh1gwB20u2RW3VxA-2A0sUXtBg4tbKwmKunh1tH5R15C9av5bNmPb9m1upCirV9QvDKR56sHVY-sTrL4.=0 https://myspoho.dshs-koeln.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces https://dosv.hochschulstart.de/bewerber/1652?ZqYaD9RKPvktPFLKwuPkO_lAyl8pHLaq8HWjBh1gwB20u2RW3VxA-2A0sUXtBg4tbKwmKunh1tH5R15C9av5bNmPb9m1upCirV9QvDKR56sHVY-sTrL4.=0 https://www.dshs-koeln.de/studium/studieneinstieg/bachelor/zugangsvoraussetzungen/eignungstest FAQ Onlinebewerbung sportwissenschaftliche Bachelor-Studiengänge Stand: November 2025 2 von 4 berücksichtigt werden, falls Nachrückverfahren stattfinden. Die Teilnahme daran erfolgt in diesem Falle automatisch. Kann ich grundsätzlich den Eignungstest nach Einschreibung nachholen? Nein. Der ET ist eine Zugangsvoraussetzung und kann nicht nachgereicht werden. Auf wie viele Studiengänge darf ich mich bewerben? Die Anzahl der möglichen Bewerbungen auf die Studiengänge an unserer Hochschule ist nicht limitiert. Beachten Sie aber, dass Sie nur einen Studienplatz annehmen können. Die Bewerbung für die Bachelor-Studiengänge erfolgt über hochschulstart.de. Dort können Sie maximal 12 Studienplatzbewerbungen abgeben. Hierzu finden Sie weitere Informationen auf den Seiten von hochschulstart.de. Muss ich Unterlagen zur Bewerbung postalisch einschicken? Nein. Es handelt sich um ein reines Online-Bewerbungsverfahren. Im Bewerbungsportal mySpoho haben Sie die Möglichkeit Unterlagen (z.B. Härtefallantrag, Kaderbescheinigung) als PDF-Datei hochzuladen. Bitte nutzen Sie ausschließlich den Datei-Upload innerhalb der Online-Bewerbung. Dies gilt auch für internationale Bewerber*innen. Wo kann ich mich über den aktuellen Status des Bewerbungsverfahrens informieren? Der jeweilige Status Ihrer Bewerbung wird in Ihrem Bewerberaccount im Hochschulstart- Bewerbungsportal sowie in Ihrem Bewerberaccount im mySpoho-Bewerbungsportal angezeigt. Bewerber*innen sollten den Status der eigenen Bewerbungen regelmäßig kontrollieren! Die Bedeutung der einzelnen Status erfahren Sie auf der Seite Bewerbungsstatus. Bitte kontrollieren Sie daher während der Bewerbungsphase regelmäßig Ihr E-Mail-Postfach und kontrollieren Sie ggf. Ihren Spamordner, damit Ihnen wichtige Informationen (z.B. Immatrikulationsfrist) nicht entgehen. Wie und wann werden die Ablehnungs- und Zulassungsbescheide verschickt? Grundsätzlich werden Ablehnungsbescheide in elektronischer Form von hochschulstart.de am Ende des Verfahrens (Ende der Koordinierungsphase) zur Verfügung gestellt. Zulassungs- und Rückstellungsbescheide werden Ihnen von der Deutschen Sporthochschule Köln in elektronischer Form im Portal mySpoho bereitgestellt. Die Bescheiderstellung erfolgt während der gesamten Koordinierungsphase. Es ist sehr wichtig, dass Sie während der http://www.hochschulstart.de/ https://hochschulstart.de/startseite/startseite https://myspoho.dshs-koeln.de/ https://hochschulstart.de/startseite https://hochschulstart.de/startseite https://myspoho.dshs-koeln.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces?chco=y http://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/bewerbungsstatus https://www.hochschulstart.de/ergebnisse-entscheidungen/bescheide https://myspoho.dshs-koeln.de/qisserver/pages/cs/sys/portal/hisinoneStartPage.faces?chco=y FAQ Onlinebewerbung sportwissenschaftliche Bachelor-Studiengänge Stand: November 2025 3 von 4 laufenden Koordinierungsphase Ihr Bewerberportal regelmäßig kontrollieren, um wichtige Fristen (z.B. Immatrikulationsfrist) nicht zu verpassen. Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren bei Hochschulstart, bzw. zu der Koordinierungsphase finden Sie hier: https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/koordinierung. Wichtig – bitte achten Sie unbedingt auf die Koordinierungsregeln! Bei automatischen Zulassungen sowie persönlicher Annahme eines Zulassungsangebotes müssen Sie sich innerhalb von 10 Tagen in mySpoho immatrikulieren. Verpassen Sie die Immatrikulationsfrist, wird der Studienplatz weiter vergeben. Eine Annahme ist nach Fristablauf nicht mehr möglich! Wie ist die Vorgehensweise, wenn ich bereits in einem Vorsemester eine Zulassung erhalten habe, aber das Studiums wegen Ableisten eines Dienstes nicht antreten konnte? Bewerber*innen, die einen Dienst (z.B. freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst u.a.) ableisten, werden für denjenigen Studiengang, für den sie kurz vor Beginn oder während des Dienstes bereits eine Zulassung erhalten haben, bevorzugt zugelassen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich spätestens bis zum zweiten Vergabeverfahren nach Beendigung des Dienstes auf denselben Studiengang online bewerben müssen. Danach können Sie nicht mehr bevorzugt zugelassen werden und müssen sich erneut bewerben. Die Auswahl aufgrund des früheren Zulassungsanspruchs wird nicht automatisch gewährt, sondern muss mit einer form- und fristgerechten Bewerbung beantragt werden! Um Ihren Anspruch geltend zu machen, müssen Sie sich nach Dienstende erneut auf hochschulstart.de bewerben. Bitte laden Sie Ihre Dienstzeitbescheinigung sowie Ihren früheren Zulassungsbescheid bis Bewerbungsschluss im Bewerbungsportal mySpoho hoch. Was muss ich angeben, wenn ich bereits studiert habe, aber meine Ersthochschule im Bewerbungsportal nicht mit aufgeführt ist? Tragen Sie bitte anstelle Ihrer Hochschule „Alle sonstigen HS“ ein. Die genaue Bezeichnung Ihrer Hochschule werden wir dann bei Bedarf bei der Einschreibung erfassen. Kann man später den Studiengang wechseln? Grundsätzlich ist es möglich, innerhalb der Spoho den Studiengang zu wechseln. Informationen zum Wechsel findest du hier. Bei weiteren Fragen oder Beratungsbedarf https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/koordinierung https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/koordinierung https://myspoho.dshs-koeln.de/ https://www.hochschulstart.de/bewerben-beobachten/bewerbung https://www.dshs-koeln.de/studium/studienorganisation/wechsel-des-studienganges-an-der-spoho FAQ Onlinebewerbung sportwissenschaftliche Bachelor-Studiengänge Stand: November 2025 4 von 4 wende dich gerne an die Studienberatung: www.dshs-koeln.de/studienberatung. Sie haben noch weitere Fragen? Sollten Sie noch weitere Fragen zum Bewerbungsverfahren „Bachelor-Studiengänge“ haben, richten Sie Ihre Anfrage bitte per Mail (unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer) bitte an studsekretariat@dshs-koeln.de. http://www.dshs-koeln.de/studienberatung mailto:studsekretariat@dshs-koeln.de Wo muss ich mich bewerben? Welcher Sporteignungstest wird anerkannt? Kann ich mich bereits bewerben, wenn ich für den Eignungstest angemeldet bin, der innerhalb der jeweiligen Bewerbungsphase stattfindet? Kann ich grundsätzlich den Eignungstest nach Einschreibung nachholen? Muss ich Unterlagen zur Bewerbung postalisch einschicken? Wo kann ich mich über den aktuellen Status des Bewerbungsverfahrens informieren? Zulassungs- und Rückstellungsbescheide werden Ihnen von der Deutschen Sporthochschule Köln in elektronischer Form im Portal mySpoho bereitgestellt. Die Bescheiderstellung erfolgt während der gesamten Koordinierungsphase. Es ist sehr wichtig, dass Sie ... Wichtig – bitte achten Sie unbedingt auf die Koordinierungsregeln! Bei automatischen Zulassungen sowie persönlicher Annahme eines Zulassungsangebotes müssen Sie sich innerhalb von 10 Tagen in mySpoho immatrikulieren. Verpassen Sie die Immatrikulations... Wie ist die Vorgehensweise, wenn ich bereits in einem Vorsemester eine Zulassung erhalten habe, aber das Studiums wegen Ableisten eines Dienstes nicht antreten konnte? Was muss ich angeben, wenn ich bereits studiert habe, aber meine Ersthochschule im Bewerbungsportal nicht mit aufgeführt ist? Kann man später den Studiengang wechseln? Sie haben noch weitere Fragen?

  • INOEK_Band_09_Masterplan_Wintersport_Sauerland_Stufe_II.pdf
    I N S T I T U T F Ü R N A T U R S P O R T U N D Ö K O L O G I E I n s t i t u t o f S p o r t s a n d E n v i r o n m e n t D e u t s c h e S p o r t Wintersportarena Sauerland / Siegerland-Wittgenstein Masterplan Stufe II Institut für Natursport und Ökologie Univ.-Prof. Dr. Ralf Roth, Dr. Stefan Türk, Holger Kretschmer Zukunftsfähige Entwicklungskonzeption für den Schneesport in NRW Freizeit- und Tourismusberatung GmbH Christof Schrahe November 2002 h o c h s c h u l e K ö l n Masterplan Wintersportarena Stufe II | II IMPRESSUM AUFTRAGGEBER Hochsauerlandkreis Fremdenverkehr Heinrich-Jansenweg 14, 59929 Brilon GEFÖRDERT DURCH Ministerium für Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Haroldstr. 4, 40213 Düsseldorf Tourismusverband Nordrhein-Westfalen e.V. Worringerstraße 22, 50668 Köln Stiftung Sicherheit im Skisport Hubertusstr. 1, 82152 Planegg Westdeutscher Skiverband Postfach 1550, 58531 Meinerzhagen AUFTRAGNEHMER Institut für Natursport und Ökologie Deutsche Sporthochschule Köln Carl-Diem-Weg 6, 50933 Köln Tel: 0221-4982-424, Fax: 0221-4982-848 E-Mail: roth@dshs-koeln.de Univ-Prof. Dr. Ralf Roth (Gesamtleitung) Dr. Stefan Türk, Holger Kretschmer ift Freizeit- und Tourismusberatung GmbH Otto-Hahn-Straße 23, 50997 Köln Tel: 02236-83400, Fax: 02236-43045 E-Mail: info@ift-koeln.de Christoph Schrahe Die inhaltliche Verantwortlichkeit für die Kapitel 2 bis 8 sowie 10 bis 12 liegt beim Institut für Natur- sport und Ökologie der Deutschen Sporthochschule Köln, für die Kapitel 9 sowie 13 bis 17 bei der ift Freizeit- und Tourismusberatung GmbH. Masterplan Wintersportarena Stufe II | II IMPRESSUM AUFTRAGGEBER Hochsauerlandkreis Fremdenverkehr Heinrich-Jansenweg 14, 59929 Brilon GEFORDERT DURCH Ministerium fur Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Haroldstr. 4, 40213 Dusseldorf Tourismusverband Nordrhein-Westfalen e.V. Worringerstrake 22, 50668 K6ln Stiftung Sicherheit im Skisport Hubertusstr. 1, 82152 Planegg Westdeutscher Skiverband Postfach 1550, 58531 Meinerzhagen AUFTRAGNEHMER Institut fur Natursport und Okologie Deutsche Sporthochschule Koln Carl-Diem-Weg 6, 50933 Koln Tel: 0221-4982-424, Fax: 0221-4982-848 E-Mail: roth@dshs-koeln.de Univ-Prof. Dr. Ralf Roth (Gesamtleitung) Dr. Stefan Turk, Holger Kretschmer ift Freizeit- und Tourismusberatung GmbH Otto-Hahn-StraRe 23, 50997 Koln Tel: 02236-83400, Fax: 02236-43045 E-Mail: info@ift-koeln.de Christoph Schrahe Die inhaltliche Verantwortlichkeit fur die Kapitel 2 bis 8 sowie 10 bis 12 liegt beim Institut fur Natur- sport und Okologie der Deutschen Sporthochschule K6ln, fiir die Kapitel 9 sowie 13 bis 17 bei der ift Freizeit- und Tourismusberatung GmbH. Masterplan Wintersportarena Stufe II | III Inhalt Vorwort 1 Einleitung 1 2 Untersuchungsgebiet 4 3 Methoden 6 3.1 Befragung 6 3.2 Metaplantechnik 8 4 Auswertung der Klimamesskampagne 2001/2002 9 4.1 Einführung 9 4.1.1 Messstationen 9 4.1.2 Messstandorte 10 4.1.3 Messzeitraum 11 4.1.4 DWD-Klimastationen 11 4.2 Ergebnisse 13 4.2.1 Witterungsverlauf des Winters 2001/2002 13 4.2.2 Schneedeckenaufbau am Beispiel des Winters 2001/2002 15 4.2.3 Temperaturgradient 18 4.2.4 Fazit 20 5 Bestandsanalyse und Einzelstandortprüfung Ski Alpin 22 5.1 Wintersportkerngebiet 22 5.1.1 Skisportliche Infrastruktur 22 5.1.1.1 Beschneiungsanlagen / Beschneite Fläche 22 5.1.1.2 Liftverbundsituation 23 5.1.1.3 Sportliches Anforderungsprofil 24 5.1.1.4 Liftanlagen 25 5.1.2 Naturschutzfachliche Zielsetzungen im Wintersportkerngebiet 27 5.1.2.1 NATURA 2000 27 5.1.2.2 Naturschutzgebiete 31 5.1.2.3 Biotopschutzgebiete 33 5.1.2.4 Landschaftsschutzgebiete 38 5.1.2.5 Wasserschutzgebiete 39 5.2 Skigebiete im Wintersportkerngebiet 42 5.2.1 Das Skiliftkarussell Winterberg 42 5.2.2 Liftkarussell Altastenberg 47 Masterplan Wintersportarena Stufe II | III Inhalt Vorwort 1. Einleitung 1 2 Untersuchungsgebiet 4 3 Methoden 6 3.1. Befragung 6 3.2 Metaplantechnik 8 4 Auswertung der Klimamesskampagne 2001/2002 9 4.1 Einfuhrung 9 4.1.1 Messstationen 9 4.1.2 | Messstandorte 10 4.1.3 Messzeitraum 11 4.1.4 DWD-Klimastationen 11 4.2 Ergebnisse 13 4.2.1 Witterungsverlauf des Winters 2001/2002 13 4.2.2 Schneedeckenaufbau am Beispiel des Winters 2001/2002 15 4.2.3 Temperaturgradient 18 4.2.4 Fazit 20 5 Bestandsanalyse und Einzelstandortprifung Ski Alpin 22 5.1 Wintersportkerngebiet 22 5.1.1 Skisportliche Infrastruktur 22 5.1.1.1 Beschneiungsanlagen / Beschneite Flache 22 5.1.1.2 — Liftverbundsituation 23 5.1.1.3. Sportliches Anforderungsprofil 24 5.1.1.4 — Liftanlagen 25 5.1.2 Naturschutzfachliche Zielsetzungen im Wintersportkerngebiet 27 5.1.2.1 NATURA 2000 27 5.1.2.2 | Naturschutzgebiete 31 5.1.2.3. Biotopschutzgebiete 33 5.1.2.4 | Landschaftsschutzgebiete 38 5.1.2.5 | Wasserschutzgebiete 39 5.2 Skigebiete im Wintersportkerngebiet 42 5.2.1 Das Skiliftkarussell Winterberg 42 5.2.2 Liftkarussell Altastenberg 47 Masterplan Wintersportarena Stufe II | IV 5.2.3 Skigebiet Bödefeld-Hunau 50 5.2.4 Skigebiet Postwiese / Neuastenberg 53 5.2.5 Skigebiet Sahnehang / Kahler Asten 56 5.2.6 Skigebiet Langewiese 59 5.2.7 Skigebiet Homberg-Ziegenhelle 62 6 Bestandsanalyse und Einzelstandortprüfung Skilanglauf 65 6.1 Skilanglaufgebiete im Wintersportkerngebiet 65 6.2 Sportliches Anforderungsprofil der Loipen 68 6.2.1 Definitionen und Begriffe 68 6.2.2 Loipenauswertungsprogramm LOPRO 69 6.2.3 Ergebnisse der Analyse 70 7 Grundlagen 74 7.1 Technische Beschneiung 74 7.1.1 Schneeentstehung 74 7.1.2 Beschneiungssysteme / Schneeerzeuger 76 7.1.2.1 Propellersysteme 76 7.1.2.2 Lanzensysteme 77 7.1.2.3 Weitere Systeme zur Schneeerzeugung 79 7.1.2.4 Vergleichende Gegenüberstellung der Systeme 80 7.1.3 Beschneiungsanlage 82 7.1.3.1 Infrastruktureinrichtungen 82 7.1.3.2 Kosten 84 7.1.4 Betrieb der Anlage 86 7.1.4.1 Beschneiungszeiträume 86 7.1.4.2 Leistungsfähigkeit der Anlage 87 7.1.4.3 Wasserbedarf 87 7.1.4.4 Energieverbrauch 88 7.1.5 Wasserversorgung 88 7.2 Pistenpflege / Snowmanagement 90 7.3 Beförderungsanlagen 91 7.3.1 Sesselbahnen 91 7.3.2 Schlepplifte 92 7.3.3 Weitere Anlagen 92 7.3.4 Vergleich der relevanten Beförderungsanlagen 93 8 Leitbild / Leitlinien 95 8.1 Allgemeines Leitbild 95 8.2 Leitlinien 95 Masterplan Wintersportarena Stufe II | IV 5.2.3 Skigebiet Bodefeld-Hunau 50 5.2.4 Skigebiet Postwiese / Neuastenberg 53 5.2.5 Skigebiet Sahnehang / Kahler Asten 56 5.2.6 Skigebiet Langewiese 59 5.2.7 Skigebiet Homberg-Ziegenhelle 62 6 Bestandsanalyse und Einzelstandortprifung Skilanglauf 65 6.1. Skilanglaufgebiete im Wintersportkerngebiet 65 6.2 | Sportliches Anforderungsprofil der Loipen 68 6.2.1 Definitionen und Begriffe 68 6.2.2 Loipenauswertungsprogramm LOPRO 69 6.2.3 Ergebnisse der Analyse 70 7 Grundlagen 74 7.1. Technische Beschneiung 74 7.1.1 Schneeentstehung 74 7.1.2 Beschneiungssysteme / Schneeerzeuger 76 7.1.2.1 Propellersysteme 76 7.1.2.2 Lanzensysteme 77 7.1.2.3. Weitere Systeme zur Schneeerzeugung 79 7.1.2.4 | Vergleichende Gegentberstellung der Systeme 80 7.1.3 Beschneiungsanlage 82 7.1.3.1 Infrastruktureinrichtungen 82 7.1.3.2 Kosten 84 7.1.4 Betrieb der Anlage 86 7.1.4.1 Beschneiungszeitraume 86 7.1.4.2 —Leistungsfahigkeit der Anlage 87 7.1.4.3. Wasserbedarf 87 7.1.4.4 | Energieverbrauch 88 7.1.5 | Wasserversorgung 88 7.2 Pistenpflege / Snowmanagement 90 7.3. Befdrderungsanlagen 91 7.3.1 Sesselbahnen 91 7.3.2 Schlepplifte 92 7.3.3 Weitere Anlagen 92 7.3.4 Vergleich der relevanten Beforderungsanlagen 93 8 _Leitbild / Leitlinien 95 8.1 Allgemeines Leitbild 95 8.2 Leitlinien 95 Masterplan Wintersportarena Stufe II | V 9 Positionierung 97 9.1 Markenimage und Markenwerte 99 9.1.1 Positionierungsansatz für die Schneearena Rothaargebirge 99 9.2 Positionierung der Skigebiete im Kerngebiet 101 9.3 Zukünftiger Zielgruppenmix 102 10 Rahmenbedingungen der Infrastrukturentwicklung 103 10.1 Organisationsstruktur 103 10.2 Genehmigungen / externe Fachgutachten 104 10.3 Beschneiung 106 10.4 Wasserversorgung 108 10.5 Pistenpflege / Snowmanagement 109 10.6 Vernetzung des Skigebietes 110 10.6.1 Ticketsystem 110 10.6.2 Bus-Pendelverkehr 110 10.7 Modernisierung Liftanlagen 112 10.8 Pistenbau 114 10.9 Funpark 116 10.10 Loipen 118 11 Ideenpool: Entwicklungskonzeption Ski Alpin 122 11.1 Beschneiung / Wasserbevorratung 122 11.1.1 Winterberg 122 11.1.2 Altastenberg 124 11.1.3 Bödefeld Hunau 125 11.1.4 Neuastenberg Postwiese 125 11.1.5 Sahnehang/Kahler Asten 126 11.1.6 Langewiese 127 11.1.7 Zusammenfassende Darstellung 127 11.2 Pistenpflege / Snowmanagement 130 11.2.1 Neuastenberg Postwiese 130 11.2.2 Langewiese 130 11.3 Vernetzung des Gebietes 131 11.3.1 Ticketsystem 131 11.3.2 Bus-Pendelverkehr 132 11.3.3 Parkplatz 132 11.4 Ergänzende Angebote skisportlicher Infrastruktur 133 Masterplan Wintersportarena Stufe II | V 9 Positionierung 9.1 Markenimage und Markenwerte 9.1.1 Positionierungsansatz fur die Schneearena Rothaargebirge 9.2 Positionierung der Skigebiete im Kerngebiet 9.3 Zukunftiger Zielgruppenmix 10 Rahmenbedingungen der Infrastrukturentwicklung 10.1 Organisationsstruktur 10.2 Genehmigungen / externe Fachgutachten 10.3 Beschneiung 10.4 Wasserversorgung 10.5 Pistenpflege / SNnowmanagement 10.6 Vernetzung des Skigebietes 10.6.1 Ticketsystem 10.6.2 Bus-Pendelverkehr 10.7 Modernisierung Liftanlagen 10.8 Pistenbau 10.9 Funpark 10.10 Loipen 11 Ideenpool: Entwicklungskonzeption Ski Alpin 11.1 Beschneiung / Wasserbevorratung 11.1.1. Winterberg 11.1.2 Altastenberg 11.1.3 Bdédefeld Hunau 11.1.4 Neuastenberg — Postwiese 11.1.5 Sahnehang/Kahler Asten 11.1.6 Langewiese 11.1.7 Zusammenfassende Darstellung 11.2 Pistenpflege / Snowmanagement 11.2.1 Neuastenberg — Postwiese 11.2.2 Langewiese 11.3 Vernetzung des Gebietes 11.3.1. Ticketsystem 11.3.2 Bus-Pendelverkehr 11.3.3 Parkplatz 11.4 Erganzende Angebote skisportlicher Infrastruktur 97 99 99 101 102 103 103 104 106 108 109 110 110 110 112 114 116 118 122 122 122 124 125 125 126 127 127 130 130 130 131 131 132 132 133 Masterplan Wintersportarena Stufe II | VI 11.5 Liftbau 134 11.5.1 Winterberg 134 11.5.2 Altastenberg 134 11.5.3 Bödefeld Hunau 134 11.5.4 Postwiese 135 11.5.5 Langewiese 135 11.5.6 Regionale Verbindungen 135 11.5.7 Zusammenfassende Darstellung 135 11.6 Pistenbau 137 12 Ideenpool: Entwicklungskonzeption Skilanglauf 138 12.1 Langlaufzentrum Westfeld-Ohlenbach 138 12.2 Nordisches Zentrum Bremberg 140 12.3 Nordic Arena 141 13 Ideenpool: Sonstige lokale Entwicklungskonzeptionen 143 13.1 Lokale Entwicklung Skiservice 143 13.1.1 Ausrüstungsverleih 143 13.1.2 Sports Rental Centre im SSC 144 13.1.3 Kooperation mit dem Sportfachhandel in den Quellgebieten 151 13.1.4 Optimierung Verleihstationen im Kerngebiet 152 13.1.5 Zentrale Servicestation im SSC 155 13.1.6 Integration in Vernetzung 156 13.2 Lokale Entwicklung Dienstleistungsqualität 158 13.2.1 Qualitätsgütesiegel 158 13.2.2 Optimierung der Skischulangebote 160 13.2.3 Möblierung mit Servicestationen 162 13.2.4 Schulungen 163 13.2.5 Kinderbetreuung 165 13.2.6 Service-Counter mit Information und Gästeservice 167 13.2.7 Loipenzentrum im SSC 170 13.2.8 Optimierung der Liftbefüllung 172 13.3 Lokale Entwicklung Gastgewerbe 175 13.3.1 Gastronomie im SSC 175 13.3.2 Ferienwohnungen im SSC 178 13.3.3 Integration in Vernetzung 180 Masterplan Wintersportarena Stufe II | VI 11.5 Liftbau 134 11.5.1 Winterberg 134 11.5.2 Altastenberg 134 11.5.3 Bddefeld Hunau 134 11.5.4 Postwiese 135 11.5.5 Langewiese 135 11.5.6 Regionale Verbindungen 135 11.5.7. Zusammenfassende Darstellung 135 11.6 Pistenbau 137 12 Ideenpool: Entwicklungskonzeption Skilanglauf 138 12.1 Langlaufzentrum Westfeld-Ohlenbach 138 12.2 Nordisches Zentrum Bremberg 140 12.3 Nordic Arena 141 13 Ideenpool: Sonstige lokale Entwicklungskonzeptionen 143 13.1 Lokale Entwicklung Skiservice 143 13.1.1 Ausrustungsverleih 143 13.1.2 ,Sports Rental Centre” im SSC 144 13.1.3 Kooperation mit dem Sportfachhandel in den Quellgebieten 151 13.1.4 Optimierung Verleihstationen im Kerngebiet 152 13.1.5 Zentrale Servicestation im SSC 155 13.1.6 Integration in Vernetzung 156 13.2 Lokale Entwicklung Dienstleistungsqualitat 158 13.2.1 Qualitatsgutesiegel 158 13.2.2 Optimierung der Skischulangebote 160 13.2.3. Mdblierung mit Servicestationen 162 13.2.4 Schulungen 163 13.2.5 Kinderbetreuung 165 13.2.6 Service-Counter mit Information und Gasteservice 167 13.2.7 Loipenzentrum im SSC 170 13.2.8 Optimierung der Liftbefullung 172 13.3 Lokale Entwicklung Gastgewerbe 175 13.3.1 Gastronomie im SSC 175 13.3.2 Ferienwohnungen im SSC 178 13.3.3 Integration in Vernetzung 180 Masterplan Wintersportarena Stufe II | VII 13.3.4 Wintersportfreundliche Aufwertung der Betriebe 181 13.4 Lokale Entwicklung sonstige Angebote 184 13.4.1 Kinderland im SSC 184 13.4.2 Kinderskiland am SSC 186 13.4.3 Nachtskilauf 188 14 Ideenpool: Regionale Entwicklungskonzeption 191 14.1 Gebietsvernetzung 191 14.2 Ticketverbund Lifte 192 14.3 Sauerland Arena-Card 193 14.4 Physische Vernetzung im Kerngebiet 196 14.5 Metaprojekt Skier Service Centre 202 15 Organisation und Management 210 15.1 Marketingverbund 211 15.1.1 Budgetierung 211 15.1.2 Marketingpersonal 215 15.2 Kooperationen 215 16 Marketing/Vertrieb 217 16.1 Marketingstrategie und planung 217 16.2 Marketing-Mix 218 16.3 Corporate Identity 220 16.4 Schneegarantie 224 16.5 Kommunikationsmaßnahmen 226 16.5.1 Optimierung der Schneeberichte 226 16.5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 227 16.5.3 Online- und Database Marketing 231 16.5.4 Verkaufsförderung (Sales Promotion) 234 16.5.5 Strategische Allianzen und Sponsoring 238 16.5.6 Werbung 242 16.5.7 Neugestaltung von Broschüren 244 16.5.8 Events 255 16.6 Distributionsmaßnahmen 258 16.6.1 Ausbau des Gruppengeschäfts 258 16.6.2 Kundenbindungsprogramme 262 16.6.3 Programme mit dem Sportartikelfachhandel 266 Masterplan Wintersportarena Stufe II | VII 13.3.4 Wintersportfreundliche Aufwertung der Betriebe 13.4 Lokale Entwicklung sonstige Angebote 13.4.1. Kinderland im SSC 13.4.2 Kinderskiland am SSC 13.4.3. Nachtskilauf 14 Ideenpool: Regionale Entwicklungskonzeption 14.1 Gebietsvernetzung 14.2 Ticketverbund Lifte 14.3 Sauerland Arena-Card 14.4 Physische Vernetzung im Kerngebiet 14.5 Metaprojekt Skier Service Centre 15 Organisation und Management 15.1. Marketingverbund 15.1.1 Budgetierung 15.1.2 Marketingpersonal 15.2 Kooperationen 16 Marketing/Vertrieb 16.1 Marketingstrategie und —planung 16.2 Marketing-Mix 16.3 Corporate Identity 16.4 Schneegarantie 16.5 Kommunikationsmagnahmen 16.5.1 Optimierung der Schneeberichte 16.5.2 Presse- und Offentlichkeitsarbeit 16.5.3 Online- und Database Marketing 16.5.4 WVerkaufsforderung (Sales Promotion) 16.5.5 Strategische Allianzen und Sponsoring 16.5.6 Werbung 16.5.7 Neugestaltung von Broschuren 16.5.8 Events 16.6 DistributionsmaRnahmen 16.6.1 Ausbau des Gruppengeschafts 16.6.2 Kundenbindungsprogramme 16.6.3 Programme mit dem Sportartikelfachhandel 181 184 184 186 188 191 191 192 193 196 202 210 211 211 215 215 217 217 218 220 224 226 226 227 231 234 238 242 244 255 258 258 262 266 Masterplan Wintersportarena Stufe II | VIII 16.6.4 Pauschalen 268 16.6.5 Direct Mailings 271 16.6.6 Kundenbesuche 272 16.6.7 Sales Guide 274 16.6.8 Supermarktprogramm 275 16.7 Marketingplan 276 17 Erfolgskontrolle 278 17.1 Monitoring 278 17.2 Marktforschung 280 18 Literatur 287 Masterplan Wintersportarena Stufe II | VIII 16.6.4 16.6.5 16.6.6 16.6.7 16.6.8 Pauschalen Direct Mailings Kundenbesuche Sales Guide Supermarktprogramm 16.7 Marketingplan 17 Erfolgskontrolle 17.1. Monitoring 17.2 Marktforschung 18 Literatur 268 271 272 274 275 276 278 278 280 287 Masterplan Wintersportarena Stufe II | IX Vorwort Die Entwicklung eines zukunftsfähigen Konzepts für den Wintersport im Sauerland und Sie- gerland-Wittgenstein ist eine interessante aber auch sehr komplexe Aufgabe. Um zu einer führenden Wintersportregion nördlich der Alpen zu werden, wird hoher Einsatz und Engage- ment aller Akteure benötigt. Die während der Bearbeitung von Stufe I und insbesondere Stu- fe II des Masterplans Wintersportarena gewonnenen Erfahrungen haben sehr deutlich ge- zeigt, dass die Bereitschaft hierzu auf den unterschiedlichsten Ebenen vorhanden ist. Das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NRW hat das vom Institut für Natursport und Ökologie der Deutschen Sporthochschule Köln und der ift Freizeit und Tourismusberatung GmbH Köln bearbeitete Projekt über die letzten Jahre ge- tragen und unterstützt nun durch sein Engagement auch die Umsetzung innovativer Projekte in der Region. Ohne die Erfahrung der Mitarbeiter des MWMEV wären die zielorientierten Verfahrenswege nicht einzuschlagen gewesen. Ein maßgeblicher Initiator dieses Projektes war der Nordrhein-Westfalen Tourismus e.V., getragen durch das Engagement seines Geschäftsführers Herrn Dr. Robert Datzer. Der Ver- ein hat die Entwicklung über die gesamte Zeit begleitet und innovativ im Sinne der Touris- musförderung mitgewirkt. Der Westdeutsche Skiverband brachte insbesondere über seinen Präsidenten Herrn Rainer Pohlmann ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und Engagement während der gesamten Projektphase ein. Die entscheidenden Impulse für die konkrete Entwicklung ihrer Städte und Kommunen kom- men natürlich aus der Region der Wintersportarena. Die touristischen Leistungsanbieter und die Bürgermeister stehen hier für einen kooperativen Planungsprozess und eine erfolgreiche Umsetzung. Wesentlicher Motor in der Region ist hier Herr Kreisdirektor Winfried Stork und die Bürgermeister der beteiligten Gemeinden. Grundsätzlich muss angemerkt werden, dass die fachliche Unterstützung durch alle öffentli- chen Institutionen und Fachbehörden beim Kreis und der Bezirksregierung vorbildhaft war und ist. Die Suche nach praktikablen Lösungen einer zukunftsfähigen und umsetzbaren Weiterent- wicklung der Schneesportstätten ist ohne die tatkräftige Unterstützung der Betreiber der Ski- gebiete und Loipenzentren nicht möglich gewesen. Der Erfolg der Konzeption hängt auch weiterhin von ihnen als tragende Säule der Entwicklung und Umsetzung ab. Diesen und den vielen ungenannten Helfern des Masterplans Wintersportarena sei an dieser Stelle gedankt. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung dieses zukunftsweisen- den Vorhabens. Prof. R. Roth Masterplan Wintersportarena Stufe II | IX Vorwort Die Entwicklung eines zukunftsfahigen Konzepts fur den Wintersport im Sauerland und Sie- gerland-Wittgenstein ist eine interessante aber auch sehr komplexe Aufgabe. Um zu einer fuhrenden Wintersportregion ndrdlich der Alpen zu werden, wird hoher Einsatz und Engage- ment aller Akteure benotigt. Die wahrend der Bearbeitung von Stufe | und insbesondere Stu- fe Il des Masterplans Wintersportarena gewonnenen Erfahrungen haben sehr deutlich ge- zeigt, dass die Bereitschaft hierzu auf den unterschiedlichsten Ebenen vorhanden ist. Das Ministerium fur Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NRW hat das vom Institut fur Natursport und Okologie der Deutschen Sporthochschule Kéln und der ift Freizeit und Tourismusberatung GmbH Koln bearbeitete Projekt Uber die letzten Jahre ge- tragen und unterstUtzt nun durch sein Engagement auch die Umsetzung innovativer Projekte in der Region. Ohne die Erfahrung der Mitarbeiter des MWMEV waren die zielorientierten Verfahrenswege nicht einzuschlagen gewesen. Ein mafgeblicher Initiator dieses Projektes war der Nordrhein-Westfalen Tourismus e.V., getragen durch das Engagement seines GeschaftsfUhrers Herrn Dr. Robert Datzer. Der Ver- ein hat die Entwicklung Uber die gesamte Zeit begleitet und innovativ im Sinne der Touris- musforderung mitgewirkt. Der Westdeutsche Skiverband brachte insbesondere Uber seinen Prasidenten Herrn Rainer Pohimann ein hohes MafR& an fachlicher Kompetenz und Engagement wahrend der gesamten Projektphase ein. Die entscheidenden Impulse fur die konkrete Entwicklung ihrer Stadte und Kommunen kom- men naturlich aus der Region der Wintersportarena. Die touristischen Leistungsanbieter und die Burgermeister stehen hier fur einen kooperativen Planungsprozess und eine erfolgreiche Umsetzung. Wesentlicher Motor in der Region ist hier Herr Kreisdirektor Winfried Stork und die Burgermeister der beteiligten Gemeinden. Grundsatzlich muss angemerkt werden, dass die fachliche Unterstutzung durch alle offentli- chen Institutionen und Fachbehorden beim Kreis und der Bezirksregierung vorbildhaft war und ist. Die Suche nach praktikablen L6sungen einer zukunftsfahigen und umsetzbaren Weiterent- wicklung der Schneesportstatten ist ohne die tatkraftige Unterstutzung der Betreiber der Ski- gebiete und Loipenzentren nicht mdglich gewesen. Der Erfolg der Konzeption hangt auch weiterhin von ihnen als tragende Saule der Entwicklung und Umsetzung ab. Diesen und den vielen ungenannten Helfern des Masterplans Wintersportarena sei an dieser Stelle gedankt. Wir wunschen Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung dieses zukunftsweisen- den Vorhabens. Prof. R. Roth Masterplan Wintersportarena Stufe II | X Masterplan Wintersportarena Stufe II | X Masterplan Wintersportarena Stufe II | 1 1 Einleitung Unter welchen Umständen hat der Wintersport in der Mittelgebirgslandschaft des Sauerlan- des eine Zukunft? Und wie kann das Sauerland innerhalb der nächsten fünf Jahre wieder zu einer wichtigen Wintersportregion der deutschen Mittelgebirge geführt werden? Diese zentralen Fragen wurden durch das Institut für Natursport und Ökologie der Deutschen Sporthochschule Köln und die ift Freizeit und Tourismusberatung GmbH Köln im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand, Energie und Verkehr NRW bearbeitet. Im September 2001 wurde als Resultat einer ersten Begutachtungsphase der Masterplan I Wintersportare- na Sauerland / Siegerland-Wittgenstein fertiggestellt. Im Rahmen dieser Studie wurde das Entwicklungspotenzial der gesamte Mittelgebirgsregion des Sauerlandes und der Region Siegerland-Wittgenstein eingehend untersucht. Dabei standen zunächst die klimatischen, die wintersportlich-infrastrukturellen und die touristisch- wirtschaftlichen Gegebenheiten im Mittelpunkt einer umfassenden Terrainanalyse auf einer Fläche von über 4000 km². Auf Basis dieser Terrainanalyse wurden klima- und sportraumbe- zogene Potentiale bestimmt. Das wesentliche Ergebnis dieser Potentialstudie war nach einer intensiven Fachdiskussion innerhalb der Lenkungsgruppe, die sich aus Vertretern des Ministeriums für Wirtschaft NRW, des Regierungspräsidiums Arnsberg, der Kreise und der Kommunen sowie der Tourismus- verbände und Sportorganisationen zusammensetzte, die räumliche Ausdifferenzierung des Untersuchungsraumes in: 1. ein Wintersportkerngebiet mit großem räumlichen Entwicklungspotential, 2. ein Wintersportgebiet mit mäßigem und 3. eine Wintersportregion mit schwach ausgeprägtem bzw. nur punktuellem Entwick- lungspotential für den Schneesport. Durch die neue Gebietskonzeption soll ein Schneesportzentrum mit überregionaler Bedeu- tung entstehen, dessen Ausstrahlung für den gesamten Untersuchungsraum imagewirksam den Tourismus fördern hilft. Diese Konzeption verschiedener Räume mit unterschiedlicher Bedeutung und Potenzial für den Wintersport mündete in allgemeinen Handlungsempfehlungen für die zukünftige Entwicklung. Diese Handlungsempfehlungen betreffen die Arbeitsfelder alpiner Wintersport, nordischer Wintersport mit Schwerpunkt Skilanglauf und allgemeiner Tourismus. Sie werden der Qualitätssicherung im Bereich des Wintersportes dienen und sollen den Ausbau der Re- gion zu einem führenden Wintersportstandort deutscher Mittelgebirge initiieren. Die Konkretisierung und Umsetzung der ausgesprochenen Handlungsempfehlungen ist ohne eine entsprechende Vorbereitung und Konzeption nicht Erfolg versprechend zu bewerkstelli- gen. Die mit dem Ausbau des Schneetourismus politisch gewünschte und erhoffte Struktur- entwicklung benötigt eine detaillierte Konzeption, auf deren Basis nach genau festzusetzen- den Kriterien eine sehr sorgfältige Verteilung der notwendigen Investitionshilfen des Landes erzielt werden, und ein gemeinsames, gebietsübergreifendes Engagement. Aus diesen Gründen wurde der nun vorliegende Masterplan Wintersportarena Sauerland, Stufe II: Zukunftsfähige Entwicklungskonzeption für den Schneesport in NRW, initiiert. Er Masterplan Wintersportarena Stufe II | 1 1 Einleitung Unter welchen Umstanden hat der Wintersport in der Mittelgebirgslandschaft des Sauerlan- des eine Zukunft? Und wie kann das Sauerland innerhalb der nachsten funf Jahre wieder zu einer wichtigen Wintersportregion der deutschen Mittelgebirge gefuhrt werden? Diese zentralen Fragen wurden durch das Institut fr Natursport und Okologie der Deutschen Sporthochschule K6ln und die /ft Freizeit und Tourismusberatung GmbH KGln im Auftrag des Ministeriums fur Wirtschaft, Mittelstand, Energie und Verkehr NRW bearbeitet. Im September 2001 wurde als Resultat einer ersten Begutachtungsphase der Masterplan | Wintersportare- na Sauerland / Siegerland-Wittgenstein fertiggestellt. Im Rahmen dieser Studie wurde das Entwicklungspotenzial der gesamte Mittelgebirgsregion des Sauerlandes und der Region Siegerland-Wittgenstein eingehend untersucht. Dabei standen zunachst die klimatischen, die wintersportlich-infrastrukturellen und die touristisch- wirtschaftlichen Gegebenheiten im Mittelpunkt einer umfassenden Terrainanalyse auf einer Flache von Uber 4000 km?. Auf Basis dieser Terrainanalyse wurden klima- und sportraumbe- zogene Potentiale bestimmt. Das wesentliche Ergebnis dieser Potentialstudie war nach einer intensiven Fachdiskussion innerhalb der Lenkungsgruppe, die sich aus Vertretern des Ministeriums fur Wirtschaft NRW, des Regierungsprasidiums Arnsberg, der Kreise und der Kommunen sowie der Tourismus- verbande und Sportorganisationen zusammensetzte, die raumliche Ausdifferenzierung des Untersuchungsraumes in: 1. ein Wintersportkerngebiet mit gro&em raumlichen Entwicklungspotential, 2. ein Wintersportgebiet mit maRigem und 3. eine Wintersportregion mit schwach ausgepragtem bzw. nur punktuellem Entwick- lungspotential fur den Schneesport. Durch die neue Gebietskonzeption soll ein Schneesportzentrum mit Uberregionaler Bedeu- tung entstehen, dessen Ausstrahlung fur den gesamten Untersuchungsraum imagewirksam den Tourismus férdern hilft. Diese Konzeption verschiedener Raume mit unterschiedlicher Bedeutung und Potenzial fur den Wintersport mUundete in allgemeinen Handlungsempfehlungen fur die zukunftige Entwicklung. Diese Handlungsempfehlungen betreffen die Arbeitsfelder alpiner Wintersport, nordischer Wintersport mit Schwerpunkt Skilanglauf und allgemeiner Tourismus. Sie werden der Qualitatssicherung im Bereich des Wintersportes dienen und sollen den Ausbau der Re- gion zu einem fuhrenden Wintersportstandort deutscher Mittelgebirge initiieren. Die Konkretisierung und Umsetzung der ausgesprochenen Handlungsempfehlungen ist ohne eine entsprechende Vorbereitung und Konzeption nicht Erfolg versprechend zu bewerkstelli- gen. Die mit dem Ausbau des Schneetourismus politisch gewunschte und erhoffte Struktur- entwicklung bendtigt eine detaillierte Konzeption, auf deren Basis nach genau festzusetzen- den Kriterien eine sehr sorgfaltige Verteilung der notwendigen Investitionshilfen des Landes erzielt werden, und ein gemeinsames, gebietsubergreifendes Engagement. Aus diesen Grunden wurde der nun vorliegende Masterplan Wintersportarena Sauerland, Stufe Il: Zukunftsfahige Entwicklungskonzeption fur den Schneesport in NRW, initiiert. Er Masterplan Wintersportarena Stufe II | 2 konzentriert sich in seinen Aussagen konsequenterweise auf das ausgewiesene Win- tersportkerngebiet. Im Rahmen des Konzeptes werden sowohl grundlegende als auch über- geordnete Entwicklungsziele und Leitlinien berücksichtigt. Für das Kerngebiet muss die potenzielle Betriebstagedauer der Liftanlagen von ca. 60 Tagen je Wintersaison durch technische Schneeerzeugung mittelfristig gehalten werden. Nur so ist in den nächsten 20 Jahren ein wirtschaftlich ertragsfähiger Betrieb der Skigebiete zu gewähr- leisten. Im Rahmen der Qualitätssicherung macht dies wiederum nur im eigentlichen Kern- gebiet Sinn, da hier bereits die notwendige Konzentration und Verdichtung von für die Regi- on gut ausgebauten Skigebiete vorhanden ist und dieser Raum die höchste natürliche Schneesicherheit aufweist. Denn letztendlich können auch moderne Beschneiungsanlagen einen Winter nicht ersetzen. Ihr Einsatz hilft aber entscheidend bei der Gewährleistung von möglichst lang andauernden Perioden mit geschlossener Schneedecke auf der Piste. Der Weg zu einer höheren Schneesicherheit erfordert zunächst eine sehr detaillierte Be- standsanalyse der einzelnen Skigebiete des Wintersport-Kerngebietes mit einer intensiven Einzelstandortprüfung, um mögliche Entwicklungspotentiale aufzeigen zu können. In diesem Zusammenhang sind auch im Übergangsbereich zwischen Wintersportkerngebiet und Win- tersportgebiet Untersuchungen von standörtlich besonderen klimatischen Gegebenheiten durchzuführen. Durch diese Klimamessungen sollen lokale Klimabesonderheiten in die auf Basis der Klimamodellierung erfolgte Abgrenzung des Wintersport-Kerngebiets aufgenom- men werden. Auch für den Skilanglauf im Wintersport-Kerngebiet sind qualitative Entwicklungen notwen- dig. Ein Loipen-Check, professionelle Beschilderung und eine Konzentration auf wenige gut ausgebaute Langlaufzentren ist anzustreben. Für diese Loipenzentren ist ein geeignetes Betriebsmodell mit einer ganzjährigen Nutzung zu entwickeln. Grundsätzlich stellt für den Schneesport eine Vernetzung benachbarter und attraktiver Ski- gebiete einen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung der Region dar. Diese Vernetzung kann im alpinen Bereich durch die Einführung eines gemeinsamen Ticketsystems erreicht werden. Derzeit kommt es im Kerngebiet in touristischen Spitzenzeiten zu teilweise extrem starken Verkehrsbelastungen. Die Bewältigung dieser Verkehrssituation wird zukünftig den Aufbau eines modernen und geeigneten Verkehr- und Parkleitsystems erfordern. Der Aufbau eines die Skizentren verbindenden Verkehrssystems erscheint ebenfalls prüfungswert, auch wenn es sich hierbei zum jetzigen Zeitpunkt wohl eher um Visionen als um zeitnah umsetzbare Konzepte handeln dürfte. Des weiteren sind mit dem Aufbau eines stark regionalen Entwicklungskonzeptes auch unter Berücksichtigung der derzeitigen Besitz- bzw. Betriebsstrukturen im Kerngebiet neue und moderne Organisations- und Managementkonzepte anzustreben. Nur durch ein einheitliches und von allen getragenes Marketing wird sich die Region als bedeutendes Wintersportzent- rum etablieren und den für eine zukunftsfähige Entwicklung notwendigen überregionalen Bekanntheitsgrad aufbauen können. Und nur so kann ein ansprechendes Angebot im Sinne der Tourismusförderung des Landes NRW gewährleistet werden. Der Masterplan Wintersportarena Stufe II wird zur Umsetzung dieser Ziele einen Ideenpool für eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Konzeption zur technischen Infrastrukturent- Masterplan Wintersportarena Stufe II | 2 konzentriert sich in seinen Aussagen konsequenterweise auf das ausgewiesene Win- tersportkerngebiet. lm Rahmen des Konzeptes werden sowohl grundlegende als auch Uber- geordnete Entwicklungsziele und Leitlinien bertcksichtigt. Fur das Kerngebiet muss die potenzielle Betriebstagedauer der Liftanlagen von ca. 60 Tagen je Wintersaison durch technische Schneeerzeugung mittelfristig gehalten werden. Nur so ist in den nachsten 20 Jahren ein wirtschaftlich ertragsfahiger Betrieb der Skigebiete zu gewahr- leisten. Im Rahmen der Qualitatssicherung macht dies wiederum nur im eigentlichen Kern- gebiet Sinn, da hier bereits die notwendige Konzentration und Verdichtung von fur die Regi- on gut ausgebauten Skigebiete vorhanden ist und dieser Raum die hdchste nattrliche Schneesicherheit aufweist. Denn letztendlich kGnnen auch moderne Beschneiungsanlagen einen Winter nicht ersetzen. Ihr Einsatz hilft aber entscheidend bei der Gewahrleistung von moglichst lang andauernden Perioden mit geschlossener Schneedecke auf der Piste. Der Weg zu einer hdheren Schneesicherheit erfordert zunachst eine sehr detaillierte Be- standsanalyse der einzelnen Skigebiete des Wintersport-Kerngebietes mit einer intensiven Einzelstandortprufung, um mdgliche Entwicklungspotentiale aufzeigen zu konnen. In diesem Zusammenhang sind auch im Ubergangsbereich zwischen Wintersportkerngebiet und Win- tersportgebiet Untersuchungen von standortlich besonderen klimatischen Gegebenheiten durchzufuhren. Durch diese Klimamessungen sollen lokale Klimabesonderheiten in die auf Basis der Klimamodellierung erfolgte Abgrenzung des Wintersport-Kerngebiets aufgenom- men werden. Auch fur den Skilanglauf im Wintersport-Kerngebiet sind qualitative Entwicklungen notwen- dig. Ein Loipen-Check, professionelle Beschilderung und eine Konzentration auf wenige gut ausgebaute Langlaufzentren ist anzustreben. Fur diese Loipenzentren ist ein geeignetes Betriebsmodell mit einer ganzjahrigen Nutzung zu entwickeln. Grundsatzlich stellt fur den Schneesport eine Vernetzung benachbarter und attraktiver Ski- gebiete einen Beitrag zur Attraktivitatssteigerung der Region dar. Diese Vernetzung kann im alpinen Bereich durch die Einfuhrung eines gemeinsamen Ticketsystems erreicht werden. Derzeit kommt es im Kerngebiet in touristischen Spitzenzeiten zu teilweise extrem starken Verkehrsbelastungen. Die Bewaltigung dieser Verkehrssituation wird zukUnftig den Aufbau eines modernen und geeigneten Verkehr- und Parkleitsystems erfordern. Der Aufbau eines die Skizentren verbindenden Verkehrssystems erscheint ebenfalls prufungswert, auch wenn es sich hierbei zum jetzigen Zeitpunkt wohl eher um Visionen als um zeitnah umsetzbare Konzepte handeln durfte. Des weiteren sind mit dem Aufbau eines stark regionalen Entwicklungskonzeptes auch unter Berucksichtigung der derzeitigen Besitz- bzw. Betriebsstrukturen im Kerngebiet neue und moderne Organisations- und Managementkonzepte anzustreben. Nur durch ein einheitliches und von allen getragenes Marketing wird sich die Region als bedeutendes Wintersportzent- rum etablieren und den fur eine zukunftsfahige Entwicklung notwendigen Uberregionalen Bekanntheitsgrad aufbauen konnen. Und nur so kann ein ansprechendes Angebot im Sinne der Tourismusfoérderung des Landes NRW gewahrleistet werden. Der Masterplan Wintersportarena Stufe II wird zur Umsetzung dieser Ziele einen Ideenpool fur eine 6kologisch und dkonomisch sinnvolle Konzeption zur technischen Infrastrukturent- Masterplan Wintersportarena Stufe II | 3 wicklung mit dem Ziel eines schonenden Umgangs mit den natürlichen Ressourcen aufzei- gen. Welche Maßnahme dabei wann in die Planung oder sogar konkrete Umsetzung mün- det, entscheidet allerdings letztendlich der jeweilige Betreiber. In diesem Zusammenhang wird die rasche Gründung einer entsprechenden Institution, zum Beispiel in Form eines Betreibervereins erforderlich sein. Die Organisation und Abwicklung der Förderung und Ent- wicklung von Infrastruktureinrichtungen sowie die Gewährleistung ihrer Unterhaltung sind wichtige Aufgaben, die nur durch eine zentrale Institution im Sinne des regionalen Entwick- lungsgedankens geleistet werden können. Der Betreiberverein wird dabei das Bindeglied zwischen den Vorhaben der Betreiber und den vom Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NRW in Aussicht gestellten Fördermitteln sein. Er infor- miert über die Förderungskriterien und bringt die Anträge in der entsprechenden Form auf den Weg. Abschließend wird der Masterplan Wintersportarena Stufe II im Hinblick auf eine schnelle und unkomplizierte Umsetzung die notwendigen Verwaltungs- und Verfahrenswege aufzei- gen. Die derzeit üblichen Wege werden an entsprechender Stelle genannt, Hinweise auf für Entwicklungsprojekte notwendige Fachgutachten werden gegeben. Die Erarbeitung und Um- setzung einer regionalen Umweltkonzeption und von umweltverträglichen Richtlinien zur technischen Schneeerzeugung in NRW erscheinen notwendig. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 3 wicklung mit dem Ziel eines schonenden Umgangs mit den nattrlichen Ressourcen aufzei- gen. Welche Mafgsnahme dabei wann in die Planung oder sogar konkrete Umsetzung mun- det, entscheidet allerdings letztendlich der jeweilige Betreiber. In diesem Zusammenhang wird die rasche Grundung einer entsprechenden Institution, zum Beispiel in Form eines Betreibervereins erforderlich sein. Die Organisation und Abwicklung der Férderung und Ent- wicklung von Infrastruktureinrichtungen sowie die Gewahrleistung ihrer Unterhaltung sind wichtige Aufgaben, die nur durch eine zentrale Institution im Sinne des regionalen Entwick- lungsgedankens geleistet werden konnen. Der Betreiberverein wird dabei das Bindeglied zwischen den Vorhaben der Betreiber und den vom Ministerium fir Wirtschaft, Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NRW in Aussicht gestellten Fordermitteln sein. Er infor- miert Uber die Forderungskriterien und bringt die Antrage in der entsprechenden Form auf den Weg. AbschlieRend wird der Masterplan Wintersportarena Stufe II im Hinblick auf eine schnelle und unkomplizierte Umsetzung die notwendigen Verwaltungs- und Verfahrenswege aufzei- gen. Die derzeit Ublichen Wege werden an entsprechender Stelle genannt, Hinweise auf fur Entwicklungsprojekte notwendige Fachgutachten werden gegeben. Die Erarbeitung und Um- setzung einer regionalen Umweltkonzeption und von umweltvertraglichen Richtlinien zur technischen Schneeerzeugung in NRW erscheinen notwendig. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 4 2 Untersuchungsgebiet Grundlage für die Abgrenzung des Untersuchungsraumes ist das Wintersport-Kerngebiet des Masterplans Wintersportarena Sauerland / Siegerland-Wittgenstein. Das dort ausgewie- sene Gebiet liegt im Hochsauerlandkreis und umfasst in den Kommunen Winterberg und Schmallenberg für den alpinen Sportsektor eine Fläche von ca. 70 km². Es schließt 6 Skige- biete bzw. Liftverbünde mit insgesamt 48 Beförderungsanlagen ein. Die summierte Abfahrts- länge beträgt ca. 22 km. Für den Nordischen Skisport sind auf einer Fläche von insgesamt ca. 120 km² derzeit 240 Loipenkilometer bei entsprechender Schneelage ausgewiesen. Das Gebiet verfügt über ein Langlaufzentren in Westfeld und Biathlonanlagen am Bremberg und in Neuastenberg. Außerdem befinden sich in Winterberg mit der St. Georg Schanze und der Bobbahn überregional bekannte Sportstätten. Die Abgrenzung des Wintersport-Kerngebietes wurde auf Basis von schneeklimatischen Vor- raussetzungen in Kombination mit sporträumlichen Kenndaten und wirtschaftlich- touristischen Faktoren in der Lenkungsgruppe beschlossen. Auf Basis der Klimamodellierung sollte im Kerngebiet ein Potential von 60 bis 80 Betriebstagen auf Basis der Möglichkeiten einer technischen Schneeerzeugung vorhanden sein. Dementsprechend wurden Faktoren wie Lufttemperatur und relative Luftfeuchte sowie Höhenlage und Exposition berücksichtigt. Eine natürliche Schneesicherheit wurde für den alpinen Wintersport mit einer Schneede- ckenmächtigkeit von mindestens 20 cm an mindestens 30 Tagen in der Saison vorausge- setzt, da diese Mächtigkeit die Ausübung des alpinen Wintersports als notwendig gilt. Diese Werte werden im allgemeinen nicht auf Anlagen erreicht, deren Talstation unterhalb einer Höhe von 600 m ü. NN liegen. Für die Ausübung des nordischen Wintersports sollte eine Mächtigkeit von 10 cm Schneedecke an mindestens 50 Tagen je Saison gegeben sein. Aus sporträumlicher Betrachtung war zwischen den einzelnen Skigebieten eine räumliche Nähe erforderlich, die 10 bis 15 km Fahrtstrecke nicht wesentlich überschreiten sollte. Hier- durch sollte der skizzierten Entwicklung zu einer zusammenhängenden Skisportregion ge- dient werden. Im Sinne der erforderlichen Zukunftssicherung wurde bei Integration möglicher Sportinfrastrukturen das Alter und der Zustand der einzelnen Anlagen berücksichtigt. Bei der auf Basis der Modellierung unterschiedlicher Datensätze erfolgten Abgrenzung wa- ren Unschärfen in den Randbereichen des Wintersportkerngebietes möglich. Insbesondere hinsichtlich der klimatologischen Einordnung verschiedener bisher ausgegrenzter Win- tersportstätten wurden in der Wintersaison 2001/2002 an sechs Standorten Klimamessungen durch die Sporthochschule durchgeführt. Die Standorte waren für den alpinen Bereich die Anlagen in Gellinghausen, Homberg-Ziegenhelle und Küstelberg sowie im nordischen Sektor Schmallenberg-Westfeld und Girkhausen. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 4 2 Untersuchungsgebiet Grundlage fur die Abgrenzung des Untersuchungsraumes ist das Wintersport-Kerngebiet des Masterplans Wintersportarena Sauerland / Siegerland-Wittgenstein. Das dort ausgewie- sene Gebiet liegt im Hochsauerlandkreis und umfasst in den Kommunen Winterberg und Schmallenberg fur den alpinen Sportsektor eine Flache von ca. 70 km?. Es schlieRt 6 Skige- biete bzw. Liftverbunde mit insgesamt 48 Beférderungsanlagen ein. Die summierte Abfahrts- lange betragt ca. 22 km. Fur den Nordischen Skisport sind auf einer Flache von insgesamt ca. 120 km? derzeit 240 Loipenkilometer bei entsprechender Schneelage ausgewiesen. Das Gebiet verfugt Uber ein Langlaufzentren in Westfeld und Biathlonanlagen am Bremberg und in Neuastenberg. AuRerdem befinden sich in Winterberg mit der St. Georg — Schanze und der Bobbahn Uberregional bekannte Sportstatten. Die Abgrenzung des Wintersport-Kerngebietes wurde auf Basis von schneeklimatischen Vor- raussetzungen in Kombination mit sportraumlichen Kenndaten und wirtschaftlich- touristischen Faktoren in der Lenkungsgruppe beschlossen. Auf Basis der Klimamodellierung sollte im Kerngebiet ein Potential von 60 bis 80 Betriebstagen auf Basis der Mdglichkeiten einer technischen Schneeerzeugung vorhanden sein. Dementsprechend wurden Faktoren wie Lufttemperatur und relative Luftfeuchte sowie H6henlage und Exposition berucksichtigt. Eine naturliche Schneesicherheit wurde fur den alpinen Wintersport mit einer Schneede- ckenmachtigkeit von mindestens 20 cm an mindestens 30 Tagen in der Saison vorausge- setzt, da diese Machtigkeit die Ausubung des alpinen Wintersports als notwendig gilt. Diese Werte werden im allgemeinen nicht auf Anlagen erreicht, deren Talstation unterhalb einer Hohe von 600 m u. NN liegen. Fur die Ausubung des nordischen Wintersports sollte eine Machtigkeit von 10 cm Schneedecke an mindestens 50 Tagen je Saison gegeben sein. Aus sportraumlicher Betrachtung war zwischen den einzelnen Skigebieten eine raumliche Nahe erforderlich, die 10 bis 15 km Fahrtstrecke nicht wesentlich Uberschreiten sollte. Hier- durch sollte der skizzierten Entwicklung zu einer zusammenhangenden Skisportregion ge- dient werden. Im Sinne der erforderlichen Zukunftssicherung wurde bei Integration mdglicher Sportinfrastrukturen das Alter und der Zustand der einzelnen Anlagen bertcksichtigt. Bei der auf Basis der Modellierung unterschiedlicher Datensatze erfolgten Abgrenzung wa- ren Unscharfen in den Randbereichen des Wintersportkerngebietes moglich. Insbesondere hinsichtlich der klimatologischen Einordnung verschiedener bisher ausgegrenzter Win- tersportstatten wurden in der Wintersaison 2001/2002 an sechs Standorten Klimamessungen durch die Sporthochschule durchgefuhrt. Die Standorte waren fur den alpinen Bereich die Anlagen in Gellinghausen, Homberg-Ziegenhelle und Kustelberg sowie im nordischen Sektor Schmallenberg-Westfeld und Girkhausen. S ta nd : 0 9/ 2 0 0 2 D r. S . T ü rk , H . K re ts ch m e r P ro f. D r. R . R ot h P ro je kt b e a rb ei tu n g : P ro je kt le itu n g : D E U T S C H E S P O R T H O C H S C H U L E K Ö L N IN S T IT U T F Ü R N A T U R S P O R T U N D Ö K O L O G IE N M A S T E R P L A N W IN T E R S P O R T A R E N A S T U F E I I Ü b er si c h ts ka rt e W in te rs p o rt k er n g eb ie t T K 2 0 0 : D e u ts ch e L a n d es ve rm e ss u n g 4 km 2 0 6 MASTERPLAN WINTERSPORTARENA STUFE II Ubersichtskarte Wintersportkerngebiet DEUTSCHE SPORTHOCHSCHULE KOLN ai INSTITUT FUR NATURSPORT UND OKOLOGIE “= Projektleitung: Prof. Dr. R. Roth Projektbearbeitung: Dr. S. Turk, H. Kretschmer Stand: 09/2002 N 0 2 4 6 km \ TK200: Deutsche Landesvermessung Masterplan Wintersportarena Stufe II | 6 3 Methoden 3.1 Befragung Um einen detaillierten Überblick über die im Untersuchungsgebiet geplanten Projekte zu er- halten und deren gesamtes Investitionsvolumen abschätzen zu können, wurde eine Befra- gung aller Betreiber von Winterportanlagen im Wintersport-Kerngebiet durchgeführt. Der für diese Befragung entwickelte Projektbogen (Abbildung 2) enthielt neben grundlegenden An- gaben zu den Betreibern eine Typisierung der geplanten Maßnahme (z.B. Beschneiungsan- lage, Infrastruktur, Marketing, etc.), eine entsprechende Kurzbeschreibung des geplanten Projektes, den angesetzten Realisierungszeitraum und soweit möglich bereits Angaben über das Investitionsvolumen. Die Befragung wurde in schriftlicher Form durchgeführt, sie wurden postalisch versandt, die Interviewer waren nicht vor Ort anwesend. Die Vorteile einer solchen Befragung sind darin zu sehen, dass Interviewfehler vermieden werden und die Antworten entsprechend über- dacht gegeben werden können. Ein Nachteil liegt darin, dass die Datenerhebungssituation für den Interviewer nicht kontrollierbar ist und externe Einflüsse wie Absprachen unter den Befragten usw. nur sehr aufwändig nachzuvollziehen sind. Bei dieser Befragung wurde, um den Befragten zu einer Kooperation zu bewegen, die Total-Design-Method genutzt, die ihm den Sinn der Beantwortung dieser Fragenthematik offenbart. Die Konstruktion des Fragebo- gens wurde weitgehend offen gestaltet, um dem Befragten die Chance für frei gestaltete Antworten zu geben. Für die Erkundung konkreter Sachverhalte und das festhalten von Er- gebnissen ist die Frageform eindeutig besser geeignet als die geschlossene Befragungs- form. An Hand der Angaben der ausgefüllten Projektbögen konnten die einzelnen Vorhaben kate- gorisiert in die Bereichen Alpin, Nordisch und Sonstige Projekte werden. Die erhobenen Sachdaten wurden in die Datenbank des Geographischen Informationssystems eingearbei- tet. Auf dieser Basis erfolgte eine Einstufung der Vorhaben hinsichtlich des tatsächlichen Standes als Vision, Planung oder Realisierung. Die Angaben zu konkret geplanten oder in der Realisierung befindlichen Projekte wurden in die konzeptionelle Arbeit des Masterplans Stufe II aufgenommen. Diese enge Kombination der konkreten Verhältnisse vor Ort mit den Empfehlungen der Gutachter sollte ein zukunftsfähiges und zukunftweisendes Wintersport- konzept für die Region entstehen lassen. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 6 3 Methoden 3.1 Befragung Um einen detaillierten Uberblick Uber die im Untersuchungsgebiet geplanten Projekte zu er- halten und deren gesamtes Investitionsvolumen abschatzen zu k6nnen, wurde eine Befra- gung aller Betreiber von Winterportanlagen im Wintersport-Kerngebiet durchgefuhrt. Der fur diese Befragung entwickelte Projektbogen (Abbildung 2) enthielt neben grundlegenden An- gaben zu den Betreibern eine Typisierung der geplanten Maknahme (z.B. Beschneiungsan- lage, Infrastruktur, Marketing, etc.), eine entsprechende Kurzbeschreibung des geplanten Projektes, den angesetzten Realisierungszeitraum und soweit mdglich bereits Angaben Uber das Investitionsvolumen. Die Befragung wurde in schriftlicher Form durchgefuhrt, sie wurden postalisch versandt, die Interviewer waren nicht vor Ort anwesend. Die Vorteile einer solchen Befragung sind darin zu sehen, dass Interviewfehler vermieden werden und die Antworten entsprechend Uber- dacht gegeben werden konnen. Ein Nachteil liegt darin, dass die Datenerhebungssituation fur den Interviewer nicht kontrollierbar ist und externe Einflusse wie Absprachen unter den Befragten usw. nur sehr aufwandig nachzuvollziehen sind. Bei dieser Befragung wurde, um den Befragten zu einer Kooperation zu bewegen, die ,,Total-Design-Method“ genutzt, die ihm den Sinn der Beantwortung dieser Fragenthematik offenbart. Die Konstruktion des Fragebo- gens wurde weitgehend offen gestaltet, um dem Befragten die Chance fur frei gestaltete Antworten zu geben. Fur die Erkundung konkreter Sachverhalte und das festhalten von Er- gebnissen ist die Frageform eindeutig besser geeignet als die geschlossene Befragungs- form. An Hand der Angaben der ausgefullten Projektb6gen konnten die einzelnen Vorhaben kate- gorisiert in die Bereichen Alpin, Nordisch und Sonstige Projekte werden. Die erhobenen Sachdaten wurden in die Datenbank des Geographischen Informationssystems eingearbei- tet. Auf dieser Basis erfolgte eine Einstufung der Vorhaben hinsichtlich des tatsachlichen Standes als Vision, Planung oder Realisierung. Die Angaben zu konkret geplanten oder in der Realisierung befindlichen Projekte wurden in die konzeptionelle Arbeit des Masterplans Stufe Il aufgenommen. Diese enge Kombination der konkreten Verhaltnisse vor Ort mit den Empfehlungen der Gutachter sollte ein zukunftsfahiges und zukunftweisendes Wintersport- konzept fur die Region entstehen lassen. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 7 Abbildung 2: Projektbogen zur Betreiber-Befragung Masterplan Wintersportarena Stufe II | 7 Propektbogen — Masterplan Stufe Il - Elngabe durch Betrelber peels pani bales inte tence tin thet miege fin Frageiogen an [oautehe Egor thoibaaha Wain for lacursport una 0 kokage A Path Kordemveg 0 hosannisa Paar chen Derreibeern Anapeeshparnar Talnton fir Rock friagan Bind ur Puck teagan Fh ost Lorengetet Be pteerungmahe Ohe2 Doce D208 Dz0cs Dlacoe OERECH CO tise CO noitisen Co nericse Gupluntes Fina rvolumen © Geant) < Fiarengsunmedapen unr hander Os DD asic Be schrmiungiantage Fuahet Geretenigung varheeder O ws DD nein Liftarange Piaten. Laspengey at Fister: Lowertiaw Purketeta # Lettieri ‘Viens Chari far bem RA tortie ooo0o008 ooooo Piswrearkecung Iidcamrdhcur cities ibsunnieen Mites Grillan iw Profs Or eit Flan © DSHE Kon, Inantut fir Natrsport und Gkeoge / 1FT Kom @ DEHe Kan, Insetue tw Nawrqext und Dkdloge / IFT Roan Abbildung 2: Projektbogen zur Betreiber-Befragung Masterplan Wintersportarena Stufe II | 8 3.2 Metaplantechnik Neben der Befragung zu konkreten Projekten wurde auch die konkrete Beurteilung des Win- tersport-Kerngebietes durch die beteiligten Betreiber der Skisportstätten analysiert. Dies ge- schah neben der Vielzahl an Einzelgesprächen umfassend auf einer Arbeitssitzung in Altas- tenberg am 28.01.02, zu der alle Betreiber von Pisten und Loipen des Kerngebietes eingela- den waren. Ziel dieser Sitzung war die Ermittlung des Meinungsbildes der Betreiber bezüglich der Stär- ken und Schwächen der von ihnen genutzten Region. Zu diesem Zweck wurden sogenannte Pinwände, also eine Metaplantechnik, eingesetzt (Abbildung 3). Bei dieser Technik mussten die an dem Prozess beteiligten Personen ihre Standpunkte zu einem vorgegebenen Thema frei auf Karteikarten festhalten. Diese Karteikarten wurden von den Moderatoren an der Pin- wand gruppiert und ermöglichten somit die Darstellung eines aktuellen Meinungsbildes. Durch die Anzahl der einzelnen Karten zeigten sich sowohl hinsichtlich der Stärken, als auch der Schwächen Themenschwerpunkte, die in die Planung mit einbezogen werden konnten. Der Einsatz Methode ermöglichte es den Planenden, die Sichtweise der Betroffenen bei der konzeptionellen Arbeit zu berücksichtigen und insbesondere für die dringlichsten Probleme Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Darüber hinaus konnten die Stärken in die Potentialstudie integriert werden. Die Pinwand ermöglichte es den Beteiligten, ihre Meinung nahezu anonym zu äußern. Auf diesem Weg gelang eine Integration aller Agierenden in den Planungsprozess. Des weitern konnte durch das relativ offene System gewährleistet werden, dass alle relevanten Punkten bei der Erstellung des Meinungsbildes berücksichtigt wurden. Durch den Einsatz der neutra- len Moderatoren wurden die themenbezogenen Aussagen kanalisiert und zusammen mit den Beteiligten reflektiert. So konnte sichergestellt werden, dass das erarbeitete Meinungsbild auch von allen Beteiligten in seinem Grundsatz getragen und eine enge Kopplung zwischen den Leitvorstellungen des Materplans und den Bedürfnissen der Region sichergestellt wird. Abbildung 3: Metaplantechnik bei der Arbeitsitzung mit den Skistätten-Betreibern Masterplan Wintersportarena Stufe II | 8 3.2 Metaplantechnik Neben der Befragung zu konkreten Projekten wurde auch die konkrete Beurteilung des Win- tersport-Kerngebietes durch die beteiligten Betreiber der Skisportstatten analysiert. Dies ge- schah neben der Vielzahl an Einzelgesprachen umfassend auf einer Arbeitssitzung in Altas- tenberg am 28.01.02, zu der alle Betreiber von Pisten und Loipen des Kerngebietes eingela- den waren. Ziel dieser Sitzung war die Ermittlung des Meinungsbildes der Betreiber bezUglich der Star- ken und Schwachen der von ihnen genutzten Region. Zu diesem Zweck wurden sogenannte Pinwande, also eine Metaplantechnik, eingesetzt (Abbildung 3). Bei dieser Technik mussten die an dem Prozess beteiligten Personen ihre Standpunkte zu einem vorgegebenen Thema frei auf Karteikarten festhalten. Diese Karteikarten wurden von den Moderatoren an der Pin- wand gruppiert und ermdglichten somit die Darstellung eines aktuellen Meinungsbildes. Durch die Anzahl der einzelnen Karten zeigten sich sowohl hinsichtlich der Starken, als auch der Schwachen Themenschwerpunkte, die in die Planung mit einbezogen werden konnten. Der Einsatz Methode ermdglichte es den Planenden, die Sichtweise der Betroffenen bei der konzeptionellen Arbeit zu berUcksichtigen und insbesondere fur die dringlichsten Probleme Ldésungsvorschlage zu erarbeiten. Daruber hinaus konnten die Starken in die Potentialstudie integriert werden. Die Pinwand erméglichte es den Beteiligten, ihre Meinung nahezu anonym zu aufern. Auf diesem Weg gelang eine Integration aller Agierenden in den Planungsprozess. Des weitern konnte durch das relativ offene System gewahrleistet werden, dass alle relevanten Punkten bei der Erstellung des Meinungsbildes berucksichtigt wurden. Durch den Einsatz der neutra- len Moderatoren wurden die themenbezogenen Aussagen kanalisiert und zusammen mit den Beteiligten reflektiert. So konnte sichergestellt werden, dass das erarbeitete Meinungsbild auch von allen Beteiligten in seinem Grundsatz getragen und eine enge Kopplung zwischen den Leitvorstellungen des Materplans und den Bedurfnissen der Region sichergestellt wird. Abbildung 3: Metaplantechnik bei der Arbeitsitzung mit den Skistatten-Betreibern Masterplan Wintersportarena Stufe II | 9 4 Auswertung der Klimamesskampagne 2001/2002 4.1 Einführung Im Rahmen des Masterplans I wurde basierend auf einer regionalen Klimaanalyse und der Potenzialanalyse der skisportlichen Infrastruktur eine räumlich differenzierte Entwicklungs- konzeption für das gesamte Untersuchungsgebiet entwickelt. Zentrales und überregional bedeutsames Element dieser Konzeption ist ein Wintersportkerngebiet, in dem die Ausübung des Wintersports durch ein hochwertiges und modernes Angebot relativ abgesichert werden soll. Dieses Kerngebiet wird seine wesentliche Funktion in der Bereitstellung von konkurrenz- fähigen Wintersporteinrichtungen und damit der Legitimation zur Ausweisung des gesamten Gebiets Sauerland und Siegerland-Wittgenstein als Wintersportregion haben. 4.1.1 Messstationen Die Klimamesskampagne beinhaltete die Messung der Temperatur und der relativen Feuch- te der Luft. Die Stationen der Firma MessCom, Gesellschaft für Mess- und Kommunikations- technik mbH, Frechen als Generalvertretung der Firma Wilh. Lambrecht GmbH, Göttingen bestehen aus einem kombinierten Messwertgeber für die beiden Klimaparameter (Messele- ment Temperatur: Pt 100, Messbereich 40°C bis +75°C bei einer Genauigkeit von +/- 0,3 K; Messelement Feuchte: kapazitiv, Messbereich 0-100% rel. Feuchte bei einer Genauigkeit von +/- 2% rel. Feuchte), der in einer Strahlungs- und Witterungsschutzhütte integriert ist, sowie einem Datenlogger zur Aufzeichnung der Messwerte, der in einem abschließbaren Metallgehäuse untergebracht ist (vgl. Abbildung 4). Abbildung 4: Installation einer Klimamessstation (kombinierter Messwertgeber in Schutzhütte sowie Datenlogger in Metallgehäuse) an den Standorten der vertiefenden Klimaanalyse). Masterplan Wintersportarena Stufe II | 9 4 Auswertung der Klimamesskampagne 2001/2002 4.1 Einfuhrung Im Rahmen des Masterplans | wurde basierend auf einer regionalen Klimaanalyse und der Potenzialanalyse der skisportlichen Infrastruktur eine raumlich differenzierte Entwicklungs- konzeption fur das gesamte Untersuchungsgebiet entwickelt. Zentrales und uberregional bedeutsames Element dieser Konzeption ist ein Wintersportkerngebiet, in dem die Ausubung des Wintersports durch ein hochwertiges und modernes Angebot relativ abgesichert werden soll. Dieses Kerngebiet wird seine wesentliche Funktion in der Bereitstellung von konkurrenz- fahigen Wintersporteinrichtungen und damit der Legitimation zur Ausweisung des gesamten Gebiets Sauerland und Siegerland-Wittgenstein als Wintersportregion haben. 4.1.1 Messstationen Die Klimamesskampagne beinhaltete die Messung der Temperatur und der relativen Feuch- te der Luft. Die Stationen der Firma MessCom, Gesellschaft fur Mess- und Kommunikations- technik mbH, Frechen als Generalvertretung der Firma Wilh. Lambrecht GmbH, Gottingen bestehen aus einem kombinierten Messwertgeber fur die beiden Klimaparameter (Messele- ment Temperatur: Pt 100, Messbereich —40°C bis +75°C bei einer Genauigkeit von +/- 0,3 K; Messelement Feuchte: kapazitiv, Messbereich 0-100% rel. Feuchte bei einer Genauigkeit von +/- 2% rel. Feuchte), der in einer Strahlungs- und Witterungsschutzhtutte integriert ist, sowie einem Datenlogger zur Aufzeichnung der Messwerte, der in einem abschlieRbaren Metallgehause untergebracht ist (vgl. Abbildung 4). Abbildung 4: Installation einer Klimamessstation (kombinierter Messwertgeber in Schutzhitte sowie Datenlogger in Metallgehause) an den Standorten der vertiefenden Klimaanalyse). Masterplan Wintersportarena Stufe II | 10 4.1.2 Messstandorte Für die vertiefende Klimaanalyse wurden die folgenden Standorte der Messstationen ausge- wählt. Die Installation vor Ort erfolgte in Zusammenarbeit mit den Betreibern des Skigebietes an ausgewählten Standorten (Liftstützen, Strommasten) unter Berücksichtigung der aus messtechnischer Sicht zu berücksichtigenden Vorgaben. • Girkhausen (710 m ü. NN): Diese Station stand in der Nähe der Abzweigung der B 480 von der B 236 (Albrechts- platz) zwischen Oberkirchen und Girkhausen. Dieser Standort repräsentiert damit den südwestlich des Kahlen Asten vorgelagerten Hauptkamm des Rothaargebirges mit den Skilanglaufgebieten Girkhausen, Langewiese aber auch Grafschaft Schanze. • Küstelberg / Schlossberg (696 m ü. NN): Diese Station stand bei der Talstation des Skigebietes Küstelberg-Schlossberg zur Über- prüfung der klimatologischen Verhältnisse im ca. 10 km nordöstlich des Kahlen Asten gelegenen Skigebiet. • Poppenberg (649 m ü. NN): Referenzstation für die niedrig gelegenen Bereiche des Wintersportkerngebietes an der Talstation der Poppenberglifte / Winterberg. • Homberg-Ziegenhelle (632m ü. NN): Diese Station stand in der Nähe der Talstation der Homberglifte 2+3 zur Überprüfung der klimatologischen Verhältnisse im ca. 6 km südwestlich des Kahlen Asten gelegenen Skigebiet. • Willingen (590m ü. NN): Diese Station stand in der Nähe der Talstation der Ettelsberg-Sesselbahn zur Überprü- fung der klimatologischen Verhältnisse im ca. 15 km nordöstlich des Kahlen Asten gele- genen Skigebiet. • Westfeld-Ohlenbach (523 m ü. NN): Diese Station stand in der Talsohle des Lennetales im Bereich des vorhanden bzw. ge- planten Wettkampfzentrums für Skilanglauf Westfeld-Ohlenbach. Der Kahle Asten liegt in einer Entfernung von ca. 5 km nordöstlich dieses Standortes. Die Station liegt in einer Entfernung von ca. 1,5 km zur deutlich höher gelegenen Klimastation Girkhausen. • Schmallenberg-Gellinghausen (495 m ü. NN): Diese Station liegt im Bereich der Talstation des Skigebietes Schmallenberg- Gellinghausen an der L 776 zwischen Gellinghausen und Bad Fredeburg. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 10 4.1.2 Messstandorte Fur die vertiefende Klimaanalyse wurden die folgenden Standorte der Messstationen ausge- wahlit. Die Installation vor Ort erfolgte in Zusammenarbeit mit den Betreibern des Skigebietes an ausgewahlten Standorten (Liftstutzen, Strommasten) unter Berucksichtigung der aus messtechnischer Sicht zu berUcksichtigenden Vorgaben. e Girkhausen (710 m U. NN): Diese Station stand in der Nahe der Abzweigung der B 480 von der B 236 (Albrechts- platz) zwischen Oberkirchen und Girkhausen. Dieser Standort reprasentiert damit den sudwestlich des Kahlen Asten vorgelagerten Hauptkamm des Rothaargebirges mit den Skilanglaufgebieten Girkhausen, Langewiese aber auch Grafschaft Schanze. e Kustelberg / Schlossberg (696 m u. NN): Diese Station stand bei der Talstation des Skigebietes Kiistelberg-Schlossberg zur Uber- prufung der klimatologischen Verhaltnisse im ca. 10 km nordostlich des Kahlen Asten gelegenen Skigebiet. e Poppenberg (649 m U. NN): Referenzstation fur die niedrig gelegenen Bereiche des Wintersportkerngebietes an der Talstation der Poppenberglifte / Winterberg. e Homberg-Ziegenhelle (632m u. NN): Diese Station stand in der Nahe der Talstation der Homberglifte 2+3 zur Uberpriifung der klimatologischen Verhaltnisse im ca. 6 km sUdwestlich des Kahlen Asten gelegenen Skigebiet. e Willingen (590m U. NN): Diese Station stand in der Nahe der Talstation der Ettelsberg-Sesselbahn zur Uberpri- fung der klimatologischen Verhaltnisse im ca. 15 km nordéstlich des Kahlen Asten gele- genen Skigebiet. e Westfeld-Ohlenbach (523 m u. NN): Diese Station stand in der Talsohle des Lennetales im Bereich des vorhanden bzw. ge- planten Wettkampfzentrums fur Skilanglauf Westfeld-Ohlenbach. Der Kahle Asten liegt in einer Entfernung von ca. 5 km nordostlich dieses Standortes. Die Station liegt in einer Entfernung von ca. 1,5 km zur deutlich héher gelegenen Klimastation Girkhausen. e Schmallenberg-Gellinghausen (495 m u. NN): Diese Station liegt im Bereich der Talstation des Skigebietes Schmallenberg- Gellinghausen an der L 776 zwischen Gellinghausen und Bad Fredeburg. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 11 Tabelle 1: Übersicht über die Stationen der DSHS - Messkampagne Messstation Koordinaten Höhe [m ü. NN] Girkhausen 3460157 5667043 710 Küstelberg 3473062 5676433 696 Poppenberg 3465907 5673637 649 Homberg-Ziegenhelle 3467796 5667206 632 Willingen 3472320 5684140 590 Westfeld-Ohlenbach 3460398 5668467 523 Schmallenberg-Gellinghausen 3455261 5678119 495 4.1.3 Messzeitraum Die Klimastationen wurden am 19.12.2001 installiert und in Betrieb genommen. Lediglich die Station Poppenberg konnte aus technischen Gründen erst am 28.12.2001 in Betrieb ge- nommen werden. Der Messfühler dieser Station wurde Anfang Februar durch Unbekannte zerstört, sodass für diese Station ein nur sehr kurzer Messzeitraum von ca. einem Monat vorliegt. Die anderen Stationen wurden nach dem Abschmelzen der zweiten ausgeprägten Schneedecke der Saison am 26. März 2002 deinstalliert. 4.1.4 DWD-Klimastationen Als Referenzstationen für die eigenen Messungen wurden die Klimastationen des Deutschen Wetterdienstes am Kahlen Asten (Nr. 1594) und in Willingen (Nr. 1586) herangezogen. Für diese beiden Stationen liegen Klimawerte entsprechend den Auswertungen im Masterplan I vor. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 11 Tabelle 1: Ubersicht tiber die Stationen der DSHS - Messkampagne Messstation Koordinaten Hohe [m d. NN] Girkhausen 3460157] 5667043 710 Kustelberg 3473062] 5676433 696 Poppenberg 3465907 5673637 649 Homberg-Ziegenhelle 3467796| 5667206 632 Willingen 3472320] 5684140 590 Westfeld-Ohlenbach 3460398 | 5668467 523 Schmallenberg-Gellinghausen 3455261 5678119 495 4.1.3 Messzeitraum Die Klimastationen wurden am 19.12.2001 installiert und in Betrieb genommen. Lediglich die Station Poppenberg konnte aus technischen Grunden erst am 28.12.2001 in Betrieb ge- nommen werden. Der Messfuhler dieser Station wurde Anfang Februar durch Unbekannte zerstdrt, sodass fur diese Station ein nur sehr kurzer Messzeitraum von ca. einem Monat vorliegt. Die anderen Stationen wurden nach dem Abschmelzen der zweiten ausgepragten Schneedecke der Saison am 26. Marz 2002 deinstalliert. 4.1.4 DWD-Klimastationen Als Referenzstationen fur die eigenen Messungen wurden die Klimastationen des Deutschen Wetterdienstes am Kahlen Asten (Nr. 1594) und in Willingen (Nr. 1586) herangezogen. Fur diese beiden Stationen liegen Klimawerte entsprechend den Auswertungen im Masterplan | vor. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 12 Karte 1: Standorte der Klimastationen und Digitales Höhenmodell Masterplan Wintersportarena Stufe II | 12 ‘i ee af, Westfeld |= Karte 1: Standorte der Klimastationen und Digitales Hbhenmodell Masterplan Wintersportarena Stufe II | 13 4.2 Ergebnisse 4.2.1 Witterungsverlauf des Winters 2001/2002 Zur Einordnung der gemessenen Klimaparameter sollen im Folgenden ausgewählte Klima- parameter der beiden DWD-Stationen Willingen und Kahler Asten dargestellt werden (vgl. Abbildung 5 und Abbildung 6). Nach einzelnen Schneefällen im November, die allerdings aufgrund der hohen Temperaturen und der Regenniederschläge nicht zu einer ausdauernden Schneedecke führten, kam es nach einem Kälteeinbruch Anfang Dezember zu ergiebigen Schneeniederschlägen in der zweiten Dezemberhälfte, woraus sich bis zum Jahreswechsel eine Schneedecke von ca. 100 cm am Kahlen Asten und ca. 65 cm in Willingen entwickeln konnte. Nach einer überwie- gend niederschlagsfreien Periode in den ersten beiden Januarwochen kam es Ende Januar durch einen Wärmeeinbruch verbunden mit ergiebigen Regenniederschlägen Ende Januar zu einem vollständigen Abschmelzen der Schneedecke. Erst Ende Februar führten Schnee- niederschläge wieder zur Ausbildung einer nennenswerten Schneedecke, die am Kahlen Asten wiederum deutlich stärker ausgebildet war als in Willingen. Deutlich wird anhand der beiden Grafiken, dass aufgrund der höheren Lage der Station am Kahlen Asten (839 m ü. NN) von durchschnittlich geringeren Temperaturen im Vergleich zur Station in Willingen (580 m ü. NN) auszugehen ist. Auch wenn diese Temperaturunterschie- de im Einzelfall verhältnismäßig gering sind, führt dies doch dazu, dass Niederschläge, die in Willingen als Regen oder Schneeregen niedergehen, am Kahlen Asten häufiger als Schnee- regen oder als Schnee fallen. Das berechnete Beschneiungspotenzial (Feuchtkugeltempera- tur < -4°C) mit deutlich geringeren Werten an der Station Willingen bei zunächst recht ähnlich verlaufenden Temperaturkurven verdeutlicht diesen Zusammenhang. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 13 4.2 Ergebnisse 4.2.1 Witterungsverlauf des Winters 2001/2002 Zur Einordnung der gemessenen Klimaparameter sollen im Folgenden ausgewahite Klima- parameter der beiden DWD-Stationen Willingen und Kahler Asten dargestellt werden (vgl. Abbildung 5 und Abbildung 6). Nach einzelnen Schneefallen im November, die allerdings aufgrund der hohen Temperaturen und der Regenniederschlage nicht zu einer ausdauernden Schneedecke fuhrten, kam es nach einem Kalteeinbruch Anfang Dezember zu ergiebigen Schneeniederschlagen in der zweiten Dezemberhalfte, woraus sich bis zum Jahreswechsel eine Schneedecke von ca. 100 cm am Kahlen Asten und ca. 65 cm in Willingen entwickeln konnte. Nach einer Uberwie- gend niederschlagsfreien Periode in den ersten beiden Januarwochen kam es Ende Januar durch einen Warmeeinbruch verbunden mit ergiebigen Regenniederschlagen Ende Januar zu einem vollstandigen Abschmelzen der Schneedecke. Erst Ende Februar fuhrten Schnee- niederschlage wieder zur Ausbildung einer nennenswerten Schneedecke, die am Kahlen Asten wiederum deutlich starker ausgebildet war als in Willingen. Deutlich wird anhand der beiden Grafiken, dass aufgrund der hoheren Lage der Station am Kahlen Asten (839 m U. NN) von durchschnittlich geringeren Temperaturen im Vergleich zur Station in Willingen (580 m U. NN) auszugehen ist. Auch wenn diese Temperaturunterschie- de im Einzelfall verhaltnismafRig gering sind, fuhrt dies doch dazu, dass Niederschlage, die in Willingen als Regen oder Schneeregen niedergehen, am Kahlen Asten haufiger als Schnee- regen oder als Schnee fallen. Das berechnete Beschneiungspotenzial (Feuchtkugeltempera- tur < -4°C) mit deutlich geringeren Werten an der Station Willingen bei Zunachst recht ahnlich verlaufenden Temperaturkurven verdeutlicht diesen Zusammenhang. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 14 Abbildung 5: Ausgewählte Klimaparameter der DWD Station Willingen im Winter 2001/2002: Balkenplot oben: Niederschlagshöhe [mm]: grün: Regen, türkis: Schneeregen, blau: Schnee; Linienplot: Lufttemperatur [°C]: rot: maximaler Wert bzw. blau: minimaler Wert der drei Tageswerte; roter Balkenplot: berechnetes Beschneiungspo- tenzial [h/d] );blauer Balkenplot: Schneehöhe [cm] Abbildung 6: Ausgewählte Klimaparameter der DWD Station Kahler Asten im Winter 2001/2002; Balkenplot oben: Niederschlagshöhe [mm]: grün: Regen, türkis: Schneeregen, blau: Schnee; Linienplot: Lufttemperatur [°C]: rot: maximaler Wert bzw. blau: minimaler Wert der drei Tageswerte; roter Balkenplot: berechnetes Beschneiungspo- tenzial [h/d]; blauer Balkenplot: Schneehöhe [cm] Masterplan Wintersportarena Stufe II | 14 DWD Willingen 2001/ 2002 . 4 10mm E 4 20mm 4 So mm 24h Oh 75cm ¢ 50cm - J 25em - aa ‘ 4 ccm Ei al a Nov Dez Jan Feb Mrz Abbildung 5: Ausgewahite Klimaparameter der DWD Station Willingen im Winter 2001/2002: Balkenplot oben: Niederschlagsh6he [mm]: griin: Regen, ttirkis: Schneeregen, blau: Schnee; Linienplot: Lufttemperatur [°C]: rot: maximaler Wert bzw. blau: minimaler Wert der drei Tageswerte; roter Balkenplot: berechnetes Beschneiungspo- tenzial [h/d] );blauer Balkenplot: Schneehéhe [cm] TT l TT TT “ITT Ty , ‘ | | ann i 4 10mm [- i | 4 20mm 4 30mm 15°C E oe Sem esisorart tt sacs poe et ae eat sree Rae exe pera peer per ea 4 50mm 24h Oh Nov Dez Jan Feb Mrz Abbildung 6: Ausgewahite Klimaparameter der DWD Station Kahler Asten im Winter 2001/2002; Balkenplot oben: Niederschlagshoéhe [mm]: griin: Regen, turkis: Schneeregen, blau: Schnee; Linienplot: Lufttemperatur [°C]: rot: maximaler Wert bzw. blau: minimaler Wert der drei Tageswerte; roter Balkenplot: berechnetes Beschneiungspo- tenzial [h/d]; blauer Balkenplot: Schneehéhe [cm] Masterplan Wintersportarena Stufe II | 15 4.2.2 Schneedeckenaufbau am Beispiel des Winters 2001/2002 In der folgenden Abbildung 7 sind die Sonnenscheindauer, die Niederschläge und die Schneehöhen der DWD-Stationen am Kahlen Asten und in Willingen sowie die Lufttempera- tur der beiden DWD-Stationen und der Klimastationen der DSHS dargestellt. Es handelt sich dabei um die Werte zu den drei Hauptterminen (seit 01.04.01: 7 Uhr, 13 Uhr und 19 Uhr) bzw. um die Tageswerte bei der Sonnenscheindauer und der Schneehöhe. Die Beschriftung der x-Achse bezieht sich auf den Beginn des genannten Tages (19. Dezember 0 Uhr). Dar- gestellt ist der Zeitraum zwischen dem 19. Dezember 2001 und dem 8 Januar 2002, in dem es durch ergiebige Schneeniederschläge zum Aufbau der winterlichen Schneedecke ge- kommen ist (Abbildung 5 und Abbildung 6). Die Sonnenscheindauer in Verbindung mit den Niederschlagsdaten zeigt, dass zwischen dem 19. Dezember und dem 2. Januar abgesehen vom 20. und 23. Dezember eine ausge- prägte Niederschlagsperiode mit sehr hohen Bewölkungsgraden vorhanden war. Bei diesen Verhältnissen wird die Temperatur überwiegend durch die vorhandenen Luftmassen und die Temperaturunterschiede zwischen den einzelnen Stationen durch die atmosphärische Schichtung bestimmt. Die Einstrahlungsverhältnisse vor Ort spielen dabei eine untergeordnete Rolle, sodass auch kein eigentlicher Tagesgang der Temperatur ausgeprägt ist. Die Temperatur nimmt bei solchen Wetterlagen mit ansteigender Höhenlage ab. Dies zeigt sich auch bei den gemessenen Temperaturen (Abbildung 7). Die mit 835 m ü. NN am höchsten gelegene Station am Kahlen Asten weist in diesem Zeitraum in der Regel die geringste Temperatur auf. Der Temperaturunterschied zur 340 m tiefer gelegenen Station im Skigebiet Schmallenberg - Gellinghausen beträgt in der Regel 2°C bis 3°C, die übrigen Stati- onen bewegen sich von wenigen Ausnahmen abgesehen entsprechend ihrer Höhenlage zwischen diesen beiden Stationen. Diese allgemeine Temperaturabnahme mit ansteigender Höhenlage kann durch verschiede- ne Prozesse aufgehoben werden. Während der Niederschlagsperiode zwischen dem 19. Dezember und dem 2. Januar kommt es insbesondere am 23. Dezember durch Sonnenein- strahlung zu einem Tagesgang der Lufttemperatur, d.h. zu einem im Vergleich zum 7 Uhr- Wert und 19 Uhr Wert deutlich erhöhten Wert der Temperatur um 13 Uhr. Der Unterschied in der Sonnenscheindauer zwischen Kahlen Asten und Willingen deutet darauf hin, dass höchstwahrscheinlich Nebel bzw. Wolken lokal noch vorhanden waren. Diese lokale Bewöl- kungssituation und nicht zuletzt auch der Standort der Messstation selbst führt dazu, dass der Tagesgang der Lufttemperatur nicht bei allen Stationen in gleichem Maße ausgeprägt ist. So weisen die östlich des Hauptkamms gelegenen Stationen Willingen, Küstelberg und Homberg-Ziegenhelle am 23. Dezember einen deutlichen Tagesgang auf, die Station in Westfeld-Ohlenbach hingegen keinen. Die Messwerte dieser Station im Talboden des Lennetals nahe des Kahlen Asten (vgl. Kapi- tel 4.1.2) weisen auf einen weiteren Prozess hin, der die Temperatur eines Standortes ent- scheidend beeinflussen kann. Die Situation am 23. Dezember aber auch zu anderen Zeit- punkten des Messzeitraumes zeigt den Einfluss von Kaltluftmassen, die durch Ausstrahlung an den (schneebedeckten) Hängen des Lennetals entstehen und in tiefere Lagen ablaufen bzw. sich im Bereich des Talbodens sammeln. Besonders ausgeprägt sind derartige Ver- Masterplan Wintersportarena Stufe II | 15 4.2.2 Schneedeckenaufbau am Beispiel des Winters 2001/2002 In der folgenden Abbildung 7 sind die Sonnenscheindauer, die Niederschlage und die Schneehdhen der DWD-Stationen am Kahlen Asten und in Willingen sowie die Lufttempera- tur der beiden DWD-Stationen und der Klimastationen der DSHS dargestellt. Es handelt sich dabei um die Werte zu den drei Hauptterminen (seit 01.04.01: 7 Uhr, 13 Uhr und 19 Uhr) bzw. um die Tageswerte bei der Sonnenscheindauer und der Schneehohe. Die Beschriftung der x-Achse bezieht sich auf den Beginn des genannten Tages (19. Dezember 0 Uhr). Dar- gestellt ist der Zeitraum zwischen dem 19. Dezember 2001 und dem 8 Januar 2002, in dem es durch ergiebige Schneeniederschlage zum Aufbau der winterlichen Schneedecke ge- kommen ist (Abbildung 5 und Abbildung 6). Die Sonnenscheindauer in Verbindung mit den Niederschlagsdaten zeigt, dass zwischen dem 19. Dezember und dem 2. Januar abgesehen vom 20. und 23. Dezember eine ausge- pragte Niederschlagsperiode mit sehr hohen Bewolkungsgraden vorhanden war. Bei diesen Verhaltnissen wird die Temperatur Uberwiegend durch die vorhandenen Luftmassen und die Temperaturunterschiede zwischen den einzelnen Stationen durch die atmospharische Schichtung bestimmt. Die Einstrahlungsverhaltnisse vor Ort spielen dabei eine untergeordnete Rolle, sodass auch kein eigentlicher Tagesgang der Temperatur ausgepragt ist. Die Temperatur nimmt bei solchen Wetterlagen mit ansteigender Héhenlage ab. Dies zeigt sich auch bei den gemessenen Temperaturen (Abbildung 7). Die mit 835 m U. NN am hoéchsten gelegene Station am Kahlen Asten weist in diesem Zeitraum in der Regel die geringste Temperatur auf. Der Temperaturunterschied zur 340 m tiefer gelegenen Station im Skigebiet Schmallenberg - Gellinghausen betragt in der Regel 2°C bis 3°C, die Ubrigen Stati- onen bewegen sich von wenigen Ausnahmen abgesehen entsprechend ihrer Hohenlage zwischen diesen beiden Stationen. Diese allgemeine Temperaturabnahme mit ansteigender Hoéhenlage kann durch verschiede- ne Prozesse aufgehoben werden. Wahrend der Niederschlagsperiode zwischen dem 19. Dezember und dem 2. Januar kommt es insbesondere am 23. Dezember durch Sonnenein- strahlung zu einem Tagesgang der Lufttemperatur, d.h. zu einem im Vergleich zum 7 Uhr- Wert und 19 Uhr Wert deutlich erhéhten Wert der Temperatur um 13 Uhr. Der Unterschied in der Sonnenscheindauer zwischen Kahlen Asten und Willingen deutet darauf hin, dass hdchstwahrscheinlich Nebel bzw. Wolken lokal noch vorhanden waren. Diese lokale Bew6l- kungssituation und nicht zuletzt auch der Standort der Messstation selbst fuhrt dazu, dass der Tagesgang der Lufttemperatur nicht bei allen Stationen in gleichem Mae ausgepragt ist. So weisen die 6stlich des Hauptkamms gelegenen Stationen Willingen, KUstelberg und Homberg-Ziegenhelle am 23. Dezember einen deutlichen Tagesgang auf, die Station in Westfeld-Ohlenbach hingegen keinen. Die Messwerte dieser Station im Talboden des Lennetals nahe des Kahlen Asten (vgl. Kapi- tel 4.1.2) weisen auf einen weiteren Prozess hin, der die Temperatur eines Standortes ent- scheidend beeinflussen kann. Die Situation am 23. Dezember aber auch zu anderen Zeit- punkten des Messzeitraumes zeigt den Einfluss von Kaltluftmassen, die durch Ausstrahlung an den (schneebedeckten) Hangen des Lennetals entstehen und in tiefere Lagen ablaufen bzw. sich im Bereich des Talbodens sammeln. Besonders ausgepragt sind derartige Ver- Masterplan Wintersportarena Stufe II | 16 hältnisse insbesondere bei klaren Nächten mit einer Schneedecke im Tal, gegebenenfalls im Zusammenhang mit einer Inversionswetterlage, bei der aufgrund eines Hochdruckgebietes eine Zunahme der Temperatur mit der Höhenlage innerhalb einer bestimmten Schicht zu verzeichnen ist. Auch die Station im Skigebiet Gellinghausen unterliegt aufgrund ihrer Lage im Tal grundsätzlich diesem Einfluss, auch wenn dieser durch die geringere Höhenlage der umliegenden Berge nicht so deutlich ausgeprägt ist. Die Niederschlagshöhen während der Niederschlagsperiode vom 19. Dezember bis zum 2. Januar betrugen an der Station am Kahlen Asten bzw. in Willingen 100 l/m² bzw. 125 l/m², wovon 82 l/m² bzw. 89 l/m² als Schnee fielen, der Rest als Schneeregen. Trotz der vom Wassergehalt vergleichbaren Schneeniederschlägen, kam es an der Station am Kahlen As- ten zu einer deutlich mächtigeren Schneedecke als in Willingen. Der Grund hierfür liegt vor allem in den durchschnittlich höheren Temperaturen an der Station Willingen, wodurch die entstehende Schneedecke eine höhere Dichte erreicht sowie an den Niederschlagsereignis- sen am 25. und 29. Dezember. An diesen beiden niederschlagsreichen Tagen liegt die Luft- temperatur in Willingen über dem Gefrierpunkt, sodass die Niederschläge überwiegend als Schneeregen niedergehen und es zu einer Reduktion der Schneedecke kommt, während die Schneedecke am Kahlen Asten noch an Höhe gewinnt, obwohl auch hier kurzfristig die Temperaturen über dem Gefrierpunkt liegen bzw. Schneeregen fällt. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass während der Winterniederschläge, durch die es zum Aufbau der natürlichen Schneedecke kommt, die Temperaturabnahme bei zuneh- mender Höhenlage deutlich ausgeprägt ist. Dies führt dazu, dass die höchsten Lagen hin- sichtlich des Schneedeckenaufbaus deutlich begünstigt sind, auch wenn die Temperaturun- terschiede mit 2 K bis 3 K zwischen der Station am Kahlen Asten und der Station in Gelling- hausen zunächst nicht allzu groß erscheinen. Zur Verdeutlichung der Verhältnisse außerhalb der Niederschlagsperiode sind die Klimapa- rameter noch bis zum 7. Januar dargestellt. An den niederschlagsfreien Tagen vom 3. Janu- ar bis 5. Januar, die auch eine Sonnenscheindauer von über 5 h in Willingen bzw. 7 h am Kahlen Asten ausweisen, zeigt sich der Einfluss der solaren Einstrahlung auf den Tempera- turverlauf an den Stationen. Bei insgesamt sehr ausgeprägten Tagesgängen der Lufttempe- ratur reagieren die Stationen in Abhängigkeit des jeweiligen Bewölkungsgrades und der Ex- position recht unterschiedlich. Nach dem Einsetzten von Niederschlägen am 6. Januar stellt sich der für Niederschlagsverhältnisse beschriebene Temperaturgradient wieder her. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 16 haltnisse insbesondere bei klaren Nachten mit einer Schneedecke im Tal, gegebenenfalls im Zusammenhang mit einer Inversionswetterlage, bei der aufgrund eines Hochdruckgebietes eine Zunahme der Temperatur mit der Hoéhenlage innerhalb einer bestimmten Schicht zu verzeichnen ist. Auch die Station im Skigebiet Gellinghausen unterliegt aufgrund ihrer Lage im Tal grundsatzlich diesem Einfluss, auch wenn dieser durch die geringere Hohenlage der umliegenden Berge nicht so deutlich ausgepragt ist. Die Niederschlagshohen wahrend der Niederschlagsperiode vom 19. Dezember bis zum 2. Januar betrugen an der Station am Kahlen Asten bzw. in Willingen 100 I/m? bzw. 125 I/m?, wovon 82 I/m? bzw. 89 I/m? als Schnee fielen, der Rest als Schneeregen. Trotz der vom Wassergehalt vergleichbaren Schneeniederschlagen, kam es an der Station am Kahlen As- ten zu einer deutlich machtigeren Schneedecke als in Willingen. Der Grund hierfur liegt vor allem in den durchschnittlich h6heren Temperaturen an der Station Willingen, wodurch die entstehende Schneedecke eine hdhere Dichte erreicht sowie an den Niederschlagsereignis- sen am 25. und 29. Dezember. An diesen beiden niederschlagsreichen Tagen liegt die Luft- temperatur in Willingen Uber dem Gefrierpunkt, sodass die Niederschlage Uberwiegend als Schneeregen niedergehen und es zu einer Reduktion der Schneedecke kommt, wahrend die Schneedecke am Kahlen Asten noch an Hohe gewinnt, obwohl auch hier kurzfristig die Temperaturen Uber dem Gefrierpunkt liegen bzw. Schneeregen fallt. Zusammenfassend Ilasst sich feststellen, dass wahrend der Winterniederschlage, durch die es zum Aufbau der naturlichen Schneedecke kommt, die Temperaturabnahme bei zuneh- mender Hodhenlage deutlich ausgepragt ist. Dies fuhrt dazu, dass die héchsten Lagen hin- sichtlich des Schneedeckenaufbaus deutlich begunstigt sind, auch wenn die Temperaturun- terschiede mit 2 K bis 3 K zwischen der Station am Kahlen Asten und der Station in Gelling- hausen zunachst nicht allzu gro erscheinen. Zur Verdeutlichung der Verhaltnisse auRerhalb der Niederschlagsperiode sind die Klimapa- rameter noch bis zum 7. Januar dargestellt. An den niederschlagsfreien Tagen vom 3. Janu- ar bis 5. Januar, die auch eine Sonnenscheindauer von Uber 5h in Willingen bzw. 7h am Kahlen Asten ausweisen, zeigt sich der Einfluss der solaren Einstrahlung auf den Tempera- turverlauf an den Stationen. Bei insgesamt sehr ausgepragten Tagesgangen der Lufttempe- ratur reagieren die Stationen in Abhangigkeit des jeweiligen Bewolkungsgrades und der Ex- position recht unterschiedlich. Nach dem Einsetzten von Niederschlagen am 6. Januar stellt sich der fur Niederschlagsverhaltnisse beschriebene Temperaturgradient wieder her. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 17 Abbildung 7: Ausgewählte Klimaparameter (Sonnenscheindauer, Niederschlag, Temperatur und Schneehöhe) verschiedener Stationen beim Aufbau der Schneedecke im Winter 01/02 Masterplan Wintersportarena Stufe II | 17 2 fo @ © ® @ @ ® ®@ & & & @ c Cc c c Cc c c Cc eogoooc Geo oooh oO UK UB mn oO fr Wm +t in ow ke om Oo | FP FF FF FF FP FY Fle rar | md ae tm rd CJ Cm md | rm m4 mM al ia m4 = Ww wo re oo L.. ei HY Sonnenscheindauer eects eter Bee aig : ee ie ae tecdesecececead = eres hela eclectic er RC oO Willingen j i i = L.. @ kabler Asten rt ‘ ae og geo i lL : 1 3 = L. ao ae az mi rT = | aoe | rt i it az [1 ld a Lb iL ia | a I TT ¥ = 5 | E : Willingen qa i ie i Regen at 10 r 2 3 a SHIT EQEM Jee tecdeceeeeeeeeed r MB Schnee = - - 15 i i i i i i i i —_ 0 ay 7 T T T T T iy! T T 7 £ £5 : ae Kahler Aster = Regen I AO) pectin Schneeregen | I 2 GE Schnee 15 i i i i 1 i 1 i F 2) Lattempe ratir : H OSHS Sobmale abe 1qe lng bate bm — DSHS Wiles th Hob kb ibach 523m Lec eeeeoee — DINID WIiges 580m eedeeseeeneees _—_— es 5+ OSHS Hombe ng-2zkge shel 632m eee bs 4 i i | — DSHS Poppe ibe ng 649m : i i DSHS Kis berg 6965 m wn, i i — DSHS Glazer Tim oO |} — DID Males ost Sm Hees ; i ha] yu NER aga Maat gh edie am Sp meg fi rial o a Ee Oe ee renee ececeeebe de Ea ecaceelladeececsteeneetbyresedfedediteeeessndeedeeneecseereet th ogely bss de head Beles] pitta eeeee Poe = 3 — 100 —E = Schneehihe : i o, 60 -O- Willingen ‘ i i @ “5 Vat =frnetBSes a 9 PG sug 5 O}—4— ] o c Oo S00 f Gellinghausen oe o d -f -E 5 -4 -a -2 -1 o 1 2 3 Nittelwert der Lutttemperatur [°C] Abbildung 8: Mittelwert der Lufttemperatur an den Messstationen tiber verschiedene Zeitraume, in denen am Kahlen Asten Niederschlag registriert wurde Kahler Asten |) & --. Niederschlag am Kahlen Asten : ‘ —a- kein Niederschiag am Kahlen Asten 800 + ts Ap ~O- aller Werte 750 - Girkhausen a Coe e — f08) Kustelberg ikeiik | liiiialiaa alias, = & S507 i i ot Homberg wo ae 4 “E Willingen 7 ° “9 “~} 550 + 900 f Gellinghausen [sialic gs e 450 -2,5 -2,0 -1,5 -1,0 -0,5 O.0 O.5 1,0 alee 2.0 2,5 3.0 Mittelwert der Lufttemperatur [°C] Abbildung 9: Mittelwert der Lufttemperatur entsprechend der Héhenlage der Stationen (Zeitraum vom 19. De- zember 20017 bis zum 28. Februar 2002) Masterplan Wintersportarena Stufe II | 20 4.2.4 Fazit Die Analyse der klimatologischen Situation an ausgewählten Standorten im Hinblick auf die skisportliche Nutzung zeigt, dass während Niederschlagsperioden überwiegend die Höhen- lage des Standortes die Temperaturverhältnisse bestimmt. In den Niederschlagsperioden zwischen Mitte Dezember und Ende Februar liegt die durchschnittliche Temperatur in Gel- linghausen für die ausgewählte Wintersituation bei ca. 2,2°C und sinkt bis zum Kahlen Asten auf einen Wert von -0,3°C ab In Abhängigkeit der Höhenlage kommt es durch diesen Tem- peraturgradient zu einer deutlich unterschiedlichen Mächtigkeit der winterlichen Schneede- cke, wie ein Vergleich der Schneedeckenentwicklung zwischen den Stationen am Kahlen Asten und in Willingen zeigt. Außerhalb von Niederschlagsperioden variieren die Tempera- turverhältnisse an den einzelnen Stationen in Abhängigkeit der topographischen Situation der Standorte. Im Hinblick auf die skisportliche Nutzung bedeutet dies für die einzelnen Standorte unter Be- rücksichtigung der vorhandenen Infrastruktur und der Schutzgebiete das Folgende: • Girkhausen (710 m ü. NN): Diese Messstation zeichnet sich im Vergleich zu den anderen Stationen durch sehr ge- ringe Temperaturen sowohl während Niederschlagsperioden als auch bei trockenen Pha- sen aus. Die Werte dieser Station belegen das verhältnismäßig raue Klima des höherge- legenen Hauptkamms des Rothaargebirges, der südwestlich des Kahlen Asten vorgela- gert ist. Insofern ist zumindest für die in den höchsten Kammlagen verlaufenden Loipen von einer guten klimatologischen Eignung auszugehen. • Küstelberg / Schlossberg (696 m ü. NN): Die 10 km nordöstlich des Kahlen Asten gelegene Station liegt nur geringfügig tiefer als die Station Girkhausen. Trotzdem liegen die Temperaturwerte deutlich über denen der Station Girkhausen, wodurch die verhältnismäßig geschützte Lage abseits des Haupt- kamms des Rothaargebirges zum Ausdruck kommt. Unter Berücksichtigung der gemes- sen Temperaturwerte ist unter klimatologischen Gesichtspunkten eine Zuordnung zum Wintersportkerngebiet denkbar. Allerdings sind neben zwei temporären Liften derzeit nur ein Schlepplift vorhanden. Weiterhin sind die Expensionsmöglichkeiten durch die topo- graphische Situation sowie die Ausweisung eines FFH-Gebietes und eines EU- Vogelschutzgebietes im Bereich des Schlossberges nur bedingt gegeben. • Homberg-Ziegenhelle (632m ü. NN): Aufgrund der Temperaturdaten ist für dieses Skigebiet noch von einer verhältnismäßig guten klimatologischen Eignung auszugehen. Während Niederschlagsperioden liegt der Mittelwert der Lufttemperatur im Bereich des Wertes für die Station an den Poppenberg- Liften im Wintersport-Kerngebiet. Aus klimatologischen Gesichtspunkten ist somit eine Zuordnung zum Wintersportkerngebiet auf Grundlage dieser vertiefenden Klimaanalyse vertretbar. Auch die im Skigebiet bereits vorhandene skisportliche Infrastruktur mit den 4 Schleppliften, den beiden Übungsliften und dem Rodellift sowie die räumliche Nähe zum Kerngebiet spricht für eine Zuordnung zum Wintersportkerngebiet. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 20 4.2.4 Fazit Die Analyse der klimatologischen Situation an ausgewahlten Standorten im Hinblick auf die skisportliche Nutzung zeigt, dass wahrend Niederschlagsperioden Uberwiegend die Héhen- lage des Standortes die Temperaturverhaltnisse bestimmt. In den Niederschlagsperioden zwischen Mitte Dezember und Ende Februar liegt die durchschnittliche Temperatur in Gel- linghausen fur die ausgewahlte Wintersituation bei ca. 2,2°C und sinkt bis zum Kahlen Asten auf einen Wert von -0,3°C ab In Abhangigkeit der Hdhenlage kommt es durch diesen Tem- peraturgradient zu einer deutlich unterschiedlichen Machtigkeit der winterlichen Schneede- cke, wie ein Vergleich der Schneedeckenentwicklung zwischen den Stationen am Kahlen Asten und in Willingen zeigt. AuRerhalb von Niederschlagsperioden variieren die Tempera- turverhaltnisse an den einzelnen Stationen in Abhangigkeit der topographischen Situation der Standorte. Im Hinblick auf die skisportliche Nutzung bedeutet dies fur die einzelnen Standorte unter Be- rucksichtigung der vorhandenen Infrastruktur und der Schutzgebiete das Folgende: e Girkhausen (710 m U. NN): Diese Messstation zeichnet sich im Vergleich zu den anderen Stationen durch sehr ge- ringe Temperaturen sowohl wahrend Niederschlagsperioden als auch bei trockenen Pha- sen aus. Die Werte dieser Station belegen das verhaltnismaRig raue Klima des hdherge- legenen Hauptkamms des Rothaargebirges, der sudwestlich des Kahlen Asten vorgela- gert ist. Insofern ist zumindest fur die in den hédchsten Kammlagen verlaufenden Loipen von einer guten klimatologischen Eignung auszugehen. e Kustelberg / Schlossberg (696 m u. NN): Die 10 km nordostlich des Kahlen Asten gelegene Station liegt nur geringfugig tiefer als die Station Girkhausen. Trotzdem liegen die Temperaturwerte deutlich Uber denen der Station Girkhausen, wodurch die verhaltnismaRig geschutzte Lage abseits des Haupt- kamms des Rothaargebirges zum Ausdruck kommt. Unter BerUcksichtigung der gemes- sen Temperaturwerte ist unter klimatologischen Gesichtspunkten eine Zuordnung zum Wintersportkerngebiet denkbar. Allerdings sind neben zwei temporaren Liften derzeit nur ein Schlepplift vorhanden. Weiterhin sind die Expensionsmdglichkeiten durch die topo- graphische Situation sowie die Ausweisung eines FFH-Gebietes und eines EU- Vogelschutzgebietes im Bereich des Schlossberges nur bedingt gegeben. e Homberg-Ziegenhelle (632m u. NN): Aufgrund der Temperaturdaten ist fur dieses Skigebiet noch von einer verhaltnismakig guten klimatologischen Eignung auszugehen. Wahrend Niederschlagsperioden liegt der Mittelwert der Lufttemperatur im Bereich des Wertes fur die Station an den Poppenberg- Liften im Wintersport-Kerngebiet. Aus klimatologischen Gesichtspunkten ist somit eine Zuordnung zum Wintersportkerngebiet auf Grundlage dieser vertiefenden Klimaanalyse vertretbar. Auch die im Skigebiet bereits vorhandene skisportliche Infrastruktur mit den 4 Schleppliften, den beiden Ubungsliften und dem Rodellift sowie die raumliche Nahe zum Kerngebiet spricht fur eine Zuordnung zum Wintersportkerngebiet. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 21 • Willingen (590m ü. NN): Für Willingen liegt durch die DWD-Daten umfangreiches Datenmaterial vor, durch wel- ches belegt wird, dass die Schneedeckenmächtigkeit sowie die Schneedeckendauer im Vergleich zum zentralen Bereich des Kerngebietes in Winterberg geringer ist. Die Daten des Winters 2001/2002 bestätigen dies (vgl. Kapitel 4.2.2). Aufgrund der gut ausgebau- ten skisportlichen Infrastruktur handelt es sich unabhängig davon ohne Frage um ein ski- sportlich attraktives Gebiet, das zusammen mit dem Wintersportkerngebiet des nord- rhein-westfälischen Teils des Rothaargebirges eine überregionale Bedeutung besitzt. • Westfeld-Ohlenbach (523 m ü. NN): Die detaillierte Analyse der klimatischen Verhältnisse hat gezeigt, dass auch schon ge- ringe Temperaturunterschiede, die während Niederschlagsereignissen überwiegend durch die Höhenlage bestimmt werden, einen großen Einfluss auf den Aufbau der natürli- chen Schneedecke haben (vgl. Kapitel 4.2.2 und 4.2.3). Aufgrund dieser Verhältnisse beim Aufbau der natürlichen Schneedecke ist der Talboden des Lennetals im Hinblick auf den Ausbau skisportlicher Infrastruktur sicherlich kritisch zu beurteilen. Bestätigt hat sich hingegen die lokal bekannte Tatsache, dass es sich dabei um verhältnismäßig kalten Be- reich handelt, da sich die im Tal bzw. auf den Hochlagen um den Kahlen Asten gebilde- ten Kaltluftmassen hier sammeln (Abbildung 9). Diese Verhältnisse stellen sich jedoch nur bei Strahlungswetterlagen ein und können dann für die technische Schneeerzeugung genutzt werden. • Schmallenberg-Gellinghausen (495 m ü. NN): Die Ausführungen zum Standort Westfeld-Ohlenbach gelten in einer verstärkten Form auch für den Standort Schmallenberg-Gellinghausen, der aufgrund des Temperaturgradienten in Niederschlagsperioden im Hinblick auf die Entwicklung einer natürlichen Schneedecke große Unterschiede zum Wintersportkerngebiet aufweist. Hinzu kommt noch, dass die Kaltluftabflüsse aufgrund der geringeren Höhenlage der angrenzenden Berge im Vergleich zu Westfeld-Ohlenbach von wesentlich geringerer Bedeutung sind. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 21 Willingen (590m U. NN): Fur Willingen liegt durch die DWD-Daten umfangreiches Datenmaterial vor, durch wel- ches belegt wird, dass die Schneedeckenmachtigkeit sowie die Schneedeckendauer im Vergleich zum zentralen Bereich des Kerngebietes in Winterberg geringer ist. Die Daten des Winters 2001/2002 bestatigen dies (vgl. Kapitel 4.2.2). Aufgrund der gut ausgebau- ten skisportlichen Infrastruktur handelt es sich unabhangig davon ohne Frage um ein ski- sportlich attraktives Gebiet, das zusammen mit dem Wintersportkerngebiet des nord- rhein-westfalischen Teils des Rothaargebirges eine Uberregionale Bedeutung besitzt. Westfeld-Ohlenbach (523 m U. NN): Die detaillierte Analyse der klimatischen Verhaltnisse hat gezeigt, dass auch schon ge- ringe Temperaturunterschiede, die wahrend Niederschlagsereignissen Uberwiegend durch die Héhenlage bestimmt werden, einen groen Einfluss auf den Aufbau der naturli- chen Schneedecke haben (vgl. Kapitel 4.2.2 und 4.2.3). Aufgrund dieser Verhaltnisse beim Aufbau der naturlichen Schneedecke ist der Talboden des Lennetals im Hinblick auf den Ausbau skisportlicher Infrastruktur sicherlich kritisch zu beurteilen. Bestatigt hat sich hingegen die lokal bekannte Tatsache, dass es sich dabei um verhaltnismaftig kalten Be- reich handelt, da sich die im Tal bzw. auf den Hochlagen um den Kahlen Asten gebilde- ten Kaltluftmassen hier sammeln (Abbildung 9). Diese Verhaltnisse stellen sich jedoch nur bei Strahlungswetterlagen ein und kénnen dann fur die technische Schneeerzeugung genutzt werden. Schmallenberg-Gellinghausen (495 m u. NN): Die Ausfuhrungen zum Standort Westfeld-Ohlenbach gelten in einer verstarkten Form auch flr den _ Standort Schmallenberg-Gellinghausen, der aufgrund des Temperaturgradienten in Niederschlagsperioden im Hinblick auf die Entwicklung einer naturlichen Schneedecke grof&e Unterschiede zum Wintersportkerngebiet aufweist. Hinzu kommt noch, dass die Kaltluftabflusse aufgrund der geringeren Hdhenlage der angrenzenden Berge im Vergleich zu Westfeld-Ohlenbach von wesentlich geringerer Bedeutung sind. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 22 5 Bestandsanalyse und Einzelstandortprüfung Ski Alpin 5.1 Wintersportkerngebiet Zum Wintersportkerngebiet entsprechend der räumlichen Entwicklungskonzeption des Mas- terplans Stufe I zählen die folgenden Skigebiete. Die Abgrenzung der Gebiete in dieser Art erfolgt nicht auf Basis der Betreiber sondern aufgrund der räumlichen Zusammenhänge bzw. der Liftverbundsituation (vgl. Abbildung 1). • Altastenberg • Bödefeld-Hunau • Langewiese • Postwiese • Sahnehang • Winterberg bzw. Skiliftkarussell Winterberg mit den Teilbereichen Bremberg, Pop- penberg, Kappe einschließlich der Lifte am Herrloh Auf Grundlage der in Kapitel 4 dargestellten Klimaanalyse wurde bei der Lenkungsgruppen- sitzung am 23. Juli 2002 in Meschede beschlossen, dass das Skigebiet • Homberg-Ziegenhelle / Züschen in das Wintersportkerngebiet aufgenommen wird. Auf Grundlage der Bestandserhebung der skisportlichen Infrastruktur im Rahmen des Masterplans Stufe I werden die für die weiteren Betrachtungen notwendigen Auswertungen zunächst bezogen auf das gesamte Wintersport- kerngebiet dargestellt, um einen Überblick über das gesamte Wintersportkerngebiet zu erhal- ten. 5.1.1 Skisportliche Infrastruktur 5.1.1.1 Beschneiungsanlagen / Beschneite Fläche Im Wintersportkerngebiet werden - abgesehen von den Skigebieten Langewiese, in dem aktuell kein Skibetrieb mehr stattfindet, und Homberg-Ziegenhelle - in jedem Skigebiet Teil- flächen technisch beschneit. Es handelt sich dabei um insgesamt 12 Pisten bzw. Pistenab- schnitte mit einer Gesamtfläche von ca. 18,8 ha (vgl. Abbildung 10). Bei einer Gesamtpisten- fläche von ca. 98 ha entspricht dies einem prozentualen Anteil von ca. 19%. Zum Einsatz kommen dabei überwiegend Propelleranlagen unterschiedlicher Hersteller. In der Regel sind 2 bis 3 Schneeerzeuger für eine Pistenfläche vorhanden, in jeweils einem Fall auch ein bzw. fünf Schneeerzeuger. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 22 5 Bestandsanalyse und Einzelstandortprufung Ski Alpin 5.1 Wintersportkerngebiet Zum Wintersportkerngebiet entsprechend der raumlichen Entwicklungskonzeption des Mas- terplans Stufe | zahlen die folgenden Skigebiete. Die Abgrenzung der Gebiete in dieser Art erfolgt nicht auf Basis der Betreiber sondern aufgrund der raumlichen Zusammenhange bzw. der Liftverbundsituation (vgl. Abbildung 1). e Altastenberg e Bodefeld-Hunau e Langewiese e Postwiese e Sahnehang e Winterberg bzw. Skiliftkarussell Winterberg mit den Teilbereichen Bremberg, Pop- penberg, Kappe einschlieBlich der Lifte am Herrloh Auf Grundlage der in Kapitel 4 dargestellten Klimaanalyse wurde bei der Lenkungsgruppen- sitzung am 23. Juli 2002 in Meschede beschlossen, dass das Skigebiet e Homberg-Ziegenhelle / Zuschen in das Wintersportkerngebiet aufgenommen wird. Auf Grundlage der Bestandserhebung der skisportlichen Infrastruktur im Rahmen des Masterplans Stufe | werden die fur die weiteren Betrachtungen notwendigen Auswertungen zunachst bezogen auf das gesamte Wintersport- kerngebiet dargestellt, um einen Uberblick iber das gesamte Wintersportkerngebiet zu erhal- ten. 5.1.1 Skisportliche Infrastruktur 5.1.1.1 Beschneiungsanlagen / Beschneite Flache Im Wintersportkerngebiet werden - abgesehen von den Skigebieten Langewiese, in dem aktuell kein Skibetrieb mehr stattfindet, und Homberg-Ziegenhelle - in jedem Skigebiet Teil- flachen technisch beschneit. Es handelt sich dabei um insgesamt 12 Pisten bzw. Pistenab- schnitte mit einer Gesamtflache von ca. 18,8 ha (vgl. Abbildung 10). Bei einer Gesamtpisten- flache von ca. 98 ha entspricht dies einem prozentualen Anteil von ca. 19%. Zum Einsatz kommen dabei Uberwiegend Propelleranlagen unterschiedlicher Hersteller. In der Regel sind 2 bis 3 Schneeerzeuger fur eine Pistenflache vorhanden, in jeweils einem Fall auch ein bzw. funf Schneeerzeuger. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 23 Abbildung 10: Anteil beschneiter Pistenfläche im Wintersportkerngebiet 5.1.1.2 Liftverbundsituation Durch einen Liftverbund wird die Nutzung von Liftanlagen unterschiedlicher Betreiber über ein gemeinsames Ticketsystem gewährleistet. Die Situation im Wintersportkerngebiet stellt sich wie folgt dar. Das Skiliftkarussell Altastenberg beinhaltet die Nutzung von insgesamt 8 Liftanlagen, die von 4 Betreibern betrieben werden. Im Skiliftkarussell Altastenberg gelten die gelösten Karten (Punkte-, Halbtages-, Tages- oder Wochenendkarten) an all diesen Liften und werden wie in den anderen Gebieten auch noch überall durch das Liftpersonal kontrolliert und entwertet. Die Liftanlagen in den Skigebieten Bödefeld-Hunau (5 Liftanlagen), Langewiese (2), Post- wiese (9) und Sahnehang (3) werden von jeweils einem Betreiber bzw. einer Gesellschaft betrieben. Im Skigebiet Homberg-Ziegenhelle gelten die gelösten Karten für sämtliche Liftanlagen (7), obwohl die Anlagen von zwei Betreibern unterhalten werden. Im Skiliftkarussell Winterberg können 17 Liftanlagen von insgesamt 10 Betreibern im Raum Winterberg genutzt werden. Lediglich die drei Lifte am Herrloh sind nicht an den Liftverbund angeschlossen. Der Liftverbund des Skiliftkarussells Winterberg nutzt als bislang einziger ein Ski-access-Skipasssystem. Mit Hilfe der wiederverwertbaren KeyCard entfällt ein Entwerten oder Abstempeln am Liftzugang. Alternativ kann hier auch das SwatchAccess-Uhrensystem eingesetzt werden. Zwischen den einzelnen Skigebieten bzw. den beiden Liftverbünden bestehen derzeit keine gemeinsamen Ticketsysteme. Aufgrund dessen sind auch keine Buspendelsysteme oder ähnliches zur Vernetzung der verhältnismäßig nahe beieinander liegenden Gebiete vorhan- den. In der vergangenen Saison existierte lediglich eine Skibusverbindung von Winterberg über den Kahlen Asten nach Altastenberg. Im Stundentakt war es möglich mit diesem Bus in das benachbarte Skigebiet zu gelangen, als Inhaber der Winterberg-Gästekarte theoretisch sogar kostenlos. Die Nutzung dieses Transfers durch alpine Skifahrer war allerdings auf- grund der mangelnden Ticketunion eher zurückhaltend. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 23 beschneit: 18,8 ha; 19% nicht beschneit: * 79.4 ha; 81% ~ Abbildung 10: Anteil beschneiter Pistenflache im Wintersportkerngebiet 5.1.1.2 Liftverbundsituation Durch einen Liftverbund wird die Nutzung von Liftanlagen unterschiedlicher Betreiber Uber ein gemeinsames Ticketsystem gewahrleistet. Die Situation im Wintersportkerngebiet stellt sich wie folgt dar. Das Skiliftkarussell Altastenberg beinhaltet die Nutzung von insgesamt 8 Liftanlagen, die von 4 Betreibern betrieben werden. Im Skiliftkarussell Altastenberg gelten die gelésten Karten (Punkte-, Halbtages-, Tages- oder Wochenendkarten) an all diesen Liften und werden wie in den anderen Gebieten auch noch Uuberall durch das Liftpersonal kontrolliert und entwertet. Die Liftanlagen in den Skigebieten Bodefeld-Hunau (5 Liftanlagen), Langewiese (2), Post- wiese (9) und Sahnehang (3) werden von jeweils einem Betreiber bzw. einer Gesellschaft betrieben. Im Skigebiet Homberg-Ziegenhelle gelten die gelésten Karten fur samtliche Liftanlagen (7), obwohl die Anlagen von zwei Betreibern unterhalten werden. Im Skiliftkarussell Winterberg k6nnen 17 Liftanlagen von insgesamt 10 Betreibern im Raum Winterberg genutzt werden. Lediglich die drei Lifte am Herrloh sind nicht an den Liftverbund angeschlossen. Der Liftverbund des Skiliftkarussells Winterberg nutzt als bislang einziger ein Ski-access-Skipasssystem. Mit Hilfe der wiederverwertbaren KeyCard enitfallt ein Entwerten oder Abstempeln am Liftzugang. Alternativ kann hier auch das SwatchAccess-Uhrensystem eingesetzt werden. Zwischen den einzelnen Skigebieten bzw. den beiden LiftverbUnden bestehen derzeit keine gemeinsamen Ticketsysteme. Aufgrund dessen sind auch keine Buspendelsysteme oder ahnliches zur Vernetzung der verhaltnismaRig nahe beieinander liegenden Gebiete vorhan- den. In der vergangenen Saison existierte lediglich eine Skibusverbindung von Winterberg uber den Kahlen Asten nach Altastenberg. Im Stundentakt war es mdglich mit diesem Bus in das benachbarte Skigebiet zu gelangen, als Inhaber der Winterberg-Gastekarte theoretisch sogar kostenlos. Die Nutzung dieses Transfers durch alpine Skifahrer war allerdings auf- grund der mangelnden Ticketunion eher zuruckhaltend. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 24 5.1.1.3 Sportliches Anforderungsprofil Das sportliche Anforderungsprofil eines Skigebietes wird vor allem durch den Schwierig- keitsgrad der Pisten bestimmt. Auf Basis der aus dem digitalen Geländemodell generierten Hangneigung (vgl. dazu Masterplan Stufe I) wurde für die Pisten den Wintersportkerngebie- tes die maximale Hangneigung berechnet, deren Häufigkeitsverteilung in Abbildung 11 dar- gestellt ist. Entsprechend der Definition des Schwierigkeitsgrades ergibt sich, dass 34% der Pisten des Kerngebietes als leichte Pisten (blau markiert), 52% als mittelschwere Pisten (rot markiert) und 14% als schwere Pisten (schwarz markiert) einzustufen sind. Als sportlich an- spruchsvollere Pisten sind der FIS-Hang und der Steilhang in Altastenberg, die steileren Ab- schnitte im Bereich des Osthangs im Skigebiet Postwiese sowie der Slalomhang im Skige- biet Kappe/Bobbahn besonders hervorzuheben. Abbildung 11: Häufigkeitsverteilung der maximalen Hangneigung der einzelnen Posten, Berechnung auf Basis des digitalen Geländemodells Neben der maximalen Hangneigung, die für die Einstufung des Schwierigkeitsgrades rele- vant ist, spielt auch die Abfahrtslänge im Zusammenhang mit der überwundenen Höhendiffe- renz bzw. der durchschnittlichen Hangneigung eine Rolle für das sportliche Anforderungspro- fil. Da die Pisten im Sauerland in der Regel entlang der Liftanlagen verlaufen, wird hierbei auf die Liftanlagen selbst zurückgegriffen. In Abbildung 12 ist die Höhendifferenz der Liftan- lagen über der Liftlänge aufgetragen, wobei nach den Liftarten unterschieden wird. Es zeigt sich, dass die Liftlänge in der Regel unter 600 m liegt, wobei sich die Liftanlage Hu- nau 1 mit einer Länge von über 1300 m deutlich von den übrigen Liftanlagen abhebt. Hervor- zuheben ist weiterhin der Slalomhang im Skigebiet Kappe, der auf einer Länge von 465 m eine Höhendifferenz von ca. 170 m überwindet. Die Höhendifferenz der Liftanlagen im Win- tersportkerngebiet liegt in der Regel unter 150 m, wobei ein Großteil der Anlagen lediglich eine Höhendifferenz von maximal 100 m überschreitet. Die beiden Sessellift im Skigebiet Winterberg weisen im Vergleich zu den Schleppliftanlagen mit ähnlicher Länge eine verhältnismäßig große Höhendifferenz auf. Dies deutet darauf hin, Masterplan Wintersportarena Stufe II | 24 5.1.1.3 Sportliches Anforderungsprofil Das sportliche Anforderungsprofil eines Skigebietes wird vor allem durch den Schwierig- keitsgrad der Pisten bestimmt. Auf Basis der aus dem digitalen Gelandemodell generierten Hangneigung (vgl. dazu Masterplan Stufe |) wurde fur die Pisten den Wintersportkerngebie- tes die maximale Hangneigung berechnet, deren Haufigkeitsverteilung in Abbildung 11 dar- gestellt ist. Entsprechend der Definition des Schwierigkeitsgrades ergibt sich, dass 34% der Pisten des Kerngebietes als leichte Pisten (blau markiert), 52% als mittelschwere Pisten (rot markiert) und 14% als schwere Pisten (schwarz markiert) einzustufen sind. Als sportlich an- spruchsvollere Pisten sind der FIS-Hang und der Steilhang in Altastenberg, die steileren Ab- schnitte im Bereich des Osthangs im Skigebiet Postwiese sowie der Slalomhang im Skige- biet Kappe/Bobbahn besonders hervorzuheben. } | t s tL 14 if 16 af) 48 40) as r Maximale Hangneigung [%] Anzahl der Pisten Abbildung 11: Haufigkeitsverteilung der maximalen Hangneigung der einzelnen Posten, Berechnung auf Basis des digitalen Gelandemodells Neben der maximalen Hangneigung, die fur die Einstufung des Schwierigkeitsgrades rele- vant ist, spielt auch die Abfahrtslange im Zusammenhang mit der Uberwundenen Hchendiffe- renz bzw. der durchschnittlichen Hangneigung eine Rolle fur das sportliche Anforderungspro- fil. Da die Pisten im Sauerland in der Regel entlang der Liftanlagen verlaufen, wird hierbei auf die Liftanlagen selbst zuruckgegriffen. In Abbildung 12 ist die Hohendifferenz der Liftan- lagen uber der Liftlange aufgetragen, wobei nach den Liftarten unterschieden wird. Es zeigt sich, dass die Liftlange in der Regel unter 600 m liegt, wobei sich die Liftanlage Hu- nau 1 mit einer Lange von Uber 1300 m deutlich von den Ubrigen Liftanlagen abhebt. Hervor- zuheben ist weiterhin der Slalomhang im Skigebiet Kappe, der auf einer Lange von 465 m eine Hohendifferenz von ca. 170 m Uberwindet. Die Hohendifferenz der Liftanlagen im Win- tersportkerngebiet liegt in der Regel unter 150 m, wobei ein Grofteil der Anlagen lediglich eine Héhendifferenz von maximal 100 m Uberschreitet. Die beiden Sessellift im Skigebiet Winterberg weisen im Vergleich zu den Schleppliftanlagen mit ahnlicher Lange eine verhaltnismakig grofe Hdohendifferenz auf. Dies deutet darauf hin, Masterplan Wintersportarena Stufe II | 25 dass es im Hinblick auf Sicherheitsfragen und Komfort insbesondere an steileren Hängen gegebenenfalls sinnvoll sein kann, im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen Schlepplifte durch Sessellifte zu ersetzen. Die Rodellifte im Wintersportkerngebiet weisen bei einer kurzen Schlepplänge eine verhält- nismäßig hohe Neigung auf, insbesondere im Vergleich zu den temporären Liftanlagen die als Anfänger- bzw. Übungslifte genutzt werden. Abbildung 12: Länge und Steigung der Liftanlagen im Wintersportkerngebiet 5.1.1.4 Liftanlagen Art der Liftanlagen Im Wintersportkerngebiet sind derzeit 49 Liftanlagen vorhanden. Bei einem Großteil der An- lagen handelt es sich um Schlepplifte (vgl. Abbildung 13). Im Skiliftkarussell Winterberg sind zwei Sessellifte vorhanden, wobei der Sessellift an der St. Georgschanze nicht für den all- gemeinen Skibetrieb geöffnet ist. Darüber hinaus sind noch 6 transportable Liftanlagen für Anfänger und 5 Rodellifte vorhanden. Die maximalen Beförderungskapazitäten der Schlepp- liftanlagen (vgl. Abbildung 14) liegen in der Regel zwischen 500 und 1250 Personen pro Stunde. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 25 dass es im Hinblick auf Sicherheitsfragen und Komfort insbesondere an steileren Hangen gegebenenfalls sinnvoll sein kann, im Zuge von Modernisierungsmaknahmen Schlepplifte durch Sessellifte zu ersetzen. Die Rodellifte im Wintersportkerngebiet weisen bei einer kurzen Schlepplange eine verhalt- nismakig hohe Neigung auf, insbesondere im Vergleich zu den temporaren Liftanlagen die als Anfanger- bzw. Ubungslifte genutzt werden. 250 + Sessellift + Schlepplifi © transportabler Lift 200 Rodellitt Py — e & ty 150 z ° = . 3 * a . bd £ 100 ¥ . *% = e % ° + + oe %e «#* * *¢ rs * 50 ° e® © % So 0 200 400 600 800 1000 1200 1400 Horizontale Lange [m] Abbildung 12: Lange und Steigung der Liftanlagen im Wintersportkerngebiet 5.1.1.4 Liftanlagen Art der Liftanlagen Im Wintersportkerngebiet sind derzeit 49 Liftanlagen vorhanden. Bei einem Grofteil der An- lagen handelt es sich um Schlepplifte (vgl. Abbildung 13). Im Skiliftkarussell Winterberg sind zwei Sessellifte vorhanden, wobei der Sessellift an der St. Georgschanze nicht fur den all- gemeinen Skibetrieb gedffnet ist. Daruber hinaus sind noch 6 transportable Liftanlagen fur Anfanger und 5 Rodellifte vorhanden. Die maximalen Beférderungskapazitaten der Schlepp- liftanlagen (vgl. Abbildung 14) liegen in der Regel zwischen 500 und 1250 Personen pro Stunde. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 26 Abbildung 13: Art der Liftanlagen im Wintersportkerngebiet Abbildung 14: Theoretische Beförderungskapazitäten der Schleppliftanlagen im Wintersportkerngebiet (nicht für alle Schleppliftanlagen sind Angaben vorhanden) Alter der Liftanlagen Das Alter der Aufstiegshilfe ist neben dem Typ ausschlaggebender Parameter für die Leis- tungsfähigkeit , d.h. für die Beförderungskapazität, den Komfort und die Betriebssicherheit. Die Altersverteilung der Liftanlagen im Wintersportkerngebiet ist in Abbildung 15 dargestellt. Es zeigt sich, dass ein Großteil der Liftanlagen zwischen 1965 und 1985 gebaut wurde und die Lifte damit bereits zwischen 15 und 35 Jahren in Betrieb sind. Für einzelne Liftanlagen liegen keine Angaben vor. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 26 45 40, 71% 40 Sabie 356 30 25 20 15 Anzahl der Anlagen 10 8, 14% 6, 11% 5 o> . =—_ Sessellift Schlepplift transportabler Lift Rodellift Abbildung 13: Art der Liftanlagen im Wintersportkerngebiet 16 14 12 1 | 500 750 250 1000 1250 1500 Beférderungskapazitat [Pers./h] Anzahl der Schleppliftaniagen > a ao bo Abbildung 14: Theoretische Beférderungskapazitaten der Schleppliftanlagen im Wintersportkerngebiet (nicht ftir alle Schleppliftaniagen sind Angaben vorhanden) Alter der Liftanlagen Das Alter der Aufstiegshilfe ist neben dem Typ ausschlaggebender Parameter fur die Leis- tungsfahigkeit , d.h. fur die Beforderungskapazitat, den Komfort und die Betriebssicherheit. Die Altersverteilung der Liftanlagen im Wintersportkerngebiet ist in Abbildung 15 dargestellt. Es zeigt sich, dass ein Grofteil der Liftanlagen zwischen 1965 und 1985 gebaut wurde und die Lifte damit bereits zwischen 15 und 35 Jahren in Betrieb sind. Fur einzelne Liftanlagen liegen keine Angaben vor. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 27 Abbildung 15: Alter der Liftanlagen im Wintersportkerngebiet (nicht für alle Liftanlagen sind Angaben vorhanden) 5.1.2 Naturschutzfachliche Zielsetzungen im Wintersportkerngebiet 5.1.2.1 NATURA 2000 Ziel der Ausweisung von FFH-Gebieten gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Europarates vom 21.05.1992 ist der Aufbau eines europaweiten Netzes repräsentativer Lebensräume zum Schutz der biologischen Vielfalt. Mit diesem NATURA 2000 - Konzept wird versucht, die Isolation und damit das Aussterben von Arten auf über 200 natürlichen und naturnahen Le- bensräumen dauerhaft zu verhindern. Die Richtlinie verpflichtet zum Verschlechterungsver- bot der Zustand der Natur darf sich im Gebiet nicht nachteilig ändern und zur Erhaltung die Gebiete müssen erhalten und ggf. entwickelt werden. Die notwendigen Entwicklungen der Kulturlandschaft sind theoretisch auch in FFH-Gebieten weiterhin möglich, sie müssen sich aber einer speziellen und aufwändigen FFH-Verträglichkeitsprüfung unterziehen. Hierbei wird geprüft, ob durch die geplanten Maßnahmen eine erhebliche Beeinträchtigung ausgeht. In jedem Fall sind zunächst umweltschonendere Alternativen auszuwählen. Besteht hierfür keine Möglichkeit oder ist das öffentliche Interesse bei Gewährleistung der Nachhal- tigkeit vorrangig zu bewerten, sind geeignete Ausgleichsmaßnahmen festzulegen, die das Schutzziel der jeweiligen Gebietsausweisung unterstützen. Kommt die Verträglichkeitsprü- fung zu dem Ergebnis, dass die Maßnahmen den Schutzzielen der Gebietsausweisung nicht entgegenstehen, kann die Maßnahme durch die zuständigen Behörden genehmigt werden. Im Untersuchungsgebiet besteht darüber hinaus für die vorhandenen wintersportbezogenen Infrastruktureinrichtungen Bestandsschutz. Die bislang genutzten Wintersportflächen dürfen auch nach Ausweisung als FFH-Gebiet weiter als Sporträume betrieben werden, wozu z.B. auch der Liftbetrieb gehört. Es ist allerdings dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen nega- tiven Auswirkungen im Sinne des jeweiligen Schutzzieles der Ausweisung kommt. Im Unter- Masterplan Wintersportarena Stufe II | 27 Anzahl der Liftanlagen on Nm 0 35 30 25 20 15 10 5 4 0 Alter der Liftanlagen Abbildung 15: Alter der Liftanlagen im Wintersportkerngebiet (nicht fiir alle Liftanlagen sind Angaben vorhanden) 5.1.2 Naturschutzfachliche Zielsetzungen im Wintersportkerngebiet 5.1.2.1 NATURA 2000 Ziel der Ausweisung von FFH-Gebieten gemaf& der Richtlinie 92/43/EWG des Europarates vom 21.05.1992 ist der Aufbau eines europaweiten Netzes reprasentativer Lebensraume zum Schutz der biologischen Vielfalt. Mit diesem NATURA 2000 - Konzept wird versucht, die Isolation und damit das Aussterben von Arten auf Uber 200 naturlichen und naturnahen Le- bensraumen dauerhaft zu verhindern. Die Richtlinie verpflichtet zum Verschlechterungsver- bot — der Zustand der Natur darf sich im Gebiet nicht nachteilig andern — und zur Erhaltung — die Gebiete mUssen erhalten und ggf. entwickelt werden. Die notwendigen Entwicklungen der Kulturlandschaft sind theoretisch auch in FFH-Gebieten weiterhin méglich, sie mussen sich aber einer speziellen und aufwandigen FFH-Vertraglichkeitsprufung unterziehen. Hierbei wird gepruft, ob durch die geplanten Maf&nahmen eine erhebliche Beeintrachtigung ausgeht. In jedem Fall sind zunachst umweltschonendere Alternativen auszuwahlen. Besteht hierfur keine Moglichkeit oder ist das dffentliche Interesse bei Gewahrleistung der Nachhal- tigkeit vorrangig zu bewerten, sind geeignete AusgleichsmaRnahmen festzulegen, die das Schutzziel der jeweiligen Gebietsausweisung unterstutzen. Kommt die Vertraglichkeitspru- fung zu dem Ergebnis, dass die Mafnahmen den Schutzzielen der Gebietsausweisung nicht entgegenstehen, kann die Maf&nahme durch die zustandigen Behorden genehmigt werden. Im Untersuchungsgebiet besteht darUber hinaus fur die vorhandenen wintersportbezogenen Infrastruktureinrichtungen Bestandsschutz. Die bislang genutzten Wintersportflachen durfen auch nach Ausweisung als FFH-Gebiet weiter als Sportraume betrieben werden, wozu z.B. auch der Liftbetrieb gehort. Es ist allerdings dafur Sorge zu tragen, dass es zu keinen nega- tiven Auswirkungen im Sinne des jeweiligen Schutzzieles der Ausweisung kommt. Im Unter- Masterplan Wintersportarena Stufe II | 28 suchungsgebiet sind folgende FFH-Gebiete bezüglich einer wintersportlichen Nutzung zu analysieren. • Das FFH-Gebiet Bergwiesen bei Winterberg (DE-4717-305) umfasst ausgedehnte, ex- tensiv genutzte Wiesen- und Weidegrünländer auf der Winterberger Hochfläche. Auf sechs Einzelflächen mit einer Gesamtfläche von 538 ha bildet der Borstgrasrasen im Mit- telgebirge den prioritären Lebensraum. Weitere Lebensräume vom gemeinschaftlichem Interesse sind Fließgewässer mit Unterwasservegetation, trockene Heidevegetation, feuchte Hochstaudenfluren, Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen, Berg-Mähwiesen und Hainsimsen-Buchenwald. Im Bereich der Wintersportanlagen sind primär Borstgras- rasen und Berg-Mähwiesen von Interesse, insbesondere da die Bergwiesen bei Winter- berg als Lebensraum für eine Vielzahl von bedrohten Tier- und Pflanzenarten einen her- ausragenden Platz innerhalb der Grünlandlebensräume des Rothaargebirges einneh- men. Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind der Wiesenpieper, die Bekassine und der Schwarzspecht. Im Rahmen der Natura 2000 ist das Gebiet auf Grund seiner Zu- sammensetzung aus extensiven Grünländern und naturnahen Fließgewässern von her- ausragender Bedeutung für NRW. Hauptentwicklungsziel ist die Erhaltung und Förderung der extensiven landwirtschaftlichen Nutzung des montanen Grünlandes, insbesondere der Wiesen und Weiden. • Das FFH-Gebiet Kahler Asten (DE-4816-303) umfasst die Bergheide auf der Kuppe des Kahlen Asten, sowie die verbuschten Heideflächen auf dem Nordhang, die sich an die Kuppe anschließen. Der prioritäre Lebensraum der 53 ha großen Fläche ist der Borst- grasrasen im Mittelgebirge. Weitere vorhandene Lebensraume sind trockene Heidegebie- te und Hainsimsen-Buchenwald. Arten von gemeinschaftlichem Interessen sind der Wie- senpieper und der Schwarzspecht. Im Rahmen der Natura 2000 sind die Bergheiden des Kahlen Asten ein wichtiger Refugiallebensraum für Tier- und Pflanzenarten der Offen- landlebensräume. • Das FFH-Gebiet Hunau (DE-4716-301) reicht nach Osten hin weit über das Natur- schutzgebiet Hunau HSK-147 hinaus und ist ein großflächiges, reich strukturiertes Wald-, Moor- und Quellgebiet auf einem Bergrücken des Hochsauerlandes. Der prioritäre Le- bensraum sind Schlucht- und Hangmischwälder. Weitere Lebensräume von gemein- schaftlichem Interesse sind Übergangs- und Schwingrasenmoore sowie Hainsimsen- Buchenwälder. Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind Rauhfußkauz, Schwarz- storch sowie Schwarzspecht und Grauspecht. Im Rahmen der Natura 2000 gilt das FFH- Gebiet Hunau mit seinen intakten und gut strukturierten Waldflächen für den Naturraum Rothaargebirge als Rückzugsraum für störungsempfindliche Waldvogelarten. Das Gebiet kann unter Umständen im Hinblick auf Fragen des Umgebungsschutzes bei Planungen im Skigebiet Hunau relevant sein. • Das FFH-Gebiet Schluchtwald Angstbecke und Gümmighauser Mark (DE-4817-302) liegt südlich des Skigebietes Winterberg/Kappe und reicht bis in den Bereich südwestlich des Nordhangs bzw. des Brembergkopfliftes II hinauf. Aufgrund dessen kann dieses Ge- biet im Hinblick auf Fragen des Umgebungsschutzes gegebenenfalls relevant sein. Das in enger Nachbarschaft zum Kahlen Asten liegende Gebiet umfasst neben naturnahen Masterplan Wintersportarena Stufe II | 28 suchungsgebiet sind folgende FFH-Gebiete bezuglich einer wintersportlichen Nutzung zu analysieren. Das FFH-Gebiet ,Bergwiesen bei Winterberg* (DE-4717-305) umfasst ausgedehnte, ex- tensiv genutzte Wiesen- und WeidegrUnlander auf der Winterberger Hochflache. Auf sechs Einzelflachen mit einer Gesamtflache von 538 ha bildet der Borstgrasrasen im Mit- telgebirge den prioritaren Lebensraum. Weitere Lebensraume vom gemeinschaftlichem Interesse sind FlieRgewasser mit Unterwasservegetation, trockene Heidevegetation, feuchte Hochstaudenfluren, Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen, Berg-Mahwiesen und Hainsimsen-Buchenwald. Im Bereich der Wintersportanlagen sind primar Borstgras- rasen und Berg-Mahwiesen von Interesse, insbesondere da die Bergwiesen bei Winter- berg als Lebensraum fur eine Vielzahl von bedrohten Tier- und Pflanzenarten einen her- ausragenden Platz innerhalb der Grunlandlebensraume des Rothaargebirges einneh- men. Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind der Wiesenpieper, die Bekassine und der Schwarzspecht. Im Rahmen der Natura 2000 ist das Gebiet auf Grund seiner Zu- sammensetzung aus extensiven Grunlandern und naturnahen Flie&gewassern von her- ausragender Bedeutung fur NRW. Hauptentwicklungsziel ist die Erhaltung und Forderung der extensiven landwirtschaftlichen Nutzung des montanen Grunlandes, insbesondere der Wiesen und Weiden. Das FFH-Gebiet ,,Kahler Asten“ (DE-4816-303) umfasst die Bergheide auf der Kuppe des Kahlen Asten, sowie die verbuschten Heideflachen auf dem Nordhang, die sich an die Kuppe anschlieRen. Der prioritare Lebensraum der 53 ha grofen Flache ist der Borst- grasrasen im Mittelgebirge. Weitere vorhandene Lebensraume sind trockene Heidegebie- te und Hainsimsen-Buchenwald. Arten von gemeinschaftlichem Interessen sind der Wie- senpieper und der Schwarzspecht. Im Rahmen der Natura 2000 sind die Bergheiden des Kahlen Asten ein wichtiger Refugiallebensraum fur Tier- und Pflanzenarten der Offen- landlebensraume. Das FFH-Gebiet ,Hunau“ (DE-4716-301) reicht nach Osten hin weit Uber das Natur- schutzgebiet Hunau HSK-147 hinaus und ist ein groRflachiges, reich strukturiertes Wald-, Moor- und Quellgebiet auf einem Bergrucken des Hochsauerlandes. Der prioritare Le- bensraum sind Schlucht- und Hangmischwalder. Weitere Lebensraume von gemein- schaftlichem Interesse sind Ubergangs- und Schwingrasenmoore sowie Hainsimsen- Buchenwalder. Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind Rauhfu&kauz, Schwarz- storch sowie Schwarzspecht und Grauspecht. Im Rahmen der Natura 2000 gilt das FFH- Gebiet Hunau mit seinen intakten und gut strukturierten Waldflachen fur den Naturraum Rothaargebirge als Ruckzugsraum fur storungsempfindliche Waldvogelarten. Das Gebiet kann unter Umstanden im Hinblick auf Fragen des Umgebungsschutzes bei Planungen im Skigebiet Hunau relevant sein. Das FFH-Gebiet ,Schluchtwald Angstbecke und Gimmighauser Mark“ (DE-4817-302) liegt sudlich des Skigebietes Winterberg/Kappe und reicht bis in den Bereich sudwestlich des Nordhangs bzw. des Brembergkopfliftes II hinauf. Aufgrund dessen kann dieses Ge- biet im Hinblick auf Fragen des Umgebungsschutzes gegebenenfalls relevant sein. Das in enger Nachbarschaft zum Kahlen Asten liegende Gebiet umfasst neben naturnahen Masterplan Wintersportarena Stufe II | 29 Mittelgebirgsbächen, Hainsimsen-Buchenbeständen, Schlucht- und Feuchtwäldern auch extensiv genutzte Grünlandflächen. Zu den prioritären Lebensräume zählen Schlucht- und Hangmischwälder sowie Borstgrasenrasen, Arten von gemeinschaftlichen Interesse sind Rauhfußkauz und Schwarzspecht. Der Erhalt und die Entwicklung dieses reich struk- turierten montanen Lebensraumes erfordert eine naturnahe Waldbewirtschaftung sowie eine Extensivierung der Grünlandflächen. • Das FFH-Gebiet Hallenberger Wald (DE-4817-301) liegt südlich von Zueschen und setzt sich aus durch zahlreiche Bäche zergliederten Altersklassen-Buchenwäldern zu- sammen. Die höchste Erhebung im Hallenberger Wald ist die Ziegenhelle mit 815 m. Der Hallenberger Wald ist Teil eines ausgedehnten, annähernd siedlungsleeren Waldgebie- tes zwischen Hallenberg (HSK) und Girkhausen (Kreis Siegen-Wittgenstein), das nur von wenigen untergeordneten Strassen durchzogen wird. Als prioritäre Lebensräume gelten die Schlucht und Hangmischwälder sowie die Auenwälder. Prioritär sind ebenfalls die na- turnahen Gebirgsbäche wie Bäche und Langebach, die entwässern in die Nuhne oder die Odeborn. Die vorkommenden Grünlandbereiche sind überwiegend durch Mager- und Feuchtgrünland geprägt, die teilweise als prioritärer Lebensraum Bergmähwiesen aus- gewiesen sind. An einigen Stellen existieren noch artenreiche Goldhaferwiesen. Ein gro- ßer Teil der ehemals landwirtschaftlich genutzten Talräume ist mittlerweile brachgefallen und verbuscht zunehmend. Arten von gemeinschaftlichen Interesse sind Schwarz- und Grauspecht, Roter Milan und Rauhfußkauz. Zentrales Schutzziel ist der Erhalt montaner (zonaler und azonaler) Wald-Lebensräume. Langfristig sollen vorkommende Nadelwälder in naturnahe Buchen(misch)wälder überführt werden. Mittelfristig kommt der Förderung von Alt- und Totholz eine besondere Bedeutung zu. Im landesweiten Biotopverbund bil- det der Hallenberger Wald mit dem angrenzenden großflächigen "Waldreservat Schanze" einen bedeutenden Knotenpunkt der Waldökosysteme. Weiterer Bestandteil des NATURA 2000 Schutzgebietssystems sind die EU- Vogelschutzgebiete gemäß Richtlinie 79/409/EWG. Im Bereich der Skigebiete des Win- tersportkerngebiets unterliegen keine Flächen diesem Schutzstatus. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 29 Mittelgebirgsbachen, Hainsimsen-Buchenbestanden, Schlucht- und Feuchtwaldern auch extensiv genutzte Grunlandflachen. Zu den prioritaren Lebensraume zahlen Schlucht- und Hangmischwalder sowie Borstgrasenrasen, Arten von gemeinschaftlichen Interesse sind Rauhfu&kauz und Schwarzspecht. Der Erhalt und die Entwicklung dieses reich struk- turierten montanen Lebensraumes erfordert eine naturnahe Waldbewirtschaftung sowie eine Extensivierung der Grinlandflachen. e Das FFH-Gebiet ,Hallenberger Wald“ (DE-4817-301) liegt sudlich von Zueschen und setzt sich aus durch zahlreiche Bache zergliederten Altersklassen-Buchenwaldern zu- sammen. Die hdchste Erhebung im Hallenberger Wald ist die Ziegenhelle mit 815 m. Der Hallenberger Wald ist Teil eines ausgedehnten, annahernd siedlungsleeren Waldgebie- tes zwischen Hallenberg (HSK) und Girkhausen (Kreis Siegen-Wittgenstein), das nur von wenigen untergeordneten Strassen durchzogen wird. Als prioritare Lebensraume gelten die Schlucht und Hangmischwalder sowie die Auenwalder. Prioritar sind ebenfalls die na- turnahen Gebirgsbache wie Bache und Langebach, die entwassern in die Nuhne oder die Odeborn. Die vorkommenden Grunlandbereiche sind Uberwiegend durch Mager- und Feuchtgrtnland gepragt, die teilweise als prioritarer Lebensraum ,Bergmahwiesen“ aus- gewiesen sind. An einigen Stellen existieren noch artenreiche Goldhaferwiesen. Ein gro- fer Teil der ehemals landwirtschaftlich genutzten Talraume ist mittlerweile brachgefallen und verbuscht zunehmend. Arten von gemeinschaftlichen Interesse sind Schwarz- und Grauspecht, Roter Milan und RauhfuRkauz. Zentrales Schutzziel ist der Erhalt montaner (zonaler und azonaler) Wald-Lebensraume. Langfristig sollen vorkommende Nadelwalder in naturnahe Buchen(misch)walder UberfUhrt werden. Mittelfristig kommt der Forderung von Alt- und Totholz eine besondere Bedeutung zu. Im landesweiten Biotopverbund bil- det der Hallenberger Wald mit dem angrenzenden grofflachigen "Waldreservat Schanze" einen bedeutenden Knotenpunkt der Walddkosysteme. Weiterer Bestandteil des NATURA 2000 Schutzgebietssystems sind die EU- Vogelschutzgebiete gemaf Richtlinie 79/409/EWG. Im Bereich der Skigebiete des Win- tersportkerngebiets unterliegen keine Flachen diesem Schutzstatus. M a ß st a b : 1 : 5 50 0 0 S ta nd : 0 9/ 2 0 0 2 D r. S . T ü rk , H . K re ts ch m e r P ro f. D r. R . R ot h P ro je kt b e a rb ei tu n g : P ro je kt le itu n g : D E U T S C H E S P O R T H O C H S C H U L E K Ö L N IN S T IT U T F Ü R N A T U R S P O R T U N D Ö K O L O G IE N 0 1 2 km M A S T E R P L A N W IN T E R S P O R T A R E N A S T U F E I I F F H -G eb ie te P is te n flä ch e S ki g eb ie te W in te rs p o rt ke rn g eb ie t L ift a n la g e F F H -G e b ie t (D E -x ) B ö d e fe ld -H u n a u A lta st en b e rg P o st w ie se La n g e w ie se H om be rg -Z ie g e n he lle W in te rb e rg S a h n e h a n g D E -4 7 1 6- 30 1 D E -4 7 1 7- 30 5 D E -4 8 1 6- 30 3 D E -4 8 1 7- 30 2 D E -4 7 1 7- 30 5 D E -4 7 1 7- 30 5 D E -4 7 1 7- 30 5 D E -4 8 1 7- 30 1 D E -4 8 1 6- 30 2 W in te rb e rg A lta st e n b e rg N e u a st e n b e rg L a n g e w ie se Z ü sc h e n W e st fe ld N o rd e n a u | Bédefeld-Hunau | oe Skigebiete Wintersportkerngebiet _— Liftanlage DEUTSCHE SPORTHOCHSCHULE KOLN fj) L(G INSTITUT FUR NATURSPORT UND OKOLOGIE "==" H Projektleitung: Prof. Dr. R. Roth y Projektbearbeitung: Dr. S. Turk, H. Kretschmer 2 Stand: 09/2002 Makstab: 1: 55000 N | Masterplan Wintersportarena Stufe II | 31 5.1.2.2 Naturschutzgebiete Naturschutzgebiete unterliegen Schutzbestimmungen nach § 13 BNatSchG (§ 20 Land- schaftsgesetz NRW) und stellen rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete dar, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in Ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen er- forderlich ist. Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen könne, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten (vgl. §§ 19, 20, 62 Land- schaftsgesetz NRW). In Naturschutzgebieten ist derzeit allein der Bestandsschutz gewähr- leistet. Eine Entwicklung/Modernisierung wird nur unter Beachtung hoher naturschutzfachli- cher Auflagen bedingt möglich sein. Eine Skigebietserweiterung in ein bzw. innerhalb eines NSG ist in der Regel nicht möglich. Neben den allgemeinen Zielen werden für Naturschutz- gebiete spezielle Schutzziele ausgewiesen. • Im Untersuchungsraum befindet sich das Naturschutzgebiet HSK-008 Hochheide auf der Bergkuppe des Kahlen Asten, das durch folgende Punkte charakterisiert wird und auch als schützenswerter § 62-Biotoptyp Heide (Landschaftsgesetz NRW) charakterisiert ist. Der Zentralbereich des Naturschutzgebietes hat die Erhaltung einer Hochheide mit zum Teil seltenen Pflanzenarten und die Bewahrung der speziellen landschaftlichen Schönheit zum Ziel. Hierzu sind Pflegemaßnahmen notwendig, die das Gelände weitge- hend offen gehalten. Allerdings sind die Calluna- und Zwergstrauchbestände bereits ü- beraltert. Randlich gehen die weitgehend offenen Heiden in einen Birken-Mischwald bzw. einen Buchen- Krüppelbestand über. Auch im Zentralbereich des Naturschutzgebietes sind viele Gehölze vorhanden, vor allem Birken, Ebereschen, Kiefern und Fichten. Seit etwa 1990 wird dieser Bereich mit einer kombinierten Schaf-Ziegenherde beweidet, wo- durch die weitere Vergrasung der Heide gefördert wurde (HAEUPLER 1992). Nach HAEUPLER (1992) sind folgende Pflanzenarten im NSG nicht mehr nachweisbar: Cetra- ria islandica, Diphasium alpinum, Diphasium isssleri und Lycopodium clavatum. Die floris- tischen und faunistischen Angaben wurden aus dem alten Katasterblatt (Stand 1984) ü- bernommen. Das Gebiet ist ein absoluter Erholungsschwerpunkt und wird zu jeder Jahreszeit von zahlreichen Besuchern frequentiert. Das Gebiet wird von vielen Pfaden und bis zu 5 m breiten unbefestigten Wegen durchzogen. Entlang der Hauptwege ist ein Naturlehrpfad angelegt worden. Am SW-Rand wurde die Lennequelle künstlich in Stein gefasst. Am Nordwestrand befindet sich das Skigebiet Sahnehang. • Angrenzend zum Skigebiet Hunau befindet sich das Naturschutzgebiet HSK-147 Hu- nau, das gleichzeitig als FFH-Gebiet gemeldet ist (s.o.). In diesem NSG sind auch zwei Biotoptypen als schützenswert ausgewiesen (s.u.). Masterplan Wintersportarena Stufe II | 31 5.1.2.2 Naturschutzgebiete Naturschutzgebiete unterliegen Schutzbestimmungen nach § 13 BNatSchG (§ 20 Land- schaftsgesetz NRW) und stellen rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete dar, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in Ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen er- forderlich ist. Alle Handlungen, die zu einer Zerst6rung, Beschadigung oder Veranderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Storung fuhren k6nne, sind nach Maf&gabe naherer Bestinmungen verboten (vgl. §§ 19, 20, 62 Land- schaftsgesetz NRW). In Naturschutzgebieten ist derzeit allein der Bestandsschutz gewahr- leistet. Eine Entwicklung/Modernisierung wird nur unter Beachtung hoher naturschutzfachli- cher Auflagen bedingt moglich sein. Eine Skigebietserweiterung in ein bzw. innerhalb eines NSG ist in der Regel nicht mdglich. Neben den allgemeinen Zielen werden fur Naturschutz- gebiete spezielle Schutzziele ausgewiesen. e Im Untersuchungsraum befindet sich das Naturschutzgebiet HSK-008 ,Hochheide auf der Bergkuppe des Kahlen Asten“, das durch folgende Punkte charakterisiert wird und auch als schutzenswerter § 62-Biotoptyp Heide (Landschaftsgesetz NRW) charakterisiert ist. Der Zentralbereich des Naturschutzgebietes hat die Erhaltung einer Hochheide mit zum Teil seltenen Pflanzenarten und die Bewahrung der speziellen landschaftlichen Schénheit zum Ziel. Hierzu sind PflegemaRnahmen notwendig, die das Gelande weitge- hend offen gehalten. Allerdings sind die Calluna- und Zwergstrauchbestande bereits U- beraltert. Randlich gehen die weitgehend offenen Heiden in einen Birken-Mischwald bzw. einen Buchen- Kruppelbestand Uber. Auch im Zentralbereich des Naturschutzgebietes sind viele Gehdlze vorhanden, vor allem Birken, Ebereschen, Kiefern und Fichten. Seit etwa 1990 wird dieser Bereich mit einer kombinierten Schaf-Ziegenherde beweidet, wo- durch die weitere Vergrasung der Heide gefoérdert wurde (HAEUPLER 1992). Nach HAEUPLER (1992) sind folgende Pflanzenarten im NSG nicht mehr nachweisbar: Cetra- ria islandica, Diphasium alpinum, Diphasium isssleri und Lycopodium clavatum. Die floris- tischen und faunistischen Angaben wurden aus dem alten Katasterblatt (Stand 1984) u- bernommen. Das Gebiet ist ein absoluter Erholungsschwerpunkt und wird zu jeder Jahreszeit von zahlreichen Besuchern frequentiert. Das Gebiet wird von vielen Pfaden und bis zu 5m breiten unbefestigten Wegen durchzogen. Entlang der Hauptwege ist ein Naturlehrpfad angelegt worden. Am SW-Rand wurde die Lennequelle kUnstlich in Stein gefasst. Am Nordwestrand befindet sich das Skigebiet Sahnehang. e Angrenzend zum Skigebiet Hunau befindet sich das Naturschutzgebiet HSK-147 ,,Hu- nau“, das gleichzeitig als FFH-Gebiet gemeldet ist (s.o.). In diesem NSG sind auch zwei Biotoptypen als schutzenswert ausgewiesen (S.u.). M a ß st a b : 1 : 5 50 0 0 S ta nd : 0 9/ 2 0 0 2 D r. S . T ü rk , H . K re ts ch m e r P ro f. D r. R . R ot h P ro je kt b e a rb ei tu n g : P ro je kt le itu n g : D E U T S C H E S P O R T H O C H S C H U L E K Ö L N IN S T IT U T F Ü R N A T U R S P O R T U N D Ö K O L O G IE N 0 1 2 km M A S T E R P L A N W IN T E R S P O R T A R E N A S T U F E I I N at u r- u n d L an d sc h af ts sc h u tz g eb ie te P is te n flä ch e S ki g eb ie te W in te rs p o rt ke rn g eb ie t L ift a n la g e B ö d e fe ld -H u n a u A lta st en b e rg P o st w ie se La n g e w ie se H om be rg -Z ie g e n he lle W in te rb e rg S a h n e h a n g H S K -1 47 H S K -0 15 H S K -0 08 H S K -0 07 H S K -0 30 H S K -0 05 H S K -0 05 LS -4 71 5- 08 8 T 1 LS -4 71 5- 08 8 T 1 LS -4 71 6- 08 6 LS -4 71 6- 08 6 LS -4 71 6- 08 6 LS -4 71 5- 08 8 T 2 LS -4 71 6- 08 6 LS -4 71 5- 08 8 T 1 W in te rb e rg A lta st e n b e rg N e u a st e n b e rg L a n g e w ie se Z ü sc h e n W e st fe ld N o rd e n a u N a tu rs ch u tz g e b ie t (H S K -x ) L a n d sc h a ft ss ch u tz g e b ie t (L S -x ) MASTERPLAN WINTERSPORTARENA STUFE II “> , Natur- und Z Landschaftsschutzgebiete |__| Naturschutzgebiet (HSK-x) Landschaftsschutzgebiet (LS-x) \ Skigebiete Wintersportkerngebiet [4 —“ Liftanlage | I Pistenflache Projektleitung: Prof. Dr. R. Roth 4 Projektbearbeitung: Dr. S. Turk, H. Kretschmer “4 Stand: 09/2002 Mafstab: 1: 55000 2km Masterplan Wintersportarena Stufe II | 33 5.1.2.3 Biotopschutzgebiete Gemäß § 62 Landschaftsgesetz NRW werden die im Paragraphen aufgeführte Biotope unter Schutz gestellt. Alle Maßnahmen, die zu erheblicher Beeinträchtigung oder Zerstörung der Biotope oder Teile von Ihnen führen können, sind untersagt. Nur aus Gründen des überwie- genden Allgemeinwohls besteht die Möglichkeit im Einzelfall nach entsprechender Prüfung Ausnahmen zu erlassen. Der Verursacher ist dann allerdings zu Ausgleichs- und Ersatz- maßnahmen verpflichtet. Im Untersuchungsgebiet wird zurzeit die Biotopkartierung gemäß §§ 62,63 Landschaftsge- setz NRW durchgeführt. Nach mündlicher Mitteilung der Unteren Landschaftsbehörde ist davon auszugehen, dass ein Großteil der im Rahmen früherer Biotopkartierungen (Biotopka- taster NRW) ausgewiesenen Flächen zu sogenannten § 62 Biotopen werden wird. Von den derzeit betroffenen ausgewiesenen Biotopen wurden die unten aufgeführten den Biotop- kennblättern des Kreises entnommen. • Die Biotop Nr. 4716-901 und 902 beschreiben die Flächen des Naturschutzgebietes Hunau bei Bödefeld. Zunächst gelten die Schutzabsichten dem Erhalt und der Optimie- rung der vorhandenen Buchen-, Schlucht- und Erlenbruchwälder. Außerdem sollen die Qullegebiete, Quellsümpfe, Moore und naturnahen Bachläufe geschützt werden. Hierzu sind in erster Linie waldbauliche Konzepte und eine Rücknahme der Fichtenanteile not- wendig. Es wird aber auch eine Beschränkung der Freizeitaktivitäten angestrebt, wobei angemerkt werden muss, dass die Wintersportflächen nicht Teil der Biotopflächen sind, aber unmittelbar an diese angrenzen. • Das Biotop Nr. 4816-046 westlich von Altastenberg umfasst eine Fläche von 42,0 ha. Ziel ist die Erhaltung und Optimierung eines gut strukturierten, kleinräumig verzahnten Bio- topkomplexes mit Heide, Magergrünland und Nassbrache als Lebensraum gefährdeter Pflanzen- und Tierarten. Der gesamte Biotopkomplex setzt sich aus mageren Bergwie- sen, Fettwiesen, Fettweiden, mageren Böschungen, kleineren Fichtenaufforstungen, ei- ner Nassbrache und dem Quellgebiet des Nesselbachs zusammen. Ein Großteil des Bio- tops ist zusammen mit den ebenfalls geschützten Buchenwälder zwischen Brüchetalhang und Westfalenhang 1 (Biotopnummer BK-4716-042) und angrenzenden Waldbereichen Teil des FFH-Gebietes Bergwiesen bei Winterberg (s.o.). • Das Biotop Nr. 4816-048 im Odeborntal umfasst eine aus mehreren Einzelflächen beste- hende Fläche von 15 ha. In diesem Biotop soll das mittelgebirgstypische Bachtal mit sei- nem naturnahen Bachlauf und dem benachbarten extensiv bewirtschafteten Feuchtgrün- land, die Lebensraum für Wasseramsel und Wasserspitzmaus bieten, erhalten und opti- miert werden. Außerdem soll der Quellsumpf geschützt werden. Das Gebiet ist derzeit durch einen Fisch- bzw. Freizeitteich sowie die Straße beeinflusst. Wald und Straßen- randbepflanzung engen den natürlicherweise baumfreien Uferstreifen an einigen Stellen bereits stark ein. Durch eine NSG-Ausweisung sollen zukünftig Eingriffe, wie z.B. Ausbau oder Entwässerung, vermieden werden. Eine Entfernung des Fischteiches sowie die deutliche Beschränkung der Freizeitaktivitäten werden ebenfalls als notwendige Schutz- massnahmen angesehen. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 33 5.1.2.3 Biotopschutzgebiete GemaR § 62 Landschaftsgesetz NRW werden die im Paragraphen aufgefuhrte Biotope unter Schutz gestellt. Alle Ma&nahmen, die zu erheblicher Beeintrachtigung oder Zerst6rung der Biotope oder Teile von Ihnen fuhren k6nnen, sind untersagt. Nur aus Griinden des Uberwie- genden Allgemeinwohls besteht die Méglichkeit im Einzelfall nach entsprechender Prufung Ausnahmen zu erlassen. Der Verursacher ist dann allerdings zu Ausgleichs- und Ersatz- mafnahmen verpflichtet. Im Untersuchungsgebiet wird zurzeit die Biotopkartierung gemaR& §§ 62,63 Landschaftsge- setz NRW durchgefuhrt. Nach mUundlicher Mitteilung der Unteren Landschaftsbehorde ist davon auszugehen, dass ein Grofteil der im Rahmen fruherer Biotopkartierungen (Biotopka- taster NRW) ausgewiesenen Flachen zu sogenannten § 62 — Biotopen werden wird. Von den derzeit betroffenen ausgewiesenen Biotopen wurden die unten aufgefuhrten den Biotop- kennblattern des Kreises entnommen. e Die Biotop Nr. 4716-901 und —902 beschreiben die Flachen des Naturschutzgebietes Hunau bei Bédefeld. Zunachst gelten die Schutzabsichten dem Erhalt und der Optimie- rung der vorhandenen Buchen-, Schlucht- und Erlenbruchwalder. Auf&erdem sollen die Qullegebiete, Quellsumpfe, Moore und naturnahen Bachlaufe geschutzt werden. Hierzu sind in erster Linie waldbauliche Konzepte und eine Rucknahme der Fichtenanteile not- wendig. Es wird aber auch eine Beschrankung der Freizeitaktivitaten angestrebt, wobei angemerkt werden muss, dass die Wintersportflachen nicht Teil der Biotopflachen sind, aber unmittelbar an diese angrenzen. e Das Biotop Nr. 4816-046 westlich von Altastenberg umfasst eine Flache von 42,0 ha. Ziel ist die Erhaltung und Optimierung eines gut strukturierten, kleinraumig verzahnten Bio- topkomplexes mit Heide, Magergrunland und Nassbrache als Lebensraum gefahrdeter Pflanzen- und Tierarten. Der gesamte Biotopkomplex setzt sich aus mageren Bergwie- sen, Fettwiesen, Fettweiden, mageren Boschungen, kleineren Fichtenaufforstungen, ei- ner Nassbrache und dem Quellgebiet des Nesselbachs zusammen. Ein GrofRteil des Bio- tops ist zusammen mit den ebenfalls geschutzten Buchenwalder zwischen Bruchetalhang und Westfalenhang 1 (Biotopnummer BK-4716-042) und angrenzenden Waldbereichen Teil des FFH-Gebietes ,,Bergwiesen bei Winterberg“ (s.o.). e Das Biotop Nr. 4816-048 im Odeborntal umfasst eine aus mehreren Einzelflachen beste- hende Flache von 15 ha. In diesem Biotop soll das mittelgebirgstypische Bachtal mit sei- nem naturnahen Bachlauf und dem benachbarten extensiv bewirtschafteten Feuchtgrtn- land, die Lebensraum fur Wasseramsel und Wasserspitzmaus bieten, erhalten und opti- miert werden. Auferdem soll der Quellsumpf geschutzt werden. Das Gebiet ist derzeit durch einen Fisch- bzw. Freizeitteich sowie die StraRe beeinflusst. Wald und Strafsen- randbepflanzung engen den naturlicherweise baumfreien Uferstreifen an einigen Stellen bereits stark ein. Durch eine NSG-Ausweisung sollen zukunftig Eingriffe, wie z.B. Ausbau oder Entwasserung, vermieden werden. Eine Entfernung des Fischteiches sowie die deutliche Beschrankung der Freizeitaktivitaten werden ebenfalls als notwendige Schutz- massnahmen angesehen. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 34 • Das Biotop Nr. 4816-127 liegt im Wintersportgebiet Neuastenberg. Auf seiner Fläche von 34,8 ha gilt der Schutz der Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung des extensiv genutzten Magergrünlandes sowie der vorhandenen Heideflächen. Die Fläche ist von der Siedlung Neuastenberg sowie Waldflächen umschlossen und wird im Winter als Postwie- sen-Skigebiet genutzt. Die Fläche wird durch die Betreiber des Skigebietes regelmäßig gemäht. Zum weiteren Schutz muss eine extensive Grünlandnutzung mit einmaliger Mahd und ohne Ausbringung von Düngemittel gewährleistet sein. Artfremde Gehölze sol- len entfernt werden, und wenn notwendig durch bodenständige Laubgehölze ersetzt wer- den. Vorgeschlagen wurde auch eine Ausweisung als NSG, um eine Einschränkung der Freizeitaktivitäten und keinen weiteren Ausbau des Wintersports zu erzielen. • Das Biotop Nr. 4816-128 bezeichnet die nördlich des NSG Kahler Asten gelegene knapp 12 ha große Heidefläche. Die Fläche wird nach Süden nur durch die Straße vom NSG Kahler Asten getrennt und weist eine ähnliche Vegetationszusammensetzung auf, die allerdings deutlich stärker verbuscht ist. Genau diesen Charakter der verbuschenden Heidefläche gilt es zu erhalten bzw. durch gezielte Eingriffe und Entnahme der uner- wünschten Sukzession zu optimieren. Eine extensive Beweidung mit Schafen wird ange- strebt. Das Gebiet grenzt im Osten an eine Skipiste, deren Gelände sich durch die offene Struktur auszeichnet. • Das Biotop Nr. 4816-140 ist insgesamt 59 ha groß und umfasst aus vier Einzelflächen bestehend verschiedene Grünlandflächen, bei denen es sich in der Regel um noch gut ausgebildete, artenreiche Bergwiesen handelt, die zwischen Langewiese und Neuasten- berg liegen. Eine Teilfläche liegt südlich von Langewiese und damit auf dem früher als Skihang genutzten Bereich. Eine weitere Teilfläche in der Nähe zu Neuastenberg umfasst die Bereiche einige Flächen, die auch zum Skigebiet Postwiese (Tenne) gehören. Auf diesen Flächen sollen die noch vorhandenen Magerwiesen geschützt bzw. durch extensi- ve Nutzung erweitert werden. Der in der Talsohle des Bierlochs durch Verfüllung beein- flusste Quellbereich soll wiederhergestellt werden. Ein Ausbau der Freizeitaktivitäten durch weitere Pistenbaumassnahmen wird abgelehnt, weshalb eine NSG Ausweisung vorgeschlagen wird. • Das Biotop Nr. 4816-902, eine geschlossene Fläche von 36 ha Größe, gehört zum Na- turschutzgebiet Kahler Asten und gilt der Erhaltung und Optimierung der Hochheide. Die bisherige Kombination aus Schaf- und Ziegenbeweidung hat zwar eine Verbuschung einschränken können, gleichzeitig aber eine Vergrasung der Heide gefördert. Das Gebiet ist der absolute Erholungsschwerpunkt in der Region und wird durch verschiedene Frei- zeitaktivitäten sommers wie winters genutzt. Hierzu trägt neben den Pfaden und Wegen auch der nordwestlich gelegene Skihang bei. Durch eine Einschränkung der Freizeitakti- vitäten erhofft man sich einen Rückgang der Beeinträchtigungen. • Das Biotop Nr. 4817-009 umfasst eine 5,6 ha große Grünlandbrache in der oberen Gro- ßen Büre. Das Schutzziel dieser Fläche ist die Erhaltung der Grünlandbrache als Wuch- sort gefährdeter Pflanzenarten und der Schutz eines naturnahen Baches. Die Gasamtflä- che gliedert sich in Grünlandbrache (58%), Hochstaudenfluren und Gebüsch (35%), Bach (3%) und Ufergehölze (4%). Im Einzelnen finden sich nasse bis trockene Grünbrachen Masterplan Wintersportarena Stufe II | 34 Das Biotop Nr. 4816-127 liegt im Wintersportgebiet Neuastenberg. Auf seiner Flache von 34,8 ha gilt der Schutz der Erhaltung, Optimierung und Wiederherstellung des extensiv genutzten Magergrunlandes sowie der vorhandenen Heideflachen. Die Flache ist von der Siedlung Neuastenberg sowie Waldflachen umschlossen und wird im Winter als Postwie- sen-Skigebiet genutzt. Die Flache wird durch die Betreiber des Skigebietes regelmaktig gemaht. Zum weiteren Schutz muss eine extensive Grunlandnutzung mit einmaliger Mahd und ohne Ausbringung von Duingemittel gewahrleistet sein. Artfremde Gehdlze sol- len entfernt werden, und wenn notwendig durch bodenstandige Laubgehdlze ersetzt wer- den. Vorgeschlagen wurde auch eine Ausweisung als NSG, um eine Einschrankung der Freizeitaktivitaten und keinen weiteren Ausbau des Wintersports zu erzielen. Das Biotop Nr. 4816-128 bezeichnet die ndrdlich des NSG ,Kahler Asten“ gelegene knapp 12 ha groke Heideflache. Die Flache wird nach Suden nur durch die Strafg&e vom NSG ,Kahler Asten“ getrennt und weist eine ahnliche Vegetationszusammensetzung auf, die allerdings deutlich starker verbuscht ist. Genau diesen Charakter der verbuschenden Heideflache gilt es zu erhalten bzw. durch gezielte Eingriffe und Entnahme der uner- wunschten Sukzession zu optimieren. Eine extensive Beweidung mit Schafen wird ange- strebt. Das Gebiet grenzt im Osten an eine Skipiste, deren Gelande sich durch die offene Struktur auszeichnet. Das Biotop Nr. 4816-140 ist insgesamt 59 ha grof& und umfasst aus vier Einzelflachen bestehend verschiedene Grunlandflachen, bei denen es sich in der Regel um noch gut ausgebildete, artenreiche Bergwiesen handelt, die zwischen Langewiese und Neuasten- berg liegen. Eine Teilflache liegt sudlich von Langewiese und damit auf dem fruher als Skihang genutzten Bereich. Eine weitere Teilflache in der Nahe zu Neuastenberg umfasst die Bereiche einige Flachen, die auch zum Skigebiet Postwiese (Tenne) gehdren. Auf diesen Flachen sollen die noch vorhandenen Magerwiesen geschutzt bzw. durch extensi- ve Nutzung erweitert werden. Der in der Talsohle des Bierlochs durch Verfullung beein- flusste Quellbereich soll wiederhergestellt werden. Ein Ausbau der Freizeitaktivitaten durch weitere Pistenbaumassnahmen wird abgelehnt, weshalb eine NSG Ausweisung vorgeschlagen wird. Das Biotop Nr. 4816-902, eine geschlossene Flache von 36 ha Grdfe, gehdért zum Na- turschutzgebiet ,Kahler Asten* und gilt der Erhaltung und Optimierung der Hochheide. Die bisherige Kombination aus Schaf- und Ziegenbeweidung hat zwar eine Verbuschung einschranken kénnen, gleichzeitig aber eine Vergrasung der Heide geférdert. Das Gebiet ist der absolute Erholungsschwerpunkt in der Region und wird durch verschiedene Frei- zeitaktivitaten sommers wie winters genutzt. Hierzu tragt neben den Pfaden und Wegen auch der nordwestlich gelegene Skihang bei. Durch eine Einschrankung der Freizeitakti- vitaten erhofft man sich einen Ruckgang der Beeintrachtigungen. Das Biotop Nr. 4817-009 umfasst eine 5,6 ha grof&e Grunlandbrache in der oberen ,,Gro- fen Bure“. Das Schutzziel dieser Flache ist die Erhaltung der Grunlandbrache als Wuch- sort gefahrdeter Pflanzenarten und der Schutz eines naturnahen Baches. Die Gasamitfla- che gliedert sich in Grunlandbrache (58%), Hochstaudenfluren und GebUusch (35%), Bach (3%) und Ufergehdlze (4%). Im Einzelnen finden sich nasse bis trockene Grunbrachen Masterplan Wintersportarena Stufe II | 35 mit Hochstauden und ohne landwirtschaftliche Nutzung. Der naturnahe Bach wird von ei- nem jungen Ufergehölz begleitet. Lokal treten auch verarmte Röhrichte auf. Am angren- zenden südöstlich exponierten Hang hat sich ein dichtes Weidengebüsch entwickelt, dem in westlichen Teil vereinzelte jüngere Fichten beigemischt sind. Der Erläuterungsbericht des Landschaftsplanes sieht das zweimalige Mähen im Jahr vor. Als weitergehende Schutzmaßnahme wird die Ausweisung als Naturschutzgebiet in Verbindung mit einer Freihaltung der Fläche vorgeschlagen. • Das Biotop Nr. 4817-011 erstreckt sich in seiner gesamten Ausdehnung über eine Fläche von 2,0 ha und umfasst eine Grünladbrache in der mittleren Großen Büre und Kleinen Büre. Als Schutzziel dieser Fläche sind die Erhaltung der nassen Grünlandbrache und des naturnahen Baches angegeben. Die Gesamtfläche gliedert sich in Grünlandbrache (90%), Bach (5%) und Ufergehölze (4%). Die nasse Grünlandbrache der mittleren Gro- ßen Büre wird durch Einzelbäume gegliedert und von einem Bach durchflossen. Im süd- lichen Teil weitet sich das Tal und wird von einem Weg gequert. Nördlich dieses Weges wird der Bach von lockerem Laubbaumbestand mit Fichten im mittleren Baumholzalter begleitet. • Das Biotop Nr. 4817-108 umfasst eine 1,0 ha große Heidefläche an der Kappe bei Win- terberg und wird zum weiteren Schutz als NSG vorgeschlagen. Ziel der Unterschutzstel- lung dieser Fläche ist die Erhaltung und Optimierung der Heidefläche. Dieser westlich exponierte Hang der Kappe ist mit hochgradig schützenswürdiger Magerrasen- und Hei- devegetation besetzt. Im mittleren Hangbereich befinden sich etwa 20% der Biotopfläche, die mit Binsenheide und verschiedenen Arten der Roten-Liste bewachsen sind. Allerdings kommen bereits Junggehölze von Birke, Weide und Fichte auf. Die Verbuschung nimmt auch in den oberen Hangbereichen zu. Außerhalb des mittleren Hangbereichs nehmen Magerrasenflächen etwa 40% der Biotopfläche ein. Im nordöstlichen Bereich existiert ei- ne große Ruderalfläche, die vermutlich auf Boden oder Bauschutt wächst. • Das Biotop Nr. 4817-109 setzt sich aus sechs Einzelflächen zusammen und ist 18,0 ha groß. Es ist zum Schutz der extensiv genutzten bzw. brachgefallenen Grünlandflächen des naturnahen Bachlaufsystems des Sonneborntals mit seinen Nebentälchen ausge- wiesen. Schützenswerte Biotoptypen reichen von ständig wasserführenden Mittelge- birgsbächen über Nass-, Feucht- und Magergrünland bis zu Grünlandbrachen. Die das Biotop in Einzelflächen trennenden Aufforstungen mit nicht bodenständigen Gehölzen sowie unerwünschte Sukzession sollen beseitig werden, die extensive Grünlandnutzung soll zum Erhalt der Landschaftsstrukturen beibehalten werden. • Das Biotop Nr. 4817-110 umfasst eine 5,1 ha große, am Südhang des Herrloh bei Win- terberg gelegene Grünlandbrache in der oberen Großen Büre. Das Schutzziel dieser Fläche ist die Erhaltung und Optimierung artenreicher Magergrünlandes. Die Gesamtflä- che gliedert sich in Magerwiese (50%), brachgefallenes Magergrünland (18%) und Ge- büsch (2%). Im nordöstlichen Bereich des zu schützenden Magergrünlandbereich findet eine intensive Pflege statt. Stellenweise sind Übergänge zur Fettwiese zu verzeichnen. Der südwestliche Teil des Biotops wird extensiv genutzt. Dennoch kommt es stellenweise zu Verbuschung durch Besenginster. Zwei angelegte Wälle wurden mit Fichten bepflanzt. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 35 mit Hochstauden und ohne landwirtschaftliche Nutzung. Der naturnahe Bach wird von ei- nem jungen Ufergehdlz begleitet. Lokal treten auch verarmte Rohrichte auf. Am angren- zenden sudostlich exponierten Hang hat sich ein dichtes Weidengebusch entwickelt, dem in westlichen Teil vereinzelte jungere Fichten beigemischt sind. Der Erlauterungsbericht des Landschaftsplanes sieht das zweimalige Mahen im Jahr vor. Als weitergehende Schutzmaknahme wird die Ausweisung als Naturschutzgebiet in Verbindung mit einer Freihaltung der Flache vorgeschlagen. Das Biotop Nr. 4817-011 erstreckt sich in seiner gesamten Ausdehnung Uber eine Flache von 2,0 ha und umfasst eine Griinladbrache in der mittleren ,Grof&en Bure“ und ,Kleinen Bure“. Als Schutzziel dieser Flache sind die Erhaltung der nassen Grunlandbrache und des naturnahen Baches angegeben. Die Gesamtflache gliedert sich in Grunlandbrache (90%), Bach (5%) und Ufergehdlze (4%). Die nasse Gruinlandbrache der mittleren ,,Gro- fen Bure“ wird durch Einzelbaume gegliedert und von einem Bach durchflossen. Im sud- lichen Teil weitet sich das Tal und wird von einem Weg gequert. Nordlich dieses Weges wird der Bach von lockerem Laubbaumbestand mit Fichten im mittleren Baumholzalter begleitet. Das Biotop Nr. 4817-108 umfasst eine 1,0 ha grofe Heideflache an der ,Kappe*“ bei Win- terberg und wird zum weiteren Schutz als NSG vorgeschlagen. Ziel der Unterschutzstel- lung dieser Flache ist die Erhaltung und Optimierung der Heideflache. Dieser westlich exponierte Hang der Kappe ist mit hochgradig schitzenswurdiger Magerrasen- und Hei- devegetation besetzt. Im mittleren Hangbereich befinden sich etwa 20% der Biotopflache, die mit Binsenheide und verschiedenen Arten der Roten-Liste bewachsen sind. Allerdings kommen bereits Junggehdlze von Birke, Weide und Fichte auf. Die Verbuschung nimmt auch in den oberen Hangbereichen zu. Auferhalb des mittleren Hangbereichs nehmen Magerrasenflachen etwa 40% der Biotopflache ein. Im norddstlichen Bereich existiert ei- ne groRe Ruderalflache, die vermutlich auf Boden oder Bauschutt wachst. Das Biotop Nr. 4817-109 setzt sich aus sechs Einzelflachen zusammen und ist 18,0 ha gro. Es ist zum Schutz der extensiv genutzten bzw. brachgefallenen Grunlandflachen des naturnahen Bachlaufsystems des Sonneborntals mit seinen Nebentalchen ausge- wiesen. Schutzenswerte Biotoptypen reichen von standig wasserfUhrenden Mittelge- birgsbachen Uber Nass-, Feucht- und Magergrunland bis zu Grunlandbrachen. Die das Biotop in Einzelflachen trennenden Aufforstungen mit nicht bodenstandigen Gehdlzen sowie unerwunschte Sukzession sollen beseitig werden, die extensive Grunlandnutzung soll zum Erhalt der Landschaftsstrukturen beibehalten werden. Das Biotop Nr. 4817-110 umfasst eine 5,1 ha grofe, am Sudhang des Herrloh bei Win- terberg gelegene Grunlandbrache in der oberen ,GroRen Bure“. Das Schutzziel dieser Flache ist die Erhaltung und Optimierung artenreicher Magergrunlandes. Die Gesamitfla- che gliedert sich in Magerwiese (50%), brachgefallenes Magergrunland (18%) und Ge- busch (2%). Im nordoéstlichen Bereich des zu schutzenden Magergrunlandbereich findet eine intensive Pflege statt. Stellenweise sind Ubergange zur Fettwiese zu verzeichnen. Der sudwestliche Teil des Biotops wird extensiv genutzt. Dennoch kommt es stellenweise zu Verbuschung durch Besenginster. Zwei angelegte Walle wurden mit Fichten bepflanzt. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 36 Das gesamte Gebiet wird von Wegen durchzogen, die von vielen Spaziergängern genutzt werden. Als Erhaltungsmaßnahme wird die Beibehaltung und Ausdehnung der extensi- ven Grünlandnutzung empfohlen. • Das Biotop Nr. 4817-014 ist eine aus vier Einzelflächen zusammengesetzte Buchen- waldgesellschaft, die zwischen Ziegenhell und Bächekopf liegt. Es handelt sich dabei um naturnahe Buchenwälder, die zu erhalten und optimieren sind. Hierzu wird es insbeson- dere notwendig sein, die vereinzelt horstweise beigemischten Fichten zu entnehmen und den Laubholzanteil entsprechend zu erhöhen. • Das Biotop Nr. 4817-018 liegt mit 4 ha Größe als geschlossener Buchenwald auf der Ziegenhelle und dient der Erhaltung des dort vorkommenden naturnahen Buchenwaldes. Als Baumholz mit kleinen Lichtungen und femelartigen Verjüngungsflächen verfügt die Fläche noch über einzelnes Totholz als Höhlenbäume. Durch naturnahen Waldbau sollen diese Strukturen unter Förderung des Totholzanteils weiter gefördert werden. • Das Biotop Nr. 4817-023 ist 9,0 ha groß und beschreibt einen 2,5 km langen Abschnitt der Bäche, die durch das ca. 20 m breite Kerbtal oftmals mehrarmig fließt. 90% des Tals sind durch einen naturnahen Erlenbruchwald in Nähe der Quellregion geprägt. Die restli- che Fläche wird durch das naturnahe, schützenswerte Gewässer beansprucht. Der Erhalt dieser Strukturen unter Einstellung jeglicher forstlicher Bewirtschaftung steht im Vorder- grund. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 36 Das gesamte Gebiet wird von Wegen durchzogen, die von vielen Spaziergangern genutzt werden. Als Erhaltungsmafinahme wird die Beibehaltung und Ausdehnung der extensi- ven Grunlandnutzung empfohlen. Das Biotop Nr. 4817-014 ist eine aus vier Einzelflachen zusammengesetzte Buchen- waldgesellschaft, die zwischen Ziegenhell und Bachekopf liegt. Es handelt sich dabei um naturnahe Buchenwalder, die zu erhalten und optimieren sind. Hierzu wird es insbeson- dere notwendig sein, die vereinzelt horstweise beigemischten Fichten zu entnehmen und den Laubholzanteil entsprechend zu erhdhen. Das Biotop Nr. 4817-018 liegt mit 4 ha Grdfe als geschlossener Buchenwald auf der Ziegenhelle und dient der Erhaltung des dort vorkommenden naturnahen Buchenwaldes. Als Baumholz mit kleinen Lichtungen und femelartigen VerjUngungsflachen verfugt die Flache noch uber einzelnes Totholz als H6hlenbaume. Durch naturnahen Waldbau sollen diese Strukturen unter Forderung des Totholzanteils weiter gefordert werden. Das Biotop Nr. 4817-023 ist 9,0 ha gro und beschreibt einen 2,5 km langen Abschnitt der Bache, die durch das ca. 20 m breite Kerbtal oftmals mehrarmig flief&t. 90% des Tals sind durch einen naturnahen Erlenbruchwald in Nahe der Quellregion gepragt. Die restli- che Flache wird durch das naturnahe, schUtzenswerte Gewasser beansprucht. Der Erhalt dieser Strukturen unter Einstellung jeglicher forstlicher Bewirtschaftung steht im Vorder- grund. M a ß st a b : 1 : 5 50 0 0 S ta nd : 0 9/ 2 0 0 2 D r. S . T ü rk , H . K re ts ch m e r P ro f. D r. R . R ot h P ro je kt b e a rb ei tu n g : P ro je kt le itu n g : D E U T S C H E S P O R T H O C H S C H U L E K Ö L N IN S T IT U T F Ü R N A T U R S P O R T U N D Ö K O L O G IE N 0 1 2 km M A S T E R P L A N W IN T E R S P O R T A R E N A S T U F E I I B io to p ka ta st er N R W P is te n flä ch e S ki g eb ie te W in te rs p o rt ke rn g eb ie t L ift a n la g e B ö d e fe ld -H u n a u A lta st en b e rg P o st w ie se La n g e w ie se H om be rg -Z ie g e n he lle W in te rb e rg S a h n e h a n g W in te rb e rg A lta st e n b e rg N e u a st e n b e rg L a n g e w ie se Z ü sc h e n W e st fe ld N o rd e n a u sc h ü tz e n sw e rt e B io to p e MASTERPLAN WINTERSPORTARENA STUFE II z Biotopkataster NRW schutzenswerte Biotope -_ 2 2 o jez) = ra 7) x t fe} a n o -_ E o -_ 3 2 o D x ” fee 4 Liftanlage P= GEE Pistenflache N DEUT: 4 INSTI CHE SPORTHOCHSCHULE KOLN UT FUR NATURSPORT UND OKOLOGIE “* Prof. Dr. R. Roth A Mafstab: 1: 55000 Masterplan Wintersportarena Stufe II | 38 5.1.2.4 Landschaftsschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete sind nach § 15 BNatSchG (§ 21 Landschaftsgesetz NRW) rechts- verbindliche festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Die Unterschutzstellung dient entweder der Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Land- schaftsbildes oder der besonderen Bedeutung für die Erholung. Weitergehende Schutzziele sind auch in Landschaftsschutzgebieten möglich, werden allerdings in der Regel nicht aus- gewiesen. In Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebie- tes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Es ist in diesem Zusam- menhang allerdings zu beachten, dass mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 03.04.2002 aber auch hier neue Entwicklungen aufgezeigt werden. Sofern sportliche Betätigungen in der freien Natur natur- und landschaftsverträglich durchgeführt werden, gelten sie als Erholung im Sinne des BNatSchG. Und für die Erholung sind ausrei- chend geeignete Flächen zu pflegen, zu gestalten und zugänglich zu halten. Die derzeitig im Landschaftsplan für die Landschaftsschutzgebiete beschriebenen Freistellungen sowie die Verbotstatbestände erlauben eine skisportbezogene infrastrukturelle Entwicklung, wenn die Inhalte des Genehmigungsverfahrens unter naturschutzfachlicher Aufsicht eingehalten wer- den. • Im Untersuchungsgebiet befinden sich die sehr großräumigen Landschaftsschutzgebiete LS 4716-086, Winterberger Hochfläche, und LS 4715-088T2, Rothaargebirge. Die LSG wurden aus den oben genannten allgemeinen Schutzgründen als schützenswert ausge- wiesen. Im Einzelnen ist es in den LSG gemäß Landschaftsplan verboten, bauliche Anla- gen zu errichten, auch wenn sie keiner Baugenehmigung bzw. Bauanzeige bedürfen, Frei- oder Rohrleitungen zu errichten sowie Wasserflächen oder Wasserläufe anzulegen oder zu verändern. Auf Antrag kann die Untere Landschaftsbehörde allerdings eine Frei- stellung von diesen Verboten aussprechen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die geplanten Maßnahmen den Charakter des Schutzgebietes nicht verändern und das Ob- jekt nach Standort und Gestaltung der Landschaft angepasst wird. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 38 5.1.2.4 Landschaftsschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete sind nach § 15 BNatSchG (§ 21 Landschaftsgesetz NRW) rechts- verbindliche festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Die Unterschutzstellung dient entweder der Erhaltung oder Wiederherstellung der Leistungsfahigkeit des Naturhaushaltes, der Vielfalt, Eigenart oder Schdnheit des Land- schaftsbildes oder der besonderen Bedeutung fur die Erholung. Weitergehende Schutzziele sind auch in Landschaftsschutzgebieten mdglich, werden allerdings in der Regel nicht aus- gewiesen. In Landschaftsschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebie- tes verandern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Es ist in diesem Zusam- menhang allerdings zu beachten, dass mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 03.04.2002 aber auch hier neue Entwicklungen aufgezeigt werden. Sofern sportliche Betatigungen in der freien Natur natur- und landschaftsvertraglich durchgefuhrt werden, gelten sie als Erholung im Sinne des BNatSchG. Und fur die Erholung sind ausrei- chend geeignete Flachen zu pflegen, zu gestalten und zuganglich zu halten. Die derzeitig im Landschaftsplan fur die Landschaftsschutzgebiete beschriebenen Freistellungen sowie die Verbotstatbestande erlauben eine skisportbezogene infrastrukturelle Entwicklung, wenn die Inhalte des Genehmigungsverfahrens unter naturschutzfachlicher Aufsicht eingehalten wer- den. e Im Untersuchungsgebiet befinden sich die sehr gro&raumigen Landschaftsschutzgebiete LS 4716-086, Winterberger Hochflache, und LS 4715-088T2, Rothaargebirge. Die LSG wurden aus den oben genannten allgemeinen Schutzgrunden als schutzenswert ausge- wiesen. Im Einzelnen ist es in den LSG gemak Landschaftsplan verboten, bauliche Anla- gen zu errichten, auch wenn sie keiner Baugenehmigung bzw. Bauanzeige bedurfen, Frei- oder Rohrleitungen zu errichten sowie Wasserflachen oder Wasserlaufe anzulegen oder zu verandern. Auf Antrag kann die Untere Landschaftsbehorde allerdings eine Frei- stellung von diesen Verboten aussprechen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die geplanten Manahmen den Charakter des Schutzgebietes nicht verandern und das Ob- jekt nach Standort und Gestaltung der Landschaft angepasst wird. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 39 5.1.2.5 Wasserschutzgebiete Nach dem Wasserhaushaltsgesetz können Wasserschutzgebiete immer dann ausgewiesen werden, wenn dies das Wohl der Eingemeinheit fordert. Ein öffentliches Interesse liegt vor, wenn Gewässer im Interesse aller der derzeit bestehenden oder zukünftigen öffentlichen Wasserversorgung dienen oder um das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser so- wie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenbe- handlungsmitteln in Gewässer zu verhüten. Zu diesem Zweck können in den Wasserschutzgebieten bestimmte Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig erklärt werden und die Eigentümer und Nutzungsberechtig- ten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen verpflichtet werden. Nach Aus- kunft des Staatlichen Umweltamtes NRW erfolgt dabei folgende dreiteilige Zonierung (HTTP://WWW:STUA-K.NRW.DE 2002): Die Schutzzone I soll den Schutz der unmittelbaren Umgebung der Fassungsanlagen vor Verunreinigungen und sonstigen Beeinträchtigungen gewährleisten. In dieser Zone ist höchste Sauberkeit zu gewährleisten. Die Ausdehnung der Zone I soll von jedem Brunnen allseitig mindestens 10 m betragen. Die Zone I wird in den Schutzgebietskarten rot dargestellt.. Die Schutzzone II soll den Schutz vor Verunreinigungen und sonstigen Beeinträchtigungen gewährleisten, die von verschiedenen menschlichen Tätigkeiten und Einrichtungen ausge- hen und wegen ihrer Nähe zu den Fassungsanlagen besonders gefährdend sind. Hiermit sind besonders bakteriologische Gefahren gemeint. Die Zone II reicht von der Grenze der Zone I bis zu einer Linie, von der aus das Grundwas- ser etwa 50 Tage bis zum Eintreffen in der Fassungsanlage benötigt ("50-Tage-Linie"). Die- ser 50-Tage-Abstand geht auf die Erkenntnis zurück, dass eine Verweildauer des Grund- wassers von 50 Tagen ausreicht, um die meisten der im Grundwasser enthaltenen pathoge- nen Bakterien absterben zu lassen. Koliforme Keime, die als Indikator für fäkale Verschmut- zungen gelten, dürfen nach der Trinkwasserverordnung (TVO) in 100 ml Trinkwasser nicht enthalten sein. Die Zone II wird in den Karten grün dargestellt. Die Schutzzone III reicht von der Grenze der Zone II bis zur Grenze des Einzugsgebietes. Reicht die Zone III , gemessen von der Wasserfassungsanlage, weiter als 2 km, wird sie in der Regel in eine Zone III A (bis 2 km von der Wasserfassung) und eine Zone III B (über 2 km hinaus) unterteilt. Die Zone III soll den Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen, gewährleisten. Die Zone III bzw. III A wird in den Schutzgebietskarten gelb, die Zone III B braun dargestellt. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 39 5.1.2.5 Wasserschutzgebiete Nach dem Wasserhaushaltsgesetz k6nnen Wasserschutzgebiete immer dann ausgewiesen werden, wenn dies das Wohl der Eingemeinheit fordert. Ein offentliches Interesse liegt vor, wenn Gewasser im Interesse aller der derzeit bestehenden oder zukunftigen offentlichen Wasserversorgung dienen oder um das schadliche Abflie&en von Niederschlagswasser so- wie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dunge- oder Pflanzenbe- handlungsmitteln in Gewasser zu verhuten. Zu diesem Zweck kdénnen in den Wasserschutzgebieten bestimmte Handlungen verboten oder fur nur beschrankt zulassig erklart werden und die Eigentumer und Nutzungsberechtig- ten von Grundstucken zur Duldung bestimmter MaRnahmen verpflichtet werden. Nach Aus- kunft des Staatlichen Umweltamtes NRW erfolgt dabei folgende dreiteilige Zonierung (HTTP://WWW:STUA-K.NRW.DE 2002): Die Schutzzone | soll den Schutz der unmittelbaren Umgebung der Fassungsanlagen vor Verunreinigungen und sonstigen Beeintrachtigungen gewahrleisten. In dieser Zone ist hdchste Sauberkeit zu gewahrleisten. Die Ausdehnung der Zone | soll von jedem Brunnen allseitig mindestens 10 m betragen. Die Zone | wird in den Schutzgebietskarten rot dargestellt.. Die Schutzzone II soll den Schutz vor Verunreinigungen und sonstigen Beeintrachtigungen gewahrleisten, die von verschiedenen menschlichen Tatigkeiten und Einrichtungen ausge- hen und wegen ihrer Nahe zu den Fassungsanlagen besonders gefahrdend sind. Hiermit sind besonders bakteriologische Gefahren gemeint. Die Zone II reicht von der Grenze der Zone | bis zu einer Linie, von der aus das Grundwas- ser etwa 50 Tage bis zum Eintreffen in der Fassungsanlage bendtigt ("50-Tage-Linie"). Die- ser 50-Tage-Abstand geht auf die Erkenntnis zuruck, dass eine Verweildauer des Grund- wassers von 50 Tagen ausreicht, um die meisten der im Grundwasser enthaltenen pathoge- nen Bakterien absterben zu lassen. Koliforme Keime, die als Indikator fiir fakale Verschmut- zungen gelten, durfen nach der Trinkwasserverordnung (TVO) in 100 ml Trinkwasser nicht enthalten sein. Die Zone II wird in den Karten gruin dargestellt. Die Schutzzone Ill reicht von der Grenze der Zone II bis zur Grenze des Einzugsgebietes. Reicht die Zone III , gemessen von der Wasserfassungsanlage, weiter als 2 km, wird sie in der Regel in eine Zone Ill A (bis 2 km von der Wasserfassung) und eine Zone III B (uber 2 km hinaus) unterteilt. Die Zone III soll den Schutz vor weitreichenden Beeintrachtigungen, insbesondere vor nicht oder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen, gewahrleisten. Die Zone III bzw. Ill A wird in den Schutzgebietskarten gelb, die Zone III B braun dargestellt. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 40 Grundsätzlich bedarf die private Wasserentnahme aus Vorflutern der behördlichen Geneh- migung und gegebenenfalls einer spezifischen Erhebung der Wasserschüttung des Fließge- wässers. In WSG ist die Entnahme von Wasser aus natürlichen Fließgewässern in den Nied- rigwasserperioden der Herbstmonate und des Monats Januar nur dann erlaubnisfähig, wenn die Ziele der Schutzgebietsausweisung, insbesondere die benötigte Wasserschüttung der Quelle, nicht beeinflusst werden. Die Anlage von Wasserspeichern in WSG erscheint potentiell möglich, ist aber entsprechend der Abgrenzung zur Umgebung und der Raumordnungslage unterschiedlichen Genehmi- gungsverfahren (Wasserhaushaltsgesetz, Baugesetz, Landschaftsgesetz) zu unterziehen. Zurzeit ist das Ausbringen von Wasser in Form von technisch erzeugtem Schnee für NRW explizit nicht in der Wasserschutzgebietsverordnung geregelt. Eine entsprechende Erweite- rung der Verordnung wird allerdings angestrebt. Durch eine spezielle Beschneiungsverord- nung soll in Zukunft auch der Umgang mit chemischen Schneefestigern und biologischen Schneihilfen geregelt werden. Neben diesen allgemeinen Schutzbestimmungen können für die einzelnen Wasserschutzge- biete auch spezielle Schutzziele festgelegt werden. Solche speziellen Schutzziele sind für den Untersuchungsraum nicht bekannt. Im Einzelnen befinden sich jeweils in Zone 2 der Wasserschutzgebiete 4916 01, 4916 10 sowie in den Zonen 2 und 3 von Gebiet 4916 04 auch wintersportliche Anlagen. Masterplan Wintersportarena Stufe II | 40 Grundsatzlich bedarf die private Wasserentnahme aus Vorflutern der behdrdlichen Geneh- migung und gegebenenfalls einer spezifischen Erhebung der Wasserschuttung des FlieRge- wassers. In WSG ist die Entnahme von Wasser aus naturlichen Flie&gewassern in den Nied- rigwasserperioden der Herbstmonate und des Monats Januar nur dann erlaubnisfahig, wenn die Ziele der Schutzgebietsausweisung, insbesondere die bendtigte WasserschUttung der Quelle, nicht beeinflusst werden. Die Anlage von Wasserspeichern in WSG erscheint potentiell mdglich, ist aber entsprechend der Abgrenzung zur Umgebung und der Raumordnungslage unterschiedlichen Genehmi- gungsverfahren (Wasserhaushaltsgesetz, Baugesetz, Landschaftsgesetz) zu unterziehen. Zurzeit ist das Ausbringen von Wasser in Form von technisch erzeugtem Schnee fur NRW explizit nicht in der Wasserschutzgebietsverordnung geregelt. Eine entsprechende Erweite- rung der Verordnung wird allerdings angestrebt. Durch eine spezielle Beschneiungsverord- nung soll in Zukunft auch der Umgang mit chemischen Schneefestigern und biologischen Schneihilfen geregelt werden. Neben diesen allgemeinen Schutzbestimmungen k6énnen fur die einzelnen Wasserschutzge- biete auch spezielle Schutzziele festgelegt werden. Solche speziellen Schutzziele sind fur den Untersuchungsraum nicht bekannt. Im Einzelnen befinden sich jeweils in Zone 2 der Wasserschutzgebiete 4916 01, 4916 10 sowie in den Zonen 2 und 3 von Gebiet 4916 04 auch wintersportliche Anlagen. M a ß st a b : 1 : 5 50 0 0 S ta nd : 0 9/ 2 0 0 2 D r. S . T ü rk , H . K re ts ch m e r P ro f. D r. R . R ot h P ro je kt b e a rb ei tu n g : P ro je kt le itu n g : D E U T S C H E S P O R T H O C H S C H U L E K Ö L N IN S T IT U T F Ü R N A T U R S P O R T U N D Ö K O L O G IE N 0 1 2 km M A S T E R P L A N W IN T E R S P O R T A R E N A S T U F E I I W as se rs ch u tz g eb ie te P is te n flä ch e S ki g eb ie te W in te rs p o rt ke rn g eb ie t L ift a n la g e # ## # # # # # # # # # S SS S S S S S S S S S # S # # # # S S S S # # S S # # # S S S # # # # # # # S S S S S S S # # S S # # S S # # # # # # S S S S S S B ö d e fe ld -H u n a u A lta st en b e rg P o st w ie se La n g e w ie se H om be rg -Z ie g e n he lle W in te rb e rg S a h n e h a n g W in te rb e rg A lta st e n b e rg N e u a st e n b e rg L a n g e w ie se Z ü sc h e n W e st fe ld N o rd e n a u Z o n e I Z o n e I I Z o n e I II # S B ru n n e n MASTERPLAN WINTERSPORTARENA STUFE II 4, Wasserschutzgebiete S$ Brunnen | Zone | Zone Il Zone Ill Skigebiete Wintersportkerngebiet | — Liftanlage GM Pistenflache Tati @ INSTITUT FUR NATURSPORT UND OKOLOGIE “ss Projektleitung: Prof. Dr. R. Roth Projektbearbeitung: Dr. S. Turk, H. Kretschmer Stand: 09/2002 Mafstab: 1: 55000 Masterplan Wintersportarena Stufe II | 42 5.2 Skigebiete im Wintersportkerngebiet 5.2.1 Das Skiliftkarussell Winterberg Skisportliche Infrastruktur Im Skigebiet Winterberg sind derzeit 17 Schlepplifte, 2 Sesselbahnen, 2 Rodellifte sowie 3 transportable Liftanlagen vorhanden. Abgesehen von den drei transportablen Übungsliften am Herrloh sind die Liftanlagen von 10 Betreibern im Liftverbund Skiliftkarussell Winterberg zusammengeschlossen (vgl. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.). Die Beförderungsanlagen bedienen 18 unterschiedliche Pisten mit einer Pistenfläche von insge- samt 27,8 ha. Von diesen Pisten werden bereits 4 Pisten mit einer Fläche von 5,4 ha tech- nisch beschneit (vgl. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.). Der Anteil der technisch beschneiten Fläche liegt damit bei 19% an der Gesamtpistenfläche. Im Liftkarussell Winterberg verfügen die folgenden Lifte / Abfahrten über eine Flutlichtanlage: Poppenberg I, Flutlichthang sowie Nordhang. Nordhang, Bremberg, Büre und Poppenberg zählen zu den nordexponierten Pistenflächen, die Brembergkopflifte bedienen ost- oder südexponierte Pisten und Parallel- und Fluchlicht- hang sind ebenfalls ostexponiert. Die Talstation liegen zwischen 595 m und 753 m ü. NN, bei einem durchschnittlichen Wert von 684 m ü. NN. Die höchsten Bergstationen befinden sich am Brembergkopf und am Nordhang mit ca. 810 m ü. NN. Ansonsten wird an den anderen Beförderungsanlagen zwischen 700 m und 800 m ü. NN (im Schnitt bei 750 m ü. NN) ausge- stiegen. Die Länge der meist liftparallelen Skiabfahrten liegt durchschnittlich bei 390 m und variiert zwischen 220 m an den Herrloh-Übungslifte und 790 m am Brembergkopflift 1. Abge- sehen vom Slalomhang mit einer mittleren Neigung von 38% (berechnet auf Grundlage des digitalen Geländemodells) sind die Skipisten im Skigebiet Winterberg moderat geneigt. Die Pisten werden daher mit leichtem bis mittleren Schwierigkeitsgrad eingeordnet. Mit Ausnahme des neuen Sesselliftes an der Schanze und der Sesselbahn Büre-Herrloh stehen im Liftkarussell Winterberg nur Schlepplifte als Aufstieghilfe zur Verfügung. Das Alter der Anlagen beträgt im Mittel 24 Jahren. Während die Sesselbahnen neu gebaut wurden, sind die ältesten Beförderungsanlage bereits 36 Jahre alt. Die theoretische Beförderungskapazität der Liftanlagen schwankt zwischen 600 und 1.400 Personen je Stunde. Dies ergibt theoretisch eine maximale Beförderungskapazität im ge- samten Gebiet von ca. 10.000 Personen je Stunde. (Zahlenangaben in Tabelle 2). Masterplan Wintersportarena Stufe II | 42 5.2 Skigebiete im Wintersportkerngebiet 5.2.1 Das Skiliftkarussell Winterberg YS: Skisportliche Infrastruktur Im Skigebiet Winterberg sind derzeit 17 Schlepplifte, 2 Sesselbahnen, 2 Rodellifte sowie 3 transportable Liftanlagen vorhanden. Abgesehen von den drei transportablen Ubungstliften am Herrloh sind die Liftanlagen von 10 Betreibern im Liftverbund ,,Skiliftkarussell Winterberg“ zusammengeschlossen (vgl. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.). Die Beforderungsanlagen bedienen 18 unterschiedliche Pisten mit einer Pistenflache von insge- samt 27,8 ha. Von diesen Pisten werden bereits 4 Pisten mit einer Flache von 5,4 ha tech- nisch beschneit (vgl. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.). Der Anteil der technisch beschneiten Flache liegt damit bei 19% an der Gesamtpistenflache. Im Liftkarussell Winterberg verfugen die folgenden Lifte / Abfahrten Uber eine Flutlichtanlage: Poppenberg I, Flutlichthang sowie Nordhang. Nordhang, Bremberg, Bure und Poppenberg zahlen zu den nordexponierten Pistenflachen, die Brembergkopflifte bedienen ost- oder sUdexponierte Pisten und Parallel- und Fluchlicht- hang sind ebenfalls ostexponiert. Die Talstation liegen zwischen 595 m und 753 m U. NN, bei einem durchschnittlichen Wert von 684 m U. NN. Die hdéchsten Bergstationen befinden sich am Brembergkopf und am Nordhang mit ca. 810 m U. NN. Ansonsten wird an den anderen Beforderungsanlagen zwischen 700 m und 800 m Ud. NN (im Schnitt bei 750 m U. NN) ausge- stiegen. Die Lange der meist liftparallelen Skiabfahrten liegt durchschnittlich bei 390 m und variiert zwischen 220 m an den Herrloh-Ubungslifte und 790 m am Brembergkopflift 1. Abge- sehen vom Slalomhang mit einer mittleren Neigung von 38% (berechnet auf Grundlage des digitalen Gelandemodells) sind die Skipisten im Skigebiet Winterberg moderat geneigt. Die Pisten werden daher mit leichtem bis mittleren Schwierigkeitsgrad eingeordnet. Mit Ausnahme des neuen Sesselliftes an der Schanze und der Sesselbahn Bure-Herrloh stehen im Liftkarussell Winterberg nur Schlepplifte als Aufstieghilfe zur Verfugung. Das Alter der Anlagen betragt im Mittel 24 Jahren. Wahrend die Sesselbahnen neu gebaut wurden, sind die altesten Befoérderungsanlage bereits 36 Jahre alt. Die theoretische Beférderungskapazitat der Liftanlagen schwankt zwischen 600 und 1.400 Personen je Stunde. Dies ergibt theoretisch eine maximale Beforderungskapazitat im ge- samten Gebiet von ca. 10.000 Personen je Stunde. (Zahlenangaben in Tabelle 2). Masterplan Wintersportarena Stufe II | 43 Auffällig ist im Skiliftkarussell Winterberg die oft provisorische Verknüpfung der einzelnen Anlagen des Karussells. In Teilen können lediglich vorhandene Forst- und Wirtschaftswege genutzt werden, die dem Anspruch einer Piste weder in ihrer Dimensionierung noch in der Neigung gerecht werden, wie zum Beispiel zwischen Bremberg und Büre. Einige dieser Ver- bindungen enden außerdem unterhalb der angesteuerten Beförderungsanlagen, so dass teilweise ein Höhenunterschied von mehreren Metern zur Benutzung der nächsten Anlage durch einen unkomfortablen Aufstieg überwunden werden muss. Das Skigebiet Winterberg liegt beiderseits der B236 und der Großteil der Parkplätze ist e- benfalls über diese Anbindung zu erreichen. Sie liegen an der Bobbahn, an den Talstationen der Lifte Rauer Busch, Brembergkopf 1, Poppenberg, Steilhang und Herrloh 1-3. Ferner be- finden sich Parkmöglichkeiten entlang der Erschließungsstrasse des Gewerbegebietes Win- terberg und entlang der Hauptstrasse in Winterberg. Tabelle 2: Status Quo der skisportlichen Infrastruktur im Skigebiet Winterberg einschließlich der Lifte am Herrloh Masterplan Wintersportarena Stufe II | 43 Auffallig ist im Skiliftkarussell Winterberg die oft provisorische Verknupfung der einzelnen Anlagen des Karussells. In Teilen k6nnen lediglich vorhandene Forst- und Wirtschaftswege genutzt werden, die dem Anspruch einer Piste weder in ihrer Dimensionierung noch in der Neigung gerecht werden, wie zum Beispiel zwischen Bremberg und Bure. Einige dieser Ver- bindungen enden auferdem unterhalb der angesteuerten Beférderungsanlagen, so dass teilweise ein HOhenunterschied von mehreren Metern zur Benutzung der nachsten Anlage durch einen unkomfortablen Aufstieg Uberwunden werden muss. Das Skigebiet Winterberg liegt beiderseits der B236 und der Grofteil der Parkplatze ist e- benfalls Uber diese Anbindung zu erreichen. Sie liegen an der Bobbahn, an den Talstationen der Lifte Rauer Busch, Brembergkopf 1, Poppenberg, Steilhang und Herrloh 1-3. Ferner be- finden sich Parkmoglichkeiten entlang der Erschlief&Sungsstrasse des Gewerbegebietes Win- terberg und entlang der Hauptstrasse in Winterberg. Tabelle 2: Status Quo der skisportlichen Infrastruktur im Skigebiet Winterberg einschlieGlich der Lifte am Herrloh = a = = 7 2 2 > > Ss 2 2 3 5 : w = = 6 3 as = = = e S @ = < a 2 ze 2 oo & = = £ = 3 § S =e = Pr = : 5 we hil = — = a 5 = a is o o & 5 = 5 = g= = é a 2 2 r 2 = é e | & = ® 5 5 t a a Liftname Lift-Nr. 1 2 3 4 é] 6 7 8 5 10 i Liftart Schlepplift | Schlep plift | Schlepplift | Schlepplit | Schlepplit| Sessellift | Schlepplift| Schlepplift | Schlepplift | Schlepplift | Schlepp lift Beschneiung - = ja ja = ja = - = - - Flutlicht - - ja ja - - - - - - - Lifttange [m] 220 40 305 475 490) 336 310 396 410 765 560 Personen je Stunde 600 700 750 1000 1000 1400 600 900 900 kA kA Liftalter [a] kA, 30 36 ES 22 1 = =f 30 15 12 Laye Taistation u. NH 665 664 655 645 645 643 670 675 733 725 751 Lage Bergstation ti. NN 709 744 740 743 743 fai 44 759 802 808 807 Hohendifferenz [m] 44 80 85 99 98 oo 74 4 69 83 56 Mittleres Gefalle [%] aa 19 23 i] 24 24 22 19 16 1 10 Pis tenflache [ha] 1a 11 14 VF 23 FA 14 16 18 1g 13 Pistenlange [m] 240 400 310 500 500 370 320 400 445 790 600 = ~ ” s = 3 5 e - i zs |= | =F / ££] e]eil]e2t!| & g 2 5 = x= = = = 5 FA a 5 = : z s s 2 5 g 3 5 E A = = = = = % z = a = z = 2 z s a « Liftname ee = = ILift-N i 12 13 14 14 16 id 18 19 E Liftart Schlepplit | Schlepplifi | Schlepplift| Schlepplifi| Rodellift_|transp. Lift] transp. Lift| transp. Lift] Rodellft | Sessellift Beschneiung ja : - - - - > > - - Flutlicht ja i . . : 3 4 . 5 Liftlange [m] 475 240 455 225 75: 210 210 210 200 210 Personen je Stunde S00 kA 700 550 kA kA kA, kA kA kA, Liftalter [a] 10 kA 34 26 kA kA kA kA kA kA, Lay e Talstation ii. NN 670 75g 595 735 666 700 7oo 700 725 655 Lage Bergstation u. NN 730 Ete) #68 ait) 697 #23 #23 #23 758 725 Hohendifferenz [m] 60 56 173 36 29 2d 24 24 33 70 Mittleres Gefalle [%] 11 23 38 18 4) 13 14 5 |Pistenflache [ha] 08 13 25 og 0.3 2 O4 : |Pistenlange [m] 490 250 480 230 90 220] 20 240 Masterplan Wintersportarena

  • INOEK_Band_33_SchulzSara_Internet.pdf

  • DSHS_Band_34_Dissertation_Muehl.pdf
  • keyboard_double_arrow_left
  • keyboard_arrow_left
  • …
  • 35
  • 36
  • 37
  • 38
  • 39
  • …
  • keyboard_arrow_right
  • keyboard_double_arrow_right
  • email
Zuletzt aktualisiert: 23.07.2026
  • Kontakt & Anfahrt
Soziale Medien
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheit
  • north_east Hinweis geben
Partneruniversität für Spitzensport Akkreditierungsrat Weltoffene Hochschulen gegen Fremdenfeindlichkeit Familie in der Hochschule Global Sport University Network Kölner Wissenschaftsrunde HR Excellence in Research