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  • Tätigkeitsbericht_HR_2023.pdf
    Tätigkeitsbericht des Hochschulrates der DSHS Köln für das Jahr 2023 1 Tätigkeitsbericht des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule Köln für das Jahr 2023 Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Seine Aufgaben sind u.a. in § 21 Abs. 1 HG NRW festgeschrieben. Der Hochschulrat der Deutschen Sporthochschule Köln trat in 2023 zu vier ordentlichen Sitzungen (21.03.2023, 16.05.2023, 19.09.2023 und 12.12.2023) sowie einer Sondersitzung (14.06.2023) zusam- men. Der Hochschulrat beschäftigte sich im Rahmen der o.g. Sitzungen vor allem mit folgenden Auf- gaben und Themen: Mitwirkung an der Wahl der Mitglieder des Rektorates der DSHS Köln in der Hochschulwahlver- sammlung Eine wichtige Aufgabe des Hochschulrates ist gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 HG NRW die Mitwirkung durch seine Mitglieder in der Hochschulwahlversammlung an der Wahl und Abwahl der Mitglieder des Rek- torates. Wahl von Hochschulratsmitgliedern in die Findungskommission gem. § 17 Abs. 3 HG NRW i.V.m. § 9 Abs. 1 Grundordnung der DSHS Köln Vor dem Hintergrund des Endes der Amtszeit des Rektorates der DSHS Köln zum 19.05.2024 wurden in der Hochschulratssitzung am 16.05.2023 Frau Dr. Gotzmann und Herr Prof. Kuhlmann in die Fin- dungskommission zur Vorbereitung der Wahl einer Rektorin/eines Rektors gem. § 17 Abs. 3 HG NRW i. V. m. § 9 Abs. 1 Grundordnung der DSHS Köln gewählt. Gleichzeitig wurde mit Hinweis auf die gem. § 9 Abs. 6 HG NRW bestehende Möglichkeit eines Verzichts auf eine Ausschreibung und Durchführung eines Findungsverfahrens erklärt, dass die Voraussetzungen für die Aufforderung des amtierenden Rektors Prof. Strüder zu einer erneuten Kandidatur geprüft wür- den. Aufforderung des Rektors zur Kandidatur für eine weitere Amtszeit Der Hochschulrat hielt am 14.06.2023 eine Online-Sitzung ab, um sich hinsichtlich der Frage der Auf- forderung des amtierenden Rektors Prof. Strüder zur Kandidatur für eine weitere Amtszeit auszutau- schen. Zuvor hatte sich der Senat in seiner Sitzung am 06.06.2023 mit großer Mehrheit für eine ent- sprechende Aufforderung an Prof. Strüder ausgesprochen. Nach der o.g. Aussprache des Hochschulrates erfolgte die anschließende Beschlussfassung des Hoch- schulrates im Rahmen eines Umlaufverfahrens, um dem Erfordernis der geheimen Abstimmung bei Personalangelegenheiten (§ 8 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Hochschulrates) Rechnung zu tragen. Im Ergebnis stimmte der Hochschulrat mit 7 Ja-Stimmen (von 7 abgegebenen Stimmen) dafür, Prof. Strüder aufzufordern, für eine weitere Amtszeit zu kandidieren. Das gem. § 9 Abs. 6 HG NRW in o.g. Angelegenheit mit der Gleichstellungsbeauftragten herzustellende Einvernehmen erfolgte am 27.06.2023. Nachdem Prof. Strüder in einem gemeinsamen Schreiben der Vorsitzenden des Hochschulrates und des Senates am 29.06.2023 zur Kandidatur für eine weitere Amtszeit als Rektor aufgefordert worden Tätigkeitsbericht des Hochschulrates der DSHS Köln für das Jahr 2023 2 war, erklärte er am 07.07.2023, dass er der Aufforderung zur Bewerbung von Hochschulrat und Senat leider nicht folgen könne und für eine weitere Amtszeit als Rektor nicht zur Verfügung stehe. Aus diesem Grund wurde in der Folge gem. § 17 HG NRW das weitere Auswahlverfahren zur Beset- zung der Position der Rektorin/des Rektors in die Wege geleitet. Vorbereitung der Wahl der Rektorin/des Rektors der DSHS Köln – Beschluss eines Ausschreibungstex- tes Zur Vorbereitung der Wahl einer Rektorin/eines Rektors der DSHS Köln hatte sich am 04.08.2023 die Findungskommission konstituiert und einen Entwurf für einen Ausschreibungstext für die Stelle der Rektorin/des Rektors der DSHS Köln erarbeitet, der mit einigen Modifikationen am 19.09.2023 von der Hochschulwahlversammlung beschlossen wurde. In der Sitzung des Hochschulrates am 12.12.2023 wurde über den aktuellen Stand der Vorbereitungen hinsichtlich der Wahl der Rektorin/des Rektors berichtet. Finanzen Eine zentrale Aufgabe des Hochschulrates ist die Aufsicht über die Wirtschaftsführung des Rektorates. Um die Beratungen des Hochschulrates diesbezüglich vorzubereiten und zu unterstützen, hat der Hochschulrat 2016 einen Finanzausschuss gebildet. Der Finanzausschuss des Hochschulrates, dem sei- tens des Hochschulrates Frau Dr. Gotzmann, Frau Prof.‘in Pott und Herr Prof. Bloch angehören, hielt in 2023 zwei Sitzungen ab (12.09.2023 und 11.12.2023). Im Jahresablauf beschäftigte sich der Hochschulrat mit folgenden Wirtschafts- und Finanzthemen bzw. -aufgaben: Wirtschaftsplan 2024 sowie Entlastung des Rektorates für das Jahr 2022 Die Zustimmung zum Wirtschaftsplan sowie die Entlastung des Rektorates gehören zu den wesentli- chen Aufgaben des Hochschulrates. Die Zustimmung zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 der DSHS Köln erfolgte – nach umfassender Vorberatung des Finanzausschusses des Hochschulrates (11.12.2023) – in der Hochschulratssitzung am 12.12.2024. Der Hochschulrat lobte in diesem Zusammenhang die erfolgreichen Sparbemühungen der Hochschule. Diese waren in der Hochschulratssitzung am 21.03.2023 im Rahmen eines vom Rektorat vorgelegten Maßnahmenplans zu Einsparungen und Kostenreduzierungen an der DSHS Köln themati- siert und erörtert worden. Dem Hochschulrat wurde in der Sitzung am 19.09.2023 der Prüfungsbericht der KPMG AG Wirtschafts- prüfungsgesellschaft und der Jahresabschluss zum 31.12.2022 vorgelegt. Die Gremienmitglieder be- schlossen den Jahresabschluss 2022 und entlasteten auf der Grundlage des Prüfungsberichtes das Rek- torat für das Jahr 2022. Im Rahmen eines Umlaufverfahrens stimmte der Hochschulrat im Dezember 2023 – nach vorangegangenen Sachstandsberichten im Finanzausschuss am 12.09.2023 sowie in den Hochschulratssitzungen am 19.09.2023 und 12.12.2023 - dem Vorschlag der Kanzlerin zu und be- stimmte, die KPMG Bayersche Treuhandgesellschaft AG mit der Prüfung der Jahresabschlüsse 2023- 2025 zu beauftragen. Tätigkeitsbericht des Hochschulrates der DSHS Köln für das Jahr 2023 3 Bericht über die Wirtschaftslage 2023 - Sachstandsbericht Neben dem Wirtschaftsplanentwurf werden dem Hochschulrat regelmäßig schriftliche Berichte über die Entwicklung der Haushalts- und Wirtschaftslage der DSHS Köln vorgelegt, um über die aktuelle Fi- nanzsituation der Hochschule zu informieren. Auf Wunsch des Hochschulrates gaben die Kanzlerin und der Haushaltsdezernent auf Basis der zuvor verschickten Finanzberichte (Stichtag 31.03.2023 und 30.06.2023) in den Sitzungen am 16.05.2023 und 19.09.2023 einen Überblick über die aktuelle Haus- halts- und Finanzsituation der DSHS Köln, wobei sie unter Angabe der entsprechenden Gründe darleg- ten, in welchen Bereichen die Ist-Zahlen dem Planansatz entsprachen und wo Abweichungen bestan- den bzw. zu erwarten waren. Zustimmungspflichtige Angelegenheiten Die Angelegenheiten der Hochschule, die der Zustimmung des Hochschulrates bedürfen, sind u.a. in § 21 Abs. 1, Nr. 2, 3 und 7 HG NRW festgehalten. Im Jahr 2023 gab es neben dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2024, dem Jahresabschluss 2022 sowie der Bestimmung der Wirtschaftsprüferin bzw. des Wirtschaftsprüfers für die Jahre 2023-2025 (s.o.) keine weiteren zustimmungspflichtigen Angelegen- heiten für den Hochschulrat der DSHS Köln. Entwicklungen in Lehre und Forschung Nach § 21 Abs. 1 Nr. 6 HG NRW gehört es zu den Aufgaben des Hochschulrates, Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums zu geben, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, lässt sich der Hochschulrat der DSHS Köln regelmäßig über die neuesten Entwicklungen in Lehre und Forschung informieren. In der Hochschulratssitzung am 21.03.2023 thematisierte der Hochschulrat die in der Öffentlichkeit und von Bildungsforscher*innen verstärkt diskutierte Frage, ob vor dem Hintergrund der Mangelprob- lematik in der universitären Lehrkräfteausbildung das in Deutschland tradierte Prinzip der Zwei-Fä- cher-Lehrkräfte mit der Etablierung einer Ein-Fach-Ausbildung ergänzt werden könnte. Zudem tauschte sich der Hochschulrat über die (zukünftige) Rolle von Chat GPT und weiteren generativen KI- Tools in den Hochschulen und der Hochschullehre aus. In der Hochschulratssitzung am 12.12.2023 wurden seitens des Prorektors für Studium und Lehre die Ergebnisse der hochschulweiten Dozierendenbefragung 2023 vorgestellt und erläutert. Tätigkeitsbericht des Hochschulrates der DSHS Köln für das Jahr 2023 4 Empfehlungen und Stellungnahmen / Statusberichte zu grundlegenden und strategischen Themen In seiner Funktion als Beratungsorgan unterstützt der Hochschulrat die Arbeit des Rektorates und gibt Impulse für die Ausrichtung der Hochschule nach innen und außen. Zu einer sachgerechten Beratung gehört daher auch, dass sich der Hochschulrat zu grundlegenden oder hochschulweit bedeutsamen Angelegenheiten der Hochschule informieren lässt und Stellung nimmt bzw. Empfehlungen abgibt. Dies geschah im Jahr 2023 zu folgenden Themen: Rechenschaftsbericht des Rektorates 2022 - KOMPAKT Der Rechenschaftsbericht des Rektorates 2022 (KOMPAKT) wurde dem Hochschulrat gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 5 HG NRW zu seiner Sitzung am 19.09.2023 vorgelegt. Der Hochschulrat lobte den Bericht als gutes Aushängeschild der Hochschule und unterstützte die Aussage des Prorektors für Studium und Lehre, dass der Bericht anschaulich dokumentiere, dass die Hochschule und ihre Mitarbeiter*innen trotz der schwierigen Rahmenbedingungen durch die Energiekrise und entsprechende Sparmaßnah- men im Jahr 2022 beeindruckende Leistungen erbracht hätten. Sachstandsbericht Informationstechnologie und Informationssicherheit Der Hochschulrat wurde in seinen Sitzungen am 21.03.2023 sowie 12.12.2023 vom Prorektor für Kom- munikation, Digitalisierung und Diversität über den aktuellen Stand der Informationstechnologie und Informationssicherheit an der DSHS Köln informiert. Dabei wurden dem Gremium die in jüngster Zeit im Bereich der IT-Sicherheit vorgenommenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sowie die weiteren Planungen für das Jahr 2024 dargelegt. Der Hochschulrat begrüßte die beschriebenen Maßnahmen und betonte die Wichtigkeit eines Problembewusstseins bei den Mitarbeiter*innen im Hinblick auf die vorhandenen Risiken. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) an der DSHS Köln unter Berücksichtigung des Folgepro- zesses Psychische Gefährdungsanalyse Der Hochschulrat wurde in seiner Sitzung am 21.03.2023 über die Entwicklungen im BGM und in der BGF sowie die Angebote des Betriebssports an der DSHS Köln informiert. Zudem befasste sich der Hochschulrat mit der an der DSHS Köln durchgeführten Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (PGA). Jahresbericht Presse-Arbeit DSHS Köln 2022 - Medienbeobachtung Der Hochschulrat ließ sich in seiner Sitzung am 16.05.2023 über die Auswertungsergebnisse bzgl. der Be- richterstattung über die DSHS Köln in den Medien im Jahr 2022 informieren. Die Gremienmitglieder lobten die Vielseitigkeit der Presse-Arbeit und betonten dabei, dass diese mit Blick auf die Zukunft für die Sicht- barkeit der DSHS Köln von zunehmender Bedeutung sei. Tätigkeitsbericht des Hochschulrates der DSHS Köln für das Jahr 2023 5 Austausch Informations- und Beratungspflicht des Hochschulrates gemäß § 21 Abs. 5a HG NRW § 21 Abs. 5a HG NRW legt fest, dass der Hochschulrat den Vertreterinnen und Vertretern des Senats, des Allgemeinen Studierendenausschusses, des Personalrats, des Personalrats gem. § 105 des Landes- personalvertretungsgesetzes, der Gleichstellungsbeauftragten, der Vertrauenspersonen der schwer- behinderten Menschen sowie der oder dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chro- nischer Erkrankung mindestens einmal pro Semester Gelegenheit zur Information und Beratung gibt. Das vom Hochschulrat an die o.g. Personen(gruppen) gemachte Angebot zu einem Informationsaus- tausch wurde in 2023 von den Vertreter*innen der Personalräte (21.03.2023) und den Vertreter*innen des AStA (28.03.2023) wahrgenommen. Treffen der Hochschulratsvorsitzenden der Universitäten NRW Die Hochschulratsvorsitzende nahm am 11.05.2023 (Wuppertal) an der Konferenz der Hochschulrats- vorsitzenden der Universitäten NRW (KVHU) und dem anschließenden zweistündigen Austausch mit Ministerin Brandes teil und berichtete in der Hochschulratssitzung am 16.05.2023 über die diesbezüg- lichen Beratungen. Kommunikation Der regelmäßige Austausch mit den Gremien und Funktionsträgern der Hochschule ist für den Hoch- schulrat der DSHS Köln unverzichtbarer Bestandteil seiner Arbeit. Die Hochschulratsvorsitzende war auch 2023 regelmäßig Gast in den Sitzungen des Senats und umge- kehrt nahm der Senatsvorsitzende an den Sitzungen des Hochschulrates teil. Die Protokolle von Senat und Hochschulrat wurden verabredungsgemäß ausgetauscht. Zu konkreten Anlässen tauschten sich die Vorsitzenden beider Gremien aus. Die Hochschulratsvorsitzende führte ferner in regelmäßigen Ab- ständen Gespräche mit Rektor und Kanzlerin, um sich über die Entwicklungen an der Hochschule zu informieren und um wichtige Themen gemeinsam zu besprechen. Köln, den 27.05.2023 Für den Hochschulrat Die Vorsitzende Dr. Andrea Gotzmann

  • Tätigkeitsbericht_HR_2022.pdf
    Tätigkeitsbericht des Hochschulrates der DSHS Köln für das Jahr 2022 1 Tätigkeitsbericht des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule Köln für das Jahr 2022 Der Hochschulrat berät das Rektorat und übt die Aufsicht über dessen Geschäftsführung aus. Seine Aufgaben sind u.a. in § 21 Abs. 1 HG NRW festgeschrieben. Der Hochschulrat der Deutschen Sporthochschule Köln trat in 2022 zu vier ordentlichen Sitzungen zu- sammen (10.03.2022, 21.06.2022, 20.09.2022 und 06.12.2022) und führte am 25./26.03.2022 eine Klausurtagung durch. Der Hochschulrat beschäftigte sich im Rahmen der o.g. Sitzungen und der Klau- surtagung vor allem mit folgenden Aufgaben und Themen: Finanzen Eine zentrale Aufgabe des Hochschulrates ist die Aufsicht über die Wirtschaftsführung des Rektorats. Um die Beratungen des Hochschulrates diesbezüglich vorzubereiten und zu unterstützen, hat der Hochschulrat 2016 einen Finanzausschuss gebildet. Der Finanzausschuss des Hochschulrates, dem bis November 2022 Frau Prof.‘in Pott, Herr Feuser und Herr Prof. Bloch angehörten1, hielt in 2022 drei Sitzungen ab (22.02.2022, 19.08.2022 und 14.11.2022). Im Jahresablauf beschäftigte sich der Hochschulrat mit folgenden Wirtschafts- und Finanzthemen bzw. -aufgaben: Wirtschaftsplan 2022 und 2023 sowie Entlastung des Rektorates für die Jahre 2020 und 2021 Die Zustimmung zum Wirtschaftsplan sowie die Entlastung des Rektorates gehören zu den wesentli- chen Aufgaben des Hochschulrates. Aufgrund besonderer Umstände war eine Vorlage des Wirtschafts- planentwurfs 2022 in der Dezember-Sitzung 2021 nicht möglich, so dass der Hochschulrat – nachdem er in o.g. Sitzung einen Beschluss zur vorläufigen Haushaltsführung gefasst hatte – seine Zustimmung zum Wirtschaftsplan für das Jahr 2022 in der Hochschulratssitzung am 10.03.2022 erteilte. Nach Be- richten über den aktuellen Stand der Wirtschaftsplanung unter Berücksichtigung der Energiekrise in der Finanzausschuss-Sitzung am 19.08.2022 und in der Hochschulratssitzung am 20.09.2022 stimmte der Hochschulrat dem Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 – nach umfassender Vorberatung des Finanz- ausschusses am 14.11.2022 – in der Sitzung am 06.12.2022 zu. Dem Hochschulrat wurde in der Sitzung am 10.03.2022 der Prüfungsbericht der KPMG Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft und der Jahresabschluss zum 31.12.2020 vorgelegt. Die Gremienmitglieder beschlos- sen den Jahresabschluss 2020 und entlasteten auf der Grundlage des Prüfungsberichtes das Rektorat für das Jahr 2020. Im Rahmen eines Umlaufverfahrens wurde seitens des Hochschulrates im November 2022 der Jahresabschluss für das Jahr 2021 und die Entlastung des Rektorates auf Basis des von der KPMG AG erstellten Berichtes über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2021 beschlossen. Zuvor 1 In der konstituierenden Sitzung des neuen Hochschulrates wurden Frau Dr. Gotzmann, Frau Prof.‘in Dr. Pott und Herr Prof. Dr. Bloch als Mitglieder in den Finanzausschuss entsandt. Tätigkeitsbericht des Hochschulrates der DSHS Köln für das Jahr 2022 2 hatten in der Finanzausschuss-Sitzung am 19.08.2022 sowie der Hochschulratssitzung am 20.09.2022 ausführliche Beratungen zu den Jahresabschlussarbeiten 2021 stattgefunden. Bericht über die Wirtschaftslage 2022 - Sachstandsbericht Neben dem Wirtschaftsplanentwurf werden dem Hochschulrat regelmäßig schriftliche Berichte über die Entwicklung der Haushalts- und Wirtschaftslage der DSHS Köln vorgelegt, um über die aktuelle Fi- nanzsituation der Hochschule zu informieren. Auf Wunsch des Hochschulrates gaben die Kanzlerin und der Haushaltsdezernent auf Basis der zuvor verschickten Finanzberichte (Stichtag 31.05.2022 und 30.06.2022) in den Sitzungen am 21.06.2022 und 20.09.2022 einen Überblick über die aktuelle Haus- halts- und Finanzsituation der DSHS Köln, wobei sie unter Angabe der entsprechenden Gründe darleg- ten, in welchen Bereichen die Ist-Zahlen dem Planansatz entsprachen und wo Abweichungen bestan- den bzw. zu erwarten waren. Risikoreport 2022 In der Sitzung am 10.03.2022 wurde dem Hochschulrat der Risiko-Report 2022 vorgestellt. Der von der Kanzlerin im Rahmen ihrer Funktion als Verantwortliche für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel vorgelegte Bericht ist eine Information, die Rektorat und Hochschulrat bei der Wahrnehmung ihrer (Kontroll-)Verantwortung unterstützen sollen. Der Hochschulrat befasste sich nach 2018 zum zweiten Mal mit dem Risikoreport. In der aktuellen Fassung wurden die Einzelrisiken neu strukturiert und wich- tige Risiken neu aufgenommen. Es wurde vereinbart, dass der Hochschulrat im Rahmen der Weiter- entwicklung des Risikoreports (Follow-Up) regelmäßig über den Sachstand informiert wird. Zustimmungspflichtige Angelegenheiten Die Angelegenheiten der Hochschule, die der Zustimmung des Hochschulrates bedürfen, sind u.a. in § 21 Abs. 1, Nr. 2, 3 und 7 HG NRW festgehalten. Im Jahr 2022 gab es neben den Wirtschaftsplänen für die Jahre 2022 und 2023 sowie Jahresabschlüssen 2020 und 2021 der DSHS Köln (s.o.) keine weiteren zustimmungspflichtigen Angelegenheiten für den Hochschulrat der DSHS Köln. Entwicklungen in Lehre und Forschung Nach § 21 Abs. 1 Nr. 6 HG NRW gehört es zu den Aufgaben des Hochschulrates, Empfehlungen und Stellungnahmen in Angelegenheiten der Forschung, Kunst, Lehre und des Studiums zu geben, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, lässt sich der Hochschulrat der DSHS Köln regelmäßig über die neuesten Entwicklungen in Lehre und Forschung informieren. Am 25./26.03.2022 fand eine Klausurtagung des Hochschulrates mit dem Rektorat zum Status Quo der Lehre und Forschung in Bezug auf das Thema „Schulsport“ an der DSHS Köln statt. In diesem Rahmen wurden Vorträge zu folgenden Themen gehalten: „Bedeutung des Schulsports an der DSHS Köln“ (Prof. Kleinert), „Sportdidaktik und Schulsport“ (Prof.‘in Reuker), „Sportpraktische Ausbildung von Sportleh- rer*innen“ (Dr.‘ Staub), „Perspektiven der Schulsportentwicklung“ (Prof. Neuber), „Lehrerbildende Studiengänge an der DSHS Köln“ (Dr.‘ Guardiera und Dr.‘ Leineweber), „ComeIn: Digitalisierung und Tätigkeitsbericht des Hochschulrates der DSHS Köln für das Jahr 2022 3 Schulsport in NRW“ (Dr.‘ Mierau), „Schulsport 2030 – Ein Projekt der Qualitätsoffensive Lehrer*innen- bildung“ (Dr. Pels). Der Hochschulrat diskutierte ausführlich mit dem Rektorat und den Vortragenden über die o.g. Themen und diesbezüglichen aktuellen und zukünftigen Herausforderungen für Lehre, Forschung und Transfer. In der Hochschulratssitzung am 21.06.2022 fand ein umfassender Austausch über die Situation bzgl. der Auslastung und Attraktivität der BA- und MA-Studiengänge der DSHS Köln vor dem Hintergrund der sinkenden Bewerber*innenzahlen statt. Empfehlungen und Stellungnahmen / Statusberichte zu grundlegenden und strategischen Themen In seiner Funktion als Beratungsorgan unterstützt der Hochschulrat die Arbeit des Rektorates und gibt Impulse für die Ausrichtung der Hochschule nach innen und außen. Zu einer sachgerechten Beratung gehört daher auch, dass sich der Hochschulrat zu grundlegenden oder hochschulweit bedeutsamen Angelegenheiten der Hochschule informieren lässt und Stellung nimmt bzw. Empfehlungen abgibt. Dies geschah im Jahr 2022 zu folgenden Themen: Rechenschaftsbericht des Rektorates 2021 - KOMPAKT Der Rechenschaftsbericht des Rektorates 2021 (KOMPAKT) wurde dem Hochschulrat gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 5 HG NRW zu seiner Sitzung am 20.09.2022 vorgelegt. Der Hochschulrat lobte den Bericht und unterstützte die Aussage des Rektors, dass der Bericht anschaulich dokumentiere, dass die Hochschule und ihre Mitarbeiter*innen trotz der schwierigen Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie im Jahr 2021 viel geleistet und erreicht hätten. Sachstandsbericht Informationstechnologie und Informationssicherheit Der Hochschulrat wurde in seiner Sitzung am 10.03.2022 vom Prorektor für Kommunikation, Digitali- sierung und Diversität über den aktuellen Stand der Informationstechnologie und Informationssicher- heit an der DSHS Köln informiert. Dabei wurden dem Gremium die in jüngster Zeit im Bereich der IT- Sicherheit vorgenommenen organisatorischen und technischen Maßnahmen sowie die weiteren Pla- nungen für 2022 dargelegt. Der Hochschulrat begrüßte die beschriebenen Maßnahmen und stellte fest, dass die DSHS Köln innerhalb des letzten Jahres große Fortschritte auf dem Gebiet der IT-Sicher- heit gemacht habe. Sachstandsbericht Bau- und Sanierungsmaßnahmen an der DSHS Köln Dem Wunsch des Hochschulrates folgend, in regelmäßigen Abständen über die Bauangelegenheiten und Sanierungsarbeiten an der DSHS informiert zu werden, wurde in der Sitzung am 21.06.2022 im Rahmen einer Folienpräsentation über die neuesten Entwicklungen bezüglich der Bau- und Sanie- rungsprojekte an der DSHS berichtet. Tätigkeitsbericht des Hochschulrates der DSHS Köln für das Jahr 2022 4 Innenrevision 2022 Die Kanzlerin unterrichtete den Hochschulrat in seiner Sitzung am 10.03.2022 über die vom Rektorat im Hinblick auf den Prüfplan der internen Revision für das Jahr 2022 vorgeschlagenen Revisionsthe- men. Der Hochschulrat begrüßte diese und stellte fest, dass die Revisionsprüfungen eine wichtige Hil- festellung für die Hochschule für die notwendigen Optimierungsarbeiten seien. Weitere Berichte/Informationen zu folgenden Themen: • Situation der Hochschule vor dem Hintergrund der Corona-bedingten Einschränkungen/Ver- änderungen in Lehre, Forschung und Verwaltung • Russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine – Auswirkungen und Maßnahmen an der DSHS Köln • Finanzielle Situation der Studierenden der DSHS Köln Bildung eines Auswahlgremiums gem. § 21 Abs. 4 HG NRW Stand des Verfahrens zur Auswahl der Mitglieder des neuen Hochschulrates der DSHS Köln Mit Blick auf die zu Ende gehende Amtszeit des Hochschulrates der DSHS Köln zum 28.11.2022 wurde in 2021 ein Auswahlgremium gebildet, dem zwei Vertreter*innen des Senats, zwei Vertreter*innen des bisherigen Hochschulrates und eine Vertreterin des Ministeriums angehörten. Dem Hochschulrat wurde in seinen Sitzungen am 10.03.2022, 21.06.2022 und 20.09.2022 über den jeweiligen Stand des Verfahrens zur Auswahl der Mitglieder des neuen Hochschulrates berichtet. Konstituierende Sitzung des neuen Hochschulrates und Wahl der/des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des neuen Hochschulrates der DSHS Köln für die Amtszeit vom 29.11.2022 bis 28.11.2027 Am 06.12.2022 konstituierte sich der neue Hochschulrat der DSHS Köln, dessen Amtsperiode nun bis zum 28.11.2027 läuft. Neben Prof. Dr. Wilhelm Bloch, Dr. Andrea Gotzmann, Prof.‘in Dr.‘ Elisabeth Pott und Prof. Dr. Mario Thevis, die bereits dem vorherigen Hochschulrat angehörten, überreichte die Ver- treterin des Ministeriums den neuen Hochschulratsmitgliedern Torsten Burmester, Prof. Dr. Detlef Kuhlmann, Karin Orgeldinger sowie Prof.‘in Dr.‘ Bettina Rulofs die Bestellungsurkunden. Der Hoch- schulrat wählte Frau Dr. Gotzmann zur Vorsitzenden des Hochschulrates und Herrn Prof. Dr. Bloch zu deren Stellvertreter. Zudem beschloss er, keine Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit festzule- gen. Der Rektor gab einen Einblick in die Hochschule, indem er die Entwicklungslinien der DSHS Köln sowie die zentralen Herausforderungen für die Zukunft skizzierte. Austausch Informations- und Beratungspflicht des Hochschulrates gemäß § 21 Abs. 5a HG NRW § 21 Abs. 5a HG NRW legt fest, dass der Hochschulrat den Vertreterinnen und Vertretern des Senats, des Allgemeinen Studierendenausschusses, des Personalrats, des Personalrats gem. § 105 des Landes- Tätigkeitsbericht des Hochschulrates der DSHS Köln für das Jahr 2022 5 personalvertretungsgesetzes, der Gleichstellungsbeauftragten, der Vertrauenspersonen der schwer- behinderten Menschen sowie der oder dem Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chro- nischer Erkrankung mindestens einmal pro Semester Gelegenheit zur Information und Beratung gibt. Das vom Hochschulrat an die o.g. Personen(gruppen) gemachte Angebot zu einem Informationsaus- tausch wurde in 2022 von den Vertreter*innen des AStA am 20.09.2022 wahrgenommen. Treffen der Hochschulratsvorsitzenden der Universitäten NRW Der Hochschulratsvorsitzende nahm am 03.03.2022 (online) und 02.06.2022 (in Präsenz an der Uni- versität Bielefeld) an der Konferenz der Hochschulratsvorsitzenden der Universitäten NRW (KVHU) teil und berichtete in den Hochschulratssitzungen am 10.03.2022 und 21.06.2022 über die diesbezüglichen Beratungen. Kommunikation Der regelmäßige Austausch mit den Gremien und Funktionsträgern der Hochschule ist für den Hoch- schulrat der DSHS Köln unverzichtbarer Bestandteil seiner Arbeit. Der Hochschulratsvorsitzende war auch 2022 regelmäßig Gast in den Sitzungen des Senats und umge- kehrt nahm der Senatsvorsitzende an den Sitzungen des Hochschulrates teil. Die Protokolle von Senat und Hochschulrat wurden verabredungsgemäß ausgetauscht. Zu konkreten Anlässen tauschten sich die Vorsitzenden beider Gremien aus. Der Hochschulratsvorsitzende führte ferner in regelmäßigen Ab- ständen Gespräche mit den Mitgliedern des Rektorates und der Gleichstellungsbeauftragten, um sich über die Entwicklungen an der Hochschule zu informieren. Auch traf er sich regelmäßig mit dem Rektor und der Kanzlerin, um wichtige Themen gemeinsam zu besprechen. Köln, den 09.02.2022 Für den Hochschulrat Die Vorsitzende Dr. Andrea Gotzmann

  • Fristen_Masterarbeit_Vorbereitungsdienst.pdf
    Stand: 07/2022 Planen Sie die Masterarbeit mit Blick auf den Start ins Referendariat frühzeitig. Nachfolgend einige Fristen die zu berücksichtigen sind: Antragsbearbeitung 1 - 2 Wochen Max. Bearbeitungszeit der Masterarbeit 15 Wochen Korrekturzeit der Masterarbeit ca. 6 - 8 Wochen Dauer der Bearbeitung und Weiterleitung der Abschlussdokumente an ZfL/ZLB Voraussetzung: alle Noten und Lehrveranstaltungen des Unterrichtsfaches Sport und ggfls. der Bildungswissenschaften sind verbucht bis 4 Wochen Dauer der Zeugniserstellung durch ZfL/ZLB Beachten Sie hier die Fristen der Uni zu Köln und der Universität Siegen. mind. 4 Wochen Unter Berücksichtigung dieser Fristen wird die Antragstellung für die Zulassung zur Masterarbeit an nachfolgenden Beispielen wie folgt empfohlen: Start Vorbereitungsdienst - Mai Antragstellung bis Mitte Juli des Vorjahres Regelmäßiger Einstellungstermin ist nach derzeitiger Rechtslage jeweils der 01. Mai eines Jahres. Seit 2007 hat Nordrhein-Westfalen auch zu einem zweiten jährlichen Termin im Herbst eingestellt. Über die Einrichtung dieses Zusatztermins wird jährlich neu entschieden. Zusätzlicher Einstellungstermin ist der 01. November eines Jahres. Start Vorbereitungsdienst - November Antragstellung bis Mitte Januar Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Termine des Vorbereitungsdienstes von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Die vorgenannten Termine und Fristen sind ohne Gewähr.

  • Informationen_zum_Vorbereitungsdienst_als_NRW_AbsolventIn_in_anderen_Bundeslaendern_2023.pdf
    Informationen zum Vorbereitungsdienst als NRW Absolvent*in in anderen Bundesländern „Die Länder verpflichten sich, allen – Bewerberinnen und Bewerbern, die ein Lehramtsstudium gemäß den Vorgaben der Kultusministerkonferenz absolviert haben, unabhängig vom Land, in dem der Abschluss erworben wurde, über die formale Anerkennung von Abschlüssen hinaus auch gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen. – Absolventinnen und Absolventen eines Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt, das den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entspricht, in allen Ländern gleichermaßen den Berufszugang für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen.“ (Regelungen und Verfahren zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften, KMK, 2013, online unter https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2013/2013_03_07- Lehrermobilitaet.pdf, 13.01.2022) Bundesland Anerkennung ? Erklärungen Bayern Anerkennung notwendig Außerbayerische Bewerber gehen bei der Anmeldung zunächst wie Absolventen der Ersten Staatsprüfung in Bayern vor, wählen im Formularserver jedoch bei Akademische Vorbildung „Vorbildung, die in einem anderen Bundesland zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst berechtigt“: Außerdem benötigen Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Studienabschluss an einer Universität bzw. Kunsthochschule außerhalb Bayerns erworben haben, für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst den Bescheid über die Anerkennung ihres Abschlusses. Ein entsprechender Antrag ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten. (https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/gymna sium/referendariat.html) Baden- Württemberg Keine Anerkennung notwendig Grundsätzlich gilt, dass Bewerber*innen aus anderen Bundesländern – sofern alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind – gleich behandelt werden wie Bewerber*innen aus Baden-Württemberg. (https://lehrer-online-bw.de/vdonline) Berlin Keine Anerkennung notwendig Lehramtsbezogenen Masterabschlüsse und Erste Staatsprüfungen für ein Lehramt, die in anderen Bundesländern erworben wurden, sind anerkannt. Sie eröffnen den Zugang zum Vorbereitungsdienst, wenn sie im jeweiligen Bundesland zum Zugang zum Vorbereitungsdienst berechtigen und wenn die Fächer und das jeweilige Lehramt in Berlin ausgebildet werden. Die entsprechende Prüfung wird hier nach Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen vorgenommen. (https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/lehrerausbil dung/vorbereitungsdienst/) https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2013/2013_03_07-Lehrermobilitaet.pdf https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2013/2013_03_07-Lehrermobilitaet.pdf https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/gymnasium/referendariat.html https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/gymnasium/referendariat.html https://lehrer-online-bw.de/vdonline https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/lehrerausbildung/vorbereitungsdienst/ https://www.berlin.de/sen/bildung/fachkraefte/lehrerausbildung/vorbereitungsdienst/ Brandenburg Keine Anerkennung notwendig Auch wenn Sie Ihr Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland absolviert haben, können Sie sich in Brandenburg für den Vorbereitungsdienst bewerben. Trotz Unterschieden bei den Lehrämtern einzelner Bundesländer wird eine Zuordnung zu einem Lehramt des Landes Brandenburg und zu den entsprechenden Schulfächern fast immer möglich sein. Es gibt nur eine sehr kleine Anzahl an Schulfächern, die in Brandenburg nicht ausgebildet werden. (https://mbjs.brandenburg.de/bildung/lehrerin-lehrer-in- brandenburg/lehrkraefte-grundstaendige- ausbildung/vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst- ueberblick.html) Bremen Keine Anerkennung notwendig Voraussetzung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen ist grundsätzlich der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Lehramtsstudiums. Wird Ihr Abschluss im Rahmen eines Masterstudiums durchgeführt, so ist das Bestehen dieser Prüfung Voraussetzung für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an öffentlichen Schulen. (https://www.lis.bremen.de/ausbildung/bewerbungen-zum- referendariat-597176) Hamburg Keine Anerkennung notwendig Eine Bewerbung ist jeder Zeit zu jedem in Hamburg möglichen Einstellungstermin für den Vorbereitungsdienst möglich! In Ihrem eigenen Interesse wird um eine frühzeitige Bewerbung gebeten, auch wenn der Master noch nicht abgeschlossen und/oder die entsprechenden Abschlussdokumente noch nicht vorliegen sollten. (https://www.hamburg.de/bsb/vorbereitungsdienst/) Hessen Keine Anerkennung notwendig Ein gesondertes Anerkennungsverfahren für die Gleichstellung außerhessischer Lehramtsabschlüsse als Voraussetzung für eine Zulassung zum pädagogischen Vorbereitungsdienst besteht in Hessen nicht. Sofern Sie einen Lehramtsabschluss (Erste Staatsprüfung, Bachelor oder Master) in einem anderen Bundesland erworben haben und nun den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen absolvieren möchten, wird im Rahmen Ihrer Bewerbung für den pädagogischen Vorbereitungsdienst geprüft, ob der von Ihnen abgelegte Lehramtsbeschluss in Hessen einer Ersten Staatsprüfung gleichgestellt werden kann (https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von- lehrkraeften/paedagogischer-vorbereitungsdienst) Mecklenburg- Vorpommern Keine Anerkennung notwendig Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer sich nach Bestehen einer für das jeweilige Lehramt in Betracht kommenden Ersten Staatsprüfung oder einer gleichgestellten Lehramtsprüfung (z.B. Master of Education) beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der Bewerbungsfrist mit allen erforderlichen Unterlagen um die Zulassung https://mbjs.brandenburg.de/bildung/lehrerin-lehrer-in-brandenburg/lehrkraefte-grundstaendige-ausbildung/vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst-ueberblick.html https://mbjs.brandenburg.de/bildung/lehrerin-lehrer-in-brandenburg/lehrkraefte-grundstaendige-ausbildung/vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst-ueberblick.html https://mbjs.brandenburg.de/bildung/lehrerin-lehrer-in-brandenburg/lehrkraefte-grundstaendige-ausbildung/vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst-ueberblick.html https://mbjs.brandenburg.de/bildung/lehrerin-lehrer-in-brandenburg/lehrkraefte-grundstaendige-ausbildung/vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst-ueberblick.html https://www.lis.bremen.de/ausbildung/bewerbungen-zum-referendariat-597176 https://www.lis.bremen.de/ausbildung/bewerbungen-zum-referendariat-597176 https://www.hamburg.de/bsb/vorbereitungsdienst/ https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/paedagogischer-vorbereitungsdienst https://lehrkraefteakademie.hessen.de/ausbildung-von-lehrkraeften/paedagogischer-vorbereitungsdienst bewirbt. (https://www.lehrer-in- mv.de/referendariat) Niedersachsen Keine Anerkennung notwendig Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst ist der Abschluss Master of Education, die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt in Niedersachsen oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung. Die Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt im Einzelfall im Rahmen des Auswahl- und Zulassungsverfahrens nach einer ordnungsgemäßen Bewerbung um Einstellung in den Vorbereitungsdienst, sie muss nicht gesondert vorher beantragt werden. (https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkra fte_und_nichtlehrendes_personal/wege_in_den_schuldienst /einstellung_in_den_vorbereitungsdienst/vorbereitungsdien st_fur_lehramter_an_allgemein_bildenden_schulen/vorberei tungsdienst-fuer-lehraemter-an-allgemein-bildenden- schulen-167438.html) Rheinland- Pfalz Keine Anerkennung notwendig Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern werden grundsätzlich denjenigen mit lehramtsbezogenem Bachelor- und Masterabschluss aus Rheinland-Pfalz gleichgestellt. (https://secure2.bildung-rp.de/VD/Bewerberinfo_2.pdf) Saarland Keine Anerkennung notwendig In den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) kann übernommen werden, wer die Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) nach der im Saarland geltenden Verordnung über die Ausbildung und die Erste Staatsprüfung (Lehramtsprüfungsordnung I –LPO I) bestanden hat oder außerhalb des Saarlandes eine Staatsprüfung bzw. Masterprüfung (Master of Education) abgelegt hat, die entweder allgemein oder - nach Vorlage des Zeugnisses - im Einzelfall durch das Prüfungsamt für die Lehrämter an Schulen beim Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes als Erste Staatsprüfung im Sinne der saarländischen LPO I anerkannt ist. (https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/bildungsserver/l ehrkraefte/ausbildunglehrkraefte/vorbereitungsdienst/vorb ereitungsdienst.html) Sachsen Keine Anerkennung notwendig Der Zugang zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen setzt - das Bestehen der Ersten Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt an Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I oder - das erfolgreiche Absolvieren eines akkreditierten Bachelorstudienganges an einer Universität, Kunst- oder Musikhochschule mit mindestens 6 Semestern Regelstudienzeit und eines akkreditierten Masterstudienganges an einer Universität, Kunst- oder Musikhochschule mit mindestens 4 Semestern https://www.lehrer-in-mv.de/referendariat https://www.lehrer-in-mv.de/referendariat https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkrafte_und_nichtlehrendes_personal/wege_in_den_schuldienst/einstellung_in_den_vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst_fur_lehramter_an_allgemein_bildenden_schulen/vorbereitungsdienst-fuer-lehraemter-an-allgemein-bildenden-schulen-167438.html https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkrafte_und_nichtlehrendes_personal/wege_in_den_schuldienst/einstellung_in_den_vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst_fur_lehramter_an_allgemein_bildenden_schulen/vorbereitungsdienst-fuer-lehraemter-an-allgemein-bildenden-schulen-167438.html https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkrafte_und_nichtlehrendes_personal/wege_in_den_schuldienst/einstellung_in_den_vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst_fur_lehramter_an_allgemein_bildenden_schulen/vorbereitungsdienst-fuer-lehraemter-an-allgemein-bildenden-schulen-167438.html https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkrafte_und_nichtlehrendes_personal/wege_in_den_schuldienst/einstellung_in_den_vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst_fur_lehramter_an_allgemein_bildenden_schulen/vorbereitungsdienst-fuer-lehraemter-an-allgemein-bildenden-schulen-167438.html https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkrafte_und_nichtlehrendes_personal/wege_in_den_schuldienst/einstellung_in_den_vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst_fur_lehramter_an_allgemein_bildenden_schulen/vorbereitungsdienst-fuer-lehraemter-an-allgemein-bildenden-schulen-167438.html https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkrafte_und_nichtlehrendes_personal/wege_in_den_schuldienst/einstellung_in_den_vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst_fur_lehramter_an_allgemein_bildenden_schulen/vorbereitungsdienst-fuer-lehraemter-an-allgemein-bildenden-schulen-167438.html https://secure2.bildung-rp.de/VD/Bewerberinfo_2.pdf https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/bildungsserver/lehrkraefte/ausbildunglehrkraefte/vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst.html https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/bildungsserver/lehrkraefte/ausbildunglehrkraefte/vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst.html https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/bildungsserver/lehrkraefte/ausbildunglehrkraefte/vorbereitungsdienst/vorbereitungsdienst.html Regelstudienzeit mit dem Abschluss „Master of Education“ für das jeweilige Lehramt, sofern der Mindestumfang der insgesamt im Studium zu erbringenden fachwissenschaftlichen, bildungswissenschaftlichen und schulpraktischen Leistungen 300 Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer System beträgt. (https://www.lehrerbildung.sachsen.de/14764.htm) Sachsen- Anhalt Keine Anerkennung notwendig In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer: 1. die Erste Staatsprüfung oder einen Abschluss „Master of Education“ für das jeweilige Lehramt in Sachsen-Anhalt oder eine als gleichwertig anerkannte Prüfung mit einer zulässigen Fächerverbindung bestanden hat und 2. über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügt, die im Fall der Herkunft aus einem anderen als dem deutschsprachigen Raum nachzuweisen und durch ein Zertifikat zu belegen sind, das dem Niveau C 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht. Über die Gleichwertigkeit der Prüfung nach Satz 1 Nr. 1 entscheidet das für Lehrerausbildung zuständige Ministerium oder eine von ihm beauftragte Schulbehörde. Ein in einem anderen Land bestandener lehramtsbezogener Hochschulabschluss berechtigt in Sachsen-Anhalt zum Zugang zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt, sofern 1. er in diesem Land den unmittelbaren Zugang zum Vorbereitungsdienst ermöglicht, 2. eine Ausbildung nachgewiesen wird, die nach Inhalt und Umfang den Vorgaben der Kultusministerkonferenz für das jeweilige Lehramt entspricht und 3. die Ausbildung in den Fächern und Lehrämtern im Vorbereitungsdienst in Sachsen-Anhalt vorgesehen ist. (https://landesschulamt.sachsen- anhalt.de/personalgewinnung/vorbereitungsdienst) Schleswig- Holstein Keine Anerkennung notwendig NRW Absolvent*innen eines Lehramtsmasters sind den schleswig-holsteinischen Absolvent*innen bei der Bewerbung gleichgestellt, die "Gleichwertigkeit" wird im Rahmen der Bewerbung überprüft. (https://www.schleswig- holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung- hochschulen/lehrkraeftesh/Ausbildung/_documents/vor bereitungsdienst.html?nn=68f14ecc-6f02-43d4-91e5- c14b5254d18d) Thüringen Anerkennung notwendig Bitte beachten Sie die folgenden Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit oder zur Gleichstellung von Abschlüssen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst in Thüringen: Bewerber, die in Thüringen die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine lehramtsbezogene Bachelor- und Master- Prüfung oder einen Abschluss als Diplom-Handelslehrer des Studiengangs Wirtschaftspädagogik II abgelegt haben, können sich ohne vorherige Anerkennung ihres Abschlusses für den Vorbereitungsdienst bewerben. Alle anderen Bewerber müssen beim Thüringer Ministerium https://www.lehrerbildung.sachsen.de/14764.htm https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/personalgewinnung/vorbereitungsdienst https://landesschulamt.sachsen-anhalt.de/personalgewinnung/vorbereitungsdienst https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/lehrkraeftesh/Ausbildung/_documents/vorbereitungsdienst.html?nn=68f14ecc-6f02-43d4-91e5-c14b5254d18d https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/lehrkraeftesh/Ausbildung/_documents/vorbereitungsdienst.html?nn=68f14ecc-6f02-43d4-91e5-c14b5254d18d https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/lehrkraeftesh/Ausbildung/_documents/vorbereitungsdienst.html?nn=68f14ecc-6f02-43d4-91e5-c14b5254d18d https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/lehrkraeftesh/Ausbildung/_documents/vorbereitungsdienst.html?nn=68f14ecc-6f02-43d4-91e5-c14b5254d18d https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/bildung-hochschulen/lehrkraeftesh/Ausbildung/_documents/vorbereitungsdienst.html?nn=68f14ecc-6f02-43d4-91e5-c14b5254d18d für Bildung, Jugend und Sport einen Antrag auf Anerkennung ihres Abschlusses stellen. Der Anerkennungsbescheid ist eine Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst. In dem Anerkennungsbescheid werden die Ausbildungsfächer bestimmt, in denen der Bewerber den Vorbereitungsdienst für das jeweilige Lehramt in Thüringen ableisten kann. Gemäß des Thüringer Gesetzes zur Regelung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter (ThürLZuG) wird die für das Zulassungsverfahren maßgebliche Note festgelegt. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag. Das zuständige Ministerium bestimmt die dem Antrag beizufügenden Unterlagen. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter: (https://bildung.thueringen.de/lehrkraefte/lehrerbildung/v orbereitungsdienst) https://bildung.thueringen.de/lehrkraefte/lehrerbildung/vorbereitungsdienst https://bildung.thueringen.de/lehrkraefte/lehrerbildung/vorbereitungsdienst

  • Layoutvorgabe-Muster-P-APP.pdf
    1.4 Prüfungsamt Abgabe der Abschlussarbeit über die P‐App: Die Abgabe der Abschlussarbeit erfolgt über den Upload in das P‐APP Portal (Link). Beachten Sie bitte, dass keine zusätzliche Abgabe in ausgedruckter Form erforderlich ist. Äußere Form der Abschlussarbeit: Verbindliche Vorgaben: ! Die Verwendung von Wort‐ und Bildmarken (Logo) ist untersagt! ! Das beigefügte Muster für Deckblatt usw. ist eine verbindliche Vorgabe. ! Das beigefügte Muster der Eidesstattlichen Versicherung ist eine verbindliche Vorgabe. ! Das genehmigte Thema der Arbeit muss 1:1 auf dem Titelblatt der Abschlussarbeit übernommen werden! Keinerlei Änderung erlaubt! Für die Bachelor‐ und Master‐ Studiengänge (außer Lehramt) muss Bachelor: eine Zusammenfassung in englischer Sprache, bzw. bei einer in Englisch verfassten Arbeit in deutscher Sprache eingefügt werden. Master: jeweils eine Zusammenfassung in englischer und in deutscher Sprache der Arbeit eingefügt werden. Empfohlen wird: die Typengröße 10 – 12 pt je nach Schriftart 1½ zeiliger Abstand linker Rand ca. 4 – 5 cm Sperrvermerk: Ihre Abschlussarbeit wird nach positiver Begutachtung der Bibliothek der Sporthochschule übermittelt und kann dort analog ausgestellt, ausgeliehen und analog/ digital eingesehen werden. Sofern Sie nicht möchten, dass Ihre Arbeit der Bibliothek zur Verfügung gestellt wird, versehen Sie Ihre Abschlussarbeit bitte mit einem Sperrvermerk. Dies können Sie in der P‐APP vor der Abgabe auswählen. Bitte fügen Sie den ausgefüllten Sperrvermerk (siehe weitere Informationen) in Ihrer Abschlussarbeit vor dem Deckblatt ein! Weitere Informationen zur Abschlussarbeit unter https://www.dshs‐koeln.de/abschlussarbeit/ Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Datum: 02.09.2024 Deckblatt Bachelorarbeit oder Masterarbeit oder Nur für Lehramtsstudiengänge Bachelorarbeit im Unterrichtsfach Sport oder Masterarbeit im Unterrichtsfach Sport oder Bachelorarbeit in Bildungswissenschaften oder Masterarbeit in Bildungswissenschaften Von Maxi Mustermann Titel der Arbeit (nur genehmigtes Thema, keinerlei Änderung erlaubt!) Deutsche Sporthochschule Köln Köln 20 (Jahr der Abgabe) Seite 1: Betreuer*in: Titel, Name und Institut (Zweitgutachter*innen dürfen nicht aufgeführt werden!) Seite 2: Eidesstattliche Versicherung a) für Abschlussarbeiten in deutscher Sprache Eidesstattliche Versicherung Hiermit versichere ich an Eides statt, dass ich diese Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Die Stellen meiner Arbeit, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken und Quellen entnommen sind, habe ich unter Angabe der Quelle kenntlich gemacht. Dasselbe gilt sinngemäß für Tabellen, Karten und Abbildungen. Diese Arbeit habe ich in gleicher oder ähnlicher Form oder auszugsweise nicht im Rahmen einer anderen Prüfung eingereicht. Eigenhändige Unterschrift bzw. digitale Unterschrift b) für Abschlussarbeiten in englischer Sprache/ for theses in English language The candidate is obliged to integrate the following written affirmation in lieu of an oath on a separate sheet of paper at the end of the Thesis, which has to be signed personally/digitally by the respective student. Affirmation in lieu of an oath Herewith I affirm in lieu of an oath that I have authored this Thesis independently and did not use any other sources and tools than indicated. All citations, either direct quotations or passages which were reproduced verbatim or nearby‐verbatim from publications, are indicated and the respective references are named. The same is true for tables and figures. I did not submit this piece of work in the same or similar way or in extracts in another assignment. Sign personally/digitally Seite 3: Zusammenfassung Für die Bachelor‐ und Master‐ Studiengänge (außer Lehramt) Bachelor: eine Zusammenfassung in englischer Sprache, bzw. bei einer in Englisch verfassten Arbeit in deutscher Sprache. Master: jeweils eine Zusammenfassung in englischer und in deutscher Sprache. Seite 4: Inhaltsverzeichnis Seite nach dem Inhaltsverzeichnis: Beginn der Arbeit Anschließend: Literaturverzeichnis/ Anhänge

  • Zulassungs-_und_Rahmenbedingungen_BA_LA_01.10.2021.pdf
    Bachelorarbeit im Lehramt Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit für das Unterrichtsfach Sport und Bildungswissenschaften ist im Prüfungsamt der DSHS einzureichen. Studierende mit weiterem Fach an der: Uni zu Köln Uni Siegen Wann kann ein Antrag gestellt werden? verbindliche Anmeldefristen für die Bachelorarbeit: bis 15. Dezember für Master Bewerbungen zum SoSe bis 15. Juni für Master Bewerbungen zum WiSe Das Modul "Eignungs‐ und Orientierungspraktikum" muss bis Ende der Bewerbungsfrist (15.01. bzw. 15.07.) abgeschlossen sein. i.d.R. im letzten Studienjahr (5./6. FS) Sprachkenntnisse und ggfls. Auslandsaufenthalt wurden im ZFL der Universität zu Köln nachgewiesen Erste Hilfe Nachweis und Rettungsschwimmabzeichen in Silber müssen vorliegen zusätzlich für BiWi: mind. zwei abgeschlossene Basismodule mindestens 120 LP im Gesamtstudium müssen erreicht sein Orientierungs‐ und Berufsfeldpraktikum Sprachkenntnisse, soweit erforderlich, wurden im ZLB der Universität Siegen nachgewiesen Erste Hilfe Nachweis und Rettungsschwimmabzeichen in Silber müssen vorliegen zusätzlich für BiWi: mind. zwei abgeschlossene Basismodule Umfang der Bachelorarbeit 30 – 50 Seiten 30 Seiten Bearbeitungszeit 12 Wochen 8 Wochen Zu erwerbende Leistungspunkte 12 LP 8 LP / 9 LP (für Studienanfänger*innen ab WS 2021/22) Stand: 01.10.2021 

  • Wasserball-Spielerin Finja Denker in Aktion kurz vor dem Wurf.
    23.06.2025
    Zwischen Trainingshalle und Hörsaal
    Finja Denker ist für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games nominiert. Die 20-jährige Wasserballspielerin ist eines der vielversprechenden Gesichter des deutschen Spitzensports. Sie ist auch ein Beispiel dafür, dass die Kombination aus Studium und Spitzensport ein super Match ist. Die Sportstudentin der Deutschen Sporthochschule Köln spricht im Interview über ihre sportlichen Ziele, das Leben zwischen Hörsaal und Schwimmhalle – und die Vorfreude auf das Heimspiel in NRW. Was bedeutet dir deine Nominierung für die Rhine-Ruhr 2025 FISU World University Games? Ich freue mich sehr über die Nominierung, da es eine einmalige Chance ist, an so einem großen Event teilzunehmen und ich schon immer davon geträumt habe. Was sind deine Erwartungen an die FISU Games – sportlich und persönlich? Ich hoffe, dass mein Team bestmöglich abschneidet und ich Spielerfahrung gegen internationale Mannschaften sammeln kann. Schön finde ich auch, neue Athlet*innen aus unterschiedlichen Ländern kennenzulernen, um so vielleicht auch neue Freundschaften zu knüpfen. Wie bereitest du dich auf die FISU Games vor? Unser Trainer hat mehrere Lehrgänge angekündigt, die uns auf die FISU Games vorbereiten sollen. Seit wann bist du als Spitzensportlerin aktiv und wie bist du dazu gekommen? Wasserball spiele ich nun bereits seit ich sieben Jahre alt bin, also seit 13 Jahren. Mit circa elf Jahren bin ich dann das erste Mal in einen Kader berufen worden. Meine ältere Schwester hat schon vor mir Wasserball gespielt und war für mich dann ein Vorbild. Was bedeutet dir der Spitzensport? Durch den Spitzensport hat sich meine Persönlichkeit stark geformt und auch entwickelt. Durch meine Zeit im Spitzensport habe ich wertvolle Eigenschaften wie Disziplin, Ehrgeiz und die Fähigkeit, auch in herausfordernden Situationen nicht aufzugeben, verinnerlicht. Dafür bin ich sehr dankbar. Was ist dein Karriereziel im Sport und an der Uni/später im Beruf? Ein bestimmtes Karriereziel im Sport habe ich nicht. Ich möchte mich individuell stetig verbessern und immer Spaß am Sport behalten. Gerne würde ich auch mal im Ausland Erfahrungen sammeln. An der Uni bin ich gerade dabei meinen Bachelor im Studienfach Sport und Leistung zu absolvieren. Im Anschluss möchte ich einen Masterstudiengang abschließen, gerne im Bereich Training und Coaching im Spitzensport. Ich hoffe, dass ich meine jetzige Leidenschaft für den Sport später auch im Beruf ausleben kann. Das Interview führte adh-Öffentlichkeitsreferentin Julia Frasch. In der Nominierungsliste des adh sind alle deutschen Studierenden aufgelistet, die an den Rhine-Ruhr Games teilnehmen. Von der Spoho mit dabei sind neben Finja Denker: Leah Lawall (Taekwondo), Melanie Paul (Beachvolleyball), Emilio Gonzalez, Annkathrin Hoven, Mirja Lukas (alle Leichtathletik), Finn Bischof, Anastasia Simonov (beide Tennis), Franka Lipinski (Wasserball).

  • StarS-Kader-Finale 2025
    24.06.2025
    „Auf die Plätze – fertig – PITCH!“
    Am 4. Juli 2025 lädt der hochschuleigene Inkubator „StarS-Kader“ der Deutschen Sporthochschule Köln zum öffentlichen Pitch-Event „Auf die Plätze – fertig – Pitch!“ ein. Ab 16 Uhr präsentieren sieben Start-Up-Teams ihre innovativen Geschäftsideen vor Publikum und einer hochkarätig besetzten Jury. Das Event bringt junge Gründer*innen mit Expert*innen aus Sport, Wirtschaft und Politik zusammen und bietet neben Unterhaltung auch spannende Zukunftsideen. Die Veranstaltung darf sich bei ihrer fünften Auflage über besonders prominenten Besuch freuen: Jonas Hector, langjähriger deutscher Fußballnationalspieler und 1. FC Köln-Legende, Host eines bekannten Podcasts („Schlag & Fertig“) und seit Herbst 2023 Geschäftsführer der Kölner Produktionsfirma Fluchtlicht-Film GmbH, wird Teil der Jury sein. Weitere Expert*innen aus der Sportbranche und der Kölner Gründungsszene vervollständigen das vielfältige Jury-Panel. Die diesjährige Schirmherrschaft übernimmt Torsten Burmester, der als ehemaliger DOSB-Vorstand und als Kandidat der nächsten Oberbürgermeisterwahl in Köln Erfahrungen aus Sport und Politik mitbringt. Folgende sieben Teams präsentieren ihre Start-Up-Ideen: Act4Democracy – Mit passgenauen Bewegungskonzepten für Workshops und Performances die Bewegung und den Körper zurück in Bildungs- und Kommunikationsprozesse bringen. (Marco Grawunder mit Team) TecKnowLogic – Eine Schwimmorientierungshilfe für Menschen mit Sehbehinderung. Durch akustisches und haptisches Feedback wird die Teilnahme am Schwimmsport erleichtert. (Fabian Hoffmann, Dave Fohrn, Mel Fohrn, Hans-Peter Haupt) Holies – Fußballstutzen mit Löchern für eine bessere Luftzirkulation, mehr Stabilität und Muskelunterstützung. (bereits EU-weites Patent) (Mohammed Abbas und Ralph Salzmann) AthletiConnect – eine All-in-One Plattform für Sport, Gesundheit, Jobs und Austausch. (Theresa Ladwig) SelfFloorence – eine App, die in Pflege- und Altenheimen Anwendung findet, den Patient*innen mehr Teilhabe und Selbstbestimmung ermöglicht und über einen mit Bildschirm ausgestatteten Rollator benutzt werden kann. (Rebekka Milewski) Smooth Road Detector – Gerät zur Erkennung von Straßenunebenheiten für Radfahrer*innen (Moe Schacht und Christopher Adels) Wellplayd – Software-Lösung für kleine gemeinnützige Organisationen, um den Anschluss an Innovation und Digitalisierung zu wahren. (Janina Jaspers) Der Wettbewerb ist in drei Runden eingeteilt, vom knackigen 90-Sekunden-Video über einen vierminütigen Live-Pitch auf der Bühne bis zur alles entscheidenden Challenge: Die Jury konfrontiert die verbliebenen drei Teams mit möglichen Gründen für ein Scheitern ihrer Idee. Mit überzeugenden Argumenten müssen die Teams in kurzer Zeit kontern. Neben den Pitches gibt es für alle Teilnehmer*innen die Möglichkeit zum Netzwerken und Austausch, zum Beispiel beim Start-Up-Markt mit Gründungsteams der Gateway-Verbundhochschulen aus Köln. Dort trifft man auf erfolgreiche Start-ups aus den Bereichen Sport, Bewegung und Gesundheit. Mit dabei ist auch das Start-up W1NNAS, das sich 2023 den Sieg beim StarS-Finale sichern konnte. Zudem findet das Gateway EM*power-Netzwerktreffen speziell für weibliche Gründerinnen statt. Die Kanzlei CBH Rechtsanwälte sponsert das Event, steuert die Preisgelder bei und stellt dem siegenden Team eine Unterstützung in Höhe von 2.000 € in Aussicht. Wann: Freitag, 4. Juli 2025, 16 Uhr Wo: Deutsche Sporthochschule Köln, Am Sportpark Müngersdorf 6, Hörsaal 1 & Foyer Pressevertreter*innen sind herzlich eingeladen an der Veranstaltung teilzunehmen. Wenn Sie teilnehmen möchten, schreiben Sie uns gerne eine formlose E-Mail an presse@dshs-koeln.de .

  • 24.06.2025
    Wirksamkeit von KI-gestützter ganzheitlicher Gesundheitsbegleitung durch das digitale Gesundheitsförderungs- und Präventionsangebot von PREVERY
    Ab kommendem September wird eine Studie zur Wirksamkeit von KI-gestützter ganzheitlicher Gesundheitsbegleitung durch das digitale Gesundheitsförderungs- und Präventionsangebot von PREVERY am Institut für Kreislaufforschung und Sportmedizin, Abt. 2, durchgeführt. Sie interessieren sich für KI, Gesundheit und Prävention? Dann werden sie Teil unseres Forschungsprojektes: Kontakt: Sabrina Moersch 0221 49825390 s.moersch@dshs-koeln.de

  • 24.06.2025
    Nach dem Relaunch der Marke Kitzbühel vor einem Jahr
    Ein Jahr nach dem umfassenden Rebranding zieht Kitzbühel Tourismus eine erste Bilanz: Der neue Markenauftritt, der am 20. Juni 2024 vorgestellt wurde, zeigt demnach Effekte – lokal wie international. Mit dem Relaunch wollte Kitzbühel mehr als nur ein neues Design präsentieren. Das Ziel war ein strategischer Neustart, der die Destinationsmarke für die Herausforderungen der Zukunft fit macht. Die begleitende Teaser- und Launch-Kampagne erreichte in Kombination mit der Medienberichterstattung zum Relaunch eine beachtliche Reichweite – und kam dabei ganz ohne bezahlte Werbung aus. Kitzbühel setzt auch international Zeichen, zum Beispiel mit Buswerbung in London und Berlin sowie Plakaten am Flughafen Frankfurt am Main. Die Kampagne wurde vom Institut für Kommunikations- und Medienforschung unter der Leitung von Dr. Christoph Bertling, Dr. Mark Ludwig und Dr. Carsten Möller begleitet, und zwar mittels Eye-Tracking, Erinnerungs-Tests und Tiefeninterviews. Es scheint, dass vor allem eine jüngere, urbane Zielgruppe auf diese Weise angesprochen werden kann. Mehr zum Marken-Relaunch (Kitzbüheler Anzeiger) und den Hintergründen (Online-Wirtschaftsportal Leadersnet).
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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2026
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