ihrem Kreis eine Person, die als Beauftrag- te/Beauftragter für die studentischen Hilfskräfte die Belange von wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfskräften nach § 46a HG wahrnimmt, die über kein für [...] Gremien und Einrichtungen der Hochschule eine Person und deren Stellvertretung, die die Vertretung der Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung nach § 62b HG wahrnehmen. (2) Die Amtszeit