Vorbereitungsdienst als NRW Absolvent*in in anderen Bundesländern „Die Länder verpflichten sich, allen – Bewerberinnen und Bewerbern, die ein Lehramtsstudium gemäß den Vorgaben der Kultusministerkonferenz [...] Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt, das den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entspricht, in allen Ländern gleichermaßen den Berufszugang für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen [...] Keine Anerkennung notwendig Grundsätzlich gilt, dass Bewerber*innen aus anderen Bundesländern – sofern alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind – gleich behandelt werden wie Bewerber*innen aus Baden-Württemberg