Lehre und ihre Studienbedingungen, setzt ein hochschulinternes Berichtswesen und Qualitätscontrol- ling um und dokumentiert die Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie die
Lehre und ihre Studienbedingungen, setzt ein hochschulinternes Berichtswesen und Qualitätscontrol- ling um und dokumentiert die Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen sowie die
Prüfungsunterlagen (1) Nach Abschluss der einzelnen Prüfungen bzw. der Bachelorarbeit ist dem Prüf- ling Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsleistungen bzw. die Bachelorarbeit und die darauf bezogenen
diskutieren. Die Studierenden werden per E-Mail von der Abt. 4.3 Qualitätserfassung und Qualitätscontrol- ling der StAPS, auf diese Verpflichtung hingewiesen. (11) Nach Abschluss jeder Evaluationsrunde wertet