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  • 17.07.2026
    Schulbesuch im Rahmen des digitalisierungsbezogenen Lehramtstudiums
    Im Rahmen des Seminars „Aktuelle schulbezogene Themen“ im Bachelor Lehramtsstudiengang Fach Sport (Gym/Ge, HRSG, BK B6) erhielten Studierende der Deutschen Sporthochschule Köln die Gelegenheit, innovative Unterrichtskonzepte direkt mit Schülerinnen und Schülern zu erproben. Höhepunkt des Digitalisierungsseminars war ein Schulbesuch am vergangenen Montag (13.07.2026), bei dem eine sechste Klasse der Gesamtschule Elsdorf, eine Q1 des Irmgardis Gymnasiums und deren Lehrkräfte die Sporthochschule besuchten, um digitale Anwendungen im Sportunterricht hautnah zu erleben. Während des gesamten Seminars setzten sich die angehenden Sportlehrkräfte kritisch mit den Potenzialen und Grenzen digitaler Technologien auseinander. Neben der technischen Umsetzung lag ein besonderes Augenmerk auf den didaktischen Möglichkeiten: Wie lässt sich das Lernen „mit“ digitalen Medien sinnvoll in den Unterricht integrieren? Welche Vor- und Nachteile bieten sie für Motivation, Bewegungslernen und Feedbackprozesse? Die Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt ComeSport (hier ComeNet3 – Virtuelle Realität und Avatar-basierte Interaktive Systeme) flossen ebenfalls in die Seminararbeit ein und bildeten eine fundierte Grundlage für die Entwicklung der Lehrinhalte. Die Studierenden gestalteten vielfältige, kreative und interaktive Unterrichtseinheiten, an denen moderne Technologien wie Motion Capture, Virtual Reality und tabletbasierte Anwendungen zum Einsatz kamen. „Ziel war es, digitale Medien sinnvoll und didaktisch fundiert in den Schulsport zu integrieren“ so Rachel Wittschier, die im Lehrteam mit Helena Miko und Prof.'in Dr. Claudia Steinberg das Seminar unterrichtete. Im Musischen Forum konnten Schüler*innen dank des installierten markerlosen Motion Capture-Systems zu Stuntwomen und Stuntmen werden. So hatte eine Studierendengruppe beispielsweise die Idee, Motion Capture und eine Avatar-basierte Darstellung zu nutzen, um aktionreiche Filmszenen so nachzustellen, dass Hilfestellungen für Sprünge und Überschlagbewegungen im digitalen Abbild nicht ehr sichtbar sind. In zwei Hallen wurde parallel mit VR Brillen gearbeitet. Während sich eine Gruppe mit dem Thema Parcours und Hindernissen im virtuellen und analogen Raum beschäftigte, erarbeitete eine andere Gruppe mit dem Virtual Reality Zeichenprogramm Tilt Brush Tanzsequenzen für eine Gruppenchoreographie. Eine weitere Gruppe nutze die App Bend, um den Schüler*innen die Wichtigkeit von Beweglichkeit und Dehnfähigkeit nahezulegen und ihnen eigene Stretchingroutinen für den Alltag mitzugeben. Nach der Anreise zum Sportpark Müngersdorf startete der Tag für die Schüler*innen mit einer Vorstellung der Studiengänge, die dankenswerter Weise von der Studienberatung übernommen wurde. Nach einer Campusführung waren dann die Lehramtsstudierenden mit Ihren neu entwickelten Kompetenzen gefragt. Das Seminar war nicht nur ein gelungenes Beispiel für forschungsgeleitete Lehre, sondern zeigte auch eindrucksvoll, wie digitale Medien den Sportunterricht bereichern und neue Erlebnisse ermöglichen. Nach den digitalgestützten Lerneinheiten und einem Mensabesuch kommen die Schulen gerne wieder und wer weiß: vielleicht sehen wir den einen oder die anderen Schüler*in als Erstsemesterstudierende/r bald wieder! Univ.-Prof.'in Dr. Claudia Steinberg (Studiengangsleitung Lehramt) Helena Miko (Wissenschaftliche Mitarbeiterin) Rachel Wittschier (Studiengangskoordinatorin Lehramt) Zum Projekt ComeSport Zum Projekt ComeNet 3

  • Vier Personen mit einem Scheck
    17.07.2026
    Manfred-Roth-Stiftung unterstützt Deutschlandstipendien
    Die Deutsche Sporthochschule Köln freut sich über die erneute Unterstützung der Manfred-Roth-Stiftung: Im Rahmen des Sommerfestes des Deutschlandstipendiums überreichte die Stiftung eine Spende in Höhe von 3.000 Euro. Die Mittel fließen in die Förderung von Studierenden im Deutschlandstipendium. Die Manfred-Roth-Stiftung engagiert sich bereits seit 2023 als Förderin des Deutschlandstipendiums an der Sporthochschule und trägt damit kontinuierlich dazu bei, talentierte und engagierte Studierende auf ihrem akademischen Weg zu unterstützen. Die Stiftung wurde nach dem Tod des NORMA-Gründers Manfred Roth ins Leben gerufen und setzt sich für gemeinnützige Projekte in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Soziales, Kultur und Tierschutz ein. Die Deutsche Sporthochschule Köln bedankt sich herzlich für die langjährige Verbundenheit und das Vertrauen der Manfred-Roth-Stiftung. Partnerschaften wie diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und eröffnen Studierenden wertvolle Chancen für ihre persönliche und akademische Entwicklung.

  • TO-Entwurf_81._Sitzung_HR_23.06.2026.pdf
    81. Sitzung des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule Köln am Dienstag, den 23.06.2026 um 17.30 Uhr an der DSHS Köln (Senatssaal) Entwurf der Tagesordnung der Sitzung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit gem. § 8 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Hochschulrates (Ge- schO H-Rat) 2. Feststellung der Tagesordnung gem. § 6 Abs. 3 der GeschO H-Rat 3. Genehmigung des Protokollentwurfs der 80. Sitzung des Hochschulrates am 17.03.2026 gem. § 10 Absatz 2 der GeschO H-Rat Beratungsziel: Genehmigung des Protokollentwurfs Beratungsunterlagen - Protokollentwurf der 80. Sitzung des Hochschulrates (per E-Mail am 08.05.2026 versandt) 4. Bericht zur finanziellen Situation der DSHS Köln zum Stichtag 31.03.2026 Beratungsziel: Information des Hochschulrates Beratungsunterlagen: - Quartalsbericht (Management Summary) - tabellarische Übersicht (2 Anlagen) 5. Bericht aus der Findungskommission Beratungsziel: Information des Hochschulrates zum aktuellen Stand des Verfahrens zur Besetzung der Position der Kanzlerin/des Kanzlers der DSHS Beratungsunterlagen - mündlicher Bericht der Vorsitzenden der Findungskommission 6. Bericht des Rektorates Beratungsziel: Information des Hochschulrates Beratungsunterlagen: - mündlicher Bericht 7. Verschiedenes / Sonstiges

  • 16.07.2026
    Zentrum für Safe Sport gegründet
    Mit der offiziellen Gründung des Zentrums für Safe Sport (ZfSS) ist in Berlin ein wichtiger Meilenstein für den Schutz vor interpersonaler Gewalt im organisierten Sport erreicht worden. Die Deutsche Sporthochschule Köln hat diesen Prozess mit ihrer wissenschaftlichen Expertise über viele Jahre begleitet und den bundesweiten Aufbau des Zentrums aktiv mitgestaltet. Grundlage dafür sind die langjährigen Forschungsarbeiten der Sporthochschule zu interpersonaler Gewalt im Sport. Wissenschaftler*innen des Instituts für Soziologie und Genderforschung sowie weiterer Einrichtungen der Universität haben in zahlreichen Studien untersucht, wie häufig psychische, körperliche und sexualisierte Gewalt im Leistungs- und Breitensport vorkommt und welche strukturellen Voraussetzungen notwendig sind, um Betroffene wirksamer zu schützen. Die Ergebnisse zeigen, dass unabhängige Strukturen für Prävention, Intervention und Aufarbeitung unverzichtbar sind. Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse sind in den bundesweiten Prozess zur Entwicklung des Zentrums eingeflossen. Professorin Dr. Ilse Hartmann-Tews, ehemalige Leiterin des Instituts für Soziologie und Genderforschung, vertrat die Deutsche Sporthochschule Köln seit Anfang 2023 im bundesweiten Stakeholderprozess zum Aufbau des Zentrums und wirkte anschließend im Beirat zu dessen Konstituierung mit. Bei der Gründungsfeier in Berlin brachte sie auf dem Podium sowohl wissenschaftliche Erkenntnisse als auch ihre Erfahrungen aus der Arbeit für Safe Sport e.V. – Unabhängige Ansprechstelle ein. Die Unabhängige Ansprechstelle Safe Sport e.V. , deren Aufbau ebenfalls maßgeblich durch Expertise der Sporthochschule begleitet wurde, unterstützt seit 2023 bundesweit Betroffene interpersonaler Gewalt im Sport sowie deren Angehörige und Unterstützer*innen. Das neu gegründete Zentrum für Safe Sport ergänzt dieses Angebot künftig durch unabhängige Untersuchungs-, Mediations- und Disziplinarverfahren sowie die Entwicklung von Standards für Prävention, Intervention und Aufarbeitung. Im Rahmen der Podiumsdiskussion unterstrich Hartmann-Tews die Bedeutung unabhängiger Strukturen: „Diese Erfahrungen und Erkenntnisse begründen den Bedarf einer unabhängigen Institution, die Verdachtsfälle außerhalb organisationsinterner Interessenlagen prüft und bearbeitet. Diese Externalisierung ist essentiell notwendig – zum Schutz der Betroffenen und zur Unterstützung der Sportorganisationen.“ Mit der Gründung des Zentrums wird ein wichtiger Schritt für den Schutz vor interpersonaler Gewalt im Sport umgesetzt. Die Deutsche Sporthochschule Köln hat diesen Prozess von Beginn an mit ihrer Forschung und fachlichen Expertise begleitet und wird sich auch künftig in die Weiterentwicklung von Prävention, Intervention und Aufarbeitung im Sport einbringen.

  • Marlena Kesper

    Zentrum für Sportlehrer*innenbildung (ZfSb)

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  • Prof. Dr. Martin Nolte spricht auf der Bühne während des Panels. Er sitzt zwischen den vier anderen Gesprächsteilnehmern, rechts sitzt der Moderator. Gerade hält Prof. Dr. Martin Nolte seinen Beitrag.
    15.07.2026
    Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages
    Wie sieht die Bilanz nach fünf Jahren Glücksspielstaatsvertrag aus? Dieser Frage ging am 25. Juni 2026 in Berlin der CDU-Wirtschaftsrat auf den Grund. Die Klausurtagung der Arbeitsgruppe „Mehr Privat für einen starken Staat“ diente dem Austausch über Modernisierungs- und Reformideen. Univ. Prof. Dr. Martin Nolte vom Institut für Sportrecht trug in einer Panel-Diskussion seine Expertise bei. Die Fußball-WM der Männer heißt gleichzeitig auch: Tippspielzeit. Ob familienintern, im Büro oder als Aktion von großen Marken – der Nervenkitzel des Wettens gehört für viele dazu. Gehen die Sportwetten in den kommerziellen Bereich, sind sie im Glücksspielstaatsvertrag 2021 erfasst. Ziel dieses Vertrags ist es, bundesweit einheitliche Grundlagen zu schaffen, etwa zur Regulierung von Glücksspiel zum Schutz der Spieler:innen und der Kanalisierung des Spielbedürfnisses in den legalen Markt über eine kontrollierte Marktöffnung. Auch eine gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder ist eine Errungenschaft seit 2021. 2026 ist ein wichtiges Datum: Bis Ende des Jahres soll nach §32 des Glücksspielstaatsvertrages ein Bericht vorgelegt werden, inwieweit die zentralen Ziele umgesetzt worden sind. Diese laufende Evaluierung war Gegenstand der Klausurtagung. Rund 70 Gäste aus Politik, Glücksspielindustrie und Wissenschaft zogen eine Bilanz zur Wirkung des 2021 in Kraft getretenen Vertrags und diskutierten in mehreren Panels. Dazu stellte die Bundesarbeitsgruppe „Mehr Privat für einen starken Staat“ des Wirtschaftsrats der CDU ein zuvor verfasstes Positionspapier vor. Die ordnungspolitischen Ziele sollen demnach ein Gleichgewicht von Freiheit und Verantwortung sein. Dafür solle methodisch transparent und evidenzbasiert „einschließlich der nicht erfassten Schwarzmarktsegmente“ die Kanalisierungslage dargestellt werden, heißt es im Papier. Der Tenor des Positionspapiers und der Tagung: Der Staat greife zu stark mit Regulierungen zum Verbraucher:innenschutz in den freien Markt ein. Um eine Lenkung des menschlichen Spieltriebs in den legalen Markt zu gewährleisten, bräuchten die steuerzahlenden Glücksspielanbieter mehr Freiheit, um mit dem Angebot des illegalen Schwarzmarktes mithalten zu können. Neben Vertretern der Glücksspielindustrie und CDU/CSU-Politiker:innen war auch Univ. Prof. Dr. Martin Nolte bei der Tagung zu Gast. Bei einer Panel-Diskussion nahm er zum Thema Reformen in der Produktregulierung und Bürokratieabbau Stellung: “Der aktuelle Staatsvertrag ist bei der Regulierung von Sportwetten stark reformbedürftig. Das Ziel muss darin bestehen, den natürlichen Spieltrieb in geordnete Bahnen zu lenken. Angesichts eines zunehmenden Grau- und Schwarzmarkts sind materielle und instrumentale Novellierungen nötig, damit die Ziele des Staatsvertrags erreicht werden können.”, sagte Nolte. Das Fazit der Tagung: „Wer Schutzziele will, braucht einen funktionierenden legalen Markt. Wer den Markt funktionieren lassen will, braucht klare, evidenzbasierte und durchsetzbare Schutzregeln“, so die Bundesarbeitsgruppe. Durch die anstehende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages bestehe die Reformchance, sowohl die Spielsucht einzudämmen als auch die Wettbewerbsfähigkeit des legalen Marktes zu sichern.

  • EN_Application_form_Internal_Funding_Call_3_Fall_2026.docx
    Application form of the research funding call 3 of the German Sport University (GSU) Information on the use of artificial intelligence in the form of generative models for text and image creation in the application: The use of generative models is permitted, but must be disclosed and cited in a scientifically appropriate manner. The use must be in line with good scientific practice and applicants should disclose whether and to what extent they have used generative models for their research and in the context of the application. The responsibility for maintaining scientific integrity remains with the researchers themselves. In addition, legal aspects, such as copyright, must be taken into account when using generative AI in the context of an application. Generative AI should be seen as an aid and not as a substitute for the researcher's own scientific expertise. The final responsibility for the content and quality of the application lies with the applicant Requested Layout: margin: 2,5 cm, font: Arial, 11p, 1,15 line spacing 1. General information 1.1 Call No. 1.2 Title of the project 1.3 [bookmark: _Hlk189145582]Keywords on the project topic in addition to the project title (please list 3-5 keywords) 1.4 Name of applicant 1.5 Institute/Department 1.6 Contact 1.7 Official position and (in case of a limited contract) contract duration 1.8 Information on overlaps with other project applications and/or projects 1.8.1 This project proposal has also been submitted to another organisation/funding line □ yes (funding organization: ______________, submission date: _________) □ no 1.8.2 This project overlaps with another (HIFF-) project (e.g. same subject pool, same data, same research design, related sub-studies, etc.) □ yes Explanation: □ no Additional for cooperations GSU-internal, cooperative equipment use, international, or national): 1.9 [bookmark: _Hlk189145731]Introduction of the cooperation partner 2. Information about the research project – max. 7 pages (in the case of cooperation with the Medical Faculty of the University of Cologne, max. two additional pages on the cooperation project, see 2.11) 2.1 Abstract (1/2 page) 2.2 Project description (refers to the project idea for the funding proposal); the order of 2.2.1-2.2.5 can be changed in the application) 2.2.1 Background, problem statement 2.2.2 Current state of research and/or theoretical approach 2.2.3 Research question(s) and objective(s) of the research, or validation or transfer 2.2.4 [bookmark: _Hlk189145930][bookmark: _Hlk189145964]Work programme (methods & models, e.g. data collection instrument, data collection, sample size calculation and data analysis, collaborations, etc.) 2.2.5 Relevance for sport science (e.g. theoretical, applied, basic research relevance etc.) 2.2.6 For Transfer-oriented funding: description of relevance of innovation potential (impact) and the targeted groups that will benefit from the societal impact of the subsequent application 2.3 Description of activities necessary for the preparation of the application for third-party funding (e.g. pilot studies, feasibility studies, business plan etc.) 2.4 Data handling (e.g. provision of raw data, possibilities for subsequent use by other researchers/public, publication in freely accessible or restricted repositories) 2.5 Handling of current or future Intellectual Property rights 2.6 Significance of gender and diversity in the planned research project (please refer to the information provided by the DFG: https://www.dfg.de/en/basics-topics/developments-within-the-research-system/diversity-dimensions and the DFG checklist at: https://www.dfg.de/resource/blob/334064/checkliste-en.pdf 2.7 If applying for the internationalisation module: Presentation of the added value of the internationalization activity for the project, specification of the activities with the cooperation partners, integration into the work program 2.8 If applying for the Open Access publication module, the respective publication venue needs to be stated (please note the requirements) 2.9 Information about the competitive funding organisation including deadlines, calls etc. 2.10 Time and Cost Planning 2.10.1 Timetable (refers to the activities indicated under 2.3 and application writing) 2.10.2 Cost schedule incl. justification[footnoteRef:1] (if applicable, with explicit indication of the requested costs for the modules internationalisation and open access) [1: An overview of the remuneration of research assistants and the costs to be applied for this can be found on the intranet (please use amount from the column "Institutional load https://intranet.dshs-koeln.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=63405&token=1823d78526352c9374efca9bde4eb5d9b4b52dc7 (Starting April 1, 2027, see here). Information about calculation of congress travel costs: Please refer to the Foreign Expenses Reimbursement Regulation for information on calculating daily allowances and accommodation costs abroad. See: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4320100108100336223.] Template cost schedule (incl. examples) Description Explanation In-house contribution Amount requested Material e.g. Ergometer Exercise Bike x e.g. Participants e.g. 80 participants à 20€ (2 hours à 10€) 1.600,00 € Staff e.g. WMA e.g. 12 months with 10% (increase) 8.460,00 € e.g. WMA e.g. 6 months with 8h/week 2.817,48 € Travel costs Total amount e.g. 12.877,48 € x = Is already available and can be used within the scope of the study. 2.11 Information on cooperation projects with the Faculty of Medicine of the University of Cologne For applications submitted within the framework of cooperative funding with the Faculty of Medicine of the University of Cologne (MF-UzK), the concrete benefits and strategic importance of the planned cooperation for the research project must be presented on a maximum of two pages (which should be added to the 7 pages for the research project). To this end, the cooperation partners should be introduced, including their names, institutions, professional expertise and previous relevant experience. The structure of the collaboration should be outlined, explaining the planned distribution of tasks and, if applicable, a timetable for joint activities. The added value of the cooperation should be particularly emphasized by highlighting the complementary skills and resources of the partners and expected synergy effects. It is also important to explain how the cooperation will contribute to the success of the project, for example by supporting the project objectives or the expected improvement in the quality of results. Finally, the long-term prospects of the collaboration can be outlined, including the potential for further cooperation, opportunities for knowledge and technology transfer and the contribution to networking in the scientific community. 3. Further information 3.1 Description of relevance of the project for the own scientific career (research perspective) 3.2 Preliminary achievements (content wise and/or structurally provided) 3.3 Proof of additional contributions to the project (e.g. additional personal resources with job status and contract duration; material resources) 4. Attachments 4.1 [bookmark: _Hlk189146742]Reference list (for all sources, please add e.g. DOI, ISBN, publisher URL, etc.) 4.2 Curriculum vitae (table format, incl. prizes, awards and previously raised third-party funds) 4.3 List of publications (including the top 3 publications and PDF of these three publications) 4.4 Copy of the most recent university certificate/PhD certificate 4.5 Completed and signed form “Confirmation of Institution and Supervision” 4.6 Completed and signed form „Datenschutz und Verpflichtungen“ (privacy and declarations) Additional for cooperations 4.7 Letter of intent of the GSU-internal, national or international partner 4.8 In case of cooperative equipment use: Confirmation form

  • EN_HIFF_Call_No._3_Fall_2026.pdf
    Call No. 3 of the research funds for the German Sport University Cologne Call for proposals for initial funding (JUNIOR-PROFESSORS, POSTDOCS and DOCTORAL STUDENTS in the final phase) Aim of the grant In view of the increasing need for universities to acquire third-party funding, especially within the framework of competitive procedures, the German Sport University Cologne supports researchers in the qualification phase with funding line 3 (start-up funding) to deal with the associated requirements and expectations and to prepare a third-party funding application. The application for competitive funding is intended to increase the third-party funding competence of the researchers. Funding through funding line 3 should make it possible to prepare a third-party funding application. The aim of funding line 3 is to submit this third-party funding application with a funding amount of at least 50,000 euros per year in competitive funding programs, especially from the DFG and EU, the BMFTR and BiSP or Foundations. In line with the current efforts of the DSHS, applications for third-party funding should be prepared in funding line 3, e.g. for a first application (DFG) or a Starting Grant (ERC). When selecting the funding organization, the suitability of the research project for the call or the programme must be determined in advance and explained in the application (e.g. the criterion of basic research in the case of a planned DFG application or the application-oriented significance for EU, BMFTR, BMG and BiSP). Particularly welcome are projects that provide for DSHS-internal collaborations in addition to national and/or international collaborations in corresponding funding programs. Cooperation with the Medical Faculty of the University of Cologne is possible with immediate effect within the framework of joint special funding (see information sheet). If the project requires equipment or instruments that are already available at the GSU in other institutes, a compensation payment may be made if these are made available for the HIFF project to offset any additional costs and resource commitments resulting from wear and tear, training in their use, repair costs, etc. The compensatory payment, up to a maximum of 2,000 euros, is paid to the lending institute or department in accordance with the established regulations Possible funding programs that can be selected for application via FL3 include: https://intranet.dshs-koeln.de/web/forschung/pdf/HIFF/Herbst_2026/Infoblatt_zur_gemeinsamen_Projektf%C3%B6rderunge_DSHS__MF-UzK_Herbst_2026.pdf https://intranet.dshs-koeln.de/web/forschung/pdf/HIFF/Herbst_2026/Modul_Kooperative_Ger%C3%A4tenutzung.pdf • DFG Individual Research Grants (https://www.dfg.de/en/research-funding/funding- opportunities/programmes/individual/research-grants) • ERC Starting grant (https://erc.europa.eu/apply-grant/starting-grant ) • BiSP- Applied research projects (https://www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Formularcenter/Checkliste_Antragstellung_A ntragsforschung.html?nn=364880 ) • VIP+ (https://www.validierungsfoerderung.de/ ) • Go-Bio Initial (https://www.go-bio.de/gobio/en/go-bio/go-bio_node.html) • Exist Forschungs Transfer (https://exist.de/programm/exist-forschungstransfer/ ) In case of approval by the funding body, the research project must be carried out at the German Sport University Cologne. Funding modalities Up to € 40,000 or a maximum of one WMA position with a scope of 50% (TV-L 13) for 12 months can be applied for; the project duration can extend over a period of up to 18 months. The funds can be used for personnel, material and travel1 expenses (no congress fees). The personnel funds can also be used for an own position or to increase the own position. In addition, funds can be applied for as part of the Internationalization (3,000 euros) and Open Access (2,000 euros) modules. Internal interdisciplinary collaboration with researchers from other GSU institutes (not departments) is possible as part of a joint grant application (increase in amount of funding by 1,500 euros). If the project requires equipment or instruments that are already available at the GSU in other institutes, a compensation payment may be made if these are made available for the HIFF project to offset any additional costs and resource commitments resulting from wear and tear, training in their use, repair costs, etc. The compensatory payment, up to a maximum of 2,000 euros, is paid to the lending institute or department in accordance with the established regulations. Approval is subject to the provision that the university budget permits implementation and that sufficient funds are available to the university in the year of approval. Application process Junior professors, Postdocs and doctoral candidates in the final phase of their dissertation are eligible to apply. For applicants in the final phase of their doctorate, the following additional requirements apply: The application for the opening of the doctoral procedure (i.e. submission of the dissertation) must also have been submitted no later than 6 months after submission of the application for internal university research funding. The project period can only begin and any position applied for can only be taken up once the application to open the doctoral procedure has been 1 Please note that call no. 3 is not a travel grant. Therefore, applications that only provide for the financing of conference costs and the associated travel expenses cannot be accepted. Up to €1,500 can be applied for to cover conference costs (including the associated travel expenses). https://www.dfg.de/en/research-funding/funding-opportunities/programmes/individual/research-grants https://www.dfg.de/en/research-funding/funding-opportunities/programmes/individual/research-grants https://erc.europa.eu/apply-grant/starting-grant https://www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Formularcenter/Checkliste_Antragstellung_Antragsforschung.html?nn=364880 https://www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Formularcenter/Checkliste_Antragstellung_Antragsforschung.html?nn=364880 https://www.validierungsfoerderung.de/ https://www.go-bio.de/gobio/en/go-bio/go-bio_node.html https://exist.de/programm/exist-forschungstransfer/ https://intranet.dshs-koeln.de/web/forschung/pdf/HIFF/Herbst_2026/HIFF_Module_Internationalisation_Fall_2024.pdf https://intranet.dshs-koeln.de/web/forschung/pdf/HIFF/Herbst_2026/HIFF_Call_Open_Access-Module_english.pdf https://intranet.dshs-koeln.de/web/forschung/pdf/HIFF/Herbst_2026/Modul_Kooperative_Ger%C3%A4tenutzung.pdf submitted. Only one application can be submitted per person. The application must be supported by the head of the institute or department (see template). Parallel submission in FL 2 or 4 is not possible. Persons who are leading another project within the framework of internal university research funding that has not yet been completed at the time of approval are excluded from submitting an application. The application must emphasize the extent to which the planned third-party funded project is important for the own academic career and independence. If the timetable takes into account review periods by the intended funding body, work should be carried out during this period that accompanies or supports the project. The application form for call no. 3 must be used for the application submission. Proposals can be written in German or English. Information on the use of artificial intelligence in the form of generative models for text and image creation in the application: The use of generative models is permitted, but must be disclosed and cited in a scientifically appropriate manner. The use must be in line with good scientific practice and applicants should disclose whether and to what extent they have used generative models for their research and in the context of the application. The responsibility for maintaining scientific integrity remains with the researchers themselves. In addition, legal aspects, such as copyright, must be taken into account when using generative AI in the context of an application. Generative AI should be seen as an aid and not as a substitute for the researcher's own scientific expertise. The final responsibility for the content and quality of the application lies with the applicant. Please note: If the formal requirements of the application form (page numbers, missing signatures, missing documents, budget overruns etc.) are not met, the application will not be accepted. Complete application documents should be handed in electronically (via e-mail, max. 8 MB) as one pdf document to the Department of Research and Scientific Qualification (forschung-dshs@dshs- koeln.de). Please state in the email subject line the call number (Call 1, 2, 3, 4, 5) for which you apply (e.g. Call 3 for this funding line). For questions, please contact Dr. Birte Ahrens (b.ahrens@dshs-koeln.de, - 8737). Review process and approval All applications are reviewed as part of a review process. The University Commission for Research and Transfer makes the final decision on funding on the basis of the written reviews and the funding priorities of the call. The following criteria are taken into account in the review process: • Relevance of the topic • Quality and feasibility of the work programme mailto:forschung-dshs@dshs-koeln.de mailto:forschung-dshs@dshs-koeln.de mailto:b.ahrens@dshs-koeln.de • Fit of the research topic to the targeted funding program/the selected funding organization • Consideration of gender and diversity dimensions in the application • Realistic time schedule • Individual-related aspects (e.g. previous research achievements). Approvals are estimated to be given by December 2026. Required output • Up to the end of the project period, an application for third-party funding must be submitted to a funding organization within the framework of a competitive procedure. • In the course of the proof of submission, you will receive a link to a questionnaire on the general conditions of funding and project implementation. Participation in this survey (approx. 10 minutes) is mandatory. Obligations If the funds are used in the sense of an own position or an increase, the position includes a teaching obligation of 2 SWS (for a 50% WMA position). The applicant is expected to seek advice from the Department of Research and Scientific Qualification regarding the application to be submitted, and to submit the application to the Department of Research and Scientific Qualification after submission to the selected funding agency. In case of approval by the funding agency, the application should be made available to other young researchers as a "best practice" via the Department of Research and Scientific Qualification. Rejected applications and, if possible, expert opinions should also be submitted to the department. Deadline is September 9th, 2026.

  • Antragsformular_FL3_Herbst_2026.docx
    Antragsformular für die Förderlinie 3 im Rahmen der hochschulinternen Forschungsförderung Informationen zur Nutzung künstlicher Intelligenz in Form von generativen Modellen zur Text- und Bilderstellung bei der Antragstellung: Der Einsatz generativer Modelle ist zulässig, muss aber in wissenschaftsadäquater Weise offengelegt und kenntlich gemacht werden. Die Nutzung muss im Rahmen der guten wissenschaftlichen Praxis erfolgen und Antragstellende sollen offenlegen, ob und in welchem Umfang sie generative Modelle für ihre Forschung und im Rahmen der Antragstellung eingesetzt haben. Die Verantwortung für die Einhaltung wissenschaftlicher Integrität bleibt dabei bei den Forschenden selbst. Zudem ist bei der Nutzung von generativer KI im Rahmen einer Antragstellung auf rechtliche Aspekte, wie z.B. das Urheberrecht, zu achten. Generative KI sollen als Hilfsmittel und nicht als Ersatz für die eigene wissenschaftliche Expertise verstanden werden. Die finale Verantwortung für den Inhalt und die Qualität des Antrags liegt bei den Antragstellenden. Vorgaben zum Layout: Seitenrand: überall 2,5 cm, Schrift: Arial, 11p, 1,15 Zeilenabstand, Gliederung 1. Allgemeine Angaben 1.1 Beantragte Förderlinie 1.2 Projekttitel 1.3 Schlagworte zum Projektthema ergänzend zum Titel (bitte nennen Sie uns hier 3-5 Schlagworte) 1.4 Name der Antragstellerin bzw. des Antragstellers 1.5 Institut, ggf. Abteilung 1.6 Kontaktdaten 1.7 Dienststellung und ggf. Vertragslaufzeit bei einem befristeten Vertrag 1.8 Angaben zu Überschneidungen mit anderen Projektanträgen und/oder Projekten 1.8.1 Dieses Projektvorhaben wurde auch bei einer anderen Stelle/Förderlinie eingereicht □ ja (Förderorganisation: ______________, Einreichungsdatum: _________) □ nein 1.8.2 Dieses Projektvorhaben überschneidet sich mit einem anderen (HIFF-) Projekt (z.B. gleicher Probandenpool, gleiches Datenmaterial, gleiches Forschungsdesign, zusammenhängende Teilstudien, etc.) □ ja Erläuterung: □ nein Bei Kooperationen (DSHS-intern, Kooperative Gerätenutzung, international oder national) zusätzlich: 1.9 Kooperationspartner vorstellen 2. Angaben zum Forschungsvorhaben - max. 7 Seiten (bei einer Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln max. zwei zusätzliche Seiten zum Kooperationsvorhaben, siehe 2.11) 2.1 Projektzusammenfassung (max. 1/2 Seite) 2.2 Projektskizze (bezogen auf die Projektidee, für die Drittmittel beantragt werden sollen) mit folgenden Gliederungspunkten 2.2.1 Hintergrund, Problemstellung 2.2.2 Forschungsstand, ggf. Stand der Technik und/oder theoretischer Zugang 2.2.3 Fragestellung und Ziel des Forschungs- / Validierungs- / Transfervorhabens 2.2.4 Arbeitsprogramm (inklusive Modelle und Methoden z.B. Erhebungsinstrument, Datenerhebung, Stichprobengenerierung, Stichprobengröße und Datenanalyse, Kooperationen, Identifikation relevanter Kooperationspartner, wenn angebracht, Identifikation möglicher Verwertungswege, wenn bei Förderprogramm gefordert etc.) 2.2.5 Darstellung der Relevanz für die Sportwissenschaft (z.B. theoretische, grundlagenorientierte, anwendungsorientierte Relevanz etc.) 2.2.6 Bei transferorientierten Fördermitteln: Darstellung der Relevanz des Innovationspotentials (Impact) sowie anvisierte Zielgruppen, die den gesellschaftlichen Nutzen der späteren Anwendung tragen 2.3 Tätigkeiten, die zur Erstellung des Drittmittelantrags notwendig sind (z.B. Pilotstudien, Machbarkeitsstudien, Businessplan, etc.) 2.4 Umgang mit erzielten Forschungsdaten (z.B. Bereitstellung der Rohdaten, Nachnutzungsmöglichkeiten durch andere Wissenschaftler*innen/Öffentlichkeit, Veröffentlichung auf frei zugänglichen oder zugangsbeschränkten Repositorien) 2.5 Umgang mit bereits entstandenen bzw. im Laufe der HIFF- oder zukünftigen Förderung entstehenden Schutzrechten 2.6 Bedeutung von Geschlecht und Vielfältigkeit im geplanten Forschungsvorhaben (bitte orientieren Sie sich dazu an den Informationen der DFG: https://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/vielfaeltigkeitsdimensionen/index.html und der DFG-Checkliste unter: https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/grundlagen_dfg_foerderung/vielfaeltigkeitsdimensionen/checkliste.pdf) 2.7 Bei Beantragung des Moduls Internationalisierung: Darstellung des Mehrwerts der Internationalisierungsaktivität für das Projekt, Konkretisierung der Aktivitäten mit den Kooperationspartner*innen, Integration in das Arbeitsprogramm 2.8 Bei Beantragung des Moduls Open Access ist das jeweilige Publikationsorgan zu nennen (bitte Voraussetzungen dafür beachten) 2.9 Avisierte kompetitive Förderorganisation inklusive Förderlinie und ggf. Einreichungsfrist 2.10 Zeit- und Kostenplan 2.10.1 Zeitplan (unter 2.3 beschriebenen Tätigkeiten und Antragserstellung) 2.10.2 Kostenplan inkl. Begründung[footnoteRef:1] (falls zutreffend mit expliziter Ausweisung der beantragten Kosten für die Module Internationalisierung und Open Access) [1: Eine Übersicht über die Vergütung von Hilfskräften und die dafür anzusetzenden Kosten finden Sie im Intranet (bitte Betrag aus der Spalte „Institutsbelastung“ verwenden):. https://intranet.dshs-koeln.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=63405&token=1823d78526352c9374efca9bde4eb5d9b4b52dc7. Ab dem 01.04.2027 hier. Hinweis zur Kalkulation von Kongressreisekosten: Kongressreisekosten können voll angerechnet werden, bei der länderspezifischen Berechnung vom Auslandstagegeld und Auslandsübernachtungskosten richten Sie sich bitte nach der Auslandskostenerstattungsverordnung unter: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=4320100108100336223.] Vorlage Kostenplan (inkl. Beispiele) Beschreibung Erläuterung Eigenanteil Institut Beantragte Summe Material z.B. Fahrradergometer x z.B. Probandenvergütung z.B. 80 Versuchspersonen à 20€ (2 Stunden à 10€) 1.600,00 € Personal z.B. WMA z.B. 12 Monate mit 10% (Aufstockung) 8.460,00 € z.B. SHK z.B. 6 Monate mit 8h/Woche 2.817,48 € Reisekosten Gesamtsumme z.B. 12.877,48 € x = Ist bereits vorhanden und kann im Rahmen der Studie genutzt werden. 2.11 Angaben zu Kooperationsvorhaben mit der Medizinische Fakultät der Universität zu Köln Bei Anträgen die im Rahmen der kooperativen Förderung mit der medizinischen Fakultät der Universität zu Köln (MF-UzK) gestellt werden, ist der konkrete Nutzen und die strategische Bedeutung der geplanten Kooperation für das Forschungsvorhaben auf maximal zwei Seiten (die zzgl. zu den 7 Seiten zum Forschungsvorhaben zu rechnen sind) darzulegen. Dafür sollten die Kooperationspartner*innen vorgestellt werden, einschließlich ihrer Namen, Institutionen, fachlichen Expertise und bisherigen relevanten Erfahrungen. Die Struktur der Zusammenarbeit sollte dargelegt werden, wobei die geplante Aufgabenverteilung sowie ggf. ein Zeitplan für gemeinsame Aktivitäten zu erläutern sind. Der Mehrwert der Kooperation sollte besonders hervorgehoben werden, indem die komplementären Fähigkeiten und Ressourcen der Partner*innen und erwartete Synergieeffekte aufgezeigt werden. Es ist zudem wichtig zu erläutern, wie die Kooperation zum Projekterfolg beiträgt, etwa durch die Unterstützung der Projektziele oder die erwartete Verbesserung der Ergebnisqualität. Abschließend können die langfristigen Perspektiven der Zusammenarbeit aufgezeigt werden, einschließlich des Potenzials für weiterführende Kooperationen, Möglichkeiten zum Wissens- und Technologietransfer sowie des Beitrags zur Netzwerkbildung in der wissenschaftlichen Gemeinschaft. 3. Weitere Angaben 3.1 Relevanz des Projekts für die eigene wissenschaftliche Karriere (z.B. Einbettung in 5-Jahres Karriereplan oder Drittmittelstrategie) 3.2 Inhaltliche und/oder strukturell erbrachten Vorleistungen 3.3 Nachweis von Eigenleistung (z.B. weitere personelle Ressourcen mit Stellenstatus und Vertragslaufzeit; materielle Ressourcen) 4. Anlagen 4.1 Literaturverzeichnis (bitte versehen Sie ALLE Quellen mit z.B. einer DOI/ISBN/Verlags-URL etc.) 4.2 Lebenslauf tabellarisch (inkl. ggf. erhaltener Preise und Auszeichnungen sowie bereits eingeworbener Drittmittel) 4.3 Publikationsliste (inkl. Angabe der Top 3-Publikationen und PDF dieser drei Publikationen) 4.4 Kopie des letzten Hochschulzeugnisses bzw. der Promotionsurkunde 4.5 Ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Bestätigung Instituts-/bzw. Abteilungsleitung/Betreuer*in Projekt“ 4.6 Ausgefülltes Formular zum Datenschutz und zu Verpflichtungen Bei Kooperationen zusätzlich: 4.7 Kooperationszusage der DSHS-internen, nationalen oder internationalen Partner*innen 4.8 Bei Kooperativer Gerätenutzung: Bestätigungsformular

  • HIFF_Ausschreibung_FL_3_Herbst_2026.pdf
    Förderlinie 3 der hochschulinternen Forschungsförderung Ausschreibung von Anschubfinanzierungen zur Erstellung eines Drittmittelantrags (JUN.-PROFESSOR*INNEN, PROMOVIERTE und PROMOVIERENDE in der Endphase) Zielsetzung Angesichts des steigenden Bedarfs von Hochschulen, Drittmittel vor allem im Rahmen von kompetitiven Verfahren einzuwerben, unterstützt die Deutsche Sporthochschule Köln mit der Förderlinie 3 (Anschubfinanzierung) Wissenschaftler*innen in der Qualifizierungsphase sich mit den damit einhergehenden Anforderungen und Erwartungen auseinanderzusetzen und einen Drittmittelantrag zu erstellen. Die Antragstellung zur Einwerbung kompetitiver Fördermittel soll die Drittmittelkompetenz der Wissenschaftler*innen erhöhen. Eine Finanzierung durch die Förderlinie 3 soll es ermöglichen, einen Drittmittelantrag vorzubereiten. Ziel der Förderlinie 3 ist die Einreichung dieses Drittmittelantrags mit einer Fördersumme von mindestens 50.000 Euro pro Jahr in kompetitiven Förderprogrammen, v.a. der DFG und EU, des BMFTR, BMG und BISp oder Stiftungen. In Anlehnung an aktuelle Bestrebungen der DSHS sollen in der Förderlinie 3 kompetitive (hoheitliche) Drittmittelanträge vorbereitet werden, die z.B. auf eine Erstantragstellung (DFG) oder einen Starting Grant (ERC) abzielen. Bei der Wahl der Förderorganisation oder des Förderprogramms ist im Vorfeld die Passung des Forschungsvorhabens zur Ausschreibung bzw. zum Programm zu ermitteln und im Antrag darzulegen (bspw. das Kriterium der Grundlagenforschung bei avisierter DFG-Antragstellung oder der anwendungsorientierten Bedeutung für die EU, das BMFTR, BMG und BISp). Besonders erwünscht sind Projekte, die in entsprechenden Förderprogrammen neben nationalen und/oder internationalen Kooperationen auch DSHS-interne Zusammenarbeiten vorsehen. Eine Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln ist im Rahmen einer gemeinsamen Sonderförderung ab sofort möglich (siehe Infoblatt). Förderfähig sind sowohl Antragstellungen für klassische Forschungsprojekte sowie für transferorientierte Förderlinien, die bspw. die Validierung bestehender Forschungsergebnisse für eine potentielle gesellschaftliche oder wirtschaftliche Verwertung vorbereiten. Mögliche Förderprogramme, die für eine Antragstellung über die FL 3 ausgewählt werden können, sind u.a. • DFG Individual Research Grants (https://www.dfg.de/en/research-funding/funding- opportunities/programmes/individual/research-grants) • ERC Starting grant (https://erc.europa.eu/apply-grant/starting-grant ) https://intranet.dshs-koeln.de/web/forschung/pdf/HIFF/Herbst_2026/Infoblatt_zur_gemeinsamen_Projektf%C3%B6rderunge_DSHS__MF-UzK_Herbst_2026.pdf https://www.dfg.de/en/research-funding/funding-opportunities/programmes/individual/research-grants https://www.dfg.de/en/research-funding/funding-opportunities/programmes/individual/research-grants https://erc.europa.eu/apply-grant/starting-grant • BiSP- Applied research projects (https://www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Formularcenter/Checkliste_Antragstellung_A ntragsforschung.html?nn=364880 ) • VIP+ (https://www.validierungsfoerderung.de/ ) • Go-Bio Initial (https://www.go-bio.de/gobio/en/go-bio/go-bio_node.html) • Exist Forschungs Transfer (https://exist.de/programm/exist-forschungstransfer/ ) Im Falle einer Bewilligung durch die Fördereinrichtung muss das Forschungsprojekt an der Deutschen Sporthochschule Köln durchgeführt werden. Förderumfang Es können bis zu 45.000 € oder maximal eine WMA-Anstellung mit einem Stellenumfang von 50% (TV-L 13) für 12 Monate beantragt werden; die Projektlaufzeit kann sich auf einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten erstrecken. Die Gelder sind einsetzbar für Personal-, Reise1- und Sachmittel (keine Kongressgebühren). Die Personalmittel können auch für eine eigene Stelle oder die Aufstockung der eigenen Stelle eingesetzt werden 2 . Darüber hinaus können im Rahmen der Module Internationalisierung (3.000 Euro) und Open Access (2.000 Euro) Gelder beantragt werden. Eine interne interdisziplinäre Kooperation mit Wissenschaftler*innen aus anderen Instituten der DSHS (nicht Abteilungen) ist im Rahmen einer gemeinsamen Antragstellung möglich. In diesem Fall erhöht sich die Antragssumme auf 46.500 Euro (+ Internationalisierungs- und Open Access-Modul), die unter den beteiligten Antragstellenden beliebig aufgeteilt werden kann. Wenn für das Vorhaben Geräte oder Instrumente benötigt werden, die an der DSHS bereits in anderen Instituten vorhanden sind, besteht die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung, wenn diese für das HIFF- Projekt zur Verfügung gestellt werden, um eventuelle Mehrkosten und Ressourcenbindung durch Abnutzung, Einweisung in die Nutzung, Reparaturkosten etc. abzufangen. Die Ausgleichszahlung von maximal 2.000 Euro erhält das verleihende Institut/Abteilung unter der Beachtung der dafür festgelegten Regelungen. Die Bewilligung steht unter dem Vorbehalt, dass der Hochschulhaushalt die Realisierung zulässt und der Hochschule im Bewilligungsjahr ausreichende Mittel zur Verfügung stehen. Antragstellung Antragsberechtigt sind Junior-Professor*innen, Promovierte und Promovierende in der Endphase ihrer Dissertation. Für Antragsteller*innen, die in der Endphase ihrer Promotion beantragen, gelten die folgenden zusätzlichen Voraussetzungen: Spätestens 6 Monate nach Einreichung des Antrags auf 1 Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Förderlinie 3 nicht um ein Reisestipendium handelt. Daher können Anträge, die ausschließlich die Finanzierung von Kongresskosten und die damit verbundenen Reisekosten vorsehen, nicht zugelassen werden. Es können bis zu 1.500€ für Kongresskosten (inkl. der damit verbundenen Reisekosten) beantragt werden. 2 Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass die Beschäftigung im Rahmen der wissenschaftlichen Qualifizierung nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz erfolgt und Ihre individuellen anrechenbaren Beschäftigungszeiten noch ausreichend Kapazitäten haben. Mit einem Stellenanteil ist eine Lehrverpflichtung verbunden. https://www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Formularcenter/Checkliste_Antragstellung_Antragsforschung.html?nn=364880 https://www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Formularcenter/Checkliste_Antragstellung_Antragsforschung.html?nn=364880 https://www.validierungsfoerderung.de/ https://www.go-bio.de/gobio/en/go-bio/go-bio_node.html https://exist.de/programm/exist-forschungstransfer/ https://intranet.dshs-koeln.de/web/forschung/pdf/HIFF_Ausschreibung_Modul_Internationalisierung_Herbst_2024.pdf https://intranet.dshs-koeln.de/web/forschung/pdf/HIFF_Ausschreibung_Open_Access-Modul.pdf https://intranet.dshs-koeln.de/web/forschung/pdf/HIFF/Herbst_2026/Modul_Kooperative_Ger%C3%A4tenutzung.pdf hochschulinterne Forschungsförderung muss auch der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens (d.h. Abgabe der Dissertation) erfolgt sein. Erst mit Einreichung des Antrags auf Eröffnung des Promotionsverfahrens kann die Projektlaufzeit beginnen und eine ggf. beantragte eigene Stelle angetreten werden. Pro Person kann nur ein Antrag eingereicht werden. Der Antrag muss von der Instituts- oder Abteilungsleitung unterstützt werden (siehe Vorlage). Eine parallele Einreichung in FL 2 oder 4 ist nicht möglich. Ausgeschlossen von der Antragstellung sind Personen, die zum Zeitpunkt der Bewilligung ein anderes Projekt im Rahmen der hochschulinternen Forschungsförderung leiten, das noch nicht beendet ist. Im Antrag ist herauszustellen, inwiefern das geplante Drittmittelprojekt für die eigene wissenschaftliche Karriere und Selbstständigkeit wichtig ist. Sofern in Ihrer Zeitplanung Begutachtungszeiten durch den anvisierten Fördermittelgeber berücksichtigt werden, sollten in diesem Zeitraum Arbeiten durchgeführt werden, die das Vorhaben flankieren oder unterstützen. Für die Antragseinreichung muss das Antragsformular für die Förderlinie 3 verwendet werden. Anträge können sowohl auf Deutsch als auch auf Englisch verfasst werden. Informationen zur Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) in Form von generativen Modellen zur Text- und Bilderstellung bei der Antragstellung: Der Einsatz generativer Modelle ist zulässig, muss aber der guten wissenschaftlichen Praxis folgen. Antragstellende sollen offenlegen, ob und in welchem Umfang sie generative Modelle für ihre Forschung und im Rahmen der Antragstellung eingesetzt haben. Die Verantwortung für die Einhaltung wissenschaftlicher Integrität bleibt dabei bei den Forschenden selbst. Zudem ist bei der Nutzung von generativer KI im Rahmen einer Antragstellung auf rechtliche Aspekte, wie z.B. das Urheberrecht, zu achten. Generative KI sollen als Hilfsmittel und nicht als Ersatz für die eigene wissenschaftliche Expertise verstanden werden. Die finale Verantwortung für den Inhalt und die Qualität des Antrags liegt bei den Antragstellenden. Bitte beachten Sie: Bei Nicht-Einhaltung der formalen Vorgaben des Antragsformulars (Seitenzahlen, fehlende Unterschriften, fehlende Unterlagen, Budgetüberschreitung etc.), wird der Antrag nicht zugelassen. Die vollständigen Antragsunterlagen sind fristgerecht ausschließlich als elektronisches Exemplar per E-Mail als ein PDF bei der Abteilung Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs unter forschung- dshs@dshs-koeln.de einzureichen. Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Anträge eine Dateigröße von 8 MB nicht überschreiten. Bitte nennen Sie im Betreff das Kürzel der jeweiligen Förderlinie (FL1, FL2, FL3, FL4), in der Sie beantragen (z.B. FL3 für diese Förderlinie). Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an Dr. Birte Ahrens (b.ahrens@dshs-koeln.de, - 8737). mailto:forschung-dshs@dshs-koeln.de mailto:forschung-dshs@dshs-koeln.de mailto:b.ahrens@dshs-koeln.de Begutachtung und Bewilligung Alle Anträge werden schriftlich begutachtet. Die Universitätskommission Forschung entscheidet auf Basis der schriftlichen Gutachten und der Förderprioritäten der Förderlinie abschließend über eine Förderung. Folgende Kriterien werden insgesamt im Rahmen der Begutachtung berücksichtigt: • Relevanz des Themas • Qualität und Durchführbarkeit der antragsvorbereitenden Tätigkeiten • Passung des Forschungsthemas zum angezielten Förderprogramm/zur ausgewählten Förderorganisation (Erfolgschancen?) • Berücksichtigung von Geschlechter- und Vielfältigkeitsdimensionen im Antrag • Realistischer Zeitplan • Personenbezogene Aspekte (z.B. bisherige Forschungsleistungen entsprechend des akademischen Alters) und Beitrag für die weitere Karriere Die Bewilligungszusage erfolgt voraussichtlich im Dezember 2026. Gefordertes Output • Bis zum Ende des Projektzeitraums ist verpflichtend ein Drittmittelantrag bei einer Fördereinrichtung im Rahmen eines kompetitiven Verfahrens einzureichen. • Im Zuge des Nachweises der Einreichung erhalten Sie einen Link zu einem Fragebogen zu den Rahmenbedingungen der Förderung und der Projektumsetzung. Die Teilnahme an dieser Umfrage (ca. 10 Minuten) ist verpflichtend. Verpflichtungen Bei der Nutzung der Gelder im Sinne einer eigenen Stelle oder Aufstockung umfasst die Stelle eine Lehrverpflichtung von 2 SWS (bei 50% WMA-Stelle). Es wird erwartet, dass der/die Antragsteller*in sich von der Abteilung Forschung und wissenschaftliche Qualifizierung in Bezug auf den einzureichenden Antrag beraten lässt und dass der Antrag nach Einreichung bei der gewählten Förderorganisation bei der Abteilung Forschung und wissenschaftliche Qualifizierung abgegeben wird. Im Falle einer Bewilligung durch den Fördereinrichtung soll der Antrag als „Best Practice“ über die Abteilung Forschung und wissenschaftliche Qualifizierung anderen Wissenschaftler*innen in Qualifizierungsphasen zur Verfügung gestellt werden. Abgelehnte Anträge und wenn möglich auch Gutachten sollen ebenfalls der Abteilung vorgelegt werden. Antragsfrist ist der 9. September 2026.
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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2026
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