Masterstudiengänge i. d. Fassung vom 28. Oktober 2025 hier: Änderung der § 12, 13, 15 und 17 Der Senat wählt aus dem Kreis der weiteren Mitglieder aus der Gruppe der Hochschulleh- rerinnen und Hochschullehrer [...] hin- zugezogen werden. Der Prüfungsausschuss berichtet regelmäßig, mindestens einmal im Jahr, dem Senat über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten. Er gibt Anregun- gen zur Reform der Prüfungsordnung [...] Vorsitzende oder den Vor- sitzenden übertragen; dies gilt nicht für Widersprüche und den Bericht an den Senat. (5) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die oder der Vorsitzende oder deren bzw. dessen