fördern; 5. fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Mitglieder wahrzuneh- men; dabei sind mit angemessenen Vorkehrungen die besonderen Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer [...] folgenden Aufgaben: […] 5. fachliche, wirtschaftliche und soziale Belange ihrer Mitglieder wahr- zunehmen; dabei sind die besonderen Belange der Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, mit [...] Mitarbeiter an Fachhochschulen § 46 Wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte § 46a Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte § 47 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung 6 / 311