Natur sind. Persönliche Gründe müssen dazu geeignet sein, das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig zu stören. Die beabsich- tigte Auflösung ist dem Promotionsausschuss schriftlich anzuzeigen [...] Konflikten, die aus Nichteinhaltung der genannten Verpflichtungen resultieren, werden zwischen den Parteien umgehend Gespräche geführt, um die Erfüllung der getroffe- nen Vereinbarungen wiederherzustellen [...] soll dabei insbesondere der Mentor/die Mentorin leisten. Gelingt keine Einigung, kann sich jede Partei an die Ombudsperson der DSHS wenden. 9. Kenntnisnahme der Promotionsordnung Die Unterzeichnenden