Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Bereitschaft, PraktikantInnen im Rahmen ihres Eignungs- und Orientie- rungspraktikums (EOP) aufzunehmen und zu begleiten. Wir freuen uns über die Zusammenarbeit mit Ihnen! Im Folgenden möchten wir Sie über das bevorstehende EOP informieren. Wir setzen voraus, dass Ihr/e Prakti- kantIn sich ebenfalls zu Beginn des Praktikums mit diesen Informationen vertraut gemacht hat. Grundlage für unsere Informationen sind neben den gesetzlichen Vorgaben und unseren hochschulspezifischen die Handrei- chung zum Eignungs- und Orientierungspraktikum, die vom MSW und den lehrerbildenden Hochschulen in NRW konzipiert wurde1. Eckdaten zum Eignungs- und Orientierungspraktikum Rechtlicher Rahmen, Dauer und Zielsetzungen Rechtlicher Rahmen für das EOP sind das Lehrerausbildungsgesetz (2016) und die Lehramtszugangsverordnung (2016) sowie der Praxiselementeerlass (2016)2. Für das EOP sind die Universitäten in Zusammenarbeit mit Ihnen in den Schulen zuständig (LABG (2016) §12 (2)). Das Praktikum ist im ersten Studienjahr verortet und dient einer ersten Erkundung des Berufsfeldes und einer ergebnisoffenen Eignungsreflexion. Das EOP hat eine Dauer „von mindestens 25 Praktikumstagen (…) möglichst innerhalb von fünf Wochen" (LABG (2016) § 12 (1)). Die Studierenden verbringen insgesamt 100 Zeitstunden in der Schule, die auf die gesamte Praktikumszeit verteilt werden können (typischerweise 20 Stunden pro Woche, andere Absprachen sind mög- lich). Diese Praktikumszeit ist die Präsenzzeit in der Schule, d.h. nicht nur die Hospitation im Unterricht, sondern auch Pausenaufsichten oder Aufenthalte im Lehrerzimmer sind Lernsituationen und somit Teil der Praktikums- zeit. Für die Portfolio-Aufgaben und das Selbststudium sind im Workload des gesamten Moduls zusätzlich 30 Stunden veranschlagt. Die Zielsetzungen werden durch die vier LZV „Standards“ in §7 definiert: „Die Absolventinnen und Absolventen des Eignungs- und Orientierungspraktikums (§ 12 Absatz 2 Satz 1 des Lehrerausbildungsgesetzes) verfügen über die Fähigkeit, 1. die Komplexität des schulischen Handlungsfelds aus einer professions- und systemorientierten Perspektive zu erkunden und auf die Schule bezogene Praxis- und Lernfelder wahrzunehmen und zu reflektieren, 2. erste Beziehungen zwischen bildungswissenschaftlichen Theorieansätzen und konkreten pädagogischen Si- tuationen herzustellen, 1 Handreichung unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/Praxisele- mente/Eignungs-und-Orientierungspraktikum/EOP-Handreichung.pdf 2 Praxiselementeerlass – RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiter-bildung 2012/2016 Informationen für Schulen Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP) im Rahmen des Ba- chelorstudiums Lehramt https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/Praxiselemente/Eignungs-und-Orientierungspraktikum/EOP-Handreichung.pdf https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Lehrer/Lehrkraft-werden/Lehramtsstudium/Praxiselemente/Eignungs-und-Orientierungspraktikum/EOP-Handreichung.pdf 3. erste eigene pädagogische Handlungsmöglichkeiten zu erproben und auf dem Hintergrund der gemachten Erfahrung die Studien- und Berufswahl zu reflektieren und 4. Aufbau und Ausgestaltung von Studium und eigener professioneller Entwicklung reflektiert mitzugestal- ten.“ (LZV (2016) § 7) Voraussetzungen Das Praktikum wird im Bachelorstudium bildungswissenschaftlich begleitet (LABG (2016) §12 (2)). Der/die Prak- tikantIn muss die Begleitung „Vor- und Nachbereitungsseminar zum Eignungs- und Orientierungspraktikum“ an der Deutschen Sporthochschule (DSHS) belegen. Ohne die Belegung des Seminars wird das Praktikum von uns nicht anerkannt. Die Praktikumsschule sollte der studierten Schulform Gymnasium/Gesamtschule entsprechen. Die Suche einer Praktikumsschule liegt in der alleinigen Verantwortung der Studierenden. Der/die PraktikantIn darf nicht SchülerIn der Praktikumsschule gewesen sein (LZV (2016) § 7). Dies bescheinigt die Schule auf der Praktikumsbescheinigung, die der/die PraktikantIn der Schule vorlegt. Der/die PraktikantIn muss an Ihrer Schule eine Verschwiegenheitserklärung und eine Bescheinigung der Beleh- rung im Sinne des §35 Infektionsschutzgesetzes abgeben (Praxiselementeerlass (2016) 3 (4)). Vorlagen werden den Studierenden von der DSHS bereitgestellt. Die Schulleitung oder der/die Ausbildungsbeauftragte/r stellt sicher, dass der/die PraktikantIn über seine/ihre Pflichten und Rechte in Schule und Unterricht informiert werden (Praxiselementeerlass (2016) 3 (3)). Formalia Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht liegt bei der jeweils anwesenden Lehrkraft. Der/die PraktikantIn darf keine Aufsichtspflicht (dies bezieht den eigenständigen Unterricht mit ein) übernehmen. Fehlzeiten „Für den Fall der Erkrankung oder anderweitiger Abwesenheit hat der/die PraktikantIn die Schule umgehend zu informieren. Mit der Ausbildungsbeauftragten oder dem Ausbildungsbeauftragten ist zu klären, ob und wie nicht absolvierte Praktikumstage nachgeholt werden können, um die Ziele des Praxiselements zu erreichen; in Zwei- felsfällen ist das Benehmen mit der Hochschule herzustellen. Unentschuldigte Abwesenheit oder das Nichtbe- achten von Regelungen der Schule kann in schwerwiegenden Fällen zur vorzeitigen Beendigung des Praktikums durch die Schulleitung im Benehmen mit der Hochschule führen.“ (Praxiselementeerlass (2016) 3 (3)) Weisungsbefugnis „Die für die Schule und den Unterricht geltenden Regelungen sind von den Praktikantinnen und Praktikanten zu beachten. Diese haben Weisungen der Schulleitung, der Ausbildungsbeauftragten und der Ausbildungslehr- kräfte zu befolgen.“ (Praxiselementeerlass (2016) 3 (4)) „Die Schulleitung […] entscheidet über den Einsatz der Praktikanten und Praktikantinnen“. (Praxiselementeer- lass (2016) 3 (3)) Bescheinigung des Praktikums Es liegt in der Verantwortung des/der Studierenden, sich das Praktikum auf der Modulbescheinigung von der Schule abzeichnen zu lassen. Sie bescheinigen darauf die Absolvierung des Praktikums gemäß § 12 LABG 2016. Aufgaben während des Praktikums Beobachtungsaufgabe Im Sinne des Forschenden Lernens formuliert der/die PraktikantIn im Rahmen des Seminars eine Leitfrage zu einem für ihn/sie relevanten Aspekt eines schulischen Handlungsfeldes. Durch Literaturrecherche verschafft er/sie sich fundiertes Wissen, auf dessen Grundlage eine Beobachtungsaufgabe entwickelt wird, die an Ihrer Schule durchgeführt und ausgewertet wird. Das Portfolio Praxiselemente In ihrem Portfolio Praxiselemente dokumentieren die Studierenden alle Praxisphasen ihrer Ausbildung. Das Port- folio hilft den Studierenden, ihre Eindrücke, Selbsterfahrungen, Beobachtungen und Reflexionen zu sammeln. Sie beginnen mit der Portfolioarbeit in der Vorbereitungsphase, die sich über das gesamte EOP erstreckt. An der DSHS gestalten die Studierenden ein Portfolio in Papier- oder digitalisierter Form, Einzelheiten zum Portfolio teilen die Dozierenden des Vorbereitungsseminars mit. Zu Beginn des Praktikums liegen den PraktikantInnen alle Portfolioaufgaben vor. Begleitung in der Schule Der Schwerpunkt dieser ersten Praxisphase bildet die Auseinandersetzung mit den Berufsanforderungen und Handlungsfeldern von LehrerInnen und der Blick auf das System Schule mit all seinen AkteurInnen aus der neuen Perspektive eines/einer LehrerIn. Es findet somit ein erster Rollenwechsel für die PraktikantInnen statt, mit dem die Reflexion der Berufswahl unter Berücksichtigung der eigenen Stärken und Schwächen verknüpft sein sollte. Es wäre hilfreich, wenn die/der PraktikantIn die Möglichkeit bekommt, vielfältig am Schulleben teilzuhaben (wünschenswert wäre neben dem Unterricht auch die Teilnahme an z.B. Konferenzen, Elternsprechtag, Schul- fest, Aufführungen, Wandertag, etc.) und sich verschiedene (Lern-) Gelegenheiten eröffnen, um möglichst viele Handlungsfelder (Unterrichten, Erziehen, Beurteilen, Beraten, Innovieren) zu erleben. Es wäre schön, wenn der/die PraktikantIn nach einer Hospitationsphase erste eigene Erfahrungen mit dem Unterrichten (z.B. auch von Teilen einer Stunde) machen kann und diese von den betreuenden MentorInnen begleitet und gemeinsam reflektiert werden. Die PraktikantInnen führen, wie bereits erwähnt, eine theoriegeleitete Beobachtung an der Schule durch. Wir bitten hier, den/die PraktikantIn zu unterstützen, indem die angedachte Beobachtung in der Schule durchgeführt werden kann, alle Ergebnisse werden anonymisiert protokolliert und ausgewertet. Eignungsreflexion Ein wesentliches Ziel des Eignungs- und Orientierungspraktikums ist die Eignungsreflexion. Grundlage dieser Einschätzung sollen die Erfahrungen des Praktikums, die Reflexion der vier o.g. Zielsetzungen für das EOP, die eigenen Zielsetzungen sowie die fünf Handlungsfelder des Kerncurriculums sein. Wir freuen uns, wenn Sie sich die Zeit nehmen können, ein oder mehrere Gespräche mit dem/der PraktikantIn zu führen. Wir empfehlen, in jedem Falle ein Abschlussgespräch zu führen. Anfangsgespräch Der/die PraktikantIn wird im Semester vor dem EOP durch ein Begleitseminar auf das Praktikum vorbereitet, in dem bereits Reflexionen über die Studien- und Berufswahl angebahnt werden. Weiterhin sollten sie zu Beginn Ihres Praktikums ihre Erwartungen und Ziele bereits formuliert haben. Neben der Klärung organisatorischer Fra- gen bietet es sich an, mit den PraktikantInnen ein Anfangsgespräch zu führen, um die Erwartungen und Ziele (beider Seiten) für das Praktikum deutlich zu machen. Zwischengespräch In diesem Gespräch könnten die ersten Wochen aus Sicht der PraktikantInnen sowie der MentorInnen reflektiert und (weitere) Teilziele für die abschließende Zeit vereinbart werden. Die PraktikantInnen führen ein Portfolio, in dem sie u.a. ihre persönlichen High- und Lowlights der Praktikumswochen oder ihre ersten Erfahrungen im Handlungsfeld „Unterrichten“ formulieren. Sie können den/die PraktikantIn darauf ansprechen. Abschlussgespräch Wir empfehlen ein abschließendes Beratungsgespräch mit dem/der PratikantIn, in dem die Erkenntnisse und Erfahrungen des Praktikums zusammengeführt und reflektiert werden. Hierbei sollen sowohl die Beobachtun- gen der PraktikantInnen als auch Ihre Beobachtungen als MentorIn ausgetauscht und diskutiert werden. Die Leitung des Gesprächs sollte in der Regel der/die MentorIn übernehmen und hierfür eine angemessene Zeit- spanne wählen. Zu Beginn sollte deutlich gemacht werden, dass es um Beratung und Hilfestellung geht und eine positive Gesprächsatmosphäre geschaffen werden. Wichtig ist hierbei, dass das Abschlussgespräch nicht in eine Feststellung der generellen Eignung oder Nichteignung münden kann. Das Ziel des abschließenden Gesprächs soll stets die persönliche Reflexion der Studien- und Berufswahl sein. Selbstverständlich findet das Abschlussge- spräch unter Beachtung der strikten Vertraulichkeit statt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und herzliche Grüße, Franziska Mendler -Praktikumsmanagerin- Ihre Ansprechpartnerin für das EOP: Franziska Mendler f.mendler@dshs-koeln.de Zentrum für Sportlehrer*innenbildung Deutsche Sporthochschule Köln Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln Modulbau, Raum 118 Tel.: 0221/ 4982-6132 https://www.dshs-koeln.de/zentrum-fuer-sportlehrerinnenbildung mailto:c.kamphausen@dshs-koeln.de https://www.dshs-koeln.de/zentrum-fuer-sportlehrerinnenbildung