nach Absatz 1 soll die oder der Rektoratsbeauftragte der Deutschen Sport- hochschule Köln für die Belange von Studierenden mit einer Behinderung und chronischen Er- krankung gehört werden. (3) Bei der Erbringung
nach Absatz 1, S. 1 soll die* der Rektoratsbeauftragte der Deutschen Sporthochschule Köln für die Belange von Studierenden mit einer Be- hinderung und chronischen Erkrankung gehört werden. (3) Macht eine*ein
Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens sowie in besonders vertraulichen Belangen und Konfliktfällen wenden können. Die Ombudspersonen nehmen die Anfragen unter Wahrung der Vert
nach Absatz 1 soll die oder der Rektoratsbeauftragte der Deutschen Sport- hochschule Köln für die Belange von Studierenden mit einer Behinderung und chronischen Erkran- kung gehört werden. (3) Bei der Erbringung
ang M.Sc. Sportphysiotherapie § 21 Nachteilsausgleich und Schutzbestimmungen (1) Die besonderen Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sind zur Wahrnehmung ihrer Chan [...] Ablegung von Modulabschlussprüfun- gen ist in diesen Fällen trotz Beurlaubung möglich. (3) Besondere Belange, die durch die Pflege- oder Versorgungsbedürftigkeit der Ehegattin oder des Ehegatten, der*des e
ordinator*in bzw. –leitung eine E-Mail-Adresse anzugeben, die zur Informationsübermittlung zu allen Belangen des Studiengangs verwendet werden darf. Die Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling
ordinator*in bzw. –leitung eine E-Mail-Adresse anzugeben, die zur Informationsübermittlung zu allen Belangen des Studiengangs verwendet werden darf. Die Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrolling
nach Absatz 1 soll die oder der Rektoratsbeauftragte der Deut- schen Sporthochschule Köln für die Belange von Studierenden mit einer Behinde- rung und chronischen Erkrankung gehört werden. (3) Bei der Erbringung
nach Absatz 1 soll die oder der Rektoratsbeauftragte der Deutschen Sport- hochschule Köln für die Belange von Studierenden mit einer Behinderung und chronischen Erkran- kung gehört werden. (3) Bei der Erbringung
nach Absatz 1, S. 1 soll die* der Rektoratsbeauftragte der Deutschen Sporthochschule Köln für die Belange von Studierenden mit einer Be- hinderung und chronischen Erkrankung gehört werden. (3) Macht eine*ein