ang M.Sc. Sportphysiotherapie § 21 Nachteilsausgleich und Schutzbestimmungen (1) Die besonderen Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sind zur Wahrnehmung ihrer Chan [...] Ablegung von Modulabschlussprüfun- gen ist in diesen Fällen trotz Beurlaubung möglich. (3) Besondere Belange, die durch die Pflege- oder Versorgungsbedürftigkeit der Ehegattin oder des Ehegatten, der*des e